1848 / 233 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

durch einen meiner Beilage vom ö , ss . 2 . den letzten Tagen ausgesßt war, füblt sic nicht weniger gerührt * * Wunsche e. ——

ĩ bewo i ihr eine zeitweise Gastfreund⸗ , r e, sie 3 Heiligkeit würdig zu gewähren

1 ,,,

s . wird. ö. * 1 feine Furcht ohne Grund re eg

ange und Ew. Heiligkeit davon abbringe. kus, d,, schon durch den wohlüberlegten, aus dauernden und souverainen Willen der

; lz seben, 2 dieses Willens durch Ihre Gegenwart gäbe, und

jes. ĩ r Würde und der religiösen Achtung em⸗ . und ee e, Nation zukommt. 3a . das Bebürsuiß, Ew. Heiligkeit diese Versicherung auszu— sprechen, und ich hege dae Verlangen. daß Ihnen dieselbe ohne Zö⸗ gerung zugehen möge. In diesen Gefühlen, sehr heiliger Vater, bin ich Jor ebrerbietiger Sohn. (gez.) General Cavaignar.

3) Antwort des Papstes: „Mein Herr General! ch durch Vermittelung des Herrn von Corcelles einen Brief an Sie ge⸗ richtet, worin ich Sie bat, Frankreich meine väterlichen Gefüble und meine äußerste Dankbarkeit auszurrücken. Diese Dankbarkeit wächst mehr und mehr beim Anblick der neuen Schritte, die Sie, Herr Ge⸗ neral, bei mir sowohl in Ihrem als im Namen Frankreichs thun, indem Sie mir durch einen Ihrer Adjutanten einen Brief senden, in welchem Sie mir die Gastfreundschaft eines Landes anbieten, welches stets an eutschieden katholischen und dem pãäpstlichen Stuhle ergebenen großen Geistern reich war und es auch stets bleiben wird. Hier= bel fühlt mein Herz von neuem das Bedürfniß, Ihnen zu versichern, daß die günstige Gelegenheit nicht ermangeln wird, sich darzubie⸗ ten, wo ich mit meiner eigenen Hand der großen und edel⸗ müthigen französischen Familie den apostolischen Segen werde spenden können. Hat mich auch die Vorsehnng durch überraschende Wege an den Ort geführt, wo ich mich augenblicklich aufhalte, ohne daß ich das Geringste vorausbedacht, noch verabredet hätte, so wird mich dies Ereigniß doch nicht hindern, schon hier mich vor Gott nie— derzuwerfen, dessen, obgleich unwürdiger, Statthalter ich bin, und inn anzuflehen, über Sie und ganz Frankreich seinen Segen zu ergießen. Gegeben zu Gaséta, den 10. Dezember 1848. (gez. Pius papa Nonus.“

Vivien, der Minister der öffentlichen Arbeiten, hat eine Ver—

ation, tief betroffen von dem

. nebst einer von Nicäa, der Regie⸗ fr

französischen Nation geweiht ist⸗ würde wie Ew. Heiligkeit der Welt das Schauspiel einer wir . ̃ wäre. Wenn er von jeher die volkefeindlichen Regierungsspsteme be⸗

Ich habe ist diese Nachricht nicht verbürgt.

ordnung erlassen, welche die am 15. Juli 1848 verfügten 2 pCt. ͤ beruhigt das Volk durch den Abdruck des Paragraphen der französischen Verfassung, welcher die auswärtige Politik der Republik betrifft. Die

Lohnabzüge von den Staats-Arbeitern in den Staats-Werkstätten zu einem Kapistalstock zusammenwirst, aus welchem verstümmelte Ar⸗ beiter und ihre Familien ernährt werden sollen. Alle Stagts-Bau— meister werden angewiesen, pünktliche Berichte über die Lage des Proletariats einzusenden. Die Jahresgehalte für jede Familie betra— gen 300 Franken. ; —ĩ Konsul Thouars, der seinem ehemaligen Vorgesetzten, Herrn Hetzel, General-⸗Secretair des Ministers der auswärtigen Angelegen— eiten, jetzt wieder Buchhändler, im Saale der Pas Perdus ins Ge⸗ cht spie, ist gestern zu drei Monaten Gesängmiß und 100 Fr. Geld—

Bekanntmachungen. me 752 11 r.

Der unten näher bezeichnete ehemalige Regierungs⸗ Referendarius Dr. juris Alexander Miruß von hier ist der Unterschlagung resp. des Diebstahls dringend verdächtig und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil und Militair⸗- Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst eisucht, auf densel⸗ ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel— dern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß-Er— pedition abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 19. Dezember 1848.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Voruntersuchungen. Signalement des Miruß.

Derselbe ist 39 Jahr alt, in Berlin geboren. Etwas Weiteres kann über denselben mit Sicherheit nicht an gegeben werden.

75411 Bekanntmachung.

Der unterm 20. November ée. hinter den Einwohner Johann Georg Laube aus Merzdorf erlassene Steck- brief ist erledigt.

Fraustadt, den 18. Dezember 1848.

Königl. Glogauer Inquisitoriat.

Vormittags, 3) in Tun

500 pJ

lolo. Edittal-- Citation.

Auf den Antrag der Ehefrau des Arbeitsmanns Carl Volkmann, Dorothea geborenen Kressin, früher verwitt⸗ weten Ackerbürger Wartchow von hier, ist die Todes— Ertlärung ihres Vaters, des Bauers Friedrich Gottlieb Kressin aus Langenhagen, eingeleitet worden, welcher sich angeblich im Jahre 1809 und 1810 von feinem Wohnorte Langenhagen entfernt hat, ohne daß seither irgend eine Spur und Nachricht von ihm zu ermitteln gewesen, resp. ergangen ist.

. daher der Bauer Friedrich Gottlieb Kressin . ö dessen unbekannte Eiben und die e, . n., spätestens in dem zur den 42. Dezember i849, Vorm. 10 Uhr, vel ene da nh. anstehenden Termine sich zu

Erfolgt eine solche Reldung b ; : 1g bis zu oder in dem ge⸗ 6 Termine nicht, so wird der Bauer .

ottlieb Kressin für iodt erklärt und sein zu ermitteln= der Nachlaß dessen bekannten Erbtn . und

ausgeantwortet werden. Treptow an der Rega, den 28. Oltob

Königl. Land- und Stadtgericht. D e fen, Il

Ber Richter: 6.

Wollheim, Kammergerichts Assessor.

gen vom

sõsa b]

225 ö Köln⸗Mindener Eisenbahn. . Die Einlösung der am 2. Januar . f; J. v erfallend en halbj'hrigen

n=, Tins- Coupons der Actien ünd ö 36 Präioritäts- Obligationen unserer k besellschaft erfolgt nn 1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäfts⸗ stunden vom 2. bis incl. 15. Januar H. J,

sind.

len geäußert baben. situtionnel beute sehr energisch gegen solche Aenderungen. Diese

7 3

*

buße ilt worden. Barbet, der als . asser einer schrift der Ii, r mee. das Reich des —— * ebenfalls vor Gericht d, i en worden. ; . . wie es heißt, vor seinem Abschiede noch eine große Aent erung im Marine⸗-Personal vorzunehmen. Man

spricht von mehreren Admiralen, 18 Capitainen, 32 Linienschiffs⸗-Of-

fizieren u. s. w. Allein Verninac, der Marine -Minister, soll Beden= Auf diese Nachricht hin protestirt der Con⸗

Initiative meint er, gehöre dem neuen Präsidenten.

Barbes richtet aus dem Donjon von Vincennes ein Schreiben an die demokratischen Journale, in welchem er sagt, daß, stände er wirklich auf den berüchtigten Listen, dies gegen seinen Willen geschehen

kämpft habe, so habe er dies keinesweges in Auesicht auf einen Geld⸗ lohn gethan.

Das Expeditione⸗Geschwader in Marseille ist wieder ansgeschifft. Die Truppen haben aber Befehl erhalten, sich auf den ersten Wink bereit zu halten. Sie bleiben auf den Kriegs fsuße.

Man spricht haute von einem Duell zwischen Carlier und Ledrn Rollin, in welchem Letzterer den Ersteren todtgeschossen hätte. Doch

Die gestern erwähnte Beoschüre: „Historische Studie; König— liche Politik in Frankreich“, ist, wie man heute erfährt, irrthümlich dem Herzog von Bordeaux zugeschrieben worden; sie raͤhrt von Lau—

rentie, einem der Redacteure der legitimistischen Union, her.

Das Journal Le Bien public, ein Organ Lamartine's, int

vorgestern eingegangen; man glaubt, der Courrier frangais, in der letzten Zelt sein Kampfgenosse, werde ihm bald folgen.

Rußland und Polen. St. Petersburg. 14. Dezem- Am Montag wurde der Prinz von Serbien, Milosch Obre— nowitsch, Sr. Majestät dem Kaiser vorgestellt.

Italien. Rom, 7. Nev. (A. 3.) Diesen Morgen ver⸗ breitete sich das Gerücht, es sei die an den Papst gesandte Depu— tation an der neapotitanischen Gränze zurückgewiesen worden. Es dürfte sich dabei indessen nur um einen Aufenthalt handeln, wie ihn der Maichese Saccheiti vor den Thoren von Gasta auch erfahren haben soll. Auch wurde hinzugefügt, daß man den römischen Eeu— rier habe benutzen können, um die an den Papst gerichteten Depeschen an ihre Bestimmung gelangen zu lassen. .

Die französischen Schiffe, welche sich vor Civitavecchia gezeigt, sind wieder verschwunden und scheinen sich in Gaäüta dem Papst zur Verfügung gestellt zu haben. Hier ist man daher wieder guter Binge und

Regierung geht unterdeß ihren Gang ruhig fort, und die Liste der

Kameralgüter, auf welche die zum Abschluß der Jahresrechnungen

2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz),

eldorf am 2.,, 3. und 4. Januar k. J. im Büreau des dortigen Bahnhof⸗Inspektors, Vor— mittags von 8 bis 12 Uhr.

Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahl— stellen vorzulegen.

Köln, am 16. Dezember 1848.

R ite Dire ett 8 n.

Bezugnehmend an obige Bekann machung der Wohl— löbl. Direction der Köln ⸗Mindener Eisenbahn-Gesell⸗ schaft, bezahle ich die darin erwähnten fälligen Cou— pons in den Vormittagsstunden von 8 bis 1 Ühr wäh— rend der festgesetzten Zeit.

Berlin, den 18. Dezember 1818.

Magdeburg-Wittenbergesche

migt ist, fordern wir die Herren Actionairs der genann— ten Gesellschaft hierdurch auf, in Gemäßheit des §. 12.

des Sams die letzten zehn Pr zent des Actien-Kapitals nach Abzug der 5 Thlr. 24 Sgr. pro Actie betragenden Zinsen der früheren neun Ein— zahlungen 3 1 Prozent bis ultimo Dezember d. J. Die D also mit 14 Thlr. 6 Sgr. pro Actie in den Ta—

1 * 9 * ., 15. bis 20. Januar 1819 entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. 1. u. 2.) oder bei Herrn S. Herz in Berlin (Dorotheenstraße Nr. 1.) während der Vormittagsstun—

den von 3 9 12 Uhr einzuzahlen.

rng we, Jeder Zahler hat bei der Einzahlung mit den be⸗— (ünsprüche geltend zu machen. . . ʒzwei ö

Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Na— mens Unterschrift versehene Verzeich nisse an den gedachten Orten, jedoch nur vor der Ein zahlung selbst, Formulare in Empfang genommen werden können einzureichen. zeichnisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und verbleibt bei den eingelieferten Quittungsbogen, wogegen auf dem anderen deren Abgabe bescheinigt wird. Statt der eingelieferten Quittungsbogen werden acht Tage nach dem Schluß-Termine gegen Rückgabe der Einlieferungsscheine, deren Ueberbringer als zur Em— pfangnahme berechtigt crachtet wird, die entsprechenden, über 200 Thlr. lautenden Actien nebst Dividendenschei⸗ nen auf die zehn Jahre von 1849 bis incl. 1858 an den din sr rn, Hierbei wird ĩ

. Bi n ef nl leich bemerkt, daß auf Grund vidende die Zinsen 4 Prozent von dem Be⸗ trage der Actie auf ein 35 in K des Statuts, vom 2. Januar 1859 ab werden gezahlt werden. Diejenigen Aettonairt, welcher bin,

nöthigen 6,000 Scudi aufgenommen werten sollen, ist heute Mor— gen durch Maucranschlag veroffentlicht worden. Diejenigen, welche auf derlei Binge ein Auge haben, wollen behaupten, die Zahl beun—

J *

ruhigender Physiognomieen und bunter Uniformen mehre sich täglich.

Dem gemeinen Mann wird die Zeit lang, bis die Ordnung wieder⸗

hergestellt und die Intervention erfolgt sei. Die Liberalen aber be—

gebene Anrecht auf

zu verkaufen.

S. Bleichröder.

hn.

Nachdem vom Herrn Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Ar beiten mittelst Verfügung vom 19. November e. . die Ausschreibung der ⸗—

Ke zehnten Rate des Actien— Kapitals der Magdeburg- Wittenbergeschen Eisen—⸗ bahn -Gesellschast geneh⸗—

589 6 Eisenbahn.

können.

rn

nen der festgesetzten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Rate /

g nicht leisten, nach §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts eine Conven— tionalstrafe von 10 Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschafts-Kasse verwirkt. auch innerhalb sechs Wochen nach einer er neucrten Aufforderung die Einzahlung der rückständigen Rate und Conventionalstrafe nicht, so ist nach demselben Paragraphen die Ge— sellschaft berechtigt, sämmtliche bereits ge— leistete Zahlungen als verfallen, l durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung den säumigen Act onairen ge— Empfang für erloschen zu erklären, die gen zu annullinen, statt deren andere Actien aus— zufertigen und letztere zu Gunsten der Gesellschaftsfasse

Auittungsbo—

Magdeburg, den 19. Dezember 1848. t rt um m der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez.) Harte, Vorsitzender.

Düsseldorf-Elherfelder

Die Inhaber der Prioritäts-Ac— tien der Düsseldorf-Elberfelder Eisen= bahn werden hierdurch benachrichtigt, daß die am 2. Jannar 18498 fällig werden— den halbjährigen Zinsen dieser Actien

gegen Aushändigung der darauf spre— chenden Zins-Coupons bei den Herren Banquiers Wilh. Cleff dahier, von der Heoydt-Kersten u. Söhne in Elberfeld und Mendelssohn C Co. in Berlin vom Verfalltage an in Empfang genommen werden

Düsseldorf, den 14. Dezember 1848. ö

baupten, Unordnung habe ja gar nie stattgefunden, diese sei ein Hirngespinnst des Metternichschen Systems. Seine Freiheit habe der Papst erst unter den Händen der Diplomaten eingebüßt.

Rom, 8. Dez. (A. 3.) Daß die Dinge auf den Punkt ge— kommen seien, wo sie entweder biegen oder brechen müssen, konnte man schon seit geraumer Zeit wahrnebmen; jetzt erlangen mir die Gewißheit, daß es zum entschiedenen Bruch gekommen ist. Die De⸗ putationen beider Kammern, mit dem Fürsten Corsini als Senator von Rom an der Spitze, sind nicht blos, trotz der Vollgültigkeit ihrer Pässe, an der neapolitanischen Gränze zurückgewiesen worden, sondern haben auch auf eine an den Kardinal Antonelli gesandte Staffette zur Antwort erhalten, daß es bei dem an den Kartinal Castracane gesandten Breve sein Bewenden haben müsse, und daß man die von dem Papst abgegebene Erklärung als Ultimatum zu betrachten habe. Dem Papst thue es daher leid, die Deputation, welche ihn einlade, nach Rom zurückzukehren, nicht empfangen zu können, daß er aber das göttliche Erbarmen auf Rom und den Staat herabflehe. Die ministerielle Partei beeilt sich jetzt, dieser Demüthigung möglichst großes Gewicht beizulegen, und werd diese entschiedene Erklärung benutzen, um Maß— regeln, die zu dem Aeuße sten führen müssen, zu motiviren. Je mehr sich die Krisis in die Lange zieht, um so heftiger kann unter Umstän- den di. Explosion aussallen. Denn eewohl die Zahl der Uebelge—⸗ witlten verhältnißmäßta gering ist, so ist doch andererseits die Uner⸗ fahrendeit und die Unkunde in politischen Dingen so groß, daß die nesten Menschen der ärgsten Verführung preisgegeben sind.

Truppen sind nach Civitavecchia wirklich abgegang-n, um das dortige Fort zu verstärken, und es scheint, als wenn für den Fall der Landung frauzösischer Truppen der Mamianische Besehl, sie feind—

lich zu empfangen, wirklich zur Ausführung kommen solle.

Der unterzeichxete Verein nimmt bei der h rannahenden Kälte und dem Weihnachtsfeste die Milde seiner wohlthätigen Mitbürgerinnen und Mit- bürger zu dem guten Zwecke in Ansprüch:

Die im schweren Dienste hier befindlichen bedürftigsten Soldaten der aus Schleswig-Holstein zurückgekehrten und sonst hier kantonirenden Regimen— ter mit wollenen Strümpfen zu versorgen.

Es werden daher Strümpfe, Geldbeiträge zu deren Beschaffung oder die Thätigkeit des Strickens selbst, wozu der Verein die Wolle zu liefern bereit ist, von den Unterzeichneten dankbar in Empfang genommen. Auch wird daselbst der Plan der Vertheilung und Listen zur Einzeichnung und Beiträgen offen liegen.

Schließlich wird durch die Anführung der Namen und Gaben in den Zeitungen schuldigst Rechenschaft und Dank abgestattet werden.

Birlin, den 15. Dezember 1848.

Ober Präsid. von Bassewitz, Excellenz.

Krappe, Kriegs-Räthin⸗ stupfergraben Nr. 5, von 9 11 Uhr. Generalin von Rud⸗ lo ff, Louisenstr. Nr. 19 von 11 —1 Uhr.

von Blankenburg, Marienstraße Nr. 21, von 19 12 Uhr. Lepke, Königs Palais, von 9 11 Uhr. Fräulein von Schöning, Neue Grünstraße Nr. 19, von 9 3 Uhr. Freiherr von Lentz.

Auguste Krause, Pariser Platz Nr. 7, von 10 12 Uhr.

Stadtrath Keibel. Stadtrath Schauer.

unseren Geschwister-Kindern in gleichen Theilen zukom— men. §. 2. u. 4. Dem Leopold Heitel in Neudorf sei⸗ nen Kindern und seines Bruders Kindern, Franz Heitel in Maria Lanzendorf, vermache ich jedem Kinde Ein- tausend Gulden Conv. Mze. ohne Abzug, und dem Herrn Ferdinand Zagler in Leopoldsdorf seinen Kindern jedem Eintausend Gulden Conv.⸗Mze. ohne Abzug. S. 5. Will ich, daß meine Frau Muhme, Anna Hoff⸗ mann Wittwe, und ihre drei Kinder, im Ableben dessen, ihren Kindes-Kindern nebst dem, was ich ihnen schon in meinem Testamente bestimmt habe, auch An— theil an jenem Vermächtnisse, welches ich den Verwand— ten in Preußisch Schlesien bestimmt habe, mit jenen in gleichen Theilen, so auch ihres Bruders Sohn Ignatz Hengler oder dessen Kinder (haben sollen); endlich im Kodizill d. d. 20. August 1814 §. 7. vermache ich den vier nächsten Verwandten von meinem seligen Vater in Hohenruppersdorf jeden Eintansend Gulden Conv. Mze. ohne Abzug, und §. 10., da Frau Anna Jungmann, geb. Schnelzer, gestorben, so soll das Legat, welches ich im Testament fur sie bestimmt habe, ihrem chelich er= zeugten Sohn und den Kindern ihres Bruders Ignatz Schmelzer in gleichen Theilen zutommen.

Es werden daher diejenigen, welche auf die Ver- lassenschaft der Frau Anna Frauer ein Eintracht zu ha— ben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bin⸗ nen Einem Jahr und sechs Wochen vom Tage der Kundmachung dieses Edikts, und zwar schriftlich bei diesem Civilgerichie so gewiß anzubringen und gehörig auszuweisen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist mit den sich ausweisenden Erben das Abhandlungsgeschäft gepflogen und denselben das Verlassenschafts- Vermögen überlassen werden würde.

Wien, den 24. Oktober 1848.

Dr. Kratkry. Salamonsko, Rath. Schrentag, Rath.

haben

Erfolgt

so wie das

von Actien

ch fi seh⸗ ch le si sel⸗

7501

kannt gemacht:

nach den laufenden zu welchen

; n gewilliget worden. Das eine dieser Ver—

wo die Einzahlungen geleistet

äir das Jahr 1819 statt der Di- Erben übergeben werden.

Von dem Civilgerichte der K. K. Haupt- und Resi— denzstadt Wien wird hierdurch gegenwärtiges Edikt be—

Es sei auf Anlangen mehrerer bekannten Testaments— Erben und des Herrn Dr. v. Lützenau, als Kurator der unbekannten Testaments-Erben und als im Kodizill er— nannter Abhandlungspfleger, in die Ausfertigung eines Edikis zur Einberufung der Erben und Legatare der am 23. April 1848 hier in Wien in der Stadt mit Testament verstorbenen Großhändlerswittwe Frau Anna Frauer, geb. Zagler, zuerst verehelicht gewesene Lumner,

Dieselbe hat in ihrem Testament d. d. 1. Juni 1836 verordnet, und zwar §. 23.: Meinem seligen Gatten Martin Frauer seinen Geschwister- Kindern übermache ich Zehntausend Gulden in 25 4 Banko-Obligationen, S. 36. und meinem Universal-Erben setze und benenne ich meine noch lebenden Geschwister; 2) meine noch le— benden und veistorbenen Geschwister, deren Kinder, dann 3) die nächsten Verwandten Johann Lumner's in KäieQ fersteedtel in Preußisch Schlesten ein; diesen soll mein ganzes, Vermögen über Abzug der Legate zukommen. Es wird also mein ganzes Vermögen in drei gleiche Theile getheilt und, so bald möglich, meinen Universal— Dann im Kodizill d. d. 1. Juni 144: 1) Mein Wille ist, daß das Kapital, wel ches meiner Schwester Theresia in meinem Testamente Dig s zukommt, nie in ihre Hand kommen soll, sondern nur die Interessen; das Kapital soll nach ihrem Ableben

Gi sen be hn 7531 eln n nt m ach ung,

die Einlösung der Dividendenscheine Rr. 2

betreffend. Die Dividende auf die Actien der Sächs. Schles. Ei⸗ senbahn - Gesell⸗ schaft für das halbe Jahr vom 1. Juli bis 31. Dezember

d. J. ist auf

6. c * 2 Thlr. . pr. Actie festge etzt 6 em . = worden, und wird deren Auszahlung gegen Einlieferung der Dividenden scheine Nr. 2 96 0 —— vom 2. Januar 1849 ab bei hiesiger Haupt-Kasse (Bahnhof, Antonstraße), bei der Vn in Leipzig, und auf dem Comtoir des Herrn Sparlassen - Direktor Heodemann in Bantzen (in letzterer Stadt bis 31. Januar) erfolgen, welches hierdurch in Gemäßheit des §. 30 der Gesellschafts Statuten öffentlich bekannt gemacht wird. Dresden, den 19. Dezember 1848. 1 . der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. An lon Freiherr von Gablenz.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. . * Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Dei einzelnen nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preusßischer

Staats- Anzeiger.

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2 1 8 233 2

ccm , , , , ,. . x

Inhalt. Amtlicher Theil. Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Allerhöchstes Privilegium.

Bundes⸗Angelegenheiten. Frantfuri a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs⸗Versammlung. Erlaß des Reichs Instiz⸗ Ministeriums. ö

Oesterreich. Ban Jellachich zum Civil⸗ und Militair⸗Gou— vernenr von Dalmatlen ernannt. Olmütz. Schreiben der Kaiser Ferdinand und Franz Joseph an den Feldmarschall Nadetzizszsz;..

Bayeru. München. Freiherr von Closen nach Olmüß. Prinz Karl von Bayern.

Sachsen. Leipzig.

Hessen und bei Rhein. Kammer der Stände.

Braunschweig. Braunschweig. Eröffnung der Stände⸗Versammlung.

Lübeck. Lübeck. Budget für 1819.

Ausland. ;

Frankreich. Natio nal-Versammlumg. Tagesordnung über die Amnestirung der Juni-Insurgenten. Kommission zur Untersuchung der Beamtenbeförderung. Paris. Pläne der Parteien mit Hinsicht auf die Präsidentschaft Lonis Bonaparte's und die National -⸗Versammlung. Beförderungen im Seewesen. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. neue Voistand des Armengesetz⸗Kollegiums. Napier's Geschwader. Louis Bonaparte's muthmaßliche Politit. Vermischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Verhandlungen der Reichs⸗Versammlung.

Schweiz. Basel. Verhandlungen über die Flüchtlinge. 5

Italien. Rem. Beschlüsse der provisorischen Regierung. Tuxin. Giobertisches Ministerium. Parma. Bewegungen eines österreichischen Corps. Genug. Feier der Befreiung Genua's. Tumult

Spanien. Madrid. Die Cortes. Ernennungen. Nachrichten aus Catalonien.

Börsen⸗ nun

Reilage.

ö

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem evangelischen Pfarrer Hensel zu Polgsen, im Regie⸗ rungs-Bezirk Breelgau, und dem Bildhauer Emil Wolff in Rom den Rothen Arler-Orden vierter Alasse; den Schullehrern Nolting zu Borgholzhausen, im Regierungs- Bezirk Minden, und Stahnke zu Nichnowo, im Regierungs⸗-Bezirk Marienwerder, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Schifferknecht Johann Strick aus Driel, im Königreich der Niederlande, die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Dem Mechanikus S. Elster zu Berlin ist unter dem 20. De⸗ zember 1848 ein Patent

auf eine (urch Zeichnung und Beschreibung nach gewiesene Vorrichtung zum Anfüllen der Gasmesser, so weit solche als neu und eigenthümlich anerkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preuß schen Staats ertheilt worden. e x ᷣ, . *

Uichtamtlicher Theil. Dent sehland.

Preußen. Berlin, 22. Dez. Die heute ausgegebene Nr. 57 der Gesetz-⸗-Sammlung enthält das Allerhöcte Privilegium für die Ausstellung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Berlin zum Betrage von Einer Million Thalern und städtischer Käm⸗ mereischeine zum Betrag« von 600,009 Rthlrn., vom 4. Dezember 1848:

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 1c. Nachdem der Magistrat Unserer Haupt- und Residenzstadt Berlin darauf angetragen, zur Regulirung des staädtischen Haushalts ein Anlehn von Einer Millien Thalern aufzunehmen, und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lau— tende Obligationen, so wie zur vorläufigen Deckung des Bedarfs verzing— liche, nach drei Monaten einzulösende Kämmereischeine zum Betrage von 600,000 Nthlin. ausgeben zu dürfen, so wollen Wir, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1633 wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs- Verbindlichkeit an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium

1) zur Ausstellung von Einer Million Thalern berliner Stadt-Obliga— tionen, welche in folgenden Appoints: ;

200 Stück zu 1000 Rihlr. unter Litt. A. Nr. 1211 2, 090900 ,, ? DP. Nr. 4546 6545. 26000 100 * FE. Nr. S001 - 10,000. 10,000 * 29 .. 1— 10,009. nach dem unter J. anliegenden Schema auszufertigen, mit 5 pCt. jährlich zu verzinsen und, von Seiten der Gläubiger unkündbar, vor- behaltlich einer früheren Einlösung, nach dem festgestellten Tilgungs— plane mit 1 pCt. des Kapitalbetrages und den durch die Tilgung ersparten Zinsen durch jährliche Ausloosung in den Jahren 1857 bis 1888 einschließlich zu amortisiren sind, und .

2) zur einmaligen Ausgabe von verzinslichen, nach 3 Monaten einzulö⸗ senden und nach dem unter JI. anliegenden Schema in Appoints nicht unter 50 Rthlr. auszustellenden berliner A ämmẽereischeinen .

Unsere landesherrliche Genehmigung mit Vorbehalt der Rechte Dritter er⸗ theilen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen und Kämme— reischeine in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gen ahrleistung seitens des Staats zu bewilligen. ;

Zugleich gestatten Wir nach dem Antrage des Magistrats, daß die früher ausgestellten zu 35 pCt. jährlich verzinslichen berliner Stabt· Obliga⸗ tionen gegen einen von den dermaligen Inhabern zu leistenden, mi Ruck sicht auf die Coursdifferenz von den stättischen Behörden zu bestimmenden Zuschuß in Obligationen, welche mit 5 pCt. jährlich zu verzinsen sind, um= gewandelt werden dürfen. !

Gegeben Potsdam, den 4. Dezember 1848.

C. 8) Friedrich Wilhelm. Für den Finanz-Minister: Für den Minister für Kühne. Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten: . von Pommer-⸗Esche. (Folgt Schema J. und II.)

Wien.

Verordnung wegen Forterhebung der Steuern. 2 2 . Darmstadt. Verhandlungen der ersten

C m , m 18enrtehren.

me rx , m,, r ¶¶Q—ui—i—Càůů— ß i , / x,

1440.

von Manteuffel.

Das Parlament. Der

Berlin, So⸗nnnabend den z. Dezem b

Sündes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 19. Dez. (D. P. A. 3 139ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs ⸗Versamm lung. Nach Verlesung und Geuthmigung des Protokolls der vorigen Sitzung be⸗ tritt der Reichs⸗Minister der Justiz, R. Mohl, die Tribüne, um mehrere im Laufe der letzten Tage an ihn gerichtete Interpellationen zu beantworten. Die Anfrage des Abgeordneten Wesendonck an⸗ langend, wie ee mit dem Resultate der gegen die Abgeordneten Zitz, Schlöffel und Simon aus Trier eingeleiteten gerichtlichen Unter= suchung stehe, so erklärt das ö daß es keine Aufsicht über die Gerichte der freien Stadt Frankfurt auszuüben hat, weshalb es dem Gange dieser Untersuchung möglich fremd und mit deren Einzelheiten somit gänzlich unbekannt geblieben ist. Hin⸗ sichtlich der Beschleunigung des gedachten Prozesses, so hat das peinlich Verhöramt der sreien Stadt Frankfurt auf die des fallsige Erkundigung des Reichs⸗Justizministeriums die Erklärung abgegeben, daß, mit welchen Schwierigkeiten der Gang der Untersuchung auch begleitet sei, den noch der Schluß der gerichtlichen Verhandlungen mit Ende dieses Monats er— wartet werden könne. Auf die Interpellation des Abgeordneten von Maifeld, welche Erläuterungen über den Widerspruch verlangt, wel⸗ cher hinsichtlich der Verkündigung der Reichsgesetze zwischen der Er⸗ flärung des Neichs-Justizministers und der von dem österreichischen Minister, Grafen Stadion, auf dem Reichstage zu Kremsier gemach⸗ ten Erosfnung obwaltet, antwortet der Herr Reichs-Justizminister, daß jedes Stück des Reichs- Gesetzblattes jedesmal am Tage seines Aueschreibens sämmtlichen Bevollmächtigten der Einzelnstaaten bei der Centralgewalt zur Mittheilung an ihre Regierungen übergeben worden sei. Dies sei auch mit den Nummern 1 bis 3 des Reichs⸗ Gesetzblaites geschehen. Daß der österreichische Bevollmächtigte diese Nummern erhalten habe, gehe aus der Empfangasbescheinigung dessel= ben hervor, worin es heißt: In Erwiederung beehrt sich der Un terzeichnete den Empfang der gewünschten 100 Exemplare des Reichs⸗Ge⸗ setzblattes anzuzeigen, welche sogleich nach jedesmaliger Ausgabe an die österreichischen Behörden zur Vertheilung an die Provinzial regierungen versandt worden sind und versandt werden sollen. Der Herr Neichs-Minister der Justiz fügt hinzu, daß jeder weitere Auf⸗ schluß von seiner Seite in dieser Angelegenheit somit unmöglich sei, daß aber eine Verspätung der Veröffentlichung der Reichsgesetze in Oesterreich durch den Umstand . erflären lasse, daß der in Oester⸗ reich aue gebrochene Aufstand seiner Zeit eine Desorganisirung der dortigen Behörden und mannigfache Unterbrechungen des Postenlaufs zur Folge gehast habe. Den Stand der Blumschen Angelegenheit betreffend, wwon eine Interpellation des Abgeordneten Dietsch handelt, so ist laut Bericht der nach Oesterreich entsendeten Reichs⸗ Kommissäre eine Erklärung des österreichischen Ministeriums in dieser Beziehung vor einigen Tagen erfolgt; dieselbe ist jedoch dem Reichs⸗ Ministerium bis jetzt noch nicht zugekommen. Bevor diese Erklärung eingetroffen, ist somit eine Mittheilung über fraglichen Punkt selbstredend unmöglich. Die weitere Beantwortung der In—⸗ terpellation glaubt der Herr Reichs⸗Justiz-Minister unterlassen zu dürfen, da er beabsichtigt, sämmtliche auf die Blumsche Angelegenheit bezüglichen Aktenstücke unmittelbar nach deren Ankunft dem Hause vorzulegen. Eine Interpellation des Abgeordne— ten Schoder enthält die Anfrage, welche Schritte das Reichs-Mini⸗ sterium zur Aufhebung der über Wien verhängten Ausnahme⸗Maß⸗ regeln gethan habe. In dieser Beziehung erinnert der Reichs⸗Mi— nister der Jastiz an die früher gemachte Mittheilung, daß das Ge— sammt⸗Reiche⸗Ministerium dringende Vorstellungen zur Aufhebung der über Wien verhängten exceptionellen Maßnahmen an die österreichische Regierung gerichtet, und daß das Reichs-Justiz⸗Ministerium den nach Oesterreich abgeordneten Reichs-Kommissarien noch besondere desfall sige Instructionen ertheilt hat. Die von den österreichischen Behör⸗ ertheilte Antwort geht dahin, daß die fraglichen Ausnahme- Maß— regeln nur mit Widerwillen ergriffen worden seien, und daß die österreichische Regierung wünsche, dieselben so bald als möglich auf⸗ heben zu können. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen erweise sich jedoch so lange als nothwendig, bis der Zweck dieser Verfügung erreicht sei. Weitere Schritte hält das Reichs ⸗Ministerium für nutzlos und nachtheilig, und ist der Ansicht, daß bei den Ver— handlungen der allgemeinen Frage über das Verhältniß Oesterreichs zu Deutschland auch diese Detail-Angelegenheiten zur Erledigung kom— men werden. Abgeordneter Lette aus Berlin erstattet Namens des Ausschusses für Volkswirthschaft Bericht über die von dem Abgeord⸗ neten Höfken gestellten Anträge auf Ablösung der auf dem Berg⸗ bau lastenden Zehnten und anderen Abgaben. Da dieser Gegen stand bei Berathung üiber §. 34 der Grundrechte zur Verhandlung kommen muß, so wird der betreffende Bericht noch heute zum Drucke befördert werden. Namens des Ausschusses für Schulwesen und Volks-Erziehung berichtet Abgeordneter Engel über einen Antrag des Abgeordneten Knoodt und Genossen, die Aufstellung einer ge⸗ nauen statistischen Uebersicht über die auf das Verhältniß zwischen Kirche und Staat und Kirche und Schule bezüglichen Petitionen noch vor der zweiten Lesung der resp. Paragraphen der Grundrechte betref⸗ fend. Knoodt verzichtet auf den weiteren Verlauf der Verhandlun⸗ gen über seinen Antrag, da der beabsichtigte Zweck nicht mehr er- reicht werden kann. Abg. Kohlparzer erinnert an einen von ihm be— reits am 2. August eingebrachten Antrag, die Anbahnung eines Schutzbündnisses mit Ungarn namentlich in kommerzieller Hinsicht be⸗ treffend, und interpellirt den internationalen Ausschuß, warum dieser Antrag bei Seite geschoben worden, und was diese Kommission mit besagtem Antrage zu thun gedenke. Der Vorsitzende verkündet die Tagesordnung. Die Versammlung schreitet ohne Diskussion zur Abstimmung über Art. VIII. S. 30 und folgende der von dem Ver- fassungs⸗Ausschusse gemachten Vorlage zur zweiten Lesung der Grund- rechte. Die in Folge der Abstimmung gefaßten Beschlüsse lauten: Art. VIII. S. 30: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteig⸗ nung kann nur aus Rücksichten des gemeinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen gerechte Entschädigung vorgenommen wer- den. Das geistige Eigenthum soll durch die Reichs⸗Gesetzgebung ge⸗

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1848.

K 6 8. 31: „Jeder Grundeigenthümer kann seinen ran esitz unter Lebenden und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern. Antrag der Minorität des Verfässung⸗Ausschusses bei namentliche. Abstin mung, durch Ramens - Aufruf nit 237 gegen 189 Stimmen. Den Einzelstaalen bleibt es überlassen, die Durch⸗ führung des Grundsatzes der Theilbarkeit alles Grunde igenthums durch Üiebergangs⸗Gesetze zu vermittel ir w . mitteln. Für die todte Hand sind Beschrankungen n, n. Tiegenschaften zu erwerben und über sie zu versügen, im Wege der Gesetzgebung aus Gründen des öffent⸗ lichen Wohls zulässig.“ In Bezug auf die Akbstimmung über den ersten Theil dieses Paragraphen erklären die Abgeordneten Wich. mann, Kahlert und Genossen, daß sie gegen disen ersten Absatz (Antrag der Minorität) gestimmt, weil sie die Aufnahme dieses Passus in die Grundrechte nicht für geeignet halten, und weil sie der Ansicht sind, die Entscheidung der betreffenden Frage den Ein lregierungen überlassen zu müssen. Im Wesentlichsten aus denselben Gründen erklären sich die Abgeordneten Eisenmann und Eckart gegen die Aufnahme einer Bestimmung in die Grundrechte zu Gunsten ker un= bedingten Gütertheilung. S. 32 lautet gemäß der Aostimmung: „Jeder Unterthänigkeits- und Hörigkeitsverband hört für immer guf“ § 33: „Ohne Entschädigung sind aufgehoben: 1) Die Patrimonial⸗ gerichtsbarkeit und die grundherrliche Polizei, sammt den aus diesen Rechten fließenden Befugnissen, Exemtionen und Abgaben. 2) Die aus dem guts und schutzherrlichen Verbande fließenden persénlichen Abgaben und Leistungen. Mit diesen Rechten fallen auch die Gegen— leistungen und Lasten weg, welche dem bisher Berechtigten dafär ob— lagen.“ Verworfen wurde mit 230 gegen 191 Stimmen ein Zusatz⸗ antrag der Minorität zu dem ersten Absatz dieses Paragraphen, alse lautend: „so wie alle anderen einem Gruntstücke oder einer Person zuständigen Hoheitsrechte.“ Hierzu hatte der Ausschuß bemerkt: Da neben der Aufhebung des Lehenswesens und der Jagdregalität kaum „andere einem Grundstücke oder Person zuständige Hoheitsrechte“ als die Gerichtsbarkeit und Polizei zu finden sein werden, worauf der vieldeutige Aue druck „Hoheitsrechte“ wirklich mit Sicherheit ange wandt werden kann, und Gerechtigkeiten vorkommen, die zuweilen als solche bezeichnet werden, deren unentgeltliche Aufhebung aber durch⸗ aus ungerechtfertigt sein würde (z. B. die Fischereigerechtiglel), so würde der Zusatz nur Mißdeutungen veranlassen. Wir beantragen daher, ihn wegzulassen und Nr. 1 und 2, wie vorgelegt, zusammen⸗ zuziehen. Auch der Zusatz „jeder Art“ fällt fäglich weg. Er könnte zu vager Auslegung verleiten und danach auch Abgaben hier⸗ ber gerechnet werden, deren Ursprung eine unsichere rechtegeschicht⸗ liche Untersuchung mit Patrimonialgerichtsbarkeit in Verbindung brin⸗ gen könnte, da doch hier nur solche gemeint sind, die gegenwärtig aus der Ausübung der Gerichtsbarfeit und Polizei fließen. Verworfen wurde ferner der Zusaßz des Abgeordneten von Trütschler ad 23): „alle Bannrechte“ und der Zusatzantrag des Abgeordneten Levysohn, „ohne Entschärigung sind aufgehoben die Bann- und Zwangsrechte“, letzterer Antrag bei namentlicher Abstimmung durch Namensaufruf mit 272 gegen 164 Stimmen. Es hatte sich eine lebhafte Debatte darüber entsponnen, ob nach Ablesung des von Trütschlerschen Zusatzes jener fast gleichbedeutende des Abgeordneten Levysohn noch zur AÄb— stimmung gelangen könne. Die Versammlung entschied sich endlich für die Vornahme der Abstimmung. von der linken Seite des Hauses beantragte namentliche Abstimmung durch Stimmzettel über diesen Antrag wurde von den Mitgliedern der Rechten zum Zwecke größter Sicherheit des Ergebnisses auf Abstimmung durch Namensaufruf ausgedehnt. Der Vorsitzende schlägt die Ver⸗ tagung der heutigen Verhandlungen auf morgen vor, damit den Abtheilungen Gelegenheit gegeben werde, recht zeitig zur Bildung des gestern beschlossenen Ausschusses behufs der Be— gutachtung der Vorlage des Ministerpräsidenten, Heinrich von Gagern, sich zu versammeln. Der Vorschlag erhält nicht die Zustimmung der Majorität der Versammlung, worauf in der Abstim⸗ mung über §. 34 u. f. der Grundrechte fortgefahren wird. Hier⸗— nach lautet §. 34: „Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere die Zehnten, sind ablösbar: ob nur auf Antrag des Belasteten oder auch des Berechtigten, und in welcher Weise, bleibt der Gesetzgebung der einzelnen Staaten überlassen. Es soll fortan kein Grundstück mit einer unablösbaren Abaabe oder Lei- stung belastet werden.“ (Minoritäts Antrag mit 232 gegen 221 Stimmen.“ Der Zusatz-Antrag des Abg. Schoder, „der Gesetzge⸗ bung der Einzelstaaten steht die Befugniß zu, wo sie es begründet findet, jene Leistungen unentgeltlich aufzuheben.“, wird mit 231 gegen 207 Stimmen abgelehnt. Verworfen wurde ferner folgender bereits oben erwähnter Antrag des Abg. Höfken: Die auf dem Bergbau ruhenden guts- und grundherrlichen Bergbaulasten sind ebenfalls ab- lösbar, insofern nicht durch die Gesetzgebung ihre unentgeltliche Auf⸗ hebung begründet ist. Die landesherrlichen Bergbaulasten sind obne Entschädigung aufzuheben. Es bleibt indeß den Einzelstaaten überlassen, zur Deckung der wegen der nothwendigen Qberaufsicht entstehenden Verwaltungskosten eine billige Abgabe vom Bergbau zu erheben, die

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jedoch fünf Prozent des Reinertrages nicht übersteigen darf. Die

allgemeinen Bestimmungen über den Bergbau sollen in einer deutschen Bergordnung durch ein Reichsgesetz festgestellt werden. Vertagung. Nach einigen die Abtheilungen betreffenden Verkündigungen, behufs der Niedersetzung eines Ausschusses zur Prüfung des Programms des Reichs-Ministeriums, schließt der Vice⸗Präsident Beseler die Sitzung gegen 3 Uhr Nachmittags. Nächste Sitzung Mittwoch, den 20. Dezember. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung über die vom Verfassunge⸗Ausschusse gemachte Vorlage zur zweiten Lesung der Grundrechte.

Frankfurt a. M.U, 19. Dez. Die O. P. A. 3. enthalt in ihrem amtlichen Theile folgenden Erlaß des Reichs- Justizministeriums: Das Reichsministerium der Justiz bat sich, zur Befriedigung eines längst von der deutschen Nation gefühlten Bedürfnisses, veranlaßt gesehen, zur Ausarbeitung des Entwurfes n, ,, 2 delsgeseßzbuches für ganz Deutschland eine Kommisston, von Rech . lehrten mit dem Unter- Staate-Secretair Widenmann hier in Frankfun