1848 / 206 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Majestät treu bleiben und den Wahlspruch: Mit

Gott, für . n g enn, beibehalten und mit allen uns zu

Gebote stehenden Kräften den Umtrieben entgegentreten, welche jene

angelobte Treue lösen und einen anarchischen Zustand heraufbeschwö⸗

ren wollen. ; 1 2

zerechte welle und wird Ew. Königliche Majestät in

den Oer ee Ge, Tiger stärken und Sie den Weg finden lassen

burch welchen unser theures Vaterland von der Bedrängniß erlöst

wird, in welcher es seit vielen Monaten durch die wühlerischen Um⸗ triebe einer kleinen Faction gestürzt ist. Sagan, den 18. November 1848.

(62 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Masestät ergreifende Ansprache vom 11Iten d. M. legte uns die Pflicht auf, den ungesetzlichen Widerstand. welchen ein Theil unserer Vertreter, uneingedenk seiner wahren Pflichten gegen Volk und Krone, der Verlegung der National -Versammlung entgegenstellt, ernst und entschieden zu mißbilligen.

Die Anlage beweist, wie Tecklenburg den gerechten Erwartun⸗ gen Ew. Majestät zu euntsprechen beflissen gewesen ist.

Uns bleibt noch übrig, eine andere, eine schönere Pflicht zu er⸗

illen!! : In diesen Zeiten schwerer Heimsuchung und allgemeinen Abfalls ziemt es auch den Demüthigen, ihre Stimme so laut zu erheben, daß selbst ihr König sie hören und etwa Trost aus ihr schöpfen könne!

Nichts wuchert üppiger in unseren Tagen els heilloses Miß⸗ trauen. Sein Gist nagt an Allem, was guten Menschen bisher gut, wahr und schön erschien.

Es drohet sogar, die heiligen Bande zu zerfressen, welche das in seinem Kerne edle Preußenvolk bisher auf das innigste mit dem besten der Könige verband!

s Masestät! Wir erklären hierdurch, daß wir dieses Gift verab⸗ euen!

Wir erklären hierdurch insbesondere, daß wir der deutschen Treue, der mannhasten Wahrhaftigkeit, der landesväterlichen Liebe unseres geliebten Königs von Gottes Gnaden von ganzer Seele und von ganzem Gemüthe vertrauen und felsenfest an Ew. Majestät halten wollen, in guten wie in bösen Tagen!

Gut und Blut soll uns nicht zu theuer sein, um dies im Fall der Noth zu beweisen!

Echte Tecklenburger sind treue Preußen! Sie werden so wenig wanken, wie ihre Berge, wenn es gilt, für ihren König einzutreten.

Ihr und ihrer Väter Wahlspruch war: „Mit Gott für König und Vaterland!“

Sie und ihre Söhne wollen keinen anderen! auss neue und bleiben bis in den Tod

Ew. Majestät

Sie erkiesen ihn

treugehorsamste (104 Unterschriften.) Tecklenburg, den 20. November 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Indem wir an der Wahrhaftigkeit des Versprechens Ew. Ma⸗ jestät, Allerhöchstihrem Volke keine von den ihm verheißenen Frei⸗ heiten verkümmern und demselben mit Gottes Hülfe ein guter con= stitutioneller König sein zu wollen, unerschütterlich und mit größter Zuversicht festhalten, finden wir in der von Ew. Majestät Regierung zur Beschleunigung und Sicherung des Verfassungawerkes getroffenen Maßregeln, besonders auch in der Verlegung und Vertagung der National-Versammlung bis zum 27sten d. M, keine Verletzung der Volkssreiheiten, sind vielmehr der Ansicht, daß Ew. Majestät Mini- sterium für seinen festen Willen endlich die sreie Berathung und Be⸗ schließung der National-Versammlung möglich zu machen und somit Ruhe und Ordnung im Tande wiederherzustellen, den aufrichtigsten Dank aller Patrioten verdiene. Auf diesen Dank hat dasselbe um so gerechtere Ansprüche, je mehr es schon vor seinem Amts Antritt überzeugt gewesen sein wird, daß ihm die Lösung seiner schwierigen Aufgabe wenigstens für den Augenblick zahlreiche Gegner verschiede— ner Art hervorrufen würde.

So wie wir nun an der Bekämpfung des unzweifelhasten Rech⸗ tes der Krone, die National-Versammlung zu verlegen oder zu ver— tagen und nach eigenem Ermessen sich verantwortliche Räthe zu wäh⸗ len, einen Eingriff in die Königlichen Prärogative erkennen, so sind wir auch der Ansicht, daß diejenigen Mitglieder der National⸗Ver⸗ sammlung, welche am ten d. M. nach erfolgter Vertagung an den ferneren von Ew. Majestät Negierung als ungesetzlich und ungültig erklärten Berathungen und Beschlüssen nicht mehr Theil genommen haben, allein auf dem constitutionellen Boden geblieben, und daß die seitdem gefaßten und etwa noch bis zur Einberufung zu fassenden Beschlüsse der übrigen Deputirten für das Land keine bindende Kraft haben können.

Schließlich sprechen wir die tröstliche Hoffnung aus, daß es Ew. Majeslät Regierung gelingen werde, untere Vertreter von der Noth⸗ wendigkeit und Pflicht zu überzeugen, fortan möglichst ausschließlich das Staatsgrundgesetz zum Gegenstande ihrer bald wieder zu er⸗ neuernden Berathungen zu machen, um dem Lande, welches sehnlichst die Ruhe wünscht, noch größere Erschütterungen zu ersparen.

Wir stehen mit Guk und Blut zu Allerhöchstihrem Befehle,

Geruhen Ew. Majestät, die Versicherungen unwandelbarer Liebe und Treue zu genehmigen, womit wir verharren

Ew. Majestät unterthänigste Mitglieder des hiesigen Veteranen Vereins, zu ö. g. viele Bürger, Beamten und Brundbesitzer gehören. . den 20. Novemter ö ö n Se. Majestät den König von Preußen zu Potsdam.

Königliche Majestät! Auf Ew. Königlichen Majestät Aufruf an die Nation halte wir in tjefster Ehrfurcht unterschriebene heute versammelte Yugi; des Gemeinderaths zu Duisburg uns für verpflichtet, hiert urch zu

erklären, daß wir die Krone für berechtigt und für verpflichtet halten die zur Vereinbarung der Ver fassung berufene e mn t von

1150

Bauern der Grafschast Raveneberg mit freudigster Zustimmung gele⸗ sen, und finden wir uns deshalb auf. Ew. Majestät Aufforderung veranlaßt, hierdurch zu erklären, daß wir die zur Herstellung gesetz⸗ licher Srdnung und gesicherter Freiheit der Berathung unserer Ab- geordneten ergriffenen Maßregeln, nicht nur für gerechtfertigt, sondern auch für dringend nothwendig halten. Feste männliche Entschlossenheit thut noth! Auf uns kann unser

geliebter König stets rechnen, denn die alte Liebe und Treue lebt noch ungeschwächt in uns, wie Ew. Majestät sie im vorigen Jahre in unserer Mitte aus unseren Augen hat lesen können.

Unser Wahlspruch ist und bleibt:

„Vorwärts mit Gott für König und Vaterland!“

Amt Versmold in der Grafschaft Ravensberg, den 20. Novem⸗

ber 1848. (542 Unterschristen.)

Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Wilde gesetzlose Pöbelhaufen haben in der Hauptstadt die freie Berathung der von Ew. Majestät zusammenberufenen Vertreter Ihres Volkes beeinträchtigt, ohne daß diese in der hierzu zunächst derufenen Bürgerwehr gebührenden Schutz sinden konnte. Laut haben zahlreiche Stimmen aus allen Theilen des Landes den Schutz dieser Berathungen und zu diesem Zwecke die Verlegung der Versamm⸗ lung an einen anderen Ort gefordert.

Ew. Majestät haben, den Bitten des Landes nachgebend, zum Schutze der freien Berathung seiner Vertreter, deren Versammlung us der Hauptstadt nach Brandenburg zu verlegen angeordnet. In⸗ dem wir für diese väterliche Maßregel Ew. Majestät unseren auf⸗ richtigen Dank unumwunden aussprechen, fühlen wir uns verpflich⸗ tet, hiermit die feierlichste Erklärung abzugeben, daß wir, getreu un— serem Ew. Majestät, unserem erhabenen Kriegsherrn geleisteten Eide mit dem stehenden Heere, dessen unwandelbare Treue wir lobend und dankend anerkennen, für Ew. Majestät, unseren guten con⸗ stitutionellen König, stehen und fallen.

Ja, wir veitrauen fest den in der Proclamation vom 11ten laufenden Monats gegebenen Verheißungen, daß die getioffenen Maßregeln nur zum Schutze der wahren Freiheit, ohne welche eine Vereinbarung mit der Krone nicht gedeihen kann, dienen, und daß uns nichts von unseren Freiheiten verkümmert werden soll.

Darum müssen wir alle Beschlüsse der noch in der Hauptstadt widerrechtlich versammelten Abgeordneten als ungesetzlich entschieden mißbilligen, und vor Allem deren Aufforderung zur Verweigerung der gesetzlich bestehenden Steuern. Beschlüsse, welche die Anarchie mit allen ihren unabsehbaren verderblichen Folgen in das Land schleu⸗ dern müssen, wenn sich nicht alle Freunde der constitutionellen Mo⸗ narchie um den Thron ihres Königs schaaren, um mit unwidersteh⸗ licher Kraft die Rechte der Krone und auch des Volkes zu wahren.

Elberfeld, den 19. November 1818.

Ew. Königl. Majestät treue und ergebene Landwehrmänner und Kriegsreservisten. (118 Unterschriften.)

Freihan, den 20. November 1848. Der Magistrat giebt sich die Ehre, seine Anhänglichkeit und Liebe Sr. Majestät hlermit ehrerbietigst an den Tag zu legen: Allerdurchlauchtigster, Gioßmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Die schmachvolle Behasdlung, welche mehrere constitutionell⸗ monarchisch gesinnte Mitglieder der Nalional-Versammlung von Seiten einer gewissen Volkspartei in Berlin erfahren haben, hat— ten in uns schon früher den Wunsch rege gemacht, daß Ew. Ma⸗ jestät die National -Versammlung verlegen möchte, damit sie frei und ungestört zum Wohle des Volkes die Verfassung berathen füönne. Indem Ew. Majestät diese zum Wohl des Volkes erfor⸗ derliche Maßregel getroffen, welche gewiß von allen denen er— wünscht gewesen ist, die nur eine Freiheit wollen, welche auf Ge— setz und Ordnung gegründet ist, hat jene Partei dieselbe zu ver⸗ dächtigen gesucht und ist noch immer bemüht, das Volk in eine zu der von Ew. Majestät eingesetzten Regierung feindselige Stel⸗ lung zu bringen. Unser Herz drängt uns nun in diesem Augen blicke, Ew. Majestät unsere Gesinnungen, die die des ungestörten Vertrauens und der treuen Anhänglichkeit und Liebe zu Ew. Ma⸗ jestät sind, hiermit auszusprechen und Höchstdieselben zu bitten, wie wir das Vertrauen auf die uns gemach en Verheißungen fest bewahren, so auch das Vertrauen festhalten zu wollen, daß wir in unseren Gesinnungen der Anhänglichkeit und Liebe zu unserem angestammten Könige nie wanken werden.

Mit der größten Ehrerbietung

Ew. Majestät treu gehorsamste der Magistrat.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königl. Majestät in dieser Zeit politischer Krise durch Ma— nifestation ihrer Gesinnung eine moralische Stütze zu gewähren, hal⸗ ten die Unterzeichneten für Pflicht j des treuen Unterthanen. Daher zögern sie nicht, Allerhöchstdenenselben unterthänigst auszusprechen, daß fie nicht nur vollkommen von dem Rechte der Krone, die Nationa!⸗ Versammlung zu vertagen, zu verlegen oder aufzulösen, überzeugt sind, sondern daß sie die dahin einschlagenden von den Rathgebern der Krone getroffenen Maßregeln der Lage der Dinge nach für unabweis⸗ lich und im wohlverstandenen Interesse aller Staatsbürger getroffen erachten. Sie können nur wünschen, daß auf dem zur Wiederherstel⸗ lung gesetzlicher Ordnung betretenen Wege mit Konsequenz und Ener— gie fortgeschritten werde, und sehen mit Vertrauen in die Weisheit Ew. Königl. Majestät Regierung einer besseren Zulunft entgegen.

Die Unterzeichneten

Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst teeugehorsamste Tiener. (64 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster! Allergnädigster König und Herr!

Es drängt uns in dieser schweren verhängnißvollen Zeit, unserem gellebten tiefgekränkten Könige zu sagen, daß wir schlichten Landleute ihm in unserem Herzen noch die unverfälschte Licbe und Treue in guten wie in bösen Tagen bewahrt halten.

Berlin nach einem anderen Orte zu verlegen, um sie zur nöthigen Freiheit in ihren Beschlußnahmen zurückzuführen. t Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Mitglieder des Gemeinderaths * zu Duisburg. n,. . (16 Unterschriften.) . lie tif den ** ; November 548. Geliebter König! n, m Ew. Maße stä

*

it rz 1 ui.

Proclamation vom Ilten dieses Monats haben wir unterzeichnete

Wir vertrauen den gegenwärtigen Räthen der Krone und hoffen von ihnen die Befestigung des Gesetzes und die Rückkehr der Ruhe im Lande.

Wr mißbilligen das Verhalten eines Theiles der National ⸗Ver= sammlung, die ff Gesetze lockert und das Land durch ihr ungehor⸗ sames Betragen mit bösem Beispiele erfüllt und an den Abgrund der Anarchie führt.

Wir wollen keine Regierung an der Spitze des Landes haben, von Männern geleitet, die der ersten Tugend jedes Staats bürgers des Gehersams vor dem Gesetze entbehren.

Wir wollen unseren conssttutionellen König „von Gottes Gna⸗

den“ zum Schutze und Schirm haben und ihm treu bleiben in Noth und Tod.

Den Sieg wird Gott uns verleihen, noch Yul cern mit uns. 2 In tiesster Ehrfurcht ersterben wir als Ew. Majestät das Ortsgericht im Namen und Auf- trage von 120 treugehorsamsten . Gemeindegliedern. Wahren bei Wohlau, den 21. November 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königliche Majestät wagen es die Unterzeichneten in bieser Zeit schwerer Prüfungen mit dem Ausdruck unverbrüchlicher Treue ihren ehrerbietigsten Dank für die kräftigen Maßregeln allerunter— thäniast darzubringen, durch welche Ew. Majestät streng in den Grän⸗ zen Allerhöchstihrer Befugnuisse die National ⸗Versammlung den anarchischen Einflüssen der Hauptstadt entzogen haben.

Mit um so tieferer Entrüstung haben wir sehen müssen, wie ein großer Theil dieser Versammlung in Verkennung ihrer Pflichten sich ben Maßnahmen Ew. Majestät widersetzten, anstatt in Uebereinstim⸗ mung mit Allerböchstihren lande väterlichen Absichten durch schleunige Vollendung des Verfassungswerkes dem Lande die langersehnte Ruhe wieder zu geben.

Aus dem lebuser Kreise, den 16. November 1848.

(93 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Große anarchische Bestrebungen drohen, König und Vaterland zu vernichten, hervorgerufen durch Männer, die nie Liebe zum König und zum Vaterlande gefühlt.

In dieser ernsten Zeit ist es nun Pflicht eines jeden treuen Un⸗ terthanen, das Herz vor seinem Könige auszuschütten und freudig zu versichern, mit Gat und Blut zu schützen das ruhmgekrönte Haus Hohenzollern, unseren gnädigsten König und Herrn, gegen jene schein⸗ baren Volksbeglücker der jetzt sich fälschlich nennenden National⸗Ver⸗ sammlung und deren Anhang.

Fest entschlossen, aus den ersten Wink herbeizueilen und uns um unseren guten König zu schaaren, ersterben wir in tiefster Ehrfurcht als

denn so wie wir denken

Ew. Königlichen Majestät treu gehorsamste Landgemeinde zu Rogelwitz. Kreis Brieg, Provinz Schlesien. Nogelwitz, den 21. November 1848. Im Auftrage der Gemeinde: Das Ortsgericht.

An Se. Majestät unseren geliebten König. ;

Preußen! Alle, die Ihr noch ein Herz habt für unseren ange= borenen König, der uns von Gott dazu verheißen ist, und seinen Vorfahren wir ganz Preußens Größe zu verdanken haben, geführt gegen 100 und 100 glorreiche Siege. An ihn wollen wir uns hal⸗ fen und anschließen und zahlreiche Unterschriften sammeln, weil jetzt das ganze Land in Gefahr ist und das kleinste Eigenthum bedroht wird wegen der gesetzwidrigen Handlung der National ⸗Versammlung in Berlin, die sich widersetzt hat, dem Befehle des Königs zu gehor⸗ chen. Wir protestiren gegen solches Betragen und erkennen seit An⸗ kündigung der Verlegung der National-Versammlung nach Branden⸗ burg ihrẽ Beschlüsse für ungültig. Unserem Könige wollen wir uns anschließen und fest vertraäen auf seine Proclamation vom 11ten d. M., daß uns nicht das Geringste von den verheißenen Freiheiten soll verkümmert werden.

Wir bedauern zwar, daß es so weit kommen mußte, eine Ge⸗ walt zu gebrauchen, sind aber auch von ganzem Herzen froh, daß sich der geliebte König unserem lang ersehnten Wunsche ausgesprochen hat und seit Monden herrschenden Uno dnungen ein Ziel gesetzt hat, worin wir Alle, besonders die arbeitende Klasse, den Untergang ge— funden hätten.

Namen der Dörfer. Zahl der Stimmen. 1. Kletzke 79 2. Rekenthin ;

Gr. Pankow

Tüchen

Kolonie Räckenthin

Vieseke

„Kolonie Kl. Welle

Gartz

9. Werzin

Alt⸗ Schrepkow

Nambow 2. Vettin

Lindenberg

Hoppenrade 67

Summa 506. Christian Vick, Zimmer polier aus Kl. Welle.

Allerdurchlauc tigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Die unterzeichneten treuen Unterthanen Ew. Majestät erklären, daß sie nicht allein völlig einverstanden sind mit den von, Ew. Ma⸗ jestät Regierung ergriffenen kräftigen Maßregln zur Wiederherstel⸗ lung der Ruhe und Ordnung, sondern daß sie auch Ew. Majestät Königlichen Befehl in Betreff der Verlegung der vereinbarenden Ver⸗ sammlung nach Brandenburg mit freudigem Danke begrüßt haben, wohl wiffend, daß nur unter dem Schutze des Gesetzes die herrlichen Freiheiten gedeihen können, die unser Allergnädigster König und Herr seinem Volke verheißen nnd verliehen hat.

Tief entrüstet und empört sind wir aber über jene ungehorsa⸗ men Abgeordneten, die in ungesetzlicher Weise ihre Berathungen, sort⸗ setzen und die ganze schwere Schuld des Unglücks auf ihre Häupter aben, welches durch ihre Empörung gegen unseren geliebten König und durch ihre Widersetzlichkeit gegen w. Majestät treue und furcht⸗ lose Näthe entstehen kann. 3

Möchte ihrem hoch- und landesverrätherischen Treiben recht bald ein Ziel gesetzt werden, denn ihre Absicht ist doch nur, versteckt oder öffentlich durch fortgesetz te Anarchie den Weg zur, Republik zu bahnen und das preußische Voll seiner heiligsten und höchsten Güter, seines christlichen Glaubens seines geliebten, angestammten Königs von Göttes Gnaden und . . Treue, durch Hinterlist, Ver⸗ ührung und Empörung zu berauben. z.

n 1. u e 533 aber Gott gnädig verhüten.

Zugleich können wir in der jetzigen trüben Zeit, wo so Viele nicht mehr ihres Eides gedenken und deutsche Treue zu einem Spott⸗ namen herabwürdigen, das freudige Bekenntniß nicht zurückhalten, daß wir in guten wie in bösen Tagen als Ew. Majestät gehorsame Unierthanen in unverbrüchlicher Treue, Liebe und Anhänglichkeit an unseren König und dessen hohes Haus verharren wollen.

Möge Golt unseren theuren König auch fernerhin behüten und beschützen und Ihm Seinen Segen verleihen, an dem doch Alles ge⸗ legen ist; möge er aber auch Ew. Majestät recht viele getreue Un— terthanen erwecken, die, wie wir, bereit sind, Gut und Blut für un⸗ seren König zu opfern.

Um so mehr fählen wir uns zu dieser Erklärung gedrungen, als die neueste Proclamation Ew. Majestät, die als der Ausfluß des treuen und liebevollen Herzens unseres Königs jedes treue Un— terthanen⸗Herz mit Freude und Dank erfüllt hat uns von neuem den überzeugendsten Beweis der unveränderten landes väterlichen Ge⸗ sinnungen Ew. Majestät gegeben hat und die volle Gewährung aller jener Verheißungen enthält, deren Erfüllung Ew. Majestät treue Unterthanen zu unwandelbarer Liebe und innigem Danke heilig ver⸗

ichtet. * , bitten Ew. Majestät, uns gnädig zu vertrauen, wie wir unwandelbar feststeben wollen in dem guten, alten Vertrauen zu un— serem geliebten König und Herrn. . In tiefster Unterthänigkeit ersterben wir als Ew. Majestät treu gehorsame Unterthanen.

Groß ˖ Baudis, Lederrose, Lonig, Droms dorf in Schlesien, den 22. November 1848.

(147 Unterschriften.)

Majestät!

Ew. Majestät haben in diesen Tagen ein Königliches Wort zu Ihrem treuen Volke gesprochen.

Die Unterzeichneken, Ew. Majestät getreue Unterthanen, fühlen sich dadurch aufgefordert und in ihrem Herzen gedrungen, in tiefster 6 ein Wort der Eiwiederung an ihren theueren König zu richten.

Mit tiefer Betrübniß haben wir schon seit längerer Zeit dem anarchischen Treiben in der Hauptstadt zugesehen und wahrnehmen müssen, wie sogar ein Theil der National Versammlung in die Be⸗ strebungen der Umsturz-Partei mehr und mehr sich hineinziehen ließ und die selben zu befördern suchte, wodurch die Berathungen der Na⸗ tional-Versammlung unter den Terrorismus des Pöbels gestellt und der Freiheit beraubt wurden.

Die Vorgänge vor und in der National-Versammlung am Ende des vorigen Monats haben uns mit Entrüstung erfüllt und es Ew. Majestät nach unserer festen Ueberzeugung zur heiligen Pflicht ge⸗ macht, solchem geseßlosen, unser Vaterland schändenden, und ins Ver⸗ derben führenden Treiben nicht länger mit Laugmuth zuzusehen. In dem vollkommensten Vertrauen, daß Ew. Majestät nicht gestatten wer⸗ den, daß irgend Jemand dem Volke die ihm verheißenen constitutio⸗ nellen Freiheiten verkümmere welches Vertrauen auch ohne die neue Garantie des Königlichen Wortes in uns keinen Augenbiick ge⸗ schwankt haben würde, danken wir Ew. Majestät für die zur Her= stellung der gesetzlichen Ordnung ergriffenen energischen Maßregeln, welche wir nur für vollständig rechtmäßig erkennen können.

Wir verabscheuen den ungesetzlichen Widerstand, welchen ein Theil der Volksvertreter dem rechtmäßigen Königliche Befehle ent⸗ gegensetzt und wodurch sich dieselben gegen Krone und Volk schwer vergangen haben.

Cw. Majestät bitten wir, unbeirrt von dem Geschrei der Um⸗ sturzpartei und den von ihr Irregeleiteten, zur Wahrung der Würde und Macht des constitutionellen Thrones, zur Aufrechthaltung und Wiederheistellung der gesetz ichen Ordnung und zur Unterörückung der Anarchie alle gesetzlichen Mittel anzuwenden, und geloben freudig Ew. Majestät darin mit Herz und Hand nach Kräften zu unter? stützen.

Der Herr gebe Ew. Majestät der Weisheit Fülle i gen Muth und starken Arm! . J

In tiefster Ehrerbietung

Ew. Majestät gehorsamste Unterthanen Mitglieder der Gemeinde Wersen. (134 Unterschriften.) 6 im Kreise Tecklenburg, den 19. November 1848. In Se. Majestät den König von Preußen

ll

Potsdam.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ;

Ew. Königliche Majestät haben, als Allerhöchstdieselben die Ver⸗ legung des Sitzes unserer National-Versammlung von Berlin nach Brandenburg anbefohlen, mit Grund vorausgeseßzt, daß dieser Akt der Nothwendigkeit der verschiedensten Deutung unterliegen werde. Ein Theil der Nation spricht der Krone das Recht ab und erblickt in dieser Maßregel eine Gefährdung der errungenen und dem Volke verheißenen constitutionellen Freiheit, ein anderer, und wir hoffen der an Zahl so wie an Rechtsgründen überwiegende Theil des Volles hat die Königliche Botschaft als eine längst und laut von vielen Seiten gewünschte mit Freude entgegen genommen und erkennt das Recht Ew. Majestät, die Versammlung zu vertagen und nach Bran— denburg zu verlegen, an. Das Land weiß es, daß unsere Na⸗ tional Versammlung seit Monaten unfrei in ihren Berathungen daß sie unter der Herrschaft des Terrorismus gefangen war, daß sse die National- Versammlung, diese Herrschaft sich ruhig gefallen ließ ja die Mehrheit, derselben mit den Terroristen und Anarchisten zu fhm— pathisiren schien, daß bei diesem Zustande Ruhe und Ordnung nicht . und die Wohlfahrt des Landes nicht gefördert werden onnte. .

Dem preußischen Volke ist es gleichgültig, ob seine Vertreter i Berlin oder in Brandenburg sich a, , me, 3 3 * . mit Ernst sich ihrer Aufgabe unterziehen, und weder Anarchisten noch eine Kamarilla Einfluß auf ihre Berathungen üben. Unsere Natio⸗ nal-Versammlung hat uns während ihrer sechs ) 8

ͤ uns wäh hrer sechsmonatlichen Berathun— gen nicht zu großen Erwartungen berechtigt, sie hat in dieser langen Zeit wenig dem Lande Ersprießliches geleistet. Zur . der gesetzlichen Ordnung, der Ruhe des Landes, zůr Hebun ö G 3 werbe und des Handels war ein kräftiges Einschreiten 2 e 6 ungesttzliche Treiben in der Hauptstadt nothwendig, und e fe . ? wendig, unsere National-Versammlung von Einflüssen zu 6 unter welchen eine dem Lande heilsame constitutionelle . nicht 9 Stande gebracht werden konnte. .

Wir unterzeichnete Gemeinderäthe von Wiehl erkennen Geiste der hiesigen Einwohner, sowohl das 3 als bien hh n Krone an, den Sitz der National-Versammlung zu verlegen, durch—⸗ aus nicht befürchtend, daß das preußische Volk Gefahr gehe, der er rungenen constitutionellen Freiheit wieder verlustig zu werden.

Ew. Königlichen Majestät . . emeinderäthe von Wiehl. Wiehl, den 16. November 1848. .

59 in. it großer Freude und hoher Befriedigung haben die ehrfurchts= voll Unterzeichneten den von ar ef i. geen ge,

1151

einer Verlegung der National⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ kenburg entgegen genommen. Schon lange hat der gesetzlose Zustand der Haupistadt, in Folge dessen die Beratbungen der von uns frei gewählten Volksvertreter unter den verderblichen Einflüssen einer irre⸗ geleiteten und fanatisirten Masse standen, uns und Tausende im ra- vensberger Lande mit tiefem Schmerz und gerechtem Unwillen erfüllt. Ew. Majestät fühlen wir uns daher zu dem ehrfurchtsvvmllsten Danke um so mehr verpflichtet, als wir das unerschütterliche Vertrauen he— gen, Ew. Majestät werden das gegebene und aufs neue verbürgte Königliche Wort, die im März dieses Jahres verliehenen Freiheiten auf keine Weise verkümmern, sondern vielmehr auf constitutionellem Wege die wahre Freiheit und durch sie des preußischen und deutschen Vaterlandes Glück und Größe befördern zu wollen, treu und unver— rückt erfüllen. In tiesster Ehrfurcht Ew. Majestät getreuste Unterthanen. (1107 Unterschriften.) Amt Schildesche, den 20. November 1843.

Hohes Staats⸗Ministerium!

In der Verlegung der National-Versammlung nach Brandenburg in der dadurch nöthig gewordenen Vertagung derselben und in samm⸗ lichen seitdem zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen energi— schen Verfügungen erblicken wir nicht nur eine voͤllig zurechtbeständige sondern eine unbedingt nothwendige, Maßregel der Krone und ihre verantwortlichen Ministeriums, um die seither durch den scheußlichsten Pöbel-Terrorismus gehinderte Freiheit der Berathungen der National- Versammlung wiederherzustellen, somit die Vereinbarung der Verfassung möglich zu machen. .

Wir sprechen Einem hohen Staats⸗Ministerium unsere Anerken⸗ nang, unseren Dank hiermit aus, wir hoffen, daß Hochdasselbe auf diesem Wege fortfahren werde, und, stellen uns mit Gut und Blut, mit Leib und Leben dem constitutionellen Könige zur Ver— fügung. .

Pr. Holland, den 21. November 1818.

Die Mitglieder des konservativ⸗constitutionellen Vereins des

Oberlandes. (33 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗-Ministerium!

. In der heutigen sehr zahlreich besuchten Sitzung des constitu⸗ tionellen Vereins vom Amte Haltingen ist einstimmig der nachstehende Beschluß gefaßt: .

„Der constitutionelle Verein erachtet die Krone bei dem Erlasse wegen Verlegung des Sitzes der National Versammlung in ihrem Rechte, die Verlegung selbst durch die in der Hauptstadt bestehenden anarchischen Zustände für gerechtfertigt und mißbilligt daher jede Widersetzlichkeit gegen die Ausübung der Königlichen Prärog?tive.“

Indem der unterzeichnete Vorstand von diesem Beschlusse einem

hohen Staats⸗Ministerium im Auftrage des Vereins hierdurch Mit⸗ theilung macht, verharrt derselbe ehrerbietigst. Der Vorstand. Haltingen, Regierungs-Bezirk Arnsberg, den 21. November 1848. . An

En hohes Staats Ministerium zu Berlin.

Da Seine Majestät der König auf den Rath seiner verantwort⸗

lichen Minister und gemäß dem Allerhöchstdemselben zustehenden

Rechte durch die Ordre vom 8. November die National⸗Versamm

lung nach Brandenburg verlegt hat, so fühlen sich Unterzeichnete

gedrungen, dafür ihren innigsten Dank auszusprechen. Das anar⸗-

chische Treiben Berlins, wodurch die Freiheit der Berathung der

National-Versammlung gefährdet wurde, erfüllte unsere Herzen mit

Angst und Besorgniß für Thron und Vaterland. Sr. Majestät ernste Maßregeln zur Unterdrückung der Anarchie beschwichtigen unsere Befürchtungen und erfüllen uns mit der freudigen Hoffnung, daß es nunmehr gelingen werde, uns unsere constitutionellen Frel⸗ heiten durch eine in das Leben tretende Verfassung zu sichern. Heibede an der Ruhr, in der Grafschaft Mark, den 18. November 1848. (220 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Die Botschast vom Sten d. M., wedurch die Regierung Sr. Majestät den Sitz der zur Verenbarung der Veifassung berufenen Versammlung von Berlin nach Brandenburg verlegte, und behufs Ausführung der dazu nöthigen Vorkehrungen die Versammlung bis zum 27sten d. M. vertagte, und der Widerstand, welchen diese Bot⸗ schaft bei der Mehrzahl der Mitglieber jener Versammlung fand, hat das preußische Volk in bedauerlicher Weise aufgeregt und Kundge⸗ bung der Gesinnungen des Volkes in verschiedenen Richtungen her⸗ vorgerufen. Wir halten es für unsere Pflicht, dazu beizutragen, daß Ein hohes Staats-Ministerium so viel als möglich von den Ansichten und Wünschen des Volkes unterrichtet werde, und erlauben uns des⸗ halb, auch unsere Meinung vorzutragen.

Wir glauben, daß Sr. Majestät Regierung die Pflicht und das Recht hat, die zur Vereinbarung der Verfassung einberufene Versamm⸗ lung und die Freiheit ihrer Berathung und Abstimmung zu schützen, zu dem Ende auch erforderlichenfalls kicht nur die bewaffnete Macht anzuwenden, sondern auch den Sitz der Versammlung zu verlegen und die Versammlung zu vertagen.

Wir beklagen es tief, daß, als Sr. Majestät Regierung von diesem ihrem Rechte nicht ohne dringende Veranlassung Gebrauch machte, die Mehrzahl der Mitglieder der Versammlung, von anderer Anssicht ausgehend, sich widersetzen zu müssen geglaubt hat, und daß dadurch ein Konflikt zwischen der Krone, und jenen Volksvertretern entstanden ist, der die Erreichung des Ziels, wohin wir Alle streben,

die baldige Feststellung der Rechte der Krone und des Volkes, durch

Vereinbarung einer Verfassung, immer fernere Aussicht stellt. Soll unser Ziel erreicht und ärgere Folgen ven mieden werden, so ist eine schleunige und friedliche Beseitigung des Konfliktes unumgäng⸗ lich näthig. Diese hoffen wir von einem vermittelnden. Einschreiten der provisorischen Centralgewalt, welches, nach dem Beschluß der deut⸗ schen National- Versammlung in Frankfurt, am 14ten d. M. erfolgen soll, und erwarten, daß Ein hohes Staats⸗Ministerium ö den einschlagenden Bestimmungen der Centralgewalt für Deutschland Folge gebe. Dorsten in Westfalen, den 20. November 1848. Der constitutionelle Verein.

Einem Hohen Staats ⸗Ministerium erlauben sich die unterzeichneten Einwohner des Kreises Pleschen hier⸗ mit zu erklären, daß sie mit vollstem Vertrauen die Maßregeln be⸗ grüßt haben, welche Hochdasselbe zur endlichen Beseitigung des in Berlin zur Terrorisirung der National⸗Versammlung bisher bestandenen anarchischen Treibens angeordnet hat, und hoffen wir mit Juversicht, daß es hierdurch gelingen werde, eine Verfassung zum Schutze der

wenn nicht ganz in Frage, doch in

sich greifenden Anarchie in der kürzesten Zeit mit den Volks vertretern zu vereinbaren. Pleschen, den 20. November 1848. (Es solgen 673 Unterschriften.)

In Folge der Allerhöchsten Botschaft vom 8. November d. J., betreffend die Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung zusammenberufenen National⸗Versammlung von erlin nach Brandenburg, haben sich Stimmen im Lande erhoben, welche gegen diesen Allerhöchsten Willen protestiren und dadurch das unconsti-= tutionelle Verfahren eines Theiles der National- Versammlung zu un⸗ terstützen tracht n. Es können solche Stinimen nur von denjenigen ausgehen, welche für den immer mehr in Anarchie ausartenden Zu⸗ stand des Vaterlandes ihr Auge verschlossen haben oder in der Re= publik ihr Heil suchen. Diesen gegenüber ist es heilige Pflicht jedes wahren Patrioten, daß auch er seine Stimme erhebe, und wir unter zeichneten Einwohner der Stadt Dobrzyia und der umliegenden Dorf⸗ schaften erklären daher einem hohen Staatsministerium biermit,

daß wir den in der oben beregten Allerhöchsten Botschaft gethanen Schritt der Krone nicht nur für einen gesetzlich zulässigen, sondern auch durch die Umstände gerechtfertigten erachten.

Dobrzyia.

(52 Unterschriften.) Koryta und Wykow. . (28 Unterschriften.) Die Ortsgerichte zu Kozmin, Karmin und Soknica Namens ihrer s Gemeinden. n

das Königl. hohe Staats⸗Ministerium in Berlin.

An Ein hohes Staats-Ministerium zu Berlin. Die Gemeinde zu Gossow bei Bärwalde i. d. N. erlaubt sich, Einem hohen Staats ⸗Ministerium in der Anlage ein an die Herren Landtags- Deputirten des königsberger Kreises, Riel und Rahn, heute abgesandtes und mit 55 Unterschriften von hiesigen Wählern versehenes Schreiben abschriftlich gehorsamst mitzutheilen.

Gossow, den 22. November 1848.

An

die Herren Landtags-Abgeordneten Riel

und Rahn zu Berlin. Hochgeehrte Herren!

Bei dem eingetretenen gefahrvollen Zwiespalt sehen die un- terzeichneten Wähler sich gedrungen, Ihnen ihre Ansicht aus= zusprechen.

In dem Wahlgesetz, wodurch die Rechte der Abgeordneten bestimmt worden sind, ist denselben ihr bestimmter Wirkungs⸗ kreis vorgezeichnet, es ist aber nicht zu ersehen, wie darnach die Versammlung eine Vereinbarung über den Ort ihrer Be⸗ rathungen fordern kann. In demselben Gesetz ist der Krone nicht vorgeschrieben, wohin sie die Versammlung berufen solle, und es war ihrem Urtheil überlassen. Wenn Gründe einen anderen Ort für nöthig erachten ließen, so stand der Krone nicht weniger das Recht zu, einen neuen Ort zu bestimmen. Daß aber nach den wiederholt geschehenen Angriffen auf Ab⸗ geordnete, und nach dem letzten Angriff auf die ganze Ver⸗ sammlung, dringende Gründe zur Verlegung vorhanden waren, ist unverkennbar, und viele Zuschriften haben einen solchen verlangt.

Hiernach können wir nur den dringenden Wunsch aus spre⸗ chen, daß die Abgeordneten dem fürsorgenden Rufe des Königs folgen und nicht einen Bürgerkrieg über das Land rufen, wel⸗ hein es nicht auf den Ort der Berathung, sondern auf die Freiheit und Förderung der Berathung ankommt.

Gossow, den 19. November 1848.

(Folgen 565 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Der hiesige Magistrat und das Stadtverordneten Kollegium haben vereint unterm 16. November eine Abresse an die durch Aller⸗ höchste Botschaft vom 8. November vertagte National-Versammlung gesandt, worin sie nicht nur, die Schiitte der Räthe der Krone miß-⸗ billigen, sondern auch der in offenbarer Empörung gegen die Krone begriffenen Fraction der National⸗Versammlung, die unbefugterweise noch immer in Berlin tagt, ihre volle Anerkennung zu Theil wer— den lassen.

Weit entfernt, hierin die Gesinnungsäußerung der gesammten Bürgerschaft hiesigen Ortes zu erkennen, erklären die unterzeichneten Bürger und Bewohner Steinau's und der Umgegend ausdrücklich:

Daß sie nicht nur mit den Maßregeln der Krone vollkommen einverstanden sind, indem das Recht der Krone zur Vertagung und Verlegung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Ver⸗ sammlung, so wie zur Auflösung und Entwaffnung der Bürgerwehr, nach constitutionellen Grundsätzen unzweiselhaft feststeht, sondern füh⸗ len sich auch den Räthen der, Krone zu hohem Dank verpflichtet, inden nur a4uf diese Weise die Würde der Versammlung und die Freiheit der Berathung wieder hergestellt und dem unheilvollen Treiben einer frechen Umsturzpartei ein Ende gemacht werden kann.

Steinau an der Oder, den 20. November 1848.

(46 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! .

Wir erkennen an, daß die Krone wegen Verlegung und Ver⸗= tagung der National- Versammlung in ihrem vollen Rechte sei; wir mößbilligen aber entschieden das Benehmen der in Berlin zurückge⸗ bliebenen Fraction der National-⸗Versammlung, inshesondere verab⸗ scheuen wir den Beschluß derselben wegen Steuer ⸗Verweigerung und erklären hierdurch ausdrücklich: J

unsere Steuern nach wie vor pünktlich an die Königliche Regierung zu entrichten, und glauben mit Grund behaup⸗ ten zu können, ja, zur Ehre unserer Mitbürger es sagen zu müssen, daß der bei weitem größte Theil derselben mit uns einverstanden ist.

Odenkirchen, den 20. November 1848.

Der Bürgermeister, die Beigeordneten und Gemeinderath.

Hohes Staats⸗Ministerium! ; Die preußische National- Versammlung in Berlin

nach Brandenburg ver Verlegung bis zum 27. November d. J. vertagt.

at rn, g, legt erhalten, und ward zur Auefüührung .

Gemeine At. Derꝰ gehorsamst unterzeichnete Gemeinderath ber n, ug eine

O bieser Gemeinde, erblickt in die uhr ben 1. 6. , Wohlthat, da ihm d. ; . 6e, Be⸗ hervorgetretenen Zust anden . hme der Vollsvertreter unmoglich wa , vie freuen uns eines Min fer inn, . d sbeuent, in n,, M g, pfeil des

uns verheißenen Freiheiten und zur Abwendung der immer mehr umOrdnu ig 1d Gesetzmäßigkeit sind 6.