1848 / 224 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

segne Ew. Königliche Majcstät und tas ganze Königliche a ene, unser liebes und schönes Vaterland!

26 Ehrfurcht ersterben estã In tiesster Ehrf Ew. Königl. Majestät

allerunterthänigste. Der Orte vorstand.

beck im mansfelder Gebirgskreise, den 6. Dezember 1848. 2 mint rschrist vorstehender Adresse beschäftigt, wird Majestät verliehene Staats-Verfassung vorgelegt, afür zum innigsten und größten Danke so mehr mit gerührtem Herzen aue⸗

So eben mit uns die von Em. jestat und fühlen uns Ew, Majestãt d verpflichtet, so daß wir um

rufen: ; en ö s „Gott erhalte unseren constitutionellen guten König!“ (42 Unterschriften.)

Hohes Staatsministerium!

Die Stadtverordneten von Posen können es sich nicht versagen, Einem Hohen Staatsministerium für dessen eben so kraftvolle als auf⸗ opfernde Thätigkeit bei Wiederherstellung der vielfach gefährdet ge⸗ wesenen gesetzlichen Ordnung ihr aufrichtiges Anerkenntniß auszuspre⸗ chen, so wie Hochdemselben für dessen Mitwirkung bei der von Sr. Majestt dem Könige der Nation verliehenen freisinnigen Verfassung shren tiefgefühlten Dank darzubringen.

Posen, den 6. Dezember 1848.

Die Stadtverordneten —Versammlung.

Hohes Staats⸗Ministerium!

In der vollen Ueberzeugung, daß unter den obwaltenden Um⸗ ständen das Werk einer Vereinbarung der Verfassung einen segens⸗ reichen Fortgang nicht mehr gewinnen konnte, erlauben wir uns, Einem hohen Staatsministerium unsere sreudige Zustimmung zu den getroffenen Maßregeln kundzugeben, so schmerzlich es uns auch sein mußke, daß durch Schuls eines großen Theils der berufenen Volksvertreter die Nothwendigkeit eines AÄbweichens von dem be— tretenen Wege der Vereinbarung herbeigeführt worden.

Die von Sr. Majestät huldreich verliehene Verfassung erfüllt vollkommen alle gegebenen Verheißungen und wird den Wünschen aller freistnnigen Vaterlandsfreunde entsprechen, welche mit uns außer der Würbe und Kraft des Königthums eine freiberechtigte Volksver⸗ tretung und möglichste Selbstständigkeit der Gemeinden und Kreise für die sicherste Bürgschaft eines guten Staats-Organismus achten.

Wir hoffen daher, daß hierdurch in den Herzen der treuen Bür⸗ ger überall das Vertrauen zu Sr. Majestät Regierung gestärkt und damit die Herstellung eines festen Rechtszustandes gefördert werden wird.

Einem hohen Staats -Ministerium aber sprechen wir für die thatkräftigen, des Landes Wohlfahrt bezweckenden Entschließungen und Maßregeln hierdurch unseren tiefgefühlten Dank aus.

Posen, den 8. Dezember 1848.

Der Verein für König und Vaterland.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Einem hohen Staats⸗-Ministerium fühlt die unterzeichnete Kreis- Versammlung des soldiner Kreises vom Sten d. M. sich tief ver⸗ pflichtet, ihren aufrichtigen Dank für die wohlwollende Unterstützung, mit der die von St. Majestät dem Könige Allergnädigst emanirte Verfassung ins Leben getreten ist, hiermit allergehorsamst auszu⸗ sprechen.

Dank sagen wir der Energie Eines hohen Ministeriums, wodurch Hochdasselbe unser theures Vaterland vor Anarchie geschützt hat, Dank sagen wir Hochdemselben für das große Opfer einer edlen Hingebung an das Volk, die Hochdasselbe dargebracht hat, und schlie= ßen unsere ehrlich gemeinten Versicherungen mit der Zusage:

daß wir mit Hochdemfelben stets übereinstimmend wirken,

und daß wir nur auf Seiten dessen stehen und kämpfen

werden, der unsere von Gott gegebene Obrigkeit ist, und

»der zugleich als Fürst und liebevoller Vater unsere Mün—

digkeit aus eigenem Drange des Herzens ausgesprochen hat. Die Stände des soldiner Kreises.

Hohes Ministerium!

Die weisen und kräftigen Maßregeln, welche Ein Hohes Mini—⸗ nisterium seit em Eintritt in bie Regierung ergriffen, haben bei dem bei westem größten Theile der Landesbewohner die entschiedenste Bil— ligung und Anerkennung gefunden; die nächsten Erfolge derselben ha⸗ ben ihre Zweckmäßigkeit bewährt. Mehr aber als Alles haben die letzten von Sr. Masestät dem Könige bereits vollzogenen Rathschlüsse Eines Hohen Ministeriums das Land freudig überrascht. Nach einem Verlauf von acht traurigen Monaten sehnte sich das Volk, müde der Täuschungen seiner gerechten Wünsche und Hoffnungen, nach den zu ange nur entbehrten kostbaren Gütern der gesetzlichen Ordnung, der

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Bekanntmachungen.

7341 ö

Der wegen Tumults verhaftete Zimmerlehrling Karl Ludwig Stolzmann hat gestein Nachmittag Gele⸗ genheit gefunden, während seiner Freistunde vom Hofe des Hausvoigtei⸗Gefängnisses zu entweichen. Alle resp. Civil⸗- und Militair⸗-Behörden werden ersucht, auf den unten signalisirten Flüchtigen zu vigiliren, ihn im Be— tretungsfalle zu verhaften und mit allen bei ihm ge— fundenen Effekten an die Haus voigtei⸗Inspection hier= selbst abliefern zu lassen. Wir versichein die ungesäumte Erstattung der dadurch erwachsenen Kosten und den Be—= hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.

Berlin, am 11. Dezember 1845.

Königl. Preuß. Kammergerichts-Inquisitoriat. Signalement des Stolzmann.

Der Zimmerlehrlinz Kart Ludwöeg Stolzmann ist am 23. Mai 1529 in Berlin geboren, evangelischer Religion, s Fuß 4 Zoll groß, Hat hellblonde' Haare eine leine Stirn, blonde Mlugcnkrauen, blaut Augen, dicke Nase, gewöhnlichen Mund, röthlichen Bart, voll? ständige Zähne, rundes Kinn, ovale esicht bildung gesunde Gesichtsfarbe, ist mitller Gestalt. Besondere Kennzeichen fehlen.

Derselbe war bei seiner Entweichung bekleidet mit einem braunen Tuchrocke, beschorener Manchester-Hose, schwarzer Sammetweste, rothseidenem Halstuche, weiß⸗ leinenem Hemde, Stiefeln, einer gestickten wollenen schwarz-roth goldenen Mütze und roth gestreiftem seide— nen Schnupftuche.

Strümpfen. 6a0]

7351 Ste . Der unten näher bezeichnete Stuccateur Jo hann . August Höllendach von hier, wegen iebstahls zu 15 jähriger Strafarbeit verurtheilt, hat am 6ten d. M. Gelegenheit gefunden, aus der Stadt- 13 zu entspringen. s werden alle Civil und Militair⸗-Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit!

allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel— dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Ex— pedition, Molkenmarkt Nr. 1, abzuliefern.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 9. Dezember 1848.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz.

Signalement des ꝛc. Höllendach.

Derselbe ist 38 Jahr alt, evangelischer Religion, zu Berlin geboren, 5 Fuß Zoll 4 Sirich groß, hat braune krause Haare, braungraue Augen, starke blonde Augen brauen, rundes Kinn, längliche Gesichts bildung, gelb= liche Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, dunkelbraunen Bart, defekte Zähne, ist unter⸗ setzter Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen.

. 2 , ,n, n.

warztuchenen Hosen, schwarzseidener Weste, weißkattu⸗ . 20 . , . nenem Hemde, halblangen Stiefeln, weißbaumwollenen Y zm zor Juni, 1616 der Kein, großen. Friedrichs

Su bhastations⸗Patent.

Das in der Tuchmacherstraße und am Wilhelmsplatze hierselbst gelegene, Vol. J. No. 90. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Kaufmann Carl Friedrich Wilhelm Laudon, jetzt seiner Konkursmasse gehörige Grundstück, ) am? 2 ais zwei Wohnhäusern, Seiten⸗· nd Nebengebäuden, einer Hof- und Baustelle, sechs Morgen Wiesen und Schalmwiesen. Nutzung bestehend, welches zufolge der nebst dem Ehvoin enn henden Taxe au

schätzt worden, soll

am 15. Mai e n, . .

e unbekannten Real-⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präbklusion . diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. d. O., den 26. September 1843. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

„43,89 Thlr. 25 Sgr. 9 Pf. abge⸗

1330

Ruhe und des dadurch gesicherten Segens seiner Arbeit; sie wurden von einer freisinnigen Verfassung erwartet. Diese ist nicht zu Stande gekommen, sie würde nie zu Stande gekommen sein. Der zu diesem Zwecke berufenen National-Versammlung fehlte es, ihrem größeren Theile nach, nicht nur an Fähigkeit und Einsicht, sondern nur viel⸗ mehr an einem von wahrem Patriotismus beseelten, ernsten, edlen Willen. Die Auflösung dieser Versammlung war das Mittel, wo— durch der immermehr um sich greifenden Verwirrung und Bedrängniß im Lande ein Ziel gesteckt werden konnte, die von Sr. Majestät dem Könige dem Volke verliehene Verfassung aber der Boden, auf welchem die wahre Freiheit des Volkes erwachsen, befestigt und erhalten wer— den wird. Indem Ein Hohes Ministerium durch solche Beschließun⸗ gen der Krone ihre Würde gewahrt, hat Hochdasselbe zugleich dem 6 unzertrennlichen Wohle des Landes den wesentlichsten Vorschub geleistet.

Der unterzeichnete Verein beeilt sich, Einem Hohen Ministerium den Zoll seiner dankbaren Anerkennung darzubringen und Hochdasselbe zu bitten, den mit Weisheit und Kraft betretenen Weg zum Segen eines Volkes zu verfolgen, das sein wahres Gläck stets auf der ruhi= gen Bahn des Gesetzes und einer geordneten Freiheit suchen wird.

Der constitutionelle Verein.

Pyritz, den 7. Dezember 1818.

Hohes Staats -⸗Ministerium!

Je mehr wir schon seit lange zu der Ueberzeugung gelangt waren, daß die Vereinbarung einer für unser Land ersprießlichen Ver⸗ fassung mit der bisherigen, in ihrer Majorität eben so unfähigen als unpatriotischen Volksvertretung unmöglich sei, je mehr wir mit Schmerz und Unwillen sehen mußten, wie im Schoße die ser Volksvertretung die wahre Volksfreiheit nicht gepflegt, sondern untergraben wurde, mit um so größerer Freude haben wir die von Sr. Majestät dem Könige ergriffens Maßregel der Auflösung dieser hoffnungeslosen Ver= sammlung, in deren Mitte zuletzt der schamloseste Hochverrath sein unheilvolles Wesen trieb, begrüßt; mit um so größerem Danke haben wir die nun von Sr. Majestät aus eigener Machtvollkommenheit einstweilen zum Staats⸗Grundgesetz erhobene, so lange heiß ersehnte Verfassung vernommen. Wir fühlen uns gedrungen, Einem hohen Staats-Ministerium für seine Mitwirkung bei dieser Maßregel unse⸗ ren Dank ehifurchtsvoll auszusprechen.

Sommerfeld, den 10. Dezember 1848.

Der Preußen⸗Verein für constitutionelles Köonigthum. An Ein hohes Staats⸗-Ministerium.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Die Mitglieder des Vereins für constitutionelle Monarchie in Wittenberg fühlen sich gedrungen, Ew. Excellenzen für die seit Ihrem Amtsantrüte bewiesenen kräftigen und entschlossenen Regierungs⸗ Maßregeln den tiefgefühltesten Dank ehrerbietigst auszusprechen. Ein hohes Staats -Ministerium wolle gütigst gestatten, daß wir uns mit demselben, insbesondere auch mit der Auflösung der National-Ver⸗ sammlung, vollkommen einverstanden erklären und zugleich unsere große Freude aussprechen, daß nunmehr dem Lande eine Verfassung gege⸗ ben ist.

Ein hohes Stagts-Ministerium ist zu einer Zeit in Thätigkeit getreten, in welcher mehr als gewöhnliche Kraft und Umsicht erfors derlich war, den bestehenden Zuständen entschieden entgegenzutreten. Werden auch die hohen Verdienste Ew. Excellenzen noch vielfach ver⸗ fannt: die nächste Zukunft wird Vielen die Augen öffnen und sie mit Beschämung zur richtigen Erkenntniß führen.

Gott rüste auch ferner Ew. Excellenzen mit Kraft aus und nehme Sie Alle in seinen mächtigen Schutz!

Mit der größten Ehrerbietung und dem zuversichtlichsten Ver= trauen verharren

Ew. Excellenzen ganz gehorsamste sämmtliche Mitglieder des Vereins für constitutionelle Monarchie. Wittenberg, den 7. Dezember 1848.

Hohes Staats⸗-Ministerium! Je schmerzlicher das Land unter den traurigen Zuständen der letzten Monate gelitten hat, desto freudiger haben wir die von einem hohen Ministerium Sr. Majestät dem Könige vorgeschlagene

und von Allerhöchstdemselben vollzogene freisinnige Verfassung be⸗ Wir fühlen uns deshalb gedrungen, einem hohen Ministerium

grüßt.

w * r. 3 3 . 2s fließende J 216 5 . h . ; 43. unseren ans reinster Vaterlandeliebe fließenden tiefgefüblten Dank für einen! Baht, der zwischen blumigen Ufern hinfließt,

die durch diesen Schritt in sichere Aussicht gestellte Beendigung un⸗ serer traurigen gesetzlosen Zustände darzubringen, und leben der Hoff. nung, daß ein hohes Ministerium, dessen hochherzige Hingebung die Geschichte zu würdigen wissen wird, seine Wirksamkeit nicht früher

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eo.

Erste Abtheilung. zusehen.

5371 Es sind hierselbst verstorben;

eine in der Registratur einzu se⸗ 10 Thlr.

am, m , mm me,, mer mne e.

Frankfurt a. d. O., den 24. November 1848. Königl. Land- und Stadtgericht.

Oeffentliche Vorladung.

1 am 11. Dezember 1815 die Wittwe des Schneider meisters Buchwitz, Wilhelmine geb. Heinecke, mit Hinterlassung eines Vermögens von ungefähr 12 Thlr.,

Waisenhause hierselbst angestellt gewesene Knaben—= Aufseher Carl Dosse mit Hinterlassung eines Ver= mögens von ungefähr 30 Thlr.,

3) am 28. Oltober 1816 die WebergesellenWittwe Schäfer, Juliane geb. Nohrbeck, aus Landsberg a. b. W. gebürtig, mit Hinterlassung eines Ver— mögens von ungefähr 40 Thlr.,

27. November 1846 die Wittwe des Gardero—

biers Wilhelm, Sara Margarethe geb. Eisenmarck,

mit Hinterlassung eines Vermögens von ungefähr

Auf den Antrag der Nachlaß⸗Kuratoren werden hier= mit alle diejenigen, welche an die gedachten Verlassen⸗ schaften ein Erbrecht zu haben glauben, insbesondere auch ad 3 der dem Aufenthalte nach unbekannte Töpfer= geselle Carl Rohrbeck, vorgeladen, spätestens in dem

am 29. Juni 1849, Vormittags 141 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Sello im Ver- i , Nr. 21 des Königl. Stadtgerichts, Jüden⸗

raße Rr. 59, eine Treppe hoch, anstehenden Termine ) entweder in Person oder durch einen gehörig legitimir- Die * ten Bevollmächtigten, wozu denen, welchen es hier an

8am möge, als bis die Rettung des Vaterlandes vollendet sein ird. Naumburg, den 7. Dezember 1818. Der Krieger⸗Verein aus den Jahren 1813 bis 1815.

(Fortsetzung folgt.) Wissenschaft und Kunst.

Dritte Symphonie⸗Soir se.

Gott sei Dank, das politische Fieber, von welchem unsere Stadt heim- gesucht war, hat etwas nachgelassen, und man fängt nachgerade wieder an, auch den Bestrebungen, an welchen die Politik keinen Theil hat, einige Auf- merksamkeit zuzuwenden. Die gefüllten Theater und Konzerte weisen darauf hin, daß die Kunst, die so lange in den Hintergrund getreten war, allmälig wieder zu ihrem Rechte kommt. So drängte sich am Abend des 5. Dezem- bers das Publikum eben so im Saale der Singakademie, als zu den besten Zeiten der National- Versammlung.

In der dritten Somphonie⸗-Soirée kamen zur Aufführung: Symphonie (D-dur]) von Mozart, Ouvertüre zur Medea von Cherabini: „Im Hoch— land“, schottische Ouvertüre von Niels W. Gade und die B- dur Symphonie von Beethoven. ö

Die D-dur-Symphonie von Mozart gehört zu den vier größten unter seinen 33 Symphonieen; sie ist indessen immer noch weit entfernt von dem großartigen Schwunge der C-dur= von der leidenschaftlichen Tiefe der 8-moll— und von dem Reichthume der Es-dur-Symphonie. Geschrieben wurde sie 1786 lurz nach der Vollendung der Hochzeit des Figaro, an welche sie manche Anklänge enthält. Sie ist zwar klar, durchsichtig und einfach wie alle Compositionen Mozart's, entbehrt aber des genialen Gepräges, welches seinen übrigen Werken auf⸗ gedrückt ist. Wir sind nun einmal verwöhnt, und wo uns gewöhnlich das Beste geboten wurde, mit dem Guten nicht mehr zufrieden. Der erste Satz ist melodisch ziemlich dürftig ausgestattet, und die Art und Weise der Verarbeitung veraltet. Diese monoionen Gänge und Modulationen sagen unserem Ohre nicht mehr zu. Das Andante ist recht niedlich, aber anch nichts mehr; eine gefällige Melodie schwimmt hier auf einer sanften ge— schmackvollen Begleitung. Dies Andante gleicht mehr einer für das Or⸗ chester transponirten Opern-Arie, als dem zweiten Satze einer Symphonie. Mozart war damals noch nicht so tief in den Geist der reinen Instru⸗ mentalmusik, welche eine besondere Handlungsweise erfordeit, eingedrungen. Die dem Andante solgenden Sätze berühren wohl das Ohr recht angenehm, hinterlassen aber keinen bedeutenderen Eindruck.

Cherubini's Medea-Ouvertüre ist ein Werk im edelsten Styl geschrie⸗ ben, die wildeste Leidenschaft findet in diesen Tönen einen erhabenner Aus- druck. Cherubini gehört wie Gluck, Mozart und Beethoven zu denjenigen Komponisten, die in der Ouvertüre die ideale Einheit der Handlung mit den Mitteln, die ihnen das Orchester bietet, darzustellen suchen. Es ist dies die einzige der Kunst würdige Form der Ouvertüre; der große Fort⸗ schritt, den Beethoven in der Emwickelung der Instrumentalmusik gemacht hat, bestand darin, daß er diese Form auf die Symphonie übertrag, die nun nicht mehr bei einem bloßen lörischen Gesühlserguß stehen blieb, sondern einen epischen oder dramatischen Charakter annahm. Wahrend nämlich die

Gattung der Ouvertüren, die wir im Auge haben, dramatische Symphonieen genannt werden können, sind Beethoven's größere Symphonieen Ouvertüren zu einer Handlung, die vor den Augen unseres Geistes vorübergeht. Die Ausführung übrigens der Medea-Ouvertüre war weit enisernt, uns zu be⸗ friedigen. Obgleich blos Allegro vorgeschrieben ist, wurde das Tempo so rapid genommen, daß das Ohr unmöglich folgen konnte und alle feineren Nülancen verloren gingen. Die zweite Möelodie, die etwas Sanftes, Klagendes hat und so einen wohlthuenden Gegensatz gegen den leidenschastlichen Auf⸗ schwung des ersten Thema's bildete, bekam durch die übertriebene Hast einen ganz frivolen Charakter. Wenn doch unsere Dirigenten steis der. Mozartschen Worte eingedenk sein wollten: „Da glauben sie, hierdurch soll es feurig werden, ja, wenn's Feuer nicht in der Composition steckt, so wird's durch Abjagen wahrlich nicht hineingebracht;“ w ö

Die schottische Ouvertüre von Niels W. Gade ist ein romantisch zer⸗ rissenes Werk neuessen Schlages. Die Musik muß immer einen psychischen Charakter haben, und es ist ein Mißgriff, wenn man sie, wie es unsere mo— dernen Komponisten thun, wir erinnern an „die Wüste“ von David, an „die Hebriden“ von Mendelssohn auf Landschaftsmalereien ausdehnen will. Weil ein solcher Inhalt mufikalisch sich nicht darstellen läßt, so suchen die Komponisten in allerhand Aeußerlichkeiten die Erfüllung ihrer Aufgabe, also wenn sie, etwa eine Schweizerlandschaft schildern, so nehmen sie den Kuh⸗ rigen auf, oder wenn sie das Meer beschreiben wollen, so ahmen sie das Rauschen der Wellen möglichst naturgetreu nach. Wodurch die Gadesche Composition ihren Titel rechtfertigt, haben wir nicht eingesehen, wenn nicht eiwa das betäubende Getöse des Orchesters an die Vorliebe der Bergschot⸗

len für lärmende Instrumente erinnern soll. Die Blech⸗-Instrumente sind fast

ununterbrochen in Thätigkeit, sie werden zur Hauptsache, während das Streichquartett in den Hintergrund tritt. Trotz alledem hat das Werk einen gewissen Werth wegen der frischen Farbe, welche die meisten seiner Melodieen tragen. ö Beethoven's B-dur-Symphonie ist der Form nach die abgerundetste von allen, und sie findet selbst vor den Augen der größten musikalischen Philister Gnade. 6 ist von Anfang bis zu Ende freundlich, klar und durchsichtig und dabei mit einer Fülle von Melodieen bedacht. Sie gleicht und in dessen klaren

Wellen sich der Himmel spiegelt. Auch hier verdarb an einigen Stellen

das übertriebene Tempo den Eindruck; besonders widerwärtig berührte uns

dieser Mißgriff im Trio des dritten Satzes, wo die kleine Violinfigur im Anfang dadurch in das Gemeine herabgezogen wurde.

* e m, *

;

Bekanntschast fehlt, die Justiz⸗ Kommissarien Justizrath Jordan, Justiz-Kommissarius Licht und Furbach vorge⸗ schlagen werden, zu erscheinen und ihr Erbrecht nachzu— weisen, widrigenfalls sie mit ihrem Erbrecht werden prä⸗ kludirt und der Nachlaß als herrenloses Gut der be— rechtigten Behörde wird ausgeantwortet werden.

Berlin, den 13. Juli 1848. . Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz, Abtheilung für

Kredit-, Subhastations- und Nachlaßsachen.

Sachen-Düsseldorfer Eisenbahn- Gesellsehaft. 552 Dritte re gelmä ss i ge General-Versammlung. Die dritte regelmälsige General-Ver-

1 5 sammlung findet

Montazs, den 18. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr, zu Aachen in Nuellen's Hòtel

Der im Artikel 29 des Statuts vorgesehene Nach- weis über den Besitz der Actien erfolgt an den hei- den letzten Tagen vor der General Versammlung, Vor- mittags von 9 bis 1 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf unserem Büreau in Aachen, am Burt- Scheider Verbindungswege, entweder durch Vorzei- gung der Actien oder durch Beiringung eines genü- genden Eeugnisses über den Beritz derselben. Diese Zeugnisse können, aulser von inländischen Notari en und kompetenten Beliörden, in Berlin von den Her- ren Anhalt C Wagener und an denjenigen Or- ten, wo Directions-Mitglieder wohnen, von diesen ausgestellt werden. ! .

Gegen Vorzeigung der Actien oder den Besita Bescheinigung derselben erfolgt an den obigen beiden Tagen zu der angegebenen Zeit die. ERrtheilung der En- triüs-Karten zum Besuch der General-Versammlimg.

Aachen, am 9. November 1848. Direction.

Stromer.

Das Abonnement 2 ARthlr. für 4 Rthlr. 8 Rthlr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

eträgt

. 224.

Z3nhalt. Amtlicher Theil. Deutschlan d. Berlin. Verordnungen des General -⸗Post⸗ Amts. Amis Durchreise des Prinzen Albrecht von Sachsen. Frankfurt a. M. Audienz des sardi⸗ Ankunft des Erzherzogs

Preußen. Jubiläum. Breslau. Bundes⸗Angelegenheiten. nischen Gesandten beim Reichsverweser. Ferdinand. Oesterreich. Wien. Kommandatur. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Kammer Verhandlungen. Schleswig⸗Holstein. Kiel. Verurtheilungen. Sonderburg. Adresse an die gemeinsame Regierung der Herzogthümer. Frankfurt. Frankfurt a. M. Truppen⸗Bewegungen.

; Au slan d.

Frankreich. Paris. Der Tag der Präsidentenwahl und Proclamatisn Tavaignac's. Auftegung in Lvon. Depesche aus Gaeta. Ab- stimmüng des Expeditionsgeschwaders über die Präsidentschaft. Erklä—= rung Changarnier's. Die Kommissions - Liste der Nationalbelohnun= gen. Abreise von Tocqueville's. Organisation der republikanischen Garde. Vermischtes. Lon und Straßburg. Die Aufregung wegen der Präsidentenwahl. ;

Großbritanien und Irland. London, Hosnachricht. Das Mini- sterium. Antiquarische Gesellschaft. Truppeneinschiffung nach Ost-= indien. Vermischtes.

Rußland und Polen. St. Petersburg. Ernennungen. Graf Woronzoff. Cholera.

Niederlande. Aus dem Haag. Vermischtes.

Belgien. Brüssel. Lokal für den italienischen Kongreß. Gesandten.

Schweiz. Bern. Die Verhältnisse zu Deutschland. Der spanische Gesandte. Die Bundessitz⸗ Sache. Vermischtes. Zürich. Gränzsperre. Luzern. Schultheißenwahl. Aarau und Ba fel. Rundreise Dr. Steiger s.

Italien, Neapel. Pretest des Papstes. Rundschreiben Galetti's. . Bologna. Proclamation. Rom. Die Flucht des . ap es.

Börsen⸗ und Handels Nachrichten.

Beilage.

Ernennung. Bekanntmachung der Stadt

Dänische

Amtlicher Theil.

Hoheit die Prinzessin von, Preußen und Wilhelm und die sind nach Weimar ab-

Ihre Königl. Höchstderen Kinder, der Prinz Friedrich Prinzessin Louise, Königliche Hoheiten, gereist.

Der Königliche Hof legt morgen für Ihre Hoheit die Frau Herzogin Amalie von Sach sen-Altenburg die Trauer auf drei Tage an.

Berlin, den 13. Dezember 1848.

Der Ober-Ceremonienmeister, Graf Pourtales.

Bekanntmachung.

Die am 2. Januar 1849 fälligen Zinsen der Staatsschuldscheine können gegen Ablieferung der Coupons Ser. X. Nr. 4 schon vom 13ten d. M. ab bei der Staatsschulden-Tilgungskasse hierselbst, Tau⸗ benstraße Nr. 30, in den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags erhoben werden. ;

Die zu realisirenden Coupons müssen nach den Appoints geord⸗ net und von einem die Stückzahl und den Geldbetrag enthaltenden aufsummirten Verzeichnisse begleitet sein.

Berlin, den 12. Dezember 1848.

Haupt-Verwaltung der Staats- Schulden. Natan. Koehler. Knoblauch.

Bekanntmachung.

Es fommen, namentlich zur Weihnachtszeit, häufig Fälle vor, in welchen durch unzweckmäßige Verpackung und mangelhafte Signirung der mit der Post zu versendenden Päckereien Beschädigungen, Ver⸗ wechselungen und Verluste heibeigesührt werden. Insbesondere ist dies bei Paketsendungen, welche für Soldaten bestimmt sind, der Fall, welche häusig nicht haltbar und angemessen verpackt, noch häu⸗ siger aber undeutlich und unleserlich signirt sind.

Dem Publikum werden daher die in deni Porto⸗-Tax⸗Regulativ

vom 18. Dezember 1824 Abschl. VI. S§. 85 89 enthalte⸗

nen Vorschriften über zweckmäßige Verpackung und dauerhafte Be⸗ zeichnung der Päckereien, welche zur Versendung mit der Post be⸗ . sind, imgleichen die Bekanntmachung vom 7. April 1832, wonach: 1) alle mit den Posten zu versendenden Päckereien, ohne Ausnahme, dem Inhalte angemessen und nach Maßgabe der Weite des Transports haltbar verpackt, gehörig verschnürt und versiegelt und 2) mit einigen lesbaren, großen Buchstaben, allen— falls auch mit einer Nummer, ferner mit, dem Be—⸗ stimmungs orte und, wenn in diesem keine Post— Anstalt befindlich ist, mit dem Namen der nächsten Post⸗Anstalt deutlich bezeichnet werden müssen, zur genauen Beachtung in Erinnerung gebracht. Außer auf zweck⸗ mäßlge, dauerhafte Verpackung ist, namentlich bei Sendungen, welche an Soldaten gerichtet sind, genau darauf zu achten, daß die Sie⸗ gel, mit welchen das Paket verschlossen ist, mit dem Siegel des Begleitbriefes oder der Adresse genau übereinstimmen.

Die Post-Anstalten sind wiederholt angewiesen worden, nur vor⸗

Berlin, Donner stag den 14. D

Preusßisch er

Staats Anzeiger.

schriftsmäßig verpackte und signirte Paketsendungen zur Beförderung mit der 84 anzunehmen. Berlin, den 10. Dezember 1848. General⸗Post⸗ Amt.

Bekanntmachung.

Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit-Institute für Schlesien unterm 24. April 1838 auf das im leobschützer Kreise be—= legene Rittergut Kaldaun ausgefertigten 4proz. Pfandbriefe Litt. Bz. sind von dem Schuldner aufgekündigt worden, und es sollen die Apoints:

Nr. 1160. 1641 B ......

Nr. 3200 bis inkl. 3203 à ...... ..... 200 Nthlr.

Nr. 5894 bis inkl. 5900 à ...... .... .... 100 Rthlr.

Nr. 11,281 bis einschließlich 11,285 und

Nr. 11,287 bis einschließlich 11,2983 3 .... 560 Rthlr.

Nr. 22, 055 bis einschließlich 22,080 25 Rthlr. enn andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden.

In Gemäßheit der S8. 50 und 51 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetzsammlung Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Pfandbriefe hierdurch aufge= sordert, diefelben mit den Coupons Ser. III. Nr. 6 bis 10 über die Zinsen vom 1. Juli 1848 ab in Breslau bei dem Handlungshause Ruffer und. Comp. zu präsentiren und in deren Stelle andere der⸗ gleichen Pfandbriefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen.

Berlin, den 8. Oktober 1848.

Königliches Kredit-Institut für Schlesien.

Dem Mechaniker H. F. Clément zu Berlin ist unter dem 9. Dezember 1848 ein Patent auf eine durch Modell dargestellte und für neu und eigen— thümlich anerkannte Construction eines Kaloschenhalters auf sünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Der verehelichten Marie Trenn geb. Pape zu Berlin ist un ter dem 11. Dezember 1848 ein Patent auf einen durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Apparat zur Kontrollirung der Droschkenkutscher, ohne Je⸗ mand in der Anwendung der bekannten Theile des Appa-

xats zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt werden.

Angekommen: Se. Excellenz der Großherzoglich mecklen— burg-strelitzsche Staats⸗Minister von Dewitz, von Neu=Strelitz.

Abg'reist: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich Au gu st zu Schleswig- Holstein-Sonderburg - Augustenburg⸗— Noer, nach Noer.

Se. Durchlaucht der Prinz Peter Biron von Kurland, nach Dresden.

Uichtamtlicher Theil. Dent sechland.

Preußen. Berlin, 13. Dez. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Bestimmungen über gleichmäßige Portofreiheit auf den deutschen Posten sür die zu Reichs⸗ zwecken außerhälb ihrer Garnisonen verwendeten Reichstruppen; des⸗ gleichen betreffend die Ausdehnung der den aus ihrer Garnison abgerück⸗ ken Truppen bewilligten Portofreiheit und e d n, , auch auf die außer der gewöhnlichen Uebungszeit zusammengezogene Landwehr; desgleichen betreffend die Portefreiheit der Korrespondenz und Geld⸗ sendungen zum Besten einberufener armer Wehrmänner des 6ten Armee? Corps; desgleichen betreffend die Adressirung der die baaren Einzahlungen betreffenden Rechnungesachen.

Berlin, 13. Dez. In unserer bewegten Zeit thut es wohl, Ruhepunkte zu finden, wo das rein menschliche Interesse, verbunden niit der Hochachtung vor einer edlen Persönlichkeit, sich in der Feier der 50(jährigen Amtswirksamkeit eines vielbewegten und frucht⸗ baren Manneslebens geltend zu machen berechtigt ist.

Eine solche Feier beging am 10ten d. M. der Königliche Ober⸗ Hosprediger, wirkliche Ober ⸗Konsistorial⸗Rath Dr. Ehrenberg hierselbst, lange und weit bekannt durch seine Leistungen, namentlich im Ge⸗ biet? der agcetischen Literatur, durch seine Wirksamkeit als Kanzel-Redner und Seelsorger, durch seinen tief greifenden Einfluß auf die Gestaltung der Angelegenheiten der evangelischen Kirche. Vor 50 Jahren zu Plettenberg in der dead don Mark zum Predigtamte ordinirt, ist es ihm jetzt vergönnt, auf den langen Zeitraum eines in seinem hohen Berufe und dem Dienste zweier FKönige treu und erfolgreich gewidmeten Lebens, geliebt und geehrt von Allen, die das Glück haben, ihn zu kennen, noch in rüstiger Kraft und im bewährten Vertrauen auf die Zukunft des Vaterlandes und der Kirche zurückblicken zu können. Nur dieser inneren Freud igkeit wollte der ehrwürdige Jubiler im engen Kreise der Seinigen das Recht der Feier an diesem Tage jugestehen. Seinem Wun⸗ sche ist von seinen zahlreichen Freunden und Verehrern, wenn auch nicht ohne Widerstreben, nachgekommen worden. Seine Masestät der König hatten es jedoch Allerhöchstsich vorbehalten, die bewährten Verdienste des Jubilars durch Verleihung des Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse mit Eichenlaub anzuerkennen und dem

e zember

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staate⸗ Anzeigers:

Behren⸗ Straße Nr. 57.

ilsas.

Gefühle inniger Theilnahme an dem seltenen Lebens⸗ Ereignisse

durch folgendes Allergnädigste Handschreiben Ausdruck zu geben; „Ich kann den Tag, an welchem Sie die Vollendung eines fünf⸗ zigsährigen Zeitraumes Ihrer Berufsthätigkeit feiern, icht vor— über gehen lassen, ohne Sie Meiner innigen Theilnahme an die⸗ sem seltenen Lebens⸗-Ereignisse zu versichern. Zugleich bietet Mir dasselbe die erfreuliche Veranlassung, Ihnen in den beigehenden Insignien des Rothen Adler-Ordens erster Klasse ein erneuertes Jeichen der großen Anerkennung zu geben, welche Ich Ihren Verdiensten um die Kirche und Ihrem treuen und gesegneten Wirken am Werke Gottes durch Predigt, Schrift und Seelsorge zolle. Gott erhalte Sie der Kirche und Meinem Königlichen Hause noch lange in leiblichem und geistigem Wohlsein und schenke Ihnen einen stets heiteren Lebensabend. 9

Potsdam, den 9. Dezember 1848.

Friedrich Wilhelm.“

Beide Zeichen Allerhöchster Huld sind dem Jubilar am Morgen des 109ten d. Mts. durch den Minister der geistlichen Angelegen⸗ heiten, Herrn von Ladenberg, unter dem Ausdruck seiner eige—⸗ nen, dem früheren Lehrer und langjährigen Freunde und Mitarbei- ter gewidmeten Hochachtung und Theilnahme überreicht worden.

Breslau, 10. Dez. (Schles. Ztg.) Heute Mittags 12 Uhr kam Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Sachsen hier an und setzte um 2 Uhr Nachmittags auf der oberschlesischen Eisenbahi seine Weiterreise über Ratibor nach Olmütz fort.

8undes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 109. Dez. (O. P. A. 3.) Der Reichs⸗ verweser hat heute um i Uhr dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. Majestät des Königs beider Sieilien, Herrn Freiherrn von Antonini, eine Audienz zum Behuf der Ueber⸗ reichung des Schreibens des Königs ertheilt, welches in verbindlich⸗ sier Weise die durch den Gesandten Herrn Heckscher an den König⸗

lichen Hof nach Neapel verbrachte amtliche Benachrichtigung wegen Errichtung und Uebernahme der provisorischen Centralgewalt sür Deutschland beantwortet.

Frankfurt a. M. 8. Dez. (Deutsche 3.) Der Erzherzog Ferdinand ist heute von Potsdam hier eingetroffen und im Englischen Hofe abgestiegen. Der Gedanke, Reichsgesandte nach Kremster zu schicken, ist als aufgegeben zu betrachten.

Oesterreich. Wien, 10. Dez. Die Wien. Ztg. melbet: „Se. Faiserliche Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom Iten J. M. auf Vortrag des Ministerrathes den Ministerialrath Michael Rueskefer, Ritter von Wellenthal, zum Unter ⸗-Staatssecre⸗ tair im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten zu ernennen geruht.“

Die Stast-Kommandantur hat folgende Kundmachung erlassen: „Da man neuerdings , ,, hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths⸗ und Kaffeehäusern, von Fremden und Einhei—⸗ mischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Auf⸗ ruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hierbei betheiligten Bewohner der Kaiserlichen Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Rexen zu enthalten, weil ich sonst mich in die unangenehme Lage gesetzt sehen würde, gegen die Schuldtragenden nach dem 7. Para⸗ graphen der Proclamation des Herrn Feldmarschalls Fürsten zu Win- dischgrätz, vom 1. November 1848, die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen. Wien, 7. Dezember 1848. Von dem Vorstande der K. K. Central⸗Kommisston der Stadt⸗Kommandantur. Frank, K. K. General⸗Major.“

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 9. Dez. (H. C.) Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer gestrigen Sitzung den von dem Verfassungs-Ausschusse vorgelegten Gesetz- Entwurf, durch dessen ersten Paragraphen die politische Gewalt der Landstände als ständischen Corporation aufhört, mit 64 gegen 18 Stimmen ange⸗ nommen, obgleich die landesherrlichen ge nne e verlangten, der⸗ selbe möge mit ihren Einwänden noch einmal dem Ausschusse zur weiteren Prüfung übergeben werden. Der engere Ausschuß und einige andere Kommissionen sollen als Administrativ- Behörden noch so lange fortbestehen, bis auch ihre Aufhebung durch ein Gesetz verordnet

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wird. /

Schleswig-Holstein, Kiel, 19. Dez. (S. C.) Das Strafurtheil gegen die Betheiligten von der Pontonier- Compagnie ist jetzt gefällt, nachdem das erste Erkenntniß des Ober⸗Kriegsgerichts von der Regierung nicht bestãtigt und die Aburtheilung einem neuen Kriegsgerichke übergeben war. Gegen den Verfasser der Erklärung über ' den Armeebefehl des Generals von Bonin (Rohwer aus Hol— torff) ist eine dreijährige Zuchthausstrafe, gegen die übrigen Inhaf⸗ tirten sind verschiedene Festungsstrafen und resp. scharfer Arrest er= kannt worden. In Rendsburg, wo vielleicht das Publifum über die den Verurtheilten geschehene ,. noch 3. unterrichtet war, herrschte heute Nachmittag Ruhe. Die Untersuchung wegen der Vorfälle im Tien Bataillon ist noch nicht beendigt; von hier wurde beute noch ein betheiligter Artillerist gefangen nach Schleswig ge⸗

schickt. :

Sonderburg, 3. Dez. (Alt. MerJ.) Von hiesigen Bür= gern und Einwohnern ist eine Adresse an die gemeinsame Regierung der Herzogthümer mit folgendem Begleitschreiben abgesandt worden:

„An vie hohe gemeinsame Regierung ,. Sch les wig⸗Hol stein. Indem die * anliegendem Bogen * . neten Bürget und Einwohner der Stadt Sonderburg endlich an f 6 nügen haben, Einer hohen gemeinsamen Regierung den . 3 usbruck ihrer Gesinnungen und Wünsche darzubringen, m chten