—
w — 2
regierungslos zu bleiben, a bar Tren , m . . — * 1 83 re hen Zac⸗
; andiger Brief vom heiligen ĩ a d ,, * er ae! . indem er ihnen zu gleicher Zeit ganz befonders anempfahl, die Nuher und die öffentliche Ordnung auf recht zu 1 Was die Kollegen des Unterzeich neten betrifft, so steht es sest, Faß die Rolle, welche einige derselben am 16. November auf sich ge⸗ nommen, sich darauf beschränkte sich zwischen das aufgestandene Volk und den Fürsten zu siellen, um eine Versohnung herbeizuführen. Was den be⸗ klagenswerthen Mord des Herrn Rossi angeht, so hat das Ministerium streng seine Pflicht erfüllt, indem es zu wiederholtenmalen Befehle ertheilte, um thätig und rasch zur Aufsuchung und zur Bestrafung der 9 zu schreften. Unterdeffen hat Rom offenbar und von selber dem Ministerium beigepflichtet, und niemals sah man eine größere oder engere Ver= bindung zwischen den konstituirten Gewalten. Dieser Punkt ist klar dargelegt durch den Aufruf der Kammer, so wie durch die des hohen Raihs und Senats. Dieses genügt, um die Minister und Vertreter der fremden Mächte aufzuklären über die vollkommene Geseßmäßigkeit des 3 tömischen Ministeriums, so wie über die Reinheit und den Edelmuth sei⸗ ner Absichten. Der Unterzeichnete hat die Ehre, der Erwägung der Ver⸗ sreter und Minister der auswärtigen Mächte gewisse wichtige Thatsachen darzulegen, welche mächtig dazu beitragen, den Charakter und die Bedeu— tung der letzten römischen Ereignisse zu würdigen. Es ist angemessen, zu bemerken, daß dem heiligen Vater niemals weder eine Gewalt, noch eine Drohung widerfuhr in der Ausübung seiner päpstlichen Autorität. Jedoch wo der Sturm drohend, wüthend ausbrach, hielt er immer inne vor den Stufen des Altars. Es ist auch wichtig, zu bemerken und in reifliche Er— wägung zu ziehen, daß das schwer zu lösende Problem, das geziemende Einverständniß zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt zu er— halten, die stete Ursache aller Unruhen, aller Gewaltthaten gewesen ist, die sich in Rom oder in den Provinzen in letzter Zeit kundgegeben haben; denn die sämmtliche Bevölkerung strebt einstimmig nach einer tiefen Tren- nung zweier Gewalten, welche nichtsdestoweniger in einer und derselben ehrwürdigen Person vereinigt bleiben sollen. Trotzdem hat man im Gegen heil mit der äußersten Halsstarrigkeit darauf bestanden und es auch ge— hofft, daß beide Gewalten wie früher vermischt und vereinigt bleiben wuͤr= den. Um zur friedlichen und dauerhaften Lösung dieses Problems zu ge— langen, war von beiden Seiten ein Geist der Nachgiebigkeit, der Versöh⸗ nung und der Langmuth, es war vor Allem der langsame Einfluß der Zeit nothwendig, so wie die Macht neuer Gewohnheiten, neuer Interessen. Allein der Ungestüm der zwei extremen Parteien und jene ungeduldige Hast, welche in Europa, in der ganzen Welt die jetzigen Generationen dazu
den Kampf, so wie plötzliche und vielleicht übereilte Uumgestaltungen erzeugt. Der
Kampf wurbe nachher deli bitterer wegen des nicht befriedigen Natio- nalgefühls, und Dank der Meinung, welche sich in letzter Zeit gang ver- ö. daß die alte Politik des römischen Hofes, die nur zu oft bei dem üntergange der Nation an die Rettung ihrer selbst gedacht, mit der neuen italienischen Politik in Konflikt war. Der Unterzeichnete wagt es, aus dem Vorstehenden zu schließen, daß die Unruhen in den römischen Staaten aus einem fundamentalen Bedürfniß hervorgegangen sind, welches weder durch diplomatische Halbmaßregeln, noch durch die Anwendung von irgend einer Militairgewalt bezwungen werden könnte, die augenblickli wohl die Trieb⸗ feder niederdrücken, aber dieselbe nie zerstören könnte. Der unterzeichnete ist demgemäß überzeugt, daß es feiner fremden Einwirkung jemals gelingen wird, das zu verhindern oder zu beseitigen, was durch die strenge Nothwen⸗ digkeit der Dinge den evangelischen Tugenden, der außerordentlichen Güte, der unendlichen Langmuth, so wie der Liebe der Italiener Widerstand ge— boten hat. Terensio Mamiani.“
Griechenland. Athen, 28. Nov. (D. A. 3) Die stam⸗ mern sind endlich mit der Bildung ihrer Büreaus, das heißt der Wahl ihrer Präsidenten, Vice⸗Präsidenten und Secretaire, zu Stande gekommen, nachdem wiederholte Verzögerungen stattgefunden hatten. Im Senate, wo der Präsident bekanntlich dreijährig fungirt, waren nur zwei Vice⸗Präsidenten zu wählen; die Herren Meris und Kalo⸗ geropulos erhielten dazu die Mehrheit. Zu Secretairen wurden die Senatoren Chrysogelos und Theaparopulos ernannt. In der De⸗ putirten-⸗Kammer ist der Deputirte von Phthiotis, Hadziskos, zum Präsidenten, die Abg. Konduriotis von Hydra (Neffe des früheren Minister-Präsidenten), Jatros von Argolis Vice⸗-Präsidenten gewor⸗ den. Dinse Wahlen werden allerdings als nach dem Wunsche der Hofpartei bezeichnet.
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 20. Dez. Im Schauspielhause. 208te Abonne⸗ ments ⸗Vorstellung: Familienzwist und Frieden, Lustspiel in 1 Auf⸗ zug, von G. zu Putlitz. (Verfasser des Lustspiels. „Die Bade⸗ kuren.“ Hierauf: Die feindlichen Brüder, Possenspiel in 3 Abth.,
treibt, zu brechen, was sie nicht beugen können, haben zu Rom den Widerstand, von E. Raupach.
Anfang halb 7 Uhr.
Im Schauspielhause. 209te Abonne⸗
Donnerstag, 21. Dez.
ments · Vorstellung: von Fr. von Schiller. Anfang 6 Uhr.
Freitag, 22. Dez. Im Opernhause. 146ste Abonnements⸗= Vorstellung: Zum erstenmale: Der Rothmantel, komisch-romantische Oper in 3 Abth., von R. Würst. Hierauf: Thea, oder: Die Blu⸗ menfee, Ballet in 3 Bildern, von Paul Taglioni. Musik von Pugny. Anfang halb 7 Uhr.
Wallenstein's Tod, Trauerspiel in 5 Abtheil.,
AKönigsstädtisches Theater.
Mittwoch, 20. Dez. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum ersten⸗ male: Cristoforo Colombo. Große Oper in 4 Akten, von Felice Romani. Ins Deutsche übersetzt von Emilie Seidel. Musik vom Fapellmeister der italienischen Oper, Sgr. Carlo Emanuele de Barbieri. Die neuen Decorationen des ersten, dritten und vierten Akts sind vom Decorationsmaler Herrn Schwedler.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.
Donnerstag, 21. Dez. Die Töchter Lucifer's. Großes phanta⸗ stisches Zauberspiel mit Gesang in 5 Abtheil. (12 Tableaur), von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stie gmann.
Meteorologische Heobachtungen.
Abends Nach eimmaliger
10 Uhr. Luftdruck... 339, 10“ Par. 339, 0a Par. 338,4 S ! Par. Quellwürme 767 R. 42,57 R. 4397 R. 4 1,47 R. Elussnwärme 1,9) R. — G25 n. 4 0,8? R. — C, 17 R 99 pCt. trül⸗ Niedersehlag O, o14* Rh. VW. * W. arme w echeei 4,0 3 . 122 — 0,8? n... 83 pCi. W.
1848. 18 Dez.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens 6 Uu.
Beobachtung.
Luftwü‚rme Bodenwäarme
Aus dünstung
Wolkeunzus .. . — 338, 87“
Tagesmittel:
ö ecoel - ( HGturse.
Amsterdam. . . 9 n. 46. 250 *I. lamburs 300 Miu. do. ö 300 Mi. 1186. 300 Er. 15si FI. 150 Fi. 190 T plz.
109 plz. 2 mi
FEraukfurt a. PHI. züdd. W 1601. 2M. 56 26 k 106 snhl ] 3 Wochen 105 1 —
Kurn Z mi. Hur 2M. 3 Ni. Z Mi. 32 Mi. Z Mi. 2m 8 Tage
k , . . . Augsburg. Ereslau
Leipzig in Gouzant Im 14 TLle. Fuss..
Inlänilisclie Hondis, H fandibrigf-, KNommamma!— Papiere und Helcl - ¶ Oise.
— 1 . ] . 1 . Id. Gen. Tf. Erief. Geld. Gem.
w D : J Homm. Pfhr. 3 St. Sekuld-8 eb. *
Seeh. Prän. Soh. — 944 U K. u. Hiu. Schuldv. 37 — kerl. Stadt- O bl. 3 Westpr. Fiandhr. 33
¶iroοs3h. Posen do. 4 —
3 Har- u. Mrz. de. 31 8. Schlesisehie do. 3 do. Et. B. gar. la. 3 Fr. B- Auth. Seh — Erie drichsd' or. —— , ,,, 4
. Diseosrto. — 1
ems län dische FEoncls.
Russ. Hai b. Gert 5 — Polu. ueue Prdbr. deo. bei lopes 14.8. 5 . do. Part 560 FI. do. do. 1. Aul. 4 — ⸗ do. do. 300 FL. — do. Stieg]. 2. 4. A. 4 84 35 Hanh. Feuer- Cas.
do. do. 6. A. 4 — b — do. Staats- Er. Anl. do. v. R tus ch. Lat. 5 1023 HUtloll. Z Ih Int. do. Dolu. Sehatz G. 4 685 38 . Carb. Fr. O. 40 th. — - lo. do. Cert. L. A. 82 Sardin. do. 36 Er. do. da. 1. B. 200FI.— 1335 N. Bad. do. 38 FI. pol a. Pfabr. a. 0. 4 —
gerl. Anhalt Lit. A B.
Niederschl. Märkisch.
q Oberschl.
Krakau - Oberschl. .. .
J
( — .
Friedr. Wilh. Nordhb.
Aachen - Mastricht ...
Ausl. Quittungsbog.
KES en bahn -- ACI.
Simm - Actien. Aapital. Der Reinertrag wird nach erfoleter er anni. in der dazu bestimmten Nubrik ausgefüllt. Die mit 35 pCt. ber. Actien sind v. Siaat gar.
Tages- Coums.
Forer m.
Rechnung.
Rein- Ertras 1842.
Prioritâts detien. ÆKapilal..
Ta ges - O.
3 Siümmiliche Prioritits-Actien werden duzch 5 jsührliche Verloos ang 100 pCt. amortis.
— —— — —
3, 500, 000 g. O06, 000 4824. 60 1. Hh. G06 I. 700, 069 2. 300, 59 9, 000, 000 12,967,500 4,500, 0090 1.051 200 1400, 00 1.300 009 g. hh. hh 1.50, 990 2, 253, 100 2, 100,000 1,200, 000 1.706. 690 1.500, 6090 14. 060, 069 5. 000, 0990 1. 1G0, 656 Quit lungs- Hogen. Berl. Anhalt. Lit. B. 2, 500,000 Magdeb. Wittenb. .. . 4, 5090, 000 2.750, 000 5, 600, 9090
S5 ba. 64 bz. S8 6 61 B. 1143 b
.
do. Hamburg do. Stettin -Starg. . do. Potsd. Magd. . . Magd. Halberstadt .. do. Leipziger Halle Thüringer Cöln - Minden. . .. ... do. Aachen ...... Bonn -Cöln Düss eld. Elberfeld .. Steele - Vohwinkel. . .
— — T 2
2
l
1495 8. 507 k. S0 ba 54 B.
e
714 bæ. 927 ba. u. G. 923 bz. u. G.
do. Zweighahn Lit . do. ite, Cosel - Oderberg Ereslau - Freiburg . ..
. 33 6
3
Berg. Märk. ...... .. Stargard - Posen Brieg Neisse
1
— — — 26 0 . . . . 9 3
Thür. Verbind. - Bahn
Pesther. . . .. . .. 26 FI. 18, 9600, 0090
d, O0, oh 4, ( re, ee s.
Schluss- Course von Cöln- Minden 80
S6 B. 925 6. S833 B. 90 B 989 6
106 a * ba.
1.41, 600 5. 000, 6000 2. 367, 200 3. 132. 890
S090, 090 1.788, 000 1.000, 000 3. 574, 506) 1.217. 000 2. 1587, 259 I. 250, 090
Berl. Anhalt. ...... .. do. Hambur do. Potsd.- do. do. do. Stettiner Magdeb. - Leipziger .. Halle Thüringer .... Cöln - Minden Rhein. v. Staat gar.. do. 1. Priorität. . . . do. Stamm- Prior. . Düsseldorf- Elberfeld. I, 000, 000 Niederschl. Märkisch. 4, 175, 000 do. 3.509.000 III. Serie. 2, 300, 000 Lweigbahn 252, 0090 do. do. 248,000 Oberschlesische 1.276, 600 Cosel · Oderberg 2659, 000 Steele - Vohwinkel... 325, 0099 Breslau - Freiburg.. 100,900
S5] va.
91 B.
D. 9 G e e . 6 O 6 2
Ce
— 2 82
— n. .
Ausl. Stamm- Acl. /
Dresden- Görlitz.. .. 6, 000, 009 Leipzig- Dresden 4,500, 0600 Ludw. Bexbach z4 FI. 6, Sz5, 690 Sächsisch-Bayerische 6, 00,000 Kiel - Altona Sp. 2, 056, 006 Amsterd. Rotterd. FI. 6, S6), 9060 Mecklenburger Thlr. 4.309, 030
Börsen- Zins en
907 kB
36 n.
von Preussischen Bank- Antheilen 9l a g3 ba. u. G.
Die Gourse haben sich zwar heute etwas gebessert,
doch war das Geschäst zu unbedeutend, als dafs ein namhafter Aufschwung eintreten konnte.
äproz,- freiwilliger Anleihe konnten die übrigen Effekten sich nur schwer behaupten.
Mit Ausnahme von Staatsschuldscheinen und
Auswärtige Bör sen.
Breslau, 18. Dez. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 Bi. Friedrichsd'or 1139 Gld. Louisd'or 11236 bez. Poln. Papiergeld Bt u. ö bez. Q sterreichische Banknoten 90 n. 4, bez. u. Br. Staats⸗ Schuld Heine 7 Br. Seehandlungs-Prämien-Scheine a 50 Rth!. 934 Gld. Posener Pfandbriefe 4proz. 96 und 965 bez, do. Z3*proz. S1 Br. Schles. Pfandbriefe 3Eproz. 907 Br., do. Lit. B. 4proz. 92 Br., do. 35pröz. 82 Br., gig Gld.
Polnische Pfandbriefe neue 4proz. 900 bez., do. Partial - Lvose 2306 3. Sb? Gidf, do. a 509 Fl. 705 Gld. Russ. Foln. Schatz⸗ Obligationen a 4 pCt. 68 Br. =
Ae tien; Dberschles. Litt. A. 92 Gld., do. Litt. B. 92 Gld. Breslau= Schweida. Freib. 74 Br. Niederschl. Märk. 69 Gld., do, Prier. 9h Glde, do. Ser. ill. 91 Br. Ost-Rhein. (Köln? Mind.) 7. (ld. Neisse Brieg 39 Br. Krakau —Hberschl. 05 Br Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordhahn 393 u. 4 bez. u. Gld. w
Wech sel⸗Course—
Amsterdam 2 M. 142 Gld.
Hamburg a Vista 165903 Br.
do. 2 M. 1501 Br. London 1 L. Sterling 3 M. 6. 255 Br. Berlin a Vista 1004 Br.
do. 2 M. 999 Gld.
Wien, 17. Dez. Met. 5proz. 78 bez. 987 bez. Livorno 664, , * bez.
Leipzig, 18. Dez. L. Or. Part. Oblig. 97 G. Leipz. B. A. 1417 Br. Leipz. Dr. E. A. 987 Br. Sächs. Bayer. 78 Br., do. Schles. 765 Br. Chemnitz⸗Riesa 257 G. Löbau ⸗Zittau 20 Br. Magd. ⸗Leipzig 175 Br. Berl. Anh. A. S5 Br., 85 G., do. B. S5 Br., 85 G. Altona⸗Kiel 89 Br. Deß. B. A. 97 G. Preuß. B. A. 92 Br.
SISßFSerankfurt a. M., 17. Dez. (In der Effekten⸗Sozietät.) In Fonds wurde heute Mehreres umgesetzt. Nur allein die 3proz. inländ. Spanier waren mehr begehrt und blieben d „ höher im Cours als gestern. Alle übrigen Fonds, so wie alle Eisenbahn⸗Ae⸗
Nordb. 97 a 98,
tien, erlitten gar keine Veränderung.
Span. 26
In letzteren Gattungen wa das Geschäft sehr unbedeutend. ö 3
5proz. Met. 71, 70. Bank - Actien 1210. 1200. Baden 50 Fl. L. 455. 4543, do. 35 Fl. L. 253. 253. Darmst. 50 Fl. T. 613. 6l, do. 25 Il. L. 215. 203. Hessen 253. 255. Sard. 24 Br. Span. Iproz. 183. 1835. Poln. 300 JI. 8. 957 G. , do. 5300 Fi. C. 71. (Gz. FJ. W. Nordbahn 1405. 405. Bexbach 667. 6653. Köln- Minden 80. 80.
Paris, 16. Dez. Viel Fluctuation; bedeutendes Steigen der Preise; abermalige Eskomptirungen in 5 und 3prozentiger.
Z proz. 47. 30. 5 proz. 77. 75. Anleihe 77. 30. Bank 1700. Nord. 380.
London, 16. Dez. 3 proz. Cons. p. C. u, 36 proz. 885. Ard. 123, 3 proz. 26. Int. 483. 25. Chili 85. Mex. 2233, 22. Peru 39.
Englische Fonds stiegen durch den Einfluß der französischen Fonds; fremde Fonds fest. Eisenbahn-Actien besser.
AUmsterdam, 16. Dez. Die Stimmung für holl. Fonds war heute wiederum bei einigen Geschäften in Int. günstig. — Von den fremden Effekten sind Span. etwas besser. Mex. circa . 26 niedriger. Peru gefragter.
Holl. Integr. 47 3, , 3Zproz. neue 563. Aproz. ostind. 723. Span. Ard. 6, *., gr. Piecen 95. Coupons 66, 4. Russ. alte 983. Oest. Met. 5 proz. 693, 243 proz. 366. Mex. 19, 3. Peru 265, *, J.
Antwerpen, 15. Dez. Die Börse willig und viel Geschäft. Belg. proz. 817, 3. 4 proz. 743, 74. 2ipro3z. 41, z, d, 3, , 3, , 3. Span. proz. J5. 3proz. 19, 18.
— 1 —
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 19. Dezember.
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 — 56 Rthlr.
ö Port. 4proz.
Roggen loco 263 — 27 Rthlr.
Roggen p. Frühjahr S2 pfd. 29 Rthlr. Br., 2835 G. Gerste, große, loco 22 — 23 Rthlr. kleine 18 — 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 — 169 Rthlr. » p. Frühjahr 48pfd. 155 — 16 Rthlr. Rüböl loco 127 a 127, Rthlr. p. diesen Monat dito. p. Dez. / Jan. 125 a 12 Rthlr. Jan. / ZJebr. dito. Febr. März 12 a 123 Rthlr. März / April 125 a 121 Rthlr. April/Mai 12 Rthlr. Br. u. bez., 111, G. Spiritus loco ohne Faß 143 Rthlr. bez. u. G. n p. Dez. 15 Rthlr. Br., 14 G. Jan. 155 Rthlr. bez. p. Frühjahr 163 Rthlr. Br. u. bez., 162 G.
Marktpreise vom Getraive. Berlin, den 18. Dezember. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 11 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 1 Rthlr., auch 25 Sgr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.; Erbsen 1 Rthlr. 5 Sgr. . Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. 5 Sgr. und 2 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr 2 Sgr. 6 Pf.; große Gerste 1 Rthlr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte). Sonnabend, den 16. Dezember. Das Schock Stroh 6 Rthlr. 190 Sgr., auch 6 Rthlr., der Cent⸗ ner Heu 22 Sgr. 6 Pf., auch 15 Sgr.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei. Erste Beilage
M 230.
1391
271.
Mittwoch den 0. Dezb r.
= e
Erste Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
ae,, =
nhalt. Amtlicher Theil. Deutschland. Adressen.
Prenßen. Berlin.
Amtlicher Theil.
Neglement zur Ausführung des für das erste Jahr der nächsten Legie— laturerlassenenprovisorischen Wahlgesetzes zur Bildung der ersten Kammer vom 6ten d. M.
Ur wahlen.
8. 1.
In jeder Gemeinde wird sofort von der Orts⸗Behörde nach dem beillegenden Schema ein Verzeichniß derjenigen Einwohner aufgestellt, welche das dreißigste Lebensjahr vollendet und seit 6 Monaten ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde gehabt habeu, nicht in Folge rechtskräftigen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren und
entweder 20 Sgr. monatlicher Klassensteuer zahlen oder binnen 8 Tagen nach in ortsüblicher Weise ersolgter öffentlicher Aufforderung ein Grundvermögen im Werth von mindestens 5000 Rthlr. oder ein reines sährliches Einkom— men von mindestens 500 Rthlr. glaubhaft nachweisen.
89 9
Das Verzeichniß (68. 1) wird nebst den dazu gehörigen Verhand— lungen dem Landrath innerhalb einer von demselben zu bestimmenden Frist eingereicht. Der Landrath prüft dasselbe, stellt die Urwähler⸗— Liste danach fest und veranlaßt, daß dieselbe in der Gemeinde auf ortsübliche Weise sofort bekannt gemacht wird.
Einwendungen gegen die Wählerliste sind innerhalb sünf Tagen nach der Bekanntmachung bei der nach dem §. 4 zur Entscheidung berufenen Kommission durch Vermittelung des Landraths unter Bei— fügung der Beweismittel schriftlich J, .
§. 4.
Die Entscheidung über die erhobenen Einwendungen erfolgt in⸗ nerhalb 5 Tagen nach Ablauf der Präklusivfrist (5. 3) für die klas⸗ sensteuerpflichtigen Ortschasten durch die nach der Verordnung vom JJ. Januar 1830 (G. S. S. 19) zur Mitwirkung bei der Klassen⸗ stener-⸗Veranlagung bestimmte Kommission, in den nicht klassensteuer— pflichtigen Orten durch eine besondere Kommission, deren Mitglie⸗ derzahl vom Gemeindevorstande (Magistrat, Bürgermeister) zu be⸗ stimmen ist. Die Mitglieder der letzteren Kommission werden, zur Hälfte von dem Gemeinde-Vorstande, zur Hälste von den Gemeinde⸗ Jertretern gewählt.
Der Landrath hat für den rechtzeitigen Zusammentritt der Kom⸗— mission zu sorgen. .
59.
Sobald die erhobenen Einwendungen erledigt sind, werden die Uhrwähler-Listen von dem Landrath nach den erfolgten Entscheidun⸗ gen berichtigt. Derselbe zeigt demnächst die Zahl der in den einzel nen Gemeinden seines Kreises verhandenen Urwähler der Negierung übersichtlich an, damit diese zu beurtheilen vermag, ob nach hit. 5 des Gesetzes vem 6ten d. M. in einem Wahlbezirke direkte Wahlen
vorzunehmen sind.
*
§. 6.
Hat eine Gemeinde oder eine uscht zu einem Gemeindeverbande gehörende bewohnte Besitzung nach den sestgestellten Listen weniger als 1090 stimmberechtigte urwähler, so wird dieselbe durch den Land⸗ rath mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu einem Wahldistrikt , Ver . . zugleich den Ort,
o die Wahl der Wahlmänner vorzunehmen ist. ö ö In ö. Gemeinden, welche nach der festgestellten Liste 2090 oder mehr Umwähler haben, werden von dem Gemeinde ⸗ Vorstande (Ma⸗ gistrat, Bürgermeister, Amtmann, Ortsbehörde) Wahl Abtheilungen dergestalt gebildet, daß in keiner derselben mehr als 5 Wahlmänner zu wählen, also höchsters 599 Wähler enthalten sind.
8 ; ; In jedem Wahlbezirk (Gemeinde, Distrikt, Abtheilung) wird auf jede Vollzahl von 100 Urwählern Ein Wahlmann gewählt. 8. 8
§. 8.
Die Wahl wird von einem Wahlvorsteher geleitet.
Derselbe wird in denjenigen Städten, welche 190 oder, mehr Wähler enthalten, von dem Gemeinde⸗Vorstande (Magistrat, Bürger- meistery, in allen übrigen Wahlbezirken von dem Landrath ernannt. In gleicher Weise wird ein Stellvertreter des Wahlvorstehers für et⸗ wanlge Verhinderungsfälle ernannt. In den Landgemeinden, der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen ist in der Regel ein in dem Wahlbezirk wohnender Bürgermeister oder Amtmann, in den sbrigen Provinzen ein geschäftskundiger, stimmberechtigter Einwohner mit der Leitung der Wahl zu HJ
Die Wahlen in allen Wahlbezirken werden im ganzen, Umfange der Monarchie am 29. Januar 1849 abgehalten. Wenn in demsel⸗ ben Srte mehrere Wahl-Abtheilungen sind, so werden die Wahlen überall zur nämlichen Stunde K
§. 10.
Die Wähler sind zur Wahl durch öffentliche Bekanntmachung in
ortsüblicher Weise vorzuladen. ü.
Abwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl Theil nehmen. 9
In der Versammlung werden zunächst die Wählerlisten vorgele= sen und die erschienenen Wähler als anwesend verzeichnet. Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende, wird zum Abtreten veranlaßt und so die Wahl⸗Versammlung konstituirt. ᷓ
Später erscheinende Wätzler haben sich bei dem Wahlvorsteher zu melden und werden nachträglich als anwesend vermerkt. .
S. . Aus der Mitte der Anwesenden ernennt der Wahlvorsteher einen Protokollführer und 2 bis 8 Stimmzähler und verpflichtet sie mittelst
Handschlags an Eidesstatt. 3. n Der Wahlvorsteher läßt durch die Stimmzähler gestempelte, für
jede Abstimmung noch besonders zu bezeichnende Stimmzettel an die
einzelnen Wähler austheilen. 66
Jeder Wähler schreibt auf den ihm übergebenen Zettel den Na⸗ men des von ihm gewünschten Wahlmanns. Zettel, auf welchen mehr als Ein Name orer der Name einer nicht wähibaren Person ge⸗ schrieben steht, oder aus welchen der Gewählte nicht unzweifelhaft zu eikennen ist, eben so umgestempelte und nicht gehörig bezeichnete Zettel, sind ungültig. - . . ;
Wähler, welche nicht schreiben können, lassen ihren Stimmzettel durch den Protokollführer K
*. ).
Die Stimmzettel werden von den Stimmzählern gesammelt und in das vor ben Wahlvorsteher und dem Protokollführer stehende
Gefäß gelegt. .
Nach vollendeter Einsammlung der Stimmzettel erklärt der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Es dürfen aledann Stimm⸗ zettel für diese Abstimmung nicht 2 abgegeben werden.
Die uneröffneten Zettel werden laut gezählt. Sollte, diese Zäh⸗ lung durch ein mit der Zahl der Anwesenden im Mißverhältniß stehtndes Resultat Bedenken erregen, so sind Wahlvorsteher und Stinmzähler befugt, die Abstimmung für ungültig zu erklären und eine neue anzuordnen. 8. 19.
Die Stimmzettel werden durch einen Stimmzähler unter Vor— zeigung und in Gegenwart der Versammlung laut verlesen, vom Protokollführer bei dem Namen des Kandidaten vermerkt und vor—
weg laut gezählt. §. 26
Derjenige, welcher die absolute Stimmenmehrheit erhalten hat, ist für gewählt zu erklären. 8. 21.
heit sich auf einen Kandidaten vereinigt hat. in der geringsten St mmzahl gleich, so entscheidet unter ihnen das Loos, welcher aus der Wahl fällt.
Zur absoluten Stimmenmehrheit gehört mehr als die Hälfte der gültigen Stimmzettel. ö. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl. keine absolute Mehrheit erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen in der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wahl zu bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so enischeidek das Loos, welches durch die Hand des Wahlvorstehers gezogen wird,
Bei Ausmittelung dersenigen Kandidaten, welche nach den vor— stehenden Vorschriften d auf eine engere Wahl zu brin eu sind, entschei⸗ det bei Stimmengleichheit r n, Loos.
Bei engeren Wahlen sind die Siimmzettel mit anderen Namen als den auf die engere Wahl n, Kandidaten ungültig. §. 24
Ueber die Gültigkeit einzelner Stimmzettel entscheiden Wahlvor—
steher und Stimmzähler. ; S. 25.
In Wahl-Bezirken, wo mehr als Ein Wahlmann zu wählen ist, findet vorstehendes Verfahren mit der Maßgabe statt, daß für jeden Wahlmann eine besondere Wahlhandlung vorzunehmen ist.
§. 26.
Das Wahl-Protokoll, welches nach den anliegenden Formularen anfzunehmen ist, wird vom Wahl-Vorsteher, den Stimmzählern und dem Protokollführer unterzeichnet und sofort dem Wahl⸗Kommissar (8. 29) eingereicht, welchem die Prüfung der Wahl in formeller Beziehung obliegt.
.
Wenn gegen die formelle Gültigkeit einer Wahl Bedenken ob— walten, so sind dieselben der Versammlung der Wahlmänner vorzu⸗ legen, welche darüber entscheidet und sodann mit Ausschließung des Wahlmannes, dessen Wahl für ungültig erllärt ist, unmittelbar zu hrem ordentlichen Wahlgeschäft sortschreitet.
Wahl der Abgeordneten. S. 28.
Die Bezirke zur Wahl der Abgeordneten sind von den Regie⸗ rungen nach Maßgabe der Bevölkerung zu bilden (Art. 5 und 6 des Wahl⸗Gesetzes).
Bei der Abgränzung derselben ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß eine Theilung der Kreise möglichst vermieden und den Wahlmän— nern die Theilnahme an der 6 unnöthig erschwert wird.
Die Regierung bestimmt den Wahl-Kommissar, so wie den Wahl⸗ ort, und läßt davon die Wahlvorsteher durch die Landräthe benach⸗ richtigen.
S. 30.
Falls in einem Wahlbezirke sich weniger als 1000 Ur vähler be⸗ finden (Art. 5 des Ges. vom 6. d. M., hat die Regierung die Wahl -Abtheilungen für die alsdann vorzunehmenden direkten Wahlen zu bilden und die Wahl-Kommissarien, so wie die Wahlorte für die Abtheilungen, zu bestimmen. 1
§. 31.
Der Wahl-Kommissarius stellt aus den eingereichten Wahlver⸗ handlungen ein Verzeichniß der Wahlmänner auf und ladet dieselben zur Wahl der vom Wahlbezirk zu wählenden Abgeordneten schriftlich ein, eben so die Wähler im Falle deil direkten Wahl (Art. 5 des Wahlgesetzes).
8. 36.
Die Wahl der Abgeordneten wird im ganzen Umfange der Mo—
narchie am 12. Februar k. J. , §. 33.
Bei der Wahl der Abgeordneten kommen die Vorschristen der vorstehenden S§. 12 bis 25, mit Ausnahme der §8§. 13 und 22, an deren Stelle folgende Bestimmungen treten, zur Anwendung.
Die Stimmzähler und der Protokollführer werden auf Vorschlag des Wahl-Kommissarius von den anwesenden Wahlmännern aus ihrer Mitte durch Acclamation oder vermittelst Aufhebens der Hände nach absoluter Stimmenmehrheit gewählt und vom Wahl⸗Kommissar mit⸗ telst Handschlags an Eidesstatt verpflichtet.
P 5.
Hat sich auf einen Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit vereinigt, so ist derselbe als gewählt zu erklären.
Hat sich keine absolute Stimmenmehrheit ergeben, so wird zu einer weiteren Abstimmung geschritten. Dabei kann keinem Kandi- daten die Stimme gegeben werden, welcher bei der ersten Abstim⸗
mung keine oder nur Eine Stimme gehabt hat.
Die zweite Abstimmung wird unter den übrig bleibenden Kan-
didaten in derselben Ordnung, wie die erste, vorgenommen. Stimmzettel ist ungültig, welcher einen anderen als einen der in der Wahl gebliebenen Kandidaten enthält.
Wenn auch die zweite Abstimmung keine absolute Mehrheit er⸗
lute Mehr⸗ Stehen sich Mehrere
girbt, so fällt je in der folgenden Abstimmung derjenige, welcher die wenigsten Stimmen batie, aus der Wahl, bis die 9.
. §. H ; Wenn die Abstimmung nur zw.schen zwei Kandidaten noch statt-
findet, und jeder derselben die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat, entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Wahl-⸗gFtommissars gezogen wird. r
S.
—
8. 3 In den Versammlungen sowohl der Uwähler als der Wahl⸗
männer dürfen weder Dis kussionen stattsinden, noch Beschlüsse gefaßt werden, vorbehaltlich der im §. 27 der Versammlung der Wahlmän⸗ ner überwiesenen Prüfung. —
S. 38. Die Gewäblten sind durch den Wahl-Kommissarius von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß zu setzen und zur Erklärung über die Annahme derselben, so wie zu dem Nachweise, daß sie nach Art. 8 des Gesetzes wählbar sind, aufzufordern. Im Falle der Nichtannahme ger Wahl oder der eingeräumten Nichtbefähigung ist sofort eine neue Wahl zu veranlassen.
§. 39. .
Sämmtliche Verhandlungen über die Wahl sowohl der Wahl- männer als der Abgeordneten werden vom Wahl⸗Kommissar durch Vermittelung der Regierung dem Minister des Innern zur weiteren Mittheilung an die erste Kammer eingereicht.
§. 40.
In den keinem landräthlichen Kreis -Verbande angehörigen Städten werden die nach Obigem dem Landrath obliegenden Func⸗ tionen von dem Magistrat oder Bürgermeister ausgeübt.
In der Stadt Berlin versieht der Magistrat sowohl die Func⸗ tionen des Landraths, als die der Regierung. Berlin, den 8. Dezember 1848.
Königliches Staats-Ministerium.
Graf Brandenburg. LTLadenberg. Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt.
Reglement zur
Ausführung des Wahlge setzes für die zweite Kammer vom 6. Dezember d. J. Bestimmungen über die Abgränzung der Wahlbezirke.
. Die Landräthe haben unverzüglich, nach Maßgabe der Bestimmun⸗
gen des Artikels 3 des Wahlgesetzes vom 6. Dezember d. J., die nöthigen Einleitungen zur Begränzung der Bezirke für die Urwahlen zu treffen. (Vergl. 5§. 35.)
8
Sie haben also festzustellen:
1) zu welchem Wahlbezirk diejenigen Gemeinden und zu einem Gemeinde⸗Verbande nicht gehörigen Besitzungen, deren Be⸗ völkerung nicht 250 Seelen erreicht, vereinigt werden sol⸗ len. Der so gebildete Wahlbezirk steht in Beziehung auf die Zahl der zu wählenden Wahlmänner einer Gemeinde von derselben Volkszahl gleich; die Zahl der nach dem gesetzlichen Verhältniß auf die ein⸗ zelnen Bez'rke fallenden Wahlmänner. In den Gemeinden von mehr als 1000 Einwohnern bestimmen die Gemeinde⸗ Behörden unter Aufsicht des Landraths die Zahl und Be— gränzung der zu bildenden Wahlbezirke.
Da kein Bezirk mehr als 19 Wahlmänner wählen soll, so ergiebt sich, daß kein Bezirk volle 2750 Einwohner ent⸗ halten darf. Um eine Ermüdung der Wahl⸗Versammlung zu vermeiden, wird es zweckmäßig sein, die Wahlbezirke in einem mäßigen Umfange zu halten.
Urwahlen. —
Die Wahl wird von einem Wahlvorsteher geleitet. Derselbe
wird in den Städten von dem Magistrat (Bürgermeister), in den Landgemeinden von dem Landrath ernannt. In gleicher Weise wird ein Stellvertreter des Wahlvorstehers für etwanige Verhinderungs⸗ fälle ernannt. In den Landgemeinden der Rhein- Provinz und der Provinz Westfalen ist bei diesen Ernennungen besonders auf die Ge⸗ meinde⸗Vorstände (Bürgermeister, Beigeordnete, Gemeinde⸗Vorsteher, Amtleute) Rücksicht zu nehmen. ;
In jeder Gemeinde wird sosort von der Ortsbehörde ein na⸗ mentliches Verzeichniß aller nach Art. 1 und 2 des Wahlgesetzes vom bten d. M. und Art. 67 der Verfassungs⸗-Urkunde stimmberechtigten Wähler aufgestellt und zu Jedermanns Ensicht in einem zu ke en menden Lokal ausgelegt, auch daß solches geschehen, öffentlich be⸗ kannt gemacht. Wer sich darin übergangen glaubt, hat seine Ein⸗ wendungen binnen drei Tagen nach der Bekanntmachung anzugeben und zu beschein igen. Die Entscheidung über die Reclamation steht . Behörde zu, die nach §. 3 den Wahlvorsteher zu ernen⸗ nen hat.
86 58.
Die Wahlen in allen Wahlbezirken werden im ganzen Umfang der Monarchie am 22. Januar f. J. abgehalten. Wenn in demsel= ben Orte mehrere Wahl- Abtheilungen sind, so werden die Wahlen überall zur nämlichen Stunde vorgenommen.
S. 7. 9 e Die Wähler sind zur Wahl durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise vorzuladen.
Abwesende können, in keiner Weise sonst an der Wahl Theil nehmen.
§. 8. J (6 ü. 2 In der Versammlung werden zunächst die Wah lerlisten vorge)⸗
ĩ i wesend verzeichnet. Jeder fie Ter ,,, 6 2. . veranlaßt und so
nicht stimmberechtigte Anwesende wir hemmende Wähler haben sich
durch Stellvertreter oder
bie Versammlung konstituirt. Später er