1848 / 213 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

226 an der Zahl, haben am 15. November die Steuer⸗Verweige⸗ rung beschlossen und es sind geschäftige Hände bereit gewesen, diese Nachricht mit großen Lettern und durch Plakate durchs Land zu ver—

breiten. * Mochte man bisher das Zusammenbleiben dieses Theils der National- Versammlung, ungeachtet des prinzipiellen Widerspruchs von 120 Deputirten, für Heldenthum oder für Auflehnung Halten, ö war dies wenigstens außer Zweifel, daß durch das Zerwürfniß mi der Krone ein großes Unheil über das Land gebracht ist. ..

Jetzt ist es außer Zweifel, daß die National-Versammlung

Rechtsboden völlig verlassen hat. 95 Die zi ne nn ing hat ihre Befugniß .

1) Welches sind die Befugnisse der n,, ,,.

Das Gesetz vom 8. April C., S. 13 lautet wört 3 *

„Die auf Grund des gegenwärtigen , n , . tretende

Versammlung ist dazu berufen, die künftige Staats Verfassung

durch Vereinbarung mit der Krone festzustellen, und: w H

Die seitherigen reichsständischen Befugnisse, namentlich in Be—

; f die Bewilligung von Steuern und Staats- Anleihen,

zug auf die Bewilligung vor . .

für die Dauer ihrer Versammlung interimistisch zuczuübzn.

2 Welches sind die bisherigen reichsstandischen Befugnisse?

Patent vom 3. Februar 1817 Nr. 1. .

„So oft die Bedürfnisse des Staats entweder neue Anleihen oder die Einführung neuer oder eine Erhöhung der bestehenden Steuern erfordern möchten, werden Wir die Provinzialstände der Monarchie zu einem Vereinigten Landtage um Uns versam— meln, um für Erstere die durch die Verordnung über das Staatsschuldenwesen vorgesehene ständische Mitwirkung in An— spruch zu nehmen und zu Letzterer Uns ihrer Zustimmung ver⸗ sichern.“

Hiernach geht die Befugniß der jetzigen National-Versammlung nur dahin, über neue Steuern und Anleihen zu beschließen, dagegen ist ihr die Befugniß, über die Forterhebung der be— stehenden Steuern zu beschließen, niemals ertheilt worden. II. Wem wird das Recht der Steuer-Verweigerung zustehen?

Gesetz vom 6. April a. c., 8. 6.

1) Den künftigen Vertretern des Volks soll jedenfalls die Zustim⸗ mung zu allen Gesetzen, so wie zur Festsetzung des Staats— haushalts, so wie das Steuerbewilligungs-Recht, zustehen.

2) Warum haben wir solche Stände noch nicht, welche Steuern bewilligen oder verweigern könnten?

Weil die National-Versammlung den Zweck ihrer Berufung nicht gefördert und noch nicht erfüllt hat, eine Verfassung zu vereinbaren, nach der Volkevertreter mit solchen Befugnissen betraut werden sollten.

IIl. Die National- Versammlung verstößt mit dieser Art der Steuer⸗-Verweigerung gegen allen constitutionellen Gebrauch.

Könnte man über alle Zweifel der Vollständigkeit der National⸗Versammlung, so wie darüber hinwegsehen, daß ihr erwiesenermaßen das Recht der Steuer-Verweigerung gar nicht zusteht, so ist doch Folgendes zu beachten:

1) In allen constitutionellen Staaten findet die Feststellung des Staatsbedarfs für gewisse, meist jährige, Perioden statt, und dadurch ist die ausführende Staatsgewalt be⸗ fugt und verpflichtet, mit Erhebung der Steuern vorzu— gehen.

2) Eine Steuer- Verweigerung könnte daher nach constitu— tionellem Rechte nur bei Feststellung des Staatsbedarf für die nächste Steuer⸗-Periode eintreten. ;

3) Der Beschluß der National- Versammlung: Daß das Ministerium Brandenburg nicht berechtigt sei, Steuern zu erheben, und daß dieser Beschluß den 17. November in Kraft treten soll,

steht daher völlig auf dem Boden der Revolution,

auf den ihr kein Mann, der noch Begriff von Pflicht

und Treue gegen das Vaterland hat, folgen mag. Königsberg, den 19. November 1848.

Der constitutionelle Verein.

Adresse der Bewohner des Kreises Siegen an ihren Abgeord⸗ neten bei der preußischen National-Versammlüng, Herrn Unterstaats— Secretair Müller.

Hochverehrter Herr Abgeordneter!

Die unterzeichneten Wahlmänner und Wähler des Kreises Sie— gen haben mit tiefer Entrüstung dem bisherigen gesetzlosen Treiben in der Hauptstadt unserés Landes und den Bestrebungen eines Theils der Bevölkerung zugesehen, durch Einschüchterung und Drohungen auf, die freie Abstimmung unserer Vertreter auf eine gesetzwidrige Weise einzuwirken. Es wäre, unserer Ansicht nach, schon längst die Pflicht unserer Negierung gewesen, gegen solche Anmaßungen mit allem Ernste kräftig einzuschreiten. Nur so konnte es kommen, daß am 31. Oktober die National-Versammlung von zügellosen Volkshaufen förmlich belagert und die Freiheit und das Leben unse— rer Vertreter bedroht und' aller Ordnung und Sitte offen Hohn ge— sprochen werden durfte. Wir wollen eine Verfassung, die durch eine freie Vereinbarung zwischen der Krane und in Volke entstanden, nicht aber eine solche, die von einem Thelle des Volkes mit Gewalt aufgezwungen werden soll.

Tie Maßregeln, welche die Negierung jetzt ergriffen, um die Freiheit der Berathung zu sichern', haben im Lande vielfache Miß

1186

deutung und Aufregung hervorgerufen, und ein Theil, sogar der größere der Abgeordneten, ist so weit gegangen, die Maßregeln für ungesetzlich zu erklären und sich denselben zu widersetzen.

Wenngleich wir auch gewünscht hätten, daß sich die Krone hier⸗ bei mit einem anderen Ministerium umgeben, welches mehr das Ver? trauen des Volkes genösse, so können wir doch nur der Ansicht sein, daß sich die Krone in ihrem vollen Rechte befunden, wenn sie den Sitz der Versammlung nach Brandenburg verlegt hat, da wir hierin nur das Mittel sehen, eine freie Verfassung endlich zu bekommen.

Sie haben daher vollkommen unserem Vertrauen entsprochen, daß sie an den ferneren Berathungen einer ungesetzlichen Versamm= lung keinen Antheil genommen und Ihre Ansicht offen und männlich ausgesprochen haben, und bitten wir Sie, auch ferner blos auf dem gesetzlichen Wege die Rechte des Volles der Krone gegenüber zu wahren. .

Genehmigen Sie die Versicherung unseres fortwährenden Ver⸗ trauens und unserer Hochachtung.

Siegen, den 17. November 1848.

(Folgen 2168 Unterschriften.)

An den königsberger Deputirten zur National⸗Versammlung in Berlin, Herrn Justiz-Kommissarius Tamnau, ist gestern folgende Adresse, von 2164 Personen unterzeichnet, abgegangen:

Der gerechte Mann, der in Erfüllung seiner heiligen Pflicht unwandelbare, steht ungeschreckt vor den Brohungen der betbörten Menge und hat an einer Stimme des Beifalls genug, die in seinem eigenen Gewissen spricht. Aber die Vielen, die mit gerührtem Danke Sie auf Ihrem schweren Wege der Pflichterfüllung im Geiste be— gleiten, bedürfen zu Ihrer eigenen Genugthuung eines Ausdrucks für das, was ihre Herzen bewegt. Ihre Sache ist die der Gerech— tigkeit und Wahrheit, und noch, Gottlob! stehen Sie nicht allein für diese unsere heil gen Güter.

Mögen Sie mit den Genossen Ihrer Kämpfe den unbesiegten Anhalt bilden, bis die Zweifelnden klar sehen, die Verirrten sich sammeln und das zerrissene Vaterland zur Eintracht zurückgekehrt sein wird.

tönigsberg in Pr., den 15. November 1848.

Der Abgeordnete Herr Räntsch

hat einigemal der Stadtverordneten⸗Versammlung Nachricht über das Verhalten der National-Versammlung oder vielmehr eines Theils derselben zukommen lassen. Wir erklären hiermit öffentlich, daß wir weder die Ansicht des Herrn Räntsch theilen, noch das Verhalten desjenigen Theils der National. Versammlung, zu der er gehört, bil⸗ ligen, und namentlich hat dieselbe ihre Befugniß durch den Beschluß vom 15ten d. M. wegen der Steuerverweigerung überschritten.

Wir geben dem Herrn Räntsch die Versicherung, daß mit uns Millionen Preußen und namentlich in unserer Provinz einverstanden sind, und möge er sich daher uicht ferner bemühen, uns mit seinen Zuschriften zu traktiren, da seine politischen Ansichten und sein Ver⸗ halten in der National-Versammlung bei der hiesigen Bürgerschaft keinen Anklang finde.

Jastrow, den 23. November 1818.

Die Stadtverordneten-Versammlung. gez. Koch. Pis zezeck.

Die heute hier versammelten Personen aus allen Ständen, theils im Auftrage eines großen Theils der Ortschaften des hiesigen Krei⸗ ses, theils als einzelne Urwähler auftretend, haben beschlossen, Ew. Wohlgeboren nachstehende Erklärung zugehen zu lassen.

Schon seit lange haben wir mit Schmerz bemerkt, daß Sie sich Beide stets zu derjenigen Fraction der National⸗Versammlung gehal⸗ ten, welche offenbar die Vereinbarung der Verfassung in jeder Art zu erschweren gesucht hat. Neuerdings aber haben wir mit Unwillen vernommen, daß Ew. Wohlgeboren sich demjenigen Theile der Ver— sammlung zugesellt, der sich auf ungefetzliche Weise gegen den Befehl zur Verlegung der Versammlung aufgelehnt hat. ;

Wir sind der festen Ueberzeugung, daß Sr. Majestät dem Kö— nige unbedingt das Recht zustehe, die von ihm nech Berlin berufene Versammlung zu vertagen und zu verlegen, wohin es ihm beliebt, und wir müssen Ihnen daher unverholen zu erkennen geben, daß Sie Sich durch Ihr vorerwähntes Verhalten im vollen Widerspruch mit

dem Willen der Unterzeichneten gesetzt haben.

Indem wir Ihnen dies freimüthig zu erkennen geben, fordern wir Sie dringend auf, entweder dem Befehle Sr. Majestät gemäß nach Brandenburg zu gehen oder, wenn dies Ihrer lieberzeugung zuwiderläuft, Ihr Mandat niederzulegen.

Zielenzig, den 17. November 1843.

(Folgen die Unterschriften.) (Fortsetzung folgt.)

Sach sen⸗Altenburg. Altenburg, 25. Nov.

Da

Gesetzeskraft im verfassungsmäßigen Wege aufgehoben würden. D

staht, daß die Landschast des Herzogthums sich mit einem auf billige

Entschädigung des Berechtigten gegründeten und am wenigsten eine

weder das Eine noch das Andere der Fall ist, jedoch zu erwarten

ö .

Bei dem Ministerism ist beschwerend angezeigt worden, daß die Untersassen vieler Rittergüter sich weigern, die Abgaben an Lehne, Zins- Triftgeldern ze. zu entrichten, indem sie von der irrigen Tar— stellung geleitet werden, daß die in Frage stehenden Lasten entweder schon unentgelilich aufgehoben scien oder demnächst mit rückwirkender

Rückwirkung auf bereits fällig gewordene Leistungen gestattenden Gesetzentwurf über Ablösung des Lehngeldes befassen wird, so wer⸗ den die betheiligten Ab abepflichtigen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, 2. ihre Weigerung in Abentrichtung der be⸗ züglichen Rittergutsgefälle alles Grundes ermangelt und sie auf An⸗ rufen gerichtlicher Hülfe das Einschreiten des Gerichts und exekutivi⸗ sche Beitreibung zu gewärtigen haben.

Ausland.

Spanien. Madrid, 18. Nov. Die Gaceta veröffentlicht heute eine Ministeral⸗Verfügung über die Maßregeln, welche, um dem Eindringen der Cholera vorzubeugen, in Bezug auf aus dem Auslande ankommende Schiffe stattfinden sollen. Diejenigen Schiffe, welche aus Häfen kommen, in denen bei ihrem Auslaufen die Cholera herrschte, so wie die, welche aus cholerafreien Häfen kommen, aber n einem angesteckten Hafen einliefen, oder unterweges in sehr enge Berührung mit Schiffen der ersten Klasse geriethen, werden für unrein erklärt, und nur in den Lazarethen von Mahon und Viglo zugelassen, bis auch in zwei anderen Häfen La— zarethe zur Abhaltung der Quarantaine eingerichtet sein werden. Diese wird auf zehn Tage festgesetzt und auf funszehn, falls ein nicht an der Cholera verstorbener Todter sich an Bord befindet. Diesel⸗ ben Schiffe werden für angesteckt erklärt, wenn sie einen während der Fahrt an der Cholera Erkrankten oder Verstorbenen an Bord batten, ohne daß 30 Tage seit dem Todesfall oder der begonnenen Wiederherstellung des zuleßt Erkrankten verstrichen wären; ferner die⸗ jenigen Schiffe der ersten Klasse, welche bei ihrer Ankunft einen Cholerakranken an Bord haben, oder an deren Bord während der Quarantaine Jemand an der Cholera erkrankt. Auch diese angesteck= ten Schiffe haben in den Lazarethen von Mahon oder Vigo eine Quarantaine je von 15 oder 22 Tagen abzuhalten. Verdächtig sind diejenigen Schiffe, welche aus Häfen kommen, die zwar zur Zeit des Auslaufens cholerafrei waren, aber mit anderen Häfen oder mit Punkten des inneren Landes bis auf eine Entfernung von 30 Meilen (ieguar) in Verbindung stehen, wenn dort die Cholera herrschte. Schiffe die⸗ ser Art, welche mit Ballast oder ohne der Ansteckung unterworfene Güter ankommen, sind in allen dem Handel geöffneten Häfen zuzu— lassen und einer Beobachtung von drei Tagen zu unterziehen, falls sie auf der Reise mehr als 12 Tage zubrachten. Brachten sie weniger Zeit darauf zu, so ist diese Beobachtung auf 15 Tage auszudehnen. Führen diese verdächtigen Schiffe ansteckungsfähige Waaren oder Gegenstände an Bord, so können sie die Beobachtungs quarantaine nur in den Häfen von Barcelona, Tarragona, Mahon, Alicante, Carta— gena, Almeria, Malaga, Cadir, Vigo, Corusia, Gijén, Santander, Bilbao, San Sebastian und S. Cruz de Tenerife abhalten.

Am 10ten rückte der General Cordova mit seinem ganzen Stabe und mehreren Bataillonen von Cervera nach Guisona aus, dessen Besatzung von den Karlisten hart bedrängt wurde. Zugleich mar⸗ schirte der General Oribe mit einigen Truppen nach Lerida und Pa⸗ nadella. (Heraldo.)

Man befürchtete am 11ten in Barbastro, daß Cabrera aufs neue in Obem-Arragonien eindringen würde. Es scheint, daß die kar⸗ listischen Banden nicht nur nicht abnehmen, sondern jetzt sogar die Truppen der Königin mit großem Ungestüm anzugreifen wagen. Die Regierung mag am Ende siegen, aber es wird viel Blut kosten. Die Karlisten behandeln die gefangenen Soldaten sehr großmüthig, denn anstatt sie zu erschießen, erweisen sie ihnen alle Rücksichten und setzen sie wieder in Freiheit. (Clamor.)

Der General Villalonga, der nach Valencia zurückgekehrt war, rückte am 13ten von dort wieder aus, weil von Catalonien aus far? listische Banden in des Maestrazgo eingedrungen waren.

3 proz. 1953. 5 proz. 10.

Türkei. Konstantinopel, 9. Nov. (D. A. 3.) Der griechische General Grisiottis hat in diesen Tagen sowohl bei dem englischen als dem französischen und russischen Gesandten Besuche gemacht. Da, wie es heißt, die Vertreter dieser drei Mächte den flüchtigen General sehr zuvorkommend aufgenommen haben, so wird es, ihm durch ihren Einfluß wohl gelingen, bald in sein Vaterland wieder zurückkehren zu dürfen.

Man hat jetzt in Folge der häufigen Feuersbrünste (seit dem 1. November wieder drei), wie es der jüngst erschienene Ferman vor schreibt, die Bewohner der Häuser, in welchen Feuer entstanden, zur Haft gebracht und hofft dadurch die dem Fatalismus huldigenden Türken etwas voꝛsichtiger zu machen. Da in Folge der kürzlich so häusig stattgehabten Einäscherungen es an Arbeitern fehlte und die vorhandenen nur gegen höheren Lohn zu arbeiten sich bereit erklär ten, so hat die Regierung eine Taxe für dieselben festgesetzt, welche zu überschreiten nicht erlaubt ist. Es können nach dieser Taxe die verschiedenen Gewerke, als Mauer, Tischler, Schlosser 2c, nicht über 23 Ngr, pro Tag als höchsten Lohn verlangen. Auch die Kohlen⸗ und Holzpreise c. sind von der Regierung bestimmt worden.

Die Minister und hohen Angestellten der Pforte, welche wie ge—⸗ wöhnlich den Sommer in den nahegelegenen Landhäusern verbracht, haben den Befehl erhalten, die Stabt wieder zu beziehen, und sind bereits zurückgekehrt. Auch die Gesandten der auswärtigen Mächte haben ihre Winterpalais wieder bezogen.

Der Kurban⸗-Beiram ist an den Tagen des 7., 8. und 9. No— vember wie gewöhnlich geseiert worden. Da in den Provinzen be— reits Getraidemangel fühlbar wird, so hat die Regierung die Aus— fuhr von Getraide verboten.

3

ine. r / /

Bekanntmachungen.

ler K. J

Fer unten näher bezeichnete Kahnkn Ch risti ,,, gen tödtlicher Verletzung eines Menschen in Kriminal- Untersuchung und Haft befand, ist in, der Nach 966 10. zum 11. November d. J. aus der Kustodie ent⸗ sprungen. - ö

Es werden alle Civil und Militair-Behö es In- und Auslandes dienstergebenst . höchst gefährlichen Menschen zu vigiliren, ihn in Ver tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei hm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans! ports gefesselt unter sicherem Geleit an die unterzeichnete Behörde abzuliefern. ;

Stettin, den 11. November 1848.

Königl. Land- und Stadtgericht.

1691 S . Der unten Friedrich Wi

. Es . alle Civil=

Fur und Auslandes dienstergeben dens

ben zu vigiliren, ihn 33 , .

und mit allen b

und Geldern mittelst Transports gesen

ind J gefesselt un

Geleit an die unterzeichnete ig re i g n her m Stettin, den 11. November 1848. ;

Königl. Land- und Stadtgericht.

Signalement des Kahnknechts Schmidt. Familien Name: Schmidt, Vorname: Ch ristian Friedrich, Geburtsort: Güstebiese bei Zehden, Auf- enthaltsort: zuletzt Stettin, Religion: evangelisch, Al⸗ ter: 25 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Haare: röthlich⸗ blond, Stirn; breit, Augenbrauen: blond, Augen: blau⸗ rau, Nase: stumpf, Mund: dicke Lippen, Bart (Backen⸗

sichtsbildung: länglich, Gesichtsfaibe: gesund, Gestalt: stark, Sprache: deutsch, auch eswas polnisch, besondere

art): röthlich, Jähne: vollständig, Kinn: rund, Ge— p Kennzeichen; etwas krumme Beine, l

Friedrich

n 9 Ein Paar Strümpfe, ein grau lelnenes Hemde mit dem Zeichen „Kustodie“, ein Paar drillichene Hosen. Muthmaßlich führt der Schmidt bei sich, als bei sei—⸗ ner Flucht aus der Kustodie entwendeh: eine schwarze Mütze, einen blauen Ueberziehrock von Buckskin mit dunkelbraunem Sammetkragen, ein Paar Stiefeln, einen schwarzseidenen Shlips, ein weißleinenes Taschentuch, gez. L. St ein weißes Chemisett, gez. W. B., einen schwarzen Tuchrock mit seidenem Futter, und braunmmelirten Buckskin-Paletot, ein Paar grau—

und weißmelirte Buckskin-Veinkleider.

her bezeichnete Schiffsmann Johann ch . lhelm Ferdinand Ressin, welcher . wegen gewaltsamer Tiebstähle in Kriminal-Unter—

, 3 Daft befand, ist in der Nacht vom 10. Kriminal- Deputation z November d. J. aus der Kustodie entsprungen.

Signalement des Schiffsmanns Ressin. Familien ⸗Name: Wilhelm

5 Zoll, Haare: blond, Stirn:

lich, Bart: im Entstehen,

Kennzeichen: keine.

einen grün⸗

.

melirten Buckstin-Paletot, melirte Buckskin⸗Beinkleider.

Fernowmsfelde bei Wollin, Aufenthaltsort: Stettin, Ne— ligion: evangelisch, Alter: 20 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 breit, blond, Augen: blaugrau, Nase: stark, Mund: gewöhn— zähne: vollständig, Kinn: rund, Gesichtsbildung: regelmäßig, Gesichtsfarbe: ge— sund, Gestalt: untersetzt, Sprache: deutsch, besondere

e d nm ng.

Ein Paar Strümpfe, ein grau leinenes Hemde mit dem Zeichen „Kustodie“, ein Paar drillichene Hosen. Mit sich führt der Refsin, als bei der Flucht aus der Kustodie entwendet: eine schwarze Mütze, einen blauen Ueberziehrock von Buckskin mit dunkelbraunem Sammetkragen, ein Paar Stieseln, einen schwarzseide= nen Shlips, ein weißleinenes Taschentuch, ein weißes Chemiseit, gez. VW. B., Tuchtock mit seidenem Futter, einen grün- und braun— ein Paar grau- und weiß—

Auf Grund des §. 22. der Statuten der Gesellschaft sordern wir demnach den gegenwärtigen Besittzer jener Dividenscheine hierdurch auf, längstens binnen zwölf Monaten von heute ab, entweder dieselben an uns ein⸗ juliefern oder seine etwanigen Rechte auf dieselben gel— tend zu machen.

Nach Ablauf der in dem citirten Paragraphen des Statuts festgesetzten Frist werden jene T ividendenscheine, falls sie nicht eingeliefert oder die Rechte darauf nicht geltend gemacht worden sind, öffentlich für nichtig und verschollen erklärt und an deren Stelle dem Inhaber der Stamm-Actien Nr. 5381 5385. neue Divsdenden— scheine Nr. 1. ausgefertigt werden.

Köln, den 23. November 1848.

. 1 6 n. Hirte, Spez.⸗Direltor.

Augenbrauen:

3 54 einen schwarzen

5591 .

Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel- Assekuranz- Gesellschast werden zu der Mirrt w Gch den 13. Dezember c. im Lokale der Anstalt, am

und Militair-Behörden des

Betretungsfalle sestzunehmen

ei ihm sich vorsindenden Gegenständen 560 6j ö 3

Kriminal Deputation.

Nessin,

Johann w.. Geburtsort: ] bei unz angetragen.

Vorname: Ferdinand,

Rheinische Eisenbahn— Gesellschaft.

Der Inhaber der Dividendenscheine Nr. 4. von den Stamm -Actien unserer Gesellschast Nr. 5381 bis 5385 hat uns die Anzeige gemacht, daß ihm dieselben

abhanden gekommen seien, und hat da⸗ her auf die Mortification dieser Papiere

Kupsergraben No. 7, stattsindenden dies jahrigen Ge- neral- Versammlung ergebenst eingeladen. Bie Ver- handlungen beginnen um 105 Uhu. Vormittags. Berlin, den 27. November 1848. Dire rcti gon der neuen Berliner Hagel Assekuranz Gesellschast. 561 b Das Bürcgu des Fürstl. von Schönburgschen Patri- monialgerichts über Tempelhof ist in der Wohnung des unterzeichneten Richters, Wilhelmsstr. Nr. 88 parkerre. Böhm, Kammergerichts ⸗Assessor.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für I Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhshung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 275 Sgr. berechnet.

, 213.

u g li

Amtlicher Theil.

D e utsch lan d. ?

Preußen. Berlin. Beförderungen und Verabschiedungen in der Armee.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Eingabe von Ab⸗ geordneten des Handelsstandes an die Reichsversammlung. Bericht des Verfassungs⸗Ausschusses.

Oesterreich. Wien. AÄdresse der National-Bank an den Fürsten Win⸗ d'chgrätz. Die Operations- Truppen gegen Ungarn. Jellachich's Abreise. Die ungarischen Vertheidigungsanstalten. Sie benbür⸗ gische Deputation. Versammlungen. Programm des Centrums des Reichstages.

Sachsen⸗Altenburg. und Regierungs-Antrut des

Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Reichs verweser.

Hamburg. Hamburg. Rückkehr des Sondikus Banks.

Lübeck. Lübeck. Verhandlungen der Buürgerschaft.

Ausland.

Oesterreich. Bekanntmachung des Gouverneurs.

Frankreich. National ⸗-Versammlung. Interpellation über die Beziehungen zu Spanien. Das Marine⸗Budget. Paris. Offi— zielle Nachrichten aus Rom und die Instructionen für Herrn von Tor celles. Antwort Cavaignac's an eine Deputation der Nationalgarde. Vermischtes.

Großbritanien und Rrland. London. Besuch der Familie Lud⸗ wig Ph lipp's bei Sir R. Peel. Ch. Buller 4. Vermischtes.

Spanien. Madrid. Sieg Cabrera's.

Aegypten. Kahira. Ibrahim Pascha 4.

Börsen⸗ und Handels⸗-RR 6udßwNauDu

Altenburg. Abdication des Herzogs Joseph Herzogs Georg.

Petition des Landtags an den

Krakau.

R eilgagen,.

ö ;

Amtlicher Theil.

Potsdam, den 2. Dezember 1848. Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin nebst Höchstderen Tochter, der Herzogin Louise Hoheit, sind nach Schwerin zurückgere ist.

Das heute auszugebende I3ste enthält unter Nr. 3962.

Gesetzsammlungs⸗Stück

Das Allerhöchstvollzogene Patent über die Publiration des Reichsgesetzes, betreffend die Einführung einer deut— schen Kriegs- und Handelsflagge, vom 26sten v. M. Berlin, den 3. Dezember 1848. Gesetzsammlungs⸗Debits⸗Comttoir.

Dem Posamentirer J. J. Mertens zu Geldern ist unter dem 24. November 1818 ein Patent auf eine Maschine zum Zwirnen und gleichzeitigen Spulen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

.

1

nichtamtlicher Theil Uichtamtlicher Theil. 2. . Den tsehland.

Preußen. Berlin, 2. Dez. Nach dem heutigen Milit air— Wochenblatte ist der General⸗Major à la Suite, von Below, zum Commandeur der 1. Division, der Oberst von Herrmann, Com— mandeur des 14. Infanterie Regiments, zum Kommandanten von Magdeburg, der Major von Pommerenicke, von der 2. Artillerie- Brigade, zum zweiten Kommändanten von Glogau, der Major von Knoblauch, vom 38., zum Commandeur des 12. Infanterie ⸗Re⸗ giments, der Oberst Lieutenant Bahr, vom 9., zum Commandeur des 14. Infanterie⸗-Regiments, der General-Major Fidler, Com- mandeur der 13. Landwehr-Brigade, zum Kommandanten von Saar— louis, der Hauptmann von Rehbinder, vom 16. Infanterie ⸗Re⸗ giment, zum Major und Commandeur des Landwehr Bataillons 36. Infanterie⸗-Regiments ernannt, der Major von Wangenheim, Vorsteher der Marine-Abtheilung des allgemeinen Kriegs⸗Departe⸗ ments, mit Beibehaltung seiner bisherigen Stellung, zum Reichs— Kriegs-Minister nach Frankfurt a. M. kommandirt worden. Ferner ist, dem General-Major von Stockhausen, Commandeur der 1.

Division, als General-Lieutenant mit Pension, dem General-Major

und Kommandanten von Magdeburg, von Fischer⸗Treuenfe id, als General-Lieutenant, dem Obersten von Foller, zweiten Kom. mandanten von Magdeburg, als General Major, dem Rittmeister von Aulock, vom 3. Dragoner⸗Regiment, als Major, mit der Re— giments-⸗Uniform, mit den vorschrijts mäßigen Abzeichen für Verab— schiedete, Aussicht auf Civil-Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden. ;

Sundes- Angelegenheiten.

Frankfurt, 29. Nov. (Frankf. Journ.) Der National- Versammlung ist heute nachstehende Eingabe überreicht worden:

„Abgeordnete des Handelsstandes aus den Städten: Memel, Tilsit, Königsberg, Elbing, Danzig, Kolberg, Stolpe, Anklam, Swinemünde, Stet= tin, Wolgast, Uckermünde, Stralsund, Barth, Rostock, Wismar, Stargard, Neubrandenburg, Steelitz und anderen mellenburgischen Städten, ferner aus Lubeck, Kiel, Altong, Hamburg, Lauenburg, Hannover, Harburg, Celle, Hil⸗ desheim, Hameln, Göttingen, Walsrode, Emden, Oldenburg, Frankfurt a. M. und Leipzig haben nach mehrmonatlicher gemeinschaftlicher Berathung einen motivirten Entwurf zu einem Zolltartfe fur das vereinte Deutschland zu Stande gebracht. Bei dieser Ausarbeitung hat vor Allem die Ansicht

Berlin, S

geleitet, daß die künftige einheitliche Zollverfassung, wenn sie, als eine kräf⸗ lige Stütze der politischen Einheit, von dauerhaftem und fegensreichem Bi— stande sein soll, die wirklichen Gesammtinteressen von ganz Deutschland mit Umsicht und in gerechter Weise berüchsichtigen müsse. Der allgemeine deutsche Zoll- tarif darf nicht vie künstliche Begünstigung einzelner Industriezweige bezwecken, sondern hat die Beseitigung seder unbilligen Beschräntung für alle Eiwerbszweige gleichmäßig zu erstreben. Man ging zugleich von der Ansicht aus, daß die be⸗ vorstehende Zolleinigung eine höchst günstige, ja für lange Zeit vielleicht die einzig mögliche Gelegenheit sei, eine zeitgemäße und durchgreifende Reform des Zollvereinstariss und der gesammten deutschen Handels verhält- nisse in Ausführung zu bringen. Die Abgeordneten des Handelsstandes, welche vor Allem den praktischen Gesichté punkt festzuhalten hatten, haben geglaubt, daß sie ihre Ansichten und Wünsche in Bezug auf die Neugestal= tung der deutschen Handels- und Zollverhältnisse nicht besser würden dar- legen können, als mittelst gemeinschaftlicher Ausarbtitung eines motivirten Entwurfs zu einem umfassenden Zolltarif. Wie man auch über einzelne oder selbst viele der vorgeschlagenen Zollsätze und der angedeuteten Motive urtheilen mag, das Jeugniß wird man bei unbefangener Prüfung unserem Tarifentwurf nicht versagen, daß derselbe auf ber Hrundlage vielseitiger thatsächlicher Materialien beruht, und unabhängig von theoretischen Tenden= zen, überall die Praris und das Erreichbare im Auge behalten hat. Auf die gegebenen Verhältnisse ist durchweg Rücksicht genommen, eben so sehr auf die bestehenden Industrie⸗Interessen in manchen Theilen des ? ollvereins, als auf die eigenthümlichen Zustände in den außerhalb jenes Vereins befindlichen nord= deutschen Küstenstaaten. Der unterzeichnete Ausschuß beehrt sich, Einer hohen National- Versammlung den im Vorstehenden besprochenen Entwurf zu einem Zolltarif für das vereinte Deutschland beigehend ergebenst zu überreichen, mit dem Wunsche, daß diese Ausarbeitung bei der Feststellung' der neuen ein“ heitlichen deutschen Handels- und Zoll? Verfassung eine geneigte Berück⸗ sichtigung finden und zur gedeihlichen Lösung dieser eben so schwierigen wie solgewichtigen Aufgabe von einigem Nutzen sein möge. Der Aus schuß der hier versammelt gewesenen Abgeordneten des Handelsstandes. Frank⸗ furt 4. M., den 27. November 1848.“

Die leitenden Grundsätze des Tarif⸗Entwurfes sind, wie in der Ein—⸗ leitung zu demselben bemerst werden, folgende gewesen: 1) Zollbefreiung der nothwendigen Lebensmittel. 2) Bestimmung der Eingangs - Abgaben für sonstige Verzehrungs- Gegenstände (namentlich Kolonial! Waaren, Ge⸗ würze, Wein und Südfrüchte) unter Rückführung derselben auf das beim preußischen Tarif von 1818 ursprünglich stattgefundene Verhältniß des Zoll— Betrages zum Werthe der Waare, und mit Nücksicht darauf, daß die Ab- gabe bei keinem Artikel den niedrigsten Satz überschreite, bei dem die größte Zolleinnahme zu erwarten steht. 3) Zollbefreiung oder doch nur ganz niedrige (in der Regel 3 pCt. nicht übersteigende) Eingangs-⸗Abgaben für Fabril. Materialien und Halbfabrikate. 4) Bestimmung der Eingangs⸗ Abgaben, für Fabrifate nach dem Maßstabe von reichlich 140 Prozent des durchschnittlichen Werthes. 5) Aufhebung aller Ausgangs- Abgaben. 6) Fern⸗ haltung jedes Schifffahrts- Gesetzes und jedes Differentialzoll⸗Systems. Dieser Tarif- Entwurf, welcher zugleich Sim Neichshandelsministerium, so wie den hier anwesenden Negierungs - sKommiffarien zur Zollkonferenz, zu⸗ gestellt worden, wird dem Vernehmen nach den Dandels - Corporationen aller noch nicht dabei betheiligten wichtigeren Plätze mit der Aufforderung zu einer zustimmigen Erklärung demnächst zugesandt werden und auch im Wege des Buchhandels zu erhalten sein.

Die Frankf. O. P. A. Ztg. theilt in einer Ertra⸗ Beilage zu Nr. 315 den von Dahlmann als Berichterstatter der Reiche ver⸗ sammlung vorgelegten Bericht des Verfassungs⸗-Ausschusses über den Abschnitt der Reichsverfassung: „der Reichstag“, mit. Wir werden ihn morgen vollständig geben. ;

Oesterreich. Wien, 30. Nov. (Wien. Ztg.) Am 28sten d. M. überreichte eine Deputation der Kaiserl. Rationalbank dem Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz folgende Adresse:

„Durchlauchtigster Fürst! Unter den Instituten, welche des beson— deren Schutzes der Staatsverwaltung sich zu erfreuen haben, und in ihrer Stellung den öffentlichen und Privat-Kredit zu heben berufen sind, steht die National-Bank im Vordergrunde. Ruhe, gesichertes Eigenthum und Wohl stand der Staatsbürger sind durch ihre unangefochtene Erhaltung bedingt. Die verhängnißvollen Ereignisse des jüngst abgelaufenen Monats Oftober schwebten drohend wie das Schwert des Damokles auch über der Bank, in welcher Münz-⸗Schatz, Banknoten, Maschinen zur Erzeugung der letzte— ren, und werthvolle Pfänder hinterlegt sind. In den entscheidendsten Au⸗ genblicken erschienen Ew. Durchlauckt als obeister Heerführer min Ihren tapferen Truppen und schirmten und schützten die Bank gegen jedweich möglichen frevelhasten Angriff. Die Direction der Bank ist innigst durch= drungen von der Größe der Hülfe, welche dieser National- Anstalt ge= worden ist. Deshalb erlaubt sie sich vor Ew. Durchlaucht zu eischeinen und Hech denenselben ihren ehrerbietigen gerührten Dank für das segensvoll Vollbrachte darzulegen.“

(Folgen die Unterschriften.)

Hierauf antwortete Se. Durchlaucht der Feldmarschall in fol⸗ genden Worten:

„Meine Herren! nen lovalen Gesinnungen. Gemüth einen wohlthuenden Eindruck, nach so manchen heftigen, leiden⸗ schaftlichen Angriffen und Ausfällen gegen meine Person, nunmehr durch zahlreiche Deputaiionen von so vielen Seiten zu vernehmen, daß meine Denk und Handlungsweise doch von dem größten und achtbarsten Theile der wiener Bevölkerung nicht verkannt wird. Glauben Sie mir, meine Herren, daß gleich bei meinem Erscheinen vor Wien einer meiner ersten Ge⸗ danken die Wahrung des wichtigen Instituts war, dem Sie so würdig vor⸗ stehen, und dessen Ruin namenloses ünglück über die Monarchie gebracht hätte; doch die göttliche Vorsehung hat dasselbe beschützen und so großes Elend von Tausenden abwenden wollen. Mein ganzes Streben ist, Ord—= nung, Gesetz und Recht wieder zur Geltung zu bringen, die hier schon lange aufgehört hatten zu bestehen; die Unterstützung von so vielen wacke— ren Staaisbürgern, deren ich täglich mehr kennen lerne, wird mir die Aus— führung meiner so schweren Pflichten erleichtern, und wenn alle Gutgesinn⸗ ten mit vereinten Kräften wirken, so können wir hoffen, unser theures Vater⸗ land einer Auch ichen Zukunft entgegen zu führen.“

Die Direktoren übergaben hierauf dem Feldmarschall die nam⸗ hafte Summe von 3009 Fl. C. M. für die unter dessen Befehlen stehende Armee, wofür der Feldmarschall ihnen im Namen der Trup⸗ pen seinen verbindlichsten Dank ausdrückte.

Wien, 25. Nov. (G. 3.) Die Operationen gegen Ungarn unter persönlicher Leitung des Fürst⸗-Marschalls haben insofern be= gonnen, als einige Brigaden bereits dahin in Marsch gesetzt worden 7 Die Eintheilung der operirenden Truppen ist folgende: Erstes

Ich danke Ihnen für die mir so eben ausgesproche⸗

onntag den 3. Dezember

Es freut mich herzlich und macht auf mein

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße nr. 57.

isis.

Armee Corps: der Banus, Chef des G. O. M. Stabes, General⸗ Major Zeisberg; Divissonaire: F. M. L. von Hartlieb und Kempen; Brigadiers. General-Majore Baron Neustädter, von Karger, von Kriegern, Oettinger und Oberst Baron Gramont, 18 Bat., 260 Es⸗ ladronen und 6 Batt. Zweites Armee⸗Corps: F. M. L. Graf Wrbna. Divisionaire: F. P. X. von Ramberg und Baron Czorich; Brigadiers: General⸗NMasore Baron Lederer, Fürst Colloredo, von . und Oberst Fürst Jablonowsky, 16 Bat., 7 Eskadr. und 9 Batt. = Drittes (Reserve⸗)] Armee-⸗Corps: F. M. X. Graf Serbelloni; Di⸗ visionaire: F. M. L. Edmund Fürst Schwarzenberg und Franz Fürst Liechtenstein; Brigadiers: General- Majore Gr. Bellegarde, v. Schütte, von Parrot, von Liebler, 9 Grenad. Bat., 25 Ezk. und 18 Batt. Diese werden unterslützt durch bas Corps des F. M. 2. von Si⸗= munich (5 Bat., 2 Eekad) gegen Tyrnau; des F. M. L. Graf Schlik (10 Bat. und 11 Eskad.) gegen Kaschau; des FJ. M. T. Baron Puchner aus Siebenbürgen, dem sich der General-Major Ba⸗ ron Wardener aus der Bulowina anschließt, über Karlsburg auf Arad zu; des General-Majors von Supplikaz im Banat, welches durch seine Truppen von den Magyaren ganz gesäubert ist; endlich des F. M. L. Ritter von Dahlen an der kroatisch⸗steyerischen Gränze, mit der bereits erfolgten Besetzung der Murs-Insel im Ganzen eine auf den Mittelpunkt Ungarns gerichtete Macht von 150,000 Kriegern. Wien selbst, unter dem Gouverneur, F. M. L. Baron Welden, hat als Besatzung die Divis. F. M. L. Landgraf Fürsten⸗ berg, Baron Zephiris; die Brigade des General-Majors von Frank, von Ckizzola, von Sanchez und Herzinger mit 165 Bat., 8 Eskad. und 4 Batterieen. Der allgemeine Angriff der Armee auf Ungarn erfolgt am 27sten d. M.

Wien, 27. Nov. (Prag. Ztg.) Für heute ist die Abreise des Banus Jellachich, der das Offizier⸗-Corps mit einem großartigen Festmahle im Sophieensaale bewirthet hat und von demselben in sei⸗ nem Wagen nach Hause gezogen worden ist, zu der gegen Ungarn und bis nach Oedenburg vorgerückten Armee festgesiͤtzt. Viele Neu⸗ gierige eilen auf den bis auf eine Stunde Weges von Wien ent⸗ sernten Laaberg, um Ohren- und Augenzeugen des angesagten An⸗ griffes zu werden. Die im Oktober dominirende Neigung, alle Kriegsvortheile den Magyaren zuzuschreiben, hat sich bisher noch nicht verloren. Und daher möchten wir auf Rechnung dieser Vorliebe das Gerücht setzen, daß das Regiment der Mengen Kürassiere größtentheils aufgerieben sei, indem die angreifende Mannschaft in die von den Magyaren bereiteten, mit Rasen bedeckten Senkgruben gestürzt sei und dort niedergemacht wurde. Wir halten die Thatsache, die in Wien willigen Glauben findet, für eine Erdichtung. In den Gast⸗ und Kaffeehäusern wird mit viel Vorsicht fonversirt, und da⸗ her sind auch die Acußerungen über den Reichstag höchst selten. So viel theilt man sich jedoch mit, daß die Reichstags ⸗Mitglieder, welche dem gegenwärtigen Präsidenten ihre Stimmen gegeben haben, diese Wahl für eine Anerkennung der Oktober-Revolutclon erklären, während der Umstand ignorirt wind, daß von den Mitgliedern, welche wahrscheinlich für Strobach gestimmt hätten, an 130 anderwärts als an ihrem Bestimmungsorte weilen. Bei der Untersuchungs⸗Kom⸗ mission sind bereits 14 Personen verhört worden, die sich an dem Morde Latour's betheiligt haben, jedoch dasjenige Individuum, wel- ches den tödtlichen Schlag mit dem Hammer geführt hat, befindet sich nicht darunter. An eben dieser Kommission ist ein Ansuchen um genaue Personsbeschreibung Tausenau's angelangt, wonach es scheint, daß eine ihm ähnliche Person außerhalb Wiens eingezogen wor⸗ den ist.

Wien, 27. Nov. (Bresl. Ztg.) In der ungarischen Sache wird es nun Ernst, und es finden siaike Truppenbewegungen statt; die Angriffe sind demnächst und zwar von allen Seiten zu gewärti⸗ gen. Kossuth soll erklärt haben, daß, wenn nur noch zwei Ungarn verblieben, der eine ungarischer Kriegs- und der andere ungarischer Finanz-⸗Minister verbleiben würde. Tiotz dieser und so vieler anderer Rodomontaden, und trotz der starken Befestigungen von Komorn und Pesth, zweifeln Wenige an einem baldigen Ausgang. Fürs erste haben die Magyaren ihre Hauptstädte vor Verheerungen sicher ge⸗ stellt, indem sie mit ihren Verschanzungen so weit als möglich her⸗ ausrückten. Gegen den Gebrauch der Kettenfugeln, welcher sich die Ungarn auf unstatthafte Weise bedienen, hat Fürst Windischgrätz eine ernstliche Abmahnung an dieselben ergehen lassen; Kettenkugeln sind nämlich zwei durch eine Kette mit einander verbundene Kugeln von schwerem Kaliber, die durch die schwerere Berechnung des Doppel— gewichts zwar von einer weniger sicheren, allein auch von einer um so mörderischeren Wirkung sind. Die Antwort war, daß sie zur Vertheidigung solches für erlaubt hielten, sich aber dessen enthalten wollen, wenn Fürst Windischgrätz ihnen dafür congrevesche Raketen senden würde.

Eine Deputation aus Siebenbürgen hatte in Kremsier beim Grafen Stadion Audienz. Sie verlangte Beruhigung über die ihr Land bedrohende Gefahr für den Fall, als eine Pacifizirung Ungarns ohne deren Einvernehmen stattfinden sollte und weiterhin, an der Re⸗ präsentation am allgemeinen Reichstag theilzunehmen. Den ersten Theil des Begehrens versprach der Minister in Erwägung zu ziehen; über den zweiten äußerte er sich in einer Weise, die eine dem nächstige Umgestaltung der Reichsversammlung in ihren äußeren Formen in Auesicht stellt. 3 ö

Versammlungen werden nach und nach wieder zugelassen. Außer dem gleich freigegebenen kaufmännischen Vereine, dem n, . Vereine und der medizinischen Fakultät findet heute auch die . Musikvereines statt, um über dessen Fortbestand zuentscheiden. mee dem ist für heute Abend sogar eine politische dr n, menberufen, nämlich der hierortigen Wähler nach , . , n. gegen den hier anwesenden wiener Deputirten . 2 u. deutsche Anschlußfrage in Betreff der 88. 2 und ö furter Akts zu erklären.

Folgendes ist nach dem J. d. Oest. Lloyd das Programm des Centrums des österreichischen Reichstages: