gen Skander- chirarbeit, die dann fehlen noch 80 Streitbammer und hre und Pistolen mit
bens den Säbel des heldenmũthi 63 aus Wolfseisen
eden Besuchers schwarze Rüstungen, prach volle türki d Elfenbein.
Ztg.) Man ver siche ch Wien verlegt wer Beendigung des Augenblick wird Die Besatzung Geschützen. Heeresmach auf eine friedliche en Nachrichten un leich nach des jungen
rem sucht ma
Runterschwert ordbaken un Zierrathen von Gol
rt, daß der Dennoch er⸗ s Zustandes zweifel⸗ derselbe in manchen Stücken so⸗ Wiens beträgt für jetzt
Belagerung und für den ger gehandha 60 Mann mi
Gegen Ungarn geboten. Die
von 150,000 Mann auf⸗ Ausgleichung mit diesem begründet, vielmehr solle Kaisers Hierherkunft einigen Tagen erfolgen; die hier konzen⸗ en neuen Fahneneid schwören, der Raiser asstren lassen und bierauf wieder nach wird hier verbleiben und aron Gruber über⸗
ch zuverlässig lichste Angriff sog
Diese wird in trirten Truppen dieselben in Olmütz zurückkehren. ᷣ hat das Kemmando bereits dem JF.
ßer Revue p Fürst Windischgrätz N. X. B
(Bresl. Ztg.) Die neuesten Berichte aus Siebenbürgen, daß Großsürstenthums, an die Mit Ausnahme der Szekler haben
Wien, 4. Dez. M. bringen die wichtige Nachricht ausenburg, die zweite Armee ergeben hat. lle Volksstämme für die Kaiserliche Sach
hier erscheinende Desterreichische Schilderung der Ceremonie des Betrachtungen über die Bedeutun Uhr Morgens heute versammelten sich höhere Civil- und Militair · Autoritäten aum den wichtigen Akt ahnend, den gte Stunde trat ein Hofbea nter te die inhaltsvolle Nachricht: Se. Majestãt seines Neffen, des durchl. Erzherzogs gleich versügten sich dis Herren i anz Joseph begrüßte sie huld voll, fing gnädigst die darge⸗ ja Europa's
Hauptstadt des
Olmütz, 2. Dez. Correspondent enthält f Thronwechsels, ses Ereignisses: auf hohen Befeh in der erzbischöflichen Residenz, k die nächste Stunde brachte. in den Saal und verkünde ker Kaiser habe zu Gunsten Franz Joseph, Krönungssaal. drückte manchem herzlich die brachte Huldigung. ewig denkwürdige Staat lesen und die baldige Kundmachm Trompetenstößen vom Rathhause Domplatze in nachstehender Art hiermit zu Jedermanns Majestät der regierende K im Krönungssaale der sürst / er zbischö , in Gegenwart der hier lauchtigsten Erzhauses und des Entsagungsaktes, unter demselben nannter Kronländer, zu Gr ihres geliebten Neffen, niedergelegt habe,
nebst einigen „Gegen 8 sämmtliche
Se. Majestät Fr Hand und emp Die in den Annalen Oesterreichs, Abdication betreffend, ward ver⸗ ig des Aktes anbefohlen. in beiden Landessprachen auf drei auf dem Niederringe Allerhöchstem Auftrage wird Wienach Se. Kaiserl. aut des heute sidenz in dieser Königl. auwesenden Mitglieder des durch— rrathes vollzogenen feierlichen bes Kaiserthums Ocsterreich und aller und sonstiger wie immer be⸗ heit, Allerhöchst⸗ herzogs Franz Joseph, hdem Höchstdessen Herr. Vater, Se. Faiserl. Hytigste E zherzog Franz Karl, auf sein erstgebornen Herrn Nachfolger verzschtet hat. Se. Majestät z Joseph der Eiste die Regierung in Allerhöchstdero Auftrag Jeder= Huld und Gnade.
Indessen s latze auf, ward v
sschrift, die erfolgte unter
kund gegeben: aiser und König Ferdinand J.
Hauptstadt
die Kronen vereinigten Königreiche insten Sr. Kaiserlichen Ho durchlauchtigsten E
Naͤchfolge⸗
r und König Fran en haben, und entbieten
Allerhöchstihre Kaiserliche Kaiser Franz Joseph, der Garnison am großen in Begleitung des
und einer zahlreichen Franz Joseph den Eid, der Ihrer Majestüten Ferdinand Der junge Kaiser ritt an da und Frau Erzherzogin Sophie saße nä in dem Wagen, welcher diese zum ar ein herzlicher, bewegter; man sah es bewegt ihr Inneres war.
regierende Raise
tellte sich die ganze on beiden Majestäten, Windischgräß, des Ban Jellachich besichtigt und legte Sr. Majestät Mittags erfolgte die Abreise und Maria Anna auf der Bahn nach dem Wagenschlage; Erzherzog n den beiden abrei⸗ Bahnhofe fuhr,
Feldmarschall hen Generalität,
Franz Karl
Der Abschied w nden an, wie tief sind noch nicht gesammelt g vollzogen wurde ein Gedanke a auch den großen E bracht haben — die Revoluti ser kann ein neues Oesterreich beginnen. ken Erscheinung, die jeßt unstren Thron besteigt, rirte Oesterreich seinen Napr punkt zu neuen verantwortlichen
den Rückkehre
Konsequenzen ber schwebt uns klar vor und dieser mag des Ka sers Ferdinand zur Reife ge Mit dem neuen Kai- In der jugendlich glänzen— wird das regene⸗ Der Uebergangs⸗ zweifeln nicht, daß die Pietät in unter neues festen Bau unserer nach diesen neuen
on zu schließen.
äsentanten erblicken. Formen ist gefunden, und wie Räthe der Krone sie mit jener Leben einsühren werden, welche vermittelnd den Das gewaltige Ringen eit Monaten durch die Welt zieht, läßt sich auf dem nene Träger alter Formen ins Leben eränderung bahnt von selbst neu Wege, der Alle theuren
Zukunft gründer Formen, das s naturgemäßesten Wege durch rufen. Jede tiefein greifende V natürliche Gang der Verhä Hoffnungen der Zukunf reichs, alle Liebe, die es Ferdinand dem Gätigen bewahr es auf den höffuungsreichen Erben seines Thrones, und Oesterreichs Stern, der in den unheilvollsten Tagen nie ganz erblaßte, kann jetzt zu neuen, hellerem Glanze aufflammen. Feier der neuen Thronbesteigunz die ganze Stadt festlich beleuchtet. Nach 7 Uhr setzte sich der von der Bürgerschaft arrangirte, glänzende Fackelzug, an dem sich auch viele junge Militairs betheiligten, mit, 2 anden gegen die Resitenz in Vewegung. Der Kaffer erschien Mutter auf dem Balkon. Tausendstimmiges, nie endendes begrüßte ihn. Er danlte sichtlich bewegt und fuhr te durch die erleuchteten Straßen, wo ibn geistertem Jubel empfing.“ ;
ltnisse bringt es mit sich. t tnüpft das Volk an die neue Sonne t, überträgt
Heute Abend wurde zur
Vivat! at zije! J mit dem ganzen Hosstae überall das Volk mit be
München, 2. Dez. Die Mün stigen Blatte Folgendes:; „Durch Erzählung von einer angeblichen Differenz Mitgliedern des Ministeriums in einem Mü und in Folge welcher sogar eine Minister. Lediglich um die ganze Sache kurz abzu= r. Quelle versichern zu können, hres Wort ist.
Bayern. ält in ihrem hei Blätter geht eine zwischen zweien he erhoben hätte, reten wäre. M auben wir aus zuverlässige n Erzählung kein wa hebung des General⸗ s Kriegs⸗Minister blichen Anwesenheit des und von allen Angaben, der beiden Infanterie⸗Regimenter, änze hierher zurückkehren, müssen auf
chener Ztg.
mehrere baye-
krise einget schneiden, gl daß an der ganze also auch die angt suire von seinem Dasselbe gilt von von Gagern dahier
Die vier Bataillone und morgen von der Gr
Hiermit fällt Lieutenants von Le⸗ in nichts zusammen. Freihetrn Max
aran knüpften.“
. 9 1278 der Reichs Centralgewalt ihren bisherigen Prã sentstand vorerst bei⸗
behalten, um, wenn nöthig, söͤfort wieder an die Gränze marschiren zu fönnen, woselbst auch ein Theil des dort stehenden bayerischen Ar⸗ mec Corps bis auf Weiteres zu verbleiben hat. Die Mannschaft der fünf Infanterie⸗Bataillone, die bigher hier waren, wird zum größten Theil in Urlaub entlassen, nur 25 Mann pr. Compagnie bleiben im Dienst, so daß durch die Rückkehr der beiden Infanterie⸗Regimenter keine Verstärkung der hiestgen Garnison eintritt.
Von den 1841 münchener Wahlmännern gebören 14 dem Mi⸗— litairstande, 37 dem Beamtenstante, 8 dem Stande der Aerzte, Li⸗ teraten und Künstler, 124 dem Gewerbestande und 1 (Pfarrer Ram—
moser) der Geistlichkeit an.
Sachsen. Dresden, 3. Dez. Eeipzg. Ztg.) Hier ist das nachstehende Peeßgesetz erschienen:
Wir Friedrich Augu st, von Gottes Gnaden König von Sachsen ꝛc. finden Uns bewogen, unter Beistimmung Unserer getreuen Stände, zu ver⸗= ordnen, wie solgt: .
§. J. Im Königreiche Sachsen ist die Censur für immer aufgehoben. Es besteht Söllige Freiheit der Presse ohne irgend eine Beschränkung durch Konzessionen, Cautionen, Stempel-Auflagen oder Postverbote, und es ist daher Jedermann berechtigt, ohne Einholung obrigkeitlicher Erlaubniß Preß⸗ erzeugnisse herzustellen und zu veröffentlichen. ;
Preßerzeugnisse im Sinne des Gesetzes sind alle auf mechanischem Wege irgend einer Ait vorgenommene Vervielfältigungen von Schristen, von bild lichen Darstellungen mit oder ohne Schrift und von Musikalien mit Text.
§. 2. Durch Veröffentlichung oder Verbreitung eines Preßerzeugnisses trüt die Verantwortlichleit fur die durch dessen Inhalt etwa begangenen rechtswidrigen Handlungen ein.
§. 3. Die Peisonen, welche zum Erscheinen oder zur Verbreitung eines
esetzwldrigen Preßerzeugnisses misgewirkt haben, sind in folgender Reihen— folge verantworlich:
1) zunächst der Verfasser, insofern Druck und Herausgabe mit seinem
Wissen und Willen erfolgte;
2) sodann der Herausgeber, wenn der Verfasser oder Urheber von ihm nicht genannt wird oder der durch ihn Benannte vor ein deutsches Gericht nicht gestellt werden kann, ingleichen in dem Falle, wenn der Herausgeber den Druck und die Veröffentlichung der sträflichen Schrist'wider Wissen und Willen des Verfassers veranlaßt hat.
Hiernächst und unter gleichen Voraussetzungen
3) der Verleger, so wie Jeder, welcher ohne Namhaftmachung des Ver⸗ legers auf der Diuckschrist als derjenige benannt ist, durch welchen ihr Vertrieb besorgt wird (Commissionaire im engeren Sinne); da— fern aber weder der Verleger und der ihm gleich zu achtende Com- missiongir (im engeren Sinne), noch der Herausgeber und Verfasser bekannt ist und nicht genannt wird,
4) der Drucker, so wie
5) der Verbreiter.
Jeder, welcher wissentlich bei Herstellung oder Verbreitung eines gesetz— widrigen Preßerzeugnisses mitgewirkt hat, ist nach den kriminalrechilichen Grundsätzen über die Theilnahme verantwortlich.
Der Tod des benannten Verfassers oder Urhebers eines Preßerzeug⸗ nisses, so wie des Theilnehmers am Preßvergehen, läßt die Verantwortlich= keit auf die aushülflich in Anspruch genommene Person nicht zurückfallen.
§. 4. Der Redacteur einer Zeitschrist ist jedenfalls für den ge— sammten Inhalt deiselben verantwortlich, und zwar
a) allein, wenn und so lange der Verfasser oder Einsender eines strafbaren Artikels entweder nicht befannt ist, oder vom Redacteur nicht benannt wird, oder auch nur der Genannte vor ein deu tsches Gericht nicht gestellt werden kann, außerdem
p) als Theilnehmer, sobald das Verbrecherische des Artikels von ihm
Schrift ein brochirtes Exemplar an das Ministerium des Innern gegen Empfangsbescheinigung unentgeltlich abzugeben.
Schriften, die nicht über fünf Bogen im Drucke betragen, ingleichen alle diejenigen Preßerzeugnisse, welche zur gerichtlichen Verfolgung eines Preßvergehens erforderlich sind, bleiben solchen alls im Eigenthum des Mi- nisteriums, ohne daß dem Einsender eine Entschädigung dafür gewährt
Noch aber erfährt
aignac selbst werde sich anschließen. „Der gläniende Em⸗
Anstalten zu deren Abreise. 1ssembläe Nationale aus, „welchen Herr Mar⸗ iten, geschieht lediglich im In⸗ Das Volk soll seine Regierung
Aber man lasse sich avecchia ist ein bloßes daß Cavaignac den Besehl zur Moniteur keine Zeile über Sompathie für den Papst ist eine reine Heuche— Narseiller Semaphore vom 1. dagellan“ nahm gestern die Geschütze nel st Abtheilung mit einem Bataillon des ungefähr ein Drittel der Dezember)
wissen, Cas man nichts von pfang“, ruf rast und sein teresse der Ka
ne Partei dem Papste bere ndidatur Cavaignac's.
lieben lernen; die Geistlichkeit wird gewonnen, Tie Expedition nach Civit Acht Tage sind es her, und noch brachte der
Alle anderen Schriften sind dem letzteren binnen sechs Wochen, von der Einlieferung an gerechnet, zurüchzugeben. Von allen im Königreiche Sachsen erscheinenden Zeitschriften ist ein Eremplar eines jeden Stücks, Hests oder Blatts an den Staatsanwalt des Bezirks, ein zweites an das Ministerium des Innern und ein drittes an das Reichs-Ministerium des Innern mit derselben Beschleunigung zu senden, mit welcher die Ausgabe an die Abonnenten erfolgt. . Hriften bleiben in jedem Falle Eigenthum der benannten drei Behörden. Die Einsendung erfolgt unentgeltlich. Im Königreich Sachsen darf kein von außerhalb kommendes Preßerzeugniß buchhändlerisch vertrieben oder sonst verbreitet werden, auf welchem nicht der Name und Wohnsitz des Verlegeis oder Commissionairs oder des Druckers angegeben ist. ö Alle Polizeibebörden sind befugt und verpflichtet, Preßerzeug⸗ nisse, welche den Bestimmungen der ss. 8 und 10 nicht entsprechen, wo sie z Die Vernichtung derselben kann nur auf Grund eines von der zuständigen Polizeibehörde at zufassenden
Gaukelspiel. Ausrüstung gab, ihre Abfahrt f Dezember meldet: „Die Dampfftegatte Material und einer Ingenieur⸗ Z3sten Linienregiments a Moliereschen . zwei andere Fregatten aus Toulon erwartet, aufzunehmen.
Diese eingesendeten Zeit=
n Bord, welche
Bestimmung Geschwaders Journal London vom 2. Dezember, vor Civitavecchia schicke. nicht vollständig
daß England ebenfalls ein Geschwader scheink dem pariser Kabinet also doch die italienische Frage zu einer unerhörten Wichtigkeit heranschwellen.“ Ferner liest man heute s Rom und Civitavecchia in hiesigen Blät⸗ ie Kammein erklären sich permanent und er⸗ gliedern zur Redigirung von as Volk, erzürnt über
solche vorfinden, wegzunehmen.
. 4 . Offenbar wir Die Herausgeber von Zeitschriften, welche auch andere als li= nsertions gebühren aufnehmen, sind verbunden, eröffentlichungen der oberen Verwaltungs behörden, altungsbehörden des Orts und Bezirks, wo sie erscheinen,
terarische Anzeigen gegen J obrigkeitliche V der unteren Verw unentgeltlich aufzur
noch folgende Nachrichten tern: „Rom, 25. Rov. nennen eine Kommission von fünf Mit Proclamationen. — Harcourt's Begünstigung der französische Gesandtschafts⸗ „ Rom ist vollk Hände einer provisorischen 9 Rossi's ist mit ihren beiden dinälen (Piccolomini und seille gelandet.
Ber Moniteur univers Thomine⸗Desmazures Regnault (Caarente Infeérieure); vokat Boyer nahme der Wäbler stellt sich durch die a
Moskwa) und
Herausgeber von Zeitschriften sind verpflichtet, von Be—= Berichtigungen über sie geschebener Veröffentli⸗ ft in dem nächsten nach dem Eingange der Be— Blatte aufzunehmen.
hörden und Privatpersoner chungen derselben Zeitschri richtigunz zum
Civitavecchia, er Volkszirkel hat seine Macht in die . ; Die Wittwe tern und zwei Erzpriestern oder Kar— ella Porta) mit dem „Mentor“ in Mar⸗
Abdrucke gelangenden Stücke oder ommen ruhig. Abdruck dürfen Insertionsgebühren nach dem bei der betref⸗ nur dann und in so weit in Anspruch einer geschehenen Veröffentlichung Veroffentlichung in sich begreifenden Artikels
fenden Zeitschrist angenommenen Satze genommen werden, den doppelten Raum des die
als die Berichtigung
kündet heute solgen cos); Bugeaud und General itain Rolland (Mo elle);
7 bis 10, ingleichen 12 und rafe von 5 bis 109 Thlr. belegen, wobei zwei Tage Gefängniß Fünf Die Untersuchung ꝛ gsbehörden zu.
über die Angelegenheiten der
Die Uebertretung der in den ss. 13 gegebenen Vorschriften ist mit einer Geld oder mit Gefängnißstrafe zu Thalern Geldstrafe gleich geachtet werden. g hierüber steht den Verwaltun Alle zeitherigen Bestimmungen ls sehr flau heraus. parte sind Beide durchgefallen : Moniteur Assemblée Rationa bedeutenden liegen durchaus selbe zu dieser Behauptung berechtigen.“
Seit gestern sind alle Kasernen in Paris mit einer Menge Con— grevscher Brandraketen versehen worden.
Presse sind a Dresden, am 18. November 15848. Friedrich Augu st. Martin Oberländer.
l' Armée liest man: hauptet, sämmtliche Marschälle, 200 Ge Offiziere der Armee stimmten für Louis Bo⸗ (Altonaer keine Thatsachen vor, welche das— insere See⸗-Kadettenschule eröffnet. außerdem an⸗— indeß wird die
Schleswig⸗Holstein. Merknr.) ; Kadetten sind aufgenommen, Zöglinge sell noch entschieden werden, überschritten. wird ertheilt von den Herren hie, deutsch Als Navigationslehrer
Grosbritanien und Irland. Northampton,
Wissenschaften, Gesellschaft, sein Amt niedergelegt. von Rosse, der z
welcher Montag beginnt, Prof. Scherk (Mathematik), Dr. Prien (Geschichte, Geograp Lubbren (englisch, Schwob (französisch) u. A. ist Herr Niebuhr aus Hamburg angestellt.
Präsident der Königlichen gestern, am Jahrestage der An seine Stelle ist der Graf Teleskops, gewählt
Gesellschaft Besitzer des oft erwähnten Riesen
Herr Guizot, welcher sich in diesen Tagen in Drayton Manor zum Besuche bei Sir R. Peel befunden hatte,
Brighten zum Fürsten Leven begeben.
Muskland.
nicht verkannt werden konnte, oder ihm sonst eine Schuld dabei zur Last fällt.
§. 5. Hinsichtlich der Verantwortlichleit sür Preßerzeugnisse gelten fol= gende Grundsäte:
I) Die durch Preßerzeugniß verübten Vergehen werden nach dem Krimi-
nalgesetzbuche bestraft.
Ueber das Verfahren gegen Preßvergehen, deren Verfolgung nicht von dem Antrage einer Piivatperson abhängig ist, und die dabei thätig eintre—⸗ tenden Behbrden ergeht unter heutigem Tage ein besonderes Gesetz.
Wird der Inhalt eines Preßerzeügnisses vom zuständigen Untersuchungs⸗ gerichte als verbrecherisch befunden, so kann dasselbe vorläufig dessen Be— schlagnahme verfügen, wegen dessen Confiscation und völliger oder theil— weiser Vernichtung ist aber jedesmal im Haupterkenntnisse zu entscheiden und dieses Eikenniniß öffentlich bekannt zu machen. Diese Maßregeln er⸗— strecken sich aber nicht auf solche Exemplare des Preßerzeugnisses, welche bereits in den Besitz ven Personen übergegangen sind, welche sie zum eige- nen Gebrauche an sich gebracht haben.
2) Die in der Herstellung und Veröffentlichung eines Preßerzeugnisses etwa enthaltene Uebertretung von polizeilichen oder anderen Verwal⸗ tungevorschriften wird von den Verwaltungsbehörden geahndet. (Vergl. §. 13 des Gesetzes A. vom 28. Januar 1835.)
3) Die Verletzung von Privatrechten ist im Wege des Civilprozesses vor den Civilgerichten zu verfolgen, und es bleiben insbesondere auch die gesetzlichen Bestimmungen uber den Schutz der Rechte an literari— schen Erzeugnissen und Werken der Kunst in Kraft.
8. 6. Die Bestimmung des Gesetzes A. vom 28. Januar 1835, §. 43, wonach die Verwaltungs-Behörden auch in den zur Kompetenz der Justiz- Behörden gehörenden Fällen vorläufige Erörterungen anzustellen haben, soll fernerhin in den Fällen nicht mehr zur Anwendung kommen, wo nach Art. 206 des Kriminal-Gesetzbuchs nur auf Antrag der Betheiligten zu verfah⸗ ren ist.
Insofern es dabei auf Ermittelung des unbekannten Verfassers oder Urhebers eines Preßeizeugnisses ankommtz ist jede Gerichts behörde und je⸗ der Staatsanwalt kompetent, in deren Bezirke dasselbe erschienen ist oder verbreitet wurde. ͤ
§. 7. Wer eine Zeitschrift herausgeben will, muß den verantwortlichen Redactenr bei der Orts- Polizeibehörde anzeigen und eben so jede später hierin beabsichtig!«' Aenderung anmelden. „ . .
Zu Uebernahme der Nedaction einer Zeitschrift ist nur derjenige berech tigt, welcher die Großsährigkeit erreicht hat und wegen eines nach allgemei⸗ nen Begriffen entehrenden Verbrechens nicht bestraft worden ist. —
8. 5. Auf jedem im Königreiche Sachsen hergestellten Preßerzeugnisse, mit Ausnahme der den Bedürfnissen des Gewerbes und Verkehrs, des häus= lichen und geselligen Lebens dienenden Drucke, als: Preiscourante, Fracht⸗ brlefe, Avisbriefe, Wechsel, Kassenzettel, Anweisungen, Courszettel, Falturen, Versende⸗ und Verlangzettel, NRechnungsabschlüsse, Bänder zur Versendung von Zeiischristen, Bücherumschläge, insoweit sie nur Büchertitel enthalten, Titel und Bücherrücken, Tabellenschemata, Etiquetten, Adreß⸗. Visiten Ein⸗ ladungs-, Verlobungé⸗ und Vermählungs-Karten, Anzeigen anderer Fami lienereignisse und ahnliche diesen gleich zu achtende kleine Preßerzeugnisse, muß die Anstalt, aus welcher dasselbe hervorgegangen, benannt sein.
Auf Schriften, welche für den Buchhandel oder zu weiterer Verbreitung im Publikum bestimmt sind, muß außerdem auch der Name und Wohnsitz des Verlegers oder des Herausgebers oder des sein Werk im Selbstoerlage herausgebenden Verfassers genannt sein. Eine hierunter wissentlich gemachte falsche Angabe ist jedenfalls und abgesehen von der Frage, ob ein nach dem Strafgesetzbuche zu ahndendes Verbrechen begangen worden ist, als Pteßpolizei⸗Vergehen zu betrachten und zu bestrafen.
Von Zeitschriften muß ferner jedes Stück, Hest oder Blatt den Namen des veranswortlichen Redacteurs oder des die Verantworllichkeit der Re—
vackion übernehmenden Verlegers enthalten,. 9 Mehrere bei der Herausgabe einer Zeitschrist betheiligte verantwortliche Redacteure sind solidarisch für den Inhalt einzustehen verpflichtet. BPreßerztugnisse, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen von Niemand verbreitet werden.
S. J. Von allen für den Buchhandel und zum weiteren Vertriebe im Publikum bestimmien Üilerarischen, im Königreiche Sachsen gedruckten Er— zeugnissen der Preffe hat der fächsische Drucker oder Verleger und Heraus- geber, so wie derjenige, welcher anssanl des Druckers, Verlegers oder Heraus⸗
gebers das Preßerztugniß in. Kommission zum Vertriebe übernommen hat,
gleichzeitig mit der ersten Ablieferung oder beziehentlich Versendung der
National-Versammlung. Sitzung vom Präsldent Martrast theilt der
rotokoll einen Brief des Kriegs-Mi—
Fr ankreich. Sir H. L. Bulwer, der frühere britische Gesandte in . . wird sich demnächst mit reiner Tochter des verstorbenen Lord Cowlen Versammlung gleich nach dem P , . 2 * s verstorbenen Lord Cowley,
1279
ihre Glieder abhängen, an ihrer Spitze stehe. Das Alles umfaßt der Begriff von Kultusfreiheit, weil ohne solche Voraussetzung die Verwaltung des Hürtenamtes ohne Verletzung der heiligsten Nechte des Gewissens eines katholischen Priesters zur Unmöglichkeit wird. Diese Boraussetzungen alle werden aber zu nichte durch den Vertrag, welchen die Deputirten der fünf Kantone geschlossen haben sollen; vielmehr geht die dadurch über den Klerus verhängte Dienstbarkeit so weit, demselben eine ihn von den Laien unter- scheidende Kleidung zu verbieten, während die Kirche selbst in der ältesten Zeit, da noch keine eigentliche priesterliche Kleidung eingeführt war, dennoch Dorschrieb, daß sich in beslimmter Weise klerikalische Bescheidenhcit von Weltsitte unterscheide. Ja, nicht nur die Kirche, sondern alle Völker glaubten von jeher, es müsse der Priester durch ein eigenes Gewand beständig an seine Pflicht erinnert werden, damit er im Umgang mit Anderen die Achtung vor sich selbst nicht vergesse und gegenuber von Anderen seiner Amtswürde nichts vergebe. Bei so wichtiger Sach— lage kann das erlauchte Kircheneberhaupt nicht schweigen und hat daher in einem Augenblick, wo es noch von der Weisheit und Gerechtigkeit ker fantonalen Großräthe und des hohen Vororts abhängt, die aus einem solchen Beschluß entspringenden traurigen Folgen zu verhüten, den unter—Q zeichneten Staats-Secretair beauftragt, Ew. Ercellenz und durch Hochselbe die erwähnten Kantonsräthe zu bitten, dieses Geschäft in reiflichste Erwägung zu ziehen. In Bezug des löblichen Kantons Genf insbesondere kann der Unterzeichnete nicht umhin, zu erinnern, daß der heilige Stuhl im Jahre 1819 in die Trennung jener Kirche von der Diözese Chambery und deren Vereinigung mit dem Bisthum Lausanut nur mit Rüchsicht auf einige Bestimmungen der Kantonal⸗-Verfassung einwilligte, durch welche die schon vom König von Piemont in den wiener und turiner Traktaten zu Gunsten der Religion stipulirten Garantieen bestätigt wurden. Und als diefe Garanticen später durch eine vom Kanton Geaf tem veistorbenen Bischof Jenny aufgerungene Consention (wenn auch in weit geringerem Grade, als es dermalen durch das Konkordat der fünf Kantone beabsich⸗ tigt wird) verletzt wurden, so fand sich der heilige Stuhl veranlaß, sene Convention im Jahr 1844, da er von derselben Kunde erhielt, feierlich zu mißbilligen. Desgleichen wolle man sich erinnern, daß, wenn der hei⸗ lige Stuhl im J. 1820 dem Bischof und Klerus von Genf erlaubte, dem Staat den Eid der Treue und des Gehorsams gegen die Gesetze zu schwö— ren, solches nur darum geschah, weil der Eid in Kraft iner feierlichen Erllärung der Kantonsregierung möglich wurde, durch welche man ver— sicherte, es werde derselbe den Klerus zu nichts verpflichten, was den Grund— sätzen des katholischen Glaubens oder den Kirchengeboten zuwiderlaufe; so zwar, daß, wenn sene E klärung zurückgezogen würde, wie es jetzt den An— schein hat, auch die Erklärung des heiligen Stuhls ihre Gellung verlöre. Schließlich kennt der heilige Stuhl weder in Bezug auf den Kanton Genf, noch auf einen der anderen vier Kantone, irgend eine Konzession, durch welche sein Recht, den Bischof frei zu wählen, beschränkt würde. Der heilige Stuhl pflegte jederzeit zu solchen Stellen Personen zu ernennen, die sich mit weltlichen Intriguen nicht befassen und somit für Lie Jiegierungen un⸗ verdächtig sind; doch kann er keiner Regierung das Necht, Bischöfe zu er— nennen, als ein der welilichen Souverainetät entspringendes, einräumen. Die kanonischen Gründe aber, aus welchen die Ernennung der Bischöfe anderen Regierungen zugestanden wurde, fanden bis jetzt in den fraglichen Kantonen nicht statt. Daher kann der heilige Vater auch in dieser Be—⸗ ziehung nicht umhin, feierlich gegen den von den Depätirten der fünf Kantone geäußerten Anspruch auf solche Rechte sich zu verwahren; und indem Hochselber aus freundschaftlicher Nüchiicht gegen Ew, Excellenz den Unterzeichneten beauftragte, vorliegende Erklärung zu erlassen, schmeichelt er sich auch mit der Hoffnung, man werde ihm die Nothwendigkeit erspa⸗ ren, andere Bestimmungen zu treffen, zu welchen ihn im Angesicht der ka—⸗ tholischen Welt sein Gewissen verpflichten würde, wofern man die angeführ— ten Gründe nicht genugsam würdigen wollte. Der Unterzeichnete ergreift mit Vergnügen diesen Anlaß, Ew. Excellenz seiner ausgezeichneten Hochach— tung zu versichern. . ö (Unterz.) G. Kardinal Soglia.“
Ber 8e 66 ⸗ . ö ern, . Dez. Die von der Bundes⸗— Versammlung am 29. November beschlossene Proclamation an das Schweizervolk lautet
einer Nichte Wellington's, verh Ein mit der größten Kaltblütigkeit verübter Doppelmord hat Dienstage bei Wymoudham
er die National-Versammlung be— die Wahlen für den Präsidenten auf dem ganzen Dezember vollendet sein können. In Folge 20sten in Algier ein=
nisters Lamocicière mit, in welchem naächrichtigt, daß Gebiete Algeriens erst am 19. dessen könnten die geschifft werden und
in Norfolk stattgesunden. der Fiskal der Stadt Norwich, Herr Jermy, und Sohn; für den Mörder, der auch noch i ienstmädchen durch Pistolenschüsse schwer verwundet er mit Herrn Jermy Prozeß— A ends maskirt in die Woh— e erwähnten Personen, die ihm ent⸗ 'der und fand Gelegenheit, in
ö. xo J , . r Verdacht sich indeß sogleich
Stimmzettel⸗-Kasten erst am deren Inhalt vor dem 25. Dezember schwerlich
. ermy und ein Mittheilung .
hat, gilt ein Pächter Namens Der Mörder begab sich nung des Herin Jermy, schoß gegenkamen, eine nach der anderen n der Verwirrung zu entkommen. D gegen Rush lenkte, wurde er
Proletariats genthmigt.
Erlaubniß, Beschäftigung außerordentlich . cw inister . vien, Minifter der öffentlichen aung eines Gesetz Ent Wird erledigt. gentlichen Tagesordnung, berichtet im Namen des gefochtene Kredite. Post- Malleposten zwischen Straßburg Arago erklärt,
s Eisenbahnzweiges von Die Versammlung geht nun zu ihrer ei— dem Budget für 1848, über.
Finanzausschusses über mehrere letzthin an=
Direktor Arago
zurfs rücksichtlich
g. 3.) In Folge des trags, welchen die fünf Diözesanstände von Bern, Neuenbure Genf und Freiburg zur Sicherstellung der Rechte des Staats gegen den katholischen Klerus geschlossen haben, Landes-Verweisung des Bischofs Marillty hinzugekommen, aus wel— chen Ereignissen sich Konflikte zwischen Staats- und Kirch engewalt die ohne Zweifel von bedeutenden Folgen sein werden, es Papstes bei dem Voro t gegen Beschlüsse mittelst nachstehender Note protestirt 4. ß und Staatsrath des löblichen Kantons Bern Nach Berichten öffentlicher Blätter hätten unlängst die und Genf bildenden Kantone löblichen Kantons Freiburg vorgelegten Entwurf stimmungen zum Nachtheil der katholischen Kirche hiernach entworfene Vertrag bereits der 6. wie der voroͤrtlichen Be— Tief schmerzte diese Nachricht das Gemüth des heiligen Vaters, welcher nach so vieler Mühe, die er selbst, so wie seine erlauch— ö l ; nach der äußerst gemäßigten Weise, wie er so Manches, was allenfalls der Unbill der Zeit zuge— rechnet weiden konnte, duldete, nach der Langmuth, mit der er sich zu den Wein veistanden, ganz andere Früchte Zum Schmerz gesellt sich auch die Verwun— Gesetze nicht etwa in einer Zeit se . ultus ganz verborgen oder nur gedul⸗ det ist, sondern in einer Zeit, da die Bundes⸗Gesetzgebung Gewissensfreihr it e Was demnach in früheren Zeiten, wenn auch nicht gerecht, weil göttlichem und natürlichem Rechte entgegen, aber mit den gesetzlichen und politischen Bestimmungen einiger Theile der Schweiz in Einklang gewesen wäre, steht, dermalen auch mit diesen in offenbaren Wi— derspruch, da Gewissensfreiheit nicht auf bloße Glaubensfreiheit beschrãntt werden kann, ohne sie dadurch auf die den menschlichen Gesetzen nicht un⸗ terworsenen inneren (geistlichen) Akte zu beschränken, da sie vielmehr, um einen Sinn za haben, sich auch auf die Ausübung der Jedem durch seine Religion je nach seinem Srand und seiner kirchlichen Stellunz gebotenen Pflich ten ausdehnen soll. Freie Religionsübung verlangt sür den Katholiken Freiheit in Empfang der heiligen Sakramente, in Anhörung der Predigt der gesetzlich und nach kanonischer Vorschꝛift eĩngesetzten Priester, welch? Vorschriften ihn zugleich verpflich= ten, eher den öffentlichen Goͤttesdienst zu meiden, als mit nichtfanonisch einge⸗ Freie Religionsübung verlangt für die Gläubigen im göttlichen Gesetze zu un— terrichten, ohne in dieser Beziehung von Staatsgesetzen oder dem Gutdün— ken der Regierung abzuhängen; die Freiheit, nach Vorschrist ihres Gewis— sens und nach kirchlichen Gesetzen den untergeordneten Geistlichen die stitution zu gewähren oder, zu verweigern, die Freiheit, unabhängig den für würdig Erachteten das Heiligthum zu öffnen, Unwürdigen es zu verschlie⸗ ßen; die Freiheit, auch ferner, nachdem sie gescetzlich eingeseßt sind, ihr Amt, welches sie nach den Kirchengesetzen nicht einmal aufgeben dürfen, ungehin⸗ dert zu verwalten; die Freiheit endlich, den Erlassen des heiligen Stuhles geb . und in kirchlichen Dingen auch juͤrisdictionelle Beschlüsse vollziehen zu dürfen, weil es im We⸗
Schweiz.
interpellirt, und Lyon wirklich aufgehoben wer— seine Äbsicht sei,
wozu noch die Absetzung und den sollen. Entscheidung General -Inspektor der Nationalwaldungen, wohnt und hält einen langen Vortrag, daß die vom Finanz- Ausschusse valtung ruiniren müßten. Beamtenpersonals und läßt durch vom Forstwesen verstehe. Bine au diese Vorwürfe. ie Fortsetzung der Debatte auf morgen en wurde, zirkulirte ein außrror— sches anzeigt, scher Flagge gelandet sei. In zen Sitzung glaubte Es heißt, Pius 1X. gehen könne, der eben äahrend ihn ein Napo⸗ Die Sitzung w
entwickelten,
hat Kardinal die Konferenz— An Schulthei enössischer Vorort.
Houdouaire, als Kommissarius der Sitzung bei durch welchen er zu beweisen sucht, beantragten Ersparnisse die Forstverr protestirt gegen die V blicken, daß der Finanz ⸗ Aus schuß nichts verwahrt sich sehr aufgebracht gegen im Forstwesen wird gen Ehe die Sitzang Blatt des Nouvelliste von Marseille, we s 1X. in Malta unter engli en Cavaignac's während der gan ung dieser Nachricht zu finden. nmöglich iu einen Staat zu wählen, w
Soglia im Namen
erminderung des
einen vom Staatsrath des löb voll neuer unstatthafter bereits genehmigt, und es sei der Berathung der Großen Räthe jener Kantone, se hörde, unterstellt.
Die Reduct on jmigt und d
Stillschweie Vorfahren, man die Bestätig hahe gesagt, daß er u im Begriff stehe, einen Napoleon leon (Eucian) aus ? Uhr geschlossen. Parise, 4. Dez. um über die Auch wurde ein oniteur du des franzö
der Kirche nur immer möglichen zu hoffen berechtigt war. derung bei dem Gedanken, daß sol erlassen werden, wo der katholische 8
Rom vertrieben habe.
war das diplomatische Corps ver— römischen Angelegenheiten zu berathschlagen. ten, der sehr lange dauerte.
Ministerrath gehal ö . „Eine Depesche
Soir von gestern Abend meldete: Neapel, vom 26. November, welche in Paris eingegangen ist, Abends zu Gaeta angelangt war. Man glaubt in heilen, daß der Papst ptete gleichzeitig, der Telegraph Dez. in Marseille ge⸗ bei Korsska Halt r Kultus- Minister Freslon Diese Nach⸗ Heute Nachmittag
sischen Botschafters aphischen Wege von daß der Pap n die gestrigen N den herrschenden Die Pa trie behar eldet, daß der
Wetter hätte ihn
st am Zösten achrichten aus Pa Finden zu urt
Papst am 2. gezwungen, setzten Seelenhirten zu verkehren.
seille eingetroffen. Seelenhirten selbst die Freiheit, die
um 4 Uhr hieß es, diesem Punkte di ausüben werde. arker durch heißt, die
aris nach London, chricht zu bringen, An Rothschild mit der Nachricht, daß der Papst sich in Malta be—
⸗ 56. ü. Folge zu geben, ational⸗Versammlung hatte bereits ihr ganzes Bür eau
solgendermaßen: Die schweizerische Bund es⸗-Versammlung an das schweizerische Volt. Getreite, liebe Eidgenossen! Nachdem im Schoße der hohen Tagsatzung unterm 121i n Herbstmongt d. J. Lie feierliche Erklärung abgegeben worden war, daß die neue Bundes-⸗Verfassung, wie dieselbe aus den Berathungen vom 15. Mai bis 27. Brachmonat l. J. hervorgegangen ist, durch die ent⸗ schiedene Mehrheit. des Schweizervolkes angenommen und als künftiges Grundgesetz der Eidgenossenschaft aufgestellt worden sei, ist in den sämmt lichen Kantonen zu der Wahl der gesetzgebenden Bundesbehörde in der Weise geschritten worden, wie das Tagsatzungs⸗Reglement vom 14. Herbst= monat abhin es vorgeschrieben hat. Äm ten d. M. haben sich die bei- den Räthe, nämlich der Nationalrath und der Ständerath, zum ersten Mal in Bern versammelt, und es haben sich dieselben im Laufe weiterer Sitzungen sodann förmlich konstituirt. Nach eini zen Vor— arbeiten ist hierauf zur Wahl der vollziehenden Bundesgewalt, des Bun⸗ desrathes, und des Bn ndesgerichts übergegangen worden, und es wurden in diese Behörden gewählt die Herren (folgen die bekannten Mit— glieder des Bundesrathes und des Bundesgerichts). In Folge der Konsti⸗ suirung der Bundesversammlung und des Bundesrathes ist der bisherige Bundesvertrag vom 7. August 1815 außer Kraft getreten, und es hat das neue Grundgesetz, die Bundesveifassung vom 12. Herbstmonat d. J., allge⸗ meine und ausschließliche Gultigkeit erlangt. Mit diesem Augenblicke ist die schweizerische Nation in einen neuen Abschnitt ihres politischen Lebens getreten: eine neue hoffnungsvolle Zukunft hat sich ihr aufgethan, allein auch eine neue bedeutungsvolle Aufgabe hat die Eidgenossenschaft zu erfüllen, übernommen. Der schwelzerische Bun— desrath wird unverweilt diejenigen Gesetze vorbereiten, welche in der Bundes-Verfassung vorgesehen sind, und welche die Bestimmung haben, die geistige und materielle Wohlfahrt der Nation zu heben und zu sichern. Getreue, liebe Eidgenossen! Die Aufgabe, welche Euren Abgeordneten durch das ihnen geschenkte Zutrauen übertragen worden ist, muß als eine große und inhaltsschwere bezeichnet werden. Nur im Hinblick auf die Einigkeit zwischen Volk und Behörden, nur in der Hoffnung auf ein festes und kreues Zusammenhalten tönnen die obersten Bundes- Behörden sich ermu⸗— thigt fühlen, der ihnen gewordenen Stellung sich mit Zuversicht und Hin— gebung zu unterziehen. Die schweizerische Bundes -Versammlung erwartet aber von der Nation zutrauensvoll diejenige Unterstüßung, welche den Vertretern der gesammten Eidgenossenschaft noch jeweilen in schwierigen Zeiten zu Theil geworden ist. Getrene, liebe Eidgenossen! Bergen wir es uͤns nicht, der politische Horizont gewährt abermals trübe Aussich⸗ ten, und es mögen vielleicht in naher Zukunft schon harte Stürme zu über— winden sein. Einigt Euch daher um das Panner des theuren, geliebten Vaterlandes; achtet dessen hohe Aufgabe, die ihm die Vorsehung unver— kennbar vorgeschrieben hat: die Leuchte einer fortschreitenden Entwickelung, die feste Burg der Freiheit zu sein! In diesen Tagen der Entscheidung thut vor Allem noth, daß Behörden und Volk uneniwegt zusammenstehen in dem Streben, das Glück der Eidgenossenschaft aus allen Kräften zu beför dern und die Ehre, die Würde und Unabhängigkeit der Nation zu wah— ren. Mit diesen Gesinnungen entbieten wir Euch unseren einsten bundes— brüderlichen Gruß. Gott schirme die heilige Schweizergränze! Gott segne das Vaterland! Also gegeben in Bein, den 29. November 1848.“ (Folgen die Unterschristen.)
Der abgetretene eidgenössische Kriegsrath übersendet den Stän⸗ den das Verzeichniß der Penslonirten 2c. aus dem Sonderbundekrieg. Man ersieht daraus, daß 228 Personen oder Familien pensionirt, 37 mit AÄoersalsummen und 20 mit Ehrenmeldungen bedacht worden sind, zusammen also 285 Personen. Die Pensionen zerfallen in acht Klassen von 40 bis 309 Fr. jährlich und betragen im Ganzen 374009 Fr. jährlich. Es empfangen 23 Personen je 360 Fr., 38 Personen e 240 Fr., 45 Personen je 170 Fr., 29 Personen je 100 Fr. jäahr— lich ꝛc. Die Aversalsummen gehen von 590 auf 109 Fr. Der Bundesrath hält nun täglich und zwar von 12 bis 3 Uhr seine Sitzungen; Vormittags ist jedes Mitglied auf seinem Büreau beschäftigt. Der Bundes-Präsident Furrer ist nach Zürich abgereist,
entgegensenden wollen, und man wollte sen der katholischen Kirche liege, daß ein Oberhaupt, von dem alle
Papst nach Bourges
um seine häuslichen Anordnungen zu tressen.
Zürich, 2. Dez. Ueber Lie zukimftige Stellung Zürichs in ber Eidgenossenschaft, nachdem der Vorortswechsel aufgehört kat und Bern zum permanenten Bundeestz erhoben ist, s also aus: „Unterdessen bleibt Zürich, was es ist, eine europaische Stadt durch Wissenschaft und Handel; es bleibt für die Eidgenossen⸗ schast der Sitz der wissenschaftlichen Bildung, der schönen Künste und Humanität; es bleibt für alle die Kantone, welche der Geist, der seinem Staatsleben punkt der mit Humanität verschwisterten germanischen Rechtaideen und des durch eine veredelte Volksbiltung beringten politischen Fort- schritts. gegenüber dem französisch⸗ welschen Staatssystem, das die ideale Seite des Staats jeden Augenblick der Macht und Ronvenienz ausopfert. Zürich übernimmt inebesondere fortan fär die Eidgenos⸗ senschaft in noch ethöhterem Maße als bisber den Beruf eines Wäch⸗ ters des Bundes und der Bundes-Interessen und, wenn es sein muß, einer versassungsmäßig eidgenössischen Orpositien gegen Bern, ohne die Schwäche gereizter Empfindlichkeit, aber auch ohne die Schwäche eines Besiegten und im Interesse der gesammten Schweiz. . ser Stellung wirt Zürich auch in Zufunft für das Vaterland sein, was 18 bis dahin fär dasselte gewesen ist; der gleiche Geist wird auch seine künftige Geschichte leiten, und die Lorbeerrn die es sich errungen bat, werden unverwelft grünen, wenn auch die Boten der sict t mehr in seinen Mauern versammeln. Die Palme, welcke ihm 1814, wo es den Abgrund verschlossen hat, in welchen die Herrschast der Patrizier-KAantone die Schweiz stürzen ; und, m als es durch den Ruf von Uster die Liebe zur Freiheit in Helverien geweckt, der Genius res Vaterlandes gereicht hat, sind für die unparteirschen Zeitgenossen und mehr noch für die dankbare Nachwelt uZnvergänglsche Erinnerungen an das, was Zärich für die Eidgenossenschaft geleistet hat. ꝛ den Auspizien dieser Palmen ist feine Bahn in der Zukunft keinen Augenblick zweifelhaft.“
cht sich die N. 3. Z.
durchdrungen der Mittel-
enossenschaft
wollte, und die Palme, die ihm 1830,
4 Italien. Rom, 28 Nov. (Semaphore de Marseille.) Die neue Regierung hat folgende Proclamation an das römische Volk
Der Oberpriester ist in dieser Nacht abgereist, durch unheil⸗ l In diesem feierlichen Moment wird das Mi⸗ nisterium der Pflichten nicht ermangeln, welche das Heil des Vaterlandes und das Vertrauen, welches das Volk ihm geschenkt hat, ihm auferlegen. aßregeln sind ergriffen, auf daß die Ordnung beschützt und das Le⸗ ben und das Eigenthum der Bürger gesichert sei. sogleich ernannt weiden und wird in Permanenz bleiben, um mit aller Strenge der Gesetze Jeden zu züchtigen, welcher die össentliche OCrdnung und das Leben der Bürger zu beeinträchtigen wagen würde. Alle Truppen, alle affen in ihren betreffenden Quartieren, bereit, Das Ministerium, mit der
volle Rathschläge verleitet.
Eine Kommission wird
Nationalgarden seien unter Hülfe zu bringen, wo es nöthig sein wird. Kammer der Volksvertreter und mit den Senatoren vereinigt, wird die wei⸗ teren Maßregeln ergreifen, welche die Umstände erheischen werden. Römer, vertraut auf uns; haltet euch würdig des Namens, den ihr traget, und antwortet darch eure Seelengröße auf die Verleumdungen eurer Feinde. Rom, 28. Nov. 18483. Muzzarelli, Präsident des Rathes; Galletti; Lunati; Sterbini;z Cambello; Sereni.“
Bevor Pius 1IX. seine Hauptstadt verließ, schrieb er an den den die Regierung der Bevölkerung Folgendes Dokament ist in dieser
Marquis Sacchetti einen Brief, kund machen zu müssen glaubte. Beziehung veröffentlicht worde „Nömer! Der Minister des Innern betrachtet es als eine Pflicht, das Handschreiben zu veröffentlichen, welches Seine Heiligkeit an den Herrn Marquis Jerome Sacchenti, einen seiner Offiziere, geschickt hat und von diesem dem Minister mitgetheilt worden ist. „Marquis Sacchetti, wir ver⸗ Ihrer wohlbekannten Rechtlichkeit die Sorge an, den Minister Galletti von unserer Abreise zu beuachrichtigen, indem ich ihn und alle Minister auffordere, z bei weitem mehr die Personin zu beschützen, die unseren Entschluß eben so wenig kannten, wie Sie. diese Sorgfalt für Sie und für die Leute unseres Hauses zeigen, weil wir wiederholen es, ihr alle unseren Plan nicht kanntet, liegt es uns pe weitem mehr am Herzen, diesen Herren die Ruhe und Ordnung der ganzen Stadt anzuen pfehlen. 6 . 25. November 1848. Wie man versichert, französischen Republik, Gesandten b
trauen Ihrer Klugheit und
nicht allein die Gebäude, die uns beigegeben sind, und Aber wenn
9 8 Papst Pius IX.““ einister des Innern, Galletti.“ ist der Papst von dem Gesandten der
von Harcourt, und dem spanischen
vissenschaft und Runst. Konzert ⸗ Revue. Zweite Soiree des Tonkünstler-Vereins. uartett⸗ Soiree.
ö. onkünstler-Verein nimmt in Berücksichtigung der löblichen Tendenzen, die er verfolgt, indem er sowohl produktiven, als reproduktiven Talenten Gelegenheit zur Darlegung ihrer künstlerischen Bestrebungen bietet jedenfalls eine sehr beachtungswerthe Stellung unter den Kunst. Instituten . — Erwägt man, welche Schwierigkeiten seitens der übrigen Institute den Tonkünstlern meist entgegengesetzt zu werden pflegen, wenn es die Veröffentlichung ihrer Leistungen gilt, so erscheint ein Verein, wie der genannte, in der That als eine Nothwendigkeit, und bleibt nur zu wünschen, daß er bald diejenige Ausdehnung gewinnen möchte, wodurch auch die Auf— führung größerer Orchester- und Gesangs— hierzu dürfte übrigens, bei der wachsenden Theilnahme, die der Verein sin Was uns betrifft, so versprechen wir, sein Wirken nach besten Kräften und in diesem Blatte namentlich da⸗— durch zu stützen, daß wir die von ihm ausgehenden Aufführungen, ⸗so weit es im Bereiche der Möglichkeit liegt, in den Kreis unserer kriti= Möchten die Kunstgenossen gleichfalls das Sonderin eressen setzend, sich Alle im Interesse der Kunst zu gemeinsamem Wirken vereinigen, und auch die Gegenwart wird für die Entwickelung derselben fruchtbrin⸗ i Die zweite diesjährige Soiree, die der Tonkünstler-Verein am Sonnabend in dem traulichen Sgale des Herrn Stöcker gab, machte auf das von den Mitgliedern zahlreich geladene Au- ditorium einen nicht minder gunstigen Eindruck, als die er ste, über welche — . J
Das Programm enthielt vier Nummern. Zuerst kam ein Streich-Ouartet von Jul. Weiß durch die Herren Gebr. Stahlknecht, Herrn Rammelsbenrg und den Komponisten zu Ge— Hierüber nur so vien: Werk und Ausführung fanden beifällige Auf⸗ nahme; Adagio und Scherzo gefielen am meisten. h über diese Arbeit nicht zu.
der ResiLenz ein.
rke möglich würde.
findet, nahe Aussicht vorhanden sein.
schen Besprechungen ziehen. Ihrige thun!
Doch zur Sache!
diese Blätter berichtet haben.
2 Ein Urtheil steht uns dies Sodann folgte eine Solonummer ein gio für Fagott von C. M. von Web er, vorgetragen von Herrn Böhmte, der sein Instrument mit sehr schätzenswerthem namentlich seiner ötonomis trages wegen Anerkennung beanspruchen darf. lich nicht Konzert⸗-Instrument, so übt es do eine eben so schöne, als charafteristische Wirkung. Virtuosen für dasselbe ist daher von Verein sicherlich auch hier wenn er einem ehrenwerthen mente sich öffentlich zu bewähren. dritte Nummer brachte (stalt des auf dem Programm v eines Mitwirkenden, nicht ausgeführ DPD-dur-Trio dieses Meisters.
as Werk so sassene Nummer genommen wurde. ; 1 Composition, ein Duo für
Geschick behandelt chen Athemführung und seines gesangteichen Vor⸗ Ist das Fagott auch eigent- ch im Orchester bekanmlich Die Ausbildung von ullte der Tonkunstler⸗- abe in dankenswerther Weihe, Künstler auf diesem minder belichten, die Gelegenheit nicht vorenthiclt. rochenen, wegen hoven schen se Herren Löschhonn schön aus, daß es in gewährte und Zum Schluß
Wichtigkeit, und erf nur sceine Aufg
licher Erkrankung Quintetts) das große r und Gebrüder Stahltnecht führten d Ersatz für die wegge Zuhörern mit allgemeiner Freude auf trugen die Herren Stahlknecht eine eigene