ten! — 272 i u e
ielten nämli Maseslät nicht blos der jetzigen Vertretung 8 = — den künftigen Abgeordneten Preußens, troß der unfeligen Bestrebungen eines großen Theils seiner züngst erwählten Abgeordneten, das Recht vor, die Verfassung fortzubilden, welche Sie in wohlmeinendster Würdigung der BVerbãltnisse und wei⸗ sester Berücksichtigung der bereits gemachten Vorschläge und des Zeit- geistes zu verleihen eruht hatten. . .
D, daß die Welt solche Großherzigkeit, solch christliches Walten begreifen, — éc, daß jedes Herz sich dem Eindrucke völlig erschließen mochte, welchen so überschwängliche Güte zu machen wohlgeeignet und
igt ist! — ; e, dr,, die bekehrten Wühler, dann verstummte die königs- feindliche Partei auf immer, und jubelnd stimmten Aller Zungen in unser, von innigster Dankbarkeit getragenes Gebet ein:
Gott segne unseren geliebten König! Teiflenburg, den 19. Dezember 1848. (140 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, r, . König! Allergnädigster König und Herr!
Wenn seit Monaten eine von niedrigen Leidenschaften erfaßte Partei das Zustandekommen der von Ew. Majestät Ihrem tieuen Volke verheißenen Verfassung durch allerlei Kunstgriffe zu vereiteln und das theure Vaterland dadurch an den Abgrund des Verderbens zu bringen wußte, so mußte dies jeden Vaterlandsfreund mit tiefem, gerechtem Schmerze erfüllen. Um so größer aber war die Freude, als Ew. Majestät Allerhöchste Verordnungen vom Ften d. M., be⸗ treffend die Auflösung der National⸗Versammlung und die Verleihung eiuer wahrhaft freisinnigen Verfassung, erschienen, indem dadurch die gedrohte Gefahr mit einemmale beseitigt ist.
Die ehrerbietigst unterzeichneten Mitglieder der Amtsversamm- lung des Amtes Menden können es sich nicht versagen, Ew. Majestät dafür den tiefgefühltesten, aufrichtigsten Dank hiermit darzubringen. Dieselben erkennen es zugleich an, daß es unmöglich geworden war, mit einer Versammlung, deren großer Theil sich in offener Empörung gegen Ew. Majestät befand, die Verfassung zu vereinbaren, daß also kein anderer Weg übrig blieb, als den von Ew. Majestät betretenen einzuschlagen, und daß sie deshalb um so weniger ein Verlassen des Rechtsbodens darin erblicken kann, als Ew. Majestät die Revisson der gegebenen Verfassung den gleichzeitig einberufenen Kammern vorbe— halten haben.
Möge die von Ew. Majestät verliehene wahrhaft freisinnige Verfassung alle Volksklassen befriedigen, das gelähmte Vertrauen von neuem beleben, den daniederliegenden Handel und die Gewerbe wie⸗ der heben, den Arbeitslosen wieder Arbeit und Verdienst zuführen und da, wo die Ordnung und Gesetzlichkeit Störungen erlitten, ein gesetzlicher, ordnungsmäßiger Zustand recht bald zurückkehren.
Diese Wünsche haben sicher Ew. Majestät bei Erloß jener Aller⸗ höchsten Verordnungen geleitet und sie sind auch die der Unter—⸗ zeichneten.
Gott erhalte Ew. Majestät noch lange, lange zum beständigen Segen und Gedeihen unseres theuren Vaterlandes! In aller Unterthänigkeit Ew. Majestät
wartungen vor auszuseßen wa
xttreugehorsamste Mitglieder der Amts-Versammlung des Amtes Menden.
. he aue geg soe elben, wie edle 2 * n — 6 — als die fühnsten Er⸗
1454
i * indem durch innere enheit und . — ppo lich 4 auch hier ihre totale Unf . r —— — dokumentirte.
Deshalb haben wir mit ungetheiltem hohen Jubel und ehrfurchtsvollem Danke die Kunde von der gänzlichen Auf- lösung der Versammlung, so wie die dem Lande geschenkte, die kühn-= sten Erwartungen übertroffene Verfassunge- Urkunde durch Ew. König-= liche Majestät Verordnung vom 5ten d. M. begrüßt, als das ein= igste Mittel, die Krone so wie das ganze Land dem Abgrunde des
erderbens zu entreißen und somit, wie im Allgemeinen, Dan und Gewerbe, so auch im Einzelnen unsere Spinn- und Webe⸗Industrie, wie wir hoffen dürsen, wieder zu fördern.
Ja, wir hoffen zu Gott, daß die Feinde des Königthums und des Landes den Irrthum ihrer Wege einsehen und sich bekehren und bessern, daß Preußens Glückgsterne von neuem aufgehen und glän= zend scheinen, und wir unter Ew. Königlichen Masjestät Schutz und Schirm noch lange ein ruhiges und zufriedenes Leben führen werden in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit.
Sollten aber, was Gott verhüten wolle, dennoch böse Tage kommen, so werden wir und mit uns das ganze raveneberger Land des hohen Lobes, welches Ew. Königliche Majestät am 9ten d. gegen eine breslauer Deputation huldreichst über Ravensberg aussprach, ferner würdig uns beweisen; wir werden dann mit Gut und Blut und mit dem Wahlspruche:
: „Mit Gott für König und Vaterland!“ bei unserem geliebten Könige von Gottes Gnaden stehen, mit welcher unverbrüchlichen Treue wir ersterben als Ew. Königlichen Majestät n allerunterthänigste. Jöllenbeck, Kr. Bielefeld, den 18. Dezember 1848. (Folgen 411 Unterschrlften.)
Königliche Majestät!
Ew. Königl. Majestat haben unter dem 5ten d. M. die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufgelöst, nachm dem es zu unserem Schmerze unzweifelhaft geworden war, daß das beißersehnte Ziel auf dem Wege der Vereinbarung ohne dringende Gefahr des Vaterlandes nicht erstrebt werden könne. Darum erken= nen wir Unterzeichneten es an, daß die Auflösung aller staatlichen und sittlichen Ordnung, welche schon an vielen Orten hereinbrach, einzig und allein durch die That aufgehalten werden konnte, welche Ew. Majestät vollbrachten, indem Sie dem Lande eine so freisinnige Verfassung verliehen, wie sich einer solchen kein Volk Europa's rüh— men erf, Jetzt ist es an uns, mitzuwirken zur Wiedererlangung der Kraft, deren unser Vaterland bedarf, wofern es der Misston, welche ihm die Vorsehung für die Fortbildung der europäischen Kul- tur überwiesen hat, genügen soll. Gott verleihe Ew. Majestät und uns die nöthige Kraft zur Ausdauer, die gewiß zum schönen Ziele führen wird und muß.
Wir verehren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Liebe Ew. Majestät
. treu und gehorsamst.
Die Stadtverordneten -Versammlung und der Magistrat. Nieheim, im Kreise Höxter, Reg. Bez. Minden, den 17. Dez. 1848.
Allerdurchlauchtigster,
Großmächtigster König!
Allergnädigster König und Herr! Ew. Majestät haben unterm sten d. M. dem preußischen Volke eine Verfassung in der landes väterlichen Absicht gegeben, daß sie das
(Folgen die Unterschristen.) Menden im Kreise Iserlohn, den 12. Dezember 1848.
Königliche Majestät!
Wer könnte und dürfte zurückbleiben, wenn im theuren Vater— lande Ein Hochgesühl der Freude, des Dankes sich regt, um seinen geliebten König für die beruhigenden und beglückenden Verordnungen zu preisen? Und so schließen wir unterzeichnete Bürger Gütersloh's uns freudig dem jubelnden Kreise im Staate an, der nach jenen bangen Tagen frei und fröhlich seine Gefühle dem Landesvater dar— bringt.
9. auch wir wurden schmerzlich ergriffen von der lieblosen, un⸗— erquicklichen Haltung, der unsere preußische National-Versammlung gleich vom Beginn ihrer Wirksamkeit an in Berlin sich hingab; sie säete Zwietracht in die Gemüther, und aus ihrem Schoße ging eine Giftpflanze hervor, die kühn und verwegen dem Oberhaupte des Staats die Herzen entfremdete und jede Faser des Vertrauens zu zerreißen drohte. Wir rufen Wehe! über eine solche sich und ihr Mandat verkennende Versammlung aus, aber dreimal Wehe! über eine Fraction derselben, die, statt das geistige und materielle Wohl von 16 Millionen zu fördern und zu heben, durch satanische Kniffe dahin strebte, den Königlichen Repräsentanten eines braven Volkes moralisch herabzuwürdigen und durch Entziehung materieller Kräfte zu schwächen und zu stürzen. — Trauer, tiefer Schmerz ob diesem frevelhaften Beginnen, große Beklommenheit durchbebte die Seele jedes Vaterlandsfreundes; da erschienen plößlich, wie ein Lichtfunke in dunkler Nacht, die Bestimmungen unseres hochherzigen Königs. Wolken und Nebel zerrissen, und ein beruhigender Balsam ergoß sich in die brennenden Wunden treuer Preußenherzen. Dank, heißer Dank dafür!
Nach der Publication jenes Königlichen Erlasses vom 5. Dezem- ber fallen die Verleumder in ihr Nichts; wie immer hat der Koth des Goldes Glanz vergrößert, unser König steht glänzend gerecht fertigt da — höher noch als zuvor schlagen Ihin die Herzen entge— Zen, und mit uns ruft ein edles Volk: Gott segne den hochherzigen . das theure Vaterland!
In tiefster Ehrfurcht verharren
Ew. Majestät gehorsamste Mitglieder . des hie len mn tionellen Klubs.
Gütersloh, den 19. Dezember 1848. 9 (Folgen 44 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Die unterzeichneten Bewohner der Kirchgemeinde Jöllenbeck, meistens geringe Weber und Spinner, haben mit gerechtem Unwillen und tiefer Betrübniß gesehen, wie ein sehr großer Theil der berliner Volksvertreter ihre hohe Aufgabe, die e affe des Landes mit der Krone zu vereinbaren, absolut unfähig war, wie dieselben vielmehr bewußter oder unbewußter Weise durch viele ihrer Handlungen das Königthum und das Land in den Abgrund des Verderbens zu führen bemüht waren; mit äußerster Entrüstung mußten wir erfahren, wie man selbst den besten der Könige, unseren vielgeliebten Landesvater, persönlich tief zu kränken und Allerhöchstdemselben die bündigsten Nechte zu entziehen sich nicht scheute.
Unsere und des Landes letzte Def ng, burch Verlegung der Versammlung nach Brandenburg die Verhandlungen derselben zu einem günstigeren und gedeihlicheren Ziele geführt zu sehen, ist nicht
a. en Glück aller Unterthanen Ew. Majestät neu begrün⸗ en soll.
Indem wir Unterzeichneten von dieser Allergnädigsten Abst i durchdrungen sind, . in 1 . . . 6 sten Danke für diese hohe herrliche Gabe gedrängt und wagen es, Ew. Majestät diese unsere wahrhaftigen Gefühle mit dem heißesten Wunsche auszudrücken, daß Ew. Majestät noch eine lange, lange und gesegnete Regierung fortführen möge.
Wir ersterben als Ew. Majestãt . . allerunterthänigste. Neuenklitsche, im zweiten jerichower Kreise, den 12. Dezember 1848. (Folgen 30 Unterschristen.)
Ew. Königliche Majestät gaben durch die Verleihung einer böchst freisinnigen und auf das Wohl des Volkes berechneten Verfassung der len Stütze deg Thrones, das Vertrauen gerechtfertigt, das alle gute Preußen in Ew. Majestät Königliches Wort zu setzen nie aufgehört haben.
Die allerunterthänigst Unterzeichaeten fühlen sich daher gedrun⸗ gen, Allerhöchstihnen den ungeheuchelten herzlichsten Bank dafür ausg— zusprechen und die Versicherung hinzuzufügen, daß sie mit stets un— wandelbarem Vertrauen, voll Liebe und Dankbarkeit immer sein werden
Ew. Königlichen Masestät getreue Einwohner 9 , Neuhaldenaleben. (Folgen 725 Unterschriften. Am 12. Dejember 1848. ; .
, . Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät haben in höchster Weigheit und Ge⸗ rechtigkeit dem Lande eine Verfassung gegeben.
. Wir eiblichen darin einen neuen Beweis der landes väterlichen Fürsorge, eine Erfüllung der Königlichen Verheißungen, der wir stets mit unerschütterlichem Vertragen entgegensahen, und den Anfang ei⸗ ner neuen, für das ganze Land segenbringenden Zeit.
Ew. Königlichen Majestät sind wir daher um so mehr zum größ⸗ ten Danke verpflichtet, da wir anerkennen müssen, daß die angebotene Vereinbarung der Verfassung mit der zu dem Ende berufenen Natio= nal-Versammlung nach den vielen beklagenswerthen Ereignissen, als eine Unmöglichkeit erscheinen mußte, eine längere Verzögerung des Verfassungswerfes aber das Volk ins Verderben gestürzt hätte. Alt treue Westfalen sprechen wir unseren Dank mit den aufrich= tigsten Gefinnungen und in der festesten Zuversicht unterthänigst aus, daß Ew. Majestät auch bei der bevosstehenden Revision ber Verfaf— sung die wahre Wohlfahrt des Lanbes in Vereinigung mit den Kam— mern zu erstreben geruhen werden. — Zu einer baldigen und glück lichen Vollendung des Verfassungewerkes gebe Gott seinen Segen!
Bott beschütze unseren Allergnädigsten König und das sheure
Vaterland! .
Ew. Königlichen Majestät n Bürger der Stadt
. iedenbrück.
Wiedenbrück im Regierungsbezirke Minden den 18. Dezember
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! ie en; önig i r —
Ew. Majestät fühlen auch wir Unterzeichnete uns gedrungen, offen und vor aller Welt, den Guten zum Trost und zur Starke den Verirrten zur beherzigenden Lehre, den Böewilligen zur ernsten Mahnung. auszusprechen, was uns Religion, Herz und d, fn in diesen Tagen des Zweiselns und des Schwankens als die Richtschnur unseres Handelns an die Hand geben. Wir sind nur einfache Be⸗ wohner des Landes, aber wir Alle kennen das Gebot des Apostels 2 nun Jedermann, was ihr schuldig seid; Ehre, dem Ehre gebühret, Zoll, dem Zoll gebühret, Schoß, dem Schoß gebůhret. Wir sind nur schlichte Landleute und vermögen nicht schön gestellte Worte zu bringen, aber wir bringen, was wir fühlen, ein Herz voll Liebe, Dankbarkeit und Treue zum angestammten Königshaufe. Wir sind nicht Leute, die die Titel und Paragraphen der esetze kennen, Alle aber haben wir ein untrügliches Gesetzbuch in unserer Brust, das wir uns unbefleckt erhalten wollen bis zum Hintritt vor den Richter über uns Alle.
Unser unverrückbarer Wille ist es, treu zu bleiben, wie wir waren, und das wollen wir beweisen durch pflichtgetreue Entrichtung unserer Abgaben und, wenn die Lage des Staats es erheischt, durch bereitwillige Aufopferung dessen, was vergänglich ist, um uns rein zu erhalten das, was da nie vergeht. ;
In dieser Gesinnung leben und sterben wir
Ew. Majestãät unterthänigste, treugehorsamste Einwohner des lebuser Kreises im Oder⸗ bruch, Ortwig, Mehrin, Gießhof und Graben. Folgen bie Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! .
In den Tagen, wo die 6. im Lande hervortreten, glauben wir unterzeichnete Landgemeinden, nicht fehlen zu dürfen. Gern be⸗ kennen wir, daß wir uns durch die uns Allergnädigst gegebene Ver- fassung und durch den Gruß an die treuen Altmärker freudig erhoben fühlen. Wir tragen wieder das trostvolle Bewußtsein in uns, daß wir fortan noch Ew. Königlichen Majestät und nicht der National- Versammlung angehören, die sich uns durch Verletzung des Rechts und durch Verleugnung des Nationalgefühls und des réligiösen Ele⸗ ments je länger je mehr verächtlich gemacht hat. In dem Namen Preußen, innig mit Deutschland verbunden, finden wir unsere Ehre und Freude.
Geruhen Ew. Königliche Majestät, unseren innigsten Dank für die verliehene Verfassung und unsere Treue und Anhänglichkeit Aller⸗= gnädigst anzunehmen und versichert zu sein, daß wir in unwandelbarer Liebe verharren
Ew. Königlichen Majestät treueste Unterthanen. (Folgen die Unterschriften der Orts-Vorsteher.) Die Gemeinden Groß⸗Chüden und Ritz bei Salzwedel, am 20. Dezember 1848.
Königliche Majestät!
Ein allgemeiner Jubelruf, aus der Tiefe des treuen Herzens sich Bahn brechend, durchdringt die Gauen des lieben theuren Vaterlaän— des, denn Preußens glorreicher König hat aufs neue seine freie er habene Gesinnung, seine treue aufopfernde Liebe für sein Volk be⸗ thätigt, und verschwunden sind die Nebel des Wahnes und des Miß— trauens vor den Strahlen der glänzend hervorbrechenden Sonne!
Geruhen Ew. Majestät, unseren ehrfurchtsvollen tiefgefühlten herzlichen Dank dafür huldreich entgegen zu nehmen, daß Allerhöchst⸗ dieselben durch Weisheit und energisches Einschreiten uns das Gute, was der Umschwung der Neuzeit in seinem Schoße birgt, und was Unverstand und Böswilligkeit uns zu entreißen drohten, durch die Königlichen Verordnungen vom Sten d. M. gesichert haben.
Wir unterzeichnete Bewohner des Amtes Bochum glauben un⸗ seren herzlichen Dank Ew. Majestät nicht besser bekräftigen zu kön⸗— nen, als indem wir die heiligste Versicherung hinzufügen, daß unser Wahlspruch bis zum letzten Sdemzuge ist und bleibt:
Mit Gott für unseren heißgeliebten theuren König von
Gottes Gnaden und das liebe Vaterland! j Gott segne Ew. Majestät! Mit dieser Gesinnung verharren wir
Ew. Majestãät treugehorsamste.
Amt Bochum, i. d. Grafschaft Mien ö
den 10. Dezember 1848.
(Folgen 270 Unterschriften.!) Majestät!
Millionen dankerfüllter Preußenherzen schlagen in Liebe und Treue dem angestammten Könige entgegen, Millionen beugen sich in Demuth vor Gottes weisem gnädigen Rathschluß. .
Eitle Selbstsucht republikanischer Volksvertreter hatte das Vater— terland an des Verderbens Nand geschleudert, durch unseres Königs milde Hand schwindet die Schreckenszeit wie der Nebel vor der Sonne., Was jene Volksvertreter dem Vaterlande nicht zu geben vermochten: unser König gab es mit beglückender Hand. Durch die ertheilte Verfassung wurde Er: „Der freie Herischer eines freien Volkes!“ . . Dank unserem theuren Könige, und möge Gottes Segen auch ferner auf dem treuen Preußenvolke, auf dem einigen Deutsch— land ruhen. ; In unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit Ew. Majestät allerunterthänigste Bewohner Neu⸗Vorpommerns und Rügens. (Folgen 440 Unterschriften.)
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Durch die unterm 5ten dieses dem Lande verliehene Verfassung haben Ew. Majestät die wichtige Aufgabe, welche die zur Vereinba⸗ rung der Verfassung berufene Versammlung nicht zu lösen vermochte, mit hoher Regentenweisheit und landesväterlicher Huld zur rechten Stunde glücklich gelöst. Geruhen Ew. Majestät, unser geliebter König, Allergnädigst, deshalb den ehrerbietigsten Ausdruck unserer Freude und unseres Dankes hinzunehmen. Gott aber wolle auf das Werk Königlicher Fürsorge, das sich würdig an die große Geschichte des preußischen Regentenhauses und Staates anschließt, seinen reichen Segen legen zum Heil des Königs und seines Volkes. In tiesster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät allerunterthänigste treugehorsamste Mitglieder der kirchlichen und bürger⸗ lichen Gemeinde zu Homberg, Bürger-= meisterei Eckamp.
18418 (Folgen 125 Unterschriften.)
Homberg, streis Düsseldorf. den 20. Dezember 184. (Folgen 127 Unterschriften.) Zweite Bellage
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Berlin, F
Preusßzischer
Staats- Anzeiger.
reitag den 29. Dezember
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lisas.
Damit wir in den Stand gesetzt werden, den verehrlichen Abonnenten des Preuß. Staats-Anzeigers, mit welchem die vollständigen stenographischen Berichte äber die Sitzungen der zu Ende des Monats Februar k. J. zusammentretenden beiden Kammern werden ausgegeben werden, vollständige Exempla. c zu liefern, werden sie ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das erste Quartal 1849 gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die Auflage sogleich zu Anfange desselben danach be⸗
stimmt werden kann. Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette Exemplare nicht immer nachgeliefert werden können.
Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Rthlr., mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.
VJ Amtlicher Theil.
Deutschlan dd. Preußen. Berlin. Bekanntmachung des Magistrats. Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Reichs -Gesandte Freiherr von Andrian nach London. Oesterreich. Wilen. Manifest des regierenden Kaisers an das Sach⸗ sen-Volk in Siebenbürgen. — Armee -Bülletin. . ö Braunschweig. Braunschweig. Antworts⸗Adresse der Stände auf die Thronrede. — Stände⸗Verhandlungen. Oldenburg. Oldenburg. Landtags-Verhandlungen.
Ausland. Venedig. Die römische Division kehrt in ihre Heimat
Der bisherige
Oesterreich. zurück. Frankreich. Paris. Ungestörte Beendigung der Parade und Banlett bei dem Präsidenten. — Das Dekret in Betreff Jersme Bonaparte's. — Pierrẽ und Lucian Bonaparte. — Rundschreiben des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten. — Widerlegung der Angaben über Mini— serrathé-Beschlüsse hinsichtlich Roms. — Tagesbefehl Bugeaud's. — Er⸗ nennungen. — Tie National-Versammlung. — Die Amnestie Frage. — Oppositson gegen die Regierung und Vertheidigung des Ministeriums. — Ankunft des iürlischen Gesandten. — Vermischtes. — Großbritanien und Irland. London. Rußlands Haltung in Be— zug auf Spanien und Neapel. — Louis Bonaparte und sein Ministerium. Tobden's Finanzpläne. — Bankbericht. — Herabseßzung des Porto's Wwi⸗· schen Großbritanien und den Vereinigten Staaten. — Unglück zur See. — Nachrichten aus Westindien und Mexiko. — Vermischtes. Italien. Rom. Auflösung der Giunta. — Memorandum des Papstes. — Vermischtes. — Florenz. Der Papst und das römische Ministerium. Vereinigte Stagten von Nord-Amerika. New- Jork. Die Botschast des Prä denten Polk an den Kongreß. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
1
Amtlicher Theil.
Seine Majestät der König haben am 2bsten d. Mts, Nach⸗ mittags 3 Uhr, im Schlosse zu Potsdam dem Königlich portugie si⸗ schen Gesandten, Ritter von Barboza, eine Privat- Audienz zu ertheilen und von ihm das Schreiben seiner Monarchin entgegen zu nehmen geruht, durch welches er von dem hiesigen Posten abberufen worden ist.
Heute wird das 60ste Stück der Gesetz⸗ Sammlung ausge⸗ geben, welches enthält: unter een gh den . Erlaß vom 28. November d. J., be⸗ treffend die in Bezug auf den chausseemäßigen Ausbau der Zweigstraße von Böhmershüttenplatz über Hoheley, Langewiese bis zur Kreisgränze bei Neu⸗Astenberg be⸗ willigten stskalischen Vorrechte; . ö 2. Desgleichen vom 4. Dezember d. J. betreffend die in
Bezug auf den Bau einer Chaussee von Lychen nach Boytzenburg bewilligten fiskalischen Vorrechte; Desgleichen von deuselben Tage, die Ausdehnung der Herschtsbarkeit zu Gladbach über die Gemeinde Bois-= heim im Kreise Kempen betreffend; und Das Allerhöchste Privilegium von gleichem Dato, we⸗ gen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Lölner Stadt-Obligationen zum Betrage von Einer Million Thalern. Berlin, den 29. Dezember 1848. — Hebits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst von Hohen⸗— zollern-Sigmaringen, von Sigmaringen.
c—ᷣ r c O . , 2 ·ᷣ···ᷣᷣ· 0 0 ůp—
Uichtamtlicher Theil. Deut schland.
Preußen. Berlin, 28. Dez. Der Magistrat hat nachste⸗ hende öffentliche. Bekanntmachung erlassen:
Durch die bereits zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Wahlge⸗ setze vom 6. Dezember d. J. für die erste Kammer und für die zweite Kammer der preußischen National-Vertretung und, demnãächst burch die Reglements vom Sten d. M. ist uns die Ausführung des gesammten Wahlgeschäfts im Bereiche der Stadt Berlin übertragen worden. ; .
1m 22. Januar 1849 sollen die stimmberechtigten Urwähler zur Wahl der Wahlmänner für die zweite Kammer, .
am 29. Januar 1849 die stimmberechtigten Uwähler zur Wahl der Wahlmänner für die erste Kammer zusammentreten.
Von der Theilnahme an diesen Urwahlen sind nach den Geseßzen überhaupt ausgeschlossen:
a) Alle diesenigen, welche dem preußischen Staatsverbande nicht angehören; .
b) ferner diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte ent- behren;
c) dit jenigen, welche seit sechs Monaten weder Wohnsitz noch Aufenthalt am hiesigen Orte haben, und
d) endlich alle diejenigen, welche aus öffentlichen Mitteln Armen⸗ Unterstützung erhalten, also die wirklichen Almosen · Empfänger.
Die Ausübung des Stimmrechts der Urwähler bei den be- vorstehenden Wahlen wird gesetzlich an folgende Bedingungen ge⸗ knüpft: ö Für die zweite Kammer, daß der Wäbler das 24ste Le⸗
bene jahr vollendet habe und selbstständig sei, das heißt, über seine
Person und sein Vermögen verfügen könne und dürfe;
für die erste Kammer, daß er das I0ste Lebens jahr voll- endet habe und für den hiesigen Ort entweder ein reines jährliches
Einkommen von mindestens fünfhundert Thalern oder einen Grund⸗
besitz im Werthe von mindestens fünftaßsend Thalern nach zuweisen
im Stande sei. 39 — .
(Ist ein Grundstück im Bésitze mehrerer Eigenthümer, so muß der Antheil eines jeden einzelnen Mitbesitzers den Werth von mindestens 5000 Rthlrn. erreichen.
Die Schuldverhältnisse der Grundstücke bleiben außer Betracht.) .
Die Wahl der Wahlmänner geschieht für beide Kammern in von uns abzugränzenden Bezirks-⸗A1btheilungen.
diesen
In jeder Abtheilung wird für die zweite Kammer auf sede Vollzahl von
len ein Wahlmann, und 2 t für die er ste Kammer auf je 100 Urwähler ein Wahlmann
erwählt. . Hiernach ist es nun unsere hauptsächlichste Aufgabe, so schleunig und so sicher als nur möglich nicht nur die Urwählerlisten sestzustellen, sondern auch die Einwohnerjahl in den einzelnen Bezirken zu ermit- teln, um demnächst mit der definitiven Abgränzung der Abtheilungen vorschreiten zu können. ;
6. diefem Zwecke werden wir mit dem 1. Januar 1849 den sämmtlichen Grundstücks⸗Besitzern in der Stadt oder ihren Stellver- tretern Formulare mit dem Ersuchen zustellen lassen, solche nach Maß⸗ gabe der beigefügten Instruction recht schleunig und vollständig aus zufüllen und sodann an den Vorsteher des Bezirks zurückgehen zu lassen. s l Wir sind genöthigt, behufs der Ausführung des Wahlgeschäfts die kräftigste Unterstützung nicht nur der Bezirksvorsteher, sondern auch der Grundbesitzer, wie überhaupt unserer Mitbürger, in Anspruch zu nehmen. Es bedarf keiner Auseinandersetzung über die hohe Wich⸗ tigkeit der Sache, um die es sich handelt. Das Glück und Heil des Vaterlandes hängt von richtigen und gewissenhaft durchgeführten Wahlen ab. Ein Jeder, der es mit jenem redlich meint, ist hierbei interessirt. Wir glauben daher uns einer bereitwilligen Mitwirkung seitens unserer Mübürger eben so vergewissert halten zu können, als wir es an Bemühungen nicht fehlen lassen werden, um möglichst rich tige Urwählerlisten festzustellen und demnächst vollkommen regelmäßige Wahlen herbeizuführen.
Berlin, den 24. Dezember 1848. Der Magistrat.
250 See⸗
— *! , =
8gundes - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 24. Dez. (O. P. A. 3.) Herr don An- drian, gewesener Gesandter der deutschen Centralgewalt am Roniglich großbrilanischen Hofe, ist heute nach London abgereist, um sein Ab⸗ berufungsschreiben von seinem bisherigen Posten persönilch zu über⸗ reichen und sodann hierher wieder zurückzukehren.
Oesterreich. Wien, 26. Dez. Se. Masestät der regierende
Raiser 9 nachstehendes Manifest an das Sachsen⸗ Volk in Sie⸗ bürgen erlassen: e
1 . Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich c., entbieten Unserem Lieben und Getreuen Sachsenvolke Un- seren Kaiserlichen Gruß und die Versicherung Unserer Huld und Gnade. Als Wir bei dem Antritte Unserer Regierung alle unter Unserer staiserlichen Krone vereinigten Völker überblickten, war es Unserem Herzen wohlthuend und hat üns hohen Trost gewährt in einer Zeit, wo jene heiligen 8 der Treue und Änhänglichleit der Völker an den Thron vielfachen Ver- suchungen ausgeseßt und die Begriffe von Freiheit und Unabhängigkeit zur Veiwirtung der Gemüther mißbraucht wurden, die hohe Aufopferung zu erkennen, mit welcher Ihr bereitwillig Haus und Hof, Werkstätten und Pflug verlassen und mit freudiger Hingebung von Gut und Blut die Waffen er— griffen habt, um den seit Jahrhunderten bestehenden Bau der Gesammt⸗ Monarchie, ihre Einheit und Kraft, so wie die Rechte Unseres Kaiser⸗ lichen Hauses, in dem Augenblicke drohender Gefahr zu stüßen und zu schirmen. Thron und Staat, für die Ihr gekämpft, werden uch die ver- biente Anerkennung zollen und dit Bürgschasten zu schüßen wissen, welche
Eure von Unseren Ahnen so oft belobte Tapferkeit, Ausdauer und Treue, vornämlich aber Euer Sinn für Ordnung und Geseßlichkeit und der ver- nünftige Gebrauch der hierdurch unter Euch heimisch gewordenen Freiheit für den Glanz der Krone und den Bestand des Staates gewähren. Es gereicht Uns daher zur erfreulichen Beruhigung, den Wünschen Unserer ge= freuen sächsischen Nation, welche dieselbe durch ihre Abgeordneten Uns vor- getragen hat, Unsere Kaiserliche Genehmigung ertheilen zu können. Der Inhalt dieser Wünsche hat Uns Eure richtige Erkenntniß von der Noth⸗ wendigkeit einer einigen und starken Gesammtmonarchie und eines orga— nischen Verbandes der einzelnen Nationen auf K der Gleichberech- tigung beurkundet, und diese Grundsätze sind es eben, welche Wir bei Unserer Thronbesteigung Unseren Völkern verkündet haben und in der . Unserer Regentenpflichten stets vor Augen halten weiden. Das uralte decht der unmittelbaren Unterstellung der Ration unter die Krone, der innige Ver= band mit der Gesammimonarchie und die dadurch bedingte unmittelbare Verbindung der Central-Nationalbehörde mit dem verantwortlichen ¶Niniste⸗ rium in Unserer Nesidenz, so wie die Vertretung der sächsischen Nation durch ihre eigenen Abgeordneten auf einem allgemeinen österreichischen Reichstage, sind Wünsche, welche Unserem Allerhöchsten Willen, auf Grundlage der Gleichberechtigung und freien Selbstbestimmung der Volker den Neubau des Staates zu vollführen, hülfreich entgegenkommen. Indem Wir daher die · sen Wuͤnschen der getreuen sächsischen Nation Unsere Kaiserliche Genehmi⸗ gung ertheilen, haben Wir unier Einem Unser K. K. Ministerium beauf fragt, sich mit dem Grafen der sächsischen Nation und rücksichtlich der Na- tions - Universität in amtliche Veibindung zu setzen und die von Behörden Unserer Allerhöchsten Enischeidung vorzulegenden Vorstellungen, Berichte, wie auch alle in den Bereich der sächsi schen Nation fallenden Bitten, Gesuche und, Klagen der Privaten entweder Unserer Allerhöchsten Einsicht und Entscheidung oder der entspre-· chenden Amtshandlung zu unterziehen. Was die Art der Theilnahme Un⸗ serer getreuen sächsischen Nation an der Volls vertretung der Gesammt · monarchie durch ihre eigenen Abgeordneten, wie auch die Anzahl ihrer Ver- trtter anbelangt, so behalten Wir Uns darüber das Einvernehmen mit der esetzlichen Vertrejung der Nation und die hiernach zu erfolgende Einberu⸗ 36. ihrer Abgeordneten bis zu jenem Zeitpunkte vor, in welchem die orga- nischen Gesetze über die definitive Gestaltung eines allgemeinen osterreichi⸗ schen Reichstages, wie auch die Wahlmodalität festgestellt sein werden. Wir geben sonach Unserer geireuen sächsischen Nation einen bleibenden Be⸗ weis Unserer Kaiserlichen Huld und Gnade und versehen Uns von derselben, daß sie, in dem engen Verbande mit dem Herzen und den höchsten In⸗ teressen der Monarchte, für ihre Blüthe, Kräftigung und ihr Gedeihen die beruhigendsten Bürgschaften anerkennen wird. Slmütz, den 21. Dezember 1848.“ Der Feldmarschall-Lieutenant von Welden veröffentlicht nach- stehendes Armee⸗Bülletin: 1 „Nach den so eben aus dem Hauptquartier Ungarisch Altenburg einge- troffenen Nachrichten des Herrn Feldmarschalls Fürsten 1 is das erste und zweite Armee-Corps zwischen Hochstraß und Raab schlag 6 aufgestellt und die Avantgarde bis über die Rabnitz vorgerückt, ohne au einen Feind zu stoßen. Vor Leopoldstadt ist die Division des Feldmarschall⸗ Lieutenants Simunich, um Preßburg jene des Feldmarschall⸗·Lieutenants Kempen aufgestellt. Von Oedenburg ist das gorps des Obersten Horvath gegen Güns vorgerückt, um einer feindlichen Kolonne unter dem Rebellen Per ezel, die sich, gedrängt von der unteren Mur über Körmend, Steinaman- ger und Papa, mit den Insurgenten bei Raab zu vereinigen suchte, in die Flanfe zu fallen. Während des Verweilens der Armee in ihrer letzten Stellung ist in jener ganzen Strecke, welche die Truppen auf beiden Ufern der Donau besetzten, d. h. im preßburger, wieselburger und ödenburger Komitat, die Eniwaffnung des Landvolks bewirlt, die gesetzlicht Ordnung hergestellt und die Einsetzung der Königlichen Regierungs-⸗Kommissäre ge schehen. Wi 24. Dezember 1848. n, G , Vom Civil und Militair⸗Gouverneur. Welden, Feldmarschall . Lieutenant.“
Braunschweig. Braunschweig, 22. Dez. (H. C) Die ,, der Stände auf die Thronrede lautet, wie folgt:
er n, . ehe
Gnädigster Herzog und Herr! . . z
Von Ew. 6. . Grund des provisorischen Gesetzes über die Zusammensetzung der Versammlung der Abgeordneten des dan es zu einer Jeit zusammenberufen, wo Deutschland der Vollendung des Werkes 3 Einigung mit Sehnsucht entgegensieht, wünschen wir uns Glück, daß 8 unser Fürst, fortwährend dem Geiste huldigen, welcher unserem großen 16 terlande eine glücklichere Zukunst verspricht. Wir zweifeln nicht, daß 3 Hoheit, in edler Hingebung an die hohe Aufgabe, ein einiges, freies un mächtiges Deutschland zu schaffen, nicht blos für sich selbst kein Opfer für den Zweck scheuen, sondern auch solchen Bestrebungen , welche aus mißver-⸗ standenem Sonder- Interesse das an sich schon schwierige Werk noch mehr zu erschweren drohen, fräftig entgegenwirken werden. Auch wir werden mit allen Kräften dazu ,, n Wünsche jedes wahren
des bald in Erfüllung gehen. . ö an, ,, Abgeordneten, wel . den neuen Grundsätzen aus der ünmittelbaren Wahl des Volkes hervorgegangen sind, erkennen 2 freudig die wichtigen Rechte an, welcht unter Ew. Doheit n,. weiser Berücksichtigung der Zeitbedürfnisse Ihrem getreuen Volle geg sind. Auch früher schon im Besitze einer verhaltnißmaßig ae n, sassung und Gesetzgebung, hat der braunschweigischt , 6 baß eine besonnene, mil dem Zeitbedürfnisse forischreitende geen * 3 U, lichen Ordnung, des bürgerlichen E-Mu 2 Das Glück der Einigkeit zwischen Fürst und Vol 3 niels in der niefer und freudiger, jemehr die , . Rähe und Ferne fühlbar gewenden sind; kese Ein gu e Aufgabe einge festi erden wir aufrichtig bemüht sein und di eln er n, unseren Berathungen und Arbeiten, von welcher das Land
bi Verwirflichung großer Erwartungen hofft. Eine Verfassung, welche dit