1848 / 202 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Versammlung keinesweges alle Befugnisse einer w . Reprãsentation hat; denn sie hat nur die Rechte liber * we che ihr ausdrücklich beigelegt wurden, nämlich die Nechte i , me. Landtages; um so mehr, als wir nach bekannten Nechtsgrundsatzen nicht mehr Rechte übertragen konnten als wir selbst besaßen; also bas Recht, Anlehen zu bewilligen und sich gutachtlich u äußern über Steuern und Gesetze, keines weges aber, wie es vielfach geschehen st, sabs Gesetze zu geben, Minister zu interpelliren, Anträge auf Eutlassung von Ministern zu stellen sich in Exekutivmaßregeln zu mischen. Alle diese vielseitigen Uebergrifsfe über ihren Beruf sind der Versammlung nur nachgesehen worden von den ve antwortlichen Räthen der Krone, und wenn man den früheren Ministern einen Vorwurf machen will, so it es namentlich der, daß sie nicht zeitig genug diesem ungesetzlichen Verfahren Einhalt gethan, daß sie viel⸗ mehr, um bei der Versammlung nicht anzustoßen und sich ihre Popularität zu erhalten, stillschweigend diese Uebergriffe geduldet, sa selbst der Versammlung Gesetze zur entscheidenden Beurthei⸗ lung vorgelegt haben Versammlung gar nicht befugt war.

; also gar keine Befi J

5 * . 12 a 9g 1 hen über ihre Verlegung. Wenn ich abe

v wozu die Die Versammlung hatte sie über diesen Akt mitzusprechen gehab ihr und der Krone hätte doch mit Recht fragen: vereinbaren, von dem man gerade sich unter einem moralischen Zwange befindet? en obersten Grundsatz des Vertragsrechts, daß

dispositionsfähig, daß sie willensfähig sein den wichtigsten Staats⸗Verhältnissen? Ich ter und behaupte: Versammlung zu Das ganze Volk kann 16 Millionen zusamn richt zu sitzen. E werth sei, daß zählige Adressen, namentlich ßischen Staates, j men, worin die Krone gen und Maßregeln zu

jede freie Willensäußerun wicht der Versammlung im V s m größten Theile ;

und das vor

schon i nicht, wie spiel, was d

ist aber ein Spiel, was

sterium spielen mußten,

stündlich mit Füßen

dem Volke dafür verantwortlich,

selbst von jedem Sch

das wichtigste Gesetz, die Verfassung, als der Ausdruck der Ueberlegung seiner Vertreter betrachtet werden sollte. Will mar weiter gehen, will man tandpunkt nicht anerkennen, man behaupten, daß in diesem Augenblick, wo in Preußen eine Con— stitution noch nicht existirt, sondern nur die Versammlung berufen ist eine solche noch zu vereinbaren, dennoch diese Versammlung auf Boden des Constitutionalismus sich befindet; se stitutionellen Grundsätze für die Krone, wie

mir bemerkt hat, noch günstiger. Wenn

die Schranken des Wahlgesetzes überschritt,

constitutionellen Prinzips das Ministerium

fen, ihm Mißtrauensvota zu ertheilen,

eines Einsflusses, dastande

die sen

sind die

weit

*

sätze des constitutionelle die Krone aber nach a das Recht, eine Ver sen, und wenn die trauensvotum angreift, sein, an das Volk zu appelliren und ob es seine Ansicht oder die seiner Die Herren namentlich, die vorführen, müßten nach meiner Ansicht vollko punkte stehen; denn wie kaun man len, als 16 Millionen; wie kann man voraussetzen, daß Meinung der Mehrheit der Vertreter auch die Meinung ist! (Von der Linken: Ja Wenn Sie es vielleicht auch in diesem speziellen Falle voraussetzen, so werden Sie es der Geschichte aller constitutionellen Staaten wissen, daß es nicht immer der Fall ist, daß sehr häusig bei der Ablösung von Versammlun gen eine Mehrheit herbeigeführt wird, welche wesentlich verschieden sst von der Mehrheit der frühtren Versammlung, und wenn Sie nicht dieser Ansicht sind, so sehe ich wenigstens nicht ein, warum gerade von dieser Seite (zur Linken) immer aufgefordert wird, daß zolk aufgefor

unsere Versammlung hier sich selbst auflöse, und das“

dert werde, neue Wahlen vorzunehmen. Ich glaube, daß gerade bei der berliner Versammlung, die wesentlich zur Vereinbarung rufen ist, der Krone zu allen Zeiten der Natur der Sache nach jenes Recht zustehen muß. Wie der Vollmachtgeber jeder Zeit die Voll⸗ macht zurücknehmen kann, so muß das ganze Volk auch die Voll macht seiner Vertretung widerrufen können. Da aber das ganze Volk sich nicht versammeln kann, so muß dem Repräsentanten der Staatsgewalt das Recht zustehen, an das Volk zu appelliren und das Volk zu fragen, ob noch seine Vertreter Hand in Hand mit sei nen Ansichten gehen, und das ist der Standpunkt, welchen ich der Krone als Pflicht, als heilige Pflicht, dem Volke gegenüber vindi⸗ zire. Man hat, was ferner die Ernennung der Minister betrifft, für die Versammlung das Recht in Anspruch genommen, daß sie durch ihr bloßes Votum die Minister entfernen könne, ehe sie selbst noch in Wirksamkeit getreten sind. Der erste Redner hat schon angeführt, daß die französischen Deputirten-Kammer bei dem Ministerium Polignaec diese Befugniß ausgeünt hat, und ich gehe nicht so weit, daß ich nicht annehmen könnte, es befitze eine consti tutionelle Versammlung nicht das Recht, bei der bloßen Nennung des Namens eines Ministers ihre Ansichten darüber auszusprechen. Ich erkenne, daß das ein Recht ist, welches vielfach ausgeübt worden ist, nicht nur in Frankreich, sondern auch in dem S aate, den ich gern als unser Vorbild in allen constitutionellen Dingen anerkenne, in England. Wie ward es aber in England gehalten? Als am An— fange dieses Jahrhunderts kurz vor dem Frieden von Amiens, Pitt an die Spitze der Regierung trat und das Unterhaus in vier oder fünf Adressen an die Krone seine Entfernung vom Amte verlangte, erwiederte Georg III. in Ausübung seines Rechts als constitutionel⸗ ler König, daß ihm das Recht der Ernennung seiner Minister zustehe und daß er wissen werde, sich dieses constitutionelle Recht zu wah⸗ ren, und als Pitt z

ir die richtige uns immer die Volkssouverainets dann 250 Menschen höh

j immer des Volkes

11 wohl

doch aus

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pe be⸗

nach Verlauf von etwa vier Wochen sich über⸗ zeugte, daß er mit dem Hause nicht weiter gehen könne; so löste er es auf, und die Folge davon war, daß die Wahlen für Pitt eine entschiedene Mehrheit zu Wege brachten. Eben so hat die Krone Preußen, selbst auf dem constitutionellen Standpunkte, das Recht, wenn das Ministerium Brandenburg dauernden Wiberspruch finden sollte, an das Land zu appelliren, und dann wird das Land sich aussprechen. Als in Frankreich dagegen die Deputirten⸗Kammer gegen das Mini⸗ sterium Polignac sich aussprach, löste die Krone sie zwar auf, als

1106

aber die Wahlen in demselben Sinne ausfielen, nahm man zu den Es ist also die Lage der Sache in

führt hat, und ich kann von einem Staatsstreich in Preußen

nicht die leiseste Spur entdecken. Man hat ferner als erheben Beispiel auf die Würde und Ruhe der Versammlung und die Ruhe von Berlin hingewiesen. Was nun die Ruhe von Berlin betrifft, so lauten die Nachrichten darüber sehr Nach den meisten Blättern und sonstigen Nachrichten, die ich gelesen habe, hat man sich in Berlin sehr gefreut, daß endlich einmal Ruhe und Ordnung hergestellt in dieser Beziehung glaube ich, daß das Steigen der Staats pa dessen Erwähnung vorhin so viele Heiterkeit erregte, wohl als ein nicht unwichtiges Kriterium an zusehen sei, daß wenigstens berliner Börsenmänner, welche doch zunächst die Besorgniß Erhaltung der Ruhe

7 eden.

ei, ind at piere, die d und Sicherheit repräsentiren, weit beruhigter ist, als früher. Was die Haltung der Versammlung betrifft muß ich bekennen, außerordentlit en Gemessenheit und Würde, wenn man sich eine besondere Ac Kaß I93IaIlatIG 11 11 ulld, erlassen dürfen, Maßregel, die gekommen

isterium beschl

ß sie keinem nun genügendem Ma und über den läßt sic

das Land dieselben nicht wiederhole

Unzweise Wrag eu? 123611 . rovinzen Unzahl

nach Berlin gegangen sind

zeichnen. Meiner Ansicht und Ordnung herstelle Wege: einmal konnte m hatte man den blutigsten die Opposition

wehr im Widerstande bestärkt bemerkt worden, daß

ein Gesetz habe emaniren chie zum Zweck hatte; Augenblick, warum ni wahrlich genug

1111.

der

nsterium ein

tembe Monaten ist

then. Dringlichkeit l it betrifft, die Versammlung endlich in die Lage thungen auch dem Volke Achtung einflößen können. hat sich nun in seinen Motiven wesentlich zu denselben k die ich ausgeführt hab

jst muß ich mir erlauben, einzuschalten,

vorzuliegen scheint, überhaupt etwas in thun, daß, nachdem wir eine Centralgewalt gesch verantwortliches Ministerium besitzen, was die vir dem Ministerium nun auch Zeit lassen müssen, zu nicht täglich in dessen Exekutiv⸗Maßregeln eingreifen. Ich kann zwar

Ministerium selbst durchaus nicht von je Vorwurfe in dieser

Beziehung freisprechen; ein unheimliches Gefühl hat es in mir erweckt, wenn ich bemerkte, wie gestern das Ministerium selbst auf dieser Tribüne erklärte, oder wohl nur erst andeutete, was es gethan ha und 8 dem Vernehmen nach, trotz des diskreten Benehmens des Mi sst Innern, in einer Versammlung der politischen Freunde des riums am Abend vorher bereits bekannt gemacht wenn hintendrein der Herr Minister selbst vorsorglich bemerkte, es möchte doch vielleicht der hohen Versammlung zweckmäßig erscheinen, in eine nähere Verhandlung der Sache einzugehen, die Sache an einen Ausschuß zu verweisen. Ich meine: Das ist in der Geschichte der constitutionellen Regierungen ganz unerhört. Bis jetzt hat ein Ministerium immer gewartet, bis man seine Handlungen krit sirt, ge billigt oder mißbilligt hat; daß aber das Ministerium eine Kritik im vorgus provozirt, Um dann durch einen Ausschuß die Sache besser bemänteln zu können, als in der Versammlung selbst, das ist ein ganz unerhörter Fall, und nicht mit der Stellung eines constitutio⸗ nellen Ministeriums zu vereinigen. Das Ministerium hat seine Hand⸗ lungen zu vertreten und abzuwarten, welche Anfechtungen sie finden, und' dann, wenn sie diese finden, hat das Ministerium hier auf der Tribüne sich zu verantworten, aber nicht zu einer Amendements⸗ Maschine, zu einer Regierungs⸗Maschine Veranlassung zu geben. Ich kann, wie gesagt, es mit der Stellung einer constitutionellen Versammlung, besonders der exekutiven Gewalt gegenüber, nicht vereinbar finden, wenn sie dem Ministerium den Weg vorzeich⸗ nen will, welchen es gehen soll; sie kann seinen Weg im All⸗ gemeinen billigen oder mißbilligen, sie darf aber nicht die einzelnen Linien dieses Weges ihm speziell vorzeichnen; so gängelt man Kin⸗ der am Gängelbande, aber nicht Männer, die zu handeln wissen. Ich finde außerdem, daß auch für die Central⸗Gewalt in diesem Augenblicke keine Gelegenheit zum Einschreiten irgendwie vor⸗ liegt; ich frage, wie dies auch bei der österreichischen Frage

schassen

Centralgewe

worden war, und

schon zur Sprache gekommen ist, wer hat unsere Interzession

1107 in irgendwelchem Antrage die erössfnet wird, daß sich das Reichsminist auch dem Protest der Nationalversammlung gegen diesen Akt nicht Sie werden mir einwerfen: es bedürfte , e. = i die eutung acleat werben, daß dadurch das Recht der Krone nicht, die Centralgewalt habe überall 1 / . na n nes 9 hei 2 . des preu ischen die 2 hi 9 1 u J en, . 2 . irt r . ö ehoben werde, ind n x un überbam t von der faktischen Unfrei⸗ enn eir ; werden mußte, auch die⸗ ug aufgefaßt werden selbst, daß, sobald die gehoben sind, und die Ver⸗ jzurücknahme der

verlangt? Die Krone nicht, wie Sie begreiflich finden werden; auch die berliner Versammlung hat selbe nicht angesprochen. .

eines

21111 2r 2 4 Sitzungen damit

Ministerium, Berlin, und ich finde es unverzeih

einen Reichskommissär 11 r ö

blicke, wo es chie zu steuern, nun, wo endlich ergriffen hat, der Krone wieder Maßregeln hier beantragt, welche

ie sie zur Steuer der Anarchie

Das kann ich mit meiner Logik nicht der Ansicht, daß, wenn die hohe Versal Frage mit großer Mehrheit beschlossen hinderung der Verlegung des

el in 11 onutigen geben, n dem heutigen

burg betrifft, formell in der nach hat, österreichischen

stitutio nellen

mener

oritat

Würde stellen;

Ministe⸗

ßen könnte, m

einfache,

zum Vorwurf gemacht wird. Meine Herrer persönlich mit ihm zusammengekommen, aber ick tet, es zu sagen, weil es einen Abwesenden bet ein rechtlicher Mann unter allen Umständen gung auf der linken Seite), ich bitte, mich und ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn ich unter einer Proclamation Sr. Masestät des Königs von Preutzer finde, in der der König ausspricht, daß er stets ein constitutioneller König sein will, und daß er keinen Augenblick zurücktreten will v den März -Errungenschaften und von seinen dama gen, daß er fest vertraue, das Wohl seines Vol

hunderte werde sich von seiner constitutionellen Regierung an datiren,

so glaube ich, daß, wenn Herr v. Manteuffel seinen Namen dar

unter gesetzt hat, Heir v. Manteuffel Ehrenmann genug ist, um sein . Wort zu halten; und die erste Bedingung eines Ehrenmannes ist, . ; Inhalt daß er das, was er verspricht, auch hält, und das traue ich dem hreibens bietet im Wesentlichsten nichts Neues dar. Die Er Herrn v. Manteuffel zu. Wenn er aber jetzt eine andere Ansicht, s

als auf dem Vereinigten Landtage zeigt, so glaube ich, daß wir diesei

Changements selbst hier in unserer Versammlung gar viele ausweisen gekommen. He . heilt in dem zweiten

könnten von manchen anderen Leuten, die früher servil, gewesen sind, Schreiben mit, daß er am 1090ten d. M. eine Unterredung mit auf die vorgefallenen hallen öh. und jetzt sich mit ihrem Liberalismus brüsten. Ich schätze mich glück⸗ den ö gehabt, daß ihm derselbe für 36.

lich, daß ich in der Mitte stehen geblieben bin, und weder rechts, einen der nächsten Tage eine gemeinschaftliche Sitzung mit dem noch links abgewichen habe. Wenn man also, weil diese impopulairen Ministerium zugesagt habe, in welcher er das Verhältniß zwi Leute Minister Seiner Majestät sind und die Botschaft unterschrieben schen Berlin und Frankfurt zum Gegenstande der offensten und haben, daraus auf Reaction schließen will, so halte ich dies für einen nachdrücklichsten Berathung machen werde.

sehr argen Trugschluß, denn daß von irgend einer Reaction nicht die Ein Schreiben des Reichsministers des Innern vom 12. Riede sein kann, dafür geben uns die noch in der heutigen Proclamation vember Abenbs an den Unterstaatssecretair Bassermann in

reden

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Namen (amen

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unter Würde der herliner Natio Versamml n den rchd 1dung Waffengewalt durchaus zu verhindern Die Hindernisse, welche bekannten Ereignisse auf das Wesentlichst 5 rächtiat worden ) hier unt a der freien Entwickelung des deutschen Bolkes entgegentre⸗ durch öffen Linheit des deut⸗ 16 ssentlicht und hal di r 'der zu entreißen J ; ? . 2 . ö 2 errungen, müs⸗ denburg ausdrücklich auf di renn gen, als min ven

81 s 11111

eilt werden, allgemeinen

BassPern umst s s ichen Umstände basirt, insbe

uf die 3 andlungen von Abgeordneten, förmliche Belagerung des Sitzungs⸗Lokal und die wiederholten Versuche der Ein Entfaltung der Zeichen der rothen Re herbeigeführte Unfreiheit der Versammlung in ihren Berathungen B k9 Ser 9Iiugsqinß nid r d icht sei 6 ion f 9 ö

so lonnte er Ausschuß nicht der Ansicht sein, daß die fragliche Ver 3 1 5 napro . y . . R *

legung als ein ungerechtfertigter, die Rechte der Nationalversamm⸗

19

lung verletzender Akt der Willkür zu betrachten sei. Dabei dürfte

cheren Waffen Durch solche Unternehmungen, fue Freiheit erfahrungsgemäß mehr geschade⸗ * ge⸗ weshalb denselben die, egie⸗· des Königreichs nwärtiger Ver⸗

die Eisens. der

8 154 22 5 . z durch ausgeregte Volkshaufen nicht der geringste Grund,

chüchterung der Abgeordneten unter Uiitzt; und dies ist

s G tschieden gegentritt. so wie die durch alles dieses entschie entgege

publik r Sämmtliche Behörden z ( * 8 ach sen werden daher hiermit angewiesen,

in Gem aßheit gege nr ich wer · 36 ; s rer ten é erfor h ordnung, welche von ihnen möglichst zu verbreiten * 9. nung, we ( ö gen. denden Maßregeln zu nehmen und 3

Ausführung ö ö ö. ,,, Höinisteriuni des Innern. Dresden, den 16. November 1848. M

No (P Sberländer.“

Ber⸗