; ebend, den von denselben vor eschlagenen 2. . Gesetzen Meine 4. — ertheilte, et, daß die den An⸗
angepaßte neue unabhängige Gestaltung seits die Grundlage der Wohlfahrt und
en. . materie des Landes bilden, andererseits aber, wie dies im Eingange der erwähnten Gesetze ausgesprochen ist, auch
“e lr Aufrechthaltung jener Verbindung mit Meinen übrigen ker ne e. welche, auf der Gemeinsamkeit der Dynastie feßend, sich als sicherstes Mittel kräftiger Abwehr gegen außen und ellfamer Entwickelung im Innern bewährt bat, und deren Aufrecht haltung auf der Grundlage gegenseitigen Verstãndhnisses eben so im Interesse Meines Hauses als in. dem Meiner Völker liegt.
Durch Beseitigung alles dessen, was als eine Beeinträchtigung der gesetzlichen, insbesondere durch die pragmatische Sanction genau normirten Stellung Ungarns, oder als ein Hemmniß seines constitu⸗ tionellen und nationellen Fortschrittes dargestellt worden, sollten die auch fernerbin aufrecht erhaltenen? Verbindungeglieder mit den übrigen Erbstaaten der Monarchie erstarken — nicht gelockert werden. Es sollte der Beweis geliefert werden, daß die Unabhängigkeit der Un⸗ garischen Verwaltung ein neues Element der Kraft für die Verbin⸗ dung Meiner Gesammtstaaten bilden, der Verband Meiner Gesammt⸗ staaten aber sich als ein sicherer Rückhalt, eine mächtige Schutzwehr ber Existen; Ungarns erweisen würde.
Wenn Ich auch nicht ohne Bedauern jene Angriffe gegen die Rechte einzelner Bürger sab, welche wie zum Beispiele die an mehre⸗ ren Orten vorgekemmene Verfolgung der Josraeliten, die Anmaßungen einzelner Gemeinden und Individuen, mit denen sie sich fremde grund⸗ herrliche Besitzungen und Rechte zueigneten, nur zu deutlich den Be⸗ weis lieferten, wie sehr der Begriff der Freiheit von Manchen miß⸗ verstanden wird, sah Ich in denfelben weniger die Folgen der aus der neuen Gestaltung der Dinge entspringenden Aufregung, als das Pro- dukt strafbarer Üümtriebe, derer die Kraft der Regierung bald Herr werden würde.
Jetzt aber, wo eine erneuerte Aufregung sich geltend macht und die Wiederkehr äbnlicher Ereignisse befürchten läßt, sebe Ich Mich veranlaßt, Meine strengste Mißbilligung derselben und den Entschluß auszusprechen, jede Verletzung der persönlichen und Eigenthume sicher= heit der Einzelnen — sie geschehe unter welchem Vorwande sie wolle — im Wege der gesetzlichen Organe strengstens zu ahnden und diese in Ausübung ihres Amtes mit der ganzen Kraft Meines Königlichen Willens zu unterstützen.
Mit desto tieferer Entrüstung mußte Ich aber jenes Streben bemerlen, weiches, zum Theile von einigen Jener unterstützt, die Ich selbst in den Rath der Krone berufen, mit gänzlicher Hintansetzung jeder Rückstcht auf die Verbindung mit meinen anderen Erbstaaten, unablässig auf die Auflockerung dieses Verbandes gerichtet war, in Schmälerung der Rechte der Krone seine Stütze fand und bei steter Umgehung der Geseßze in seiner Zweideutigkeit nicht einmal das Ver⸗ dienst der Offenheit ansprechen kann.
Der Versuch, sich ohne Meine Zustimmung und im Widerspruche mit den Gesetzen des letzten Reichstages faltisch in direkte Berüh⸗ rung mit fremden Regierungen zu fetzen, der Beschluß, die Hülfe⸗ leistung gegenüber einss auswärtigen, Meine italienischen Staaten mit Krieg überziehenden Fei ndes (den unterdessen die ruhmgekrönte Ta⸗ pferkeit Meiner Truppen — unter denen auch ungarische so glorreich mitgefochten — ohne neue Hülse zu besiegen gewußt) nicht allein von der hergestellten Ruhe im eigenen Lande, sondern auch von ander⸗ weitigen Voraussetzungen abhängig zu machen, eben so wie jener bei einer' feindseligen Verwickelung mit der Centralgewalt des deutschen Reiches, Mir in der Vertheidigung Meiner nicht ungarischen Länder keine Hülse zu leisten, ein Fall — der in seiner Unwahrscheinlichkeit nur des balb erwähnt zu werden schien, um Gelegenheit zu finden, das Recht bedingter Hülfeleistung von Seiten Ungarns aufzustellen und den Samen des Mißtrauens auszustreuen, — das Streben, durch neue militairische Einrichtungen, im administrativen Wege, die auch durch die neuesten Gesetze Mir vorbehaltenen Rechte zu schmälern, dienten als Belege dieser verderblichen Richtung, welcher ernst entge⸗ genzutreten Ich in dem Augenblicke für Meine constitutionelle Herr⸗ scherpflicht hielt, als die Vorlage des neuen Rekrutirungs-Gesetzes und jene der beabsichtigten übermäßigen Papiergeld⸗Emission Mir hierzu Gelegenheit bot.
Ich konnte und werde nicht bewilligen, daß die alle Meine Staaten kräftig schützende Einheit der Armee und ihres Organismus beseitigt und umgangen werde, und es ist Meine Pflicht, an die Ich treu zu halten fest entschlossen bin, einer Finanz- Operation Meine Beistimmung zu versagen, die, das Land mit vielen Millionen unfundirten Papiergeldes zu überschwemmen droht und den Geld- und Handels verkehr auf Jahre hinaus stören würde. Die leichtsinnige Bestätigung einer solchen Maßregel würde den Ruin Mei⸗ ner Unterthanen herbeiführen und ein unverzeihliches Uebersehen der Lehren der Erfahrung bethätigen.
Die traurigen Verwickelungen zwischen Ungarn und den damit verbundenen Königreichen haben ihren Höhepunkt erreicht. Als Ich, zufolge der Rechte der ungarischen Krone, die neuen ungarischen Ge⸗ setze auch für die Nebenländer und die Militair-Gränze sanctionirte, glaubte Ich den Wünschen dieser Ländertheile zu entsprechen, da es nicht in Meiner Absicht liegen konnte, den dortigen Bewohnern allein sene Berechtigungen zu versagen, die Ich allen Meinen Völkern zu⸗ erkannt habe.
Den Widerstand derselben zu überwinden, wurden alle von dem ungarischen Ministerium beantragten Maßregeln der Strenge geneh— migt, die, wären es — wie vorgegeben wurde blos die Umtriebe einer fackiosen Minorität gewesen, zur Erreichung des vorgesteckten Zweckes ohne Zweifel hingereicht hätten. Die Entschiedenheit, mit welcher kroatssch-slavonischerseits auf, diesen Wünschen beharrt wurde, mußte bald der Ueberzeugung die Bahn öffnen, daß es sich . eines ganz treu ergebenen Volkes handle, de⸗ eben ar de 2 im Interesse Ungarns, noch in jenem der
Die versuchte Pacification hat leider kein Resultat geliefert und , , ,,, .
es Zus irkli ĩ Heeg, el. . Zusammenstoßes schon zur Wirklichkeit
In dieser Lage der Dinge w . / 36 streitenden Anforderungen, der i , , ihrer Aufgabe und Würde entspricht, jene ver Aus rr. a Ver ͤ ẽ an go geen nn,
Mit tiefstem Schmerze hat Mich inebeson j e unteren Donau erfüllt. Ich habe die . . 2 6 . von Seiten der Serben gestellten Bitten an Mein ungarisches m sterium mit der Ueberzeugung überwiesen, doß ee ihm durch . richtige Wahl seiner dahin zu entsendenden Organe und anderer , zuwendender Mittel gelingen werde, ohne Verletzung der Terri or al. Inte grität des Reiches jene ihrer Anforderungen, die mit der Billig= feit vereinbar waren, zu befriedigen und eben hierdurch den über—⸗ spannten mit desto größerem Nachdrucke entgegentreten zu können. Diese Aufgabe wurde nicht gelöst, ja nicht einmal zu lösen versucht, und es blesbt Mir nichts übrig, als die Gräuel eines unseligen Krie⸗ ges, in welchem auch jetzt ein Theil Meiner Truppen verwendet ist,
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zu bebauern, Meinen 3 Willen auszusprechen, mit aller Macht auf Beendigung desse hinzuwirken, wozu Ich eben so alle Milsel det Versöhnung, als alle Krast der Staatsgewalt anzuwenden fest entschlossen bin.
Man hat es gewagt, die Mir vorschwebenden Absichten zu verdächti⸗ gen, einen Angriff auf die gewährleisteten Nechte des Landes darin zu sehen, und deshalb die don Mir nicht genehmigten Gesetzes vor⸗ schläge — gleich Gesetzen — in Ausführung bringen zu wollen, Re⸗ kruten auszuheben und Papiergeld zu emittiren, ja Meine Truppen zur eigenmächtigen Verlassung ihrer Fahnen und Regimenter aufzu⸗ fordern, mithin, direkt in . Königlichen Rechte eingreifend, die Treue derselben wankend zu machen.
Indem es Mein unabänderlicher Wille ist, ähnlichen Uebergrif⸗ fen im Wege der Gesetze zu begegnen, versichere Ich zugleich die Völker Meiner ungarischen Frone, daß, wie ich einerseits alle gesetz⸗ lichen Rechte des Landes zu beachten fest entschlossen bin, Ich an⸗ dererseits eben so die Rechte Meiner Krone mit den mir zu Ge⸗ bote stehenden Mitteln Meiner Kaiserlichen Macht zu wahren wissen werde, der festen Ueberzeugung, daß die Aufrecht⸗ baltung derselben der einzige Weg ist, auf welchem die streitenden Nationalitäten, sich in gemeinsamer Ergebenheit begegnend, das Mittel der Ausgleichung und Vereinigung finden.
Gestützt auf die Treue der Völker Ungarns und der damit ver⸗ bundenen Königreiche, lebe Ich der festen Zuversicht, daß sie der Stimme ihres Königs mehr als er jener Aufwiegler und Nuhestörer vertrauen, ihren gesetzlichen Obrigkeiten Gehorsam leisten, sich aller Angriffe auf die Sicherheit der Person und des Eigenthums enthal⸗ ten werden, und fordere sie auf, die zur dauernden Befriedigung des Landes, zur Wiederherstellung und Aufrechthaltung der konstituirenden Ordnung unverzüglich zu ergreifenden Maßregeln in Ruhe zu ge— wärtigen.
Begeben im Schlosse Schöndrunn, den 22. September 1848.
Ferdinand.
Manifest an Meine Völker Ungarns.
Vor wenigen Tagen habe Ich Meinen treuen Völkern Ungarns eröffnet, wie sehr Mir die schnelle und völlige Wiederherstellung des Friedens und der gesetzlichen Ordnung im Lande am Herzen liegt. Leider hat sich nunmehr der Zustand noch verschlimmert; der Bürger⸗ krieg droht von allen Seiten in Ungarn sich auszubreiten.
Bei dieser gefahrvollen Lage und bei Meinem sehnlichen Wunsche, Blutvergießen zu verhindern und die Schrecknisse der Anarchie fein zu halten, habe Ich Mich bewogen gefunden, Meinen Feldmarschall⸗ Lieutenant Grafen Lamberg mit dem Oberbefehle sammtlicher in Ungarn besindlichen Truppen und bewaffneten Corps von was. immer für einer Benennung zu betrauen und denselben zu beauftragen, daß derselbe alsogleich diesen Oberbefehl in Meinem Namen über— nehme. Zur ersten Aufgabe habe Ich demselben vorgezeichnet, daß er allenthalben Waffenruhe herstelle, und hege Ich das feste Vertrauen zu allen Militair- und Civil-Autoritäten, daß demselben schnell und vollständig Folge werde gegeben und ihm hierbei alle Unterstützung werde geboten werden.
Insbesondere habe Ich bereits die erforderlichen Verfügungen getroffen, daß auch in Nord- Ungarn die gesetzliche Ordnung herge⸗ stellt werde.
Ich erwarte von Meinen Völkern Ungarns ein um so ver— trauensvolleres Entgegenkommen zu Meinem außerordentlichen Kom⸗ missär, als bereits die nöthigen Schritte eingeleitet worden sind, um eine alle Theile befriedigende Ausgleichung der inneren Zwistigkeiten zu bewirken und zwischen den ungarischen und nichtungarischen Staa— ten Meines Gesammtreiches jene volle Einigkeit wieder herzustellen und zu sichern, wie sie durch Jahrhunderte zum gemeinsamen Wohle bestand und durch die pragmatische Sanction gesichert war.
Gegeben in Meiner Haupt- und Residenzstadt Wien am fünf und zwanzigsten September Eintausend Acht Hundert Acht und Vierzig.
Ferdinand.
An die Völker Ungarns, Croatiens, Slavoniens, Siebenbürgens und der Militairgränze.
Wir haben in Unserem Manifeste vom 22. Stptember 1848 die Absichten ausgesprochen, die Uns in Betreff Unserer zur ungarischen Krone gehörigen Länder leiten, und die Urfachen bezeichnet, die den traurigen Zustand des Landes, seine Drangsale und Leiden herbeige⸗ führt haben. Der ungarische Reichetag hat während seiner ganzen Dauer den unwiderlegbaͤren Beweis geliefert, daß er gänzlich unfähig sei, das Wohl des Landes zu befördern, indem er sich seit seiner Zu⸗ sammenkunft immer durch eine Faction leiten und als blin= bes Werkzeug nur dazu gebrauchen ließ, um den Sinn der Gesetze zu verdrehen, die zum Besten des Landes der Krone vorbehaltenen Rechte zu schmälern, und die im Interesse Aller Unserer Völker se nothwendige Einigkeit zwischen Un⸗ garn und Unseren übrigen Erbstaaten zu lockern. Er war fortwäh⸗ end bemüht, die Pflichten, weiche Uns obliegen, einerseits als Kai⸗ ser von Oesterreich, anderkrseits als König von Ungarn, Pflich⸗ ten, welche Uns in gleichem Maße heilig sind, in einen erkünstel⸗ ten' Konflikt zu bringen. Während er die Verschleuderung der Staatsgelder duldete und nichts that, um diesem Uebel zu steuern, hat er unter Anderem ein auf das Geldwesen bezügliches Ge⸗ setz⸗Projekt angenommen, dessen Ausführung, wegen der dabei beabsichtigten übermäßigen Papiergeld Emission nothwendigerweise die traurigen Geld- Veiwickelungen früherer Jahre und ihre Fol⸗ gen hätte erneuern müssen. Er hat ein Rekrutirnngs⸗Gesetzprojekt Üns vorgelegt, welches jene Armee trennen sollte, deren Solda⸗ ten stets als tapfere Kampfgenossen in brüderlicher Ein⸗ tracht gefochten, und in deren im gleichen Organismus Unserer ganzen. Armer begründeten Einigkeit die Sicher⸗ heit aller, mithin auch der zur ungarischen Krone gehörigen Theile der Monarchie gegen innere so wie äußere Feinde wesentlich beruht. Die Pacification Croatiens endlich hat der Reichstag ganz außer Acht gelassen und einige ungenügende Schritte in dieser Richtung erst dann zethan, als der Banus von Crogtien mit den Truppen, die er befehligt, nach langer Zwischenzeit die Gränzen Ungarns be⸗ reits überschritten hatte. Wir wollten der Hoffnung, daß endlich der Sinn für Gesetzlichkeit und Recht sich Bahn brechen würde, lange nicht entsagen, und trotzdem daß der Reichstag es wagte, seine Beschlüsse in Bezug auf das Papiergeld und die Rekruten⸗Aushebung ohne Unsere Königliche Ganction, mithin gesetzwidrig, in Vellzug setzen zu lassen, und trotz anderer ungeseßlichen Maßnahmen des, Reichstages, sebten Wir der Hoffnung, daß der Heist der Gesetzlichkeit die Oberhand gewinnen würde. Als man aber Unsere Truppen zum eigenmächtigen Verlassen ihrer Fahnen und Regimenter, mithin zum Treubruche und zur Desertion aufforderte, als dieser Beschluß wirklich zur Aus⸗ führung kam und von Jenen nicht verhindert und bekämpft wurde, die pflichtgemaß die Wächter der Gesetze und Ordnung sein sollten, als wir die Gefahr sahen, welche bei der Aufregung der Gemüther aus der Auflösung aller und jeder Disziplin für das Land entstehen mußte, und der Zusammenstoß mit dem Banus von Croatien immer drohender wurde, die Gefahr eines Kampfes zwischen den Bürgern der Einer Krone angehörigen Länder, zwischen den Truppen desselben
eis deutlicher hervortrat, da sandten Wir Unseren Lieutenant Grafen Franz
ee und Gedeihens im Kat= n Vereinigung aller seiner weil einträchtigen Ganzen, rbauenden Volke April 1848 die bäuerlichen Ver⸗ gewährten, Zurücknahme oder und wird Unterthanen Macht stets jenen se bei Unseren Vor- Bedrückung und willkürliche kommen sein mögen, gefunden als letzte Auf⸗
ihres Bestebens und der friedliche d mächtigen, ändnisse, welche dem acke bei Gelegenheit de in Beziehung auf Königliche Einwilligung Von keiner Seite
Freiheiten beabsichtigt denfalls sollen Un Willen und Unser sie nicht min Andenkens, gegen woher immer ht demgemäß die alle Jene, unverweilt an ihre sich von jeder Verbindun In dieser Hoffnun die Verführten
nalilät eine sichere Gewähr ser von Oesterreich ker zu einem groß sinden werde. Wir im gesetzlichen Wege geschlossenen R hältnisse durch heilig sein.
Schmälerung dieser
und dem Va⸗
Lamberg, der Uns Maße verdient
dient, Unser Zutrauen im vollen r Wahl sowohl durch seine edlen Eigenschaften, besonderen Umstand empfahl, daß er ein geborener war, mit allen nöth
terlande stets treu ge hatte und sich Unse als auch durch den Ungar und ungaris aus gestattet, als Das ungarische Ministeriu lichen Räthe der Krone h palatin batte abgedaunkt. Ereignisse rasches Eingreifen ge men und Gesttze einzuhalten, der damals no
Die Zugest
cher Grundbesitzer ermittler dorthin, wo der Kamp m hatte sich inzwischen aufgelöst, die atten ihre Stellung aufgegeben,
Trotzdem waren Wir gewillt, boten hatten, di
gen Vollmachten auszubrechen drohte. verantwort- der Reichs⸗ obschon die e constitutionellen For- und beauftragten den Grafen Ludwig ch die Ministerialgeschäfte interimistisch das durch Uns unkterfertigte Manifest, die Sendung des : mn mit seiner Gegenzeichnung zu versehen. Die Repräsentanten⸗Versammlung des ungarischen Reichstag Dinge zu unterrichten, ohne die Rücktehr des zufällig abwesenden interimistischen Ministers Grafen uwarten, ohne den Drang der Ereignisse in Betracht zu ziehen und nstandes, daß sie dem gegen den Banus von Croa—⸗ om 109. Juni 1848, angelte, stets eine gesetzliche Geltung zuer⸗ wähnten, von Ludwig Kossuth geleite—⸗ den Grafen Lamberg dem offent—⸗ Emmordung jenes zur Folge hatte, den Wir ,. zur Verhinderung des Bürger⸗ Schwäche nnd Verblendung einer gte ein verabscheuungs würdiger Aus- aufgewiegelten Pöbels auf dem heuchlerischen Beschlüssen des die Krone durch
serem sesten
Schutz finden, den der bei Une w
Batthyanyi, fortführte,
Grafen Lamberg betreffend, Behandlung,
ses Königliche Wort sich durch die erw Pflicht für König u g mit den erwähnten Landes⸗ g sprechen Wir hiermit Un⸗ von den Verführern Wir fest entschlossen sind, hen zu lassen, welche sit tachtung des allgemei unnachsichtlich geboten ist. Manifeste vom
forderung an thören ließen, zurückzukehren, feinden loszusag sere Königliche
ohne sich von der Lage der nd Vaterland
. Batthyanyi
uneingedenk des Ur tien erlassenen Manifeste v riellen Gegenzeichnung erm kannt hatte, faßte auf Antrieb der er ten Faction einen Beschluß, der preisgebend, Mannes und Unseres Königl. Verhütung des Blatvergießens Der sträflichen senen Versammlung fol Wuth eines geflissentlich Fuße; den ungesetzlichen tenhauses wurde die, und grausam zugleich Bande der guten Ordnu Frech wagt es ei Nation, ihre unges Rechten des Landes, die Bek der Unterdrückung der co Mittel ist für diese Facti rätherischen Zwecke zu erreichen. der Lüge und der Bethörung er in Unsere Rechte sich erlaubte, lichen Nothwendigkeit zu bedecken, ligsten Interessen des Hen Scheine von Unsere Person zu umgeben durch den lügnerischen Vaterland schwebe, in bracht worden ist, — Umtriebe droht ein Kampf zu entbrenn wenden mag, großes Unheil über da arteihaß seine Opfer, um im entweihten jede Gattung von ter bem Vorwande der Vertheidigung System der drückend der Person und
Absicht aus, cheiden zu wollen, während etzieren mit jener Stre und welche durch die B und seiner künftigen Bürgsch befehlen schließlich, daß Unsere neuerdings gedruckt üblichen Sprachen im Gef werden sollen.
Gegeben in Olmütz am zwanzigsten tausend Ächthunt ert Acht und Vierzig, U zehnten Jahre.
welches der ministe⸗
gegen die L . nen Wohles meuchlerische und 25. Septem⸗ und den Bevölkerungen in den landes fort kundgegeben
Nom missärs frieg.s gesendet. olge des gegenwärtigen so plichtverge des Monats Oktober Eir⸗ Riepräsentan- nserer Regierung im die That jener aufgesetzt, die feig den Boden des Friedens erschlugen. ug sind in Ungarn der gänzlichen ne kleine Faction, sich mit dem Vaterlande etzlichen Uebergriffe mit den gesetzlichen ämpfung ihrer verderblichen Tender nstitutlonellen Freiheit zu idensisiziren. Kein on zu schlecht, um ihre selbstsüchtigen, ver Sie hat alle Formen der Heuchelei, die Eingriffe, Deckmantel der unabweis— den Verrath, den sie an den bei— mit dem trügeri⸗ regierende Haus und den sie ausübt,
Ferdinand.
An die Völker Ungarns, Croatiens, Slavoniens, .ͤ Siebenbürgens und der Militairgränze.
Es hat dem allmächtigen Gott gefal eine namhafte Erweiterung der constitutione Königlichen ungarischen Krone gehörigen Epoche Ünserer Regierung zu verlegen, tete Unsere Bereitwilligkeit, als Wir im März und ungarischen Reichstage das Verlangte gewährten. reits init dem' wehmüthigsten Herzen in Unseren früheren festen erwähnt, welchen frevelhaf von diesen Zugeständnissen gemacht hat. von einem halben Jahre ist das Land durch sie an den orden. Der Bürgerkrieg wüthet, und die welche Wir zu seiner Verhinderung angewendet llten, sind durch die Uebergriffe dieser Faction t wahrzunehmen, um dem Bestande und der ischen Monarchie Eintrag zu thun und ihre
len, den Zeitpunkt, welcher llen Freiheit Unserer zur der bezeichnet, Die väterlichste Absicht lei⸗
schöpft, um April J. J. dem
andes fortwährend begeht, Loyalität und Treue für das und den Tespotismus, and der Gefahr, in welcher angeblich das Wirklichkeit aber durch eben diese Faction ge= Folge dieser verwerflichen n, der, wie immer er sich auch nd bringen muß. Schon sucht der damen des Vaterlandes an ihnen persönlicher Freiheit witd un- polltischer Rechte unterdrückt. sten Willkürherrschaft droht sich es Eigenthums zu welche Unser Herz mit dem die Ueberzeugung aufdrin⸗ heit, gegen die
ten Mißbrauch eine freche Faction In dem kurzen Zeitraume
Anarchie gebracht w ) kung aller Mittel, zu bemänteln. sen w vereitest. Diese wußte jede Gelegenhei Nacht einer österreich Sicherheit zu gefährden.
Sie schämte sich nicht, Unsere Truppen zum Treu wendung der sch
g sich bruche mit An⸗ ͤ ändlichsten Mittel zu verführen und zur Desertion zu verleiten und beutete alle erhaltenen Zugestänvnisse nur zu dem Zwecke aus, um die Lostiennung Ungarns von dem Verbande der Gesammt Monarchie anzubahnen, während bei Gewährung derselben Unserer Absicht gerade die Festigung desselben zu Grunde lag. Indessen beschränkte die erwähnte Fac ion ihre Thätigkeit nicht auf solche verabscheuungswürdige Handlungen, . denzstadt ;
Rache zu üben,
Lin organisirtes zu erheben und jede Sicherheit In dieser Lage der Dnge, lt, mußte sich Uns ein Krieg gegen die echte Frei bestehe, welchem ein Ende z Wir haben daher, Uns entsendeten Vermittlet ermordete, durch J. dem verderblichen Wirken des unga— zu setzen und denselben aufsulösen be⸗ aller in Ungarn, der Militair-Gränze stehenden dem Zwecke, ine J ührten gesetzlosen bewaffneten Macht un und durch
tiefsten Schmerze erfül gen, daß in Ungarn
etzlichkeit und Ordnung den gewöhnlichen Friede man den von
Reskript vom 3. Ok rischen Reichstages ein schlossen, einem Ober⸗
rabs Als in unserer Rest⸗ ; ien in den ersten Tagen des verflossenen Monats offener Aufruhr ausbrach, als eine Rotte von Mördern, aufgewiegelt durch die Feinde der gesellschaftlichen Ordnung, einen Unserer treuesten Die⸗ ner, Unseren österreichischen Kriegs-Minister, und ein Theil der irregeführten und verblendeten Bevölk sich den von Uns im Bewußtsein Unserer Rechte un bewaffneten Widerstand entgeger as Tageslicht, den Aufrührer ver⸗ lichen Freiheit und Ordnung ergriff mit Hast die Ge⸗ zu eilen, sie fand Mittel, Unsere ewaffneten Einfall in
nsmitteln unmö
Grafen Latour, erschlug, erung Wiens d Pflichten ge⸗
Befehlshaber Siebenbür⸗ faßten Maßregeln am endlich der enge Bund an d schiedener Länder zum Umsturz der gesetz Die erwähnte Faction Aufrührern zu Hülfe ungarischen Truppen zu einem b staaten zu verleiten, und erfrechte sich, Haupt- und Residenzst
mit Unterstützung einer
ein Ziel zu setzen, dem Bürger⸗ die Herstellung des inneren Friedens nstiturionellen Freiheit auf der festen Rechtssicherheit möglich zu Ueberzeugung geleitet worden, Fa tion das Allem Noth thuer, ohne welchen eine Ausgleichung der ver im constitutionellen
tion herbeigef entsprechenden krieg Einhalt zu th die dauernde Begründung der co Grundlage der Ordnung Hierbei sind Wir von der er des Unheils, mit welchem die rwähnte Vaterland bedroht, es vor Zustand zurüchuführen, Jauer versprechende sche und Forderungen Seit Erlassung des besagten Reskripts gerechter Entrüstung vernonimen, vergessen genug war, f
seine gemeinschäd⸗ unterdrückt 2 gesetz liche Beschlüsse gefaßt, usurpirt die Befug—
chlossen hatten. legenheit, den Unsere Erb⸗ bis unter die Mauern Unserer Die zweckmäßigen Maßre⸗ Tapferkeit Unserer
und allseitigen
adt vorzudringen. berbefehlshabers und die bewährte Armee vereitelte das Gelingen der frevelhaften Absicht, den Auftüh⸗ rern in Wien den Bruch der inzwischen abgeschlossenen Ca und die Fortsetzung des Widerstandes möglich zu die Zurückschiagung der ungarischen Aufrührer, die vollständige Ein— nahme und Unterwerfung der Stadt V ße.
Die Thatsachen legen Uns vor Allem die unabwei auf, den inneren Frieden in Unseren Staaten h Aufruhr allenthalben, wo er sich zeigen sol Mit diesem Austrage entsendeten W ßung vom 16. Oftober an der S
daß gegenüb gemeinsame nung und jenen friedlichen allseitig befriedigende und schiedenen Begehren, Wege unmöglich ist. 3. Oktober J. J.
daß der ungarisch einmal betretenen liche Thätigkeit fortzusetzen. action hat er weitere un ffe in Unsere nisse der ausübenden Gewalt. bie Macht, welche nur der gesetzlicher und seine willkürliche
zien auf dem Fuße.
haben Wir mit ? sliche Pflicht
e Reichstag pflicht zahn fortan zu beharren und lte, mit Waffengewalt nie⸗ ir durch Entschlie⸗ ! pitze Unserer Truppen Unseren Feld⸗ marschall, den Fürsten Alfred Windischgrätz, gegen den wiener Aufruhr ernannten ihn zum Oberbefehlshaber aller Ünserer Truppen, mit Aus nahme jener, welche in Italien unter dem Felomarschall Grasen Ra— detzfꝰ stehen, und haben ihn mit allen erforderlichen Vollmachten ver⸗ sehen, und entsenden ihn gleicherweise zur Bekämpfung des ungari— schen Aufruhrs. Wir geben dies allen Unseren Völkern der zur unga— rischen Krone gehörigen Länder hierdurch bekannt und befehlen Unseren in diesen Ländern stehenden Truppen sich un verweilt unter das Kom- mando des durch Uns ernannten Oberbefehlshabers zu stellen.
Seit Monaten muß ein namhafter Theil Urserer treuen Völker Drangsale und, Bedrückungen aller Art als die Folge jener verderb— lichen Thätigkrit, welche von der erwähnten Fackion entwickelt wird Die willfürliche Rekruten Aushebung und Aufbietung des Landsturmes, die ungesetzliche Emission des Pupiergeldes, hat zahl⸗ lose Militair-Transporte und Einquartierungen, einen übermäßigen und ungesetzlichen National- Gardedienst, Verwirrung der Geldverhaͤlt⸗ nisse, Stockung des Handels und rechtlichen Erwerbes, Auflegung will⸗ kürlicher Lasten, Verwüstung blühender Landstriche, alle Gräuel des Bürgerkrieges und, was das Schrecklichste ist, die unverantwortlich. Aufopferung zahlreicher Menschenleben im Gefolge. .
Es ist Unsere unerschütterlicher Wille, mit allen Mitteln, welche Macht und Pflicht zu Gebote
erwähnte J derzutämpfen.
weitere Eingri techte erlaubt und
Er hat einen Ausschuß eingesetzt, w Regierung zukommen kann, sich Thätigkeit is zum offenkundig⸗ Hier nicht innehaltend, hat er damit Unser Königliches Wort nicht und hat die Bewohner Unser er n Erblande zur Widersetzlichkeit gegen cher und Kaiser aufz z derblichen Thätigkeit durch die erwähnte Truppen zu einem f zu ermächtigen ur Thatsachen
frech aneignet sten Despotismus steigert. laubt, Maßregeln zu ergreifen, Völkern dringen könne, nicht ungarische stammten Herrs all das Maß seiner ver führt und eingeschüchtert insere ungarischen ichischen Erblande
ureizen ve sucht. voll zu machen, irrege⸗ Faction, so weit gegan— eins lichen Einfall in Un— sere österre 1d aufzufordern. Berücksichtigung dieser ungarischen Abstammung Wir im Bewußisein Un Wir geben Zweck dahin geht, Freiheit unter den hieraus folgenden Woh verrätherischen Umtriebe einer Fa verwandelt wurde. in Uns einen sorgsamen Diese Richtung we eine Nationalität die andere unte nser Zweck, Bi f der Grundlage de Krone gehörigen garische Nat
unterrichtet serer Königlichen nen daher hierm; Unseren Völkern den vo des Friedens, der Ordnung und der welche in Folge der öffentliche Vrangsale alität hat bei Uns stets Schutz und hrer friedlichen Entwickelung gefun⸗ verfolgen und nie dulden, daß
Die gleiche Berechtigung mit den Uns zu Gebote stehenden setze auch in den
Rechte und Pflichten be— tt kund und zu wissen, daß llen Genuß jener Segnungen sfahrt dauernd zu sichern, ction vorerst in Uns Unsere Kaiserlich Königliche stellt, dahin zu wirken, daß Unsere zur Königlich ungarischen Krone gehörigen Länder aus diesem trostlosen Zustande errettet werden. Wir hoffen mit Beihülfe des allmächtigen Gottes die constitutionelle Frei- heit auf der festen Grundlage der guten Ordnung dauernd begrün— den und jenes politische Band, welches Ungarn an die Monarchie knüpft — ein Band wechselseitigen Nutzens, Schutzes und allseitiger Nothwendigkeit, geheiligt durch die Dauer dreier Jahrhunderte — mit allen durch das Interesse aller Unserer Völker geforderten Bürg⸗ schaften der Festigkeit versehen zu können. Wir erwarten von allen treuen Söhnen des Vaterlandes, daß sie Unsere durch die außerordentlichen Umstände gebotenen Maßregeln nach Kräften unterstützen und in der Rettung des gemeinsamen Vater⸗ landes vor den Schrecken der Anarchie und des Bürgerkrieges das
Jede Nation rden Wir stets
Aller ist U Mitteln au zur ungarischen fondere die un raum Unserer Regierung Gedeihen gewendet h drohen, und es hat d in Folge eines
r constitutionellen Ge ändern verwirklichen wollen. Was insbe- so ist der ganze Sorgfalt, welche Wir auf ihr rd ihr von Unserer Se für jene Gefahren, welche sie
ite Gefahr ie Verantwortlichkeit lem, was st den Uebermuth ihrer falschen Freunde aß die ungarische Natio—
ie umgiebt, bedrohen könn⸗ Unverstand und können Wir es erklären, d
zu treffen. Lau
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vorzüglichste Mittel zur Wiederherstellung des brüterlichen Einver-
ständnisses zwischen den verschiedenen Nationalitäten finden werden. Wir versehen Uns unweigerlichen r den gesetzlichen
Obrigkeiten gegenüber, so wie der strengsten Heilighaltung der persön—⸗
scchen und Eigentbumssicherheit eines jeden Staatebürgers, und ver⸗
dammen jeden Aft ungesetzlichen Eingriffes in die Rechte Enzelner, unter immer welchem Vorwande er auch begangen werde. Wir for⸗ dern Jedermann unter Androhung der schärfsten gesetzlichen Strafen auf, sich aller Handlungen, welche den Frieden des Landes ferner stö⸗= ren könnten, zu enthalten. Wir befehlen hiermit, jede fernere Emis⸗ sion des Papiergeldes alsogleich einzustellen, und weisen alle Behör- den und Shrigkeiten an, den Werbungen so wie dem Ausbieten des Landsturmes und der Verwendung der Nationalgarde zum Kriegs- kienste sofort Einhalt zu ttzun, für gehörige Verpflegung Unserer Truppen, sowohl jener, welche im Lande sich befinden, (ls jener, welche zur Wiederherstellung der Ordnung dahin beordert sind, nach den bestebenden Vorschriften vorzusorgen.
Wir erklären unter Einem wiederholt alle durch Uns nicht sanc⸗ tionirten und mit Unseren aus gesprochenen Königlichen Absichten im Widerspruche stehenden Beschlüsse Tes durch Unser Reskript vom 3. Okiober aufgelösten ungarischen Reichstages und seiner Werkzeuge für jetzt und alle Zukunft als gesetzwidrig, kraftlos und nichtig, er⸗ klären zugleich und machen die Vollstrecker solcher Beschlüsse von jetzt angefangen für alle olgen persönlich verantwortlich, und befehlen allen Unseren Behörden, Obrigkeiten jeglicher Benennung und allen Unseren Unterthanen ohne Unterschied, sich des Vollzuges derselben und jeder Mitwirkung dazu strengstens zu enthalten. Wir erklären ferner den Ludwig Kossuth und die Genossen des durch ihn angezet⸗ telten Aafruhrs als Hoch⸗ und Landesverräther und befehlen, daß bieselben der verdienten Strafe unterzogen, zugleich Alle, die diesen Auftührern gehorchen oder wie immer hülfreiche Hand leisten, der strengsten Ahndung unterworfen werden.
Wir erwarten mit Zuversicht, daß alle wahren Freunde des Vaterlandes sich v reinigen, alle Behörken und zguten Bärger aus ihrer TLähmang and Unthätigkeit heraustreten werden, um vor Allem das verruchte Bündniß, welches die Anarchie mit der Tyrannei auf Antrieb der oft erwähnten Fraction auf der Grundlage von Lüge, Heuchelei und Bethörung geschlossen haben, zu nicht: zu machen, so ann aber jenen Unserem Herzen so sehr erwünschten Augenblick herbeizuführen, wo nach Wiederherstellung der Ordnung und des Landesfriedens von den durch Uns ergriffenen außererdentlichen Maßregeln ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird abge⸗ gangen werden können. (
Zu diesem Zwecke befehlen Wir hiermit allen was immer Namen habenden Obrigkeiten in Unseren eingangserwähnten Reichen, den Anordnungen und Maßregeln des zur Wiederherstellung der Ordnung und Bewältigung des Aufruers mit allen Unseren Vollmachten ver⸗ sehenen und entsendeten Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz un⸗ bedingten Göhorsam um so sicherer zu leisten, als ansonst die da⸗ wider Handelnden die unausweichlichen Folgen der Widersetzlichkeit nur sich selbst zuzuschreiben haben werden.
Gegeben in Olmütz am 6. November des Jahres 1848, Unserer Rerierung im Vierzehnten.
Ferdinand.
An die Landbewohner der Länder Meiner ungarisch en Krone.
Die frechen Umtriebe Ludwig Kossuth's und seiner Genossen, welche in Eurem unglücklichen Vaterlande die Macht an sich gerissen haben, die Befehle Eures Königs mißachten und das Land in namen⸗ loses Elend stürzen, zwingen Mich, mit bewaffneter Hand einzu⸗ schreiten.
Doch muß Ich zugleich einige Worte an Euch richten, die man auf alle Weise zu verführen und zu täuschen sucht. Man sagt Euch, Meine Truppen kommen, das Land zu erobern, Euch die Freiheiten zu nehmen, welche Euch durch die Gesetze vom Monate April l. 8 zugesichert worden, die ungarische Nationalität za unterdrücken.
Man fordert Euch unter Drohungen zum Widerstande auf und wagt dies sogar in Meinem Namen zu thun. Man täuscht Euch, man hat Euch betrogen, traut den Verführern nicht.
Die Befreiungen von der Robot und Zehent, welche Euch ge— gen billige Entschädigung Eurer ehemaligen Grundherren durch den Staat zeworden sind, bleiben unangetastet. Dafür bürgt Euch das Gesetz, bürgt Euch Mein Königliches Wort. Aber die Ruhe will Ich herstellen, ohne die Ihr die Früchte der Euch gewordenen Be⸗
willigungen nicht geniehßen könnt, weil übermäßiger Nationalgard ==
Dienst, der Landsturm, die allgemeine Aufregung alle Eure Kräste in Anspruch nehmen. Die Bewohner Eures Vaterlandes, welche verschiedenen Natio⸗
analitäten angehören, haben auch eine Erweiterung ihrer Rechte ge⸗
J 2
wünscht; — es drohte sich ein Kampf zu entspinnen; — Euer König versuchte Alles, ihn abzuwenden; aber die Hochverräther, die
Euch verführen wollen, haben alle Meine Bemühungen vereitelt, ja
endlich den General feig ermorden lassen, den ich geschickt habe, um Euch vor den Gräucin des Bürgerkrieges zu bewahren.
Traut Eurem Könige, der die ungarische Nationalität stets ge⸗ liebt und geschätzt hat, ohne eine andere zu verletzen und zurückzu⸗ setzen; — schließt Euch Meinen Truppen an; unterstützt sie im Werke der Herstellung der Ordnung; im Uebrigen verhaltet Euch ruhig; — achtet die Rechte und das Eigenthum eines Jeden und gehorcht mit Vertrauen den gesetzlichen Obrigkeiten und Befehlen, die Ich zum Wohle Eures Vaterlandes erlasse.
Wer so handelt, erfüllt seine Pflichten gegen König und Vater⸗— land; wer sich widersetzt, ist Hochverräther an Beiden, und man wird ge;wungen sein, ihn demgemäß zu behandeln.
Oimütz, am 7. November 1843.
Ferdinand.
Der Feldmarschall Fürst Windischgrätz hat an den Feldmarschall⸗ Lieutenant Moga und sämmtliche in Ungarn befindliche Kaiserliche Generale, Stabs- und Ober Offiziere nachstehende Ansprache ge— richtet:
„Hauptquartier Schönbrunn, den 12. November 1848.
Unter dem 17ten vorigen Monats habe Ich bereits mit Berufung und unter Beischluß der Allerhöchsten Manifeste vom 3. und 16. Oltober d. J. an den Herrn Feldmarschall-Läeutenant die Weisung erlassen, sich sowohl fur Ihre Person sogleich in mein Hauptquartier vor Wien zu verfügen, als auch sämmiliche für den Augenblick unter Ihrem Befehle stehende Genenale, Stabs- und Ober-Offiziere und Tiuppen-Abtheilungen ohne Zeitverlust zu dem unter meinem Kommando stehenden Heere stoßen zu lassen, widrigen—⸗ falls sämmtliche in diesem meinem Befehle begriffene Individuen unfehlbar als der Strenge der Kriegsgesetze verfallen zu betrachten wären.
Der Herr Feldmarschall ⸗ Lieutenant haben sich darauf beschränkt, mir unterm 2isten vorigen Monats den Empfang dieses Besehls zu bestätigen; haben selbem jedoch für Ihre Person die schuldige Felge nicht geleistet und, wie ich durch einige unterdessen aus den Reihen der ungarischen Nebellen zu den Kaiserlichen Fahnen zurückgekehrte Offiziere erfuhr, selben den unter= stehenden Generalen, Offszieren und Truppen nicht zur Kenntniß gebracht. Sie haben indessin nech die schwere Schuld auf sich geladen, sich zum Werfzeuge der Empörer gegen die Königliche Gewalt, ma. chen zu lassen? an der Spie eines Rebellen — Heereg, den Boden des Eizherzogthüms Oesterreich zu betreten, und gegen eine Ihlem Monar- chen treue Almere, deren Mitglied Sie heißen, und in deren Reihe Sie eine
u verfahren. Nach daß Sie sich selbst zum hrer Pflicht sreim men in dem Tern Gutdenkenden die Ober- Erklärung fände: daß die wahrheitsgetreue bisher unmoglich
hohe Würde erlangt haben, mit offensiver Feind seligleit ʒ solchen Vergehungen mußte ich cigentlich annehmen, Empörer erflären und die Brücke zur Rüdkehr hinter sich abgeworfen haben; wenn nicht Ihr mus, der seit längerer Jeit in Ungarn über all hand erlangt hat, und in dem Umstande einige Bekanntgebung aller Kaiserlichen Manifeste, so wie jede Darstellüng der Ereignisse, durch eben diesen Terrorismus gemacht wunde.
Aber auch in solchem Anbetrachte kann längere Alle Anhaltspunkte, welche n den früheren Allerhochsten Erlassen St. chritte finden und hinstellen mögen, können nach tember, wo sie den gesetzlichen Boden verließen, f erfolgten Allerhöchsten Verfügungen für den Of. hr in Anspruch nehmen, nmehr nach den Eifahrungen n, daß er bei dem Ver= z er für die Zukunft gewinnen
Nachsicht keine An⸗ die Leiter der ungari- Majestat zur Recht · den bekannten und nach den
wendung mehr fi schen Bewegung fertigung ihrer S Vorgängen im Sep nothwendigerweise hierau sizier und jeden Ehrenmann keine Geltung me jeder Ungar, der sein Vaterland liebt, muß m weniger Monate zu der Ueberzeugung gelang folgen des jetzt betrelenen Weges Alles, wa wollte, nur auf immer verlieren kann.
Nach dem Verbesagten finde ich mich daher bewo ich Ihnen, Herr Feldmarschall-⸗Lieutenant, ren Und den unter Ihnen stehenden Kaiserl. Truppen zur Rü rer Pflicht und zu der Fahne, räunit habe, noch auf 14 Tage, nämlich bis zum längern, bis wol
gen, die Frist, welche den übrigen Generolen, cktehr zu Ih⸗ welcher sie ewige Treue geschworen, einge⸗ 1 26. November, zu ver⸗ hin dieser Befehl die allgemeine Verlautbarung erlangt haben lann, welche zu veranlassen ich Ihnen wiederholt strengstens auf= t verstreichen lassen, ge⸗ unnng, solche, die noch Sr. Kaiserl. Müjestät die Waffen Verrälher und Rebellen betrachten und
t Diejenigen aber, welche diese Frist unbenuß schehe es aus Muthlosigkeit oder verdor weiterhin gegen die getreuen führen werden, muß ich sodann als m Betretungsfalle als solche nach der Snenge der Kriegsges
Alfred Fürst zu Windischgrätz, Feldmarschall.“
Dresden, nanz · Ministerium hat nach teh der noch im freien Verkehr befindlichen 3prozentigen Staatsschulden⸗ Kassenscheine betreffend, erlassen:
„In weiterer Aussührung des Gesetz findet das Finanz ⸗Ministerium, Betrage von ohngefähr 78000 Thlr. cursirenden Staatsschulden⸗Kassenscheine nachstehenden Bestimmungen sich veranlaßt:
Sachsen.
ende Bekanntmachung, den Eintausch
es vom 31. Juli dieses Jahres intauschung der gegenwärtig im mit 3procentiger Verzinsung noch vom Jahre 1812, andurch zu
Bei der Hauptstaatskasse allhier önnen von jetzt ab und Verkehre sich befindenden aprozentigen Stagte= Jahre 1844 gegen SZprozentige Jahre 1830 (Steuerftedit-Jasser scheine) in it der vorhandene Vorrath der lez— werden, daß den schnitt zu 16140 Thlr.: zwei der⸗ ihnen aber auch eintretenden 25 Thlr. ent⸗
Weiteres die noch im freien schulden⸗Kassenscheine vom ien der Anleihe vom chen Appointgattungen, so we teren hierzu ausreicht, und zwar ders Inhabern auf ihr Verlangen für jeden Ab u 500 Thlr. zu verabreichen, von Falles, statt eines Abschnittes zu gegenzunehmen sind.
ant schastliche estalt umgeiauscht 50 Thlr.: zwei Stück zu
ntausches durch die Post erfolgende chen an die Cautionskasse rungen, werden als der das bezügli
§. 2 Eiwaige für den Zweck dieses Ur an die Haupt-Staatskasse, wie die darauf zu leistenden andelt werden; es haben aber die Einsen Werthsinhalts mit der besonderen betr.“ zu versehen.
Einsendungen (8. M, eben so portofreie beh Couvert nächst der Angabe des nung Staats papier Umtausch
ihnen dargebotenen Umtausches des darauf wirlenden stärkeren aldigeren Ausloosung mit 16. De⸗ eine besondere baare
Obschon die Betheiligten mittelst des ein Staatspapier erlangen, Tilgungs fonds die für sich hat, zember dieses Einlösungsvergi auf 3 Prozent erhöht werde der Gegenwerth in höheren
welches wegen hrscheinlichkeit einer b noch überdies denjenigen, Gebrauch machen, t verabfolgt und diese in dem für eingelieferte 0 ⸗Thaler⸗Abschnitte Abschnitten angenommen wird.
so soll doch n Jahres hiervon itung von z Prozen
Cautionsbestellungen mitverwendet sind leich unter Einsendung der betreffenden bei der Cautionsfasse einkommen, der in 5. 3 zugesicherten Vortheile, in der bean⸗ zu dem Ende auf den Cau und Zuschreibung vornehmen und die ungs - Vergütung den Einsen⸗
Insoweit dergleichen Scheine zu und die Cautionssteller deshalb, zu Cautionsscheine, mit eine die letztere, den Umtausch beweisstelligen, einen die erforderliche Ab- selben nebst der etwa zu ge dern zugehen lassen.
währenden Einloös
ö desfallsiges schriftliches Anlangen von
er Weise wird auf Seiten der betreffenden Deposita Talons und Coupons die Depositen ⸗Hauptkasse die daselb gen Staatsschulden⸗ lenscheinen das Nöthige desha zu den eingetauscht eiwa ausfallenden
1-⸗-Behörden, we
lche sodann die bezüglichen nebst den Deposi ;
tenscheinen mit beizufügen haben, st in Verwahrung befindlichen 3prozenti- m Umtausch bringen, auf den Deposi⸗ ken und selbige nebst den Zinsbegen ionen und der darauf an jene Behörden zurück-
Kassenscheine zu
n rthschaftlichen Obliga Einlösungs Vergütung
Dresden, den 11. November 1848.
Finanz- Ministerium. zurückgezogenen Truppen bkestehen Bataillon des Leibregi⸗ Batterie Artillerie; ersteres wird in seiner Leipzig verbleiben, das Bataillon des Leibre= garnisoniren, wo vor der Hand auch die
Die aus dim Thüringischen aus dem zweiten Schü ments und einer halben bisherigen Garnison in giments aber in Döbeln Batterie bleiben soll.
Die deutsch - katholische Gemeind Gottesdienst als Gemeinde einer in Sachsen ten Kirche.
tzenbataillon, einem
e beging heute den eisten
Bremen, 20. Nov. „Die amerikanische Krie Paulding, ist heute, begleitet von u Rhede von Bremer rung nach einem süd⸗ europa Die „St. Lawrence— wo ihr ein freundschaftliche sichert bleibt.“
In der Wes. Ztg. liest „St. Lawrence“, Capitain nseren besten Wünschen, von der gesegelt, um sich zur Ueberwinte sschen Hafen (Tissabon oder Cadix) zu hat über sieben Wochen auf der Weser und ehrenvolles Andenken ge⸗
Brennen.
zafen nach See
Die heutige, zürgerschaft ist ohne sahme vorliegenden 16 Se⸗ darunter der
Lübeck, 20. Nov. (Ham b. Corr.) wiederum öffentliche Versammlung der = Von den zur Beschluß: ten neun ihre Erledigung; J. Oktober diskutirte Wahlberechtigung für die Wa die Bewilligung von 35,000 jährigen Koen des Bun lich 1300 Mark au aus den Jahren 1 gerwebr, einige Abänderungen der Bürgergarde der Truppen u. s. mittags geschlossen des Senats noch der Bürgerschaft ; aligemeinen gleichen
rung abgelaufen. natä-Anträgen fanden die ers schon in der Sitzung vom . . meine gleiche der Bürgerschaft⸗ ordentlichen dies⸗ die Bewilligung Interstützung der . e Bildung ein Verordnung ü Genehmigung des Am Ende der heute sch n Versammlung die Rückantwort
des⸗Kontingents, tamitteln für 1
21 1815, di ; SI3 bis 1815, di ber die Einti
Ko mmiffarien die Erklärung führung der Der Senat erllärt,
überbrachten des letzteren . 1
Wahlberechtigung betreffend.