telst welcher vorschrists mäßig alle allgemeinen Gesetze und diesenigen . fügungen der oberen Landesbehörden zur öffentlichen Kenniniß gebracht ( ( . . e . 8 v den erde sfen, welche sämmtliche Unterthanen des Königreichs verbinden, werden müssen, wels Gemeinden, Obrigkeiten und Behörden unentgeltlich 2 ** a,, e. . ist. den eingezogenen Nachrichten zufolge, eine ee 61 n, m. sebesmal zu vertheilenden Eremplare erforderlich, Es win daber einer gleichen Anzahl von Exemplaren hes Reichsgesetzblattes bedürfen, die Wir durch die Vermittelung des derrn Bevollmächtigten an Uns eingesandt zu sel en wünschen, damit sodann, wenn deren X is tribuirung an die oben gedachten Empfänger erfolgt, Unsererseits das Nöthige versugt werden könne. Indem wir den Herrn Bevollmachtigten ersuchen, an den Reichs minister der Justü eine entsprechende Eröffnung gelangen zu lassen und die Mitthei⸗ lung des Reichsgesetzblattes nach Maßgabe des vorstehend erwähnten Bedarfs einige Bemerkungen über die leb der hiesigen Lande hinzuzufügen, Verkündigung von Reichsgesetzen durch die pro— der hiesigen Regierung haben rege gemacht wer— gnisse beruhen in der Unvereinbarkeit des Gesetzes r J. (die Verkündigung der Reichsgesetze und d provisorischen Centralgewalt betreffend) mit den Bestim— igen Landes-Verfassung, deren Wirksamkeit schon durch den ⸗Versammlung vom 27. Mai d. J. bis zur Grün⸗ Verfassungswerkes, mithin, unter Berücksichtigung der 1! und 15 des Gesetzes vom 28. Juni d. J., für die weifel gesetzt ist, wo die Thätigkeit der provisorischen Central hat. Die hiesigen Verfassungsgesetze vom 6. August 1848, von denen eine übersichtliche Zusammenstel⸗ anliegt, machen die Gültigkeit eines jeglichen Ge⸗ ge vorzunehmenden Verkündigung desselben abhän⸗ aia. 57 s⸗Verfassungsgesetzes vom 6. August 1840.) Die Verkündigung z unter Beobachtung der vorgeschriebenen Formen (§. 73 zeptember 1848) geschehen, unter denen die Zu— Ständeversammlung (8§. 65 ibidem) voransteht. e Verfassungsgesetze eine Abweichung von dieser Vorschrift. Jene Fälle sind die im §. 2 des Landes⸗ 1810 und im s§. 72 des Gesetzes von 1818 ge— nannten. Ünter den im S. 2 des Landes Verfassungsgesetzes gedachten Beschlüssen der deutschen Bundesversammlung können aber die von der ovisorischen Centralgewalt zu verkündenden Reichsgesetze nicht ohne Wei z verstanden werden. Ihre örtliche Veröffentlichung auf den Grund igraphen würde, nach hiesiger Ansicht, eine vorgängige Publica— Bundesbeschlusses vom 10. Juli d. J. erheischen, auf dem die ; g vormaligen Landesversammlung vom 12. Juli wegen Ueber— tragung ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen an die prov sche Centralgewalt beruht. Die Königliche Regierung, welche sich in Besitz einer authentischen Ausfertigung jenes Protokolls nicht befindet, würde aber zu einer solchen Publication durch eine entsprechende Mitthei lung aus dem Bundes-Archive durch die provisorische Centralgewalt in den
e und würde
1 Innen haften Bes für n Rechtszustand welche durch die einge visorische Centralgewg
den mussen.
J
tand 18d n dazu überhaupt nicht anders als im Einverständniß mit der letzteren zu schreiten geneigt sein. Was hinge— gen dielusnahme des §. 72 des Gesetzes vom 5. September 1848 betrifft, so kann selbige dermalen schon deshalb nicht in Frage kommen, weil in diesem Pa— ragraphen eine Abänderung der Verfassung, wie das Gesetz vom 27. Sep⸗ tember d. J. sie für das Königreich Hannover in Aussicht stellt, ausdrück— lich als Hinderniß einer sonst etwa zulässigen Gesetz⸗Verkündigung ohne ständische Zustimmung bezeichnet wird. Von der nach hiesiger Verfassüng für alle übrigen Gesetz⸗Verkündigungen mithin unerläßlich ble benden Zu— stimmung der diesseitigen Stände kann gleichwohl die Nechtsverbindlichkeit der von der provisorischen Centralgewalt zu publizirenden Reichsgesetze nicht haben abhängig bleiben sollen, während hinwiederum auch in dem die pro— visorische Centralgewalt begründenden Gesetze vom 28. Juni d. J. keine Vorschrift anzutreffen ist, welche die Regierung ermächtigt, bei der örtlichen Veröffentlichung jener Verkündigungen von dem Requisite der ständischen Zustimmung abzusehen. Welche verwirrende Folgen unter diesen Umstän— den für die rechtliche Ueberzeugung der Landesgerichte von der verbindlichen Kraft der nicht vom Könige verkündeten Reichsgesetze, für die durch verschie⸗ dene Interessen und entgegengesetzte politische Meinung abweichend bestimm⸗ ten desfallsigen Rechtsansichten der Individuen und in Verbindung damit für die gesammten sezialen Zustände des Landes befürchtet werden müssen, dies bedarf kaum einer näheren Andeutung. Diese Befürchtungen bezielen nichts Geringeres, als eine völlige Rechtsunsicherheit, welche das hiesige Land in allen den Fällen bedroht, wo vor definitiver Begründung des allgemeinen Ver— fassungswerks Beschlüsse der National-⸗Versammlung von der provisorischen Cen- tralgewalt allein als Reichsgesetze verkündet und in Ausübung gebracht werden sollen. Die Wirkungen dieser Verwirrung der Rechtsbegriffe würden um so ver— derblicher sein, wenn die Verkündigungen solche Beschlüsse zum Gegenstande haben sollten, welche, wie die im Rundschreiben des Reichsministers des Innern vom 22. Oktober d. J. erwähnten, die wichtigsten unter dem Schutz der Landesgesetze stehenden Rechte und Interessen einer großen Anzahl von Besitzenden auflösend und vernichtend berühren. Ein durch keine formelle Vermittelung gelöster materieller Widerstreit zwischen beiden Gesetzgebungen droht einen Zuͤstand herbeizuführen, welcher die bestehende und als wirksam anerkannte Landes-Verfassung den ihr gebührenden Schutz in den Aussprü— chen der Gerichte nicht mehr finden läßt. Es fehlt im Lande schon der— malen weder an richterlichen Erkenntnissen über die Unverbindlichkeit der von der provisorischen Centralgewalt verkündeten Reichsgesetze, noch an be— züglichen Anfragen und Vorstellungen bei der Regierung, welche jene P Besorgniß rechtfertigen. Die in Abschrift beigefügten Aktenstücke und die auf anderweiten Anlaß heute mitgetheilte Anfrage des Univer— sitäts Gerichts zu Göttingen mögen hierzu weitere Belege liefern. Aber die Regierung befindet sich Angesichts der Gefahren eines Widerstreits zwi— schen beiden Gesetzgebungen in der peinlichen Lage, für den Augenblick eine Abhülfe ihrerseits um so weniger treffen zu können, da die verfassungs-⸗ mäßige Unabhängigkeit der Landesgerichte (8. 9 des Landes Verfassungs⸗ gesetzes, pag. 5 der gedruckten Anlage), verbunden mit deren Befugniß, über die Gränzen ihrer Zugeständigkeit selbst zu entscheiden (8. 10 des Gesetzes vom 5. Sept. pag. 14 der Anlage), eine gerichtliche Cognition über die Stattnehmigkeit der im Wege der Verwaltung hierunter etwa zu jreffenden Verfügung nicht ausschließen würde. Andererseits dagegen von der Nothwendigkeit durchdrungen, den Anordnungen der provisorischen Ceniralgewalt jede Berücksichtigung zu gewähren, welche mit der ausgesprochenen Anerkennung des Gesetzts vom 28. Juni d. J. 3 im Einklang zu eihalten steht, hat die Königliche Regierung geglaubt, hufs der begehrten örtlichen Veröffentlichung der fraglichen Verkündigungen dem oben erwähnten Verfahren den Vorzug geben zu müssen. Die Regie— rung verhehlt sich nicht, daß der damit unvermeidlich eintretende ga er von Rechtsunsicherheit der thunlichsten Abkürzung dringend bedarf. . wird, so viel an ihr ist, ihr eifriges Bemühen darauf gericht . l 6. und wird in dieser Apsicht auf möglichst baldige Einber , . . 463 261 ö lichst baldige Einberufung der allge— einen Ständeversammlung des Königreichs behufs 6 . einbarung mit derselben Bedacht neh n neghender ier. ? n nehmen. Vor Ablauf der nächsten en können, theils weil die
6 1ulnen d ussen,
— 1 gelenkt —Iiand 8gesebl 1
zwei . . solche gleichwohl nicht ersolg
umfangreichen Vorarbeiten zu den den Stä— 6
den Vorlagen in einer kürzeren Zeit sich nw , , mgchen- theils weil die allgemeine Stände -Versammlung des gen. . den Bestimmungen des Verfassungs⸗-Gesetzes vom 5. G nn, , auf den Grund eines eben erlassenen Wahlgesetzes erst neu gen ahi . berufen werden muß. Unterdessen, und weil vor Eintritt dieses , auf eine schließliche Begründung des allgemeinen Verfassungsweiks . ö. zählen sein dürfte, bleibt der Regierung nur der Wunsch und die zuve 6 liche Hoffnung übrig daß die materiellen Bestimmungen der etwa ferner als Neichsgesetze zu promulgirenden Beschlüsse der Naiional⸗Verfammiung ge⸗ eignet sein mögen, die drohende Gefahr einer unheilbaren Rechts verwirrung der angedeuteten Art von den hiesigen Landen bis dahin fern zu halten daß Regierung und Stände über die Ergänzung der in der Landes berfaf⸗ sung für die Formen der, Veröffentlichung der Reichsgesetze hervorgetreiene Lücke sich werden verständigt haben. Erfüllt von dem gern gehegten Ver⸗ trauen, daß die provisorische Centralgewalt, in umsichtiger Würdigung der Lage des hiesigen Königreichs und mit bewährter Fürsorge für das Wohl des gemeinsamen Vaterlandes, geneigt sein werde, der diesseitigen Regierung in ihren Bemühungen um thunlichste Erleichterung des Ueberganges zu dem neu zu begründenden Verfassungsverhãältnisse kräftig zu Huͤlfe zu kommen, wünschen Wir auch obige Bemerkungen zur Kenntniß des Neichs⸗Ministeriums gebracht und für diesen Zweck demselben etwa eine
54
Abschrift der gegenwärtigen Eröffnung mitgetheilt zu sehen. Hannover, den 4. November 1848. Königlich hannoversches Ministerium der wärtigen Aungelrgenheiten. Graf von Bennigsen. An den Herrn Justiz-Rath von Bothmer, Königlich hannoverschen Bevoll— mächtigten bei der provisorischen Eentralgewalt zu Frankfurt a. M. Die tief eingreifenden Wirkungen, welche die Verkündigung der Grund⸗ rechte auf die gesammte Verfassung des Landes äußern muß, legen der Kö— niglichen Regierung die unabweisliche Nothwendigkeit auf, sich die Folgen einer Publication derselben deutlich und bestimmt vor, Augen zu stellen. Sie hat es sich zur Pflicht gemacht, in ihrer Verfü⸗ gung vom 11Iten vorigen Monats zu erörtein, welche Nach⸗ theile das Königreich treffen werden, wenn die Grundrechte in der damals allein vorgelegenen ersten Abfassung zur Geltung gelangen soll⸗ ten. Würden diese Uebel der Preis sein, um welchen die Eintracht des dentschen Vaterlandes allein zu erkausen wäre, so dürfte die Königliche Re⸗ gierung die Uebernahme derselben nicht scheuen. Anders aber liegen ihre Verpflichtungen, wenn, abgesehen von dem großen Einigungswerke, es sich allein um dlese Bestimmungen hande.nt. Zuerst muß sich hier die Königliche Regierung die Verpflichtung vergegenwärtigen, den Rechtszustand vor Un⸗ gewißheit und Unsicherheit zu bewahren. Daß dieses aber bei einer ge— frennten Verkündigung so tief greifender Bestimmungen unmöglich sei, wird sich bereits aus demjenigen ergeben, was Wir unter dem 4ten vorigen Mo- nats bei Gelegenheit der Frage über die Publication der Reichsgesetze dar⸗ zulegen Veranlassung gehabt haben. Abgesehen aber auch von dieser mo ralischen Verpflichtung einer jeden Regierung, sind Wir in Gemäßheit der Art. 65, 71, 102 und 103 des Gesetzes vom 5. September, so wie des Art. 2 des Gesetzes vom 10. April dieses Jahres, verpflichtet, darauf zu halten, und verantwortlich dafür, daß Abänderungen der Gesetze und der Verfassung des Königreichs nicht ohne Zustimmung der Stände vorgenom- men werden. Die Königliche Regierung hegt das unerschütterliche Ver trauen, daß die Centralgewalt, weit entfernt, irgend eine Landesregierung in Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Obliegenheiten zu bedrängen, es viel mehr als ihre Pflicht erkenne, jeden Angriff auf die gültig bestehenden Ver⸗ fassungen abzuwehren. Nur das Zustandekommen des neuen Verfassungs— werkes welches nach den sowohl von den Regierungen als den Völkern Deutschlands durch Anordnung und Vollzug der Wahlen zur deutschen National-Versammlung anerkannten Bundes- Beschlüs- sen vom 30. März und 7. April diefes Jahres allein auf dem Wege der Vereinbarung möglich ist — kann diese Stellung ändern. Gewiß wird aber die Centralgewalt auch in dem Beschlusse der National-Versammlung vom 27. Mai, nach welchem alle Bestimmungen der deutschen Verfassungen bis zur Gründung des allgemeinen Verfassungswerks in Kraft bleiben sol— len, und in dem ihre eigene Existenz begründenden Beschlusse vom 28. Juni, welcher alle Einwirkung der Centralgewalt auf dasselbe ausschließt, eine noch dringendere Veranlassung finden, Verhältnisse unverletzt zu erhalten, an deren unsanfter Berührung das ganze Verfassungswerk scheitern könnte. Je lebhafter die Königliche Regierung die Vermeidung eines so traurigen und für Dentschland so gefahrdrohenden Ereignisses wünscht, und je mehr sie zu der Weisheit der provisorischen Centralgewalt vertraut, daß dieselbe auch hier die richtigen Wege einschlagen werde, um so mehr hält sie sich überzeugt, daß es derselben nicht entgangen sein könne, wie bedenklich sich die Stellung der deutsch-österreichischen Landestheile namentlich zu dieser Frage gestalie. Nicht nur dürften, bei den geringen Majoritäten, mit wel⸗ chen diese an sich so zweifelhaften Grundrechte beschlossen sind, und dem entscheidenden Einflusse, den die österreichischen Deputirten auf dieselben gehabt haben, in dem unglücklichen Falle, wenn Oesterreich sich von dem neuen Verfassungswerke zurückzöge, die Stimmung der Versamm— lung in Bezug auf dieselben eine wesentlich verschiedene und sonach die verfrühte Publication eine sehr unerwünschte Erschwerung der gan— zen Einigung werden; sondern es ist auch nicht minder zu besorgen, daß eine solche ohne Rücksicht auf jenen großen Staat und dessen beson⸗ dere Stellung beschaffte Verkündigung eines Theils der Verfassung dem Bei— tritte desselben zu dem Ganzen, den jeder wahrhaft Deutschgesinnte und die Interessen des Vaterlandes llar erkennende Mann mit allen Kräften erstre⸗ den muß, unübersteigliche Hindernisse in den Weg wälzen könnte. Unter diesen Umständen erachtet die Rerierung nach ihren gesetz⸗ und verfassungè— mäßigen Verpflichtungen gegen das Königreich und im Interesse des Eini— gungswerkes selbst sich verbunden, der provisorischen Centralgewalt den drin genden Wunsch auszusprechen, daß diese Anstand nehmen möge, mit einer theilweisen Verkündigung der Beschlüsse der National-Versammlung über das Verfassungswerk nach Andeutung des Rundschreibens vom 22. Okto⸗— ber vorzuschreiten. Die Regierung erachtet sich zugleich verpflichtet, die ein⸗= schlagenden Rechte des Königreichs Hannover, insbesondere die der hiesigen Landesvertretung, ausdrücklich vorzubehalten. Der Herr Bevollmächtigte wolle von dieser Erklärung, mittelst abschriftlicher Uebersendung der gegen— wärtigen Eröffnung, das Reichs⸗Ministerium amtlich in Kenntniß setzen, wolle aber damit im Namen der Königlichen Regierung die bestimmte und aufrichtigsgemeinte Versicherung verbinden, daß die Regierung das Zustandekom- men des deutschen Verfassungswerls auf dem dazu betretenen Wege für die Ehre und das Wohl des Vaterlandes unentbehrlich betrachtet, und daß sie, einer gleichen Ueberzeugung bei der in den nächsten Monaten zu versammelnden Landesvertretung im voraus gewiß, in der vorbehaltenen Zustimmung der Regierungen ihrerseits nur eine uncrläßliche Gewähr für den dauernden und segensreichen Bestand einer Schöpfung erblickt, bei deren Gründung die deutsche National-Versammlung sich eine dankende Anerkennung des Vaterlandes für alle Zeiten zu sichern wissen wird. Hannover, 17. Dezem- ber 1848. Königliches hannoversches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Graf von Bennigsen.“
Hessen. Kassel, 6. Jan. (Kass. Ztg.) In der gestri gen Sitzung der Stände Versammlung begründete Herr Nebelthau s inen Antrag, das Oberhzupt des deutschen Reiches betreffend, da— hin: „Die Stände⸗Versammlung möchte zu Protokoll erklären, sie halte sich für berufen und verpflichtet, ihre Ansicht dahin auszuspre— chen, daß die erforderliche Würde und Macht der deutschen Reichs gewalt und die Wohlfahrt Deutschlands nicht anders gewahrt er scheine, als wenn alsbald der König von Preußen als Reichs Ober— haupt an Deutschlands Spitze gestellt werde.“ Heir von Sybel erweiterte diesen Antrag dahin, daß derselbe der Staats-Regierung mit dem Ersuchen mitzutheilen sei, sich denselben anzueignen und ihren Ge— sandten bei der Centralgewalt in Frankfurt in diesem Sinne zu instruiren. Die Diskussion über diesen Antrag nahm fast die ganze Sitzung hinweg; es spra= chen die Herren von Sybel, Henkel, Lederer, Theobald, Bayrhoffer, Oetker und Bergk; Herr Theobald allein gegen den Antrag, während Herr Bayr⸗ hofft sich der Abstimmung enthalten zu wollen erklärte. Der kom— binirte Antrag der Herren Nebelthau und von Sybel wurde mit über⸗ wiegender Mehrheit angenommen. Herr ven Sybel stellte hierauf seine bereits in der letzten Sitzung verkündigte Interpellation, ob hin— sichtlich der in öffentlichen Blättern erwähnten und in der badischen zweiten Kammer darch den Abgeordneten Heußer zur Sprache ge— brachten Gerüchte wegen bayerischer Sonderbünteleigelüste in Betreff der Centralgewalt Anträge an die kurhessische Regierung gelangt seien. Es sei durch ganz Deutschland das Gerücht verbreitet gewe— . Kurhessen gehöre zu diesen Sonderbundsstaaten; obwohl er dem— selben keinen Giauben geschenkt und zu seiner Freude von der Groß⸗ herzoglich hessischen Regierung sowohl hinsichtlich Darmstadts, als auch hinsichtlich Kassels die befriedigendste Erklärung gegeben worden sei, — halte er es doch für geeignet, auch unserer Regierung Ver— aulassung zu geben, sich öffenklich hierüber auszusprechen. Der Vor- stand des Ministeriums des Aeußern und des Kurfürstlichen Hauses, Geheime Rath Schenk zu Sch weinsberg, erwiederte, dergleichen Anträge seien an die kurhessische Regierung nie gestellt worden; wenn die eiwähnten Gerüchte wirklich, was sehr zwesfelhaft sei, gegründet sein sollten, so habe man sich an Kurhessen gewiß aus demselben Grunde nicht gewendet, wie dieses von Baden gesagt werde: man habe einen solhhen Antrag an Kurhessen nicht zu richten gewagt. (Lautes Bravols Der Präsident: Eine andere Erklärkng Fei
erwarten
die Stände⸗
von der kurhessischen Regierung nicht gemwe⸗ sen. Herr Bayrhoffer begründete seine tag: Versammlung möge festsetzen, daß, r Grundlage der deutschen Grundrechte und des Reichs-Gesetzes über deren Einfüh⸗ rung, ein Gesetz über die Zusammensetzung der Volkskammer und die Wahlen der Volksvertreter nach einfacher Stimmenmehrheit be— rathen werde und die Regierung deshalb zu ersuchen, das proponirte Wahlgesetz ohne Rücksicht auf die Abstimmung des vorigen Landtags und mit Hinweglassung des zweiten Einführungssatzes (mit einstim— miger Zustimmung der Stände) wieder vorzulegen. Der Antrag wurde dem Rechtspflege⸗Ausschuß zur Prüfung überwiesen.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 4. Januar. . Se. Majtstät der Kaiser Franz Joseph J. hat den bieher bei ger freien Stadt akkreditirten bevollmächtigten Minister, den Kaiser⸗ lichen österreichischen wirklichen Kämmerer und Hofrath, Herrn Fer⸗ dinand Freiherrn von Menßhengen, in derser Eigenschaft bestätig:
Die Stadt-Kanzlei bringt im Auftrage des Senats die nach— stehende Danksagung zur Kenntniß.
„Da nunmehr die gesammte Mannschaft der hiesigen scher Reichstruppen unter dem Offiziersgrad mit alleiniger derjenigen Individuen, welche aus dienstlichen Gründen auch ferner in der hiefigen Stadt und in Sachsenhausen einquartiert bleiben müssen kaser nirt ist, so hält sich der Unterzeichnete für verpflichtet, sür die freundliche Aufnahme und die gute Behandlung, deren sich die seit deu September⸗ Ereignissen dahler und in Sachsenhausen einquartiert gewesenen Offiziere und Mannschaften von Seiten ihrer Quartierträger zu erfreuen hatten, hiermit seinen Dank und seine gebührende Anerkennung auszu
Frankfurt a. M., den 4. Januar 1849.
Oberkommandant des hiesigen mobilen Corps
von Bechthold, General
Al ahm Ausnahme
Oesterreich. Mailand,
ordentliche Kriegssteuer von 4,3
auferlegt worden, sie muß bis Ende Februars ent theils zum Unterhalt der Truppen, theils zur E
fi irre und Beamten der fiüheren Garnison bestimmt, welche wä dir Revolution ihre Effekten verloren hatten. f . früber eine Bittschrift dem Marschall eingereich „Excellenz zählen zu den ruhmvollsten reichsten Titeln, welche von Monarchen in Fol Hochdenselben verliehen, den s diten. Im Hinklick auf die väterliche Fürsorge,«
welche Excellenz der Armee stets bewies
eines jeden Kriegers desselben lebt, bi
Garnison, die, dem Rufe der Pflicht solgend
gekommen sind: Excellenz wollen gnädigst ihren gerechten A gen um Ersatz volle Genugthuung verschaffen. le Fami den Bettelstab gebracht, viele ffiziere haben ihr verloren, alle diese aber hoffen Worte, welche einst Veronng
diese Morte jetzt in E füllung g hen wer
116
1
2 nn. Shonen Name
5 Vl
Zaversicht,
en 1831
wurden die Bewohner,
breser Hüten und roten Halebinden, dann ren), wiederholt darauf aufmerksam gemacht, Mailand allein, sondern die ganze Provinz im sich befinde.
— In einem von de Mailand vom 21. T Nachricht, daß der Feldmarschall sammelt hätte, um im Krchenstaat falsch erklären. Es befinden sich in stake Besatzung und der Stab des dritter Feldmarschall Lieutenant Baron von Haynau befehligt wird. Corps ist jedoch viel zu schwach, um selbstständig operiren ind wurde auch in letzter Zeit nicht verstärkt.
interveniren, müssen wir »scia setzt, so wie früher, ch e s
Armeecorps, we
*
Sitzung vom Froussard,
1 Db
Frankreich. National-Versammlung. 5. Januar. Anfang 3 Uhr. Präsident Marrast.
von der Linken, ergreist nach Verlesung des Protokolls das
gegen die Auffassung der Stenographen des Moniteu
ren. Nicht er, sondern der Minister habe der Nat ong
lung die Absicht untergeschoben, die organischen G setze
votiren zu woilen. Stimmen zur Rechten:
Keine Zeitverluste! Stimmen zurLinke
nast: „Bürger Froussard verlangte das W
Berichtigung. Artet aber sein Vortrag i ipielle
dann entziehe ich ihm das W Das Protokoll wir
Fronssard: Ich bi
tionen an das Ministerium zu richter h
haben das Wort. Froussard: Bürger Repräsentant n wissen, daß gestern der Bürger Jerme Bonaparte als Int Gouverneur installirt wurde. Es fand kasellst eine große P. statt, der Er-König von Westfalen hielt eine Rede, welche die liden mit dem Rufe: Es lebe der Kaiser! begrüßten, und wor⸗ auf Jerme Bonaparte mit dem Rule: Es zrank⸗ reich! und nicht mit dem Rufe: Es lebe die „Yiepubit! antwortete. Dies ist unconstitutionell, und ich stelle das Ministerium wegen jenes Vorfalls zu Rede. Odilon Bar rot: „Ich frage Sie, ob die ganze Sache wohl der Rede werth ist? Allerdings fand, ge starn die Installirung des Genannten statt; aber die Herren Ehan— garnier und Petit wohnten ihr bei, eben so dei Minister des Krieges. Keiner von ihnen fand sich zu Klagen veranlaßt. Ich glaube nicht, daß die ser Gegenstand verdiene, den Lauf Ihrer Debatten zu unter⸗ brechen.“ Die Versammlung geht zur Tagesordnung. Planot (Charente) reicht seine Ormission ein, weil er das Mand t der Na⸗ tional-Versammlung als erloschen betrachtet. Manr a Ich be nachrichtige die Versammlung, daß der Ausschuß zur Prüfung des
Dekrets über die Verantwortlichkeit des Präsidenten und der Minister scine Arbest vollendet hat. Eben so wird der Ausschuß, der abas Staatsrathsgesetz prüfte, seine Arbeit, am nächsten ö. der Ver sammlung vorlegen.“ (Beifall.) = Hiernach nimmt die Versammlung die gestern abgebrochene Debatte über die Arb it in den Gefängnissen wirder auf. Gayot und S ch elch er nehmen an der Debatte Theil und halten Vorträgeüber ie Zuchthüuser in Clair vaun, T , anderen Orten. Marr g st untenbricht, diese Debatte, um der n , mn ung das Resultat der in den, Büreaus vorgenommenen, Erneuerungs wahlen von sechs Vice Präsidenten und drei 8e n igen , . Dieses Resultat ist Folgendes: Zu Vice Präsidenten wurden ge⸗ General Bebean mit 5863, 2) Corbon mit 103, 3) Gont⸗ 413, Havin mit 371, 5) Lamoriciere mit 413, 6) Bil- lault mit 377 Stimmen. An der Wahl haben Hö Mitglieder Theil genemmen. Die meisten Stimmen erhielten außerkem Vivien 283, Fiemusat 203, Bixio 301 Stimmen. Zu Seer etairen wurden ge⸗ wählt: Pean mit 420, Frederie Degeorge mit 3.8 und Richard mit 321 Stimmen. Die Rue de Poitiers her 4 ihrer Kandidaten durchgesetzt, die Cavaignas⸗ Marrastsche Partei dagegen vollständig
wählt: I chaux mit
Frankreich Alles, was sie sei, verdanfe; aus dem
gesiegt. Nach dieser Proklamirung des Büreau⸗Personals nimmt die Versammlung die Gefängniß⸗Debatte wieder auf. Der erste Artikel des Kommissions⸗- Entwurfs geht durch, und die Debatte wird dann auf morgen verschoben. Die Sitzung schließt um 6 Uhr.
Paris, 5. Jan. Der Moniteur enthält eine Menge Be—= schlüffe der National-Versammlung aus den letzten Sitzungen. Sie betreffen meistentheils Kredite, unter anderen für die Geistlichkeit, na⸗ mentlich für den Eizbischof Kardinal von Bourges, ferner ein aber⸗ maliges Anleihen der Stadt Paris bei der Bank im Betrage von 3 Millsonen zur Unterstätzung ihrer Hausarmen. Sie übergiebt dafür ihrer Gläubigerin Stadtobligationen vom Gesetz des 1. August 1817, welche durch Vermittelung eines Börsenmäklers losgeschlagen werden. Außerdem ist das Kapital mit 4 pCt. zu verzinsen und in dreimo⸗ natlichen Raten von 500,009 Franken zurückzuzaßlen.
Der heutige Moniteur bringt auch den neuesten Bankbericht.
selbe entspricht nicht den Erwartungen, welche das Journal des Débats von dem Verkehr der Neujahrswoche gehegt hatte. Der Wechselverkehr in Paris ist in der Woche vom 28. Dezember bis zum 4. Januar, statt zu steigen, von 587 Millionen Franken auf 57,680,793 Franken Z8 Centimen gefallen. Die passiven Papiere
ichen immer noch die Höhe von 10,973,225 Franken 65 Centi— ien, und die Zahl der Bankzetiel ist von 3902 Millionen auf 104,9 16,0090 Franken gestiegen. Als ein nicht minder schlimmes Zei⸗ chen werden die Vermehrungen der Baarbestände in den Kellern be— zeichnet, wohin sich das mißtrauische Geld vom Markte flüchtet. In Pa stiegen diese Baarvorräthe von 113 Millionen auf 145,521,460 ] ken und in den Sukkursalen von 115 Millionen auf 116,739,717
anten, . ĩ in der
519 1
581
opera ᷓ
Passage de l
5.
Carnot, der Minister der pro⸗ orischen Regierung, hatte ihr zwar schon Entwürfe vorgelegt, aber ernannte ihrerseits noch jenen Ausschuß, an dessen Sptze sie den
irbeiter des Journal des Déb ats, Herrn Barthelemy St. Bilaire, stellte. Seit dem 5. Juli hielt diese Kommission 54 Sitzun— gen, von denen keine unter drei Stunden dauerte und in welchen der Carnotsche Entwurf ganz umgearbeitet wurde. Herr Barthelemy St. Hilaire und seine Kollegen hatten nun ein neues Geseß von mehr als hundert Artikeln vollendet und es der National-Versamm— lung vorgelegt. Fallouxr, der neue Unterrichts-Minister, erklärte aber gestern diesen Entwurf für unzulässig und ernannte, wie gemeidet, Kommissarien. Barthelemy rief darauf dem Minister in der
1-Versammlung zu, daß er außerparlamentarisch gehan
l Repellin behauptete, daß dem Minister kein Recht zustehe, eine solche Kommisston zu ernennen; die Unterrichtsfrage sei ein organisches Staatsgesetz, und hierin stehe Niemanden die Jnitia⸗ tive zu, als der National-Versammlugg selbst. Odilon Barrot erklärte dagegen, daß die Verantwortlichlet für die Handlungen der National-
ung auch auf dem Gewissen des Ministeriums ruhe. Du⸗
zussas wollte diese Erklärung durch eine motivirte Tages⸗
zurllckweisen, doch Ärmand Marrast hielt es für
Recht der Initiative der National-Versammlung da—
wahren, daß er die Bildung einer neuen Kommission auf
agesordnung setzte, worauf die Versammlung, wie schon
in Tadels-Antrag mit ansehnlicher Majorität verwarf
e Tagesordnung annahm. Heute trat nun die
zersammlung in ihren Abtheilungssälen um 11 Uhr zusam⸗
ihrerseits eine neue Elementarunterrichts⸗ Kommission zu
Die Debatten bei dieser Wahlhandlung sollen sehr heftig
mund die Wahlen, so weit man sie bis um 3 Uhr kannte, dem sterium feindlich ausgefallen sein.
de Jerome Bonaparte in sein Amt als Gouverneur
eierlich eingeführt. Er trug die Uniform eines Divi—
als und das große Band der Ehren -Legion; ihm zur
en sich sein Sohn Napolcon Bonaparte und Coangar
liche Invaliden waren in Unifoem und bildeten ein
ch welches der neue Gouverneur in den Hof trat, an
General Petit mit seinem bewillkommte.
General den neuen Gouverneur proklamirt und ihm
ehl abgetreten hatte, richtete dieser an die Invaliden eine kurze
Anrede, worin er äußerte, seine Familie werde nie vergessen, daß sie
. Volke hervorge⸗
welches sie nicht zu bringen be⸗—
Na⸗
ern wur 7
1den
dessen Stabe
Ii uach
D r 991 ö He den 211 8
gangen, gebe es für sie kein Opfer, reit sei, wenn es sich darum handle, Frankreich zu dienen. Zum flusse sagte der Gouverneur: „Wohlan, meine Freunde, rufen wir lus vollem Herzen: Es lebe Frankreich! Alles für Frankreich
nur durch Frankreich!“ Die Inxaliden antwerteten mit enthu
en Vivats für den Brurer des Kaisers und für Frankreich.
Zouverneur begab sich nun in die Kapelle, Lo einige Gebete
wurden, und zum prodisorischen Grabmal des Uaisers, wo sere Zeit verweilte. Hierauf besuchte er die Krankensäle und sodann die für ihn eingerichtete Wohnung. ;
Der Präsident der Nepublik wohnte vorgestern in der üheren Loge des Herzo-s von Orleans der Oper bei; neben ihm saßen Lord sormanby und Changarnier.
alle Minister aus der letzten R gierungszeit Ludwig Phi⸗ 's 261
Nan hält es für wahrschrinlich, daß tammer werden gewählt werden.
Die Patr ie erklärt nun selbst, daß ihre neuliche Mittheilung, daß der Kongreß in Brüssel wahrscheinlich nicht stattsinden werde, inkem das wiener Kabinet in Folge des kriegerischen Tens des
neue
neuen sardinischen Mmister-Programms weitere Verhan lungen über die italienische Frage für unangemessen hatte, keine amtliche gewesen
d auch von ihr nicht als solche gegeben worden sei; die Nachrich⸗ ten aus Turin hätten jedoch für die Glaubwürdigkeit gesprochen. Gestern sei aber aus Turin die Nachricht angelangt, daß das sardi⸗ nische Kabinet seinen Vertreter bei der brüsseler Konferenz bereits ernannt habe.
Die Gazette de Lyon meldet: „Der Marschall Bugeand fsst zu Lyon angekommen, wohin, wie es scheint, das Hauptquartier der Alpen-Armee verlegt werden wird.“
Der neue medizinische Almanach weist eine Verminderung der Zahl der pariser Aerzte um 53 für 1849 nach. Aus dem literari schen Almanach ersieht man, daß im Jahre 1848 in Paris 7231 Werke und 1055 Kupfer, Stahlstiche und Lithographicen erschienen sind.
Das pariser Leihamt empfing in den vier Tagen vom 25. bis 29. Dezember 17,658 Pfänder, auf die es 262,898 Franken lieh. Eingelöst wurden etwa 13,000 mit 242,18 Franken, ꝰDer Moniteur enthält den Bericht, welchen Herr Frichon im Namen des Ansschusses des Innern der Nationalversammlung über eine Reorganisation des gesammten Kranken- und Almosenwesens der französischen Republik, zunächst der Stadt Paris, in welcher jetzt die Hälfte der Bevölkerung von Almosen lebt, erstattet hat. Frichon, ber sich dahin äußert, der Stadt⸗ oder Staats⸗Almosen sei keine Entwürdigung dessen, der ihn empfange, hat nach den alten Quellen
55
des hiesigen Pauperismus arbeiten müssen. Diese Quellen bestehen in den Zusammenstellungen des Ex- Präfekten Rambuteau, welche derselbe 1835 machte und laut denen 9000 von 24,000 Todesfällen in den Hospitälern erfolgen. Seither ist der Pauperismus bedeu⸗ tend angeschwollen, und man hat den Almosen zum Recht erhoben, das in' Paris täglich 18 Centimes für den Kopf beträgt. Herr Frichon giebt die Summe für Paris allein auf jährlich 15, bis 20 Millionen Franken an, die der Stadtrath durch eine städtische Unterstültzungs⸗Kommission vertheilen sell. Die vorige Regierung unter Cavaignas wollte nur eine allgemeine Kommission eingesetzt wissen, die mehr den Charakter einer staatlichen als städtischen tra—⸗ gen sollte; allein Frichon dentet auf arge Unterschleife hin und dringt auf Vertheilung jener 16 bis 20 Millionen, durch eine, Munizipal Kommisston, nicht Starts-Komm'essio.. Gleich: itig schlägt er en Aufsichts-Rath mit einem General-Tirektor des Almosenwesens vor. Diefer Aufsichte⸗Rath soll vom Ministerium, der Munizipal-Aus chuß vom pariser Stadtrath abhängig bleiben. Beide Behörden würden sieh gegenseitig kontrelliren, und Herr Frichon schmei helt sich mit der Hoffnung, daß hinfort jedem Unfug abgeh olfen sei. Rücksichtlich der Krankenpflege enthält der Bericht wenig Neues. Tie Zahl der sämmtlichen pari er Krankenbetten beträgt in den Spitälern 7142, die etwa 100,000 Kranke jährlich aufngehmen. Die l Hülf berürftigen betrug im vorigen Winter offiziell 374 564 d Deportation und Auswanderung bis auf 410000 gestiegen, diefer Summe sind 93,568 Personen (in 37,480 Haushaltungen) durchaus arbeitsunfähig. Sie blden den Hauptsteck des Elendes.
Gegen Cabet ist auf Grund der mannigfachen Klagen Ikarier die Kriminal-Untersuchung eingeleitet.
Man versichert, daß Reyneval, statt Oudinot's, der haben soll, als Gesandter nach St. Petersburg gehe.
Morgen ist der erste Magkenball in der großen O
Von
*
2odnd n, 5. 39 Lendon bemerkt der h . r der National-Versammlung, in die er von der Bevölkerung d partements der unteren Seine mit 130,300 Stimmen gewärl Er ist ein ausgezeichneter Offizier der f schen Armee und der für gemäßtgt geltenden Partei an. hält il gemein für einen energischen und einsichtsvolle: entschiedenen Anhänger der Allianz mit ßer Liebling des letzten französischen Hofes und Prinzen von Joinville in Da zufolge, den Rang eines Botschafters, nicht Ministers erhält, so wird auch in der diplomatischen C lands sür Paris nichts geändert zu werden brar nung sell auch ausdrücklich deshalb erfolgt sein, un derung unnöthig zu machen. Man hatte allgemein ner der Veteein des Prästdenten der Repu England würde ernannt werden; vermuthlich ist desh lb aufgeß damit nicht über N
werde.“
Engla
boher Achtung.
**
Morning Chroniele greift Lor almerston wegen sei ner Interventions? Politik in Sicilien wiederholt aufs hestigste an. Vom König Ferdinand verlangen, daß Sicilien ein unabhängiges, gesondertes Heer habe, heiße den Bürgerkrieg in Sicilien verewigen wollen. Das genannte Blatt hält es für das Menschlichste, daß man die Neapolitaster landen lasse, um Orbnnng und Friede wieder auf Sicilsen herzustellen.
Aus Ceylon wird berichtet, daß der dortige Gouverneur, Torringion, die Auflage auf Flinten, Hunde und Läden, welche Unzufriedenheit unter den Eingeborenen veranlaßte, wieder heben müssen. Man sprach von seiner baldigen Abberufung.
Am Dienstag ist die Briefpost auf der Eisenbahn zwischen siol und London zweimal geplündert worden. Der Raub wurde tet dem Schutze der Dunkelheit am Morgen und Abend verüb l f ie beiden
vorzugsweise die Gel diner derselben ist
d briefe ger Conducteur der Great⸗Western⸗Bahn. Die Untersuckh
letzten Diebstahls sind ergriffen; un
Vorfälle beschäftigt die Posibeamten auf das lebhafteste; das
fat ist noch nicht bekannt. Nach den Angaben des Standand
sür 200,0 10 Pfd. ausgebliebene Rimessen bei rer Post angemeldet worden. Der Globe weiß wenigstens von einem fehlend en Briefe, der 4000 Pfd. St. in Noten enthalten habe.
Die Times weist auf wichtige Fragen der Auswanderung
auf welche die Gesetz zebung bald ihre Au mmerks nkeit, werde müssen. Sie bemerft, daß seit dem Januar 184!
lion Menschen die britischen Küsten verlassen
1848 diese beispiellose Auswanderung die und r geln ies angenommen nahme des ors sei nicht man schliesen, daß für einige f der heimatlichen Bevölkerung nimmt die Times bei ihren daß von der jährlichen Schaar
h und da nach gewöhnlich
Bevölkerung von
werde, so folge, 109,000 erleiden Rechnung brange. oder eine nothwendige Thats— ernste und bilde in der angeregten
aßigen Strom
659
sortreißend en Fur
Frage ein neues Element. den Betrachtungen, welche die Times nun anstellt, ergiebt sich, einstweilen von Seiten des Staates wenig zu thun sei in auf die Auswanderungsfrage, daß sie sicherlich noch nicht reine Staats-Angelegenheit werden könn '. Dies Ergebwiß stützt sie vor züglich auf drei Gründe: „Es fehlt Geld, die Ausgewanderten wer den gut aufgehoben sein und die Bewegung gewächsen.“ e ; Das Park-Theater in Ne w-Nork ist am brannt. Es gehörte den Herren W. B. Aster einen Schaden von 39,0900 Dollars leiden, für Theil versichert sind; eben so der Direktor Ham ᷣ lars verliert. Tas Park-Theater war schon einmel, im abgebrannt. .
Aus Mexiko sind die neuesten Nachrichten vom 10. Dezember. Paredes soll auf einem eunglischen Dampfschiffe das Land verlassen haben. Bustamente steht bei Queretaro immer noch den Ir surgenten gegenüber. In dem Staate Vurango machen ungestört die India—⸗ ner Raubeinfälle. .
Aus Dublin wird gemeldet, daß die Entscheidung in Sachen Duffy's immer noch nicht erfolgt war. In den Grasschasten Down und Antrim sollte wegen der dort in jüngster Zeit vorgelommenen häufigen Brandstiftungen eine bedeutend vermehrte Polizei⸗Mannschaft auf Kosten der Einwohner aufgestellt und für die Ermittelung eines Brandstifters ein Preis von 10) Pfd. St; ausgesetzt werden. .
Der Standard will wissen, daß Lord Normanby oder Graf Carlisle erster Lord der Admiralität werden solle.
Vies
sin ö 9 111, 21
. Aus lande seine Muttersprache zu hören,
/
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Der. Vorgestern wurde der österreichische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Graf von Buol, der von neuem in dieser Eigenschaft am hiesigen Hofe beglaubigt ist, von Sr. Majestät dem Kaiser empfangen.
Das heutige Journal de St. Petersbourg meldet: „In⸗ mitten der politischen und sozialen Stürme, welche Europa erschüt⸗ tern, kommen doch auch Thatsachen vor, hei denen man seine Be⸗ trachtung gern und freudig verweilen läßt. In diese Zahl rechnen wir unbedenklich ganz besonders die vertrauensvollen Beziehungen, welche sich zwischen Rußland und dem heiligen Stuhl seit dem Ab⸗ schluß der August 1817 zu Rom unterzeichneten und am 27.
l n Jahres vom Kaiser ratisizirten Uebereinkunft
wen In Folge dieser Uebereinkunft, welche dazu be⸗
stimmt ist, den römisch-katholischen Unterthanen Sr. Majestät den
vollen Genuß der geistlichen Wohlthaten ihrer Kirche zu sichern, ist
eine neue Diszese, die von Cherson, im füdlichen Rußland errichtet
worden und haben Bischöfe mit gemeinschaftlichem Einverständniß für
die im Kaiserreich erledigten bischöflichen Sitze ernannt werden können.
Msgr. Dmochowski, Bischof von Milten in partibus in sidelium, ist
zur Würde eines Erzbischofs von Mohilew erhoben, der Dom⸗
Rektor der römisch-katholischen geistlichen Aka—
St. Petersburg, zum Bischof von Karyste und zum Koad—
Mohilew cum futura successione, der
und der Professor des ka
zum Bischof von Luck
Wahlen bilden noch
, ischen den beiden Hö⸗
Präkonisirung dieser Bischöfe, die zu
wie über deren Konsekrirung, die an
es Dezember in St. Petersburg erfolgte,
berichtet, mit H . „Diese verschiedenen
en in Gegenwart mehrerer hohen Reichsbeamten vollzogen, einge
J . den waren. Durchdrungen von edeutung dieser ernsten Feierl chkeiten
hatte sich jedesmal ein ) hes Auditorium in der Kirche versammelt und zeigte sich, wir schätzen uns glücklich, es zu sagen, vom religiösesten Geiste erfüllt.“
worden. wird dann
Lage n
Zeugen dazu
( laden n
Belgien. Brüssel, 6. Jan. Der Moniteur bringt das Gesetz über die Enfuhr fremder Lebensmittel, welches für das begonnene Jahr in Kraft tritt. Vom 1 ran haben Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Buchweizen, ihnen, Erbsen einen Zoll von 50 Cts.
1090 Kilogramme k Der Regierung
ber anheimgegebe heilweise zu
ber an Auflösun z. Man gl , daß si das A en ihrer Gewalt erklaren werder Dahin haben es die Leite zedegung nur bringen wollen. Uebrigens ist es auch n ungesetzlichen Maßregeln der Schein von Gesetzlich bleibt, den ihnen die Mitwirkung des Parlaments ZStaatsjunta und das Ministerium berat Der neue Protest des s in Nom angeschlagen Während Neunten und die Undankbarkeit rüstung erregen, die ultrademokratischen rechten, leidenschaftlichen und schmählichen Ar haften und freisinnigen Papst oppeln zu Griechenland. Athen, 17. Dez. (D. 3.) Die Kammer hat beschlessen, daß die Abgeordneten Mauromichalis und Kaliphronas, die zu Ministern ernannt worden, sich keiner neuen — werfen hätten. Die Charte ist durch diesen Beschluß schlechthin ver— letzt, wenige Tage, nachdem die Kammer in ihrer Adresse die strenge ebbachtung der Bestimmungen der Constitution für die Bürgschaft bis Der Nation erklärt hatte. Dieses Lügensystem kann nicht und immer stärker macht sich das Verlangen gel- Nationalversammlung berufe, um mit ihr eine echte Verfassung zu vereinbaren. Das Auftreten des Fürsten Hohenlohe in Athen berech tigt zu der Hoffnung, da die deutsche Fentralg'walt dazu beitragen wird. Funfzehn Leutschen Bürgern von Athen, die ihn im Namen der Uebrigen begrüßten, autwortete der Reichsdesandte: „Höchst erfreulich ist es für jeden Deutschen, im und doppelt erfreulich mei— nem Herzen ist es, daß Sie, meine Herren, zu mir kommen, um Nachricht vom theuren Vaterlande zu vernehmen und sich aufzuer⸗— bauen am Anblicke des Vertreters der großen deutschen Nation. Wirklich ist Deutschland kein geographischer Begriff, das deutsche Reich Name Der Franzos, der Türke, der Grieche
, z ne Wahl zu unter
Beo
Mauer sein, daß der König Otto cine
kein hohler mehr. Der respeltirt sie, weil das neuerstandene Reich seine Angehörigen zu be⸗ schützen weiß. Unabänderlich tritt die deutsche Freiheit und Einheit ; ben, denn jeder deutsche Mann von Ehre will fest und uner⸗ schütterlich Einheit und Freiheit. In jeder deutschen Brust ist das Verlangen nach Einheit und Freiheit so fest gewurzelt, daß die Er— rungenschaften des Frühjahrs durch die Reaction nicht verkümmert
werden können.“
Türkei. Konstantinopel, 23. Dez. (D. A. 3.) In
er vorigen Woche hat man den Grundstein zu einer neuen, für Kin⸗ ir armer Aeltern bestimmten Schule gelegt. Es ist die durch ihren
Wohlthätigkeitssinn bekannte Sultanin-Mutter, welche diese Schule Fer Nähe des Grabes des Sultans Mahmud erbauen läßt.
Der Polizei⸗-Minister Mohammed-Pascha hat kürzlich verordnet, Gerichts-Verfahren gegen alle Schuldgefangene von neuem wird, und daß diejenigen Gefangenen, bei denen es sich
usstellt, daß sie ohne ihr Verschulden, d. h. nicht in betrüge⸗ rischer Absicht zahlungsunfähig geworden sind, sofort auf freien Fuß gesetzt werden sollen. Den Gläubigern bleiben übrigens ihre Rechte vorbehalten. ⸗
Fie von den türkischen, persischen, englischen und russischen Re— gicrungen ernannte Kommission zur Feststellung der türkisch-ersischen Grã ist im Begriff, ihre Arbeiten zu beginnen, und ein Theil der⸗ selben hat bereits die Reise nach Bagdad angetreten, um sich von dort nach ihrem Bestimmungsort zu begeben. .
Das neue Handelsgesketzhuch, welches in türkischer, armenischer,
und französischer Sprache erscheint, ist unter der Presse mird in den nächsten Tagen ausgegeben werden.
Im Marmorameere hat ein heftiger Südwestwind gegen 39 Schiffe während der Nacht gegen die Küsten gewersen, und fast alle sind zerschellt. Das von Salonichi angekommene Dampfboot hat die Nachricht von einer im Frankenquartier daselbst ausgebrochenen Feuers⸗ brunst hierher gebracht. Beim Abgange des Schiffes wehte ein hef⸗ tiger Nordwind, welcher befürchten ließ, daß die Stadt viel durch de: Brand leiden würde, da in der Nahe des Feuers die Viktualienma⸗ gazine befindlich sind. . .
Es ist beschlossen worden, daß in Zukunft Militairs von 5 auf 6 Jahre . werde, Heer so aufs leichteste zu vermehren. . . ; er g erde 6. Alexandrien vom 5. Dezember ist 6
1nd V in LT
D
die Dienstzeit des um das stehende