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mobernen Sinne, sondern in dem n . 2 m. * also Männer, in deren 4 2 be zum iönigshause, urcht vor Gott lebt, und die, n ge und des Volles als unzerftennliche, nicht * * e mn nb Ghüter erlkennend, dieses Beste wahrhaft wol 4 u, nd, nach Geist und Wissen auch dieses Beste zu sör⸗ = , . gelen zu berathen. 77 ] . ne sührt uns von Ew. Nöniglichen Mase stãt erhabenen eien en. Treue, welche nicht blos auf den Lippen im Ausspruche
auch nee, m,, König und Vaterland!“
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47 ü Si lh, wenn es im Herzen ihren Sitz hat und eben deshalb,
— * — gelten sollte, auch sicher die Bejahrteren unter uns be-
J Beweis ihres Daseins zu geben.
ih ärde, den schlagenden ahn g, ,, Gabe war es, die das erhabene Haus Hohenzollern verlieh; unter dieses Hau=
́ olfe zum Königlichen Haus ͤ 1 ö weiser Regierung es boch hob in der Reihe der Völler; Gottes Gnade walte schir mend und segnend über unseres ge⸗ siebten Könige Haupte, über Seiner Regierung.
In dieser Gessunung ersterben wir .
z. Ew. Königl. Masestät
alltrunterthänigste treugehorsamfee Unterthanen, die gesammten 130 Mitglieder des Krieger - Vereins zu Wernigerode, Nöschenrode, Hasserode. (Folgen die Unterschriften.) Wernigerobe, am 17. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Grosimächtigster König! Allergnädigster König und Hern! ö 6 Ew. Masestät baben Jbrem kem 1nhmgékrönten Königs hause der Hohenzollein stete ergebenen Volle im Mäiznd. J. eine consti⸗ tuütionelle Uerfassung auf den breiteten Grundlagen zu gewähren ver sprochen.
, haben siets und unerschütterlich auf Ew. Masestät Ver heißung vertraut und sind stets der festen Zuversicht gewesen, dasi die dem Volle einmal zugesicherten Freiheiten und Rechte nicht be— schränlt, vielmehr im Gegentheil, soweit sich dieses mit den Nechten der Krone verträgt, erweitert werden würden. ;
Nachdem die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Ver— sammlung, weil ihr Benehmen der Würde der Krone nicht angemese sen und dem Wohle des Volfes nicht förderlich erachtet wurde, auss gelöst worden, baben Ew. Majestät in des Urfunde vom Iten d. Mig, eine Verfassung erlassen.
Wir haben diese Verfassung, weil sie die von uns ersehnte ist, mit Jubel und aufrichtiger Freude begrüßt und fühlen uns gedruns gen, Ew. Masestät für dieselbe den innigsten Dank auszus— sor den
Geruben Ew. Masestät, diesen Tan und dabei die Versicherung entqegenzunehmen, daß wir unerschütterlich sesstehen in der Treue zu Allerhöchstdenenselben und Ihrem Königehause, und daß wir bereit sind, der Würde der Krone und der Erhaltung der Gesetze und rd nung jedes pfer zu bringen.
Ew. Masjestat treugeborsamste. Im Auftrage der 160 Mitglieder des constitutionellen Vereins zu Hei— ligenbeil der Vorstand. Heiligenbeil, den 14. Dezember 1848.
Aller durch lauchtigster, Großmächtigster Konig, Allerguäcigster König und Hern! Ew. Königliche Majestät haben es gewährt, was Ihr treues Wolk seit Monden ersehnt und erharrt. Durch die Verordnungen vem Ften d. Mete, haben Allerböchst— sie hinweggeräumt, was, zwar bernsen, zu vereinbaren, sich leider
zum Jiele gesckt batte, Fürst und Volk zu trennen, ja zu vernich ten; haben Allerhoöchstste den Grund selbst gelegt zu dem Bau unter welchem Ibr und Ihres Hauses Ruhm und Glanz. Johres Volles Wohlfahrt, Glück und Freiheit, weit hingus in alle Jukanft, wachsrn, blühen und reiche Früchte (ragen soll und kern.
Dank, beißen innigen Hank für solche Gabe dengen Ew. Nö= niglichen Masestät wir, die Voisteher und Vertreter aner an Zahl der Genossen zwar lleinen, an Liebe und Treue für ihren König und Herrn aber großen Gemeinde aus vollem Herzen dar; möge ver Allmächtige dem Lerse seinen Gegen geben, möge er vor Allem aus bem Volle RVertreter hervorgehen lassen, die da in Lice und Treue an Allerböchstsie und Ibr Haus haltend, mit gesundem unei— qennützigen Sinne für des Volles wahres üohl und wahre Frei hest glühen; baun werden Ew. Masestat lanbesväterliche Wünsche, bann werben unsere innigen Gebete Erfüllung sinden, dann wird ze Prrußenvolkeg Ruhm, Glück und Freibeit glänzend und sicher nee für alle Zeiten.
Treugehoꝛr samste. Der Magistrat und die Stadtvereordneten-⸗Bersammlung.
argen, ven 15. Dezemder 1848.
. chlauchtigster, Gre nach tigster ö n! Allee igster König and Derr!
ü, rt znhmreichern Theme maßen wit am wit Wer, Gresiltsta urch ein d As nothwendig wer rer Mmanflrsßnn t sst uns d Zrreden zurückge⸗ rent unn gen geett wohn
X a4 3 . = ö. s. . ;
, ernennen gom ßten d. M. übertrifft unsere Er—⸗ wel har fen, 3 F, nnr mnner,en ehrfurchts vollen 8 dann nn parucg aj i ,, sten, ü ie augrufen:
** . 60 , ne. Fönig! 6 m enn, etz D m nm,, n sA4* Fer nn lr ünd *! ** Der Mag istr aten. e e dr e genen Versammlung.
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Alle (c am , ig lte Meg wr ach cd set bn.
Nuch wic, die O Db ir th r iöekal getrenen Siet Sn, Wesel, heriltn ung, Cin, Khniglichen VYiesestär ü, a . 22 Dank süln bie untern! Hie d., Pi, verkekeh— . ; 966 alletunter thaͤnsgst karzguhringen, nc zroK lil e delt, n, d, . dnrch die den Laub etzt hrnen Kersprechuutnn alt valstianlt d el. digt anerkennen.
Bei dieser Gelegenhelt erlauben woir ung, zu versichern, öle ol= sortan verharren werden sun ich; unt 2rrut zu En, Mee stäl ung dem ganzen Königlichen Hanse, von Allerhächsthesstin Mitclirär be erhabenen Person des Prinzen Albrecht Ltnigl, Hoheit unsert Sant schon so viele Huld, und namentlich abürch erfahren hat, daß Allen höchstderselbe sich in den lezten Nothsahren ihr Armen so groß- mislthig angenommen haben.
Ew. Königlichen Masestät getreue Raäthe der Staht Ober- Wesel. (Folgen die Unterschriften.) Lber-Wesel, den 12. Dezember 1813.
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2 Grꝛoßmächtigster König! Allergnädigster König und Her! ;
Nachdem die Vereinbarung der Staate-Verfassung mit den gewähl⸗ ten Vertretern des Volles nicht zu Stande gekommen ist, haben Ew. Jönigliche Majestät in landesväterlicher Huld geruht, auf Antrag des hohen Staats⸗-Ministeriums und in Berücksichtigung der Lage des Landes, welches sich nach so gewaltigen Erschütterungen allgemein nach einem geordneten Rechtszustande sehnt, eine provisorische Ver sassung zu verleihen.
. Unterzeichneten sinden darin die vollkommenste Erfüllung der Märzverheißungen und fühlen sich gedrungen, Ew. Königl. Maßestät unter Versicherung aufrichtigster Treue und Liebe allerunterthänigst zu danken.
Halberstadt, den 14. Dezember 1848.
(G31 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr!
Ew. Masestät haben Ihr Königliches Wort, wie wir daran nie gezweifelt, unter den obschwebenden Verhältnissen durch die Verlei hung einer Verfassung auf eine Weise gelöst, daß alle Wünsche eines treuen Volkes darin ihre Erfüllung sinden werden.
Die Unterzeichneten legen ihren tief empfundenen Dank an den Stufen des Königlichen Thrones nieder und wünschen, daß die ver— lichene Verfassung Ruhe und Ordnung dem teuren Vaterlande wie⸗ derschaffen und für immer sichern möge. ᷣ
Unter dem Wahlspruche:
„Mit Gott für König und Vaterland“, ersterben wir in tiefster Ehrfurcht Ew. Majestãt unterthänigste Urwähler. (Folgen 45 Unterschriften.) .
Sydow und Alt-Bellin, 2ten serichowschen reises des Regierunge⸗
Bezirks Magdeburg, am 17. Dezember 1848.
Königliche Majestät!
Die Würde der Krone und das Wohl des Vaterlandes waren bedroht! Beides ist nun gewahrt durch die Allerhöchste Verordnung vom ten d. M. durch den entschlossenen Akt, den das Verhalten der Majorität der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versamm⸗ lung Ew. Königlichen Majestät leider zur unabweislichen Pflicht machte.
Ew. Majestät haben ferner, den dringenden Forderungen des öffentlichen Wobls entsprechend, eine Verfassung erlassen und ver⸗ kündet, welche, auf den freisinnigsten Grundlagen ruhend, von neuem ein glänzendes Jeugniß ablegt von der warmen Liebe, mit der Ew. Majestät Herz für des Volkes Wohl schlägt. .
Feeudig schließen sich daber die unterzeichneten treuen Bürger dieser Stadt all den Wohlgesinnten, den Millionen des großen Va⸗ terlandes an, um ihren tiefgefühlten Dank für Ew. Majestät be⸗ sagte Königliche Beschlüsse ehrerböetigst auszusprechen. .
Wir leben der festen Zuversicht, daß die von Ew. Majestãt ver⸗ lichene Verfassung unter Gottes Segen das Band zwischen Tönig und Volk noch fester knüpfen und, wie die Ehre der Krone, so die damit unzertrennlich verbundene Woblfabrt der Nation erhöhen und auch den kommenden Geschlechtern sichern werde.
Ew. Königlichen Majestät getreueste Bürger. Trarbach a. d. Mosel, den 12. Dezember 1848. (Folgen 144 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Heir!
Ew. Majestät haben durch die Nerordnungen vom 5. Dezember d. J. aufs neue einen denkwürdigen Alt Höchstihrer Liebe zu Preu— ßiens Volke vollzogen. In diesem Augenblicke ste gen Dankgebete aus Millionen Herzen zum Himmel, um dafür Segen, reichen Segen auf Ew. Masestät gesalbtes Haupt herabzuflehen. Es wird sortan in Prensten nichts mehr geben, was hindernd treten könnte zwischen die Uiche eines treuen Volkes und seinen guten König, und das geliebte Vaterland wird neu erblühen unter dem hellen Sterne des erhabe— nen Hauses Hohenzollern.
Wenn aber die Geschichte späterer Jahrhunderte Ew. Mase⸗ stät Namen feiern wird, wenn Ew. Masjestät durch tren Pflege Höchstibres hohen Amtes, das Gottes Gnade in so treue Hände legte, Sich den Dank der Nachwelt für ewige Zeiten gewonnen, so wollen wir nicht schweigen. Laut und aus vollem Herzen wollen wir Ew. Masestät danken, vor aller Welt wollen wir geloben, als gute Preußen eines solchen Königs werth zu sein!
Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste.
Grafschaft Glatz, am 10. Dezember 1848.
(Folgen 402 Unterschristen.!
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! ;
Als Ew. Majestät im verflossenen Frühsahre gelobten, Preußens Volke eine sreie Verfassung zu gewähren, da sahen wir mit freudigem Vertrauen der anbrechenden Zeit der Freiheit entgegen, Tenn unser Vertrauen gründete sich auf unseres Königs Wort.
Als Ew. Majestät dann versprachen, diese Verfassung mit Ihrem Volke gemeinsam zu herathen und festzustellen, da begrüßten wir jubelnd dieses Versprechen als die schönste Morgengabe dieser neuen Zeit, denn wir glaubten fest, Preußens Volk werde mit seinem Kö— nige gehen, wie Preußens König mit seinem Volle.
Tie Abgeorbneten des Volkes traten darauf, auf Ew. Majestät Nuf, zue Vereinbarung der Verfassung in der Hauptstadt zusammen. Das Volk hoffte, in lurzer Zeit seine sehnlichsten Wünsche erfüllt zu ehen. ᷣ Da begann die Zeit des Mißtrauens und der Verdächtigung. Viele der Abgeordneten vergaßen das Werk, zu dem sie berufen und abgesandt waren, und maßten sich an, die Landes⸗Regierung zu über⸗ wachen und zu regeln. Ein groß t Theil der Bevölkerung der Hauptstadt huldigte den Uebergriffen der Versammlung und suchte sie
karin zu unterstützen, indem man diejenigen Abgeordneten, welche
nem Beginnen sich widersetzten, durch Drohungen einschüchterté. u, Freiheit der Berathung und Beschließung war untirdrückt. ü Nersammlung wurde nach Brandenburg verlegt, um sie von
d, nnr mus zu befreien. Allein der größere Theil der Abgeord⸗ nn, gr ch virser Anordnung nicht, und in dem Wahne, Preu— eme dot , or, Pieue baar und stehe nicht mehr zu seinem Kö—= 6, Gäbrrirn fe Lurch den Beschluß der Steuer-Verweigerung die Bree ede ee, Aaarchie ins Lanb.
Let r,, doe, guiwortete auf diesen Beschluß, es lasse nicht den en beige ant vertraue fest dem gegebenen Werte.
Auch aa noch beharrte der größere Theil der Abgeordneten auf bem verderblichen Hege und weigerte sich, dem ihm vom Volke ge⸗— wordenen Auftrage nachzukommen und mit Ew. Majestät die Ver⸗ fassung gemeinsam zu berathen und festzustellen.
Das Volk harrte in banger Erwartung der endlichen Lösung des
unheilvollen Zwiespaltes, der es um seine schönste Hoffnung zu brin-
gen drohte. .
Da lösten Ew. Majestät die Versammlung der Abgeordneten auf, bewilligten die freisinnigste Verfassung und verordneten zugleich, daß die Revision und die endliche Feststellung derselben den auf kom⸗ mendes Frühjahr zusammenberusenen Vertretern des Volkes vorbehal- ten bleibe. Des Volkes Hoffnung war dadurch erfüllt und sede bange Furcht verscheucht.
Die Freude und der Jubel, welcher jetzt durchs ganze Land schallt, wird Ew. Majestät der schönste Dank sein für diese Gabe.
Preußens Volk wird durch seine Liebe und Treue ersetzen und vergüten, was Ew. Majestät von den Rechten der Krone abgetreten haben. Es steht fest zu seinem Könige! Gott segne ihn!
Warendorf, den 12. Dezember 1848.
(Folgen 107 Unterschriften.)
Geliebtester, Mächtigster König und Herr!
Deine treuen Litthauer haben schon lange mit Entrüstung gese⸗ hen, wie eine Partei in Deinem Staate die Heiligkeit Deiner Krone verunglimpft.
So wie vieler Deiner treuen Unterthanen, haben wir bis jetzt geschwiegen, weil wir wissen, daß Dir die Ueberzeugung unserer Treue nie fehlen wird, und waren gerüstet auf Deinen Ruf zur That.
Mit Empörung müssen wir indessen vernehmen, daß die Partei in Frechheit Deine Krone antastet.
Königliche Majestät! Deine Milde hat der Frechheit die Thore geöffnet, die Rohheit Deiner Feinde hat Deine edlen Gesinnungen mißdeutet.
Geliebtester, Mächtigster König und Hern! Wenn die Zeit es erfordert, vergiß Deine Litthauer nicht, und gieb uns die Ehre, in den eisten Reihen gegen Deine Feinde zu schlagen. Du weißt, Deine Litthauer verstehen für ihren König zu kämpfen und zu sterben.
Wir danken Dir für alle Güte und Gnade, die Du Deinem Lande erwiesen hast, und alle Freiheiten, die Du Deinem Volte ge⸗ geben, und werden auf Dein Gebot alle Steuern freudig zahlen, die Deiner hohen Einsicht erforderlich scheinen.
Königlicher Herr! Erzeuge uns die Gnade und laß einen Gruß von uns an unsere Söhne und Brüder in Deiner Armee gebieten und mittheilen, daß wir stolz sind, zu wissen, daß sie treu und brav, wie wir, süt ihren König zu schlagen und zu sterben verstehen werden.
Königliche Majestät, Gott wird Dich segnen, beschützen und behüten!
(Folgen 71 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Auch unseren, der hiesigen Dorfbewohner, aufrichtigsten Herzens⸗ Dank, so wie die Versicherung unverbrüchlicher Treue und Anhäng⸗ lichkeit an Ew. Majestät, den uns Gottes Gnade zum König gege⸗ ben und zum Heile des Landes noch lange erhalten wolle, wagen wir Ew. Masjestät ehrfurchtsvoll darzubringen für die dem Vaterlande gnädigst verliehene segenversprechende Verfassung, die — wir beken⸗— nen es offen — wir aus keiner Hand lieber empfangen hätten, als aus der treuen Hand Dessen, den wir immer mit Stolz und Freude unseren und Preußens Landesvater genannt haben und nennen wer den. Auch für das Urtheil, welches Ew. Majestät gegen die Bres⸗ lauer Deputation am 9gten d. Mts. über die Gesinnung der Land⸗ Bevölkerung ausgesprochen haben, können wir nicht unterlassen, auf⸗ richtig zu danken.
Wir und alle schlichten Landleute, die den Taumelkelch politi⸗— scher Leidenschaften standhaft zurückgewiesen haben, wir werden immer dar stehen und, wenn es sein muß, fallen mit Gott für König und Vaterland!
Ew. Majestät gehorsamste Unterthanen. Die Dorfgemeinde zu Krampfer. Krampfer bei Perleberg, den 13. Dezember 1848. (Folgen 60 Unterschriften.)
An Se. Majestät Friedrich Wilhelm IV. König von Preußen in Pots dam. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Vor den Stufen des Thrones von Ew. Majestät wagen auch wir es in tiefster Ehrfurcht Worte der innigsten Freude niederzulegen. Mit unendlichem Jubel und dem aufrichtigsten Vertrauen begrüßen wir die uns von Ew. Majestät Allergnädigst gewährte Verfassung, wodurch unsere kühnsten Wünsche verwirklicht werden.
Hell leuchtet Preußens Stern voran; groß und einig steht es da, eine unüberwindliche Macht von den Ufern des Rheins bis ans sarmatische Land.
Die Treue zu Ew. Majestät hat in unseren Herzen nie gewankt. Dem Hause der Hohenzollern, durch den unserem Orte freundlichen hohen Ahnherrn, Markgrafen Friedrich Christian von Bayreuth, schon lange verpflichtet, hangen wir unerschütterlich an. ö
Nächst Gott, der die Herzen der Könige lenkt, sagen wir Ew. Majestät unseren heißesten, innigsten Dank. =
Es lebe Ew. Majestät und das hohenzollersche Haus!
Wir verbleiben mit diesem Wunsche
Ew. Maj stät allerunterthänigste und getreue Bürgerwehr zu Weferlingen.
Weferlingen, Regierungs-⸗Bezirk Magdeburg,
den 16. Dezember 1848. (Folgen 40 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! .
Ew. Königliche Majestät haben durch die Verleihung einer höchst freisinnigen, auf des Volkes Wohl berechneten Verfassung das Ver⸗ trauen gerechtfertigt, welches alle guten Preußen in Ew. Majestät Königliches Wort zu setzen nie aufgehört haben.
Wir begrüßen diese Verfassung um so freudiger, als wir hoffen, daß sie den wilden Kämpfen politischer Leidenschaftlichkeit, von denen unfer theures Vaterland zerrüttet zu werden drohte, ein Ende machen und durch Herstellung der Ordnung und Sicherheit auch den gesun— kenen National⸗Wohistand wieder heben wird. . .
Wir fühlen uns daher gedrungen, Ew. Königlichen Majestät unseren tiefgefühlten herzlichsten Dank und die Versicherung unwan⸗ delbarer Liebe und Treue hierdurch ehrfurchtsvoll auszusprechen.
Die unterthänigst unterzeichneten Mitglieder der Dorf⸗ gemeinde Harbke, im Kreise Neuhaldensleben, am 14. Dezember 1848.
(Folgen 92 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Durch die hohe Verehrung, unwandelbare Treue und Lebe, von welcher Lieberose's Einwohner gegen Ew. Majestät immer erfüllt wa⸗ ren, und welche sie auch in den Stürmen der Zeit durch ununter- brochene Ruhe und Gesetzlichkeit bewiesen haben, fühlen sie sich ge⸗ drungen, vor Ew. Majestät ihre hohe Freude und ihren tiefgefühlten Dank für die zur Unterdrückung der Anarchie und Rettung des Va⸗ terlandes ergriffenen Maßregeln, besonders für die Auflösung der National-Versammlung und Verleibung einer freisinnigen und volks⸗ thümlichen Verfassung, in dem inbrünstigen Gebete auszusprechen:
Gott segne Ew. Majestät mit seinem reichsten Segen!
Er öffne allen Veiblendeten die Augen, daß sie die wahrhaft landesväterlichen Absichten Ew. Majestät und die sich selbst verleugnende Liebe erkennen mögen, die nur in sich selbst und durch Den ihren Preis empfängt, Der die Liebe ist. .
Genehmigen Ew. Majestät den schwachen Ausdruck dieser unserer
Gesinnungen, mit welchen wir in tiefster Ehrfurcht ersterben Ew. Majestät allerunterthänigste treu gehorsamste. (Folgen 106 Unterschriften.)
Lieberose, den 10. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königl. Majestät Allerhöchste Botschaft vom 5ten d. M., welche die längst von uns ersehnte Auflösung der National-Versamm— lung befiehlt, haben wir mit der größten Freude vernommen und er— blicken in dieser Maßregel eine für das Vaterland große Wohlthat, da die bsher bewiesene Haltung des größten Theiles der National⸗ Versammlung, so wie ihre jetzt éeffen hervorgetretene Auflehnung und Empörung, es klar an den Tag gelegt hat, daß von ihr kein Heil für das Land zu erwarten steht. Sie hat es wesentlich mitverschul⸗ det, daß die Achtung vor dem Gesetze untergraben und die Ruhe noch nicht gänzlich zurückgekehrt ist. Durch ihre Ungeneigtheit, die Versassung des Landes zu berathen, hat sie längst unser Zutrauen verloren.
Mit gleicher Freude haben wir das von Ew. Königl. Majestät gnädigst verliehene Staats⸗Grundgesetz begrüßt und bitten Ew. Ma— jestät, unseren allerunterthänigsten Dank dafür anzunehmen.
Der Wahlspruch unser Väter: Mit Gott für König und Vater— land, ist der unsrige. ;
Der Allmächtige wolle Ew. Königl. Majestät segnen.
Ew. Königl. Majestät allergetreueste Einwohner. Gemeinde Buchholz, im Kreise Minden, den 11. Dezember 1848. (Folgen 42 Unterschriften.!
Allerdurchlauchtigster, Großmãächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Ew. Majestãt bringen wir unseren unterihänigst gehorsamsten Dank für die uns am Sten d. M. verliehene Verfassung. Vie ho— hen Königlichen Worte sind in unserem Kreise auf ein gutes Land gefallen, Allerhöchstdieselben werden tausendfältige Früchte der Dank— barkeit, Liebe und Treue ärndten.
Beim bevorstehenden Wechsel des Jahres bringen wir Ew. Ma⸗ jestät unseren herzlichsten Glückwunsch dar: möge der Himmel Ew. Majestät Herz, welches nur für das Wohl des Volkes schlägt, nie wieder durch Kummer, Schmerz und Undankbarkeit betrüben lassen; Volk und Land sind beglückt, unzählige Adressen stimmen mit der unserigen ein, und die Stimme des Volkes wird über die undanlbaren Söhne des Vaterlandes zichten.
Möge Gott Ew. Majestät noch eine lauge und gesegnete Re— gierung verleihen und mit Ihrer Mojestät der Königin das glück— lichste und höchste Menschenalter erreichen lassen.
Mit Ehrfurcht, Liebe und Dankbarkeit ersterben
Ew. Majestät unterthänigst treu gehorsamste. Hohengöhren bei Jerichow a. d. Elbe, den 16. Dezember 1848. (Folgen 25 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Wenn wir mit freude- und dankerfüllten Herzen schon die Ver— legung der unter dem Terrorismus aufrührerischer Haufen in Berlin tagenden National⸗Versammlung begrüßten, so ruft die von Ew. Königlichen Majestät am 5. Dezember ausgesprochene Auflösung jener Versammlung und die gleichzeitig huldvoll verliehene freisinnige Staats—⸗ Verfassung ein gesteigertes Gefühl dankbarer Anerkennung in uns hervor, nachdem durch die jüngsten Ereignisse jedem von aufrichtiger Vaterlandsliebe beseelten Preußen die traurige Ueberzeugung sich auf⸗ gedrängt hat, daß die Mehrheit der Volksvertreter, uneingedenk ihres wahren hohen Berufes, in der Verfolgung unsittlicher ehrgeiziger Absichten, in dem strafbaren anarchischen Beginnen, an Ew. Masestät erhabenem Throne und an den Grundvesten unseres theuren Vater— landes frevelnd zu rütteln, auch ferner zu verharren fest entschlos— sen sei.
Segenbringende Freiheit vermögen solche von der Herischaft ihrer unlauteren, selbstsüchtigen Gelüste geknechteten Vertreter nicht zu bieten! Sie allein wissen wir begründet in den von Ew. Majestät dem Lande wiederholt gegebenen feierlichen Verheißungen, zu deren Verwirklichung die Wiederherstellung und Wahrung eines geregelten Rechtszustandes, der Grundbedingung constitutioneller Entwickelung, unabweisbares Bedüfniß ist. 5
Möchte sich unter dem Schutze des Allmächtigen, in dessen Hand die Geschicke der Völker ruhen, zur hohen Freude Ew. Ma stät schwer geprüften und — wir wissen es — für das Wohl Ihres Volkes so warm schlagenden Herzens bald eine glücklichere Zukunft für unser hart bedrängtes Vaterland erschließen!“ .
Gestatten Sie die Betheuerungen des unerschütterlichen Ver— trauens, der ungeheuchelten Liebe, mit der wir in tiefer Ehrfurcht ersterben
Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Bewohner der barenhöfer Gemeinde im
Marienburger Kreise. Am 15. Dezember 1548. (Folgen 371 Unterschriften.)
Hohes Staats⸗Ministerium!
Durchdrungen von dem Ernste der Zeit und im vollen Bewußt— sein der vielentscheidenden Gegenwart, können wir Unterzeichnete un- serem Herzen das Bedürfniß nicht versagen, als freie Männer ein freies Wort an die zu richten, in deren Hand jetzt die Zukunft einer großen, einei edlen Nation gewogen wüd.
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Während der ganzen Zeit der unwürdigen Schmach, welche von den Märztagen an auf uns gelastet hat, haben wir das lebendige Gefühl gehabt, daß die unglückseligen Zustände unseres Staats— Lebens nur durch ein energisches Einschreiten der Rechtsgewalt im Sinne ihres Berufs beseitigt werden könnten. — Mit Sehnsucht baben wir daher bei dem Abtritt eines jeden Ministeriums Männer herbeigewünscht, die den Muth, den guten Willen und das Talent besäßen, für einen festen, unerschütterlichen Rechteboden der Krone entschieden in die Schranken zu treten und dem schamlosen Treiben der bekannten Umsturzpartei ein kräftiges „Halt“ entgegenzurufen. Doch vergeblich war unser Harren — immer wieder fand Schwäche und Halbheit neue Vertreter da ober. — So waren wir nach und nach an den Rand eines Abgrundes angekommen, und mit steigender Angst sahen den Augenblick wir nahen, wo er in seiner unerkannten Tiefe den Thron und das Volk, unseren Wohlstand und unsere Bil⸗ dung, unsere Geschichte und unsere vielversprechende Zukunft begraben n, — Jeßzt oder 9 — 1 Loosung!
a traten Sie auf, Hechgebietende Herren, i schei e Moment. Ohne Aussicht auf Lorbeerkränze, ohne n r m,. den Eifolg Ihres Wagnisses griffen Sie muthig dem Wagen der Revolution in die Speichen; für die Rettung des theuren Vater⸗ landes setzten Sie nach echter deutscher Männer Weise Ihr Leben Ihr Alles ein. : ; Wir wissen, was das heißt, wir wissen einen solchen Heldenmuth, einen solchen Patriotismus zu würdigen; daher bringen wir Ibnen mit redlichem Herzen unsere freie Huldigung, unsere Bewunderung dar. Sie haben den Dank des ganzen Vaterlandes sich verdient, und zweifeln Sie nicht daran, daß er im Busen aller Edlen lebt. Sollte aber die Gegenwart Ihr reines Streben verkennen, so lohne Ihnen das selige Bewnßtsem, daß die Geschichte mit unvergäng⸗ lichen Zügen besseren Geschlechtern verkünden wird, was Sie gethan — dann lohne Ihnen der Herr da oben, und der Friede des Herzens sei Ihr höchster Lohn. J. An diesen Dank reihen wir noch eine Bitte, die Bitte, daß Sie nicht eher weichen möchten vom Kampfplatz der gerechten Sache, bis das Recht vollständig erstritten ist, bis wir durch einen lebenskräftigen Staate-Organismus eingelaufen sind in den sicheren Hafen der Ruhe und der Ordnung.
Gott erhalte und segne Ein hohes Ministerium; er segne un— seren theuren König und das constitulionelle Vaterland!
Der Verein „für König und Vaterland“. Neu-Trebbin, den 13. Dezember 1848.
(Fortsetzung folgt.)
DODesterreich. Wien, 17. Dez. Se. Majestät der Kaiser Ferdinand hat noch unterm 12. Oktober, wie die heutige Wiener Zeitung meldet, auf Vortrag des Ministerraths, den bisherigen Justiz⸗-Ministerialrath, Ferdinand Edlen von Stelzhammer, zum Un— terstaats-Secretair im Ministerium der Justiz ernannt.
In der Wien. Ztg. liest man: „eber den in mehreren Blät— tern erzählten Entweichungs-Versuch einer Husaren-Eskadron aus Klattau, findet man sich zur Steuer der Wahrheit aufgefordert, hier— mit berichtigend zu bemerken, daß dieser Vorfall sich auf einen ganz einfachen Wirthshaus⸗-Exzeß reduzirt, bei dem es auch sicher geblieben wäre, wenn nicht durch das unangemessene Herbeiziehen von Ratio— nalgarden aus den umliegenden Ortschaften die Sache einen höheren Relief erhalten hätte, was man jedoch nur bedauern kann.“
Ein Offizier des Regiments Nassau hat der Wien. Ztg. fol— gende Mittheilung zugehen lassen: „Mehrere in Druck gelegte Artikel über die Einnahme der Kaiserlichen Burg am 31. Sktober 1848 enthalten manche unrichtige Angaben. Zur Berichtigung derselben will man diesen wichtigen Moment getreulich dem Publifum öffentlich zur Kenntniß bringen. Den 31. Oktober 1848 in ter Frühe erhielt die Brigade Fürst Jablonowsti (bestehend aus dem 1sten Feld- und 1Isten Landwehr-Bataillon Nassau Insanterie, 1sten Landwehr-Ba—⸗ taillon Kaiser⸗Infanterie, einer Raketen-Batterie, einer 12pfündigen Fuß⸗Batterie) den Auftrag, nach dem Abessen vom Laaerberge auf⸗ zubrechen, um halb 1 Uhr Nachmittags über die Favoriten und Matzleine dorfer Linie in die Vorstaͤdte einzudringen und mit den anderen Angriffs — Kolonnen in gleicher Hohe bis zum Glacis vorzurücken. An der Matzleinsdorfer Linie angelangt, erschien eine Deputation von Bürgern mit der weißen Fahne und zeigte dem Brigade⸗Kommando die Unterwerfung der Vorstädte an, worauf die Brigade in einer Kolonne, die bemerkte Bürger- Deputation an der Spitze, über die Matzleinsdorfer Linie bis auf das Glacis marschirte und die Stellung vom polytechnischen Institut bis zur Getraidemarkt— Kaserne einnahm. Nachdem bereits mehrere Kanonenschüsse vom Burg- und Kärthnerthor auf die Brigade gefallen sind, kam dem Obersten Fürsten Jablonowski zur Kenntniß, daß die Proletarier willens sind, die Burg zu plündern. Um einerseits dem oberwähnten furchtbaren Exzeß zu steuern, andererseits aber die bereits in Flammen gestandene Burg zu retten, bestimmte sogleich der Oberst Fürst Jablonowski das erste Landwehr ⸗ Bataillon Kaiser, das Burgthor zu stürmen, wobei diesem Bataillon das erste Feld⸗ Bataillon Nassau als Reserve beigegeben wurde. Von Seiten der Kroaten, welche bei den Kaiserlichen Stallungen und auf Mariahilf postirt waren, wurde auch eine Abtheilung dem stürmenden Bataillon beigegeben. Oberst Fürst Jablonowski, als Interims-Brigade⸗Kkom⸗ mandant, und Hauptmann Kalik des Geueral⸗Quartie meister⸗Stabes führten unter größtem Kugelregen die Sturm-Kolonne bis zum Stadt⸗ graben an, allwo mit Hülfe der Geschütze und später der Zimmer- leute das Thor gesprengt und das erste Landwehr⸗Bataillon Kaiser sofort bis an den Stephansplatz vordrang. Eine Division Kroaten sammt einer Division des ersten Feld⸗Bataillons Nassau besetzte so⸗ dann die Burg und das Thor.“
Bayern. München, 16. Dez. (N. K.) Das Regie⸗ rungs-Blatt enthält nachstehende Königliche Verordnung, die Be⸗ setzung der Landwehr-Ober- und Unteroffiziers⸗Stellen betreffend:
„Maximilian II. von Gottes Gnaden 2c. Wir haben, um dem vielfach laut gewordenen Wunsche nach Abänderung der bisherigen Be— setzungsweise der Landwehr-Ober und Unteroffiziersstellen jetzt schon thun lichst zu entsprechen, vorbehaltlich einer neuen gesetzlichen Regelung der Landwehrverhältnisse beschlossen und verordnen: S§. 1. Die Unteroffiziere der Landwehr, mit Ausnahme der Feldwebel, werden von sämmtlichen Mitglie— dern der betreffenden Compagnie aus den Unteroffizieren oder Wehrmännem der Compagnie gewählt. S. 2. Die Mitgliederzder betreffenden Compagnie wählen die Unter- und Ober- Lieutenants aus den Ober-, Unier-= offizieren oder Wehrmännern des Regiments, beziehungsweife Ba— taillons. 5. 3. Zur Vornahme dieser in den vorstehenden beiden Paragraphen bezeichneten Wahlen muß wenigstens die Hälfte der Wahlberechtigten gegenwärtig sein. §. 4. 4 Hauptleute werden von den Megliedern der betreffenden Compagnie aus den sämmtlichen Ober und Unteroffizieren des Negiments, beziehungsweise des Bataillons gewählt. Zur Vornahme dieser Wahl müssen wenigssens zwei Drittheile der Wahl⸗ berechtigten versammelt sein. S. 5. Saͤmmtliche Wahlen werden durch die absolute Stimmenmehrheit entschieden. §8. 6. Die Wahl der Unteroffi= ziere, der Unter- und Oberlieutenants wird von den Compagnie-Komman— danten, die Wahl der Hauptleute von den Kommandanten der betressenden
Bataillone geleitet. 5. 7. Bei jedem Wahlablte an der Seite des leitenden Offiziers ein Wahlaus schuß 64 zu e, welcher mit dem Offiziere als Vorstand die Wah ission bildet. Dieser Wahlausschuß besteht aus sechs Mitgliedern, welche von den zur Wahl Versammelten aus ihrer Mitte nach relativer Stimmenm heit zu wählen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das höhere Dienstes -, bei gleichem Dienstesalter das höhere Lebensalter den Eintritt in den Wahlausschuß. Jur Führung des in möglichster Kurze zu sassenden, nur die Hauptergebnisse der Wahlhandlung enthaltenden Proto⸗ kolls ist ein geeigneter Unteroffizier oder Wehrmann beizuziehen. S. 8. Die Wahltommission hält bei dem Beginne der Wahl die entsprechende Anzahl Wahlzettel bereit, welche mit fortlaufenden Nummern zu bezeichnen . Sobald die erforderliche Anzahl von Wählern versammelt m die Zettel unter dieselben zum sofortigen Eintrage des zu Wählenden vertheilt. Jeder Wähler hat seinen Wahlzettel mit der Namensuntersch St zu versehen und dem Vorstande der Wahlkommission einzuhändigen. Sind sämmiliche Wahlzettel eingeliefert, so eröffnet der eiwähnle Vorstand die Wahlzettel und verkündet den Inhalt derselben mit deren Nummer, ohne die Wähler zu nennen. Die Mitglieder des Wahlausschusses haben von den Stimmzetteln Einsicht zu nehmen. S. 9. Nachdem sämmiliche Stimmzettel abgelesen find, wird das ö. gebniß der Abstiimmung hergestellt und bekannt gemacht, das Wahlprotofoll geschlossen, vorgelesen und von den Mitgliedern der Wahl ⸗Kommission ge⸗ seitigt, Die Stimmzettel werden von dem Vorstand der Kommission sosort unter Verschluß gelegt und, sobald der Gewählte seine Stelle angetreten hat, in Gegenwart des Wahlausschusses vernichtet. §. 10. Ueber Bean⸗ standungen der Stimmzettel eder sonstiger Förmlichkeiten des Wahlaltes, dann über die von einem Giwählten vorgebrachte Ablehnung der auf ihn gefallenen Wahl wird von dem Wahlausschusse auf Vortrag des Vorstan⸗ des der Wahl-Kommission durch absolute Stimmenmehrheit entschieden. Eine Berufung, findet nicht statt. S. 11. Das Eigebenß rer Wahl tines Unteroffiziers ist von den betreffenden Compagnie Komman⸗ danten dem Bataillons ⸗Kommando anzuzeigen. 5. 13. Die Adju⸗ tanten und Fähnriche werden von den betreffenden Regiments ⸗ oder Bataillons ⸗Kommandanten aus den Ober- und Unteroffizieren nach freier Auswahl entnommen. Den Feldwebel erwählt jeder Hauptmann aus den Unterofffzi eren oder Wehrmännern seiner Compagnie. 5. 13. Die Be- setzung der Stabe offiziers‘, der Auditors-, ärztlichen und der Suartser= meister⸗Stellen hat vorläufig noch in der bisherigen Weise stattzufinden. 8S. 14. Alle den vorstehenden Anordnungen entgegenstehenden Bestimmun⸗ gen der Landwehr - Ordnung vom 7. März 1826, namentlich die §§5. 26 und 27, sind aufgehoben. Die gegenwärtige Verordnung tritt vom Tage ihrer Bekanntmachung durch das Regierungsblatt in Anwendung. Unser Staats⸗Ministerium des Innern ist mit dem Vollzuge derselben beauftragt. Nymphenburg, den 9. Dezember 1848. Max. Lerchenfeld.“
Sach sen Altenburg. Altenburg, 19. Dez. (D. A. 3.) In der 55sten Sitzunz der Landschaft am 28. November erstattete die juristische Deputation Bericht über das höchste Reskript des In⸗ halts, daß das hiesige Stadegericht als kompetente Justizbehörde ge⸗ gen den Landtags- Abgeordneten Erbe wegen mehrfacher, mit Zucht- hausstrafe bedrohter Verbrechen Kriminal- Untersuchung eingeleitet habe, worüber baldigst eine Erklärung verlangt, so wie nach Befin= den dem Antrage auf Einberufung des Stellvertreters desselben ent— gegengesehen werde. Der dem bezüglichen Reskripte beigelegte Be⸗ richt des Justiz⸗Kollegiums lautet folgendermaßen:
„Uns vorliegende Stadtgerichts-Akten ergeben, daß gegen den Landtags- Abgeordneten Advokat Erbe von hier vor dem Stadtgerschte hier Kriminal= Untersuchungen anhängig sind, worin der Letztere beschuldigt wird, mit Zuchthausstrafe bedrohte Verbrechen begangen zu haben. Der Advokat Erbe ist nämlich vorerst der Theilnahme an dem verbrecherischen Gebahren dringend verdächtig geworden, welches gegen den Dr. Douai zufolge des Briefes an den Kandidaten Rothe zur Untersuchung gezogen worden ist. Nicht allein, daß sich unter jenem Douaischen Briefe an Rothe Erbe's Name mit unterzeichnet findet, so hat das Stadtgericht auch den Besitz eines Originalbriefes erlangt, welcher die Unterschrift Erbe's trägt und in gleichem Sinne wie der Dougische an Rothe nur wohl noch an- lagender lautet, indem er die Aussichten für eine Schilderhebung der Republikaner in Thüringen gegenwärtig nur als äußerst ungünstig dar⸗ stellt und Gewaltanwendung nur so lange widerräth, fo lange die 6 blikaner nicht mit Gewalt zur Gewalt gedrängt werden sollten, während inzwischen das Militair republikanisirt werden müsse, was bereits unter den Sachsen mit vielem Erfolge geschehen sein solle. Ueber die Unterzeichnung des Douaischen Briefes ist Erbe bereits am 24. Oktober vor dem Stadt? gerichte hier als Angeschuldigter vernommen worden, seitdem aber, weil er sich inzwischen von hier entfernt hat, noch nicht wieder im Verhör ge⸗ wesen, daher ihm auch, der der Unterschrift nach von ihn: herrüh rende, obgedachte Originalbrief zur Recognition noch nicht hat vorgelegt werden können. Daß der Advokat Erbe, wider welchen dem Von= getragenen zufolge Kriminaluntersuchung bereits verhängt worden ist, wegen Unterzeichnung des Douaischen Briefs und des mit seinem Namen unter- zeichneten erwähnten Originalbriefs, dieselbe unter Art. 83 des Kriminal- Besetzbuchs zu subsummirende Anschuldigung wie den Dr. Douai treffe, halten wir uns für rechtlich überzeugt, so wie auch, bei der Gleichheit der Anschuldigung, mit der gegen den Dr. Douai aus dessen Brief an Rothe abgeleiteten, nicht gezweifelt werden darf, daß das Stadtgericht unsere Ueber- zeugung theilt.
„Ferner liegt ein vor dem Stadtgerichte hier beschworenes Zeugniß darüber vor, daß der Advokat Erbe gegen um ihn versammelte Soldaten des Königlich sächsischen Reichsmilitairs hier gesagt hat: „„Meine Herren, glauben Sie nicht, daß nur diejenigen wahre Schützen sind, die gruͤne Röcke mit gelben Knöpfen tragen; wir, alle diejenigen sind gute Schützen, die das Herz des Vorgesetzten, der Behörden, ja, wenn es erforderlich sein sollte, das Herz des Fürsten, des Königs, wenn sie uns unsere Freihei⸗ ten wieder nehmen und uns unterdrücken wollten, zu treffen wissen. Das sind brave Schützen, und diese sollen hoch leben. Mögen da- her auch Sie in den neuen Ortschaften, in die Sie zu stehen kom⸗ men werden, es sich zum Grundsatze machen, dort nicht auf Ihre Brüder und Mitbürger zu schießen.“ Die Schwere dieser Anschuldigung, über welche Advokat Erbe, da er bisher abwesend war, noch nicht hat ver⸗— nommen werden können, bedarf wohl keiner Entwickelung. Sie wirft ein sehr anschuldigendes Licht auf die Tendenzen in den mehrgedachten Briefen; insbesondere aber unterfällt die darin dem Advokaten Erbe schuld⸗ gegebene bedingte Aufforderung des Militairs zum Morde des Fürsten, des Königs, und zum Ungehorsam nach einem in den Akten befind- lichen Beschlusse des Stadtgerichts, welchen wir für rechtsbegründet er achten, zunächst die Beurtheilung nach Art. 81, 89, mindestens 98 des Kriminal -Gesetzbuches, welche Zuchthausstrafe androhen, abgesehen davon, daß damit auch noch eine Verleitung zum Morde der Vorgesetzten, Behörden und zum Eidesbruche versucht worden ist. Das Stadtge⸗= richt, von welchem die Untersuchung seit einigen Wochen schon eingelentet ist, hat bereits unterm 17. November beschlossen, den Advokat Erbe, dessen Aufenthalt bis jetzt nicht zu erfahren war, wegen jener schweren An—⸗ schuldigung steckbrieflich zu verfolgen, und wir haben auf berichtliche An- frage ünter vorliegenden Umständen die Ausführung dieses Beschlusses für rechtlich begründet erachtet müssen. Außerdem ist der Advokat Erbe auch noch bei der vor dem Stadtgerichte hier anhängigen Untersuchung wegen des Demokratenkongresses hier am 15. August d. J. als Theilnehmer daran und bei der wegen der Vorgänge am 2. Oktober d. J. hier betheiligt.“ Das Gutachten der Deputation: daß das Staatsbürgerrecht des Abgtordn. Erbe auf die Dauer der gegen ihn eingeleiteten Untersuchung ruhe und in Folge dessen sein Stellvertreter einzuberufen sei, und daß der Antrag des Abgeordn. Dölitzsch durchaus keine Berücksichtigung verdiene, wurde, troß der Abmühungen des Abgeordn. Tölitzsch, mit 17 gegen 9 Stimmen an
genommen. Ausland.
Frankreich. Paris, 17. Dez. Der Moniteur veröffent⸗ licht deute noch folgenden Briefwechsel zwischen Cavaignac und dem Hay . 1) General Cavaignac an Se. Heiligkeit; Paris, den 3. Le; zember 1848. „Sehr heiliger Vater! Ich übersende Ew. Heiligkeit