ü ĩ iedens und
ĩ in feste Bürgschaft wiederkehrenden Frier 6 n cen, 2 so wird es möglich sein, der Eini — 1 128 j — als feste Stütze zu dienen und den Verfassung ö Gesammt⸗ . welchen Fürst und Volk mit gleicher Nella nme — zu befordern. aterlandsliebe erwartend hinblicken, und der unter 50 gleich guffichs geen, bald vollendet werden möge. e m h, n nrg, en
, (gez.) Mar. Heinz. Lerchenfeld. Graf von Bray. ; 0 ö rn, .
9. n Lesuire. ñ 23 gen nis dat auf Antrag des Kadettencorps-Kommando's die Verfügung getroffen, daß die seit Jahren bestehende Trennung der
3. katholischer Religion von jenen protestantischer rn, . Vortrage der Geschichte in diesem Institute von nun an nich
stattfinden soll. ö.
* . Luitpold ist zum Divisionsgeneral ernannt.
Mannheim, 22. Nov. (Schwäb. M.) Diesen Vormittag zog das 4te preußische Dragoner⸗ Regiment, welches seit dem Strüveschen Aufstande in hiesiger Umgegend gelegen, hier durch, um vorerst nach Rheinhessen und vielleicht ganz in die Heimat zu— rückzukehren.
Hessen und bei Nhein. Darm sta dt, 26. Nov. (Darmst. 3tg)' Die gestern erschienene Nummer des Großh. Regierungs⸗ Flattes enthält in Bezug auf die von der provisorischen Central Gewalt für Deutschland angeordnete Vermehrung der deutschen Streit-
achstehendes Edikt: . macht n 6 III., Großherzog von Hessen und bei Rhein z.
Ludwi . j In Folge der vön der provisorischen Centra- Gewalt für Deutschland angt ordneten Vermehrung der deutschen Streitmacht bis zur Höhe einer Leistung von zwei Prozent der gegenwärtigen Bevölkerung haben Wir, auf den Grund des Art. 38 des Rekrutirungs-Gesetzes vom 20. Juli 1830, verordnet und verordnen hierdurch, wie folgt: Art. 1. Für das Jahr 1819 werden die sämmtlichen Aufrufsfähigen der ersten Klasse der Dienstpflichtigen, mit Ausnahme des Depots, zur Ergänzung und Vermehrung der Feld⸗ Truppen aufgerufen. — Art. 2. Die wirkliche Abgabe zum Militair- dienst erfolgt in drei Aufgeboten, welche nach der Ordnung der bei der Musterung von 1818 gezogenen Loosnummern gebildet werden. Das. erste Aufgebot enthält diejenigen 1700 Aufrufsfähigen, welche die niedrigsten Loosnummern in den verschiedenen Bezirken gezogen haben; das zweite Aufgebot diejenigen 1700 Aufrufsfähigen, welche die folgenden Loosnum- mern gezogen haben; das dritte Aufgebot den Rest der ersten Klasse, mit Ausnahme des Depots. — Art. 3. Die Ministerien des Innern und des Krieges sind mit der Vollziehung des gegenwärtigen Edikts beauftragt. — Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staats- siegels. Darmstadt, den 22. November 1848. Ludwig.
— Jaup. Graf Lehrbach.“
Baden.
Schleswig⸗Holstein. Gottorff, 20. Nov. (Alt. Merk) Die gemeinsame Regierung veröffentlicht nachstehendes Gesetz, betres⸗ fend die Unterstüͤtzung der Wittwen und Kinder der im Kriege gegen die Dänen im Jahre 1848 gefallenen Deutschen, so wie der Ver⸗
wundeten und deren Familien: ü .
„In Erwägung, daß eine, angemessene Unterstützung derjenigen deut= schen Krieger, welche in Folge ihrer Dienste in dem für die Erhaltung der Selbstständigkeit der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein im Jahre 1845 ge—= gen die Dänen geführten Kriege unfähig geworden sind, ihren Unterhalt zu erwerben, und kein Vermögen besitzen, so wie auch die Unterstützung der Wittwen und Kinder der gefallenen oder an ihren Wunden und ander⸗ weitigen Beschädigungen gestorbenen Krieger, als eine Pflicht der Danlbar⸗ keit erscheint, welche von dem ganzen Volke zu erfüllen ist, verordnet die provisorische Regierung mit Zustimmung der Landes versammlung der Her zogthümer Schleswig-Holstein, wie folgt: Es sollen den erwähnten duülfs⸗ bedürftigen Geldbeiträge a ihrem Unterhalt aus der schleswig⸗holsteinschen Staatskasse auf die in Nachstehemdem festgesetzte Weise verabfolgt werden.
8. 1. Gesetzlichen Anspruch auf Unterstützuug aus der schleswig-hol⸗ steinifchen Staatskasse haben sowohl die aus anderen deutschen Landen zur Hülfe von Schleswig- Holstein gekommenen, als die einheimischen Krieger, mögen sie auf Befehl ihrer Negierung im regulairen Militair, oder als Freiwillige in fremden oder einheimischen Regimentern und in schleswig= halsteinischen Freicorps gedient haben, so wie auch die Wittwen und Kinder der gefallenen oder verwundeten Krieger, insoweit sie der Beihülfe be- 3 nd. gon suffz soll jährlich zur Pensionirung oder Unterstützung der im S. 1 genannten Personen eine Summe bis zu dem Belauf von 15,000 Rthlr. auf die Staatskasse angewiesen und zu dem gedachten Zweck ver⸗ wandt werden. Der nächsten Landes-Versammlung wird von der Regierung ein Gesetzentwurf über die definitive Bestimmung der Modalität der frag= lichen Penstonirung und Unterstützung vorgelegt. .
S. 3. Dies Gesetz ist dem Kriegsministerium derjenigen deutschen Lande, welche Hülfsdtruppen gesandt haben, mitzutheilen und außerdem durch schleswig-holsteinsche und andere deutsche Zeitungen öffentlich bekannt zu machen.
Schleswig, den 20. Oltober 1843.
. Die provisorische Regierung.
F. Revent lou. M. T. Schmidt.
Jacobsen Lüders.“
„Vorstehendes Gesetz wird in Gemäßheit des §. 3 desselben hierdurch bekannt gemacht und zugleich Folgendes angeordnet:
1) Alle, welche nach Inhalt des Gesetzes Anspruch auf Pensionirung oder Unterstützung zu haben vermeinen, müssen ihre desfälligen Anträge vor Ausgang des Jahres 1848 anbringen; später eingehende Anträge kön- nen für das erste Jahr nicht berücksichtigt werden.
2) Die Pensions- oder Unterstützungs-Gesuche müssen enthalten: be— glaubigte Angaben über Alter, Geburtsort, Heimat und Stand des Ansu— chenden, bei Verheiratheten und Witiwen Gebliebener auch über die Zahl und das Alter ihrer Kinder; amtlichen Nachweis der K des zu Unterstüßenden, des Grades seiner Arbeits- und Erwerbsun ãhigkeit und des Betragez der, ihm von seiner Landesregierung oder sonst aus öffentlichen Mitteln zulommenden Pension oder Unteistützung; genaue An- gaben der Zeit, des Orts und der Art des Todes oder den Verwundung, des Lazareths, in welchem der Verstorbene oder Verwundete behandelt wor⸗= , 35 . ö. . er gestanden hat, so wie endlich des
erts, wo die Auszahlung der Unterstützung gewü ö hörde, durch en dies , n, ö. JJ
Gottorff, den 20. November 1848. Die gemeinsame Regierung. Moltke. ö Ja cobsen.“
Ausland.
Frankreich. National -Versammlung. Sitzung v 25. November. Vom Bend meplatze bis un Schi ei 26 ö Sitzungep alaste drängt sich die engt, weniger aug Interesse für die Sitzung, als um Louis Napoleon Bonaparte fahren zu sehen und
Beseler.
1180
Grandin keinesweges Lügen zeihen, nur möge er sich meine Privat= gespräche genau ins Gedächtniß zurückrufen.“ Grandin, befriedigt: „Ich glaube in der That, das war der Sinn der früheren Aeußerun⸗
gen des Generals.“ Cavaignac, unter allgemeiner Stille: „Bür— ger Vertreter! Ich würde sehr bedauern, wenn obige Protestation egen das Protokoll der Debatte von vornherein einen getzässigen Tharakter aufdrückte. Sie wissen, daß ich am vorigen Dienstag um die Erlaubniß bat, gewisse Kollegen zur Rede zu stellen. Ich schicke voraus, daß es sich bei dieser Jurredestellung keines weges um die Meinungs-Verschiebenheit in Zwiegesprächen handeln kann, die zwi⸗ schen mir und, den Mitgliedern der Erekutiv Kommission statt⸗ fanden. (äh! Ah Zwischen der Kommisslon und mir haben allerdings Debatten stattgefunden, aber um sie handelt es sich nicht. Die Die⸗ kussion, die ich hiermit eröffne, dreht sich vielmehr um die Frage: Haben die Mitglieder, die ich neulich genannt, jene Aeußerungen ge— than, die von einer Natur slnd, daß slte meinem Ruf und Ehrlichkeit jedenfalls schaden müssen? Die Diskussion trägt also einen rein per⸗ söhnlichen Charakter. Dies vorausgeschickt, stelle ich hiermit die Herren Garnier Pages, Pagnerre, Duclerc und Barthelemy St. Hi—
laie zur Rede: Ob sie jene Aeußerungen wirklich gemacht haben, welche mir zur Last legen, daß ich im Juni den mir gegebenen Be⸗ fehlen zuwider gebandelt und somit meine Amtspflicht verrathen hätte?“ Barthelemy St. Hilaire: „Bürger! Scheiden wir vor Allem die Debatte von jeder fremden Beimischung. Der Conseile— Präsident will die Debatte auf Aeußerungen in Journalen beschränken. Darum handelt es sich aber nicht. Es handelt sich um keine Erklärung, die in Journalen stand, sondern um die Juni⸗Ereignisse. Hätten wir nur Journale widerlegen wollen, dann würden wir nicht hier stehen. Die Junitage gehören auf diese Tri⸗
büne, nicht blos in die Journale. (Beifall vom Berge. Zischen ur Rechten. Seit fünf Monaten haben die Mitglieder der Exekulis— Kommission zu allen Verleumdungen uns Angriffen geschwiegen, de⸗ ren Gegenstand sie war. Sie wollte bei der Bauchartschen Unter
suchung den Mund öffnen; doch that sie es nicht. Wir würden auch die sesmal noch geschwiegen haben, wenn man uns nicht gezwungen hätte, die ses Schweigen zu brechen, indem man unsere Neutralität in der Präsidentenwahlfrage verdächtigte. Möge also die volle Verant⸗ wortlichkeit der Folgen der öffentlichen Debatte diejenigen treffen, welche uns herausforderten; an unseren Anstrengungen soll es übri- gens nicht fehlen, damit die Republik nicht unter diesen Kämpfen leide. (Stimmen: Wir? Wer sind wir?) Ja wohl haben wir“, fährt der Redner fort, „vor etwa? Monaten eine Schrift verfaßt, welche den Titel führt: „Die Junitage.“ Diese Schrift wurde, nachdem deren Druck vellendet, nur acht Mitgliedern dieser Versammlung, aus schließlich Freunden des Generals Eavaignac, mitgetheilt.“ Der Redner liest hier einige Seiten aus dieser Schrift vor, die als Bruchstück dersel⸗ ben unter dem Titel: „Die Wahrheit über die Junitage“, bereits in die Zeitungspresse übergegangen. Daran knüpft er eine Charakteri⸗ stik der National⸗Werkstätten. Für den 14. Juli seien die eigentli⸗ chen Junitage bestimmt gewesen. Verrath habe deren Ausbruch be⸗ schleunigt. „Die Exekutib - Kommission“, sagt er weiter, wußte Alles und hatte die strengsten Maßregeln verordnet, um die Revolution zu unterdrücken. Sie befahl dem General Cavaignac, 20,000 Mann Linie, 15, 000 Mobilgarde, 1599 republikanische Garde, 2500 Wächter von Paris, zusammen 45,000 Mann, bereit zu halten. Außerdem war beschlossen, eine Division der Alpen⸗Armee in Eismärschen herbeizurufen. Solchergestalt waren die Vorsichtsbefehle der Exekutivkommission. Wie er staunt mußten daher die Mitglieder der Exekutiv-Kommission sein, als sie nach dem Ausbruch und der Besiegung der Revolution und nach Veröffentlichung der Protokolle zum Bauchartschen Bericht aus den Verhören der Generale Cavaignac und Lamoricière gerade das
Gegentheil von Obigem sahen und solche Aussagen erbl kckten, welche einen schweren Verdacht der Saumseligkeit auf sie wäl⸗ zen mußten.“ Der Redner fährt ungefähr eine Stunde lang in, Erörterung der Entwickelung der Juni⸗Ereignisse fort und wird bald rechts, bald von der Ministerbank heftig unter— brochen. „Der General Cavaignac“, sagt er unter Anderem, wurde von der Exekutiv⸗Kommission aufgefordert, die am 25. Juni bereits überall ausgebrochene Insurrection auf allen Punkten zugleich anzugreifen und zu erstichen. Er antwortete ihr aber: „G laubt Ihr denn, daß ich hier sei, um Eure Nationalgarde und Eure Krä— mer zu retten? Ich erinnere mich der Julitage von 1830 und der Junitage von 1834, und werde meine Truppen nicht zersplittern. Wenn eine einzige Compagnie derselben besiegt würde oder überginge, so würde ich mir eine, Kugel durch den Kepf schießen.““ Beifall.) An diesem Tage erscheint nun Pascal Duprat auf der Tribüne, um von der Versammlung das bekannte Dekret zu erwirken, das den General zum Diktator ernennt und Paris in Belagerungsstand ver⸗ setzt.“ (Aufregung. Cavaignac besteigt die Tribüne, um zu ant— worten. „Ich möchte“, beginnt er, „meine Gegner zunächst fragen: ob sie keine anderen Thatsachen gegen mich vorzubringen haben? Ich richte diese Frage an sie Alle, gleichviel, ob sich die Anklagen auf die Junitage oder spätere Zeiten beziehen, damit ich auf alle Be— schwerden und Klagepunkte zugleich antworten könne. Ich wiederhole, daß ich nie als Ankläger der Exekutiv⸗ Kommission auftrat, und daß ich meine Vertheidigung durchaus eben so führen werde, als vor der Untersuchungs Kommission.“ Der General verläßt die Tribüne. Garnier Pages ruft: „Die vorgelesenen Thatsachen mö⸗ gen einstweilen genügen. Die Debatte wird die anderen entwickeln.“ Cavaignac kehrt zur Rednerbühne zurück und beginnt seine Vertheidigung. Er liest eine Menge von Miliigir-Befehlen, Ordonnanzen u. s. w., um den Effektivbestand der pariser Garnison am 22. und 23. Juni nachzuweisen und denselben auf 45,0090 Mann festzustellen. Er beruft sich guf das Zeugniß Bedeau's, den er habe rufen lassen, um mit ihm zu berathen. Bedeau bejaht dies.) Nach Erledigung dieser Effektivbestandsfrage stellt der General die Frage: Ob seine Gegner die Debatte noch verlängern wollen? Stimm en: Ja! Ja! Garnier Pages: „Glauben Sie, meine Herren! So sehr ich auch wünsche, diese Debatte zu kürzen, erheischt es doch das Interesse vieler Mitglieder, daß sie mit aller Sorgfalt fortzesetzt werde. Ich trage daher darauf an, daß die Sitzung auf eine Stunde unterbrochen werde. Cavaignac ergriff wiederholt das Wort und unterstützt den Antrag. Es ist 6 Uhr; die Versammlung vertagt sich bis 8 Uhr; also eine Nachtsttzung.
ihm ein Hoch zuzurufen. Um 11 Uhr werden die Gellericen geöff⸗ net, die im Nu überfüllt sind; man sagt, es seien plätze zu 15 Franken verkauft worden. Das Gedränge ist entsetzlch. Bie Trup⸗ pen haben die strengsten Befehle. Um 1 Uhr eröffnet Marrast die Sitzung. Die Bänke sind reichlich besetzt. Lamartine hat dem Tele⸗ graphen pünktliche Folge geleistet; er sitzt auf seinem Platze. Einer der Schreiber liest das Protokoll vor. V. Grandin protestirt ge= gen dessen Fassung; es enthalte einige Unrichtigkeiten in der La- moricisreschen Schlußbemerkung, die nicht mit den Aeußerungen des Kriegsministers rücksichtlich der Niederdrückung einer bonapar⸗ tistischen Emeute ihm gegenüber übereinstimmten. Lamoricidre: „Ich habe an meinen Worten nichts zu ändern. Ihr Sinn ist fol—⸗ gender! Wir (das Ministerium) werden stets die geletzliche Bewe⸗ gung und Willensußerung der Majoritäten achten. Ich will Herrn
Paris, 25. Nov. Nachdem Cavaignac gestern, ohne ein Wort zu sprechen, einen ersten parlamentarischen Sieg, den Inter pellatio= nen Favre's gegenüber, davongetragen, ist er heute cinem zweiten, ern— steren Kampf in der National⸗-Versammlung entgegengegangen. Mar— rast und der Repräsentanten-Klub des Palais National hahen gestern Abend bereits eine motivirte Tagesordnung abgefaßt, und man zwei— felt nicht, daß die National-Versammlung diesen Antrag annehmen und der Conseils Präsident auch aus dieser Krisis als Sieger her— vorgehen wird, obgleich die Partei der Rue de Poitiers, 16 Mit— Flieder stark, sich angeblich mit dieser motivirten Tagesordnung nicht begnügen, sondern mit der Bergpartei und dem Lamartineschen Klub des Instituts sich gegen den Marrast⸗Dufaureschen Vorschlag erklären will, Seit Tagesanbruch war heute der Platz vor den Saaleingängen zur National⸗Versammlung mit Männern und Frauenzimmern gefüllt, die dort unter freiem Himmel dem Winterfroste trowzen, um ihre Indu—
strie oder ihre politische Neugierde zu befriedigen. Der Andrang um Einlaßbillets ist so groß, daß wie berichtet wird, ein einziger Reprä⸗ sentant seit 2 Tagen 115 Briefe erhielt, die ihm 177 Fr. Porto kosteten, und in welchen er vergeblich um Eintrittskarten ersucht wird. Die Truppen sind konsignirt.
Die demokratischen Klubs fahren heute Abend in der Wahl der Delegirten zum allgemeinen Präsidenten⸗Wahl-Kongresse fort. Das dritte Arrondissement hat gestern Abend im Montesquieusaale die Bürger Bernard, Pierre Leroux, Proudhon, Cabet, Herve, Crevat, Casaigne, Lagrange, Bach, Ligniere, Greppo und Lamennais zu De⸗ putirten gewählt. Die anderen Bezirke werden heute Abend folgen. Diese Delegirten bilden den Kongreß, der sich über den Präsident⸗ schafts⸗Kandidaten endlich einigen soll. .
Neun Vertreter der Vogesen-Departements haben sich für die
Kandidatur Cavaignac's erklärt.
Das * ournal des Débats erklärt, daß die gemäßigt kon⸗ servative Partei keinen von ihrer Wahl ausgegangenen Kandidaten zur Präsidentschaft habe, sondern den ihr von den Umständen zuge— führten Kandidaten nehmen werde.
Der Moniteur du Soir enthält folgende Erklärung: „Es ist nicht wahr, daß Cavaignac einen dritten Bruder hatte, noch daß er je Page am Hofe Mürat's, Königs von Neapel, war.“ .
Proushon schließt die Antwort auf einige an ihn gerichtete Zei⸗ len, die ihn zur Ausdauer in seinem Kampf gegen die Bergpartei auffordern, in folgender Weise: „Glauben Sie mir, Freund, der Bürger Prondhon wird sich nicht zurückziehen; Prondhon wird seinen Posten nicht verlassen; er weicht vor dem Geschrei der Factionen nicht zurück. Die Schlangen der Verleumdung, die ihr Gift täglich gegen ihn ausspeien, haben sein Herz der Furcht unzugänglich ge⸗ ma Was thut's, kaß er allein stehe, wenn nur die Wahrheit und Vernunft mit ihm sind? Was vermögen die Kugeln und Dolche, von denen er täglich bedroht ist? Der Bürger Proudhon ist zu der großen Reise bereit: er wird sie antreten, sobald es Gott und seinen Meuchelmördern gefällt. Paris, 24. November. (gez.) P. J. Proudhon.“ . . . (.
Der Polizei Präfekt hat den hiesigen Polizei⸗Kommissaren die dringende Wessung ertheilt, die vollst indige Rückgabe aller der Waf⸗ fen, welche seit der Februar-Revolution und den Juni Vorfällen in den Händen von Personen sind, die durch Kauf oder Wegnahme in ihren Besitz gelangten, an den Staat zu bewirken. 43
In ganz Frankreich sind 1,972, 3 0 Hektaren mit, Wein bebaut. er jährliche Durchschnitte ertrag ist b, 83. 235 Hektoliter Wein und 088, 802 Hektoliter Branntwein. Der Gesammtwerth des ersteren ist 419, 029, 152 Fr., des letzteren 59) 059. 150 Hr. ie Consumtion im Inlande ist durchschnittlich 70 Litres Wein und 12Litres Brannt—
wein auf den Kopf. ö ; . U . Der Moniteur enthält ein Dekret Cavaignac's, welches die
Errichtung einer Zweigbank zu Metz genehmigt.
macht.
D l,
Größbritanien und Irland. London, 25. Nod. Heute früh ist aus Brocket- Hall die Nachricht von dem Tode Lord Melbourne's hier eingegangen. Schon seit einiger Zeit hatten die Aerzte alle Hoffnung aufgegeben, den Erkrankten wiederherzustellen, und er sah mit vollem Bewußtsein, das er bis zum letzten Augen⸗ blick behielt, seinem Ende entgegen, welches gestern Abend um 6 Uhr erfolgte. Seine Verwandten Lord und Lady Palmerston, , Lady Beauvale, Mistreß Lamb und Miß Cuyler umgaben das Bett des Sterbenden. Eine Gallenkrankheit, die ihn vor drei Wochen be⸗ fallen hatte, war die Ursache seiner Auflösung. Lord Melbourne war am 15. März 1779 geboren, hatte also sein siebzigstes Jahr erreicht. Er hinterläßt keine Kinder; sein einziger Sohn 1807 geboren, starb vor ihm, im Jahre 1836. Ein Bruder, Lord Beauale, ehemaliger Botschafter in Wien, und nunmehriger Erbe des Viscount Titels Melbourne, und eine Schwester, die Gemahlin Lord Pali er- ston's, sind die nächsten hinterbliebenen Verwandten. Der Verstorbene begann seine politische Laufbahn 1805, wo er (damals noch als Herr William Lamb, da er den Vis⸗ count⸗Titel erst später, nach dem Tode seines Vaters, erbte), für Leominster ins Unterhaus gewählt wurde. Fox schenkte ihm seine Freundschaft und führte ihn ins Staateleben ein. Von Canning er⸗ hielt er zuerst einen Posten in der höheren Verwaltung, die Stelle des Secretairs für Irland, und wurde dann zum Mitgliede des Ge⸗ heimen Raths ernannt. Er bekleidete jenes Amt auch während des kurzen Ministeriums Lord Goberich's und noch einige Zeit in dem des Herzogs von Wellington, nämlich bis zum Juni 1828, wo . Leveson Gower (der jetzige Graf von Ellesmere) sein Nach- solger wurde. Bei der Bildung des Greyschen Ministe⸗ riums im Jahre 18309 übernahm er (unterdessen durch das Ableben seines Vaters zur Pairwürde gelangt) das Amt des Staats-Secretairs für das Jmere, und nach Lord Grey's, Tode, 1834, wurde er dessen Nachfolger als Premier Minister und somit das Haupt der Whig-Partei. Die matte Unterstützung, die er von seinen politischen Freunden erhielt, und der Abfall mehrerer früherer Anhänger der Whig-Ministerien führte schon im Dezember desselben Jahres die Auflösung des Melbourneschen Kabinets herbei, und es wurde nach Sir R. Peel geschickt, der sich gerade in Italien befand. Doch auch dessen damaliges Ministerium hielt sich nur sehr kurze Zeit; schon am 18. April 1835 zeigte Lord Melbourne im berhause an, daß der König ihn von neuem mit der Bildung eines Kabinets ber auftragt habe, und daß dasselbe bereits zu Stande gebracht sei. Er blieb nun bis 1841 an, der Spitze der Verwaltung. Nachdem er in diesem Jahre seine Entlassung eingereicht ö , zog er sich fast ganz ins Privatleben zurück und erschien nur noch ein paarmal im Oberhause, wenn es sich um eine besonders wichtige Abstimmung handelte. Ueber seinen Charakter als Staatsmann sagt der Globe, ein Organ der Whigs: „Wenn es ihm auch an That⸗ kraft fehlte, so entbehrte er doch, nicht einer der werthvollsten, wir dürfen wohl sagen einer der vorzüglichsten englischen und, im besten Sinne des Worts, aristokratischen Eigenschaften, einer gewissen kalt⸗ blütigen, unparteiischen, unabhängigen Denk-, Rede⸗ und e n . weise, welche, vielleicht von seinem Juhigen Temperament , ihn als Parteimann so mild auftreten ließ und ihn jedenfalls von allem leidenschaftlichen und übertriebenen Parteiwesen zurück- hlelt. Wir können dem Uctheil einer biographischen Skizze so ziemlich beistimmen, die von ihm sagt: „„Streng . leitete er niemals seine Partei; doch konnte n, n. nicht sagen, daß er sich von ihr leiten ließ. Sie hesaß 9 — ,,. . Unterstützung, ohne einerseits ihn zu beherrschen, noch anderersei si ine e zerfen.““ Die Art, wie Lord Mel⸗ sich seinen Geboten zu unterwer 6 * bourne im Unterhause und in der Verwaltung mit gemäßigten Whigs und mit gemäßigten Konservativen sich verhielt, zeugt. von derselben Eigenschaft des Geistes eines allerdings nicht von ö Thätigkeit erfüllten, noch viel weniger vom hochstrebendsten igen beseelten Geistes, , . und gesundem Menschenverstande un
übter Redlichkeit. /; 6 ö . ist von Windsor nach Paris zurückgekehrt.
Ju Sunderland hat ein französischer Schiffseigner einen engli⸗ schen Beamten in einem Ladungsstreit erschossen. Der Thäter ist den englischen Gerichten überliefert worden.
Herr Fitzwilliam ist von seiner Bewerbung um den Parlaments⸗
sitã für den West⸗Bezirk der Grafschaft Nork zurückgetreten. Man glaubt, daß die Konservativen und alten Whigs jetzt Herrn B. De— nison, einen gemäßigten Konservativen, in Vorschlag bringen und daß dieser auch wahrscheinlich wird gewählt werden. . ö
Die Zahl der Studirenden auf der Universität Oxford beträgt in diesem Jahre 1912; darunter in dem Trinity - College 556, im St. Johns⸗College 369, in dem Cajus-College 130, in dem Christs⸗ College 111, in dem Emmuel⸗College 103. .
Der Plan, eine „britische Bank zu begründen, schreitet rasch der Ausführung zu; nächstens soll die Liste der Direktoren veröffent⸗ licht werden. . .
Sobald der jetzt mit seiner Familie in Brighton wohnende Jürst Metternich von dem (früher gemeldeten) Schiffbruche der zwei Schiffe mit deutschen Auswanderern erfuhr, sandte er seinen Sohn und Ba— ron Flügel mit einer Geldsumme zur Unterstützung der Schiffbrüchi⸗ gen ab und ließ ihnen sagen, daß er sie nach besten Kräften unter— stätzen werde. Zu Ramsgate sind 160 dieser Üünglüclichen sehr gast⸗ freundlich behandelt worden.
Aus Jamaika berichtet die neueste Post, daß die Märkte flauer waren, als zuvor. Zucker war wegen der großen Vorräthe und der ungünstigen Nachrichten aus England bedeutend im Preise gewichen.
Die Dampfschifffahrts-Gesellschaft für das Stille Meer hat jetzt eine Anzahl trefflicher Schiffe im Dienste, welche zwischen New⸗ Orleans, Mexiko und der Westküste von Süd-Amerika eine ununter— brochene Verbindung erhalten, die sich wahrscheinlich in kurzem auch bis zu den australischen Kolonieen eistrecken wird. Sobald ein regel⸗ mäßiger Dampfboot⸗Dienst nach Australien eingerichtet ist, wird die Auswanderung wohlhabender Kolonisten, welche jetzt noch die lang⸗ same und unsichere Fahrt mit Segelschiffen scheurn, ansehnlich zu— nehmen.
Die Morning Chroniele weist auf den großen Unterschied zwischen einem amerikanischen und einem französischen Präsieenten hin. Für eine französische Republik sei ein Exekutiv-Eomlté mit einem National- Konvent die einzig mögliche Regierung, an deren Regierungs- Fähigkeit freilich mehr als zu zweifeln sei, jede andere sei nur ein Uebergang zur Monarchie. Den Worten nach seien die Klauseln, welche die Pflichten des Präsidenten in beiden Eonstitutio— nen bestimmen, ziemlich gleichlautend, aber man könne unmöglich die Exekutiv⸗Bearaten eines centralisirten Gemeinwesens mit einem Ag— gregat von Bundes-Staaten vergleichen. Beide Präsidenten haben den Oberbefehl über das Heer des Landes aber die eine Armee zähle selten mehr als sechs Regimenter, die andere selten weniger als 300,000 Bajonette. Beide ernennen zu allen Aemtern, welche der Centralgewalt zur Verfügung stehen; aber in dem einen Lande seien dies alle Verzweigungen einer allgemeinen Büreau⸗ kratie, in dem anderen der bloße Ueberschuß der den einzelnen Staaten zur Verfügung stehenden Stellen. Darin seien beide gleich, daß Jeder seinen Einfluß nach Belseben ausüben könne. Die fran⸗ zösische Nation habe feierlich erklärt, daß sie Rechte und Pflichten anerkenne, die über den positiven Gesktzen stehen. Selbst zugegeben, daß ein Präsident die sen Worten keine Auslegung im Sinne der Ge— walt gebe, so könne er sie doch immer zu gerechtfertigten Eingriffen in die übrigen Theile der constitutionellen Maschinerie benutzen. Er sei der verkörperte Repräsentant des Willens des französischen Vo ks, er sei die Majorität, der Gott, vor dem sich die Demokratie beuge. Er habe den Vortheil vor der Nationalversammlung voraus, daß er mit der Autorität, die ihm die unmittelbare Sanction des Volks ver⸗ leihe, die Einheit des Willens der ungetheilten Persönlichkeit besitze gegenüber einer in Majorität und Minorstät gespaltenen Versammlung. Zwischen ihm und dieser könne nur ein Kampf auf Leben und Tod entstthen, wenn er sie nicht, was wahrscheinlicher sei, von vorn herein zur Ohnmacht verdamme. ;
Briefe aus Dublin melden nichts Neues aus den Provinzen, wo überall, selbst in Tipperary, die tiefste Ruhe herrscht. Die Furcht vor einer Hungersnoth im Winter ist sehr geschwunden, die Kartof⸗ felärndte ist leidlich, und die Preise sind bereits im Sinken. In Dublin hatten die Verhandlungen über das Cassationsgesuch von Smith O'Brien und Genossen begonnen.
Auch der Times wird aus Neapel berichtet, man hoffe auf eine baldige Ausgleichung des Zwistes zwischen Neapel und Sieilien. Der König sei geneigt, ein besonderes Parlament und eine besondere Verwaltung zu bewilligen; von dem besonderen Heere wolle man ab— gehen. Man zweifele allerdings, daß sich Palermo willig fügen werde, und meine, das verbündete Geschwader werde mit einer Blo— kade des Hafens drohen müssen, ehe die provisorische Regierung zum Nachgeben geneigt sein werde.
Ein Brief aus Alexandrien vom 8. November in der Ti— mes bestätigt zwar nicht die Gerüchte von Ibrahim ⸗-Pascha's Tode, meldet aber sein hoffnungsloses Daniederliegen.
Nov. Der vom Staate be— günstigte regelmäßige. Segelschiff⸗Verkehr von Antwerpen aus mit den Haupt - Handelsplätzen der Welt wird im Jahre 1849 stattfinden, wie folgt: ven Antwerpen nach Konstan⸗ tinopel am 15. März (segelt in Athen an); nach Galatz und Ibrail am 15. Juni (segelt in Konstantinopel an); nach Alexandrien am 15. September (segelt in Alzier an); nach Bahia und Fernam— buco am 1. April und 1. November; nach Valparaiso und Callao am 1. April, 15. Juni, 1. August, 15. Oftober und 15. Dezember, mit beliebigem Ansegeln in den Zwischenhäfen; nach Verackuz am 15. Mai und am 15. Oktober; nach Santo Thomas de Guatemala am 15. Februac und 15. Juni (segelt auf der Hinfahrt in Guayra an) ; nach, Singapore und Batavia am 15. Juni und 15. November, mit beliebigem Ansegeln in den Zwischenhäfen. Dieser belgische Se⸗ gelschiff Verkehr empfiehlt sich dem Handel durch seine ganz billigen Frachtpreise.
Belgien. Brüssel, 27.
Schweiz. Bern, 21. Nov. (Irkf. Journ.) Verhand— lungen des Nationalrath s. Staatsrath Franscini aus Tessin zeigt die Annahme seiner Wahl in den Bundesrath an. Die Regierung von Obwalden berichtet, sie habe die Verwahrung beseitigt und neue unbedingte Wahlen getroffen: in den Nationalrath Landammann Wirz, in den Ständerath Landammann Imfeld. 2100 Genfer verlangen die Freilassung des Bischofs Marilley. An Ochsenbein's Stelle wird zum Präsidenten Dr. Steiger aus Luzern erwählt. Hierauf folgte der Bericht der Kommission bezüglich der Flüchtlings— Angelegenheit in Tessin. Im Namen der Mehrheit stellt Dr. K. Pfyffer den An⸗ trag: 1) alle bisher vom Vorort und den eidgenössischen Repräsen⸗ tanten getroffenen Maßregeln und Verordnungen sind gutgeheißen. 2) die tessinische Regierung darf bis auf Weiteres gar feind Flicht= linge mehr aufnehmen; 3) die Repräsentanten bleiben in Tessin; 4) der Bundesrath hat die Vollmacht, die Truppen zu vermin- dern, zu entlassen oder zu vermehren; 5) der Bundesrath betreibt die gänzliche Aufhebung der Radetzkyschen Maßregeln. Als Minder⸗ heit stellt Pioda den Antrag: nur jene Flüchtlinge sind zu in- terniren, die an den Exzessen Theil genommen; die Vollziehung ist der dortigen Regierung übertragen. Die Dis kussion wurde abgebro⸗= chen, nachdem Pioda und besonders Luvini die tessiner Regierung sehr eifrig vertheidigt, die Herren Escher und Oberst Michel aus Graubündten sie aber heftig angeklagt haben. Morgen Fortsetzung
1181
und Abstimmung. (Die Annahme des Mehrheité-Antrages in ker folgenden Sitzung ist bereits gemeldet.)
Der Ständerath wählte an Furrer's Stelle zu seinem Prä— sidenten den bisherigen Vice⸗Präsidenten, Staatsrath Briatte von Lausanne, zum Vice-Präsidenten Dr. Steiger von St. Gallen. Hier⸗ auf wird zur feierlichen Beeidigung des Ständeraths geschritten. Der Eid wird in beiden Sprachen abgelesen, worauf die Räthe blos zu sagen haben: „Ich schwöre l. Schließlich wind angekündigt, baß auch Obwalden neue, restrictionslose Wahlen getroffen hätte.
Aus Sachseln in Unterwalden wird gemeldet, das nach dem Kanton Tessin ziehende berner Oberländer⸗Bataillon Seiler zeichne sich durch arge Indisziplin aus. ö
Briefe aus Laufenburg in Aargau erwähnen des Gerüchtes von bald eintretender Sperre und behaupten, es sei bereits Militajr an der -zänze eingetroffen. Der Gemeinderath von Kleinlauffenburg habe Befehl erhalten, eine Kaserne einzurichten. ;
Zürich, 21. Nov. (Eidgenössische Zeitung.) Die von dem größeren Stadtrathe in der Bundesstadt⸗ Frage nie⸗ dergesetzte Kommission stimmt mit den Wünschen der Re gierung überein; nach ihren Anträgen wird die Stadt Zürich, insofern sie Sitz der neuen Bundesbehörden werden sollte, den schönen Bauplatz hinter dem Stadthause unentgeltlich abtreten und 100 000 Fr. an die Baukosten des Bundes⸗-Palastes beitragen. Diese Summe soll durch eine Steuer gedeckt werden, an welche alle hiesigen Einwohner, nicht blos die Bürger, kontribuiren sollen. Für diese Ausdehnung der Steuer auf die Nichtbürger muß indessen die Ermächtigung vom Großen Rathe eingeholt werden.
Freiburg. (E. 3.) Der Staatsrath von Freiburg ist von den Diözesan-Kantonen beauftragt worden, die nothwendigen Maß⸗ regeln zur provisorischen Administration des Bisthums zu ergreifen, da Herrn Marilley sowohl die Ausübung bischöflicher Functionen als der Aufenthalt in den Diözesan-Keantonen untersagt worden ist.
Das Schreiben des Staatsraths an die Bundes⸗Versammlung lautet:
„Der hohe Vorort theilt uns so eben den Beschluß des Nationalrathes vom 14. November mit, wodurch die freiburgischen Wahlen in diese Be⸗ hörde kassirt werden und der Kanton zu neuen Wahlen gemäß den Vor⸗ schriften des Bundes eingeladen wird. Wir verhehlen Euch das Erstaunen nicht, womit uns diese so unerwartete Nachricht erfüllt hat, und wellen uns ohne Aufschub an Eure hohe Behörde wenden. Nachdem einige Bürger des Seebezirks und von Murten gegen die Wahlen des freiburgischen Volkes Einwendungen bei dem Nationalrathe gemacht, gestützt auf den Eid, welcher auf die Kantons. und Bundesverfassung gefordert worden war, glaubte der Nationalrath, das Wahldekret des Kantons Freiburg sei in Bezie⸗ hung auf die Forderung dieses Eides mit der Bundesverfassung un⸗ vereinbar und daher nichtig. Aus diesem Grunde sprach er die Ungültigkeit der Wahlen aus, welche nach diesem Dekret vorgenommen wor- den waren. In Vollziehung der theils in der Bundes-Verfassung, theils in dem Dekrete der hohen Tagsatzung vom 14. Scpt. enthaltenen Bestim-⸗ mungen, erließ der große Rath des Kantons Freiburg unterm 23. gleichen Monats ein Dekret zur Regulirung des Wahlmodus der fünf Wah— len, welche das freiburgische Volk zu treffen berufen war. Dieses Dekret, von welchem wir Euch ein Exemplar beizufügen die Ehre haben, wurde innerhalb derjenigen Schranken erlassen, welche den Kantonal-⸗Behör⸗ den gezogen sind. In der That erklärt Artikel 63 der Bundes⸗Verfassung jeden Schweizerbürger für stinimberechtigt, der das zwanzigste Altersjahr zu= rückgelegt und sonst durch die Gesetzgebung desjenigen Kantons nicht vom Attio; Bürgerrecht ausgeschlossen ist, in welchem er wohnhaft ist. Die Bun⸗ des-⸗Verfassung hat also die Bedingungen des Aktiv- Bürgerrechts nicht auf gleichmäßige und unabänderliche Weise festgesetzt, sondern sie überließ die selben der Kantonal-Gesetzgebung, nur das Alter festsetzend. Wenn nun nach dem Beispiel eines benachbarsen Kantons der große Rath von Frei— burg in dem erwähnten Dekrete bestimmte, daß die Bürger den Eid auf die Verfassungen leisten müssen, nach Maßgabe welcher sie ein Recht auszuüben berufen waren, so that er dadurch keiner Bestimmung des Bundes Eintrag, er machte nur von einem Rechte Gebrauch, „das ihm ausdrücklich vorbehal⸗ ten war durch Art. 63 dieses leßteren,“ fo hat er feine Kompetenz keines- weges üherschritten, sondern er verblieb innerhalb der Kantonalsouveränetät, wie sie ihm durch Art. 3 der Bundesverfassung garannirt ist. Der Natio⸗ nalrath glaubte in dem erwähnten Dekrete andere Bedingungen zu finden, als wie sie die Bundesverfassung fordert, erklärte sie für unvereinbar mit diesen leßteren und sprach ihre Ungültigkeit aus. Wir können weder die Ansicht dieser hohen Behörde theilen, wie wir es schon in unserem Schrei⸗ ben an den Vorort vom 10ten erklärten, das also älter ist als der Entscheid des Nationalrathes, noch die Kompetenz anerkennen, welche dieser sich bei⸗ mißt, da es sich hier, wie schon gesagt, um einen Gegenstand handelt, der der Kantonalsouverainetät anheimfällt. Angesichts dieses Konflikts sehen wir uns genöthigt, Euren Entscheid anzurufen ꝛc.
Waadt. (E. 3.) Das Militairgericht von Lausanne hat den bekannten Obersien von St. Denys, der im Sonderbundskriege als Freiwilliger die Stelle eines Oberst-Lieutenants im Geyxeralstabe von General Salis eingenommen hatte, in contumaciam zu zwanzig— jähriger Gefangenschaft verurtheilt.
Italien. Rom, 16. Nos. 9 Uhr Nachmittags. (A. 3.) Ein Aufstand fand statt, der nach etwa dreistündigem Kampfe 8! Uhr endete. Das Aeußere des päpstlichen Palastes ist von Kugeln durchlöchert; die Todten scheinen nicht sehr zahlreich zu sein; der Kampf scheint besonders zwischen den Schweizern und dem Volt, zu welch letzterem mindestens ein Theil der Linientruppen hielt, stattge⸗ funden zu haben. Zu Ministern sind ernannt: Mamiani für das Aeußere, Galletti Inneres und Polizei, Lunati Finanzen, Sterbini Handel und öffentliche Arbeit, Campello Krieg, Rosmini Präsident⸗ schaft und öffentlichen Unzerricht, Sereni Gnaden und Gerechtigkeit. Wegen der Berufung der Constituante, Vollzehung der Kammer— Beschlüsse über den Unathängigkeitekrieg u. a. Forderungen des Volks erllärte der Papst, er stelle die Entscheidung hierüber ganz der De— putirten⸗-Kammer anheim. Um 6 Uhr war der Quirinal vollkommen belagert; 6000 Civici und Linientruppen standen vor ihm geschaart; die Kanonen waren auf sein Hauptthor gerichtet, das Volk stellte dem Papst ein Ultimatum, das er binnen einer Stunde zu bewilligen habe, sonst werde der Palast genommen und außer seiner Person Alles niedergemacht.
Ueber die (bereits gemeldete) Ermordung des Ministers Rossi erfährt man folgendes Nähere: „Als Rosst im Thorweg des Stände⸗ hauses angefahren kam, wurde er mit einem Sturm von Pfeifen und Zischen empfangen. Er stieg aus und lächelte. Noch bevor er bei der Tieppe angelangt war, erhielt er einen Stoß in die Seite, welcher ihn zu einer starken Wendung des Kopfes veranlaßte, wo⸗ durch der Hals nicht blos entblößt, sondern auch heftig angespannt wurde. In diesem Augeablick erhielt er den tödtlichen Stich von kunstgeübter Hand. Er that, als wenn nichts geschehen sei, deckte die Wunde mit dem Taschentuch und sagte zu seinem Begleiter, dem Finanz-Substitut Righetti: „Es ist nichts.“ Kaum aber hatte er noch einige Schritte gethan, als er ohnmächtig zusammensank. Die Polizei- Soldaten, welche in der Nähe waren, zogen sich zurück. Vorgestern Abend haben sie sich bei der Civica legitimirt, ihren Ta⸗ gesbefehl vorgezeigt, demzufolge sie mit scharfen Patronen aufziehen sollten, um bei vorkommenden Fällen Gebrauch davon zu machen. Bei der Musterung, welche Rossi im Geheimen abgehalten, habe er von ihnen den Eid der Treue gegen Souverain und Minister ver— langt, sie hätten ihn aber nicht geschworen. Galletti ist vom Bolk durch Acclamation zum Polizei⸗Minister ernannt worden.“
. Ancona sind, 13. November, von der bisher vor Venedig liegenden sardinischen Flotte die acht größten Schiffe angekommen.
Modena, 16. Nov. (Wiener Ztg.). Heute früh wurde ein, glücklicherweise nicht gelungener Mordversuch gegen den regie⸗ renden Herzog gerichtet. Als der Herzog am Morgen dieses Tages zwischen 10 und 11 Uhr früh von einer Jagd in der Gegend von Mirandola zurückkehrte, und seiner Gewohnheit gemäß zu Fuße sei⸗ nem Gefolge voreilte, sah er hart an der Straße einen Mann, der keinen Bauernanzug hatte und mit dem berüchtigten Calobreser Hute bedeckt war, mit der Schaufel die Erde umgraben. Dem Herzog fiel zwar die ungewöhnliche Erscheiuung auf, er ging aber weiter: als er kaum zehn Schritte gemacht hatte, hörte er das Wegwerfen der Schaufel, und als er sich umfah, sah er den Nichtswürdigen mit einer Doppelbüchse nach ihm zielen. Der Herzog sprang in dem Augenblicke von der hochgelegenen Straße hinab auf ein tiefes Feld, wo er gedeckt war; mittlerweile kam der in einiger Entfer- nung, nachfolgende Major Graf Guerra (derselbe, dessen muthiges Benehmen zu Fivizzano bekannt ist) eiligst her⸗ bei und ging auf den Elenden los, der eine Strecke weit zurückging und sich dann mit gesenktem Gewehre stellte. Der Herzog, die Ge⸗ fahr seines treuen Gefährten sehend, sprang herbei und eilte dem— selben zu Hülfe. Der Bösewicht zielte gleich gegen den Herzog, aber da Major Guerra ihm schon nahe am Leibe war, feuerte er einen Schuß gegen denselben ab, der diesen in den Oberarm traf; Jener wollte den zweiten Schuß abfeuern, auf drei Schritte Entfernung, aber das Gewehr versagte. Da verlor der Elende den Muth; Guerra, trotz der Verwundung, sprang ihm auf den Leib, aber der indessen angelangte Herzog fiel über ihn her und hielt ihn fest am Boden liegend. Ein herbeigeeilter treuer Diener, von Wuth er— grimmt, wollte den Elenden mit einem Messer erstechen, aber der Herzog verhinderte es; er wurde dann festgebunden, auf einen der nachfolgenden Wagen geladen und in den Kerker abgeführt. Er ist Apotheker eines kleinen Ortes, il Cavezzo genannt, und 25 Jahre alt.
Aus Mittel⸗Italien, 14. Nov. (A. 3.) Der Bevoll⸗ mächtigte des sicilianischen Gouvernements in Toscana hat seit ein paar Tagen das Wappen dieses neuen Staates über seiner Thür aufgepflanzt. Ein Schreiben des Minister⸗ Präsidenten Montanelli ermächtigt ihn dazu, da das sicilianische Gouvernement von dem tos⸗ kanischen de facto anerkannt sei, so habe er keinen Grund, dem die⸗ serhalb gegen ihn ausgesprochenen Wunsch seine Zustimmung zu ver⸗ sagen. „Unbeschadet“, fügt das Schreiben binzu, „der Frage der Anerkennung de jure, mit welcher die Großherzogliche Regierung, eingedenk der Rechte des heroischen Siciliens, den Prinzipien ihres politischen Pꝛogramms getreu, sich eifrigst (caldamente) beschäf— 9
* —
Griechenland. Athen, 7. Nov. (D. A. 3.) Das unter der Präsidentschaft des Contre-Admirals Kanaris theilweise neugestal⸗ tete Ministerium hat eine abermalige Aenderung erfahren. Auch der Finanzminister Tatzi Manghinas ist genöthigt worden, seinen Abschied zu nehmen. Außerdem ist das dem General Mauromichalis provi⸗ sorisch mit ans ertraute Kriegsministerium definitiv besetzt worden, so daß jetzt das Ministerium in folgender Art zusammengesetzt ist: Prä—⸗ sidentschaft und Marine, der Contre Admiral und Sengtor Kandris;
Inneres, der Senator A. Londos; Finanzen, der Sengtor Bulgaris, Krieg, der General und Deputirte Mauromichalis; Auswärtiges, der Deputirte K. Kolokotronis; Justiz, Hr. Rhallis, Kulten und Unter richt, der Deputirte Kalliphronas. Präsident und Finanzminister ge⸗ börten dem Ministerium Kolettis an, und Hr. Kalliphronas war da— mals unzweideutig ein warmer Anhänger desselben. Das neue Mini—
sterium hat unterm 28. Oktober folgende Proclamation erlassen: „Von Sr. Majestät mit der Leitung der Angelegenheiten des Vater— landes beehrt, ist es unsere Pflicht als constitutionelle Meinister, dem Lande zu erklären, daß den uns obliegenden Verpflichtungen getreu, wir alle unsere Bemühungen auf Beobachtung und strenge Anwendung der Verfassung und der geltenden Gesetze im moralischen und materiellen Interesse der Bürger wenden und der Tüchtigkeit, Rechtschaffenheit und erworbenen Rechten im Dienste den Vorzug vor Allem geben werden. Euer aufrichtiger Beistand nicht weniger wie euer Patriotismus werden die kräftigsten Mittel zur Er⸗ . der von uns übernommenen wichtigen und schwierigen Aufgabe ein.“ . . Durch Königliche Verordnung vom 29. Oktober wurden
Senat und Abgeordneten tammer zum 9. November einberufen.
ᷣ
Erklärung.
Obschon Herr von Kirchmann in seiner Erklärung vom 21 sten d. die von mir engeführten Thatsachen im Wesentlichen selbst bestatigt so nöthigt mich doch seine Behauptung: es sei eine Unwahrheit, daß er „einen schreftlichen Revers oder eine frierliche Erklärung des Kö⸗ nigs“ verlangt habe, zu der Erwiederung, daß Herr von Kirchmann eine solche Erklärung allerdings verlangt hat, und zwar unter der Bezeichnung „carte blanche “t, welche dem Ministerium, in welchem Waldeck oder Jacoby Platz finden müßte, von dem Könige im vor⸗ aus zu ertheilen sei. Eben so hat Herr von Kirchmann die Enlfer⸗ nung der Prinzen außerhalb der Gränzen der Monarchie verlangt; einer Unterscheidung, daß er nicht alle Prinzen verbannt haben wollte, ist keine Erwähnung geschehen. In Bezug auf Herrn von Kirchmann's Klage, daß ich den Inhalt des Gesprächs nicht geheim gehalten, erinnere ich daran, daß ich in öffentlicher Sitzung feinen Ra— men, trotz mehrfachem Begehren, nicht genannt habe; ich nannte ihn auf besonderes Verlangen dem Ausschusse, der ihn seinerseits ver⸗ öffentlichte. Uebrigens hatte Herr von Kirchmann mit keinem Worte zu verstehen gegeben, daß er die Geheimhaltung wünsche, auch war es offenbar, daß er nicht im Vertrauen hierauf die „Bedingungen“ aussprach, sondern er sprach im Vertrauen auf die siegreich« Allge walt der National-Versammlung; äußerte er doch in diesem Ver⸗ trauen sogar den Plan seiner Partei, den von der preußischen Armee geschworenen Fahneneid durch einen bloßen Beschluß der National= Versammlung abänern lassen zu wollen! So wie ich es für Pflicht gehalten hätte, reactionaire Absichten, wenn ich solche im Ministei⸗ Hotel oder in Potsdam wahrgenommen, zu enthüllen, eben so mußte ich zur Steuer der Wahrheit dem preußischen, wie dem deutschen Volke von den rxevolutionairen Absichten, die mü offenbar ge⸗ worden, Kunde geben. Uebrigens verweise ich noch auf die Stelle des Ausschußberichts der deutschen Reichsversammlung, wo, von den bekannten Bedingungen handelnd, es wörtlich heißt: „Andere Zeugen, die wir vernommen, haben aus anderen Quellen seine (meine) Mit⸗ theilungen nicht nur bestätigt, sondern sogar erheblich vermehrt.“ Die Dartstellung unseres Gesprächs in der „Neuen preußischen Zeitung“, gegen welche sich Herr von Kirchmann verwahrt, habe ich nicht zu vertreten; ich kenne sie nicht.
Frankfurt, 25. Nov. 1818. ⸗ Bassermann.
Die verehrlichen Redactionen aller der Blätter, in welche herrn von Kirchmann's Erklärung übergegangen, sind gebeten, auch vorste⸗ hender Erwiederung Raum zu geben.
Wir hielten uns um so mehr verpflichtet, , chen Wunsche sofort nachzukommen, da wir keinen bmen,
auch die betreffende Erklarung des Herrn von Kirchmann in unsere