selbe Periode auf monatlich 500 Fl. und das Fou⸗
. s- Kriege ministeriums auf monatlich 83 Fl. 20 Kr.
ragegeld des Reich
. Kosten, welche der Stadt Frankfurt durch die von
ichs Minister der Justiz veranlaßte Zuziehung von Hülfas⸗
— * — — Verbrechen und Vergehen des 16ten und 18. Septembers I. J. betreffenden Untersuchung entstanden sind, auf ; übernehmen und das Reichs Justizministerium zu
. ma ü ; —— 9 Betrag dieser Kosten in dem nächsten Budget in . ind Ausgabe vorzusehen. 6 ö Ein gnechn, wine neee, auf 27466 gl. 42 Kr. bereit
sst, so schließt die Berathung über das Budget damit, daß 6 lc 6 durch Matrikularbeiträge und die des- falls vom Reichs⸗Minister der Finanzen zu erlossende Verordnung ge⸗ nehmigt wird.
Danach wird zur Berathung des Verfassungs⸗Entwurfes: Arti— fel VI. §. 20 vom Reichstage, geschritten.
Zum Beschluß erhoben werden die folgenden Paragraphen:
S8. 20. Der Reichstag versammelt sich jedes Jahr am Sitze der Reichs⸗Regierung. Die Zeit der Zusammenkunft wird vom Reichs⸗ Oberhaupte bei der Einberufung angegeben, insosern nicht ein Reichs⸗ gesetz dieselbe festsetzt. Außerdem kann der Reichstag zu außeror⸗ dentlichen Sitzungen jeder Zeit vom Reichs⸗Oberhaupte einberufen werden.
§. 21. Das Volkshaus kann durch das Reichsoberhaupt aufge⸗ löst werden. In dem Falle der Auflösung ist der Reichstag binnen drei Monaten wieder einzuberufen.
8. 22. Die Auflösung des Volkshauses bat die gleichzeitige Vertagung des Staatenhauses bis zur Wiederberufung des Reichs⸗ tags zur Folge. Die Sitzungsperioden beider Häufer sind die⸗ selben. §. 23. Das Reichsoberhaupt bestimmt das Ende der Sitzungs⸗ periode des Reichstags.
Goltz aus Brieg stellt einen Antrag an den Gesetzgebungs— Ausschuß in Bezug auf die sich häufenden politischen Unterfuchungen. Von Wuttke aus Leipzig wird ein Schreiben an den Präsidenten verlesen, in welchem er sich beklagt, daß ein von ihm eingereichter Antrag nicht gedruckt und dadurch dem hohen Hause vorenthalten worden sei. 235 Uhr Nachmittags wird darauf die Sitzung ge— schlossen. Morgen: fortgesetzte Berathung über den Ver fassungs⸗ Entwurf.
Frankfurt a. M., 22. Dez. (D. 3.) ist gestern Abend nach Olmütz abgereist.
Herr von Schmerling
Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 18. Dezember. Auf der Ministerbank: Stadion, Krauß, Thinfeld. Der Präsident des Constitutions-Ausschusses hat mitgetheilt, daß dieser schon heute Nachmittag hofft, mit seinem Elaborat fertig zu werden. Es dürfte deshalb schon Donnerstag den 21. Dezember die erste Lesung der Grundrechte auf die Tagesordnung gesetzt werden können. Sieb er „Das Elend im böhmischen Erzgebirge ist sprüchwörtlich geworden. Es ist ihm aber stets nur eine palliative Abhülfe zugekommen; denn eine gründliche läßt sich nur von der Hebung seiner zwei Haupt- Erwerbszweige hoffen. Der Bergbau gehört dahin.“ Er spreche nun die Ueberzeugung aller Bergwerkskundigen dahin aus, daß der Flor der Bergwerksstadt Joachimsthal nur deshalb gesunken, weil der Bergbau oberflächlich getrieben werde. Im Interesse von 60,000 hungernden Menschen, im Interesse des Aerars selbst, stelle er die An⸗ frage, was das Ministerium zur Hebung des Bergbaues im Erz- gebirge thun werde. Thin feld: Nach der gewöhnlichen Verfahrungs⸗ weise des Ministeriums ersuche auch er, Ddiese Anfrage ihm schrift⸗ lich zu übergeben, er werde sie sodann beantworten. Ber Berichter⸗ statter des Finanz-Ausschusses, Szabel, schreitet nun zur ersten Lesung des „Berichtes über das Ansuchen des Finanzministeriums, ihm einen Kredit von 80 Millionen zu bewilligen.“ Wir haben diesen Bericht des Finanz-⸗Ausschusses in seiner ganzen Vollständigkeit bereits mitge— theilt. Hagenauer stellt das Ansuchen, daß die zweite Lesung in drei Tagen erfolgen möge. Angenommen. Jonak frägt on, wie es den Journalisten möglich geworden sei, diesen Antrag früher der Oeffentlichkeit zu übergeben, als er hier verhandelt wurde. Er finde darin, gelinde gesagt, eine Indiscretion. (Oho! Gelächter.) Smolka: Es sei dies ganz natürlich, da derselbe schon Freitag, den 15ten, im Drucke erschien und den Abgeordneten mitgetheilt wurde. Jonak: Jedenfalls wünsche er, daß keiner der Abgeordneten dazu mehr die Hand bieten möge. (Oho! und Gelächter. An der Tagesordnung ist die britte Lesung der Geschäftsordnung. Im 8§. 79 beantragt die Kommission, daß die Abstimmung durch Namens- Aufruf von 49, die durch Kugelung von 86 Mitgliedern unterstützt werde. Die Abstimmung durch Kugelung hat den Vorzug vor jener durch Namens⸗Aufruf. Ziemiaklkowski: „Wir sind den Völkern Offenheit und Oeffentlichkeit schuldig. Dieselbe hat nicht blos bei der Verhandlung, sondern auch bei' der Abstimmung stattzufinden. Nur als Ausnahme kann die Geheimhaltung der Ab⸗ stimmung, die Kugelung, stattfinden; hier will man die Ausnahme zur Regel machen.“ Schon durch die Bestimmung rücksichtlich des Schlusses der Debatte sei die Redefreiheit vernichtet worden, jetzt dürfe der Abgeordnete nicht einmal mehr Ja oder Nein sagen. We⸗ nigstens für diesmal, vielleicht zum letzten Mal, verlange er dieses Recht, indem er namentliche Abstimmung in dieser Frage beantrage. (Beifall auf, der Linken. Paul: In vielen Fällen? würden sich viele Mitglieder nicht der Abstimmung entweder offen oder durch Fortgehen enthalten haben, wenn ihnen nicht durch den Namens — Aufruf ein moralischer Zwang auferlegt würde. In vielen Parlamenten, auch in England, habe man bl Kugelung porgezogen. Barkow ski; Man soll sich nicht mit ber Meinung in, die Urne slüchten, wie die römischen Senatoren. (Bravo.) Es würde uns dann Nichts mehr übrig bleiben, als Proteste einzulegen, um sich vor den Provinzen zu rechtfertigen. Selinger: Die Ab—
stimmung durch Namensaufruf hat viele Gehässigkeiten herbeigeführt;
viele Anlässe zu leidenschaftlichen aufregenden Strnen werden dadur
beseitigt werden, wenn die geheime Abstimmung eingeführt . Bortosch: Der Namensaufruf erprobt den moralischen Muth, die Gewissenhaftigkeit des Abgeordneten. Wer sich terrorisirt fühlt ist nicht gezwungen, an der Abstimmung Theil zu nehmen. Diejenigen
die jetzt für den Namensaufruf sprechen, bewähren übrigens dadurch ihren Muth, denn sie haben ihn jetzt vielleicht mehr nothwendig bei der Abstimmung, als früher. Während der Dktobertage wurde um dem Vorwande zu begegnen, daß man terrorisirt gewesen wäre, nie Namensaufruf begehrt. In England kämpft man gegen die geheinit Abstimmung, weil sie die schändlichste Corruption bewirke. In ihrem eigenen Interesse muß selbst die Regierung die öffentliche Abstimmung ver⸗ langen, weil sie sonst keine Kontrolle hätte, ob sie auf ihre Freunde zählen könne. (Beifall. Neumann: Abgeordneter Ziemialkowski habe das Recht der freien Meinungsäußerung gewahrt wissen wollen; er habe dieses immer für sich in Anspruch genomnien. (Bravo.) In Bezug auf die Bemerkung des Abgeordneten Borrosch, daß sich die Volks vertreter durch ihre Entfernung der Abstimmung entziehen könnten, müsse er sagen, daß noch nie in einem Parlamente ein sonderbareres
—— vorgebracht worden wäre, als dieses. au
1438
(Bravo. Zischen
der Linken.) Ihr Zischen ist Beifall für mich!“ (OhoT oho) Die Gegenpartei könne sagen: „Gott bewahre mich vor meinen Freunden!“ Der Abgeordnete Borrosch habe gegen sie, anstatt für sie, gesprochen. In den Oktobertagen habe es freilich keine nament⸗ liche Abstimmung gegeben, denn damals waren nur einstimmige Be⸗ schlüsse. Gerade in England habe die freisinnigste 0 die Char- tisten, den Ballot als eine ihrer Forderungen aufgestellt. Der Na— mens- Aufruf sei ja durch Annahme des Fommissions⸗Antrages nicht ausgeschlossen, sondern nur der Kugelung der Vorzug gegeben. Im Interesse der Freiheit wünsche er die Äugelung, damit sie nicht in Proscription, in Terrorismus ausarte. Nicht im Interesse einer Par⸗ tei, sondern in dem der Freiheit, deren Namen so oft mißbraucht wor= den sei. Es gehöre wenig Muth dazu, mit einem gewissen Hintergrunde in gewissen Fragen abzustimmen. Aber vielerlei Kollisionen sei der Abgeordnete zwischen seinem Gewissen und seiner Ueberzeugung auf der einen Seite, und anderen Verhältnissen und Umständen auf der anderen Seite ausgesetzt. Er stimme für den Antrag der Kom⸗ mission, um diese Kollisionen zu verhindern. (Bravo uns Zischen.) Brest!: Als die Geschäftsordnung zum zweitenmale gelesen wurde, habe er sich gegen diese Aenderung erklärt, er thue es jetzt auch, er bleibe sich konsequent. Es sei die heiligste Pflicht des Abgeordneten, dafür zu sorgen, daß in jedem einzelnen Falle die Ktommittenten wis⸗ sen, wie er gestimmt habe. Er gestehe übrigens nicht den Kommit— tenten das Recht zu, von dem Abgeordneten diese oder jene Abstim— mung zu verlangen. Deshalb sehe er hier keinen Terror'smus. Aber eben deshalb sei es die größte Beleidigung für das Haus, wenn man behaupte, einer der Abgeordneten hätte anders gestimmt, wenn er nicht durch Namens⸗-Aufruf hätte stimmen müssen. (Beifall.) Der Abgeordnete Neumann habe zwei Dinge verwechselt rücksichtlich des Ballots: die Abstimmung im Parlamente und die bei den Wah⸗ len zum Parlamente. Bei der letzteren verlangen die Chartisten das Ballot. Die erstere soll öffentlich sein, denn jeder Stimmende sei dem Volke für seine Stimme verantwortlich. Wem man aber die Wahlstimme gebe, das habe man nur mit sich und seinem Gewissen auszumachen, und das Verlangen der Chartisten sei deshalb die ge⸗ heime Abstimmung, weil dann die Gutsherren ihren schändlichen Ein— fluß bei der Ballotage nicht mehr üben könnten. Die Abstimmungen im Oktober haben nicht einstimmig stattgefunden. Es sei dies ein Beweis von dem Muthe und der Pflichterfüllung derjenigen, die in solchen Augenblicken gegen die Mehrheit gestimmt. Der Grund des Abgeordneten Borrosch, daß sich die Abgeordneten vor der Abstim— mung entfernen könnten, sei wohl nicht sfichhaltig. Aber er habe darauf hinweisen wollen, wie einzelne Abgeordnete, anstatt terrorisirt zu sein, durch ihr Hinausgehen die ganze Ver sammlung terrorisirt hätten. Die etwas längere Dauer der Namens⸗Abstimmung sei kein würdiges Ar= gument; übrigens gehe sie schneller vor sich, als die durch Kugelung. (Bei⸗ fall. Hauschild: Auch für den Kommissions-Antrag müsse er die Freisinnigkeit in Anspruch nehmen. Es spreche für den Terro— rismus während der Oktobertage, daß kein Namensaufruf stattgefun⸗ den habe. Es sei damit nur der Wille des Hauses ausgesprochen gewesen, Niemanden der Proscription auszusetzen. Proteste waren auch früher in Masse vorhanden. Er sei der festen Ueberzeugung, daß die Kugelung den Vorzug verdiene. Es gebe eine doppelte Scheu, die Schen vor den Völkern und die vor anderen Gewalten. Die Scheu vor den Völkern sei wieder doppelt. Nicht die Scheu vor der Majorität, sondern die vor einer imposanten Minderheit, die sich Einflüsse anmaßt auf das Haus, die ihr nicht zustehen, sei bier zu fürchten. Endlich könne die Regierung aber eben so gut influiren auf Lie Abstimmung ihrer Beamten. „Wir haben dafur gestimmt, daß Jeder, der ein Amt angenommen habe, noch einmal gewählt werden solle. Diese Ansicht müssen wir auch jetzt festhalten, da der Abgeordnete durch die Annahme eines Amtes sich bei der Abstimmung bewegen lassen könnte. Durch die geheime Abstimmung sind oft ste—⸗ hende Majoritäten gebrochen worden. Die Freunde des Kommissions⸗ Antrages hegen Zweifel an dem Muthe einzelner Abgeordneten; die Feinde desselben an deren Ehrlichkeit und Gewissenhaftigkeit. Was ist ein größerer Schimpf? Ich glaube, das Letztere.“ (Bravo.) Mayer: Das beste Argument für den Kommisstons-Antrag habe Bresil vorgebracht, daß nämlich Niemand bei geheimer Abstimmung anders stimmen werde, als er es bei öffentlicher gethan hätte. Aber was nachher folge, das möge man vermeiden: die Anferti— gung von Proscriptions - Listen. „Es sind hier zwei Prin— zipien im Streite, das der unbedingten Oeffentlichkeit und das der freien Meinungs- Aeußerung. ö der geheimen Abstim— mung flüchten Sie sich in keine Urne. Wir werden weniger durch Namens⸗Aufruf, aber auch weniger geheim abstimmen; wer aufsteht oder sitzen bleibt, thut es öffentlich vor den Augen der Völker. Der Namens- Aufruf ist gemißbraucht worden, diesen Mißbrauch hat man bei der Ballotage nicht in dem Maße zu befürchten. Daß es im Interesse der Regierung sei, die öffentliche Abstimmung zu verlangen, dieses Argument muß ich zurückwessen.“ Der Antrag Paul's, daß die Kugelung 1990 Mitglieder begehren müssen, wenn sie angenommen werden solle, wird angenommen. Die erste Hälfte des Paragraphen bis zum letzten so lebhaft bestrittenen Satze wird angenommen. Die zweite Hälfte lautet folgendermaßen: „Die Abstimmung durch Kuge⸗ lung hat den Vorzug vor jener durch Namens Aufruf.“ Für diesen Satz hat Abgeordneker Ziemialkowski den Namens Aufruf ver⸗ langt. Dies wird angenommen. Es haben 180 Abgeordnete mit Ja, 132 mit Nein gestimmt, 4 haben sich der Abstimmung enthal⸗ ten. Der Antrag der Kommission wird also angenommen. Stadion antwortet auf die Interpellation der dalmatinischen Ab— geordneten rücksichtlich der Stellung des neu ernannten Gouverneurs für Dalmatien. Es solle hierdurch keinesfalls die Selbstständigkeit jener Provinz beirrt werden. Er müsse es aber offen erklären, daß mit jener Ernennung auch dem slavischen Elemente in jenem Lande Rechnung getragen wurde. (Beifall auf der Rechten.) Krauß antwortet auf eine Interpellation Fischer's: „Vie Forstverhältnisse in Salzburg sind jenen in Tyrol sehr ähnlich. Durch die Vermeh—Q rung der Bevölkerung, durch die Umgestaltung der Verhältnisse hat es sich gezeigt, daß die früheren Geseße in dieser Beziehung sich als unstatthaft herausgestellt haben. Deshalb wurden in Tyrol durch einen Erlaß Sr. Majestät dieselben umgeändert. Es wurde eben so wegen Salzburg ein Comité niedergesktzt, bestehend aus Abgeord⸗ neten jener Ministerien, die dabei betheiligt sind, welches heuté seine erste Sitzung hält.“ Er hofft, daß das Resultat seiner Berathungen in demselben Sinne ausfallen werde, wie die Veränderungen in Tyrol, mit denen das Land zufrieden gewesen. Haimerl: Inkerpellationen seien ein mißliebiger Gegenstand geworden. Wegen dieser, hoffe er, werde ihn das Haus entschuldigen. Er mache darauf aufmerksam, welche Inkonvenienzen daraus entstehen müßten, wenn mit der Auf— hebung des Nexus subditelae nicht auch andere Verhältnisse zugleich beseitigt würden. Von den vielen Uebelständen, die hierburch zher= beigeführt würden, z. B. Wald, Jagd-, Teichfrevel, wolle er nur auf, die Schulen und die Lehrer hier aufmerksam machen. Die Lage des Dorsschulmeisters, die von jeher keine beneidenswerthe gewesen, sei jetzt eine wahrhaft be⸗ dauerliche geworden. Er belomme eine Menge von Schreiben, die bitter Sarüber klagen, daß man bei Aufhebung des Unter⸗ thans - Verhältnisses auf Lehrer und Schulen nicht mehr Nüg—
I nahm und sie
dem kläglichsten Schicssal preisgab. Die olfaschule möge nicht als eine Sache der Gemeinde, sondern des Staates behandelt werden. Es solle deshalb dieser Satz in die Grundrechte aufgenommen werden. Um aber für die Gegen⸗ wart mögliche Abhülfe zu treffen, frage er: ob das Ministerium diese Uebelstände zur Kenntniß nehme, und ob es nicht bereit sei, darüber so bald als möglich abhelfende Verfügungen zu treffen? (Anhaltender Beifall. Stadion: Er werde diese Interpellation in der kürzesten Frist beantworten. In der Geschäfté⸗Srdnung wird noch folgender Paragraph von der Kommission beantragt: „Wer bei der Abstimmung durch Namens- Aufruf oder Kugelung bei der Vorlesung seines Namens nicht anwesend ist, darf nachträglich seine Stimme nicht abgeben.“ Angenommen. Pra to will, daß die In— terpellationen, auch, wenn das Ministerium nicht im Hause gegenwärtig ist, dem Büreau übergeben und von diesem dem Hause und dem Ministe—⸗ rium mitgetheilt werden mögen. Die Kommisston beantragt die Ein schaltung folgenden Zusatzes: „Jede Interpellation, welche an den Minister gerichtet werden will, ist in schriftlicher, den Gegenstand kurz und bestimmt bezeichnender Fassung wenigstens 24 Stunden vor der Sitzung bei dem Vorstande einzureichen, der hiervon den betreffenden Minister in Kenntniß setzt. Der Präsident läßt die Interpellation, sobald die Minister anwesend sind, unmittelbar vor dem Uebergange zur Tagesordnung vorlesen und stellt hierauf die Unterstützungsfrage. Wird die Interpellation von wenigstens 50 Mitgliedern unkerstützt, so wird der Interpellant zu einer mündlichen Begründung zugelassen. Eine Interpellation, die nicht hinreichend unterstützt ist, wird hinzer⸗ legt. Schuselka: Das hohe Haus werde sich keine solche Auf— hebung des Interpellationsrechtes gefallen lassen. Diese lange, weit⸗ schweifige Prozedur vernichte dieses große, wichtige Recht. Bor— rosch: Er habe gegen die Büreaukratistrung der Kammer (Bravo!) kein Wort mehr hinzuzufügen, stelle aber folgenden Antrag: „Wir der An— trag gestellt und von 50 Mitgliedern unterstützt, über eine Inter pellation eine Debatte zu eröffnen, so ist dies durch einen Majoritäts Heschluß zu— zulassen.“ Der Zusatz-Antrag Prato's wird angenommen. Der— selbe lautet: „Die Interpellationen an den Minister werden dem Präsidenten schriftlich übergeben; sie werden sogleich vorgelesen und dann dem betreffenden Minister zur Beantwortung mitgetheilt.“ Die Kommission zieht ihren Zusatz-Antrag zurück. Thinfeld erklärt sich gegen den Zusatz Borrosch's. Es stehe ja ohnedies Jedem frei, zu jeder Zeit Anträge zu stellen. Borrosch's Antrag bleibt in der Minorität. Die nächste Sitzung findet Dienstag, den 19. Dezember, statt, da die Grundrechte in den Abtheilungen und dem Constitutions - Aus⸗ schusse bereits berathen sind und deshalb die regelmäßige Folge von Sitzungen wieder zu beginnen hat.
Wien, 21. Dez. Die Wien. Ztg. berichtet: Die Mehrzahl der Wahlmänner im Hauptwahlbezirke Leopoldstadt haben am 5ten d. M. nachfolgendes Mißtrauenevotum an den Reichstags Abgeordneten zu Frankfurt, Dr. Schilling, beschlossen, welches sie dem Gemeinderathe der Stadt Wien zur gefälligen Zustellungs-Veranlassung über⸗ reichten: ö . .
„An den Reichstags-Abgeordneten zu Frankfurt, Herrn Dr. Schilling. Als wir im Mai d. J. zusammentraten, um im Haupt⸗Wahlbezirke Leopold- stadt einen Vertreter Oesterreichs für die deutsche ReichsVersammlung zu Frankfurt zu wählen, waren wir sämmtlich von der Ueberzeugung durch= drungen, daß ein inniger Anschluß an Deutschland wohl höchst vortheilhaft und daher in jeder Beziehung zu fördern sei; daß aber Oesterreich als con- stitutionelle Monarchie in ihrer Gesammtheit aufrecht erhalten, das Interesse aller ihrer Nationalitäten vollständig gewahrt werden müsse Wir haben Sie, Herr Dr, Schilling, als Abgeordneten und Herrn Dr. Berger als Er— satzmnann gewählt, weil wir bei Ihnen nicht blos eine entsprechende politi- sche Bildung und Einsicht in staatliche Verhältnisse, sondern auch den red— lichen Willen voraussetzten, unsere Meinung im vollen Umfange zu vertreten, so wie das Beste der österreichischen Monarchie und unserer Interessen in allen Beziehungen mit Energie zu wahren. Wie die öͤsterreichischen Abge⸗ ordneten in Frankfurt ihre wichtige Sendung erfüllten, wissen wir nun Alle; und wir mußten leider die bittere Erfahrung machen, daß viele derselben die Wohlfahrt Oesterreichs ganz hintansetzten, daß sie nicht einmal von un- seren Zuständen eine klare Ansicht an den Tag legten, ja zu unserem Er— staunen weniger Theilnahme für unsere künftigen Geschicke zeigten, als fremde Deputirte. Wir glauben, daß nur der bedauernswerthen Haltung so vieler österreichischen Abgeordneten die Möglichkeit solcher Beschluͤsse zu⸗ zuschreiben ist, wie sie in Frankfurt zum Ruine unseres Vaterlandes, des oͤsterreichischen Kaiserstaates, ja selbst zum Nachtheile Deutschlands gefaßt wurden. Unter dieser Partei der Abgeordneten mußten wir auch Sie, un— seren Vertreter, sammt dem von uns gewählten Ersatzmanne, erblicken. Verderblichen Theorieen folgend, nahmen Sie keinen Anstand, den 58. 2 und 3 des II. Artikels der Reichs-Verfassung, nach welchen kein Theil des deutschen Reiches mit nichtdeutschen Ländern zu einem Staate vereinigt seir darf und, wenn ein deutsches Land mit einem nichtdeutschen Lande dasselbe Staatsoberhaupt hat, das Verhältniß zwischen beiden Ländern nach den Grundsätzen einer Personal-Union zu ordnen sei, Ihre Zustimmung zu ge— ben. Sie fanden kein Wort für die Berücksichtigung der eigenthümlichen Verhältnisse Oesterreichs, obgleich andere Ehrenmänner sich kräftig gegen den Beschluß verwahrten; daher wir Ihnen öffentlich erklären müssen, daß Sie das Ihnen von uns anvertraute Mandat gänzlich verfehlt, ja mißbraucht, sich also desselben vollkommen unwürdig gemacht haben. Jeder Besonnene hat nun nach bitteren Erfahrungen die Ueberzeugung erlangt, daß nicht mit bloßen rednerischen Floskeln und unausführbaren Theorieen das Wohl der Staaten begründet, die Freiheit gefördert wird, sondern daß zur Befestigung des Wohlstandes der Völker außer einer echten politischen Bildung vorzüg— lich ein redlicher fester Wille gehört, deren Bestes in allen Beziehungen standhaft zu vertreten. Da eine Partei in Frankfurt fortfährt, um einer Idee willen die Vernichtung des geschichtlichen und rechtlichen, durch Jahr= hunderte geheiligten Bestandes deutscher Staaten zum Ziele ihrer Bestrebun gen zu machen, insbesondere den Zerfall des herrlichen Oesterreichs herbei⸗ zuführen, Sie aber zu dieser Partei gehören, so protestiren wir dagegen feierlichst und geben Ihnen unsere tiefste Entrüstung, unser volles Mißtrauen über Ihre Haltung als österreichischen Abgeordneten zu erkennen. Wir sind treu ergeben unserem angestammten Kaiserhause und dessen um uns so hochverdienter ruhmreichen Dynastie, also nicht gesonnen, durch die ge⸗ träumte Personal-Union zu ihrer endlichen gänzlichen Beseitigung auch nur im entferntesten mitzuwirken. Da Sie demnach unserer Meinung ganz entgegen handeln, unser Vertrauen mißbrauchen, so erwarten wir von Ih⸗ rem Ehrgefühle, daß Sie das von uns erhaltene Mandat sogleich zurück- legen ünd den ehrenvollen Posten eines Abgeordneten einem Anderen, für unser Vaterland Bessergesinnten überlassen, weil wir es als unsere heiligste Pflicht betrachten, für die Aufrechterhaltung der constitutionellen österreichi⸗ chen Monarchie in ihrer vollen Kraft und Größe mit unserem Leben und Eigenthum einzustehen. Wien, 6. Dezember 1848. Die Wahlmänner im Haupt⸗-Wahlbezirke Leopoldstadt.“
Die Agramer Zeitung entlehnt der Pe vom 8. Dezember nachstehenden Reichstagsbeschluß Journal des Lloyd, als Aktenstück, seinen Le halten zu dürfen glaubt: ;
„Aus Druckschriften, welche auf Privatwegen in das Land gekommen, ist es zur Kenntniß des Reichstages gelangt, daß Ferdinand J., Kaiser von Oesterreich und König von Ungarn, dieses Namens der Fünfte, am 2ten des l. M. in Olmütz dem österreichischen Kaiserthrone entsagend, in einem von dem österreichischen Minister Schwarzenberg kontrasignirten Manifeste alle seine Völker ihrer Verpflichtungen gegen ihn, so wie alle Stagtsbeamte des ihm geleisteten Eides der Treue, fuͤr enthoben erklärt. Und gleichzeitig hat er erklärt, daß sein jüngerer Bruder, Franz Karl, Erzherzog von Oester⸗ reich, zu Gunsten seines ältesten Sohnes, Erzherzog Franz Joseph, glzich= falls abdizirt hat. In Folge dessen hat Erzhetzog Franz Joseph, ven Na= men eines Kaisers von C fene und Königs von Ungarn annehmend, in
Zweite Beilage
Pesther Zeitung den auch das sern nicht vorent⸗
1439
age zum Preußischen Staats-Anzeiger. Sonntag d. 23. Dez. Abds.
einer ebenfalls am 2. Dezember und mit Gegenzeichnung des österreichi⸗ schen Ministers Schwarzenberg erlassenen Proclamation seine Thronbestei⸗ Jung allen Völkern der Monarchie angezeigt und, indem er die Absicht ausdrückt, alle Provinzen und Volkestämme in einen großen Staatskörper verschmelzen zu wollen, ihnen zu wissen gegeben, daß er zu diesem Behufe vor allem Anderen zur Besiegung der sogenannten „Empörung“ die nöthi= gen Anordnungen bereits getroffen habe. denen Länder und Theile, so wie sie nie Theile der österreichischen Monarchie
waren, sind es auch heute nicht; sondern sie bilden ein unabhängiges,
selbstständiges Reich, das seine eigene Verfassung besitzt und nur nach sei⸗ nen eigenen, mit der Zustimmung der Nation gebrachten Gesetzen regiert werden darf. Die unversehrte Aufrechthaltung eben dieser Unabhängigkeit und gesetzlichen Stellung bildet jene Fundamentalbasis, auf der das Herr⸗ scherrecht des Hauses Oesterreich nach der in der pragmatischen Sanction bestimmten Erbfolge beruht. Die in Betreff des ösferreichischen Kaiser— throncs lediglich von der Familie ausgehenden Verfügungen können sonach zwar auf den Königsthron Ungarns und der verbundenen Theile ohne Beizichnag und vorläufige Einwilligung des ungarischen Reiche tages feiner⸗ ei Wirkung und Einfluß ausüben: damit jedoch jetzt, wo Ungarns und er verbundenen Theile Selbstständigleit und unabhängige staatliche Eristenz on so viel, Seiten mit bewaffneier Macht eidbrüchig angegriffen wird nd die Nation wegen Erhaltung ihrer staatlichen und nationalen Existenz zu einem Vertheidigungs-Kriege genöhhigt ist, das Schweigen des Reichs tages durch lUebelwollende nicht als eine Verletzung der Nationalrechte ausgelegt werde: so halten die gesetzlich versammelten Repräsentanten und das Oberhaus des Landes, als die Wächter der Verfassu g und ge setzlich konstituirten Gewalt, es für ihre Pflicht, über jene Ereignisse sich im Namen der Nation zu äußern: Der Königsthron Ungarns kann ohne vorausgegangene Einwilligung der Nation nach einem der ganzen Welt gemeinsamen Gesetz nur durch den Tod des gekrönten Königs erledigt werden. Siirbt der gesetzlich gekrönte König, so ist derjenige, den die Erbfolge unmittelbar trifft, verpflichtet, mit der Nation einen Krönungs⸗ brief abzufassen, die Landesgesetze und die Verfassung zu beschwören und sich mit der Krone des heiligen Stephan von der Nation frönen zu lassen, und kann zwar auch vor seiner Krönung gewisse Herrscherrechte ausüben, aber nur im Sinne der Gesetze. Dies fann jedoch nur im Falle des Ablebens des gekrönten Königs geschehen, und diesen einzigen Fall aus- enommen, kann ohne den Willen der Nation und die vorausgegangene Zustimmung des die Nation vertretenden Reichstags in dem Besitze des ungarischen Königsthrones keinerlei Veränderung rechtmäßig erfolgen, so zwar, daß, als Kaiser und König Franz J. wegen vorzunehmender Krö— nung des noch jetzt lebenden Ferdinand V. die Nation zur reich stägigen Einwilligung aufforderte, der Reichstag im Jahre 1830 nur unte Der ausdrücklichen Klansel in die Krönung Ferdinand's V. einwilligte, daß er bei Lebzeit seines Vaters ohne vorausgegangene Justimmung der Ration in keinerlei Herrscherrechte eingreifen dürfe. Noch mehr wird also zu einem Thronwechsel die vorläufige Veinehmung und Einwilligung der Nation erheischt, wenn der noch nicht im Besitze des Thrones gewesene, also auch darüber zu disponiren nicht befugte, unmittelbare prã sumtive Thronerbe des Nebenzweiges mit Beseitigung der Kinder, welche dem am Leben befindlichen König etwa noch geboren werden könnten, den Herr— scherthron auf einen entsernteren Familiensprossen zu übertragen beabsich⸗= tigt. Nachdem also ohne vorausgegangene Zuziehung der Nation bei Lebzeiten des einen Herrschers Nienland Anderer die Königlichen Rechte sich zueignen, noch weniger aber durch private Familienpakte die Erbthronfolge abändern darf, — nachdem zur Lossagung von den Pflichten, welche an den Besitz des ungarischen Königsthrones geknüpft sind, die vorläufige Einwilligung der Nation unumgänglich erforderlich ist, — nachdem das ungarische Königthum, auf einem doppelseitigen Vertrage beruht, dessen inc sundamentale Seite es ist, daß als gesetzlicher König nur derjenige setrachtet werden tönne, der mit der Nation in reichstägiger Uebereinkunft ine Krönangs-Veitrags-Urkunde abgeschlossen, auf ihre Rechte und Gesetze den Eid abgelegt und in Folge dieses Schwures mit der Krone des heiligen Stephan getönt worden, — nachdem auch in dem Falle, wenn der regierende zekrönte König sich den Herrschersorgen nicht gewachsen fühlt, es zu den Rech— en der Nation gehört, eine provisorische Landesregierung anzuordnen, — d nachdem in Betreff sämmtlicher in Olmütz den 2. Dezember sich ereig- net habenden Familien -Abdicationen und Rechts-Uebertragungen die ung.
he Nation nicht einmal befragt wurde: Demgemäß also, da die will⸗ kürliche Entsagung auf den österreichischen Kaiserthron an der Selbstständig—= seit, der Verfassung und den Fundamentalrechten des auch sonst nicht zür österreichischen Monarchie gehörigen Königreichs Ungarn und der mit ihm erbundenen Theile und Länder nicht das Geringste ändern kann: erklärt hiermit der Neichstag, als das gesetzliche Srgan Ungarns und der damit verbundenen Theile und Länder, daß ohne Benachrichtigung, Wissen und Einwilligung des Reichstazes über den Besitz des ungarischen Königsthro— nes Niemand einseitig verfügen könne. Und deshalb wird von dem Reichs- tage, indem en streng an der gesetzlichen Unabhängigkeit der Verfassung und den Fundamentalrechten der ungarischen Nation festhält, allen Kirchene, bür= gerlichen und Militair-Behömrden, Beamten, Truppen und sämmtlichen Be— wohnern Ungarns und der verbundenen Theile im Namen der Nation auf— getragen und befohlen, daß sie in pflichtschuldiger Treue gegen die VerfasÜ sung leinerlei Jurisdiction weß immer, den das Gesetz, die Verfassung und der Reichstag als hierzu berechtigt nicht anerkennen, noch einem solchen ein= räumend, jede in die Reichs- Angelegenheiten auszuüben beabsichtigte EinQ flußnahme als eine echtswidrige Anmaßung zu betrachten und unter dem gesstzmäßigen Banner der Treue gegen das Land und die Versassung unser Vaterland vor jeder fremden Usurpation, Einmischung und feindlichem A
1 I
d 11
zung
An⸗ griffe zu schützen und zu vertheidigen für ihre heilige patriotische Pflicht er= sennen, unter Gefahr, als dawiderhandelnd der gesetzlichen Bestrafung des Landesverrathes zu verfallen. Indem die Mittheilung dieses Beschlusses an alle Jurisdictionen und Kriegstruppen des Landes hiermit angeordnet wird, wird der Landesvertheidigungs-Ausschuß, als welcher unter den jetzigen Ver— hältnissen des Landes mit der zeitweiligen Regierung durch den Reichstag betraut ist, zur Bewirkung dessen, daß Jedermann zur Beobachtung dieses Beschlusses angehalten werde, hiermit beschlußmäßig angewiesen“.
Hierauf folgen im Journal des Lloyd nachstehende Bemer— kungen: „Der Beschluß des sogenannten ungarischen Reichstags sibe' die Thronentsagung Kaiser Ferdinand's und die Thronbesteigung Kaiser Franz Joseph's gehört unter die frechsten, unverschämtesien Produkte der ungarischen Revolution. Der Kaiser soll ohne Zustim mung Ungarns der Regierung nicht entsagen, die Regierung nicht jängeren Händen übergeben dürfen; Händen, die nach dem Laufe der Natur und nach den Erbfolgegesetzen das Scepter in der Folge der Zeit«n ohnedies übernehmen wüßten!!! Wenn es Gott in seinem unerforschlichen Rathschluß gefallen kätte, Kaiser Ferdinand und sei— nen erlauchten Bruder Erzherzog Franz garl durch schnellen Tod von der Welt abzurufen, wer wäre dann König von Ungarn? Franz Joseph!, Und der Kaiser soll nicht das Recht haben, die Regierung jenen Händen zu übertragen, denen nach dem Recht der Erstgeburt und der pragniatischen Sanction die Regierung gebührt? Tiefe Be— hbauptung ist Uusinn! Die Thronfolge in Ungarn ist im Jahre 1687 nach deim Recht der Erstgeburt und unter Karl VI. durch die pragmat che Sanction regulirt; sie hat also in Ungarn so statt, wie in allen ande— ren Ländern der österreichischen Monarchie, und es ist noch Niemanden eingefallen, zu behaupten, daß die pragmatische Sanction dem Re— genten nicht erlaubt, dem Thron zu entsagen. Er ist nur schuldig, bie Regierung demjenigen zu übertragen, der nach der Ordnung, die in der pragmatsschen Sanction ausgesprochen, zu seinem Nachfolger bestimmt ist. Und dies ist im gegenwärtigen Fall — nachdem Eiz— berzog Franz Karl gleichfalls der Thronfolge entsagte — unser jeßzi⸗ Fer Kaiser Franz Joseph. Oder haben die Ungarn vielleicht beson« dere exceptionelle Gesetze hierüber? Haben sie ein Gesetz über die Thronentsagung des Königs? Haben sie ein Gesetz, welches die Zustim= mugg der Nation hierbei nothwendig macht? Antwort: Nein! Es
Ungarn und die damit verbun⸗
ist lächerlich, zu sagen: als im Jahr 1839 Kaiser Ferdinand zum NUönig von Ungarn gefränt wurde, ist ein Gesiß verfaßt worden daß er durchaus feinen Theil an der Regierung nehmen dürfe so lange sein Vater Kaiser Franz J. lebt; also darf er nicht dem Thron entsagen ohne die Zustimmung der Nation! Diese Log mahrt an jenen Vernunftschluß, den die alte Philosophie als Superlativ des Unsinns aufstellte: Der Stock lehnt in der Ecke, also regnet es! Der Ausschuß des ungarischen Landtages spricht vom Inauguraleid und der Krönung! Dies ist im Munde der Rebellen sonderbar. Ungarn hat durch seine Handlungen den Inauguraleid zerrissen und dem Kaiserhaus als Fehdehandschuh hingewerfen; (8 lat sich von der österreichischen Monarchie losreißen wollen; von einem Inauguraleid lann daher feine Rede mehr sein. Es beginnt eine nene Gestaltung der Tinge. Ungarn hatte bis zur gegenwärtigen Rebellion das Recht nach eigenen Gesetzen regiert zu werden, aber es war auch durch di pragmatische Sanction „untrennbar“ (indivisihisiter e ins eparabi- liter) mit der österreichischen Monarchi— verbugden, und ein Landtage⸗ beschluß, durch welchen riese Union aufg löst worden wäre, hätte seine Ungültigkeit in sich selbst enthalten. Und kirs ist der gegenwärtige Fall. Wenn Kaiser Ferdinand dem Thron entsagen darf für alle Länder, die nicht magyarisch sind, in Ungarn aber Röonig bleiben muß so ist Ungarn von der österreichischen Monarchie getrennt und rie pragmatische Sanction vernichtet. Die Scparationsgelüste der Ma— gyaren sprechen sich hier wieder einmal recht deutlich aus. Und wer ermißt die Tragweite des ungarischen Landtagsbeschlusses? Ter Re⸗ gierungs Antritt Kaiser Frauz Joseph's wird eine Uwurpation genannt! bie Behörden angewiesen, seinen Befehlen nicht zu gehorchen! Der rechtmäßige Thronsolger ein Usurpator! und ties unter dem Deck⸗ mantel der Treue für deajenigen, der, regierungsmüd«, sie dem recht⸗ mäßigen Turonfolger übergiebt. Eine größere Begriffe verwirrung giebt es nicht. Die ungarische Rebellion dat einen großen Theil an der Thronentsagung Kaisßer Ferdinand's; und dieselben Menschen, die ihm so schweren Kummer, so drückende Sorgen aufgebürdet, daß er zu dem Entschluß gekommen ist, die Krone niederzulegen, dieselben Menschen wollen ihm nicht einmal diese Ruhe gönnen, sond ern ihn zwin⸗ gen, die Krone ferner zu tragen, eine Krone, die durch ihre Rebellion ihm zur Tornenkront geworden ist! Und dies nennt der Reichstag Treue! der⸗ elbe Reichstag, der seit dem Herbst durch jede seiner Sitzungen, durch jeden seiner Beschlüsse einen neuen Akt Ter Rebellion begeht;
derselbe Kaiser, für den jetzt so viel Treue geheuchelt wird, h
Herkst den ungarischen Landtag vertagt, auf unbestimmte Zeit tagt. Damals aber gehorchte der Landtag nicht und setzt die Sitzun— gen, die Berathungen — und welche Berathungen! — ununterbro⸗ chen fort; war und ist also in offener Empörung. Wenn man die se Männer von Treue reden hört, muß man unwillkürlich an Giaunoni's berühmtes Wort denken: „Und dies war die dreiunddreißigste Rebel⸗ lion der allzeit getreuen Stadt Neapel!““ Man muß sich endlichM fragen: Was für einen Zweck beabsichtigen die magyarischen Nehellen, indem sie die Thronbesteigung Franz Joseph's eine Usurpation nen? nen? Und die Antwort ist einfach die: Der Boden wankf unter den Füßen der Rebellen, das Volk ist des gegenwärtigen Zustandes müde, in den Massen ist noch große Anhänglichkeit an das Kaiserhaus, in den Massen ist noch Treue. Die Führer der Rebellion wellen also eben dieses Gefühl zu ihren Zwecken mißbrauchen und unter der Vor— spiegelung der Tieue für Kaiser Ferdinand die Massen zur Ustreue gegen Franz Joseph verleiten. Sie wollen der Empörung den An⸗ strich der Rechtmäßigkeit, den Anschein edler Treue geben! Sie wol⸗— len die Wirkung der Manifeste des jungen Kaisers paralysiren. Zum Heil Ungarns muß man sagen: Die Tage sind gezählt, an denen die Rebellen noch in Pesth versammelt sein können; der Ap, der auf Ungarn l stet, wird i ur Gestaltung der
bald vertrieben sein; die ne Dinge ist nahe!“
ver⸗
. Ausland. Madrid. Das Ministerium Narvacz. — Die ECrösfnnng der Cortes. Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. Zum erstenmat: Der Rothmantel städtsches Theater. Zum erstenmal; Colornbé Gisenbahn⸗Verkehr.
Cortes. —
Spanien. Vermischtes
Wnusland.
. Spanien. Madrid, 14. Dez. Das Kabine Narvaez be⸗ findet sich in einer schwierigen Lage. Ter zu den nächsten Umgebun⸗ gen der regierenden Königm gehörende Kammerherr Vasallo hatte an seinen Freund, den politifchen Coef der Provinz Cadir, einen Brief gerichtet, in welchem er ihm den Wunsch, zum Cortes-Depu kirten gewählt zu werden, ausdrückt und ihn bat, feinen Einfluß dort desfalls in Bewegung setzen zu ollen. Her Vasallo berief sich darauf, daß er gegen das Ministerium aufzutreten gesonnen und ausdrücklich dazu von der Königin, welche den General Narvaez tödt⸗ lich hasse; ermächtigt worden wäre. Ter politische Chef chickte die⸗ sen Brief dem Minister-Präsidenten zu, der darauf vorgtstern Abend seine Amtsgenossen zu einer Berathunzg unter dem Vorsttze der Königin berief. In dieser Versammlung legte er Letzterer den Brief vor und forderte sie zu Erläuterungen auf. Als die Königin ihr Eistaunen ausdrückte, daß sie um Auskunft über den Brief einer Privatperson befragt werde, und die Zumuthung, dem General Narvaez in dieser Art von Verhör Rede und Antwort zu stehen, so reichten sämmutliche Minister ihre Entlassungen ein. Gleich darauf verfügte die Königin Christine sich zu ihrer Tochter unt machte ihr dringende Vorstellun⸗ gen. Namentlich soll sie darauf hingewiesen haben, daß ihre Krone auf dem Spiele stände, falls sie ihre jetzigen Minister entließe. Die sunge Königin ließ diese endlich wieder zu sich rufen, und sie erklärten sich zum Wiedereintritt bereit, falls die Königin den Kammerherrn Vasallo, den Stallmeister Grafen von Cumbros Altas und' den Kammerherrn Marquis von Santiago, der zugleich Chef des biesigen Grenadier⸗Regiments der Königin ist, entlassen und in die Ver⸗ bannung schicken würde. Obgleich nun die Königin dazu sich nicht verstand, so entschlossen die Minister sich dennoch, ihre Portefeunllẽs beizubehalten. Man betrachtet aber ihre Stellung als sehr ge— sährdet. . Mit dem morgen erfolgenden Zusammentritt der Cortes erlischt die Befugniß, vermöge deren sie feit dem Februar über die persön= liche Freiheit der Bürger nach Gutdünken schalteten. Noch heute wurden etwa 50 den mittleren Ständen angehörende Personen hier verhaftet und ins Gefängniß geführt.
Gestern ließ ein Offizier in der Kaserne einem Soldaten Stock. schläge ertheilen. Die übrigen Soldaten der Compagnie warfen
darauf den Offizier mit Kolbenstößen zu Boden und würden ihn ge⸗ tödtet haben, wenn nicht andere Truppen berbeigeeilt wären.
In Alt- Castilien ist ein neuer farlistischer Aufstand aus gebro⸗ chen. Am 10ten rückten 100 Mann zu Pferde unter ö eines gewissen Muniz in die Stadt Alaejos bei Villadolid ein, rie⸗ sen Karl VI. aus und zogen ven dort nach Nova del Rey und Penñaranda. Die Einwohner verhielten sich gleichgültig. Man er= wertete die äeellen in Salamanca, da jene Gegend fast ganz von Truppen entblößt ist. .
Ter Prin; Adalbert von Bayern hat sich, um der Quarantaine zu entgehen, zu Lande von Lissabon nach Sevilla begeben, wo er noch am 19ten verweilte. t
. adrid, 15. Dezember. Diesen Nachmittag um 2 Uhr er⸗ IMuete die Königin in eigner Person im Saale des gongresses der BPutirten die Sitzungen der Torte. In der von ihr bei dieser Veranlassung verlesenen Rede kündigt die Königin an, daß sie dem Papst ihren Beistand und einen Zufluchtsort in ihren Staaten ange⸗ boten kätte. Dann wird der Anerkennung Spaniens von Seinen Preußens, Sardiniens, Oesterreichs und Toscanas Erwähnung ge⸗ than. „Unangenehme Eceignisse“, heißt es, „deren Vermeidung nicht von Meiner Regierung abhing, haben die Unterbrechung der diploma= tischen Beziehungen mit England herbeigeführt; aber Ich hoffe, daß sie Jo wiederbergestellt werden, wie es zwei befreundeten Nationen gebührt, sobald nur die Handlungen und Gesinnungen der spanischen Regierung richtig erkannt sein werden.“ J ;
wissenschaft und Kunst.
Königliches Opernhaus.
Zum erstenm ale: Der Rothmantel. Romantisch⸗kfomi⸗ sche Oper in 3 Akten. Von Richard Würst.
(Den 22. Dezember.)
Eine neue Oper: „Ter Rothmantel“, von W ürst, am Freitag zum eistenmale auf der Königlichen Bühne aufgeführt, hatte sich, trotz glücklicher Zesetzung, nur eines mäßigen Erfolges zu erfreuen. Das Libreito, vom Komponssten selbst bearbeitet, führt eine Episode aus dem bekannten Mär. chen: „Stumme Liebe“, von Mu säus, vor, vermag jedoch durch eine un- terer Zeit nicht mehr zusagende, dabei nur leicht geschürzte Handlung eben o wenig ein besonderes Interesse einzuflößen, als die Mu sik, welche mehr harmonische, als melodische Vorzüge entfaltet und Selbstständigkeit der Ei= sindung, so wie eine dem Stoffe entsprechende komische Färbung, fast gänz lich vermissen läßt. Mendel sohn, Web er u. s. w. sind die Vorbilder, die dem Komponisten (sei es bewußt oder unbewußt) vorgeschwebt haben, und deren Einfluß nicht nur im Allgemeinen in der Art und Weife der Dandhabung der musikalischen Mittel, in der Behandlung des Gesanges und des Otchesters u. s. w., sondern sogar in bestimmten Anklängen und Neminis cenzen, überall in dem Werke be werlbar wird. Nächst dem Mangel eines selbstständigen, charalteristischen, heiter gefärbten Siyls, statt dessen meist eine übelangebrachte Sentimentalität oder gar eine ans Tragische streifende, hochpathetische Ausdrucksweise in der Musik vorherrscht, dürfte die unmotivirte Bieite mancher Musikstücke vorzugsweise dazu beitragen, jene Monotenie des Eindrucks zu erzeugen, welche sich über das Ganze ausbreitet. Nichtsdestoweniger enthält das Werk einzelne gelungene und un- terhaltende Partiten in Handlung, wie Musit, wozu jedoch der erste Akt nicht gerechnet werden darf. Weder die ziemlich lang ausgesponnene Ou- vertüre, nock die folgenden Gesangsnummern bringen in charakteristischer oder melodischer Hinsicht Bemerkenswerthes. Tas Finale möchte durch die leben⸗ dige Haltung des Schluß-Chors noch am messten angesprochen haben, ob- wohl der Chor selbst hier förmlich mit den Daaren herbeigezogen erscheint und vom Dichter wohl nur aus der äußeren Rücksicht eingeführt wurde den Komponisten einen musikalisch wirksamen Altschluß zu schaffen. Bel weitem anziehender gestaltet sich der zweite Akt, sowohl durch belebtere Handlung, als durch einzelne ansprechendbe Musikssücke. Nächst dem Entre— des Orchesters verdient namentlich das Duett (Nr. 6):
. „Macht auf, Herr Wirth“, nicht nnr insofein Auszeichnung, als es in der Form wohl abgerundet und don fließendem Inhalt ist, sondern weil es auch charakteristische Volz uge mit den eben gerühmten Eigenschaften verbindet und ausnahmsweise jenes leich= lere Kolorit trägt, von welchem wir nur wünschten, däß der Komponist die ganze Musik damit zu färben verstanden hätte. Auch das folgende Lied (Nr.?7)): „Stille liegt auf allen Höh'n“, ö sesselt durch melodie und gesangreiche Auffassung, gleichwie durch ein war⸗ mes xottisches Kolorit in hobem Grade und übt namentlich am Schlusse line übe aus reizvolle musikalische Wirkung. Nach dieser Probe zu schlie-= ßen, durfte der Kompenist im Liede ein ihm votzugsweise zusagendes Feld produktiver Thätigkeit finden, das wir ihm daher zur fleißigen Bebauung biermit dringend anrathen. Unerquicklich in der Wirkung und zu lang sür die Situation ist dagegen das sich anschließende Rachtwähhterließ: „Hört ihr Herren, und laßt euch sagen“, bas, natürlicher Haltung gänzlich entbehrend und gesucht in den harmoni— schen Wendungen, außerdem in der ganzen Fassung starke Erinnerungen an Meer beer's „Hugenotten“ zu wecken nicht umhin kann. Eine gute ko⸗ mische Wirkung ruft aber in diesem Akte die Scene hervor, in welcher Roth⸗ mantel eischeint. Sie liefert jedenfalls eine der gelungensten und anzie⸗ hendsten Simationen des Textbuches und bietet auch in musikalischer Hin-= sicht Gelungenes. Die Musik tritt hier in melodramaätischer Form auf, be⸗ gleitet die Handlung angemessen und fördert sogar einzelne eigen thümliche Züge ans Licht. Nur die lange Einleitung zu diesem Melodrama, während welcher man nichts als den schlafenden Fran; auf der Bühne erblickt, wirkt störend und legt, wie viele derartige Momente der Oper, für die praktische Bühnenkennmiß des Komponisten kein günstiges Zeugniß ab. Die große Arie Nothmantels, obwohl dankbar für den Sänger, leidet dann wieder an jener der Musik schon im Allgemeinen vorgeworfenen hochpathetischen Aus-= drucksweise, die mit dem Humor der Handlung durchaus nicht im Einklange steht. Noch Verfehlteres in der Anffassung, so wie überhaupt in der inne⸗ ren und äußeren Ueberschreitung des richtigen Maßes, bringt der dritte Akt in der großen Arie der Meta mit vorangehendem Recitatis, die ihrer An⸗= lage und Ausführung nach in der größten tragischen Oper Platz finden könnte; der darin vorkommenden in förmliche Entlehnungen ausartenden Reminiscenzen — die z. B. im Ritornell des Recitativs den Anfang der Ouvertüre zur „Stummen von Portici“ und im Allegro bei der Stelle: „O Himmel! Sch ich recht? Täuscht mich nicht mein Gesicht? Er ist's! ꝛc. ꝛc., Tertbuch und Musik zum „Freischütz“ fast wort und noten getreu aus beu⸗ ten — gan nicht zu gedenlen. Im höchsten Grade trivial. obwohl gefällig in der Melodie, erscheint das Duett (Ro. 11) zwischen Meta und Franz: Es ist kein Traum, Ich hab' dich wieder“; wie denn überhaupt der dritte Akt die Flüchtigkeit, mit welcher er augen- scheinlich gearbeitet wunde, fast überall in seinem Inhalte zur Schau tragt. Hat der „Rothmantel“ unter den obwaltenden Umständen übrigens nicht ganz mißfallen, so schreiben wir die Ursache weniger dem Werke, als viel- mehr der Aufführung zu, die in der That, wenigstens von Seiten der Sän⸗ ger, eine trefflich gelungene war. Vorzugsweise gebührt Fräul. Tuczeck (Meta) und Herrn Mantins (Franz), als den Inhabern der beiden Haupt rollen, das Verdienst, durch ihre Mitwirkung die Vorstellung aufs wirk- samste gefördert zu haben, indem sie sowohl im Gesang, als in der Dar stellung vortrefflich waren. Nächst ihnen ertheilen wir Fräul. Marx und den Herren Zschiesche und Krause, als den würdigen Vertretern der Rollen der Brigitte, des Hopsenkönigs und des Rothmantels, volles Lob
ate