i. zaen wir nicht eine octropirte in ihr zu erken- aus se bet irn eg enger Verheißungen früherer Tage, wird —ᷣ * ment bilden, das stark genug, um jenes stolze Gebäude e ö — an dem man seit Monaten zu rütteln begann.
2 * ird uns zu einem großen freien Volke machen, der Ruhm di e, . bes Vaterlandes werden nen ersteben und die Seg⸗
* * von Millionen Ew. Königlichen Majestät solgen.
Ii. tjefsser Ehrerbietung ersterben, wir
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste. Magistrat, Stadtverordnete und Bürgerschaft. (Folgen 204 Unterschriften.)
Wernigerode, den 7. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Als treue, unserem angestammten Herrscherhause mit ungeheu⸗ chelter Liebe zugethane Bewohner des Staates nahen wir uns heute Ew. Majestät Thron, um Allerhöchstdenenselben unseren tiefgefühlten Dank für die Errettung des Vaterlandes aus den Händen einer bös⸗ willig gesinnten Aufruhr - Partei durch Auflösung der zum größten 36 mit dieser Partei in Verbindung gestandenen National- Ver- sammlung und durch Ertheilung der jeden Patrioten gänzlich befrie⸗ digenden und alle Interessen wahrenden Verfassung allerunterthänigst darzubringen. .
Möge dieses Staats-Grundgesetz dem Lande denjenigen Segen für die Zukunft verleihen, den Ew. Majestät in so unverkennbarer Liebe fär Allerhöchstdero Land zu erstreben beabsichtigt haben. Wir hoffen mit Zuversicht, daß dieser Zweck erreicht ist, und ersterben in dankbarer Gesinnung und tiefster Ehrsurcht
Ew. Majestät allerunterthänigste treugehorsamste. (Folgen 47 Unterschriften.) Freiburg in Schlesien, den 14. Dezember 1848.
Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! .
Je banger Ew. Majestät getreue Unterthanen in der letzten Zeit der Lösung der unseligen Verhältnisse in unserem Vaterlande entge⸗ gensahen, je mehr dem wahren Vaterlandsfreunde die Hoffnung schwand, das feste Vertrauen zwischen Krone und Volk, wodurch Preußen groß geworden und welches durch verderblichen Parteigeist erschüttert zu werden begann, dauernd wiederhergestellt zu sehen, um so jubelnder begrüßt Ihr treues Volk das Verfassungs-Gesetz, wel⸗ ches Ew. Majestät, den Knoten der Wirren energisch durchhauend, in diesen verhängnißvollen Tagen erlassen haben.
Es ist ein erhebendes Gefühl für jeden echten Preußen, sieht er das Vertrauen, mit dem er selbst in den Tagen der Aufregung an seinem , Königshause der Hohenzollern hing, gerechtfer⸗ tigt und belohnt durch die Ueberzeugung, daß der sreisinnige volks⸗ thümliche Geist des Gesetzes in dem Herzen seines Königs seinen Hort gefunden hat. Mit voller stolzer Beruhigung sehen wir nun— mehr der Zukunft unseres Vaterlandes entgegen.
Dafür Ew. Masestät unseren begeisterten Dank auszusprechen, fühlen wir Unterzeichnete uns gebieterisch gedrungen. Geruhen Ew.
Majestät, ihn eben so huldreich aufzunehmen, als er aus vollem Her⸗ zen dargebracht wird. Ew. Majestät
allerunterthänigste. Regenwalde, am 7. Dezember 1848. (87 Unterschriften. )
Allerdurchlauchtigster König, Allergnädigster König und Herr!.
Im festen Vertrauen auf Ew. Majestät Königliches Wort ha— ben wir niemals gezweiselt an der Erfüllung der dem Volk gegebe— nen Verheißungen, und jetzt fühlen wir uns gedrungen, vor, Ew. Majestät den Dank unserer Herzen auszusprechen für diese Erfüllung in der dem Lande verliehenen Verfassung; denn wir erkennen in der Ertheilung derselben wie den ernsten Willen Ew. Majestät, ein freies Volk durch die heiligen Bande der Dankbarkeit und Liebe an sein Königshaus für immer zu fesseln, so den ernsten Vorsatz, allen den Bewegungen mit ganzer Kraft entgegenzutreten, die, zur Gesetzlosig⸗ keit hinführend, des Volkes Heil gänzlich vernichten würde.
Trübe ist noch vor kurzem die Auessicht in die Zukunft gewesen, — jetzt geben wir uns der Hoffnung hin, daß unser theures Vater⸗ land ohne fernere gewaltsame Stürme unter Gottes Beistand im Wege friedlicher vom Sinn der Wahrheit und Weisheit getragenen Entwickelung zu einer reichen und schönen Entfaltung seiner Kräfte gelangen und dann dastehen werde, nach innen einig und glücklich, nach außen geehrt und krästig, ein freies Land unter einem freien Könige.
In tiefster Ehrfurcht ersterben wir
Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste. Der Magistrat und die Stadtverordneten.
Wilsnack, den 14. Dezember 1848.
Auerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Nach einer langen Reihe schwerer Tage, an welchen eine, wenn auch nur kleine, Schaar Uebelgesinnter Unruhe, Gesetzlosigkeit, ja, sogar völlige Anarchie unbarmherzig in das Vaterland schleuderte und da⸗ mit alle Ordnung, insbesondere auch Handel und Gewerbe, Ver- trauen und Kredit, auf die unverantwortlichste Weise verdrängte und untergrub, erheben sich jetzt ob des glücklich bestandenen Ungewitters, welches das theure Vaterland an den Abgrund geführt hatte, in al len Theilen der Monarchie laute Stimmen der Freude und des Ju— bels. Auch die 6 unterzeichneten Glieder der Einwoh— nerschaft der Stadt Görlitz und Umgegend halten es für ihre unab— weisbare Pflicht, ihre Theilnahme an dieser Freude hierdurch auszu— sprechen, insbesondere aber Ew. Masestät für die kräftige Herstellung der Ordnung, wie für die unterm sten d. M. gegebene freie Ver= fassung — wodurch Allerhöchstdieselben die ausgesprochenen Verhei⸗ ßungen auf das vollkommenste gelöst und verwirklicht haben — den aufrichtigsten Dank in tiesster Ehrfurcht darzubringen.
Moͤgen Ew. Majestät aus diesen wenigen Worten die wahre Treue und aufrichtige Ergebenheit entgegennehmen, mit welcher le⸗
benslänglich verharren als ö. . ; Ew. Majestãät treugehorsamste. (Folgen 113 Unterschriften.)
1394
lung löste ihre Aufgabe nicht; sie verlor sich vielmehr unter terro—⸗ ristischen Einflüssen staatafrindlicher Parteien von dem Boden ihrer Wirksamkeit, ja, die Verkennung dieser Wirksamkeit ließ die Mehr⸗ kahl . Volksvertreter das Feld der Auflösung staatlicher Ordnung etreten.
Am Nande des sich aufthuenden Abgrundes haben Ew. Majestät das Vaterland gerettet und die Wünsche Ihres getreuen Volkes durch das Verfassungsgesetz vom sten d. M. um so mehr erfüllt, als der Fort- und Ausbau der Verfassung der künftigen Volke vertretung in Vereinbarung mit der Krone überwiesen ist. Das preußische Volk kann und wird diese Hochherzigkeit und Hingebung seines Königs dankbar anerkennen und fest und innig sich um den glorreichen und thatenvollen Thron der Hobenzollern schaaren, auf daß Preußens Geschichte ein ungetrübtes Zeugniß bleibe des unauflöslichen Bandes zwischen König und Volk. —
Ew. Königlichen Majestät diese dankbare Anerkennung sür die Stadt Arnswalde in Liebe und Ehrfurcht darzubringen, und die Ver⸗ sicherung auszudrücken, daß wir mit Freudigkeit und Ausopferung sie zu bethätigen bereit sind, hat uns Pflicht und Vaterlandsliebe
eboten. r Ew. Majestät wollen uns durch die Annahme deiselben be⸗ glücken.
Wir verharren ehrfurchtsvoll .
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste.
Magistrat, Stadtverordnete und Einwohnerschast. Arnswalde, den 11. Dezember 1848. (Folgen 9; Unterschriften.)
Durchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! —
Cw. Königl. Majestät frühere Verheißungen sind durch die uns unteim 5sten d. M. verliehene Veifassung auf die entsprechendste Weise erfüllt worden. Wir leben nun der festen Zuversicht, daß der Zustand des Vaterlandes hierdurch in jeder Beziehung einen höhe— ren Aufschwung erhalten hat, der dasselbe auf der wester fortbilden den Bahn das größte Wohl seiner Einwohner erreichen lassen wird.
Es werden hierdurch Handel und Industrie wieder einen feste— ren Stützpunkt erhalten, so wie Ackerbau und alle sonstigen Gewerbe aufs neue wieder ausblühen werden.
Dic Unterzeichneten fühlen sich daher aus vollem Herzen ver⸗ pflichtet, Ew. Königlichen Majestät ihren tiefgesühlten Dank für das Königliche Verfassüngsgeschenk hierdurch in tiefster Ehrfurcht darzu— bringen.
Ew. Königlichen Masestät gehorsamste Einwohner der Stadt Düren. (Folgen 108 Unterschristen.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! K Ew. Königliche Majestät haben durch die Allerhöchsten Verord= nungen vom 5ien d. M. einem für die Krone und das Land höchst nachtheiligen Zustande ein heilsames Ziel geseßt, wofür wir Ew. Majestät unseren ehrfurchtsvollen Dank darbringen. Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste.
(Folgen 195 Unterschriften.) M. Gladbach, 13. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ö Ew. Königlichen Majestät fühlen wir uns gedrungen, für die dem Lande unier dem 5ten d. M. verliehene Verfassungs- Urkunde, welche demselben sicher zum Segen gereichen wird, unseren unterthä— nigsten Dank abzustatten. In tirfster Ehrfurcht verharren wir Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste und unterthänigste Der Magistrat und die Stadtverordneten. Dimmin, den 8. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät haben durch die Ihrem treuen Volke am ten d. M. gegebene Verfassung Allerhöchstihre Verheißungen vollständig erfüllt und dem erschütterten Vaterlande die Segnungen der Ordnung und Gesetzlichkeit wiedergegeben. Ew. Königlichen Majestät sagen wir unseren herzlichsten Dank
dafür. Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Bewohner der Stadt und des Kreises Inowraclaw. (Folgen 512 Unterschriften.) Inowraclaw, den 10. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Den unseligen ewe ffn welche das Vaterland in den Ab— grund zu stürzen drohten, haben Ew. Königliche Majestät durch den Erlaß einer Verfassungs- Urkunde ein Ziel gesetzt, womit auch wir von der Ueberzeugung erfüllt, daß die Rettung des Vaterlandes nur auf diesem Wege zu erreichen war, und indem Ew. Majestät wir für dem Lande gegebene freisinnige Verfassang unseren innigsten Dank aussprechen, erheben sich unsere um das Wohl des Vaterlandes so lange belümmert gewesene Herzen zu der Hoffnung, daß nun durch Ordnung Freiheit und Friede bei uns einkehren werden.
In tiesster Ehrfurcht verharren wir
Ew. Majestät treugehorsamste. Die Stadtverordneten. Swinemünde, den 14. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königlichen Majestät für die dem Lande gegebene Verfassung den tiefgefühltesten Dank auszusprechen, halten wir um so mehr für cht als wir dadurch einen neuen Beweis empfangen haben, wie
w. Majestät so gern dem Wohle Ihres Volkes jede andere Rück⸗ sicht zum Opfer bringen. Solche Beweise müssen das Vertrauen
Görlitz, den 10. Dezember 1848.
g Majestät! Als das Wahl
lichen Crone zu vereinbaren,
esetz vom 8. April d. J. die Vertreter des Vol= kes berief, die künftige Staats verfassung mit Ew. Majestät König⸗ durfte der Hoffnung Raum gegeben werden, die gestörte Ruhe des Vaterlandes würde durch ein freisin⸗ niges und e, Grundgesetz baldigst hergestellt und befestigt wer⸗ den. — Sechs Ronate sind vergangen, und die National-Versamm⸗
unerschütterlich feststellen und ein Zusammenhalten hervorrufen, dem keine feindlich gesinnte Macht die Spitze bieten kann. Mit unveränderlicher Treue und Hingebung ersterben wir in tiefster Ehrfurcht, als Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste. Der Magistrat und die Stadt⸗
. verordneten. Kammin in Pommern, den 14. Dezember 1848.
— — Großmächtigster König! 1 Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königlichen Majestät nahen sich die unterzeichneten Vertre— ter Allerhöchstihrer treuen Stadt Perleberg, um ihren tiefgefühlten Dank für die verliehene Verfassung unterthänigst darzubringen. Wir haben nie daran gezweifelt, und dies unser Vertrauen vielleicht zuerst unter den Städten Ew. Majestät Hohen Ministerien ausgesprochen, daß Allerhöchstsie duch die ergriffenen außerordentlichen Maßregeln nur das Wohl des Volkes zu befördern beabsichtigen, und daß das— selbe nur auf diesen Wege gewahrt werden könne.
Mit der innigsten Freude und dem heißesten Danke gegen Ew. Majestät erfüllt uns die so schnelle Erreichung dieses Zieles. Gesetz und Ordnung sind im Lande wieder hergestellt, und die von Ew. Ma⸗ jestät verliehene Verfassung erfüllt die kühnsten Hoffnungen. Wie früher, so wird auch diesmal der Erniedrigung des Vaterlandes eine glanzvolle Erhebung folgen und bas Band der Liebe und Treue zwi— schen Thron und Volk inniger und fester geknüpft werden.
In tiefster Ehrerbietung
Ew. Königlichen Majestät unterthänigste der Magistrat und die Stadtverordneten. Perleberg, den 11. Dezember 1848.
Königliche Majestät!
Die Kunde, daß Ew. Königliche Majestät durch Allerhöchste Verordnung vom Fsten d. Mts. die zur Vereinbarung der Verfassung berufene National-Versammlung aufgelöst und zugleich eine Verfas⸗ sung für unser theures Vaterland ins Leben gerufen, hat uns ange— nehm überrascht und uns mit der innigsten Dankbarkeit gegen Ew. Majestät erfüllt. Es war dieser große wichtige Alt ein durch die Umstände gebotener und ein durch die unheilvollen Ereignisse, welche sich dem Auge eines jeden guten Patrioten schen seit geraumer Zeit in betrübender Weise offenbarten, protegirter. Lange genug hatte das Land, welches der Rechts- Unsicherheit verfallen und durch die bodenlosen Zustände in Zerrissenheit und Anarchie zu versinken drohte, einer Verfassung im Geiste der Zeit geharrt.
Wir heißen demnach diese Verfassung willkommen und begrüßen dieselbe als einen segenbringenden Stern an dem so lange bewölkten Horizonte, der dadurch in ungetrübte Heiterkeit verwandelt, noch um so freudiger, als uns durch dieselbe neuerdings Bürgschaft für ein großes einiges deutsches Vaterland gegeben. .
Jeder gute Preuße wird dies erkennen und jeder gute Deutsche wird von neuen Hoffuungen sür cin einiges Deutschland, in dessen Gauen die große Nation sich glücklich und zufrieden bewegen möge, erfüllt sein. . ⸗ . .
Wir segnen Sie, Königliche Majestät! für die hochherzige Er⸗ füllung Ihrer Königlichen Verheißungen. — Wir rufen dem edlen Hause der Hohenzollern neue unwandelbare Liebe und Treue zu!
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Bürger. (100 Unterschriften.) Burg, im Kreise Lennep, am 9. Dezember 1843.
Königliche Majestät!
Als Ew. Königliche Majestät mittelst Ordre vom 8. Novem⸗ ber c. die in Berlin tagende National-Versammlung nach Branden⸗ burg verlegten, um dieselbe dem Terrorismus aufgeregter Volks massen zu entziehen, und als aus allen Provinzen unseres Vaterlandes von der Mehrzahl der Bürger desselben diese zur unumgänglichen Noth wendigkeit gewo: dene Handlung als der erste Schritt zu einer feste⸗ ren Gestaltung der sich bis dahin immer mehr verwirrenden bürger— lichen und staatlichen Verhältnisse anerkannt wurde, da hegten wir auch das Vertrauen, daß jener Theil der National-Versammlung, der seit langer Zeit so verderbliche Wege eingeschlagen hatte, zur Besin⸗ nung kommen und in kürzester Frist des ihm vom Volke gewordenen Auftrags, eine Verfassung mit Ew. Königl. Majestät zu vereinbaren, sich zu entledigen bemüht sein werde. Unser Vertrauen ist bitter ge— täuscht worden. Eine Reihe der ungesetzlichsten Handlungen der in offenbarer Auflehnung gegen Ew. Königl. Majestät Regierung zu Berlin forttagenden Fraction der National⸗Versammlung und die jeden Vaterlandsfreund so tief betrübenden Ereignisse vom 1. Dezem ber c. im Dome zu Brandenburg mußten jedem Unbefangenen die Ueberzeugung aufdringen, daß eine Verfassung mit diesen Männern zu vereinbaren für Ew. Königl. Majestät eine Unmöglichkeit gewor⸗ den war, und daß des Thrones und des Vaterlandes Wohl nicht länger in den Händen derjenigen belassen werden durfte, die so weit davon entfernt waren, das Ungesetzliche und Verwerfliche einer Maß⸗ regel, wie die der Steuerverweigerung, wodurch sie das Vaterland mit Bewußtsein an den Abgrund des Verderbens gebracht hatten, und von dem es nur der gesunde, treue Sinn des Volkes rettete, anzuerkennen. Die geschehene Auflösung der National-Versammlung war daher eine große Beruhigung für uns, und mit freudigem Dank haben wir die von Ew. Königlichen Majestät gegebene freisinnige Verfassung, wodurch der Unsicherheit des Rechtszustandes ein Ende gemacht ist und, wie wir zu Gott hoffen, dem Lande die Segnungen des inneren Friedens wieder gegeben werden, begrüßt.
Geruhen Ew. Königliche Majestät, diesen Ausdiuck einer dankbaren Anerkennnng dessen, was Allerhöchstsie in treuer Fürsorge für das Heil des Vaterlandes bisher gethan, entgegenzunehmen.
Blankenstein a. d. Nuhr, den 10. Dezember 1848.
(Folgen 104 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ö
Ew. Königliche Majestät wollen Allergnädigst. gestatten, daß die Unterzeichneten es wagen, Allerhöchstdenselben ihren tiefgefühlten Dank für die neue Wohlthat allerunterthänigst darzubringen, mit welcher Sie in wahrer landesväterlicher Liebe Ihre treuen Unter⸗ thanen durch Verleihung einer Verfassung beglückt haben, nachdem ein großer Theil der National-Versammlung durch Schritte straf⸗ barer Willkür die gerechten Erwartungen Ew. Majestät, so wie des Landes, nur zu lange getäuscht und dadurch allein eine Vereinbarung dieser Verfassung unmöglich gemacht hat. . s .
Gott segne Ew. Majestät, Gott segne die treuen Räthe, welche Allerhöchstdieselben gegenwärtig umgeben und sich um die Krone wie um das Vaterland so hoch verdient gemacht haber, Gott segne de— theure Vaterland, damit das in danlbarer Liebe und Treue gegen seine angestammten Fürsten immer mehr, erkennen lerne, daß nur unter dem Schutz einer starken Krone die wahre Freiheit gedeihen lönne.
In unwandelbarer Liebe und Treue ersterben wir
Ew. Königlichen Majestät . Allerunterthänigste. Podeltzig bei Frankfurt a. O., den 11. Dezember 1848. (123 Unterschriften.)
ohes Staats ⸗Ministerium! Der . Verein hatte in seiner Adresse vom 6ten d. M. an des Königs Majestät den Antrag sich erlaubt, die branden⸗ burger Versammlung aufzulösen, falls sie nicht alsbald zu ihrer Pflicht
„Vereinbarung der Verfassung“, sich wende und von dem Boden der Zweite Beilage
1395 Zweite Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Mittwoch 8. 20. Derr.
Empörung zurücktrete, und anheimgestellt: eine Verfassung, die dann zu vereindaren unmöglich sei, allein dem Lande zu geben. Damals wußten wir noch nichts von den Urkunden, die am Ften d. M. erschienen waren. Aus ihnen ersehen wir nun, daß, das Land der Weisheit und Entschiedenheit Eines hohen Staats · Ministeriums die glückliche Wendung seiner verworrenen Zustände zu verdanken hat, und auch wir halten es sür eine unabweisbare Pflicht, diesen tiefge⸗ ählten Dank auszusprechen. ; 9 r e. Gr nr ier um hat seit seinem Antritte genug⸗ sam bewiefen, daß das Mißtrauen, welches von bekannter Seite ge⸗ gen Hochdasselbe hervorgerufen wurde, alles Grundes entbehrte, daß es eben nur Verdächtigungen einer dem Vaterlande feindlich gesinnten selbstsüchtigen, pflichlvergessenen Partei gewesen, die zur Eireichung ihrer Pläne aller Mittel, auch der schlechtesten, sich bediente, um das geheiligte Band der Liebe und Treue, das seit Jahrhunderten das preußische Volk mit seinen Herrschern vereinigte, zu zerreißen. Gerade den so veischrieenen jetzigen Mitgliedern Eines hohen Staats- Ministeriums ist von der Vorsehung die Aufgabe beschieden, das Vaterland dem Verderben und dessen theures Haupt der Ernie⸗ drigung zu entreißen, und Sie haben männlich und treu die große Aufgabe gelöst. . Der unterzeichnete Verein hat es sich nicht versagen können, sein vollstes Vertrauen und seine Zustimmung zu allen bisherigen Maß⸗ regeln Eines hohen Staats-Ministeriums hiermit zu erklären, über⸗ zeügt, daß alle wahren Vaterlandsfreunde dasselbe thun. Ein hohes Staats-Ministeriuni wird' gewiß, das hoffen wir, auch ferner behar⸗ ren auf dem Pfade edler Aufopferung für wahre Volksfreiheit, aber es wird auch serner feststehen auf dem Boden des Rechts und mit starker Hand schützen die gesetzliche Ordnung und wiederherstellen die so sehr zerrüttete Wohlfahrt des unglücklichen Vaterlandes. Hochdasselbe kann sich dabei der Unterstützung der bei weitem überwiegenden Mehrheit getreuer Unterthanen, zu denen auch wir uns zählen dürfen, versichert halten. Eines hohen Staats⸗Ministeriums gehorsamste der aus 117 Mitgliedern be⸗ stehende Verein für König und Vaterland. Jutroschin, den 13. Dezember 1848.
Hohes Staats⸗Ministerium!
Die Ereignisse der neuesten Zeit haben in weiten Kreisen des preußischen Vaterlandes das unabweisliche Bedürfniß einer engen Ver⸗ einigung der an gesetzlicher Ordnung festhaltenden Staatsbürger her— vorgernfen.
In diesem Sinne hat am heutigen Tage auch hier ein
„Verein für constitutionelles Königthum“ sich gebildet, welchem sofort dreihundert fünf und zwanzig Männer hiesigen Ortes und der Umgegend beigetreten sind.
Sein erstes Geschäft ließ dieser Verein das sein, Sr. Majestät dem Könige in einer besonderen Adresse zu danken für die verliehene sreie Verfassung und für die dadurch herbeigeführte Rettung des Va⸗ terlandes aus hoher Gefahr. Aber wir fühlen uns verpflichtet, auch Einem hohen Staats⸗Ministerium unseren Dank auszusprechen für den wahrhaft mägnlichen Muth, für die Umsicht und für die Freisin⸗ nigkeit, mit welcher dasselbe eingeschritten ist in die letzten traurigen Wirren. Welchen Gefahren Preußen und ganz Deutschland hierdurch enthoben worden ist, dies verkennen wir nicht.
Eisleben, den 14. Dezember 1848.
Die sämmtlichen Mitglieder des Vereins für constitutionelles Königthum.
An Ein hohes Staats⸗-Ministerium
Berlin. (Fortsetzung folgt.)
— —
nu h al i.
BD entf n ann Bundes-Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs-Versammlung. Oesterreich. Reichstag. — Wien. Erklärung des Welden. Bekanntmachung der Bank-Direkton.
Verhandlungen der
Freiherrn von
undes - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 16. Dez. (D. P. A. 3.) 137ste Sitzung
der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. In Ab— wesenheit des Präsidenten H. von Gagern eröffnet Vice-Präsident Beseler die Sitzung nach 9, Uhr Vormittags, bei fast leerem Hause. Kaum sechzig Mitglieder sind auwesend. Der Voisitzende unterläßt die Lesung des Protokolls, La die Versammlung nicht beschlußfsähig ist. Zimmerm annaus Spandau beantragt, daß die Namen der Anwesenden durch Zettel ermittelt werden. Vice-Präsident Beseler erwiedert, so lange die Versammlung nicht vollzählig sei, könne gar kein Be— schluß gefaßt werden. (Heiterkeit, Zimmermann aus Spandau: Die Sitzung ist bereits eröffnet, ich beantrage darum namentliche Ab— stimmung, damit wir sehen, ob wir beschlußfähig sind. Die Opera— tion der Zählung wird vorgenommen und dauert eine Viertelstunde. Gegen 10 Uhr sind noch keine 200 Mitglieder anwesend. Der Vor— sitzende ersucht die nach der Zählung eingetroffenen Abgeordneten, nach⸗ träglich sich zu melt en. Endlich, um 16 Uhr, ist die Versammlung be— schlußfähig geworden, und der Vorsitzende läßt das Protokoll verlesen, nach vorgängigem Ersuchen an die Mitglieder, bei der so fostbaren Zeit fernerhin nicht dazu beizutragen, daß die Sitzung, statt um g Uhr erst um 10 Uhr eröffnet werde. Der Abgeordnete von Watzdorf zeigt seinen Austritt aus der National⸗Versammlung an. Folgende drei neu ein—⸗ getretene Mitglieder, Kleinschrot aus München, Grinzinger und F. Perner, Beide aus St. Pölten, werden den Abtheilungen eingereiht and mehrere Urlaubgesuche verlesen und genehmigt. Abgeordneter Schorn aus Westfalen stellt den dringlichen Antrag, die National⸗ Versammlung wolle beschließen, daß der von dem Abgeordneten Höf⸗ ken über die Ablösbarfeit der auf dem Bergbau lastenden Zehnten und Abgaben gestellte Antrag, bevor derselbe zur Deskussion komme, em vollswirthschaftlichen Ausschusse zur Begutachtung überwiesen erde. Der Antrag des Abgeordneten Schorn wird nicht für dring—
9 erkannt und nach einer kurzen Debatte über die Frage, welche
Kommissien mit der Prüfung dieses Antrags beauftragt werden soll, dem Ausschusse für Volkswirthschaft zur Begutachtung überwiesen. Zu den von dem anhalt⸗bernburgischen und anhalt⸗cöthener Landtage übergebenen Petitionen, das Zerwürfniß zwischen Landtag und Regie⸗ rung bezüglich der Verfassung die ser Staaten betreffend, fügt Abgeordne⸗
ter von Wydenbrugk eine weitere Eingabe gleichen In ; Wunsche, der Petitions⸗Ausschuß möge über w Bericht erstatten. Die Ergänzungswahl in den völkerrechtlichen Aus= schuß und die Wahl eines gr ne. werden vorgenommen. Als Mitglied des völlerrechtlichen Ausschusses wird Abgeordneter von Vincke und als Schriftführer des Büreau's der Reichs ⸗Versammlun Abgeordneter Koch aus Leipzig gewählt. Wesend'onck und . nossen erklären, daß sie sich bei der stattgehabten Wahl in den völ— kerrechtlichen Ausschuß nicht betheiligt haben, weil in der Zusammen⸗ setzung dieser Kominission die Minorität der National⸗Versammlun nicht vertreten sei und weil die politischen Ansichten der e n n. nen Kandidaten in direktem Gegensatze zu ihrer politischen UÜeberzeu⸗ gung ständen. Abgeordneter Riesfer bemerkt, daß früher drei Mitglieder der linken Seite des Hauses zu einer Ergänzungswahl vorgeschlagen worden; damals sei es keinem Abgeordneten von der Rechten eingefallen, der Theilnahme an der Wahl sich zu enthalten Es wird zur Berathung über den vom Abgeordneten Stahl aus Erlangen Namens des volkswirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Bericht über die in der Sitzung vom 23. September gemachte Vor⸗ lage des Reichs⸗Handels- Ministers Duckwitz, die commerzielle Ein- beit Deutschlands betreffend, geschritten: Der Reichs⸗Handels⸗ Minister hatte nämlich in der Sitzung vom 23. September der hohen National. Versammlung den Plan vorgelegt, nach wel⸗ chem er die Ermächtigung wünschte, die kommerzielle Einheit Deutsch⸗ lands zu begründen. Auf die gegebenen Grundzüge bin verlangte der Herr Reichs. Handels minister die Ermãchtigung zur Umwandelung der Handels- und Schifffahrts Verträge der einzelnen deutschen Staa⸗ ten in Reichs-Verträge, zur Abfassung des Reglements für den Kon- sulardienst, zur Gesetzes⸗Vorlage über die Erfordernisse eines deutschen Schiffes und zur Gesetzes-Vorlage zum Behufe der Handels- und Zolleinheit Deutschlands. Hierzu bemerkt die Kommission in ihrer Majorität: Der volkswirthschaftliche Ausschuß, welchem die hohe National-Versammlung die Voriage des Handelsministers zum gut— achtlichen Bericht übergeben hat, glaubt in Bezug auf die von Herrn Reichs⸗Handelsminister aufgestellten Grundsätze der hohen Versamm⸗ lung keine Anträge stellen zu sollen. Eine konstituirende Versammlung hat offenbar keinen Anlaß, sich über allgemeine Grundsätze auszu⸗ sprechen, vielmehr wird sie ihre Grundsätze in den erlassenen Gesetzen und Beschlüssen ausdrücken. Was die Ermächtigung des Reichs⸗ Handelsministers zur Vorlage von Gesetzen betrifft, fo stimmt ber vollswirthschaftliche Ausschuß mit dem Handelsministerium überein, daß diesem die nachgesuchte Ermächtigung zu ertheilen sei. Der volkswirthschaftliche Ausschuß anerkennt, daß eine einheitliche Auf⸗ fassung und Bearbeitung aller hierher gehörigen Gesetze wünschens— werth; er glaubt, daß solche Gesetze zahlreiche, zeitraubende Vbrar— beiten erheischen, welche das Ministerium leichter und schneller fertigen kann, als der Ausschuß der hohen National⸗Versammlung, dessen Zeit und Kraft ohnehin durch den Umfang und die Mannigfaltigkeit seiner Aufgabe zersplittert und absorbirt wird, so daß es gewiß zweck⸗ mäßig ist, diese Aufgabe zu theilen und den einen Theil derselben von dem Ministerium in Angriff nehmen zu lassen. Der volkswirth⸗ schaftliche Ausschuß in seiner Majorität śellt daher folgenden An⸗ trag: 1) „Die National — Versammlung ermächtigt die Central- Gewalt, die Lösung der zwischen deutschen Einzelstaaten und fremden Nationen bestehenden Handels- und Schifffahrtsverträge, und erfor⸗ derlichenfalls deren Umwandelung in Reichs verträge zu bewirken, auch neue Verträge dieser Art abzuschließen, Alles unter Voibehalt der Genehmigung der National-Versammlung.“ 2) „Die National⸗ Versammlung beschließt, daß der Ausschuß der Central-Gewalt die zur Bearbeitung von Reichsgesetzen über deutsche Schifffahrt, Eisen⸗ ,,. en in seinen Akten vorhandenen Materialien 3: em Iwecke überweise, die diese Verhältnisse betreffende Gesetz⸗- Entwürfe baldthunlichst der , n, 6. schlußnahme vorzulegen.“ 3) „Die National ⸗Versammlung beauf⸗ tragt die provisorische Centralgewalt, mit möglichster Beschleunigung Gesetzes vorlagen zur Begründung einer Zolleinheit Deutschlands zu machen.“ 25 „Die National-Versammlung beauftragt die Centralä gewalt, ein Zollgesetz und einen Zolltarif zu entwerfen und der Na— tional⸗ Versammlung vorzulegen.“ 6) „Die National-Versammlung erklärt, daß sie durch die vorstehend ertheilten Aufträge in keiner Weise das ihr zustehende Necht der Initiative gefährdet wissen will.“ Eine Mingrität von acht Mitgliedern beantragt folgenden Entwurf eines Reichsgesetzes, betreffend die kommerzielle Einhest Deutschlands 1) Die Einzelsta aten des deutschen Reichs werden zu einem Zoll- und Handelsgebiet vereinigt, umgeben von gemeinschaftlicher Jollgränze mit Wegfall aller Binnenzölle. 2) Die zur Ausführung erforderli⸗ chen Reichszoll⸗ und Schifffahrts-Gesetze und Tarife werden der ver— fassunggebenden Reichs versammlung zur Genehmigung schleunigst vorgelegt. 3) Dutch besondere Reichsgesketze sollen? die' von Reichs wegen zu erhebenden Productions- und Veibiauchsstenern an— geordnet, werden. Auf gleiche Weise soll bestimmt werden, welche Gegenstände die Einzelstanten Productions- oder Verbrauchs steuern für Rechnung des Staates oder einzelner Gemeinden unterwerfen dürfen, und welche Bedingungen und Beschränkungen dabei eintreten sollen. ) Mit Einführung der §. 2 bezeichneten Gesetze hören alle von einzelnen Staaten bisher erhobenen Ein, Aus- und Durchsuhr⸗ zölle auf. Gleichzeitig hört das Recht der Einzelstaaten auf, Gesetze über Zoll-, Handels- und Schifffahrts-Angelegenheiten zu erlassen. 5 Von Verkündigung dieses Gesetzes an darf kein deutscher Staat die zwischen ihm und nichtdeutschen Staaten bestehenden Handels und Schifffahrts- Verträge erneuern oder verlängern, noch dergleichen Verträge abschließen. 6) Die Lösung oder Umwandelung der zwischen deutschen und fremden Staaten bestehenden Handels? und Schiff⸗ fahrts⸗Verträge wird hiermit der provisorischen Centralgewalt über⸗ tragen. Die Genehmigung diesfallsiger Üebereinlünfté bleibt der Reichs -Versammlung vorbehalten. Zur Theilnahme an der Debatte haben sich zwölf Redner für und eben so viele gegen die An⸗ träge der Majorität des Ausschusses einschreiben lassen. Nach⸗ dem Abgeordneter Eisenstuck, als Berichterstatter der Minderheit des Ausschusses, die Erklärung abgegeben, die Minorität werde den Beschlüssen der Majorität zustimmen, falis der vorstehende Gesetz⸗ Entwurf angenomnien werde, erhält das Wort Abgeordneter von Re den: Bei der Entscheidung dieser Frage müßten nicht nur Be— theiligte aus dem Volle, sondern auch Betheiligte aus den Regierun⸗ gen gehört werden. Zu einer Zergliederung der am 23. September von dem Reichs- Handelsminister gegebenen Erklärung übergehend, tadelt der Redner die Allgemeinheit der Fassung der in dieser Erkläͤ— rung enthaltenen Grundsätze und bemerkt dabei, daß die Vorlage in dieser Allgemeinheit wohl am Tage der Schaffung eines Handels⸗ Ministeriums hätte gemacht werden können. Bie Jetzigen Verhand⸗ lungen mit den Einzelstaaten hätten zu feinem Erfolge geführt, weil dem Handels Ministerium die formelle Berechtigung gefehlt habe, irgend Zugeständnisse zu machen, und weil das Vertrauen ohne direkte Betheiligung sich nicht erwerben lasse. Als Gründe für die Anträge führt der Redner an: Die Nothwendigkeit,
zur Ausführung der VerfassungsBestimmungen über die Zoll einigung Deutschlands umfangreiche und zeitraubende Vorarbeiten zu machen; die Nothwendigkeit, daß der provisorischen Centralgewalt zur Beschaffung dieser Vorarbeiten (z. B. Befeitigung der Verträge) eine sormelle Berechtigung und materielle Unterstützung gewährt wer= den muß, wenn von jenen Vorarbeiten genügender Erfolg gehofft werden soll; die Nothwendigkeit, daß eine solche Ermächtigung der Centralgewalt sofort ertheilt werben muß, wenn nscht die Verwirk= lichung der Zoll⸗Einheit thatsächlich über die Beendigung des Ver⸗ fassungswerkes weit hinaus verschoben werden solle; das wohl jedem in der Versammlung sich aufdrängende Gefübl der Nothwendigkeit einer materiellen Einheit, damit die politische Einigung mehr gesichert und leichter errungen werde, als wahrlich jetzt Aussicht ist. (Bravo) Francke aus Schleswig spricht im Sinne der Majorität des Aus⸗ schusses, mit der Hervorhebung des Ümstandes, daß der von der Minorität vorgeschlagene Gesetzes⸗-Entwurf mit den resp. Paragraphen der Verfassung nicht übereinstimme, und daß die Reichs zoll Gränze nicht festgesetzt werden könne, so lange die Gränzen des Bundesstaates nicht bestimmt seien. Reichs⸗Handels-Minister Duckwitz erwähnt seiner iu der zweiten Hälfte des Monats September der Versamm⸗ lung kundgegebenen Ansichten, in Betreff der Richtung, wonach er die Ausarbeitung der Gesetze über das Zollwesen vornehmen zu müssen geglaubt habe. Er sei sich bewußt, daß diese Handlungs⸗ weise in jener Zeit eine nicht ganz politische war. Hierzu habe je⸗ boch dagegen ein moralischer Grund vorgelegen. Sse kannten mich daselbst nicht, fährt der Redner zu der Versammlung gewendet fort, und ich wollte Ihnen nicht zumuthen, so wichtige Gesetze meinen Händen anzuvertrauen, ohne mich gegen Sie ausgesprochen zu ha⸗ ben. Ich bedurfte einer Aeußerung, ob ich der Mann Ihres Ver⸗ trauens sei oder nicht. Ein Reichs-Ministerium des Handels ist eine Null, wenn es nicht das Vertrauen des Hauses hat, wenn es nicht mit, der Central- Gewalt in der Nation seine Wurzel fin⸗ det. Sie haben mir Ihre Erklärung nicht gegeben, auch in der folgenden Wocht nicht, wie ich es verlangt habe. Ihr Schwei⸗ gen habe ich als ein Zeichen des Vertrauens gedeutet. In den fol— genden zwei Monaten habe ich nicht müßig bleiben können und darum mit Hülfe tüchtiger Männer die auf die Einheit im Zollwesen be⸗ züglichen Reichsgesetze in Arbeit genommen. Ich erkläre, daß die wichtigsten Gesetze im Entwurfe bereits fertig liegen. Den Behaup⸗ tungen des Abgeordneten von Reden gegenüber bemerkt der Herr Reich s⸗Ha ndelsminister: Meine Vorlage ist deutlich und klar für Jeden, der keine Hinterthür sucht. Früher konnte dieselbe nicht gemacht werden. In der Mitte August wurde ich in das Ministerium berufen, und 14 Tage darauf war die Vorlage fertig. Die in der Ober⸗Postamts-Zeitung enthaltenen Berichtigungen anderer Beur- theilungen sind von dem Handelsministerium ausgegangen, weil es sich für verpflichtet hielt, die im Volke verbreiteten Irrthümer vor der Nation zu berichtigen. (Bravo! Zu einer Stelle des Minderheite⸗ erachtens übergehend, nimmt der Redner die norddeutschen Staaten in Schutz gegen den Vorwurf undeutscher Gesinnung bezüglich der Zolleinheit. Es dürfe kein Schritt gethan werden, wodurch große Volksstämme beleidigt und wodurch die Cinheit Gefahr laufe, ge⸗ brochen zu werden. Der Redner ist für die Annahme der Anträge der Majorität, ohne noch eine weitere Diskussien zuzulassen; hinsicht⸗ lich der Minorität empfiehlt er den Uebergang zur Tagesordnung. (Beifall. Vielfacher Ruf nach Schluß; links der Ruf: Sprechen! Der Vorsitzende ertheilt dem Abgeordneten M. Mohl das Wort, welcher sich gegen die etwaige Ansicht verwahrt, als welle er seinen Vortrag der Versammlung aufdringen; nur das Urtheil des Vor— sitzenden veranlasse ihn, das Wort zu ergreisen. Der Redner glaubt, daß der Handelsminister sich geirrt, wenn er in dem Schweigen der Versammlung ein Vertrauensvotum erblickt habe. Die Minorität habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, weil das Reichs-Handelsministerium ohne das Bestehen eines Gesetzes keinen Vertrag abschließen könne, und weil kein deutscher Staat verpflichtet sei, dem Reichs-Handelsministe⸗ rium die Umwandelung seiner Verträge in Reichsverträge zu gestatten. Der Schluß der Debatte wird angenommen. Der Berichterstatter der Minorität, Abgeordn. Eisenstuck: In den Märztagen habe darüber kein Zweifel obgewaltet, daß die Einigung und Sicherstel⸗ lung der materiellen Interessen des deutschen Volkes von selbst sich verstehen müsse. Damals habe es hierzu keines besonderen Antrags bedurft, es sei dies eine ausgemachte Sache gewesen. Diese Blüthe sei jedoch verwelkt. Für drei Fragen habe sich das Volk erhoben, und für deren Lösung klopfe es noch täglich an die Thür dieses Hauses. Es sei dies die Frage über die Befreiung von Grund und Boden, über Regulirung des Gewerbewesens und über die kommer— zielle Einheit des deutschen Bundesstaats. Der Redner verweist auf die in letzterer Beziehung eingelaufenen zahlreichen Petitionen. Hätten die Anträge des Ausschusses in gewissen Kreisen Heiter— keit erregt, so sei dies doch nur bei solchen Mitgliedern der Versammlung der Fall gewesen, welche in norddeutschen Volks-Ver—⸗ sammlungen geäußert, die Vers imlung in der Paulskirche tauge in der Handelsfrage gar nichts. Hört!) Sollte auch, wie mannigfach behauptet wird, das aufzuführende politische Gebäude Deutschlands zusammenstürzen, ruft der Redner, so retten Sie noch, was zu retten ist! Geben Sie dann bei dieser Zersplitterung dem deutschen Volke wenigstens die Grundlage der materiellen Einheit. Wenn in den letzten Jahren irgend etwas vorhanden war, was die materielle Einheit förderte, so waren es Preußens Bestrebungen im Zollwesen. Wenden Sie von der politischen Frage die soziale nicht ab, und sprechen Sie in der kommerziellen Einheitsfrage eine Wahrheit aus, die Deutschland um einen größeren Schritt vorwärts bringen wird, als es im gegenwärtigen Augenblicke zu erwarten steht. Wollen Sie dem Auslande zeigen, daß das deutsche Volk auch kann, was es will, so nehmen Sie den von der Minorität vorgeschlagenen Gesetz-Ent— wurf an. Der Berichterstatter der Majorität, Abgeordneter Stahl aus Erlangen, bezeichnet den genannten Gesetz⸗-Entwurf als über flüssig und gefährlich; derselbe sei nur eine Anticipation dessen, was in der Verfaffung noch ausgesprochen werde. Nar erst, wann die politische Einheit geschaffen sei, könne die kommerzielle begründet werden; vorher werde Niemand auf Feststellung der letzteren sich einlassen. In der gegenwärtigen Zeit dürse man keinen Zweck durch Begeisterung und Schwärmerei, sondern nur durch Besonnenheit er⸗ langen wollen. (Bravo! Mammen aus Sachsen beantragt namentliche Abstimmung durch Stimmzettel über alle Punkte der vorliegenden An⸗ träge. Ein Antrag von Detmold und Genossen, die Versammlung wolle über den Vorschlag des Reichs Handelsministers vom 23. September zur motivirten Tagesordnung übergehen, wird verworfen. Der Antrag des Abgeordneten Wernher aus Nierstein, auf lleber⸗ gang zur Tagesordnung über den von der Minorität des Ausschusses vorgelegten Gesetz-Entwurf, wird mit 262 gegen 175 Stimmen ange— nommen und sodann die Anträge der Majorität (. oben) zu Beschlüs⸗ sen der Versammlung erhoben. Anträge von Höfen und M. Mohl, im Wesentlichen auf die Eingränzung der nichtdentschen Gebiets—⸗ theile Preußens und Oesterreichs ausgehend, werden verworfen.