1848 / 235 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

d ng . Preußen in ihren gnädigen Schutz nehmen will.

i bietung ersterben wir In tiesster Ehrerbi er (g rg n, allerunterthänigste und treugehorsamste. ĩ den 14. Dezember 1818. mm,. (Folgen 145 Unterschriften.)

—— Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! . .

Ew. Königliche Majestät haben durch die uns verliehene Ver⸗ fassung unsere heißesten Wünsche erfüllt und dadurch wieder einen sesten Grund für Ordnung, Frieden und Wehlstant in unserem theu= ren Vaterlande gelegt. Preußen wird daraus größer und herrlicher hervorgeben, als es je gewesen ist; und Preußens König wird leuch⸗ ten durch die Geschichte als der Begründer der Freiheit und der Wohlfahrt seines Volkes,.

Bei diesem großen Königlichen Geschenke, das uns mit inniger Freude erfüllt, fühlen wir uns gedrungen, Ew. Majestät unseren tief- gefühlten Dank darzubringen und die Gelübde unserer unwandelba⸗ ren Treue zu erneuern.

In tiefer Ehrfurcht ersterben wir

Ew. Majestãät allerunterthänigste Einwohner der Ortschaften in der Altmark: Neuen⸗ dorf a. D., Kremkau, Berkau, Carritz, Poritz. Am 14. Dezember 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Herr!

Anerkennend, daß die Krone im wohlverstandenen Interesse des Landes handelte, indem sie, durch die Nothwendigkeit dazu gedrungen, dem Lande selbstständig eine Verfassung verlieh fühlen sich die unterzeichneten Bewohner der Büärgermeisterei Benrath verpflichtet, für die gegebene freisinnige Verfassung ihren aufrichtigsten Dank und ugleich die freudige Ueberzeugung auszusprechen, daß aus dieser Ver⸗ n Heil dem Könige und dem Vaterlande erwachsen werde.

Ew. Königlichen Majestät unterthãnigste.

Benrath, bei Düsseldorf, den 10. Dezember 1848.

(Folgen 380 Unterschriften.) Ew. Majestät!

Mit unendlicher Freude haben wir die Verfassung, welche Ew.

Majestät Ihrem Volke ertheilt haben, empfangen. Wir begrilßen sse als ein neues Band, welches das Volk an seinen König knüpft; als eine Bürgschaft unserer Freiheit; als eine Bürgschaft dafür, daß Frieden und Ordnung von neuem unser Vaterland beglücken werden. Gestatten uns Ew. Majestät die Versicherung, daß wir uns die⸗ ses hohen Geschenkes würdig zeigen und nach unferen Kräften dahin wirken werden, daß die alte Treue in hellem Lichte dastehe. Ew. Majestät

treuergebene. Der Volks⸗Verein zu

Korschlitz.

damit die Ueberzeugung begründen wird, daß sie 1

wund Vorurtheilsfreien verkannt werden.

Korschlitz, Kreis Oels, den 17. Dezember 1848. (Folgen die Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Majestät haben Ihrem getreuen Volke eine Verfassung ver liehen, welche die Königlichen Verheißungen im vollsten Maße erfüllt. Wir erkennen und begrüßen darin mit wahrer Freude jene alleinige Freiheit, welche im Gesetze gedeiht, sind fest entschlossen, zu dem Fortbau des großen Werkes nach unseren Kräften mitzuwirken, ins⸗ besondere aber eine unverbrüchliche Treue an das angestammte Für⸗ enhaus zu bewahren, und entledigen uns hiermit der dringenden

flicht, für die Verleihung des hohen Geschenkes den heißesten Dank allerunterthänigst darzubringen. .

Heil und Segen unserem theueren Könige!

Der Magistrat.

Landeshut, den 12. Dezember 1848.

Königliche Majestät!

Ew. Majestät haben den wahrhaft Königlichen Beruf übernom⸗

men, die gewaltsamen Krisen unserer politischen Zustände, welche das Vaterland an den Rand des Abgrundes gebracht hatten, mit Weis⸗ heit und Milde zu einer friedlichen Entscheidung zu führen. Denn

Ew. Majestät haben nicht nur den rechten Zeitpunkt gewählt, won

unsere Volksvertretung gewissen verderblichen Einflüssen der Residenz- stadt entzogen werden mußte, wenn der Glanz der Krone unbefleckt erhalten und die Ehre des preußischen Volkes gewahrt werden sollte, sondern auch den großen Moment wohl erwogen, in welchem der Standpunkt der Vereinbarung mit einer Verfammlung aufzugeben 7 die in Selbstauflösung ihrer hohen Sendung nicht mehr würdig erschien.

23 demnächst von Ew. Majestät unter dem 5ten d. M. ver— liehene Verfassung ruht auf so freisinnigen und volksthümlichen Grund⸗ lagen, daß ste die Wünsche Aller befriedigt und im ganzen Lande die freudigste Anerkennung findet. Mit Jubel begrüßen auch wir unter⸗ zeichnete Bürger und Mitglieder des constitutionellen Vereins von Soest die Königliche Gabe, welche Preußen in die Reihe der freiesten Staaten der Welt stellt, und sprechen dafür Ew. Majestät die Ge—⸗ fühle des innigsten Dankes mit derselben Treue und Anhänglichkeit aus, mit der unsere Vaterstadt schon seit Jahrhunderten dem Erlauch⸗ ten Hause Hohenzollern zugethan war.

Wir ersterben in tiefster Ehrfurcht Die Mitglieder des constitutionellen Vereins ö . i, nn, (Folgen 10 nterschriften. Soest, den 13. Dezember ö ye.

Allergnädigster König und Herr! Sox eben erfahren. wir unterzeichnete Mitglieder der an die Stadt Lissa gränzenden Dorfgemeinden, daß seitens der Stadtbewohner der Ausdruck des, tiefgefühltesten Dankes für die dem Vaterlande Allergnädigst verliehene Verfassung schon gestern Ew. Königlichen Majestät zu Füßen gelegt worden ist. Wir können' es uns nicht nehmen lassen, diesem Danke auch unsererseits mit dem herzlichsten Gefühle der treuesten Ergebenheit für Ew. Majestät und das König⸗ llche Haus beizutreten, und rufen aus freudigem Andrange und mt deutscher Treue: Gott segne, Gott erhalte unseren Allergnädigsten König! Lissaer Dorf und Grunau, den 9. Dezember 1845. (Folgen 26 Unterschriften.) J

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät wollen huldreichst gestatten, daß die allerunterthänigst unterzeichneten Mitglieder und Vorsteher der hiest⸗ gen evangelischen Gemeinde die Gesinnungen, von welchen sie gegen

1428 Allerhöchstdieselben durchdrungen sind,

Geschieht dies auch erst jetzt, und befinden wir uns daher viel=

in Gegenwärtigem aus⸗

leicht unter den Letzten, welche von Allerhöchstihren Unterthanen mit

dem Ausdruck der Treue und Anhänglichkeit Ew. Majestät Throne

nahen, so geben wir uns doch der angenehmen Hoffnung hin, solches werde in der Königlichen

egenwärtigen betrübten Zerrissenheit dem Herzen Ew. asestät nicht unwillkommen sein, wie wir andererseits es als Pflicht erkennen, daß in unserer bewegten, auf Entscheidung bindrängenden Zeit Keiner, dessen Herz für Ew. Königliche Majestät schlägt, mit der Kundgebung desselben zurückbleibe. .

Ew. Majestät haben stets das Beste Allerhöchstihres Landes und Volkes gewollt und erstrebt. Dies lann von keinem Unbefangenen So zweifeln wir denn auch keinen Augenblick daran, daß Allerhöchstsie bei der Ernennung des Grafen von Brandenburg zum Minister-Präsidenten von den reinsten Absichten erfüllt waren, und können das Geschrei derjenigen nur tadeln, welche gleich bei der ersten Kunde von dieser Ernennung und noch ehe das Ministerium Brandenburg durch Handlungen seine Ge— sinnungen dargelegt hatte, ihr Mißtranen gegen dasselbe laut aus= drückten. Wir hegen die Zuversicht, daß Ew. Majestät Sorgfalt

für des Landes Wohl stets solche Männer zu Ministern wählen werde, welche mit dem klaren Blick in die Bedürfnisse unserer Zeit

und lauteren Absichten zugleich Handlungen verbinden, die das Ver—

trauen des Volfes ihnen zuzuwenden und sie darin zu befestigen geeignet sind.

Wenn aber ein großer Theil der National Versammlung gegen eine durch die Nothwendigkeit leider gebotene Maßregel, die gleich⸗

wohl nur zum Schutze freier Berathung und Beschließung der Na⸗— tional⸗Versammlung selbst von Cw. Majestät angeordnet war, sich

auflebnte und dies wohl gar in einer Weise und durch solche Maß

nahmen that, welche das Land dem furchtbaren Abgrund des Bür—

gerkrieges nahe brachten, so müssen wir darüber unsere entschiedenste Mißbilligung aussprechen unds können in solchen Männern unmöglich echte Volksvertreter erblicken. Der allmächtige und barmherzige Gott, welcher die Geschicke der Fürsten und Völker lenkt nach seinem wei⸗

sen Rath, wolle die so lange bestandenen traurigen Wirren nach sei⸗ nem gnädigen Willen recht bald einer endlichen glücklichen Lösung entgegenführen, zur Freude Ew. Königlichen Re

ät, zur Befesti⸗ ung Allerhöchstihres von Gottes Gnaden gegründeten Thrones, o wie nicht minder zu des ganzen Landes wahrer und dauernder

Geruhen Ew. Königliche Majestät, schließlich die Versicherung huldreichst hinzunehmen, daß dies nicht nur der Ausdruck unserer, sondern entschieden auch der Gesinnungen unserer ganzen Gemeinde ist, und daß wir nur, um die Absendung dieser Adresse nicht noch weiter hinauszuschieben, uns auf die unten folgende geringe Zahl von Unterschriften hahen beschränken wollen.

In tiefster Ehrfurcht ersterben wir.

Ew. Königl. Majestät allerunterthãänigst treu gehorsamste.

Wohlfahrt!

Niederlinxweiler, den 12. Dezember 1848. (Folgen 28 Unterschriften.)

,, ., König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königliche Majestät haben in der unterm 5ten d. M. er⸗ öffneten Staats ⸗Verfassung, deren echt volkathümlichen, Vertrauen erweckenden Sinn wir f empfinden, Ihrem getreuen Volke ein wahrhaft Königliches Geschenk gewährt. Wo eine zum großen Theile treulose Volksvertretung mit ger ng ihrer eigentlichen Aufgabe die wirklichen Bedürfnisse des Landes zu verdunkeln sich bemühte, hat Ew. Majestät fester Wille, das heldenmilthige Ausharren Ihrer ge⸗ treuen Rathgeber Selbst die Wünsche Ihres Volkes empfunden und in überschwenglich reichem Maße erfüllt.

Das danken wir Wenige Ihnen, Mächtiger Königlicher Herr! mit Millionen braver Unterthanen aus dem Grunde des alten echt Preußischen Herzens, dessen höchster Stolz die Ehrfurcht vor dem Begnadigten Gottes ist.

Möge der Allgütige dafür Ew. Masestät weise Regierung, wie früher so ferner, in seinen Schutz nehmen.

Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste Unterthanen. Leitzlau, bei Magdeburg, den 12. Dezember 1848. (Folgen 50 Unterschristen.)

Ew. Majestät haben dem Lande eine freie Verfassung auf breitester demokratischer 566 verheißen. Diese Verheißung ist durch die Verfassung vom 5. Dezember und die in Verbindung mit derselben publizirten Wahlgesetze erfüllt und das Königliche Wort vollständig gelöst. Wir zweifeln nicht, daß im ganzen Lande dies Königliche Geschenk mit Freude und Dank entgegengenommen werden wird. Unsererfeits fühlen wir uns gedrungen, unsere Befriedigung mit dankerfülltem Her⸗ zen in tiefster Ehrfurcht auezusprechen. Ew. Majestät allergehorsamste Einwohner von Stolp. Stolp, den 9. Dezember 1848. (52 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Gefühle des festen Vertrauens, der Liebe und Treue sind es, die uns antreiben, unsere Gesinnungen zu den Füßen des Thrones niederzulegen. Ew. Königliche Majestät haben uns im März d. 3 die Constitution verliehen und uns dadurch zu dem freiesten Volke Europa's erhoben; und diese Freiheiten sind durch die Proclamation vom 11ten v. M. von Ew. Majestät von neuem bestätigt. Wir zweifeln nicht an der Wahrheit dieser Versprechungen, und nehmen die vom 5ten d. M. von Ew. Majestät verkündete Verfassung, als das schönste Zeugniß dafür, mit Dank und Freude auf. Obgleich es noch immer Einige giebt, die Ungesetzlichkeit und Unordnung ins Land zu bringen suchen, so werden dennoch wir Samen, ein echter Stamm der Preußen, uns durch keine anarchischen Bestrebungen in der Treue zu unserem angestammten Königshause wankend machen lassen, son⸗ dern jede dergleichen Angriffe mit Muth und Entschlossenheit entge⸗ gentreten, denn wir sind bereit, wie unsere Väter vor 35 Jahren, zu streiten mit Gott für König und Vaterland.

Tie wir in Ehrfurcht ersterben

Ew. Königliche Masestät ; treugehorsamste Unterthanen. Strobjehnen, den 16. Dezember 1843. Kirchspiel Pobethen,

Kreis Fischhausen. (Folgen 84 Unterschriften.)

Hohes Staats- Ministerium! Einem Königlich hohen Staats-Ministerium erlauben wir uns,

Abschrift der von uns und der Stadtverordneten Versammlung un

term bten d. Mts. an Se. Masestät den König gerichtet . Adresse zu überreichen, die ne el e lig noch 9 e,, 9 funden hat, welche die hiesige Bürgerschaft, lnsbesondere den Grund⸗ besitz, repräsentiren, mit der ganz gehorsamsten Bitte; die Unterschriften nachträglich zur Kenntniß St. Königli⸗ chen Majestät bringen zu wollen.

Außerdem wagen wir es, Einem hohen Staats-Ministerium un— seren ehrfurchtsvollsten Dank und unsere tiefste Verehrung auszu— sprechen, dafür: daß Höchstdasselbe in den Tagen der Gefahr mit wahrer Hingebung und reinster Selbstverleugnung, voll Heldenmuth und Kraft, den Königlichen Thren schützend umgab und das Vaterland vem nahenden Verderben, vom drohenden Untergange errettete.

Die Namen der Männer, die solcher Großthaten fähig waren, werden in unvergänglicher Ehre fortleben von Geschlecht zu Ge— schlecht, und das Buch der Weltgeschichte wird sie, zum ewig ruhm⸗ vollen Gedächtniß, aufzuzeichnen nicht vergessen!

Bernau, den 20. Dezember 1848.

Der Magistrat.

An Ein Königliches hohes Staats-Ministerium

zu Berlin.

Ein Königliches hohes Staats-Ministerium hat in einem sehr gefahrvollen Augenblicke sich als verantwortlicher Rathgeber der Krone mit der größten Vaterlandsliebe hingegeben.

Die unterzeichneten Einsassen des pyritzer Kreises fühlen dies tief, Lund werden wir stets der Männer mit Dankbarkeit gedenken, welche unser geliebtes Vater and vom ersichtlichen Untergange errettet haben. Ein hohes Staats-Ministerium wird, so hoffen wir mit Zu— versicht, fortfahren, den jetzt eingeschlagenen Weg zu verfolgen, um so die Wunden heilen zu lassen und die Schmach zu tilgen, welche durch das Verfahren böswilliger und verirrter Männer das Vater— land hat erdulden müssen.

Pyritz, den 14. Dezember 1818.

Der Magistrat.

Der Adresse des Magistrats und der Stadtverordneten zu Soest vom 11. Dezember, Beilage zu Nr. 226, S. 1354, Sp. 1 und 2 sind die Amtsverordne en des Amtes Schwefe, im Kreise Soest, (30 Unterschriften) beigetreten.

(Fortsetzung folgt.)

undes - Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 20. Dez. (D. 3.) 140ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. Vorsißender Wilhelm Beseler zeigt den mit Ende Dezember erfolgenden Austritt des Abgeordneten Thinnes aus Eichstädt an. Die gestern von den Abtheilungen erwählten Mitglieder des Ausschusses zur Begutachtung der ministeriellen Vorlage in Bezug auf die österreichischen Verhält— nisse sind die Herren von Linde, Barth, Paur, Somaruga, Christ⸗ mann, Rüder, Giskra, Hildebrand, von Buttel, M. Simon, Reitter, Venedey, Rheinwald, Kirchgeßner, Makowiezka. Aus ihrer Mitte ist Herr Kirchgeßner aus Würzburg zum ersten, Herr Hildebrand aus Marburg zum zweiten Vorsitzenden und Herr Max Simon aus Bres— lau zum Schriftführer bestimmt worden. .

Die Berathung wendet sich sodann ohne Aufenthalt der zweiten Lesung der Grundrechte zu. Unter den zu 8§. 35 gestellten Verbesse— rungsanträgen ist der Förster's aus Hünfeld: „Aufgehoben ohne Entschädigung ist das Recht der wilden Fischerei in nicht schiffbaren Flüssen zwischen fremdem Grundeigenthum.“ Der Förstersche Zusatz wird verworfen. Desgleichen unter allgemeiner Heiterkeit ein Antrag von Lind e's, darauf, daß ein Reichsgesetz die Ausübung der Jagd im Umfange der Reichs-Festungen regele. Hingegen wird unvcrän— dert die Fassung der Ausschuß-Mehrheit angenommen, nur mit der Anfügung des Schlußzusatzes von Ziegert, wodurch die Bestelluug des gun regf⸗ als eines dinglichen Rechts an fremdem Grund und Boden für immer verwehrt wird. Der Paragraph lautet demnach, so wie er zum endgültigen Beschlusse erhoben ist:

5. 365. Im Grundeigenthum liegt die Berechtigung zur Jagd auf eigenem Grund und Boden.

Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden, Jagd— dienste, Jagdfrohnden und andere Leistungen für Jagdzwecke sind ohne Entschädigung aufgehoben.

Nur ablöabar jedoch ist die Jagdgerechtigkeit, welche erweislich durch einen lästigen, mit dem Eigenthümer des belasteten Grundstücks abgeschlossenen Vertrag erworben ist; über die Art und Weise der Ablösung haben die Landes -Gesetzgebungen das Weitere zu be— stimmen.

Die Ausübung des Jagdrechts aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und des gemeinen Wohls zu ordnen, bleibt der Landes— geset gebung vorbehalten. ö.

Die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden darf in Zu unft nicht wieder als Grundgerechtigkeit bestellt werden.

§. 36 behandelt die Fideikommisse, und auf die Diskussion dar⸗ über wird nicht verzichtet. Dem Büreau ist leider die Liste der für den Paragraphen eingezeichneten Redner für den Augenblick abhanden gekommen, doch ist den Mitgliedern des Präsidiums so viel erinner⸗ lich, daß Herr Moritz Mohl in erste Linie darauf stand. Von der lachenden Bewegung des Hauses unbeirrt, die durch diese Mitthei⸗ lung e, wird, spricht Moritz Mohl sein tiefes Bedauern darüber aus, daß die Fideikommisse nach dem Auesschuß⸗Vorschlage für die großen Familien wenigstens erhalten bleiben sollen.

von Vincke: Die Grundrechte sollten doch ö die in⸗ dividuelle Freiheit erweitern, anstatt sie zu beschränken. Zu dieser Freiheit aber gehört nothwendig das Recht der freien Verfüguns über das Vermögen. Also auch die Errichtung von Fideikommissen müßte jedem Deutschen nachgelassen sein, und gerade in dem beson⸗ deren Vaterlande, welchem Herr Mohl angehört ich glaube, er ist ein Schwabe (Gelächter) spricht sich nicht blos der Adel, sondern sprechen sich auch die Bauern lebhaft für die Erhaltung der sidei⸗ kommissarischen Rechte aus. . ;.

„Man hat sich“, fährt der Redner fort, „auf die national - öko⸗ nomischen Vortheile berufen. Aber die Frage, ob große oder kleine Güter der National ⸗Oekonomie am zusagendsten sind, wird einfach darauf hinauskommen, daß weder das Eine, noch das Andere un⸗ bedingt als richtig anzunehmen ist. Die Frage wird vielmehr nach Verschiedenheit der Gegend, der Sitten und der Bedürfnisse zu beantworten sein. Wie in den Fabrikgegenden die e aßen der Güter sich empfiehlt dies ist in meinem Wahlkreise selb der Fall so wird umgekehrt in den ackerbautreibenden Gegenden die Erhaltung des größeren Grund -Eigenthums der Bo⸗ denkultur und der allgemeinen Wohlfahrt förderlich sein.“ Herr von Vincke führt diesen Gedanken, der bei der ersten Lesung der Grund⸗ rechte keine Berücksichtigung gefunden, etwas näher aus, worauf er weiter erklärt:

„Wenn ich aus Gründen der Zweckmäßigkeit, denn von anderen Zweite Beilage

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. . Jahr. 8 Rthlr. I Jahr. n allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preuszisch er

Stants - Anzeiger.

235.

Berlin, Sonntag den 1. Dezember Abends

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗ Straße Nr. 57.

1848.

Morgen wird kein Blatt des Preußischen Staats⸗Anzeigers ausgegeben.

/ r 0 m

K Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Verfügung des Ministers der Unterrichts · Angele⸗ genheiten an sämmtliche Provinzial-Schul-Kollegien und Regierungen. Oesterreich. Wien. Adressen der Ruthenen und der Bürgerschaft von

Lemberg an den in Galizien kommandirenden General. Olmütz. Schreiben des Kaisers Ferdinand an den Grafen Lazansky. Sessen⸗Kassel. Kassel. Der preußische Gesandte' abberufen.

Hessen und bei Rhein. Darm t adt. Vemandlungen der zweiten

Kammer. Sachsen⸗Weimar. Reuß. Gera. Der Hamburg.

lung.

Amtlicher Theil.

Weimar. Landtag.

Hamburg. Verhandlungen der konstituirenden Versamm⸗

Gründung einer Gewerbehalle.

Ausland.

K n 6 2.

Frankreich. National ⸗Versammlu ng. Bewegung vor und in dem Saal. Die Beiträge für die Februar-Verwundeten. * Verwerfung von Verfolgungsgesuchen gigen Mitglieder. Bericht über die Präsi⸗ dentenwahl. Protlamirung Louis Bonaparte's. Erscheinen der neuen Minister. Besteuerungs-Bewilligungen. Bittschriften-Verle⸗ sung. Kredit für Auszahlung rückständiger Lehn . Gehalte. Die Kemmission für die organischen Gesetze paris ildung des neuen Ministeriums durch den instaltirten Präsidenten A, häwmhnaparte und an— dere Ernennungen. Verschläge E. von 6Bei einer Erklärung über

die Finanzzustande. Nachrichten aus l, das er himischtes.

Großbritgnien und Irland. Londe, die Mencht. Diploma— tische Missiöonen. Eiöffnung des nord? nenen n Kongresses. Die neapolitanischsicilianischen Angelegenheist nt n Bie Parlamentswahl Denison's. Vermischt s.

Italien. Rom. Abreise des diplomatischen Schlechter Zustand der Finanzen. mischtes.

i Corps nach Gaeta. Aufrechthaltung der Nuhe. Ver—⸗

. SEisenbahn⸗Berkehr. Börsen⸗ und Handelsg⸗Rachrichten.

Beilagen.

c . , Q -. m e , D m me e, ee, e, · .

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haber Allergnädigst geruht: Dem Kurfürstlich hessischen Hosmarschall von Heeringen den Orden zu verleihen.

Se. Majestät der König haben bei dem Ausscheiden des Wirk⸗ lichen Geheimen Ober⸗Justizraths Dr. Simon aus seinen bisheri⸗ gen Stellungen als vortragender Rath im Justiz-Ministerium und als Rath bei dem rheinischen Revisions- und Cassationshofe Aller— höchst bestimmt, daß derselbe den Vorsitz bei der Immediat-Justiz⸗ Examinatione-Kommission noch ferner behalte, und ihm zugleich den Charakter eines Präsidenten dirssr Kommission zu verleihen geruht.

Uichtamtlicher Theil. Dent eh land.

Preußen. Berlin, 24. Dez. Der Minister der Unter⸗ richts-Angelegentzeiten hat folgende Verfügung an sämmtliche Pro⸗ vinzial⸗Schul-Kollegien und Regierungen erlassen:

Die allgemeine Theilnahme an der Entwickelung der politischen Verhaältnisse unseres Staats hat sich in allen Sphären des öffentlichen Lebens geltend gemacht, und auch die Schule ist davon nicht unbe— rührt geblieben. Es ist dies eine völlig naturgemäße Erscheinung. Aber es kommt darauf an, über den allgemeinen Interessen nicht die eigentlichen Aufgaben der Schule aus dem Auge zu verlieren. Der Schule, von der Elementar- und Volksschule an bis zu den Gym— nasien, ist die Aufgabe gestellt, die ihr anvertrauten Zöglinge nicht allein mit Kenntnissen, welche durch spätere wissenschaftliche Studien oder im praktischen Leben erweitert und ergänzt wer⸗ den können, auszurüsten, sondern auch, was das Wesentlichste ist, sie zu Staatsbürgern zu erziehen, welche die Religion, die Sitte und das Gesetz achten, ihr Vaterland und ihren Fürsten lieben, welche den Willen und die Kraft besitzen, ihr eigenes Hauswesen zu leiten und mit edler Hingebung sich dem Wohl der Gemeinde und des Staats zu widmen. Daß die Schule dieser Aufgabe genüge, verlangen mit Recht die Aeltern, die Gemeinden und Bezirke, sür deren Kinder sie errichtet sind.

Die Staats -⸗Regierung hat dafür zu sorgen, daß ihre Institu⸗ tionen dem Zwecke und die Organe, denen der Unterricht und die Erziehung anvertraut ist, ihrem Berufe entsprechen. .

Das preußische Schulwesen hat, wie selbst von dem Auslande anerkannt worden ist, der besonderen Obsorge der Regierung nicht entbehrt. Sie wird ihm auch ferner gewidmet bleiben, und es steht zu erwarten, daß die Mängel, welche sich neben großen Vorzügen herausgestellt haben, nach den Grundbestimmungen der neuen Staats. Verfassung und den noch zu erlassenden Spezial-Gesetzen, so weit die Bedingungen des Erfolges aller menschlichen Bestrebungen es gestat⸗ ten, werden beseitigt werden. .

Die Regierung Sr. Majestät des Königs hat anch unter den Zewegungen einer neuen Zeit ihren ernsten Willen und ihre rege Theilnahme für das Gedeihen der Schule nicht verleugnet. Sie hat durch die Einleitung umfassender Beratdungen den Lehrern aller Lehr⸗ reise Gelegenheit gegeben, ihre Bedürfnisse und Erfahrungen 'Ulbst zur Sprache zu bringen; sie hat in der neuen Verfassungs⸗ Unkunde der Vollsschule eine würdige und einflußreiche Stellnng ge= sichert, und sie wird unausgeseßt darauf Bedacht nehmen, dem Lehr=

stande aller Unterrichtskreise ein seinem Bedürfnisse entsprechendes

Auskommen zu verschaffen.

Das Gelingen der Bemühungen, ein nach allen Seiten hin be— friedigendes Schulwesen zu erhaiten, beziehungsweise zu schaffen, hängt aber wesentlich von denen selbst ab, welchen die Leitung, der Unterricht und die Erziehung der Jugend anvertraut ist. Die An⸗ forderungen, welche an diese gemacht werden müssen, sind nicht ge⸗ ring. Der Lehrer an einer öffentlichen Schule muß ne— ben der wissenschaftlichen auch die sittliche Bildung besitzen, die ihn befähigt, seinen Zöglingen in jeder Beziehung zum Vorbilde zu dienen. Er darf keine höhere Aufgabe für sich anerkennen, als, seinem selbsterwählten Berufe treu, im Unterrichte und im Umgange mit seinen Schülern Alles zu vermeiden, was die naturgemäße und gesunde Entwickelung der Jugend irgendwie stören, von ihr nicht be— griffen und richtig gewürdigt werden oder gar auf die Innigkeit des religiössen Gefühls, zu welchem Glauben es sich auch neigen möge, auf die Achtung vor allem Edlen und Guten von nachtheiligem Einfluß sein kann. Wer diese Eigenschaften nicht besitzt und sich anzueignen nicht bemüht ist, hat seinen Beruf als Lehrer verfehlt.

Die Regierung hat es dankbar anzuerkennen, daß die bei weitem größere Zahl der Direktoren und Lehrer den an sie gerichteten An⸗ forderungen entspricht, und in würdiger Haltung auch den nachthei— ligen Einfluß der politischen Aufregung der neueren Zeit von ihren Schulen abzuwehren bemüht gewesen ist. Leider haben aber einzelne Mitglieder des Lehrstandes bie ihnen obliegenben Pflichten aus den Augen verloren und nicht nur bei ihrer Betheiligung an den politi⸗ schen Parteikämpfen die gesetzlichen Schranken überschritten, sondern sind selbst, unter Mißbrauch ihres Amtes, so weit gegangen, ihren, mit der bestehenden Staats-Verfassung nicht übereinstimmenden An= sichten bei der unreifen und unerfahrenen Jugend Eingang zu ver⸗ schaffen. Ja, es ist sogar vorgekommen, daß Aeußerungen gegen die Jugend gethan worden, welche als auf eine Unterdrückung alles , und vaterländischen Gefühles überhaupt berechnet er— chlinen.

Einer solchen Verkennung der dem Lehrstande ebliegenden Pflichten darf, wo sie in Thatsachen sich kundgiebt, nicht stillschweigend zugesehen werden.

Die Verfassung des Landes hat der individuellen Freiheit der Meinungen und der Aeußerung derselben ihr gesetzliches Gebiet an— gewiesen, innerhalb dessen die alleen Staatsbürgern zustehenden Be⸗ rechtigungen auch dem Lehrstande gleichmäßig gebühren. JZür solche persönliche Meinungen und Ueberzeugungen und der Aeußerung der⸗ selben auf dem Gebiete der allgemeinen gesetzlichen Freiheit also außerhalb des besonderen Amtes als Lehrer kann eine Zu⸗ rechnung und Verantwortlichkeit auf dem Gebiete der Dienstdisziplin nicht stattsinden.

Die Ueberschreitungen des Gesetzes, welche sich ein Lehrer außer⸗ halb seines Amtes in politischer Beziehung zu Schulden kommen läßt, verfallen den Gerichten, und eine Rückwirkung auf die amtliche Stellung des Beschuldigten kann nur dann und in dem Maße statt⸗ finden, als nach den Gesetzen der richterlich festgestellte Charakfter des Verbrechens und die Art oder das Maß der vom Richter ver— hängten Strafe eine solche gebietet.

Was dagegen das Verhalten der Lehrer im Amte anlangt, so hat das Land vor Allem ein Recht, zu fordern, daß die Jugend des⸗ selben in Zucht und Sitte und in Achtung und Gehorsam gegen die bestehende Verfassung des Landes und seine Gesttze erzogen werde.

Der Minister, dem die obere Leitung des Unterrichtswesens an— vertraut ist, ist den Vertretern des Landes verantwortlich auch dafür, daß diese unwandelbaren sittlichen Grundlagen aller Jugend⸗ Erziehung mit Ernst gewahrt werden. Sollte daher ein Lehrer, im Widerstreit seiner persönlichen Meinung mit der bestehenden Verfas⸗ sung des Landes, sich nicht enthalten können, diese seine Ansichten in die Verwaltung seines Amts zu übertragen und der ihm an- vertrauten Jugend, statt Achtung vor dem Gesetz, feindselige Gesin— nungen gegen die verfassungsmäßigen Einrichtungen des Landes ein— zuflößen: so werde ich, eingedenk der auf mir ruhenden Ver— antwortung, gegen einen solchen Mißbrauch des Lehramtes, in— sofern derselbe nicht den Charakter eines gerichtlich zu ahndenden Amtsverbrechene annimmt, im Wege der Dienst Disziplin mit unnachsichtlicher Strenge einschreiten. Eben so muß ich es von den Königlichen Provinzial-Schul-ollegien und den Königlichen Regie⸗ rungen fordern, daß sie innerhalb ihres Amtskrejses in gleicher Wise verfahren.

Für die Form eines solchen, auf die Verletzung der besonderen amtlichen Pflichten gegrndeten Verfahrens, dienen für jetzt und bis das in der Verfassungs-Urkunde vorbehaltene, den im Februar künf⸗ tigen Jahres sich versammelnden Kammern vorzulegende Unterrichts⸗ Gesetz entsprechendere Formen begründet haben wird, die bisher in Kraft bestandenen Vorschriften über das Disziplinar-Verfahren gegen Lehrer zur Richtschnur.

Ich veranlasse die Königlichen Regierungen und die Köuiglichen Provinzial-Schul-Kollegien die Direktoren und Vorsteher der Unter⸗ richts- und Erziehungs-Anstalten ihres Ressorts, so wie die Schul⸗ Inspektoren, von den hier ausgesprechenen Grundsätzen in Kenntniß zu setzen, damit diese weiter das gesammte Lehrerpersonal davon uns terrichten, und spreche ich schließlich die Hoffnung aus, daß der in der großen Gesammtheit des preußischen Lehrerstandes wohnende Geist der Sitte und Ehrenhaftigkeit die Kraft haben werde, auch die Ein⸗ zelnen vor Verirrungen zu bewahren.

Berlin, den 20. Dezember 1848.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten. (gez) von Ladenberg. An sämmtliche Königliche Provinzial⸗ Schul- Kollegien und Königliche

Regierungen.

DOesterreich. Wien, 21. Dez. Die Wiener Zeitung theilt auch Folgendes mit: Die Haupit-Versammlung der Ruthenen und die Bürgerschaft von Lemberg haben an den kommandirenden General in Galizien, General der Kavallerie, Baron Hammerstein, nachstehende Adressen überreicht:

„Adresse der Ruthenen. Ew. Excellenz: Die von der unseligen Idee der Wiederherstellung Polens in den alten Gränzen beseelte unverbesserliche polnische Partei, welché in dieser Tendenz schon in den verflossenen Decen- nien mehrfache bedauerl iche Störungen hervorgerufen hat, ergriff hastig die gestatteten Freiheiten zum Vorwande, einen Auͤfstand zur Losreißung Gali⸗ ziens zu organisiren. Diesen revolutionairen Bestrebungen legte das Auf⸗ treten der ruthenischen Nation für ihre eigene Nationafität und das Fest⸗ halten an das constitutionelle Oesterreich wesentliche Hindernisse in den Weg, rastlos sind daher die Bemühungen der Polen, die volksthümliche Entwickelung der Ruthenen zu unterdrücken, allen Bewohnern das Polenthum aufzudringen und alle revolutionairen Elemente zusammenzuschaaren. Bei dem duldenden Ver= halten der Landesbehörden war es dieser Partei möglich, unter dem Namen einer Nationalgarde eine polnische Revoluͤtions-Armee zu bilden, Emigran⸗ ten und Ueberläufser ins Land zu ziehen und die Jugend durch allerlei Vor⸗= spiege ungen und Verlockungen für ihre Zwecke zu gewinnen. Straflos blic⸗ ben die schändlichsten Beschimpfungen, Verfolgungen, persönliche Angriffe und Gewaltthätigkeiten gegen die unschuldigsten dieser Partei unbeliebigen Individuen. Selbst die Versammlung der ruthenischen Gelehrten in Lem- berg war den heftigsten Anfechtungen dieser Partei ausgesetzt, und ihre Be—= rathungen zur Hebung der ruthenischen Literatur konnten nur unter dem besonderen von Ew. Ercellenz gewährtem Schutze mit Sicher- heit abgehalten werden. Lemberg, die Hauptstadi im ruthener Lande, ward zum Sammelplatze der Anarchisten, der Heerd der Re⸗ volution und gewann immer mehr das Ansehen eines seindlichen Lagers. Mit jedem Tage trat die polnische Revolutions Partei feindseliger gegen die Regierung, gegen die Ruthenen und alle Gutgesinnten auf, offen und unverholen predigte ihre zügellose Presse den Aufstand. Endlich brach der schon lange vorbereitete und angetündigte Ausstandsversuch los und hat das kräftige Einschreiten des K. K. Militairs und die Katastrophe des 2. Novembers erzwungen. Die energischen und zweckmäßigen Anordnungen Ew. Excellenz und die Tapferkeit und musterhafte Haltung der Garnison, in deren Reihen auch zugleich die Ruthenen mittämpften, machten die ver= brecherischen Pläne der Hochverräther zu nichten. Die getroffenen gemäßen Verfügungen verhüteten ein unabsehbares Unglück, welches die Empörer der Stadt und dem ganzen Lande zuzuführen im Begriffe standen. Ew. Excellenz haben dem anarchischen Zustande ein Ende gemacht, Ruhe und Ordnung nicht nur in der Stadt Lemberg, sondern in der ganzen Provinz hergestellt und das so sehr geschwächte Ansehen der Regierung gehoben. Die von Ew. Excel. lenz ergriffenen weisen Maßregeln gewähren Schutz der persönlichen Sscher= heit und des Eigenthums und verschafften Achtung den Gesetzen. Bei so gestalteten Umständen möge dieser Ausnahmezustand bis zur gänzlichen festen Regelung der Verhältnisfe und gehöriger Kräftigung der Ämtswirksamkeit der kompetenten Landesbehörden dauern. Jeder Gutgesinnte ist von dem lebhaftesten Gefühle der Dankbarkeit für Ew. Ercellenz durchdrungen in⸗ niger und unaueloschlich hebt dieses Gefühl die Brust eines jeden Ruthenen bei dem Bewußtsein, daß Ew. Excellenz durch den Sturz dieser Partei die Inte gtitãt Oester⸗ reichs wahrten, die freiere Entwickelung des constitutionellen Lebens ermög- lichten und die Nationalität der Ruthenen schirmten. Auch der tapferen Garnison für ihre Aufopferung zollt die ruthenische Nation ihre volle An— erkennung. Geruhen daher Ew. Excellenz von der Hauptversammlung der Ruthenen im Namen der ruthenischen Nation Galiziens den Ausdruck des unbegränzten Dankes und der tiefsten Ehrerbietung mit der Versicherung anzunehmen, daß die Annalen des Wiederauflebens der ruthenischen Ra? tionalität den Namen Ew. Excellenz als ihres Beschützers verewigen wer— den. Lemberg, den 1. Dezimber 1848.“ ö

„Adresse der Bürgerschaft von Lemberg. Umwälzungs-Partei, welche die Ruhe der Hauptstadt Lemberg und der ganzen Provinz durch längere Zeit gefährdete, benutzte die durch die neue sten Ereignisse hervorgerufenen Bewegungen, sich zum Aufstande vorzuberei= ten und unter dem Vorwande der bewilligten Nationalgarde eine Revolu— tions-Armee zu bilden. Bei der ersten Aufregung gelang es derselben, sich die Herrschaft über die Gemüther und Handlungen der Bewohner Lem bergs zu bemächtigen. Sie drängte sich durch ihr Organ, die Rada narodowa polska zwischen die Regierungs-Behörden und die Bevölkerung Lembergs ein, und maßte sich die Vertretung der Stadt und der Bevölkerung des Landes an. Lemberg wurde zum Tummelplatze der anarchischen Wühle⸗ reien. Ihre Schaaren vermehrten sich durch herbeigezogene polnische Emi⸗ granten und Eindringlinge vom Auslande, die auf Kosten der Stadt und des Landes durch allerlei Erpressungen erhalten werden mußten. Durch den eingeführten Terrorismus übte diese Partei neben den Regierungs-Behörden eine Gewaltherrschaft aus, gegen die schändlichsten Angriffe ihrer Presse, gegen personliche Insulten, allerlei Ver- letzungen der Gesetzlichkeit und offenbare Gewaltthaten war kein Schutz, keine Genugthuung zu finden, es wurden selbst Uebergriffe gegen die Re—= gierungs Organe und Regierungs-Behörden geduldet und den Aufreizun⸗ gen zum Ausstande durch Plakate und Zeitungsblätter freier Spielraum gelassen. Duich diese Vorgange wurden gutgesinnte und einsichts volle Bür= ger eingeschüchtert und niedergehalten, und waren nicht im Stande, ohne Hülfe der Regierung dieses despotische Joch abzuschütteln. Die schrecklichen Folgen der Willkür-Herrschaft der polnischen anarchischen Partei traten deut= lich hervor; die studirende Jugend, Handwerksgesellen uͤnd Handwerks bur= schen wurden durch Corruption und Vorspiegelungen irregeführt, und durch trügerische Hoffnungen unter der Maske des constizutionellen Fort= schrittes ein Theil der Bewohner Lembergs am Gaͤngelbande ge— führt. Nicht nur, daß durch die bestaͤndigen Unruhen Gewerbe und Handel stockten und der Kiedit versiegte, so verlor auch Lemberg den früheren Charakter einer friedlichen, der österreichischen Regierung treu erge⸗ benen Stadt, welche nach gestatteten constitutionellen Freihriten jedoch nur im gesetzlichen Wege strebt. Ein beständiges Waffengetöse und Herumzichen bewaffneter Schaaren ferner öffentliches und heimliches Werben fur die akademische Legion und zwangsweises Auffordern zu der mit polnischen Ab- zeichen ausgeschmückten und meistentheils unter den durch allerlei Machina—= tionen aufgedrungenen polnischen Kommandanten der Umwälzungs-Partei stehenden Nationalgarde boten vielfältig das Bild eines Lagers der polni= schen Revolutions Armee dar. Den Meistein wurden die Gesellen, den Herrschaften die Bedienten abwendig gemacht, wer nicht dem Polenthum huldigte und der Vermehrung der polnischen Nationalgarde das Wort redete, wurde als Venräther der Nation behandelt. Bei diesen Bestrebungen und vielfachen Aufreizungen mußte es allerdings zum Ausbrüche kommen. Die, von den Führern der polnischen Umwälzungs-Paitei lange beab— sichtigte, wenn auch übel vorbereitete Empörung brach endlich an 2ten d. M. los deren erster Anfall gegen die Spmbole der Kaiserlichen Regie=

Ew. Excellenz! Die polnische