1848 / 232 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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2mnstrengungen, elche bie Durchführung der Organisation * Staats n i, . In

iebe und Anhänglichkeit verbleiben wir In hrenft diebe n, i nn, Majestt unseres Allergnadigsten Herrn, treugehorsamste. 5 Alte Schützengilde zu Greiffenhagen. s (Folgen 30 Unterschriften.) Greiffen hagen, den 10. Dezember 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! . Mit inniger Freude und patriotischem Stolʒ begrüßen wir den hochherzigen Alt Königlicher Machtvollfommenheit, wodurch Ew. Ma⸗ jestät dem anarchischen Treiben der Umsturzpartei in der National Versammlung ein Ziel gesetzt und gleichzeitig Ihrem treuen Volke die freieste Verfassung verliehen haben.

Geruhen Ew. Majestät, für die dem Lande hierdurch erwiesene Allerhöchste Huld unseren tiefgefühltesten Dank mit der Versicherung der unverbrüchlichsten Treue entgegenzunehmen und zugleich die ehr— furchts volle Bitte zu genehmigen: uns noch ferner ein König von Gottes Gnaden bleiben zu wollen.

In tiefster Ehrfurcht ersterben wir

Ew. Majestät allerunterthänigste. (215 Unterschriften.) Reichenbach in Schlesien, den 14. Dezember 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Die unterzeichneten Bewohner der Stadt Meurs und umliegen- den Landgemeinden beklagen es ernstlich, daß auch der letzte Versuch, den Ew. Majestät zur Herbeiführung einer freien, des preußischen Volkes würdigen Berathung der Verfassung in Langmuth gemacht haben, vergebens war.

Sie erkennen aber auch eben deshalb an, daß Ew. Majestät, der das Heil und Wohl Ihres Volkes am Herzen liegen, hiernach nicht umhin konnten, durch Auflösung der berufenen RNational-Ver⸗— sammlung dem frevelhaften Treiben eines Theiles jener Versammlung ein Ende zu machen, und sprechen dafür, so wie für die Ertheilung der freisinnigen Verfassung, Ew. Majestät ihren wärmsten Dank aus, indem sie gleichzeitig die feste Ueberzeugung hegen, daß Allerhöchst— dieselben auch fürderhin mit Königlicher Kraft die langersehnte Ruhe und gesetzliche Ordnung überall wieder herzustellen und aufrecht zu erhalten fest entschlossen seien. z

Durchdrungen von den wohlgemeinten, väterlichen Absichten Ew. Majestät, werden sie in unwandelbarer Liebe und Treue ihrem gelieb— ten Könige anhängen und mit treuen Herzen sich zu dem Wahlspruche bekennen: „Gott erhalte unseren theuren, edlen König!“ ;

Den 8. Dezember 1848.

Moers 167 Unterschriften. Repelen 215 Unterschriften.

Emmerich 180 Unterschriften. Baerl 148 Unterschriften.

Schwafheim 52 Unterschriften. Hochstraß und Aßberg

15 Unterschriften. Essenberg 10 Unterschriften.

; Majestät! Mit großer Freude begrüßen wir die Verordnungen Ew. König⸗ lichen Majestät, wonach die zur Vereinbarung einer Verfassung be⸗ rufene Versammlung aufgelöst und eine neue Verfassungs⸗ Urkunde, vorbehaltlich der Revision durch die zunächst zu berufenden Kammern, verkündet wurde. Wir erkennen in diesen Maßregeln einen neuen Beweis der landesväterlichen Fürsorge und Ew. Majestät weisen Regierung, da nach Lage der Sache auf keinem anderen Wege Ruhe und Ordnung im Staate zurückkehren und das Land vor der drohen— den Zerstörung gesichert werden konnte. z Die Anhänglichkeit an Thron und Vaterland und die uns als Markaner angeborene Treue, welche sich in Zeiten der Gefahr stets bewährt hat, fordert uns auf, hiermit der Krone unseren innigsten Dank für jene hochherzige und freisinnige Königliche Botschaft un— umwunden auszusprechen. Mit tiefster Ehrfurcht verharren Ew. Königlichen Majestät unterthänigste. Aplerbeck, den 14. Dezember 1848. Dorf Aplerbeck und Bergleute der Steinkohlenzechen Schürbank und Charlottenburg 221 Unterschriften. Gemeinde Schüren 75 Unterschriften. Gemeinde Sölde 107 Unterschriften. Gemeinde Berghofen 3 Unterschriften. Gemeinde Grevel 7 Unterschriften. Gemeinde Hengsen und Holzmichede 83 Unterschriften. Ge— meinde Opherdicke 9 Unterschiiften.

; Haie tn

„So wie die hiesigen stäbtischen Behörden es früher für ihre Pflicht erachteten, in Folge der Proclamation Ew. ö vom 10, November c. offen und unumwunden ihr Mißtrauen gegen das Ministerium Brandenburg auszusprechen, so drängt es jetzt uns Alle Ew. Majestät unseren herzlichsten Dank für die Freude auszusprechen, welche uns durch die Verleihung der dem Lande ertheilten constitu⸗ tionellen Verfassung zu Theil geworden ist.

Froher würden wir die Verfassung allerdings noch begrüßt ha— ben, wenn sie aus einer Vereinbarung der Kront mit den Vertretern des Volkes hervorgegangen wäre; da dies unter den obwaltenden BVerhältnissen aber nicht wohl möglich erschien, so freuen wir uns, 6 die gewährte Verfassung auf so freisinnigen Grundlagen beruht,

a hierdurch die Furcht vor reactionairen als anarchischen Gelüsten schwinden und die lange entbehrte Ruhe gewiß zurückkehren wird.

7 . hegen die Znuversicht, daß das Vertrauen des ganzen Vol⸗ es zu Ew. Majestät, so weit es irgendwie geschwächt worden ist,

1404 dergekehrt sein wird, und werden in diesem Vertrauen beharren jetzt und immerdar. Neuhaldensleben, den 12. Dezember 1848. Der Magistrat und die Stadtverordneten.

Ew. Königliche Majestät

haben in Kraft Königlichen Rechtes die National -Versammlung auf⸗ gelöst, die angetastete Würde der Krone wie das bedrohte Wohl des Vaterlandes entschlossen gewahrt und dem preußischen Volke eine Verfassung gegeben, weiche durch die am 26. Februar H. J. zusam⸗ mentretenden Kammern revidirt werden soll. Dadurch ist den wüsten Wühlereien ein Damm entgegengestellt und die Rückkehr zu geordne⸗ ten Zuständen angebabnt. unter denen allein Fürstenwohl und Völ⸗ kerglück gedeihen kann.

Geruhen Ew. Königliche Majestät für diese landesväterlichen Thaten von den Unterzeichneten den ehrfurchtsvollsten Dank entgegen zu nehmen.

. Der allmächtige Gott rüste Ew. Königliche Majestät mit Weis heit und Kraft zum siegreichen Kampfe wider alle Feinde der Krone und des Volkes.

In tiesster Ehrfurcht

Ew. Königlichen Majestät

getreue Unterthanen. Herford, den 10. Dezember 1848. (Folgen 640 Unterschriften.)

Unterzeichnete fühlen sich gedrungen, Sr. Majestät dem Könige und dessen hohen Ministerium ihren Dank auszusprechen für die gnä— digst verliehene Verfassung.

Wir erkennen die Größe dieses Königlichen Geschenkes und be— grüßen es als eine neue Bürgschaft der unbezweifelten Erfüllung des Königlichen Wortes. Große Summen werden dem Staate erspart, und dem Haß und der Zwietracht ist ein Ziel gesetzt, die aus dem Schoße der früheren, zum Theil gegen den Willen Sr. Majestãt forttagenden Versammlung wie unheilvolle Blitze in das Land ge⸗ schleidert wurden. Möchte es einem hohen Königlichen Mi⸗ nisterium nun auch gelingen, immer fester die Wohlfahrt des theuren Vaterlandes zu gründen und zu sichein und die Pläne jener sich Volksfreunde nennenden, aber in der That als Volksfeinde sich er— weisenden Männer zu vereiteln.

Carow, den 11. Dezember 1848.

(44 Unterschriften.)

Ein Königliches Hohes Ministerium hat durch die Auflösung der

National⸗-Versammlung und durch die Aufstellung eines Staatsgrund= gesetzes sich dem gien nn Volke zwiefach als einen Freund in der Noth erwiesen. In der Anerkennung, daß es kein anderes Mittel mehr gab, die Hindernisse, welche der Vereinbarung entgegenstanden, zu beseitigen und das Staatsschiff vor dem Stranden zu sichern; in der Anerken— nung, daß Ein Hohes Ministerium den Ergebnissen der National— Versammlung, so weit sie den Bedürfnissen des Volkes und den For— derungen der Zeit wahrhaft entsprachen, in der Verfassungs-Urkunde weise und freisinnig Rechnung getragen hat, bringen wir Hoch— demselben unseren ehrerbietigen Dank dar.

Möge nun der mit Muth und Entschlossenheit aufgeführte Bau durch die einträchtige Wirksamkeit der Rathgeber der Krone und der künftigen Vertrefer des Volkes in allen seinen Theilen aufs tüch—m tigste gestaltet und vollendet werden, damit wir und unsere Nachkom⸗

men einen. sicheren Schutz für unsere bürgerlichen, sittlichen und reli— giösen Güter darin gewinnen und eines dauernden Friedens uns erfreuen können.

Bromberg, den 12. Dezember 1848. Der deutsche Bürger-Verein.

nunmehr in dem Maße, in welchem wir es stets bewahrt haben, wie⸗

Bekanntmachungen.

748 Erledigter Ste Der unterm 6. Oftober d. n n den Arbeits- 2 966 . , nn Jon as erlassene eckbrief i rch dessen erfolgte Einl Arreste erledigt. t Eunhieserung zun Berlin, den 15. Dezember 1848. Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Dritte Abtheilung.

Mittheilungen zu

Der gegen den Handlungsreisenden Joseph Sonne—⸗ mann unter dem 29. September 1847 erlassene Steck; brief wird, als durch die Gestellung und Vernehmung des 2c. Sonnemann erledigt, zurückgenommen.

Berlin, den 16. Dezember 1848.

Der Staats- Anwalt beim Königlichen Friminalgericht

ö hiesiger Nesidenz.

Anonyme Gesellschaft für er gönn T loss bl Zinkfabrication zu ,

Die Herren Actiongire werden hiermit zu einer au—

5846

1

ßerordentlichen General⸗Versammlung auf Montag den 15. Januar künftigen Jahres, —; Paris, l6tel Lafitie, Straße Lasitte, berufen, um die

tions-Rath sich verpflichtet erachtet, ihnen über die Maß⸗ nahmen, mittelst welchen er die seit dem Februar d. J. eingebrochene allgemeine Krise glücklich überstanden hat, und über die jetzige und zukünftige Lage des Berg- werks⸗Betriebes und der Handels-⸗-Operatiönen der Ge⸗ sellschaft zu machen. 1749 . Aachen, den 10. Dezember 1848. Der Administrations Rath.

Köln⸗Mindener Eisenbahn.

Die Einlösung der am 2. Januar

k J. verf allenden halbjährigen

e n,, ,, . e, und * i gat

. . ch gationen unserer

T 1) in Berlin bei dem Herm S.

Wir endesunterzeichnete Urwähler erklären hiermit, da von ein— zelnen Mitgliedern der National-Versammlung geäußert worden ist, das Ministerium Brandenburg besitze nicht das Vertrauen des Vol? kes, daß wir im Gegentheil diesem vom Könige ernannten Ministe= rium unser volles Vertrauen zuwenden, worin wir durch die bis jetzt von demselben getroffenen Maßregeln bestätigt noch werden. Auch sind wir überzeugt, daß alle Wohlgesinnten und Verständigeren im Volke diese unsere Meinung theilen.

Die Gemeinden Glienecke und Gabel im Havelland, Dezem⸗

ber 1848. (63 Unterschriften.)

Der in der Beilage zu Nr. 228, Seite 1375, Spalte 2 und 3, abgedruckten Dankabresse der Stadt Bünde zc. ist die Gemeinde Werffen mit 29 Unterschriften beigetreten.

(Fortsetzung folgt.)

wissenschaft und Kunst.

Geistliche Musik⸗Aufführung in der Parochial-Kirche.

3 (Den 17. Dezember.)

Wenn es in neuester Zeit mehr als sonst Sitte geworden ist, geistliche Musik⸗ Aufführungen in den Kirchen Berlins zu , wir diese Erscheinung nur als eine erfreuliche begrüßen, insofern derartige Veranstaltungen, die Jedermann Gelegenheit bieten, sich für ein Geringes den Genuß religiöser Musik zu verschaffen, jedenfalls großen Einfluß auf die sittliche Kräftigung und auf die Veredelung des Kunstgeschmackes der Menge auszuüben vermögen. Soll dieser Kunstzweck jedoch, neben dem milden Zwecke, den diese kirchlichen Aufführungen in der Regel verfolgen, wirklich erreicht werden, so sind zwei Hauptpunkte seitens der Veranstaster vorzugs⸗ weise zu berücksichtigen. Diese betreffen die Qualität des Gebotenen? in Werl und Aus führ ung. Nichts Mittelmäßiges und Unvollkommenes, nur Gutes, gut ausgeführt, darf an heiliger Stätte gehört werden; hier, wo mangelhafte Kunstproductionen mehr als anderswo verletzen und,

statt Erhebung und Erbauung zu bewirken, wohl gar die sen entgegengese 2 in den hervorruf ; z ĩ gegengesenn

Die am 1 in der Parochial-⸗Kirche von Hern Salleneuse unter Mitwirkung des berliner Sängerbundes veranstaltete Aufführung lie⸗ ferte, aus dem eben en, Gesichtspunkte betrachtet, keinesweges durch aus befriedigende Resultate, wiewohl anerkannt werden darf, daß sie in einzelnen Leistungen recht Würdiges ans Licht führte. Was vorerst das Programm betrisst, 6 ist zwar nicht in Abrede zu stellen, daß es in Bezug auf Mannigfaltigkeit der Wirkung einsichtsvoll zusammengesetzt erschien, indem die den Kirchen-Konzerten bei fortwährender Anwendung der Orgel ostmals eigene Monotonie des Total-Eindrucks durch eingestreute Vorn age von Männergesang-Cempesitienen glücklich vermieden war, doch enthielt es dafür mehrere Werke, deren Wahl leinesweges gut geheißen werden kann, und die eine um so unerquicklichere Wirkung erzeugten, als die Aus füh⸗ rung nicht selten mit dem geringen Kunstwerihe dieser Preductionen auf gleicher Stufe stand. Namentlich ließ in letzterer Beziehung der be⸗— theiligte Männerchor zu wünschen, der überhaupt nicht jenen Grad von künstlerischem Geschick zu besitzen scheint, wodurch er erst zur vollkommenen Lösung seiner ihm diesmal zu Theil gewordenen, oft schwierigen Aufgaben befähigt sein würde. Obwohl er viel Energie, Eifer und Ausdauer entfaltete, vermochte er doch im Uebrigen den KÄunst= forderungen nicht zu entsprechen und verletzte sogar die musilalischen Ohren der Zuhörer nicht selten durch seine vergeblichen Bemühungen, Takt und Intonation festzuhalten. Sehr gern wollen wir indeß der Vermuthung Naum geben, daß Zufälligkeiten, als: ungewohntes Auftreten in der Kirche; nicht hinreichend stattgefundene Proben u. s. w., theilweise von nachtheili= gem Einfluß auf die heutigen Vorträge waren, und daß der Chor unter durchaus günstigen Umständen möglicherweise besserer Leistungen fähig sei. Nichtsdestoweniger durften wir aber das Faktum etwa verschweigen, da wir, für unser ö leinesweges dem Grundsatze Folge leisten, alle musikali⸗ schen Sünden, die zu mildem Zwecke begangen werden, mit dem Mantel der Nachsicht zuzudecken. Eine unparteiische und gerechte Kritik darf dies um so weniger, als sich hinter dem wohlthätigen Zweck oft gänzliche Un⸗— berufenheit versteckt, die diesen blos als bequemes Mittel, in die Oeffent⸗— lichkeit zu gelangen, vorschiebt. Daß das eben Gesagte übrigens auf den achtbaren Cr ef iter des in Rede stehenden Konzerts keine Beziehung hat, braucht wohl kaum bemerkt zu werden, wiewohl wir der Veranstaltung selbst in künstlerischer Hinsicht nicht durchweg das Wort zu reden ver— mögen.

Ohne, nach diesen allgemeinen Bemerkungen über das Konzert, auf den ganzen Inhalt desselben speziell einzugehen, gedenken wir in Folgendem nur der vorzuglichsten Vorträge.

Unter diesen verdient im ersten Theile die Arie aus Mendels sohn's „Elias“, insofern das Musikstück auch trefflich exekutirt wurde, vorzugsweise Erwähnung. Fräul. Auguste Löwe sang sie mit ihrer kräftigen, die Kirche vollkom nen füllenden, klangreichen Alistimme nicht nur rein und sicher, sondern auch mit bedeutend mehr Wärme des Ausdrucks, als wir sonst von ihr gewohnt sind, so daß, da auch die Begleitung auf der Orgel kunstgeüb— ten Händen anvertraut war (Herr Haupt hatte sie übernommen), diese Nummer unzweifelhaft mit zu den genußreichsten des ganzen Konzerts ge⸗— rechnet werden darf. Herr Haupt, der sich, außer bei der Begleitung die- ser und anderer Arien, auch durch einige selbstständige Orgel -Leistun= gen betheiligt hatte, trug zur Einleitung eine Tripel-⸗Fuge von Seb. Bach, wenn wir nicht irren, vor, deren kunstreichen Inhalt er mit überaus wohl— thuender Klarheit, überhaupt mit meisterhaftem Geschick, vor's Ohr führte. Außerdem erfreute er die Hörer, in Vereinigung mit Herrn Kammermusikus Belke, durch die Ausführung des schönen Chorals:

„O Haupt voll Blut und Wunden“, von A. W. Bach für Orgel und Posaunen bearbeitet; eine Jusammen-— stellung von Instrumenten, die der kirchlichen Würde trefflich entspricht und wodurch der Komponist sehr schöne und eigenthümliche musikalische Effekte in seine Gewalt bekömmt. In der genannten Bearbeitung bewirkte die letzte Strophe, wo Orgel und Posaune nach den vorhergegangenen Figura⸗ tionen den Choral wieder in ganz einfacher Weise aufnehmen, einen be— sonders wohlthuenden Eindruck. Herr Belke bewährte sich bei dem Vor— trage dieses Chorals aufs neue als Meister auf seinem schwierigen Instru— mente. Ein „Salve Regina“ von Beutler, von Fräulein Kopka gesungen, flößte jedenfalls größeres Interesse durch den Vortrag, als durch die Composition ein. Die Sängerin, die wir übrigens heute zum ersten— male hörten, entfaltete eine angenehme Stimme und eine bereits vorge⸗— schrittene Gesangsbildung. Zu öffentlichen Productionen dürfte sie indeß noch nicht reif sein, und empfehlen wir ihr nöch fleißige Privaistudien. An— erkennungswerthes leistete noch im zweiten Theile ein Sänger vom Dom- chor, der die Arie aus dem „Elias“: „Es ist genug“

gelungen vortrug, eine Composition, die freilich schon an und für sich durch ihr ausdrucksvolles Kolorit eine ungemein fesselnde Wirkung hervorzurufen nicht umhin kann. ;

Die chorischen Vorträge angehend, so bestanden sie in Psalmen und Motetten von Schnabel, Bernhard Klein, Gäbler u. A. Der Besuch, auf welchen wohl das eingetretene Regenwetter ungünstigen Einfluß ausgeübt haben mochte, war nicht so zahlreich, als des wohlthätigen Zweckes wegen zu wünschen gewesen wäre, dennoch dürfte das äußere Ergebniß der Veranstaltung kein unerfreuliches sein.

Markt⸗Beriehte. Danzig, 16. Dez. Die in dieser Jahreszeit an unserer Börse gewöhnlich herrschende Stille ist heute ungemein groß. Tie außer— ordentliche Milde der Witterung ließ im Ganzen späte Zufuhren in größerer Ausdehnung erwarten, als sie nun wirklich sich zeigen. Doch ist auch von dem mäßigen Quantum dieser letzten Tage nicht Alles geräumt worben. Am Mittwoch und Donnerstag 690 Last Wetzen, 129 31psd. 350, 4223 Fl., 22 Last Roggen, 125 26pfd. 180 FI.; gestern wurde nichts gemacht. Die Weizenpreise hielten sich mit Fe— stigkeit auf dem in dem Dienstags-Bericht notirten Standpunkt. Für Spiritus zeigt sich williger. Abnahme bei verstärkter Zufuhr auf 124 und 13 Rthlr. per 9600 Tr. Köln, 16. Dez. (235 Scheffel. Weizen direkt 51, Rthlr. Waare, pr. März 64 Rthlr. W., 6 Rthlr. G., pr. Mai 6 Rthlr. W. Roggen direkt 3 Rthlr. W., neuer 37, Rthlr. W., pr. März 34 Rthlr. W., 35 Rthlr. G., pr. Mai 41 Rthlr. W., 4 Rihlr. G. Gerste, hiesige 2 Rthlr. W., oberländische 37 Rthlr. W. Hafer 17 Rthlr. W., pr. März 1414. Rthlr. W. Rapps 105 Rthlr. W. Rüböl compt. 32 Rthlr. W., in Partieen 317 Rthlr. W., pr. Mai 31 Rthlr. W., 31 Rthir. G., pr. Okt. 307 Rthlr. W.

30 Rthlr. G., geläutert 33 Rthlr. W.

Morgens 11 Uhr, in

vernehmen, welche der Administra⸗ Vormittags,

mittags von 8 bis 12 Uhr.

stellen vorzulegen. Köln, am 16. Dezember 1848.

rend der festgesetzten Zeit. Berlin, den 18. Dezember 1848.

Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäfts— stunden vom 2. bis incl. 15. Januar k. J., 2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz),

3) in Düsseldorf am 2. 3. und 4. Januar f. J. im Büreau des dortigen Bahnhof-⸗Inspektors, Vor⸗

Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahl-

Die Direction.

Bezugnehmend an obige Bekanntmachung der Wohl— löbl. Direction der Köln- Mindener Eisenbahn-Gesell= schaft, bezahle ich die darin erwähnten fälligen Cou—= pons in den Vormittagsstunden von 8 bis 1 Uhr wäh—

S. Bleichröder.

Kundmachung an die Herren Actionaire der

Ungarischen Central-Eisenbahn.

Die Herren Actionaire werden hiermit ersucht, die 10te statutenmäßige Raten Zahlung pr. Zehn Prozent mit 25 Fl. C. M. für jeden Int erims-Partial-Schein zu 250 Fl.

5479

am 2. Januar 1849 bei der Hauptkasse in Wien, Hohe Brücke Nr. 145, »Pesth bei der Filial-Kasse, »Berlin bei den Herren Hirschfeld C Wolff, oder auch in Leipzig bei den Herren Dufour Gebr. C Co. zu leisten. Wien, den 1. November 1848. Ungarische Central-Eisenbahn.“

Auf obige Anzeige Bezug nehmend, kann die er— wähnte 6 von heute ab unter den hereits be= kannten henne ng bei uns geleistet werden.

Berlin, den 6. November 181.—9O . Hirsch feld R Wolff, Linden Nr. 27.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für J Jahr. 4 Rthlr.A . Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhshung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preusischer

taats Anzeiger.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen B ung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Ur. 57.

M 232.

Damit wir in den S über die Sitzungen der werden sie ergebenst ersucht

stimmt werden kann.

ihre resp. Bestellungen für das erste Quartal 184 Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare nicht immer nachgeliefert werden können.

Berlin, Freitag den 23. Dezember

1848.

tand gesetzt werden, den verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchem die vollständigen stenographischen Berichte zu Ende des Monats Februar k. J. zusammentretenden beiden Kammern werden ausgegeben werden, vollständige Sxemplare zu liefern, 9 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage sogleich zu Anfange desselben danach be⸗

Der vierteljahrliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr., mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.

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Znuhalt.

, 3 un din 8 Die bürger ßen. Berlin. Verfügung des JustizzMinisters. . X , der Ehe nach der Verfassungs⸗Urlunde. in , . Frequenz der Universität. Ankunft des Staats-⸗Ministers, er- Präsi denten von Auerswald. Halle. Frequenz der unigersirãt, ö Bundes⸗-⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. , 9 verfassunggebenden Neichs-⸗Versammlung. Gesetzentwurf über di Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause. , , Oesterreich. Wien. Armee-Berichte über den Krieg in . ngarn. Einnahme von Preßburg. Gerüchte über Veränderungen im Ministerium. Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Truppen⸗Dislozirungen. Rg , mn? weschwelden Lbet ettnge ankreich. National ⸗Versammlung. Beschwerden über 3 = rann 3 Beaufsichtigung von Wahlvereinen. Entsetzunge frage; Vertagung des Amnestie⸗ Antrags. Wahlprotokolle. Paris. . heriges Ergebniß der Wahl und die Anstalten zur Proklamirung (. Präsidenten, so wie zur Bildung seines Kabinets. Ernennung in der Marine. Die Klubs. n aus Rom. Die italienische Fermittelungsangelegenheit. Vermischtes. . *r ta nen i Irland. London. ,, , des Parla- ments. Der französische und der dänische Gesandte. odes falle. Kriminalprozeß. Dampfschifffahrt. Beabsichtigte de, nn, . nisse. Die Gründe der Wahl Louis Bonaparte's. Parlaments) g Prisengelder. Nachrichten aus Portugal und Ostindien. Ver⸗ mischtes. 3 6 Schweiz. Bern. Bundesraths -⸗Aufferderung an Solothurn. Die Leistungen für den Bundessitz. Betheiligung der Kantone an der eid genössischen Anleihe. Zürich. ,, d. der Rundreise Steiger' s. Freiburg. Freilassung des Bischofs Marilley. Schw yz. Ueber · nahme der halben Kriegsschuld durch das Kloster Einsiedeln. Börsen⸗ und Handeis-Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den . Professor des Klerital. Seminars in Vosen. Pr Franz Bittner, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät des Lycei Mosiani zu Braunsberg zu ernennen.

Heute wird das 57ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung ausge—⸗

eben, welches enthält: unter gh 3071. den Ällerhöchsten Erlaß vom 4. November d. J., be⸗ treffend die den betheiligten Gemeinden in Bezug auf

en Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Ahlen ö nach Warendorf bewilligten sis kalischen Vorrechte;

; ö. r hochste Privilegium vom 4. Dezember d. J. für die Ausstellung auf den Inhaber lautender Obliga⸗ tionen der Stadt Berlin zum Betrage von Einer Mil lion Thalern und . Fsämmerei⸗Scheine zum Be⸗

age von 600,000 Rthlr.; . tea ghyn e hh, gen Erlaß von demselben Tage, betreffend die Errichtung einer Handels - Kammer für die Kreise

Minden und Lübbecke und für die Stadt Vlotho im Re⸗

gierungs-Bezirk Minden; ; e

e von demselben Tage, die Errichtung einer

Handels-Kammer für die Kreise Mühlhausen, Heiligen⸗

ssadt und Worbis, im Regierungs-Bezirk Erfurt, betref⸗

fend; und J

Ei fen die Errichtung einer Handels-Kcmmer für die

Kreise Bielefeld, Halle und Wiedenbrück und für den

westlichen (Ravensbergschen) Theil des Kreises Herford

mit Ausschluß der ,. e . im Regierungs⸗

Bezirk Minden; und zuletzt unter .

3076. 3 vom S8. Dezember d. J., die Aufhe⸗ bung des Zeitungsstempels betreffend. Gleichzeitig wird auch das 58ste Stück ausgegeben, in welchem enthalten ist unter 6 6, die Verordnung vom 18. Dezember d. J., betreffend die Aufhebung der Cirkular-Verordnung vom 26. Fe⸗ bruar 1799 und die Abänderung der Injurienstrafen; desgleichen . 3078. die Verordnung von demselben Tage, betreffend die bäuerliche Erbfolge in der Provinz Westfalen. Berlin, den 22. Dezember 1848. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Dem Advokaten Haag zu Trier ist unter dem 17. Dezember 1848 ein Patent . e . auf einen Kohlenofen, insoweit dessen Construction für neu und eigenthümlich anerkannt worden ist . auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. Dem Dr. med. Lessing zu Berlin ist unter dem 19. Dezem- ber 1848 ein Patent . auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Einrichtung beim Erdbohrer, ohne Jemand in der Anwen- dung bekannter Theile zu beschränken, . auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Amtlicher Theil.

3075.

Angekommen; Se. Excellenz der Erbhofmeister in der Kur⸗ mark Brandenburg, Graf von Königsmarck, von Plauen.

Deuntschland.

Berlin, 20. Dez. In einigen öffentlichen Blättern ist iner Verfügung des Justiz-Ministers Rintelen an die sämmtlichen oberen Justiz⸗Behörden erwähnt. Wir besinden uns im Stande, den wahren Inhalt dieses Erlasses mitzutheilen. Er lautet: Durch die allgemeine Verfügung vom 8. Oktober d. J. hat bereits mein Amtsvorgänger daran erinnert, daß es vorzugsweise die Aufgabe der Justiz⸗Bebörden ist, die Achtung und Wirksamkeit des Gesetzes aufrecht zu erhalten, daß ste durch Erfüllung die ser Aufgabe dem Lande am besten dienen, weil die wahre Freiheit nur auf dem Boden des Gesetzes gedeihen kann. Seitdem sind leider an vielen Orten die schwersten Ausbrüche eines anarchischen, den Geseßen und der Ordnung Hohn sprechenden Treibens vorgekommen; es haben sogar in einzelnen Theilen des Landes gewaltsame Aufleh⸗ nungen gegen die Obrigkeit stattgefunden, welchen nicht überall mit Energie begegnet worden ist. Angesichts einer so bedauernswerthen Lage der Verhältnisse wende ich mich jetzt, wo die Regierung Sr. Majestät des Königs einen entscheidenden Schritt gethan hat, um den dem Abgrunde zugedrängten Staat zu retten, jetzt wende ich mich von neuem an die Justiz⸗Behörden und die Herren Staats⸗ Arwalte des ganzen Landes, um sie aufzufordern, überall und ohne Ansehen der Person ihre Pflicht zu thun. Wer auch der Schuldige sein rn 3 ö. der , . Wege herbeizuführenden esetzlichen Bestrafung nicht entgehen. 9. oi besonders . Bedauern habe ich sowohl aus einzelnen Berichten der Landes⸗Behörden, als aus i n. Blättern er= sehen müssen, daß auch einzelne Beamte der ustiz, uneingedenk ih⸗ rer besonderen Berufspflichten, theils sich haben hinreißen lassen, of= fenbar gesetzwidrige Handlungen zu begehen, theils nicht den Muth und die' Unerschrockenheit gezeigt haben, womit allein dem Terroris- mus mit Erfolg entgegenzutreten war. Ich erwarte, daß auch in Bezug auf Jene mit Feststellung des Thatbestandes, und eventuell mit Einleitung der Untersuchung, eingeschritten werde, ohne Nachsicht und mit ernster Beschleunigung, denn die Beamten der Gerechtig⸗ keitspflege, welchen die Wahrung des Ansehens der Gesetze anver⸗ traut ist, haben durch die eigene Verletzung des Gesees doppelt gefehlt; die Beschleunigung des Verfahrens gegen sie ist aber beson⸗ ders nothwendig, weil in den Händen solcher Beamten die Hand⸗ habung des Rechts nicht verbleiben darf. Befinden sich unter den Schuldigen Beamte, gegen welche nach Maßgabe der bestehen⸗ den Vorschriften eine förmliche Untersuchung oder die in Fällen die⸗ ser Art jedesmal in pflichtmäßige Erwägung zu nehmende Amts⸗ Su spension nicht ohne höhere Genehmigung verhängt werden darf, fo ist mit Ermittelung der Umstände behufs der Begründung der Untersuchung ohne spezielle Anweisung vorzugehen und dem⸗ nächst die erforderliche Genehmigung schleunigst einzuholen. gin sichtlich der Referendarien und Auskultatoren ist nicht außer Acht zu lassen, daß in Betreff ihrer Entlassung aus dem Staatsdienste besondere Vorschriften bestehen.

Der von Vielen absichtlich genährte Wahn; .

daß die bisherigen Strafgeseßs, namentlich bei Verbrechen gegen

den Staat, feit dem März d. J. nicht mehr gültig seien,. hat viel dazu beigetragen, die Anarchie zu vermehren, und vielleicht auch einen gefährlichen Einfluß bei einzelnen Gerichten erhalten. Es bedarf bei dem trefflichen Geiste der preußischen Justiz⸗Beamten, wel⸗ cher sich im Ganzen auch jetzt bewährt hat, nur der ö auf den bekannten Rechtsgrundsatz, daß Gesetze so lange ihre Kraft be= halten, bis sie im Wege der Gesetgebung aufgehoben oder, abgeän⸗ dert sind, so wie auf die ausdrückliche Bestimmung des Artikels 108 der Verfaffungs- Urkunde vom 5tten d. M., um gewiß zu sein, daß die ,,. preußischen Justiz- Beamten, bei allem Interesse für die wahre, sittliche und staatliche Freiheit, das Ansehen der Gesetze und die Srdnung über Alles stellen werden. 2

Mit diesen Grundsätzen und, mit Verachtung aller persönlichen Gefahren wollen wir voranschreiten in der Zuversicht des Sieges über das Verbrechen, über die Anarchie. Gerade dadurch werden wir auf das wesentlichste beitragen, daß der früher so glänzende preußische Staat sich wieder in seiner sittlichen Stärke zeigen und nicht länger dulden werde, um mit einem wackeren Abgeordneten zu Frankfurt zu sprechen, . . ferner Ruchlosigkeit und rohe Ge⸗ walt unter uns ihr Wesen treiben.

Die Herren ihc f e. der Gerichte, so wie der Herr Gene⸗ ral⸗Prokurator zu Köln, mögen hiernach das Erforderliche an die Beamten ihres Ressorts veranlassen und mich davon in Kenntniß setzen, gegen welche Beamte und wegen welcher Vergehen Suspen- sionen und Untersuchungen eingeleitet worden sind.

Berlin, den 8. Dezember 1818.

Der Justiz⸗Minister. Rintelen.

Berlin, 21. Dez. Die Verfassungs⸗Urkunde für den preußi⸗

Preußen.

schen Staat vom 5ten d. M. verordnet Art. 16:

Uichtamtlicher Theil.

schlirßung auch ferner zur Anwendung

„Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe wird durch deren Abschließung vor den dazu bestimmten Civilstands⸗-Beamten bedingt. Die kirch⸗ liche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Civil Aktes stattfinden.“ . .

Die Verwirklichung dieses Grundsatzes ist von der Einführung der Civilstands -Register und der zur Führung und Aufbewahrung derselben bestimmten Behörden abhängig. Diese kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Bis dieses erlassen worden und die zu dessen Aus⸗ führung nothwendigen Einrichtungen getroffen sein werden, bleibt, wie sich auch aus dem Art. 109 der Verfassungs - Urkunde ergiebt, die Schließung der Ehen mit bürgerlicher Wirkung den damit seither betraut gewesenen Personen und in den bisherigen esetzlichen Formen übertragen. Demgemäß ist namentlich i den evangelischen und katholischen Theil, der Bevölke⸗ rung, mit Ausschluß der Rhein- Provinz, so weit in derselben das französische Civil⸗-Gesetzbuch gilt, die kirchliche Trauung auch jetzt noch die einzige zulässige Form der Schließung einer bürgerlich gül⸗ tigen Ehe, und es können demnach die Geistlichen, ungeachtet der Bestimmung des Art. 16 der Verfassungs- Urkunde, bis zum Erlaß eines den Gegenstand me,, * 2 sich . 9

ie bisherigen gesetzlichen Vorschriften über die Form he⸗ e n nn,. zu bringen. Mit, Rücksicht hierauf hat das Staats⸗Ministerium von dem Erlaß eines nach Art. 105 der Verfassungs⸗- Urkunde zulässigen provisorischen Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die bürgerliche * um so mehr Abstand genommen, als einestheils auch ein solches Ge⸗ setz erst nach Verlauf einiger Monate, welche für die , e,. zur Ausführung desselben erforderlich sind, ins Leben treten . und es anderentheils überhaupt nicht rathsam erscheint, ein in * Lebensverhältnisse und Gewohnheiten des Volkes so tief ,,, es Gesetz ohne vorgängige Zustimmung der Volksvertretung zu er assen. Um jedoch etwanigen Rechts ⸗Ungewißheiten für die de , meer. beugen, wird in den den Kammern vorzulegenden Gesetz⸗ Entwurf über diesen Gegenstand eine Bestimmung, aufgenommen werden, durch welche die in der Zwischenzeit von Publication der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde bis zum Beginn der Wirksamkeit des vorbehaltenen Gesetzes nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften abgeschlossenen Ehen für rechtsgültig erklärt werden. . .

Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten hat in Folge eines Staats⸗-Ministerial-Beschlusses inzwischen Fürsorge getroffen, daß den Geistlichen die den vorstehenden Andeutungen entsprechenden Eröffnungen über den Artikel 16 der Verfassungs-Urkunde gemacht und sie veranlaßt werden, vorkommenden Falls auch gegen ihre Ge⸗ meinden sich in diesem Sinn über den gedachten Artikel auszusprechen.

Königsberg, 18. März. (König sb. 3Ztg). Auf der Albertus -Universität befanden sich von Ostern bis Michaelis 1848 312 Studirende, davon sind abgegangen 57, verblieben 255. Es sind zu Michaelis 1848 dazu gekommen 63, so daß die Gesammt⸗· zahl beträgt 318 Studirende. Die theologische Fakultät zählt 49 Inländer uͤnd 1 Ausländer; die juristische 120 Inländer und ? Aus⸗ sänder; die medizinische Fakultät 40 In- und, 4 Ausländer und die philosophische Fakultät 160 In— und 2 Ausländer. .

Gestern Racht um 12 Uhr ist der Staats minister, Herr Ober- Präsident von Auerswald, von seiner Reise wieder hier eingetroffen.

alle, im Dezember. Von Ostern bis Michaelis 1818 be= 6. sich auf der 3 vereinten Friedrichs Universität 669 Studirende. Davon sind Michaelis 1818 abgegangen 151, es sind demnach geblieben 515. Vom 19. Juni bis 9. Dezember 1818 sind hinzugekommen 182. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studi= renden beträgt daher 697. Die theologische Jalultät zählt 295 In⸗ länder und 79 Ausländer, zusammen 374. Die, juristische Fakultãt 143 Inländer und 20 Ausländer, zusammen 163. Die medizinische Fakultät 74 Inländer und 18 Ausländer, zusammen 92. Die 61 sophische Fakultät 58 Inländer und 19 Ausländer, zusammen E68. Also im Ganzen 697 Studirende. Außer diesen immatrifulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität noch 233 immatri- fulirte Studirende. Es nehmen folglich an den Vorlesungen im Ganzen 722 Theil.

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8undes Angelegenheiten. ; kfurt a. M., 19. Dez. (Frankf. J.) In der heuti- gen . Sitzung der verfassunggebenden Reichs- Versammlung wurden folgende Paragraphen der Grundrechte

angenommen: ; . J Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Art. VIII. 8. 30. D genth s .

sanung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, im 1 Gesetzes und gegen gerechte Eu g e gn m r men werden. Das geistige Eigenthum soll durch die Reichs⸗Geset

ü rden. . ( .

2 ir n Grundbesitzer kann seinen Grundbesitz unter 96 benden und von Todeswegen ganz oder theilweise , . 66 Einzelstaaten bleibt überlassen, die Durchführung des . . * Theilbarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangs⸗Geset

mitteln. Für die tobte Hand sind Beschränkungen 2 2

genschaften zu erwerben und über sie zu ver er lg fsg

eic gez nz ge, din e . . k für §. 32. Jeder Unterthänigkeits⸗ und Hörigkei

immer auf.