1848 / 228 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

dischen Oberlausitz verlegt hatten, so erstaunlich vermehrt, daß sich

rache abzuhaltenden Gottesdienste, verbunden mit einer ge⸗ 1 immer fühlbarer machte, weil die Mehrzahl der nach Dres- en übersiedelten Sorben die deutsche Sprache bei weitem noch nicht so begriffen hat, um einer Predigt in deut- scher Sprache mit wahrem Segen beiwehnen zu können. Das Kultus-Ministerium, welches von diesem Uebelstande Kenntniß erlangt hatte, verordnete daher am 18. September, mit besonderer Erlaub= niß des Stadtrathes zu Dresden, so wie der Kreis-Direction daselbst, daß vor der Hand jährlich viermal durch einen wendischen Geist= lichen und einen Kantor aus der Lausitz ein Gottesdienst für die evangelisch-lutherischen Wenden zu Dresden in wendischer Sprache abgehalten werden solle. Dies geschah auch am zweiten Adbvent= Sonntage zum eistenmale. Die Anzahl der daran theilneh— menden Wenden war über alle Erwartung groß, astet Jakob aus aus Bautzen, unstreitig einer der besten, wendischen! Äanzelredner, leitete den Gottesdienst. An der Abendmahlsfeier nahmen gegen dreihundert Personen, zum Theil qus vornehmeren Standen, Antheil. . 1, .

In der zuletzt festgesetzten Disloegtion der mobilen Truppen in Thüringen hat sich Folgendes geändert, 1ste Schützen-Bataillon rückt nicht nach Weimar, sondern verbleibt, jn, Rudolstadt und Saalfeld. 2 Compagnieen des 2ten Bataillons does en Linien-Infanterie⸗ en,. rücken nunmehr nicht nach . t, sondern ius Amt

i we 1777 n * I. 9828 . nadz anla ed „id

Hessen und bei Rhein. Darm stad trale T eh (Darm st. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer der Stände verlas der Ober-Aubiteur Hoffmann von der Tribüne einen Gesetz⸗ Entwurf, das standrechtliche Verfahren bei den Groß herzoglichen Truppen betreffend. Der Großherzogliche Regierungs- Kommissar begründete diesen Gesetz- Entwurf im Wesenllichtu in folgender Weise: * ͤ Es sei bekannt, daß seit geraumer Zeit in mehreren deutschen Ländern eifrige Versuche gemacht worden sejen, das Mlltan' unken mannigfaltigen Vorspiegelungen seiner Pflicht untreu zu, machen und dastelhe z . Aufieh⸗ nung gegen die militairische Ordnung, zum Ungehorsam ub nr Wider / setzung gegen die Vorgesetzten zu verlocken. Auch in unserem Lande sceien diese Versuche nicht ohne Erfolg geblieben. Ohne solche Verführungen würde es undenkbar sein, daß sich bei Truppen, welcht'sich, gußer dem' siets be— währten Ruse der Tapferkeit, zu allen Kiten den Ruhm den Michtergut, der Mannszucht, der Subordination in hohem Maße erworben. .

J

beklagenswerthe Auftritte wie neulich si Weignen konnten ber . ö ( 7 . R ** 1 1 * zucht und Subordination seien die Grund snjnlen de iljtamr ischen! Mir lt nisses; ohne sie würde das Militair , . ab zum Ver= derben gereichen. Es liege daher im höchsten Il sC d Giaakez jedem Versuche, diese Grundsäulen zu untergraben bber zu llerschntfern, mit der größten Kraft und Entschiedenheit, besonders Tadurch entgegen zu treten, daß den überhandnehmenden Verbrechen gegen die Subordination die strengste Bestrafung auf dem Fuße folge. Da dieser Zweck auf dem Wege des ordentlichen gerichtlichen Verfahrens nicht zu erreichen sei, so habe das Militair-Strafgesetzbuch, jedoch in der Regel nur für den Zustand des Krieges, ein sehr wirtsames Mittel dazu in dem standrechtlichen Ver⸗ sahren geschaffen. Die Staats- Regierung halte es unter den gegenwärtigen Verhältnissen für durchaus nothwendig, daß dieses standrechtliche Verfahren auch dann in Anwendung gebracht werden könne, wenn sich im Frieden bei der einen oder der anderen Truppen-Abtheilung ein verbrecherischer Geist zeige. Nun bestimme zwar der Art. 538 des Militgirstraf · Gesetzbuches, ka in Friedenszeiten das standrechtliche Verfahren auf Spezialbefehl des Broßherzogs eintreten könnt, und es würde alfo der gedachte Zweck ohne ständische Mitwirkung erreicht werden können. Da indessen nach den Bestim⸗ mungen des Militair-Strafgesetzbuches das standrechtliche Verfahren der ersten Gattung (Art. 313 ff.) nur fuͤr den einzelnen bereits vorgekommenen Fall ange= ordnet werden könne, und da auch das standrechtliche Verfahren der zweilen Battung, wenn dasselbe im Fall eines Aufruhrs nach Art. 534 verkündigt werden solle, in Friedenszeiten die Einholung eines Spezialbefehls voraus setze, so würde einestheils der von der Vorausverfündigung zu erwar⸗— tende moralische Eindruck verloren gehen, und anderen Theils der wesent· liche Zweck, im eintretenden Fall ein augenblicklich warnendes Beispiel zu geben, nicht erreicht werden konnen, wenn dann zuerst die Genehmigung zu dem standrechtlichen Verfahren eingeholt werden müßte, womit ein beden— tender, zuweilen mehrtägiger Zeitverlust verbunden sein würde. Das Kriegs⸗ ministerium sei daher vom Großherzog ermächtigt worden, den Ständen eine gesetzliche Bestimmung vorzuschlagen, durch welche es möglich werde, eine Truppenabtheilung auf eine bestimmte Zeit für alle während dieser Zeit vorkommende Vergehen einer gewissen Art dem Standrecht zu unter- werfen und zugleich in Fällen, . Gefahr auf dem Verzuge hafte, so— gleich im Sinne des Gesetzes einschreiten zu können;. Der Gesetz-Entwurf selbst lautet:; h Mme no⸗ mk „Ludwig III. 2c. Art. 4. In aufetordentlichen Zeitverhältnissen kann, wenngleich kein Kriegszustand eingetreten ist, bei Truppen -Abtheilungen, in welchen sich ein verbrecherischer Geist zeigt, von dem Kriegs -⸗Ministerium die Verkündigung des Standrechts füt vit ine Mrt. 5161 des MilitairStrafge⸗ seßbbuches erwähnten Vergehen angeofmnnet werden. Diese Verkündigung hat Bultigkeit auf vier Wochen. Sic kaun, wenn die Voraus fe az fort⸗ * ö . 2 * ö

Bekanntmachungen. lr, ditt al Gira] än zd, ,n,

Es sollen folgende angeblich verloren gögangene Da-“ ' die Actien lumente: e

1368

unter ihnen das Bedürfniß nach einem von Zeit zu Zeit in ihrer

aus den am len. Thut er d der Reihe

seinem Vertheidiger. wegen Insubordination, der Dauer der Gült pen Ab

Verfahren eintreten zu lassen. mit der Verkündig kundlich 1.“

Der Gr. Regierungs- Kommissar bemente noch in seinem Vortrage zu Art. 3, daß man die darin vorgeschlagenen Bestimmun halten habe, um den Rechten des Angeschuldigien allen möglichen Schutz angedeihen zu lassen; sodann, daß er beauftragt sei, an die Stände ⸗Ver⸗ sammlung das dringende Ersuchen um die möglichst schleunige Erledi

des vorliegenden Gegenstandes zu richten.

Ausland.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 9. Dez. Die St. Petersb. Zeitung theilt in ihrem gestrigen Blatte das Ha d⸗ schreiben mit, welches der Kaiser an den Lieutenant Baron Jellachich, Ban von Croatien, gerichtet, und das nach diesem Blatte lautet: „Die musterhafte Hingebung, mit welcher Sie, dem Rufe der Ehre und der Pflicht folgend, sich der Verthei⸗ digung der legitimen Rechte Ihres Kaisers, Unseres treuen Bun— desgenossen und Freundes, gewidmet, der heit, die Sie bei der Unterdrückung des Hauptstadt Oesterreichs zum Schauplatze der W sigkeit machte, haben Ihnen volles Recht auf-Unsere Achtung erwor— ben. Indem Wir Ihnen Unser Wohlwollen zu bezeigen und zugleich in Ihrer Person die Thaten der tapferen Truppen, die unter baben Wir Sie zum Ritter Fürsten Wladimir 1ster Klasse ernannt, dessen Insignien Wir Ihnen hierbei übersenden. ben Ihnen wohlgewogen. (gez. Nikolaus.

Führung kämpften, zu ehren wünschen, des Ordens des heiligen Apostelgleichen

Novimber 18418.

Se. Majestät der Kaiser hat dem Adel des Gouvernements Jekaterinoslaw für die von demselben 20,6) Tschetwert Getraide zum Besten und seine Gefühle wahrer Unterthanentreue zu den Füßen Sr. Ma⸗ sestät durch eigene Deputirte niederzulegen, seinen Dank für diesen Beweis der Ergebenheit für Thron und Vaterland auszudrücken be⸗

fohlen.

Der Geheimerath und Senator Fürst Lobanoff⸗Rostowskin ll.

ist gestorben.

7 ff ö i. Illgierungs- Rath von Ehrenberg ausgestellt, nebst Yöypothelenschein vom 27. August 1844,

Schweiz. Bern, 10. Dez. (Frkf. J.) vom Regierungsrath beschlossen: 1) beim Großen Rathe auf Auf⸗ hebung der Congregationen der Ursulinerinnen anzutr selben, unter Vorbehalt, daß sie sich jeder Umtriebe enthalten, eine Jahresfrist zu gestatten; 3) vom Großen Rat zu Handen des Regierungsrathes einzuholen, die ziehen und die Liquidation der finanziellen Verhältnisse anzuordnen, und 4) diejenigen Ordeneglieder de St. Vincent de Providence, welche Ausländerinnen sind, polizeilich

zu weisen.

Tessin. (Frankf. Journ. Die hiesige Regierung hat, in— dem sie die zur Vollziehung des bekannten B. schlusses der Bundes versamnlung hinsichtlich der Flüchtlinge erforderlichen Schritte that, an den eidgenössischen Bundesrath ein Schreiben gerichtet, worin sie ih re abweichenden Ansichten über die fragliche Angelegenheit vorträgt und sich ihrerseits gegen das Urtheil, das die gebildeten Nationen

hierüber a

ussprechen werden, verwahrt.

gen für nöthig ge—

österreichischen General-

Muth und die Entschlossen— Aufruhrs bewiesen, der die uth und der Zügello—

Zarskoje - Selo, 9.

dargelegte Bereitwigigkeit, der Truppen darzubringen

Am ten d. wurde

neun Monate des * 1848 befördert: 245, 124 Personen unt 16 L508 Ctr. 93 Pfd. Güter, vereinnahmt wurden 683 Parent 139,373 Rthlr. 17 Ngr., für Güter 188,879 Rihlr. 8 Ngr. 9 Pl. Insgesammt: 328, 2562 Rthlr. 25 Ngr. 9 Pf.; in gleichem Zeitraum

Ctr. 30 Pfd. Güter, die Einnahme betrug für Personen 148,831 Rthlr. 3 Ngr. 7 Pf. und für Güter 182,708 Rthlr. 3 Ngr. Ins⸗ gesammt: 331,539 Rthlr. 6 Ngr. 7 Pf. In genanntem Zeittaum des Jahres 1848 wurden sonach nur weniger befördert: 769 Per— sonen, die Einnahme ergab aber einen Ausfall von 9457 Rihlt. 16 Agr, 7 Pf., an Gütern wurden ebenfalls weniger befördert 14,23? Ctr. 537 Pfd., die Einnahme dafür ergab aber pro Jahr 1848 eine Steigerung von 6171 Rthlr. 5 Ng. 9 Pf.; es zeigt sonach genannter Zeitraum des Jahres 1818 gegen denselben im Jahre 1817 nur eine Minder - Einnahme von 3336, Rthlr. 10 Ngr. 8 Pf. Daß der Verkehr auch auf dieser Bahn eine bedeutende Steigerung gebabt hätte, wenn nicht die allgemeine Stockung nach tbeilig gewirft hätte, zeigt der Vergleich der verschiedenen Quartal Es wurden im ersten Quartal pro Jahr 1848 befördert: S9. 6 Personen für 31, 70 Rthlr. 1 Ngr. und 630, 151 CEtr. Sh Pfd Güter für 75, 5 14 Rthlr. 15 Ngr., oder Gesammt Einnahme 10742263 Rihlr. 29 Ngr., was gegen das erste Quartal des Jahres 1847 mehr beträgt: 13,880 Persenen, 156,334 Ctr. 77. Pfd. Gü⸗ ter, mit einer Mehr⸗ Einnahme für Personen 6189 Nthlr. 2 Mgr. 8. Pf. und für, Güter die bedeutend Summe von 20,568 Rthlr. 5 Ngr. Inogesammt 26,0) 7. Rihlr, 7Ngr. 8 Pf., durchschnittlich pro Monat und Meile wurden verelnnahmt in diesem Zeitraum pro Jahr 1848: füt Perfonmn ü Rihlr. 29 NJr. 5 Pf., für Güter 37e Rihlr. 19 Ngr. 6 Pf. Insgesammt 821 Rihlr. 19 Ngr. 1 Pf.; desgleichen im ersten Quartale des Jahres 1847 für Personen 153 Rthlr. 16 Ngr. 7 Pf, für Güter 21 Rthlr. 5 Ngr. 1 Pf. Ins gesammt 617 Rthlr. 1 Ngr. 8 Pf. Im zweiten Quartale pro 13148 wurden befördert 30,312 Personen, 442,469 Ctr. 22 Pfd. Güter. Die Einnahme betrug: für Personen 53, 27 Rthlr. 4 Ngr. für Güter 52, 966 Rthlr. 27 Ngr. Insgesammt 105,994 Rthli. 1 Ngr. oder pro 1818 gegen 1847 weniger 7563 Personen, 113,583 Ctr. 29 Pfd. Güter, und Einnahme 'für Personen 627 Rthlr. 8 Ngr. 1 Pf., für Güter S627 Rthlr. 28 Ngr. Insgesammt: 14,898 Rthilr. 6 Ngr. 1 Pf, durchschnittlich pro Monat und Meile betrug die Einnahme für Personen 106 Rthlr. 10 Ngr., für Güter 105 Rthlr. 26 Ngr. 3 Pf. Insgesammt SI2 Rhlr. 5 Nar. 3 Pf. des gleichen im zweiten QGuanßsale pro 1817 für Personen 454 Rthlr. 11 Ngrön Wfö, für Güter 471 Rthlr. 29 Ngr. 7 Pf. Insge sammtz vi Rithlr. 11 Ngr. 3 Pf. Im dlit len Quartale Fes Jahres 1818 wurden besördert ö, 21 Personen, 538,887 CEtr. S2 Psd. Güter die Eimahme betrug für Personen I, 636 Rthlr. 20 Nar., für Güter 60. zh7 Rthlr. 206 Ngr. 9 Pf. Insgesammt: 115,034 Rthlr. 23 Ngr. 9 Pf. oder pro drittes Quartal 1818 gegen dasselbe im Jahre 1817 weniger 7026 Personen, 6,988 Ctr. 15 Pfd. Güter, und Einnahme für Personen 376 Rthlr. 11 Ngr. 4 Pf., für Güter 5709 Rthlr. 1 Ngr. 1 Pf. Ine gesammt: 15,( 85 Rthlr. 12 Ngr. 5 Pf. Durchschnittlich pro Monat und Meile wurden in diesem Zeitraum pro Jahr 1818 vereinnahmt für Personen 418 Rthlr. 20 Ngr. 2 Pf., für Güter 162 Rihlr. 21 Ngr. Pf. Insgesammt: 881 Rthlr. 14 Ngr. 8 Pf., desgleichen im dritten Quartal des Jahres 1817 für Personen 90 Rthlr. 15 Ngr. 7 Pf., sür Gü⸗ ter 506 Rthlr. 17 Ngr. Insgesammt 997 Rthlr. 2Ngr. 7 Pf., die durch schnittliche Gesammi⸗ Einnahme betrug sonach pro Monat und Meile in sämmtlichen neun Monaten des Jahres 1818 2515 Rthlr. 10 Ngr. 2 Pf. und pro Jahr 1847: 2510 Rthlr. 15 Ngr. 8 Pf., was pro

he die Ermächtigung sen Beschluß zu voll⸗

Paul und de la aus dem Kantone

Eisenbahn⸗Verkehr. Sächsisch⸗Bayerische Staats Eisenbahn. Auf der Sächsischen-Bayerischen Bahn wurden im Laufe der ersten

in Berlin bei dem Herrn E. lige Geiststraße Nr. oder in unserer Haupt- Kasse hierselbst! gegen Aushändigung der Coupons

eines die Nummern und den Geldb

unter Beifügung R 8... 9 38. t mi, 6ige,, m. 619 9. und

etrag enthaltenden

Jahr 1848 weniger beträgt 25 Rthlr. 5 Ngr. 6 Pf. Im ganzen Jahre 1846 wurden befördert 304,812 Personen, 1,375,709 Ctr. 3 Pfd. Güter, die Einnahme betrug für Personen 163 599 Rthlr Nr. 8 Pf, für Güter 166, M0 Rthlr. 6 Ngr. h Pf, zusammen 50 470 Rthlr. 13 Ngr. 4 Pf., und zwar vom 1. Januar bis ust. Mai, in welchem Zeitraum nur die Stick. von Leipzig bis Zwickau 14 Meilen, im Betrieb war: 110, 832 Personen, 174,731 Ctr. ] Pd Hüter; die Einnahme betrug für Personen Ha, ss Rthlr? Igr. 2Pf. für Güter 5h. 102 Rthlr. 28 Ngr., zusammen 126,987 Rthir. 29 Ngr. 2 Pf.; duichschnittlich pro Monat und Meile betrüg die Ge—= sammt⸗Einnahme 20590 Rthlr. 18 Ngr. 2Pf.; und in dem Zeitraume vom J. Juni bis ult. Dezember, in welchem die Strecke von Leipzig bis Reichenbach und Zwickau 11 Meilen im Betriebe war wurden besördert 193,980 Personen, 06.84 Ctr. 44 Pfd. Güter die Einnahme betrug für Personen 118,691 Rtylr. 6 Ngr. 6 Pf. für

Güter 110,797 Rthlr. 8 Ngr. 6 Pf., zusammen 229,49 5Isthlr.

14 Ngr. 2 Pfe oder durchschnittlich pio Monat und Meile 2261 Rthlr.

533 .

* m rr m me, e, de, mm me,. ö

* J. Meyer / heir je pa Actie innerhalb 6 Wochen entweder bei uñ 39 wohnhaft, 1 serer hifüg n Hauptkasse Schifferstraße Nr. 12 H

oder bei Herrn S. Herz in Berlin ? Doro⸗ theenstraße Nr. 1 in den Vormittagsstunden von, 9 bis 12 Uhr einznzahlen,

des Jahres 1817 wurden befördert: 246, 133 Personen, 1,625,716 in allen Theilen der Monarchie

Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

stimmt werden kann.

Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Auflösung des Landtages.

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für 4 Rthlr.⸗ = 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr.

ohne Preis⸗ Erhöhung.

228.

Staats- Anzei

Preusßischer

Berlin, Montag den 18. Dezember

Alle Post⸗2Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

8

——

e

Damit wir in den Stand gesetzt werden, den verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchem die vollständigen stenographischen Berichte

über die Sitzungen der zu Ende des Monats Februar k. J. zusammentretenden beiden Kammern werden ausgegeben werden, vollständige Exemplare zu liefern,

Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare nicht immer nachgeliefert werden können.

werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das erste Quartal 1849 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage sogleich zu Anfange desselben danach be—

Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.

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Dentschlan d.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der

verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Unterhandlungen des Reichs= Marine? Departements. Rückkehr des frankfurter Bataillons aus Schleswig -Holstein. Adressen aus Desterreich. Beabsichtigter Antrag des Reichs⸗Ministeriums.

Besterreich. Wien. Erlaß des Kaisers. Erklärung. Inns-—

bruck. Ansprache des Präsidenten des ständischen Ausschusses an das

92 1

. Ver⸗ öffentlichung eines Landes-Verfassungs-⸗Gesetzes.

Oldenburg. Oldenburg. Landtags-⸗Verhandlungen.

Ausland.

Oesterreich. Mailand. Tagesbefehl Radetzky's. ;

Frankreich. National -Versammlung. Kreditverlangen für den Krieg am La Plata. Erneuerung des Präsidenten der Versammlung.

Aussetzung der Amnestiefragen. Paris. Die Präsidentenwahl

und ihre Folgen. Carlier und Ledru Rollin. Prondhon. Nach- richten aus Turin und Rom. - .

Großbritanien und Irland. London. Pathengeschenk Prinz Wal— demar's an Oberstlieutenant Gough. Statue Wellington's. Die Fürsten Borghese und Doria. Militairische Ansiedelungen in Neu⸗ Seeland. Nachrichten vom Cap. Die britische Politik in Ostindien.

Schweiz. Bern. Vorlesungen A. Gurowski's. Aarau. Bau einer Kettenbrücke über die Aar. Tessin. Ausweisung der Flüchtlinge. Waadt. Staatsrathswahl.

Italien. Nom. Die Regierungs-Komuuission nach Bologna gereist.

Bevorstehende Auflösung des Ministeriums. Die Minister⸗Krisis in Turin. Abwesenheit des ernannten Regierungs- Ausschusses. Neapel. Schreiben des Papstes an den Kardinal Patrizzie. Ver mischtes. Florenz. Vermischtes. Gaeta. Näheres über die Flucht des Papstes und dessen Protest. Empfang der neapolitanischen Hofgeistlichen. .

Börsfen- und Handels Nachrichten.

Beilage.

1 41TAInHMt Amlllcher

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: K m Polizei-Sergeanten Laurenz Sieger in ö . Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Unterofsizier von K ö. ritz . 16ten Infanterie Regiments, dem Fuß-Gendarmen . ö ssten Gendarmerie Brigade und dem Wehrmann Fisch er vom Zten Bataillon (2ten Berliner) 20sten Landwehr-Regiments, die Ret⸗

e P 8. 31 l vo ungs-Medaille am Bande zu verleihen.

s. Vt

F 9 9 J * 57 NM 1. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preuß en ist nach Wei mar gereist.

Der bisherige Ober-Landesgerichts-Assessoy Scholtz sst zum 3 k ö ö 8 drichte zu Meseritz

Justiz-Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Meserit

und zugleich zum Notarius im Bezirke des Königlichen Ober-Landes⸗

11 5 . 3 111 ö ; ie. . .

gerichts zu Posen, vom 1. Januar 1849 ab, ernannt worden.

A b 7 3 is . d r auß rrordentliche 6 esand te und bevollm? ch⸗

* gelelst 23 51 ? ö r. ;

tigte Minister 4m päpstlichen 8 ose, Kammerherr von U se dom, Ile 911

nach Rom. !. . Ia s che Staat Se,. Ercellenz der Großherzoglich mecklenburg -strelitzsche Staats-

General- Kommando eingezogenen Erkundigungen, die Angabe,

worden seien, auf Unwahrheit beruhe, und daß in dieser Bezie

schen General-Kommando's, General Auersperg, wird gleich—

tersuchung hat ergehen lassen. In gleichem Sinne wurde ein Schrei⸗ ben an das österreichische Justizministerium gerichtet. Die vom

2. Dezember datirte, durch den österreichischen Bevollmächtigten bei

der Centralgewalt dem Reichsministerium übergebene Antwort des österreichischen Justizministers enthält die Erklärung, daß, laut den durch das österreichische Kriegsministerium bei dem österreichischen

daß wiener Studenten von österreichischen Soldaten aufgehängt

hung somit durchaus kein Grund zur Eirleitung einer Untersu⸗ chung vorliege. Eine Abschrift des Berichtes des österreichi—

falls verlesen. Hierdurch findet die Interpellation der Abgeordneten Joseph und Zimmermann ihre Erledigung. Zimmermann aus Spandau kann die gegebenen Erklärungen zur Beantwor⸗ tung seiner Anfragen nicht für erschöpfend halten (Gelächter) und beantragt die Verweisung der betreffenden Aktenstücke an einen Ausschuß. Zur Unterstützung dieses Antrags erwähnt F röbel der ihm von Mitgliedern des wiener Reichstags gemachten Mitthei⸗ lung, wonach in der That der Leichnam eines wiener Studenten, bei dessen Anblick ein Mitglied des genannten Reichstags den Verstand verloren habe, in den Vorsaal des Sitzungssaales gebracht worden sei. Nach dem Zimmermannschen Antrage wird die Verweisung der Mittheilungen des Reichsministeriums der Justiz en den Ausschuß für die österreichische Frage zur Begutachtung, beschlossen. Neu— bauer aus Wien erklärt, daß er persönlich in Wien gegenwärtig gewesen, als der verstümmelte Leichnam eines Studenten ausgestellt

fassung in

gewesen sei. Nach der allgemeinen Annahme sei jedoch dieser Leichnam in dem anatomischen Saale der Akademie verstümmelt und sodann herumgetragen worden, um das öffentliche Mitleid zu erre⸗ gen. (Hört!! Mit Fröbel's wiederholter Erklärung, daß er die von Reichstags- Mitgliedern ihm gemachten Mittheilungen ledig⸗ lich zur Unterstützung des Zimmermannschen Antrags erwähnt habe, sindet dieser Gegenstand seine Erledigung. Der Präsident zeigt neue Eingänge für den Bau der deutschen Kriegsflotte an, darunter 70600 Fl. von der Direction der aachener und münchener Feuerver⸗ sicherungsgesellschaft und 2178 italienische Lire von den, Deutschen in Toscana. (Bravo!) Der Vorsitzende des völkerrechtlichen Aus— schusses von Wydenbrugk, macht die Anzeige von der in dieser Kommission nothwendig gewordenen Ergänzungswahl und theilt die Namen der zu diesem Zwecke vorgeschlagenen Kandidaten mit. Die Wahl selbst wird in einer folgenden Sitzung vorgenommen werden. Wernher aus Nierstein interpellirt das Reichsministerium des Krie⸗ ges, ob es demselben bekannt sei, daß die dänische Reg erung das in den Ostseehäfen lagernde Schiffbauholz aufkaufen lasse, und ob das Reichskriegsministerium die Abfuhr dieses Holzes, wie das Völkerrecht es billige, verhindern wolle. Der Vorsitzende, verkündet die Tages ordnung. Abgeordneter Dahlmann als Berichterstatter des Verfal⸗ sungsausschusses erhält das Schlußwort in der Verhandlung des S. 19 des Entwurfs vom Reichstag. Der Redner beleuchtet die verschiedenen zu §. 19 gestellten Verbesserungsvorschläge und vertheidigt die An⸗ träge des Ausschusses gegen die gegen das absolute Veto gerich⸗ teten Minoritätserachten. Mit Auszeichnung gedenkt der Redner des in der letzten Sitzung gehaltenen Vortrages des Abgeordneten von Vincke. Das unbedingte Veto sei das unzertrennliche Merkmal einer geordneten Regierung, und wenn man den Einwand erhebe, daß in einer republikanischen Regierung das Veto nichts tauge, so werde gerade dadurch der Beweis geliefert, daß die monarchische Regie⸗ rungsform weit höher stehe, als die republikanische. (Widerspruch links Der Redner fügt hinzu, daß der Beweis seiner Behauptung

mit Namensaufruf über den Eingang des §. 19 des Entwurfes, wel⸗ cher die Feststellung des absoluten Veto enthält. Die Abstimmung wird vorgenommen und der gedachte Eingang, also lautend: „Bei Ausübung der der Reichsgewalt zugewiesenen Befugnisse ist die Ueber⸗ einstimmung der Reichs⸗Regierung und des Reichstages in folgenden Fällen (s. die einzelnen Punkte in dem im gestrigen Haupiblatte ent⸗ haltenen Bericht über die letzte Sitzung) erforderlich“, mit 267 ge⸗ gen 207 Stimmen abgelehnt. Mehrere auf diese Abstimmung bezug⸗ habende Eiklärungen werden verlesen. Ohne ihre Abstimmung bei

voelld rd

der zweiten Lesung präjudiziren zu wollen, haben Grumbrecht und Höfken gegen das absolute Veto gestimmt, weil diese Frage erst bei der Entscheidung über die Form der Reichs-Regierung zu beurthei⸗ len sei. Um die Reichsgewalt nicht zu einem Schattenbild herab— zuwürdigen, sondern um dieselbe zu stärken, erklären Jahn. und Genossen gegen das absolute Veto gestimmt zu baben. von Vincke und mehrere andere Mitglieder der Rechten verwahren sich gegen die Folgen des Beschlusses über ein suspensives Veto. Ferner wurden verworfen der Antrag des Abgeordneten von Trützschler: „Die Re⸗ gierung ist verpflichtet, die Reichstags⸗-Beschlüsse auszuführen“; eben

so die Anträge der Abgeordneten Schmitt aus Berlin, Nauwerck,

Schulz, Claussen u. A., welche darauf gerichtet sind, daß ein Reiche⸗

tags-Beschluß, gegen dessen Ausführung die Reichsregierung Beden ken habe, nach nochmaliger Berathung und unveränderter Beschluß

w”derselben Session Cdie Anträge weichen hinsichtlich der Termine von einander ab) ohne Weiteres Gesetzeskraft erhalte. Das vierte Minoritätserachten, unterzeichnet von Mittermaier, Wigard, Zell und Schreiner, wird mit 276 gegen 196 Stim⸗ men verworfen. In gleicher Weise die Anträge der Abgeordne⸗ ten von Maltzahn und Heisterbergh. Zum Beschluß wurde er⸗ hoben der Antrag des Abgeordneten Fallati, und zwar mit 2 ge⸗ gen 187 Stimmen. Der Beschluß lautet: „Ein Beschluß des Neichs⸗ tages, welcher die Zustimmung des Reichs oberhauptes nicht erlangt hat, darf in derselben Session nicht wiederholt werden. Ist ein Be⸗ schluß vom Reichstage in drei auf einander folgenden ordentlichen Sessionen wieder in Erwägung genommen und ungeändert gefaßt worden, so wird er zum Gesetz, auch wenn die Sanction des Neichs⸗ Oberhauptes nicht erfolgt, sobald der Reichstag sich schließt.“ Der Eingang des §. 19: „Bei Ausübung der der Reichsgewalt zugewie⸗ senen Befugnisse ist die Uebereinstimmung der Reichs Regierung und des Reichstages in folgenden Fällen erforderlich“, fällt in Folge die⸗ ser Abstimmung weg, und es wird der Verfassungs⸗Ausschuß mit der Redaction einer neuen Einleitung beauftragt. Die Abstimmung über die einzelnen Punkte führt zu folgenden Beschlüssen: „1) Wenn es sich um die Erlassung, Aufhebung, Abänderung oder Auslegung von Reichs= gesetzen handelt; 2) wenn Landesfestungen zu Reichefestungen erklärt werden; 3) wenn Handels-, Schifffahrté⸗ und Aus lieferunge⸗Ver⸗ träge mit dem Auslande geschlossen werden, so wie überhaupt völker⸗ rechtliche Verträge, insofern sie das Reich belasten; 4) wenn nicht⸗ deutsche Länder und Landestheile dem deutschen Zollgebiet angeschlos⸗ sen oder einzelne Orte oder Gebietstheile von der Zoll inie ausge⸗ schlosseun werden sollen; 5) wenn deutsche Landestheile abgetreten, oder wenn nichtdeutsche Gebiete dem Reiche einverleibt oder auf an⸗ dere Weise mit demselben verbunden werden sollen.“ Ueber die das Finanzwesen betreffenden Punkte wird der Verfassungs-Ausschuß eine besondere Vorlage machen. Es wird zum zweiten Gegenstand der Tagesorbnung geschritten. Die Versammlung verzichtet auf die Dis⸗ kussion über Art. V. S. 15 u. f. der revidirten Grundrechte. Vice⸗ Präsident Beseler, nimmt die Abstimmung vor, deren Ergebniß folgende Beschlüsse sind: „Art. V. 5. 15. Jeder Deut che ist unbe⸗ schränkt in der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Uebung seiner

Verzeichnisses in Empfang genommen werden f n t is ꝛichnis 89 r. widrigenfälls die bereits geleistete cht en⸗ Glogau, den 12. Dezember 1818. gen! . D

a) die Obligation der Wittwe Dorothee Schwarzen— . 75. . an.

berg, geb. Hornschuh, vom 13. September 1826 N ͤ * er . m, . . Nr. 44,893. der Halle-Thüringer Eisenbahn-Ge⸗ ,, . keusche , ,, . den . . . .

zn. M1. zu Dachwig laus geh hir . von Alvensleben zu Potsdam abhanden gekom⸗ Niederschlesische Zweigbahn.

schein vom 28. Januar 1526, nsir men sind, . h h 8. . Die Zahlung der für das Verwal—

om . , F guf Antrag der Interessent isi die Dhligation der vereb 94h Rü, den Antrag der Interessenten amortisirt werden. ö Dbligation der verthelichtet, e fi ff, J tungs- Jahr 1847 auf 2 Thlr. pro

6g den der Lulesch, geb. Gast, vom 17*. , 6, e, , Ther fordern wir die etwanigen unbekannten Inhaber . 1 Hir. * i . . nal , fee e, aufg ich spätestens r n gm Stamm. ctie 3s 100 Thlr. festzesf ien Wittwe Belling, geb. Bellerman n 2a den 28. März k. 9. Vormittags 10 Uhr, K no mr sss,

Frankfurt a. M., A. der verfafsunggebenden Reichs-Versammlung. ges⸗ ordnung: Schlußvortrag des Berichterstatters und Absimnung . ;

ö E tfs „de eic z Fortse er Berathung en. 9 des Entwurfs „der Reichstag“; Fortsetzung der Berathung lleinen V zweiten Leitung der Grundrechte.) Der Prä⸗' ner, manchmal gilt es, eine Krone zu retten, und

ö k. h Neu⸗Strelitz. . ; r . Verbreche d Vergehen, welche bei Ausübung dieser Frei⸗

5 Minister von X e witz, nach ? P . x 9 die se legun etzt am Orte wäre. Religion. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausu ig dieser F l

9 ö . . - —————— ihm sicher glücken werde, wenn diese Darlegung jetzt au we Jdlif : 1 , . rc, ?

r , . al ver fallen, dis bu ch ing ng , , In ar! würde Manches naturgemäßer und menschlich richtiger heit begangen werden, sind nach dem 2 zu hett aft, 8. 16.

liche Zeichnung und die früheren Zahlungen den Actio⸗-— . stehen, wenn nicht in diesem Lande die staatgemäße Anwendung des] Durch das religiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen

nairen gegebenen Anrechte auf den Empfang von Alctien SV 2AM ö 8** . l eil n unmöglich gemacht wäre. Der Redner erinnert an die Sstin⸗ J und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Ter

, ,, , die ertheilten Quittungsbogen 10h am 116. her C ) 9 , Emancipation, wobei der Regent das staats bürgerlichen ', . . 44 ,,,

. en. : r . atgemäß, einlegte. Dieses Veto könne dessen. Jede Religions- Gesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegen⸗

Magdeburg, den 29. November 1848. Veto, wenn auch nicht staatgemäß, einlegte. ieses B. . g *. w lei er de emeinen S s⸗Gesetze

; ? Sire tt r t u m D ent schland. inge achtet in volle Kraft trẽten, wenn elwa das englische Parlament sich heiten selbstständig, bleibt, aber den. allgemeinen ,, . .

d M b Wi h schen Eisenbabn⸗Gesellsckaf C ; 3. ; , sonen zu erlassen, wie jüngst die preu⸗ unterworfen. eine Religions Gesellschaft genießzt, vor än eren or⸗

i ö „öder Magdeburg Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschast. . dahin versteigen würde, Proclan ationen zu erlassen, wie jün Recht'einer rechte Lurch den Staat; 's besteht fernerkin keine Staats-Kirche

Verpfandung dir * at , , zu lCifurt, un , San hiessger Gerichts telle, Geschäftszimmer Nr. I4, Hor 25 Dividende erfolgt gegen Ubga bel nsse. (gez.) Harte. Bundes - Ange le 9en h k ßische Landes⸗Versammlung gethan. Im Staate müsse das Recht. einer . 5 . C ischestẽf pürfen sich bilden; einer Anerken= Acker Fos. 606. Nr len, n, Hin, rn, , dem Deputirten, Herrn ber- Landesgerichts. Asse sor 8 Ader Dividendenscheine Nil i! ut rints; Hr] 14. Des. (O. P. A. 3 135ste Sitzung reitenden Gewalt herr schen. Eine solche teitende Gewalt, 36 gon g . ü 1e n , den kHiad bedarf es nicht. S. 18. die Obligation des Essigbrauers Johann Wusl⸗ Senff, entweder persönlich oder durch einen gehörig le. Verzei erselben, welches die Nummer und den . Ka, Niedergericht hierselbst hat auf Anhalten der ö ; ĩ (Tages- von Preußen sie geübt, möchten auch Jehler n , , nn , . 66 lirchlichen Handlung oder Feierlichkeit ge⸗ feld vom 13. Juni 1813 en 5g hn. n dan r gitimitten und instruirten Bevollmächtigten ans der veldhetrag enthält, in den Tagen vom 15. bis Mn dh, wand nom. L. Jacobs solche rettende Gewalt könne durch kein suspensives Veto geübt wer- . eman 9 3 ö 9 . 3 4 ir m sel fünftig shn stücken zu 5 gr 8 Pf. ä den Kaufmann Jo⸗ Zahl der hiesigen Jastiz-Kommissarien, von denen auf 31. Januar t. J., Vormittags von 9 bis 17 Uhr, in Potedam ein Proklam dahin ertannt: Die Krone nirderlegen, sei ein kleiner Akt; aber, rust der Red; zwungen werten. 96 ef i, 20. Die bürgerliche Gültigkeit hann Wilhelm Stoltz zu Erfurt, unter Verpfan. Ten Fall der ünbefannischaft die Herren Jestizrath izr. entweder 6 im pn daß Alle, welche an den von dem Vereinigten Kamm— 8 hier galt es! So wahr mir Gott helfe. . 8. 30. [ . innig: ih. p in Berlin bei dem Herrn E. . Mehr, Hei- über die Vorlage zur der Ehe ist nur von der Vollziehung des Civil‘ Aktes abhängig;

garn *“ Comtoir in Gotha auf Reimarus C Co. 3

dung des Hauses ver. Nr. e, r, , DHadelich I., Justizrath Rotger und Justiz-⸗Kommissarius zu Erfurt, mit Hopothekenschein vom 6. Mar , i . r n . 1

zrüche senen gel und dessen Ehefrau Catharine, geb. Tölle, vom genfalls ihnen deshalb 1.2. August 18253 über 409 Thir? Prenß; Cour, erlegt und mit Amortisation der Dolumenjse verfahren

die Obligationen des Johann Michael Rosensten⸗

unter Verpfändung des Wohnhauses mit Scheu werden wird. und Garten Nr. 47. und 48. zu Melchendorf und einiger Ackergrundstücke in Melchendörfer und Dit= telstedter Flur, resp. vom 20. Mai 1837 über 100

Erfurt, den J. Dezember 1848. Königl. pre

okumenten nachzuweisen, widri-⸗ alb ein ewiges Stillschweigen auf⸗

Land- und Stadtgericht.

v. Brauchitsch. 565 h]

Thlr. Preuß. Cour., unter Verpfändung von 1 Acker Hol. 271. Nr. 355. und 1 Acker Ea. 48. 57996 Nr. 556. in Melchendörfer Flur, beide auf den Regierungs- Rath don Kleist ausgestellt und durch Tession vom 22. Juni 1814 auf den Regierungs⸗ Nah von ie sons ö Erfurt, jetzt in Sprottau, übergegangen, neb othekenschein vom 27. August 1544, , , .

Niedersch . Die am 2. Januar“. J. fälli⸗

gen Zinsen unserer 4- und uro en⸗ H tigen Prioritãts . Obligationen ar. A.

lesische Zeigbahn.

lige Geiststraße Nr. 39 wo h oder in unserer Hauplkasse hierselbst. 1 12. Dezember 1845. Direct ö nmn.

Magdeburg-Wittenbergesche Eisenbahn.

Diejenigen Herren Actionaire, welche

die durch unsere Bekanntmachung vom E18. Oktober (. auegeschriebene neunte Actienrate von zehn Prozent bis Hum sestgesetzten Schluß -Termine, den

J 23sten d. M., nicht geleistet ha⸗

Glogau, der D

nh aft, Monat vom 29. April 1818 zahlbar gezogenen und

von diesen aeceptirten Prima-Wechsel groß Beo. Mk. 3460, welcher demnächst an Weiß jun. E Co. in Langensalze, von diesen an Gebr. Schickler in Bers lin, von diesen an B. Goldschmidt daselbst, von die— sem an die Preußische Bank, von dieser wiederum an B. Goldschmidt und von Letzterem an L. Jacobs in Potsdam am 15. Juli d. J. indossirt worden, und welcher Wechsel sodann verloren gegangen, Ansprüche u haben glauben oder der Mortisication dieses Wech— . widersprechen wollen, diese ihre respeltiven An und Widersprüche durch einen hiesigen Bevollmäch— tigten bis zum 30. April 15649, als dem einzigen peremtorisch anberaumten Termine, im Niedergerichte zu melden und demnächst zu rechtsertigen schuldig sein sollen, bei Strafe des Ausschlusses und ewigen Slill—

sident H. von Gagern eröffnet die Sitzung um 9 6. ö ö. eine . das Ml er. der Neichsversammlung gerich⸗ tete Zuschrift verliest, worin die fürstlich Thurn und Taxissche . neral-⸗Post⸗Direction die Anzeige macht, daß die bei der hiesigen Po ankommenden und abgehenden Geldsendungen der Mitglieder der Reichsversammlung, wie seither schon mit Briefen und , geschehen, portofrei befördert werden. Ein Schreiben . ö x Justiz-Ministeriums an den Vorsitzenden der Neichs versamm e⸗ spricht eine unterm 24. Oktober von den Abgeordneten Jose ph aus Sachsen und Zimmermann aus Spandau an * Reichs Justiz Minister gerichtete Interpellation, die angebliche e, ,,. 56 Studenten durch mehrere unter dem Oberbefehle des ener! n Auersperg stehende Soldaten betreffend. Der Herr 3 macht die Mittheilung, daß er bereits unterm 23. Oktober . nach Wien entsendeten Reichs-Kommissäre die Aufforderung zur Er⸗

Uhr Vormit-⸗ (Bravo rechts und im Centrum; links Zischen.) Die Verbesserungs⸗

Anträge seien alle gleich viel werth; der Redner wolle Niemand per⸗ sönlich antasten, aber sie seien alle gar nichts werth. (Heiterkeit) Deutschlands Drangsal in den letzten Jahrzehnten habe nicht in dem Veto, sondern in der absolutistischen Regierung der Hauptstaaten Oesterreich und Preußen gewurzelt. Die Frage des Veto's sei leine Freiheits', keine Gottesgnadenfrage, sondern eine Machtfrage. Tre⸗ ten Sie in die Spuren der klugen Belgier, wendet sich der Redner an die Versammlung, welche wohl wußten, was sie thaten, als sie ihren König nicht tiefer stellten, als andere Völker es gethan. Sie sind nicht nur hierher gekommen, um die Freiheit Deutsch= lands zu gründen, sondern auch um die Macht des künftigen Deutschlands anzubahnen, um Deutschland zu einer politischen Größe zu machen. Wenn Sie das mit besonnenem Urtheile wollen, so setzen

Sie eine im Innern kräftige und im Ausland geachtete Regierung ein. (Beifall.. Rösler aus Oels beantragt namentliche Abstimmung

die kirchlich! Trauung kann nur nach der Vollziehung des Cwil⸗ Aktes stattfinden. Die Religions⸗-Verschiedenheit ist kein bürger⸗ liches Ehehinderniß. §. 21. Die Standesbücher werden von den bürgerlichen Behörden geführt.“ Hiermit ist die Abstimmung iber den Art. V. der Grundrechte vollendet. Ruf nach ,, Der Präsident läßt abstimmen, worauf die Mehrheit . Derfhanmnlung für die Vertagung der Verhandlungen sich , ,. , n. , n, ,,, 1 1 . 2 über den von ihm gestellten und dieser Kenmmission zur Prüfung „nn. . Antrag, . 1 ,. land und dem nichtdeutschen, tert ttreffend. . nd 75ni e e Verhandlung über diesen Gegenstand Königsberg antwortet, daß eine Verb ars , , e n icht eingleitet werden könne, bevor man nicht über dasz uten ah? lichten g fen, e chen Modvinzen zu dem e e e . im Klaten sei. Schluß der Sitzung um 3 Uhr R

5 ö und B. könn ; R die Obligation des Michael Rosenstengel vom 20. NMDosten bis , * 2 , i ws fefa fra.

Juni 18144 über 100 Thlr., unter erpfändung Lon 9 bis 12 u f ] des dauses Nr. 19. zu Melchendorf, auf benselben Sonn und Feiertage, en weder , di tles , n . silta d . * 2e u

schweigens. Hamburg, den 16. Dezember 1848. Zur Beglaubigung: G. Pembller, Dr, Altuarius

mittelung der Thatsachen und beziehungsweisen Einleitung einer Un⸗

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