önigliche Majestät . ben die e , von Berlin nach Brandenburg ver⸗ haben J ein schmähliches Schreckensregiment die freie Berathung 22 in Masjestat berufenen Vertreter des Volkes gehindert hat. 2 nuten Ch. Masestät von Herzen, dat Allerhoöchstz ieselben durc kiel. r regel eine freie Berathung der National⸗Versammlung ge⸗ t haben. . fan n; bezeugen zugleich,
daß wir, als . k * . i ten ' guten Vertrauen zu Ew. Majestät und aue * , . wollen in guten und bösen Tagen. Wir Majestät Königlichem Worte, daß uns nichts verküm⸗ mert werden soll an unseren constitutionellen Freiheiten, und daß es Ew. Majestät heiligstes Bestreben sein wird, mit Gottes Hülfe uns ein guter constitutioneller König zu sein. 2 5 Gott segne Ew. Majestät und setze Sie zum Segen uns, unseren Kindern und Kindeskindern, ja zum starken Horte unseres ganzen deutschen Vaterlandes. Mit tiesster Ehrfurcht Bewohner Herfords. Herford, den 16. November 1848. (149 Unterschriften.)
verharren gehorsamst die unterzeichneten
Halver, Kreis Altena, den 16. November 1848. Königliche Majestät!
Freudig bewegt durch Ew. Masestät Proclamation vom 11ten d. M, fühlen auch wir, die unterzeichneten Bürger der Gemeinde Halver, uns gedrungen, Ew. Königlichen Majestät unseren innigsten Dank dafür auszusprechen, daß Allerhöchstdieselben eine hohe Natio— nal⸗Versammlung, um die Freiheit ihrer Berathung zu sichern, ver= legten, und erklären zugleich, daß wir als echte Söhne der Mark unerschütterlich feststehen in dem Vertrauen zu Ew. Königlichen Ma⸗ jestät und Höchstdero Wort, daß uns nichts verkümmert werden solle an unseren constitutionellen Freiheiten, und daß auch wir wie unsere Ahnen niemals zaudern werden, wenn es gilt für König und Vater⸗ land unser Gut und Blut zu opfern.
Ew. Königlichen Majestät Getreue
534 Unterschriften.])
Majestät! K In verhängnißvollen Tagen, wo das Vaterland in Gefadr sebt, ist es Pflicht jedes Bürgers, der es treu mit König and Vaterland meint, seine Stimme frei und offen zu erbeben. **. sind auch wir, die erwählten Vertreter der Stadt Soest 1Mammengetteten und fühlen uns gedrungen, Ew. Majestät die fers Versicherung zu geben, daß wir nicht allein die Berechtigung ꝛ Nationalver⸗ sammlung von Berlin zu verlegen, aher *ennen, sondern auch von der Dringlichkeit der Umstände, welcke—— egel hervorgerufen ha⸗ ben, vollkommen überzeugt sind. it derrs eben sowohl die freie Wahl der Minister, we 6. Staatsregiment führen sollen, als ein unveräußerliches Re dr 2e Rrone und leben nach wie vor der sesten Zuversicht, das Sw Majestät die Zusicherungen, welche dem Bolke in den Märztagen zegeben sind, treu und unverbrüchlich erfüllen werden. Ew. M= tät werden sicherlich mit uns die Ueber⸗ zeugung theilen, daß des zu erstrebende Ziel fest und dauerhaft nur dann zu erreichen sei, wenn die Rathgeber der Krone Vertrauen im Volke finden und mit den erwählten Vertretern des Landes Hand in Hand gehen, um das ersehnte Verfassungswerk zu einem gedeihlichen Ende zu führen. Mit freudiger Hoffnung haben wir daher den Be⸗ schluß begrüßt, welchen am 14ten d. M. dee Nationalversammlung zu Frankfurt gefaßt hat, um unser deutsches Vaterland vor den Schrecken der Anarchie und des Bürgerkrieges zu bewahren. Möchte es darum Ew. Majestät gefallen, diesen Weg der Vermittelung ein- zuschlagen, den die deutsche National-⸗Versammlung im Einverständ⸗ niß mit der Centralgewalt geboten hat, um die große Gefahren, von denen das Vaterland bedroht ist, auf friedlichem Wege zu beseitigen. Mit dieser ehrfurchtsvollen Gesinnung und Bitte nahen sich dem Throne Ew. Königl. Majestät . getreue Magistrat und Stadtverordnete. Soest, den 17. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! Mögen Ew. Königliche Majestät in diesen wenigen Zeilen von den Unterzeichneten die unwandelbare Anhänglichkeit an unseren König und unser Königshaus und die Versicherung annehmen, daß wir in den jüngsten Schritten und namentlich der Verlegung der National- Versammlung nach Brandenburg eine für uns zu endlicher Ruhe und unserer Zufriedenstellung führende Maßregel erblicken, und dieselbe in jeder Beziehung dankbar anerkennen, auch um Beharrung bei dieser Maßregel bitten. ⸗ Gestatten Ew. Königliche Majestät nochmals die Versicherung unserer tiefsten Unterthänigkeit, mit welcher wir verbleiben Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Diener, die Wahlmänner, Vorsteher und Urwähler des Amts Windheim. (504 Unterschriften.)
Majestãät!
Der unterzeichnete Stadtrath, heute außerordentlich versammelt, erklärt hierdurch einst im mig, daß er die Verlegung der National⸗ Versammlung nach Brandenburg als eine durch die Noth gebotene Maßregel ertennt, und daß im Hinblick auf die Ereignisse der jüng⸗ sten Vergangenheit dadurch den Wünschen des größten Theils unseres Volkes entsprochen sein wird.
Indem der Stadtrath diese seine Ansicht auespricht, vertraut derselbe vollkommen dem Königlichen Worte, daß durch jene Maß⸗ regel den Rechten des Volkes kein Abbruch geschehen wird.
Mit tiefster Ehrfurcht
Ew. Majestät treugehorsamste Mitglieder des Stadtraths.
(19 Unterschriften. Solingen, den 16. November 1848. ö
Majestät! .
In der von Ew, Majestät beschlossenen Verlegung des Sitzes der National⸗Versammlung nach Brandenburg will man vielseitig eine Gefährdung unserer errungenen Freiheiten und die Räckkehr zu den früheren Zuständen erblicken. —
Die unterzeichneten Mitglieder des Bürger-Vereins in Solingen theilen diese Befürchtungen nicht, sondern erkennen vielmehr in. dem angeregten Beschlusse nur das Gebot einer traurigen Nothwendigkeit,
das von dem Lande schon lange, aber bis dahin vergebens, geforderte erste Recht eines freien Volkes, „die freie Berathung seiner Vertre—⸗
ter“, wieder herzustellen,
Wir vertrauen vollkommen der von Ew. Majestät in der Pro- elamation vom 11ten d. M. ausgesprochenen Versicherung, „daß an
unseren Freiheiten nichts verkümmert werden solle“, und erklären:
„daß wir mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln uns Ew. daß das unsere constitutionellen
Majestät dahin anschließen werden,
1114 Rechte sichernde Gebäude bald errichtet und aufrecht erhalten werde. Wir verharren ehrfurchts voll Ew. Majestät 6 treu gehorsame Mitglieder des solinger Bürger ⸗Vereins. (Sd Unterschriften.) Solingen, den 15. November 1848.
Königl. Majestät! a.
Ew. 3 l f haben am Sten d. M. die Verlegung der National⸗Versammlung von Berlin nach Brand enburg anzuord= nen, und damit einen innigen, von allen denen, welche die Herstellung der gesetzlichen Ordnung herbeisehnen, längst gehegten und vielfach laut gewordenen Wunsch zu erfüllen geruht. Auch die unterthänigst Unterzeichneten vermögen in Lieser Maßregel nur eine durch die in der Hauptstadt herrschende Anarchie hervorgerufene unumgängliche Nothwendigkeit zur Sicherung der wahren Freiheit zu erkennen, und fühlen dieselben sich gedrungen, hiermit das unerschůtterliche Vertrauen auszusprechen, daß Ew. Königl. Majestät die dem Volke gegebenen Verheißungen zur Erfüllung bringen und zum Aufbau einer das unzertrennliche Wobl des Königs und des Volkes begründenden Con. stitution mit aller Kraft und Weisheit Hand anlegen werden. Mit dieser festen Zuversicht vereinigt sich in denselben der unverbrüchliche Entschluß, auch in dieser prüfungsschweren verhängnißvollen Zeit als Ew. Königl. Majestät gehorsame Unterthanen Allerhöchstdenselben die Gesinnungen ausdauernder Treue und Liebe zu bewahren und zu beweisen. J 4
Gott segne Ew. Königl. Majestät. .
Ew. Königl. Majestät. Unterthänigste. Wald (Kreis Solingen), den 17. November 1848. (617 Unterschriften.)
Majestät! .
Die Unterzeichneten haben mit großer Freude und hoher * friedigung den von Allerhöchstdenselben gesaßten Beschluß einer Ver— legung der National⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg entgegen genommen. Schon lange hat der gesetzlose Zustand der Hauptstadt, in Folge dessen die Berathungen der von uns frei ge⸗ wählten Volksvertreter unter den verderblichen Einflüssen einer irre⸗ geleiteten und fanatisirten Masse standen, uns und Tausende im ravensberger Lande mit tiefem Schmerz und gerechtem Unwillen er— füllt. Ew. Majestät fühlen wir uns daher zu dem ehrfurchtsvollsten Danke um so mehr verpflichtet, als wir das unerschütterliche Ver⸗ trauen hegen, Ew. Majestät, werden das gegebene und aufs neue verbürgte Königliche Wort, die im März dieses Jahres errungenen Freiheiten auf keine Weise verkümmern, sondern vielmehr auf consti⸗ futionellem Wege die wahre Freiheit und durch sie des preußischen und deutschen Vaterlandes Glück und Größe befördern zu wollen, treu und unverrückt erfüllen.
In tiefster Ehrfurcht ;
Ew. Majestät getreueste Bürger: ö Der constitutionelle Verein und übrigen Einwohner. (608 Unterschriften.) Herzen bei Bielefeld, den 16. November 1848.
Allergnädigster König! ; ö Die Proclamation vom 11. November 1818 von Ew. Majestät, unserem geliebten Könige und treuen Landesvater, hat einen lebendi⸗ gen Wiederhall in unseren Herzen gefunden und eine freudige Zu⸗ stimmung zu Ew. Majestät Maßregeln vom. Sten d. hervorgerufen. Schon lange hatten wir gewünscht, daß die National⸗Versamm⸗ lung den Intriguen der Umsturzpartei und dem Terroriemus des Stra⸗ ßenparlamentes entzogen werden möchte, damit endlich die Verfassung des Landes mit wahrer Freiheit und gehöriger Ruhe berathen wer den könnte. . Es freut uns, daß Ew. Majestät sich an das ganze preußische Volk gewandt haben. Ew. Majestät werden erfahren, daß es noch viele gute Preußen im Lande giebt, welche ihrem geliebten Könige mit unerschütterlicher Treue ergeben sind. . ; Die Unterzeichneten stehen in guten und in bösen Tagen auf der Seite ihres treuen Landesvaters, der das wahre Wohl, die wahre Freiheit seines Volkes will. Dieses Vertrauen soll uns Niemand rauben. Wir hassen alle ehrgeizigen und anarchischen, Bestrebungen, welche lange genug an den Fundamenten der Gesetzlichkeit, an den Stützen des Thrones gerüttelt haben, und es war hohe Zeit, ja nothwendig, daß die Ordre vom Sten in Vollzug gesetzt wurde, damit nicht die Brandfackel der Empörung ihren rothen Schein immer wei— ter verbreitete. ] Indem wir diese Gesinnungen gern aussprechen, verharren mit tiesster Ehrfurcht ⸗ die unterzeichneten Bewohner von Homberg. (365 Unterschriften.) . Orsoy und Homberg am Rhein, den 14. November 1848. e n ,, Allergnädigster Fürst und Herr. ö . Die . fönnen die Maßregel Ew. Königlichen Ma⸗ jestät, die National-Versammlung nach Brandenburg zu verlegen, nur billigen, da dieselbe dort den nachtbeiligen Einflüssen entrissen sein wird, welche der rüstigen Begründung emer tüchtigen Versassung, bie dem Lande, besonders mit Rücksicht auf Erzielung eines ge etzli⸗ chen Zustandes und Herbeiführung eines lebhafteren geschästlichen Verkehrs, so sehr noth thut, entgegenstehen. Inden bei Jülich, den 1 November 1848. (28 Unterschriften.!
Maje tät! .
In dieser Zeit der Aufregung halten die unter zeichnelen. Ber wohner der Stadt und Umgegend von Graudenz es für ihre Pflicht, auch ihre Ansicht über den Grund der jetzigen traurigen Vorfälle
1szusprechen. ; . it Kaen die von den verantwortlichen Ministern der Krone angeordnete Verlegung der National-Versammlung nach Brandenburg wegen der in Berlin gegen dieselbe verübten Gewaltthätigkeiten zur Herstellung einer freien Berathung für durchaus gerechtfertigt und mißbilligen das Benehmen der Mitglieder der Versammlung, welche, uneingedenk ihres Berufs, die Verfassung und den Frieden herzu⸗ stellen, in ungesetzlichem Widerstande beharren.
Wir vertrauen aber auch den Zusicherungen, welche zuletzt noch in der Proclamation vom 12. d. M. gegeben sind, daß keine der gewährten Freiheiten des Volks verkürzt werden soll und bitten zur Herstellang des Vertrauens dringend, das Ministerium Brandenburg, welches der Umsturz⸗Partei die erwünschte Gelegenheit zur Aufre⸗ gung der Gemüther darbietet, durch Beamtete zu ersetzen, die sich als Stützen der Freiheiten des Volks gezeigt haben.
In unbegränzter Devotion
und Ehrfurcht Bewohner der Stadt und Umgegend. (62 Unterschriften.) Graudenz, den 15. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster! Allergnädigster König und Herr! .
Ew. Königlich! Majestät freie Verheißung der lang ersehnten Constitution in den Märztagen dieses Jahres begrüßte das Volk der Preußen mit jubelnder Begeisterung.
Da traten Wühler fremder Zungen zwischen das treue Volk Preußens und die hellstrahlende Krone Hohenzollerns!
Es schien, als sei Alles rand, band und bodenlos geworden. Alle Treuen im Lande lauschten auf einen Ruf des Königs an das Volk.
Ew. Königliche Majestät haben diesen unterm 11ten d. M. erlassen, und wie ein Blitzschlag hat er die Herzen entzündet, und wie in der Zeit der heiligen Begeisterung des Freiheitskrieges 1813 bis 1815, aus der noch lebendige Zeugen wie starke Eichen im Lande stehen, tönt es auch jetzt von Mund zu Munde, wie in dem damali gen Sang:
Der König ruft, wir Alle, Alle kommen!
Also schaaren auch wir uns um den Thron Ew. Majestät, um sür Allerhöchstsie, die Krone und die von Ew. Majestät verheißene zu vereinbarende Constitution für das Volk, in guten wie in bösen Tagen, mit Gut und Blut wie Ein Mann einzustehen!
Vie Gnade Gottes sei fernerhin Schutz und Schirm Ew Na⸗ jestãt
In tiesster Ehrfurcht
Ew. Königl. Majestät treu unterthänigste (163 Unterschriften.) Sonnenburg, den 14. November 1838.
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigsier König und Herr .
Mit heiliger Freude und innigem Dank gegen Gott haben zur Einweihung der hiesigen Kirche Versammelten das ersehnte Kö nigliche Wort vernommen, welches Ew. Majestät unter dem 11ten d. M. an Ihre treue Preußen zu richten geruht haben.
In dem lebendigen Gefühle, daß in den Exeignissen der Zeit die züchtigende Hand Gottes über die uns Allen gemeinsam. — huld gekommen sei, hatten wir in den letzten Monaten, und am brünstig sten am Reformationsfeste, vor dem Angesichte des Hegnn gestanden, um für den geliebten Landesvater „ein weises Herz, königliche Ge danken, heilsame Rathschläge, gerechte Werke, einen tapferen Muth und starken Arm“ zu erflehen. Jetzt sehen wir dieses Gebet, in welchem wir mit Gottes Hülfe treu beharren werden, erhört, und kennen in den von Ew. Majestät getroffenen Maßnahmen einen in Gott gethanen Schritt, zu welchem ebensowohl das Königliche Recht als auch die landesväterliche Pflicht gedrängt hat. Möchten Ew Majestät in der Kraft des Glaubens und des Gebetes Sich durch die Stimmen der Uebelwollenden nicht bewegen lassen, sondern Sich überzeugt halten, daß die Zahl Ihrer treuen Unterthanen auch heute noch sehbr groß und, wie wir hoffen, die überwiegende ist. In jedem Falle ¶ber möge Ihr Vertrauen auf den lebendigen Gott stehen, der da spricht:
„Fürchte Dich nicht, Ich bin mit Dir;
bin Dein Gott. Ich stärke Dich, Ich helfe
Dich durch die rechte Hand Meiner Gerechtigkeit.“ Jes. 41 Wir ersterben als
weiche nicht, denn Ich
ir auch, Ich erhalte
Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigst treu⸗ gehorsamste (29 Unterschriften.) Kiekow bei Belgard, den 16. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben auf den verantwortlichen Minister die National .Versammlung vertagt und nack Brandenburg verlegt, und damit dem angelegentlichen Wunsche unzähliger treuer Unterthanen entsprochen und dieselben zum höchsten Danke verpflichtet. Wir unterthänigst Unterzeichnete gehören zu die sen und müssen es zugleich auf das entschiedenste mißbilligen, daß ein Theil der Abgeordneten, uneingedenk seiner Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung der Versammlung einen in jeder Weise unge— setzlichen Widerstand entgegengestellt hat. Wir beklagen diese Ver sirrung nicht weniger, als daß die berliner Bürgerwehr derselben hat Schutz verleihen wollen; wir sind aber weit entserut, die von Ew. Königl. Majestät dagegen ergriffenen weiteren Maßregeln mit Päß— trauen zu betrachten, wir vertrauen vielmehr den Zusagen und Ver⸗ heißungen Ew. Königlichen Majestät im vollsten Maße und zweifeln nicht, daß es an der echten und wahren Freiheit nicht fehlen werde in dem Staatsgebäude, welches in der Vereinbarung zwischen Krone und Volk jetzt errichtet werden soll. Darum werden wir in der al- ten Treue beharren, in guten, wie in bösen Tagen, und überall die Zuversicht bewahren, daß Ew. Königliche Majestät, uns ein guter constitutioneller König sein werden, wozu der Allerhöchste seinen Se
gen gnadenvoll verleihen wolle. .
Wir ersterben in vollkommener Unterthänigkeit
Ew. Königliche Majestät treugehorsamste. Die Eingesessenen des Kreises Lübbecke. (1490 Unterschriften.!
Rath Allerhöchstihrer
Lübbecke, am 15. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! J Ew. Majestät Regierung ist endlich den anarchischen Einslüssen
unter welchen die National-⸗Versammlung in Berlin bisher berathen hat. Diesen Einflüssen sich zu entziehen, wan die Versammlung selbst weder Willens, noch im Stande, denn sie hat mehrere darauf gerichtete Anträge ihrer Mitglieder zurückgewiesen. Im Interesse des Staats mußte daher der Schutz, welchen eine freie Berathung erfordert, anderweitig gewährt werden. Ew. Majestät Regierung hat dies durch Verlegung der Natio- nal⸗Versammlung nach Brandenburg erreichen wollen, die Versamm⸗ lung aber hat sich dem widersetzt. . ; Wir sind der Meinung, daß in allen Angelegenheiten, welche nicht die Vereinbarung gesetzlicher Bestimmungen betreffen, die National⸗Versammlung so lange dem Willen Ew. Majestät gehorchen muß, bis die zu erwartende Verfassung ein Anderes festsetzt, daß also dieselbe mit ihrem Widerstande sich im Zustande der erneuerten Revolution befindet und geraden Weges der Republik entgegengeht. Wir können dies nicht billigen, wir verabscheuen die Republil, wir haben an den Folgen der Revolution seit langer Zeit schwer getragen und wünschen nichts sehnlicher, als das Ende des bisherigen zer e g gn, der National. Versammlung von den Einflüssen der republikanischen Parteien durch ihre Entfernung von Berlin er⸗— kennen wir als das Mittel, zur Erfüllung unseres Wunsches zu ge⸗ langen. Im Junersten sind wir überzeugt, daß die von Ew. Maje⸗ stät Ihrem Volke verheißene Freihejt hierbei nicht geschmälert wer⸗ ben wird. Wir haben unserem erhabenen Könige stets unser volles
entgegengetreten,
Vertrauen entgegengetragen und sind darin durch Ew. Majestät er⸗ neuertes Königliches Wort bestärkt. Mit Gott für König und Vaterland? Das ist noch immer un- ser Wahlspruch und soll es bleiben für alle Zukunft. . Diese unsere Erklärung halten wir uns in unserem Gewissen für verpflichtet, an den Stufen des Thrones niederzulegen. Seegenfelde, friedeberger Kreis, den 16. November 1848. Ew. Majestät treugehorsamste (52 Unterschriften.) Rehfelde. (43 Unterschriften.) Hasselbusch. (52 Unterschriften.) Herzfelde. (34 Unterschriften.) Mücheberg und Clausdorf. (53 Unterschriften.!)
Hohes Staats- Ministerium!
Ein Theil der hiesigen Einwohner hat eine Adresse eingereicht, worin denjenigen Abgeordneten, die den eben so gerechten als zur Begründung wahrer Volksfreiheit nothwendigen Anordnungen Sr. Majestät des Königs sich offen widersetzen, Billigung ihres ungesetz lichen und unheilvollen Verhaltens ausgesprochen wird. .
Dem gegenüber fühlen wir uns in unserem Gewissen gedrun— gen, frei und öffentlich zu erklären, daß wir unterzeichnete Bewohner der Stadt Pritzwalk an jener Adresse weder Theil haben, noch deren Inhalt irgendwie billigen.
Im Gegentheil, wir haben noch ein Gedächtniß der Segnungen, welche durch unser angestammtes Königshaus dem Vaterlande ge⸗ worden, und eingedenk des Eides, den wir als Bürger oder Beamte unserem rechtmäßigen Könige und Herrn geleistet, wollen wir, diesem unseren Eide getreu, den Weg des Rechts und der Pflicht gehen und in aufrichtiger Liebe zum Vaterlande treu zu unserem Könige stehen in bösen wie in guten Tagen, fest vertrauend, Derselbe werde Sei⸗ nem Volke in Wahrheit ein guter constitutioneller König sein und auf dem Wege wahrer Freiheit die Wohlfahrt desselben aus allen Kräften, mit Gottes Hülfe, fördern.
Unser Wahlspruch ist und bleibt:
Mit Gott für König und Vaterland. Fürchtet Gott, ehret den König! Pritzwalk, den 15. November 1848. (102 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Majestät haben zu Ihrem Volke gesprochen, und da können wir nicht einen Augenblick anstehen, Allerhöchstdenenselben die Ver— sicherung der Treue und des vollen Vertrauens in alle die von Ew. Majestät gethanen Schritte auszusprechen, welches unwandelbar un⸗ ser Innerstes belebt.
Wir wanken nicht, wir vertrauen dem Worte Ew. Majestät und sind der frsten Ueberzeugung, daß die von Allerhöchstdenenselben be— fohlenen Anordnungen, welche in Allerhöchstdero Proclamation vom 11. d. Mts. ausgesprochen worden, nur zum Wohle des Vaterlandes führen werden. Amt Himmelstädt, den 18. November 1848. Der Vorstand der patriotischen Vereine zu Stolzenberg und Himmelstädt. ;
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben unter dem 11. November eine Proclamation an Volk und Land erlassen.
Wir können es nicht lassen, wir müssen darauf antworten.
Wir müssen es aussprechen, daß wir schon längst mit dem tief⸗ sten Unwillen gesehen haben, wie die Vertreter des Landes bei ihren Berathungen auf das schmählichste bedroht gewesen sind und die Rational-Versammlung in sich selbst den Entschluß nicht hat finden können, die geeigneten Maßregeln zur Sicherung einer freien Be⸗ rathung zu ergreifen.
Darum begrüßen wir mit Freuden was Ew. Königliche Maje⸗ stät gethan haben, um den gesetzlosen Zustand in der Hauptstadt zu dämpfen und der National-Versammlung eine freie Berathung zu sichern.
In unsere Seele ist noch kein Mißtrauen gekommen; — wir zweifeln keinen Augenblick, daß, was die Liebe unseres Königs ver⸗ heißen hat, seine Treue auch erfüllen werde.
Aber wir bitten auch Ew. Königliche Majestät, uns zu ver trauen und gewiß zu sein, daß wir stets eingedenk sein werden, was wir dem Koͤnige schuldig sind, weichen uns Gottes Gnade ge⸗ geben.
Möge der Allmächtige Ew. Königliche Majestät segnen, seg⸗ nen in dieser schweren Zeit mit Weisheit und Kraft, damit unser theures Vaterland vor dem Gräuel der Empörung behütet werde: W 4ber wie es auch komme, wir stehen mit Herz und Hand treu zum Könige, unser Wahlspruch bleibt der unserer Väter: mit Gott
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welcher, zu rasendem Fanatismus aufgestachelt, seine eigenen Bexrtre⸗ ter mit dem Strange und dem Mordmesser bedroht.
Wir erkennen an, daß durch die von Ew. Majestãt getroffenen Maßregeln nicht die Freiheit, sondern nur die Anarchie gefähr— det sei. 4
Wir beklagen es allerdings, daß eine solche Maßregel nothwen— dig geworden, weil sie ein Zeugniß i ist, aber wie schwer auch die Zeit sei und mit wie großer Besorgniß wir auch auf die Ereignisse blicken, dennoch stehen wir an der Gränz⸗— mark deutschen Vaterlandes noch in dem guten, alten Vertrauen zu
Ew. Majestät, wir werden auch ferner daran festhalten und nicht
darin wanken. Wir vertrauen dem öffentlich ausgesprochenen fürst⸗ lichen Worte, durch die That die Besorgnisse heben zu wollen, welche über den Vollbestand der Freiheiten des Volkes in einzelnen Theilen
Zuversicht, daß es Ew. Majestät gelingen werde, gestützt auf ein volksthümiiches Ministerium, im friedlichen Bunde mit den Vertretern
und Land sicher zu stellen.
In diesem sesten Vertrauen auf die wiederholten Zusicherungen Ew. Majestät verharren wir ehrerbietigst
Ew. Königlichen Majestät treu ergebene Wahlmänner und Eingesessene des chodziesener Kreises. Chodziesen, den 17. November 1848. 212 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Der immermehr um sich greifende anarchische Zustand in Berlin, die öfter vorgekommenen frevelhaften Erzesse, wodurch nicht selten die National⸗Versammlung in ihrer freien Berathung gestört, ja, wie
wurde, hatten schon lange den Wunsch in uns rege gemacht, die Na— tional⸗Versammlung an einen anderen Ort verlegt zu sehen, wo der— gleichen betrübende Vorfälle nicht zu befürchten seien. Dieser unser lebhafter Wunsch ist nun in Erfüllung gegangen, und wir unterzeich— nete Bewohner des danziger Landkreises fühlen uns gedrungen, Ew. Majestät unseren wärmsten und tiefgefühltesten Dank für die in letzter Zeit getroffenen Maßregeln, die Verlegung und Vertagung der Na⸗ tional⸗Versammlung betreffend, an den Tag zu legen, indem wir tief von der Ueberzeugung durchdrungen sind, daß diese Maßregeln drin gend nothwendig waren, um dem gesetzlosen Zustande ein Ende zu machen. Ew. Majestät haben zu wiederholten Malen die feierlichsten Versicherungen gegeben, daß die uns in den Märztagen verheißenen Freiheiten in keiner Weise verkümmert, vielmehr kräftig geschirmt werden sollen. Wir halten fest mit unerschütterlichem Vertrauen an dem uns von Ew. Majestät gegebenen Worte. Nichts soll uns in diesem Vertrauen, nichts in unserer Treue an den uns angestammten Thron wankend machen!
Diese unsere Gesinnungen vor Ew. Königliche Majestät auszu zusprechen, haben wir für treue Pflicht gehalten.
In tiefster Ehrfurcht ersterben als
Ew. Königliche Majestät . . treu Gehorsamste Die Ortschaften Klein Kleschkau, Langenau, Suckezin, Rosenberg und Praust. Den 15. November 1848.
sür König und Vaterland. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Königl. Majestät gehorsame Unterthanen. Die Eingesessenen der Gemeinde Levern. (87 Unterschriften.)
Durchlauchtester König! Gnädigster König und Herr!
Ew. Königl. Majestät haben Sich genöthigt gesehen, wegen der in Berlin seit geraumer Zeit herrschenden Gesetzlosigkeit und Anarchie, die zur Vereinbarung der Staats-Verfassung berufene Versammlung nach Brandenburg zu verlegen und dieselbe, damit diese Maßregel ausgeführt werden könne, bis zum 27sten d. M. zu vertagen. Ew. Majestät haben zugleich dem Lande gegenüber Ihren unerschütter⸗ lichen Entschluß ausgesprochen, daß kein Theil der im März verhei- ßenen Freiheiten verkümmert, kein Theil unserer Errungenschaften uns entrissen werden solle. In einem so entscheidenden Augenblicke, von dessen ganzer Wichtigkeit wir tief durchdrungen sind, halten wir es, als wahre Freunde des Vaterlandes, für unsere heiligste Gewissens- pflicht, die Gesinnungen, von denen wir beseelt sind, Ew. Majestät offen darzulegen.
Wir erkennen es an, daß das Wahlgesetz vom 8. April d. J. welches für die National-Versammlung gleichfalls maßgebend ist, der⸗ selben nicht das Recht beilegt, über den Ort zu bestimmen, wo sie ihre Berathungen halten wolle, daß Ew. Majestät, indem Sie die Verlegung der Versammlung für nothwendig erachteten, um so mehr in Ihrem Rechte waren, da die Wirksamkeit der Versammlung, da⸗ durch nicht im mindesten gefährdet ist. Wir erkennen an, daß Ew. Majestät so berechtigt als verpflichtet sind, zu sordern, daß der Wille des Volkes, wie er sich in seinen Vertretern ausspricht, rein und ungetrübt vor Ew. Majestät Ohr gelange — der Wille des Volkes, welches in guten und bösen Tagen fich um den Thron seines angestammten Herrschers
scharrte, nicht aber der Wille des verblendeten Theiles des Volkes,
(218 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!“ .
Endlich athmen wir auf,
das Vaterland angebrochen. Die von Ew. Majestät Allerhöchstihrem
getreuen Volke verheißenen Freiheiten standen in Gefahr, durch die
rohe Gewalt aufrührerischer und blutdürstiger Volkshaufen unterdrückt Die zur wohlerwogenen Vereinbarung der
und vernichtet zu werden. Verfassung berufene, aber unter Schrecken und Furcht berathende National-Versammlung täuscht bald sechs Monate lang die Erwar— tung des Landes. Tausende und abermals Tausende treuer Unter—
thanen baten in einer zuletzt fast ungeduldig werdenden Sehnsucht
nach einer Besserung unserer Zustände, um Auflösung oder wenigstens um Verlegung dieser Versammlung nach einem Orte, wo sie in Ruhe tagen könnte.
Ew. Majestät haben den Wunsch des Volkes nun erfüllt, die Versammlung nach Brandenburg zu verlegen geruht und die zu einem großen Theil pflichtvergessene Bürgerwehr Berlins aufgelöst. Dasür zollen wir Ew. Majestät unseren heißesten, allerunterthänigsten Dank. Die Auflehnung aber, die sich eine Fraction der National? Versamm⸗
lung gegen die Befehle Ew. Majestät hat zu Schulden kommen
lassen, mißbilligen wir aufs entschiedenste als ungesetzlich, unconstitu— tionell und revolutionair. trauen, daß Ew. Majestät auf constitutionellem Wege verharren wol⸗ len, bitten wir, daß Ew. Majestät in getroster Zuversicht auf, die Treue Ihres Volkes und unbeirrt durch das Geschrei der wenigen Wühler im Lande mit fester Hand alle diejenigen Maßregeln ergtei⸗ fen und durchführen wollen, die zur Herstellung eines gesetzlichen und ruhigen Zustandes erforderlich sind. .
Das Volk im Großen und Ganzen wird zu Ew. Majestät, sei⸗ nem heißgeliebten, angestammten Könige von Gottes Gnaden, stehen wie Ein Mann, und die Gnade Gottes wird mit uns sein.
Ew. Majestät allerunterthänigste getreue Unterthanen.
Gemeinde Zahn, Salesch, Wisnewke, Nichors, Klockin, Soß— now und andere.
Zempelburg, den 14. November 1848.
(548 Unterschrifteu.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die unterthänigst unterschriebenen Stadtverordneten dürfen in jetzigen schweren Zeiten in bescheidener Zurückgezogenheit nicht ver— harren, sie nahen sich daher Ew. Königl. Majestät, ihre treuen Ge— sinnungen an den Stufen des Throns niederzulegen.
Bie hiesige Stadtverordneten-Versammlung hat durch Majorität vor acht Tagen den widerstrebenden Theil der National⸗Versammlung leider zu unserem Schmerz die unseligen Maßnahmen derselben in ei⸗ ner Adresse gutgeheißen, wir beklagen tief, daß viele unserer Mitbür— ger sich hierzu haben hinreißen lassen.
Wir dissentirenden Mitglieder der Stadtverordneten - Versamm— lung erlauben uns, Ew. Königl. Majestät unterthänigst zu bitten, un— serer Versicherung Glauben zu schenken, daß ein großer Theil der hie— sigen Bürgerschaft and namentlich wir Unterschriebene an Ew. Königl. Majestät Wort und Gesetz treu hält in Freud und Leid, und allen jetzigen hohen Anordnungen nur ihre volle Zustimmung zu erkennen geben können. ;
In tiefster Ehrfurcht verharren wir Ew. Königl. Majestät Die Stadtverordneten. (26 Unterschriften.) Brandenburg, den 19. November 1848.
ß der Zerrissenheit unserer Zustände
des Landes allerdings mögen entstanden sein, und wir hegen die feste
des Volkes, die öffentliche Freiheit auf gedeihliche Weise für Krone
wir überzeugt sind, bei mehreren Beschlüssen förmlich eingeschüchtert
endlich ist ein Tag der Hoffnung für
Indem wir unbedingt der Zusag«e ver⸗— /
Majestät!
Ew. Majestät Königliche Botschaft vom 8. November, welche der in Berlin herrschenden Anarchie und ihrem terrorisirenden Einflusse auf die National-Versammlung entgegentritt, und diese, behufs freier Vereinbarung der Verfassung, nach Brandenburg verlegt, hat uns mit hoher Freude erfüllt.
Nur in der schleunigen und unbehinderten Beendigung des Ver⸗ fassungswerks sehen wir des Vaterlandes Heil, und die von Ew. Ma⸗ jestät ergriffene Maßregel wird uns diesem so heiß ersehnten Ziele entgegensühren.
Ew. Majestät werden diese Maßregel mit Ihrer ganzen König⸗ lichen Kraft aufrecht erhalten, dafür bürgt uns Hohenzollerns Blut! . Ew. Majestät werden aber auch die uns gewährten Freiheiten schützen, dafür bürgt uns Ihr Königliches Wort und Ihr edles Kö- nigliches Herz!
Gott segne Ew. Majestät!
Wir ersterben als Ew. Majestät allerunterthänigste, treue, ge⸗ horsamste.
(46 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗MinistæiLum!
. In einer Zeit furchtbarer Wirren, welche alle geordneten Staats⸗ Verhältnisse mit dem Untergange bedrohen, halten es die Unterzeich—⸗ neten für eine Pflicht christlicher Unterthanentreue, gegen Ein hohes Staats -Ministerium die Ueberzeugung auszusprechen: daß Se. Majestät der König in Ihrem vollen Recht gewesen sind, als Sie Ihre gegenwärtigen Rathgeber ernannten und die unter den Einwir— kungen äußerer Gewalt stehende und nicht anders davon zu befrei— ende National ⸗Versammlung vertagten und nach Brandenburg verlegten. r
Wir hegen auch die Ueberzeugung, daß alle rechtlichen, nicht vom Wahn der Zeit bethörten Unterthanen die Schritte Sr. Maje⸗ stät billigen und Einem hohen Staats⸗Ministerium ihr Vertrauen schenken. Möge Gott das Herz unseres allergnädigsten Königs und Eines hohen Ministeriums fest machen, daß Sie nur Ihres Umtes, Recht und Ordnung zu handhaben und damit das Vaterland vor dem ihm drohenden Verderben zu schützen, eingedenk sein.
Breslau, den 19. November 1848.
(92 Unterschriften.)
An Ein hohes Staats⸗Ministerium des Königreichs Preußen.
Die Maßregeln, die unser theurer Königlicher Herr in Verbin⸗ dung mit Einem hohen Staats-Ministerium gegenwärtig getroffen hat, nämlich: 4
Die Verlegung der National-Versammlung,
die Entwaffnung der Bürgerwehr Berlins, und
die Erklärung des Belagerungs-Zustandes dieser Stadt, erkennen wir als außerordentlich gerecht, weise und dringend nöthig, begrüßen sie freudigst als Anfang einer jedenfalls besseren Zeit und bewundern nur die Königliche Geduld und Langmuth, die damit so lange gezögert hat.
Den schändlichen Wühlereien und hochverrätherischen Umtrieben gegenüber sind solche ernsten und Königlichen Thaten unserem tief⸗ belümmerten Herzen gar überaus erfreulich, und schon lange haben wir nach ihnen geseufzt und Gott demüthig darum gebeten.
Daß wir in Leuten, die allem Gesetz und allem Königlichen Be⸗ fehl zum Hohn sich noch immer unterfangen, ihre Versammlungen und Aufreizungen fortzusetzen, nicht länger die Vertreter unseres treuen Volkes erkennen können, versteht sich von selbst. Wir müssen Män⸗ ner zu unseren Vertretern haben, die selbst dem Gesetze gehorchen und allerwenigstens doch den Willen zeigen, das Werk der Ver⸗ einbarung zwischen Krone und Volk zu veranstalten, nicht aber ab⸗ sichtlich Beides zu verderben.
Wir sind nur schlichte Landleute, diesen trüben Zeiten ein Herz bewahrt, göttliche Recht und für das König von Gottes Gnaden.
Ihm, wenn's Noth thut, gehört unser letzter Blutstropsen.
Stahnsdorf bei Teltow, den 16. November 1848.
Der Verein von Vaterlandsfreunden. (62 Unterschriften.)
aber wir haben uns auch in das warm schlägt für das theure Vaterland und für den braven
Hohes Ministerium!
Die durch Ein hohes Ministerium gegen die berliner Umtriebe gefaßten Beschlüsse geben uns der frohen Hoffnung hin, daß im preu⸗ ßischen Lande die frühere Ordnung hergestellt werden wird. Wir fühlen uns daher innigst durchdrungen, Einem hohen Ministerium unseren ganz besonderen Dank dafür auszusprechen und darum zu bitten:
auch künftighin mit kräftiger Hand die Geschäfte des Staats zum Wohl des ganzen Volkes zu regieren.
Kreis Luckenwalde. .
Hohes Staats⸗Ministerium!
Da die Allerhöchste Botschaft vom 8. d. M., über die Verle⸗ gung der zur Vereinbarung der Verfassung zusammenberufenen Na— tional Versammlung von Berlin nach Brandenburg vielfach als ein Gewaltstreich verschrieen und der Staats⸗Regierung zu dieser noth⸗ wendigen Maßregel die verfassungsmäßige Befugniß abgesprochen wird, während sie doch gesetzlich zulässig ist, so halten wir es für unsere Pflicht, offen und frei auszusprechen: daß die Krone sich nicht allein bei dieser Maßregel in ihrem Rechte befindet, sondern daß sie dazu verpflichtet war.
Wenn es schon unzweifelhaft feststeht, daß Se. Majestät der Kö⸗ nig die National-Versammlung eben so gut nach jedem anderen Ort als wie nach Berlin berufen kann, indem kein Gesetz besteht, daß die Vereinbarung der Verfassung in Berlin erfolgen muß, so ist es auch allgemein bekannt und öffentlich anerkannt worden, daß die Mitglie— der der Versammlung durch Drohungen und Mißhandlungen beunru⸗ higt worden sind und das Vaterland kein Heil von Beschlüssen er⸗ warten konnte, die unter dem Einfluß einer rohen, gesetzlosen Rotte gefaßt wurden.
; Es war daher die heilige Pflicht der Krone, die National⸗Ver⸗ sammlung an einen anderen Ort zu verlegen, um so mehr, als viele Mitglieder derselben darum nachgesucht haben.
Ein hohes Staats-Ministerium ersuchen wir daher, Sr. Majestãät dem König unseren innigen Dank darzubringen, wobei wir versichern, daß wir mit unerschütterlicher Treue der Krone zur Seite stehen wer- den, damit das Vaterland, trotz der Umtriebe, welche Selbstsucht und Ehrgeiz hervorrufen, durch eine freie Verfassung herrlich empor= blühn.
Jauer, den 19. November 1818. ;
Der hiestge Veteranen ⸗Zweig⸗Verein.
Hohes Staats⸗Ministerium! National- Im sesten Vertrauen, daß durch die Verlegung ber
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