gebrt; doch einen gewaltigen Sprung machten peruanische Obligatio=- nen in Folge von deren Gang an der Börse zu London, indem deren von 257 allmälig bis 2835 4 hinaufgerückter Cours gestern bis 32 3 stieg. Belgische Certififate Rothschild haben sich von 393 auf 105
gehoben.
Nummer der Pfandbriefe.
Bekanntmachungen.
758] Bekanntmachung. Die in dem nachstehenden Verzeichnisse zub A. auf-
derselben.
1
—
1468
Markt⸗Berichte.
Neuß, 22. Dez. Weizen 2 Rthlr. 1 Sgr., 7 1 Rthlr. 6 Sgr. w 1Rthlr. 3 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 3 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 8 Sgr., Hafer 21 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. 5 . — * 3 365 5 1m eln 20 Sgr.
eu pr. Ctr. von . r. Stroh pr. Schock von
1200 Pfd. 4 Rthlr. 12 Sgr. ) 91 ö
Kleiner Saamen 3 Rthlr. 14 Sgr.
Rüböl pr. Ohm à 282 Pfd. o. J. 34 Rthlr. 13 Sgr.
763 Datum
der Kündigung und Nummer S der Coupons, mit welchen die S Pfandbriefe einzureichen sind.
RNübkuchen pr. 1000 St. 30 Rthlr. 15 Sar.
Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 28 Rthlr. z
Branntwein pr. Ohm 18 Gr. 10 Rthlr. 25 Sgr.
Gereinigtes Oel 36 Rthlr. —
Getraide niedriger, da die Versendungen wegen bevorstehender Hemmung der Schifffahrt vorläufig unterbrochen sind. Rüböl in Folge des Frostes angenehmer.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Mit dem 1. Januar 1849 tritt folgender Fahrplan für die diesseitige Bahn in Kraft: Güterzug.
Personen zug. I II III.
Preußen.
M 237.
Donnerstag den v5. Dez.
Deutschlan ; Berlin. Adressen.
—
— —
— —
Nichtamtlin
hlegtt 5
Preußen. Berlin. Es sind uns ferner folgende Adressen
herzigste Weise das Königliche Wort gelöst und für Wiederherstellung des so lange geslörten Friedens, für Wiederbelebung aller Erweibs⸗ quellen, die sichere Bahn gebrochen haben. Wollen Ew. Königliche Majestät zugleich die Versicherung an⸗ nehmen, daß unser Verein es sich stets zur Aufgabe stellen wird, echt vaterländische Gesinnung zu erhalten, zu befestigen, zu verbreiten, damit auch aus unseren Streben eine Säule erwachse, die im Sturm der Zeit dem constitutionellen Throne mit zur Stätze gereiche. In tiesster Ehrerbietung Ew. Königlichen Majestät treugehorsamste, allerunterthänigste. Der Vorstand des hohnsteinschen constitutionelien Vereins für AÄönig und Vaterland. Obergebra bei Bleicherode, den 20. Tezember 1843. (Folgen die Unterschristen.)
Als eine besondere göttliche Gnade erkennen wir es an, 3 es ner-
Ew. Majestät gelungen ist, bei so außerordentlich schwierigen un ner; Minister zu sinden, welche mit großer Umsicht und gie eine fast beispicllose Mäßigung verbinden. J * . Ew. Majestät geloben wir nochmals, daß wir, wie bisher, im Glück wis im Unglücke stets verharren werden in unverbrüchlicher Ergebenheit und * geniglihen Mascstt
w. Königlichen Maj
f unterthãanigst, e, m.
Neusteedtel in Schlesien, den 12. TLezrmber 18138.
(Folgen 61 Unterschristen.)
Königliche Majestät! Nachdem 6 die Unmöglichkeit klar Hderausgestellt hatte, das Verfassungewerk gemeinsam mit der National-Versammlung auf dem begonnenen Wege zu vollenden, haben Ew. Majestät durch die am 5. Dezember verkündig;e freisinnige Verfassungs-⸗Urkunde dem für das
Allergnädigster König und Herr! Ew. Königliche Majestät haben durch die Allerhuldreichst verkün⸗
zugegangen: Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!
S S X..
Abfahrt von Berlin 6 U. 15 M. Morg. J 6 Uu. 45 M. Morg. is M. Mittags. 5 l. M. Nchm. Stettin 6 15 30 = 5 * y . Abds.
1 . ö * ꝰꝰ — ꝛ ; ö * * 2 . und die e e⸗ Ankunst in Steitin 11 34 . Mittags. , 3 Rahn. 3. 13 Land verderblichen Schwanken endlich ein Ziel gesetzt geg
geführten Kur- und Neumärkschen Pfandbriefe werden benen Versprechungen des Märzes, so wie die heißen Wünsche des
deren Inhabern mit dem Eröffnen hierdurch aufgekün⸗ 27025 u. 270206
27035
1900 IIden 21. Juni 1848 mit Cou-
digt, daß nach Ablauf der unten näher bestimmten reglementsmäßigen Frist die Zahlung der verschriebenen Pfandbriefs- Summen geleistet werden soll.
In Gemäßheit des Nachtrages vom 2. April 1784 zu §. 281 des Kredit-⸗Reglements vom 14. Juni 1777 würde von Seiten des Kredit-Instituts die Einlieferung dieser gekündigten Pfandbriese gegen Ertheilung von Depositions-Scheinen bereits im nächsten, mit dem 2. Januar k. J. beginnenden Zinszahlungs -Termine verlangt werden dürfen; zur größeren Bequemlichkeit der Pfand briefs ⸗Inhaber soll indessen auch für diesmal, wie bei den letzten Kündigungen, und bis auf Weiteres, von der gedachten Befugniß des Kredit-Instituts kein Ge⸗ brauch gemacht, sondern den Pfandbriefs - Inhabern nachgegeben werden, gegen Ablieferung der nach dem Zahlungs-Termine der Pfandbriefs-Kapitalien fällig werdenden Zins Coupons die Pfandbriefe selbst bis zu diesem letzteren Termine in Händen zu behalten. Dem— zufolge werden die Inhaber der in dem Verzeichnisse zub A. spezifizirten Pfandbriefe hierdurch aufgefordert:
„die Coupons derselben Nr. 7 und 8 im nächsten
Zinszahlungs-Termine, und zwar vom 2. bis 14. Ja-
nuar d. J. bei derjenigen Provinzial ⸗Ritterschafts=
Kasse, welche auf jedem einzelnen Coupon bemerkt
ist, vom 1. bis 11. Februar ejusd. aber bei der Haupt-
Ritterschafts -Kasse hlerselbst abzuliefern und demnächst
nach der mit dem 30. Juni k. J. ablaufenden Kün⸗
digungsfrist in dem alsdann mit dem 1. Juli ejusd. eintretenden Zinszahlungs-Termine die Pfand— briefs Kapitalien nebst den davon auf die Coupons
Nr. 6 fällig gewordenen Zinsen, gegen Aushaͤndi—
gung der Pfandbriefe und der Coupons Nr. 6 bei
derjenigen Kasse, wo die Coupons Nr. 7 und 8
abgeliefert worden sind, baar in Empfang zu neh—
men, widrigenfalls die Pfandbriefs-Inhaber zu ge⸗ wärtigen haben, daß wegen der nicht abgelieferben
Pfandbriefe nach Vorschrift des Nachtrags zum §. 281
des Kredit-⸗Reglements verfahren werden soll.“
Gleichzeitig werden hiermit die Inhaber der in dem nachstehenden Verzeichnisse zub B. aufgeführten, bereits früher zur Einlieferung gekündigten Pfandbriefe erin—Q nert, dieselben nebst den dabei bemerkten Coupons un- verzüglich bei unserer Hauptkasse gegen Empfangnahme der Kapitalbeträge abzuliefern, indem sonst nach Maß— gabe der bestehenden Bestimmungen die Mortification der gedachten Pfandbriefe auf Kosten der Inhaber ver— anlaßt werden wird.
Berlin, den 20. Dezember 1848.
Kur- und Neumärksche Haupt-Ritterschafts-Direction. (gez) Graf von Voß. Freiherr von Monteton. von Rohr.
. 666 von den am 20. Dezember 1848 gekündigten Kur- und Neumärkschen Pfandbriefen.
Betrag
Betrag derselben.
derselben.
Nummer Nummer der , der
Pfandbriefe. Pfandbriefe.
742 bis 744 12862 inel. — . 28455 746 ! 28186 75 n. 755 . 35794
11612 36956
11637 b. 11644 36066 inel. — 37488
12755 b. 12760 41173 incl. — 1000 41185
12860 — Q 300
. ch n n ß
von den bereits früher gekündigten, aber noch nicht
eingelieferten Kur- und Neumaͤrkschen Pfandbriefen.
Betrag
Nummer derselben. .
Datum der Kündigung und Nummer der Conpons, mit welchen die Pfandbriese einzureichen sind. R.. 988 50 den 18. Juni 1841 mit Cou- pon Nr. 8. 4 50 den 18. Dezember 1847 mit Coupons Nr. 5 bis 8 incl. 5090 — ö 21. Juni 1818 mit Cou- pons Nr. 6 bis s incl. — 2 14. Juni 1847 mit Cou⸗- L. bons Nr. 4 bis 8 incl. oden 18. Juni 1811 mit Cou— von Nr. 8. 8924 ꝛ — den 12. Dezember 1846 mit Coupons Rr. 3 bis 8 inel. 9904 — den 21. Juni ig mit Cou⸗ 9922 50 — Y pons Nr. 6 big 8 inel. 10809 — 1000 den 18. Dezember 1837 mit Coupons Nr. 5 bis 8 incl 12068 (100 den 18. Juni 1841 mit Con- pon Nr. 8. 100 den 14. Juni 1847 mit Cou— ons Jr. 4 bis 8 incl den 18. Juni 1841 mit Cou- pon Nr. 8. 166 9 den 14. Juni 1847 mit Cou- . . pons Nr. 4 bis s incl. 25104 — 500 den 21. Juni 1848 mit Cou- 25124 2 3 pons Nr. 6 bis 8 inel.
*** 3 : 18. Dezember 1847 mit
der
Pfandbriefe.
2539 1693 u. 4694 6602
7595
12527 13182 50
3 . Coupons Nr. 5 bis s incl.
500 27060 27466
16900 pons Nr. 6 bis s incl.
— den 14. Juni 1847 mit Con- vons Nr. 4 bis s inel. 500 . 21. Juni 1848 mit Cou⸗ 300 5 pons Ne. 6 bis s incl. 1000 den 14. Juni 1847 mit Cou-
pons Nr. 4 bis 8 inel. 300 den 18. Dezember 1847 mit Coupons Nr. 5 bis s inel. 100 den 18. Juni 1841 mit Cou- pon Nr. 8.
— 200 den 14. Juni 1847 mit Cou- / pons Nr. 4 bis s inel. 100 den 18. Juni 1841 mit Cou-
pon Nr. 8. 50 Iden 18. Dezember 1847 mit Coupons Nr. 5 bis 8 incl.
den 14. Juni 1847 mit Cou- pons Nr. 4 bis s inel.
2863 1 u. 28632 28636 28987
29558
30195 . 31815
31942 . 36246 . 36302 . 37494 37903
39215 40712 u. 40713 40720 11195 41201 41859
den 21. Juni 1848 mit Cou- pons Nr. 6 bis s inel.
den 14. Juni 1847 mit Cou- pons Nr. 4 bis 8 inel.
1766]! Bekanntmachung.
Die auf dem Gute Dombrowtken c. im Marien-= werderschen Landschafts Departement ausgefertigten Pfandbriefe aus dem Bereiche der Nummern 1 bis incl 78 werden auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 21. Februar 1838 (Gesetz⸗ Sammlung vro 1833s, S. 94) zum Zwed der Umschreibung und Vertheilung auf die Güter Dom browken, Rehwalde und Szezuplinken hiermit öffentlich aufgerufen und die Inhaber derselben aufgefordert, diese Pfandbriefe in coursfähigem Zustande nebst laufenden Coupons unver- züglich und spätestens bis zum 15. Mai 1849 der Pro— vinzial - Landschafts Direction zu Marienwerder einzu⸗ reichen und dagegen gleichhaltige Ersatz. Pfandbrlefe nebst laufenden Coupons in Empfang zu nehmen.
Werden die , gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. Mai 1819 der Provinzial-Landschafts-Di—= rection zu Marienwerder eingereicht, so haben die In— haber nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom Ü. Juli 18238 (Gesetz⸗ Sammlung pro 1838, S. 366) den daraus entstehenden Verzug bei der Extradition den Er= satz Pfandbriefe sich selbst beizumessen, auch demnächst die Einleitung des vorgeschriebenen Präklusions-Ver= fahrens zu erwarten.
Marienwerder, den 12. Dezember 1848. Königlich Westpreußische General- Landschafts-Direction. (gez.) Freiherr von Rosenberg.
706 Nothwendiger Verkauf. Königl. Land- und Stadtgericht zu Rordhausen. Das zu Nordhausen sub Rr. 1093. vor dem Vogel zwischen den Nicolaischen und Holzhäuserschen Häusern gelegene, dem Branntweinfabrikanten Johann August Gottlieb Arnold gehörige Wohn-, Brau- und Gasthaus, zum, Schiffe genannt, nebst Zubehör, gerichtlich auf S153 Thlr. 15 Sgr. taxirt, so wie folgende, dem 2c. Arnold ,. Feldgrundstücke, als: zwei Acker Landes auf dem Hohlungsbü) in Nord— gel, vier und ein halber Acker Landes häuser auf dem Taschenberge Flur, 7 Landes im nassen Karne in Sundhäufer Flur, zusammen auf 1220 Rthlr. 12 Sgr. gerichtlich abge⸗ schätzt, sollen in dem auf den 9. Mai l. J., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Land- und Stadtgerichts-Rathe Willing öffentlich meistbietend verkauft werden. Taxe und Hppotheken⸗ schein liegen in unserer Registratur zur Einsicht bereit.
661 Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 17. Oktober 1848. Tas dem Gastwirth Christoph Herrman Bauer ge— hörige, hier in der Spandauerstraße Nr. 73 belegene und im Hypothekenbuche von Berlin Vol. 5. Nr. 417. verzeichnete Grundstück nebst Zubehör, gerichtlich abge⸗ schaͤpgt zu 17.858 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., soll
am 19. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hr— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
761 Ueber den Nachlaß des am 4. Juni d. J. verstorbe—= nen Gränz-Aufsehers Julius Liers zu Plennin ist ein Hebie ihren eröffnet. Es werden demzufolge alle diejenigen, welche an den besagten Nachlaß Ansprüche und, Forderungen haben, hiermit aufgefordert, nicht allein solche in einem der auf den 3. Januar, den 17. Januar und den 31. Januar k. J., Vormit-— ags 19 Uhr, hierselbst anberaumten Termine anzumel= . und deren etwanige Vorzugsrechte auszuführen, bei hrafe der Präklusion, sondein auch in dem letzten Ter⸗ mine zu erscheinen, um sich über die Vorschläge zur gütlichen gin en und über die nöthigen, die Masse angehenden Maßregeln zu erklären, widrigenfalls gegen st i rn angenommen werden wird, daß sie eschlüssen der Mehrheit d ĩ äubi⸗ ger beitreten wollten. 2 k Franzburg, am 21. Dezember 1848. Kgöni liches Kreisgericht. Im Auftrage des Königl. Hofgerichts zu Greifswald.
3 * Berlin 12 * 1 * 9
) Mit dem 6 uhr 15 Min. Morgens von Berlin abgehenden Güterzuge werden bis
35 1 1 8 1
1 x
Anger⸗
münde keine Personen befördert; der um 6 Uhr 45 Min. Morgens von Berlin abgehende
Personenzug befördert nur Personen in der II
münde mit dem Güterzuge vereinigt.
und III. Wagenklasse und wird in Anger
Mit dem Güterzuge von Stettin werden Personen ebenfalls nur in der I. und II. Wa—
genklasse befördert.
Der Mittagszug von Stettin schließt sich an den Zug von Woldenberg nach Stettin. Der Nachmitiagszug von Stettin schließt sich an den Zug von Posen nach Stettin. An den Morgenszug von Berlin schließt sich in Stettin der Zug nach Posen—
An den Mittagszug von Berlin schließt sich in Stettin der Zug nach Woldenberg.
Auf dem Bahnhofe in Berlin werden von dort bis Stargard, Woldenberg und Posen durchgehende
Billets für
Personen, Gepäck, Hunde und Equipagen für die sich gegenseitig anschließenden Züge verkauft.
Die näheren Bestimmungen ergeben die speziellen Fahryl und 1 Sgr. auf jedem Bähnhofe bei dem Einnehmer zu kaufen sind.
Stettin, den 25. Dezember 1848.
äne und das Betriebs-Reglement, welche resp. zu z Sgr.
*
ö
Witte. Rhades. Lenke.
——
Aachen-Mastrichter Eisenbahn. 4te Einzahlung von 10 Proz. oe des Actien-Kapitals.
Zur Erfüllung verschiedener den in der General ⸗Versammlung vom 26. Juni
d. J. mitgetheilten Verbindlichkeiten der
W Gesellschaft wird die vierte Einzahlung Mon 10 Prozent des Actien-Kapitals hier=
w mit ausgeschrieben.
Von diesem Betrage ad 20 Thaler pr. Actie ist die für das Jahr 1847 festgestellte Dividende von 14 Thlr. pr. Actie in Abzug zu bringen. Die neuen Quitiungs- scheine werden demnach gegen Aushändigung der frü— heren und gegen Baarzahlung von 18 Thlr. pr. Actie über 40 Prozent ertheilt werden.
Der Termin zur Einzahlung wird auf den ( c . ⸗ * = . 29. Jan. bis incl. 3. Febr. 1849 fesgest hn . die Bankhäuser
eder C Co. ;
C. Wintgens-Oeder in Aachen,
S. Oppenheim jr. C Co.
ö ,, , Bank ⸗Verein
Inhalt C Wagener /
3 geb rar *r ö 5 wn Berlin,
Gebr. Oppenheim Co.).
R. Te roh nm in Amsterdam,
G. Tielens ine C fils in Mastricht zur Empfangnahme der Einzahlungen gegen Interims« Quittungen ermächtigt.
Für die Einzahlungen, welche in Amsterdam und Mastricht geschehen möchten, wird der Cours auf 35,00 Fl. Niederl. Cour. für 20 Thlr. Preuß. Cour. festgesetzt.
Aachen, den 24. Dezember 1848.
D e wi dn der Aachen-Mastrichter Eisenbahn ⸗Gesellschaft.
in Köln,
765 . . Ruhrort-Crefeld-Kreis Glad— bacher Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Herren Actionaire der Ruhrort— Crefeld⸗ Kreis Gladbacher Eisenbahn⸗ gs Gesellschaft werden unter Bezugnahme lauf den §. 11. der Statuten hierdurch Naufgefordert, die siebente Einzahlung von Wzehn Prozent ihres Actien-Betrages, je
hl,
in Crefeld bei den Bankhäusern von Beckerath—
Heilmann oder Gebrüder Molenaar, in Düsseldorf bei dem Bankhause Wilh. Cleff, in Köln bei dem Bankhause Salomon Oppen⸗
heim jun. G Co., und
in Berlin bei dem Bankhause Mendelssohn C Co. spätestens bis zum 1. März k. J. zu leisten und hier- bei die Quittungen über die bisherigen Zahlungen mit vorzulegen, indem unter denselben über die jetzt zu lei- stende Einzahlung quittirt werden muß.
Zugleich verweisen wir die Herren Actionaire wegen der Folgen der Nichteinzahlung und der Verpflichtung der ursprünglichen Zeichner auf die §§. 12. und 13. der Statuten.
Crefeld, den 22. Dezember 1848.
. r , n.
Niederschlesische Zweigbahn. 573 b! Belanntmachung.
In Gemäßheit des in der letzten Ge⸗ neral⸗Versammlung gefaßten Beschlusses
Hwüd ein außerordentliche
EGeneral-Versammlung
der Actionairr am 24. Januar k. .
Vormittags 11 Uhr, hierselbst stattfinden. .
Mit Bezug auf §. 25. des Statuts fordern wir die ee, Actiongire, welche an dieser General-Versamm-= ung Theil nehmen wollen, auf, ihre Actien unter Bei⸗ fügung eines Verzeichnisses gegen eine Einlaßkarte, auf welcher das Versammlungs - Lokal bezeichnet sein wird, bis spätestens zum 15. Januar k. J. in unserer Haupt- fasse niederzulegen. Den auswärtigen Actionairen stel⸗ len wir anheim, die Nummern derjenigen Stamm- Actlen, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden
soll, bis zum 16. Januar k. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst anzumelden, worauf ihnen eine Einlaßkarte zugestellt wird; diese, so wie die Actien selbst, sind jedoch beim Eintritt in die Versammlung unserem Rendanten vorzuzeigen.
Unsere Bahnhofs-Inspectionen sind angewiesen, den Erscheinenden gegen Vorzeigung der Einlaßkarten Frei⸗ billets für die Fahrt nach Glogau und zurüch auszustellen.
Gegenstände der Berathung und Beschlußnahme in dieser Versammlung werden sein:
1) Anträge auf Abänderung des Statuts, und 2) Vorlage der Baurechnung, so wie der Betriebs⸗ rechnung für das Verwaltungsjahr 1347. Glogau, den 2. Dezember 1848. de,, .
Prinz Wilhelm (Steele. Bohwinkelen loss un Eisenbahn.
Die für das 2Ate Semtster d. J. fäl⸗ ligen Zinsen der Prioritäts-Obligationen R werden vom 2. Januar k. J. an gerech- net bei unserer Hauptkasse und bei den Herren Anhalt und Wagenen in E Berlin gegen Aushändigung der be— treffenden Coupons ausgezahlt. Langenberg, den 21. Dezember 1848. 8 . nm.
8 2 —
567 E dirt al- Ladung.
Wenn der Müllergeselle Carl Ludwig Niebuhr, Sohn des weiland Küsters Bernhard Samnel Niebuhr zu Rittermannshagen, geboren am 11. August 1778,6 wel- cher nach seiner Entfernung aus hiesigen Landen eine Zeit lang zu Quitzow bei Perleberg gewohnt haben und dort mit der späterhin von ihm verfassenen Maria Eli— sabeth Voß, geschiedenen Brandt, verheirathet gewesen sein soll und zuletzt unterm 20. April 1819 aus War— schau von sich Nachricht gegeben hat, edietaliter gela⸗ den ist, spätestens in dem auf
den 1. März 1849, Morgens 10 Uhr,
vor unterzeichnetem Großherzoglichen Amtsgerichte an— beraumten Termine von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht zu geben, sub praejudicio pro ommi der To- deserklärung, auch ferner alle diejenigen, welche an das Vermögen des Verschollenen, ingleichen an den Nach— laß seines im Jahre 1837 ohne bekannte anderweitige Erben verstorbenen Bruders, des Müllergesellen Joachim Niebuhr, Erbansprüche zu haben vermeinen, geladen sind, diese ihre Ansprüche in dem vorbemerkten Termine sub praejudicio pro omni praeclusionis anzumelden und gehörig zu bescheinigen, so wird solches unter Hin— weisung auf die in den Landes -Intelligenzblättern in estenso abgedruckten Ladungen hiermit noch anderwei— tig zur öffentlichen Kunde gebracht.
Stavenhagen, am 19. August 1848.
Großherzoglich Mecklenburgsches Amtsgericht.
708 8 1
Der seit etwa 47 Jahren von hier abwesende und verschollene Schneidergeselle
Johann Christoph Wulff, Sohn des weiland hiesigen Arbeitsmannes Christoph Heinrich Wulff, und geboren am 20. Juni 1778, even tualiter dessen etwanige eheliche Nachkommenschaft, ist auf den 6. März 1849,
Vormittags 11 Uhr, vor das hiesige Waisengericht ge—= laden, unter dem endlichen Nachtheil der Todes-Erklä⸗ rung und der Ueberweisung seines Vermögens an die sich legitimirt habenden nächsten Verwandten.
Grevesmühlen im Großherzogthum Mecklenburg- Schwerin, am 24. November 1848.
Bürgermeister und Rath.
766 ö welche an den Nachlaß des am 15. Sep- tember d. J. hierselbst verstorbenen Fräuleins Wilhel-— mine von Göddäus etwa Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, solche bis zum 15. Januar 1849 gehörig geltend zu machen, indem hiernächst über jenen Nachlaß zu Gunsten des hier be= stehenden Vereins für Krankenpflege wird verfügt werden. Kassel, am 15. Dezember 1848. Brandau, als von Göddäusscher Testaments. Vollstrecker (wohnhaft Frankfurter Straße Nr. 65).
n wir n Ver⸗
m ll 9 ent
* . 070 51*
2 2 In! aus diesen 1byrinth,
w 30 t. Va gi
beabsichtigten Wege unmöglich geworden schie wir Endesunterzeichnete vor Ew. Majestät hin n m tie gefühl Danke für das Werk, dessen wahrhaft freisinniger Inhalt so se
4 2 3 Vergangenheit auszu⸗
dem tiefgefühlten
. hr
den Tag zu legen, wie ; Ve daß die von Allerböchsidenselben uns verliehene Verfassung die wahr hafte und thatsächliche Grundlage unsese nzen Staarslebens sein und bleiben werde. Das ist unser König, der seinem Volke eine solche Verfassung zu veranlaßt fieht, auch den Willen und die Macht haben wird é zur That wer⸗ den zu lassen.
sol lebe
Hoch Friedrich Wilhelm der Vierte!
Königeberg, den 15. Dezember 1813. (Folgen 249 Unterschriften.)
König! . 1
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Allergnädigster König und Hern! ( Ew. Königl. Majestät wollen huldreichst erlauben, daß wir terzeichnete Mitglieder der lebuser Kreis-Versammlung, uns Höchst ihrem Throne mit dem aufrichtigsten Danke für die Aufhebung der National-Versammlung und Verleihung ne i nahen dürfen. . Wir sind davon durchdrungen, daß Ew. Königl. Majestät die einzig mögliche Maßregel zur Rettung unseres theuren Vaterlandes vor Anarchie und Bürgerkrieg ergriffen haben, und preisen von nenem
1 , , nr n, Ne fass 19 mer vorlausigen Versassung
digte Verfassung vom 5ten d. M. dem gesammten Lande die ausge— dehntesten politischen Freiheiten gewährt, wie sie noch nirgends in ci⸗ nem eurepäischen Staate verbande besteben. Unsere Sprache ist zu arm, um Ew. Majestät die Dankgefühle auszudrücken, von welchen wir und mit uns die ungehenre Mehrheit des preußischen Volkes durchdrungen sind. Lauter und eindringlicher als die beredtesten Zungen sprechen das plötzliche Verschwinden der Anarchie, das Ver= stammen einer verirrten Partei, welche das Vaterland an den Ab— grund des Verderbens geführt hatte, die unverhehlte Freude aller Gutgesinnten, die Wiederkehr des allgemeinen Vertrauens, die in allen Klassen wiedergewonnene Zuversicht einer besseren und gesicherten Zukunft. ö 46 Die treugehorsamst Unterzeichneten erkennen in diesen segensrei⸗ chen Vorgängen, daß Ew. Königliche Majestät in dem Geiste und mit der Thatkraft Allerhöchstihrer ruhmwürdigen Vorfahren gehan—
delt haben, weiche die ihrer Obhut anvertrauten Völker in allen Jahr⸗ hunderten über ihre Zeit zu eiheben und aus verhältnißmäßig gerin⸗ gen Ländertheilen cin mächtiges Reich zu gründen gewußt haben. Dies giebt uns und der gesammten Nation die unerschütterliche Zuversicht, daß die Geschicke des glorreichen Hauses der Hohenzol⸗ lern mit unserem theuren Vaterlande bis in die fernsten Zeiten fest verbunden bleiben werden, bis einst die ihr von der Vorsebung be— schiedene Weltbestimmung erfüllt sein werde.
In tiefster Ehrfurcht .
. Ew. Königlichen Majestät ; treu gehorsamst der Vorstand des Veteranen-Vereins. Görlitz, den 14. Dezember 1843. (Folgen 144 Unterschristen.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! . . . Voll Vertrauen beriefen Ew. Majestät im Frühjahre dieses Jahres die preußische National-Versammlung nach Berlin, um mit derselben eine Verfassung zu vereinbaren. Ein neues Band der Liebe sollte geschlungen werden um ein treues Volk und die erhabene
unser Glück, einen Herrscher aus dem Stamme der erhabenen Ho— henzollern über uns regieren zu sehen, welcher Preußen? Ruhm mit der väterlichen Liebe zu seinem treuen Volke so energisch zu verbin— den weiß.
Ew. Königl. Majestät seit Monaten für das und
Vaterland
Volkes, mit Königlicher Hochherzigkeit erfüllt.
Als aufrichtige Frẽunde des verfassungs mäßigen Königthums
treten wir vor Ew. Majestät mit Freude und Dank und mit der Versicherung, daß das Band der innigsten Liebe und Verehrung gegen Ew. Majestät jetzt noch fester geschlungen ist und sich nun unsere Herzen, durch keinen Widerspruch beengt, ganz den Gefühlen 3
42
ben können, die uns hindrängen, mit unerschütterlicher Treue und gebenheit für Ew. Majestät zu leben und zu sterben. Tilsit, den 18. Dezember 18318. . Der Verein für verfassungs mäßiges Königthum. Für denselben: Der Vorstand. (Folgen die Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr!
Was Ew. Majcstät dem Volke verheißen, was die Wohlgesinn- ten der Nation mit heißer Sehnsucht herbeigewünscht und mit fester Zuversicht erwartet — es ist That, es ist Wahrheit geworden! Ew. Majestät haben durch die am 5ten d. M. Allerhöchstihrem getreuen Volke ven kündete freisinnige Verfassung den sicheren Grund gelegt, auf dem wir hoffen dürfen, das Gebäubke emporsteigen zu sehen, un⸗ ter dessen schützendem Dache wir und unstre Nachkommen der Seg⸗ nungen einer wahren und echten bürgerlichen Freiheit sich erfreuen werden. Mit hoher Freude, mit gerechttm Stolze und voller Zuv er sicht begrüßen wir in dem uns gewährten wahrhaft Königlichen Ge⸗ schenk die sichere Bürgschaft einer glücklichen Zukunst.
Empfangen Ew. Majestät für diesen hohen Beweis ausopfernder landes väterlicher Liebe den Aus druck unserts innigsten und tiefgefühl⸗ testen Dankes und die aufrichtige Versicherung unserer unwandelbaren Treue und Ehrfurcht, aber auch das beilige Versprechen, daß wir nie ablassen werden, der uns gewährten Freiheit würdig zu zeigen!
. segne Ew. Haff, er sezne das ganze Königliche Haus, er segne unser geliebtes Vaterland!
Wir ersterben als Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste, treugehorsamste. Der Magistrat ünd die Stadtverordneten.
Dyngstie, unter deren ruüßmwollem Scepter Preußen zu Macht und Größe gelangt ist. Leiner aber war die Mehrzahl dieser Versamm⸗ lung nicht von wahrer Liebe zum Vaterlande und aufrichtigem Ernste zur Vollendung ihrer Aufgabe erfüllt. Von Leidenschaften getriehen, nißbrauchte sie ihren An trag zu Ueberschreltungen ihrer Befugnisse, zur Verfolgung persönlicher Zwecke, und ließ sich endlich, einen klei⸗
Wartha, Kreis Frankenstein, den 12. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr! ö ; Das Vaterland war in Gefahr. Finstre Geister kämpften in ihm mit dem hehren Geiste des Vertrauens, der Liebe und der
Höchstihre treuen Unterthanen befümmert zu w ssen, hat unseren Her— zen sehr wehe gethan.
Gott der Allgütige wolle Höchstste mit Vergeitung segnen, Höchst⸗ ihre Widersacher dem dies- und jenseitigen S und Höchstsie einen Eisatz für die trüben r terlichen Liebe Ihrer treugesinnten Unterthanen finden lassen, wozu wir zu gehören nie aufhören werden.
Die wir in tiefster Ehrfurcht ersterben
Ew. Königl. Majestät
lrafgerichte überlassen, der unerschüt⸗
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1 . P. 76. Mi lebuser Kreis⸗ immlung.
6 91 — 11
Frankfurt a. O., den 22. Dezember 1848 e
(Folgen die Unterschristen.
Königliche Majestät! Freudig haben wir die von Ew. Ma estüt freie Staats ⸗-Verfassung begrüßt und ale wa schenk dankbar empfangen. . Wir hoffen und wünschen, daß diese frohe habenen Wilen des Königlichen Gebers en Staatsbürger dauernd und friedlich beglücken wir ; Ew. Königlichen Majestät unterthänigste
Stadtverordneten-Versammlung.
sümmtliche
Me
Kreisstadt Olpe, im Regierungs⸗Bezirk Arnsberg, den 15. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die Freude, welche Cw. Königliche Maj Verleihung des Verfassungs-Gesetzes vom Sten . übe, Treuen im Volke verbreiteten, war für uns oder sür die hiesige, ihrer Anhänglichkeit und Treue zum Könige bekanntlich nie wankend gewordene Kommune eine außerordentliche. Denn sie bestätigte nicht nur unser felsenfestes Vertrauen, sondern sie lieferte zugleich den sprechendsten Beweis dafür, daß nur die Liebe des Vaters zu seinem getreuen Volke dabei vorgewaltet habe und theure Vaterland vom Verderben errettet worden i J .
Wir fühlen uns daher gedrängt, Ew. Majestät unseren innigsten und wärmsten Dank für diesen huldvollen Akt der Liebe und der vä— terlichen Fürsorge hiermit chrfurchtsvoll darzubringen und auszu rufen: ) ö. k Gott segne und erhalte unseren geliebten König!
Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst treugehorsamste. Der Magistrat und die Stadtverordneten. Der constitutionelle Verein. Sorau, den 21. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! J ;
Der heut erst ins Leben getretene Verein hält es für seine erste, heiligste Pflicht, Ew. Königlichen Majestät den allerunterthänigsten Dank darzubringen für die unserem Vaterlande in diesen Tagen ver—
nen Theil abgerechnet, in heilloser Verblendung über die Stimmung des Volks, zur Auflehnung gegen die bestehende Ordnung verleiten.
Eine solche Versammlung war nicht fähig, ein Werk zu vollenden, welches auf Liebe und Vertrauen gegründet sein sollte. Ew. Majestät genügten daher einer durch die Umstände und die Räcksicht auf das Wohl des Volkes gebotenen heiligen Pflicht, in= dem Allerhöchstsie die Auflösung dieser National-Versammlung ver⸗ ordnet haben. Hierfür, insbesondere aber für die von Ew. Majestãt in hochherziger Entschließung Ihrem getreuen Volke gewährte Ver⸗ fassung vom 5. Dezember d. J., welche in getreuer Erfüllung der von Ew. Majestät im März gegebenen Zusagen an freistnniger Auf⸗ fassung der Anforderungen der Zeit von keiner Verfassung der Welt libertroffen wird, sagen wir Ew. Majestät hierdurch unseren tief⸗ gefühlten Dank. 39 6 Denkmal der aufrichtigen Liebe Ew. Majestät zu Ihrem Volke, wird diese Verfassung den Anker bilden, an dem das von den Stürmen der Anarchie geschaukelte Stagtsschiff die langersehnte Ruhe sindet, und uns auf friedlichen Wege die rechtliche Grundlage geben, auf- welcher Preußens Macht sich zu neuer Größe erheben wird. In tiefster Ehrfurcht ersterben wir Ew. Majestät treu gehorsamste. (Folgen 98 Unterschriften.) Kreis Stelp in Pommern, den 15. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! ö Auch wir, die Vertreter der Ew. Majestät treu ergebenen Stadt Goldberg, wollen nicht fehlen in der Zahl derer, welche sich gedrun⸗ gen fühlen, für die hohe wahrhaft Königliche Gabe des Verfassungs⸗ Gesetzes vom J5. Dezember d. J. Ew. Majestät den tiefgefühltesten Dank auszusprechen. U ᷣ — Ca segne hierfür Ew. Königliche Masestät und gebe der Krone immer treue Näthe, welche mit Muth und Kraft das wahr⸗ hafte Wohl des Vaterlandes sichern helfen. In treuester Ergebenheit . Ew. Königlichen Majestät unterthänigste. Der Magistrat und die Stadtverordneten.
Goldberg, den 2. Dezember 1848.
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Allergnädigster König und Herr! . Ew. Königlichen Majestät fühlen wir uns gedrungen, für die dem Lande verliehene freisinnige Verfassung, durch welche der Anarchie und dem Bürgerkriege ein mächtiger Vamm entgegengesetzt wurde, unse⸗ ren tiefgefühltesten und wärmsten Dank darzubringen. Möge der Allmächtige und Allgütige das begonnene große Werk zum Segen des Landes vollenden heifen, die Irrenden anf den rechten Weg zu—= rückfsihren und die Wahlen zu den Kammern auf Männer lenken, welche eben so von Treue zum angestammten Königshause, wie von reinster Vaterlandeliebe beseclt und mit den erforderlichen Geistes-=
Treue. Es bangten auch die Besten für seine heiligsten Güter. Da gab Ew. Königliche Majestät uns die Verfassung, das umweideutige Geschenk eines Vaters! Das Königliche Wort drang zu dem Herzen und zur Vernunft Ihres Volkes, es verscheuchte den Argwohn, es belebte die Treue, es erweckte die Alles versöhnende Liebe. Majestät! Von diesem Ihrem Siege wird einst die Beschichte rühmend sagen, daß er den Glanz der Siege Ihrer Väter über- trahlt. t bie Volk wird seinem glorreichen Führer fortan mit unerschiüt⸗ terlichem Vertrauen folgen, und von Ihren Fahnen wird die heilige Treue und der Glaube nimmer weichen. .
Ihr Volk wird Sie in seinem Herzen tragen, denn es weiß, daß sein ÄAönig mit ihm und für dasselbe gelitten, und ts ist ihm klar geworden, daß es sein ihm von der ewigen Vorsehung bestimm= tes, allen großen Königen Ihres Hausts gemeinsames Ziel ist, von Ihnen geführt, durch Kampf zum Siege, durch Kummer zu Trium phen zu schreiten. . J ö
Majestät! Es betet für Sie ein beglücktes, dankerfülltes und von Vertrauen und Liebe beseeligtes Vel.
Gott segne unseren König!
Ew. Königliche Majestät treugehorsamste. Die Mitgliedet des constitutionellen VBrreins der Stadt und des Kreises Frankenstein. Frankenstein, den 14. Dezember 1848. (Folgen 244 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
In den dunkelen Tagen des Novembers nahten treue Tecklen- burger Ew. Königlichen Majestät mit einer ehrerbietigen Adresse, in welcher unter Anderem folgende Worte vorkamen:
„Wir erklären insbesondere, daß wir der deutschen Treue, der mannhaften Wahrhaftigkeit, der landesväterlichen Liebe unseres geliebten Königs von Gottes Gnaden von ganzer Seele vertrauen und fest au ihm halten wollen in guten wie in bösen Tagen.“
Was der Glaube uns vorahnend schauen ließ, das hat der
5. Dezember zu unserer unaussprechlichen Freude der ganzen Welt klar vor Augen gestellt, die erhebende Wahrheit, daß das Vertrauen zu unserem a n, . auf unerschütterlichem Grunde ruht und zer nicht täuschen kann. ö 9 2 an jenem ewig denkwürdigen Tage haben Ew. Majestãt Ihre gesammten Verheißungen durch die Gabe einer w — sinnigen Verfassung mit deutscher Treue in Königlicher , mehr als erfüllt, — haben durch 3. einer in sich selbst z
. ; irkenden, die fallenen, nicht mehr Vereinbarung, sondern ,, e-
lnsicht er Preußen nicht tre. mehr abspiegelnde ng d , , , und zuvorkommende Aufopferung wesent 6 n,
liehene Constitulion, durch welche Allerhöchstrieselben auf die höch—
gaben ausgerüstet sind.
sestätsrechte Ihre landesväterliche Liebe au