1848 / 208 p. 6 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zulässigkeit als Abgeordnete und beantragen, hochgeneigtest sofort die nöthigen Neuwahlen anzuordnen. Mit größter Ehrerbietung amn Eines hohen Staats⸗Ministeriums gehorsamste (22 Uuterschriften.) Breslau, den 21. November 1848.

Hochgeborener Graf, . . Hochgebietender Herr Minister-Präsident! 9 Der Haß und die Schmähungen, die von Feinden und . räthern des Vaterlandes in diesen schweren Tagen auf Ew. 23 en gehäuft werden, sind daran zweiseln wir keinen Augen ö. ö in Ihren Augen nicht minder als in den unserigen ein . ö um den wir Sie viel mehr zu beglückwünschen als zu 2 83 Aber an die Stimmen der Bosheit schließt sich m. 6e. Anzahl solcher, die, durch tägliche Einschüchterung an blin 6. . sam gewöhnt, aus Unkenntniß der Verhältnisse und . aus Gedankenlosigkeit über die folgenschwere Bedeutung (. e . dabei nur dem natürlichen Strome der ein rr, Diesen gegenüber dürfen wir unterzeichnete Bürger 3 ee. Bretlau's nicht länger anstehen, gerade von , . 9 nsere gewissenhafte Ueberzeugung laut und unumwunden an den Tag zu

66 6 vorzugsweise der Besonnenheit und der Charaktermilde Ew. Ercellen verdankt es unsere Stadt, ja, wir din fen sagen, un⸗ sere ganze Provinz, daß sie in den verflossenen Monaten von den Gräueln des Bürgerkrieges unbefleckt geblieben ist. Und wer sein Leben lang ein Volls- und Bürgerfreund gewesen ist, kann dadurch, daß er seinem König und Herrn die gelobte Treue hält und dafür Leben und Ehre einsetzt, Unmög lich ein Feind des Volkes werden. Wir kennen aber kein 6. . wenn es, ein todter Leib, sich

sei aupte getrennt hat. 2 e m, . Regiment einer nur gezählten Mehrheit, und noch weniger das Regiment einer Minderheit, die sich mittelst der Faust den Schein einer Mehrheit aumaßt. Wir anerkennen ein gesehlich constitutionelles Ueberg-wicht des Willens der Mehrheit erst dann, wenn ein starkes , din von Gottes Gnaden sein Recht in di agschale geworfen hat. ; . gige e. ae. nicht in Brandstätten, unsere Woh⸗ nungen nicht in deichenhäuser verwandelt sehen. Wir wollen unser schönes, weites Vaterland nicht zerrissen als herrenloses Gut die gewisse und leichte Beute eines fremden Eroberers werden lassen.

Möge Gott Ihr aufopferndes Streben, dem Lande den heiß— ersehnten Frieden, unserer Stadt und Provin; auch die verlorene Freiheit wiederzugeben, mit reichem Erfolge krönen. Der König der Könige aber rüste das Herz unseres theueren Landesvaters aus mit Muth, Vertrauen, Standhaftigkeit und Weisheit. Er segne in Ihm ein freies, treues Preußen, ein einiges, mächtiges Deuschland!

In wahrhafter, tiefer Ehrerbietung

Ew. Excellenz ganz gehorsamste. (166 Unterschriften.) Breslau, den 24. November 1848.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Mit Gott, für König und Vaterland hat das hohe Staats⸗ Ministerium die Zügel der Regierung griffen und fest wie eine Burg als Brandmauer gegen die hereinbrechende Anarchie und Bar⸗ barei sich hingestellt, um mit dem Königthum die wahre Volksfrei⸗ heit zu retten. Solchen Männern kann der Dank des geretteten Va— terlandes nicht entgehen.

Wir fürchten nicht, daß durch sie die Königl. Verheißungen ver— kürzt werden.

Wir schenken der Ehrenhaftigkeit dieser Männer daher unser vol⸗ les Vertrauen.

Breslau, den 24. November 1848.

(32 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! ; ö.

Die ehrerbietigst Unterzeichneten gehören sämmtlich dem Stande der Arbeiter an, welche gleichfalls mik den Besitzenden des Landes ihr wahres Heil finden in den entschiedenen Maßregeln, welche Ein hohes Staats⸗-Ministerium zur Sicherung der Ruhe und Ordnung, so wie zur Gewährleistung der von des Königs Majestät, unserem Allergelirbten Landesvater, Seinem Volke so großherzig verheißenen Freiheiten, eingeschlagen hat. Obgleich auch wir durch verschi dene Wüßler wiederholt bearbeitet worden sind und mehrere von uns sich sogar verleiten ließen, eine Adresse für die Fraction der National⸗ Versammlung zu unterzeichnen, so ist es uns jetzt, nachdem wir die traurige Verirrung jener Partei erkaunt haben, erst recht klar ge⸗— worden, daß ihre Maßnahmen verderblich sind, und daß nur strengste Besetzlichkeit und Ordnung im Lande unser eigenes Wohl bezwecken. Deshalb wollen wir die guten Maßregeln der' gegenwärtigen Regie⸗ rung mit aller uns zu Gebote stehenden Kraft unterstützen und wack⸗ sam sein, daß der böse Feind unser Herz nicht mehr beschleicht. Ganz besonders aber bitten wir, daß Ein hohes Ministerium auch auf die Umtriebe der sogenannten Demokratie unserer Gegend ein wachsames Auge habe und, mit Ernst und Festigkeit schonungslos strafe, wo es die Gerechtigkeit erfordert, damit recht bald die Wege geebnet werden, welche uns und unser Vaterland einer glücklicheren und besseren Zukunft entgegen führen.

Gusow im Oderbruche, den 22. November 1848. (122 Unterschriften.])

Einem hohen Staats-Ministerium lönnen wir für das energische Einschreiten beim Antritt Ihres Ames gegen die wühlrrischen Massen, die das Vaterland zu stürzen drohen,“ f., volle Anerkennung nicht versagen.

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den Räthen seiner Krone wörtlich in Erfüllung geben werden, und fühlen uns in dieser Hoffnung stark, die treuen Träger des Thrones, die wahrhaften Freunde des theuren Vaterlandes zu sein und zu bleiben. So wie uns der König zugesagt, ein guter Landes vater zu sein, so wollen wir seine unwandelbaren Söhne in guten und bösen Tagen, wie wir es vor acht Jahren beschworen, bei ihm aus⸗ harren. en. Wir verwahren uns schließlich gegen jeden Verdacht reactionairer Bestrebungen, indem wir das zu den wichtigen Schritten Anlaß ge⸗ gebene wühlerische Treiben den Extremen beider Parteien zuschreiben, und bitten, dafür schleunige Sorge zu tragen, daß endlich das Ver⸗ fassungswerk beendet und der das Vaterland ins Verderben stürzende provisorische Zustand aufhöre.

Waldau bei Königaberg in Preußen und dessen Umgegend, den 15. November 1818. e.

(232 Unterschriften.)

An Ein hohes Staats⸗Ministerium zu Berlin.

Hohes Staats⸗Ministerium! , . Indem Einem hohen Staats⸗Ministerium wir für die weisen und kräftigen Maßregeln, welche Hochdasselbe zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in unserem Vaterlaude getroffen hat, unsere voll kommenst⸗ Anerkennung, unseren tiefsten Dank aus zusprechen uns beehren und daran die gehorsamste Bitte knüpfen, auf dem hetretenen heilsamen Wege fortzuschreiten, erlauben wir uns, Hochdemselben nachfolgende Vorschläge zur hochgeneigten Prüfung und Berücksichtigung ehrerbie— tigst vorzulegen: . . ö.

1) Wolle Ein hohes Staats⸗Ministerium, mit Beseitigung der

bicherigen Verfassungs Entwürfe, den in Brandenburg zu— sammenkommenden Volksvertretern einen neuen, den aller⸗ gnädigsten Verheißungen Sr. Majestät unseres Königs und den Bedürfnissen des Volkes entsprechenden Verfassungs⸗

chend festzusetzenden Frist sich über die Annahme desselben zu erklären;

2) wolle Ein hohes Staats-Ministerium den Vollsvertretern eröffnen, daß sie sich lediglich in den Gränzen der durch 8. 43 des Wahigesetzes vem 8. April e. ihnen zugestande= Befugnisse halten und demgemäß jede Ueberschreitung der⸗ selben ernstlich zurückweisen, also auch nicht dulden, daß die Vollsvertreter noch ferner das ihnen nicht zustehende Recht der Interpellation ausüben und Gesetze in Berathung neh— men, welche entweder mit der Verfassungs⸗-Urkunde nicht in unm ttelbarer Verbindung stehen oder von der Krone ihnen in Vindizirung der ehemals reichsständischen Befugnisse nicht ausdrücklich vorgelegt worden sind.

Wir glauben, daß auf diesem Wege die auf den Umsturz der

constitutionellen Monarchie abzweckenden Bestrebungen einer, wenn

auch nur kleinen Partei unseres Vaterlandes gänzlich beseitigt und

der von allen Seiten so sehr ersehnte Rechtszustand baldigst wieder

hergestellt werden würde.

Fürstenwalde, den 24. November 1848. Der Preußenverein für constitutionelles Königthum.

Königliches hohes Staats-Ministerium!

Einem Königlichen hohen Staats-Ministerium gegenüber fühlt

sich der ehrerbieligst unterzeichnete Verein zu der Erklärung ge—

drungen, e

daß nach der vollen Ueberzeugung seiner Mitglieder die Krone durch die Verlegung des Sitzes der preußischen Na- tional⸗Versammlung von Berlin nach Brandenburg ein ihr unbezweifelt zuständiges Recht ausübte;

daß diese Maßregel, im Hinblick auf den gegen einen Theil der Volksvertreter verübten Terrorismus, so wie die dadurch bezweckte und wirklich herbeigesührte Unfreiheit der Be—⸗ rathung und Beschlußfassung, ven der äußersten Nothwendigkeit geboten war;

daß in Anbetracht der Motive zur Verlegung, auch die Vertagung der National -Versammlung bis zur Ermöglichung des Wiederbeginns ihrer Wirksamkeit in Brandenburg von der Krone angeordnet werden konnte und mußte, und

daß ein Königliches hohes Geheimes Staats Ministerium durch den Sr. Majestät ertheilten Rath zu beiderlei Maß— regeln um unser theures Vaterland sich wahrhaft und hoch verdient gemacht hat.

Eines Königlichen hohen Staats-Ministeriums gehorsamster Der Bürger-Verein für gesetzliche Freiheit, Ordnung und Wohlfahrt. Liegnitz, den 23. November 1848. (132 Unterschriften.!

Hohes Staatsministerium! ö. Die unterzeichneten Rittergutsbesitzer des wohlauer Kreises füh⸗ len sich gedrungen, hochdemselben den wärmsten Dank für die Ver— kagung, und Verlegung der National-Versammlung nach Branden— burg hierdurch auszudrücken, indem sie die feste Ueberzeugung haben, daß nur durch energische Maßregeln der Regierung das Vaterland gerettet werden kann. Wenn die allgemeine Beistimmuug der grö⸗ ßeren Grundbesitzer zu den Maßregeln des j igen Ministeriums noch nicht eifolgt sein sollte, so ist der Grund hiervon lediglich in der Furcht vor der freien Meinungeäuß rang derselben zu suchen, da es leider dahin gekommen ist, daß der von der früheren Regierung schutz⸗ les gelassene Rittergulsbesitzer in diesem Falle für Leben unde Eigen- thum besorgt sein mußte. Die Unterzeichneten glauben nicht allein

Wir legen dieses Zeugniß hiermit öffentlich nieder, weil die in ber Allerhöchsten Proclamakion vom 11ten d. M. von Sr. Majestãt ausgesprochenen Besorgnisse nicht ungegründet sind und leider mehr als früher die Demokratie den a eee. Sinn unserer braven Landbewohner, kurch Verleimung zu Adressen mil ihrem Miasma an' zustecken und überall Empörung heraufzubeschwören“ droben. Ohne leidenschaftlich einer Partei zugethan sein zu wollen, scheint es uns, weun wir dem Recht nicht das Auge verschließen, der constitutionellen Krone, nicht der National- Versammlung, die zur Vereinbarung einer Verfassung zwischen ersterer und dem Volke von ihr berufen it, zu= zustehen, diese Versammlung zu vertagen oder zu verlegen; ja, es scheint uns sogar ihre heilige Pflicht zu sein, die BVerathungsfreiheit aufrecht zu erhalten und, wenn diese durch terroristische Angriffe in derselben gestört wird, was faktisch nicht weggeleugnet werden kann, einen Ort zu wählen, wo die Sicherheit frei zu faͤssender Beschlüsse gewährleistet wird.

Die Erklärungen der Umsturzpartei, sich an die Erlasse der Na— tional⸗Versammlung halten zu wollen, setzen indirelt den König von eußen ab und den Rest der Abgeordneten auf den preußischen

in ihrem Namen, sondern im Namen aller Rittergutsbesitzer dem ho— ben Staateministerium das vellste Vertrauen ausdrücken zu dürfen, und offeriren, im Falle die Staatskasse durch theilweise Steuer— verweigerung n, Aus fälle erleiden sollte so schwer auch der Druck, der Verhältnifse auf ihnen lastet, eine mehrmonatliche Steuer- Vorauszahlung.

Unterzeichnete können ferner nicht umhin, die Ansicht auszuspre— chen, daß jene Partei, welche es wagte, ein hohes Staatsministe ium an uklagen und hochverrätherische Bestimmungen ergehen zu lassen, recht bald zur Rechenschaft gezogen und außer Stand gesetzt werden möchte noch fernere unbefugte Schritte thun zu können.

Mit der dringenden Bitte, daß ein hohes Staatsministerium in seiner energischen Handlungoweise sich durch kein Geschrei, durch keine Demonstrat on einer verblendeten Fraction stören oder zum Rücktritt bestimmen lassen wolle, verharren wir als

Eines hohen Staatsministeriums ge horsamste (21 Unterschriften.)

Entwurf mit der Aufgabe vorlegen, innerhalb einer ausrei⸗

Mit den Gefühlen reinster Verehrung und größter Ehrerbietung J ĩ t j ; Staats⸗-Ministerium den dankenswerthen Zweck verfolgt, das Vater—

Berlin nach Brandenburg vielfach als ein Gewaltstreich verschriemn und der Staats⸗Regierung zu dieser nothwendigen Maßregel die verfassungsmäßige Befugniß abgesprochen. Der gehorsamst unter⸗ zeichnete Verein geht jedoch von der Ueberzeugung nicht ab: „daß die Krone bei dieser Maßregel sich unbedingt in ihren gesetzlichen Rechte befindet und sie durch deren Ausführung eine heilige Pflicht erfüllt.“

Das Recht der Krone jederzeit nach Kräften, zu schützen und dasür in Uebereinstimmung mit so vielen redlich Gesinnten, denen insbesondere der Sr. Majestät dem Könige geleistete Eid der Treue eingedenk ist Gut und Blut willig zu opfern, soll und wird lebeng⸗ lang unsere wichtigste Aufgabe sein.

In tiesster Ehrerbietung

Der Veteranen⸗Zweig⸗Verein. ö nnr, im Regierungs-Bezirk Breslau, den 20. Novem⸗ er 1818.

Hohe Versammlung! Keine Anarchie, keine Republik, sondern eine constitutionelle Mo⸗ narchie ist es, was wir wünschen und verlangen.

Wir erkennen darin gar feine Gefahr für unsere Errungenschaf— ten, wenn die hohe Versammlung an einem anderen Orte als Berlin ihre Sitzungen hält. Wir schließen uns in dieser Hinsicht durchaus den Ansichten patriotischer, einsichts voller Männer, eines Dr. Som— mer, Walther, Sethe, an und glauben, daß die von denselben ange⸗ sührten Gründe unwiderleglich sind. Dagegen beschwören wir elne hohe Versammlung bei Allem, was heilig ist, alle Kräfte einzig und allein der Verfassung zu widmen, indem wir nur dadurch gefahrvollen Stürmen entgehen können; wir beschwören eine hohe Versammlung, keine Maßregeln zu ergreifen, welche Aufruhr und Zwiespalt im lie= ben Vaterlande verbreiten können, sondern mit der Krone Hand in Hand zu gehen und ein Werk zu schaffen, welches uns schützen kann gegen alle Uebergriffe von oben oder von unten. ; Bochold, Regierungs-Bezirk Münster, den 22. November 1848.

(152 Unterschriften.)

Hohes Königliches Staats-Ministerium! (. Da die Zeitumstände dringend gebieten, daß Jeder seine Gesin— nung auch öffentlich ausspreche, so eiklären wir Unterzeichnete mit vollster Ueberzeugung gern und freudig, daß wir zu denen gehören, die unerschütterlich feststehen in dem alten guten Vertrauen zu Sr. Majestät dem Könige, und daß wir Sr. Majestät angehören mit Gut und Blut in guten wie in bösen Tagen bis zu unserem letzten Athemzuge. Das segne Gott! . Mit der vollkommensten Ehrerbietung Eines hohen Königlichen Staats⸗Ministeriums treugehorsamste Dominium, Prediger und sämmtliche evan— gelische Wirthe der Gemeinde Jerschen⸗ dorf, Kr. Neumarkt, in Schlesien. Jerschendorf, den 22. November 1848. (15 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗-Ministeriinmmm!— ö

Der unterzeichnete Verein, welcher sich in der letzten verhäng⸗ nißvollen Woche aus allen Theilen der Einwohnerschaft Breslau's zusammengefunden, um das hier so tief gesunkene Ansehen des Ge— setzes wieder zu kräftigen und zu heben, fühlt sich gedrungen, Ihnen mit einem Worte offenen Vertrauens zu nahen.

Leider sind ja gerade aus unserer Stadt, aus der zweiten Stadt des Königreichs, fast nur Stimmen voreiliger Mißbilligung gegen die Unternehmen Eines hohen Ministeriums laut geworden; aber noch giebt es auch bei uns eine große, vielleicht überwiegende Anzahl be= sonnener, freilich bisher schwacher Bürger, welche sich über das Werk Einer hohen Staats-Regierung nicht durch Leidenschaft oder Partei— Interesse verblenden lassen, welche vielmehr erkennen, daß alle zwei⸗ felhaften Rechtsfragen jetzt in den Hintergrund treten mußten vor der dringenden, überschwenglich großen politischen Nothwendigkeit des Augenblicks. Der Strom der schlechten Leidenschaften war ja so hoch angeschwollen, daß er alle Dämme des Gesetzes und der staat— lichen Srdnung zu überfluthen und einzureißen drohte, und es galt nunmehr, nicht blos den Staat selber, sondern auch die öffentliche Gesittung, Lie geistigen und sittlichen Errungeuschasten der Nation zu retten. Sie haben den kühnen Griff gethan, der die gelösten Bande des öffentlichen Lebens wieder zusammenraffen sell; sie haben ihn gethan mit dem Bewußtsein, daß sie sich selbst der Verkennung und den bittersten Vorwürfen preisgeben; aber vertrauen Sie dem guten Sinn des Volks, er wird seine wahren Freunde erkennen.

Wir für unseren Theil hegen die feste Zuversicht, daß Ein hohes

land durch Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung zu dem Zu⸗ stande zurückzuführen, in welchem allein der Genuß der verheißenen Freiheiten möglich ist, wir vertrauen dem erneuten Worte unseres Königs, daß jene Freiheiten uns unverkürzt zu Theil werden sollen, wir vertrauen auch dem biederen (dlen Sinne des Chefs Eines hohen Staats⸗Ministeriums, welcher sich gerade unter uns in der Stunde großer Gefahr und Zerwürfniß bewährt hat. Breslau, den 25. November 1848. Das Comitè des Vereins sür gesetzliche Ordnung.

Hohes Staats -Ministerium!

Erklärung. 611

In Betracht, daß die National-Versammlung in Berlin seit Monaten dem schmählichsten Terrorismus unterlegen war, in ihren Berathungen durch offene Gewalt aufgehetzter Volkshaufen und nicht minder durch unabläßliche Einschüchterungen, die man selbst von der Nednerbühne offen auszusprechen sich nicht gescheut, gewaltsam mit öffentlichen und geheimen Mitteln auf die linke Seite des Hauses gedrängt wurde; 3 . . ain Betracht, daß die augenscheinlichsten Attentate auf die Frei⸗ heit der Versammlung sie nicht zur Annahme von Maßregeln zu ihrem eigenen Schutz bewegen konnten, daß namentlich das Aueré— waldsche Gesetz mit seinen namenlos milden Bestimmungen in den Archiven der Versammlung vergraben blieb, der Tüshaussche und dann der Meusebachsche Antrag als nicht dringlich beseitigt, der Eich= mannsche Erlaß, statt energischer Unterstützung nur kümmerliche Ret⸗ tung vor offener Mißbilligung fand, außerdem aber jedes Gesetz, das etwa erlassen worden wäre, Papier bleiben mußte, so lange die ber⸗ liner Bürgerwehr mit dessen Ausführung gusschließlich betraut blieb, eine Bürgerwehr, deren Ünzuverläßlichkeit sich bei vielen Gelegenhei⸗

igt hat; ;

ten ai m, eine Versammlung, die solchen Einflüssen unter solchen Umständen ausgesetzt war, unmöglich über unsere wichtigsten Verhälisse entscheidende Beschlüsse fassen kann, sind wir der Ueber- zeugung, daß die Krone nicht nur ein Recht zu der Verlegung der Versammlung an einen anderen Ort gehabt, sondern daß es ihre erste und heiligste Pflicht war, Maßregeln zu ergreifen, die solchen Zu⸗

Königliches hohes Staats⸗Ministerium!

Thron, wogegen der tteugestunte 2 wie wir es hiermit thun, seine tiefste Entrüstung auesprechen muß. Wir leben der festen Zu · versicht, daß bie uns gemachten Verheißungen von Sr. Majestät und

Von einer gewissen Partei wird die Allerhöchste Botschaft vom Sten d. M. über die Verlegung der National⸗Versammlung von

ständen ein Ende machen konnten, Zuständen, die das Bestehen von SGesetz und. Ordnung, die die Freiheit, die bas Königthum, die die Aufrechthaltung unserer Nationalität in gleichem Maße gefährdeten,

Dieser Nothwenbigkeit, in ihrem ganzen Gewicht, ihrer ganzen solgenschweren Bedeutung anerkannt, folgt das Recht zu allen Maß⸗ regeln, die die National⸗Versammlung zum Gegenstande ihrer Kla⸗

en macht:

r 7 Das Recht der Verlegung der he, an einen Ort, wo ibre Freiheit nicht gefährdet werden kannß;

2) das Recht der Vertagung auf die kurze Zeit, die die Ueber⸗ siedelung der Versammluag nothwendig erfordert; 24 die Wahl der Personen zu Räthen der Krone, die diese unerläßlichen Maßregeln durchzuführen den Muth hatten; das Recht, alle . zu beschließen, die der Wider- staad der National-Versammlung gegen die Vertagung nothwendig gemacht und Lie, so sehr wir sie beklagen, doch sämmtlich durch diesen Widerstand allein heraufbeschworen sind;

li. BVersammlung kann, nachdem aus Gründen unmittelbar—

ster Nothwendigkeit ihre Vertagung von der Krone ausge-

spprochen, keine Befugnisse in Anspruch nehmen, die ihr nur

im Zustande vollkommener, ungestörter Freiheit gebüh⸗

ren;

sie kann nicht fordern, daß in diesem ihren Zustande der

Unfreiheit Rechenschaft über Maßregeln gegeben werde, die

die Beendigung dieses Zustandes zum alleinigen Zweck ha⸗

ben. Ihre Befugnisse können erst dann beginnen, wenn ihre Wiedereröffnung von der Krone ausgesprochen und die

Freiheit ihrer Beraihungen vollständig gesichert ist;

kann tritt der Zeitpunkt ein, wo ste von ben Räthen der

Krone für die während der Vertagung ausgeführten Be⸗

. Rechenschaft zu sordern berechtigt nnd verpflich⸗

tet ist;

wir sind der festen Ueberzeugung, daß in dem Augenblick,

wo die Krone genöthigt wird, Beschlüsse zurückzunehmen,

die sie in Ausübung ihres unzweifelhaften Rechtes, die fie in Erfüllung ihrer heiligsten Pflichten, getrieben durch die dringendste Nothwendigkeif, gefaßt und fassen mußte, daß in diesem Augenblick die Monarchie faktisch und unwider⸗ zuflich gestürzt, und mag immerhin der Name beibehalten bleiben, die Republik an ihre Stelle getreten ist, eine Ver⸗ fassungsform, die eben so sehr unserer Geschichte, unseren

Bedürfnissen, unseren Interessen, als den Wünschen der un?

. Mehrheit des Volkes auf das entschiedenste wi⸗

derspricht.

Mewe an der Weichsel, den 18. November 1848. Die Bewohner von Stadt und Umgegend. (85 Unterschriften).

Nümbrecht, Kreis Gummersbach, den 15. November 1848. . Hohes Ministerium!

Wir erblicken durchaus keine Gefahr fürs Vaterland darin, daß die National⸗Versammlung nach Brandenburg verlegt werden soll. Im Gegentheil halten wir dafür, daß große Gefahr fürs Vaterland vorhanden ist., wenn die National⸗Versammlung unter dem Einfluß des berliner Straßen-⸗Parlaments weiter verhandelt. Wir geben des⸗ halb der Maßregel Sr. Masestät unseres Königs unsere olle Zustim⸗ mung zu erkennen und erblicken darin das pflichtgetreue Be streben die durch Gesetzlosigkeit bedrohte Freiheit zu sichern.

(342 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium!

Ein hohes Ministerium hat durch Uediwernahme der Staats ge⸗ schäfte in dieser drangvollen Zeit und durch Ausführung kräftiger Maßregeln, welche von allen Gutgesinnten schon längst als dringend nöthig erkannt wurden, einen so reinen Patriotis mus, eine so treue und aufopfernde Hingebung für König und Vaterland bewiesen, daß wir Unterzeichneten uns gedrungen fühlen, Einem hohen Ministerium neben unserer vollen Zustimmung zu dem Geschehenen auch noch ins⸗ besondere unseren aufrichtigen Bank dafür auszusprechen.

Ein hohes Ministerium wolle sich auf dem betretenen Wege durch das wüste Geschrei aufgereizter Volkshaufen nicht irren lassen, das gergttete Vaterland und die Nachwelt werben dereinst jetzt ver— kannte Verdienste gerecht und dankbar anerkennen.

Konstadt in Oberschlesien, den 22. November 1848.

(28 Gutsbesitzer.)

Wenn die Stimme des Vaterlandes hülferufend zu uns heran— dringt, wenn es gilt, des Markaners alte Treue seinem Könige zu beweisen, dann wollen wir nicht die Letzten sein, die aufrecht stehen und ihrer pflicht folgen!

Die unterzeichneken Bürger Hagens und Umgebung erklären, den Proclamationen einer Fraction Abgesandter unseres Landes nach Berlin, welche eine Steuerverweigerung zum äußersten Verderben des Staats beabsichtigen, gegenüber, sich hierdurch bereit:

denjenigen Klassensteuerbetrag, welchen sie pro Anno 1848 zu zahlen hatten, für das Jahr 1849 voraus zur Verfü— gung der Steuerkasse zu stellen, unter dem einzigen Vor- behalt, daß ihnen diese Gelder auf ihre betreffenden Steuer— Quoten verrechnet werden. Hagen, den 21. November 1848. (18 Unterschriften.)

Hohes Staats ministerium!

Eingedenk der schmachvollen Auftritte, durch welche im Interesse des Fanatismus oder der Selbstsucht die Berathungsfreiheit der Lan— desrepräsentation schon mehrfach beeinträchtigt wurde, und durchdrun⸗ gen von der Ueberzeugung, daß das Verfassungswerk ohne diese Frei⸗ heit nicht gedeihlich gefördert werden kann, so wie, daß zur Aufrecht⸗ erhastung derselben bei der erwiesenen Unzulänglichkeit der bisher versuchten Schutzmittel unter den solchergestalt durch die Nothwen⸗ k'it gebotenen Uebeln die Verlegung der ational⸗Versammlung nach Brandenburg das kleinere ist, halten auch die Unterzeichneten es für ihre heilige Pflicht, zu der von Sr. Maestät Regierung angeordne—= ten diesfaälligen Maßnahme ihre ungetheilte Zustimmung zu erklären und ihre entschiedene Mißbilligung gegen das Verfahren derjenigen Fraction der Volksvertretung auszusprechen, welche durch Anwendung eines sogenannten passiven Widerstandes dagegen in direkter Aufleh⸗ nung gegen Ordnung und Gesetz verharrt.

Indem sie, unbeirrt durch die Bestrebungen einer feindlichen Presse, sich versichert halten dürfen, daß diese ihre Gesinnung von der überwiegenden Mehrheit des preußischen Volkes getheilt wird, vertrauen die Unterzeichneten mit derfelben den Verheißungen der Krone und ihrer Hoffnung, daß es deren Rathgebern durch Verwirk⸗ lichung derselben gelingen werde, die wider sie erhobenen Verdächti⸗ gungen vollständig zu entkräften.

Berent in Westpreußen, den 19. November 1848.

Wahlmänner und Urwähler des berenter Kreises. (G34 Unterschriften.)

Hehe National-Versammlung! Der Sitz Einer hohen National ⸗= Versammlung ist nach Bran⸗ denburg verlegt worden. . Mehrere Abgeordnete, unter anderen auch der unsrige, haben

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gel Beistand zu leisten, unter dem Vorgeben, das Vaterland sei da⸗ durch gefährdet. Die Unterzeichneten vermögen aber die Wahrheit der letzteren Behauptung durchaus nicht einzusehen, vielmehr müssen sie bekennen, daß sie diesen Schritt Sr. Majestät des Königs für nothwendig erachten, indem es ihnen schon längst klar war, daß Ei— ner hohen National-Versammlung in Berlin der nöthige Schuß ge⸗ gen aufgehetzte Massen fehlte.

Indem wir dagegen Überzeugt sind, daß die Stadt Branden— burg sowohl den Berathungen Einer hohen National- Versammlung, als auch den einzelnen Abgeordneten mehr Sicherheit gewähren wird, so können wir Eine hohe National Versammlung nur dringend er⸗ suchen, die in diesem Schritt der Regierung liegende gute Absicht nicht zu verkennen und vom 27. November an in Brandenburg wei⸗ ter zu tagen. ;

Zeblin, den 45. November 1848.

(14 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium!

Se. Majestät der König haben nach dem Manifeste vom 1I1Iten d. M. die preußische National-⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg verlegt und dieselbe aus Veranlassung dieser Uebersiedelung bis zum 27sten d. M. vertagt. Der von einer Seite an den Tag gelegte Terrorismus, unter welchem die Versammlung bieher so un= frei berathen, das pflichtwisrige Verhalten der berliner Bürgerwehr bei dem letzten empörenden Attentate vom 31. Oktober (. rechtferti⸗ gen diese Maßregel aufs vollständigste; sie erfüllt den längst geheg⸗ ten Wunsch aller derjenigen Staatsbürger, welche es mit dem Vater lande aufrichtig meinen, eine vernünftige Freiheit lieben und es wissen, daß Se. Majestät Ihren Verheißungen volle Rechnung zu tragen entschlossen sind. Indem wir, die unterschriebenen Urwãhler der Stadt Schrimm und der Umgegend, Ein hohes Ministerium da⸗ her bitten, das organisirte, zum Theil bewußtlose Geschrei der revo⸗ lutionairen Partei ja nicht für die Stimme des Landes zu halten und durchaus nicht weichen zu wollen von der betretenen Bahn des Gesetzes erklären wir hierdurch ernstlichst und ausdrücklich:

1) daß wir die Krone für berechtigt halten, die National Ver⸗ sammlung unter den eingetretenen Verhältnissen nach Branden? burg zu verlegen und zu diesem Behufe zu vertagen; daß wir gegen das ungesetzliche Verhalten des in Beilin zurück⸗ gebliebenen Theiles jener Versammlung hiermit protestiren und die Beschlüsse derselben für ungültig halten; daß wir uns um unseren König schaaren und hoffen, daß Se.

shre Kähler aufgefordert, ihnen im Widerstande gegen diese Maßre⸗

Majestät bei den ergriffenen Maßregeln beharren! und dadurch die National⸗Versammlung recht bald in den Stand setzen werden, die ersehnte Verfassung endlich mit der Krone zu ver⸗ einbaren und hierdurch geseßzliche Ordnung und Wohlstand dem Vaterlande wiederzugeben; daß wir das Verfahren unseres Abgeordn. von Brodowski, wel⸗ cher sich den ungesetzlichen Schritten des abtrünnigen Theiles der National-Veisammilung angeschlossen hat, mit höchster Ent⸗ rüstung mißbilligen und erwarten, daß er auf dem betretenen Wege . fortgehe. Stadt Schrimm und Umgegend in der s rovinz Posen, am 18. November 1816. , 2 Die Urwähler. (G69 Unterschriften.)

Hohes Staats-Ministerium!

Indem wir die Maßregeln, welche Ein hohes Staats-Ministe⸗ rium bisher ergriffen hat, als von der Nothwendigkeit geboten erach— ten, fühlen wir uns gedrungen, Einem hohen Staats- Ministerium, in dessen Mitgliedern wir die muthigen, hochherzigen und uneigen⸗ nützigen Kämpfer für die wahre geseßliche Freihrit erkennen, das Ber= trauen auszusprechen, daß hochdasselbe das unternommen Werk im Sinne wahrer Freiheit standhaft fortsetzen und zu einem dem Vater— lande heilbringenden Ende führen werde.

Krotoschin, am 19. November 1848. (168 Unterschriften.!)

An Eine hohe National⸗Versammlung.

Auf das Verlangen der hohen National -Versammlung, die Ueberzeugungen der Urwähler des preußischen Volkes in Bezug auf die eingetretenen Konflikte mit der Krone in Erfahrung zu bringen, so wie im eigenen Bedürfniß, bei der verhängnißvollen Lage des Va— terlandes sich öffentlich und unumwunden darüber zu äußern, erklären die Unterzeichneten hiermit Folgendes:

Eine hohe National-Verfammlung hat wider die Berufung des gegenwärtigen Ministeriums unter dem Vorsitze des Grafen von Bran— denburg, als eines die constitutionellen Volksfreiheiten gefährdenden, Widerspruch eingelegt. Wir halten dafür, daß sie damit in die un? bestreitbaren Rechte der Krone einen Eingriff gewagt und den Weg constitutionellen Verhaltens verlassen hat. Nicht minder müssen wir es für ungerechtfertigt erklären, daß dieselbe über die Bestrebungen jener Männer früher abgeurtheilt, ehe ihre Maßregeln und Hand⸗ lungen zu einem solchen Mißtrauen Anlaß gegeben hatten.

Wir sind ferner der Ueberzeugung, daß die Verlegung und die dadurch bedingte Vertagung einer hohen National-Versammlung we⸗ der irgend einer Bestimmung des Wahlgesetzes vom 8. April b. J. widerstreitet, noch daß sie eine Gefährdung der conslitutionellen Rechte des Volfes überhaupt in sich schließt, und Letzteres so wenig, daß wir dieselben vielmehr durch eine solche Maßregel geschützt glauben. Denn es ist in einer Reihe der traurigsten Thatfachen nur zu offenbar ge⸗ worden, daß die Landesvertretung unter den Einfluß einer sie terro⸗ risirenden Menge gestellt ist, und daß selbst die Waffengewalt der Bürger nicht ausreicht, diejenigen Mitglieder der Versammlung, welche jener Menge mißliebig sind, sowohl bei Ausübung ihres öffentlichen , als außerhalb desselben, vor Unbill und Gewaltthat sicher zu stellen.

Endlich aber fühlen wir uns gedrungen, das volle Vertrauen auszusprechen, daß Se. Masestät der König, gemäß den erneuten Versicherungen, welche derselbe sowohl in seiner Botschaft an die Ver⸗ sammlung vom 8. November, wie in seiner Proclamation an das Volk vom 11. November d. J., gegeben hat, die in den Mäãärztagen verheißenen constitutionellen Freihriten im Verein mit den Vertretern des Volkes unverkümmert bewahren und befestigen werde.

Merseburg, den 12. November 1848.

(225 Unterschriften.)

An den Abgeordneten Herrn Richter Peltzer Wohlgeboren ,. ö, ö

ir haben mit großer Freude und Genugthuung in Erfahrun gebracht, daß zu den Mitgliedern der ie er r rin er dig der durch die Krone verordneten Verlegung und Vertagung der Na⸗ tional Versammlung Folge geleistet, auch Sie gehört haben.

Wir sind mit Ihnen der Ansicht, daß bis jetzt weder gesetzlich noch, verfassungsmäßig der Grunbsatz feststeht, daß die National⸗ Versammlung nur nach Berlin habe berufen und nicht an einen an= deren Ort vertagt werden können.

Auch wir erkennen daher das Recht der Regierung an, eine Verlegung eintreten zu lassen, sobald dazu hinreichende Gründe vor= handen sind, und finden wir in den fortwährend anarchischen Zustän= den der Hauptstadt, welche jede Freiheit der Berathungen gefährden, vollen Grund zu den getroffenen und von Ihnen, so wie von den mit Ihnen gleichgesinnten Mitgliedern nicht verkannten Maßregeln.

Bleiben Sie Ihren Gesinnungen getreu, suchen Sie ferner die Rechte der Krone wie des Volkes zu wahren, dann seien Sie über⸗ zeugt, daß Ihre Handlungen stete die vollste Zustimmung und An- 4 . uns sinden werden.

enehmigen Sie unseren Dank ĩ ĩ oro g s und die Versicherung unserer

epenburg, Bürgermeisterei Lüttringhe w . *

1 9 g sterei Lüttringhausen, den 16. Novem

(56 Unterschriften.)

Urwähler⸗Erklärung. Die unterzeichneten Urwähler erkläken:

1) daß die Krone sowohl das gute Recht, als gute Grünbe hatte, die National ⸗Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg zu verlegen und zu diesem Zwecke zu vertagen,

und traten biermit den Erklärungen bei, welche von den constitutionell gesinnten Abgeordneten der National⸗ Versammlung abgegeben sind.

Sie protestiren:

2) gegen jede eigenmächtige, dieser Anordnung widersprechende Fortsetzung der Verhandlungen von einem Theile der Ver⸗ 1 und erachten alle von selbiger gefaßten Beschlüsse für nichtig.

Indem sie also dem Verfahren der Krone ihre Zustimmung ge⸗ ben, sprechen sie die Erwartung aus: daß dieselbe ferner kräftig zum Schutz der Volksfreiheiten die Regierung führen weide. Die Städte Kulm und Kulmsee und Umgegend, den 18. Novem⸗

ber 1848. (94S Unterschriften.)

Urwähler-Erklärung. Die unterzeichneten Urwähler erklären:

1) daß die Krone sowohl das gute Recht, als gute Gründe hatte, die National-Versammlung von Berlin nach Bran⸗ denburg zu verlegen und bis zum 27sien d. M. zu vertagen,

und treten hiermit den Erklärungen bei, welche von den monarchisch⸗ constitutionell gesinnten Abgeordneten der National- Versammlung ab⸗ gegeben sind. Sie protestiren

2) gegen jede eigenmächtige, dieser Anordnung widersprechende Fortsetzung der Verhandlungen von einem Theile der Ver- sammlung und erachten alle von selber gefaßten Beschlüsse für nichtig.

Indem sie alsos dem Verfahren der Krone ihre Zustimmung ge⸗ ben, sprechen sie die Erwartung aus: daß dieselbe ferner kräftig zum Schutz der Volksfreiheiten die Regierung führen werde. Müncheberg, den 21. November 1848. (123 Unterschriften, worunter sämmtliche Wahlmänner für beide Na⸗ tional⸗Versammlungen und sämmtliche Magistrats⸗ Mitglieder.)

Wir unterzeichnete Urwähler fühlen uns gedrungen, hiermit zu

erklären:

1) daß Se. Majestät unser Atlergnädigster König und das hohe Staats⸗Ministerium vollkommen berechtigt waren und hinreichende Gründe hatten, durch die Botschaft vom 8.

es eee, Widerstreben ferneres unabsehbares Unglück über .

Brandenburg zu folgen, oder aber, wenn lungsweise nicht mit ihrer Ueberzeugung zu verein

möchten, ihr Mandat niederzulegen, um shre einer neuen Wahl in Stand zu setzen.

des beruhigt werden muß und es nur von i

November d. J. die hohe National- Versammlung zu ver⸗ tagen und von Berlin nach Brandenburg zu verlegen, weil viele Teputirte dieser Berfammlung von dem anarchischen Pöbel in Berlin vielfach bedroht, gemißhandelt und in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt wurden, die berliner Bür⸗ gerwehr aber sie nicht dagegen schützen konnte oder wollte; daß wir den in den Zeitungen veröffentlichten Erklärungen derjenigen Deputirten, welche dem Befehle Sr. Majestãt des Königs und des hohen Staats ⸗Ministeriums Folge lei⸗ steten, beistimmen und diese Deputirten als die geseßlichen Vertreter des preußischen Volkes betrachten; daß diejenigen Deputirten, welche trotz der Botschaft vom 8. November dennoch ihre BVersammlungen in Berlin fort⸗ setzen und sich für die Natwnal⸗Versammlung ausgeben, sich in offenem Aufstande gegen die Krone und das Volt᷑ befinden, und daß ihre seit dem 8. November gefaßten Be⸗ schlüsse gesetzmidrig und für das Land ungültig sind; daß wir unserem constitutionellen Könige, von dem wir überzeugt sind, daß er die seinem Volke bewilligten Rechte und Freiheiten nicht schmälern oder zurücknehmen wird, treu und gehorsam bleiben wollen und Ihn und Seine Regie⸗ rung mit Gut und Blut vertheidigen werden.

Jenkau (Kreis Liegnitz in Schlesien), den 17. November 1848.

(121 Unterschriften.)

Wir unterzeichnete Wahlmänner und Urwähler der Bürgermei⸗

sterei Dinslaken halten es für unsere Pflicht, unsere Meinung über

den zwischen der Krone und der National⸗Versammlung entstandenen

Keuflikt dahin auszusprechen,

daß wir der Krone das vollkommene Recht zuerkennen müssen, den Sitz der National-Versammlung zu verlegen, da nirgendwo ein Gesetz existirt, weiches diese Befugnisse in Frage stellen könste. Daß wir ferner in Erwägung der in Berlin zum Aergerniß der ganzen Nation bis jetzt stattgehabten, die Freiheit der National⸗Versammlung be⸗ einträchtigenden, anarchischen Zustände und der von ber National⸗ Verfammlung wiederholten Ablehnung der ihren Schußz bezwecken⸗ den Gesetz⸗Entwürfe den Entschluß der Krone, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, nur billigen können, und daß derselbe unseren Wünschen vollkommen entspricht, daß wir deshalb das Verfabren derjenigen Deputirten, welche nicht ferner an den Berathungen Theil nehmen. nur billigen können, und die übrigen Deputirten auffordern müssen, dem Rufe der Krone Folge zu leisten. Wenn wir auch der durch das Ministerium angewendeten Art

und Weise der Ausführung der Königlichen Botschaft unseren Beifall keinesweges schenken können, so kann dies eben so wenig eine ge⸗ gründete Ursache sein, das Verfahren der noch berathenden Mitglit⸗ der zu billigen; wir fordern dieselben vielmehr wiederholt auf. ihren Verpflichtungen gegen Nation und Krone nachzukommen, nicht durch

das

e etwa diese Hand⸗

and zu bringen und ohne Weiteres der , ,, Berufun inigen vermögen

Wähler zur Vornahme

der Zustand des Lan⸗

. 2 d . ö Mögen die Volksvertreter erkennen, Hier un t, fe, e in