1848 / 226 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Hohes Staats⸗Ministerium! Mit Bewunderung vernahmen wir zu seiner Zeit, wie Ein ho—⸗ bes Staats ⸗Mi ium, selbst mit Gefahr des eigenen Lebens, der so mächtig gewordenen ülmsturzpartei entgegengetreten ist, und haben seitdem alle weisen und energischen Schriste hochdesselben mit innig= ster Freude und Zustimmung. begrüßet, namentlich die so nothwendig ewordene Auflöfung der NatlonalVersammlung und die freie, . Verleihung eines Staats- Grundgesehßes. Ein hohes Staats-Ministerium ist dadurch im höchsten Grade volksthüm lich geworden und hat sich auf den ungetheilten Dank des Vaterlandes Ansprüche . wir unseres Theils 15 * fen Ie. (as ch sein sollse. Ewig soll der Wahlspruch unserer Väter ehrerbietigst auszusprechen und darzubringen uns nicht versagen kön⸗ , sein: a f fed, für 2 und Vaterland“, nen. Wir wünschen von Herzen, Ein hohes Staats Ministerium und wir flehen zu Gott, daß er seinen reichsten Segen über den wolle durch die sporadisch erlönenden wider warten Stimmen sich vielgeliebten König und über das ganze Vaterland ausgießen möge. nicht beirren lassen, auch ja nicht einem anderen Hünisterium, das in Cu bhohrs Staats-Ministersum bitten wir unterthänigst und ge- dem bisher üblich gewesenen Sinne vollsthümlich ist, weichen, sondern horsamst, das kräftig ergriffene Staats ruder muthig weiter lenken, damit unter . diesen Ausdruck wahrhastiger Gesinnung von getreuen Un— Gottes gnädigem Beistande die Macht allen dem BVaterlande feindlichen terthanen zur Kenntniß unseres geliebten Königs und Hermn Elemente nicht nur gelähmt, sondein völlig vernichtet und der ernstlich hochgeneigtest bringen zu wollen. gefährdete Frieden und Wohlstand des Landes wiederhergestellt und Nicht minder fühlen wir uns aber auch zum tie sgefühlten Danke besestigt werde. . ö gegen ein hohes Staats⸗-Ministerium verpflichtet, das mit Rath und In größter Verehrung und Ergebenheit beharten wir That unserem geliebten Könige bei seinem Beschlusse zur Seite ge— Eines hohen Staats⸗Ministeriums standen, das die Jeit schwerer Bedrängnisse nicht 2 und 2 Gisssen des Kres j fürchtet, das die Verleumdungen von Böswilligen großmüthig über⸗ Einsassen des Kreises Birnbaum. n J. nn r . und das . und ge an . Rokitten bei Schwerin a. W., den 9. Dezember 1848. welche ich daher mit Verachtung zurückweise. ach einer we hren k ee 3 R iz ö 5 de V erb z j ͤniali 8 8 ĩ . erwah 2 496 ) e Be⸗ Anarchie zu schützen und von dem Abgrunde des Verderbens zu er Ein Königliches hohes Staats⸗Ministerium 2 /,

Zu der Adresse der Stadt Elberfeld (Nr. 223, S. 1327, Sp. 3

und 1328 Sp. 1 des Pr. Staats-Anzeigers) sind noch 1060 Unterschriften eingegangen. ö

(Fortsetzung folgt.) 21 fer r ge

ee, , 8 Rthlr. 1 Zahr.

Der nachstehenden Reclamation gegen einen „eingesandten“ Be— . ̃ 23

richt über die Vorfälle in Erfurt in Rr. 218 unseres Blattes haben i allen heilen er Monarchie f

wir, da sie zunächst eine persönliche Verwahrung und Rechtferti— . ohne Preis Erhöhung. z

gung bezweckt, die Aufnahme nicht verweigern zu müssen geglaubt, * 1 amen wird 1

obgleich Vorwürfe, wie die der „Verleumdung“ und „böslichen Ver— der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

däch tigung“, die Gränze der Selbstrechifertigung weit überschreiten. 4 23

Die zweite Beilage zum Staats- Anzeiger Nr. 218 enthält 1

eine Darstellung der sluchwürdigen Emeute zu Erfurt am 24. Ne—

vember, und indem der unbekannte Verfasser der Ursachen dieser

Emeute gedenkt, sucht er zugleich meine Person und meine Zeitschrift,

e, e)) K F , „Der deutsche Stadt- und Land -Bote“, damit in Verbindung 9 ö. 226. Berlin, S onnaben d den 16. Dezember 1848 6

zu bringen und mich zu verleumden. Ich bin seit November 184. k Ersurt und jeder dortigen Bewegung sern; ich bin aus dem Gesäng— 6e

niß als Abgeordneter in die National-Versammlung gegangen und Damit wir in den Stand ges⸗ ; 3 habe die Redaction meiner Zeitschrift, eines täglich eischesnenden, . . , , Preuß. Staats⸗ Anzeigers mit welchem die vollständi isch i zumeist städtischen und gewerblichen Angelegenheiten gewidmeten Blat über die Sitzungen der zu Ende des Monats Februar k. J zusammentretenden beiden aan. . , ,, . . . . . e 1 D 1 andi . i werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das erste Quartal 1849 gefälligst rechtzeitig so b ei n e ,, de,, . k 4 Q 849 g e ci itig so bewirken zu wollen, daß die Aufl. soglei f ssi . zu daß flage sogleich zu Anfange desselben danach be⸗

Preußischer

ni t es Königs und Herrn auf das freubigste bewegt. 34 86 für die e i lunst ist jetzt aus unserem 2 Frängt, Hunfere Liebe und Treue gegen unseren angestammten König 21 Gnaden hat durch diesen Ati der Nothwen—

und Herrn von Gothes 4 alen ästige Nahrung erhalten, und nichts in der Wel a en, wr en, und unseren Gehorsam gegen König

soll und wird . Naterland zum Wanken bringen. 3. 8 24 es wagen, mit unseren schwachen, aber treu und

. meinten Worten jetzt unserem vielgeliebten Könige und . tiefgefüblten Dank darzubringen, geloben wir zugleich auf bas seiersichste, auch nicht mit der That zurückbleiben zu wollen, wenn

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: GBehren⸗Straße Nr. 57.

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2er, ,.

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tes, welches ich in den vergangen 6 Monaten rur mitunter zu Be— richten an meine Wähler benußte, nicht leiten können. Aus diesen meistens bekannten Thatsachen folgt, daß jene Insinuationen nur aus der böslichen Absicht der Verdächtigung hervorgegangen sein können,

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8

stim ir e, n, , 561 stimmt werden kann. Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare nicht immer nachgeliefert werden könne 24 verde en.

er vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte

1

zu Händen des Königlichen Minister⸗ . be Ueberzeugung, nach Pflicht und Gewissen wahrgenommen.

retten. Möge ein hohes Staats-Ministerium in dem Bewußtsein, zum Heil und Segen des Vaterlandes nicht ohne glücklichen Erfolg gewirkt zu haben, den gebührenden Dank finden, den wir jetzt gegen Hochdasselbe nur mit schwachen Worten aussprechen können, und wir zweifeln nicht einen Augenblick, daß sich Millionen unserer Brüder diesem wohlverdienten Danke mit ganzem Herzen anschließen werden.

Wir zeichnen uns in größter Ehrerbietung. . . Die Vorsteher des Vereins für König und Vaterland als er⸗ wählte Deputirte der Stadt

Pudewitz und 52 Gemeinden.

Pudewitz in der Provinz Posen, am 10. Dezeniber 1848.

Hohes Staats⸗Ministerium!

Ein hohes Staats⸗Ministerium hat unter großen Gefahren die Leitung der Angelegenheiten des Vaterlandes übernommen und, aller Hindernisse und Angriffe ungeachtet, durch die getroffenen energischen Maßregeln Ruhe und Ordnung wieder hergestellt, so daß wir es für unsere Pflicht erachten, unseren tiefgefühltesten Dank hiermit auszu- sprechen.

Luckau, den 9. Dezember 1848.

Der constitutionelle Verein daselbst.

Hohes Staats⸗Ministerium! Durch die Verordnung vom ten d. M. ist die preußische Na— tional⸗Versammlung aufgelöst und eine Versassung bis auf etwa später darin vorzunehmende Veränderungen für Preußen ins Leben

Präsidenten und General- Lientenanté, Ritter höchster Orden, Herin Grafen von Brandenburg Excellenz in

Berlin.

Hohes Staats⸗-Ministerium!

Von neuem hat sich das bekannte Spiüchwort bewährt: wenn die Noth am größten ist die Hülfe am nächsten!

Durch Wühler in unserem treuen preußischen Vaterlande war in neuerer Zeit dahin gearbeitet worden, das letztere in den Abgrund zu stürzen, insbesondere reine Anarchie in demselben hervorzurufen.

Diesem Uebelstande ist aber durch die Ernennung eines eben so gerechten als ehrenvollen Staats-Ministeriums abgebolfen, denn Männer, wie es die jetzigen Mitglieder eines hohen Staats-Mini— steriums sind, können nichtsgenug für die dem Lande erwiesenen Wohl= thaten geehrt und geschäßt werden; denn Denen verdankt es das ganze Land, daß Aussicht vorhanden, daß Ruhe und Friede, Handel und Wandel, Zucht und Ordnung aufblühen, und so der Gang der bürgerlichen Geschäfte in das gehörige Geleise zurückgesührt wer— den wird.

Freiheiten des Menschen sind sehr schön, allein auch sie müssen, wie Alles in der Welt, wenn es von Gedeihen sein soll, nicht über⸗ trieben, sondein mit Vernunft gehandhabt werden.

Einem hohen Staats-Ministerium erdreisten wir uns daher, wie

getreten. Den muthigen Entschluß eines hohen Staats ⸗Ministeriums bei Ertheilung eines solchen Rathes an Se. Majestät den König müssen wir auf das dankbarste und um so mehr anerkennen, als hier durch nur allein Ruhe im Innern, Ansehen nach außen wiederberge⸗ stellt werden können. Muth ziemt jedem Manne, vor Allem aber den Rathgebern der Krone, und so sprechen wir unser vollstes Vertrauen einem hohen Staats. Ministerium mit dem Wunsche aus, bochge⸗ neigtest auf diesem Wege fortschreiten, allen republikanischen Gelüsten ein Ziel setzen und Preußens Macht in jeder Hinsicht kräftigen zu wollen. Preußen wird und muß jenen Standpunkt wieder einneh—⸗ men, den es sich durch ausgezeichnete Regenten, durch Treue und Hingebung der Nation errungen und jenes gesegnete Land selbst dann nicht sinken läßt, nachdem Untreue und offenbare Empörung einer eng zusammenhaltenden Partei in jeden Gutgesinnten die ernstesten Besorgnisse erregten. ; Kreis Grünberg in Niederschlesten, den 11. Dezember 1848. (Unterzeichnet von 22 Gutsbesitzern des Kreises)

An

hiermit geschieht: . ö für das musterhafte und eben so gerechte Verhalten Hoch— desselben in dieser kritischen Zeit unseren ehrerbietigsten Dank zu zollen.

Bütow in Hinterp¶ommern, den 9. Dezember 1848. (36 Unterschristen.)

Hochgebietendes Staats-⸗Ministerium!

Wie Sr. Masestät, so sprechen wir auch Einem hochgebietenden

Staats-Ministerium den tiefgefühlten Dank für die Verfassung vom

5. Dezember d. J. aus.

Bei dieser Gelegenheit bitten wir aber zugleich um hochneigte

Sutpenston der Ausführung des Büärgerwehrgesetzes, so lange die jetzigen Verhältnisse noch nicht definitiv geregelt sind.

In Ehrerbietung verharren wir

Eines hochgebietenden Staats-Ministeriums

gehorsamster Ausschuß des Vereins

für König und Vaterland in Bomst.

Berlin, den 9. Dezember 1848. Krachrügge. Main ⸗Neckar⸗Eisenbahn. n

In den ersten drei Quartalen des Jahres 1848 wurden beför— dert: 641,089 Personen und 218,651 Ctr. Güter, die Einnahme betrug für Personen 314,623 Fl. 57 Kr. und für Güter Kö, 72 Il 31 Kr. Insgesammt: 410,196 Fl. 28 Kr.; und zwar wurden hier⸗ von im ersten Quartale befördert: 145,875 Personen, 72,549 Ctr. Güter, die Einnahme betrug sür Personen 66,646 Fl. 17 Kr., für Güter 28,713 Fl. 18 Kr., zusammen 95,359 Fl. 35 Kr.; im zwei ten Quartale besördert: 219,ů7 15 Personen und 67,464 Ctr. Güler, die Einnahme betrug für Personen 197,290 Fl. 3 Ir. und für Güter 30,320 Fl. 34 Kr., zusammnien 137,610 Fl. 37 Kr., oder mehr pro erstes Quartal gegen das zweite: 73,840 Pe sonen mit einer Mehr-Einnahme von 40,643 Fl. 26 Kr., dagegen weniger: (Gs Etr, welche jedoch eine Mehr-Einnahme von 1,607 Il. 16 Kr. ergaben, was mithin eine Gesammt⸗-Mehr-Einnahme von 142,250 Fl. 43 Kr. austrägt; im dritten Quartale wurden befördert: 275,199) Personen und 78,6 38 Ctr. Güter, die Einnahme betrug für Personen 140,687 91. 37 Kr. und für Güter 36,538 Fl. 39 Kr., zusammen Einnahme: 177,226 Jl. 16 Kr., was gegen das erste Quartal mehr beträgt: 129,524 Personen und 6,689 Ctr. Güter mit einer Mehr Einnahme sür Personen von 74,041 Fl. 20 Kr., für Güter „825 Il. 21 Kr. zusammen Mehr- Cinnahme S1, Sb Fl. 41 Kr. Turchschnittlich Fro Monat und Meile in den gesammten drei Quartalen wurden besör— dert: 5936 Personen und 2624 Ctr. 50 Pfd. Güter, die durchschnitt liche Einnahme betrug: für Personen 2913 Fl. 11 Kr., für Güter S884 Il. 56 Kr. Insgesammt: 3798 Fl. 7 Nr. Im Laufe des Jahres 1847 wurden befördert: 770,231 Personen und 41,096 Cir. Reisegepäck 14. und vom 9. August bis ult. Dezember desselben Jah- res 120,854. Ctr. Güter, weiches durchschnittlich pro Mongt und Meile beträgt: 5349 Personen, oder gegen die ersten neun Monate des Jahres 1848 mehr: 587 Personen, an Gütern wurden pio Tag und Meile befördert: 69 Cir. 155 Psd. und pro. Monat und Meile . der Monat zu dreißig Tagen gerechnet 2,083 Ctr. 70 Pfe.,, welches gegen das durchschnittlich beförderte Quantum im Jahre 1848 mehr beträgt: 59 Ctr. 20 Pfd., die Ein⸗ nahme in genanntem Jahre betrug 191,440 Fl. II Kr., welches pro Monat und Meile beträgt: 3412 Fl. 47 Kr. Von Exössnung der Bahn, den 1. August, bis ult. Dezember im Jahre 1516 wurden befördert 289,439 Personen für 159, z20 Fl., und die Einnahme für Gepäck 3c. betrug 20,441 Fl. Jusgesammt: 179,961 Fl.; es wur— den sonach durchschnittlich pro Monat und Meile befördert; 1821 Personen, die durchschnittliche Gesammt-Einnahme betrug 2991 Il. 21 Kr. Insgesammt sind von Eröffnung der Bahn, vom 1. August

; 1 Amtlicher Theil.

9 Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Allgemeine Verfügun Ve ; ö

. ö. . Augen . 9 n ze

General- Post⸗ Amts. ͤ 36. , .

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der Seer fassunggeben den Reichs ⸗Versammlung.

n,, . Reichstag. Zahl der anwesenden Mitglieder. Ge— 1 äftsordnung. Interpellation der dalmatischen Abgeordneten über die Ernennung Jellachich zum Gouverneur von Dalmatien. Wien

eG und machung wegen Fortdauer des Standrechts. Veruitheilung. J

K Brau . eig. Einberufung der Abgeordneten. Hleswig-Holstein. Schleswig. Die Einberufung der Landes= Ver sammlung. ö ö

Ausland.

Frankreich. National-Versammlung. Bewilligung für die Louvre säle⸗ Vertagung von Gesetzentwürfen. Definitive Annahme des Budgets für 148. Kommission zur Begutachtung der Präsidenten⸗ wahl Protokolle. Vorlegung stuanzieller Anträge und des Budgets „ür 1849. Paris. Ergebnisse der Präsidentenwahl. ;

Großbritanien und Irland. London. Riccktehr bes dänischen Ge— sandten. Vermählung Sir H. Bulwer's. Ernennung. Die Pra⸗ sidentenwahl in Frankreich. Vermischtes. 3.

Italien. Gaeta. Protest und Verordnung Les Papstes. Rom. Be—

, päpstliches Refkript.

S Madrid. Truppeu⸗ bung; iti 563 Cabr und die Karlisten in 1 JJ

Börsen- und Handels -Nachrichten.

Beilagen.

Amtlicher Theil.

Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kammergerichtsrath Lehnert, so wie den Regierungs- und Schulrath Stiehl und den Professor Dr. Kugler, zu Geheimen Regierungs- und vortragenden Räthen in dem Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten zu ernennen.

der Rheinprovinz zu bewirkende Vollstreckung der Urtheile zc. von i , übrigen Provinzen der Monarchie; . „Durch die Instruction vom 23. Aagust 1634 (Rhein. S a. 4. Seite 141) ist vorgeschrieben worden, in en ise 22 2 muß, (henn im Bezirke des Appellations gerichte hofe d zu Köln ö feilt und Mandate, welche von intändischen Gerichtẽbehörden' anderer Bezirfe erlassen worden, vollstreckt werden sollen. Zu dem Ende wird der bsiegenden Partei unter dem Siegel und der Unterschrift des Gerichts ein? Aussertigung ohne Gründe, mit dem Atteste der Nechtskraft und Voll streck= barleit versehen, ertheilt. Diese Ausferrigung hat sie dem rheinischen Land⸗ ,, n desen Bezirke die Execution stattfinden soll, vorzulegen (vergl. . ript vom 19. August 1849 Justiz⸗Ministerial⸗Blatt S. 289); über ihr Sesuch wird nach angehörtem AÄntrage des öffentlichen Ministeriums von 2 me , n. erkannt, und hleibt es der Partei nach Ertheilung der 2 , . Klausel überlassen, in dem Executions-Verfahren weiter vor= Obgleich nach der rheinischen Gerichtsverfassung die Ober- ö solche Geschafte der Parteien nicht zu besorgen . ,,,. gung der Ausfertigung zur Ertheilung der exekusorischen Klausel durch einen zei dem betreffenden Landgerichte fungirenden Anwalt geschehen muß, so werden solche Gesuche gleichwohl häufig an die Ober— Proluratoren bei' den Landgerichten eingereicht, welche alsdann genöthigt werden, die Parteien an einen Anwalt zu verweisen. Um die Parteien vor der hierdurch eintreten den Zögerung zu bewahren und den Sber-Prokuratoren in ihrer Korrespon- denz eine Erleichterung zu verschaffen, werden di Gerichte der übrigen Lan⸗ , deran laßt die Parteien auf die Nothwendigkeit, ö. de, e. Anwalt einreichen zu lassen, vorkommendenfalls An die Ober-Prokuratoren werden sich daher die Parteien nur zu wen— . 46, das Armenrecht zum Zwecke der e m n eren, 6 56. ctige oder wenn sie auf andere Weise die Namen der . n. 3 elchen sie ihre Auswahl zu treffen haben, zu ermitteln nicht In Betreff der Einziehung gerichtlicher Kosten von den Bewobn e Bezirks des Appellationsgerichtshofes zu 60 verbleibt es 3 * den hbestehenden Bestimmungen. ( Instrurtiort vom 23. August 1834. Nr. 3 Nesfript vom 27. September 1811. 5 u st iz Mini st eri al- Blatt S. 283.

Berlin, den 24. November 1848. Der Justiz-Minister. In dessen Vertretung: k . z Müller. An die Gerichts-Behörden, mit Ausschluß derjenigen, welche im Bezirke des

Appellationsgerichtshofes zu Köln ihren Sitz haben.“

ö Berlin, 15. Dez. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Ausdehnung der dem Vereine in Münster zur Beförderung von Unterricht ꝛc' unter den Juden bewilligten Portosreiheit auf baare Einzahlungen bis 25 Rthlr.; desgleichen betreffend die Portofreiheit in Angelegen⸗ heiten des uckermärkischen Vereins zur Erziehung sittlich verwahrloster Kinder; desgleichen betreffend das Porto für Fahrpost- Sendungen

mittags. Der Vorsitzende H. von Gagern bringt den Austritt

des Abg. von Unwerth aus Glogau zur Kenntniß der Versamm⸗

lung. Zur Anordnung einer Neuwahl in dem betreffenden Wahl-

kreise wird dem Reiche-Ministerium des Innein Nachricht gegeben

werden. Abg. Schulz aus Weilburg richtet folgende Interpillation an das Reichs⸗Ministerium des Auswärtigen: „In Erwägung, daß

die Reichs⸗Versammlung in ihrer Sitzung vom J5. Juli beschlossen hat, „die Vermehrung der deutschen Streitmacht näch dem Satze von zwei Prozent der jetzigen Bevölkerung in Ausführung zu brin⸗ en“; in Erwagung. daß die Reichs Versammlung fernẽr in ihrer Sig ung vom 22. Juli, auf den Antrag des internationalen Aus- husses zusätzlich verbessert durch Herrn Biedermann, den folgenden Beschluß gefaßt hat: „Die National Versammlung erklärt, daß die Ausführung des Ausschuß-Berichts unter II., die Sicher? stellung der östlichen Gränzen betreffend, und der dabei ge⸗ tellte Antrag des Ausschusses mit Nücksicht auf die schon beschlossene Vermehrung der deutschen Streitkräfte an die inzwischen ins Leben getretene Centralgewalt zu verweisen; in Erwägung, daß der hier bezogene Antrag des Ausschusses dahin lautet, „die National- Ver- sammlung möge erklären, daß an der östlichen Gränze Deutschlands den deutschen Streitkräften eine solche Stärke zu geben ist, baß sie der gegenüberstehenden Heeresmacht vollkommen gewachsen sind“; in Erwägung endlich, daß heute die Zeitungen aller Farben und die Nachrichten aus den verschiedensten Quellen übereinstimmead dahin lauten, daß Rußland sowohl in Polen als an der unteren Donau

unverhälinißmäßige Streitkräfte, die sich auf mehrere hunderttausend Mann belaufen, zusammengezogen hat; stellt der Unterzeichnete an den Herrn Reichs -Minister der auswärtigen Angelegenheiten die . was er zur Ausführung des am 22. Juli von der Reichs⸗ Versammlung gefaßten Beschlusses gethan hat?“ Venedey inter⸗ pellirt das Reichs⸗Ministerium des Innern und des Aeußern ; ob die nach Wien entsendeten Reichs-Kommlissäre den Auftrag erhalten hät⸗ ten, gegen die fortgesetzten kriegsgerichtlichen Verurtheisungen zu Wien im Namen der verletzten Ehre Deut schlands . einzulegen, Es wird zur Tagesordnung geschritten. Die Versam 3. lung entscheidet sich gegen die Zulassung der Diskussion über Art 7. S. 15 u. f., weshalb unmittelbar zur Abstimmung geschritten wird. Hiernach lautet Art. V. §. 15: „Zu einem Beschluß eines jed ; Hauses des Reichstages ist die Theilnahme von mindestens der ginn der gesetzlichen Anzahl seiner Mitglieder und die einfache ö mehrheit erforderlich. Im Falle der Stimmengleichheit wird em g = trag als abgelehnt betrachtet.“ §. 16: „Wenn es sich von n. Erlassung solcher Gesetze handelt, durch welche Einrichtungen u . Maßregeln begründet werden sollen, die der gtompetenj ber ght i! gewalt nicht ausdrücklich zugewiesen sind (Abschnitt von der Reich * gewalt, Art. XIII., S. 58 am Ende), so ist für die Schi ßab tn eng

Bomst in Deutsch-Posen, den 10 Dezember 1848. Se. Königl. Hoheit der Pri starl ist Olmlitz k 5 Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl ist, von Olmütz kom⸗ ; 23. ; 66 Unterschristen) ent, , , 86 m, z st⸗ ͤ nach und ans dem Herzogthum Anhalt-Cöttzen. Ferner eine Ver— . 9 fügung, betreffend die Betheiligung der Postbeamten am Dienste der Bürgerwehr. Sie lautet, wie folgt: Uu dir Anfragen am Schlusse Ihres Berichtes vom 22sten v. M., über die vor Kurzem in N. staltgefundenen Ereignisse, eröffne ich Ihnen, , ar . erf die Betheiligung der Post-Beamten am Dienste er Bürgerwehr betrifft, zur Beseitigung der von Ihnen gehegten Iweite Folgendes: ah . Nach S. 11 des Gesetzes vom 17. Oktober über Erri . S. 41 des tzes . Oktober e. über Errichtung der Bürgerwehr (Gesetz Sammlung Nr. 47) sind die Post-Beamten zum n on ̃ nn,, J dertheidigt den von ihm und dem Abgeordneten Rödinger gestellten . Wenngleich dadurch feinesweges ausgeschlossen würd, daß Post-Beamte Zusatzantrag, also lautend: „die Vermittlung des Reichsbudgets den Dienst. der Bürgerwehr stelillig lhre Kräfte widmen dürfen, so ist und aller Steuern oder Matrikularbeiträge ist ausschließlich beim 36 ö. 66 auf das postdienstlicht Interesse doch nur inseweit statt,⸗ Volkshaus.“ Welcker erklärt sich aus Gründen der Volks sou⸗ n, ,,, . , d unh gd der vorschriftsmäßi. verainetät und der Freiheit für das absolute Veto. Es komme dar gen Wahrnehmung ihrer Postdienstgeschäfte verrichtet wird. Im Allgemei⸗ auf an, welche Grundlagen m ; zegriff 3 zen Wal l geschäste veyrich Im All. in, che n ma ür Begriffe? s nen ü daher als Regel gelten, daß Post⸗ Beamte, welche in die Reihen verainetät und IFrrideit a ,, ki, n * f . der Bürgerwehr eingetreten sind, sich darauf zu beschränken haben, innerhalb darin, dem Willen der Leibenschaß 3 , ft 69 ihrer postdienstfreien Stunden den Wehrdienst auszuüben. fo n ö. e . , , , . n n,, folgen zu J bei den Post · Anstalten das Bedürfniß an Arbeitskräften genau zu— . g aber 6 daß . ben rm Will. des Volkes in gemessen ist und. der Dienst die Zeit und die Thätigkeit der Beamten ge⸗ den Beschlüssen seiner / Geseßgelung sic gusdrücke; eben des- Nein glich vollgu in Anspruch nimmt, so wird eine Betheiligung der Post= halb dürfe aber auch die Organisatien der Gesetzgebung nicht ver= din am Bürgerwehr iensie voraussichtitch nur selten un? in geringem stümmelt werden. Nicht der Volkshaufe, sondern die Nation . 3 sein, zum4l die Dienstarbeiten nach der Natur des tech. müsse bei den Beschlüssen sprechen, und diese letztere werde durch die . a, ienstes nicht willkürlich aussesetzt und verschoben werden kön. Gesammtheit des Reichstags repräsentirt. Wenn Sie ein Staaten« High , , , n 6 g aft wenn das haus wollen, fährt der Redner fort, so lassen Sie es das an, was ht de eiden soll, was zu vermeide ie Hau he e ĩ Die K S änetät ] schra: k z meiden die Hauptaufgabe es sein oll. Die Krawall-⸗Souveränetät agt zwar, jede Beschrän= hre zweite Frage anlangend, so erheischt es in Fällen der Aufregung, g 26 . 9 , , , . 3h ,, die Freih it der Nuhestörung zc, allerdings der, Beruf des Post-Beamten, daß ei im , 2k stimmz mit der Anh aller freien Köller überein weiche , , auf seinem Posten bleibe oder sich auf denselben begebe, um e n Selfgovernment den wesentlichsten Grund atz der Frzibeit er—= re n er ien gewärlig zu sein und, je nach Erforderniß seint; kennt. Den Stämmen in Deutschland muß nicht nur das Recht ge⸗ ing ö fn zu erfüllen. Es können indeß örtliche und andere Verhaält. geben werden, ihre Volksvertreier sich zu wählen, sondern auch 6 . ,. dieser egel billig und thunlich erscheinen lassen, die ihre, Staatenvertretung zu ernennen. Tritt aber eine Be— messen der Herren Amisvorsteher anheimgestellt bleiben müffen. schränkung des Staatenhauses ein, so wird das Vertrauen

eines jeden Hauses die Gegenwart von wenigsten er ĩ ner Mitglieder und unter diesen eine Mi, . , der Stimmen erforderlich.“ 5§5. 17: „Das Recht bis Gesetzvor⸗ schlags, der Beschwerde, der Adresse und der Untersuchung so wie die Anklage der Minister, steht jedem Hause für sich zu.“ Bei der Verhanblung über §5. 18 des Entwurfs . die Zulassung der Dis kussion beschlossen. Der Ausschuß⸗Antra §. 18 lautet: „ein Reichstagsbeschluß kann nur durch die Uebd stimmung beider Häuser gültig zu Stande kommen.“ M. Mohl

ein hohes Staats⸗Ministerium zu Berlin.

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bis ult. September vereinnahmt 1,081,598 Fl. 19 Kr.

; 1569 6] zekanntmachung ö ö. ekannimachungen. Thüringische Eisenbahn. 1 J. 6 . 4. 2 . Es soll die Verlassenschasts-Masse des am 3. Män 1' 1846 zu Spandau verstorbenen Seconde- Lieutenants ü en , ,, ,, . . im Garde⸗Reserve⸗Regiment Carl von Wick, üben welche 9 6 ,. , n , Sac: ein erbschaftliches Liquidations-Verfahren eröffnet wor⸗- 3 . . den, vertheilt werden. Die etwanigen noch unbelannten , ien gerd, Gläubiger haben sich binnen 4 Wochen zu melden und 5 ,. . R , , , , ; 14 vom 15. Dezember e. bis 16. Januar k. J. die Richtigkeit ihrer Ansprüche nachzuweisen, widrigen⸗ in Erfurt bel unfserer Hauptlaff falls auf sie bei Vertheilung der Masse keine Rüchsicht in Lempzi hh, . Leip i Bank * genommen werden wird. , zig , n. 3 K ö. 3) in Berlin bei den Herren Breest C Gelpke, 5 9

der Konkurs Prozeß zu eröffnen gewesen ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger desselben, oder wer sonst aus irgend einem Rechtsgrunde An— sprüche an dessen Vermögen zu haben glaubt, hierdurch geladen, im Liquidations-Termine, den 22. Dezember 1848, bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß sie außerdem und beim Ausbleiben im Termine werden von diesem Kreditwesen ausgeschlossen werden, an hie— siger Amtsstelle zu erscheinen und ihre Forderungen an zumelden und zu bescheinigen, bezüglich mit dem be stellten Konkursvertreter und wegen des Vorzugs unter sich in der gesetzlichen Frist zu verfahren und sich den 14. Februar 1849 . der Ertheilung eines Präklusiv-Bescheids bei Strase der Verkündigung zu gäwärtigen. Hiernächst ist der 14. Marz 1849

um Verhörs-Termin anberaumt worden, in welchem ki Nichterscheinenden oder diejenigen, welche sich gar nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschlusse der Mehrheit beitretend werden erachtet werden. Im Falle aber in diesem Termine ein Vergleich nicht zu Stande kommt, sollen

den 29. März 1849 die Akten behufs der Abfassung oder Einholung eines Locations-Erkenntnisses inrotulirt und das Eikenntniß

den 20. April 1849 publizirt werden, weshalb man die Parteien hierdurch ladet, an diesem Tage des Vormittags sich hier einzu— finden und der Eröffnung des Locgtions-Erkennmnisses unter Verwarnung, daß dieses rücichtlich der Außen

, Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April d. J. wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 30. November d. J. 5, 405,076 Rthlr. in Darlehns-Kassenscheinen im Umlauf waren. Berlin, den 15. Dezember 1848. Finanz- Ministerium. Im Allerhöchsten Auftrage. Kühne.

X 1 124 2436 Rheinische Eisenbahn— Gesellschaft. Zinsenzahlung von Prior. Stamm-⸗Actien. r; Die Inhaber von Prioritäts-Stamm— Actien werden hierdurch benachrichtigt, a daß der am 2. Januar f. J. fällige M Zins-Coupon pr. 1848 mit 10 Thlr. pr. WAetie vom Verfalllage an bei uns selbst Woder bei den Herren D. Herstatt penheim jr. C Co. haasshausen

w

Mehrere Zeitungen haben kürzlich folgenden Artikel verbreitet: „Zwei Beamte im Handels- Ministerium sind vor einigen Tagen plötzlich nach Posen versetzt worden. Diese unfreiwillige Ver⸗ setzung haben sie sich nur durch ihre demokratischen Gesinnungen zugezogen. Als diese Beamten sich von ihrem Büreau⸗Chef benr— laubten, sagte ihnen dieser ungefähr Folgendes: „„Meine Herren, Sie sind nach Posen versetzt worden. Ich hoffe, daß Sie in Ih— rer neuen Stellung andere Gesinnungen hegen werden, als die von Ihnen bisher öffentlich ausgesprochenen, welche sich für keinen Unter— beamten passen.““ Auf diese Weise sucht das Ministerium die de— mokratisch gesinnten Beamten zu bekehren und unschädlich zu machen.“ .

Diese ganze Mittheilung ist durchaus unwahr.

Berlin, den 14. Dezember 1848.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Berlin, den 1. Dezember 1848. D ; 836 in Köln, Instructions⸗Senat des Königl. Preuß. Kammergerichts. 5 ö. , . 8. . 8. Metz ler ö. sel. Sohn C Kons., ds! V 8 . . Nin den an der Bahn liegenden Städten bei den Ver Handlungsdiener Carl Friedrich Wilhelm Schmidt, dortigen Billet⸗Einnahmen,

Sohn des Bäckermeisters Christian Friedrich Schmidt und des Vormütags in den gewöhnlichen Geschäftsstunden der Dorothea Charlotte geb. Reckholtz, späteren Wittwe gezahlt.

Peschlom, welchet zu Venlin am 26. Mai 1799 geboren Die Zahlung ad 6, tann nur nach vorheriger An— ö. 67 rn e nnr als Privat-Secretair lebte, meldung erfolgen.

event. on ihn iwa zurückgelassenen unbekannten Erfurt, den 4. Dezember 1848. 738 . n n. 2 i nnn. werden ausgefordert, sich späten Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschast. 6 Lanntt geboten an 4. August' 1 s zu Was⸗ , guli i168 10 Borwmitia gs n n JJ serkraut, Soldat des Gien Chevauxlegers-Regiments, . . 1 a8 Uhr, w . 21 machte den Feldzug nach Rußland mit, wurde als ge— in hiesigen Gelichtz- Lolall anbetanmnten Kermmine schtift Rheinische Eisenba hn⸗ fangen am 3 2 * aus der Regiments liste lich ober persönlich zu melden, widrigensallz Let Carl 574 b ; . abgeschrieben.

Gesellschaft. )

Zinsenzahlung von privileg. DLbligationen. an 9m Pi Inhaber vou privilegirten Obli-

. 666n Oeder C Co. in Aachen, S. Bleichröder in Berlin eingelöst werden wird. Köln, den 9. Dezember 1848. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. Hirte, Spez.⸗Direltor.

riedrich e. , . ine e&illärt und sein luf Annag seines Bruders Johann Lautner wird 2 . . ekannten nächsten Eiben ausgeanimoi⸗ nun erwähnter Johann Georg Lauiner, welcher seit die= tet werden wird. ser Zeit keine Nachricht über sich gab, mit seinen un—=

Wriezen, den 6. September 18518. Königl. Land und Stadtgericht.

57561 In der leute stattgesundenen General-Versammmlung der Herren Actionäirs der neuen Berliner Hagel— Assekuranz? Gesellschast ist err Stadtrath Keihel nach vorherigem statutenmässigen Ausscheiden aus der Direction auss neue zum Directions - Mitsglicde, Her Ale zander Mendelssohn in Stelle des durch den Tod ausgeschiedenen Herrn Josep! Mendelssohn zum Directions Mitgliede und Herr Carl Gropius wiederum zum Suhbstituten erwählt worden. Berlin, den 13. Dezember 1848. Direction der neuen Berliner Hagel Assckuranz- Gesellschaft.

. gationen unserer Gesellschaft werden hier= . Wdurch benachrichtigt, daß die am 2. Ja— nuar kf. J. verfallenden halb⸗ iährigen Zinsen mit 5 Thlr. pr. EECoupon der 4 und mit 31 Coupon der 31 56 vom Veffalltage an . bst oder bei den Herren . ,,. . enheim jr. C . . Sch aa ffhaustn * Cc. in Koln J. H. Stein . Aushändigung der sälligen Zins-Coupons erho- en werden können. Köln, den 9. Dezember 1848. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn -Gesellschasi. Hinte, Spez. Direktor.

bekannten Erben und Erbuehmern aufgefordert, inner⸗ halb 9 Monaten vom Tage der ersten Einrückung in die öffentlichen Blätter gerechueten Frist schrisilich oder persönlich sich bei dem unterfertigten Gerichte zu melden, widrigenfalls er als todt erklärt und sein Vermögens- iheil von 113 Fl. 41 Kr. nebst Zinsen dem Johann Lautner ausgehändigt würde. Pegnitz, den 29. November 1848. Königliches Landgericht. 9 Schober.

509 ö, 1 Nachdem zu dem Vermögen des Gasthofs - Besihers und Handelsmanns Eduard Pohle in Lohmen

bleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wer— den wird, sich zu gewärtigen. ;

Auswärtige Gläubiger haben zu Annahme der küns— tig in der Sache ergehenden Ladungen Bevollmächtigte an hiesigem Orte zu bestellen.

Henn, am 5. Juli 1848. Das Königl. Sächsische Justizamt daselbst.

Otto Ewald Müller, Amts verweser.

Uichtamtlicher Theil. Dent schland.

reußen. Berlin, 15. Dez. Das Ju stiz⸗-Ministe⸗

9 2 rial-Blatt enthält die allgemeine Verfügung, betreffend die in

Berlin, den 6. Dezember 1848. Der General- Postmeister. von Schaper. An den Postmeister Herrn N. N.“ 3

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Sundes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 13. Dez. (O. P. A. 3.) 134 Si der verfafsfunggebenden ke dr, g sn t. e ordnung; Fortsetzung der Berathung über den vom Verfassungs⸗

Ausschusse vorgelegten Entwurf „der Reichstag“, und zwal ükt Art. V., VI. und en Erbffnung der ö . 35 ir Oer

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zu demselben geschwächt. Ohne für die Freiheit zu zittern, fann dem Staatenhause gleiches Recht mit dem Volkshause eingeräumt werden. Schon öfter seien sogar aristokratische Kammern ein Schuß für die Freiheit gewesen. Beweis sei die neuere Geschichte Frank- reichs, besonders in neuester Zeit, wo in der zweiten französischen Kamnier maßlose Corruption geherrscht. Freudentheil entwickelt folgenden Zusatz⸗-Antrag zu 8. 18: Kommt eine llebereinstinmmung nicht zu Stande, so soll zur Ausgleichung der abweichenden Ansichten eine Beputation aus beiden Häusern bestellt werden. Bleibt auch dieser Ausgleichungs-Versuch erfolglos, . treten die beiden Häuser zur gemeinschaftlichen Reife und Beschlußnahme zusammen, und dann entscheidet die Stimmen⸗Mehrheit. Mindestens die Hälfte der Mit⸗