1848 / 207 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ew. Majestät fühlen wir um so mehr verpflichtet, n, Ew. Majestät werden gliche Wort, die im März eine Weise verkümmern, son⸗ vie wahre Freiheit und durch landes Glück und Größe be⸗

erfüllt.

Schnenß unt g * Danke

uns daher zu d *

bert ard eech tigten Großmãächtigster König! Allergnädigster König und Herr! . Ew. Majestät haben eine Proclamation an die Treuen im Lande erlassen. Dieselbe hat unsere Herzen gefunden, und wir antworten darauf, daß wir den haltbarer Gründe ermangelnden Widerstand, welchen ein Theil unserer Bertreter der Verlegung der National⸗Versammlung entgegenstellt, ernst und entschieden mißbilligen; daß wir nicht glauben, Ew. Majestät wollen uns die in den Märztagen verheißenen Frei⸗ heiten verkümmern, daß wir feststehen in dem alten guten Vertrauen zu Ew. Masjestät landes väterlichen Absichten und daran festzuhalten entschlossen sind in guten wie in bösen Tagen, so lange kein triftiger Grund vorliegt, davon abzulassen. . Gott erhalte, Gott schüßze die Liebe und Treue, Gott schütze

Ew. Königliche Majestät! Königl. Majestät

Ew. allertreuest gehorsamste. bei Kalbe a. S., den 21. November 1848. (118 Unterschriften.)

Einem hohen Ministerium erklären hiermit folgende unierschriebene Lenzendorf, Weisdorf und Charsangwitz, des Herzeus, daß sie die Verlegung der National ⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg mit Freuden vernommen haben, und sagen Sr. Majestät von Gottes Gnaden dafür den tiefgefühltesten Dank. Die Gründe dafür anzuführen, wäre überflüssig, da sie Jedem, der sein Vaterland und seinen König liebt, ohnehin bekannt sein müssen. Diesem ihrem Danke fügen sie noch die ehrerbietigste Versicherung hinzu, daß wir nie auf hören werden, zu sein und zu bleiben

Sr. Majestät getreue Unterthanen. (24 Unterschriften.)

Nelnitz und Glöthe

Mitglieder der Gemeinden ohlauer Kreises, von Grund

Lenzendorf, den 17. November 1818.

Hohes Staats⸗Ministerium!

In einer Zeit furchtbarer Wirren, welche alle geordneten Staats⸗ verhältnisse mit dem Untergange bedrohen, halten es die Unterzeich⸗ neten für eine Pflicht christlicher Unterthanentrere, gegen Ein hohes Staats⸗Ministerium die Ueberzeugung auszusprechen? daß Se. Ma⸗ jestät der König in Ihrem vollen Rechte gewesen sind, als Sie Ihre gegenwärtigen Rathgeber ernannten und die unter den Einwirkungen . Gewalt stehende und nicht anders davon zu befreiende Na⸗ tional⸗Versammlung vertagten und nach Brandenburg verlegten.

Wir hegen auch die Ueberzeugung, daß alle rechtlichen nicht vom Wahn der Jeit bethörten Unterthanen die Schritte Sr. Majestät billigen und Einem hohen Staats- Ministerium ihr Vertrauen schen⸗ fen. Möge Gott das Herz unseres allergnädigsten Königs und Ei- nes hohen Ministeriums fest machen, daß Sie nur Ihres Amtes, Recht und Ordnung zu handhaben und damit das Vaterland vor dem ihm drohenden Verderben zu schützen, eingedenk sein.

Breslau, den 19. Nopember 1849.

(45 Unterschriften.)

An Ein hohes Staats⸗Ministerium

zu Berlin. In Bezug der vielen, die Verlegung der National-Versammlung nach Brandenburg betreffenden, einem Königlichen Ministerium zu⸗ kommenden Adreffen, halten wir Unterzeichneten es für unsere Pflicht, auch unsere Meinung auszusprechen.

Wir sehen in der Verlegung der National⸗Versammlung keinen Uebergriff der Krone, da durch keine Bestimmung des Wahlgesetz es vom 18. April d. J., noch durch irgend eine andere Uebereinkunft zwischen Volk und König, Berlin als Versammlungesrt unbedingt festgestellt worden ist.

Wir erkennen in der getroffenen Maßnahme Sr. Majestät des Königs nur die pflichtgemäße Verlegung der , ung von einem unruhigen und, wie der Erfolg es gezeigt hat, nur man— gelhaft Schutz gewährenden an einen friedlichen und durch seine tuhige Stimmung gesicherten Ort.

Als einzelne Glieder der ganzen Nation sind wir berechtigt, zu sordern, daß unseren Vertretern ein Versammlungsort zu Theil werde, in welchem sie ihre Ueberzeugungen offen und frei und ohne Gefah— ren der furchtbarsten Art, wie es in Berlin der Fall war, zu ge⸗ wärtigen, aussprechen können.

Wir fordern dieses hiermit, und wie wir überzeugt sind, daß Se. Majestät an den versprochenen Freiheiten festhalten werden, er⸗= klären wir, auch die Rechte der Krone mit Wort und That schützen zu wollen. 2

Breslau, den 17. November 1848.

(275 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium!

Mit Entrüstung hat uns längst das zügellose Treiben wühleri⸗ scher Parteien in unserem Vaterlande erfüllt. Mit innerster Beschä⸗ mung haben wir vernommen, welchen schmöählichen Einschüchterungen die Abgeordneten des Volkes in Berlin ausgeseßt waren. Mit un= geduldigem Berlangen haben wir dem Augenblicke entgegengesehen, wo eins starke Regierung das Nuder des Sigatsschiffes e und mit kräftigem Arme die Achtung vor dem Gesetze, als Grundbedin⸗

ung der öffentlichen Wohlfahrt, herstellen würde. Der Augenblick sst gekommen und vertrauensvoll erwarten wir von den gegenwärti⸗ gen Rathgebern der Krone eine baldige Herstellung der Ordnung. Da geht ein Theil der Abgeordneten des Volkes in trauriger Ver= blendung von einer Anmaßung zur anderen. Mit Empörung hören wir von' den völlig ungesetzlichen, das Land in die tiessten Gräuel der Anarchie stürzenden Beschlüssen, welche jener Theil der vertagten National⸗Verfammlung, dem Königlichen Willen wie dem klaren Rechte zum Trotz, zu fassen und zu publiziren wagt. Wir preußische Männer erklären deshalb fest und bestimmt, daß wir wohl unserem Könige von Gottes Gnaden, unserer von Gott verordneten Obrigkeit, nicht aber den von blinder Leidenschaft bethörten Verführern folgen wer⸗ den. Wir vertrauen dem hochherzigen Worte unseres heißgeliebten init, und wollen in unwandelbarer Treue gegen den Thron: daß das Staatsgebäude nicht durch Uebergriffe der Leidenschaften zerstört,

1160

Gott segne den König! Wir bezeugen ausdrücklich, daß wir

gungen verlockt worden sind. Freistadt in Schlesien, den 21. November (i00 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! Auch der hiesige Zweigverein Schlesien zu Breslau fühlt sich

Se. Majestät den König rauch zu machen,

lung an einen anderen

Ende zu fördern;

auch das vollste Vertrauen auf Ein h nach allen Krästen seinen heiligen Ber Volkes so wie die Rechte der Kron len wird;

aber auch in der vollen Ueberzeugung nigs Majestät, die dem verfassungs mäßigen Veipflichtungen ste richtig constitutioneller, für des

Weisheit und Kraft verleihen möge! Brieg, den 18. November 1818.

Zweig⸗Veteranen⸗ Verein.

Der vorstehenden Erklärung schließen sich

gung an:

November 1848. (54 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! Die jetzigen Verwickelungen des Zustande lande und theüweise auch die Aufforderung der Versammlung veranlassen uns Bewohner des Uckermark folgende Erklärung abzugeben: „Wir können das Verfahren des

Brieg, den 18.

das Land nur ins Unglück stürzen wir, daß zur Abwendung und kräftige Schritte nöthig waren Krone in dieser Beziehung billigen. Ungeachtet aller Aufteizuugen und die angewandt werden,

daß er die dem Volke gemachten weise schon eingeräumten Rechte und schmälern werde.

demnächstigen Wiederzusammentritt

der Krone zu beschäftigen, damit do Harren dem Lande Ruhe und Friede

Flemsdorf, Dobberzien und Stolpe a. den 195. November 1848.

Hohes Staats⸗Ministerium! Mit Freude haben wir die Maßnahmen hohes Staats⸗ Krone zu wahren, lung unschädlich zu machen und Ordnung wie terlande, wenn selbst mit Gewalt der Mögen sich die constitutionellen möge aber Treiben, wurden, entgegengetreten werden. treu unserem erlauchten Regentenhause, werde der Gefahr bereit sein, Gut und daß wahre Treue noch in vielen preußischen werden wir uns zur mehrmonatlichen gern verpflichten, National⸗Versammlung, sien Anklang finden sollte. Grünberg in

An Ein hohes Staats Ministerium zu Berlin.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Die Ünterzeichneten erklären sich

hen Staats Ministeriums ganz einverstanden, zeugung sind, daß der Krone das Recht nal Verfammlung nach jedem anderen Orte

protestiren sie gegen die Beschlüsse der Eckersdorf bei Sagan in Schlesien, den 20. November 1848.

(45 Unterschriften.)

An Ein Hohes Staats Ministerium in

Berlin. Die unterzeichneten wissen gedrungen, in den gegenwärtigen nungen gegen rone Mit gerechter Entrüstung haben wir die von Anarchie in der Hauptstadt Preußens, so wi unheilbringenden Terrorismus tei, beschützt von der berliner

Bürgerwehr, Vollsvertreier ausgeübt.

n, in ruhiger Enswickelung zum Segen der spätesten Geschlech⸗ er aufgebaut werde.

deider ist diese Maßregel von den früheren führung gebracht worden; erst das gegenwär

Golt beschütze bas theure Vaterland! zu unserer Unterschrift nicht, wie so oft geschieht, durch allerlei Vorspiegelungen oder Verdächti⸗

des Haupt Veteranen Vereines sür aus reinem patriotischen Herzen ge⸗ drungen, es offen und entschieden auszusprechen, daß derselbe

15 von der Ueberzeugung ganz durchdrungen ist, wie es für die unerläßliche Nothwendigkeit war, von seinem Rechte durch so kräftiges Einschreiten Ge⸗ als es durch di 11. Robember r. geschehen ist die Ort zu verlegen und deshalb zu vertagen, damit sie durch äußere rohe Gewalt nicht ferner gehindert wird, frei zu berathen und zu beschließen, und das Berfassungswerk, ihre eigentliche Aufgabe, pflichtgetreu zu

rium setzt, daß es mit redlichem aufrichtigen Willen und

Volke gegenüber übernommenen

Volkes Wohlfahrt besorgter König sein und bleiben wird, wozu

Nicht⸗Veteranen hiesiger Stadt.

zurückgebliebenen Theils ker National. Versammlung nur mißbilligen, namentlich außer aller Würde, daß sie zu als z. B. der Steuerverweigerung u. können, dahingegen sinden Aufhebung der Anarchie und wir die Schritte der

uns wankend Könige zu machen, glauben wir doch fest an die aufrichtig und gute Gesinnung unseres en, Königs, so wie,

er nicht wieder zurücknehmen Wir müssen auch erklären, daß die geehrte Rational⸗-Versammlung veranlaßt werde,

ernstlicher mit dem Verfassungsgesetz in Vereinbarung mit

Ministerium für nöthig erachtet, um die Rechte der eine Fraction der preußischen National⸗Versamm⸗

Waffen, wiederherzustellen. Zustände immer mehr entwickeln, auch desto entschiedener dem wühlerischen, republikanischen durch welches die jetzigen traurigen Zeiten herbeigeführt Treu unserem Königlichen Heirn,

Blut zu opfern, und zu beweisen,

Vorauszahlung der Steuern wenn der trügerische Beschluß jener Fraction der bezüglich der Steuer-Verweigerung,

Nieder⸗Schlesien, den 22. er Die Ritterguts⸗Besitzer grünbergschen Kieises.

mit den Maßnahmen des ho—

zustehen müsse, die Natio—

Berlin, zu verlegen, zu vertagen oder aufzuheben. National⸗

bem Sten d. M. und erklären dieselben für ungesetzlich.

Glieder der deutschen Bevölkerung von Strzelno und der umliegenden Ortschaften fühlen sich in ihrem ernsten Zeiten ihre Gesin⸗ die Vertreter? der Krone offen und frei auszusprechen.

bemerkt, welchen die umstürzende Par⸗ auf die Berathungen der Schon seit längerer unserer Mitte viele Stimmen laut geworden, der National. Versammlung nach einer anderen Stadt im Interesse der freien Berathungen für dringend nothwendig erkannt haben.

! Ministerien nicht in Aue⸗

1818.

e ö weer, e, vom ational⸗Versamm⸗

ohes Staats⸗Ministe⸗

uf die Freiheit des e zu wahren, erfül⸗

feststeht, daß des Kö⸗ ts eingedenk, ein auf⸗

Ihm Gottes Gnade

aus voller Ueberzeu⸗

s in unserem Vater⸗ frankfurter National⸗ platten Landes der

finden es auch solchen Mitteln, s. w., schreitet, die

unverschämten Lügen, im Vertrauen zum

sprechungen und theil=

bei ihrem

sich viel, sehr viel

ch endlich nach langem geschenkt werde,.“ d. O. bei Schwedt,

verfolgt, welche ein

Ruhe in unserem Va—

n wir in der Stunde

Herzen wohnt. Auch

in Schle⸗

lovember 1848.

indem sie der Ueber⸗ eben so gut, als nach

Aus diesem Grunde Versammlung seit

Ge⸗

Tage zu Tage steigende e den für das Land so

Zeit sind auch aus die eine Verlegung

habt, jener Partei, die es auf die Untergrabung der constitutionellen Monarchie und auf die geflissentliche Alufrechthaltung der Anarchie abgesehen hat, kräftig und entschieden entgegenzutreten. Wir danken deshalb Einem hohen Ministerium für den Beschluß, wodurch die Nalional⸗-Versammlung nach Brandenburg verlegt wird, wir danken dafür, daß auch die Auflösung der Bürgerwehr Berlins, die es sich“! angemaßt hat, jenem Beschluffe offen zu widerstreben, angeordnet ist, und vertrauen zuversichtlich, Ein hohes Ministerium werde auf dem betretenen Wege zur Wiederherstellung der gefetzlichen Freiheit fort- fahren, indem wir allen Anordnungen desselben, die in diesem Sinne getroffen werden, unsere vollste Zustimmung verheißen.

Schließlich protestiren wir gegen alle Beschlüsse, die von den Gliedern der National⸗Versammlung in ihrem jetzigen Zustande ge⸗ faßt werden sollten, als ungesetzlichen und erklären, da wir ihnen keine für uns bindende Kraft zuerkennen. J Strzelno im Großherzogthum Posen, den 16. November 1848. (800 Unterschriften.) 1

Hohes Staate⸗Ministerium! 1h Getreue Unterthanen lieben nicht, mit anmaßenden Beurtheilun⸗ gen von Regierungs⸗Maßregeln vor ihre hohe Obrigkeit zu treten. Weil aber zu dieser Zeit die Feinde unseres theuren Königs „von Gottes Gnaden“ sich gebehrden, als wäre ihre unheilvolle Meinung die allgemeine im Lande, so treibt uns unser preußisch Herz, aus- zusprechen:

14) Wir halten die Landes-Regierung nicht nur für berechtigt, sondern für verpflichtet, dir Natlonal⸗Versammlung nag einem Orte zu verlegen, wo sie dem Einflusse des berlinef Pöbels entzogen und die Freiheit ihrer Berathungen ge⸗ sichert ist, und

2) wir halten alle Beschlüsse der jetzigen Majorität der Na⸗ tional-Versammlung, welche dieselbe nach ihrer Vertagung zu Stande gebracht, für ungesetzlich, für null und nichtig und werden unsere Steuern nicht verweigern.

Gott segne Se. Majestät den König und stärke Ein hohes

Staats-⸗Ministerium zum Heil des theuren Vaterlandes.

Biedorf und Borne bei Magdeburg, den 22. November 1848.

(204 Unierschristen.,)

Hohes Staats⸗Ministerium! Die unterzeichneten Bürger der Stadt Unna, haben von dem Inhalte der Adresse en e, erhalten, welche die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordneten zu Unna unter dem gestrigen Tage an Ein hohes Staats ⸗Ministerium gerichtet haben; sie fühlen sich ihrerseits ebenfalls zu der Erklärung gedrungen, daß sie unter allen Umständen in der angestanmten Treue und An⸗ hänglichkeit gegen des Königs Majestät beharren; die zum Schutze einer freieren Berathung der National⸗ Versammlung angeordnete Verlegung des Sitzes von Ber- sin nach Braͤndenburg, als eine durch die Umstände gebo⸗ tene Maßregel, vollkommen billigen, und der festen Ueberzeugung leben, daß die dem Volke ver⸗ heißenen constitutionellen Freiheiten dadurch durchaus nicht beeinträchtigt werden sollen. Unna, den 16. November 1848. 352 Unterschriften.)

An Ein hohes Staats⸗Ministerium u Berlin.

Hohes Staats⸗Ministerium!

In gerechter Entrüstung über bie von einem Theile der Volks vertreter dem Lande angesonnene Steuerverweigerung haben heute bereits 122 Bürger Barmens die nachfolgende Erklärung unter⸗ eichnet:

; „Gegenüber dem von einem Theile der Abgeordneten zur Ratidsnal-Versammlung in ungesetzlicher Fortführung seiner Sstzungen gefaßten rechtswidrigen und unheilvollen Be⸗ schlusse der Steuerverweigerung erklären die unterzeichneten Bürger der Stadt Barmen, den Betrag der von ihnen in diesem Jahre gezahlten Klassensteuer auf Anfordern der Staatsbehörden zur sofortigen Vorausbezahlung à conto der pro 1849 zu leistenden Steuer bereit halten zu wollen.“

Man drängt sich zu ferneren unterschriften zu dieser Erklärung, welche seiner Zeit in die Hände der betreffenden Behörde abgegeben werden wird.

Im Auftrage vieler der Unterzeichner beehre ich mich, dem ho⸗ hen Ministerium diese Mittheilung zu machen und verharre

Eines hohen Ministeriums ergebener Fr. von Eynern. Barmen, den 23. November 1848.

Auf Verlangen wird die vorstehende Unterschrift hierdurch amt⸗ lich beglaubigt mit dem Bemerken, daß nach Ausweis der mir vor= gelegten Original- Unterschristen die erwähnte Erklärung bereits mit ken Namen von 122 hauptsächlich Meistbesteuerter versehen war.

Barmen, den 23. November 1848.

Das Bürgermeister⸗-Amt. Dar Beigeordnete C. H. Siebelt.

Hohes Staats⸗Ministerium! . Die Ereignisse der verflossenen Monate haben es unwiderleglich bewiesen, daß die Berathungen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung in Berlin durch geseßlose Gewalt in ihrer Freiheit beeinträchtigt waren und in der Bürgerwehr dieser Stadt nicht den hinreichenden Schutz fanden. Die Krone hat das durch reifende Mittel, der Versammlung diese Freiheit zu verschaffen, er- eg nr, ihren Sitz nach Brandenburg verlegt und für die Dauer der hierzu erforderlichen Vorberestungen ihre Sitzungen vertagt. Die Un⸗ lerzeichneten halten diese Maßregel für vollkommen gerechtsertigt. Da⸗ verfassungsmäßig erlassene Gesetz vom 8. April d. J. hat, indem es weder die Zeit noch den Ort der Berathungen dieser Versammlung festsetzte und alle zu seiner Ausführung erforderlichen Verfügungen rem Staats⸗-Ministerium überließ, die Bestimmung über Zeit und Ort dieser Berathungen der Krone vorbehalten, unt. diese hat daher auch das Recht, die einmal getroffene Bestimmung abzuändern, sobald ihr sich die auf zahllose Stimmen aus. dem Volie gestützte Ueberzeu⸗ gung aufdrängt, daß eine solche Abänderung nothwendig sei, um den Fortgang und den Erfolg der Berathungen die ser . zu sichern. Die Krone hat aber dazu nicht allein das Recht, sie i auch dem Volke gegenüber dazn verpflichtet, indem das Gesetz ihr dieses Recht nur dazu vorbehalten hat, um dasselbe da, wo es da⸗ Wohl des Landes fordert, zu gebrauchen. Indem die Unterzeichnele⸗ daher in dieser Maßregel keinen Versuch irgend einer Reaction, son= dein nur das pflichtgetreue Bestreben der Krone, die durch Ana h⸗

beprohete Freiheit der Berathungen üben eine dem wahren Gesenn

tige hat den Muth ge—⸗

Zweite Beilage

hres

M 207.

1161 Zweite Beilage zum Preu

Allen des Volkes entsprechende Verfassung zu sichern, erblicken kön⸗ nen, erklären sich dieselben in diesem Sinne mit der von der Krone ausgegangenen Maßregel vollkommen einverstanden. Velbert, Kreis Elberfeld, den 21. November 1848. (258 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! Die unterzeichneten, vorschriftsmäßig zusammengetretenen Mit⸗ lieder des hiesigen Gemeinderaths nehmen hierdurch Veranlassung, Sinne der durch sie vertretenen Bürgerschaft zu erklären, daß . einverständig mit den zur Sicherstellung der National ⸗Ver⸗ nmlung seitens der Krone getroffenen Anordnungen das un⸗ etzlicht Verhalten einer forttagenden Fraction dieser Versammlung eantschieden mißbilligen, daß sie, wie sie überhaupt die Verhand⸗ ungen derselben als illegal ansehen so auch insbesondere den von hr gefaßten, auf Anarchie und Gesttz osigkeit gerichteten Beschluß er die Steuerverweigerung nicht nur als nichtig, sondern auch als eilvoll betrachten und dieser hier überall die Aufnahme gefunden nat, welche eine solche verwerfliche Beschließung verdient. Die Unterzeichneten sprechen zugleich ihre Ueberzeugung dahin as, daß sie zu den Mitgliedern jener Fraction nicht das Vertrauen en, daß dieselben ferner an den Berathungen über die zu ver⸗ ibarende Landes-Verfassung mit Erfolg Theil nehmen können. Mit aller Hochachtung Der Gemeinderath der S Ruhrort, den 23. November 1848. 1

ö. Hohes Ministerium! In dem traurigen Konflilt, der in der neuesten Zeit zwischen der Krone und der National-Versammlung entstanden ist, worin die ,. sich angemaßt hat, der ersteren das Recht abzusprechen, die , n, ge, von Berlin zu verlegen, haben beide Theile an das Volk appellitä. Die unterzeichneten Bewohner von Hilden fühlen sich i Folge dessen zu der Erklärung getrieben, daß sie die Ordre Sr. Majestät des Königs vom Sten d. M. als eine von den Verhältnissen nothgedrungene, um die Vertreter unseres Volkes aus den schmach— vollen Fesseln einer berliner Pöbelherrschaft frei zu machen, mit wah⸗ ter Freude begrüßt haben. Wir halten dabei den constitutionellen snig in seinem vollen Rechte und fern von aller reactionairen Ten⸗ m hoffen daher, durch diese Maßregel dem Ziele einer längst er= eon das Heil des Vaterlandes garantirenden Verfassung einen bedeutenden Schritt näher gekommen zu sein. Wer es treu meint mit König und Vaterland, der wird, fern von eigensinnigem Widerstreben, 8 enn . en ret 3 Brandenburg, wie an jedem an⸗ eren Orte zur Erfüllung seiner Pflicht sich berufen fühlen. Eines hohen Hun er lind r ü . ehorsamste.

Düsseldorf, den 18. gren bed e f J

(123 Unterschriften. )

5 Hohes Staats⸗Ministerium! Bei der am heutigen Abende stattgefundenen Versammlung sämmtlich er Hauswirthe und noch anderer Glieder meiner Kirchen⸗ Gemeinde, bestehend aus den Dörfern Panthenau, Pohlsdorf und Gohlsdorf, bin ich von denselben beauftragt und ermächtigt worden n ihrem Ramen folgende Erklärung, die auch ganz aus meiner Seele gesprochen ist, zu veröffentlichen und an das hohe Staats-Ministerium gelangen zu lassen. ;

Einmüthig erklären wir hiermit nach unserer innigsten Ueberzeu⸗ gung, daß diejenigen Mitglieder der National-Versammlung, welche nach der durchaus nothwendig gewordenen und von Sr. Majestät dem Könige, kraft des ihm zuftehenden Rechtes, verordneten Verle= gung und Vertagung dieser Versammlung doch noch immer eigen⸗ mächtig und hartnäckig in Berlin forttagen, eben dadurch das ihnen gewordene Mandat, in Vereinbarung mit der Krone dem Lande eine Verfassung zu geben, gröblichst verletzt, den Boden des Rechts, der geseßlichen Ordnung und Psiicht verlassen und sich einer offenbaren Auflehnung gegen den von Gottes Gnaden uns ver⸗ „dneten König schuldig gemacht haben. Daher sehen wir uns nun auch genöthigt, gegen alle von ihnen seit jener Vertagung ein sei—⸗ tig, in wilder Leidenschaft und sträflicher Willkür gefaß— ten Bischlüsse feierlich st und mit aller Entschiedenheit zu protestiren, und es laut und öffentlich auszusprechen:

Daß wir unserem von Gottes Gnaden uns verordneten Kö⸗ nigé in der alten Liebe und Treue mit Gut und Blut ergeben bleben, daß wir in dem festen Vertrauen, er werde die seinem Volle degnbenen Verheißungen aufs gewissenhafteste erfüllen, nicht einen Augenblick wanken! und, eingedenk der Aussprüche des gött⸗ lichen Wortes, dieser heiligen und untrüglichen Richtschnur un— seres Glaubens, Denkens und Handelns (Matth. 22, 15 22, Nöm.

Hilden, .

13, 1-7) unserer Verpflichtung zur Entrichtung der gesetz⸗

lich auferlegten Steuern nach. wie vor pünktlichst nachkommen

werden. Panthenau, hainauer Kreis, den 23. November 1818.

Egermann, Pastor.

Hohes Staats⸗Ministerium!

In einer Zeit, wo die wühlerische Partei sich bemüht, auf allerlei Weise den Glauben zu verbreiten, als wäre der größte Theil des Volkes mit der krästigen Handlungsweise Eines hohen Staats⸗Mini⸗ steriums unzufrieden, und so unseren theuren constitutionellen König ber die Gesinnungen seines treuen Volkes zu täuschen, ist es Pflicht aller Gutgesinnten, nicht zu schweigen. .

Deshalb erklären wir:

daß es von allen Gutgesinnten dankbar erkannt, wenn dem wühlerischen Treiben mit aller Macht ein Ziel gesetzt wird, und daß wir bis zum letzten Blutstropfen an unseren con— stitutionellen König von Gottes Gnaden halten, und seinen Verheißungen stets trauen. Jerichow, den 21. November 1818. (38 Unterschriften.)

Die unterzeichnete Gemeinde erklärt einem Königl. hohen Staats⸗ ministerium hierdurch unterthänigst, daß sie treu zu ihrem Könige hal⸗ ten und unweigerlich ihre Abgaben zahlen werde,

Jedoch bittet dieselbe unterthänigst, mit der Anfertigung der Ver⸗= fassung zu Brandenburg demnächst baldigst vorzuschreiten und dahin zu wirken, daß hinführo die Abgaben nach dem Grundbesitze genau zertheilt werden, damit auch die Rittergutsbesitzer nach Verhältniß Besitzes zu den Staatslasten beitragen. t Kemnitz, den 22. November 1848.

Die Gemeinde. Der Orts vorstand. Namens der übrigen sechzig Hauswirthe der Gemeinde.

Hohes Staats- nisterium!

ßischen Staats-Anzeiger.

Montag d. 22. Nov.

die zur Vereinbarung der ĩ Staats⸗Verfassung einberufene Versammlung nach 6 verlegen und dieselbe bis zum 27sten d. zu vertagen geruht. Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß uns die Allerhöchst zugesicherten constitutionellen Freiheiten unverkümmert gewährt wer= den, und berücksichtigend, daß durch die anarchischen Bestrebungen in der Hauptstadt die Freiheit der Berathungen in dem Grade gestört war, daß daraus nur Unheil für unser theures Vaterland enistehen konnte, sehen sich die Unterzeichneten veranlaßt, Einem hohen Staats⸗ Ministerium ihre ungetheilte Zustimmung zu den ergriffenen Maß⸗ regeln zu ertheilen und die unterthänige Blstte hinzuzufügen: auf dem betretenen Wege nicht eher stehen bleiben zu wol⸗ len, bis Recht und Gesetz seine volle Geltung zum Segen Aller wieder erlangt haben 6 . rwähler krossener Krei (84 Unterschriften.) hen ,,

höchsten Erlaß vom Sten d. M.

An

. Ein in hohes ö , .

Wir nterzeichnete danken Einem Königlichen hohen Staate— Ministerium, daß es durch Verlegung des Sites an, ,,. rung der preußischen Staats Verfassung berufenen Versammlung nach Brandenburg dieselbe den Einwirkungen einer über ganz Deutschland veizweigten organisirten Pöbelherrschasft, den Einschüchterungen, Dro⸗ hungen und Mißhandlungen des berliner Pöbels entzogen und da⸗ durch die Freiheit der Berathungen gesichert hat.

Wir fürchten keinesweges, daß durch die in Folge der neuesten ders en, ,, Maßregel die Freiheit des Volkes gefährdet werden könne, im Gegentheil sehen wir darin ei ü für dieselbe. n, ö

Wir bedauern die Renitenz der in Berlin verharrenden Ab . en. V,, . das Streben einer unbeschlußsähigen 43 etzlichen Versammlung, das einige preußische Volk . feind J zu theilen. 6 . .

Bir setzen unser Vertrauen auf die Proclamation Sr. Majestä unseres constitutionellen Königs, auf Eine hohe , anf die Majorität der Wohlgesinnten im Lande, auf die Unterstützung der hohen provisorischen Centralgewalt und der hohen deutschen Na⸗ tional⸗Versammlung und hoffen und vertrauen endlich zu Gott, daß es einem anmaßenden unruhigen Klub nicht gelingen werde, das preu⸗ ßische Volk von der preußischen Krone zu trennen und die Einigkeit unseres großen deutschen Vaterlandes zu zerreißen.

Marggrabowa, den 20. November 1848.

G31 Unterschriften.)

Einem Königlichen hohen Staats- Ministerium ü hiermit gehorsamst ker gen., in Eil an . gu e f den . 3 National⸗Versammlung aus dem Amte Fröndenberg gesand⸗ ,, mit größter Freude und Bereitwilligkeit unter⸗ Mit ehrerbietigster Ergebenheit Eines hohen Königlichen Staats⸗Ministeriums ganz unterthänigster

z D. Overbeck, ö Fröndenberg, den 20. November 1848. 1

An

Ein Königliches Staats-Ministerium

11 Benin

9 66 96 MNMinisterium!

achdem durch die neuesten ernsten Ereignisse zu Berli ĩ

Vaterland zunächt in zwei Parteien eiiien . ö. i.

die eine sür die Krone und deren Beschlüsse sich erklärt, während

die andere in offenem Widerstand gegen dieselbe auftritt, erscheint es den Unterzeichneten als eine dringende Pflicht, auch ihre politische

Ueberzeugung in dieser Beziehung durch nachstehende Erklärung Ei⸗

nem hohen Staats-Ministerium an den Tag zu legen:

Wir erkennen in der Verlegung des Sitzes der Natio⸗ nal Versammlung von Berlin nach Brandenburg, in der da⸗ durch bedingten Vertagung der letzteren und in allen dar aus folgenden Konsequenzen die Ausübung eines heiligen historischen Rechtes der Krone an. Die unermüdlichen Bestrebungen jener Fraction in der National-Versammlung welche, uneingedenk ihrer wahren Aufgabe:

Heine Verfassung mit der Krone zu vereinbaren“,

seit sechs und einem halben Monat ihre Befugnisse will⸗ lürlich überschritt und unter der Hülfe des Terrorismus in einen National-Konvent auszuarten sich bestrebte, hatten das Maß der gerechten Befürchtungen aller constitutionell⸗ monarchisch Gesinnten so weit erfüllt, daß die Ausübung jenes der Krone zustehenden Rechtes jetzt zu einer dringen= den Pflichterfüllung derselben ward. Unserer Ueberzeu⸗ gung nach hat Ein hohes Staats⸗Ministerium diese Pflicht vollständig erfüllt:

1) durch die Vertagung der National⸗ Versammlung und demnächstigen Verlegung derselben aus der unter dem Einfluß des Terrorismus stehenden Hauptstadt Berlin nach der Stadt Brandenburg; durch die Verhängung, des Belagerungs-Zustandes über Berlin, welches in seinen Mauern einer in ungesetzlicher Berathung fortwirkenden und somit im offenen Aus⸗ stande gegen die Krone begriffenen Partei der National⸗

Versammlung Schutz gewäbrte; und

3) durch die Ausiösung der Bürgerwehr von Berlin, welche an jenem ungesetziichen Schutze mit Gewalt der Waffen sich zu betheiligen drohte.

In der sesten Zuversicht, daß dieser von Einem hohen

Staats ⸗-Ministerium nothgedrungen eingeschlagene Weg

der einzige war, welcher unter Gottes Beistande zu dem

heilbringenden Ziele uns bringen wird:;

unser zerrüttetes Vaterland nach Bekämpfung der re⸗

publikanischen Gelüste und der Anarchie wieder aufleben

zu sehen unter dem segnenden Schutze des Rechtes und

Gesetzes in wahrer constitutioneller Freiheit!. unterzeichnen wir ehrerbietigst uns als

Eines Königlichen hohen Staats-Ministeriums.

ganz gehorsamste (1265 Unterschristen.)

ö Excellenz! Sämmtliche Urwähler der deutschen Landgemeinden um Neu⸗

Tomysl und Grätz, in der Provinz Posen ü iermi ĩ i, ,. , Provinz Posen, erklären hiermit frei und

Seine Majestät unser Allergnädigster König haben durch Aller

Herrn, vollkommen berechtigt, sich ein Ministerium na seinem Gefallen zu wählen, und die e, für unbefugt, ihm darin Schranken zu setzen. Wir haben volles Vertrauen zu dem unter Ew, Excellenz Vorsitz gebildeten Ministerium und hoffen, daß es ihm unter Gottes Beistand gelingen soll, die Flamme des Auf⸗ ruhrs im Vaterlande zu ersticken. Wir leben der Ueberzeugung, daß Se. Majestät nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gewesen ist, die von einer sichle sen Partei eingeschüchterte und geknechtete National⸗ Versammlung durch Verlegung nach Brandenburg zu be⸗ freien und bis zum 27sten d. M. zu vertagen. Wir mißbilligen ganz entschieden das ungesetzliche Verhal⸗ ten ciner Fraction der National⸗Versammlung, welche, nach der Vertagung kurch Se. Majestät, ihre Berathungen in Berlin sortgesetzt hat, halten sie für wahre Rebellen und e ihr 1 für 2 nichtig. .

5) Wir halten treu und est an unserem Könige und Herrn, und bitten Gott, daß seine Maßregeln die Vereinbarung unserer Verfassung recht bald ins Werk richten und damit unserem Vaterlande Ruhe und Ordnung wiederkehren mö⸗

gen ohne welche wir Alle zu Grunde gehen müssen.

Stadt Neu⸗Tomysl und Umgegend, im November 1818

. Sr. Excellenz .

dem Königlich preußischen Minister-⸗Prä⸗ sidenten und General- Lieutenant, Herrn Grafen von Brandenburg, Ritter ꝛc. in . Berlin. (1631 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! .

Der Veteranen⸗Haupt-Verein für Schlesien hat unterm 16ten d. M. in einer Adresse an Ein hohes Staats⸗Ministerium erklärt:

daß die Krone gesetzlich nicht blos berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, die National⸗Versammlung aus Berlin nach r Brandenburg zu verlegen.

Die ser Erklärung tritt der unterzeichnete Nimptscher Veteranen⸗ Verein aus voller Ueberzeugung bei. Alle Mitglieder des Vereins vertrauen der Zusage, Sr. Majestät Les Königs: dem Lande die constitutionellen Freiheiten geben zu wollen, vollkommen und sind be⸗ reit, in diesem festen Vertrauen Sr. Majestät dem Könige, wenn es Noth thut, mit Gut und Blut stets beizustehen.

Nimptsch, den 23. November 1848.

Der Vorstand des Nimptscher Kreis⸗Veteranen⸗Vereins.

Huoehes Staats⸗Ministerium!

Was alle gutgesinnten, von Leidenschaft nicht hingerissenen Bür⸗ ger schon seit lange sehnlichst gewünscht haben, ist endlich geschehen. Pie Rational-Verfammlung ist durch Königlichen Befehl dem Ter⸗ rorismus der rohen Gewalt entzogen worden, unter dem sie bisher über die wichtigsten Angelegenheiten des Landes berathen mußte. Indem wir uns gedrungen fühlen, Einem hohen Staats-Ministerium für die Mitwirkung bei dieser Maßregel unseren aufrichtigen Dank auszusprechen, können wir es nur beklagen, daß ein Theil der Na⸗ lional-Versammlung in seiner Verblendung und durch nichts begrün⸗ deten Anmaßung sich so weit vergißt, der nur das Wohl des Landes bejweckenden Anordnung offenen Widerstand entgegen zu setzen. Wir muͤssen hiergegen unsere einste und entschiedene Mißbilligung offen

1) Wir halten Se. Majestät, unseren geliebten König und

aussprechen. Wir bitten Ein hohes Staats Ministerium so ehr⸗ furchts voll als dringend, auf dem eingeschlagenen Wege unwandelbar zu verbarren.

Sommerfeld, den 18. November 1848. Der aus 1092 Mitgliedern bestehende Preußen-Verein für constitutionelles Königthum.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Es glebt in den Schicksalen der Völker und Staaten Exreignisse welche es auch dem ruhigsten und friedliebendsten Staats- Bürger der sich gern von allem Parteitreiben sern hält, zur unabweisbaren Pflicht machen, seinen neutralen Standpunkt zu verlassen und sich öͤffentlich und entschieden entweder nach der einen oder anderen Seite hin 1

ein solches Ereigniß ist in jüngster Zeit für unseren preußis Staat eingetreten. Es ist der gn, und . 6 in welchen die Regierung Se. Majestät des Königs mit einem großen Theile unserer, zur Vereinbarung einer Verfassung in Berlin versam— melten Volksvertreter gerathen ist. Beide Theile berufen sich auf ihr gutes Recht, beide auf die Stimmung und die Willensmeinung des gesammten Volks. In dieser Lage der Dinge fühlen sich die üunter⸗ zeichneten Bewohner der Gemeinde Rönsahl, so sehr sie auch eine friedliche Lösung des genannten Konflikts und der dadurch entstande⸗ nen politischen Wirren wünschen, gedrungen, einem hohen Staats⸗ Ministerium ihre volle Zustimmung zu der von Hochdemselben ange⸗ ordneten Verlegung des Sitzes der National⸗Versammlung von Ber⸗ lin nach Brandenburg zu erklären. Denn es liegt nur zu offenkun⸗ dig am Tage, daß schon seit längerer Zeit die Berathungen jener Versammlung in Berlin nicht mehr frei gewesen sind, sondern viel⸗ mehr unter dem terroristischen Einslusse einer aufgewiegelten Volks⸗ masse gestanden haben.

Rönsahl, den 21. November 1848.

( 0 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium!

Auch wir vertrauen der constitutionellen Gesinnung unseres ed— len Königs, wollen treu bleiben dem hehren Hause der Hohenzollern, erkennen ein Recht der National-Versammlung zur Auflehnung gegen ihre Verlegung und kurze Vertagung nicht an' und mißbilligen auf das entschiedenste ihren Beschluß der Steuerverweigerung. .

Nikolai int plesser Kreise in Oberschlesien,

am 23. November 1818. Die treu Gehorsamen: (S4 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Durchdrungen vom vollen Bewoßtsein, daß das hohe Ministe⸗ rium in vollem Rechte sich besindet, wird es dem unterzeichneten Verein dringendes Bedürfniß, die bisherigen Schritte der Regierung dankend anzuerkennen und hieran die Bite zu snipfen, fest fortzꝗ⸗= schreiten.

Wahrheit und Necht trägt den Sieg davon.

Nogasen, den 22. November 1848. Jand Vase Eemité bes Vereins für König und er,, e Gebhardshain,

Wir unterzeichneten Urwähler der Bürgenmester 5 jermit Kreises Altenkirchen, Negierunge Bezirf Roblenz , , M.

daß wir mit der von Sr. Majestůt dem Könige unterm