1848 / 218 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ĩ interzeichneten fühlen sich gedrungen, Einem

w k Dank ehrfurchtsvoll an den 6 i ; zugleich aber auch die feste Ueberzeugung auszuspre⸗ 1 1 Leitung nie eine rückgängige sein, sondern unsere ge n re —— Wünsche mit gleicher Kraft in den sicheren Hafen des . Königthums einführen werde. 7 Arn owalde, den J. Dezember 1843. (14 Unterschriften.)

An Ein Königliche Hohes Ministerium

Es . von vielen der achtbarsten Demoutt der hie sigen Stadt unterzeichnete Adresse mit dem Ersuchen zugefertigt worden:

Dieselbe Königliche Ministerium und die Frankfurt einzusenden. .

Auch der Magistrat und die Stadtverordneten sind ganz mit den in der hier anliegenden Adresse ausgesprochenen Ansichten einverstanden, judem auch sie der Ueberzeugung sind, daß es Verrath am Vater lande sein würde, wenn die hohe National Ver sammlung noch fer⸗ nerhin die Aufstellung einer Verfassung zum Wohle des Landes ver⸗ zögern sollte. Wir treten deshalb der anliegenden Adresse in ihrem ganzen Inhalte bei. Schleusingen, den J.

Der Magistrat. Hohes Staats-Ministerium!

Auch wir, obwohl nur schlichte Landleute, doch mit Verstande und Herzen erkannt, daß unsere National⸗ alles Geschickes, Sinnes, aller

abschriftlich an die National Versammlung, das Reichs- Versammlung zu

Dezember 1848. ; Die Stadtverordneten Versammlung.

gesundem

Versammlung, wie sie dermalen ist, Tüchtigkeit bar und ledig ist, ihre hohe Aufgabe zu erfüllen, eine Verfassung mit der Krone für unser Land zu vereinbaren, da sie in der Mehrzahl ihrer Glieder der Eine immer mehr als der Andere in eitelem Hochmuthsdünkel, Herrschergelüste, jüdischer Frechheit ihrem Rechte beeinträchtigt, in ihrem nütze, zeitraubende Interpellationen der Regierung Verlegenheiten zu bereiten, beim Pöbel mißliebig zu machen und sie zu schwächen sucht, dies Alles um selbst Minister zu werden, Negenten zu spielen, durch den schäumenden Terrorismus von Seiten des Pöbe. vo ls 6e stärkt, und wenn's möglich wäre, eine rothe Republik an die Stele unseres constitutionell⸗ monarchischen Thrones zu setzen; so schließen wir uns den vielen anderen braven Preußen an, die, ihrem Könige treu bis in den Tod, das Vaterland wahrhaftig lieben,

Ansehen erniedrigt, durch un

terstützen, daß wir unsere Steuern

Rthlr., so wenig Ersprießliches

haben nach aller vorliegenden Erfahnung wohl,

und Stellenjägerei die Krone in,

und bitten ein hohes Staats- Ministerium ehrerbietigst: . .

) unseren theuren König zu bestimmen: die National Ver samm⸗ lung aufzulösen, um ihren Zweck zu vereiteln, sich Jahr und Tag vom Fett und Mark unseres armen Vaterlandes zu mästen;

2) Se. Majestät dringend zu ersuchen, unserem Volke eine seinem Bildungszustande angemessene Constitution selbst zu geben, wo⸗ nach jeder auch der Bauern- und Arbeiterstand auf bas kräftigste vertreten wird, damit Friede, Ordnung und Wohl⸗ stand allüberall gedeihe, und demnach Se. Majestät ferner zu bestimmen, die beide mme Reichstags schleunigst aufzurufen, um mit ihrer Hülfe unser sinkendes Staatsgebäude kräftig zu stützen, zu erhalten und aus⸗ zubauen, damit um mit den treff lichen Worten unseres theu⸗ ren Landesvaters zu reden wir gemeinsam ein stattliches und haltbares Gebäude errichten, unter dessen Dache, zum Frommen unseres preußischen und ganzen deutschen Vaterlan⸗ des, unsere Nachkommen sich ruhig nd einträchtig der Seg⸗

nungen einer echten, wahren Frelheit Jahrhunderte lang er

freuen mögen. Demgemäß wir

beiden Kammern des

auch unseren Abgeordneten Näse auffordern wollen, sein Mandat niederzulegen, wovon wir ein hohes Staats⸗ Ministerium in Kenntniß sctzen, indem wir Hochdemsklben mit vor— züglicher Ehrerbietung und Uunterwürsigteit verharren als

Eines hohen Staats⸗Ministeriums unterthänigste Diener. November 138418. (62 Unterschriften.)

Dezember 1848.

2

Genninsch Warthebruch, den 23.

Gorkan bei Zobten, am 1. Hohes Staats- Ministerium! Je fester die Mitglieder des ehrfurchts vollst unterzeichneten, zu der Beschützung des constitutionellen Königsthumes gebildeten Vereins davon überzeugt waren, daß das hohe Ministerium seinen wichtigen Beruf, die Kechte der Krone, so wie diejenigen des Volkes, gewissen⸗ haft zu wahren, mit Kraft und Würde erfülle, ie lebhafter daher die erfolgten energischen Schritte zu der Heseitigung der eingetretenen Anarchie von uns gebilligt, wurden, um so mehr mußte es uns schmerzen, das Königliche Ministerium von einem üibelwollenden Theile ber Rational-Versammlung, wie von einem irte geleiteten Theile des Volkes verkannt und verleümdet, dasselbe als eine Staats Behörde bezeichnet zu sehen, welche das Vertrauen der Nation nicht besitze. Indessen hoffen wir, das hohe Ministecium werde sofort erkannt. ha⸗ ben, daß bie Mehrzahl der ihrem Könige und den würdigen Räthen der Krone treu ergebenen Preußen jene trugvolle, Meinung nicht theile. Das Vertrauen der Gutgesinnten hat bereits in unzähligen Adressen sich ausgesprochen. Auch wir fühlen uns veipflichtet, dem hohen Ministerium unser volles Vertrauen zu versichern und das selbe zu bitten, fest sortzuschreiten auf der betretenen Bahn; wodurch die Wiederkehr der Ruhe und Ordnung in dem geliebten Vaterlande,

wodurch die Kräftigung der Rechte der Krone verbürgt werden.

Ehrfurchtsvollst verharrend des hohen Staate -Ministeriums gehorsamster constitutioneller Verein. Hohes Staats- Ministerium!

Auf die von Sr. Majestäl unterm 11ten dies. Monats erlassenen Proclamation fühlen wir uns gedrungen und verpflichtet, zu er—

J

flären, daß wir den Widerstand, den ein Theil unserer Abgeordneten zur National-Versammlung, ungingenk ihrer wahrer Pflichten gegen Volk und Krone, der von Sr. Massstät bechlossenen Verlegung dir— ser Versammlung von Berlin nach Brandenburg euigégenstellt, für

völlig ungesetzlich halten,

Fest vertrauend auf das in gedachter Proclamation wiederholt gegebene Versprechen unseres geliebten Königs, sprechen wir mit Allen Recht und Ordnung lieben, unsere Billigung darüber aut, National-Versammlung künftig an einem Orte ihre Sitzun. wo sie ungestört von aufgewiegelten Menschen

welche daß unsere gen halten werde, ! das Beste des Vaterlandes berathen und beschließen könne. Lenningsen⸗Bramey im Kreise Hamm, am 22. November 1848. (52 Unterschriften.)

27 * Prote st.

Von den Unterzeichneten, welche nur einzig und allein das Heil ist in Betreff

und die Zukunft ihres Vaterlandes vor Augen haben,

1281

des Konfliktes zwischen der Regierung und den Volke vertreten und m Betracht der forischreitenden und den Anschein von Gesetzmäßigkeit usurpirenden Anarchie solgender Piotest beschlossen worden.

Wir protestiren gegen den Beschluß des in Berlin noch tagenden Theiles der National-Versammlung, sich der Vertagung und Verle⸗ gung derselben zu widersetzen, und erachten die Regierung, ganz ab⸗ gesehen von dem Rechtsverhältuisse, in ihrer Pflicht, wenn dieselbe bei dem in Berlin stattgesundenen maßlosen Terrorismus, bei der faktischen Bedrohung der Abgeordneten, durch welche die Freiheit der Berathung unterdrückt wurde, zur Sicherstellung jener und zur Be—⸗ schleunigung der Verfassung die Vertagung. so wie die Verlegung der Versammlung nach Brandenburg, angeordnet hat. J

Wir protest'ren aber auch entschieden gegen den Aufruf dieser Fraction in Betreff der Steuerverweigerung, weil derselbe, eine bloße Repressivmaßregel, das Wohl des Vaterlandes ganz außer Acht läßt und nur dazu geeignet ist, A larchie und Verwirrang hervorzurusen und jegliches Vertrauen zu untergraben. ; .

Judem wir diesen Protest mit der gleichzeitigen Eiklärung un nach wie vor aufbringen wollen, zu, Euch uns anzuschließen und

rufen wir Euch, preußische Brüder, 524 1 e. Eure Vertreter, die bis jetzt, mit Rückstcht auf die auer ihrer Wirksamkeit und der dem Lande verursachten Kosten von über 20,600

geleistet haben, aufzufordern, nach Brandenburg zu gehen, sondern auch dort denen die Wohlfahrt des Vaterlan unsere Verfassung und ein

nicht nur rechtzeitig

endlich als Männer zu handeln,

des am Herzen liegt, und uns recht bald einiges, kräftiges Preutzen zu schaffen.

Schmiegel, am 20. November 1818.

Der Magistrat.

2) Die Uwähler der Stadt Schmiegel.

(358 Unterschriften.!

3) Die Gemeinden Nitschke und

(90 Unterschriften.)

Alt- Boyn.

Ernster Wille der Gemeinde Meseritz, Kreis Schievelbein, Reg. Bez. Köölin. Auf die heute empfangene Proclamation vom 11ten Novembe d. J. von Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm IV. Preußen erwiedern wir, daß wir im geringsten nichts wider den Wu leu unscres geliebten treuen Königs einzuwenden haben, sondern er

klären hiermit und durch unsere Namens⸗ Unterschrift öffentlich, daß

wir noch in dem alten guten Vertrauen zu ihm fest und unverbrüch lich stehen und noch stets ein Gedächtuiß für die Geschichte des niglichen Hauses und seiner Stellung zum Volke haben, und werden uns stets, wie bis anhero, ruhig ' nach den Gesrtzen Sr, Majestät verhalten, sowohl in bösen als in guten Tagen. Wir erklären hier mit, daß, wenn es der Fall wäre, daß das Vaterland in Gefahr käme, und wir zur Sicherung desselben aufgefordert würden, unser Gut und Blut mit Gott für König und Vaterland zu lassen und aufzuopfern; unsere Heizen schlagen stets mit nser

theuern gelebten König, und rufen stets, wie auch jetzt, als Ein Mann: Per König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen lebe hoch!

Meseritz, den 22. November 1818. (Folgen die Unterschristen.)

Die Unterschriebenen treten der zu Chodziesen am . November 1848 an Se. Königliche Majestät entworfenen Adresse aus voller Ueberzeugung bei. .

Eingesessene des chodziesener Kreises. (731 Unterschriften).

Die Unterzeichneten, durchdrungen von dem Rechte der Krone: die National-Versammlung zu verlegen, vertagen und aufzulösen, erbieten sich, in Folge der neuerlich durch die Fraction Unruh unge setzlich ausgesprochenen Aufforderung „zur Steuerverweigerung“, zur Vorausbezahlung ihrer Steuern je nach dem eintretenden Bebürf niß so wenig sie sich auch der Besorgniß hingeben können, jener aufrührische Beschluß irgendwie Anklang in den Herzen ihrer Mitbürger finden wird.

Metzelthin, den 19. November 1848.

(Folgen 16 Unterschriften.!

An den Wohllöblichen Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung zu Schleusingen. Wir unterschriebenen seit fast sechs Monaten beobachtet, auf we National-Versammlung versucht, ihren großen Unserer Ansicht nach können die se, Wege higung und Beglückung Preußens führen; aber unser Vertrauen mußte gänzlich schwinden, als ein Theil der National-Versammlung anfing, in dem Konflikte mit der Krone mit dem unverautwor li hsten Leichtsinne das Wohl, ja die ganze Existenz unseres Vaterlandes, zu bloßen Parteizwecken auf das Spiel zu setzen. . Ju diesem Konflikte erklären wir, in dem bekannten Aussprucht

Bewohner der Stadt Schleusingen haben welchen Wegen eine hohe Beruf zu erfüllen.

niemals zu der Beru

eigenen Ansichten wieder zu sinden, und fügen hinzu, Laß sich die berliner National-Versammilung unser Vertrauen nar wieter eiwer ben kann, wenn dieselbe: . .

) zu der Einsicht gelangt, daß sie ken Beschlüssen der Een

tralgewalt und des franksurter Reichstages unbedingt unter worfen ist;

wenn dieselbe rasch und mit Eifer eine nell monarchische Verfassung mit der und somit ⸗. . mit Beseitigung aller zeitraubenden Parteifragen endlich

wirklich constitulio Krone vereinbart

dahin wirkt, daß Ruhe, Ordnung und Vertrauen in unse rem Lande wiederkehren, wodurch allein der Nahrungslo sigkeit und der Unzufriedenheit der mit der and arbeiten ben Bevölkerung abgeholfen werden kann.

Wir ersuchen den Wohllöblichen Magistrat und die ordneten⸗-Versammlung ganz ergebenst, von dieser unserer Ginga Abschrift an die National Versammlung in Berlin, an das Ministe rium daselbst, so zureichen und wo möglich nach näherer denselben selbst beizutreten.

Stadtver⸗

Prüfung unserer Ansichter

ganz gehorsamst. Schleusingen, den 27. November 1848. (92 Unterschriften.)

19. d. M. die Vankadresse an die National-Versammlung mit un

terschrieben haben,

haben ändern müssen. Schleusingen, den 27. November 1848.

(11 Unterschristen.)

aller Treue für unseren

wie eine dritte an den Reichstag in Frankfurt, rie

. h

daß

des berliner Magistrats, so wie in den fiankfurter Beschlüssen, unsere

Eingabe

J

Vorstehendem Schreiben treten auch wir bei, obgleich wir am

da wir durch die von der National-Versammlung, versuchte Steuerverweigernng unsere ganze Ansicht von der Sachlage

An den Abgeordneten zur preußischen National-Versammlung, Herrn Landrath von Besser, Ritter ꝛc., Hochwohlgeboren zu Berlin oder Brandenburg.

Der unterzeichnete Verein für constitutionelles Königthum sendet Ihnen in Folge heute gefaßten einmüthigen Beschlusses ein Exem— plar der in Thorn und Umgegend von 2000 Urwählern unterschrie⸗ benen Erklärung.

Wir 'ersuchen Sie, darans nicht nur das allgemein gegen Sie herrschende Mißfallen erkennen zu wollen, sondern wir erwarten auch, daß das dadurch gegen Sie ausgesprochene Mäißtrauens-Votum Grund genug für Sie sein wird, Ihr Mandat, das wir niemals Ihren Händen anzu— vertrauen gewünscht, sosort niederzulegen.

Zu diesem von uns aus voller Ueberzeugung gestellten Verlan— gen werden Sie sich hoffentlich um so eher verstehen, wenn Sie be⸗ denken wollen, daß Ihre Theilnahme an der hochverrätherischen Ab⸗ stimmung wegen der Steuerverweigerung Sie der Eigenschaft als unser Abgeordneter von selbst verlustig gemacht hat, und wenn Sie erwägen möchten, daß Ihr Verbleiben bei demjenigen Theile der Netional-Versammlung, welcher der Krone die Befugniß zu ihrer Verlegung und Vertagung bestritten hat, Ihnen hoffentlich so viel Konsegunnz einflößen mußte, daß Sie zum 27. November (. nicht nach Vraudenburg gehen können, ohne sich dort einer von Ihnen als ungesetzlich erklärten Maßregel zu fügen. Sollten Sie indessen, wie wir fast vermuthen müssen, zu den vielen von Ihnen begangenen ö diese Inkonsequenz noch auf sich geladen haben,

wir uns genöthigt sehen, Ihr bisheriges charakterloses ten der Oeffentlichkeit zu denunziren und mit aller uns zu Ge⸗ henden Macht dahin zu streben, daß Ihnen die unverdienten

Widersprüchen auch hal

te steh

ääten nicht ferner aus Kom—

mungl-Fonds gezahlt werden.

den 28. November 1848.

Verein für constitutionelles Königthum.

1 Der Preußen Einer Stadtverordneten Versammlung hier. In der öffentlichen Sitzung vom 12ten d. M. ist von der Ver⸗ sammsung eine ihrem wesentlichen Inhalte nach von unserem Vor⸗ her Hessenland vergeschlagene Petition an Se. Majestät den wegen Entlassung des Ministeriums Brandenzurg und eine Adresse . Versammlung beschlossen werden, in welcher dieser die vollste Anerkennung der Ruhr und Entschiedenheit erllärt wurde, mit welcher sie der von dem Ministerium Brandenburg besohlenen Verlegung und Vertagung ihrer Sitzungen Wideistand geleistet hatte. zu der Sitzung vom 1hten d. M. hat die Versammlung noch— Ausdrücklich erklärt, daß sie au diesem ihrem Beschlusse festhal⸗ ten wolle, jedoch eine Verweigerung der bereits bis Ende d. J. be⸗ willigten Situein entschieden zu den Uebergriffen zählen und miß⸗

nig an die National

mals

billigen müsse.

In der erstgedachten Sitzung lung ihrem Vorsteher der einstrimmige sichtige Leitung derselben ausgespiochen.

Obwohl aälso der Beschluß vom 12ten in der Sitzung vom 16ten nochmals bestätigt worden ist, haben dennoch 22 Stadtverordnete (und zwar erst am 21sten d. M., nachdem die Lage der Verhältnisse sich völlig geändert hatte) öffentlich erklärt: .

, daß es nur einer Vorspie gelung gelungen sei, sie im Augen⸗ blicke einer künstlich gesteigerten Aufregung zu einer jetzt von hnen bedauerten Züstimmung zu veranlassen.

Sie warnen zugleich Alle, welche, durch ähnliche Mittel verleitet, ein Spfer der Leidenschaft und Verführung werden könnten. daß sie in ber Sitzung vom 12ten d. M.

Damit sagen sie also,

92

wurde zugleich von der Versamm—

durch künstliche Mittel verführt worden seien, und geben zugleich zu M. eigentlich nicht gewußt haben, ihre Mei⸗

erkennen, daß sie noch am 16ten d, si äten, oder am 12ten nicht den Muth hatten, h auszusprechen. Die Folge dieser Erklärung r eher, welcher seit mehreren Jahren in den schwierigsten Zeitläuften in Amt mit allgemeiner Anerkennung geführt hat, sich mit Recht veranlaßt sehen mußte, dasselbe niederzulegen. Die Folge dieser Erklärung (ganz von ihrer trachf kemmnden politischen Bedeutung abgesehen)

11111

266 . 17116

hier nicht in Be⸗ muß außerdem

sein, cher ihren 2 ferner erfreuen kann. J . Die entschiedenste Mißbilligung verdient es aber, daß die vor⸗ gedachte Erklärung unter den 22 auch von den Stadtverordneten C. J. Schultz, Pahl, Block, Stewen und Carton mit unterschrieben worden ist, obwohl a) das Protokoll Pahl, Block, Ste aduwesend gewesen sind, ) Herr C. F. Schultz sich notorisch

69 mung entfernte.

daß eine Stadtverordueten Vers Widersprüche gegen sich selbst fäl lbstimmungen sind, des Vertrauens

vom 12. November ergiebt, daß die Herren

Die vorgedachte Erklärung, durch künstliche Mittel verleitet . s da sir als Abwesende in

9

J ö

worden seien, ist also,

mitgestimmt haben, ihrerseits

Unwahrheit kaun eben so unzweife!

sichtliche gewesen sein, t

kannt sein konnte, daß sit bei de n

führt sein wollen, gar nicht zugegen gewesen waren.

Aus diesen Gründen halten wir Unterzeichnete uns zu der klärung verpflichtet:

daß wir die Herren Pahl,

C. F. Schultz, . .

da sie in ihrer Eigenschast

besseres j

Schulden kommen lassen,

1 nicht geeignet halten, serner lung zu sein, und daß, win . genannten Herren auheimstellen,

aus der Versammlung für nothwendig anerkennen. ö den ührigen 17 Herren glauben wir ebenfalls anheimst ͤ 1

1

1

;

bas Angemessenste halten. 27. November 1815. L. Saunier, 3 Weidner, E. F. Starck,

Strttin, den Gutike, C. Schröder, Hertzog, J. Schultz, Fanst, Eicksen, Galle, Cenrad,

Baevenroth, Ferd. J. T. Hemptenmacher, Zitelmann,

Behncke . ? Stadtverordnete.

(Jortsetzung folgt.)

ist bereits gewesen, daß unser Vor

wen und Earton in dieser Sitzung gar nicht vor der namentlichen Abstim—

daß auch sie zu einer Zustimmung und ein Opfer der Verführung ge- Wahrheit gar nicht unzweifelhaft eine Unwahrheit, und diese aft nichts Anderes, als cine ab⸗ ba er den genannten Herren doch nicht unbe— k Abstimmung, zu welcher sie ver—

Er⸗

als Stadtverordnete wider Wissen sich eine Unwahrheit öffentlich haben zu

s Mitglieder unserer Versmm⸗ es dem eigenen Gefühle der oh sie nicht ein Austreten Auch llen zu müssen, ob sie nicht bie Niederlegung ihres Amtes für

auk für seine ruhige und um⸗

sammlung, deren Mitglieder sol⸗ jig uͤnd ohne allen Halt bei ihrer Mitbürger sich nicht

Block, Stewen, Carton und

Triest, C. A. Meyer, Lüderitz, Dannien, Pitzschky, Brumm, Wiesenthal, Taetz,

Zweite Beilage

11 Deutsch lande Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Neichs⸗Versammlung. Freiherr von Menshengen zum oͤsterreichischen Bevollmächtigten bei der Central Gewalt. Ver- ördnung über die baare Vergütung für die Verpflegung der Reichstrup⸗ pen. Bekanntmachung des Reichs-⸗Ministeriums der Finanzen. Oesterreich. Reichstag. Mandat-⸗Niederlegungen. Geschästsord- nungssragen. Wien. Stärke der nach Ungarn bestimmten Operations⸗ Armee. Kremsie r. Erklärung des Abgeordneten Pillersdorf. Brünn. Vertrauensvotum für das neue Ministerium. Aus Tyrol. Verhandlungen und Auflösung des Landtags. Sachsen⸗ Altenburg. Altenburg. Verhandlungen der Landschaft. Anhalt⸗Cöthen. Cöthen. Landtags-Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Kiel. Eröffnung der Seekadetten-Schule, Tauenburg. Natzeburg. Die Anleihe der Berlin- Hamburger Eisen-⸗ bahn-Gesellschaft von der Regierung genehmigt. Ausland. Oesterreich. Aus Syormien. Die Serben und Wallachen. Se m⸗ lin. Aushebung Waffenfähiger. Fraukreich. Paris. Vermischtes. mee. Die Wahl Bewegung. Großbritanien und Irland. Banlbericht. Vermischtes. Schweiz. Bern. Rundschreiben an die Gränz- Kantone. Anfrage der französischen Regierung. Postwesen und andere eidgenössische Ver⸗ waltungssachen. Antwort des fremden Gesandten auf die Zuschrift des Bundesraths. Graubündten. Internirung der lombardischen Flüchtlinge. j Italien. Nom. Ankunft der Kriegs-⸗Ministers. Zustände in Rom. Die Kammern. Vermischtes. .

Der 24. November in Erfurt. Markt ⸗Berichte.

Straßbung. Die Alpen⸗Ar⸗=

; .

ö nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Sundes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 4. Dez. (O. P. A. Z.) 128ste Sitzung

der verfassung gebenden Reichs-Versammlung. Tagesord⸗ nung: Wahl des Präsidenten und der beiden Vice-Präsidenten; Be— rathung über Art. J. und Il. des vom Verfassungsausschusse vorge⸗ legten Entwurfs: der Reichstag; eventuell vor Berathung des . 3 (des Reichetages): Berathung über den vom Abgeordneten Beseler Namens des Verfassungsausschusses erstatteten Bericht über die Selbst= ständigkeit der kleineren deutschen Staaten. Der Präsident H. von Gagern eröffnet die Sitzung um 95 Uhr Vormittags. Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung erstattet von Langerfeldt Bericht über den Antrag des Abgeordneten Wesendonck, die Ge— schäftsbehandlung der Anträge auf Schluß einer jeden De— batte betreffend. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß ein An⸗ trag auf Schluß der Debatte nur dann Geltung haben solle, wenn der selbe, schriftlich eingebracht, von wenigstens 20 Mitgliedern unter— stützt ist oder mündlich von der Tribüne verlangt wird; das Ru⸗ fen nach Schluß habe der Vorsitzende fernerhin nicht mehr zu beachten. n h desselben Ausschusses berichtet Abgeordneter Bauer aus Bamberg über einen in der 105 ten Sitzung gegen das Präsidium gerichteten Beschwerde - Antrag des Abgeordneten Vogt. Ber Ausschuß schlägt in seiner Mehrheit den Uebergang zur einfa— chen, eine Minderheit den Uebergang zur motivirten Tagesordnung vor mit dem Wunsche, die Reichsversammlung möge über diese An⸗ träge ohne weitere Diskussion Beschluß fassen. Die Abgeordneten Hofmann aus Sachsen-Meiningen, Heister aus Siegburg und Dr. Jenny aus Triest zeigen ihren Austritt aus der National⸗Ver⸗ sammlung an. Auf eine in der letzten Sitzung verlesene Interpel⸗ lation des Abgeordneten Wiesner, ob das Reichs ⸗Kriegsministerium Vorsichtsmaßregeln getroffen, damit alsbald die Reichstruppen von der schmachvollen Gefahr befreit würden, mit kroatischen Horden zu Felde zu ziehen, und ob die nach Wien entsendeten Reichs⸗Kommis⸗ säre etwa die Instructionen erhalten, auf sosortige Reinigung des Reichsgebiets von den kroatischen Kriegshorden zu dringen u. s. w. erwiedert Reichs-Kriegsminister von Peucker, daß der öster⸗ reichischen Regierung kraft ihrer Souveränetät das Recht der Verwendung ihrer gesammten Kriegsmacht auf jedem Ge⸗ bietstheile der österrelchischen Gesammt - Monarchie zustehe, daß aber, in Ansehung, daß die Lösung der Frage in Betreff der Stel⸗ lung der österreichischen Monarchie gegenüber der Neugestaltung der Verhältnisse Deutschlands noch nicht stattgefunden, keine Vorkehrun⸗ gen in Bezug auf den Inhalt jener Interpellation von dem Reichs⸗ Ministerium hätten getroffen werden können. Der Herr Reichs⸗ Kriegs Minister bemerkt, daß ihm noch übrig bleibe, die Art und Weise, wie der Interpellant über das kroatische Heer sich geäußert, zu befprechen. Möglich sei es, daß in dem unglücklichen Kampfe vor Wien einzelne Abtheilungen der kroatischen Armee Exzesse sich hätten zu Schulden kommen lassen, welche alsdann vor den Gerich— ten der österreichischen Regierung ihre Bestrafung finden würden. Die desfallsigen Untersuchungen seien bereits eingeleitet; noch aber fehle die authentische Grundlage, daß das kroatische Heer in seiner Gesammtheit sich in solcher Weise gegen die Grundsätze der Mensch⸗ lichkeit und Disziplin vergangen habe. Das kroatische Heer sei zwar kein deutsches; allein es mache einen Bestandtheil der Bundesmacht der österreichischen Gesammtmonarchie aus, die, wie irgend andere Heere, durch den Inbegriff militairischer Tugenden sich ausgezeichnet habe. Es sei dies dasselbe Heer, welches bereits Jahrhunderte lang für Deutschlands Ehre und Freiheit gekämpft hat und, so Gott wolle, noch Jahrhunderte lang für Deutschlands Ehre und Wohlfahrt käm⸗ pfen und siegen werde, (Beifall. Wiesner erklärt, daß ihn diese Beantwortung zwar überrascht, keinesweges aber befriedigt habe. Die dringlichen Anträge, die er stellen müsse, wolle er auf eine Zeit aufbewahren, wo die Dringlichkeit minder systematisch abgelehnt werde als jetzt. Auf eine Interpellation desselben Abgeordneten, welche über die ungarischen Verhältnisse sich verbreitet, wird der Reichsminister des Innern am 8. Dezember antworten. Tagesordnung. Das Er— ebniß der Wahl des Präsidenten der deutschen Reichsversammlung ist folgendes: Von 415 Stimmen erhielten Heinrich von Gagern 313, H. Simon von Breslau 99, von Soiron, von War⸗ tensleben und M. Gagern jeder 1 Stimme. Vice⸗Präsi⸗ dent Riesser proklamirt H. von Gagern zum neu erwählten Prä⸗ sidenten der Reichsversammlung. (Lebhafter Beisall.; H. von Gagern: Für den erneuerten Beweis des Zutrauens kann ich nur mit dem innigsten Danke entgegnen. Mein Pflichtgefühl ist immer dasselbe; es wird gesteigert durch den Gedanken, daß wir dem Ziele, das wir uns gesteckt, immer näher rücken. In diesem Gedanfen werde ich alle meine Kräfte aufbieten, damit dieses Ziel erreicht werde. (Beifall.) Zum ersten Stellvertreter des Vorsitzenden wurde

1285

gewählt Ed. Sim son aus Königsberg mit 275 unter 415 Stimmen, H. Sim on von Breslau erhielt 165, von Soiron 2, Beseler aus Schleswig 2 Stimmen. Der Präsident erklärt Herrn E. Sim⸗ son (noch in Berlin anwesend) zum ersten Vice⸗Präsidenten. Die Wahl des zweiten Stellvertreters des Vorsitzenden fiel auf den Ab— geordneten W. Beseler aus Schleswig (Bruder des Abgeordneten G. Beseler aus Greissswalde). Derselbe erhielt 219 unter 125 Stimmen. Ihm zunächst stehen Kirchgeßner aus Würzburg mit 154, Rüder mit 32, H. Simon von Breslau mit 7, von Nadowiz mit J, Riesser mit 3 und von Lasaulx u. m. A., Jeder mit 1 Stimme. Der Vor— sitzende erklärt den Abgeordneten W. Beseler aus Schleswig zum zweiten Vice Präsidenten. Terselbe richtet von der Tribüne folgende Worte an die Versammlung: Meine Herren! Ich danke Ihnen für das ehrende Zutrauen, welches Sie mir erwiesen haben. Sollte ich in die Lage kommen, den Vorsitz zu führen, so darf ich auf Ihre gütige Nachsicht um so mehr rechnen, als ich erst seit wenigen Tagen die Ehre habe, in dieser Versammlung zu sitzen, und daher noch nicht im Stande gewesen bin, die Usance und die Praxis des Hauses gehörig kennen zu lernen. (Bravo!) Es wird zur Berathung über den Entwurf des „Reichstage“ geschritten. Die allgemeine Diskussion über Art. IJ. §. 1: „Der Reichs tag besteht aus zwei Häusern, dem Staatenhaus und dem Volkshaus“, wird zugelassen. Folgende Verbesserungs⸗Anträge werden verlesen: 1 des Abgeordn. Vogt, im Wesentlichsten folgende Bestim—⸗ nungen enthaltend: der Reichstag besteht aus den in einem einzigen Haufe vereinigten Abgeordneten des deutschen Volks; wahlberechtigt und wählbar ist jeder Deutsche, der das 21ste Lebensjahr zurückgelegt hat; die Abgeordneten werden alljährig gewählt; die Wahlen sind direkt; das Nähere über die Wahl bestimmt das Reichswahlgesetz. Eventuell: der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volks. Derselbe wählt sofort nach seinem Zusammentritt unter sei⸗ nen Mitgliedern ein Viertheil, welches die erste Kammer ausmacht; die übrigen drei Viertheile bilden die zweite Kammer. 2) Des Ab⸗ geordneten M. Mohl: die Versammlung der Abgeordneten des deut- schen Volks bildet den Reichstag. Die Diskussion wird eröffnet durch den Abgeordneten Nauwerck. Derselbe vermißt an dem Entwurfe den Charakter der Zeit, welche die Versammlung nach Frankfurt gebracht habe. Man müsse wissen, welches Wahlgesetz hinter dem Entwurfe liege. Das vorgeschlagene Staatenhaus ge⸗ höre j nen Einrichtungen an, gegen die das Volk sich erho⸗ ben, und sei nichts Anderes, als ein erweiterter Bundestag. Der vorgelegte Entwurf proklamire die Revolution in Permanenz; aus diesem Grunde protestire der Redner dagegen. Tellkampf: Ehe das Staatenhaus nach der Meinung des Vorredners einen vorherr— schenden Einfluß üben könne, müsse erst aller Patriotismus ver— schwunden und das Staatenhaus wie das Volkshaus verdorben sein, ja selbst das Volk, aus dessen Bereich die Wahlen mittelbar oder unmittelbar hervortreten. Für Deutschland sei die Frage dadurch entschieden, daß man einen Bundesstaat zu schaffen im Begriff stehe. Es sei darum von Interesse, die Einzelstaaten an das Reich zu knüpfen. Das Staatenhaus selbst aber sei eine Lebensfrage für den Frieden des Reichs. Finde eine wandelbare Gesetzgebung statt, so sei den schlauen Mächten ein Mittel zum Gelingen ihrer Pläne in die Hand gegeben. Nur durch Annahme des Verfassungsantrags werde die Freiheit von Dauer sein; ohne dieses System würden die übrigen Rationen Deutschland auf die Dauer nicht ach⸗ ten. Der Redner zeigt auf die Blüthe Nordamerika's unter dem Zweikammersystem, und wie dagegen die Republiken des Mittelalters bei einer Kammer zu Grunde gingen. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird abgelehnt. von Watz dorf: Nicht das Bedürfniß, nicht die Weisheit der Gesetzgeber, sondern nur der Zufall habe das Zweikammersystem gebildet. Üm dies zu beweisen, geht der Redner auf die politischen Zustände vor fünfhundert Jahren zurück und sieht, auf die Gegenwart zurückkommend, in der von dem Ausschusse vorgeschlagenen Staatenvertretung das Zerrbild eines Stagtenhau⸗ ses. Jahn: Vor einiger Zeit habe ein Redner geäußert, er erwarte von diesem Hause keine Weisheit. Er (der Redner) seinerseits erwarte aber auch keinen Aberwitz. Nicht um einen einzelnen Staat handle es sich, sondern um die Vereinigung mehrerer Staaten. Ein Staatenhaus sei somit durch Natur und Nothwendigkeit begiündet. Eine neue Frage sei die in Betreff des Volkshauses. Diese Neuerung stelle sich als eine Noth⸗ wendigkeit dar, weil ohne sie die Abtrennung eines einzelnen Staates ermöglicht werde. In jedem Staate müsse ein Thun und ein Ruhen, ein Treibendes und ein Bleibendes sein. (Bravo!) Der Schluß der allgemeinen Diskussion wird angenommen und die spezielle Debatte durch den Abgeordneten Freudentheil eröffnet. Es müsse sich jetzt entscheiden, beginnt der Redner, ob die der Versammlung gestellte Aufgabe gelöst werden solle oder nicht. Sie werde nicht gelöst, wenn ein Staatenhaus geschaffen werde. Ein Rückblick auf die Erfahrung der letzten zwei Jahrzehnten lieferten den Beweis zu dieser Be⸗ hauptung. Die Blüthe deutscher Wissenschaft sei allerdings dadurch entstanden, daß man die Parität der deutschen Staa— ten nicht zu Grunde gerichtet habe; eine wahre Freiheit könne aber immerhin nicht entstehen, nähre man in der vom Ausschusse vorgeschlagenen Weise den Partifularismus. Nur durch ein Haus würden die Stände versöhnt, nur dadurch werde ein eini⸗ ges freies Deutschland möglich. von Bally: Nach den Behaup— kungen des Herrn Nauwerck möchte ich mich wundern, an dieser Stelle zu stehen. (Heiterkeit, Vor dreißig Jahren nannte man mich auf der wiener Aula einen Revolutionair. Jetzt werde ich ein Reactio⸗ nair genannt, und doch spreche ich für einen Entwurf, den Herr Nauwerck revolutionair genannt hat. (Wiederholte Heiterkeit.) Der Schluß der Debatte wird angenommen und nach erfolg ker Berichterstattung Vogt's Antrag, welchem M. Mohl sich anschließt, mit 331 gegen 95 Stimmen, bei namentlicher Abstimmung durch Stimmzettel, verworfen. Ter Ausschuß⸗ Antrag wird angenommen. Hiernach lautet der Artikel J. S. 1 des Abschnitts der Verfassung, „der Reichstag“: „Der Neichstag besteht aus zwei Häusern, dem Staaten und dem Volkshaus.“ Es wird zur Berathung über den Bericht des Verfassungs-⸗Ausschusses über die Selbstständigkeit der kleineren deutschen Staaten geschritten. Der Ausschuß schlägt vor: „Die National-Versammlung wolle be— schließen, über die auf Mediatistrung gerichteten Anträge zur motivir⸗ en Tagesordnung überzugehen.“ Möͤlling erklärt sich, in der Vor⸗ aussetzung, daß weitergehende Anträge nicht angenommen würden, für folgenden Antrag einer Minorität des Ausschusses: die National⸗ Versammlung möge die provisorische Centralgewalt beauftragen, die Mediatistrung der kleineren deutschen Staaten oder, wo dies nicht angehe, deren Vereinigung zu Staate verbänden auf dem Wege des Ver⸗ trags zu vermitteln und kräftigst zu unterstützen. von Reden erklärt, er habe für den Antrag des Verfassungsentwurfs sich einschreiben lassen, weil er mit dieser Kommission gegen jede gänzliche Aufhebung der Selbst= ständigkeit der kleineren Staaten stimme, und weil die vorliegenden Mediatisirungspläne bei der Berathung über die Reichs gewalt hätten besprochen werben müssen. Am wenigsten sei die Einverleibung klei=

nerer Staaten in größere zu empfehlen, weil gerade von den größe- ren Staaten die größten Nachtheile zu besorgen seien. Schweres Unrecht würde man begehen, wollte man die kleineren Staaten auf- heben, weil sie sich bieser Aufhebung nicht erwehren könnten. Der Redner empfiehlt den von ihm gestellten Antrag, welcher die allge— meine Zusammenlegung der kleineren Staaten zu größeren Staats- verbänden ausspricht. M. Mohl entwickelt einen eigenen Antrag, dessen Hauptbestimmung folgende ist: „Der Reichsgewalt steht jeder⸗ zeit das Recht zu, deutsche Staaten durch ein Reichsgesez, aus Gründen des öffentlichen Wohls oder wegen Nichterfüllung reichsge⸗ seßlicher Pflichten, für reichs⸗unmittelbar zu erklären. Mit der Ver- kündigung eines solchen Gesetzes geht die Regierung des betreffen den Staates bleibend auf das Reich über.“ für den Verfassungs⸗Ausschuß. Zimmermann von Stuttgart: Nur ein konsequent durchgeführtes Unrecht sühnt sich in der wife, wre dadurch, daß das große Ganze durch dieses Unrecht gewinnt. Entweber alle Staaten mediatisirt, alle bis auf einen oder leine! Bravo) Becker aus Gotha für die Anträge des Verfassungs⸗Ausschusses. Die Na- tional⸗Versammlung habe kein Recht, die Selbstständigkeit der Einzel= staaten zu vernichten; dahin gehe ihr Mandat nicht. Zühlten sich die kleinen Staaten glücklich, so müsse denselben ihre Selbstständig- keit auch in ihrer Beschränktheit belassen bleiben. Würden die Mi noritäts⸗Anträge angenommen, so fasse die Versammlung einen Be⸗ schluß, welcher die Centralgewalt auffordere, in den Eingeweiden die ser kleineren Länder zu wühlen. Der Schluß der Verhandlung wird angenommen; Berichterstattung und Abstimmung auf die morgende Sitzung vertagt. Schluß der Sitzung um 37 Ühr Nachmittags.

Frankfurt 4. M., 5. Dez. (O. P. A. 3.) Die Abstim⸗ mung über die auf Mediatisirung der deutschen Einzelstaaten gerich-= teten Anträge führte in der heutigen 129sten Sitzung der verfassung- gebenden Reichs- Versammlung zur Beschlußnahme über den von dem Ausschusse gestellten Antrag. Derselbe wurde mit 253 gegen 198 Stimmen bei namentlicher Abstimmung durch Stimmzettel angenom- men und lautet: „Die National-Versammlung wolle beschließen, über die auch Mediatistrung gerichteten Anträge zur motivirten Tages⸗ Ordnung überzugehen.“ Eben so wurde folgender Zusatz des Abge- ordneten Rie sser angenommen: „Die National⸗-Versammlung wolle beschließen, die Centralgewalt aufzufordern, die Vereinigung der klei⸗ neren deutschen Einzelstaaten unter sich oder mit größeren Staaten, da wo die Wünsche der Bevölkerung in dieser Weise sich aussprechen, auf dem Wege der betreffenden Regierungen und Volls-Vertretungen zu vermitteln.“ .

Frankfurt a. M., 4. Dez. (O. P. A. Z.) An die Stelle des zum österreichischen Handelsminister ernannten Ritters von Bruck ist der österreichische bevollmächtigte Minister bei der freien Stadt Frankfurt, Freiherr von Menshengen, auch bei der provisorischen Reichs -⸗Centralgewalt als österreichischer Bevollmächtigter unterm 25. November beglaubigt worden.

Frankfurt a. M., 4. Dez. Das te Stück des Reich s⸗ Gesetzblattes enthält nachstehende Verordnung über die baare Ver- gütung für die Verpflegung der Reichstruppen und die Bekannt machung des Reichs-Ministeriums der Finanzen, betreffend die Ver⸗ theilung der für die Verpflegung der Reichstruppen umzulegenden 1 Million Thaler auf die einzelnen Staaten; die Aktenstücke lauten:

Ver ordnung,

die baare Vergütung für die Verpflegung der Reichstruppen betreffend; vom 27. November 1848. Der Reichsverweser, in Aueführung des Beschlusses ber Reichs⸗ Versammlung vom heutigen Tage, verordnet wie folgt:

§. 1.

Zum Zwecke der baaren Vergütung für die Verpflegung der im Reichsdienste befindlichen Truppen wird eine Umlage . Mil- lion siebenhundert funfzigtausend Gulden (Eine Million Thaler) nach der bestehenden Bundesmatrikel ausgeschrieben.

2

Diejenigen Regierungen, welche bis zum 30. November geleistete Ratural⸗Verpflegung baar vergütet haben, sind berechtigt, den nach⸗ gewiesenen Betrag an ihrem Beitrage zu der Umlage aufzurechnen, beziehungsweise für den Ueberschuß der geleisteten Zahlung über ihren Antheil an der Umlage den Ersatz aus der Reichskasse anzu⸗

sprechen. 3.

§.

Die Reichs-Ministerien ber Finanzen unb des Krieges sind mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.

Frankfurt, den 27. November 1848.

Der Reichsverweser Erzherzog Johann. Der Reichs⸗Minister des Krieges. Der Reichs⸗Minister der Finanzen. von Peucker. von Beckerath.

Bekanntmachung des Reichs-Ministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der für die Verpflegung der Reichstruppen umzulegenden 1,750, 9000 Fl. (1,000,000 Thaler) auf die einzelnen Staaten; vom 27. No- vember 1848.

Die gemäß der Verordnung des Reichsverwesers vom heutigen Tage für die Verpflegung der Reichstruppen umzulegende Summe von 1,750,000 Fl. (1,500,000 Thaler) vertheilt sich auf die einzelnen Staaten nach der unterm 3. Mat d. J. ergänzten Matrikel, wie

folgt: Il. Kr. Nthlr. Sgr. Pf.

pr. Cour. 522, 046 11. 298, 312 526,895 37. 301,083 196,996 37.

111,998

6b, 066 16. 37,752 24. 41.066

13, 901 31, 460 17, 865 19,489 10 318 1,006 7, 977 b. 594 11,262 9 525 6.323 3 510

3,617 3, 9089 2,257

1) Oesterreich.. ..

2 Preußen .. ...... ...... 3) Bayern

45 Königreich Sachsen

5) Hannover ...... ..... ... 6) Württemberg. ..... ...... 7) Baden

8) Kurhessen 5 9) Großherzogthum Hessen. 10 Holstein ... 11) Lauenburg. .... 12) Luxemburg und Limburg. 13) Braunschweig ...... 14) Mecklenburg Schwerin. 16) Nassaun ...... ...... ..... 16) Sachsen⸗Weimar . ...... 17) * Koburg⸗Gotha. 18) Meiningen - Hild⸗

burghausen. ...... ......

19) Sa e, , 20) Mecklenburg⸗Strelitz....

55, 055 31, 264 34, 106 18,058 761 13,961 11,539 19,709 16, H69 11,066 b, 144

6,331 5, 106 3, 951

8 . K* 2 2 00 Q S GI .

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