a Es liegt eine gewisse Geistigkeit in solchen Darstellun· — — 2 — destch 9 Schwache daß sie nicht ins Wirkliche vorge⸗ —* d, wofür die Eleganz und Sicherheit der Technik nicht entscha⸗ bangen si; Himmelfahrt der Maria“ reden wir nur, weil es
. Him er M — 83 6 solche wandgroße Leinewand unerwähnt zu lassen. 1
19 ) if it einer Routine hin⸗ Die se Arbeit ist an er ln geh. gr ft 2 nun hat, dabei bunt, ge sr cen eien r enen, ohne alles Innere. — Die „Eva“ von Ma— ein blos — * ist zwar zierlich, aber bewegungslos und ohne Seele. dam n ag m n r sahrt!⸗ von Van Maldeghem ist in der Composition zu 2 Ausführung mangelhast. — Van, S everdonck 6 erhohung und Voordecker („heilige Familie ) verdienen noch, erwähnt * , ei hat in seiner Dürre in Palästina“ einen jener Gegen— ständẽ gewählt, welche für den Maler große Sch wierigleiten haben, denn bas physische Leiden ist nur bedingter Weise ein Vorwurf der darstellenden Kunst. An Situationen sehlt es hier nicht, auch ist der Maler nicht un⸗ glücklich in der Erfindung gewesen; z. B. ein Märchen, das einen Krug fragt, bildet einen willkommenen Nuhepunlt in der Mitte Durstender; Aus—= prutt und Bewegung sind im Einzelnen voll Wahrheit, das Ganze ist wohl⸗ geordnet, und doch zieht diese Composition wenig an, denn die Farbung ist salt und eintönig. — Der „Abt von Clügny“ von Billardet ist ein ech⸗
zer Mönchskopf, ernst, einfach, fromm. — Die „Flucht der Hugenotten in der Bartholomäusnacht in die Steinbrüche des Montmartre“ von Wil— lems ist ein Bild von trefflichen Eigenschaften in der Anlage und Durch— führung. Ein paar Stücke des zierlichen Genre von demselben, Darstellun— gen aus der Zeit Ludwig's XV., die in vieler Hinsicht sich für diese Gattung eignet, zeichnen sich durch sorgsame Behandlung aus, womit das Detail verständig und genau bearbeitet ist — Hamm an in seiner „Vorlesung vor Franz 1.“ hat ein fleißig und geistvoll durchgesührtes Stück geliefert, voll Charakter und Frische; Rabelais, der ritterlich - hochfahrende König, Franz und sein Hof, bilden eine sehr interessante Gesellschaft, wo Laune und Witz zu Haufe sind. Die Figuren, die Kleiderstoffe, Geräth und Schmuck des Saales sind mit Sorgfalt und einer nicht angstlichen Freige⸗ bigkeit behandelt. Desselben Malers „Vasale, der im Begriff, ist eine ang= tomische Section vorzunehmen“, ist mit Verstand gedacht, vorzüglich ist der Kopf des Gelehrten wohlgerathen. — Robert in seinem „Luca Signo— relli, der das Bildniß seines todten Sohnes malt“, hat sich nicht gehörig seines Stoffes bemächtigt, der tiefer, rührender gefaßt sein will; die tonlose Färbung schwächt den Schmerzeindrück; auch ein solches Bild verlangt Kon— traste, damit das Leid stark ins Licht ifrcte. Der Vater erscheint mehr nie dergeschlagen sinnend, als ergriffen; das Hauptgefühl ist nicht betont. Im Technischen fehlt es nicht an Verdienst. — Zu dem edleren Genre, bei dem die Empfindung über die bloße Nachahmung gemeinen Wirllichteit vorwiegt, gehört das „Kind des Armen“ von de Gronckel, ein Bild, das duͤrch ein warmes, bestimmtes Gefühl uns anspricht: ein junges Mäd⸗ chen sitzt an der Ecke einer Straße, ein Stück trockenen Brodtes haltend. Diese wohlgelungene Figur ist lebensgroß, bis an die Kniee vorgestellt, in guter Haltung, mit Fleiß gezeichnet. Die kräftige Färbung hat eine fast südliche Gluth und wirkt durch ihre Harmonie erfreulich auf das Auge. Das Bild ist frei von aller Uebertreibung und ohne jene Gefallsucht ent⸗ worfen, wodurch man gemeinhin solchen Vorstellungen den Schein der Neu— heit zu geben süucht. — Das „verlorene Kind“ von Bruls zeugt von Studium und Anschauung des italienischen Volkslebens, ist leicht und risch behandelt, könnte jedoch gründlicher erfaßt sein. — Die italienischen Figu⸗ ren von Pignerolle (eine „Braut“, ein „Blumenmäschen von Nechel !) haben eiwas Derbes, Bäuerliches, was gegenüber so mancher Ziererei ge— fallen muß. — „Pausias und das Blumenmädchen“ von Guffens, mit
glänzenden, durchsichtigen Tinten, feinen Umrissen, zeugt von Geschicklichkeit
in der Behandlung, allein es fehlt dem Stück der geistige Zug, es ist Alles
äußerlich. — de t zeichn⸗ sich die „Frau des Gefangenen“, mit lebensgroßen Figuren, durch freie e⸗=
genthümliche Auffassung aus; eine „weibliche Figur“, welche die Fülle des
Jahres 1817 bedeuten soll, hat einen geschmeidigen, reichen Pinselsstrich, ei⸗ nen milden Lichtschein; das junge Weib hält zwei Kinder in seinen Armen, die auf Aehren liegen; die Vorstellung ist menschlich ansprechend,
Bekanntmachungen. 17321 .
Die unten näher bezeichnete unverehelichte Clara Magdalene Fütterer aus Winsen ist des Betrugs durch Fälschung von Urkunden verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß ihr gegenwärtiger Aufent— halt zu ermitteln gewesen ist.
Es werden alle Civil und Militair⸗Behörden des
1312
so daß man sich nicht noch an die leichte Allegorie zu halten braucht. Die sogenannte Venetignerin/ desselben Malers hat übrigens nichts Italieni⸗ sches, und feine „Weinlese“ möchten wir einen bloßen Farbenversuch nen- nen. — Die Arbeiten von Verhey den, Swerts, Dillens gerathen bei unleugbarer Pinselfertigkeit in den Abweg der Manier. — Mehr Fer= tigkeit als Geschmack zeigt die „Pilgerfahrt in Bretagne“ von Pou ssin, er hat indeß mehr Gefühl der Natärwahrheit, als Johann ot, der nur durch seine zierliche und allerliebste Manier gefällt. — *r ist glück ⸗ lich in der Gruppirung, von lorrefter Zeichn hug, er zeigt Wahl und Ge— schmack; in seiner „Wohlthätigkeit der Maria Theresia“ ist Einzelnes gut erfunden; seine Gestalten sollten mehr modellirt sein, der Entwurf sollte mehr Feuer und Leben hauchen. — Lepoittevin giebt in seinem „Don Juan und Teniers, die zu einer slamändischen Kirmeß gehen“, eine von jenen Vorstellungen, in denen die niederländischen Ateliers unerschöpflich sind, lebenslustig, bunt, natürlich, und die man immer noch einmal gern sieht, so oft man sich auch an ihnen schon ergößt hat. Lepoittevin hat in seinen kleinen Rahmen viel Abwechselung gebracht. — Leys versteht es, durch seine Farbenkunst das fleißigste Detail zu einem Ganzen zu ver— binden, an gefälliger Anordnung fehlt es ihm nie. — Ruyten eignet sich die Manier von Leys mit Erfolg an. — Lion ist elegant und korrekt, doch nicht genug gesammelt. — Zu erwähnen sind noch im Genrefach: J. und W. Le Roy, Van Heuvel, Chauvin, Eeckhout, Fau ve⸗ set, Roelandt, Moulignon, De Loosez der Mangel an verglei⸗ chenden Studien, an Verständniß der Kunstgattung ist bemerklich bei Gei⸗ vnaert, Fissette, Venneman, Tuerlinckr. — Im ländlich idyllischen Genre hat De Block sein bekanntes Talent bewährt, er ist natürlich, ein guter Beobachter, voll eigenthümlicher Erfindung, hell, mit trefflichen Schlag⸗ lichten. Warum es aber dem Meister beliebt hat, seinem Bilde einen röthlichen Ton zu geben, müssen wir dahingestellt sein lassen. — Der „arme Weber“ von F. de Brackeleer ist ein hervonagendes Stück, tüchtig an= gelegt, gründlich, gleichmäßig, gewissenhast gearbeitet. — Die „alte Spiz- zen-Klöpperin“ von Van Hamme ist mit großer Geduld gefertigt. — Die „Aurichtung eines Gastmahls“ von De Noter zeichnet sich durch Reichthum des Kolorits so wie durch eine sehr seine Ausführung aus. — Aufs neue erfreut uns Van Schendel's bekannte Meisterschaft in Licht effetten; desgleichen Van Hove, sein Landsmann, unermüdlich, mit fein; stem Lichtsinn. — Gefällig und leicht, wenn auch nicht gerade nea, ist Boulanger. — Die Arbeiten von Mertz gehören zu den besseren im eigentlichen Genre; in den „jungen Mädchen“ hat er gezeigt, was sich, bei wahrer Empfindung des Gegenstandes, aus dem einfachsten Vorwurf ma— chen läßt. Die Schöne sitzt vor einem Tisch, nachlässig, mit sich selbst beschäftigt, so ganz bei sich und zu Hause, daß man mit Vergnugen daselbst verweilt; die alten bequemen Möbel tragen dazu bei, die Heimlichkeit dieser Einsamkeit zu erhö- hen. — Die „Träumerei“ von Jalabert ist ein anmuthiges Bildchen: ein junges Mädchen, leicht bekleidet, ruht in einer Landschaft, die wohl zur Träumerei einladen kann. Inniger ohne Zweifel erscheint das Bild von Mertz, poetischer das von Jalabent. Eine kleine Vorstellung von de Bap: „der Flitterwochen Anfang und Ende“, ist sehr nett und ein— schmeichelnd. Bekanntmachung . in Betreff der städtischen Fortbildungs-Anstalten f ür junge Leute aus dem Handels- und Gewerksstande.
Unter den von Van Eycken ausgestellien Stücken zeichnet
weil zur Einlösung bestimmten Pfandbriefe bei allen Schlesischen Landschaftsfassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den Anzei— gern der drei Schlesischen Regierungs-Amtsblätter und mit den hiesigen Zeitungen ausgereicht worden sind. Indem wir die ersorderliche Auf ündigung dieser Pfand⸗ briefe ergehen lassen, fordern wir die Inhaber derselben, unter Hinweisung auf die Allerhöchste Kabinets⸗Ordte vom 6. August 1840 (G. S. 1810. XVII. 2116) auf, ..-“ gedachte Pfandbriefe mit den zugehörigen Zins⸗Recog⸗
Seit langer Zeit haben wir es als ein Bedürfniß lebhaft empfunden, den in das Gewerbe- und Geschäftsleben eingetretenen jungen Leuten Ge— legenheit zu geben, theils die in der Schule gewonnenen Fertigkeiten und Kenninisse zu erhalten, zu befestigen und zu erweitern, theils Lücken auszu⸗ füllen, welche ein früher vernachlässigter Schulunterricht in der Bildung ge— lassen hat, theils endlich einen höheren Grad wissenschaftlicher Bildung zu erwerben, wenn der Lebensberuf oder ein inneres Bedürfniß das Verlangen danach erweckt. Wir haben deshalb bei den städtischen Behörden die Er⸗ richtung von Fortbildung s-Anstalten für erwachsene Per sonen
beantragt. — ; Nachdem nunmehr der von uns vorgelegte Plan genehmigt und der
angesetzt.
Zutritt freisteht.
Stettin, den 5. Dezember 1848.
Witte. Kutscher.
559 b
nöthige Fonds zur Disposition gestellt ist, haben wir beschlossen, die Eröff⸗ ferenz Zimmer unseres hiesigen Bahnhofs - Gebäudes
Wir bringen dies mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß, daß zu dieser Verhandlung Jedermann der
5 ö Schlutow.
Die Herren Actionairs der neuen Berliner Hagel-
nung der Fortbildungs ⸗Anstalten am 7. Januar k. J. stattfinden zu lassen, und fordern hierdurch zur Theilnahme auf.
Die Gegenstände des Unterrichts werden die der Elementar-Schule, aber auch in dem Maße, als sich ein Bedürfniß und Verlangen danach zu erkennen giebt, die höheren Wissenschaften sein. Es werden daher in den n der Anstalten folgende Lehrgegenstände aufgenommen werden: Schön- chreiben, Lesen, freies Handzeichnen in zwei Kursen, Maschinen-, Situa—⸗ tions- und architektonisches Zeichnen in zwei Kursen, deutsche Sprache und Aufsatzlehre in drei Kursen, Rechnen in drei Kursen, Geometrie in drei Kursen, Naturgeschichte, Physik in zwei Kursen, Chemie in zwei Kursen, Geographie, Geschichte in zwei Kursen, Moral, Staats- und Rechtskunde, Französisch in zwei Kursen, Englisch in zwei Kursen.
Wir beabsichtigen indeß nicht alle Gegenstände und in allen Kursen sofort vortragen zu lassen, sondern behalten dies der Entwickelung der An=
stalten vor, halten uns indeß für verpflichtet, dem Publikum im Allzemeinen
anzudeuten, welche Objekte eitwa, wenn die Anstalten eine vielseitige Be—⸗ nutzung erhalten, besonders berücksichtigt werden sollen.
Eine Organisation der Anstalten nach einem Klassensystem findet nicht statt, weil es kaum möglich sein dürfte, die so verschiedenartig gebildeten Theilnehmer nach Klassen zu sondern und ihnen, die so mannigfaltige Bildungs-Bedürf⸗ nisse haben, einen gleichen Bildungsgang vorzuzeichnen. Es werden daher die einzelnen Lehrgegenstände in einzelnen Lectionen oder halbjährlichen, Lehrkurfen vorgetragen werden, welche so geordnet sind, daß jeder Theüaev= mer die seinen Bedürfnissen entsprechenden Vorträge nach eigener Wahl unter Beirath des Vorstandes hören lann, und welche dergestalt in einan— der greifen, daß in jeder Wissenschast nach Beendigung des vorbereitenden Kurfus im nächsten Halbjahr der höhere Kursus durchgemacht werden kann. Nur in Bezug auf diejenigen Theilnehmer, welche noch gar keine oder nur sehr geringe Schulkenntnisse besitßen, haben wir festgestellt, daß sie in den beiden ersten Kursen den Unterricht in allen zu denselben gehörigen Gegen ständen (Schönschreiben, Lesen, Rechnen, Handzeichnen, und Geometrie, deutsche Sprache, Rechnen und Handzeichnen) annehmen müssen und da— her Vorträge aus anderen Kursen nicht hören können. Ferner müssen wir in den ersten vier halbjährigen Kursen jeden Theilnehmer zum Besuch sämmtlicher vier sonntäglichen Lectionen verpflichten. Der Unterricht selbst wird Sonntags Vormittag von 8 bis 1 Uhr ertheilt, und zwar in den Lokalen der Dorotheenstädtischen Stadtschule, Georgenstraße 23, der Luisenstädtischen, Sebastiansstraße Nr. 49, und der Königstädtischen, Schieß gasse Nr. 31. .
Die Kosten des Unterrichts werden von der Stadt bestritlen. Als Beitrag zahlt aber jeder Theilnehmer monatlich 5 Sgr. an den Rendanten der Anstalt, nur die Handwerks- Lehrlinge sind von diesem Beitrage befreit. . Die Feststellung der Lectionen, mit welchen das Quartal vom 1. Ja— nuar bis 31. März k. J. ausgefüllt werden wird, soll so weit als möglich mit Rüchscht auf die Wünsche der Theilnehmer stattfinden. Wir fordern daher alle diejenigen Personen, welche die Fortbildungs“ Anstalten zu be⸗ nutzen wünschen, hierdurch auf, sich bis zum Sonntage den 17. Dezember d. J. bei dem Herrn Direktor Krech, Georgenstraße 23, Direktor Grohnert, Sebastiansstraße 49, und Oberlehrer Peisker, Schießgasse 31, zu mel— den und die weitere Mittheilung in Empfang zu nehmen. Je schleuniger diese Meldungen eingehen, desto mehr wird es uns mog lich sein, alle billigen Wünsche zu berücksichtigen, während die spä— ter einlaufenden nur dann noch in Betracht kommen können, wenn dadurch eine Veränderung der bereits getroffenen Einrichtungen nicht be— dingt wird. . .
Wir ersuchen de nnach die Herren Aeltesten der Kaufmannschaft, die Handlungslehrlinge, die Herren Gewerks-Altmeister, die Gesellenschasten, die Herren Vorsteher der Gesellen- und Arbeiter-Bildungs ⸗ Vereine, ihre Mitglie- der, die Herren Fabrikanten und Handwerke meister, ihre Gehülfen und Lehr linge hierauf und auf die Fortbildungs-Anstalten überhaupt aufmerksam zu machen, ihnen die Benutzung derselben im Interesse der Geistes bildung und industriellen Entwickelung zu empfehlen und den Besuch der Anstalten, na⸗ mentlich von Seiten der Lehrlinge, so viel als möglich zu fördern.
Berlin den 1. Dezember 1848. Die städtische Schul-Deputation.
tigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit den Konkurs-Vertretern über deren Richtigkeit, auch unter sich selbst über Vorzugsrechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichtlich der Ausbleibenden
den 7. März 1849 . die Eröffnung eines Ausschließung-Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzusetzenden Verhöre gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken,
den 18. April 1849
In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihr sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗ dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Ex⸗ pedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.
Berlin, den 8. Dezember 1848.
Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Voruntersuchungen. Signalement der Fütterer.
Dieselbe ist 28 Jahr alt, evangelischer Religion, in Winsen geboren, 4 Fuß 10 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen, braune Augenbrauen, rundes Linn, runde Gesichtsbildung, gesunde Gesichtsfarbe, spitze Nase, gewöhnlichen Mund, ist untersetzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen.
Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
Der nachstehende 731 kö , Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Ri— chard Ottokgr Albert Mirow aus Königsberg in Pr. ist des Betruges verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu er— mitteln gewesen ist. ö Es werden alle Civil und Militair-Behörden des 3. und Auslandes dienstergebenst eisucht, auf densel⸗ ben zu vigiliten, im Betretungsfalle festnehmen und mit 6 n g vorfindenden Gegenständen und Gel— 3 Transports an die hiesige Gefängniß⸗Ex— a n . zu lassen. ö s wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den n che . des Auslandes fins gleiche Nechtswilfährigteit Scrsichert Berlin, z 4. ,, ö ; Königliches Kriminalgericht hiesiger Residen: Abtheilung für or uni sl tun 3 Signalement des ꝛ. Mirow.
Derselbe ist 27 Jahr alt, evangelischer Neligion, in Heubutlen, Oletztoer Kreises, geboren, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat braune Haare, braune Augen, braune Augen= brauen, ovales Kinn, dergleichen Gesichts bildung, ge— sunde Gesichtsfarbe, mittle Nase, dergleichen Mund, braunen Bart, ist mittler Gestalt und hat keine beson⸗ deren Kennzeichen. wird, da derselbe bisher ohne Erfolg geblieben ist, hier⸗ mit anderweitig veröffentlicht.
Berlin, den 7. Dezember 1848.
Der Untersuchungsrichter des Königl. Kriminalgerichts.
730 Aufkündigung Schlesischer Pfandbriefe. Den Inhabern Schlesischer Pfandbriefe machen wir
bekannt, daß die speziellen Verzeichnisse der in dem be—⸗
vorstehenden Weihnachts⸗Zinstermine einzuliefernden,
nitionen, sonst aber in coursfreiem Zustande, bei Ver— meidung eines auf ihre Kosten zu veranlassenden öf— fentlichen Aufgebots, in dem bevorstehenden Weihnachts Zinstermine entweder bei der General-Landschaft oder bei einer der Fürstenthums - Landschasten einzuliefern und dagegen die dafür auszureichenden Einziehungs— Recognitionen in Empfang zu nehmen, welche dem- nächst in dem Johannis⸗Termine künftigen Jahres durch Baarzahlung und bezüglich durch Ausreichung von Pfandbriefen werden eingelöst werden. Breslau, am 9. Dezember 1818. Schlesische General⸗Landschafts-Direction.
6841 Editktal- Citation. Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kauf manns David Gottschalk (Firma B. Rosenberg C Sohn) der Konkurs eröffnet worden, ist zur Liquidation und Verification der Forderungen ein Termin auf den 15. Februar 1849, Vormitt. 9 Uhr, hierselbst anberaumt, und werden dazu alle diejenigen,
Bevollmächtigte Erscheinenden mit allen ihren Forde⸗ rungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Denen, welche am persönlichen Erscheinen verhindert sind, werden die Justiz-Kommissarien Ottmann zu Heils— berg und Kahsnitz zu Wartenburg in Vorschlag gebracht.
Bischofsburg, den 19. Ottober 1848.
Königl. Land und Stadtgericht. Burchardi.
15301 Nothwendige Subhastation. Das im Dorse Weider bei Neu⸗Ruppin belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. 4. kol. J. No. 1. verzeichnete Wittkopfsche Schulzengut, gerichtlich abgeschätzt auf 6078 Thlr. (Sechstausend achtundsiebenzig Thaler) Courant, soll Schulden halber in dem auf den 24. Febrnar 1849, Vormittags 10 Uhr, in der Gerichtsstube zu Werder anberaumten Termine ne ten der an te eien sa Gen
re und neuester Hypothekenschein sind im Gerichts- Lokale des Richters , .
Neu- Ruppin, den 7. Juli ig as. Bauersches Gericht über Werder.
729 Berlin⸗-Stettiner Eisenbahn.
Zur Vernichtung der auf Grund des Privilegiums vom 13. Februgr 1843 emittirten pn en rei n tionen unserer Gesellschaft haben wir Termin auf den 3. Januar 1849, Nachmittags 4 Uhr, im Kon-
Assekuranz Gesellschast werden zu der Mirt woch den 13. Dezember c. im Lokale der Anstalt, am Kup sergraben No. 7, slattsindenden diesjaãhrigen Ge- neral- Versammlung ergebenst eingeladen. Die Ver— liandlungen beginnen um 10 Uhr Vormittags. Berlin, den 27. November 1848. JJ der neuen Berliner Hagel Assekuranz - Gesellschiast.
7331 . Das Stadtgericht der Königlichen Residenzstadt macht hierdurch bekannt: . J Nachdem behufs Todes - Erklärung des verschollenen Israeliten Wolff Detmold auf Antrag des über das Vermögen desselben bestellten Kurators, Dr. Wagener hierselbst, die gegenwärtige Ediktal-⸗Ladung verfügt wor— den, so wird hiermit 1) der vorgenannte Verschollene zur Meldung binnen Jahresfrist von heute an, mithin bis zum 26. No— vember 1849, unter dem Rechtsnachtheile aufgefor⸗ dert, daß er im Nichterscheinungsfalle für todt er— klär! und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachsolgern überwiesen werden soll; ferner werden alle Personen, welche über das Fortleben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, zu deren Mitthei⸗ lung, und zugleich 66 ö für den Fall der demnächstigen Todes Erklärung etwanige Erb- und Nachfolge-Berechtigte zur An⸗— meldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des Ver— schollenen auf sie keine Rücksccht genommen wer— den soll, aufgefordert. Gegeben Hannover den 25. November 1848. Das Stadtgericht der Königlichen Residenzstadt. Kern.
5551 Edikt al⸗Ladung. Das Stadtgericht zu Dresden hat in den zum Ver— mögen des ö. ö .
1) Kaufmanns Herrn Ernst Clemens Schröder, 2) Kunsthändlers Herrn Franz Böcker, und zu dem Nachlasse des ⸗
3) Holzhändlers Herrn Johann Gottlieb Riesche eröffneten Kreditwesen
den 18. Januar 1849
zum Liquidations-Termine bestimmt. .
Es werden daher bekannte und unbekannte Gläubi⸗ ger, wie überhaupt Alle, die an die Gemeinschuldner, resp. deren Nachlaß, aus irgend einem Nechtsgrunde Ansprüche haben, vorgeladen, zu obigem Termine per- sönlich und, wo es erforderlich, mit Vormündein oder durch Anwälte, welche mit genügenden, was Auslän⸗ der betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten ver⸗= sehen, auch insbesondere zu Vergleichs-Abschluß ermäch=
die Ertheilung eines Designations-Bescheides oder die Akten-Versendung zum Verspruch zu erwarten. Noch werden die Vorgeladenen erinnert, daß die Außenblei— benden, wie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig liquidiren, für ausgeschlossen vom Kreditwesen, die aber, welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich er klären, ob sie auf ihnen geschehene Vorschläge eingehen oder nicht, für einwilligend werden geachtet werden. Dresden, am 15. August 1848. Das Stadtgericht. Burckhardt.
7261 d
Auf Antrag der Gläubiger ist zu dem Vermögen des Holzhändlers Georg Heinrich Müller allhier Konkurs eröffnet worden.
Gerichts wegen werden daher die bekannten und un— bekannten Gläubiger Müller's, so wie überhaupt Alle, welche au dessen Vermögen aus irgend einem Rechts⸗ grunde Ansprüche zu haben glauben, hierdurch bei Strase des Ausschlusses von gegenwärtigem Kredüwesen und bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geladen, den 39. April 18319 an hiesiger Gerichtsstelle zu rechter Gerichtszeit entwe der in Person oder durch genugsam legitimirte und in= struirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre bei gedachQ tem Kreditwesen habenden, Forderungen zu liquidiren und gebührend zu bescheinigen, darüber mit dem Kon- kursvertreier und der Priorität wegen unter sich binnen drei Wochen zu verfahren und zu beschließen, hierauf
den 31. Mai 1849, der Publication eines Präkflusiv⸗Bescheides, welcher in Ansehung der Außenbleibenden für publizirt erachtet werden wird, sodann
den 14. Juni 1849 der Pflegung der Güte und nach Befinden der Abschlie⸗ ßung eines Vergleichs, wobei diejenigen, welche gar nicht oder nicht gehörig erscheinen oder über den Vergleich sich nicht erklären, für einwilligend geachtet werden sol⸗ len, dafern aber eine Vereinigung nicht zu Stande
te n,, . Juni 3 otulation der Akten, und endlich . den 31. Juli 1849 der Publication eines Locations-Erkenntnisses, welche rücksichtlich der Außenbleibenden für geschehen geachtet werden wird, sich zu gewärtigen.
Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zur Annahme der künstig an sie ergehenden Ladungen Bevollmächtigte in hiesigem oder an einem anderen benachbarten Orte zu bestellen.
Schloß Eythra bei Leipzig, den 2. Dezember 1848.
Die Angerschen Gerichte daselbst. Böhme, Ger.-Dir.
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. * Jahr. k in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
Preußischer
ts - Anzeiger.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗ Straße Nr. 57.
erlin, Di enstag deu 12. Dezember
* — 2 , , m . a , . . e , , . . , , , ea e r n ma e.
KJ 8
ö
Deutsch lan d.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassungge benden Neichs⸗Versammlung.
Oesterreĩich. Reichstag. Bericht über den Empfang der nach Olmütz und Prag gesandten Depntationen. Antwort des Ministeriums auf Stadion's Inierpellationen. — Wien. Handschreiben des Kaisers Fer⸗ dinand nd des Erzherzogs Stephan. — Adresse des Gemeinderaths und Magistrats von Wien an den Kaiser Ferdinand. — Brünn. Beschluß des Landtags und Vertrauens-Adresse desselben an das Ministerium.
Sachsen. Dresden. Verordnung.
Hohenzollern⸗Sigmaringen. Sigmaringen.
Nassau. Wiesbaden. Stände⸗Verhandlungen.
Anhalt⸗Cöthen. Cöthen. Landtags ⸗ Verhandlungen.
; Ausi and.
Frankreich. National- Versammlung. Einfache Tagesordnung über die Frage wegen der Nationalbelohnungen. — Die Lage der De— portirten. — Erklärung Viktor Hugo's. — Interpellalion wegen Auf— haltung der Posten. — Ende der Budgetdebatte. — Paris. Schreiben Louis Bonaparte's an den päpstlichen Nuntius. — Corcellea. — Die tömischen Angelegenheiten. — Lord Ellis. — Aufregung unter den Par— teien wegen der bevorstehenden Präsidentenwahl. — Ergänzungswahlen. — Die Zärückhaltung der Malleposter. — Zuchtpolizeiliche Verurthei lung. — Wechselllage gegen Ludwig Philipp. — Bankbericht. — Ver—= mischtes. .
Großbritanien und Irland. London. der Minister. — Die Flucht des Papstes. — Die bsterreichischen Ver— hältnisse. Die Korngesetze. — Befehlshaber des westafrikanischen Kreuzer— geschwaders. — Irländische Zustände. — ViehAusstellung. — Nachrich⸗ ten aus den Vereinigten Staaten. — Veimischtes. -
Belgien. Brüssel. Die bevorstehende Konferenz über Italien. — Han⸗ delsbeziehungen zu Frankreich und Holland. . ö Schweiz. Bern. Die Maßregeln in Betreff der Flüchtlinge. — Die eidgenössische Militair- Direction. — Freiburg. Kantonsschule. — Ba sel. Ablehnung einer Mission nach Tessin.“ Spanien. Madrid. Die jüngsten Ereignssse in Rom.
Papstes an die Königin. .
Griechenland. Athen. Die Deputirten⸗Kammer.
Börsen⸗ und Handels ⸗Nachrichten.
Beilagen. 96
Verhandlungen der
Militairisches.
Berathungen und Reisen
Schreiben des
2
NUichtamtlicher Theil. De rnet seh land.
Sundes-Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 9. Dez. (Frankf. J.) Die verfassung gebende Reichs-Versammlung hat in ihrer heutigen 132sten Sitzung die nachgesuchte Genehmigung zur strafrechtlichen Untersuchung gegen den Abgeordneten Günther als verantwortlichen Redacteur der Reichs— tagszeitung, und gegen den Abgeordneten Jürgens als verant— wortlichen Redacteur der Flugblätter, so wie zur Fortsetzung der Untersuchung gegen den Abgeordneten Dr. Levysohn von Geünberg, ertheilt. Sodann wurde über die vom Central-Legitimationausschuß beantragte Ausschließung der Abgeordneten Löw aus Posen, Caspers, Heister, Küntzel und von Platen die Berathung eröffnet, welche gegenwärtig (1 Uhr) noch fortdauert.
—
Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 7. Dezember. Präsident Smolka: „Vor Allem halte ich mich verpflichtet, dem hohen Hause Rechenschaft abzulegen über die Ausführung ves Kam— merbeschlusses vom 2. Dezember. Die in die Deputation gewä'lten Mitglieder begaben sich mit den dem hohen Hause bekannten Adres⸗ sen am Zten d. M. nach Olmütz, woselbst sie um 3 Uhr anlangten und von Sr. Majestät sofort empfangen wurden. Nach rinigen ein— leitenden Worten wurde die Adresse vorgelesen, und Se. Majestät geruhten zu antworten: Er nehme die Ausdrücke der Loyalität des konstituirenden Reichstages mit Wohlwollen entgegen, fordere die Ver— sammlung zu einer baldigen und glücklichen Beendigung des Verfas— sungswerkes auf, damit er es prüfe und sanctionire. Im ten begab sich die Deputation nach Prag, aber hier so wie in Olmütz erfuhren wir, daß Se. Majestät der Kaiser Ferdinand wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes Deputationen weder empfangen könne noch wo le, sondern nur einzelne Personen empfange. Doch hat sich Sc. Ma? jestät bewogen gefunden, in diesem Falle eine Ausnahe zu machen und uns am 6ten d. M. eine Audienz zu gewähren. Tie Adresse wurde ihm eingehändigt, aber aus Rücksicht auf seine Gesundheit nicht vorgelesen, sondern einige Worte, welche beiläufig den Jnhalt derselben haben, an Se. Majestät gerichtet, etwa lautend: „Ew. Majestät! Der konstitulrende Neichstag war tief ergriffen über den Entschluß, wonach Ew. Majestät sich rs Privalleben ur ückzuziehen bewogen fanden, und fühlte das Bedürfniß, den Aucdiuck des nie verlöschenden Dankes für die dem Volke zuͤgestandenen Freiheiten welche dauernd zl befestigen die heiligste Aufgabe des konstitui⸗ renden Reichstages sein wird, hiermit auszusprechen. Mir wurde die Auszeichnung zu Theil, an der Spitze der vom Reichstage entsendeten Deputation und im Namen desselben den Aus druck des lebhaftesten Dankes, so wie die innigsten Wünsche für Ew. Majestät ferneres Wohl, auszusprechen. Geruhen Ew. Majestät, diese Adresse huldvoll entgegenzunehmen.“ Se. Majestät geruhten, hierauf zu antworten: „„Mit vielem Wohlgefallen vernehme ich die Gefühle, welche Sie, meine Herren, im Namen des konstituirenden Reichstages auszudrücken gekommen. Den Entschluß, welchen ich ge⸗ faßt habe, habe ich nach gewissenhafter Erwägung für das Wohl der Völker Oesterreichs gefaßt; meine Liebe war ahnen stets rücksichtslos zugewendet und wird ihnen stets gehören. Dieselbe Liebe werten Sie bei Sr. Majestät, meinen erlauchten Nachfolger, finden, und so sehe ich der Zukunft mit voller Beruhigung entgegen.““ Noch muß ich besonders Erwähnung thun der ehrenvollen und freundschaftlichen Aufnahme, welche die Deputation von Seiten der prager Bürgerschaft erfahren, (Beifall Dann bemerkt der Präsident, daß der Minsster
des Innern auf die vem Abgeordneten Schuselka in der Sitzung vom 27. November gestellten drei Interpellationen antworten wolle. Stadien on der Tribüne): Der Minister-Präsident hätte selbst geantwortet, allein er habe geglaubt, bei Einführung einer Depu— tation der Stadt Wien an Se. Majestät den Kaiser gegenwärtig sein zu müssen; darum habe er ihn gebeten, die im Ministerrathe be schlossene, schriftlich abgefaßte Antwort abzulesen. Diese lautet: Ad 1. Oesterreich steht untet feiner militairischen Diktatur. Die vollziehende Gewalt in allen ihren Beziehungen wird von dem Mo— narchen unter der Verantwortlichkeit seiner Räthe geübt. Alle Or⸗ gane derselben wirken im Einklauge mit dem Ministerium, und es ist keinerlei verfassungswidriger Einfluß außer ihm für seine Handlungen maßgebend; außerordentliche Verhältnisse haben die Ausnahmszustände in zer Residenz und in Lemberg herbeigefübrt. Die Sorge für die Aufrechte haltung der gesetzlichen Ordnung, der Grundbedingung unserer constitutio⸗ nellen Entwickelung, hat ste geboten. Das Interesse ist nicht blos Oester⸗ reichs, jenes der staatlichen Ordnung und Gesittung von ganz Europa war dabei in Frage. Nur auf dem Boden der Gesetzlichkeit kann die Freiheit gedeihen. Die Regierung Sr. Majestät, sest entschlossen, den äußeren wie den inneren Feinden eines großen, einigen constitu⸗ tionellen Oesterreichs mit aller Kraft und Entschiedenheit entgegenzu⸗ treten, kennt den Umfang ihrer Rechte, so wie ihrer Pflichten, und wird, im Geiste derselben handelnd, niemals Anstand nehmen, die volle Verantwortlichkeit für alle von ihr und ihren Organen ausge⸗ benden Handlungen anzuerkennen. Was den Ausnahniezustand von Wien anbelangt, so hat das Ministerium Serge getragen, daß derselbe auf das durch das Gebot der Nothwendigkeit abgedrungene Maß beschränkt ved dadurch der Wiederbelebung des fo lange völlig gestört gewesenen Handels- und Gewerbs-Betriebes in keiner Weise entgegengetreten werde. Die Adressen, welche von den gesetzlichen, zur Wahrung der Interessen der Hauptstadt zunächst berufenen Or— ganen und wichtigsten Corporationen und überhaupt aus allen Stän— den bereits zu wiederholten Malen ergangen sind, sprechen sich hier= ber mit unumwundener Anerkennung aus. Gegen das im Aufruhr begriffene Nachbarland mußte Gewalt der Waffen angewendet und dem dort mit offenem Hohne niedergetretenen Gesetze wieder die ge= bührende Achtung verschafft werden. Kriegs-Maßregeln sind noch im Zuge, und wir hoffen, daß in Bälde auch dort wieder der innere Friede hergestellt und der Boden zur endlichen Beilegung der eingetretenen Wirrnisse geebnet sein wird. Ad 2. Das Friegsgericht zur Untersuchung und Aburtheilung der bei dem Oftober-Aufruhr in Wien betheiligten In⸗ dividuen ist eine Folge des Belagerungszustanbes. Bereits ist das Standrecht für diese Fälle außer Wirksamfeit getreten und der Gesrion des Militairgerichtes die unter den Verhältnossen gestattete Modifi⸗ cation dahin ertheilt worden, daß zu der Untersuchüng Beisißer aus dem Civilstande beigezogen und behufs der Aburtheilung von Civil⸗ Personen die Beachtung der Civil-Strafgesetze vorgezeichnet wurde. Ad 3. Die Hinrichtung des Mitgliedes der deutschen National⸗-Ver= sammlung, Robert Blum, erfolgte in Gemäßheit des von dem Kriegsrechte gefällten Urtheilsspruches. Die provisorische Central⸗ gewalt der deutschen Bundesstaaten hat aus diesem Anlasse 2 Abge⸗ orbnete als tommissäre mit der Vollmacht hierher gesandt, sich dieserwegen mit den österreichischen Behörden in Verbindung zu setzen und die geeigQ neten Maßnahmen zu ergreifen, um dem von der deutschen Ratid— nal-Versammlung in Frankfurt am Main ergangenen Gesetze vom 2Ysten und 30. September dieses Jahres Anerkennung und Geltung zu verschaffen; diese Kommissäre haben nach ihrer Ankunft das Er? suchen um die Einsicht in die Untersuchungs-Akten gestellt, welche ihnen ohne Anstand gewährt wurde. Die in Folge dessen von den— selben an das Ministerium gelangte Eröffnung läßt voraussetzen, daß sie durch Einsicht der Untersuchungs-Akten die Ueberzeugung gewon— nen haben, es sei bei der Aburtheilung der Abg. Bium und Fröbel das zur Anwendung gekommene österreichisch? Kriesgsgesetz we= der in formeller noch in materieller Rücksicht verletzt wor— den, sondern in, beiden Beziehungen von dem Militairge— richte seiner Pflicht getreu und dem Gesetze gemäß geur⸗ theilt und gehandelt worden. Dieselben haben, ohne diese Thatsache in Abrede zu stellen, gegen den diesfälligen Vorgang aus dem Grunde Verwahrung einzulegen befunden, weil dabei das deutsche Reichsgesetz vom 29. und 30. September nicht beachtet wor— den. Sagleich fordern die Herren Kommissäre, daß dem fraglichen Gesetze in Oesterreich sofort volle Wirksamkeit eingeräumt werden soll. Die thatsächliche Nichtbeachtung jenes deutschen Reichsgesetzes aber sindet schon in dem Umstande genügende Begründung, daß zur Zeit, als die Verhaftung und Verurtheilung der genannten Individuen er— folgte dasselbe nicht einmal noch offiziell dem österreichischen Ministerium bekannt, also noch wenigen im gesetzlichen Wege denösterreichischen Gerich- ken maßgebend geworden war und dieses auch insolange nicht werden ann, bis nicht überhaupt das neu zu gestaltende staatliche Verhältniß zwichen Oesterreich und Deutschland in beiderseitigem Einverständ— nisse bleibend geordnet ist. In diesem Sinne sind die entsprechen⸗ den Weisungen den österreichischen Bevollmächtigten bei der proviso⸗ rischen Centralgewalt zur weiteren Mittheilung an dieselbe zugegan⸗ gen. Schuselka beantragt die Diucklegung dieser Antwort. (Die Vrsammlung entscheidet sich dagegen.)
Wien, 9. Dez. (Wiener 3Ztg) Se. Majestät Kaiser Fer— dinand JI. hat an den Oberstkämmerer Grafen Dietrichstein fol⸗ gendes Handschreiben erlassen:
„Lieber Graf Dictrichstein! Durch eine lange Reihe von Jah— ren widmen Sie unausgesetzt Mir und Meinem . Ihre treuen Dienste mit stets gleicher Anhänglichkeit und Sorgfalt. Ich wünsche, daß Sie den Abend Ihres Lebens, das Gott noch lange erhalte, in dem ruhigen Bewußtsein dieser Verdienste und der Ueberzeugung Meiner dankbaren Anerkennung genießen, und um Ihnen einen that⸗ sächlichen Beweis derselben zu geben, enthebe Ich Sie Ihres in die⸗ ser stürmischen Zeit so beschwerlich gewordenen Amtes und verleihe Ihnen das Großkreuz Meines Königlich Ungarischen St. Stephans⸗ Ordens.“
Olmütz, am 1. Dezember 1848.
Ferdinand. Franz Graf Stadion.“
1848.
Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Stephan, gewesener Reichs⸗ Palatin im Königreiche Ungarn, hat bei Gelegenheit seines Rück⸗ trittes von diesem Posten dem Obersten Nemeth von Palatinal-Hu⸗ saren folgendes Schreiben übersandt:
— „Mein lieber Herr Oberst!
Wie Ihnen wohl bekannt ist, habe ich mich, durch die traurigen Ver- hältnisse in Ungarn bedingt, bemäßgt gesehen, Sr. Majestät, meinem Aller= gnädigsten Kaiser und Herrn, meine Würde als Palatin und Königlicher Statthalter in Ungarn und Siebenbürgen unterthänigst zu Füßen zu legen, der meine Resignation unterm 26. September 1. J. anzunehmen geruhte! Durch diesen Zwischenfall bin ich von dem Momente meines Austrittes aus dieser Stelle auch nicht mehr Inhaber des 12ten Husaren⸗-Regiments, dem ich durch zehn Monate vorzustehen so glücklich war. Das egiment ist somit als vakant zu betrachten und deshalb Alles, was dasselbe betrifft, nicht mehr an mich, sondern an die für solche Fälle vorgesetzte oberste Mi⸗ litair- Behörde zu leiten. In diesem Augenblicke habe ich nur mehr ein Stück vom Regiments-Kommando unerledigt auf meinem Tische liegen, es ist die Eingabe aus Saaz vom 12. Oktober Rr. 460, in Betreff der Belassung des Lieutenants Paul Szigethy beim Regimente. Dieses Stück folg anliegend zur Erledigung in oberwähnter Art zurück. Ich kann mein viel- leicht letztes Schreiben an Sie, Herr Oberst, unmöglich absenden, ohne einige Worte des Abschiedes an Sie und das gesammte Offizier⸗Corps hierbei einfließen zu lassen. Ich trenne mich nur ungern von einem Regimente, das stets seinem Namen Ehre gemacht, seinem Herrn und Kaiser kreu er= geben — ein würdiger Zweig des großen österreichischen Armeestammes war; Ich trenne mich um so schwerer in einem Augenblicke, wo Verführungs-= künste, Trug und Hinterlist aller Art es vermochten, einen Theil dieser bra—= ven Truppe für einen Moment auf Irrwege zu leiten, ja sogar Offiziere sich nicht entblödeten, ihrem Eide und ihrer Pflicht untreu, gegen Ehre und Gewissen zu handeln, — in einem Momente, wo des Monarchen Warnung klar und offen angedeutet hat, wohin ein solcher Weg führen müsse! — Sie, Derr Oberst, bei Ihren lovpalen, pflichtgetreuen Gesinnungen, die braven Stabs Offiziere und der größte Theil des Offizier -Corps, sind mir Bür- gen, daß diesem Krebsschaden Einhalt geihan werden, — man die Irregeleiteten zu ihrer Pflicht zurückführen, — die Wankenden belehren wird — und der Name des Fürsten Windischgrätz an der Spitze der Armee, die nach Ungarn zieht, um Ruhe und Ordnung im Lande herzustellen — und die Armee — wie seit Jahrhunderten — wieder unter eine Fahne — (die Führerin * so vielen glorreichen Siegen) — zu sammeln, — wird ge—= nügen — Soldaten unser sein Kommando zurückzubringen, Lie sich durch Jahre glücklich schätzten, seinen Befehlen zu unierstehen. Nehmen Sie, Herr Oberst, — das Offizier-Corps, so wie jedes einzelne Mitglied dieses schönen Regiments, schließlich die Versicherung von mir hin, daß, so wie während meiner Inhaberschast ich nach Krästen bemüht war, einem Jeden nach Verdienst zu seinem weiteren Fortkommen behülflich zu sein, — ich Sie Alle, auch wenn ich keinen direkten Einfluß mehr darauf nehmen kann,
Ihnen zur Erfüllung Ihrer Wünsche behülflich zu sein, — doch freundlich : Andenken behalten 2 den regsten . 2 Ruhme 2. 83 eg des m. . nehmen werde.“ ö ie gestern erwähnte Adresse des Gemeinderaths und Magis strats der Hauptstadt an Se. Majestät den Faiser . . „Ew. Majestät! Mit tiefbewegtem Herzen haben die dem hohen Herr scherhause treu , Bewohner Wiens die Uckundt gelesen, in der Ew. Majestät dem Throne Ihrer Väter entsagen. In dem betrübenden Abschiede unseres Herrn und Monarchen ist für den gerechten Schmerz, den die durch Uehelwollende herbeigeführten Ereignisse in unserer Siadr dem Vaterherzen Ew. Majestät erregen mußten, nicht Ein Wort des Vorwurfs enthalten, und diese Kaiserliche Milde und Huld muß jedes Herz mit neuer Liebe, Dankbarkeit und Bewunderung erfüllen. Die Vertreter der Kommune Wiens fühlen sich in tiefster Seele verpflichtet, diese Gefühle unserer Mit⸗ bürger Ew. Majestät auszusprechen. Unsterblich, wie in den Annalen der Ge⸗ schichte, wird in den Herzen der Wiener Ferdinand der Gütige leben, dessen Hand das Morgenroth der Freiheit seinen Völkern heraufführte, dessen edle Seele bei aller Mühe und Sorge der Regierung, für allen Schmerz und Kummer der letzten Zeit nur Worte der Liebe und Milde hatte für 'seine Unterthanen Ew. Majestät, unser Kaiserlicher Herr, wollen nädigst diesen Ausdruck höch⸗ ster Verehrung und innigster Dankbarkeit . mit welchem die Seg⸗ nungen Ihrer milden Regierung vor allen Unterthanen die Bewohner Wiens erfüllen. In unerschüttersicher Treue gegen das geliebte Herrscherhaus, ins besondere gegen den erhabenen Thronfolger Franz Joseph 1 im Festhalten an der von Ew, Majestät zugesicherten Verfassung, werden die Bewohner Wiens nie aufhören, das lange und glückliche Leben Ew. Majestät von Gott zu erbitten, und Tausende treuer Unterthanen rufen mit uns aus dank⸗ barer Seele: Gott erhalte Ferdinand den Gütigen! Von dem Gemeinde rathe und Magistrate der Stadt Wien, am 5. Dezember 1848.“
Brünn, 7. Dez. (J. d. Oest. Lloyd.) Der mãährische Landtag hat, durchdrungen von dem innigsten Gefühle der Dank— barkeit gegen Se. Majestät den Kasser Ferdinand, in der Sitzung am 4. Dezember einstimmig beschlossen, dadurch entsprechend und nach dem Sinne des treuen Landes Mähren seine väterliche Regie—= rung zu ehren, daß dem Namen des Kaisers Ferdinand in den An— nalen Mährens, so wie in den Protokollen des Landtags, die Be— nennung des „Milden und Gütigen“ in der sicheren Zuversicht bei⸗ gefügt werde, daß diese Bezeichnung in der Brust jedes Mährers ihren Nachklang finden werde. Die Vertrauens⸗-Adresse des mähri= schen Landtages an das neue Ministerium lautet: .
Nach den außerordentlichen, jeden Freund des Vaterlandes mit dem tiefsten Schmerze erfüllenden Okftoberereignissen, welche die Gesammt-Pionar= chie in den innersten Grundvesten erschütterten, übernahm das hohe Kaiserl. Gesammt · Ministerium die unter den gegenwärtigen Verhälmissen um so schwierigere Leitung der Regierungsgeschäfte, versönliche Rücksichten der Liebe zum Vaterlande opfernd. Der 27. November 1848, an welchem das hohe Gesammt-Ministerium sein Programm dem österreichischen Reicht? e unter lebhafter sreudiger Beistimmung desselben mittheilte, wird ein nern Zeitabschnitt sein, an welchen sich die Hoffnungen aller österreich schen Völker um so mehr anschließen werden, als das hohe Kaisers. Gesammt⸗= Ministerium entschlossen ist, den Prinzipien dieses freisinnigen, das wahre Glück der Völker begründenden Programms Geltung zu veischaffen und die leitenden Grundsätze desselben zur Wahrheit zu machen. Der mährische Landtag erkennt aber in diesem Programme noch mehrz er erkennt, daß nur auf diesem Wege das innige Band zwischen der Kronf und den Voöllern gesichert, daß nur auf der wahren FreihLeit das Woll des Staates, auf der vollen Autonomie der Gemeinde und der Pfovinzen die Macht eines freien, starken, einigen und unge iltzg⸗ 4 gegründet werden könnej er siebi in diesem Programme endlich mit a hafter Genugthuung die glänzende ,, eigenen, seit seinem Ju sammeniritte sorgfam' befolgen Wirtfamheit, welche feine . bere war und ist, als für Recht und Freihelt, für die constitutionelle Monarchie, für die Gleichberechtigung aller Nationen für die freie Be- wegung der Gemeinde, für die, Autonomie des Landes, und. für die In. tee ita. Oestemreichs. en mahtische kandiag bat daher in der Sißung am