1848 / 217 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

d .

deutschen Bevöllerung des inowraclawer Kreises den allgemeinsten Anklang gefunden.

s Bevölkerung die⸗ Als Srgan der von uns vertretenen deutschen 9g. ses i. en wir uns dadurch zu der ehrfurchtsvollen Erklärung

e m, wir und die mit uns gleichgesinnten. Dent schen ge gen Umkreises Ew. Majestãät diegierungsma regeln , vertrauen und in guten wie in bösen Tagen Ew. Daje ä mit aufrichtiger Liebe und Treue ergeben sein wollen. In dieser Gesinnung ersterben wir Majestãt

Ew. ö treugehorsamsten. = Der Kreis-Bürger⸗Ausschuß zur Wahrung preußischer Interessen, Namens 22,000 Deutscher. Wolff, Radke, Vorsitzender. Schriftführer.

Inowraclaw, Regierungsbezirk Bromberg,

ö den 23. November 1848.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Ereignisse, welche das ganze Land kennt, haben bewiesen, daß die in Berlin tagende National-Versammlung nicht frei war, sondern sich unter dem Terrorismus aufgeregter Vollsmassen und in den Hän ben einer es mit dem Vaterlande nicht wohlmeinenden Paitei befand, woraus sie um jeden Preis gerettet werden mußte. ö

Zur Zeit, als Se. Majestät unser Allergnädigster König sich entschloß, die National⸗Versammlung, behufs Herstellung ihrer Frei heit, von Berlin nach Brandenburg zu verlegen, da waren wenig Männer zu finden, welche es unternehmen mochten, Angesichts der drohenden Gefahren als Räthe der Krone zur Seite zu treten und somit ihre ganze politische Existenz dem Vaterlande als Opfer anzubieten.

Durch die bereitwillige Uebernahme aller Gefahr, durch die Ener⸗ gie und Umsicht, womit das hohe Staats⸗Ministerium in seiner ge genwärtigen Zusammensetzung den Beschluß Sr. Majestät unseres Königs ausgeführt und die Bestrebungen der volksfeindlichen Partei vereitelt, hat Hochdasselbe sich die schönsten und bleibenden Verdienste um das Vaterland erworben, und berechtigt das ganze Land zu der Hoffnung, daß es Hochdemselben gelingen werde,

des Vaterlandes zu vernichten. Aus diesen Gründen hat der unterzeichnete Verein in seiner ge⸗ strigen Sitzung einmüthig den Beschluß gefaßt, Einem hohen Staats⸗ Ministerium seinen Dank und sein volles Vertrauen öffentlich zu er⸗ kennen zu geben. Breslau, den 3. Dezember 1848. Der constitutionelle Verein im Jesuiten⸗Bezirk

auch die etwaigen weiteren Unternehmungen der Feinde

An ohe Staats-Ministerium, z. H. d erial⸗Präsidenten, Herrn Graf von Brandenburg Excellenz, in

en

Berlin.

An

Ein Königliches hohes Staats⸗Ministerium.

Hohes Ministerium!

Des Königs Majestät haben Männer an die Spit

rung und Armee berufen, die unser volles Vertrauen verdienen, denn sie kämpfen kräftig, und Gott sei Dank mit Erfolg, gegen die Ge⸗ setzlosigkeit, die leider bis jetzt in Berlin und vielen anderen Städten herrschte.

Die Bewohner des Landes haben noch immer die Liebe für un⸗ seren vielgeliebten König, und die muthigen Männer, welche das Vertrauen desselben besitzen, und, wir wollen hoffen, aller Anfeindun⸗ gen ungeachtet in Ihrem so schwierigen Amte ausharren. werden, nicht verlernt. Es wagen die Bewohner eines kleinen Dörfchens Osipreußens, diesem Muth und dieser Energie ihre vollständigste An erkennung auszusprechen. Mit Gut und Blut sind wir bereit, zu

tze der Regie⸗ r

1276

krästig zu vertreten und unerschütterlich treu zu wahren, einer Na⸗ tional⸗ Versammlung gegenüber, in welcher eine Fraction unehrlich genug ist, es nicht geradezu auszusprechen, daß sie ein Staatsgrund⸗ gesetz mit der Krone zu vereinbaren gar nicht Willens ist, sondern vielmehr die Gräuel der Anarchie und die Blut-Republit mit ihrem Kommunismus heraufzubeschwören beabsichtigt; Männer, welche Weisheit, Milde und Energie besitzen, senem nicht blos thörichten, sondern schandbaren und fluchwürdigen eginnen mit Nach drug ent⸗ Breslau

allein zu

gegenzutreten; Männer, an deren Spitze derjenige steht, dem nach dem Eingeständnisse aller einsichtsvollen Bürger es verdanken hat, daß es nach den berüchtigten berliner Märztagen vor gleich traurigen Scenen und blutigen Ereignissen, so wie vie fachem, beklagenswerthem Unglück, bewahrt blieb den edeln,

nur allgemein hochverehrten, sendern auch wahrhaft geliebten mandanten, Herrn Grafen von Brandenburg.

Wir können nicht umhin, unseren ehrfurchtsvollsten Dank und unsere unverbrüchlichste Treue hierdurch Einem hohen Ministerium laut und öffentlich an den Tag zu legen, welches keinesweges Miß trauen, sondern das vollste, l Vertrauen aller Freun der gesetzlichen Ordnung und das Getreibe jener lieb losen demokratischen Wühler lksverführer höchlichst abscheuen, und aller Verehrer ient, welcher sagt hat:

3.

) ö Und .

„Gebet d z Kaisers ist!“ unseres Erlösers! Und solcher Freunde gesetzlichen Ordnung und Ruhe, solcher treuen Anhänger ihres Königs „von Gottes Gnaden“ bereit, für ihn gern und freudig Gut und Blut. zu opfern,

den Vorschriften ibres göttlichen C

uh

e t solcher

St zeichnete Zustimmungs -Adbresse National-Versammlung früher mitleidenswerthe Wühler hatten . scheut ausüben dürfen, vor welchem die friedlichen Bewohr stummen mußten, wollten sie

Gott sei Dank! Die energischen nisteriums bringen Verführer unb Verführte immer mehr zur nung. Der Allmächtige nehme Ein hohes Ministerium in ferneren gnädigen Schutz und erleuchte es immerdar! Mit tiefster Ehrerbietung verharrend Eines hohen Staats-

9 ö wo J JTabr ba he vol 1. Wahrhr Di

uch hier einen Terrorism

nicht Gewalt gegen Gewalt setzen. zas⸗ ö . 75. Maßregeln Eines hohen ö

m 1 ** Besh

Festenberg, im Reg. Bez. Breslau, den 25. November 1848. (57 Unterschriften.!

Einem Hohen Staatsministerium . erlauben sich die unterzeichneten, zum heutigen landschaf tage versammelter Kreis st ände ehrfurchsvoll abzustatten, daß Hochdasselbe durch Verlegung der N sammlung von Berlin nach Brandenburg und durch seine Haltung sich die Hochachtung und Liebe aller Wohlgesinnten sichert hat. . .

Mit neuem belebten Vertrauen Jehen wir und die ganze Bevöl kerung des Kreises der endlichen Beseitigung der ö endigung des Verfassungswerkes und einer besseren

gegen.

ichen Kreis Oank darüber M

tional

9s 559 or Anarchie, d

(10 Unterschristen.)

Hohes Staats⸗Ministerium! .

Nachdem die Proclamation unseres Allergnädigsten Königs und Herrn an sein Volk vom 11teu v. M. den zum Verwaltungs-Bezirke des hiesigen Stiftes gehörigen Ortschaften mittelst Rundschreibens mit getheilt worden ist, haben 20 Schulzen⸗Aemter Namens ihrer Gemein⸗ den hier anzeigen lassen, daß sie treu zu ihrem geliebten Könige stün den, und darum gebeten, diese ihre Gesinnung höheren Orts kundzu geben.

Stift zum

ber 151.

Allem, was der Allerhöchste Wille von uns fordern sollte. Groß- Scherlef, Kreis Labiau, Reg. Bezirk Königsberg, den 28. November 1848. (46 Unterschriften.)

Hohes Staats⸗Ministerium! .

Die schrecklichen Tage, in welchen ein schauerlich düsteres Gewöl an dem Himmel unseres Staates den Glanz der goldenen Sonne unseren Augen entzogen hatte, sind nun vorüber! Die bösen Geister, welche, von der maßlosesten Selbstsucht gestachelt, im Dienste des Erzfeindes der Menschheit, des Vaters der Lüge, jenes die Sinne der Menschen umnebelnde, bethörende und verwirrende Düster aus dem Abgrunde der Hölle heraufbeschworen hatten, müssen bereits zur Einsicht gekommen sein, daß sie sich selbst belogen, wenn sie meinten, ihr tolles Gebahren finde bei dem Volke Anklang, müssen schon jetzt sich schänen, da das Volk von allen Seiten her gegen den satanischen Beschluß der Steuerverweigerung kräftig prötestirt hat und noch im— mer protestirt; sie müssen sich selber sagen;: „Wir sind nicht werth, daß wir des heißen!“

da es ihnen immer offener und lauter Der treue Gott, der uns nicht lässet versuchen mögen, hat das Gebet, das inbrünstige und ernste Gebet eller wah— ren Freunde des Königs und des Vaterlandes gnädig erhört. Der Herr ist seinem Volke, wieder nahe getreten; schon schaut es wieder sein freundliches Antlitz. Sein Licht hat das Auge unseres theuren heißgeliebten Königs zu rechter Zeit erleuchtet, daß er zu Räthen der Krone sich solche Männer ersehen, welche wohl geeignet sind, un⸗ Tr dem Beistande des Allmächtigen die heiligen Rechte der Krone

Volkes Vertreter

von dem Volke gesagt wird. über unser Ver

V6 1

denen es mit ihrem Untertha ches auch öffentlich vor der Welt zu b k r Unterzeichnete hierdurch mit allen Maßregeln, welche von Sr. stät unserem theuren Könige zur Unterdrückung der bereits im vs len Gange begriffenen Anarchie bis jetzt getroffen worden sind, d ständig einverstanden und zufrieden. .

Gott segne unseren innig geliebten König nigliches Haus und erbarme sich unser und Vaterlandes!

Hillersleben, im November 1

(165 Unter

en ertlaren

Maje⸗

843

18 schriften.)

Die unterzeichneten Gutsbesitzer dem ke

und Eingesessenen aus erklären, daß Königliche Proclamaiion J. mit vollem Vertrauen

da nun endlich dem gesetzlose n

d den Abgeordneten d

nigsberger Landkreise ie vom 11. November d. mit Dank begrüßt haben, da Berlin ernst und krajtooll gesteuert un Abg. Eten die heit gewährt werden soll, in geordneter 6 reiheit die Verf mit der Krone zu vereinbaren.

Sie sind von dem : nal-Versammlung nach Br weil früher ein seitig von i

die 5 genommen und

Treib

zu verlegen, darum

ihr Berlin zum Sitzungsorte

im Wahigesetze darüber nichts verordnet ist. Sie mißbilligen daher die Schritte de

er Abgeordneten, die Königliche Botschaft aufgelehnt

haben, auf das

c sich wider

schiedenste, halten ihre

ö

.

2 m , m me mare, md, e .

Bekanntmachungen.

Der nachstehende bisher ohne Erfolg gebliebene Steck- brief wird hiermit anderweit veroffentlicht; ͤ 7221 a .

Halle a. d. S., am 20. November 1843.

In Folge des gestern hier stattgehabten Aufruhrs sollten wegen Erregung desselben in hoch verrätherischer Absicht die nachstehend bezeichneten Personen verhaftet werden, sind aber der Ergreifung entgangen. Es wird gebeten, dieselben, wo sie sich betreten lassen, zu ver⸗ haften und von der Verhaftung Nachricht zu geben

dem Untersuchungs-⸗Kommissarius Königlichen Ober- Landesgerichts Direktor S chultze.

1) Heinrich Wilhekm Ehrlich, Stu- iheo l; aus Elrleben bei Erfurt, Alter: 21 Jahr, Größe: 5 Fuß 4 Zoll, Haare: braun, Stirn: hoch, Augenbrauen: braun, Augen: blau, Nase: stumpf, zung gen hn. lich, Bart; brgun, Kinn; rund, Gesicht: voll, Gesichts· farbe: bleich, besondere Kennzeichen: trägt ein, Brille.

3 Theodor Fried rich Wilhelm Pösche, frü⸗ her Stud. imeol, aus Zöschen bei Merseburg, Alter:

bart:

3 Adolph Alter: 22 Stirn: frei,

685

am 22.

23 Jahr, Größe: 5 Stirn: hoch, Augenbrauen: blond, u, stumpf, Mund: gewöhnlich, Kinn, Backen- und Schnurr—⸗ blond, Kinn und Gesicht; oval, bleich, besondere Kennzeichen:

Jahr, Größe: 5 Fuß 2 Zoll, Haare: braun, Augenbrauen: braun, Augen: blau, Nase und Mund: klein, Kinn⸗ ; braun, Kinn: rund, Gesicht: voll, Gesichtsfarbe: bleich, besondere Kennzeichen: keine.

83! Subhastations-Patent.

Das in der Breiten Straße belegene, Vol. l. 18 b. Fol. 4. Kaufmann Carl Wilhelm Schindler gehörige Wohn⸗ haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hy⸗ pothelenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 6754 Thlr. 26 Sgr. A Pf. abgeschätzt worden, soll März 1849, Vormittags 11 Uhr, subhastirt werden. ;

Frankfurt 4. d. O., den 22. August 1848.

Königl.

Fuß 75 Zoll, Haare: blond, 5891

Augen: blau, Nase:

: gelegene, Vol. I. XO. 688 B. fenbuchs verzeichnete, dem gehörige Speicher nebst Zubehör, nebst dem sehenden ! schätzt worden, soll 4am

subhastirt werden. Frankfurt a. d. 8 Königl.

1 . ö Gesich s farbe: keine. . ; Kaulfuß, Stud. med.; aus Posen,

Backen und Schnurrbart:

Regierung, ein seitig die Natio— 597 59 . , üherze igt,

bestimmt und welche ent⸗

Beschlüsse überhaupt und namentlich rücksichts

Kirchspiels Arys,

e e , , e, re mme, m er, aer m, mer m, .

Subhastations-Patent, . Der in der Kasernenstraße auf dem Holzhofe hierselbst Fol. 752. Kaufmann

welcher zufolge der Hypothekenscheine in der Registratur einzu⸗ Tare auf 10,180 Thlr. 7 Sgr. 1 Pf. abge⸗

23. März 1849, Vormittags 4t Uhr,

den 25. August 1848. Land- und Stadtgericht.

der Steuerverweigerung für nichtig und erwarten, selbst wandellos in der Treue, auch von ihren beim Heere dern eine gleiche Hingebung für

befindlichen Söhnen und Brü⸗

König und Vaterland.

Landkreis Königéberg in Preußen, den 19. November 1848. (Folgen 375 Unterschriften.)

Wir unterzeichneten ländlichen Bewohner, wohl wissend, daß un⸗

ser theurer König es stets mit uns gut gemeint, erklären hiermit:

daß wir Ihm mit Gut und Blut beistehen wollen, falls frecher Ungehorsam Seine landesväterlichen Absich ten be⸗ hindern sollte. Schubben bei Zanow, Kreis Fürstenthum, Regierungs-Bezir slin, den 1. Dezember 1818. ; (Folgen 38 Unterschriften.)

Wir endesunterschriebene Bewohner der Dorfschaft Strzelnicken, Kreises Johanniseburg, erklären hiermit in Folge der Proclamation unseres allergnädigsten Königs und Herrn vom 11ten d. M., daß wir, wie unsere Väter treu an dem Hause

. J

al hohen

unseres angestammten Königs bisher gehalten haben, auch ferner mit

Gut und Blut daran halten wollen, und Seiner Weisheit und Ge— rechtigkeit volles Vertrauen schenken, daß uns die fernerseits verhei ßenen Freiheiten ungekürzt auf friedlichem Wege gesichert werden. Wobei wir nur den Wunsch auesprechen mögen, daß Se. Ma⸗ jestät, unser verehrter Landes vater, Sich mit treuen und volksthüm⸗ lichen Räthen umgeben möge; und bitten unseren Allergnädigsten König, wenn es irgend möglich sein würde, uns doch gefälligst etwas die Abgaben zu erleichtern, denn es fällt uns sehr schwer, bei so . so hohe Abgaben zu zahlen. Jedoch überlassen wir Bewohner auf unseren Allergnädigsten König und ͤ für uns sorgen werden, wie ein Vater

9

.

0 Guaisster 6e. Mi Aasesiuat orge tragt.

Bewohner der Torfschaft Kaminsken stimmen

rzelnicken, den 30. November 1848. (Folgen die Unterschriften.) „Das eben ist der Fluch der bösen That, daß sie ses muß gebären!“

Die National-Versammlung mit ihrer Linken So lange ist sie in Trug und Hinterlist einhergegangen, selbst in ihren Netzen gefangen.

Für alle Verwirrung, für alles Unheil, . ö schluß der Steuerverweigerung hervorgeht, ist sie solidarisch verant. wortlich. Jeder Steuct ausfall muß durch die Mitglieder gedeckt werden, welche die Verweigerung dekretirt; jede Mehrausgabe des Staats durch Einziehung der Landwehr u. s. w. muß von ihr ge

„Wer den Schaden anrichtet, muß ihn ersetzen,“ sind die Grundsätze des ewigen Rechts. Wir sind einfache Landleute, aber wir fragen: Schule diese Männer der Linken gegangen? 2 . s vergessen und nichts gelernt? und hören können sie nicht mehr, sonst würden sie das Rufer ganzen Landes gehört haben. Wir sind in Schulen wo die Bibel gelehrt wird, und da haben wir gelernt: Gott und ehret den König!“ . . Und so sprechen wir mit unserer Eiklärung nicht allein unsere 8.

5

. e sich

predigt es u bis s

ĩ

was durch ihren Be

tragen werden.

das

)

irchtet

größte Ehrfurcht vor unserem weisen und hochherzigen König au sondern wir geben auch kund, wie innig wir ihn lieben, und nennen hn unseren vielgeliebten Landesvater. ö .

Weise, weise hat er dem Aufruhr Einhalt gethan burch Bil⸗ dung des Ministeriums Brandenburg, hochherzig so lauge alle Schmä⸗ hungen übersehen. Darum ist er aber auch ein König von Gottes Gngden und wird es bleiben. „Das Wort sie sollen lassen stahn, und keinen Dank dazu haben!“

Wie können wir also noch mit unseren Abgeordneten Rahn und

ufrieden sein, die unser Vertrauen so arg gemißbraucht haben, jetzt zur Steuerverweigerung aufwiegeln? Die Bibel „Thue Rechnung von deinem Haushalten, denn du ka ort nicht mehr Haushalter sein!“

Wolle die hohe National-Versammlung doch ihre Stellvertreter einberufen, damit auch von unserem Kreise die Schmach genommen werde, von Mitverschworenen vertreten zu sein. .

Im frommen Glauben der Väter und in unwandelbarer Treue gegen unseren angestammten König und Herrn werden wir aber ver⸗ harren bis ans Ende, und unser Wahlspruch bleibt:

„Mit Gott für König und Vaterland!“

Die Ortsgerichte der Gemeinden

Wustrow, Neu-Nüdunitz Adlich Neu

Alt- Reetz, Neu⸗Ranft, Neu Cüstrinchen. Namens ihrer Gemeinden.

el 3 18 1 hier:

1

11

Neu⸗

. leeßB,

Adressen an Se. Majestät den König aus dem danziger Land kreise. (Fortsetzung.) . Transport 156 Gemeinden mit. . . . ... 5120 Unterschriften Neukau,

Salmin,

Rambau n,

Ottomin ..

Altdorf ...

Mariensee .. ......

aus div. Gemeinden 10

Summe 5379.

(Fortsetzung folgt.)

J

a m rm re ee.

ar , er e, ee 721 Bekanntmachung, Königl. Bayer. konzessionirte Pfälzische Ludwigsbahn. (Ludwigshafen⸗Beyb ach) ö Für 213 Interimsscheine ist die auf den 1. Juni I. J. ausgeschriebene zehnte und letzte Einzahlung noch nicht geleistet worden. . Die Besitzer dieser Interimsscheine werden aufgefor- dert, bis 15. Dezember ö die gesetzlichen Ver⸗ hinderungs-Gründe der rechtzeitigen Einzahlung nach⸗ zuweisen, indem sonst weitere Verfügung nach Vorschrift 6 1 . 56 der Statuten eintreten müßte.

Hypothe Meyer

des

Adolph

No. des Hvpolhekenbuches verzeichnete, dem

an r

besitzerin Frau ihren zwei Töchtern Berlin mit auf, unvorzüglich nebst Königreich Polen zurückzukehren,

Strafgesetzbuches enthaltenen

Land und Stadtgericht. setzen würde. Berlin, am 4.

Die Königl. Polnische Regierung fordert die r Änna von Kaärnkowska, welche sich nebst Antoinette und Wladislawa in seit dem März⸗Monat x. J. aufhalten soll, hier ihren Töchtern nach dem da sie sich falls der Anwendung des nach S§. 340. des Sirafbestimmungen aus⸗

Dezember 1818.

Speyer, den 30. November 1818. Das Direltorium der konz. Pfälzischen Ludwigsbahn. Lamotte.

die Guts⸗

widrigen⸗ Polnischen

Abonnement beträgt:

lr. für 7 Jahr.

vlr. Jahr.

lr. 1 Jahr. Theilen der Monarchie

hne Preis⸗

einzelnen

5

Preußischer

aat⸗ Anzei⸗

61 ——

ö /

ö

. . Deutschlan d. Bestätigungs⸗Urkunde für die

aft Zur Berichtigung.

gelegenheiten. Frankfurt a Verhandlungen der

vonner N aM ersan 1 P s⸗ ö Y

iden Reichs⸗Versammlung. Die Kommission zur Ent=

Handels-Gesetzbuches.

ie Thronentsagung des Kaiser Ferdinand. e. Spenden für die Armee.

berliner gemeinnüt ige

; Gratz. Räumung stevermärkische Observationscorps. gemein samen

Schle i Ansprache der 9

Ankunft des Kaiser Ferdinand. ö und das Holstein. die Bewohner Nord 95

. . a . . . .

lig haben Allergnädigst geruht:

Qöring, aggregirt dem 9ten Infanterie⸗ N Adler - Orden zweiter Klasse mit Niedlich zu Berlin den Rothen und dem Kanzleidiener Schön daselbst

zu verleihen.

91 ö . . 1 II

wie dem Hofrathe

von Gottes Gnaden, König von

Antrag Unseres 6, 1 Kammer aus 180 Mitgliedern, die Wahlbe⸗ erden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt. jen weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche iftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der

hte entbehren.

erste besteht

Kammer ist Preuße, welcher das dreißigste D einen jährlichen Klassensteuersatz von zder einen Grundbesitz im Werthe von

Thalern, oder ein reines jährliches Einkommen von achweist, stimmberechtigter Urwähler in derjenigen Ge⸗ seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufent—

4 156431* 11 J 11

soy 1 33614 lern zahlt,

Aufstellung der Wählerlisten liegt dem Landrathe unter Mit

mmunalbehörden ob, in den Städten, die einem Kreis— derban ht angehören, dem Kommunal-Vorstande. Die Entschei⸗ dung über die dagegen erhobenen Reclamationen erfolgt für die klas⸗ Frtschasten durch die nach der Verordnung vom (Gefetzsammlung Seite 19) zur Mitwirkung Veranlagung bestimmte Kommission, für die nicht durch eine von den Gemeinde-Behörden

sensteuerpflich eigen

7 Cann 183 . Jannar 185 der Klassensteuer⸗

tigen Orte

einen Wablmam einkn Wahlimann.

Gemeinde, welche 200 oder mehr Urwähler hat, er⸗

nach Abtheilungen. Die Abtheilungen werden von

den in der Art begränzt, daß in einer Abtheilung

ͤ zu wählen sind.

ine nicht zu einem Gemeindeverbande

iger als 190 Urwätler, so wird

t oder mehreren benachbarten sirlkte verbunden.

x

9

ler wäl 111 181

1 1. .

Wahlmänner werden

nänner Aus der Zahl der stimmberechtigten

ö Distrikts, der Abtheilung) gewählt. zt ,,, Ersatzwahlen werden von den ursprüng⸗ Wäahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes welcher durch den Tod, durch Wohnorts-Veränderung

Weise ausscheidet, sosort ein neuer Wahlmann zu .

Die der crsten Kammer werden durch die Wahl⸗ männer nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem oder 3 Mitglie⸗ der der ersten Kammer zu wählen sind. h Sollten sich in einem Wahlbezirke weniger als 1000 Urwähler befinden, so haben letztere die 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kam⸗ mer in , beziehungeweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr als 500 Urwähler umsassn darf, direlt und ohne Vermittelung von Wahl— männern zu wählen.

Des tali Cor lt (it glieder

9

derselben 2

. Art. 6. Zahl der in jedem Regierungebezitke zu wählenden Mit⸗ Jlieder⸗ der essten zammer weist das anliegende Verzeichniß nach. ie Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierungen zu bewirken. .. ö Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im

Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.

. Art. 8.

Zum Mitgliede der ersten Kammer Preuße wählbar, der das 40ste Lebensjahr vollendet und Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.

Art. 9.

2 rn ;

ö den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats - Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.

. Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rück— sich auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde⸗ Einrichtungen Unser Staats Ninisterium das Erforderliche in dem . die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 1M) feststellen.

Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden durch

von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet. Art. 10.

der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch

Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller

. Die Wahl

selbstgeschriebene Erschienenen. . ö Art. 14. , Aue führung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Potsdam, den 6. Dezember (L. S) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Interimistisches Wahlgesetz für die erste Kammer.

Unterschrift und

1848.

Ver zeichniß der in den einzelnen Regierungs-Bezieken zu wählenden Anzahl Abgeordneten zur ersten Kammer. deglernngs Anzahl der Abgeordneten Bezirk. zur ersten Kammer. Königsberg Gumbinnen 1 Marienwerder ..... Posen Bromberg . Stadt Berlin Potsdam Frankfurt Stettin Köslin Stralsund . Breslau Oppeln Liegnitz Magdeburg . Merseburg. Erfur Münster Minden Arnsberg. Köln Düsseldorf Koblenz Trier

180

Bir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den

Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: ,, .

Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. bezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt.

Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren. ö

n, .

Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in der⸗ jenigen Gemeinde, worin er seit 9 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen. Unterstützung erhält.

e m , ,,

Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jede Vollzahl von 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann. ö.

SGErreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von 250 Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl— Distrikte vereinigt. . .

In jeder Gemeinde von mehr als 19090 Seelen erfolgt die Wahl nach Äbtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu be⸗ gränzen haben, daß in einer Abtheilung nicht mehr als zehn Wahl⸗ männer zu wählen sind. ;

Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde⸗Verbande gehören und nicht wenigstens 260 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde zugewiesen.

Art. 4.

Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrifts, der Abtheilung) gewählt.

,

Die etwa nothwendig werdenden Ersatzwahlen werden von den ur⸗

Alle post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

. Berlin, Donner stag den 7. Dezember

/ /... / . . 6 m .

sprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsverände⸗ rung oder auf andere Weise auescheidet, ein neuer Wahlmann zu wählen.

. ; .

Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahl- männer Art. 3) erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet wer⸗— den, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wäh⸗ len sind. ; ö

; Art. 6. Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mit⸗ r zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. ldung der Wahlhezirke ist durch die Regierung zu bewirken.

. Art. T.

ö Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung. Art. 8.

Zum Mitgliede der zweiten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und berelts ein Jahr lang dem preußischen Staatsverbande angehört.

Art. 9.

Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des

Magistrats und da, wo kein Magistrats⸗Kollegium besteht, des Bür⸗ germeisters geleitet. t Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rück⸗ sicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde⸗ Einrichtungen Unser Staats- Ministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen. . .

Die Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.

J Art. 10.

Die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller erschisnenen Wahlmänner, und zwar in einem der Hauptorte des Wahlbezirks.

ß

Die zur Aussührung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen An⸗ ordnungen hat Unser Staats ⸗Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen. ]

Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Potsdam, den 6.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. hlgesetz

zweite Kammer.

öchsteigenhändigen Unterschrift und

Graf

Mm 34 ö 1

einzelnen Regierun Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer. ö. Anzahl der Abgeordneten zweiten Kammer.

1 18

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Se. Königliche Hoheit der Prinz t gestern Abend

von Potsdam nach Münster abgereist.

. Potsdam, den 5. Dezember 1818.

Se. Königliche Hoheit der Erzherzog Ferdinand von h x8 2. 5 21 3 . Oesterreich Este der Jüngere ist von Olmütz hier eingetroffen und

Der bisherige Land⸗ z Tschuschke ist zum Justiz⸗Kommissarius bei dem zu Posen, un⸗ ter gleichzeitiger Gestattung der P en Ober - Ap⸗ pellationsgerichte unter Beilegung des C stiath, und zugleich widerruflich zum Notarius im Departemen⸗ des Ober⸗Lan= desgerichts zu Posen, vom 1. Januar 1849 ab; und,

; Der i, Kammergerschts Secretair, Jastizrath Vogl r, zum Justiz-Kommissarius bei dem Kammergerichte und zum Notar im Bezirk desselben ernannt worden.