e wi 3 Stolz uns bewußt wurden, als Preußen, dem glück⸗ 4123 — Fürst und Volk von dem farbenreichen un⸗ zerreißbaren Bande der Liebe und Treue ewig fest umschlungen ge— halten wurden, anzugehören, so mußten wir don dem Tage an seuf⸗ en und klagen, als über unser schönes Land die wilden hochaufschau⸗ ; den Fluthen der Anarchie einherbrausten, welche nun seit vielen Yer en die lang und treu gehegten grünen Saaten auf den Gesil⸗ den unübersebbar vieler unglücklicher Menschen verheerten, die augen= Gegenstand des Entsetzens die lodernde Flamme des
ickli ein ö * = 2 — selbst am hellen Mittage schwingen, =. damit nlie göttliche und menschliche Ordnung niederzubrennen. Was müs⸗ sen Ew. Königliche Majestät srit jenen unglückseligen Märztagen ge⸗ litten haben — denn von da an war der Weg selbst der Treuen im
Volke, die keine Freiheit kennen und keine Freiheit wollen, als er⸗ wachsen auf dem Wege der Ordnung und des Gesetzes, ein dor nen, reicher und sorgenschwerer, auf dem das Kreuz hart auf uns lastete! Was mußten Ew. Königliche NMajest at namentlich in den letzten Wo⸗ chen nicht Alles hören und seben, übersehen und vergeben — aber, wie Gott der Herr einst sprach: Bis hierhin und nicht weiter, hier sollen sich legen die stolzen Wellen deines Zorns, — so konnte auch die größte Selbstverleugnung, die höchste Bereitwilligleit unseres eben so gütigen als weisen Königs und Herrn nicht länger eine mehr als undankbar gewordene gottlose Hauptstadt schonen und einer National⸗ Versammlung noch ferner freies Spiel lassen, die ihre hohe Aufgabe nicht begriffen hat, und die, statt mit der Krone eine Verfassung zu berathen und zu beschließen, mit nichte würdigen Kleinigkeiten die kostbare Zeit todtschlug, jedes Ministerium bisher so bald schon wieder unmöglich machte, und die mit Lavaströmen die Gebiete von sechszehn Millionen auf sie hoffender und ihnen einst vertrauender Menschen schnöde und schändlicher verheert! Die einsiweilige Festhaltung des Ministeriums Brandenburg, die Verlegung der Versammlung nach Brandenburg und ihre nothwendige kurze Vertagung sind Handlungen, die uns den geliebten König in Thatkraft handelnd zeigen, wir sehen darin wieder seinen Arm hören darin wieder seine Stimme — und indem wir durch diese Zeilen für diese redenden Zeugnisse, daß unser König, als ein König von Gottes Gnaden, noch über der Furcht und dem Bei⸗ fall armfeliger Menschenkinder, die Demagogen, die Verräther des Landes und Zertreter unsers Glückes sind, bocherhaben dasteht, un⸗ seren tiefempfundenen schuldigen Dank ausdrücken, wagen wir noch die Bitte ganz gehorsamst auszusprechen, daß Ew. Königliche Maje— stät Allergnädigst geruhen wollen, muthig und getrost auf diesem Wege fortzuwandeln und mit fester Königlicher Hand das Staatsru⸗ der zu führen, ehe die Wühler und die Umsturzrotten noch, weiteres Terrain gewinnen und diese Unersättlichen die Schrecknisse eines Bür—⸗ gerkriegs zum Dank für Nachsicht und Güte uns bereiten. Wir ersterben Ew. Königlichen Majestät . treugehorsamste Landeskinder der Gemeinde Wolf 4. d. Mosel. (104 Unterschriften.) Wolf a. d. Mosel, den 23. November 1848. An Seine Majestät den König von Preußen. Allergnädigster König und Herr! ö Ew. Majestät haben die zur Vereinbarung der Staats⸗Verfassung berufene Versammlung unterm Sten d. M. nach Brandenburg verlegt und bis zum 27sten d. M. vertagt, viele Mitglieder dieser Versamm⸗— lung aber nicht nur der Krone die Befugniß zu dieser Maßregel be
so, wie wir, durchweg die diesseitige Provinz denkt und spricht.
zeichnete uns gedrungen, zugleich für sehr Viele den tiefgefühltesten
Befehl vom 8. November er. die National-Vertretung landesverrä—⸗ therischen Einflüssen durch ihre Verlegung nach Brandenburg entzo—
1258 wir, so wie das ganze Land, nichts Gutes hoffen, aufzulösen und eine neue Wahl vornehmen zu lassen. * Wenngleich in der Eil sich nur Wenige unterzeichnen konnten, so wagen wir es dennoch, Ew. Majestät ehrfurchtsvoll zu sagen, daß
In tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste. Grimmen, am 23. November 1818. (Folgen 23 Unterschriften.)
Allerkurchlauchtigster, Großmächtigster! Gnädigster König und Herr! Ew. Königlichen Masjestät fühlen wir allerunterthänigst Unter⸗
Dank auszusprechen dafür, daß Ew. Königliche Majestät durch den
gen haben.
Ew. Königlichen Majestät wagen wir hier zugleich allerunter— thänigst auszusprechen, daß wir in bösen wie in guten Tagen halten wollen an dem uns von Gott gesetzten König und Herrn, daß wir aber auf das tiefste verabscheuen das Verfahren derjenigen unserer Volksvertreter, welche mit Beiseitesetzung alles göttlichen und mensch lichen Rechtes und mit unerbörter Frechheit sich nicht scheuen, die Gräuel des Bürgerkrieges, Gett sei Dank, nur ihrer Absicht nach, ins Land zu schleudern, um ihre verruchten, selbstsüchtigen Zwecke ins Werk zu setzen.
Dagegen freuen wir uns, daß Ew. Majestät wieder ein starkes Bollwerk geworden sind für alle guten Preußen, die ihren König und ihr Vaterland wahrhaft lieben, und wir vertrauen fest darauf, Ew. Königliche Majestät werden von den wiederholt verheißenen Freihei— ten, die zum wahren Wohle des Volkes gereichen, nichts entziehen denen, die in alter pommerscher Treue ersterben als
Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste.
Stepenitz (Provinz Pommern, Regierungsbezirk Stettin, Kreis Kammin), den 21. November 1848.
(Folgen 67 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster! Allergnädigster König und Herr! . .
Die schweren Tage, welche die Vorsehung über Ew. Majestät und unser theures Vaterland verhängt hat, sie lasten auch drückend auf den Schultern Ew. Majestät getreuen Unterthanen.
Schmerzlich berührt es sie aber, daß, wenn auch nur in gerin— ger Zahl, ein Theil des preußischen Volkes es versuchen konnte, den Thron unseres hochverehrten Königs erschüttern zu wollen.
Die weisen und kräftigen Maßregeln, welche Ew. Majestät Re⸗ gierung nunmehr zur Ausführung kommen läßt, werden jedoch sicher lich dem gesetzlosen Treiben der Verblendeten ein Ende machen und dadurch den inneren Frieden im Vaterlande wiederherstellen, ohne welchen Gewerbe, Handel, Kunst und Wissenschaft nicht aufblühen können. .
Wir statten hierfür Ew. Majestät unseren tiefgefühlten Dank ab und sprechen gleichzeitig unsere Treue und Ergebenheit aus, in wel⸗ cher wir ersterben als
Ew. Majestãt unterthänigste. Stadtverordneten.
Der Magistrat und die November 18418.
Goldberg in Schlesien, den 27.
stritten, sondern auch am 15ten d. M. erklärt, daß das jetzige Mi— nisterium vorläufig weder befugt sei, Staatsgelder zu verwenden, noch zu erheben. ö ö
Bei dem Widerstreite der Meinungen, welcher sich in Betreff der Gesetzlichkeit des Verfahrens der Krone kundgiebt, glauben wir nicht zögern zu dürfen, an den Stufen des Thrones die Versicherung nie— derzulegen, ; . daß wir nach den bestehenden staatsrechtlichen Normen das
Verfahren der Krone für eben so völlig gesetzmäßig und gerechtfertigt, als den Ausspruch jener Fraction der Natio⸗ nal⸗Versammlung für durchgängig ungesetzlich, ja für völlig geeignet erachten, die Anarchie zu befördern und den Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern. -
Wir werden in guten wie in bösen Tagen festhalten in dem alten guten Vertrauen zu Ew. Majestät, und in dem Glauben, daß uns nichts verkümmert werden soll an unseren constitutionellen Rechten. .
Ew. Majestät getreueste Unterthanen. (90 Unterschriften.) Mittelwalde, Grafschaft Glatz, den 24. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr! . Ew. Majestät wollten wir hierdurch unsere herzliche, tiefgegrün= dete Liebe und Treue ausdrücken. . Wo so Viele sprechen, wollten wir nicht schweigen, sondern schlicht und fest es aussprechen: Wir vertrauen Ew. Majestät als treue Preußen dem treuen Preußenkönig, dem wir als unseren angestamm— ken König von Gottes Gnaden die besten Absichten für Seines Vol— kes Wohl zutrauen. Auch wir freuen uns aller vernünftigen Verbes⸗ serungen und Freiheiten, aber unseres Wissens helfen alle sogenann⸗ ten Rechte und Freiheiten nichts, ohne Treue und Glauben, Zucht und Vertrauen. So denken wir und mit uns Tausende. Uns verlangt nach Ruhe. Wir wollen, und, so viel wir wissen, will dies das ganze Land, daß in Ruhe auferbaut werde, was in muthwillig und absicht— lich unterhaltener Unruhe nimmer zum Ziele geführt wird. Daher danken wir Ew. Majestät für die jüngsthin gefaßten kräftigen und durchgreifenden Enischlüsse, in denen auch wir den einzigen Weg zur Ruhe und zum dauernden Heil des Vaterlandes erblicken. Gott wird unseres Preußenlandes Fels und Hort sein, wie er es gewesen in vergangenen Tagen, so in dieser unserer Zeit. Er wird es stark sein lassen zu Deutschlands Heil. Ew. Majestät werden siegen durch Wahrheit und Recht; denn dem Aufrichtigen läßt's Gott gelingen Das ist unsere Zuversicht. ; . Gott segne unseren geliebten König, dem wir ren, und zu dem wir halten mit Gut und Blut. Ew. Majestät treu gehorsamste Unterthanen Einwohner zu Eggersdorf bei Gr. (Folgen 145 Unteischriften.!)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Treue geschwo⸗
Salze.
Die Unterzeichneten, von Liebe für ihren guten und gerechten ihr Vaterland beseelt, wagen es, Ew. Majestät ihren
allerunterthänigsten Dank ehrfurchtsvoll darzubringen für die hohe
König und für
Bestimmung, daß die National⸗Versammlung verlegt werden soll.
Eben fo ehrfurchtsvoll wagen sie die Bitte, iin Fall diese Ver= sammlung sa . hohen Befehle nicht unterwirft, dieselbe, von der
Wir Bewohner der Stadt Willenberg und Umgegend fühlen uns gedrungen, Ew. Majestät, unseren allverehrten Landesvater, hier⸗
Mit tiefem Schmerze haben wir jedoch auch daraus den inglück⸗ lichen Zusammenstoß eines Theils der Volksvertreter mit der Regie⸗ rung Ew. Majestät vernommen. Wir mißbilligen die Hantlungs⸗ weise der Ersteren und legen dagegen den von Ew. Majestät getrof⸗ fenen Maßregeln zur Abwendung einer größeren Gefahr unseren gan= zen Beifall bei. z
Indem wir Namens unserer Gemeindeglieder hiermit össentlich das Gelübde der unverbrüchlichsten Treue zu Ew. Majestät erhäbenem Königshause niederlegen, erklären wir zugleich feierlichst, daß Ew. Majestät wir mit Leib und Leben, Gut und Blut, Weib und Kind angehören und bis zum Tode ergeben sind, und daß keine Macht der Erde uns trennen soll von dem sowohl durch Großthaten als durch Verdienste ums Vaterland sich so reichlichst ausgezeichneten und glor⸗ reichen Hause Hohenzollern.
Möge Gottes Geist in den Wir: Ew. Masjestät ruhen und Sie zu Ihrem aller Kraft und Weisheit ausrüsten!
In tiefster Ehrfurcht, eingedenk 1. Petri 2, Vers 17.
Ew. Königlichen Majestät ᷣ allerunterthänigste die mit vollständigen Vollmachter versehenen Deputirten der N
: Ortschaften des kulmer
in Westpreußen.
eußen),
en dieser Zeit zwiefach auf heiligen Königsamte
imit nit
der biblischen Aufforderung
Stadtgebiets Klein⸗Lunau im Kreise Kulm (in Westpr am 26. November 1848. (28 Unterschriften.) In Bezug auf die Dorfschaften Klein-Lunau bemerkt, daß die Deputirten zu einer anderen Zeit sind, eine Adresse an die National nlung Sie widerrufen dies hiermit.
Schöneck beredet we zu unterschre
und
Allerdurchlauchtigster!
Großmächtigster König ;
Bauern und Inwohner, Steiger und Grubenleute f K. Buddenbruck, P äußersten Marken des Pi
, gegen einen von Vsten
Wir Ludwigsdorf (Kreis Kreuzburg O. witz und Steinberg, die wir hier ann ßenlandes wohnen und gleichsam berufen t hereindringenden Feind zuerst den Kampf zu kämpfen, wir sind auch fest entschlossen und das ist unser freies und treu gehaltenes Wort — Ew. Majeslät hohen Königsthron Mann für Mann, in sest geschlossenen Reihen zu umstellen und das theure Haupt unseres hoch verehrten Landesfürsten mächtig zu schützen gegen jeden inne
1
wie Unkraut aus dem heiligen Stunde, sei es aufs dem Al viss , Feinde Ew. Majestät sind auch unsere Feinde!“ so wie wir Tausende von Häup tern dastehen, stark und muthig, zu wehren dem, der unser gutes Recht uns nehmen will, so brechen wir sosort mit Jedem und sei er unser Bruder der gegen unseren angestammten Landesvater sich auflehnt, gegen unseren König und Herrn, Friedrich Wilhelm, der berufen ist von Gott, uns zu segnen, der wahrhaft gewilligt ist, uns immer mehr srei zu machen, der stark ist und mächtig, zu schützen unser Hab und Gut. In tiefster Ehrfurcht gegen Ew. Königl. Majestät unterzeichnen sich.
Ludwigsdorf, den 26. November 1848. (182 Unterschriften.)
Majestät!
Geliebter König und Herr! Der Aufruf Ew. Majestät vom 11. November ist zu uns ge drungen und hat in unseren Herzen den lautesten Wiederhall gefunden Geliebter König! Wir sind Preußen und werden als solche mi
mit uͤnseren tieffühlenden Dank für die von Allerhöchstdemselben ein⸗ geleiteten Schritte in Rücksicht die Stadt Berlin und die daselbst befindliche National⸗Versammlung darzubringen. Gleichzeitig gewäh⸗ ren wir Ew. Majestät die feste Versicherung, daß wir, als echte Preußensöhne, in dem Vertrauen zu unserem angestammten Königs⸗ hause fest und unerschütterlich verharren wollen.
Wenngleich unsere Zahl durch Zufall und Umstände nur klein
ist, so können wir es mit Zuversicht behaupten, daß unsere Gesinnun⸗— gen die wahre und entscheidende Volksstimme kundgeben, und daß neben uns die Mehrzahl Preußens Bewohner bereit ist, ihrem ver— ehrten Herrscher mit Freuden Gut und Blut zur Zeit der Bedräng⸗ niß zu opfern. Sollten auch hunderte Adressen exaltirter Klubs und Gesellschaften einen uns fremden Wunsch äußern und kundgeben, sie umfassen die Hauptzahl der Unterthanen Ew. Majestät nicht, und lie⸗ fern nur die Produkte zügelloser und anarchischer Schritte.
Mögen Ew. Majestät in diesen wenigen Zeilen nicht leerer Worte Schall, sondern einen festen, männlichen Entschluß ersehen, der sich bereit zeigt, bei heraunahender Gefahr auch auf den leisesten Wink Ew. Masestät das Wort durch die That zu bekräftigen. Stadt Willenberg in Ostpreußen, den 18. November 1848.
ihrem König stehen und fallen, denn für Dich und Dein Haus geher wir freudig in den Tod, weil Ihr uns stets den einzig richtigen Weg zur wahren Freiheit führtet. Sei getrost, geliebter König, und wand vor dem Geschrei der wühlerischen, mißleitenden Herzen schlagen für Dich mit heißer Glut und beten für Dich zum Herrn der Heerschaaren, damit er und Muth verleihe, den Weg des Rechtes standhaft zu gehen. ztt segne Dich dafür, daß Du mit Deinen treuen Rathgebern Staatsschiff wieder auf dit rechte Bahn leitest und es von den entfernst, in deren Nähe es das frevelhafte Beginnen eitler Selbstsüchtigen gebracht hatte. Vertraue auf uns, geliebter König, wie wir Dir vertrauen, denke stets daran, daß der alte preußische Wahlspruch: „Mit für König und Vaterland“ unverlöschbar Millionen H gegraben ist. Mit unverlöschbarer Liebe und ungemessenem Vertrauen seren König und Herrn sind wir immer Ew. Majestät treue Unterthanen im Gr.
Deinen Pfad unbeirrt
ele X Menge. Millionen
Und Gott
erzen ein⸗
strehlitzer
(108 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster,
Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr! ⸗
Die unterzeichneten Bewohner des Berenter Kreises haben mit tiefem Bedauern und mit Entrüstung das Ueberhandnehmen der Anarchie, den gegen die National-Versammlung von der demokrati⸗ schen Partei ausgeübten Terrorismus und die gänzliche Unverträg— lichkeit dieser Zustände mit einer gedeihlichen Entwickelung unserer neuen Verfassung beobachtet. ; So wie sie daher auf der einen Seite die Zusicherung Ew. Majestät in der Proclamation vom 11ten d. Mts., dem Lande die versprochenen Freiheiten unverkürzt gewähren zu wollen, freudig be⸗ grüßen, so sind sie zugleich tief durchdrungen von der Nothwendig— keit der zur Wiederherstellung der Ordnung und zur Sicherung der freien Berathung der Landes⸗Repräsentantion von Ew. Majestät durch Allerhöchstihre verantwortlichen Minister verordneten Maßregeln, wenngleich sie deren Ernst und Schwere nicht verkennen.
Indem sich die Unterzeichneten in ihrem Gewissen gedrungen fühlen, diese Gesinnungen im Gegensatz zu den gegen jene Maß⸗ regeln laut werdenden Kundgebungen an den Stufen des Thrones niederzulegen, ergreifen sie diese Gelegenheit, um zu erklären, daß sie bereit sind, mit Gut und Blut für dieselben einzustehen, und daß sie in unverbrüchlicher Treue durch gute und böse Tage ausharren wer— den als Ew. Majestät und der angestammten Dynastie der Hohen⸗
zollern
allerunterthänigste Bewohner des Berenter Kreises. Gr. Podleß, den 21. November 1848. (Folgen 326 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die Prockamatlon Ew. Masestät vom 111en d. M. ist wie ein
hellleuchtender Stern in dunkler Nacht erschienen, ist hier mit dank⸗
barer Rührung gelesen worden und hat eine allgemeine Freude her—
(57 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät haben, die Rechte gen uns in heiligem Eidschwur gelobt: . „Ich will Euch ein christlicher König sein!“ und treulich Wort gehalten. Darum stehen wir fest in unsere in unserer Treue gegen unseren Gnaden.“ Hönigern, namslauer Kreises, den 26. November . Im Namen und im Austrage der anus 6375 Köpfen bestehend Gemeinden Hönigern, Eckersdorf, Neßabel, Sterzendorf, Steinere dorf, Johannsdorf, Dammer und Städtel. (Folgen 102 Unterschriften.)
Himmel gehoben,
Felsen
fest
est, wie Nönig
vor G „doön .
1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! .
Ew. Königl. Majestät Proclamation vom 11ten d. M. hat bes uns, Ew. Majestät getreue Unterthanen, das innigste Vertrauen und die größte Freude hervorgerufen, und mit nen wir es an, was zu unserem und des schehen ist. J J.
Mag auch das Schicksal über uns verhängen, nimmer werden wir in dieser Treue und in diesem Vertrauen wan kend werden, und feierlich geloben wir an, mit Gut und Blut für König und Vaterland zu leben und zu sterben;,
) Ew. Königl. Majestät
treu gehorsamste Unterthanen, Uibigau, im Kreise Liebenwerda, den 29. November 1848. (Folgen 51 Unterschriften.)
vorgebracht.
dankbarem Herzen erken⸗ s ganzen Landes Heil ge⸗
was es wolle,
Zweite Beilage
Dritte Beil
1261
n. Deutschland.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Desterreich. Neichstags Verhandlungen. Thronentsagung des Kai— sers Ferdinand zu Gunsten des Erzherzogs Franz Joseph. — Wien. Hand⸗ Mer . des Kaisers an den Freiherrn von Welden . 4 n W ; r München. Die dem Landtage vorzulegenden . vürfe, Sachsen⸗Altenburg. Altenburg.
benen Herzogin.
Verhandlungen der
Gesetz⸗
= Beisetzung der Leiche der verstor— Ansprach 8 R ichs 6 z Ansprache des Reichs⸗Kommissärs.
. . Ausland. 8e, 5 Na ti gn al-Versammlung. Dankschreiben des päpst⸗ chen 18 do Prãsi ; 1 fü ĩ 62 . Antwort des Präsidenten. — Verwendung für die mi- Ins rgenten. Fortsetzung der Diskussion des Finanz⸗Budgets. — . rie Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Die Sache der Gläubiger l njene. — Tie Absendung französischer Truppen nach Civitavecchia. Schweiz. denn. Freiburger Petition. — Die Gewerbs Vereine. 21 lien. Flerenz. Wahl- Unruhen. Türkei. Konstantinope Linsül s preußis ies 1 ö. tinopel. Einführung des preußischen Reserve⸗ und Mike nm * *. * . ö Wissenschaft und Kunst. Doiree.
1 *
ichtamtlicher Theil.
Den t sehland.
122 1 * 8. . g . * BD undes - Angelegenheiten. . 8 55 3 276 2 3 ste Sitzung N42 J ⸗ Versammlung. (Tages- iber vom Abgeordneten Francke Nameng en Ausschusses erstatteten Bericht, die Aufhe⸗ und die Beschwerden der Segelschiffer auf dem den vom Verf tzung um 8d die Äbgeord neten Springe und seiinngen einreiht und einige neuerdings ein— ge zur Aszeige bringt. Hillebrandt be— daltswirthschattlichen Ausschusses über die in die— zu Ende gebrachte 9 . , Aude gebrachte Vorlage über das „ Heimatsge⸗ 6 9 ⸗ erstattet Namens des Ausschusses für die rage Bere über den Antr des? ĩ diage Bericht über den Antrag des Abgeordneten Zim— Spandow naeblich iu i stair per . angeblich zu Wien durch Militairperso⸗ 9 14 ate 7 53 s⸗ ss räuelthate er Antrag des Ausschusses
Nommission
die eu. Gi n betreffend. T ö „Vie Nationol Versammlung wolle in Erwägung der hshen gteit, daß das deutsche Volk über die Grundhãltigkeit der im Arne des Hern Zimmermann von Spandow enthaltenen An gaben über angeblich bei den letzten Ereignissen in Wien stattg hab⸗ ten Vorgänge durch eine vollkommen unbefangene Erhebung . Sachverhaltes Aufklärung erlange, das Reicheministerfum auffor⸗ dern, den nach Oesterreisn abgesentelen Reiche komissären ungesäumt den Auftrag zu ertheilen, an Ort un Stelle den Thaibestand der in Folge der wiener Ereignisse gemeldeten Gräuelthaten auf das genaueste zu erheben und darüber zu berichten, inwieweit das Gesetz gehandhabt ist, um die Urheber solcher Handlungen zur Strafe zu ziehen.“ von Schrenck, Mitglied des Ausschusses, stimmte diesem Antrage nicht ; brecht berichtet Auftrags des Petitions-Ausschusses über, eine Eingabe mehrerer bei den Festungsbauten zu Rastatt be— theiligt gewesener Bauleute, worin dieselben aus Rücksichten der Bil— ligkeit um 6 für die kei obigen Bauten erlittenen Ver— suste bitten. Der Antrag des Ausschusses, die National-Versamm— lung wolle diese, Petition dem Reichs- Krirgsministerinm zur etwaigen 6 Verfügung überweisen, wird ohne weitere Diskussion zum Beschl rhoben. Wiesne h lgende t io ne , h . ) . 16 (h um des zus war⸗ tigen: Vorkehrungen hat das Reichs-Ministerium getroffen, hen Deutschland und Ungarn den
bet. Grun
ut schadigune
„Welche um den Handelsbeziehungen zwischen T gebührenden Schutz zu sichern? Hat das Reichs. Ministerium etwa jetzt, wo, we (8 heißt, Abgesandte der Magyaren am Hofe zu Olmütz eine srirdliche Seilegung des großen Zwistes anstreben, die günstige Gelegen⸗ Beit benutzt, um mit der ganzen Energie, welche die bedrohten deutfchen Interessen g bieterisch verlangen, für Herstellung des Friedens zu interdeniren?“ 2) An das Reichs⸗Ministerium des Krieges: Welche Vo Hhtsmaßregeln hat das Reichs-Kriegs⸗-Ministerium getroffen da⸗ alsbald die Neichstruppen von der schmachvollen Gefah! befreit
n, mit barbarisg en Horden, die ihre Gegenwart kurch Raub erung und Schändung bezeichnen, auf deutschem Reichs⸗ sonst wo gemeinschaftlich zu Felde zu ziehen? Haben die nach Wien ene sendeten Reichs-Kommissäre etwa die In⸗ ion erhalten, auf sofortige Reinigung des Reichsgebietes in dem
zu dingen, daß den erwähnten Kriegshorden, wie Kroaten Serezanen die jetzt zum Hohn von ganz Deutschland seine äl—
tei and ichönste Stadt besetzt halten, sofort in ihre Heimat zu⸗ 1 rl hickt werden, oder ist der Herr Reichs Minister des Krieges , , n, did g eie , , me der Reichs-Kontingente mit einem Schweiß und Blut erhalten muß, noch nicht hinreiche, im Va— ferlande die Jesetzliche Ordnung selbstständig zu' wahren? (Gelãch⸗ ter.) Windischgrätz hat in seiner an die Bewohner hon Miez er . ; berösterreich gerichteten Proclamation vom J. November beide Pro din n. mit Verhängung des Belagerungszustandes zu bedrohen getenßt. Der allgemeine steyerische Landtag hat gegen diese unge⸗ setzliche und ganz muthwillige Bedrohung feierlich n Vlmlitz pr eingelegt. Ich stelle darum an das Reichs. Mmistersum die Fra ; ob dasselbe etwa das Beispiel des steyermärkischen Landtags , ahmt und die von Windischgrätz so widerrechtl ch bedrohten Provin— zu von Nieder- und Oberösterreich wenigstens burch einen reichsmi— nisteriellen Prtotest gegen so tyrannische Willkür in Schutz genommen . welche Maßregeln es erzriffen hat, um die widerrechtlich nach Wien abgeführte Bürger von Gratz aus den Händen der Militairgewalt ö Abg. d. La sa Ul x richtet folgende Interpellation an den . eichs min ister der ustiz : „Ich frage den Herrn Reichsminister, was ,, des Gesetzes vom 19. Oktober und in BVollzichung des⸗ , , den Beifasse des Aufsatze : „Ueber die Ermordung it Blum's und die Mehrheit der Reichs versammlung“, in der so⸗
oder
ings l
daß
(
age zum Preußischen 8Staats-A
nzeiger. Mittwoch d. 68. Dez.
.
genannten deutschen Reichstags⸗Zeitung vom 2 dabe. Das angeführte Gesetz bestimmt Art. 35: daß öffentliche Be leidigungen der Reiche versammlung, auch außerhalb des Sitzun 2 lokals v übt, einer G. fängnißstrafe bis zu wei Jahren 1! und erklärt Art. ): daß als eine öffentliche jede Bele / di , w. trachtet werde, welche in gedruckten Schriften enthalten ist gur ver⸗ kauft, vertheiist ode, umhergeträgen worden. Und der an efübrte Schmähartikel der bier unter den Augen des Jusinß . Min sie n de ron. nenden Zeitung, deren verantwortlicher Nedäcteur J. G Günther sich selbst als ein Mitglied der konstituirenden National Versammlun bezeichnet, enthält unter Anderem wörtlich folgende Behauptun ee „daß Windischgrätz und die Kamarilla in Olmütz den Mord 3 e⸗ wagt hätt n, wenn die Mehrheit der Reichs versammlung und ihr gef f die Reichsgewalt, nicht die jämmerlichste Ohnmacht gezeigt hätten; 9 Blum gefallen sei als Opfer der Schwäche und der Feighei⸗ ö. Menrhen der Reichsversammlung und der Reichsgewalt, und daß der Mehr ö der Reichsversammlung und der Reichegewalt, jedem einzelnen 6 gliede Mann für Mann, die moralische Verantwortung. , dung Blum's aufzubürden sei, und daß sein Blur ider fa . kommen solle.“ (Ruf: „Ja wohl!“ Der Vorsitzende ; w sst v . Aeußerung zurück. Derselbe Ruf erneuert sich. 2 er Vorsttze * „dann muß ich Sie zur Ordnung rufen; Sie sind richt e, e, gegen die Majorität der Reichsversammlung gerichteten Sthn een gen zuzustimmen.) v. Lassaulr fährt fort: „Will der Serr Reiche⸗ Minister sich ein Herz nehmen und der Wahrheit gemãß nat eam. worten: daß er 1) in Erwägung, daß der Fürst vol W disc rag der nicht blos Wien gerettet hat, in den Augen aller Urtheil ere / der Mit und Nachwelt zu hoch stehe, als daß die fnabenhaften .
clamationen seiner Verleumder ihn erreichen fönnen; 6 Erh. gung, aß auch die Mehrheit der Reichs versammluna 6 .
literarischen Proletarier und Literaten im Sinne der La Remmia nicht beleidigt werden lönne; 3) in Erwägung, daß trotz der jetzt bern ne. den Verwirrung der sittlichen und rechtlichen Begriffe doch selbst pe. Publikum, für welches die „deutsche Reichstagezeltung“ berechn ö ist. nicht so tief gesunken sei, daß es die Sprache des Wahsinnes ö ö. nem Artikel verkennen könnte: ich sage, will der Herr Reichs Hi ster mir antworten, daß er aus diesen Gründen den Sch ahar n en der sogenannten „Deutschen Reichstagszeitung“ der allgemeinen Ver⸗ achtung preisgeben und darum seinem' Verfasser nicht die Ehre finer gerichtlichen Uutersuchung angethan habe: so werde ich mich mit die— ser Antwort vollkommen zufrieden erklären.“ Aus Veranlassung der während der vorstehenden Interpellation stattgehabten Unter brechun erklärt Rösler aus Oels, daß er eine schriftliche Besch verde . die Art und Weise, wie der Vorsitzende die Ordnung gehandabt einbringen werde. von Hermann nimmt den Vorsitz ein. Vice Prã⸗
sident Riesser spricht die Befürchtung aus, daß er nicht die gehö⸗ rige KRaltblütigkeit zu besitzen glaube, um ssoschen Vorgangen in geeigneter Weise zu begegnen; hinsichtlich seines Verhal tens in dem fraglichen Auftritte appellire er übrigens an das Urtheil der Versammlung. (Beifall.. Reichs Handels⸗ Minister Duckwitz beantwortet eine Interpellation des Abgeord⸗ neten Gravenhorst, eine Beschwerde des harburger Handelsstandes wegen Behinderung der Elbeschifffahrt von Seiten Hamburgs, durch die Erklärung, daß die vorhandenen Uebelstände sedenfalls m zweck⸗ mäßigsten durch die bevorstehende Regulirung des Reichszollwesens beseitigt würden. Eine Interpellation des Abgeordneten von Reben die Belästigung des deutschen Verkehrs durch Jollzuschläge des deut
schen Zollvereins und die Bevorzugung englischer und sranzösischer Erzeugnisse in Lieser Beziehung betreffend,?“ so bekräftigt der Herr Neichs⸗Minister seine früheren über diesen Punkt gemachten Er irterun- gen. Auf amtlichem Wege habe er bei dem“ prenßischen Bevoll⸗
mächtigten Erlundigungen eingezogen; eine Antwort sei demselben von Berlin aus noch nicht geworden. Die englischen und belgi—
schen Nommissäre hätten jedoch die Erklärung abgegeben es sei ihren Regierungen einerlei, ob dieselben' bei' dem geringen Absaßz der Erzeugnisse ihrer Staaten von den Aus gangezöllen
befreit würden oder nicht. Der Reichs-Minister ergreift noch
die Gelegenheit, um dem Hause die Mittheilung zu machen, daß die französische Regierung der Centralgewalt offizielle Mittheilung gemacht
habe von der mit dem Ende dieses Jahres eintretenden Aufhebung der Prämienertheilungen in Betreff der Zollzuschläge. Reichs- Mi' nister von Schmerling ergreift das Wort zur Erledigung cer Interpellation des Abgeordneten Levysohn vom' 27. November und erwiedert auf dieselbe, daß die den nach Berlin abgegangenen Reichs— Nommissarien ertheilten Instructionen dem Hause berests bekannt seien
Die Ausführung der Beschlüsse der Reichs⸗Versammlung in der ber⸗ liner Angelegenheit anlangend, so sei dieselbe in der Proclamation des Reichsveiwesers ausgesprochen, dessen Worte „in Uiebereinstim⸗ mung mit der Reichs- Versammlung werde ich handeln“, allen Zwei— fel beseitigen. Zur Erledigung einer Interpellation des Abgeordneten Bauer aus Hechingen diene die Eröffnung, daß die in und am Sig
maringen einquartierten bayerischen Truppen einen Theil des an der Iller aufgestellten Reichs-Truppencorps ausmachten. Die Anstalten zur Dislocation seien so getroffen, daß die ärmeren Gemeinden mög⸗ lichst von der Einquartierung verschont blieben. Zur Erlerigung der heutigen Interpellation des Abgeordneten von TLafaulr erklärt Reiche⸗ Justizminister R. Mohl, daß er diese Anfrage theils aus formellen theils aus materiellen Gründen nicht nach dem Wunsche des Inter“ pellanten beantworten könne. Ter betreffende Artikel in der Reichstags-Zeitung sei dem srankfurter Kriminalgerichte mitge⸗ theilt worden, dessen bis jetzt gefaßte Beschlüsse ihm jedoch unbekannt seien; hinsicht lich der standrechtlichen Bedrohungen zu Wien wovon eine Interpellation des Abgeordneten Berger handle, so habe das gesammte Reichs⸗Ministerium in einer ausführlichen Darstellung an die österreichische Regiernng sich gewendet und die Aufhebung sämmt— licher über Wien verhängter Ausnahms-Maßregeln verlangt. Spe⸗ ziell habe das Reichs-Justiz-⸗Ministerium die nach Wien entsandten Reichs ⸗Kommissäre beauftragt, den österreichischen Justiz⸗Minister auf die bekannte Proclamation des General Cordon aufmerkfam zu ma⸗ chen, wozu das Reichs-Justiz-Ministerium im Interesse der Ylensch lichkeit sich veranlaßt gefunden habe. Eine Interpellation des Ab⸗ geordneten Blum: röder an das Reichs-Ministerium, betreffend die don dem Reichs-Ministerium angeordneten Maßregeln zur Ueberwa⸗ chung der politischen Vereine, so habe das Reichs ⸗Ministe⸗ rium (ediglich statistische Notizen verlangt, um einen Ueber⸗ blick über die Zustände des Associationswesens in Deutsch⸗ ö unn zu erhalten; eine förmliche Untersuchung sei mit dieser l. in nicht beabsichtigt gewesen. Etwaige Klagen gegen ie Ausführung dieses Erlasses seien bei den betreffenden Behörden zu erheben; unmöglich aber dürfe die Centralgewalt in allen diesen Fällen als eine Rekursbehörde angesehen werden. Bauer aus a
mit der Beantwortung seiner Interpellation nicht zufrieden behali ich einen eigenen Antrag vor. Ein Antrag M ac o wicz ars auf Rückvergütung des Zolles der aus den deuhsch⸗ österreichischen Pro⸗ vinzen nach Deutschland zurückgehenden Fabrikate deutschen Ursprungs
J. November gethan
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wird dem volkewirthschaftlichen Ausschusse zur schleunigen Berichter⸗ stattung überwiesen. Es wird zur Tagesordnung geschritten. Der Gesetzentwurf des volkswirthschaftlichen Ausschusses, die Aufhebung der Flußzolle betreffend, lautet: „§. 1. Alle schiffbaren Flüsse, welche derschiedene deutsche Staaten durchströmen oder begränzen, sind auf deutschem Gebiete bis ins Meer für deutsche Schifffahrt frei von allen das Schiff oder die Waare treffent en Zöllen und Abgaben, mit Ein— schluß der Brückendurchlaßgelder. Glesches gilt von der Solzfloßerei auf den orgedachten schiffbaren Flußstrecken. Von fremden Schiffen und * Tatung türfen nur durch die Reichs gewalt Wasserzölle u. dgl. lbgaben erhoben werden, und fließen solche in die Reiche kasse. 5. 2. Die bisherigen Hafen⸗, Krahn⸗, Waag⸗ Lager⸗ Schleußen⸗ u. dgĩ Ge⸗ , in den an diesen Flüssen gelegenen Srten bleiben big auf wei- 5 m, n. bestehen. S. 3. Die Erhaltung und Verbesserung e. ö. so wie des deinpfades der bezeichneten Flüsse, liegt ö med n , Doch haben bis auf weitere Verfügung durch das . eich die Tinzelstaaten, welchen die Unterhaltung dieser Flüsse bis⸗ ber oblag, dieselbe auch ferner zu beschaffen, unter' Oberaussicht einer don, der provisorischen Centralgewalt sofort niederzusetzenden Fluß⸗ schiffahrts Behörde und gegen Erstattung der von diefer gebilligten Ausgaben aus der zie helf 8. 4. Bis zur Erlassung einer 9
schifffahrts - Drdnung durch die Reichsgesetzgebung bleiben die beste⸗ henden Schifffahrtsakten und Regulative, mit Ausnahme der auf die genannten Soͤlle und Abgaben sich beziehenden Bestimmungen, in Wirksamkeit. 8. 5. Hinsichtlich der Benutzung der Wasserstraßen
Schifffahrtéanstalten, so wie hinsichtlich aller in diesem Gesetze erwahn⸗ ten Abgaben, sollen alle Angehörigen des deutschen Reichs völlig leich ge⸗ halten werden; insbesondere darf kein Unterschied in der irt fat ander 3 dadurch eine Begünstigung der Angehörigen, der Schiffe der Landungs zlaätz⸗ der des Handels des einen deutschen Staats vor denen des — bewirkt wird. S. 6. Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Yun
nua 849 in Wirksamkeit. 8. 7. Ob und in welcher Weise n.
einzelnen Staaten, Gemeinheiten oder Personen für den We i
der reinen Einnahmen aus den aufgehobenen Zöllen und Ad ene
eine Entschädigung zu gewähren sein möchte, wird durch ein ern.
gesetz entschieden werden.“ Lette aus Berlin stellt folgenden prã-
judiziellen Antrag: „In Erwägung, daß die im Gesetzentwurf ber Aufhebung der Flußzölle enthaltenen Grundsätze mit den zum Art. V S6. 25 =* beschlossenen Verfassungs-Bestimmungen nicht mehr durch weg übereinstimmen, so wie mit Rücksicht daranf, daß den beiden Minoritätserachten des Ausschusses zu jenem Gesetzen wurf gemäß zur vollständigen Regelung des Gegenstandes noch anderweite Vor⸗ bereitungen und Verhandlungen erforderlich sind, beschließt die National- Versammlung: daß der vom Volkswirthschafts ⸗Ausschuß vorgelegte Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Flußzölle ver Centralgewalt mit der Anforderung zu überweisen ist, die noch er⸗ forderlichen Vorbereitungen und Verhandlungen zur vollständigen Rege⸗ lung des Gegenstandes zu bewirken und Fer National-Versammlun
alsbald einen anderweiten Gesetz-Entwurf vorzulegen.“ Dieser 2nd trag wird von dem Berichterstatter des Ausschusses, Abgeordneten Francke, bekämpft und von dem Anttagsteller begründet. J. Mohl spricht die Ueberzeugung aus, daß durch die Annahme dieses präju⸗ diziellen Antrages die Aufhebung der Flußzölle todtgeschlagen werde. Mache man dazu noch diese Aufhebung von Verhandlungen mit Hol- land abhängig, wie es den Anschein habe, so werde die Abschaffun t der Flußzölle eben so wenig jetzt, als in den verflossenen . Jahren erfolgen. Auch durch ein Staatenhaus, eine Vertretung pare tikularistischer Interessen, sei diese Aufhebung nie zu erlangen Won man aber den Actionginen der Fölnischen und der nordischen Eisendbas? nen einen Gafallen erwesisen, so müsse man allerdings den präf di ziellen Antrag des Abgeordneten Lette annehmen. Schluß feen 4
Oesterreich. Wien, 3. Dez. Vierte Sitzung des öster⸗ reichischen konstituirenden Reichstages in Kremsi 2 . Vorsitzender: Präsident Smolka. . — . Auf der Ministerbank: Bach, Schwarzenberg, Thinnfeld. Präsident: Heute Morgen 8 Uhr erhielt ich eine telegraphisch Depesche vom Ministerpräsidenten Fürsten Schwarzenberg weiche . hin lautete, daß das Ministerium dem ꝛeichẽtag wicht he rng. gen zu machen habe, daher den Präsidenten ersucht eine Sißun zu⸗ sammen zu berufen. Um 1 Uhr erhielt ich eine zweite ,, Vepesche des Inhaltes: die Minister seien um 11 Uhr von Slmůũtz . . bitten ihre durch eingetretene Umstände verspatete Anꝰ k Sie werden sogleich der Kammer ihre Minister⸗Präsident Schwarzenberg besteigt kündet, daß ein Akt von hoher stattgefunden. Hierauf verliest er das Protokoll wonach Se. Ma⸗ jestät Kaiser Ferdinand der J. im Krönungsfaale' des Fursterzbishöf⸗ lichen Palastes zu Olmütz, in Gegenwart der anwesenden Mit lieder des Allerhöchsten Kaiserhauses, so wie Sr. Durchlaucht ves e r Marschalls Fürsten zu Windischgrätz und des Banus von kö Baron Jelachich, den Ministerrath versammelt und daselbst in Beglei⸗ tung Seiner durchlauchtigsten Gemahlin unter Vortritt des Fir en Lobkowitz erschienen und kundgegeben, daß wichtige Gründe ihn be—⸗ wegen, die Krone zu Gunsten Seines Neffen Franz Joseph yieder⸗ . . er diesen für mündig erklärt und Se. Raiserliche Hohei trzherzog Franz Karl zu G sei S ; . , g Franz Karl zu Gunsten 5 Sohnes auf die
Der Minister⸗Präsident verliest hierauf die Akten, wodurch Se Majestät der Kaiser Ferdinand J. Allerhöchstdero Neffen Franz Jo⸗ seph, weil er sich bereits der gehörigen Reife erfreue als vollsẽhrig erklärt. — Ferner die Entsagungs -⸗Urkunde Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Franz Karl zu Gunsten dessen erstgeborenen Sohnes und seiner Nachfolger. Dem folgt die Abdications⸗-Urkunde Sr Majestãt des Naisers zu Gunsten Seines Neffen Franz Joseph welche der Miniser-Präsident mit bewegter Stimme derli'st 'I, Teid
Nach Verlesung dieser Akten wurden diesclben in jener Aller⸗ höchsten Versammlung von den betreffenden Personen unterzeichnet von den Ministern gegengezeichnet und Franz Joseph der J. als FRaiser von Desterreich proklamirt. (Anhaltender Vivatruf.)
. Der Minister⸗-Präsident verliest sodann das Abschieds⸗Manifest Sr. Majestät des Kaisers an die Völker Oesterreichs folgenden Inhaltes: —
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaben Kaiser von Desterreich, König von Hungain und Böhmen, die ses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; Kanig von Jerusalem 2c. Erz⸗ herzog von Oesterreich, Großherzog von Toscana; Herzog von Loth⸗ ringen von Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Hreßfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Herzog von Ober- und Nieder- Schlesten, von Modena, Parma, Piacenza nnd Guastalla,
Cordon, Krauß, Stadion,
Dir
steigt die Tribüne und ver— welthistorischer Bedeutung heute