iermi urchtsvoll, unsere entschiedene Miß
1 31 ae eb gen, Willkür r
billigung * Masestät geruhen, bie Versicherung von un .
Möchten En 2 daß wir diese Handlungsweise eines —
voll entgegen zu e igen Einwohner, welche leider 6 . ginn . 23 ausrückende Militair ausgeartet ist, tief vere
ber lan, Ce ch annison gern behalten.
schen h . schmerzliche Gefühl muß uns um
j n. der Stadt Rathenow sich
in inder Ew. Majestät erwiesen
fi. sind.
In tiesster Ehrfurcht 1 Proclamation vom 1 lten . unserer vollsten Zustimmung
so mehr ergreifen, als bisher stets als treu haben, was wir noch
ind mit unbedingtem Vertrauen auf die M. zeichnen wir uns, unter Kundgebung zu derselben, als Ew. Majestãt . treuergebene, unterthänigste (Folgen 123 Unterschriften.) 2 M a ow 84 8. Rathenow, den 21. November 184 6 64 Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! — 1 . ; . Hf ö e. . ; Allergnädigster König und Herr! Allerhöchsten Proel tion vom ̃ e öchsten Proclamati . der Allerhöch ster . ö. 2 . da dll at Königliche Majestät zu dem Volke gesp en, e n, me, rie Stimme seines Königs vernommen und geantwortet. n n güne 5 ; flel Dorfes. dür diese gen ? Bewohner eines kleinen Dorfes, dürfen in diesem gewig mente nicht schweigen. , . Mie Me der Ner mlung zur Vereinba ng 3 ö ng 3 3 Beanbenburg und die Anwendung Ver s von Berlin nach Brandenburg und en mn. 38 ig ug Wiederherstellung der gesetzlichen Drdnung s ganze Zustimmung. Indem Ew. trafen, haben Allerhöchstsie Gebrauch gemacht, sondern das Land Genüge geleistet; schon lange mit Entrüstung ; j 1 =. Versammiung zusah, hatte
11. d. M. haben Ew. In
schen militairischer Gewalt zur in der Hauptstadt haben Königliche Majestät diese And nicht nur von einem Königlicher Recht auch einer heiligen Regentenpflicht gegen der gutgesinnte Theil desselben, welcher dem unwürdigen Treiben der 3. J z . aner tko wartet. n,, . eines Theils der Versammlung
ö sich bis dem heillosen Beschlusse gegen diese Anordnungen, welcher sich . . kn der Steuerverweigernung gesteigert hat, miß billige . . . den, und halten dafür, daß alle bei . 4 elk geordneten sich der Ehre, ö . Verfassungswerke wei Th nehme iwürdig gemacht haben. . é. . nenn g , n, 14 Jahren dem preußischen Staate n, . . E' nnd! och durch das Band der Liebe und Treue mit Ew. fühlen wir uns doch durch das le. . Königlichen Majestät aufs innigste verbunden;, . . 44 9. Königlichen Majestät. 363 . . . Königliche Majestät uns mit Gottes. Well! n,, Nönis sein werden, und zweifeln nicht daran, daß dur Em; Maj ge ih ner, Fürsorge dem Lande, alle ,, . und Erleichterungen werden zu Theil werden, welche sich als z mäßig und möglich weiden herausgestellt haben.
Gott segne den König! Ew. Königlichen Majestät
. getreue Unterthanen. Kreis St. Wendel,
unsere Anordnungen
2154 NMechte
ö 2irk Frier den Dörrenbach, Regierungsbezirk Trier, e 27. November 1848. . ö (24 Unterschristen.
Aufruf— r; Alle diejenigen preußischen Staatsbürger, welche . . gründung einer konstitutionellen Monarchie ernstlich wollen un e ꝛückkehr zu den vorigen Zuständen (die , ,, 39. . di rriaͤ „rer przußischen oder deutschen Republik wunsche die Errichtung einer preußischen, o , , , ,, können; fle welche dem Könige und dem Hause Hohenzollern . n raeben sind; — Alle, welche die Ueberzeugung haben, daß vüisrie (198 LrUli 1 5 111 2 ö . . ö. 3. . 3 aufrichtig rich Wilhelm 1V. sein Wort noch nie gebrochen und es . , me,, iche, selbst wenn sie die Wahl auch künftig halten werde; — Alle, welche, selbst we 6 ö der das jetzige Staats -Ministerium bildenden Personen in . 1 91 . . 6 ; x ; . ;. ö j ; i. Hinsicht nicht gut heißen sollten, doch die Personen von der Sa— e zu . wissen, Alle, welche in ihrer Unzufriedenheit mit ein—⸗ ; . . ö . f . Eine fi 9 . Maßregeln der Staats ⸗Regierung noch keinen Grund sinden, . . ; 3 J 5 z 6 . . r I 5 ö 1 sich gegen solche Maßregeln oder geren Urheber, aufzulchnen . . Alle welche Sinn und Liebe haben für Gesetzlichkeit und bürgerliche ö 6 1 8. ) . ö : , m, Srdinng und Unterordnung; Alle endlich, welche nur unter diesen X ! . „Y, ö. ß wa,, , yr . — . Bedingungen wahre Freiheit und vollständige Wahrung der staats bürgerlichen Rechte für möglich halten: . ge Alle, welchen Standes sie auch sein mögen, werden hier * ; 4 , Eur ; . durch aufgefordert, sich zu vereinigen und sestzustehen für Recht und ; ö j 134 ö , g . der Ordnung, für Freiheit und Frieden. Zu dem Ende wolle ein Jeder ; 7 6 z ĩ or I =. . unten al seinen Ramen und Stand bei einem der, hier Unten Genannten au ; 6 8 * f 9 . . ĩ einem gleichlautenden Exemplare gegenwärtigen nf uind der . fügten Abresse eigenhändig zeichnen. Beide sollen dann an des efügt dresse eigenhändig unterzeichnen. Beide Jollen, d nde gefügten Adresse eig Dir König muß er— Das Vaterland ist
Königs Majestät unmittelbar befördert werden.
fahren, daß er noch auf Treue zu rechnen habe.
in Ge 2 Go enke die Herzen!
in Gefahr; Gott lenke die Herz HHalgen C68 Unterschriften. An des Königs Mazjestät.
Ew. Königliche Majestät haben sowohl im ganzen Lande, . auch in der Stadt Merseburg der getreuen Unterthanen weit mehr, als Mancher gemeint hat, welcher nur auf dig Worte 261 ö welche am lautesten sprachen. Aber selbst die Besten im Volke ha⸗ ben eine Schuld auf sich geladen, welche sie nicht von sich abmalzen können, die Schuld, nicht offen und entschieden genug hervorgetreten zu sein mit ihrer Gesinnung, sich nicht früher vereinigt zu haben für Gesetz und Ordnung in Pflicht und Liebe. Wäre dies geschehen, so würde nicht haben erfolgen können, was jetzt von jedem Freunde des Vaterlandes nur beklagt werden kann. Doch der Wendepunkt des verhängnißvllo⸗ sten Jahres scheint herbeigekommen zu sein. Schon lassen sich die Stimmen der Pflicht und der Liebe, der Anhänglichkeit an Thron und Vaterland, häusiger und deutlicher vernehmen; der Muth erwacht wieder, und das Wort; „mit Gott für König und Vaterland“ wird von neuem zur Wahrheit. .
Dies vor Ew. Königlichen Majestät auszusprechen, ist unseren Herzen Bedürfniß, und wir sind gewiß, daß Ew. Majestät diesen Ausdruck unserer Gesinnung gern vernehmen werden. Indem wir hier noch einen von ben Unterzeichnern dieser Adresse, eigenhändig vollzogenen Ausiuf beifügen und uns ehrerbietigst die Erlaubniß er—=
Majestät ehrfurchtsvoll zu nahen und auf Grund der Jichtschnur unseres Lebens, die da lehrt: r was des Kaisers ist, und Gotte, was Gottes ist/, und: „Jedermam sei Unterthan der Obrigkeit, die Gewalt über 6 ist keine Obrigkeit, ohne von Gott, wo aber Obrigkei
Gott verordnet. strebet Gottes Urtheil empfangen“
Gerechtigkeit und Milde regieren,
von Ihrer es aus den
gefeiert. — Königlichen Herzen zu erfreuen, sungen gewähren!
1282
der heiligen Schrift, „Gebet dem Kaiser,
hat. Denn es ist, die ist von brigkeit setzet, der wider⸗ werden über sich ein
über ihn
Wer sich nun wider die Ordnung; die aber widerstreben, — n 4 klaren: . k
j jnige, als eine önige „
rem angestammten Nonige, ꝛ . 9 Gnaden“, mit unverbrüchlicher Treue in guten und bösen Tagen anzuhangen und Ew. Najestät mit Gut und Blut beizustehen und hinsichtlich des jüngsten Konflikts zwi⸗ schen der Krone und der National-Versammlung auf die Seite der Krone zu treten ⸗. w dem festen Vertrauen, daß Ew. Majestät sein Volt mit Weisheit, a. daß Allerhöchstdieselben alle ihm Huld zugesicherten Rechte und Freiheiten gewähren und Wirren der Gegenwart herausführen werden. . Ew. Majestät haben in diesen Tagen ein schönes Familienfe Mögen diese Worte treuer Gesinnung geeignet sein, die r und ihnen Trost bei den harten Prü—
Gott erhalte und segne unser Königspaar! In tiefster Ehrfurcht ersterben Aw.
Königlichen Majestät getreueste Unterthanen. . Geistlichkeit, Ortsgericht und Deputirten der Gemeinde Seifersborf, im Kreise Bunzlau. Dezember 1848. 11 Unterschriften.)
Seifersdorf, den 1. (Folgen
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Alleranädigster König und Herr.. . Die k Mafsestãt hat e s . . um der Anarchie in der Hauptstadt den Kopf K,, 2 Volksvertretung die Freiheit, auf welche sie iin . . ö. die Freiheit, zu reden nach der Stimme des ,, ,. in Geiste vaterländischer Wohlfahrt, , . . . Verlegung der National Versammlung nach , . 3 . ö sprochen, und damit die Hauptstadt n, , , ö sich n . Rabne (onstitutioneller Freiheit wieder sammle, der Belagerungszu , , verfügt. Wir erklären diesen Maßregeln gegen— en ieren brtners, daß wir entschiedeun anf Seiten Ew. ieje tat ehen wie wir immer auf dieser Seite , m. . ö werden, weil wir noch nie wankend geworden sind in ö . zu Ew. Majestät, daß Sie unseres Volkes wahre J d . fahrt auf dauernden Grundlagen auszubauen und nach allen , und zu wahren sest entschlossen sind und bleiben
hin zu pflegen werden.
So reden Stadt, die mit dem glorreichen bleiben will.
Wir ersterben
wir zu Ew. Majestät im Geiste unserer getreuen uralten Banden der Liebe und des Vertrauens mit Hause Ew. Königlichen Majestät verbunden ist und
Ew. Königlichen Majestät allertreueste und gehorsamste Unterthanen. 25. November 18418.
Acken, den . . (Jolgen 64 Unterschriften.)
Allergnädigster König und Herr! . Auch die n, Gemeinde zu Prester erachtet es als . heilige Pflicht, Ew. Königlichen Majestät auf die unterm 6. ö an das preußische Volk gerichtete Proclamation dahin in aller nter thänigkeit zu antworten: daß sie nicht wanken werke in ö , Vertrauen zu ihrem angestammten Könige, vielmehr in der Zuversicht, Allerhöchstderselbe werde gewiß alle und wiederholt verheißt nen Ire heiten in Erfüllung gehen lassen, in der unwandelbarsten True zu ihm halten wolle. ; In tiefster Verehrung ersterben ö . Ew. Königlichen Majestät . ; allerunterthänigst Namens der ganzen Gemeinde der Orts⸗Vorstand. Prester bei Magdeburg, den 25. November 1848.
Majestät! ö Die , Gemeinde Moyland im Kreise . gegenüber den mancherlei betrübenden , . als eine heilige Pflicht, Ew. Majestät den tiefgefühll e sten ö n zudrücken für die große Wohlthat, die Ew, Majestüt ö. 8 erwiesen haben durch Berusung eines Minssteriume, me ee mn n und Aufopferung der zuchtlosen Anarchie in ,, gegengetreten ist. Wir beklagen es tief, daß dae. Alussprechen m. Danlesgefühle, die sich ganz von selbst verstehen sollten , sen in entgegengesetztem Sinne, wie sie leider auch dem n . nicht fremd geblieben sind, nöthig geworden ist. Freudig ) er . chen wir es bei dieser Gelegenheit Ew. Majestät aus, daß in . Zeit schwerer Heimsuchung mehr denn, jemals unseren Herzen Gebe und Fürbitte für Ew. Majestät entströmt. K Der Herr unser Gott segne und erhalte uns Ew. Dai . stärke durch seinen heiligen Geist in uns und dem 4ganzen h ö. hingebende, treue, todesmuthige Liebe zu unserem Könige von Got⸗ tes Gnaden! ö . 2 Gemeinde zu Moyland,. Das Presbyterium und die sämmtlichen selbstständigen Gemeinde⸗Mitglieder. (Folgen 73 Unterschriften.) Moyland, den 23. November 1848.
Allerdurchlauchtigster, K—ö— Allergnädigster König und Herr! , ö —
Mit uuf e n n wir unterzeichnet. Mitglieder des constitutionellen Vereins des Amtes Bochum, in der Grafschaft Mark, dem verabscheuungswürdigen Treiben eines Iheils der National- Ver⸗ sammlung, welche eine durch die verwerflichsten Mittel erreichte, gleichsam usurpirte Mehrheit bildete, gesolgt, ,. 4 Majorität, wie sie derzeit in dieser Versammlung sich gebi ö. nicht als zu Recht bestehend anerkennen, noch weniger aber den Entschei—
ĩ weitere Unterschriften nachzusenden, haben wir keinen anderen . als den, . Majestät einige Namen derer erblicken mö— zen welche entschlossen sind, mit Ew. Majestät zu stehen bis zum Tobe. Gott segne Sie und Ihr Haus! Gott segne durch Sie Ihr Volk und dessen Zukunft!
9 Lauchstedt, den 27. November 1843. (100 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmãchtigster König! Allergnäbigster König und Herr! .
Durch vie gegenwärtige traurige und verhängnißv olle 26 unseres theuren Vaterlandes veranlaßt, wagen auch wir, uns Ew.
dungen solcher Abstimmungen die heiligsten Inkeressen des Volks und der Krone anvertrauen. . : * und herzlich war daher unsere Freude, als Ew, Majestãt endlich durch die Botschaft vom Sten d. M. dem Treiben dieser durch das berliner Straßen⸗Parlament und, dessen terroristischen Wühlereien beherrschten unfreien Versammlung ein Ziel setzten, Wir haben diese Königliche Botschast mit herzlichem Danke begrüßt, und erachten zu einer derartigen durchgreifenden Maßregel Ew. Majestät nicht allein vollkommen berechtigt, sondern sogar gesetzlich verpflichtet. .
Mögen die von allen Seiten eingehenden Erklärungen des preu⸗ ßischen Volkes in ihrer Mehrheit auch immerhin ausfallen, wie sie
schaft Mark fest halten an unserem heißgelieblen König von Gettes Gnaden, daß wir stehen und fallen mit dem Hause Hohenzollern, und daß wir willig und mit Freuden unser letztes Herzblut für un⸗ seren theuren König und das liebe Vaterland hergeben! . Möge der Allmächtige Ew. Majestät die Kraft verleihen, trotz aller Klippen und Untiefen das Staatsschiff mit sicherer Hand durch die wogenden Brandungen in den Hafen der Ruhe zu steuern. Möge der Alkgütige die drohenden gewitterschwangeren Wolken am politi⸗ schen Horizönte vernichten, auf daß Preußens glorreiche Sonne in neuem Glanze bald über das liebe Vaterland aufgehe! ᷣ Eines aber thut in diesen unheilvollen Zeiten vor Allem noth, daß Ew. Majestät festhalten am Königlichen Worte und nicht wan ken und weichen an der jetzt einmal betretenen Bahn! Geruhen Ew. Majestät, diese unsere ehrfurchts volle Bitte zu erfüllen und dann uns und unsere Kräfte zu verfügen. .
Wir Alle, und Tausende unserer Brüder, wollen willig aushar ren und leben und sterben mit unserem heißgeliebten theuren Könige von Gottes Gnaden. Unser Wahlspruch ist und bleibt für ewige Zeit:
69! bel
„Vorwärts mit Gott für König und Vaterland!“ Gott segne Ew. Majestät! In diesen Gesinnungen ersterben wir als Ew. Majestãät treugehorsamste Unterthanen (Folgen die Unterschriften. Bochum, in der Grafschaft Mark, den 23. November 181
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster,
Allergnädigster König und Herr! Ew. Königlichen Majestät freie Verheißung der langen Constitution, in den Märztagen Lieses Jahres, begrüßte das der Preußen mit jubelnder Begeisterung. . . Da traten Wühler fremder Zungen zwischen das tren Preußens und die hellstrahlende Krone Hohenzollerns. Eg schien, als sei alles rand, band und bodenlos Alle Treuen im Lande lauschten auf einen Ruf des Volk.
d 2 Nonige
Ew. Majestät haben diesen unterm 11ten d. wie ein Blitzesschlag hat er die Herzen entzündet, und, zeit der heiligen Begeisterung des Freiheitskrieges 1813 der noch lebendige Zeugen wie starke Eichen im Lande ste es auch jetzt von Mund zu Munde, wie in dem damalige Der König rust, wir Alle, Alle iommen Also schaaren auch wir uns um, den s hron Ew. ) für Allerhöchstste, die Krone und die Hon Ew. Majestät zu vereinbarende Constitution für das Volt in guten wie Tagen mit Gut und Blut wie Ein Yiann tin zustehen! 4 e. Pie Gnade Gottes sei fernhin Schutz und Schirm Ew. Majest In tiefster Ehrfurcht. . Ew. Königlichen Maj
8 stehen,
estät . treuunterthänigste.
Sonnenburg, den 14. November 1848. . (Folgen 1718 Üünterschriften von Einwohnern aus 19 Gemeinden.)
Majestät! JJ .
Die Maßregeln, welche Ew. Majestãät Regierung zur Sicher⸗ stellung der Freiheit der Berathungen der 1 Verfassung berufenen preußischen National- . . hat, rief einen Beschluß eines Theils . n, f . durch welchen die Brandfackel der Anarchie in das Land geschleudert werden sollte. J Doch dieselbe wird nicht zünden! w Wie die Unterzeichneten, so wird es jeder Preuße mit seiner Ehre unvereinbar sinden, Beschlüssen Folge zu geben, welche . die Untergrabung der staatlichen Ordnung ahl en ,,, weisen wir zurück, die wahre Freiheit nicht in der 8 errschaft geseKz⸗ loser Willkür, sondern in der gesetzlichen . . diese werden wir mit Gut und Blut einstehen, . es ö wird, der ein preußisches Herz trägt, dem das Wohl des Vaterlan— des nicht gleichgültig ist. J —
Schließlich erwarten wir mit sestem Vertrauen 9 wort, daß die von Ew. Königlichen Majestät aus freiem ertheilten Zusicherungen
iben setz *
auf ein Kön
mit Hülfe eines volksthümlichen riums unverkürzt in Erfüllung gehen werden.
St. Goar, Regierungebezirk Koblenz, den 2 Noxemk
Bürgermeister, Gemeinderäthe und Einwohner von St.
(Folgen 117 Unterschriften.) Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die Verlegung der National-Versammlung, ug. 1 und die dadurch bedingte Vertagung derseiben, nspfern il s sicht unterliegt, dieselbe dem Einflusse einer zügellosen J arte u ziehen und vor deren Einschüchterungen zu schützen müssen au Ils einen durch die Nothwendigkeit gebotenen, Ait bezeichnen, unt indem wir diese Maßregel als ein heiliges Necht der Krone aner kennen und den unbedachten, gefährlichen Schritt des einen Theiles der National⸗Versammlung tief beilagen, sehen wir in dem . dieses Rechts allein die Ruhe, Drb nung und, den Frieden ö gesichert und vertrauen in ehrsurchts voller Zuversicht E, ., Königlichen Worten, daß Sie auf dem k Wege sicher fortschreiten und die dem Volke verheißenen Freiheite unverkürzt erhalten werden. .
Entrüstet über die anarchischen Bestrebungen . tei, bitten wir, als die Vertreter des K . ten Theiles der hiesigen Einwohnerschaft, Ew. Königlichen ) laje ät, den Ausdruck diefer ünserer unwandelbaren Gesinnungen uns treuen ln⸗ hänglichkeit an das erhabene Haus der, ö 1 ge⸗ nehmigen zu wollen, und verharren in tiefster Ehrfurch . Ew. Königlichen Majestät
allergehorsamste. J
Der Magistrat und die Stadtverordneten, das . Stadtgericht, die vangelische und katholische Geistlichtein, die Steuer⸗Verwaltung.
⸗ 3. ; 4, , gg. Freystadt in Nieder-Schlesien, den 26. November 181
an?
nach Branden
. die
einer kleinen Par⸗
Allerdurchlauchtigster, Großmãchtigster König! Allergnädigster König und Herr i. Gegenüber ö verwerflichen Bestrebungen einen oben so unchrist⸗ 8 2 5 ox 80 N 6 . 3 lichen, als unpolitischen Partei, . ö. ö 3 . ö hier offen zu Aufruhr und
en National-Versammlung duch o ö chr, . , erklären wir Unterzeichmeten, Kirchen Kollegium, Repräsentanten und
Mitglieder der evangelischen Gemeinde . k ö ; J) . h . . 2. . Daß wir unserem Königlichen Patrone, der erst vor nen, it großmüthiger Munifice ser Kirchen⸗
vier Jahren mi großmüthiger Munificenz unser Kirch system ins Leben gerufen hat, unser volles Vertrauen be⸗ wahren und durchaus nicht daran zweifeln, Ew. Majestät werden die dem preußischen Volke gemachten seierlichen Zu—
sagen erfüllen.“
wollen, so steht doch für ewigs Zeit fest, daß wir Söhne der Graf
Je unzufriedener wir sowohl mit dem Gebahren, als auch mit
den bisherigen Leistungen der Nationa l⸗Versammlung sein mußten, desto entschiedener billigen wir alle seit dem 8. November c. getrof⸗
e Maßregeln. feen n mn Ew. Majestät allerunterthänigste, Kirchen⸗Kollegium, Gemeinde⸗Repräsentanten und Einwohner. 22. November 1848. (Folgen 41 Unterschriften.)
Neurode, den
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Die Proclamation vom 11. November haben wir am 2Alsten empfangen. Wir billigen die Maßregel Sr. Majestät, Gesetz
2 9) D. Vl.
und Ordnung herzustellen, ganz und gar und geben uns vertrauens
voll der Hoffnung hin, daß uns die in den Märztagen verheißene
und in der Proclamation nochmals gegebene Versicherung von con⸗ stitutionellen Freiheiten nicht verkümmert werden wird. Es soll daher unser heillgstes Bestreben sein, mit Gottes Hülfe Sr. Majestät treue und gehorsamste Unterthanen zu sein und zu bleiben. Gegeben von der Dorfschaft Fürstenau, Kreis Preußisch Holland, Regierungs-Bezirk Königsberg, den 28. November 1848. (Folgen die Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König und Herr! Auf die unterm 11Iten d. M. von Ew. Majestät erlassene Pro⸗ clamation fühlen wir Unterzeichnete uns zu der Erklärung gedrungen: daß wir an unserem theuren Könige, der es stets gut mit uns gemeint, und der uns alle verheißenen constitutionellen Freiheiten mit Seinem Königlichen Worte verbürgt hat, trreulich halten und Ihm mit Gut und Blut in guten wie in bösen Tagen beistehen wollen gegen alle diejenigen, welche wfrevlerischem Ungehorsam sich von Ihm abwenden und Ihn in seinen landesväterlichen Absichten behindern möchten. Ew. Majestät treu gehorsamste. Laurahütte in Ober-Schlesien, den November 1848. (Folgen 178 Unterschristen.)
77
—
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr! Nur im Drange der Verhältnisse unseres gefahrbedrohten Vater indes können sich die unterzeichneten Gemeinden bewogen sinden, vor dem Throne Ew. Königlichen Majestät ehrfurchtsvoll die Erklärung
wir, fern von der Verirrung, den ungesetzlichen Schrit⸗ en des widerspenstigen Theiles der National-Versammlung und der dadurch bewirkten unglücklichen Aufregung unseren Beifall zu zollen, auch unter den Versuchungen der Gegen⸗ vart nicht aufgehört haben, Ew. Königlichen Majestät mit en Gesinnungen zuversichtlichen Vertrauens und unwandel— barer Treue ergeben zu sein, und demgemäß die aus gebie⸗ terischer Nothwendigkeit hervorgegangenen Schritte zu Wie⸗ derherstellung und Befestigung der erschütterten Ordnung des Landes mit Beifall und Hoffnung begrüßen. In dem festen Vertrauen auf die wiederholt ertheilten Versicherun⸗ gen Ew. Königlichen Majestät, von der Bahn des Rechts keinen Schritt abweichen und die dem Volke zugestandenen Freiheiten schützen und gewähren zu wollen, bitten wir den König aller Könige, daß er in dieser prüfungsvollen Zeit Ew. Königlichen Majestät theures Haupt mit seiner Gnade krönen und Allerhöchstdero Herz mit dem Muthe und der Beharrlichkeit ausrüsten wolle, welche unter den bedrohlichen Verhältnissen der Gegenwart unerläßlich nothwendig sind. In ehrfurchtsvoller Treue Ew. Königlichen Majestät gehorsame und treue Unterthanen.
Die Gemeinden Ober- und
Unter⸗Kriegstädt, Burgstaden,
Schadendorf, Kleingräfendorf
und Crakau. (Folgen 110 Unterschriften. Ferner die Gemeinden Raschwitz, Reinsdorf, Wünschendorf, Ober Klobikau, Nieder-Klobikau und Raschwitz. Folgen die Unterschriften der Ortsrichter und Vorsteher.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Aller gnädigster König und Herr! Ob in dem dermaligen Konslikt für Ew. Königliche Majestät
oder für denjenigen Theil unserer National-Versammlung, welcher der Krone feindlich entgegengetreten ist, wir uns erklären sollen, das kann keinen Augenblick zweifelhaft sein. Seinem hohen Regentenhause überhaupt und Ew. Königlichen Majestät insbesondere verdankt Preu⸗ ßen Macht, Ruhm und Wohlstand. Allerhöchstdieselben wollen zu diesen Segnungen noch die Geschenke einer freieren Entwickelung aller Kräfte fürs Gemeinwohl, einer vollständigeren Gleichheit vor dem Gesetze, kurz aller derjenigen Institutionen hinzufügen, welche die fortgeschrittene Bildung unserer Zeit erheischt.
Welche Segnungen hat dagegen dem Vaterlande derjenige Theil der National-Vertretung gebracht, welcher Ew. Königlichen Maje⸗ stät Anordnungen jetzt Trotz zu bieten wagt? Der Wohlstand des während ihrer Wirksamkeit zerrüttet, die Gesetzlichkeit, die Ordnung, die Treue sind in demselben untergraben worden. Der Ruhm, die Macht, die Blüthe Preußens sind in Gefahr, durch solche Hälrde zu Grunde zu gehen. So urtheilt die verständige öffentliche Meinung über unsere National⸗Versammlung nicht blos bei uns, son⸗ dern in ganz Deutschland, in ganz Europa.
Wenn daher Ew. Königliche Majestät in den verflossenen Tagen Schritte gethan, um das Vaterland vor dem Abgrunde der Anarchie und somit von einem völligen Untergange zu retten, so können nur verblendete Leidenschaften Allerhöchstdero Schritte tadeln. Aus voller Ueberzeugung erklären die unterzeichneten Behörden und Einwohner Raudtens ihre völlige Zustimmung zu den beregten Maßregeln.
Möge es Ew. Königlichen Majestät gelingen, durch fortgesetzte energische Maßregeln das Vaterland vor der Regierung der anarchi⸗ schen Klubs zu bewahren und demselben den srüheren Frieden und Wohlstand wiederzugeben!
Raubten in Niederschlesien, am November 1848.
Eichler, Königl. Superintendent. Der Magistrat und die Stadtverordneten⸗-Versammlung.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Erklärten sich auch Tausende in unserem Vaterlande, besonders in den Städten, einverstanden mit dem Verhalten eines Theiles der National-Versammlung, so soll uns das doch nicht wankend machen in der Treue und Liebe gegen Ew. Königliche Masestät. Tief im Herzen bewahren wir Wenden den hohen Ruhm, welchen unsere Väter in den siegreichen Schlachten des siebenjährigen Krieges durch ihre Tapferkeit vor Friedrich dem Großen errungen haben. Und jetzt sollten wir Kindeskinder uns von unserem geliebten Könige wegwen—
v6 ginn 4 2 —
O f
219.
1283
lungsweise unser theures Vaterland in sichtbares Verderben zu stür zen droht?! Nein, Ew. Majestät haben den 11ten d. M. dem Va
und verharren ehrfurchtsvoll Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Gemeinde Gulben bei Cottbus, den 24. November 1848. (Folgen die Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Majestät haben aus den Antworten auf Allerhöchstihr lan desväterliches Wort die Ueberzeugung gewonnen, daß Preußen noch Preußen ist, in Liebe und unverbrüchlicher Treue zu seinem Könige, in ehrenhafter Nationalität. ;
Leider ist die an Ew. Majestät vom elbinger Kreise gerichtete Dankadresse, während ich als Wahlmann für Berlin anderweitig be ansprucht war, ohne von mir unterzeichnet zu sein, vorübergegangen, und bitte Ew. Majestät allerunterthänigst, vergeben zu wollen, wenn ich Einzelner, der wenig in Betracht kommt, dem Bedürfnisse des Her— zens zu genügen, in völliger Uebereinstimmung mit den zehn Dorf— schaften meiner Gemeinde, hiermit den tiefgefühltesten Dank für Ew. Majestät zum Wohle des Vaterlandes getroffenen Maßregeln und ein in Liebe und Treue begründetes Vertrauen zu Ew. Majestät nach träglich und besonders auszusprechen mir erlaube.
Ew. Majestät sind hier nicht der König, die Krone; Ew. Ma jestät sind unser König, unser Stolz und unsere Hoffnung. Was in trüber Zeit als schüßender Engel vor Umsturz bewahrte, ist der durch die Gnadenhand des Herrn, unseres Gottes, gestiftete und er— haltene Herzensbund zwischen König und Volk, und während gottlose Einseitigkeit sich vergebens abmüht, den Ausdruck für die ihr unbe— kannte Größe zu finden, steht sie, die „Vereinbarung“, in ihrem We sen lebendig da mit ihrem heiligen Prinzipe, fest auf der unverwüst lichen Grundlage göttlicher, ewiger Wahrheit und bindet unseren König und sein Volk.
Ew. Majestät haben's erfahren, und in Preußens Geschichte wird die durch Ew. Majestät vertrauensvolles Wort aus dem Volks bewußtsein hervorgerufene Thatsache als glorreicher Akt der schönsten Vereinbarung zwischen König und Volk, ein Glanzpunkt, strahlen und mit himmlischem Lichte durchdringen den Bau der Verfassung.
Mögen Ew. Majestät unter göttlichem Schutze und Segen fort— fahren, in Gemeinschaft mit den wahrhaften Vertretern Aller⸗ höchstihres treuen Volkes auf dem im gegenseitigen Vertrauen liegen⸗ den Fundamente an dem Werke der Verfassung zu bauen und nach Allerhöchstihrer aus Gott stammenden Weisheit zur segensreichen Vollendung und Bewahrung des theuren Geschenkes, wie zur Erhal⸗ lung der Gesetzlichkeit und des Friedens, solche Veranstaltungen zu treffen, die, alle verrätherischen Bestrebungen vernichtend, nur dazu dienen können, das Band zwischen König und Volk immer fester und fester zu knüpfen, zu schützen den König und sein Volk.
Ew. Majestät! Das Preußenvolk betet für seinen König. In guten wie in bösen Tagen verläßt der Preuße feinen König nicht, und bleibt ihm treu - dienstbar bis zum letzten Athemzuge mit Gut und Blut. ;
Ew. Majestät kennen mich, oder vielleicht nur noch meinen Na— men, und werden nicht zweifeln, daß ich von Grund der Seele in
den, der zu unserer großen Freude dem schmachvollen Treiben derer
tiefster Unterwerfung mich hingebe Ew. Majestät allerunterthänigster Diener Riebes, evangel. Pfarrer. Preußisch⸗Mark bei Elbing, den 1. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Noch flammt es in unserer Fahne, wie in unseren Herzen: „Mit Gott, für König und Vaterland!“ Noch hat kein äußerer Feind die feste Burg der Gesetzlichkeit und Ordnung bei uns verletzen können! Noch stehen wir unerschütterlich in der alten bewährten Preußen Treue!
Darum vertrauen wir auch unverbrüchlich Ew. Königl. Majestät, als unserem theuersten König von Gottes Gnaden, und Allerhöchst Ihre Worte vom 11ten d. M. sind uns ein neues sicheres Unter pfand Ihrer väterlichen und edlen Gesinnung, Ihrer treuen und lang bewährten Liebe für Volk und Land! Darum drängt es uns in un— Herzen, Ew. Königl. Majestät diesen schlichten, aber treuen Ausdruck unserer aufrichtigsten und dankbarsten Liebe, unserer innigsten und un vergänglichen Anhänglichkeit an Allerhöchstdieselben und an das ganze erhabene Haus der Hohenzollern in tiefster Ehrfurcht darzubringen.
Darum fühlen wir uns glücklich, heute, am 29. November, als an einem hochwichtigen Gedenktage, im umfassendsten Inbegriffe un— serer patriotischen Gefühle und treuesten Gesinnungen aus vollen Herzen rufen zu dürfen:
„Gott segne unseren theuersten König und Herrn! Gott segne unsere vielgeliebte Königin und erhabene Lan⸗ desmutter! Gott segne das ganze Königliche Haus!“ In solcher Gesinnung sind und bleiben wir Ew. Königlichen Majestät getreue Unterthanen. (Folgen 124 Unterschriften. Unruhstadt (Karge) in Deutsch⸗Posen, den 29. November 1848 Ew. Majestät haben in der Proclamation vom 11. November d. J. Sich mit Ver—Q trauen an das preußische Volk gewendet. Wir haben dieselbe mit Freude begrüßt und finden uns durch deren Inhalt als treue Unter— thanen erstarkt.
Ew. Majestät Schritte, bezüglich der Berufung des gegenwärti— gen Ministeriums und der Verlegung der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung von Berlin nach Brandenburg, sind durch den Terrorismus in Berlin vollkommen ge— rechtfertigt. Unter Androhungen, wie sie den Mitgliedern der Rech⸗ ten der National⸗-Versammlung gemacht worden, ist keine freie Be⸗ rathung möglich. Der von Mitgliedern der linken Seite in der Na— tional⸗Versammlung gefaßte Beschluß, die Steuern zu verwei— gern, legt die Absichten derselben klar vor Augen und würde zur voll—⸗ ständigen Anarchie führen.
Wir wollen keinen Konvent, keine Republik, sondern ein kräfti— 85 ge hn h n, Königthum gegen innere und auswärtige
einde.
Für dieses Königthum uns so wie in den Jahren 1813, 1814
und 1815 mit unseren Söhnen zusammenzuschaaren, ist unser ernster Wille, sobald der Ruf erfolgen wird und den wir gegen Ew. Majestät hierdurch haben aussprechen wollen.
kraftvoll entgegentritt, die es sogar wagten, das Zeichen der unheil⸗ vollen Republik zu entfalten; wir sollten uns für den Theil der Na⸗ tional⸗Versammlung erklären, in dessen Mitte sich die befinden, die stets die Anarchie unterstützten, und deren beklagenswerthe Hand—
kerlande das Wort gegeben, die verheißenen Freiheiten unverkürzt gewähren zu wollen; diesem Königlichen Worte vertrauen wir fest
Gott wird mit uns sein. Oppeln, den 23. November 1848. Beschluß beim heutigen Appell des Veteranen-Vereins. (168 Mitglieder.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr!
Najestät Aus allen Provinzen der Reiches, aus vielen Kreisen Städten von nah und fern, empfangen Allerhöchstdieselben Adressen des Dankes, Rücksichts der Maßregeln, welche Allerhöchst⸗ Sie zur Beruhigung des Landes und zur Beseitigung der Zerwürf⸗— nisse, welche sich leider überall kund gegeben, und —— von Uebel⸗ gesinnten gepflegt wurden, ergriffen haben. Auch in unseren Herzen wohnt noch die alte gute Treue und ächte pommersche Redlichkeit, auch wir zählen uns zu denen, die sich verwahrt haben vor böswli⸗ ligen Einflüsterungen, die nicht Raum gegeben dem Gedanken des Verraths und der Untreue; nehmen daher Ew. Majestät auch unseren tiefgefühlten Dank gnädigst entgegen, und gestatten Allerhöchst⸗Sie uns die Versicherung der fortdauernden und unwandelbaren Liebe, verbunden mit den treuesten, herzlichsten und innigsten Wünschen für Allerhöchst-Sie und Allerhöchstdero Gemahlin, die Königin Majestät, bei Gelegenheit der heute vorseienden silbernen Hochzeitsfeier.
Wir sind und bleiben echte Pommern; wir verlassen unseren König nie und werden mit diesen gewiß treuen Gesinnungen verhar⸗— ren allezeit im Sturm und Streit bis an's Ende.
Ew. Königl. Majestät . . treue Unterthanen. ie sämmtlichen Mitglieder des Magistrats und dessen Beamten, die Orts-Geistlichkeit und die Lehrer der Stadischule. (Jolgen 21 Unterschristen.) Alt Damm, den 29. November 1848.
und
An Ein Königl. hohes Staats-Ministerium in Berlin.
Im gegenwärtigen beklagenswerthen Konflikte zwischen der Krone und einem Theile der Vertreter des Volks halten auch wir Unter⸗ zeichnete aus der Stadt Werben a. d. Elbe uns verpflichtet, offen zu erklären:
1) Der zurückgebliebene Theil der National⸗Versammlung hat sich entschieden auf revolutionairen Boden gestellt und ist in Folge dessen durchaus nicht befugt, irgendwie Beschlüsse zu fassen, und endlich
3) durchaus nicht mehr befugt, weder in Berlin noch in Bran⸗ denburg zu tagen. Werben a. d. Elbe, den 4. Dezember 1848. Der patriotische Verein mit zur Zeit 128 Mitgliedern.
2)
Hohes Staate-Ministerium! Das Vaterland war in Gefahr in Gefahr, von einer ver⸗ einzelten kleinen Schaar mit Hülfe von aufgebotenem Pöbel terrori⸗ sirt werden.
Wir erwarten eine Verfassung, welche frei berathen worden, nicht aber durch Bedrohung mit Beil und Strick erpreßt.
Daß solches unter dem Schutze einer berliner Bürgerwehr un⸗ möglich, war längst leider offenkundig; deshalb begrüßen wir die Verlegung der National-Versammlung nach Brandenburg mit der frohen Hoffnung, eine Verfassung von dorther zu erhalten, welche der ungezwungene Ausdruck der Ueberzeugung ist.
So sehr wir auch die Nothwendigkeit der Verlegung der National⸗
Versammlung nach Brandenburg beklagen, so halten wir doch dafür, daß namentlich nach dem Vorfalle vom 31. Oktober der Krone nichts Anderes übrig blieb, und daß sie zu diesem Schritte vollkommen be— rechtigt war.
Wir vertrauen unserem Könige und der von ihm verheißenen volksthümlichen Constitution und sind stolz darauf, Markaner zu sein deren Wahlspruch heißt: ;
„Mit Gott für König und Vaterland!“ S4 Unterschriften.) Mark, Kreis Hamm, den 20. November 1848.
Hohes Staats⸗Ministerium!
Der hiesige patriotische Verein hat die Verlegung der National⸗ Versammlung nach Brandenburg und die von einer Fraction der Letz⸗ teren beschlossene Steuer-Verweigerung zum Gegenstande seiner Ver⸗ handlungen gemacht und dabei sich einmüthig dahin ausgesprochen:
1) Die Verlegung der National⸗Versammlung war ein eben so sehr in dem Rechte der Krone begründetes, als durch die Verhältnisse gebotenes Mittel, die Berathungen derselben von dem terroristischen Einflusse der berliner Straßen⸗Par⸗ lamente zu erlösen und eine freie Berathung herbeizu⸗ führen; der von einer Fraction der National-Versammlung, welche, zuwider der ergangenen und sie verpflichtenden Königlichen Botschaft, in Berlin fortzutagen sich angemaßt, gefaßte Be⸗ schluß der Steuer-Verweigerung ist hoch- und landes⸗ verrätherisch.
Die Mitglieder des Vereins sind bereit, auf Verlangen die Staats-Steuern pro 1849 sofort vorzulegen.
Gegenwärtige Mittheilung beehren wir uns, Einem hohen Staats- Ministerium hiermit ganz gehorsamst zu machen.
Gladbach, den 1. Dezember 1848.
Der patriotische Verein. Namens desselben: Der Vorstand.
Hohes Staats-Ministerium!
Der unterzeichnete Verein hält es für seine unerläßliche Pflicht, Einem Königlichen hohen Staats⸗-Ministerium den ehrfurchtsvollsten Dank für die Maßnahmen zu sagen, welche die Hoffnung geben, daß unter dieser energischen Leitung endlich eine Verfassung vereinbart wird, wodurch die gesetzliche Freiheit nur allein gesichert werden kann.
Mit diesem Dank sprechen wir aber zugleich die Bitte aus, sich durch keine Mißtrauens - Vota gewisser Fractionen beirren zu lassen, da wir, und mit uns gewiß der größte Theil der Bewohner Schle⸗ siens, gerade in dem Ministerium Brandenburg die wahre Volks= thümlichkeit und die Verwirklichung der versprochenen Freiheiten ehen.
t Krummlinde in Schlesien, den 3. Dezember 1813. Der krummlinder Preußen Verein für constitutionelles Königthum.
An Ein Königliches hohes Ministerium zu Berlin. . Ein hohes Ministerium hat in dem gefahrvollen , n. . die hereinbrechenden Stürme der Anarchie das edle 3 3 drohten, mit festem Muthe das Steuer des Sant i feegi 1 . genommen, und in entschiedener Ruhe den nächsten Klippen
wendet.