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S. 6. ü Aufhebung des Gesetzes vom 13. Juli 1836 sind auch
die . ke der 5. 25 dieses Gesetzes dem Besitzer, der das Gut zu dem im 8. 7 bezeichneten Preise übernommen und keine ehelichen Kinder am Leben hat, auferlegt, so wie diejenigen Beschran . kungen aufgehoben, welchen sich ein bäuerlicher Wirth nach 53. 14 des Reglements für die paderbornsche Tilgungs⸗Kasse vom 8. August 1836 (Gesetz⸗Sammlung S. 239) unterworfen hat.
Im Hypothekenbuche eingetragene Beschränkungen dieser Art sind kostenfrei zu löschen. ,,,, ;
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Potsdam, den 18. Dezember 1848.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
Gr. von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Stretha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz-⸗Minister. Für den Minister der auswärtigen Kühne. Angelegenheiten. Graf von Bülow. Verordnung, betreffend die bäuerliche Erbfolge in der Provinz Westfalen.
Das Gesetz über die bäuerliche Erbfolge in der Provinz West⸗ falen vom 13. Juli 1836 hat von seinem Erscheinen an die viel fältigsten Klagen hervorgerufen. Schon durch den im Jahre 1839 versammelt gewesenen Provinzial - Landtag wurde deshalb eine Revi sion desselben beantragt und dem sechsten Provinzial Landtage auch im Jahre 1841 eine Declaration mit wesentlichen Abänderungen des Gesetzes proponirt. Bei den weiteren Berathungen hierüber mußte man indeß bald die Ueberzeugung gewinnen, daß von ferneren Ver⸗ suchen, ein den Sitten, Gewohnheiten und Bedürfnissen des westfäli⸗ schen Banernstandes entsprechendes Singular-Erbfolgegesetz zu Stande zu bringen, kein gedeihlicher Erfolg zu erwarten sei. Dle Majorität des sechsten westfälischen Provinzial-Landtages, einschließlich sämmt⸗ licher Abgeordneten des vierten Standes, sprach sich daher auch für die gänzliche Suspension des Gesetzes vom 13. Juli 18365 und Wie— derherstellung des früheren Zustandes bis dahin, daß neue Erbfolge⸗ Ordnungen ergangen sein würden, aus; ein mit Zuziehung von lan⸗ desherrlichen Kommissarien zur Berathung niedergesetzter ständischer Ausschuß erklärte, in Uebereinstimmung mit den Provinzial-Behör⸗ den, daß jenes Gesetz ganz aufzuheben sei, während seine Bemühun— gen, zweckmäßige neue singulaire Bestimmungen über die Erbfolge zu entwerfen, vergeblich blieben.
Der Antrag auf Aufhebung ist sodann während des Ver— einigten Landtages von den Abgeordneten der Landgemeinden in Westfalen in einer Immediat-Vorstellung vom 28. Mai 1847 wiederholt, und der zur Vereinbarung der preußischen Staats - Ver⸗= fassung berufenen Versammlung hierauf mit AÄllerhöchster Botschaft vom 19. August c. ein diese Aufhebung aussprechender Gesetzentwurf zu ihrer Erklärung vorgelegt worden.
Diese Erklärung ist zwar noch nicht labgegeben. Da indeß auch die von jener Versamralung niedergesetzte vereinigte Kommission für Justiz- und Agrar- Sachen sich einstimmig für Auftzebung des ge⸗ dachten Gesetzes ausgesprochen hat, so scheint der Erlaß der hierauf gerichteten Verordnung jetzt um so weniger länger ausgesetzt werden Wu dürfen, als in dem Allerhöchsten Patente vom 5ten d. M. die Publication in kürzester Frist zugesagt worden ist. Da ferner ein
Gese welches das Heimfalls . Recht aufbebt.? usch wicht er la Jen. . d n e, , urg Gesetzes, 6ctreffcnd bes unentgeltliche
Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben, einschließlich des Heim— falls⸗Rechts, an die nächste Volks Vertretung vorbehalten worden ist, so war es nöthig, durch die vorliegende Verordnung zugleich die Be⸗— stimmung in den 88. 37, 24 und 23 der drei Gesetze vom 21. April
1825, wonach ein dem Heimfalls-Recht unterworfenes Grundslück
nach denjenigen Grundsätzen vererbt werden soll, welche vor Einfüh⸗
jung der fremden Gesche bestanden, ferner die Declaration vom 24. nicht wie Andere durch öffentliche Erklärungen sich dagegen verwahrt
hat, und da auch eine von uns deshalb an ihn gerichtete Anfrage
November 1833 aufzuhrben. Den hiernach ausgearbeiteten Verord— nungs-Entwurf erlauben wir uns, Ew. Königlichen Masjestät hierbei zur Allerhöchsten Vollziehung ehrfurchtsvoll vorzulegen.
Berlin, den 16. Dezember 1848.
Das Staats⸗Ministerium. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel.
von Strotka. Rintelen. von der Heydt.
Für den Finanz⸗Minister.
Kühne. Für den Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Graf von Bülow.
An
des Königs Majestät.
Die dem Artikel 67 der Verfassungs - Urkunde entsprechende Bestimmung im Artikel 2 des Wahlgesetzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember d. J, wonach für diese Kammer jeder selbststän— dige Preuße Urwähler ist, hat zu Zweifeln und Anfragen darüber, wer im Sinne des Gesttzes als selbstständig zu betrachten, und wer
wegen Mangels der Selbstständigkeit von der Theilnahme an der
Wahl auszuschließen sei, Veranlassung gegeben.
.Es hat nicht an Aufforderungen gefehlt, an die Beantwortung dieser Frage weitgreifende Beschränkungen der aktiven Wahlbefähi⸗ gung zu kuüpfen. Das Staats- Ministerium hat diesen Gegenstand einer ernstlichen und umfassenden Prüfung unterworfen und nimmt keinen Anstand, sich darüber nachstehend mit derjenigen Offenheit auszusprechen, welche dasselbe bei allen seinen Schritten sich zum Gesetz gemacht hat.
„Wenn der Begriff der politischen Selbstständigkeit zur Zeit einer scharfen gesetzlichen Abgränzung ermangelt, so folgt daraus eben nur, daß eine selhe Begriffsbestimmung im Wege der Ge— setzgebung wird bewirkt werden müssen, und daß, so lange dies
nicht geschehen ist, Niemand ven der Theilnahme an der Wahl wird ausgeschlossen werden dürfen, der die sonstigen gesetzlichen Bedingungen des aktiven Wahlrechts erfüllt und von dem nicht
eststeht, daß er sich zur Zeit der Wahl nicht in der ; . seint Person und sein Eigenthum zu . befindet, Die Regierung hat ihrerseits eine Vorschrift, deren Turchfüh⸗ rung auf das wichtigste politische Recht eines großen Theils der Bevölkerung den entscheidendsten Einfluß üben würde, gegenwärtig nicht erlassen mögen und die Berathung und Beschlußnahme darüben den künftigen legislativen Versammlungen um so weniger vorenthal⸗ ten zu tkürfen geglaubt, als die Gesezgebung dann im Stande sein wird, auch auf die in dieser Beziehung zu erwartenden Beschlüsse der deutschen National⸗Vertretung die gebührende Rücksicht zu nehmen. Nach diesem Grundsatze werden die mit Ausführung des Wahl⸗ geschäfts beauftragten Behörden mit Anweisung versehen werden. Berlin, den 19. Dezember 1848. . Königliches Staats ⸗Ministerium. (gez) Graf von , , , von Ladenberg. von anteuffel. von Strotha. intel en. von der Heydt.
1388
Se. Königl., Hoheit der Prinz Friedrich Wilh elm, Sohn Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen, ist von Weimar zu⸗ rückgekehrt.
Oeffentliche Bekanntmachung. ; Das Tragen der rothen Kokarde, der roten Feder — über⸗
haupt eines jeden Sinnbildes der rothen Republik, so wie das Auf⸗
stecken oder Tragen der rothen Fahne ꝛc. an öffentlichen Orten während des Belagerungszustandes der Stadt Berlin und des Um— kreises von zwei Meilen wird hierdurch bei Vermeidung sofortiger Arrestation verboten. Berlir, den 19. Dezember 1848. Der Ober⸗-Befehlshaber der Truppen in den Marken. von Wrangel.
Der Justiz-Kommissarius und Notarius von Karczewski zu Rogasen ist unter Beilegung des Notariats für den Bezirk des Ober- Landesgerichts zu Bromberg, vom 1. Januar 1849 ab, als Justiz-Kemmissarius an das Land- und Stadtgericht zu Inowraclaw versetzt worden.
Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
Preußen. Potsdam, 19. Dez. Zur Feier des Namens tages Sr. Majestät des Kaisers von Rußland fand gestern bei des Königs Majestät im Königlichen Schloffe hierselbst Biner en gala statt, welchem außer den anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie und den Hofstaaten der Kaiserlich russische Gesandte am hie⸗— sigen Hofe, Freiherr von Meyendoiff nebst Gemahlin, die übrigen Herren dieser Gesandtschaft, wie auch der Commandeur und die Stabs⸗-Offiziere des 6ten Kürassier-Regiments, dessen Chef Se. Majestät der Kaiser ist, beiwohnten.
Se. Majestät der König brachten bei dem Diner einen Toast auf das Wohl Sr. Kaiserlich Russischen Majestät aus, und hatten Allerhöchstdieselben, so wie die Königl. Prinzen, Königl. Hoheiten, wie stets bei dieser Gelegenheit, zu Ehren des Tages die russischen Uniformen und Orden angelegt.
Berlin, 19. Dez. Die gestern von uns erwähnte Imme⸗ diat⸗ Eingabe der Mitglieder des Ober-Landesgerichts zu Brom⸗ berg, in welcher dieselben Se. Majestät den König bitten, sie vor dem Eintreten des Präsidenten Gierke in ihr Kollegium zu bewah— ren, event. die Einleitung der Untersuchung wider denselben zu ver— anlassen, lautet wie folgt:
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr!
Der von Ew. Majestät zum Präsidenten des hiesigen Ober— Landesgerichts ernannte, vormalige Minister Gierke hat sich als Abgeordneter der preußischen National-Versammlung denjenigen Mit— gliedern dieser Versammlung beigesellt, welche trotz der von Ew. Majestät ausgesprochenen Verlegung und Vertagung in Berlin ver— blieben sind und fortgefahren haben, dort Beschlüsse zu fassen. Un— ter diesen Beschlüssen ist der der Steuerverweigerung von der Art, daß er nach der Meinung derer, die es mit dem Vaterlande wohl en =, == s ffere Mäafte nrg wider die Geseße und wider Ew. Ma- jestät gilt, zumal derselbe in der zu Tage liegenden Absicht der Auf⸗ wiegelung verbreitet worden ist und an manchen Orten zu verderb= lichen Aufständen geführt hat. Jene Meinung über den Beschluß der Steuerverweigerung ist inebesondere auch in einer Ew. Majestãt
durch den hiesigen Patrioten-Verein überreichten ehrfurchtsvollen
Adresse ausgesprochen worden. Der Prä dent Gierke hat sich, wie anzunehmen ist, da er
unbeantwortet geblieben ist, an jenem Beschlusse betheiligt. Daß er
nach diesem Verhalten ohne verderbliche Gefährdung des richterlichen Ansehens und der Ehre preußischer Beamten nicht als Prästdent
eines Obergerichts vor ein Publikum hintreten und in einem Kolle— gium präsidiren kann, die ihn des Hochverraths schuldig achten, liegt am Tage. Wir unsererseits würden freilich nur im äußersten Falle als Denunzianten gegen ihn auftreten, und darum wenden wir uns in der Bedrängniß unserer Lage nicht an die zur Ahndung des Ver— brechens kompetente Behörde, sondern mit ehrfurchtsvollem Vertrauen an Ew. Majestät. Wir bitten unterthänigst: uns durch irgend eine Maßregel von der Schmach zu be— freien, die uns durch den Eintritt jenes Mannes droht. Wenn wir hierbei langjährige treue Dienste und unbefleckte Ehre zu unseren Gunsten geltend machen, so geschieht dies, wie wir ehr⸗ furchtsvoll aber bestimmt versichern, nur eben um eine tiefe Kränkung von uns abzuwenden, nicht um irgend einen anderen Vonheil zu er⸗ langen. Nur vor dem wirklichen Eintreten des Prästdenten Gierke in unser Kollegium bitten wir uns huldvoll zu bewahren. Sollte dies aber anders nicht ausführbar sein, so müßten wir, obwohl von unserem Standpunkte aus höchst ungern, Ew. Majestät unterthä—⸗ nigst bitten, ; durch die betreffende Behörde die Einleitung der Untersu— chung wider den Präsidenten Gierke zu veranlassen, da— mit dem Gesetze Geltung verschafft und allenfalls dem Be— schuldigten Gelegenheit gegeben werde, sich von dem schwe—⸗ ren Vorwurfe zu reinigen. Bromberg, den 6. Dezember 1848. Ew. Königl. Majestät treu gehorsamste. (Unterschriften.)
Oesterreich. Wien, 17. Dez. Die Wiener Ztg. mel⸗ det in ihrem amtlichen Theile, daß Franz Fizia, aus Gerlisko in Schlesten gebürtig, 54 Jahre alt, wegen Theilnahme am bewaffneten Aufruhr zu zwölffährigem Festungs - Arreste und der Artillerie⸗Schmie— degeselle Franz Nolle, aus Steiermark in Böhmen gebürtig, wegen Desertion und Theilnahme am Aufruhr zu achtjähriger Schanzarbeit in schwerem Eisen verurtheilt worden find.
Kremsier, 16. Dez. Der Bericht des Finanz-Ausschusses über den vom Finanzminister gestellten Antrag auf Erbffnung eines Kre⸗— dits von achtzig Millionen zur Deckung der Staats⸗Erfordernisse im Verwaltungejahre 1849 lautet:
Hohe Reichs ⸗Versammlung! t „Nachdem Sie den Antrag des Finanz-Ministeriums wegen Eröffnung eines Kredits von 89 Millionen zur Berathung und Berichterstattung an Ihren Finanz Aus habe ich die Ehre, dem hohen Hause als Berichter die Ergebnisse der Berathung in Fol- gendem verzutragen. eichs Versammlung hat in ihrer Sitzung dom 21. Augist einen t von 20 Millionen zur Bedeckung des Ausfalls des Verwaltungs jahres 1818 bewilligt; dieser Kredit
ist erschöpft, und wir sehen uns durch den Vor rag des Herrin Finanz⸗Mi⸗ nisters veranlaßt, die Berathung einer neuen, viel höheren Kredits. Bewilli= En vorzunehmen. Wenn man vom Volke Geld fordert, so müssen die
ertreter des Volles wie sorgsame Familienväter die zu Gebote strhenden Kräfte zu Rathe ziehen; wiederholen sich jedoch die Forderungen, werden selbe nicht nur, um den Alusfall im Staatshaushalte zu decken, sondern auch um den Staat nach innen und außen zu sichern, und in einer Zeit der Noth, der Zerrüttung, des Daniederliegens von Handel, Industrie ünd Ge— werbe gestellt, dann, meine Herren, tritt der Moment ein, wo eine die Kräfte der Gegenwart übersteigende Bewilligung zum Opfer auf den Altar des Vaterlandes, zum Angeld auf eine bessere Zukunst wird. Diesen Stand- punkt hat Ihr Finanz-Ausschuß eingenommen; es war daher seine erste Auf⸗ gabe, die Auftlärung über wichtige politische Fragen zu fordern, und zu unter⸗ suchen, ob dem Volke bei Auferlegung solcher Opfer, denen noch spätere folgen dürften, auch die Garantieen einer neuen, nur in der Freiheit und Gleich⸗ berechtigung gedeihlichen Zukunft geboten, und ob diese Opfer auch noth⸗ wendig sind. Meine Herren! Der weltgeschichtliche Tag, an welchem Fer— dinand der Gütige die Krone, welche im Jahre 1818 durch ihn zu einer constitutionellen ward, auf das Haupt Franz Joseph des Ersten seßzte, ist noch mit allen seinen Eindrücken in Ihrer Erinnerung. Wehmuth für den Scheidenden wechselte mit Freude über den jugendlichen Monarchen, doch manche, wenn auch anfangs leise Besorgnisse wurden laut, und die Abwei= chung von den bereits angenommenen constitutioncllen Formen ließ es räthlich erscheinen, sich darüber die volle Gewißheit zu verschaffen, daß die Regierung das durch die Konzession Ferdinand's J. begründete Verhältniß zwi— schen dem Volke und der Krone ungeachtet des eingetretenen Thronwechsels als unverändert anerkenne. Unsere Ansicht über die Frage stand fest, da wir die Ver= pflichtungen, welche der Monarch eingegangen, fur jene der Krone erachten; wir hielten es jedoch, um jeden Zweifel im Volke zu lösen und dadurch eine etwaige Waffe der Mißgunst zu vernichten, für unsere Pflicht, folgende An—
frage an das verantwortliche Gesammt-Ministerium zu richten: „Werden
alle von dem früheren Monarchen den auf dem Reichstage vertretenen Völkern zugestandenen Rechte als Pflichten der Krone angesehen, die mit derselben auf den neuen Monar⸗ chen unverändert übergangen sind?““ Die Antwort, meine Herren, ist kurz, aber entscheidend. Sie lautet: Ja! In dieser Antwort haben wir die Garantie, daß unser Monarch ein constitutioneller ist, die Ga⸗ rantie des ungeschmälerten Wirkungskreises der konstituirenden Reichs—= Versammlung, dadurch die Hoffnung, durch ein kräftiges Wirlen bald jenes Werk zu gründen, auf welches die Völker Oesterreichs mit Sehn- sucht harren, um die Segnungen der Freiheit zu genießen. Eine zweite politische Frage und zugleich Gegenstand allgemeiner Theilnahme und Be— sorgniß ist der Zustand Ungarns. Wir sehen hier einen Krieg entbrennen in einem Lande, dessen Bewohner durch Jahrhunderte in Zeiten allge- meiner Noth sowohl als des gedeihlichen Friedens mit uns brüderlich verbunden waren, vereint durch die Krone und durch das Band ge⸗ genseitig ineinandergreifender Interessen. Unselige Zerwürfnisse haben einen blutigen Kampf unter den Völkerstämmen dieser Länder hervorge⸗ rufen, einen Kampf, der nur die Integrität der österreichischen Monarchie gefährdet. Wir wollen die Gesammt-Monarchie aufrecht erhalten, wir wollen sie jedoch auf Grundlage der Vereinigung gleichberechtigter freier Völkerstämme. Wir sehen es ein, daß die Regierung zur Lösung der Ver— wicklungen mit den ungarischen Ländern im Wege eines wünschenswerthen Friedens oder des allenfalls unvermeidlichen Kampfes gerüstet sein muß, damit die Völker, befreit von entarteten Einflüssen, sich frei äußern können, um mit uns zu einem organischen Ganzen sich neu zu gestalten. Darum soll dieser Krieg in seiner Tragweite nur ein die Völkerstämme befreiender und die Vereinigung anbahnender sein. Diese Ansicht veranlaßt den Finanz-Aus-= schuß zur Stellung folgender zwei Fragen an das Gesammt-Minist erium: nen dt nnter der none Ungarns vereinten Länder gleich allen anderen auf dem Reichstage vertretenen Län— dern organ ische Theile des einigen constitutionellen Kaiser- staates werden?““ Welches Verhältniß in gesetzgebender und administra— tiver Hinsicht will die Regierung zwischen Ungarn und den übrigen Ländern durch den Krieg zwischen Ungarn anstreben? Die Antwort des Ministeriums lautet: „„Die Herstellung eines kräftigen organischen Ver⸗— bandes zwischen den am konstituirenden Reichstage vertrete nen Landern, und senen der ungarischen Krone, die Gleich— berechtigung aller Nationalitäten in den selben, zugleich aber auch die Begründung und Befestigung der Einheit und Untrenn-⸗ barkeit der Monarchie sind das Ziel, nach welchem das Mini— sterium strebt. In welcher Form und durch welche Einrichtun gen dieser Zweck werde erreicht werden, darüber kann sich das Ministerium nicht bereits gegenwärtig mit Bestimmtheit
aussprechen, indem man es für unumgänglich nothwendig hält, die Wünsche der verschiedenen Völkerstämme, welche
die ungarischen Länder bewohnen, vorläufig zu vernehmen und in entfprechender Weise zu berü cksichtigen.““ Durch die befriedigende Beantwortung dieser Fragen hat der Finanz-Ausschuß sich die Ueberzeugung verschafft, daß es für das allgemeine Wohl erforderlich sei, durch die Bewilligung eines namhaften Kredits die Staatsgewalt in die Lage zu setzen, die Integrität der österreichischen Monarchie aufrecht zu er⸗
halten, die Entwickelung freier Institutionen durch kräftige Wahrung gesetz⸗
licher Ordnung zu schuͤtzen und endlich bei der keinesweges beruhigenden
Lage Europa's auch gegen außen die einer Großmacht gebührende Siellung einzunehmen. Es sind nun jene weiteren Motive anzugeben, welche den Finanz-»Ausschuß bei der Berathung dieser Angelegenheit leiten, und die Reformen zu bezeichnen, welche sich dem Finanz- Ausschusse nicht nur als wünschenswerth, sondern auch höchst dringend darstellen. Für die Bewilli— gung eines namhaften Kredits spricht die unleugbare Thatsache, daß meh—
rere der ergiebigsten Einnahmequellen, insbesondere bei den indirekten Ab=—
gaben, einen empfindlichen Ausfall nachweisen, das Ausbleiben der Zu— flüse aus den im Reichstage nicht vertretenen Ländern diesen Ausfall bedeutend vermehrt, zu einer Zeit, wo die Nothwendigkeit gründlicher Re⸗— formen sowohl in der Gerichtspflege, als auch bei den öffentlichen Volksschulen und höheren Unterrichts-Anstalten, sich als höchst dringend darstellt; wir glauben daher auf die namhafte Vermehrung der Ausgaben bei diesem wichtigen Zweige des Staatslebens Ihre besondere Aufmerksamkeit lenken zu müssen. Mit Bedauern vermißt der Finanz-Ausschuß die von dem Herrn Finanzminister zugesicherten, aber durch die Ereignisse der letzten Mo⸗ nate verhinderten Vorlagen über die Reformen des Steuer-Sostems; jedoch von der Ucberzeugung ausgehend, daß die fortwährende Anstrengung des Staats -Kredits diesen nicht nur gefährdet, sondern in den Zinsen dem Volke eine stets wachsende Last auserlegt, ferner, daß die außerordentlichen Be⸗—
dürfnisse des Staats in den bisher üblichen Steuern ihre Deckung nim-—
mer finden können, und weil überhaupt die Einführung von Steuern, welche alle Staatsbürger nach Maß des Einkommens treffen, nicht nur ge—= recht, sondern durch die außerordentlichen Verhältnisse und den dadurch be— dingten Aufwand des Gesammtstaates höchst dringend ist, haben wir die Vorlagen über die Einkommensteuer, über Umgestaltung der Ver— zehrungssteuer, über Taxen und die Reform der Stempel --Ab— gabe dem Ministerium als dringend anempfohlen. Nachdem Salz so⸗ wohl als unumgängliches Lebensbedürfniß der ärmeren Klassen, als auch ein wesentlicher Urstoff für Industrie und Landwirthschaft, im Preise in zu grellem Mißverhältnisse zu dem Reichthume der Monarchie an diesem Stoffe und zu den niedrigen Preisen des Auslandes steht, so halten wir es für eine Pflicht, den allgemeinen Wunsch nach Ermäßigung der Salzpreise auszusprechen. Nachdem der Finanz-Ausschuß in den angeführten höheren Staats- als auch finanziellen Rücksichten die Nothwendigkeit einer Kredits⸗ bewilligung dargelegt zu haben glaubt, erübrigt uns noch die Mittheilung unserer Ansicht über die Höhe des zu bewilligenden Kredits und über die von dem Herrn Finanzminister in Aussicht gestellte Operation mit der Na- tionalbank. Obzwar der Finanz- Ausschuß zu der Ueberzeugung ge— langt ist, daß zur Erhaltung eines nach außen mächtigen und im Innern freien Gesammtstaates, also aus Rücksichten, der Staats- llugheit sowohl, als der Wahrung, Kräftigung freier Institutio= nen, eine namhafte Kredits Bewilligung nothwendig sei, so glaubt der Finanz⸗Ausschuß der hohen Reichs Versammlung. dennoch die ewilli⸗ gung von 50 Millionen (wobei sich fünf Mitglieder ein Separgtvotum vorbehielten) als hinreichend anempfehlen zu können, um so mehr, als durch diese Ermächtigung sowohl den außerordentlichen Ausgaben, als auch dem im ordentlichen Staatshaushalte ausgewiesenen Ausfalle, vor der Hand und bis die Nothwendigkeit noch größerer Anstrengungen 6 die Creig⸗ nisse sich dringend dargestellt haben wird, auf eine geraume Zeit begegnet
werden kann. Eine sernere Veranlassung zur Ermäßigung des verlangten Kredits fand der Finanz -Ausschuß darin, daß der vorgelegte Staats-Vor⸗ anschlag noch nicht geprüft ist, und daß 24 die Einführung der verlang⸗ ten Steuerreformen, ins besondere durch die inkommensteuer, dem Staats- haushalte wesentliche Zuflüsse zugeführt werden dürften. Der Herr Finanz- minister hat in seinem Antrage die Regelung der Verhältnisse des Staates zur Nationalbank durch die Abtragung eines Theiles der Schuld des Staates an die Bank als nothwendig dargestellt und glaubt einen Theil des angesprochenen Kredits zu dieser Operation zu verwenden. Der Finanz Ausschuß hat sich mit ich für die Geldverhältnisse so wichtigen Frage schon früher beschästigt und ist f der Ansicht gelangt, daß die Regelung dieses Verhälmisses keine theilweise, sondern eine allgemeine sein müsse und mit der Frage über die Verhältnisse der Nationalbank überhaupt ein unzertrennbarem Zusammenhange sei. Vorläufig glaubt der Finanz- Ausschuß, um dem verderblichen Ümsichgreifen einer übermäßigen Bankno— ten- Emission nach Möglichkeit vorzubeugen, andererseits um auch die Finanz- Operation nicht zum Nachtheile des Staates zu sehr zu beschrän= fen, blos die Bedingung anzuempfehlen, daß eine wie immer geartete Be- nutzung der Bank bei dem bewilligten Kredite nur bis zur Höhe von 29 Millionen zu gestaiten sei. In Erwägung der von dem ver— antwortlichen Gesammt-Ministerium ertheilten, in dem Berichte des Finanz⸗ Ausschusses enthaltenen Antwort, in Erwägung der angeführten Gründe, in Erwartung, daß vom Ministerium gemäß der gegebenen Zusicherung die verlangten und in diesem Berichte angeführten Gesetz⸗Vorschlaͤge in kürzester Frist vorgelegt werden, und nater dem Vorbehalte, daß die Nationalbank bei einer wie immer gearteten Finanz-Operation nicht über die Summe von 20 Millionen benutzt werde, stellt der Finanz-⸗Ausschuß folgenden Antrag: Die hohe Reichs -Versammlung beschließt: Ersten s. Das Ministerium wird ermächtigt, im Laufe des Verwaltungsjahres 1849 durch Benutzung des Staats-Kredits, unter den für die Finanzen günstigsten Bedin- gungen, Geldmittel bis zur Höhe von 50 Millionen Gulden aufzu⸗ bringen. Zweiten s. Das Ministerium wird ermächtigt, zur Deckung dieser 50 Millionen verzinsliche Staatsscheine mit oder ohne Zwangs cours auszugeben und eine Staatganleihe, jedoch beide ohne Hypo⸗ thek, aufzunehmen. Drittens. Wird eine Staats anleihe aufgenommen, so hat solches im Wege der öffentlichen Ausbietung an den Bestbietenden oder der für Jedermann bei Erfüllung der vorgezeichneten Bedingungen offenstehenden Subscription zu erfolgen. Viertens. Die einfließenden Beträge sind zur Bestreitung des durch die laufenden Einnahmen nicht be— deckten unausschieblichen Staatsaufwandes zu verwenden. Fünftens. Ueber die Art der Vollführung dieser Ermächtigung und die Ergebnisse der dazu ergriffenen Maßregeln sind vom Ministerlum dem Reichstage die erQ— schöpfenden Nachweisungen in kürzester Frist nach der Vollführung vorzu⸗ legen. Vom Finanz-Ausschnsse. Johann Hagenauer, Vorsitzer. B. Szäbel, Berichterstatter.“
Anhalt⸗ Bernburg. Bernburg, 16. Dez. (Ma gdb. Zeit) Der Reichs-Minister des Innein hat an den Vorsitz enden des hiesigen Landtages folgendes Resfript erlassen:
„Der Reichs-Minister des Innern an den Vorsitzenden des bernburger Land⸗ tages, Herrn Heimbürger.
Eine zweite Eingabe der Abgeordneten des anhalt-bernburger Land— kags an den Erzherzog Reichsverweser, vom 29. November c., hat dieser, da dieselbe keine persönliche, sondern eine Regierungs-Handlung betrifft, na= türlich abermals dem Unterzeichneten zur Beantwortung übergeben.
.J., Auf die Bitte, daß Se. Hoheit der Herzog von Deßau die Regent⸗ schaft im Namen des Herzogs von Bernburg übernehmen möge, habe ich zu erwiedern, daß der Uebernahme der Regierung durch den Herzog von Deßau kein Hinderniß im Wege steht, sobald beide Herzoge sich darüber einigen und der Landtag den Ansprüchen des Herzogs von Bernburg auf sein Privatvermögen oder bꝛi dessen Insufficienz auf eine ausköminliche Rente nicht entgegen tritt. . II. Die zweite Bitte, daß dem Lande Anhalt⸗ Bernburg seine volle ,, gewahrt bleibe, kann ich nicht zusichern, befürworten zu wollen.
Ein Land von nur 50,000 Seelen kann unmöglich aus eigenen Kräf— ten alle die Anstalten in wünschenswerther Vollkommenheit erhalten, welche zu einem geordneten fortschreitenden Staatsleben erforderlich sind, und von der Einsicht der Staatsangehörigen hätte in unseren Tagen, wo der ver- nünftige Trieb nach Vereinigung des Kleinen zu Großem vorherrscht, eher ein Antrag auf völlige Vereinigung, als ein Begehren, wie das gestellte, erwartet werden sollen. Auch das vereinigte Bernburg -Deßau bleibt noch klein genug, und der Unterzeichnete wird keinen Schritt versäumen, der eine völlige Verschmelzung der beiden Ländchen herbeizuführen geeignet ist.
III. Aus diesem Grunde kann er auch in der gegenwartigen Sach⸗ lage die dritte Bitte auf Sanction der besonderen bernburger Verfassung und auf Einsetzung eines neuen besonderen bernburger Ministeriums nicht befürworten. Zweierlei Recht, zweierlei Ständekammern nnd zweierlei Mi— nisterien auf der kleinen Fläche der vereinigten Herzogthümer Bernburg und Deßau wären in den Augen des Unterzeichneten eine Ironie auf die schö—Q nen einheitlichen Bestrebungen unserer neuen Zeit.
Wenn der Unterzeichnete die Herstellung eines festgegründeten Zustan= des für die dortigen Verhältnisse eben so, wie der Landtag, für dringend hält, so kann er als sicherstes Mittel, zu diesem Ziele zu gelangen, nur ein ver— trauensvolles Unterstützen aller Maßregeln des dort anwesenden Reichs- Kommissars empfehlen. . —
Die oben berührten Bitten sind gleichlautend, auch von einer Anzahl dortiger Einwohner gestellt worden. Der Unterzeichnete ersucht, dieselben mit dem Inhalte obigen Bescheides bekannt zu machen.
Frankfurt a. M., den 12. Dezember 1848. Schmerling.“
Ausland.
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Frankreich. National-Versammlung. Sitzung vom 16. Bez. Anfang 3 Uhr;, Präsident Marrast. Unmittelbar nach Verlesung des Protokolls liest Marrast mehrere Gesetzentwürse vor, welche einige Städte (darunter Boulogne und Grenoble) zur Ueber— besteuerung ermächtigen, um Kapitalien zu tilgen, die sie behufs Be— schästigung ihres Proletariats aufzunehmen sich gezwungen schen. Diese Gesetzentwürfe werden ohne alle Besprechung genehmigt. Die Versammlung geht nun zur eigentlichen Tagesordnung über. An derselben befindet sich zunächst Lie Debatte über die gestern noch übrig gebliebenen Paragraphen des Budgets für die nächsten drei Monate. Artikel 1 ermächtigt das Ministerium zur Erhebung der Steuern für Januar, Februar und März 1849. Gestern schon genehmigt. Ar— tikel 2 setzt die betreffende Summe desselben auf 340, 000,000 Fr. fest. Im Voranschlage wurden 540,000, 900 Fr. verlangt. Genehmigt. Artikel 3 und 4 verfügen die Transactionen mit der Bank wegen der diesfälligen Auszahlungen. Nach Erledigung des dreimonatlichen Vud= gets kömmt ein Antrag über Forstwirthschaft (Bepflanzung der kahlen Berge oder Hügel) an die Reihe. Trouvé⸗ Chauvel, Finanz- minister, besteigt die Tribüne, um den Antrag zu bekämpfen. Der Staat dürfe so enorme Prämien dem Ackerbauproleteriat nicht aus—⸗ setzen. Eine Stimme ruft: Der Antrag gleicht einem agrari chen Gesetze! (Lärm vom Berge.) Trouvé“⸗ Chauvel fährt in Be⸗ kämpfung des Entwurfs fort; aber Niemand hört ihm zu, die Mehr— zahl beschäftigt sich mit anderen Dingen. Du fournel, der dem Minister auf der Tribüne folgt, giebt sich viel Mühe, seinen Antrag zu retten; aber auch er hat gegen die allgemeine Unaufmerksam— keit zu kämpfen. Sein Vortrag ruft lebhafte Unterbrechung hervor. Sein Antrag zerfällt in zwei Theile. Erstens will er Wälder in Ackerland verwandelt, zweitens schlechten (sandigen und steinigen) Boden in Waldung umgeschaffen und dafür eine Prämie von 243 Fr. für jede Hektare im Dezember 18514 gezahlt wissen. Aus freiem Antriebe setzt er diese Prämie auf 125 Fr. herab. Aber auch, die⸗ sem Antrage widersetzt sich der Finanz- Minister aus allen Kräften, weil dies die Staatskasse und alle Holzhändler ruiniren müßte.
Maissiat, Forst⸗Inspektor, widersetzt sich vorzüglich dem ersten
Theile des Antrags, der darin besteht, aus Wald neuen Acker zu
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schaffen. Das Holz, bemerkt er, sei das Brod der Armen. Herr Maissiat zieht eine Menge Papiere hervor, um, wie es scheint, statistische Belege zu geben. Aber die Versammlung ruft zum Schluß und die Debatte wird abgebrochen. Marrast theilt mit, daß die Wahl- Protokolle von neuen 21 Departements eingelaufen seien. Ferner erzählt man sich, daß Bugeaud den Befehl der Alpenarmee erhalte und Oudinot als Gesandter nach St. Petereburg gehe. Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.
Paris, 16. Dei. Bes heute Mittag kannte man von der Präsidentenwahl bereits 6 Millionen Stimmen, von denen etwa 17 Millionen auf Louis Bonaparte kemmen. Die Pa trie sagt, Louis Bonaparte habe in voriger Nacht einsam und lange am Sarge seines großen Oheims gebetet, um von dem Geist des Unsterblichen die Weihe für sein hohes Amt zu empfangen. Der Legitimisten-Kiub in der Duphotstraße ist überaus thätig. Er hat folgende Beschlüsse gefaßt: 1) Alle legitimistischen Journale leihen in der ihnen speziell zu bezeichnenden Weise dem neuen Präsidenten Lonis Boxaparte ihre ganze Unterstützung. 2) Sie werden Alles ausbieten, um die Auflö—⸗ sung der National⸗Versammlung zu erwirken. Die Beschlüsse 3, 4 u 5 sind der Aufbringung und Verfügung von Geldmitteln gewidmet. Der Con— st itut io nnel bemerkt: „Dieses wunderbare Zusammentreff n der Stim⸗ men hat der neuen Macht der Republik eine moralische, ja eine ma— terielle Stärke gegeben, deren eine neu entstehende Macht bisher kaum sich erfreut habe. Auf solche Weise verschwinden die Besorg⸗ nisse der Gemäßigten, welche im Interesse des öffentlichen Friedens ihre Stimme auf einen anderen Kanzidaten übertragen haben. Sie sehen die Ordnung gesichert jetzt und für die Zukunft; jetzt durch das loyale Benehmen der gegenwärtigen Machtinhaber, in Zulunft durch diese ungeheure Popularität, worin das allgemeine Stimmrecht den künftigen Präsidenten der Republik befestigt hat.“ Das Sigele, welches sich immer mehr der bevorstehenden neuen Regierung zuwendet, äußert sich über das angekündigte Ministerium un— ter Odilon Barrot's Vorsitz: „Wird dle Majorität dieses Ministerium annehmen? Wir sind vollkommen davon über— zeugt, wenn es selbst eine Richtung der Klugheit und Mäßi— gung einschlägt. Die Majorität der Ratienal-Versammlung, die in den Tagen der Gefahren das Benehmen des Geuerals Cavaignac in der Nähe gesehen hat, die daher seine Hingebung und seine Dienste zu würdigen im Stande war, hing ihm aufrichtig an; allein eine vernünftige Liebe für des Land und eis tiefes Gefühl von den Ge— fahren der Lage wird ihr die Nothwendigkeit einleuchtend machen, der eben erwählten Gewalt keine systematischen Hindernisse entgegen— zusetzen. Win sürchten, nicht zu behaupten, wiewohl vitle Leute das Gegentheil glauben, daß die neue Regirrung eine redliche Stütze und einen aufrichtigen Beistand für alle Maßregeln finden werde, die of— fenbar zum Vortheile des Landes und zur Aufrechthaltung der Consti—= tution führen. Außerhalb dieses Gedankens und dieser Gränzen würde der Widerstand unbesiegbar sein. Allein das neue Kabinet wird in dieser Hinsicht keine anderen Zwecke als die National-Versamm!ung s'lbst haben; Bürgschaft dafür sind uns, abgesehen von den feierlichen Ver— pflicktungen des Herrn Louis Napoleon, die Weisheit und die bohe Red— lichkeit des Minister -Präsidenten und aller seiner Kollegen, die wir persönlich kennen. Sonderbar! Niemand hat entschiedener und auf— richtiger, als wir, die Bewegung bekämpft, die sie zur Gewalt führt, wiewohl unter ihnen sich 33 Freunde befinden. Die Unerschütter⸗ lichkeit des Entschlusses, womit wir uns von ihnen getrennt haben, als wir ihre Ueberzeugungen nicht theilten, überhebt uns der Mühe, zu versichern, daß wir ihnen, wie den übrigen Ministern gegenüber, un⸗ sere vollkommene Unabhängigkeit bewahren werden. Da wir weder von ihnen noch von irgend Jemanden etwas zu erwarten oder zu wünschen haben, werden wir stets in den Fassung sein, ihnen einen nützlichen Rath zu geben. Allein die Freunbschaft und Achtung, die wir stets sür sie hatten, verbürgen andererseits, daß wir sie ohne alles vorgefaßte Gefühl der Feindseligkeit und des Mißtrauens beurtheilen werden. In der schrecklichen Krisis, worin wir uns befinden, weichen für uns alle Fragen der Freiheiten und Formen dem Interesse Frankreichs. Das Interesse Frankreichs ist heute eine dauerhafte Gewalt, und die Be⸗ festigung der Constitution, das ist unsere Regel, das unser Gesetz. Wenn die Revolutionen ihren Lauf fortsetzen, sei es durch die Fehler der Männer, sei es durch den Stoß der Ereignisse, können sie uns und unsere Freunde mit unseren Gegnern fortreißen; was aber auch kommen mag, wird Niemand das Recht haben, zu sagen, wir hätten wissentlich gegen unsere Mission oder unser Gewissen gehandelt!“ Das Siec!he erklärt übrigens die Grrüchte, lwelche Cavaignac in Anerkennung seiner großen Verdienste von Louis Bona⸗ parte zum Marschall von Frankreich mit dem großen Bande der Ehrenlegion erheben lassen, für lächerliches Geschwätz. Auch habe Lamorictère nie daran gedacht, Herrn Louis Bonaparte seine Dienste anzubieten. Eben so erklärt der Moniteur es für unwahr, daß der gegenwärtige Justizminister, Herr Marie, der neuen Regierungs⸗ gewalt seine Dienste angeboten hätte. Der Kriegsmin ster, General Lamoricière, hat in Bezug auf die Präsidertenwahl folgenden Ta— gesbefehl an die Armee gerichtet: „Offiziere, Unteroffiziere und Sol— daten! Zum erstenmale war das ganze Volk berufen, den Präsiden— ten der Republik zu wählen. In wenigen Tagen wird die National⸗ Versammlung den Namen proklamirt haben, den das allgemeine Stimmrecht bezeichnete. Wenn inmittelst Aufhetzer Eu zu sträf⸗ lichen Manifestationen verleiten wollten, werdet Ihr Eure Pflicht zu erfüllen wissen. Die Regierung ist bereit, dem Erwählten der Na⸗ tion die temporaire Macht zu übergeben, die ihr von der National⸗ Versammlung verliehen wurde; sie soll und will sie unberührt und geachtet zurückgeben. Der Kriegsminister, der Euch so brav und so ergeben im Kampfe und so geduldig und ruhig in den Tagen sah, die ihm folgten, er zählt auf Euch, um ihn bis ans Ende in seinem Auftrage zu unte stützen, der darin bestand, die Ordnung aufrecht zu erhalten und dem Gesetz Achtung zu verschaffen. Paris, 14. De⸗ zember. Der Kriegsminister und Ober-Befehlshaber der Armee. (gez.) v. Lamoricidre.“
A. Fould soll sich geweigert haben, das Handels-Portefeuille in dem neuen Kabinet zu übernehmen. Er will die Finanzen haben, die Herrn H. Passy zugedacht waren. Dies würde die gestern verbrei⸗ tetr Minister-Liste ändern.
Die Assemblée Nationale sagt: „Man befürchtete einige Zeit, daß sich Bugeaud und Changarnier schwerlich vertragen wür— den. Wir können jedoch versichern, daß dem nicht so ist. Herr Changarnier war der erste, der dem Marschall bei seiner Ankunft in Paris aufwartete. Es ist auch nicht einmal mehr ein Schatten von Mißstimmung zwischen den beiden Generalen vorhanden. Es herrscht das herzlichste Einverständniß unter ihnen.“
Der Moniteur bringt folgendes Handschreiben des Papstes an Cavaignac zur öffentlichen Kenntniß: „Herr General! Mein Herz ist gerührt und ich bin von Erkenntlichkeit durchdrungen für die schnelle und edelmüthige Erhebung der ältesten Tochter der Kirche, die sich beeifert und sich bereits in Bewegung setzt, um ihrem Ober— priester zu Hülfe zu eilen. Die günstige Gelegenheit wird sich mir ohne Zweifel bieten, um Frankreich in Person meine väterlichen Ge— fühle zu bezeugen und anf französischem Boden mit meiner eigenen Hand die Segnungen des Heirn auszuspenden, wie ich jetzt schon mit meiner Stimme ihn anrufe, zu gestatten, daß sich diese Segnun⸗
gen reichlich über Sie und ganz Frankreich ausbreiten. Gegeben zu Gaeta, am 7. Dezember 1818. (gez.) Pius Papa IX.“
Nach Berichten aus Rom vom 7. Dezember hatte am Abend vorher die Kammer folgenden einstimmigen Beschlu gefaßt Die Kammer schließt sich dem Ministerium an, um gegen die Maßnahmen zu protestiren, die der General Cavaignac der französischen Natio Versammlung in der Sitzung vom 28. November anzeigte.“ . Genua wird unterm 11. Dezember berichtet, daß sich in Rom eine provisorische Regierung gebildet und daß das römische Voll am 7ten unter dem Geschrei: „Es lebe der Krieg!“ die Proklamirung der Republik verlangt habt. In der Kammer zu Turin hatten heftige Interpellatié e wegen der fortdauernden Ministerkrists stattgefun= 46. man hoffte, diese Krisis bis Sonnabend, den 16ten, geiöst zu ehen.
Letrenne, der auch im Auslande als ausgezeichneter Arch äolog wohlbekannte Aufseher von Frankreichs literarischen Nationalschätzen in der Politik, ist gestorben. Seine verschiedenen Aemter brachten ihm, wie es heißt, jährlich etwa 40,000 Franken.
Der Moniteur ruft heute die Wähler von 6 Departements don neuem zusammen, um Volksvertreter zu wählen. Diese sechs Departemente sind: Nieder-Alpen, Indre, Indre und Loire, Manche, Ober-Rhein, Vienne. Sie haben am 7. Januar ihre ausgeschiedenen oder verstorbenen Vertreter zu ersetzen. Dasselbe Blatt promulgirt eine Menge bereits bekannter Dekrete der National Versammlung, worunter auch die Verlängerung der Gesetze vom 21. April 1832, l. Mai 1834 und 24. Juli 1839 über Schutz und Unterstützung po—⸗ litischer Flüchtlinge bis zum Ende des Jahres 1849.
Straßburg, 14. Dez. (Köln. Ztg.) Staunen und Ueber- raschung malt sich auf allen Gesichtern und in allen Kreisen. Das Elsaß, welches sich in der öffentlichen Meinung so sehr gegen Louis Bonaparte aussprach, hat demselben etwa ein Drittel Stimmen mehr gegeben, als dem General Cavaignac.
Großbritanien und Jeland. London, 16. Dez. Gestern sind der Herzog und die Herzogin von Nemours, die bei Ihrer Majestät der Königin auf der Insel Wight zum Besuch wa—⸗ ren, von Osborne, der Residenz des Hofes, wieder abgereist.
Der Globe versichert heute, auf gute Autorität gestützt, daß die halbjährlichen Zinsen der 3proz. spanischen Schuld zur gehörigen Zeit, nämlich am 1. Januar 1849, würden ausgezahlt werben.
Der heutige Standard meldet: „Wir haben Briefe aus Lissa⸗ kon vom 193en d., die jedoch von keiner großen Bedeutung sind. Das Wichtigste für die britischen Interessen sst die Erleichterung in den Quarantaine-Vorschriften. Reisende, die auf beballastẽten oder mit nicht ansteckungs fähiger Ladung befrachteten Schiffen ankommen, sol⸗ len nur noch einer fünftägigen, und die, welche auf Schiffen mit an⸗ steckungsfähiger Fracht anlangen, einer achttägigen Quarantaine un- terworfen sein. Was die übrigen Nachrichten betrifft, so reichen ein paar Worte hin, sie zusammenzufassen. Der Weinhandel von Porto eilt seinem Untergang entgegen; die Stimmung neigt täglich mehr zu einer miguelistischen Ober- Gewalt hin; endlich hat die Flucht des Papstes großes Aufsehen erregt.“
Ueber den Eindruck, welchen die französische Präsidentenwahl an der Börse von London macht, bemerkt der Globe: „In Bezug auf die Stimmung in der City können wir nur wiederholen, daß die an der Börse sich kundgebende Befriedigung nicht davon herrührt, daß man einen Mann, wie Louis Napoleon, gewählt hat, sondern daß sit in der durch diese Wahl kundgegebenen Erklärung von Miß⸗ trauen gegen die republikanischen Institutionen überhaupk und gegen die Männer, welche Frankreich dazu verleiteten, ihren Grund hat Man hofft, daß eine solche wichtige Majorität den aktiven Wider? standsgeist, welchen die Demokraten fundzugeben stets geneigt sind, niederbeugen werde; daß aber Frankreich künftigen Wirren anheim— fallen müsse, bepor es sich wieder zu einer Monarchie bequemt, schei⸗ nen wenige praktische Männer zu bezweifeln. Die Kapitalisten find erfreut über jede durch Einstimmigkeit hervorgerufene und auf eine feste Regierung hinarbeitende Veränderung.“
Die englischen Blätter bringen eine Mittheilung des New-Nork— Herald, wonach die Schilderung der aufgefundenen Goldminen in Kalifornien nichts weniger als übertrieben war. Von allen Seiten läuft die Bestätigung der Thatsache ein, daß der Flußsand des Sa— cramento und seiner Nebenflüsse unvergleichlich goldhaltig sei, und daß das Gold seine Ufer entlang den Boden fülle. Die Einwoh— ner von, St. Francisco waren in der Goldgegend geblieben, und alle Stände und Alter rennen hin, um smit Theil an der Golb= beute zu haben. Die Stadt liegt öde, alle Geschäfte ruhen, die Felder werden nicht bestellt, denn Groß und Klein will auf leichte Weise reich werden. Thatsache ist es, daß das Gold in so uncrmeßlicher Menge dort zu finden ist, daß der Werth des Gol des nothwendig später fallen muß. Die Preise aller Lebensbedürf⸗ nisse sind in jenen Gegenden auf das furchtbarste gestiegen, da sich Niemand mehr damit abgiebt und Goldwaschen und Goldgraben die Beschäftigung Aller geworden ist. Kein Schiff wagt sich mehr in die Nähe von Kalifornien, aus Furcht, daß die Mannschaft davoneile,. Täglich wird gegen 60 — 100,900 Dollar Gold herausgefördert. Das Gold ist gegen 23 ⸗ karathaltig. Das Schiff „Huntreß“, welches nach Canton wollte, konnte nicht weiter, da alle, seine Leute fortgelaufen waren. Man bittet 90 Dollars monatlich und kann keinen Matrosen mehr bekommen. Gegen 400 Weiße und einige Indianer sind jetzt in den Goldminen am Ärbeiten. Durchschnittlich verdient Einer den Tag eine Unze Gold. Matrosen haben in zwei Monaten 2— 3000 Doll. zusammengebracht. Bei Beginn der Session wird dem Kongreß der Vereinigten Staaten darüber Bericht erstattet werden.
Aus Bogota schreibt man vom 17. September, daß General Flores in Guayaquil einmarschirt war. Zwei Hauptstädte hatten sich schon zu seinen Gunsten erklärt.
Das Geschwader des Admiral Napier wartet nur auf günstigen Wind, um nach den kanarischen Inseln zu segeln.
Aus Dublin wird gemeldet, daß die Regierung den dritten Ver— such gemacht hat, Gavan Duff, den Herausgeber der Nation, über dessen Schuld bereits zweimal die Geschwornen sich nicht eini— gen konnten, zur Strafe zu bringen. Die große Jury erklärte nun seine Anklage für gerechtfertigt und verwies ihn vor die kleine Jury.
Italien. Rom, 6. Dez. (Köln. Ztg.) Die vom Präsi⸗ denten des römischen Minister-Rathes an das diplomatische Corps gerichtete Note über die Ereignisse in Rom lautet folgendermaßen:
„Die letzten römischen Ereignisse, welche mit einem abscheulichen Mord ihren Anfang nahmen und mit der plößz lichen und heimlichen Abreise des Papstes ihr Ende erreichten, können leicht in den Gemüthern der Minister und Vertreter der fremden Mächte einen unrichtigen und falschen Begriff erzeugen in Bezug auf diejenigen, welche jetzt den Staat verwalten unk vor Allem geglaubt haben, ein Opfer zu bringen und eine Handlung der Ergebenheit gegen ihr Land zu vollziehen, indem sie die Jügel der gtegie⸗ rung annahmen und die öffentliche Ruhe sicherten. Der Unterzeichnete ist erst mehrere Tage nach den Gewaltthaten des 16. November in Rom an— gelangt und nahm erst dann das Portefeuille an, welches der Papst ihm durch eine Depesche des Kardinal⸗Staats-Secretärs anvertraute, als