n unbegränztem Danke und ehrfurchts⸗
. 9 zefühlen vo . den überströmenden Gefühle wen nr wre wäahrhast Kanigliche
ebe Worte zu geben J e ö voller Liebe Wor 1 282 würdige That ersüllt, die Em. Majestät,
ĩ o gro * . = i Zsee Hainn durch die jüngst ertheilte Verfassung glor= reich . ganz die Größe der Aufopferung, mit welcher Ew. much ; viele Ihrer bisherigen alleinigen Rechte den — * Ihres Volkes übergeben haben, und versiche nn, hierdurch feierlichst s unsere Treue und Anhänglichkeit an Ew. Majestät geheiligte Per⸗= daß = Dero erhabenes Haus sich mit unerschütterlicher Festigkeit y will zu der Löhe, 3 Ew. Majestät Beispiel uns so ichen Andenkens, gezeigt. w Könige von Gottes Gnaden die Gnade Gottes in reicher Fülle zu Theil werden, dann wird der Segen für das Volk nicht ausbleiben. .
Geruhen Ew. Majestät die Betheurung unendlicher Verehrung und aufopfernder Hingebung Allergnädigst aufzunehmen, womit wir ersterben als .
Ew. Majestät allerunterthänigst theugehorsamste. Leipitz, den 8. Dezember 1848. . Die Gemeinden Leipitz und Sadewitz, Nimptscher Kreises in Schlesien. Gnädigster König und Herr!
Die treugehorfamst unterzeichneten Bürger von Wermelskirchen, zhner des bergischen Landes sich rühmen, in ihrer Treue und Liebe zur preußischen Frone den ihr angestammten Pro— vinzen in nichts nachzustehen, bringen Ew. Majestät für die dem preußischen Volke so hochherzig gegebene, freisinnige Verfassung vom Ften d. Mis. den tiefstgefühlten Dank dar, und können ste dabei nicht umhin, zu erklären, daß die Auflösung der jetzigen National—
Versammlung ein unter den obwaltenden Unständen von ihnen ge—
welche als Ben
wünschtes Ereigniß ist. Ew. Majestät unterthänigste. Wermelskirchen, den 8. Dezember 1818. (Folgen 103 Unterschriften.)
Königliche Majestät!
Die unterzeichneten Bürger Langeubergs fühlen sich gedrungen, für die Allerhöchsten Königlichen Verordnungen vem Ften dieses Mo⸗ nats Ew. Masestät ihren wärmsten, aufrichtigsten Dank anszusprechen.
Obwohl wir es als eine große Demüthigung unseres Vaterlan= des tief beklagen, daß es mit der Majorität der von dem Volke frei gewählten Vertreter dahin gekommen ist, daß mit denselben eine Ver- einbarung der Verfassung unmöglich geworden, so haben wir es doch eben darum mit dankbarer Freude begrüßt, daß Ew. Majestät den angedeuteten Weg betreten haben, um so die sehnlichen Wünsche des Landes nach Feststellung seiner Verfassung, so wie nach ruhigen und geordneten Zuständen, zu befriedigen. Wir schen aber in den ge⸗ dachten Königlichen Verordnungen nicht nur einen der Regenten— Weisheit entsprechenden Akt der Nothwendigkeit, sondein erblicken auch in ihnen neue Bürgschaften, wie Ew. Majestät einerseits an Ih—⸗ ren Königlichen Verheißungen mit unerschütterlicher Treue festhalten und andererseits von der Ihnen verliehenen Königlichen Macht zum Heile des Vaterlandes den rechten Königlichen Gebrauch machen.
Mögen die von Ew. Königlichen Majestät getroffenen Maßregeln von dem Segen Gottes begleitet sein und das Vaterland die Wohl⸗ thaten einer freien Verfassung erfahren, wie Ew. Majestät Königli⸗ ches Herz es wünscht!
Mit diesem Wunsche verharren
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Bürger Langenbergs.
(Folgen 418 Unterschriften.) Langenberg, den 7. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr! , Mit der aufrichtigsten Freude haben wir die von Ew. Königli⸗ chen Majestät dem Lande verliehene Verfassungs-Urkunde begrüßt nachdem sich für jeden Unbefangeneu aufs klarste herausgestellt hätte, daß die zur Vereinbarung mit der Krone berufene Versammlung, durch Parteiungen in sich selbst zerrissen, unfähig geworden war, ihre große Aufgabe zu lösen. * Wir erkennen in dieser Urkunde Ew. Königlichen Majestät von uns nie bezweifelte treue volksfreundliche Gesinnungen und das reiche Maß der die Zeitverhältnisse richtig erfassenden hohen Weisheit un⸗— seres erhabenen Regenten. Geruhen Ew. Königliche Majestät, unser geliebter König von Gottes Gnaden, den innigsten Dank und das unverbrüchliche Ver⸗ sprechen huldreichst anzunehmen: daß wir dieses Grundgesetz heilig halten, ihm gebührend Folge leisten, mit der bewährten Treue der Markaner zu unserem constitutionellen Könige und Seinem erlauchten Hause stehen, nimmer von ihnen lassen, und diese Verfas⸗— sung, wenn es sein muß, mit Gut und Blut willig verthei⸗ digen werden. In Liebe und Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste Bewohner der Stadt Iserlohn. Iserlohn, den 8. Dezember 1848. (Folgen 273 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben durch Auflösung der National⸗ Versammlung und Verleihung einer, den kühnsten Hoffnungen ent— sprechenden Verfassung den Wunsch Ihrer, von Herzen Ihnen er— gebenen Unterthanen verwirklicht. Diesen Schritt — wir wissen es gewiß = hat uünser theure Landesvater mit Gott und in der Absicht, das Wohl des Vaterlandes zu befördern, gethan, und so wird dem— selben auch dig Nettung zes Vaterlandes folgen. Unsere Herzen drän- gen uns, zu Ew. Majestät Fäßen unseren ehrfurchtsvollen Dank für diese Königliche That niederzulegen, durch welche ohne Zweifel das Vertrauen zu dem Throne in dem ganzen Volke neu befestigt werden wird. Wir bitten Gott, daß er nach der Gnade durch welche er Ew. Majestät auf den Thron Ihrer Väter erboben' hat Allierhöchst⸗ bieselben nach viele Jahre zum Heile Ihres Volkes erhalten und Ihnen die Genugthuung gewähren möge, das Vaterland wieder auf die festen Säulen der Gerechtigkeit gegründet und die Wunden ge⸗ heilt zu sehen, welche dieses unheilvolle Jahr geschlagen hat. 1
In tiefster Ehrfarcht und treuer Unterthanenliebe ersterben wir
. Ew. Königlichen Majestät J .
allerunterthänigst der Magistrat und die Stabtverordneten. Schivelbein in P᷑ovummern, den 9. Dezember 1818.
nn,, n, . Großmächtigster König! Allergnädigster König und Hern!
Ew. Königliche gf r haben Ihrem Volle einen sprechenden Beweis landesväterlicher Sorgfalt und Liebe durch die demselben un—
1346
term 5ten d. M. verliehene Verfassungs - Urkunde — und dadurch alle Verdächtigungen und Aufwiegeleien der böswi
Thron es rlandeg zu ihrer tiefen Beschämung aufgebellt und unschädlich =. ; . x Ew. Königlichen Majestät danken wir Namens der hiesigen
Stadtgemeinde in tiefster Ehrfurcht für diese dem Lande erzeigte große Wehlthat Und bitten zu Goit, daß er Höchsisse ferner in seine all= mächtige Obhut nehmen und an Ihnen und Ihrem Königlichen Hause die dem Lande gewährte neue Verfassung tausendfältig segnen, wie Thron und Volk vor den Stürmen aller Zeiten bewahren wolle. Die wir in tiesster Ehrfurcht leben und ersterben Ew. Königlichen Majestät all runterthänigste. Der Magistrat und die Stadtverordneten. Treptow a. d. Tollense, den 8. Dezember 1848.
Allergnädigster König!
Ew. Königliche Majestöt haben durch die mit allgemeinem Jubel auch von uns und der hiesigen Bürgerschaft begrüßten Verordnungen vom 5ten d. M. die Monarchie ven dem tiefen Abgrunde, an wel— chen sie von einer theils böswilligen theils irregeleiteten oder ver— blendeten Partei gefühtt worden, mit starker Hand gerettet, dadurch die Hoffnung der wahren Freunde des Vaterlandes auf eine bessere Zukunst des letzteren von neuem belebt und durch die dem Volke verliehene freisinnige Verfassung den Glauben an Allerhöchstihre Ver— heißungen im vollsten Maße gerechtfertiget. .
Alle Herzen sind von dem aufrichtigsten Danke für ihren König erfüllt, und die Unterzeichneten erachten es für eine heilige Pflicht, die Gefühle des ihrigen gegen Ew. Königl. Majestät hierdurch mit tiefster Ehrfurcht auszusprechen.
Rawicz, den 9. Dezember 1848.
Der Magistrat.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ̃ x Ew. Königlichen Majestät dem Lande huldreichst verliehene Grund Verfassung haben wir mit dem größten Jubel begrüßt. Indem wir Ew. Königlichen Majestät dafür unseren tief gefübl— ten Dank hiermit ehrfurchtsvoll abstatten, sprechen wir auch zu den zur Ausführung dieser unsterblichen That ergriffenen Maßregeln unser vollstes Vertrauen aus vollem Herzen aus. e In tiefster Ehrfurcht Ew. Königlichen Majestät allergehorsamste. Der Magistrat und die Stadtverordneten. Die Bürgerschaft. Greifenberg in Pommern, den 8. Dezember 1848. (Folgen 305 Unterschriften.)
Majestät !
Mit tiefer Trauer folgten Ev. Majestät getreue Unterthanen den ungesetzlichen Schritten eines Theils der National-Versammlung, und in den Herzen aller braven Preußen brannte tief und schmerzlich die Wunde, daß Irregeleitete vergessen konnten, was sie Ihrem hohen Hause und namentlich Ew. Majestät verdanken. .
In unserer kleinen Stadt hatte sich rasch ein Verein für König und Vaterland gebildet, der es sich zur Aufgabe gestellt hat, die allen guten Preußen angeborene Treue gegen den König und sein hohes Haus zu bewahren und namentlich jenen Wühlern entgegenzuarbei⸗ ten, deren Hauptbestreben es ist, Sitte und Recht — Liebe und Ge— horsam gegen den König und Ehrfurcht gegen Gott zu untergraben.
Majestät! Unser Kreis ist unberührt geblieben von den Ein— flüsterungen Weniger, die dadurch verächtlich sind, daß gemeine Lei⸗ denschaften sie beherrscht haben. Wir Unterzeichnete aber, als Organ eines Theils hiesiger Umgegend, danken Ew. Majestät gehorsamst für die uns gegebene Verfassung, um so mehr, als wir die Ueber— zeugung hegen, daß kein Volk eine bessere Verfassung, kein Volk einen König besitze, dessen edle Brust mehr durchdrungen ist von dem Wunsche, sein Velk glücklich zu machen.
Ew. Majestät haben in der letzten Zeit viel Schmerzliches er⸗= fahren, aber erhebend und tröstend muß es auch für Ew. Majestät sein, wie die Bande, die Sie und uns seit Jahrhunderten verbinden, nie gelockert worden, sondern von Tag zu Tag fester werden.
Es lebe Ew. Majestät!
Rogasen, den 9. Dezember 1848.
Ew. Majestät getreue Unterthanen. Der Verein für König und Vaterland. (Folgen 31 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ;
Ew. Königliche Majestät haben, laut Staats -Anzeigers vom 6ten d. M., nach dem Berichte Allerhöchstihres Staats- Mini⸗ steriums über die litzten Sitzungen der zur Vereinbarung der Ver= fassung berufenen Versammlung vom 5ten d. M. zu Allerhöchstihrem tiefen Schmerze die Ueberzeugung gewonnen, daß das große Werk, zu welchem diese Versammlung berufen war, mit derselben, ohne Ver⸗ letzung der Würde Ew. Königlichen Majestät Krone und ohne Be— einträchtigung des davon unzertrennlichen Wohles des Landes, nicht länger fortgeführt werden konnte, mittelst Allerhöchster Verordnung vom 5ten d. M. Allergnädigst geruht, diese zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufzulösen und Allerhöchstihr Staats⸗Ministerium mit der Aueführung dieser Verordnung zu be— auftragen, zugleich aber auch die Verfassung für den preußischen Staat vom 5ten d. M., vorbehaltlich der Revision derselben im or— dentlichen Wege der Gesetzgebung, zu verkünden.
Ew. Königlichen Masestät von Gottes Gnaden fühlen wir uns gedrungen, für dies theure, schon am 18. März a2. c. aus Aller⸗ höchstihrem freien Willen verheißene und jetzt zur Freude des wohl unzweifelhaft größten Theiles Allerhöchstihrer sechzehn Millionen Un⸗ terthanen und zur Wiederherstellung des Friedens, der Ordnung und Ruhe in unserem Vaterland gewährte Geschenk unseren tiefgefühlten innigen Dank hierdurch allerunterthänigst darzubringen, und indem wir den König aller Könige demüthig bitten, daß er Ew. Königlichen Majestät auch zu Allerhöchstihrer ferneren Regierung in Gnaden geben und verleihen wolle ein weises Herz, Königliche Gedanken, heilsame Rathschläge, gerechte Werke, einen tapferen Muth, starken 3 verständige und getreue Räthe zu Krieges und Friedenszeiten,
sieghafte Kriegsheere, getreue Diener und gehorsame Uuterthanen,
damit wir noch lange Zeit unter Allerhöchstihrem Schutz und Schirm in aller Gottseligkeit ein geruhiges und stilles Leben führen mögen, ersterben wir in tiefster Ehrfurcht Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste, treugehorsamste Diener. Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung. Pyritz, ben 190. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster König! Ew. . Majestät haben durch Allerhöchste Verordnung vom 5ten d. M. die zur Vereinbarung einer Verfassung zusammen·
al Feinde des .
berufen gewesene National⸗Versammlung aufgelöst und den preußi— schen Landen 2 . ersehnte Verfassung unter dem Vorbehalt
Reviston durch neu berufene Kammern verliehen.
Der Gemeinderath der Stadt Elberfeld bedauert es aufrichtig, daß die Verhandlungen der Nationol-Vertreter, namentlich wie sie in der jüngeren Zeit gepflogen worden, mit der Aufrechthaltung der Würde der Krone sowohl, als der Ehre des Landes nicht länger vereinbor gewesen; er fühlt sich deshalb gedrungen, seine Freude aus⸗ zusprechen über die von Ew. Majestät getroffenen, von der Noth— wendigkeit gebotenen Maßregeln, welche die Herstellung und Festigung der wahren Freiheit des Volkes und seines materiellen Wohls in sichere Aussicht stellen, zugleich aber durch den Inhalt der verliehe— nen Verfassung einen neuen glorreichen Beweis liefern von der hochherzigen, väterlichen Fürsorge unseres erhabenen Königs für sein Volk.
Ew. Majestät wolle den ehrfurchté vollen Dank des unterzeich⸗ neten Gemeinderaths für die so hochwichtigen Verfügungen des Ften Dezembers huldvoll entgegennehmen. en,
Gott segne den König! Gott segne das preußische Volk! Er festige je mehr und mehr die Bande des Vertrauens und der Liebe zwischen König und Volk zum wahren Wohl unseres ganzen theuren Vaterlandes.
Ew. Königlichen Majestät in aller Ehrfurcht und unwandelbarer Treue ergeben Ober-Bürgermeister und Gemeinde-Näthe der Stadt Elberfeld. Elberfeld, den 9. Dezember 1818. (Folgen die Unterschristen.)
Majestät!
Die Befürchtungen, welche in dem preußischen Volke durch die energischen Maßregeln Ihres Ministeriums vielfach hervorgerufen sind, hat die von Ew. Majestät uns verliehene Verfassung glänzend widerlegt. Wer bisher besorgte, daß reactionaire Bestrebungen den⸗ selben zu Brunde liegen, ist zum Vertrauen zurückgeführt, und wer an der Unverbrüchlichkeit des Königlichen Wortes nicht zu zweiseln vermochte, sieht alle seine Hoffnungen erfüllt. )
Aber auch das Prinzip der Vereinbarung wird in der nachträg lichen Revision der Verfassung durch die bereits berufene gesitzgebende Versammlung gewahrt. Mit Freude und Stolz erfüllen wir die uns hierdurch auferlegte schöne Pflicht: ⸗
Ew. Majestät unseren tiefgefühlten Dank und das vollste Vertrauen aus vollem Herzen auszusprechen. Körlin und Penkun, den 8. Dezember 1848. (Folgen 55 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! , . Ew. Königliche Majestät haben das Volk durch die Auflösung der National⸗Versammlung und sofortige Herausgabe eines neuen weisen Gesttzes in seinen Hoffnungen so frendig überrascht, daß die anterzeichnete Gemeinde es nicht unterlassen kann St. Röniglichen Majestät ihren ehrsurchtsvollen Dank allerunterthänigst darzubringen. Gott erhalte uns noch lange einen so guten, weisen König und Landesvater! . JJ Glumen im Regierungs-Bezik Marienwerder, Kreis Flatow, am 8. Dezember 1818. von Pikarsky, Ortzsschulze, für die ganze Gemeinde.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! .
Wie die Mitglieder des unterzeichneten Vereins in ihrer unter⸗ thänigsten Adresse vom 20sten v. M. die feste Ueberzeugung aus⸗ sprachen, daß Ew. Majestät die im März d. J. gemachten Verhei⸗ ßungen sicher erfüllen würde und zur Erreichung dieses Zweckes das thatkrästige Ministerium Brandenburg berufen habe, so hat Ew. Mojestät auch wirklich, und zwar eher, als noch vor kurzem zu hoffen war, in Berücksichtigung der Unmöglichkeit, mit der zur Vereinbarung einer Verfassung berufenen Versammlung eine solche zu Stande zu bringen, das Königliche Wort gelöst und aus Allerhöchsteigener Ent⸗ schließung dem in seiner unendlich großen Majorität stets treuen Preußenvolke eine Verfassung verliehen, welche die kühnsten Erwar⸗ tungen übertrifft, dem provisorischen Zustande, in welchem sich das Land seit fast neun Monaten befand und bei dessen längerer Fort⸗ dauer dasselbe seinem nahen Untergange entgegen ging, endlich ein Ende macht, und darum jeden wahren Patrioten zum innigsten Danke gegen Ew. Majestät dringend auffordert.
Indem sich nun die Mitglieder des unterzeichneten Vereins die Freiheit nehmen, auch ihrerseits diesen innigen und aufrichtigen Dank hiermit Ew. Majestät auszusprechen, geben sie zugleich Allerhöchsidem— seiben die unterthänigste Versicherung, daß sie ihrentheils an dem Ausbau und, wenn es die Umstände erheischen sollten, an der Be— schützung dieser dem Volke gewordenen freisinnigen Institutionen zum Wohle des Vaterlandes und zum ewigen Ruhme der Hohenzollern nach Kräften sich betheiligen werden.
Gott erhalte und schütze Ew. Majestät. Mit diesem Wunsche verharren die Mitglieder des Vereins als Ew. Majestät allerunterthänigste und trenste Staatsbürger. Der zeitige Vorstand des hiesigen Veteranen-Zweig-Vereins, zu dem 246 Bürger, Beamten, Grundbesitzer ꝛc. gehören. Gleiwitz, den 8. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!“ .
Ew. Königliche Majestät haben durch die Allerhöchste Kabinete⸗ Ordre vom Fsten d. M. das Land, welches vor wenig Tagen noch in banger Furcht und Sorge befangen war, in die frohste und freudigste Stimmung versetzt, der Hyder, welche Gift und Verderben um sich sprühte und Alles zu vernichten drohte, durch sie den Kopf zertreten und dadurch auf immer unschädlich gemacht. Diesen so wichtigen Zeitpunkt der Vernichtung dieses Ungeheuers, welcher dem Lande nun— mehr wieder die so sehnlichst gewünschte Ordnung, Ruhe und den goldenen Frieden zur Beglückung aller gutgesinnten Preußen herbei⸗ führen wird, verstand jedoch nur die hohe Weisheit, Sanftmuth, Liebe und unbegränzte Langmuth Ew. Königlichen Majestät ohne al les Blutvergießen herbeizuführen.
Als Ruchlose alle Ordnung der Dinge zu zerstören suchten Brüder gegen Brüder hetzten und sich sogar erfrechten, an dem ge⸗ heiligten Throne Ew. Königlichen Majestät zu rütteln, wurde zwar unser Herz von bangem Schmerz und Sorge sehr ergriffen, ie doch wir verzagten nicht, denn wir hatten ja die so herrliche und tröstende Gewißheit vor uns, daß das so kostbare Leben unseres so allgelieb⸗ ten, frommen und gerechten Königs in die Hand des allmächtigen Gottes gezeichnet ist, und der dann auch, wie wir erwarten durften, den Gottlosen donnernd zurief: „Bis hierher und nicht weiter!“
Der Herr, welcher Alles herrlich hinausführt, hat unser inbrün⸗— stiges Gebet erhört und unserem allverehrten König und Landesva⸗
einbarung der Verfassung berufenen Versammlung und' durch die von Ew. Königlichen Majestät Allerhöchstselbst unter dem Rathe des unQ ser ganzes Vertrauen besitzenden Staats⸗-Ministeriums erlassene sehr freisinnige Verfassung Ihr getreues Volk gauz glücklich gemacht. Wir unterzeichneten treue gehorsamen Unterthanen haben das große Werk mit Freude begrüßt und fühlen uns verpflichtet, Ew. Königli— chen Majestät unseren innigsten unterthänigsten Dank hiermit ausu— sprechen. .
digem Beistande uns erhalten bieiben, damit Höchsisie mit starker Hand das Scepter führen und Preußens alten Ruhm bewahren.
ter durch 9 so standhaft überstandene harte Prü ung anjetzt eine um so größere Glorie um Allerhöchstdero Haupt gewunden.
Millionen blicken nun dankbar zum Herrn aller Herren nend Ew. Vöniglichen Majestät und wünschen von ganzer Seele, daß die Gott⸗ heit, welche seit vielen Jahrhunderten so liebevoll ihre schützende Haud
auf die erlauchten !
aus — an welcher Ersteren bereits wir und alle echten
erhalten möge. Die wir in tiefster Ehrfurcht ersterben Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste.
6 5 8 Der Magistrat und die Stadtverordneten Versammlung
1191.
Prausnitz, ben 9. Dezember 1843.
lr durchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Däupter der Hohenzollern . CC. ⸗ ;
j ĩ * . z . gelegt hat, Ew. Kön 9g⸗ liche Majestäten nun recht viele ungestörte Freunden schenken und Al— lerhechstdero kostbares Leben zum Glück und Wohle Pteußens nd Deutschlands weit über die silberne und goldene Jubelhoch eit hin- un . Preußenher⸗ zen den innigsten und freudigsten Antheil genommen — gnadenvoll
Lie von Ew. Königlichen Majestät zur VerZinbarung der Ver . . . . — ; 66 4 ö. ö 1 6 * 1 3 1 fassung berufen gewesene National Versammlung hatte in Folge der
jüngsten Ereignisse nothwendig das Vertrauen
In sic selbst als einheitliche Körperschaft bereits aufgelöst und die aufgeregtesten Leidenschaften zerrissen, erregte sie
des Land 1are⸗ des Eandts verloren.
. dil ch
ligen Zusammensetzung allgemein so tir fe B sorgnisse hinsicht!
ner besonnenen Fortführung des so lange hingezönen.
werks, daß wir den heute uns kund göwordenen Allenhöchsten Erlaß vom ö5ten d. M., die Auflösung der Versammlung betreffend,
nur als durch die
unserer Herzen um so mehr unferen sprechen, als die itig f 1
Ew. Königlichen Majestät beeilen wir uns daher, aus der Füll⸗
ßen Mehrzahl Ew. Majestät getreuen zum Theil mehr als erfüllt sind.
. In dem vollen Vertrauen, daß Ew. Köuialiche gierung, neben gewissenhafter Aufrechthalt: Freiheiten, zugleich durch kräftige Handtabun der gesetzlichen Ordnung die mit der Lerlishenen Verf fenden Segnungen dem Lande zu sichern wißs in dankbarster Anhänglichkeit und Treue bis zum Tobe ehrfarch voll
Ew. Königlichen Majestät 1
treugehorsamste. ö (Folgen 279 Unterschriften.) Treptow a. d. R., den 7J. Dezember 1848. . Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät nahen sich die ehrfurchtevollst neten mit der Bitte, den tief empfundensten Dank für di 5. Dezember d. J. gewährte Neichs V digst genehmigen zu wollen. Wü sind r w Em; Königl. Majestãt in dieser hochwichti zen Angele⸗ genh ir den Weg eingeschlagen haben, der unter ben gegenwär⸗
tigen Umständen sich als der einzig mözlicke darbot, um das Vater—
land von den Umtrieben verbrecherischer' Parteien zu retten Darum
k ö. 8 fan ,, . ĩ . vertrauen wir auch sest, daß der Segen unseres Gottes, des Königs aller Könige und des Herrn aller Herren, Ew. Königl. Majestät väterlichen . begleiten und fördern wird, und ersterben mit dem erneueten Vorsatz, Gut und Blut für unseren König und Lan—
nnen, sondern f 231
1347 Königliche Majestät!
ehrerbietigst darzubringen.
benen das Zastandekommen der Verfassung auf dem beabsichtigten gedrungen, daß unser Vertrauen zu Ew. Königlichen Maiestät du diese Gabe in hohem Grade gesteigert — 9 Wir verharren : Ew. Königlichen Majestaäͤt treugehorsamste Mitglieder des Gemei ᷣ Gummersbach, den 8. Dezember 1848. . (Folgen 20 Unterschristen.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Majestät haben Allergnädigst dem Lande nunmehr eine Verfassung verliehen, nachdem während sieben Moxaten vergebens versucht wurde, dieselbe mit der einberufenen National- Verfaminlung zu vereinbaren. — j . Wenn die landesväterliche Absicht, nur eine mit derselben ver⸗ einbarte Verfassung zu erlassen, sich aufs entschiedenste herausstellt die uns gewordene Verfassung aber das erschöpft, was dem Lande noththat, indem dadurch die Anarchie dem Gesetze weichen, wie neues Vertrauen, neue Thätigkeit, die einzelnen Lebensadern des Staats— und Privatlebens wohlthätig durchströmen wird, so erfüllt die regste Dankbarkeit unsere Herzen, welche auszusprechen uns um ein so drin- genderes Bedinfniß ist, als wir unserem Wahlspruche:
Mit Gott für König und Vaterland! ewig treu bleiben wollen.
Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät unterthänigste.
. (27 Unterschriften.) Berstein in der Neumarkf den 8. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Geruhen Ew. Königliche Majestät huldreichst zu erlauben, daß wir noch einmal dem Throne nahen und unseren herzlichen Dank aus= sprechen für die beiden Allerhöchsten Erlasse vom Iten d. M., wo⸗ durch die Versammlung der Abgeordneten aufgelbst worden ist, und vodurch dem Lande eine Verfassung Allergnädigst geschenkt wurde. Schon längere Zeit haben wir mit tiefem Schmerze gefehen, daß mit dieser Veisammlung, die in ihrer Mehrzahl Ew. König! chen Majestät Rechte und Krone anzutasten wagte und das ganze Land in Aufruhr und in Jammer und Noth zu versetzen suchte, ein anderes Verfahren nicht möglich war. Deshalb freuen wir uns mit allen treuen Unter= thanen so herzlich über diesen entschiedenen Akt der landes väterlichen Fürsorge von Ew. Majestät, der bald wieder Vertrauen und Wohl⸗ stand im theuren Vaterlande verbreiten wird.
. Noch herzlicher aber erfreuen wir uns des Königlichen Geschenks er Verfasuung. Solch eine Gabe aus Ew. Majestät treuen väter— lichen Händen muß jeden treuen Preußen auf das tiefste ergreifen und zu der größten Treue und Hingebung bewegen! „„Ja, mit dem tiefsten Danke unseres Herzens rufen wir mit den Millivnen von Ew. Majestät getreuen Unterthanen:
Gott segne und erhalte Se. Masestät unseren theuren vielge⸗
liebten König, das ganze Königliche Haus und die treuen wackeren
Räthe und Diener der Krone.
desherrn, wo es immer sein möge, gern zum Opfer zu bringen. In kieser Gesinnung bleiben wir bis zum Tode Ew. Königl. Majestat ; / Ew. Königlichen Majestät unterthänigste. allerunterthänigste Münster, den 7. Dezember 1848. ; . . ? . Bürger von Herdecke. ͤ 6 ö Herdecke, den 7. Dezember 1818 (Folgen 1091 Unter (hriften.) J ö ö. . 3 — 818. An ⸗ ; An k . 8 des Königs Majestät Se. Majestät den König in Potsdam.
zu
Berlin.
Großmächtigster König! Allerdurchlauchtigster König und Herr! Ew. Majestät nahen wir, die unterzeichneten Einwohner von Proskau, in niesster Ehrfurcht, weil wir es für unsere Pflicht halten, Ew. Majestät unseren tiefgefühltesten Dank dafür auszusprechen daß Allerhöchstsiés durch Erlassung de fass
1 3 91
für den preußischen Staat vom 5. Dezember d. andes vater licher Huld uns die Segnungen eines gesetzlich ge ieten Zustandes wiedergegeben haben, den wir seit länger als 6 Monaten schmerzlich
vermißten. Wir erkennen diese Königliche Gabe mit um so innigerem Dankgefühle an, als wir in ber Allerhöchst erlassenen Verfassunge—
55 . . , . Urkunde, welche Ew. Majestät dem preußischen Volke zugesichert haben, und welche die Abgeordneten des Landes auf dem Wege der Vereinbarung herbeizuführen bis jetzt nicht vermochten, die Er— füllung aller uns gegebenen Verheißungen finden.
Mit festem Vertrauen werden wir der weiteren Entwickelung unserer bürgerlichen Freiheit entgegensehen und mit Gut und Blut das uns anvertraute Pfand Königlicher Huld als unser theuerstes Kleinod gegen jeden Feind zu vertheidigen wissen.
Wir ersterben in der tiefsten Eh urcht und in der treuesten Hin— gebung für unser angestammtes Königsha
Ew. Masestät
treugehorsamste. (Folgen 60 Unterschriften.) . Proskau, Regierungs-Bezirk Oppeln, den 10. Dezember 1848. Sr. Majestät dem König von Preußen . Berlin. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
- Allergnädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät haben durch Auflösung der zur Ver
28
Mögen Ew. Königliche Masestät noch lange unter Gottes gnä—
Daber in Pommern, den 8. Dezember 18138.
(18 Unterschriften.)
(Folgen 312 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
Alllergnädigster König und Herr!“
Ew. Königliche Majestät haben durch Auflösung der zur Ver— einbarung einer Staateverfassung berufenen Versammlung, so wie durch sofortige Verleihung einer in ihren Grundzügen so unvergleich⸗ lich freien Verfassung, der Anarchie den Kopf zertreten, die Wieder⸗ herstellung eines festen Rechtszustandes und des in allen Verhältnissen des öffentlichen Lebens gestörten Vertrauens angebahnt, die früheren Verheißungen in wahrhaft Königlicher Huld redlich und ritterlich er⸗ füllt, das Vaterland vom Abgrunde des Verderbens gerettet und das hier und da gelockerte Band der Liebe zwischen Fürst und Volk inni⸗ Jer als je und zwar zu einer Zeit befestigt, die vor Allem Eintracht, Treue, Sicherheit und Ordnung nach innen und außen gebieterisch verlangt.
Durchdrungen von der weltgeschichtlichen Bedeutung dieser unter dem Segen des Allmächtigen die künftige Größe unseres Vaterlan. des sicher veibürgenden Thatsachen, hält es der unterzeichnete Verein für seine heilige Pflicht:
vor den Stufen des Thrones dem Retter und Vater des Vaterlandes den innigsten Dank mit der aufrichtig⸗ sten Versicherung ehrfurchts voll darzubringen, daß wir — so wahr Gott uns helfe — entschlossen sind, mit Gut und Blut dem constitutionellen Könige und Königshause, so wie der Verfassung, die unverbrüchliche Treue zu beweisen, die, Son unseren Vätern ererbt, auch in den letzten dornenvollen
Monden in unseren Heizen nimmer gewankt hat. Schönfließ, den 9. Dezember 1848.
Für die Mitglieder aus eilf Ortschaften des königsberger Landkreises, der Vorstand des ländlichen Vereins.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Als echte Vaterlandsfreunde hatten wir die von Ew. Majestãt uns zugesicherten constitutionellen Rechte und Freiheiten mit Freude begrüßt, als trene Marfaner erblickten wir schon im Geiste unsere Volksrechte durch ein Staatsgrundgesetz gesichert, dadurch das Na⸗ tional⸗Bewußtsejn gehoben und mit den Segnungen des Friedens nd der gesetzlichen Ordnung die allgemeine Wohlfahrt unseres herrQ— lichen Vakerlands fest begründet.
Unser ünbefangener Sinn hat uns aber bitter getäuscht.
Mit tiefem Schmerze müssen wir gestehen, daß ein großer Theil unserer Vollevertreter seine Aufgabe der Vereinbarung des Staats⸗ grundgesetzes mit der Krone gänzlich verkannt und durch Uebergriffe in die Rechte der Letzteren, durch böswillige Verzögerung des Ver⸗= fassungewerkes, so wie durch Verleugnung jeder patriotischen Gesin= nung, das Land der Anarchie und Auflösung aller. bürgerlichen Ord⸗
. Die von Ew. Königlichen Majestät unterm Fsten c. d i⸗ schen Volke gegebene Verfassung und angeordnete ken ee eres tio nal⸗Versammlung giebt uns Veranlassung, unseren tiefgefühlten Dank
Eingedenk der eingetretenen unerfreulichen Verhältnisse, unter
Wege nicht erstrebt werden konnte, fühlen wir uns zu der Erklärung
Mit Zittern sahen wir ber nächsten Zukunft entgegen, ba griffen Ew. Königliche Majestät kräftig in die Jägel 2 ö — **
Allerhöchstdieselben haben mittelst Ordre vom Iten d. M. die bisherige Nalional⸗Versammlung aufgelöst, gleichzeitig unser künftiges Staats-Grundgesetz der künftigen Kammer zur Revisson vor . und dadurch die Herrschaft der radikalen Fraction unserer Volksver= treter vernichtet.
Dies sind die bedeutsamen Regierungs- Akte, welche wir unter= zeichnete Bürger der Stadt Hattingen hiermit als nothwendig anerkennen, und wofür wir Ew. Majestät unferen ehrfurchtsvollsten Dank hiermit auszusprechen uns erlauben.
Dies thun wir mit dem Gefühle unwandelbarer Liebe und Treue. Gott segne und erhalte unseren König! Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht
Ew. Königlichen Majestät
allerunterthänigste Bürger der
. ] ; Stadt Hattingen. Hattingen, den 8. Dezember 1848.
(Folgen 115 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Aller gnãädigster König und Herm! Ew. Königlichen Majestäh fühlen wir uns gedrungen, für die
ertheilte freisinnige Verfassung sowohl, wie für die von Allerhöchst⸗
ihrem Ministerium getroffenen Maßregeln, wodurch zugleich die gol⸗
denen Pforten der Eintracht und Srdnung, des Vertrauens und des
Wohlstandes wieder eröffnet worden, unseren tiefgefühltesten und
unterthänigsten Dank abzustatten; die wir in größter Ehrfurcht ver⸗ harren als .
Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste
Mitglieder des Magistrats
ö der Stadtverordneten⸗
ersammlun H ꝛ
Havelberg, den 9. Dezember 1848. .
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnäcigster König und Herr!“ ;
In dem Augenblick, wo Ew. Majestät durch das reiche Geschenk der freisinnigsten Verfassung Höchstihre im März gegebenen Ver⸗ sprechungen in der That und Wahrheit aufs vollfommenste erfüllt haben, drängt es uns, Ew. Majestät aus vollstem Herzen unsere große Freude und unseren tiefgefühlten, innigsten Dank zu sagen. Wir halten es für dringende Pflicht, Ew. Majestät diese unsere Ge—= fühle auszusprechen, mit der Versicherung, daß auch die große Mehr⸗ heit des preußischen Volks nach unserer aufrichtigsten Üeberzeugung mit uns gleicher Gesinnung ist. Gott erhalte Ew. Majestät noch lange zum Segen des Landes und gebe Höchstdemselben Kraft und Stärke, auf dem eingeschlagenen Wege zu beharren.
Ew. Majestät treu gehorsamste. Koseger bei Körlin, den 8. Dezember 1848. ö (Folgen 27 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigsiter,
Allergnädigster König und Herr!
Mit inniger Freude haben wir die Allerhöchste Botschaft vom sßten d. M. begrüßt, welche die Auflösung der zur Vereinbarung der Landes⸗Verfassung berufenen National-Versammlung verort net. Wir erblicken in dieser Maßregel um so mehr eine erwünschte und segen⸗ bringende Wohlthat, als der größere Thel der National⸗Versamm⸗ lung in offener Auflehnung und Empörung gegen die Krone sich be⸗ fand und dadurch wesentlich dazu beitrug, daß die Absichten der Weisheit und Liebe der Krone verfannt, die Ehrfurcht vor dem Gesetz geschwächt, die wahre Wohlfahrt und Freiheit des Volkes niederge⸗ halten, und das Elend und die Verwirrung im Lande unter mannig⸗ fachen Anfällen der Versuchung und Irreleitung vergrößert 8 Es hatte die in sträflicher Spposition besindliche Mehrzahl dieser Versammlung unsere, Geduld erschöpft und durch ihre Haltung und offenkundige Ungeneigtheit, im Ernst an der Verfassung des Landes zu arbeiten, unser so wie des Landes Vertrauen verscherzt.
Mit dieser Freude bringen Ew. Majestät wir auch noch den unterthänigsten Dank für die gleichzeitige gnädige Verleihung eines Staate grundgesetzes dar, wodurch die Allerhöchsten früheren Verhei⸗ ßungen huldreichst erfüllt und die gewährten Freiheiten und Wohl- thaten zur Beruhigung und Wohlfahrt des Landes bleibend gesich ert sind, und w mit ö betenden Wunsche:
aß Gott unseren theuren König und bas ganze li .
terland schützen und segnen 2 .
Ew. Königl. Majestät ,,. Einwohner der reuen Provinz Westfalen.
, (334 Unterschriften.) ; . Gemeinden Wietersheim, Aminghausen, Bierde, Döhren, Gor⸗ spen⸗Vahlsen, Ilserheide, Leteln, Neuenknick, Paepinghausen, Quetzen und Rosenhagen, Kreises Minden, den 10. Dezember 1848.
. Hohes Staats⸗Ministerium!
Die Unterzeichneten sprechen hiermit Einem Hohen Staats⸗Mi⸗ nisterium ehrfurchtsvoll ihren Dank und ihre Anerkennung aus, daß durch desselben Antrag bei Sr. Majestät dem Könige vom Sten d. M. die Auflösung der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Ver⸗ sammlung herbeigeführt worden ist. Dann aber auch fühlen wir uns gedrungen, an unserem geringen Theile die edle Freisinnigkeit und Festigkeit eines Hohen Staats- Ministeriums bei Vorlage der Ver—⸗ fassungs⸗-Urkunde vom ten d. M. Allerhöchsten Orts mit wahrem und ganzem Herzen anzuerkennen, in der Zuversicht, daß ein Frie= denswerk, das so begonnen ist, auch nur von oben zu gedeihlichem, wahrhaftem Wohlergehen des theuren Vaterlandes hinausgeführt werden könne.
Ein Hohes Staats⸗-Ministerium, in Tagen der Novemberstürme an unserem politischen Himmel ein starkes Schild der Königlichen Krone, wolle, mannhaft und stark durch Einigkeit, so lange Si. Ma⸗ sestät dem Könige mit Rath und That zur Seite stehen, bis dasselbe seine Aufgabe und seinen nothwendigen Beruf eifüllt hat. It ein Hohes Ministerium ungeirrt und unwandelbar hindurchgegangen durch böse Gerüchte, so wird es auch ohne Dieunstbarkeit bei guten Ge⸗ rüchten feststehen nach oben und unten und dem theuren Vaterlande an Haupt und Gliedern treulich dienen.
Das ist unsere feste Hoffnung.
Prenzlau, den 8. Dezember 1848.
Der Preußen-Verein für constitutionelles Königthum und andere
Ufermärker. , ; (Folgen 270 Unterschriften.)
dohes Staats⸗Ministerium! 6 en FKonigliche Botschaft, durch welche unserem Vaterlande
nung preisgegeben hat.
die langerfehnte Verfasfung zu Theil geworden ist, hat die getreuen