darin keine Beeinträchtigung der
eußischen Voltes Mehrzahl des r ic sondern nur eine von der Krone
i ißenen Freiheiten sinden, de y n, . ergreifende und von der Nothwendigkeit erfor⸗
re e i Terrorismus, wie er sich
Mahßregel erkennen werde, um einem = * r 2 * c. kundgegeben hat und wodurch alle Wohlgesinnte mit gerechtem Abscheu erfüllt worden sind, für immer ein Ende zu
n. ; . 6 vr e e pin in der Niederlausitz, den 15. November 1848. 24 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium!
In Erwägung, daß Se. Majestät der König bei Erlassung des Patentes vom 3. April d. J. sich keinesweges des Rechtes begeben dat, die zur Vereinbarung einer Verfassung mit der Krone einberu— fene Versammlung aufzulösen, zr vertagen oder an einen anderen Ort zu verlegen; in Erwägung, daß in Folge des gesetzlosen Zustan⸗ des der Hauptstadt und des von einem Theil der Bevölkerung aus⸗ geübten Terrorismus gegen die Vertreter des Volkes eine Verlegung der Versammlung um so nothwendiger und gerechtfertigter erscheint, als nur auf 1diese Weise dic Freiheit der Berathung gewahrt und eine endliche Lösung der der Versammlung gewordenen Aufgabe er⸗ strebt werden kann; in Erwägung, daß das Auflehnen eines Theils dieser Versammlung gegen den bestimmt ausgesprochenen Befehl des Königs alles Rechtsgrundes entbehrt und um so verbrecherischer er⸗ scheint, als hierdurch ein neuer Zwiespalt in die Nation geschleudert, und bei längerer Dauer dieses Zustandes ein allgemeiner Bürgerkrieg unvermeidlich erscheint; fühlt sich der unterzeichnete Veteranen⸗Verein gedrungen, Einem Königlichen hohen Ministerium seine volle Zustim⸗ mung zu den getroffenen ener ischen Maßregeln um so offener aus⸗ zusprechen, als derselbe überzeugt ist, daß diese nur eine kräftige Un⸗ terdrückung der gesetzlosen Zustände, keinesweges aber eine Vermin derung oder Verkümmerung der von Sr. Majestät dem Könige dem Volke gewährleisteten Freiheiten bezwecken.
Schweidnitz, den 19. November 1848.
Veteranen-Verein für Stadt und Kreis Schweidnitz.
Hohes Staats-Ministerium!
Der unterzeichnete, am Geburtstage Ihrer Majestät der gin gegründete Verein für König und Vaterland hat in seiner Sitzung Folgendes einstimmig erklärt:
15 Daß die Krone in ihrem vollen Rechte stand, als sie das Ministerium Brandenburg ernannte, und daß der Verein ferner das wohlbegründete Vertrauen zu der treuen und bewährten landesväter lichen Gesinnung Sr. Majestät des Königs habe, daß Hochdeiselbe bei dieser Ernennung nicht nur das Wohl der Krone, sondern eben so sehr das davon unzertreunliche des Vaterlandes gewissenhaft be— rücksichtigt habe.
2) Daß die Krone zu der Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg und der da durch nöthig gewordenen Vertagung derselben nicht nur vollkommen berechtigt, sondern auch in dem Augenblick verpflichtet war, als sie darin das beste Mittel sah, die Berathungen derselben wieder frei und sicher zu stellen von äußeren Gewaltthätigkeiten und Zwang.
3) Daß mithin die Krone wegen dieser Maßregel die dankbare Zustimmung des ganzen Landes erwarten darf und vor Allem sie auch in Rheinland und Westfalen finden wird, welche schon im Frühsommer durch eine zahlreiche Deputation aus vielen Städten dieses Landstrichs in Berlin eine ähnliche Maßnahme von einem hohen Staats Mini- sterium forderte.
4) Daß ferner diejenigen Abgeordueten, welche nach der vom Minister angekündigten Vertagung den Sitzungssaal verließen, vollkom men recht und gesetzmäßig verfuhren und dafür den Dank des Landes verdienen; die Zurückbleibenden hingegen aber in völlig ungesetzmäßi⸗ ger und unberechtigter Weise die Verhandlungen fortsetzten, die eben deswegen aber auch als null und nichtig anzusehen sind.
5) Daß endlich der Verein für König und Vaterland in Berlin von diesen sbigen Beschlüssen in Keuntniß gesetzt und zugleich bevoll⸗ mächtigt werden soll, in jeder von ihm mit dem Sinne derselben über einstimmenden Erklärung, sei sie eine Eingabe an Se. Majestät, an das hohe Staats-Ministerium oder eine sonstige Veröffentlichung, un— seren Verein als beistimmend aufzuführen.
Da nun durch den inzwischen eingetretenen Belagerungszustand von Berlin, dessen Nothwendigkeit, obwohl wir sie beklagen, wir den noch vollkommen anerkennen, sämmtliche politische Vereine in Berlin suspendirt sind, so müssen wir fürchten, daß der berliner Verein für König und Vaterland, dem wir zufolge Nr. 5 unserer Erklärungen ungesäumt davon Anzeige machten, nicht wohl im Stande war, ein hohes Staats⸗Ministerium von unserer Erklärung in Kenntniß zu setzen, weshalb wir es wagen, hierdurch unmittelbar demselben sie vor⸗ zulegen.
Ist auch die Zahl der Glieder unseres eben gestifteten Vereins noch verhältnißmäßig gering, so sind wir doch sicher, in den obigen Erklärungen die Ueberzeugung der größten Mehrzahl unserer Mitbür ger auszusprechen, wofür eine jetzt zirkulirende und baldigst an Se. Majestät unmittelbar eingehende Eingabe mit ihren gewiß zahlreichen Unterschriften der deutlichste Beweis sein wird.
Gott der Herr gebe und erhalte einem hohen Staats⸗Ministe⸗ rium den tapferen Muͤth beharrlicher Entschiedenheit in dieser wichti⸗ gen Zeit!
Radevormwald im Kreise Lennep, den 16. November
Der Verein für König und Vaterland.
1848.
Hohes Staats-Ministerium!
Die Exreignisse der verflossenen Monate, haben es unwiderleglich bewiesen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung in Berlin durch gesetzlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt waren und in der Bürgerwehr ditser Stadt nicht den hinreichenden Schutz fanden. Die Krone hat, das durch—⸗ greifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, er⸗ fassend, ihren Sit nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der hierzu ersorderlichen Vorbereitungen ihre Sitzungen vertagt. Die Un= terzeichneten halten diese Maßregel für vollkommen gerechtfertigt. Das ver fassungsmäßig erlassene Gesetz vom S8. April 9. J. hat, indem es weder die Zeit noch den Ort der Berathungen dieser Versamm— lung festsetzte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Verfügun⸗ gen dem Staats Ministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Recht, die einmal getroffene Vestimmung abzuändern sobald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus dem Volke gestitzte Ueberzeugung aufdrängt, daß eine solche Abänderung nothwendig fei um den Fortgang und den Ersolg der Berathungen dieser Versamm? lung zu sichern. Die Kroue hat aber dazu nicht allein das Necht, sie ist auch dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, indem das Gesetz ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es das Wohl des Landes fordert, zu gebrauchen. Indem die Unterzeich⸗ neten daher in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Regetion, sondern nur das pflichtgetrene Bestreben der Krone, die durch Anar⸗ chie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Ge⸗ sammtwillen des Volkes entsprechende Verfassung zu sichein, erblicken
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können, erklären sich dieselben in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen einverstanden. Ruhrort, den 13. November 1818. (312 Unterschriften. Meiderich bei Ruhrort, den 13. November 1818. (74 Unterschristen.) Gemeinde Beeck, den 13. November 1818. (124 Unterschriften.) Amt Bochum in der Grafschaft Mark, den 13. (582 Unterschriften.) Millrath, den 13. November 1848. (87 Unterschriften.]) Diebrock und Stedefreund, den 13. November (202 Unterschriften.)
Novbr. 1848.
Hohes Staats-Ministerium!
Die unterzeichneten getreuen Unterthanen Sr. Majestät unseres geliebten Königs fagen Ihnen den aufrichtigsten Dank, daß Sie in dieser gefährlichen Zeit das Staatsruder aus unseres Landesvaters Händen angenommen haben, und wir bitten den allmächtigen Gott, er wolle Ihnen zu Ihrem schweren Amte nach dem Reichthume seiner Gnade, auf welche wir nicht verzichten, sondern immerdar hoffen, Weisheit und Muth verleihen und Ihre Bemühungen zum Heile un seres Vaterlandes segnen.
Wir danken Ihnen ferner, daß Sie bei der Krone auf Verlegung der National-Versammlung aus der leider unter anarchischem Druck geknechteten Hauptstadt hingewirkt haben, und bitten, auf dem betre tenen Wege, im Vertrauen auf den Beistand des lebendigen Gottes, muthvoll auszuharren.
Wir hegen zu Einem hohen Staats⸗Ministerium das Vertrauen, Hochdasselbe werde sich unter Verschmähung des Revolutionsbodens zum Troste und zur Freude aller Gutgesinnten auf den Boden des Rechts stellen und denselben unter keinen Umständen verlassen, viel⸗— mehr ihn gewissenhaft gegen alle Angriffe, kommen sie woher sie wol len, bis zum letzten Blutstropfen vertheidigen.
Sie haben Ihre Berufung in das Ministerium nicht der Majo⸗ rität der Rational-Versammlung zu danken, und wir bitten inständigst, Ihre fernere amtliche Existenz nicht von einer solchen Majorität ab⸗ hängig zu machen, vielmehr die Rechte und Freiheiten, sowohl der Krone als des Volkes nach allen Seiten hin kräftigst zu schützen und alle dieselben gefährdenden Uebergriffe, selbst wenn sie aus der Na tional⸗-Versammlung kommen, standhaft zurückzuweisen und mit Wissen und Willen von dem Wege des Rechtes auch nicht ein Haar breit abzuweichen; dann wird Gott der Herr mit Ihnen sein und alle treu gesinnten Herzen werden Ihnen zufallen!
Schmöllen in der Uckermark, den 13. November 1818.
(38 Unterschriften.)
1848.
Hohes Staats-Ministerium!
Die Ereignisse der verflossenen Monate haben es unwiderleg lich bewiesen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Ver fassung berufenen Versammlung in Berlin durch gesetzlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt wurden und in der Bürgerwehr die⸗— ser Stadt nicht den hinreichenden Schutz fanden.
Die Krone hat, das durchgreifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, erfassend, ihren Sitz nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der hierzu erforderlichen Zeit ihre Sitzun— gen vertagt. Die Unterzeichneten halten diese Maßregel für voll kommen gerechtfertigt. Das verfassungs mäßig erlassene Gesetz vom 8. April d. J. hat, indem es weder die Zeit noch den Ort dieser Berathungen festsetzte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Verfügungen dem Staats⸗-Ministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, und diese hat daher auch das Recht, die einmal getroffene Bestimmung abzuändein, so bald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus, dem Volke gestützte Ueberzeugung aufdrängt, daß eine solche Abänderung nothwendig sei, um den Erfolg zu sichern. Die Krone hat aber nicht allein das Recht, sondern sie ist dem Volke gegenüber dazu verpflichtet, indem das Gesetz ihr dieses Recht nur zum Wohle des Landes vor— behalten hat.
Indem die Unterzeichneten daher in dieser Maßregel keinen Ver— such irgend einer Reaction, sondern nur das pflichtgetreue Bestreben der Krone, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der Berathungen über eine dem wahren Gesammtwillen des Volkes entsprechende Ver fassung zu sichern, erblicken können, erklären sich dieselben mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen einverstanden.
Langendreer, den 16. November 1848.
(58 Unterschriften.)
Sarben im czarnikauer Kreise, den ,. An Ein Königliches hohes Staats- Ministerium zu Berlin.
Einem Königlichen hohen Staats-Ministerium erlauben wir uns, hierbei Abschrift einer Aufforderung an den Abgeordneten des czarnikauer Kreises, Rektor Schmidt, zur hochgeneigten Kenntniß— nahme allerunterthänigst zu überreichen, . .
Wir bemerken hierbei ganz gehorsamst, daß wir. den Verhei— ßungen Sr. Majestät des Königs in der Proclamation vom 11ten b. Mts. unbedingt und mit vollem Herzen vertrauen, daß wir die getroffenen Anordnungen Eines Königlichen hohen Staats ⸗Ministeriums nicht nur in jeder Hinsicht billigen, sondern auch für, den sichersten Weg halten, um endlich zu dem sehnlichst gehofften Ziele, die Ver⸗ einbarung der Staats- Verfassung zu gelangen, und daß wir endlich bas Benehmen eines Theils der National Versammlung als völlig ungesetzlich bezeichnen und hieimit auf das entschiedenste mißbilligen müssen. Die Gemeinde zu Sarben. Der Orts-Vorstand
und 30 Einwohner.
Ab schrift. . Wir Unterzeichnete fordern Ew. Wohlgeboren hiermit auf, ge gemäß der Anordnung Sr. Majestät des Königs, dessen König- lichem Worte in der Proclamation vom 11. d. Mts. wir mit vollem Herzen vertrauen, sich seiner Zeit zur Fortsetzung der Vereinbarung der Verfassung nach Brandenburg zu begeben, inzwischen aber von allen etwaigen Berathungen und Beschlüssen eines Theils der Natio⸗ nal-Versammlung, mit welchen wir uns trotz Ihrer Ansprache vom 4. d. Mts. keinesweges einverstanden erklären können, im Gegen— theil dieselben hierdurch als ungesetzlich bezeichnen und auf das ent— schiedenste mißbilligen müssen, gänzlich abzustehen. Sarben im czarnikauer Kreise, den 17. November 1818. (Folgen die Unterschriften.) An ; den Abgeordneten des czarnikauer Kreises, Herrn Rektor Schmidt, Wohlgeboren in Berlin.
Hohes Ministerium! Wenn die unterzeichneten Bewohner der Landgemeinde Güters= loh, im Verein mit dem bedeutendsten Theile Westfalens, es unter
dem größten Bedauern und nicht ohne große Besorgnisse ansehen mußten, wie theils durch phantastische Köpfe, theils durch höchst de⸗ moralisirte, von selbstsüchtigen und tyrannischen Zwecken geleitete Menschen, die Gräuel der französischen Revolution von 1793 herauf⸗ beschworen und dabei unsere wohlwollende Regierung mit verhöh⸗ nender Schmach bededt und verfolgt wurde so sahen sie sich in eben dem Maße von Freudigkeit und beglückender Hoffnung erfüllt durch die zu ihrer Kunde gekommenen energischen Schritte, welche ein hohes Ministerium zur Herstellung der Ruhe und gesetzlichen Ordnung ohne welche keine Wohlfahrt des Voltes bestehen kann — that.
Indem wir in unserem und dem Namen der Menschheit einen hohen Ministerium den tief gefühltesten Dank für solche Schritte auszusprechen uns gedrungen fühlen, bitten wir hochdasselbe noch an— gelegentlichst, sich nicht von etwaigen, durch die hingeschleuderten demokratischen Brandfackeln bei Gleichgesinnten hervorgerufenen Aeuße— rungen irre führen zu lassen da sie nur Erscheinungen eines sehr geringen Theiles unscrer Volksmasse sind. Der alte loyale Sinn su Preußen wird unter allen Umständen im stolzesten Hochgefühle fortleben und treue Anhänglichkeit an den König zewahren!
Gott segne unseren König und sein treues hohes Ministerium!
Gütersloh, den 16. November 1848.
(292 Unterschriften.!
Hohes Ministerium!
Daß unsere National⸗ Versammlung inmitten einer allen setzen hohnsprechenden Volksgewalt nicht mehr frei berathen, daß Bürgerwehr dieser Versammlung nicht den dazu nöthigen Sch(! sten konnte oder wollte, haben die seit Monaten ungeghndet startg fundenen Auftritte, die mit beispielloser Frechheit ausgesührt worden sind, mehr als zur Genüge bewiesen. Daß ein energischer Schritt geschehen müsse, um diese Uebelstände zu entfernen, hat der grötzte Theil des preußischen Volkes längst erkaunt und gewünscht und die sen Wunsch wiederholt in Adressen ausgesprochen. Die Krone als durchgreifendes Mittel, der Versammlung die noth wendige heit zu verschaffen, die Verlegung derselben nach Brandenburg ange ordnet und zu diesem Zwecke die Sitzung nur so lange vertagt, als nothwendig erschien, um die erforderlichen Vorbereitungen auszufül
Das verfassungsmäßig erlassene Gesetz vom 8. April d. auf welchem das Mandat der Versammlung beruht, enthält weder Zeit noch Ort der Berathungen der National Versammlung, läßt also die erforderlichen V zu seiner Ausführung di Ministerium. Es muß also auch einem anderen Orte verlegen können, sol ald es feststeht, sammlung an einem gegebenen Orte nicht mehr frei berathen denn die Krone hat dem Lande gegenüber die unabn pflichtung, dafür zu sorgen, daß unsei Vertreter in jeder frei berathen können
Wir glauben in den keine Versuche zur Reaction erblicken zu getreue Bestreben, die durch Anarchie bedrohte Freiheit der gen und Vollendung einer wahrhaft freien Verfassung zu sichern, und erklären wir uns in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegan genen Maßregel einverstanden.
Mit dieser offenen Erklärung glauben wir uns aber so offen dahin aussprechen zu müssen, daß auch wir mit weitem größten Theile des preußischen Volkes und un eren sämmt lichen Abgeordneten nicht glauben, daß ein nicht vollsthümliches Mi nisterium zwischen Krone und Abgeordneten zum Heile des L bestehen könne, und müssen aufs bestimmteste unserer Anerkennung der augenblicklich durch die Nothwendigkeit bedingten Maßregel Wunsch hinzufügen, daß ein hohes Ministerium, nachdem es diese Maßregel mit Weisheit und möglichster Mäßigung nach Seiten hin ausgeführt hat, einem volksthümlichen, auf entschieden Masorität sich stützenden Platz machen werde.
Witten an der Ruhr, den 16. November 1848
(384 Unterschristen.)
ren.
über
augenblicklichen Maßnahmen der Krone dürfen, vielmehr das
Herathun
elt cht pflicht
auch eben
dem bei
Landes
Hohes Staats-Ministerium!
Die Allerhöchste Verordnung, daß die National-Versammilung aus Berlin nach Brandenburg verlegt werden soll, hat bei einem Theil derselben Widerstand hervorgerufen. Wir sühlen uns dahe gedrungen, offen zu bekennen, daß wir in dieser Maßregel nur einzige Möglichkeit erblicken, dem gesetzlosen Treiben der Hauptstabt Schranken zu setzen, Ordnung und Gesetzlichtemt wiederkehren zu hen und mit dieser den gestörten Wohlstand und das Glück des terlandes.
Wir bitten daher ehrerbietigst:
Ein hohes Staats-⸗Ministerium wolle sich gegengesetzte Kundgebungen beirren und von Bahn ablenken lassen.
Die Gemeinden Granowiec, Bonitois,
(422 Unterschriften)
An
Ein hohes Staats-Ministerium in Berlin.
Die heute versammelten Glieder des erklären hierdurch, daß sie das Recht der Krone, dir sammlung von Berlin nach Brandenburg zu verlegen, nicht nur ständig anerkennen, sondern sprechen sich auch noch in aus, sie durchaus nicht zweifeln, daß durch diese Maßregel dem W des größten Theiles des Volkes entsprochen worden ist.
Indem die Glieder des Gemeinde- Raths diese ihre mige Ansicht kundgeben, vertrauen sie dem Königlichen daß durch die angedeutete Maßregel den Rechten Abbruch geschehe.
Eines hohen Staats⸗-Ministerium—
hiesigen Gemeinde
Nationa
ergebenst
Mitglieder des Gemeino⸗
Gräfrath, im Kreise Solingen,
den 15. November 184. (17 Unterschriften.) Bei der heute stattgefundenen Bürger sich die Unterzeichneten vorstehender Adresse mit Daß solche Sr. Majestät dem Könige zur Ansicht vorgelegt den möge.
Gräfrath, den 15. November
Versammlung
dem Wunste
848. (182 Unterschriften.)
;
An
ein Königliches hohes Staats Ministerium in Berlin. U Der unterzeichnete Verein erklärt, daß er in der Allerhöchsten
Botschaft vom Sten d. M. wegen Verlegung der zur Vereinbarung der Ver sassung zusammenberufenen National Versammlung von Ber lin nach Brandenburg eine Maßregel erkennt, bei welcher die Krone sich nicht allein in vollem Rechte besindet, sondern daß sie dazu so— ar verpflichtet war. 91 . a. d. O., den 19. November 1848.
Der Veteranen-Verein des steinauschen Kreises.
Zweite Beilage
. .. , · . . g. .
am.
Nümbrecht, den 15. November 1848. Hohes Staats⸗Ministerium!
Wir erblicken durchaus keine Gefahr fürs Vaterland darin, daß die National- Versammlung nach Brandenburg verlegt werden soll. Im Gegentheil halten wir dafür, daß große Gefahr far Vaterland vorhanden ist, wenn die National-Versammlung unter dem Einfluß des berliner Straßen -Parlaments weiter verhandelt. Wir geben deshalb der Maßregel Sr. Majestät unseres Königs unsere velle Zu— stimmung zu erkennen und erblicken darin das pflichtgetreue Bestreben, die durch Gesetzlosigkeit bedrohte Freiheit zu sichern.
(35 Unterschriften.) 1
211
Ein hohes Staats⸗Ministerium zu Berlin. Hohes Staats⸗Ministerium! Wir, die unterzeichneten Urwähler, können es uns nicht versagen, mit den kräftigen und sachgemäßen Maßregeln, als: ; Die Verlegung der National-Versammlung nach Branden⸗ burg zum 27. November und die Vertagung derselben bis dahin, die Auflösung der Bärgerwehr von Berlin und end— lich die Erklärung des Belagerungezustandes von Berlin, vollständig einverstanden zu erklären, indem wir der Ansicht sind, Ze. Majestät der König sich bei Anordnung derselben völlig in m constitutionellen Rechte befunden. Wir haben zu der erneuer— Zusicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Volke sen Rechte und Freiheiten treulich aufrecht erhalten“, das Vertrauen, so wie wir auch fest überzeugt sind, Ein hohes Staats⸗Ministerium werde Sr. Majestät treu in dieser Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite stehen und mit allen gesetzlichen Mitteln dahin zu wirken suchen, daß den anarchischen Zuständen des Vaterlandes ein Ende gemacht und die verheißene Constitution endlich zum Fohle des Gesammtvolkes zu Stande gebracht werde. bei Schwedt a. O., den 18. November 184. Die angesessenen Bauern. (15 Unterschriften.) 20. November 1848. (22 Unterschriften.)
3 Ministerium! er Ueberraschung haben wir die Proclamation geliebten Königs, de dato Sanssouci den 11. No-
lesen, und uns von Herzen gefreut, daß Se. Majestät tlichen Minister die National -Ver— ch Brandenburg verlegt hat, und bezeugen
Allerhöchsten Verfahren Sr. Majestät unseren in—
Sr.
ö
der Gemeinde Mengede, November 1848. (200 Unterschriften.) Hohes Staats ⸗Ministerium! Die in den letzten Monaten stattgehabten Ereignisse beweisen unwiderleglich, daß die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung in der Hauptstaͤdt ihre Berathungen nicht ohne Stö⸗ rung und Einschüchterung einer gesetzlosen Gewalt fortsetzen konnte, und eben so wenig in der Bürgerwehr Berlins einen genügenden Schutz für die Sicherheit der Person und der freien Berathung ge⸗ funden hat. Die Unterzeichneten halten deshalb die von der Krone getroffene laßregel der Verlegung des Sitzes der Versammlung nach Bran- benburg für vollkommen gerechtfertigt, ja für das Wohl des Landes fich, und erkennen ferner, daß die mit der Verlegung verbun— ig als nothwendige Folge der ersteren erscheint. n'hohes Staats-Ministerium fortfahren, auf gesetzlichem stiger Hand jeden anarchischen Bestrebungen entgegen so seine große und hohe Aufgabe, dem Volke bald zu sez und Erdnung ruhenden Freiheit zu verhelfen, lösen. November 1818. (129 Unterschriften.)
9
den 16.
Hohes Staats-Ministerium! Wir, die unterzeichneten Urwähler, können es uns nicht versagen,
ins mit ben kräftigen und sachgemäßen Maßregeln, als:
die Verlegung der National-Versammlung nach Brandenburg zum 27. November und die Vertagung derselben bis dahin, die Auf⸗
lösung der Bürgerwehr von Berlin und endlich die Erklärung des
Belagerungszustandes von Berlin, für vollständig einverstanden zu erklären, indem wir der Ansicht sind, kaß Se. Maßestät der König sich bei Anordnung derselben völlig in seinem constitutionellen Rechte befunden. Wir haben zu der erneuer⸗— ten Versicherung Sr. Majestät: „Er wolle die dem preußischen Volke versprochenen Rechte und Freiheiten treulich aufrecht erhalten“, das vollste Vertrauen, so wie wir auch fest überzeugt sind,
Ein bobes Staats- Ministerium werde Sr. Majestät treu in dieser
Absicht mit Rath und That auch ferner zur Seite stehen und mit
allen gesetzlichen Mitteln dahin zu wirken suchen, daß den anarchi—
schen Zuständen des Vaterlandes ein Ende gemacht und die ver
heißene Constitution endlich zum Wohle des Gesammtvolkes zu
Stande gebracht werde.
Meyenburg bei Schwedt a. d. O., den 20. November 1848. (22 Unterschriften.)
1
Mit der in Folge der Allerhöchsten Botschaft vom Sten d. M. getroffenen nothwendigen Maßregel wegen Verlegung der zur Ver— einbarung der Versassung zusammenberufenen National- Versammlung von Berlin nach Brandenburg erklärt der unterzeichnete Verein sich vollkommen einverstanden und spricht es offen und frei aus: daß die Krone bei dieser Maßregel sich in ihrem Rechte befand und derselbe an der Erfüllung derjenigen Verheißungen, welche die Krone dem preußischen Volke gemacht hat, noch keinen Augenblick im Zweifel ge⸗ wesen ist.
Neumarkt und Groß-Baudis, den 18. November 1848.
Der Veteranen-Verein, neumarkter Kreises, und Groß⸗Baudis, lieg⸗ nitzer Kreises. An ein Königliches hohes Staats Ministerium zu Berlin.
Die Allerhöchste Botschaft vom Sten d. M., welche die Verle⸗ gung der preußischen National Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg anordnet, hält der unterzeichnete Verein für eben so gesetz
Zweite Beilage zum Preu
— —
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ßischen Staats-Anzeiger.
Donnerstag d. 22. N ov.
— 2 — *. ĩ . lich berechtigt, als pflichtmäßig und nothwendig, was von demselben hiermit offen und frei erklärt wird. Gleiwitz, den 19. November 1848. Der Veteranen-Zweigverein. An
das Königliche hohe Staats- Ministerium zu
Berlin.
Santomysl, Kreis Schroda, den 19. November 1843.
Einem Königlichen hohen Staats- Ministerium erlauben sich die unterzeichneten Urwwähler der Stadt Santomyel und Umgegend fol⸗ gende Erklärung ehrerbietigst abzugeben; .
1) Wir erklären die Krone für vollkommen berechtigt, unter den eingetretenen Verhältnissen die National- Versammlung nach Brandenburg zu verlegen und zu vertagen. ;
Wir protessiren gegen das ungesetzliche Verhalten jener Versammlung und erklären die Beschlüsse derselben für un⸗ gültig.
Wir schaaren uns in treuer Liebe um unseren constitutio⸗ nellen König und hoffen, daß er bei den ergriffenen Maß⸗ regeln bleiben und dadurch die National-Versammlung recht bald in den Stand setzen werde, die ersehnte Verfassung endlich mit der Krone zu vereinbaren und hierdurch gese tz. liche Ordnung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzu geben.
Die Urwähler von Santomysl. (83 Unterschriften.)
Der unterzeichnete Magistrat und die Vorstände von 63 länd⸗ lichen Ortschaften in der Nähe Friedebergs erklären hierdurch, daß, da es keinesweges nothwendig war, die Versammlung zur Vereinba⸗ rung der Verfassung nach Berlin zu berufen, der Krone auch die Be— rechtigung zur Verlegung nicht streitig gemacht werden kann.
Die Ausübung dieses Rechtes mußte aber zur Pflicht werden, da das wühlerische Treiben einer anarchischen Partei in Berlin dem nur zu lange nachgesehen ist unverkennbar einen störenden Einfluß auf die Berathungen einer Versammlung ausübt, von deren Arbeiten das Land die Grundlagen für eine befriedigende Zukunft erwartet.
Daher handeln die Abgeordneten, welche der Verlegung sich widersetzen, nicht nur rechtlos, sondern bleiben dem Lande für die drohenden Folgen dieses unseligen constitutionellen Konflikts persönlich verantwortlich!
Möchten sie dies beherzigen, den betretenen Weg schleunigst ver⸗ lassen und aus den Banden jener Partei sich losmachen, die auch in die Provinzen Aufwiegler gesandt hat, deren Eifer die sich constitu— tionell nennenden Vereine zu Beifalls-Adressen an die verblendeten Deputirten hinreißt, wodurch aber weder die Krone noch das Land sich beirren lassen werden.
Friedeberg i. d. N., den 17. November 1848.
Der Magistrat von Friedeberg und die Schulzen von 53 benachbar⸗ ten Ortschaften. An Ein Königliches hohes Staats⸗-Ministerium zu Berlin. Hohes Staats⸗-Ministerium!
Die Botschaft, welche Se. Majestät unser geliebter König und Herr unterm 11. November d. J. an seine Unterthanen erlassen hat, hat ihren Weg auch zu uns und in unser Herz gefunden. Wir ver— trauen dem Königlichen Worte, und wir wünschen nichts sehnlicher, als daß auch unsere Treue und Liebe gegen unseren theuren RCönig und Herin erkannt werden möge. Heilig ist uns der Wahlspruch: „Mit Gott für König und Vaterland.“ Ja, wir wollen, wir werden getreue Unterthanen sein, und keine Verdächtigung, keine Versprechung soll im Stande sein, uns in unserer treuen Liebe gegen unseren recht- mäßigen König und Herrn wankend zu machen.
Wir protestiren deshalb auch seierlichst gegen die Machinationen eines Theiles der National-Versammlung, der sich anmaßt, jetzt noch voll gültige Beschlüsse fassen zu wollen, nachdem bereits der Landtag von? Sr. Majestät dem Könige vertagt worden ist.
Wir erklären feierlichst, daß Sr. Majestät, unserem Könige und Herrn, das alleinige und volle Recht zugestanden hat, den Landtag, welcher zuletzt auf unfreiem und ungesetzlichem Boden sich bewegte, zu vertagen und demselben einen anderen Versammlungs« Ort anzu⸗ weisen.
Wir billigen alle Maßregeln, welche gegenwärtig getroffen wor⸗ den sind, und welche dringend nothwendig waren, um nicht blos Ruhe und Ordnung in der Haupt- und Residenzstadt unseres Königs, wie auch, um den Frieden im ganzen Vaterlande zu erhalten.
Wir erflehen Heil und Segen von Oben herab für unseren theuren König und für das gesammte Vaterland.
Wir bitten Ein hohes Staats-Ministerium gehorsamst, diesen getreuen Ausdruck unserer Gesinnung zur Kenntniß unseres theuren Königs und Herrn hochgeneigtest bringen zu wollen, damit er es erfahre, wie in der Brust unzähliger getreuen Unterthanen noch nicht die Liebe gegen König und Vaterland erloschen sei, sondern gegen⸗ wärtig mehr als je in einem heiligen und nie erlöschenden Feuer emporflamme.
Der Vorstand des Vereins für König und Vaterland.
Pudewitz, im Kreise Schroda, Provinz Posen, am 17. Novem⸗ ber 1848.
An Ein Königliches hohes Staats- Ministerium zu Berlin. Neuenburg, den 15. November 1848. Hohes Staats⸗Ministerium!
Mit wahrer Freude haben wir die von Sr. Masestät unserem allergnädigsten Könige getroffenen Maßregeln wegen Verlegung der National?-Versammlung von Berlin nach Brandenburg vernommen. Wir halten dies im Interesse der Krone und des ganzen Landes nicht nur für zweckmäßig, sondern auch durchaus dringend nothwendig, weil wir ebenfalls die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Natio⸗ nal⸗Versammlung in Berlin nicht frei berathen kann; und indem wir daher hierzu unsere ungetheilteste Anerkennung mit diesen Worten aussprechen, können wir nicht umhin, die heilige Versicherung zu ge— ben, daß wir fest entschlossen sind, im Fall der Noth unserem gelieb— ten Könige mit Gut und Blut beizustehen. ö
(192 Unterschriften.)
Wir Endegunterzeichnete halten Se. Majestät den König, so wie sein Ministerium, für berechtigt wie verpflichtet, die Abgeord⸗ neten⸗-Versammlung aus Berlin nach Brandenburg zu verlegen und
—— — sie in Folge dessen bis zum 27sten d. M. zu vertagen; berechtigt, denn wie dem König das Recht zusteht, die Versammlung nach einem von Ihm allein gewählten Ort, Berlin, zu berufen, kann Er dieselbe auch nach einem anderen Ihm geeignet scheinenden Orte verlegen; verpflichtet, weil die Verfammlung in Berlin unter der Schreckens⸗ herrschaft der Massen unfrei war und somit die Stimme unserer Ver⸗ treter sich nicht ungetrübt aussprechen konnte. Rosenhagen, den 19. November 1848. (35 Unterschriften.)
Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderaths der Bürger— meisterei Lüttringhausen. Verhandelt in der Sitzung vom 17. November 1848.
Auf den schriftlichen Antrag von fünf Gemeinde⸗Verordneten wurde einstimmig beschlossen, folgende Erklärung abzugeben und dem hohen Staats⸗Ministerium mitzutheilen:
Der Gemeinderath erachtet die Krone zu der in der Pre⸗ clamation Sr. Majestät des Königs vom Sten d. Mts. verkündeten Verlegung und Vertagung der National⸗Ver⸗ sammlung um so mehr für völlig berechtigt, als die ergrif⸗ fene Maßregel durch die obwaltenden Umstände hinreichend gerechtfertigt erscheine. Unterschristen des Bürgermeisters und der Gemeinderäthe zu Lüttringhausen. .
. Magistrat und die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Samter erklären hiermit, daß die Maßregeln, welche die Staatsre⸗ gierung zur Unterdrückung der eingerissenen Anarchie anzuordnen für gut gefunden hat, nicht allein von ihnen, sondern, so weit sie dies haben wahrnehmen können, auch von den Kreis-Einsassen für noth— wendig und dem Wohle des Staates entsprechend erachtet werden. Samter, den 18. November 1848. Der Magistrat. Die Stadtverordneten.
Dem unterm 11. Novemder d. antworten wir mit Freudigkeit: daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, freulich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landesväter— lichen Absichten behindern möchten. Peest bei Schlawe, den 15. November 184. (52 Unterschriften.)
J. erlassenen Königlichen Aufrufe
Se Majestät der König hat sich in seiner Proclamation vom 11. November 1848 an das ganze Land, an alle seine trenen Preu— ßen mit der Zuversicht gewendet, daß wir den ungesetzlichen Wider⸗ stand, den ein Theil unserer Vertreter, uneingedenk ihrer wahren Pflichten gegen Krone und Volk, der Verlegung der National ⸗Ver⸗ fammlung nach Brandenburg entgegenstellt, ernst und entschieden miß⸗ billigen werden. Wir Unterzeichnete halten es daher für eine heilige Pflicht, es hiermit öffentlich auszusprechen: daß wir die trotz der Vertagung beisammengebliebenen Mitglieder der National⸗Versammlung in offenem Aufstande gegen die Krone und Volk begriffen und ihre nach der Vertagung gefaßten Beschlüsse als völlig ungültig und nichtig ansehen, denn wir stehen noch fest in dem alten guten Vertrauen zu unserem Könige von Gottes Gnaden und erklären freudig und laut, daß wir
an ihm und seinem ganzen Königlichen Hause auch fernerhin festhal⸗ ten wollen, in guten wie in bösen Tagen. Sagan, den 18. November 1848.
Bürger und Einwohner in Sagan. (130 Unterschriften.)
Da wir in Erfahrung gebracht haben, daß ein Wohllöblicher hochedler Magistrat gesonnen ist, Sr. Majestät dem Könige eine bei⸗ pflichtende Adresse zu übersenden, so erlauben wir uns, im Auftrage der hiesigen Gemeinde zu erklären, daß dieselbe mit den von unserem geliebten Landesvater zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung getroffenen Maßregeln einverstanden, auch nöthigenfalls bereit ist, Allerhöchstdenselben bei Durchführung jener Maßregeln mit allen zu Gebote stehenden Mitteln kräftig zu unterstützen.
Radewege bei Brandenburg, den 19. November 1843.
Die Gemeinde -Vorsteher.
Zu der bereits gegebenen Adresse aus Barmen (Staats⸗ Anzeiger Nr. 200 Erste Beilage, S. 1086, Sp. 2) sind zu den dort angegebenen 2230 Unterschriften bis zum 18. November noch ca. 3000 neue hinzugekommen. dieselbe in anderen Ge— meinden der Umgegend die lebhafteste mentlich in Breckerfelde, wo der Stad beinahe die ganze Einwohnerschaft unter
Hattingen
91 J Auch
(132 Unterschriften). Eickel bei Bochum
(64 Unterschriften). Volmarstein
(66 Unterschriften). Sielo
(55 Unterschriften). Landgemeinde Schwelm
(148 Unterschristen). Enger, Kreis Herford
(332 Unterschriften). Westerenger
(138 Unterschriftei. . Jöllenbeck, Kreis Bielefeld,
(307 Unterschriften). Wickwachberg, Kreis Grevenbroich,
(188 Unterschristen). Gladbach
Elberfeld
(4147 Unterschriften). Wulfroth bei Elberfeld
(908 Unterschriften). Sonnborn
(229 Unterschriften). Weitmar bei Bochum
(82 Unterschriften).
Prote st. In der heute abgehaltenen Versamm!l
ung von Urwählern und Wahlmännern zu Barnewitz im voesthavr li indischen
Kreise ist in Be⸗