1848 / 239 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Zeit das unwürdige und heillose Benehmen eines großen ; gar, w rr en, e enn der Krone gegenüber wahrgenom men höchst schmerzlich haben mit Ew. Königl. Maje stãt auch wir die vielfachen Kränkungen unõnd Schmähungen gegen Allerhöchstdiesel— ben empfunden und selbst in unserer unmittelbaren Nähe das Miß trauen emporkeimen gesehen, welches Uebelwollende und Irregeleitete gegen Ew. Majestät Verheißungen auszustreuen gesucht. Wir freuen uns daher jetzt um so mehr über den noch rechtzei⸗ tig gefaßten höchst segenLollen Entschluß Ew. Nönigl. Majestät, dem= zufolge dem Lande eine so sehr freisinnige Verfassung gegeben, wo⸗ durch das in manchen Theilen der Bevölkerung unwürdig erregte Mißtrauen in Ew. Majestät Verheißungen zu Schanden gewor⸗ en ist. . Lz fühlen uns gedrungen, Ew. Königl. Majestät dafür unseren innigsten, wärmsten Dank auszudrücken und geben uns der Hoffnung hin, daß nach so vielen Stürmen, Erschütterungen und Arfregungen nunmehr wieder Ordnung, Ruhe und Friede in die Gemüther ein— kehren und das Land unter Ew. Königl. Majestät weiser und gerech— ter Regierung um so frischer und glänzender erblühen werde.

Heerzu wolle Gott seinen Segen geben und Ew. Majestät fer⸗ ner mit frohem Muthe und frischer Kraft auf dem betretenen consti⸗ tutionellen Wege zu des Vaterlandes Heil stärken!

In tiesster Ehrfurcht

Ew. Königlichen Majestät allerunterthanigste.

Haueberge bei Minden, den 24. Dezember 1813.

(Folgen 35 Unterschristen.)

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Wie sehr wir es auch gewünscht hätten, daß die neue Staats Verfassung auf den Grund der Vereinbarung zwischen der Krone und der National Versammlung ins Leben getreten wäre; so ist es uns doch nicht entgangen, welche Hindernisse Ew. Majestät hochherzigen Absichten entgegengestellt worden sind; wie ein großer Theil der Volksvertreter ihre Mission gänzlich verkannt, sich auf den Boden der Revolution gestellt und zuletzt jede Vereinbarung ohne Verletzung der Würde der Krone unmöglich gemacht hat. Wir haben deshalb die von Ew. Majestät uns verliehene Verfassung als einen Akt der Nothwendigkeit mit der innigsten Freude begrüßt, um so mehr, als Allerhöchstdieselben den wahren Interessen des Volkes, so wie den in den Märztagen gegebenen Verheißungen, vollständige Rechnung ge— tragen haben. Wir hossen zu Gott, daß dieselbe zum Heil unseres theuren Vaterlandes gereichen und demselben den langentbehrten Frieden wiedergeben werde.

Wir schließen uns daher mit aufrichtigster Gesinnung den Dank— sagungen an, welche Ew. Majestät aus Millionen Preußenherzen zu— stromen werden, und ersterben in tiefster Ehrfurcht als:

Ew. Masestät treu geborsamste.

Die Mitglieder des Vereins für gesetzliche

Freiheit und Ordnung

aus dem Kreise Neumarkt in Schlesien.

Der Vorstand. Vorstehender Abresse haben sich angeschlossen: 8? Gemeinden mit 1356 Unterschriften.)

Königliche Majestät!

Ew. Königliche Majestät haben unter dem Ften d. M. die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung aufgelöst, nach⸗ dem es zu unserem Schmerze unzweifelhast geworden war, daß tas heißersehnte Ziel auf dem Wege der Vereinbarung, ohne die drin— gentste Gefahr des Vaterlandes, nicht länger erstrebt werden könne. Darum erkennen wir lUnterzeichneten es an, daß die Auflösung aller staatlichen und sittlichen Ordnung, welche schon hereinbrach, einzig und allein durch die That aufgehalten werden konnte, welche Ew. Majestät vollbrachten, indem Sie dem Lande eine Verfassung verlie⸗ hen, wie sich einer solchen kaum die freiesten Völker Europa's rüh— men dürfen. Diese ist uns jetzt der Rettungsanker, an welchem wir halten wollen, um so viel an uns liegt mitzuhelfen zur Wie— dererlangung der Kraft, des Glückes und Ruhmes, deren unser Va— terland bedarf, wofern es der Mission, welche ihm die Vorsehung für die Fortbildung der europäischen Kultur überwiesen hat, genügen soll. Gott verleihe Ew. Majestät und uns die nöthige Kraft zur Ausdauer, die zum Ziele führen wird und muß.

Euskirchen, Godesberg, Weßlingen, Sechtern und Oedecoven, den 13. Dezember 1848.

Mit tiefster Ehrfurcht Ew. Majestat treu ergebene. Folgen 554 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster König! Großmächtigster König und Herr!

Ew. Königl. Majestät baben zum Heil und Segen Ihres Volke dem innigen Wunsche aller treuen, Preußen, zum Schuß und Rechte der Krone und für die wahre constitutionelle Freiheit, dem Lande eine Verfassung Allergnädigst gegeben, wodurch dasselbe von dem sicheren Untergange gerettet und“ einer glücklichen Zukunft sicher entgegengeht.

Geruhen daher Ew. Königl. Majestät dafür unseren pflichtschul⸗ digsten ehrerbietigsten Tank huldreichst anzunehmen, mit der wahr⸗ haften Versicherung, daß es unser ruhmwürdigstes Bestreben ist, uns den ehrenhaften Namen wahrer Preußen, auf den wir stolz sind, zu bewahren.

Wir werden und wollen keinem wahren Preußen in Liebe und Treue gegen unseren rechtmäßigen König und Herrn zurückstehen,

61

Bekanntmachungen. 7691 8 4 * ö

Derselbe ist Zell groß,

. ; ö ö derzähne fehlen

Der unten näher bezeichnete Brauereipächter und Brenner Carl Eisf aus Cerpicz ist des Diebstahls ver= dächtig und hat sich von hier, im BVesitze eines Passes d. d. Flatow, den 26. September e, entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Es werden alle Civil- und Militair - Behörden dez In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel- ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Heldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗ Expedition abliefern zu lassen.

Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert.

Berlin, den 23. Dezember 1848.

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für e nun i nn

lol

unden worden.

Rechts, sich und seine

Thorn,

singer, auch ist d grünen lUeberrock, eine Fischottermütz

ammtwerthe von 50 Thlr. 5 Sgr., Der Verlierer derselben wird aufge⸗ sordert, binnen vier Monaten,

Signalement des Eif. 29 Jahr alt, in Cerpicz geboren, 5 Fuß hat braune Haare, blonden Bart, die Vor— und hat eine Narbe am linken ie linke Hüste höher. eine graue

C. * 1

Ed&iꝓittal- Citation. Am 8. Maid. munzen, im Ges

bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden Eigenthums - Ansprüche den 6. Oftober 1848. Königl. Land- und Stadtgericht.

1464

und wir leben der festen Ueberzeugung, Ew. Königliche Majestät werde nicht müde werden, für das Wohl Ihrer getreuen Unterthanen auch fernerhin auf das kräfti ste zu sorgen. Wir sind mit Gut und int bis zum Tode Cw. Königlichen Majestät allerunterthanigste. Karlshof, Nießer Kreises, den 13. Dezember 1818.

(Folgen 34 Unterschriften.)

Königliche Majestät! =.

Die Unterzeichneten fönnen es sich nicht versagen, Ew. Masjeslät die Gefühle der lebbaftesten Freude und des innigsten Dankes aus⸗ zusprechen, mit welchem sie die Königlichen Verfügungen vom Iten d. begrüßt haben.

Während die Aus sicht auf eine glückliche Vereinbarung der Ver— fassung in einem Augenblick zu schwinden begann, wo innere und äußere Verwickelungen Verderben drohend über das theure Vaterland aufstiegen und deshalb eine feste Gestaltung unscrer Verhält— nisse immer dringender machten, da wurde uns die Nothwendigkeit eines kräftig entscheidenden Handelns klar, und haben wir in dieser Lage das Erscheinen der neuen Verfassung um so mehr mit unge— theilter Freude begrüßt, als wir in dem freisinnigen Inhalte derfel= ben den treuen Ausdruck der lautgewordenen Wünsche und Bedütf⸗— nisse des Volkes wiedererkannten, wir auch zugleich eine neue Ge⸗ währ darin fanden, wie Ew. Majestät fest entschlossen sind, die Freiheiten desselben unverkümmtrl zu erhalten und dem Gesetze im Lande die feste Bahn zu sichern.

Genehmigen Ew. Majestät nochmals unseren innigsten Dank und die Versicherung unserer unwandelbaren Treue.

Ew. Majestät treugehorsamster Bürger -Vereiu. Namens desselben: Der Vorstand. Dämmersbach, den 26. Dezember 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herm!

Ew. Majestät nahten wir uns am Aten d. M. mit dem An— trage, die Verfassung nicht octroyiren, sondern sie der National-Ver— sammlung zur Annahme in Pausch und Bogen als provisorisches Ge— setz vorlegen zu wollen.

Wir glaubten, daß nur hierdurch der Rechteboden gewahrt wer— den könne.

Ew. Majestät haben jedoch durch den wahrhaft sreisinnigen In—⸗ halt der Verfassung vom 5sten d. M. den Rechtsboden in einer an— deren und großartigeren Weise zu wahren gewußt, als es durch die Beobachtung einer Formalie geschehen wäre.

Für diesen Inhalt bringen Ew. Majestät wir unseren tiefge⸗ fühlten Dank.

Ew. Majestät treugehorsamste Stände des arnswalder Kreises. (Folgen die Unterschriften.)

Arnswalde, den 21. Dezember 1818.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König!

Allergnädigster König und Herr! Ew. Majestät haben durch die Auflösung der National -Versamm— lung und durch die Verleihung einer freisinnigen Verfassung die Wünsche Ihres treuen Volkes erfüllt und sich aufs neue den gerech⸗ testen Anspruch auf unseren tiefgefühlten Dank erworben, welchen wir hiermit ebrifurchtevoll aussprechen. Wir hoffen zu Gott, daß durch die verhängnißreiche Geschichte der letzten neun Monate das Volk gereift ist, um dieses Maß der Freiheit richtig zu gebrauchen. Die Künste einer dem Throne und dem Vaterlande feindlichen Partei zer⸗ schellten an dem Königlichen Rechte und an der deutschen Treue, und werden, wie bisher, so auch fernerhin dazu dienen, daß der ge setzlihe Sinn und die Liebe zum angestammten Königshause in dem ganzen Volke geslärkt und das Band, welches König und Volk ver— eint, befestigt werde. Gott erhalte lange Ew. Majestät zum Ruhme und zum Heile des Vaterlandes! Er lasse Ew. Majestät noch lange sehen, wie das angefangene Werk Früchte bringt und wie auch in einer neuen Zeit das preußische Volk sich feines ruhmvollen Namens wür— dig zeigt.

In tiefster Ehrfurcht verharren wir

Ew. Majestät treugeborsamste Unterthanen. Der Vorstand des jismunder Vereins für König und Vaterland. Im Auftrage von 12 Mitgliedern des Vereins. Halbinsel Jasmund, Kreis Rügen, am 21. Dezember 1848.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Königlichen Majestät Worte, Thaten und Gaben aus jüng— ster Zeit haben die Herzen aller getreuen Preußen, und derer ist ja Gott sei Dank! noch immer die große Mehrzahl in Allerhöchst Ihren Landen, zu so tiefem Danke aufs neue verpflichtet, daß auch die Unterzeichneten denselben auszusprechen sich gedrungen fühlen.

Die Königliche Berufung eines Ministeriums, durch welches der unaufhaltsam vorwärts strebenden Revolution ihre Schranke gesetzt worden; beflügelte Königsworte, die, wie der Abendregen das lech— zende Land, die schon längst darauf harrenden Herzen mit den ge— wohnten Eiquickungen und Stärlungen vom Throne her ersüllt ha— ben; zuletzt die Königlichen Thaten des 5. Dezembers, eines wahreu Preußentages: die Auflösung der National— Versammlung, deren Majorität den preußischen Namen geschändet, die preußische Ge⸗ schichte befleckt hat; die daran geknüpfte rasche Königliche Gabe einer

Jeige⸗ Er trägt einen Mütze und auch zuweilen Abfahrt von Berlin 6 Stettin 6 5 15 * Ankunft in Stettin 11

R R Berlin 12 1 1 5

Mit dem 6 Uhr 15 Min.

J. sind in der Stadt hier 13 Gold- 8e bei Vermeidung seines Mit dem Güterzuge von

nachzuwtisen. genklasse befördert.

An den Mittagszug von

Die näheren Bestimmungen er und 1 Sgr. Stettin,

Güterzug. U. 15 M. Morg.

5 34 * Mittags.

Morgens von Berlin abgehenden

Der Mittagszug von Stettin schließt sich Stet Der Nachmittagszug von Stettin schließt sich an den Zug von Posen nach Stettin. An den Morgenszug von Berlin schließt sich in t d

Berlin schließt sich in Stettin der Jug nach Woldenberg. Auf dem Bahnhofe in Berlin werden von dort bis Star

i Equi ür die sich gegen ö 9 14, , abe gaffen und das Betriebs-Reglement, welche resp. zu 4 Sgr.

auf jedem Bahnhofe bei dem Einnehnier zu laufen sind. den 23. Dezember 1848.

gen treffen wird, die das

Verfassung, welche dem Zustande der immer gesahrvoller gewordenen Schwankungen ein plötzliches Ende setzt das Alles ist es, was auch unsere Herzen, im Hinblick auf den Königlichen Sprechet und Geber, mit dem gefühltesten Danke erfüllt.

Noch freilich das verhehlen wir uns feinesweges ist bas Land nicht am Ende seiner Kämpfe. Der vielleicht noch lange Feld= zug ist erst eröffnet, die ersten Schlachten sind nur geschlagen, ein großer Theil des Terrains befinden sich noch in Feindeshand. Den—= noch vertrauen wir dem Herrn der Heerschaaren, dem Ew. Majestät zu dienen und anzuhangen feierlichst gelobt haben, daß seine allmäch⸗ tige Durchhülfe mit Ew. Majestät und Ihrem Hause auch ferner sein, alle Schwierigkeiten überwinden, alle Feinde bestegen werde, di der Vollendung dessen noch im Wege stehen, was Ew. Majestät in seinen Gꝛundzügen dem überraschten Lande als eines der leuchtend sten Zeugnisse Königlicher Treue dargegeben haben, welche, selbst mit Gefahr sür sich, das einmal gegebene Wort halten mag. Es ist dies die Wahrhaftigkeit und Treue der preußischen Könige von Alters her, einer Treue, zu welcher durch alle Zeiten unserer Preußengeschichte der allerhöchste Lenker der Völkergeschicke Sich bekannt hat und, ohne allen Zweifel, auch jetzt Sich bekennen wird; wenn nur das Volk seinem Könige nacheifert in der Grundbedingung aller wahren und dauernden Wohlfahrt auch seinerseits dem Herrn zu dienen, trachtend nach seinem Reich und seiner Gerechtigkeit.

Die Unterzeichneten sind entschlossen, zu Ew. Majestät zu stehen in guten und in bösen Tagen und zu Allerhöchstihnen und Ihrem Hause zu halten mit Gut und Blut.

Getrost und fröhlich stimmen wir darum ein in die Worte des Königspsalms 21, 8: J

„Der König hoffet auf den Herrn und wird durch die Güte des Höchsten festbleiben!“ -

Und ersterben in dieser Zuversicht und in tiefster Ehrfurcht als

Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste Diener.

Barby, den 17. Dezember 1848.

(Folgen 198 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster König! Allerguädigster König und Herr!

Ew. Königlichen Majestät nahen die unterzeichneten Einwohner der Stadt Linz a. Rh. mit tiefgefühltem ehrfurchté vollen Danke sür die echt Königliche Entschlossenheit und Weisheit, womit Ew. Maje— stät im unerschütterlichen Vertrauen auf des allmächtigen Gottes Hülfe das am Abgrunde des Verderbens hinschwankende Vaterland vorm gräßlichen Sturz bewahrten, vor Allem aber für die hochher⸗ zige Gabe einer auch die kühnsten Erwartungen übertreffenden frei⸗ sinnigen Verfassung, durch welche Gabe Ew. Masjestät Ihr Königli— ches Wort mehr als gelöst, die schmachvollen Lästerungen und Ver⸗ dächtigungen siegreich zu Boden geschlagen und das unselige vor unheilvollen Händen zwischen König und Volk ausgestreute Mißtrauen, so Gott will, mit der Wurzel ausgerottet haben. .

Ehre aber auch den Männern, welche mit echt deutschem und preußischem Heldenmuthe und in der unserem Volke angestamnur— Treue beschlosseu, sich selbst für die Rettung des Vaterlandes zu opfern, in dem Sturme der verblendetsten Leid enschaften das Stent ruder des dem Schiffbruche schon nahen Staatsschiffes mit starker Hand ergriffen und unbeirrt durch das Geschrei des Tages es fs und glücklich durch die wild empörten Wogen leiteten.

Gott erhalte und stärke solche Gesinnungen in unserem Volle, dann wird das zwischen ihm und dem Königlichen Hause der Hohen= zollern durch eine gemeinsame beispiellos große und herrliche Geschichte fest gewobene Band der Liebe und des Vertrauens alle Stürmé der Zukunft überdauern.

Ew. Majestãät treu ergebene und unterthänige. Bürgermeister, Stadtverordnete und Einwohner zu Linz a. Rh. z am Rh., den 20. Dezember 1848. (Folgen 51 Unterschriften.)

Allerdurchlauchtigster, Gioßmächtigster König! Allergnädigster König und Herr!

Ew. Majestät danken die Bewohner des frossener Kreises aller⸗ unterthänigst und aus tiefstem Herzen für die von Allerhöchstdensel⸗ ben zum Besten des Vaterlandes getroffenen Maßregeln und sind fest überzeugt, daß Ew. Majestät Weisheit alle diejenigen Veranstaltun= tief erschütterte Vaterland zu seiner Wie⸗ dererstarkung bedarf. Fest ist unser Vertrauen zu Ew. Majestät und zu dem von Allerhöchstdemselben gewählten Ministerium.

Gott segne Ew. Majestät, Gott segne fernerhin alle die von Allerhöchstdemselben zu nehmenden Maßregeln zum Heil ihres getreuen Volkes. J

Wir werden uns nicht irre führen lassen und wollen Ew. Ma⸗ jestät and unserem erhabenen Herischerhause treu bleiben in guten wie in bösen Tagen.

Krossen, den 6. Dezember 1848. .

(Folgen 1466 Unterschriften.)

des Preußischen Staats-

Die in Nr. 230, S. 1302, Sp. 3 . Danzig hat noch folgende Unter-

Anzeigers befindliche Adresse aus schriften erhalten: Oliva bei Danzig .. ....

81 Unterschriften, Praust und Wonneberg ö

bei Danzig 62

Zu der Adresse aus Barmen (s. Nr. 231 S. 1401, Sp. 152) sind noch 981 Unterschristen aus Barmen, Halver, Breckefeld und Schwarte in der Grafschaft Mark eingegangen.

(Fortsetzung folgt.)

. Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Mit dem 1. Januar 1849 tritt folgender Fahrplan für die diesseitige Bahn in Kraft:

; III.

15 M. Mittags. 5 U. M. Nchm. * 3 1 5 5 3 3

» 30 » Nachm. 9 » Abds. 1 35 * 5 9 1 ? 53 Güterzuge werden bis Anger⸗—

er fen n ng.

1 I 6 U. 45 M. Morg. . y) .

)

münde keine Personen befördert; der um 6 uhr 45 Min. Morgens von Berlin abgehende

Personenzug befördert nur Personen in der II. und II. W

münde mit dem Güterzuge vereinigt. J in Stettin werden Personen ebenfalls nur in der II. und III. Wa

agenklasse und wird in Anger⸗—

an den Zug von Woldenberg nach Stettin.

Stettin der Zug nach Posen.

ard, Woldenberg und Posen durchgehende Billets fur . anschließenden Züge verkauft.

. i m. Witte. Rhades. Lenke.

Das Abonnem ent beträgt: Athlr. für Jahr. Athlr. . Jahr. Rthlr. I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

Preußi scher

Staats- Anzei

8 239.

stimmt werden kann.

Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis betrãgt

nhalt. Amtlicher Theil. Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Privileginm wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender kölner Stadt Obligationen zum Betrage von Einer Million Thalern.

Bundes-⸗A1Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Herr von Schmer⸗ ling zum Bevollmächtigten Oesterreichs bei der Central-Gen alt ernannt.

Desterreich. Wien. Amtliche Erklärung über Oesterreichs Bezie⸗ hungen zum Papst. Armee-Bülletin. = Olmütz. Deputation von Ungarn und Siebenbürgern vom Kaiser empfangen. Ernennung eines Patriarchen und Woiwoden der serbischen Nation.

Ausland.

Oesterreich. L emberg. Nachrichten vom ungarischen Kriegsschau— platze. Agram. Schreiben des Ban Jellachich an den Wladika von Cernagora.

Frankreich. National Versammlung. Die Salzsteuer. Mi— nister⸗Programm und Zustimmung der Versammlung. Paris. Ka- binetsrath. Vorgänge bei der großen Parade. Ernennungen. Oudinot's Abschied von der Alpen⸗Armee. Die Zusammensetzung des Ministeriums und die gegenwärtige politische Lage. Geschenk Carnot's an die Nepublik. Ein neues literarisches Werk Guizot's. Feste und Bankette. Vermischtes. oßbritanien und Irland. lamentswahl. Frankreichs Lage. Vermischtes.

alien. Rom. Ankunft Lord Napier 's. Vermischtes.

BDorsemn⸗ und wandels⸗ Nachrichten.

London. Die Minister. Par⸗

Rm,e i lag e.

Amtlicher Theil.

Se. Masjestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem evangelischen Schullehrer Wie enberg in Pokallna, Regierungsbezirk Gumbinnen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver— leihen; und

Den

——

Polizei⸗

böherigen Landgerichts Assessor Geiger in Köln irektor daselbst zu ernennen. M

dankbart Anerkennung, welche der Inhalt der enen Verfassung

zum

Die freudige und von Sr. Majestät dem Könige Seinem Volle ** bei dessen überwie— Me rneif nde t zu der Erwar⸗ tung, daß die . 8 äuchzeitig angeordnet worden ist, d C ein theures Pfand der Lan⸗ deswohlsa hrt, en werden. Diese Zuversicht ent bindet aben er ms Sr. Majestät nicht von der Verpflichtung, die Verf ͤ aal welcher gegenwärtig die politischen Zu— stände des Vaterlandes beruhen, gegen die Bestrebungen derjenigen Partei schon jetzt in Schutz zu nehmen, der das darin enthaltene Maß der Volksfreiheit um deshalb nicht genügt und nicht

genügen kann, weil sie das Dasein und die nothwendigen Bedin gun⸗

gen einer letensfähigen constitutionell-monarchischen Regierung über⸗ baupt gruntsätzlich bekämpft. Zwar werden diese Bestrebungen zum Theil entwaffnet, wenn alle Organe der Regierung, eingedenk ihres constitutionellen Berufs und ihrer politischen Verantworktlichkeit, die Verfassung, treu dem Geiste, der sie geschaffen, ihrem ganzen frei— innigen Inhalte nach mit Energie und ungetheilter Gerechtigkeit aus- führen. wenn die Behörden, indem sie die wahrhaft volksthümli—⸗ chen Bestimmungen derselben zur Geltung bringen, jeder feindlichen Thätigkeit den Vorwand nehmen, wenn sie sich auf diesem allein zeit · gemäßen Wege das öffentliche Vertrauen erwerben und ire davon unzertrennliche Autorität als Wächter von Gesetz und Ordnung, als Schirm verfassungsmoößiger Freiheit befestigen. Allein die Aufgabe der Behörden wird hierdurch nicht erschöpft: in unserer aufgeregten Zeit genügt es nicht, dem Kampfe der polit schen Leiden schaften theilnahmlos zuzusehen; es müssen sich die Königlichen Behorden die entscheidende Wichtigkeit der bevorstehenden Deputirten - Wablen und den Einfluß klar machen, den jene feindliche Partei darauf zu gewinnen sucht; sie müssen eine Stellung einnehmen, welche die Anhänger der constitu⸗ tionell⸗monarchischen Regierungesorm mit Achtung und Vertrauen er⸗ füllt, in zaghaften Gemüthern den Muth der Ueberzeugung belebt und befestigt und den Feennden der Ordnung und wahrer Freiheit den Muth giebt, den polit schen Kampsplatz zu betreten, um das Bestehen der Verfas⸗ sung durch die Wahl patrlotischer und ein sichtsvoller Abgeordneter sicher zu stellen. Weit entfernt, auf den Ausfall dieser Wahlen einen di⸗ reften Einfluß auszuüben, oder gar durch ungesetzliche Mittel einen unlauteren Eifer kund zu geben, ist es vielmehr? die Aufgabe der Be⸗

hörden, jede Einschüchterung, jede von den Wahlen fern 9

zu halten, jedem unredlichen Mittel, jeder Art der Corruption und Allem, was derselben in Form und Wesen ähnlich ist, entgegenzutreten, lcher augenblickliche Erfolg auch damit zu erzielen sein möchte. Nicht im genen Interesse, sondern im Interesse der bleibenden Beruhigung des Landes, zur Wiederherstellung seiner tief erschütterten Wohlfahrt, im In⸗ eresse der höchsten Güter des Volks, welche der Erörterung der zu bilden⸗ den Kammern werden unterworfen werden, hat die Regierung mit ihren constitutionellen Organen darüber zu wachen, daß in den bevorsteb en den Wahlen der durch die schweren Erfahrungen der jüngsten Ver- gangenheit hoffentlich geläuterte Volkswille seinen ungetrübten Aus⸗ druck finde. Es liegt im Interesse der Regierung wie des Landes, daß jeder Urwähler uͤnd jeder Wahlmann die große und solgenschwere

Den später hinzutretenden Abonnenten dürften komplette E

Bedeutung seines hohen

erleide; sie haben ihre Aufmeiksamkeit und

leiten, vereitelt,

iuebesondere zu hindern, daß

.

leihe von 200 0090 Thalern, eine Anleihe mittelst auf den

S49 gefãälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, remplare nicht immer nachgeliefert werden können. 2 Rthlr, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte.

Berufs richtig erkenne und die Gefahren einer schlechten Wahl zu würdigen verstehe: die Behörden sind dem⸗ nach veipflichtet, mit allen gesetzlich erlaubten Mitteln dahin zu wirken, daß die Freiheit der Meinungs⸗ Aeußerung über die Wahlen und die Wahl Kandidaten leine ungesetzliche Beschränkung ihre Thätigkeit darauf zu richten, daß jeder Versuch, die öffentliche Meinung hierüber irre zu daß jede Täuschung, jede falsche Vorspiegelung oder Verleumdung in Schrift und Rede ihre Widerlegung und, wo das Sirafgesetz es gestattet, ihre nachdrückliche Ahndung sinden; sie haben über diejenigen Eigenschaften eines BDahlmannes und Abgeordneten, welche zur würdigen und erfolgrei⸗ chen Erfüllung seiner patriotischen Mission unerläßlich sind, faische Vorstellungen Boden gewinnen, und sie müssen es zur allgemeinen Ueberzeugung zu bringen suchen, daß voreilige, in der Regel un ei füllbare Verheißungen der Wahl-ztandidaten, für persös liche Wünsche der Wäh⸗ ler und für örtliche Sonder⸗Interessen thätig sein zu wollen, den Man⸗ gel ihrer höheren politischen Einsicht, ihrer Gesinnungetüchtigkeit und patriotischen Hingebung an das Gemeinwohl des Vaterlandes nim— mermehr ersetzen können.

Dies ist die richtige, die constitutionelle Stellung der Königlichen Behörden in dieser hochwichtigen Angelegenheit: werben dieselben sich ihrer bewußt, und wenben sie' die richtigen Mittel an, so dürfen alle Freunde des Vaterlandes sich der Hoffnung hingeben, daß der Aus— fall der bevorstehenden Wahlen esn unseres freien und gebildeten Volkes würdiges Ergebniß gewähren wird.

Ein Königl. Regierungsé⸗Präste ium ersuche ich, das Erforderliche zur Bekanntmachung, Eatwickelung und Ausführung dieser Andeutun= gen in Ihrem Bezirke zu verfügen.

Berlin, den 28. Dezember 1848. Der Minister des Innern. (gez) von Mantenffel. An sämmtliche Königliche Regierungs⸗-Präsidien.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 29. Dez. Die heute ausgegebene Nr. 60 der Gesetz- Sammlung enthält das Privilegium wegen Aus= fertigung auf den Inhaber lautender kölner Stadt Obligationen zum Betrage von Einer Million Thalern. Vom J. Dezember 1848.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

Da der Ober-Bürgermeister und der Gemeinderath der Stadt Köln darauf angetragen haben, zu verschiedenen, sür Rechnung der Stadt aus— zuführenden öffentlichen Arbeiten und anderen außerordenilichen Ausgaben, insbesondere zur Akbürdung der auf Grund Unseres Privilegiums vom 31. Mai d. J. (Gesetz Sammlung S. 203) aufgenommenen städtischen An=

Inhaber lau—= tender und mit Zinsscheinen versehener Stadt. Obligationen aufnehmen zu durfen, so ertheilen Wir in Gemäßhest des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833, wegen Ausstellung von Papieren, welche eine 36 lungsverpflich tung an jeden Inhaber enthalten, zur Ausstellung von auf den Inhaber lautender fölner Stadt -Obligationen zum Betrage von einer Million Tbalern und zwar in Scheinen zu 50 Thaler, oder zu einem durch 50 theilbaren Betrage, welche nach dem hier folgenden Schema auszustellen und mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landeshertliche Genehmigung mit der rechtlichen Wir⸗ kung, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehen · den Rechte, obne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.

Durch voistehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die esriedigung der Inhaber der Obligationen in keinerlei Weise Gewährleistung seitens des Stants übernommen.

Gegeben Potsdam, den 4. Dezember 1848.

l. S9 Friedrich Wilhelm. Fur den Finanz. Minister: Fur den Minister für Kuhne. Handel, Gewerbe und 6f⸗ fentliche Arbeiten: von Pommer ⸗Esche.

von Manteuffel.

(Folgt das Schema.)

Sundes- Angelegenheiten.

Frankfurt a. M., 27. Vez. Die O. P. A. 3. berichtet: „So eben erhalten wir die zuverlässige Nachricht, daß Herr von Schmer⸗ ling auf seiner Reise nach Olmütz in Leipzig durch einen nach Frank furt gehenden Courier der österreichischen Regierung eine Zuschrift des österreichischen Ministeriums erbielt, wodurch er zum österreichi⸗ chen Bevollmächtigten bei der Centralgewalt ernannt wurde, Wir lauben nicht zu irren, wenn wir hierin einen Beweis erblicken, wie 7 die österreichische Regierung von der Wichtigkeit der deutschen Frage , ist und wenn wir darin einen Fingerzeig über die Ansicht zu erkennen glauben, welche das österreichische Ministerium von dem Gagernschen Programme hegt.“

Alle Post⸗Anstalten des In und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats. Anzeigers:

BSehren⸗ Straße nr. 57.

Berlin, Sonnabend den T0. Dezember

ausgegeben werden, vollständige Exemplare zu liefern daß die Auflage sogleich zu Anfange desselben danach be⸗

Oesterreich. Wien, 27. Dez. Die Wiener Ztg. enthält in ihrem amtlichen Theile folgende Erklärung: „Als Pius 1X den päpstli⸗ chen Thron bestieg, ward das Bedürfniß durchgrefender Reformen in der Verwaltung des Kirchenstaates allgemein gefühlt. In der richti- gen Erkenntniß dieses Bedürfnisses betrat der neue Papst, unter dem lauten Beifall von ganz Europa, mit Entschiedenheit die Bahn des gesetzlichen Fortschrittes. Unter den enthusiastischen Bewunderern Pius 1X. thaten sich am meisten die Anhänger einer Partei hervor, welche jeder geistlichen und weltlichen Autorität, als Trägern der ge⸗ sellschaftlichen Ordnung, unversöhnlichen Haß geschworen und seit Jahren die italienische Halbinsel zum Schauplaß ihrer verderblichen Thätigkeit erwählt hatte. Das Spiel dieser Menschen war leicht zu durchschauen. Mit raschem Blicke hatten sie erkannt, daß nichts ihre Pläne wirksamer zu fördern im Stande sein würde, als wenn sie dieselben unter dem Decmantel des gefeierten Narnens Pius 1X. fortspinnen könnten. Von nun an wurden daher alle Hebel des Um⸗ sturzes in Rom angesetzt, und so geschah es, daß diese Friedens stadt in einen Tummelplatz entfesselter Leidenschaften verwandelt und zum Mittelpunkt einer Bewegung gemacht wurde, welche sehr bald die Geister in eine Richtung trieb, die der Papst verdammen mußte, und welche sie weit liber das Ziel hinausriß, welches er in seinem wohlwollenden Herzen sich vorgesteckt hatte. Die eine und untheilbare italienische Republik, welche der Endpunkt der Bestrebun— gen des transalpinischen Radikalismus ist, war aber unmöglich, so lange, Oesterreichs Macht am Po und am Ticino den Fluͤtt en der Umwälzung einen starken Damm entgegensetzte. Es ist daher ganz natürlich, daß die Vertreibung der Desterreicher das allgemeine Feld= geschrei der Radikalen wurde und daß sie, um diesen Zweck desto sicherer zu erreichen, um jeden Preis einen Konflikt zwischen der Kai= serlichen und der päpstlichen Regierung herbeizuführen suchten, in dem richtigen Gefühle, daß die außerordentliche Popularitat Pius IX. ein mächtiges Gewicht in die Wagschale zum Nachtheile des Gegners werfen müßte. Wenn die ses Treiben uͤnd Hegen? er Umwalzungs⸗ Partei, der bekanntlich kein Mittel zu schlecht ist, wo es sich um Er⸗ reichung ihrer anti. sozialen Zwecke borè ett, nicht schon bei Gelegen= heit des Streites von Ferrara ein, gehn b zwischen den beiden Re—= gierungen herbeiführte, so ist di nur der hohen Mäßigung und Langmuth Oesterreichs zu derdanken, welches den Bebrängnissen des heiligen Vaters, der sich mit Schmerz von der Bewe= gungspartei überflligelt sah, die brende Rechnung trug, indem es nie vergessen konnte und wollte, daß der Fürst des Kirchenstaates zugleich das Oberhaupt der Kirche ist, zu welcher die Majorität der Völker Oesterreichs sich bekennt. Aber diese Mäßigung, weit entfernt, anerkannt zu werden, stachelte die wühlerische Partei zu neuen Ausbrüchen ihrer rohen Wuth auf. Von dem Palaste der FKaiserlichen Botschaft in Rom wurde das österrei⸗ chische Wappen herabgerissen und beschinpft, und obgleich der heilige Vater selbst dein Kaiferlichen Botschafter sein tiefes Bedauern über diese unwürdige Verletzung des Völkerrechtes ausdrückte, so war doch scine Regierung, dem Uebermuthe der Parteien gegenüber, zu ohn⸗ mächtig, um die geschehene Unbilde zu sühnen. Um dieselbe Zeit überschritten die päpstlichen Truppen, gegen den ausdrücklichen laut und öffentlich ausgesprochenen Willen ihres rechtmäßigen Herrn, den Po, um in den Reihen der Feinde DOesterreichs zu kämpfen, und lie— ferten hierdurch den unwiderlegbarsten Beweis, daß die Autorität des Papstes in seinem eigenen Lande zum Schatten herabgesunken war. Als diese weltbekannten Thatsachen der österreichischen Regierung die traurige Gewißheit verschafft hatten, daß beilige Vater nicht mehr frei und nicht mehr im Stande faßt min. Reptäsentanten den ihn gebührenden völkerrechtlichen Schutz uste ge ren, blieb ihr keine andere Wahl, als den Kaiserlichen Botscha, hat. n Rom zurückzurufen. Heute hat sich die Lage der Dinge umgestacken Durch den schänd⸗ lichen Undank derjenigen, denen er nur Wohlthaten spenden wollte, und die ihn vor kurzem noch bis in den Himmel erhoben, auf das Aeußerste gebracht, hat sich der heilige Vater ihren Gewaltthaten durch die Flucht entziehen müssen. J Gacta angelangt, bat er feierlich vor dem Angesichte der Welt gegen die freventlichen Atten⸗= tate des 16. Novembers protestirt und alle e aus entsprungenen Akte für null und nichtig erklärt. Diese Protestation ist dem Kaiser⸗= lichen Hofe in offizieller Weise mitgetheil: Len. Da aus diesem Dokumente klar erhellt, daß der heilige aK den Händen seiner Dränger entronnen und wie er im Besitze D) Ausübung seines apostolischen Amtes nothwendigen Freiheit ist, so wird Se. Majestãt der Kaiser, gern dem Drange seines Herzens folgend, die für die religiösen Inkeressen seiner Völker hochwichtigen diplomatischen Ver⸗ bindungen mit dem Oberhaupte der Kirche? wieder anknüpfen und ihm den Ausdruck der aufrichtigen Sympathieen darbringen, welcher die Tugenden, das Unglück und die erhabene Stellung Pius 1X. so würdig sind. Zu diesem Ende wird unverzüglich ein Kasserlicher Ge- sandter sich zu dem heiligen Vater nach Gaeta begeben.“

Der Feldmarschall- Lieutenant von Welden veröffentlicht in dem heutigen Blatte der Wien. Ztg. das nachstehend! Armee Sa letin:

Das Hauptquartier Sr. Durchlaucht des Derr Felde, Fir- sten Windischgratz, ist heute den 26sten bis St. Mikses nacht Ras vorgerückt. Die Vorposten stehen eine halbe Stunde vor Raad. Allent- balben werden die Kaiserlichen Truppen von den Bewohnern auf das eumnd- lickste empfangen, so daß selbe in voller Sicherheit in de rer der Jah- szcit in den Orischaften kantoniren können und außer der Der, . und Beteitschaften, eine Mannschaft aber Nacht . . . Die e. lonne des Obeisten Horvath, weiche böader Oer, D, dati, much