üter, die Einnahme betrug für Personen 196, 009 Rthir. . gGr. * Pf, inkl. ede, thlr. 2 gGr. . 6 nine. Transporten, und für Güter 113, 28 Rtblr. 15 3 9 P if an. don 6s. Rihlr. 16 gr; für Beförderung van Pestgütern fan ästrecken, so daß sich eine Gesammt«- Einnahme, von schledenen Bahnstrecken, J ⸗ ten Quartal des 3m, 033 Rrblr. 1 gGr. 10 Pf. 2 . im zweiten Ou Jahres 187 sind befördert 151,89 Personen und 497,771 Ctr. ahres 3 i S6 414 Rihir. i6 gGr Duter, die Einnohme betrug für Personen S885. . 16 96r3 far Gütet S2, 841 Nthlr. 3 gGi. i Pf. Insgesammt 151215 ihn., 19 a6Gr. 1 Pf, welches pro 1818 mehr betragt 144,952 Personen, 255,704 Ctr., die Einnahme für Personen 106,594 Rthlr. s7 Gr. 11 Pf., fir Güter s0, 224 Rthlr. 12 gGr. 10 Pf., zu⸗ sammen 155,819 Rthlr. 6 gGr. 9 Pf. Im ersten Semester des Jahres 1818 sind mithin gegen dasselbe im Jahre 1847 mehr be⸗ fördert: 250, 814 Personen, 6677923 Ctr. Güter, mit einer Mehr— Ennahme für Personen von 189,234 Rthlr. 13 gGr. 14 Pf., für Güter von 141,067 Rthlr. 5 gGr. 6 Pf. Insgesammt Mehr— Einnahme 330 301 Rthlr. 18 gGr. 190 Pf., es ist jedoch zu berechnen, daß während im Jahre 1848 die eröffneten Strecken eine Gesammtlänge von 54,68 Meilen ergeben, in gleichem Zeitraume des Jahres aber Lieselbe bedeutend geringer war. Die durchschnittliche Einnahme beträgt pro Monat und Meile im ersten Semester des Jahres 1848 für Personen 36 Rthlr. 9 gGr., für Güter 724 Rthlr. 3 9 Gr. 1 Pf., insgesammt 1660 Rthlr. 12 96r. 1 Pf. Es zeigt das Jahr 1847 sowohl gegen die vorhergegangenen Zeitabschnitte, als auch gegen das erste Semester 1848 eine bedeu⸗ tende Vermehrung, es kam sogar in den letzten zwei Monaten 1847, welche mit den Einnahmen der Sommer ⸗Monate nie gleichstehen können, gegen die ersten sechs Monate des Jahres 1848 pro Monat und Meile 3 Rthlr. 14 gGr. 2 Pf. mehr ein.
Es wurde der Bau der ersten Bahn von Hannover nach Braun— schweig am 15. Juli 1842 in Angriff genommen und am 22. Okto⸗ ber 1313 die erste Strecke von Hannover nach Lehrte eröffnet; am Schlusse des Jahres 1817 waren 54,6s Meilen Bahnlänge dem Verkehr übergeben, welche sonach in ca. 55 Jahren erbaut wurden, was auf das Jahr ca. 10 Meilen beträgt.
Thüringische Eisenbahn. Frequenz und Einnahme bis ultimo November 18438. A. Personen-Frequenz.
1420
S78, 6590 Centner. 91, Sd8 1
7ü,538 Centner.
125,174 Rthlr.
in Summa Einnahme bis ultimo Olt. .. im Monat Nos. a) im Personen⸗Verkehr 18,927 Rt. 10 Sg. (gegen 18,960 Rthlr. 8 Sgr. 7 Pf. im Nov. 1847.) b) im Güter⸗, Gepäck⸗ Equipagen 2c. Ver⸗ kehr 21,502 Rt. 20 Sg. gegen 20, 242 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf. im Nov. 1847.)
404430 Rthlr. in Summa 1605, 564 Rthmr.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 16. Dez. Seit einigen Tagen hat der hiesige Fondsmarkt ein lebhaftes Anfeben bekommen wegen des bedeutenden Aufschwungs, den die Staatspapiere zu Paris und Wien gemacht haben, welcher die hiesigen Spekulanten aufmunterte, sich auf umfas⸗ sendere Unternehmungen einzulassen, indem man aus dem Gange, den die Präsidentenwahl, in Frankreich nimmt, größere Hoffnungen auf eine ruhigere Zukunst begründet. Am 2 zeigte sich dieses bei der bisher weniger beachteten und verhältnißmäßig niedrig stehenden belzischen Schuld und von dieser bei den 24 prozentigen Certisikaten der Administration Rothschild, womit erhebliche Geschäfte gemacht wurden, die den Preis von 374 bis 39 . „P steigerten. Demnächst waren es die österreichischen Fonds, welche mit ziemlichem Eifer zu allmälig höher gehenden Coursen gekauft wurden, wodurch sprozentige wiener Metalliques von 67 965, die man verwichenen Sonnabend nur bedingen konnte, 69 z 6, und 23 prozentige dito von 35 3 gestern 364K „6 trreicht haben; auf die Preise der holländischen Stagts— papiere übte diese Verbesserung nur einen geringen Einfluß, doch fand
— Seit den Preisverbesserungen in London haben sich die Speku⸗ lanten hier häufig mit peruanischen Obligationen beschäftigt, und den Preis erst von 24 bis 2535 3 hinaufgetrieben; gestrige Realisirun- gen führten denselben ohne andere Ursache auf 25 . 4. zurück. Auch griechische Obligationen kamen wieder ins Spiel, und wurden von Ib zuletzt zu 14 2.6 abgenommen. Die Schwankungen in spanischen Fonds blieben unbedeutend mit Ardoin⸗Obligationen und deren Cou—= pons, wogegen 3 proz. binnenländische Obligationen von 184 allmä— lig bis 1816 3 gestiegen sind; portugiesische dito holten 233 a 234 3. — Der Geldzins-Cours steht noch immer auf 23 X.
Markt ⸗Berichte.
Amsterdam, 18. Dez. Polnischer Weizen zu den vorigen Preisen mit einigem Handel an Konsumenten, andere inländische Sor⸗ ten mit geringem Handel; 128pfd. bunter poln. 320 Fl., 130, 131 pfd. gelder. 235, 211 FI., 130 pd. nor der. 275 Fi, 127 pfb. neu. gelder. 220 Fl., 131 pfd. kubanka. 252 Fl., 132pfd. hochl. clev. 258 Fl., 128 pfd. best. alt. fries. 160 Fl., 122 pfd. neu. dito 180, 182 Fl., 121 pfd. dito 175 Fl., 123psd. groninger fleck. 150 Fi.
Roggen zu guten vorigen Preisen an Konsumenten; 124pfd. — 2 oberyss. 150 Fl., 126 pfd. stettin. 155 Fl., 117 pfd. getrockn. 135 Fl.
Gerste sehr preishaltend; 96, 99 , 1009fd. neu. oldam. Win- tergerste 7, 102, 104 Fl., 98pfd. dito Sommergerste 101, 1021.3, 106pfd. nassaud. 120 FI.
Hafer still; 8S0pfd. fein. 82 FI.
Buchweizen die besten Sorten wenig und sehr preishaltend, Ne⸗ bensorten dagegen gut zum Verkauf und flau; 125pfd. rhein. 167 Fl., 116pfd. vorländ. 133 Fl., 115pf8. groning. moor 125 Fl. an der Zaan.
Kohlsaamen wie fiüher; verkauft: kromh. 51, 52 L.; ostfries. 493 L., gering. fries. in der Versteigerung 233, 282 Fl., auf 9 Faß gleich 60 L., Sept. und Okt. 597 L.
Leinsaamen wie früher; 108, 109pfz. riga 215 81., odessa. 25 Fl.
Rüböl gleich willig, auf Lieferung mit wenig Handel etwas flauer. Leinöt etwas sester. Rüböl auf 6 Wochen 38 Fl.; effekt.
112pf8d.
bis ultimo Okt. wurden befördert im Monat Nov.. y , (gegen 46,694 Personen im November 1817.)
547,301 Personen. 15,097 ,
in Summa 592,398 Personen.
auch darin bedeutender Umsatz statt; Integrale gingen dabei von 63 auf 4ät 5; Zprozentige wirkliche Schuld von 557 bis 56 P., und 4proz. dito von 725 auf 72 33; 3 proz. Syndikat⸗Obligatio⸗ nen erhoben sich von 724 auf 73 3, und die wieder öfter in Frage gekommenen Actien der Handels-Maatschappy von 1377 bis 139 4.
Bekanntmachungen.
6221 Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 7. September 1848.
Das hier in der Rosenquergasse Nr. 14 belegene, im Hypothekenbuche von der Königsstadt, Vol. 38. Nr. 2368. verzeichnete, dem Maurermeister Carl Ferdinand Beneckenstein adjudizirte Maurermeister Johann Hein⸗ rich Ferdinand Beneckensteinsche Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 8207 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf., soll
am 24. April 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle resubhastirt werden. Taxe und Hy⸗ pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
754 Public an du m.
Folgende nach unserer Bekanntmachung vom 27. No= vember e. in den hiesigen öffentlichen Blättern am 13ten d. M. ausgelooste Königsberger Stadt⸗-Obligationen kündigen wir hiermit zum 1. Juli 1849:
Nr. 10018. 11976. 14221. 5174. 4839. 4951. 3808. 10715. 140909. 11931. 5110. 13829. 10054. 6252. 11968. 10074. 10382. 6249. 1023. 4302. 3039. 10162. 3463. 2007. 5106. 2004. 5074. à 50 Thlr.
Nr. 7860. 1715. 10770. 10532. 6842. 2093. 9390. 3944. 11199. 160. 12076. 8029. 3807. 712. 11141. 9141. 4907. 3018. 10597. 4259. 5917. 3582. 4322. 8905. 3267. 2703. 8707. 3431. 7843. 2 100 Thlr.
Nr. 66540. und 4823 32 150 Thlr.
Nr. 11313. 1099. 269. 3767. 2 2090 Thlr.
Nr. 1973. und 2837 à 300 Thlr.
Nr. 9514. à 350 Thlr.
Nr. 10515. und 10590. 2 400 Thlr.
Nr. 5519. 7955. 11286. 1515. 5623. 1297. 14453. 3 509 Thlr.
Nr. 11598. 2. 650 Thlr.
Nr. S816. à 750 Thlr.
Nr. 1219. 5818. 1381. 1483. 2075. 1379. 783. à 10090 Thlr.
Die Auszahlung der Valuta nach dem Nennwerthe und der sälligen Zinsen erfolgt vom 1. Juli 1849 ab durch unsere Stadt-Haupttasse an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr Vormittags gegen Einlieferung der Obligationen, welche
mit der auf dem geseßlichen Stempel ausgestellten Quit-= tung der Inhaber, so wie mit den Zus-Eoupons von Nr. 9 — 14 versehen sein müssen.
Die vorstehend gelündigten Obligationen tragen vom 1. Juli 1849 ab keine Jinsen, und haben diejenigen Inhaber derselben, welche die Valuta bis zum 15. Au= gust künftigen Jahles nicht erheben sollten, zu gewär⸗ tigen, daß diese für ihre Nechnung und Gefahr dem Depositorium dez hiesigen Königl. Stadtgerichts einge⸗ liefert werden wird. Auf eine Korrespondenz bei diefer Realisirung des Kapitals und der Zinsen können weder wir uns, noch unsere Kase sich einlassen.
Königsberg, den 13. Dezember 1848.
Magistrat Königl. Daupt- und Residenzstadt.
1747 Bekanntmachung.
Eine zum Konkurse des Papier⸗-Fabrikanten Johann Oechelhäͤuser bei Siegen gehörige Papier- Maschine, welche bis jetzt nicht in Betrieb gewesen, und die völlig fertig ist, mit Stoff⸗Regulator, Knotenreiniger, Schneide= Vorrichtung und Dampftessel, steht zum Verkaufe. Die Walzenbrelte beträgt 4 Fuß 6 Zoll. Der Construction nach steht die Maschine in der Mitte zwischen dem eng⸗ lischen und deutschen Systeme, indem sie ein Paar Gautschwalzen, ein Paar Prteßwalzen und 2 Trocken= walzen von 3 Fuß Durchmesser hat. Kaufliebhaber wollen sich an den unterzeichneten Konkurs-Kurator wen- den, der ihnen über die Kaufbedingungen nähere Aus— kunst geben wird.
Siegen, den 13. Dezember 1848.
eukirch, Justiz⸗Kommissar.
5776
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die Zahlung der auf unsere Actien
am 72. Januar a. f. fäl⸗
2 * . * 2 ö ligen Zinsen afelgt gegen 2 = 6in lösung des Zins- und Divi⸗— dendenscheins Nr. 11. mit 4 Thlr. für die Voll Actie und mit 2 Thlr. für die Halb⸗Aetie hier bei unserer Haupttasse vom 2. Januar a. J. ab,
in Berlin aber am 4., 5. u. 6. Jan.
auf unserem Bahnhofe des Vormittags von 9 bis 12 Uhr. In denselben Terminen werden auch die Zinsen auf die inzwischen ausgegebenen Prioritäts-Obligationen gegen Einlösung des Zins-Coupons Nr. 1. mit 5 Thlr. für die Obligation gezahlt werden. Stettin, den 12. Dezember 1848. Sire t ori n m. Kutscher. Rhades. Lenke.
1 en — Q —s– Stargard-Posener Eisenbahn. 6929 A. Aenderung des Fahrplans, und B. des Betriebs-Reglements 3 und Tarifs. — Beides vom 1. Ignuar 1849 an. A. Abgang des 1sten Zuges von Stettin jetzt 11 Uhr 20 Minuten, künstig 12 Uhr 19 Minuten, und Abgang des 2ten Zuges von Stettin jetzt 4 Uhr 45 Mmuten, künftig 5 Uhr; Abgang des isten Zuges von Posen jetzt 9 Uhr 41 Minuten, künftig 9 Uhr 38 Minuten, und Abgang des Aten Zuges von Posen jetzt 4 Uhr 4 Minuten, künftig 3 Uhr 34 Minuten,
und dem entsprechende, bei ersten beiden spätere
und bei letzten beiden frühere Abfahrt von den
Zwischen⸗ und Ankunft auf den End-Stationen.
Die zum 1. Januar auf den Bahnhöfen und für das Publikum vorhandenen Fahrpläne werden das Genauere ergeben.
B. 1) Verwiegung statt bisher nach Handels- künstig nach Zollgewicht, und Anwendung der Fracht⸗ sätze pro Pfd. und Ctr. auf letzteres.
2) Direkte Güter⸗-Beförderung von Posen, Wol⸗ denburg und Stargard nach Berlin, — auch nach allen Stations-Orten deutscher Vereins bahnen, z. B. Hamburg, Magdeburg, Köln, Leipzig.
3) Tarif-Aenderungen:
a) Hering und Farbeholz in die niedrige Aus— nahme-⸗-Klasse versetzt;
b) Erhöhung des Frachtsatzes der Normal- oder Mittel⸗Klasse von durchschnittlich 4 Pfennige auf genau 5 Pfennige pro Meile und Ctr. ;
e) der höheren Ausnahme- Klasse, von jetzt durchschnittlich 65 Pfennige auf genau 8 Pfennige;
d) der Wolle auf 10 Pfennige;
e) daß die auf einen Frachtbrief zu erhebende Fracht selbst (nicht Nachnahme 2c.) mit Cr n Groschen abgerundet wird, so daß Beträge unter 3 Groschen gar nicht, von 3 Gröschen an für Einen? Groschen ge— 1 f ugs
aß für Beförderung in
die zulässige . . ; srädrigen Wagens auf 75, 115 und 160 Zoll⸗ entner erhöht wird; z
daß für jeden Ceniner, ob die ganze Bahn oder nur eine oder einige Statfonen durch laufend, außer der bestimmten Fracht noch B Groschen für Expedition, ersste Lagerung und . Verwiegung entnommen wird
k) daß wie bisher zwei Kinder bis 19 Jahren
. 1
auf ein Billet fahren, ein Kind aber nicht
lern für jede Actie zu erheben.
auf ein Halb-Billet, sondern in tster Klasse
auf ein Billet 2ter, in 2ter Klasse auf ein
Billet 3Zter Klasse, und in 3ter Klasse ein
Erwachsener und ein Kind auf ein Billet
. 2ter Klasse fährt. Besondere Abdrücke dieser und einiger nicht wesent— licher Aenderungen unseres Betriebs-Reglements und des allgemeinen Güter-Tarifs können die Besitzer dieses Reglements gegen dessen Vorzeigung möglichst zum 1. oder doch Anfangs Jannar auf unseren Bahnhöfen unentgeltlich entgegennehmen; auch sind sodann daselbst gegen eine geringe Vergütigung besondere Tabellen der Frachtberechnung jeder einzelnen Station nach allen übrigen unserer Bahn von z bis 50 Ctr., so wie — vielleicht erst etwas später, weil wir solche von auswärts erwarten müssen — die Frachttarife von Posen, Wolden« berg und Stargard nach allen Vereinsbahnen zu erhalten. Stettin, den 14. Dezember 1848. . der Stargard - Posener Eisenbahn-Gesellschaft. Masche. Fraissinet. Pitzschky.
6936
2 267 3 5 * 6 ( 7 Neisse-Brieger Eisenhahn. Die Herren Actionaire der Neisse⸗ Brieger Eisenbahn, welche in Gemäßheit e unserer Bekanntmachung vom 10. Juni d. J. die Zinsen ihrer Actien pro er— Mstes Semester d. J. nicht erhoben ha— 2 Wen, werden hiermit aufgefordert, diese Zinsen in der Zeit vom 20sten bis 30sten d. M. in der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem Oberschlesischen Bahnhofe hierselbst, Vormittags von 8 bis 1 Uhr, ge— gen Abgabe des Zins-Coupons Nr. f, mit zwei Tha— Ueber Bezahlung der Zinsen pro zweites Semester d. J. soll die Be— schlußnahme der nächsten General-Versammlung vorbe— halten bleiben. Breslau, den 17. Dezember 1848. k . in.
* 8
—— ö
Magdeburg-Wittenbergesche 59091 ibahn.
Nachdem vom Herrn Minister sür Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Ar= beiten mittelst Verfügung vom 10. November é. die Ausschreibung der
b zehnten Rate des Actien⸗ ' Kapitals der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisen⸗ ö bahn⸗Gesellschaft geneh⸗ migt ist, fordern wir die Herren Actionairs der genann- ten Gesellschaft hierdurch auf, in Gemäßheit des s. 12.
tes Stauss die letzten zehn Prozent des Actien- Kapitals — nach Abzug der 5 Thlr. 24 Sgr. pro Actie betragenden Zinsen der früheren neun Ein— zahlungen à 4 Prozent bis ultimo Dezember d. J., also mit 14 Thlr. 6 Sgr. pro Actie — in den Ta— gen vom
. 2 * 06 — . / 3. 15. bis 20. Januar 1849 entweder bei unserer hiesigen Hauptkasse (Schifferstraße Nr. J. u. 2.) oder bei Herrn S. Herz in Berlin (Dorotheenstraße Nr. 1.) während der Vormittagsstun⸗
den von 9 bis 12 Uhr einzuzahlen.
Jeder Zahler hat bei der Einzahlung mit den be⸗ treffenden Quittungsbogen zwei nach den laufenden Nummern geordnete, gleichlautende und mit seiner Na⸗ . versehene Verzeichnisse — zu welchen an den gedachten Orten, jedoch nur vor der Ein zahlung selb st, Formulare in Empfang genommen werden können — einzureichen. Das eine dieser Ver zeichnisse muß auf einem ganzen Bogen geschrieben sein und verbleiht bei den eingelieferten Quittungsbogen, wogegen auf dem anderen deren Abgabe bescheinigt wird. Stan der eingelieferten Quittungsbogen werden acht Tage nach dem Schluß -Termine gegen Rückgabe der
37 a2 4 Fl.; Mai 357 Fl.; Sept. und Okt. 355 Fl. Leinöl auf 6 Woch. 268 Fl.; effelt. 25 Hanföl auf 6 Woch. 35 FIl., effekt. 34 Fl. Rübkuchen 52 a 55 Fl.
Leinkuchen Sa 10 F1.
—
FI.
Einlieferungsscheine, deren Ueberbringer als zur Em pfangnahme berechtigt erachtet wird, die entsprechenden⸗ über 200 Thlr. lautenden Actien nebst Dividendenschei⸗ nen auf die zehn Jahre von 1849 bis incl. 1858 an den Orten ausgegeben, wo die Einzahlungen geleistet sind. Hierbei wird zugleich bemerkt, daß auf Grund der Dividendenscheine für das Jahr 1849 statt der Di- vidende die Zinsen 2 4 Prozent von dem vollen Be— trage der Actie auf ein Jahr, in Gemäßheit des §. 17. des Statuts, vom 2. Januar 1850 ab werden gezahlt erden. Diejenigen Actionairs, welche bin⸗ nen der festgesetzten Frist die Zahlung der ausgeschriebenen Rate nicht leisten, haben nach §. 14. des Gesellschafts⸗Statuts eine Conven— tion alstrafe von 10 Prozent dieser Rate zum Vortheil der Gesellschafts -Kasse verwirkt. Erfolgt auch innerhalb sechs Wochen nach einer er⸗ neuerten Aufforderung die Einzahlung der rückständigen Rate und Conventionalstrafe nicht, so ist nach demselben Paragraphen die Ge⸗— sellschaft berechtigt, sämmtliche bereits ge⸗ leistete Zahlungen als verfallLletn, so wie das durch die früheren Einzahlungen und durch die ursprüngliche Zeichnung den säumigen Actäonairen ge⸗ gebene Anrecht auf Empfang von Actien für erloschen zu erklären, die QOuittungsbo—- gen zu an nullinen, statt deren andere Actien aus- zufertigen und letztere zu Gunsten der Gesellschaftskasse zu verkaufen. Magdeburg, den 19. Dezember 1848. 3 der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft. (gez. Harte, Vorsitzender.
— —
Tosranische Central-Eisenbahn 5916 von Siena nach Empoli.
5 In Betracht der Schwie⸗
. rigkeiten, welche in Folge
des Mangels an direkten
Handelsbeziehungen dem
Wechsel-Verkehr zwischen
. Toscana und 3 Berlin
, stehen, und in Betracht, daß die gegenwärtigen politischen Verhältnisse die Han- dels-Verbindungen noch mehr erschweren;
In Betracht, daß dagegen der Wechsel-Verkehr zwischen
. n J. Lostang und lip 913 leicht und die Verbin-
. . 89 j . . dungen letzterer Stadt mit Berlin neuerdings durch Eisenbahnen beschleunigt und vermehrt worden sind; hat der Verwaltungsrath obengenannter Eisenbahn in seiner Sitzung vom 30. November beschlossen, seine
entgegen⸗
V . Agentur in Berlin einzuziehen und mit derjenigen in Leipzig, welche den Herren Dufour Gebr. C Co. daselbst anvertraut ist, zu vereinigen, und beauftragt Letztgenannte mit Besorgung der Angelegenheiten der
Gesellschaft in Berlin, insbesondere derjenigen,
welche die Erhebung der Einzahlungen betreffen. Siena, den 1. Dezember 1818. Der vollziehende Secretair Po Bandini.
Unter Bezugnahme auf obige Bekanntmachung ersu— chen wir die Besitzer von Actien der Toscanisch'n Cen- tral-Eisenbahn, welche Einzahlungen zu leisten haben, ihre Interimsscheine an uns zu senden, wogegen wir, wenn sie keine Gelegenheit haben, den Betrag der kin— zahlungen beizufügen oder hier an uns auszahlen zu lassen, gern bereit sind, denselben auf sie zu entnehmen.
Die i. das Jahr 1849 ausgeschriebenen Einzahlun⸗ gen sind: die 14te von 50 Lire den 8. Jan. oder bis 8. Febr. mit 3 36. 15te » 50 * S. März „ 8. April * 16te * » 8S. Mai * » 8. Juni. » 17te * » 18. Juli „ » 18. Jug. * 18te » 28. Sept. „ 5 28. Oki. n
Leipzig, den 20. Dezember 1848. .
Dufour Gebr. C Co.
Das Abonnem ent beträgt:
2 Athlr. fũůr 23 4 Rthlr. 157 . 8 Rthlr.« I Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung.
Dei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
Preusßzisch er
Staats / Anzeiger.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staate⸗ Anzeigers:
Behren⸗ Straße Ur. 57.
M 234.
ea,, me 2
Berlin, Sonntag den za. Dezember
1848.
Damit wir in den Stand gesetzt werden, den verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchem die vollständigen stenographischen Berichte über die Sitzungen der zu Ende des Monats Februar k. J. zusammentretenden beiden Kammern werden ausgegeben werden, vollständige Exemplare zu liefern,
werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das erste Quarté
349 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage sogleich zu Anfange desselben danach be⸗
stimmt werden kann. Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare nicht immer nachgeliefert werden können. Der vierteljährliche Pränumerations-Preis beträgt 2 Rthlr, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.
nhalt.
Amtlicher Theil.
Deutsch lan d.
Preußen. Berlin. Besörderungen und Verabschiedungen in der Ar— mee. — Allerhöchste Verordnung. .
Oesterreich. Wien. Kaiserliche Erlasse. — Armer-Bericht. — Adres⸗ sen des steyermärlischen Landtages an die beiden Kaiser. — Provisorische Rekrutirungs Vorschrist. — Herstellung des Postverkehrs mit Preßburg. — Verurtheilung. — Trie st. Die sardinische Flotte. — Vermischtes.
Bayern. München. Schreiben des Königs an den bayerischen Ge— sandten in Rom, Grafen von Spaur.,.
Sachsen⸗Koburg. Koburg. Thüringischer Staatenverband.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Verhandlungen der Landschaft.
Hamburg. Hamburg. Verhandlungen der konstituirenden Versamm-
lung. Ausland. ö
Oesterreich. Mailand. Feier der Thronbesteigung des Kaisers Franz Joseph. U ö.
go stbeich. Paris. Das Ceremoniell für die Installirung des Prä- sidenten. — Tie designirten Minister und anderen oberen Beamten. — Vermischtes. — Lyon. Hauptwahlsieg der bonapartistischen Partei.
Großbritanien und Irland. Lon don. Die bevorstehenden Konfe— tenzen zu Brüssel über Italien. — Gustav von Beaumont und die Ver— hältnisse zwischen England und Frankreich. — Türlischer Gesandter. — Die Land- und Seemacht und die Bestimmung von Napier's Geschwa— der. — Die neuesten Nachrichten aus Indien und China. — Der Post-⸗ . mit den Vereinigten Staaten. — Parlamentswahl. Ver⸗ mischtes.
Rußland und Polen. St. Peters burg. Kirchliche Ernennung. — Vorschrift in Benn auf das Reisen der Juden ins Ausland. — Cholera.
Niederlande. Aus dem Haag. Kammer -⸗Verhandlungen.
Dänemark. Kopenhagen. Pioclamation des Königs.
Schweiz. Bern. Budgets-Neductionen. — Oberst-Lieutenant von Mu- ralt 4. — Luzern. ie Untersuchung gegen Bossard und Kon sorten.
Italien. vim nispmisᷣ Regierung in Rom. — Zucchi und Bexilacqua.
Sriechenland. Athen. Die Ädressen des Senats und der Deputirten= Kammer.
Aegypten. Kahing. Ankunst Maslum Pascha's. — Alexandrien. Anfunft Abbas Pascha's in Kahira.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilagen. .
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ; Dem 6. der Handels⸗Kammer zu Gladbach, J. P. Böl⸗ ling, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleise; so wie dem evangelischen Küster und Schullehrer Russach in Kalzig, Regierungs⸗Bezirk Frankfurt, und dem Fruchtmesser Sonnenschein zu Arnsberg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Nichtamtlicher Theil. Dentsch land.
Preußen. Berlin, 23. Dez. Nach dem heutigen Militair= Wochenblatte ist der Hauptmann Grünmüller vom 4. Infanterie⸗ Regiment zum Major und Commandeur des 1sten Bataillons 14ten Landwehr-RKegimenis, der Major von Plonski, Commandeur des Isten Bataillons 14ten Regiments, zum 2ten Kommandanten von Er— furt ernannt worden. Ferner ist der General -Major von Klaß, 2ter Kommandant von Erfurt, als General- Lieutenant mit Pension zur Disposition gestellt und dem Major von Podewils aggreg. dem 6. Kürassier⸗Regiment, als Oberst- Lieutenant mit der Regiments- Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civil -Versorgung und Pension der Abschied bewilligt worden.
Dasselbe Blatt enthält folgende Allerhöchste Verordnung:
„Mit Bezug auf den 8. 8 des Militair-Pensions-Reglements vom 13. Juni 1825 bestimme Ich, daß der Feldzug in Schleswig- Holstein den an Gefechten betheiligt gewesenen Personen bei Berech— nung der Dienstzeit als ein Kriegsjahr in Anrechnung kommen soll.
Potsdam, den 20. November 1848.
(gez Friedrich Wilhelm.
(gegengez) Gr. von Brandenburg. An das Staats⸗Ministerium.
Vorstehend abgedruckte Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wid den Königlichen General-⸗Kommandos ze, hierdurch bekannt gemacht. Beriin, den 12. Dezember 1848. : NUriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. von Griesheim. von Herwarth. An sämmtliche Königliche General-Kommandos zc.“
Oesterreich. Wien, 20. Dez. Die Wiener Zeitung enthält nachstehende Kaiserliche Erlasse: —
Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden, Kaiser von Oester- reich u. s. w. Zurückblickend auf den über dreizehn Jahre dauernden Ver⸗ lauf Unserer Regierung, beruhigt Uns das reine Bewußtsein, daß jede von der göttlichen Vorsehung Uns verliehene Kraft und Fähigkeit, jede Absicht
Unseres Herzens und jede Herrschergewalt stets einzig und allein auf Be= forderung der Religiosität, der siitlichen und materiellen Wohlfahrt Unserer Völker, auf Ermäßigung ihrer dasten auf Verbreitung der Achtung für Recht und Gesetz, auf Verbesserung der bürgerlichen Einrichtungen und deren gemeinnützige und vernünstige Entwickelung ge richtet war. Der Herr des Weltalls hat Uns die Gnade seines Segens nicht vorenthalten, denn es ward Uns gegönnt, die erfreulichen Resultate Unserer unablässigen Bemühungen, die sich in Unseren Reichen und inmit⸗ ten Unserer Völker in ihrer erhöhten und einem freudigen Fortschritte zuei= lenden Wohlfahrt offenbarten, mit eigenen Augen zu schauen; es wurde Uns die dankbare Anerkennung Unserer treuen Unterthanen zu Theil, und überdies wird Unser Herz von der festen, lohnenden Zuversicht erfullt, daß die heilbringenden Folgen Unserer Bestrebungen treulich bewahrt und sorg⸗ sam gepflegt auch auf die kommenden Geschlechter übergehen, sich auch der späten Nachkommenschaft fruchtbringend erweisen und vor dem Richterstuhle der Nachwelt die Neinheit Unserer Absichten bleibend bezeugen werden.
Beseelt von diesen Gesinnungen, war der Schmerz, der Unsere Brust erfüllte, tief und herbe, als Wir in einigen Theilen Unserer Neiche, und namenilich im Königreiche Ungarn, die Hermschaft der Gesetze und die öffent= liche Ordnung durch freche Aufwiegler gefährdet, viele Unserer Unterthanen durch solche irre geführt, in Folge hiervon den inneren Frieden des Rei- ches, die öffentliche Sicherheit und das gute Einvernehmen Unserer Völker gestört, Uns selbst ferner in Unseren gesetzlichen und constitutionellen Kö— niglichen Nechten angegriffen zu sehen gezwungen waren,. .
Zu welchen Maßregein Wir im Gefühle Unserer Königlichen Pflichten und Nechte zur vollständigen Aufrechthaltung der Macht und Sicherheit Unserer Krone und zur Verhütung und Heilung der erwähnten ver= derblichen Zustände zu greifen genöthigt gewesen seien, ist allen Unseren ungarischen Unterthanen mittelst Unserer am 22. und 25. September, am 3. und 20. Oltober, am 6. und 7. November l. J. erflossenen Königlichen Reskripte und Manifeste bereits bekannt gegeben worden. Das reine Be⸗ wußtsein, daß auch bei dem Anlasse dieser Verfügungen nur das wirkliche und bleibende Wohl Unserer Völker Unseren Augen vorgeschwebt und Un— sere Absichten geleitet habe, minderte zwar die durch die fern n be dauerlichen Vorgänge erzeugte Betrübniß, indessen haben die aus einer sol chen Vereitelung Unserer aufrichtigsten Absichten entsprießenden traurigen Erfahrungen zugleich jene Ueberzeugung in Unserem Innern hervorgerufen, daß es Uns nicht mehr möglich sei, fortan für das Glück Unserer Völker im Einklange mit den Wünschen Unseres Herzens thätig zu sein und dem— zufolge nach reiflicher und einster Eiwägung den unabänderlichen und festen Entschluß herbeigeführt — den Wir hiermit allen Unseren Unterthanen kundgegeben und feierlich eröffnet wissen wollen — Unsere Kaiserlich Kö⸗ niglichen Kronen und Macht niederzulegen und Unseren Herrscher ⸗ Thron zu verlassen. ö 4
Nachdem ferner Unser geliebter Bruder, der durchlauchtigste österreichische Herr Erzherzog und Königs. ungarische Prinz Franz Karl, der stets ein treuer Theilnehmer an Unseren Bemühungen war, von gleichen Ueberzeu— aungen geleitet, seinerseits auf seine Rechte, welche ihn, in Ermangelung Unserer direkten Erben, in der Eigenschaft Unseres natürlichen und gesetz⸗ lichen Nachfolgers, in Folge der durch die pragmatische Sanction geregelten, durch die Versassung und die Gesetze des Reiches angenommenen, anerkann⸗ ten und festgestellten Erbfolge: Ordnung zukommen würden, aus eigenem Antriebe unter Einem für alle Zukunst Verzicht geleistet hat und hier durch die Krone und jede mit derselben verbundene Macht, Be⸗ rechtigung und Würde auf den, erstgeborenen Sohn Unseres ge⸗ liebten Bruders, Unseren vielgeliebten Neffen, den durchlauchtigsten Kaiserlich österreichischen Herrn Erzherzog und Königlich ungarischen Prinzen, Franz Joseph, in allen Unseren Reichen verfassungsmäßig und gesetzlich, thatsächlich und in Wirklichkeit übergegangen ist, so wollen Wir dies allen Unferen Völkern und Unterthanen hiermit mit dem Zusatze bekannt geben und eröffnen, daß die hierüber verfaßte feierliche Urkunde durch Uns, Unseren erwähnten vielgeliebten Bruder und mehrere durchlauch⸗ tigste Mitglieder Unseres Hauses unterzeichnet und mit Unserem Kaiserlich— Königlichem Insiegel bekräftigt, auf. Unseren Befehl in Unserem geheimen Hof- und Staats -Archiv hinterlegt ist.
Zugleich entheben Wir für alle Zukunft alle Unsere Untertha⸗ nen im Allgemeinen und insbesondere Unsere Beamten, Angestellten und Diener jeder Gattung, von dem Uns geleisteten Eide der Pflicht, der Unter= würfigkeit und des Gehorsams, mit welcher sie Uns als ihrem gesetzlichen und erblichen König uns Herrn verbunden waren, übergeben und übertragen eben so alle Unsere Berechtigung und Macht auf den natürlichen, gesetz- lichen und verfassungsmäßigen Erben Unserer Krone, Unseren erwahnten aufrichtig geliebten Reffen, den durchlauchtigsten Kaiserlich österreichischen Herrn Eizherzog und Königlich ungarischen Prinzen, Franz Joseph wie Wir andererseits allen Unseren Unterthanen im Allgemeinen und insbeson— dere allen Unseren Beamten, Angestellten und Dienern hierdurch gnädigst befehlen und auftragen, daß sie mit jener Unterwürfigkeit, jenem Gehorsame und Treue, die sie Uns, als ihrem gesetzlichen und erblichen König und Herrn, schuldig waren, sich in Zukanst dem natürlichen und gesetzlichen Erben Uͤnserer Krone, Sr. Kaiserl. Königl. apostolischen Majestät Franz Joseph J. verpflichtet ansehen und anerkennen sollen.
Mit Kundmachung dieses Unseres Königlichen Entschlusses und Be⸗ fehls drücken Wir jenen Unseren treuen Unterthanen, die, Unsere Absichten würdigend, mit Uns in ihren verschiedenen Sxhären bereitwillig und auf⸗ richtig zusammengewirkt haben und für ihre in Handlungen sich offenbaren den Beweise des Dankgefühles, welche Unser Herz so häufig erfreut haben, hiermit die verdiente Anerkennung aus, und hören nicht auf, Uns zugleich an den allmächtigen Gott mit dem demüthigen und hei ßen Gebete zu wenden, damit er die Herzen, die Absichten und den Willen, sowohl Unseres vielgeliebten Neffen, als jene seiner Völker, immer zum Gu— len leitend, den Verlauf der Regierung desselben, durch Kräftigung der wah⸗ ren Religiosität und Sittlichkeit, gottgefällig, durch allseitiges Gedeihen der öffentlichen Wohlfahrt aber im Innern und nach außen mächtig, blühend und glücklich, mithin den kommenden Geschlechtern und der späteren Nachkom⸗ menschaft für ewige Zeiten erinnerlich werden lassen, und den unversiegba⸗ ren Gnadenquell seinés Segens über Unsere Völker und Unser Haus aus= schütten möge, deren wahres Wohl Wir stets in Unserem Herzen getragen haben und auch künftig mit der wärmsten Theilnahme bis zum letzten Au⸗ genblicke Unseres Lebens begleiten werden. ö.
Gegeben in Unserer Königlichen Hauptstadt Olmütz, am zweiten De
zember im Jahre des Heils Eintausend achthundert und acht und vierzig, Unserer Regierung im Vierzehnten.
Ferdinand.
Franz Karl.
Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich u. s. w.
Nachdem es Unserem Allerdurchlauchtigsten Herrn Oheim, Sr. Maje⸗ stät Kaiser Ferdinand J., dieses Namens dem Fünften Könige von Ungarn und Böhmen, aus den im Allerhöchsten Manifeste vom heutigen Tage ausgesprochenen Beweggründen gefallen hat, dem Throne der öster⸗ reichischen Gesammt⸗Monarchie und somit auch der mit dieser unauflöslich verbundenen Krone des Königreichs Ungarn zu entsagen, und Unser, gemäß der durch die pragmatische Sanction geregelten und die Landesgesetze bestimmten Thronfolge zur Regierung berufene durchlauchtigste Herr Vater, Erzherzog Franz Karl Kaiserl. Hoheit, auf sein Recht zur Krone unter Einem feierlich Ver⸗ zicht geleistet hat, — haben Wir, kraft Unseres natürlichen und gesetzlichen Erbfolgerechtes, nebst der Regierung Unserer übrigen Staaten, auch jene des Königreichs Ungarn und des Großfürstenihums Siebenbürgen ange- treten.
Im Augenblicke, wo es, könnten Wir dem Zuge Unseres Herzens fol- gen, Unsere erste und liebste Regentenpflicht wäre, Unser ganzes Streben der friedlichen Förderung des Glückes und der Wohlfahrt Unserer ungari⸗ schen Völler zu widmen, wird Uns die Erfüllung dieses Vorsatzes, der das Wirken Unserer künftigen Regierung bezeichnen soll — leider zur Unmög⸗ lichkeit.
Das Treiben einer Mahnungen und ernsten
verbrecherischen Faction, die, alle väterlichen Gebote Unseres Erlauchten Vorgängers verhöhnend, nachdem sie durch die, verwerflichste Mittel den offe⸗ nen Aufruhr hervorgerufen und im Bunde mit, Empörern Unsere getreuen Truppen anzugreifen gewagt — in ihrer hoch verrathe⸗ rischen Widerfetzlichleit — die geheiligten Namen des Königs und des Vaterlandes frech mißbrauchend — fortan beharrt — giebt Uns die schmerzliche Ueberzeugung, daß die große Mehrzahl der wohlgesinnten Bewohner Ungarns und Siebenbürgens die ererbte Treue und Anhänglich eit an ihren König nicht zu bethätigen vermag, bevor sie von dem tyrannischen Druck der Empörer mit der Gewalt der Waffen besreit wird.
Tief betrübt über dies Gebot der Nothwendigkeit, das Uns die schwerste der Königlichen Pflichten auferlegt, schreiten Wir dennoch mit ruhigem Ge⸗ wissen zur Ausübung desselben, denn nur auf diesem Wege zeigt sich Uns — nach den beklagenswerthen Ergebnissen der letzten Zeit — die Hoffnung, den Uns von Gott anvertrauten Völkern Ungarns die Segnungen des Fric⸗— dens, die volle Anerkennung und Gewährleistung aller Nationalitäten und das Aufblühen ihrer Wohlfahrt sichern zu können.
Zu diesem Zwecke finden Wir Uns vor Allem bewogen, die von Unserem Erlauchten Vorgänger gefaßten Beschlüsse und Verfügungen vom b. und 7. November J. J. ihrem ganzen Umfange nach aufrecht zu erhalten und alle Behörden für die unerläßliche Befolgung derselben der strengsten Verantwortung zu unterziehen.
Wir bestätigen demnach den zur Bewältigung des Aufruhrs von Un— serem Erlauchten Vorgänger zum Oberbefehlshaber der Kaiserlichen Trup— pen ernannten und mit allen Vollmachten ausgerüsteten Feldmarschall Für⸗ sten zu Windischgrätz in dieser Stellung, bekräftigen die ihm in dem Aller- höchsten Manifeste vom 6. November J. J. ertheilten Vollmachten und be⸗ austragen ihn neuerdings mit der Anwendung aller zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung erforderlichen Mittel.
Wir befehlen Unseren in Ungarn und Siebenbürgen stehenden irre⸗— geführten Truppen, sich dem Ober-⸗Kommando Unseres genannten Feldmar⸗· schalls zu unterordnen und sich den Fahnen anzuschließen, die bis in die neueste Zeit stets das Sinnbild der Treue, der Ehre und der Tapferkeit waren, und welchen sie nur Lug und Trug abwendig machen konnten.
Wir zählen mit voller Zuversicht auf die rechtliche Gesinnung, auf die angestammte Treue der friedliebenden Bewohner Ungarns und Siebenbür—= gens, daß sie den verbrecherischen Verleitungen selbstsüchtiger Empörer fräf⸗ tigst widerstehen, in dem Kreise ihrer Thätigkeit Unsere nur auf ihr Wohl gerichteten Absichten unterstützen und die Herbeiführung des von Uns heiß ersehnten Augenblicks fördern werden, wo es Uns unter dem Schutze Got- tes vergönnt sein wird, Worte des Friedens, der Einigkeit und des Ver= trauens an sie zu richten. . ‚ . .
Gegeben in Unserer Königlichen Hauptstadt Olmütz, den zweiten Dezember im Jahre des Heils Eintausend Achthundert und Acht und
Vierzig. ;
9 Franz Jo seph.
Se. Majestät Kaiser Ferdinand J. hat nachstehendes Kabinets⸗ schreiben an den kommandirenden General in Mähren und Schlesien, Feldmarschall⸗Lieutenant Fürsten Reuß⸗-Köstritz, erlassen:
„Lieber Fürst Reuß-Köstriß! Ich habe Ihre Bitte vom 5. November 1848, welche die Nothwendigkeit Ihrer Versetzung in den Ruhestand berühnt, zur regelmäßigen Verhandlung geleitet, bewillige Ihnen aber indeß, daß Sie alsogleich Sich der Pflege Ihrer Mir werthen Gesundheit in Gräfenberg widmen und wegen der Geschäftsͤbesorgung jene Voꝛkehrung treffen lönnen, welche Sie in Ihrem Gesuche andeuteten. Mit dem Bedauern über das Unglück, welches unerwartet früh dem Staate Ihre nützlichen Dienste ent- zieht, verbinde Ich den? zunsch, daß Ihre, Genesung bald geh ngen und Mir das , n, . werde, Sie abermals in der Reihe Meiner ah ogtzechnetz aten . zu erblicken.
ütz November —
Olmütz, den 6. No 2,
Dasselbe Blatt enthält folgendes Armee Bülletin vom 19. Dez.:
„An Se. Ercellenz den . , 2 r Li zien, Freiherrn .
Lieutenant und Gouverneur von ,
Ich beeile mich, Ew. Ercellenz bekannt zu geben, daß ich so eben, Nachmittags 3 Uhr, mit dem 2. Armee Corps über Stampfen in Preßburg eingerückt bin, nachdem diese Statt gestern vollständig vom Feinde geräumt und die Schiffbrücke abgefahren worden war, Nähere Details behalte ich mir vor. — Mein Hauptquartier übertrage ich heute nach Carlburg.
a, ö ef
rde gestern am 18. Dezember Wieselburg nach einem hes=
, ö vom ersten Armer-Corps unter Besehl Sr. Cicellenz des Banus genommen und besetzt.