Ministerium unsere ergebenste Zustimmung auszusprechen für die Ver= legung der National- Versammlung nach Brandenburg, und bitten, auch ferner jeder frechen Uebertretung der Gesetze entschieden ent= gegenzutreten. . 6. Möge Gott unserem armen Vaterlande gnädig sein, unserem theuren Könige und seinen Beratbern rechte Weisheit verleihen und dem armen Lande bald wieder Ruhe und Frieden schenken z Beversdorf bei Landeberg a. d. W., den 19. Nevember 1848. Der Bauern⸗Verein: Mit Gott für König und Vaterland.“ . 78 Unterschrtften.)
Anhausen (Kreis Neuwied), am 16. Nov. 1848. Hohes Staats⸗Ministerium!
Was wir, und mit uns Millionen treuer Preußen, schon längst gewünscht, ist endlich geschehen. Ein Hohes Staats⸗Ministerium kat die zur Vereinbarung der preußischen Staats⸗-Verfassung nach Berlin berufene National Versammlung nach Brandenburg verlegt.
Berlin, schon seit den blutigen März Tagen des Vertrauens welche es mit dem Volke und mit der Krone wohl meinen, t der National- Versammlung nicht den erforderlichen Freiheit ihrer Berathungen dar, ließ es vielmehr ge— scheben, daß die wohlgesinntesten Abgeordneten geschmäht, bedroht, ja sogar thätlich mißhandelt wurden, und es ist nicht zu verkennen, daß manche, von einer auf rothe Republik und Anarchie hinarbeiten⸗ den Partei in der National-Versammlung selbst gestellten Anträge nur unter dem Terrorismus des Straßen Parlaments und des ber liner Proletariats die Majorität der Stimmen erlangt haben. Mit gerechter Entrüstung haben wir manche Beschlüsse, namentlich, daß wir keinen König „von Gottes Gnaden“ mehr haben sollen, ver⸗ nommen.
Mit hoher Freude haben wir darum die von Einem Hohen Staats⸗Ministerium ausgesprochene Verlegung der National⸗Versamm⸗ lung und Auflösung der sich schon längst der preußischen Waffen unwürdig gezeigten berliner Bürgerwehr begrüßt. Wir erklären hiermit ehrerbietigst Einem Hohen Staats- Ministerium zu diesen Maaßregeln, zu welchen dasselbe nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet war, unsere vollkommenste Zustimmung und bitten dasselbe, auch fernerhin sowohl der Anarchie, als auch der Reaction mit Be— sonnenheit und Kraft entgegen zu treten, damit das Land endlich eine Verfassung erhalte, durch welche sowohl des Volkes Freiheit, als auch der Krone Glanz und Macht für Jahrhunderte begründet und gesichert werden.
Gott wolle Alles zum Besten lenken, dem Hohen Ministerium Weisheit und Kraft, der Krone Macht und Glanz, dem Volke ge⸗ setzliche Freiheit und Wohlfahrt verleihen und erhalten!
Eines Hohen Staats -Ministeriums gehorsamste.
Aller ö verlustig,
Schutz z
(235 Unterschriften.) Hochgeehrtester Herr Minister-Präsident! Hochgeborner Herr Graf!
. Ew. Excellenz statten wir hiermit unseren herzlichsten Dank da— für ab, daß Sie mit lang vermißter und heiß ersehnter Energie aufgetreten sind, die Rechte der Krone und des Volkes gegen die anarchischen Umtriebe gottvergessener und ehrloser Anführer kräftig zu schützen.
Wir erblicken in der Verlegung der durch unseren Allergnädig⸗ sten, braven und deutschen König zusammenberufenen hohen Verein barunas-Versammlung von Berlin nach Brandenburg die einzig mög- liche Bürgschaft dafür, daß die bisher in Berlin gegen viele Mit glieder der hohen Versammlung von rohen fanatisirten Rotten be⸗ gangenen Frevel dann nicht mehr vorkommen köunen.
Wir glauben, daß alsdann die hohe National-Versammlung endlich den Wunsch. des ganzen Volkes erfüllen, und sich mehr mit dem Hauptzwecke ihrer Jusammenberufung (der Vereinbarung des Verfassungsgesetzes) befassen werde, wodurch uns eine große Masse von uns den Abgeordneten zu zahlenden Diäten erspart werden dürften.
Wir sind überzeugt, daß nur durch die von Ew. Excellenz ge⸗ schehenen Schritte der allein auf Gott bauende Wunsch unseres herr⸗ lichen, Allergnädigsten Königs:
Sein ihm von Gott anvertrautes, immer noch geliebtes Volk
mit einer wahrhaft freien Verfassung zu beglücken, trotz aller dagegen teuflisch ersonnenen frechen Verdächtigungen und Lügen der Freunde der Republik und Anarchie gewiß in Erfüllung gehen werde.
Wir bltten um Verzeihung für die Irrenden, nicht, was sie thun.
Wir bitten aber auch Ste, hochverehrtester Herr Präsident:
Harren Sie muthig aus, die Rechte der Krone zugleich mit
den Rechten des Volkes zu wahren.
Bis zum letzten Blutstropfen sind wir stets mit Gott, für Kö— nig und Vaterland.
Conitz, den 12. November 1848.
(172 Unterschriften.)
denn sie wissen
Minister⸗
Hohes Staats⸗Ministerium! Sest vertrauend auf die constitutionellen Verheißungen Sr. Maje⸗ stät des Königs, erneuert in der Allerhöchsten Proclamation vom 11Iten d. M. an sein Volk, erklären wir hiermit unsere unerschütter⸗ liche Treue und Ergebenheit gegen den König und unser vollkommenes Einverstäön&dniß mit den von Einem Königlichen hohen Staats Mini= sterium getroffenen Maßregeln sowohl zur Herstellung der Nuhe und gesetzlichen Ordnung in der Hauptstadt Berlin, als zur Sicherung der Unabhängigkeit der National-Versammlung in ihren Abstimmungen und Beschlüssen. : . Dagegen bedauern und mißbilligen wir das in Beziehung auf jene Maßregeln eingehaltene Benehmen der National⸗Versammlung aufs entschiedenste. j
Treptow a4. d. Tollense, den 18. November 1848.
An Der Magistrat.
Ein Königliches hohes Staagts-Ministerium zu Berlin.
Hohes Staats ne ing, !
Mit gerechter Entrüstung haben wir seit geraumer Zeit vernom— men, wie ein großer Theil der ,,, berufen ist, in Gottesfurcht, in einträchtiger Liebe zum gal ian und in gewissenhafter Sorgfalt für das unzertrennliche Wohl des Königs und seines Volkes, das Wohl des Landes zu berathen, ihre Stellung ganz verkannt hat und, anstatt ihre Aufgabe zu lösen, sich darin gefallen hat, durch hämische und zum Theil läppische Interpel⸗ lationen die Zeit hinzubringen und das Mark des Landes zu vergeu— den, und so, anstatt Ordnung herbeizuführen, nur Zwietracht aus⸗ gestreut hat. Mit hoher Freude aber hat es uns erfüllt, daß Ein hohes Staats-Ministerium diesem wühlerischen Treiben mit fester Energie entgegen getreten ist; wir sprechen dafür unseren innigen Dank aus; wir vertrauen zuversichtlich, daß Ein hohes Staats-
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Ministerium auf dem betretenen Wege fest beharren werde, und sehen so einer besseren Zukunft vertrauensvoll entgegen. Wir sind einfache Landleute Pommerns, halten sest an König und Vaterland und weihen Hut und Blut für dieselben. In unserer Treue lassen wir uns nicht wankend machen. Mancher unter uns hat für König und Vaterland gekämpst und geblutet, und wir Alle sind bereit, dem Rufe des Königs zu folgen. Es drängt uns, Einem hohen Ministerium diese Gefühle und Entschließungen kund zu thun, um so mehr, da man sich nicht scheut, durch Insinugtionen die alte Treue zu erschüttern. Unserem Abgeordneten, dem Oberlandes gerichtsrath von Wangenheim, haben wir über sein ungesetzliches Zurückbleiben in Berlin unser Miß⸗ fallen zu erkennen gegeben und haben es seinem Ehrgefühle überlassen, sein Mandat niederzulegen.
Wir vertrauen unserem Könige und dem von demselben berufenen Ministerium. Unser Wahlspruch ist und bleibt: Mit Gott, für König und Vaterland!
Im saatziger Kreise, den 18. November 1818.
(56 Unterschriften.)
Trebnitz, den 20. November 1848.
Einem Königlichen hohen Staats⸗ Ministerium fühlen sich die Veteranen des Kreises Trebnitz gedrungen, die vollständige Beistim mung zu der Erklärung auszusprechen, welche der Veteranen⸗Haupt⸗ verein für Schlesien unter dem 16ten d. M. Hochdemselben zu er— kennen gegeben hat. ;
Wir halten die Krone zur Verlegung der National ⸗Versamm lung für vollkommen berechtigt und vertrauen dem Ministerium der Königlichen Wahl.
Mit dieser Erklärung verbinden wir von neuem das Gelübde sortdauernder Treue gegen unseren König, als einer Treue, die nichts erschüttern soll. ;
Der Veteranen-Kreis⸗-Verein zu An ein Königliches hohes Staats-Ministerium zu Berlin.
Trebnitz.
An das hohe Staats-Ministerium zu Berlin.
Die unterthänigst unterzeichneten Vorsteher und Glieder der evan⸗ gelischen Gemeinde zu Werze, Kreises Geldern, fühlen sich zu dem Bekenntniß gedrungen, daß sie die von der Krone angeordnete Ver⸗ legung der hohen National-Versammlung aus Berlin als eine eben so an sich rechtmäßige, als von der Ehre und dem Wohl des Bater⸗ landes gebotene Maßregel mit neuer froher Hoffnung zu Gott be— trachten, und sich selbst zu entwürdigen glauben würden, wenn sie in dieser Zeit von unserem theuersten König und seinem gegebenen Wort mit ihrem Vertrauen weichen wollten.
Weeze, 19. November 4818.
(21 Unterschristen.)
Hohes Staats⸗Ministerium! ö Die anarchisch-republikanischen Bestrebungen einer Partei in und außerhalb der National-Versammlung liegen jetzt offenkundig vor. Wir Unterzeichnete, aufrichtige Freunde einer constitutionellen Monarchie, können dieses Treiben zur Auflösung aller Ordnung und Gesetzlichkeit nicht gut heißen und stimmen daher vollkommen mit den dagegen ergriffenen Regierungsmaßregeln in ihrem ganzen Um— fange überein. Zabaknow im II. jerichowschen Kreise, den 20. November 1848. (23 Unterschriften.)
Hohes Staats-Ministerium! ö Der unterzeichnete, aus 160 Mitgliedern aller Stände bestehende Veteranen-Verein sindet in den jüngsten Tagesereignissen die drin gende Veranlassung, sich dahin zu erklären: —ͤ ö. Daß er die von einem hohen Staats⸗Ministerium für nothwendig erachtete Verlegung der National⸗Versammlung, so wie die hieraus erfolgten ferneren Maßregeln, für voll— ständig gerechtfertigt hält. Görlitz, den 20. November 1848. Der Vorstand des Veteranen-Vereins der Kreise Rothenburg und Lauban.
Görlitz,
Ein hohes Ministerium hat durch das feste Einschreiten gegen anarchisches und gesetzwidriges Treiben, wodurch die gedeihliche Entwickelung constitutioneller Frei⸗ heiten nicht nur gefährdet, sondern unmöglich gemacht wurde, unse⸗ rer tiefsten Ueberzeugung nach, sich den Ruhm erworben, das Vater⸗ land von dem Abgrunde gerettet zu haben, an dessen Rande es be— reits schwindelte.
Wir beklagen, daß die Regierung unseres gütigen Landesherrn zu solchen Schritten genöthigt ist; wir beklagen, daß die Pflichtver⸗ gessenheit der berliner Bürgerwehr den Belagerungszustand herbei⸗ führen mußte; wir beklagen, daß eine Verlegung und Vetragung der Na⸗ tional-Versammlung nöthig geworden ist, um eine freie Berathung möglich zu machen; wie beklagen es am meisten, daß das ungesetzliche Trei= ben eines Theils der National-Versammlung pflichtvergessen den er⸗ griffenen durchaus gesetzlichen Maßregeln in arger Verblendung sich widersetzt hat.
Vollkommen vertrauend den wiederholten Zusagen Sr. Majestät des Königs, sprechen wir hierdurch unsere unbedingte Zustimmung zu den Schritten des hohen Ministeriums aus, und wir beschwören dasselbe, sich durch nichts in der Welt bewegen zu lassen, von dem fest und ernst betretenen Wege abzuweichen.
Möge es einem hohen Ministerium gefallen, neben dem aufrich⸗ tigsten Danke die Versicherung hinzunehmen, daß wir lieber Gut und Blut daransetzen wollen, als den Zustand wiedersehen, dem nur die legitime Gewalt der Waffen ein Ende zu machen im Stande war.
RNuhden, den 15. November 1848.
Der Verein zur Wahrung der Rechte der Krone und des Volks.
(Einstimmig beschlossen in der Versammlung vom 15ten d. M.)
Der Vorsitzende.
Im Angesichte der drohendsten Gefahr und in der Ueberzeugung, daß seder Bürger seine Meinung frei zu bekennen verpflichtet sei, er⸗ klären wir, daß wir die Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg als eine traurige Nothwendigkeit beklagen, aber als einen berechtigten Schritt der Krone billigen. Nach unserer Ueber— zeugung hat die Krone das Recht, den Ort und die Zeit der Ver⸗ sammlung zu bestimmen, die Regierung die Pflicht, die Freiheit ihrer Berathungen zu schützen. Da aber durch die Drohungen und Ge— waltthätigkeiten eines aufgereizten Velkshaufens diese beeinträchtigt, ja aufgehoben wurde, und jeder Versuch, sie Allen zu sichern, an dem Widerstande der Mehrheit scheiterte, konnte nur eine Verlegung dem Lande die Bürgschaft bieten, daß seine Vertreter nicht nach den Ein gebungen roher Massen, sondern ihres Gewissens stimmten.
Wir billigen das Verfahren derjenigen Abgeordneten, welche seit der durch jene Maßregel der Verlegung nothwendig gewordenen Ver— tagung an den Berathungen keinen Theil genommen haben, erkennnen die Mäßigung, welche Einzelne unter den Zurücgebliebenen anfangs zeigten, an und hegen den sehnlichen Wunsch, daß eine weise Nach- giebigkeit der Mehrheit, unter Vorbehalt ihrer etwaigen Rechtsan—=
sprüche, so wie ein entsprechendes Entgegenkommen von Seiten der Regierung, jenen unheilvollen Zwiespalt versöhne und dem Lande die Schrecken eines Kampfes erspare, dessen Ausgang die constitutionelle Monarchie und die Freiheit in ihr höchlich gefährden würden.
Der constitutionelle Verein zu Wolgast.
Valbert, den 16. November 1848.
Auf Einladung des Vorstehers der Gemeinde Westfälisch⸗Valbert, Nasp. Wilh. Plate, hatten sich heute die Gemeinde⸗Verordneten von Märkisch⸗ und Westfälisch⸗Valbert zu gemeinsamer außerordentlicher Sitzung versammelt, zu welcher die Glieder sämmtlich erschienen waren.
Jener Vorsteher trug als Vorsitzender die Proclamation Sr. Majestät des Königs, de dato Sanssouci, den 11ten d. M., vor und knüpfte daran den Antrag: Die darin kundgegebene Maßregel der Verlegung der National-Versammlung von Berlin nach Branden⸗ burg und der dadurch herbeigeführten, Vertagung derselben bis zum 27sten d. M., als eine nach unserer Einsicht nicht allein vollkommen gerechtfertigte, sondern vielmehr als eine längst sehr gewünschte und höchst dankenswerthe Maßregel zu bezeichnen. ;
Nach der hierüber gepflogenen Berathung ũstellte sich als einmü— thiger und einhelliger Beschluß heraus:
„Daß Se. Masjestät sich nicht allein im vollsten Rechte befunden haben, als sie diesen Entschluß faßten und ausführen ließen, son⸗ dern daß selbiger auch mit innigster Dankbarkeit als ein Akt hei⸗ ligster Verpflichtung gegen das Wohl des ganzen Vaterlandes von ö. Bewohnern desselben anzuerkennen und entgegenzuneh— men sei.“
Zu eigener Genugthuung wurde darauf der Versammlung noch durch den Vorsitzenden die Mittheilung gemacht, wie der Abgeordnete unseres Kreises in dieser Sache den richtigen Takt gezeigt und sofort ah . der betreffenden Königlichen Botschaft Berlin verlas⸗ en habe.
Schließlich bestimmt die Versammlung noch, daß die gegenwär⸗ tige Verhandlung dem Hohen Staats- Ministerium als Dankadresse eingereicht werden solle.
Vorsteher und Verordnete der beiden Gemeinden Märkisch- und Westfälisch-Valbert.
Neuenrade in Westfalen, den 15. November 1848. 6e n
Wir unterzeichneten Bewohner der Stadt und des Amtsbezirks Neuenrade erklären hiermit, daß wir die Königliche Botschaft vom Sten d. M., betreffend die Verlegung der zur Vereinbarung der Staats-Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg und deren Vertagung bis zum 27 sten d. M., unter vollster Beistimmung begrüßt haben. Wir halten entschieden dafür, daß unserem consti⸗ tutionellen Könige das Recht zusteht, die berufene National-Ver⸗ sammlung zu verlegen und zu vertagen; — insbesondere wenn, wie sich in Berlin zur Genüge leider herausgestellt hat, eine so wichtige Versammlung durch terroristische Wühlereien eines Pöbelhaufens ein= geschüchtert und unfrei in ihren Beschlüssen geworden ist. Gleich— keitig müssen wir unser Bedauern darüber aussprechen, daß der zurückgebliebene Theil unserer Vertreter gegen diese wohlbegründete Verlegung und Vertagung protestirt, den gesetzlich constitutionellen Weg verlassen und sich dadurch auf den Boden der Revolution ge⸗ stellt hat. Wir können solches Verfahren nur entschieden mißbilligen und müssen darauf hinweisen, daß das den gewählten Vertretern ertheilte Mandat einzig und allein nur dahin geht,
die Verfassung des Staats mit der Krone zu vereinbaren,
nicht aber sich als gesetzgebende Kammer geriren zu können.
Gegen solch' letztere Anmaßung wollen, wir uns eben so ent⸗ schieden verwahrt haben, als wir den Königlichen Maßregeln, welche unter Zustimmung eines verantwortlichen Staats⸗Ministeriums ge⸗ troffen sind, unsere freie und vollste Zustimmung geben und dafür uns zum aufrichtigsten Danke verpflichtet halten inüssen.
(715 Unterschriften.)
In Folge der Proclamation Sr. Majestät des Königs vom UlIten d. M. erklären wir hierdurch, daß wir in der Verlegung der National- Versammlung nur eine Maßregel zu erblicken vermögen durch welche die Würde und Freiheit dieser Versammlung in der Er⸗ reichung ihres wichtigen Zweckes gefördert werden sollte. Wir halten daher fest an dem Vertrauen, daß uns dadurch von unseren constitu⸗ tionellen Freiheiten nichts verkümmert werden, und erwarten wir mit Zuversicht, daß die von unserem Könige gegebene Zusicherung in den Vollbestand der uns gewährten Freiheiten uns zu erhalten und zu beschützen, in vollem Maße in Erfüllung gehen werde.
Büsseldorf, den 18. November 1848.
(178 Unterschriften.)
An ene hohe National⸗Versammlung zu Berlin.
Wir unterzeichnete Landgemeinden bitten eine hohe National— Versammlung, dem Rufe ihres und unseres Königs nach Branden- burg zu folgen, denn nur hochderselben Verlegung von Berlin bie⸗ tet uns Sicherheit für eine freie Berathung. — Nur durch Befol— gung der Königlichen Anordnung wird eine hohe National⸗Versamm⸗ lung beweisen, daß sie das Wohl des Landes will, nicht aber durch ferneres Beharren in dem bisher beobachteten, jener Anordnung wi⸗ derstrebenden Verfahren, was dem Lande unmöglich segensreiche Früchte tragen kann. ! ö
Wir erkennen in der ergriffenen Maßregel nur die beste Absicht des Königs zum Wohle seines Volks und vertrauen den Königlichen Verheißungen.
Wir halten fest in alter Treue an unseren König und Herrn und an unser angestammtes Königshaus, welchem wir neben dem Na⸗ tionalruhm auch unsere Wohlfahrt verdanken.
Mehrenthin, Grapow und Wolgast, Kreis Friedeberg, den 18. November 1818.
Die Einwohner daselbst. (128 Unterschriften.)
Wir erklären hiermit feierlichst, wie wir damit ganz einverstan⸗ den sind, daß unser Deputirter bei der hohen National⸗Versammlung dem Befehle Sr. Majestät Folge geleistet hat und bei der Verta⸗ gung derselben ausgetreten ist. Wir wünschen, daß er bei dem Zu— sammentritt der hohen National-Versammlung, in Brandenburg eben so Sr. Majestät Befehl Folge leiste und dort an den ferneren Be⸗ rathungen zur Feststellung der künftigen Verfassung Theil nehme. Nur aus inniger fester Üleberzeugung geben wir dies Anerkenntniß und unseren ferneren Wunsch, denn nur in freier Berathung kann Freiheit und Volkswille gedeihen, nicht unter Terrorismus der Stricke. Wir bezweifeln feinen Augenblick das Recht der Krone, die Versamm⸗ lung an jeden Ort der Monarchie zusammenberufen zu dürfen, wir glauben sogar, es als ein Recht fordern zu können, daß, wenn wie in Berlin die Berathung nicht mehr frei war und leider Beschlüsse gefaßt wurden, die nur jeden rechtlichen Mann entrüsten müssen, der
Zweite Beilage
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Krone die Sorge oblag, an einem anderen Orte den Schutz der Ver- sammlung zu gewähren, der zur freien Berathung nöt hig ist. Nur so kann Freiheit gedeihen und eine freie constitutionelle Verfassung zu Theil werden. Rogasen, den 18. November 1848. Der oborniker Kreis- Schutz Verein, bestehend aus 2600 Mitgliedern.
Dem unterm 11. November d. J. erlassenen Königlichen Auf⸗ ruf antworten wir mit Freudigkeit: Daß wir zu unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit Seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treu— lich halten und ihm mit Gut und Blut bei⸗ stehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwen— den und Ihn in Stinen landes väterlichen Absich— ten behindern möchten. Schievelbein in Pommern, den 15. November 1848. Magistrat und Stadtverordnete. 23 Ortschaften des Kreises Schievelbein (691 Unterschriften). 17 Ortschaften des Kreises Stolpe . (195 Unterschriften). Die Ortschaften: Ceocceyendorf . (21 Unterschriften). Sydow (25 Unterschriften). Zimmerhausen ( 7 Unterschriften). Lietzow ö (G36 Unterschristen). Schmelzdorf : (31 Unterschriften). Bracchendorf n , (117 Unterschriften). Karleburg 70 Unteischriften). Gollnow ( 172 Unterschriften). Mars doꝛrff 35 Unterschriften). Groß. Bünzom? . (20 Unterschriften). Pamitz . (13 Unterschriften). Steinhöfel . 27 Unterschriften). Sodelberg (20 Unterschriften). Zenthien
(13 Unterschriften).
Dem unterm 11. November d. J. erlassenen Königlichen Auf⸗ rufe antworten wir mit Freudigkeit: daß wir zu unserem kheuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit seinem Königlichen Worte verbürgt hat, treu= lich halten und ihm mit Gut und Blut beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche in frevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in Seinen landesväter⸗ lichen Absichten behindern möchten. Ja, wir fügen, aus= drücklich gern noch hinzu, daß — nachdem unsere Vertre= ter, berufen zur Vereinbarung einer Versassung, 6 Monate lang dem Lande schon an 200, 000 Thlr. Diäten gekostet, und ein großer Theil der Vertreter nichts weniger als eine Vereinbarung zu beabsichtigen scheinen — uns wesentlich nöthig erscheint, die Versammlung der Vertreter auf ihre Aufgabe zu verweisen, damit sie dem Lande nicht zu einer wilden Tyrännenmacht werde über König und Volk. — Vor solcher Thrannenmacht wolle uns Gott in Gnaden bewahren und dem Segenrufe des Königs aus Gottes Gnaden mächtig antworten; denn das ist doch wahr, worauf Friedrich Wil- helm III. gestorben ist: „An Gottes Segen ist Alles gelegen.“
Möge donn dem Lande bald eine Verfassung kommen, durch welche die wirklichen Lebens-Zwecke des Volks und aller Genossenschaften zur Sprache und zum Recht kommen können, soweit sie nicht Frevel sind und Tyrannei.
Weitenhagen, den 17. November 1848.
(10 Unterschriften.)
Aus der schlesischen Zeitung Nr. 238 haben wir zu unserem größten Bedauern und mit Entrüstung ersehen, daß es einer Partei n Berlin wiederholt gelungen ist, die Volksmassen aufzuwiegeln, um von den Vertretern der preußischen Nation am 31. Oktober d;. 53 einen Beschluß abzutrotzen, gegen welchen sich mehr als zwei Dittheile der Deputirten ausgesprochen hatten.
Wir Unterzeichneten wollen die Einzelnheiten dieser das Vater— and mit Schmach bedeckenden Vorfälle hier nicht wiederholen, müssen aber über dieselben unsere Entrüstung hierdurch um so mehr öffent⸗ sich aussprechen, als wir nunmehr zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß durch solche Auftritte und Drohungen die National-Versammlung außer Stand gesetzt ist, unserem Vertrauen zu entsprechen und das ihr übertragene Werk der Vereinbarung der Staats ⸗Verfassung mit der Krone frei zu berathen.
Die Rothwendigkeit zur Verlegung des Sitzes der National⸗ Versammlung, soll das preußische Volk nicht der Anarchie bloßgestellt werden, tritt daher unabwendbar hervor und ist durch die Mißhand— lungen, denen die Deputirten ausgesetzt gewesen sind, wohl begrün- det. Hat sich doch selbst der Minister⸗Präsident und Friegs⸗Minister von Pfuel in die mißliche Lage versetzt gesehen, um einer gleichen Behandlung zu entgehen, sich ünter den Schutz der Herren Schramm und Jung zu begeben.
Sind dies die Früchte der Freiheit?
Tief durchdrungen von der Entrüstung glauben wir mit Fug und Recht bei Einem hohen Königlichen Staats-Ministerium e j an- tragen zu dürfen
. die Verlegung der National⸗Versammlung ins Werk zu setzen.
Wir wollen keine Republik, sondern eine Constitution mit kräfti⸗ gem Königsthum, das zu jeder Zeit die Interessen des deutschen Va⸗ ferlandes gegen innere und äußere Feinde, wie es in den Jahren
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Freitag d. 24. Nov.
Zweite Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
1813, 14 und 16 geschehen, zu schützen und zu verwahren, Kraft und Stärke genug hat. Neuberun und Myslowitz, den 16, November 1848. (S9 Unterschriften.)
Die unterzeichneten Urwähler des schrimmer Kreises sinden sich veranlaßt, die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
1) Wir balten die Krone für vollkommen berechtigt, die Natio— nal⸗Versammlung unter den in Berlin eingetretenen Verhält⸗ nissen nach Brandenburg zu verlegen und zu vertagen.
2) Wir verwerfen auss ensschiedenste das ungesetzliche Verhalten desjenigen Theiles der National⸗Versammlung, welcher nach der von dem Könige ausgesprochenen Vertagung in Berlin vereinigt geblieben ist, und halten alle Beschlüsse desselben für null und nichtig, wie solches schon durch das Staats⸗Ministe⸗ rium erklärt worden ist.
Wir schaaren uns mit treuer Liebe um unseren constitutionellen König und hegen die zuversichtliche Erwartung, daß durch die von der Regierung des Königs getroffenen Maßregeln die Na⸗ tional⸗Versammlung recht bald in den Stand gesetzt werden wird, endlich die laͤngst ersehnte Verfassung mit der Krone zu vereinbaren und hierdurch gesetzliche Ordnung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzugeben.
Kurnik, den 20. November 1848.
(1500 Unterschriften.)
Einem hohen Königlich preußischen Staats ⸗Ministerium zu Berlin beeilt sich der Veteranen-Verein von hier die ganz gehorsamste Anzeige zu machen, daß derselbe der letzten Adresse des Haupt -Veteranen-Vereins zu Breslau in Folge der öffentlichen Bekanntmachung in der Schlest⸗ schen als Breslauer Zeitung vom 16ten d. sich überall der vollsten Ueberzeugung nach anschließt. Rypbnick, den 20. Rovember 15848. Der hierortige Veteranen-⸗Verein.
Au f ruf an alle wahrhaft constitutionell gesinnten Preußen.
Wir Unterzeichneten erklären: ;
Die in Berlin zurückgebliebenen Mitglieder der National -Ver⸗ sammlung sind schuld an der jetzigen gefährlichen Lage des Vater⸗ landes; ste haben in ihrer Leidenschaft die unermeßliche Verantwort- lichkeit für das Wohl und Wehe von 16,000,000 ihrer Mitbrüder unbeachtet gelassen. So lange noch keine Verfassung vereinbart und begründet war, hatte die Krone nicht allein das Recht, sondern auch die Pflicht, die Leitung der Regierung zu behalten, und mithin für Sicherheit und Ordnung im Lande zu sorgen. Die Folgen des 18. März hatten ihr die Ausübung dieser Pflicht nicht allein erschwert, sondern mitunter unmöglich gemacht, wenn ste nicht rücksichtslos ver⸗ fahren wollte. .
Die Krone wollte (und mit Recht) erst die Verfassung beendigt wissen, und dazu die freien Berathungen und Arbeiten der National⸗ Versammlung sichern. Dieses konnte ohne allen Konflikt nur gesche⸗ hen durch eine Verlegung derselben an einen anderen Ort. Hierbei behielten sämmtliche Parteien in der Versammlung jede ihre eigenen Kräfte. Nur die äußerste Linke verlor den Beistand, der sich in Berlin so unzweideutig zu ihren Gunsten vor den Thüren ihres Sitzungs— Lokals mit Stricken in der Hand aussprach.
Die Besorgnisse vor dem setzigen Ministerium waren bis zu sei= nem Erscheinen und Handeln unbegründet, denn es hatte sich noch nicht volksfeindlich gezeigt. Seine jetzigen Schritte sind nur durch das Verhalten der National-Versammlung hervorgerufen.
Der König hat uns das feierliche Versprechen gegeben, uns nichts von unseren Freiheiten einzuhalien. Vertrauen und glauben wir ihm! — Und nun ein Wort an Euch, Ihr Volkevertreter, und die Ihr Euch ihnen angeschlossen habt:
Noch ist es Zeit, noch ist der fürchterliche Bruch, durch den, wenn er nicht verhindert wird, Preußen zu sein aufhören kann, zu heilen. Ihr, die Ihr vermeint, am Vaterlande zu halten, bedenkt, durch Euer jetziges Handeln verlaßt Ihr es und stürzt es ins Verderben. Noch reichen wir Euch als Brüder, als Kinder eines Vaterlandes die Hände zur Vereinigung. Noch können und wollen wir unsere errungenen Freiheiten erh lten! vereint wollen wir dafür einstehen. Aber laßt ab von Eurem Starrsinn, von Eurem Parteigeist, laßt ab, ehe es zu spät ist. Mögen Eure Kinder nicht einst klagen: unsere Väter waren durch Uneinigkeit schuld am Verfall unseres Vaterlandes. Einigkeit macht stark nach Innen und Außen. Un— einigkeit führt zum Verderben. Berathet in Einigkeit mit der Krone, noch ist es Zeit.
In der Ueberzeugung, in ganz Preußen viele Gesinnungsge⸗ nossen zu finden, ersuchen wir dieselben, sich dieser Erklärung anschlie⸗ ßen zu wollen.
Zalesie bei Kulm, den 17. November 1848.
(187 Unterschriften.)
Königliches hohes Staats⸗Ministerium!
Der Zweig⸗Verein für „König und Vaterland“ zu Jutroschin, Kreis Kröben in der Provinz Posen, findet in der abgegebenen Er⸗ klärung derjenigen Glieder der zur Vereinbarung der Verfassung be⸗ rufenen Versammlung, welche am * November c. nach erfolgter Bertagung dieselbe verließen, den allein richtigen Ausdruck wahrhaft constitutioneller Gesinnung. Der Verein erkennt nicht allein das Recht der Krone an, sondern auch deren heilige Pflicht, die Ver= sammlung von Berlin zu verlegen. Es durfte die Krone jenem Ter⸗ rorismus nicht länger zusehen, welcher die Freiheit der Beschlüßse der Versammfung gefährdete, ja selbst die Vertreter der Krone Miß hand⸗ lungen preis gab.
Der Vorstand des Zweig-Vereins für König und Vaterland.
Jutroschin, den 19. November 1848.
Die jüngsten Ereignisse in Berlin haben unmöglich die Einwoh— ner der Provinzen unberührt lassen können, und so verschieden auch die Eindrücke gewesen, fo hat sich in einer hier am 15ten d. M. stattgehabten Versammlung die Majorität dahin ausgesprochen, daß dem Königlichen Ministerium die vollste Zustimmung zu den gethanen Schritten dargelegt und das zuversichtlichste Vertrauen zu den gesche· henen Anordnungen bestimmt und offen ausgedrückt werde. Demzu— folge fühlen sich die einzelnen Glieder der Majorität auf das drin- gendste aufgefordert, ihre Ansichten und Wünsche in der besagten Weise dem Königlichen Ministerium auszusprechen, außerdem zu bit⸗ ten, dasselbe wolle auf den betretenen Wegen fest und sicher fortge= hen und die kräftigen Maßregeln, die, davon sind wir überzeugt, zum
Besten des gemeinsamen Vaterlandes angewendet sind, ausführen.
Was die Verlegung der National-Versammlung anlangt, so hat sich schon vor Einberufüng derselben der größte Theil der heesl sen Stadt und Gegend dahin ausgesprochen, daß es Sr. Majestät dem Könige gesallen möge, nicht Berlin als Versammlungsort zu bestimmen.
Abschrift hiervon haben wir der vorläufig vertagten National- Versammlung zugehen lassen.
Kulmser, den 16. November 1848.
(284 Unterschriften.)
Die unterzeichneten Urwähler und Wahlmänner der Stadt Dins= laken erklären: in Erwägung, daß die Freiheit der National ⸗Versammlung in Berlin häufig beeinträchtigt worden ist und einzelne Mitglie⸗ der sogar persönlich grobe Unbilden erlitten haben; in Erwägung, daß die National⸗Versammlung in ihrem Sitzungs⸗ Loke'le am 31. Dkfober von aufgeregten Volksmassen förmlich umlagert war, welche durch ihre drohende Haltung offenbar nur Beschlüsse nach ihrem Willen erzwingen wollten, und da⸗ ö das System der Einschüchterung sein höchstes Maß er⸗ reichte; in Erwägung, daß in einem solchen Stande der Unfreiheit die Nalional-Versammlung nicht zum Heil des Landes berathen und beschließen kann; in Erwägung endlich, daß alle früheren auf einen wirksamen Schutz der' National⸗-Versammlung gerichteten Anträge abgelehnt worden; hiermit in vollster Ueberzeugung, daß sie die Anordnung der Regie⸗ rung, wonach die National-Versammlung von Berlin nach Branden⸗ burg verlegt werden soll, für durchaus recht anerkennen, und billigen das Verfahren derjenigen Mitglieder, welche nach Eingang der Kö- niglichen Botschaft an den fortgesetzten Berathungen keinen Theil weiter genommen haben.
Die unterzeichneten Urwähler und Wahlmänner haben zu dem Worte ihres Königs das unerschütterliche Vertrauen, daß durch Ver- tagung und Verlegung der National⸗Versammlung dem preußischen Volke an seinen Rechten nichts geschmälert werden wird, und wün⸗ schen dieselben schließlich nur noch, daß die Vertreter der Nation bei ihren wieder beginnenden Atbeiten alle räfte aufwenden mögen, vor⸗ zugsweise eine Verfassung zu vollenden, welche die gerechten Hoffnun-= gen des Landes erfüllt und Friede, Freiheit und Ordnung zurückführt.
Dinslaken, den 14. November 1848.
Die Wahlmänner. Die Urtwähler. (192 Unterschriften.)
An den hohen preußischen Landtag in Brandenburg. . Ad manus des Herrn Landtags⸗-Deputirten Lensing.
Von dem Bewußtsein durchdrungen, daß, diesen Wirren und ver⸗ wirrenden Bestrebungen gegenüber, Schweigen und seine Stimme nicht laut zu erheben, unrecht ist, glauben die unterzeichneten Urwäh⸗ ler aus der Bürgermeisterei Ringenberg als treue Staatsbürger und Preußen an ihrer Pflicht zu fehlen, wenn sie nicht dem hoben Land- lage ihre Ueberzeugung und in specie ihrem geehrten und in völlig
erechtfertigtem Vertrauen gewählten Deputirten ein Votum ihrer . kund gäben. Sie erklären demnach aus voller freier Ueberzeugung: . — . j 1) Daß Se. Majestät unser König bei der Maßregel der Ver⸗ legung des Landtags nach Brandenburg sich in vollem Rechte befand; 2) daß diese Maßregel, wenn anders das Verfassungs⸗ Werk durch freie Verhandlung zu Stande kommen, wenn anders der Terrorismus der sogenannten Demokraten in und außerhalb der Versammlung nicht alles Gute vereiteln und in sein Ge⸗ gentheil verkehren soll, die Verlegung des Landtages eine dringende und offenbare Nothwendigkeit war, und 3) daß den Deputirten, die der Stimme des edeldenkenden Kö⸗ nigs und einem besseren Bewußtsein Gehör gegeben, der Dank aller derer, die es wohl meinen mit unserem Vater⸗ lande, gebührt und nicht fehlt.
Hamminkeln im Kreise Rees, am 17. November 1848.
(81 Unterschriften.)
Angesichts der Schmach, mit welcher der berliner Pöbel unser Vaterland bedeckt, und der brutalen Gewalt, mit der er unseren Ab⸗ geordneten begegnet, haben wir die Königsbotschaft, durch welche der Sitz der preußischen National Versammlung nach Brandenburg ver— legi wird, dankbar begrüßt.
Der männliche Muth und die Ueberzeugungstreue, die Sie, Herr Abgeordneter, bei dieser Gelegenheit bethätigt haben, verpflichten uns zur dankbarsten Anerkennung, welche hierdurch auszudrücken wir uns gedrungen fühlen. .
Kreiz Höxter, den 14. November 1848.
(Mit 368 Unterschriften.) An den Abgeordneten zur preußischen National- Versammlung, Herrn Gerichtsrath Reese zu Berlin.
An den Deputirten des oborniker Kreises bei der hohen Rational-Versammlung, Herrn Barn von Reichmeister, zu Berlin.
Hochgeehrtester Herr Deputirter!
Die Unterzeichneten zollen Ihnen aus voller Ueberzeugung den lebhaftesten Beifall für den Biedersinn und die Treue, welche Sie in diefen Tagen der Verwirrung und der Widersetzlichkeit unserem Kö—⸗ nige und dem Gesetze bekundeten. — Wir wünschen Ihnen Glück, daß Sie mit einer leider nur geringen Anzahl besonnener Ehren⸗ männer sich ausgeschieden haben aus einer Versammlung, in welcher unsere wie des gesammten preußischen und deutschen Vaterlandes er= bitterste Widersacher das entscheidende Wort führen, in welcher Män⸗ ner der Leidenschaft, berauscht vom eitlen Beifallsgeschrei eines ar= beitsscheuen erkausten oder verblendeten Straßen⸗Pöbels, durch Zer⸗ rüttung und Umsturz alles Bestehenden das Heil der Zukunft zu för= dern vermeinen. ö. ᷣ 96
Unendlich mehr vertrauen wir den heiligen Zusagen 1 Königs, als allein schimmernden Wortgepränge einer auf der, 3 des Ünrechts umhertummelnden Volke vertretung, e . u r er Annahme des Phillipsschen Amendements ihnen 9. b, en hei. Verrath am deutschen wie am preußischen Ir r r n ge! Landsleute ligsten nationalen Rechte ihrer hiesigen, , , „üssen verübt hat. und an ihren eigenen selbstgefaßten früh enen heir und Ehrlichkeit
Wir glauben noch fest an Treue, B. „obesondere des Land⸗
des preußischen Bürgers, des Heeres und in