1849 / 10 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Für Wähler.

* Mittwoch, 10. Jan. Handbüchlein für preußische Urwähler und Wahlmän⸗—

Im Schauspielhause. Ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Ball zu Ellerbrunn, Lustspiel in 3 Abth., von

; C.. Blum. (Ir. M. Eick: Hedwig.) Hierauf: Familienzwist und ner, von Dr. Ernst Helwing, Professor der Staats Frieden, Lustsplel in 1 Aufzug, . 2 ö. . Verfasser

wisfenschaften an der Könfglichen Frledrich-Wilhelms-Universt- e, Die Bab i, . 7 tät zu Berlin. Berlin, bei Bethge, 1849. des Lusispiels: „Die Ba ckuten. Anfang halb 7 uhr.

N. ; 6. opa ĩ f. ei ? Unter diesem Titel giebt uns der Herausgeber eine zweckmäßige Zusammen⸗ Nönigsstädtisches Theater.

eit seinet Ankunft, und, . , k stellung aller ' elne Patente, der, und ie zlements, wrelche sich ef Dienstag, 9. Jan. Die Töchter e r Großes phanta⸗ . . 7 . dar g chr des Soliman Pascha des die 4 3 ,, stischts Zauberspiel mit Gesang in 3 Abtheil. (12 Tableaur), von Morandi zum Kaimatam, Jede, 5 53 n,, für die bevorstehenden Wahlen als Grundlage und Richtsch en; W. Friedrich. Musik komponirt und arranai , a, Obersten Selves) hat 1000 Feddans Ländereien zum Geschenk er Ein solches Handbüchlein“ muß Jedem willkommen sein, ö. 1 . und i re neu. mer e, , 6 Ed. . der halten. mit der Ausübung seiner politischen Rechte und Pflichten, der i ir klangen und neuen Coublers, scenischen Ausschmi

über das unterrichten will, worauf es dabei ankommt, und die rechte Ein⸗ 8 . ;. /. . 8. ö . .

sicht in Geist und Wesen unserer Wahlgesetze am liebsten an , 31 ĩ a. h, 6. Mn. Italien sche Dpern-Vorstellung.) Lucia

selbst gewinnen möchte. Außer der Verfassung vom 5. Dezember v. J. . di Lammermoor. Oper in 3 Akten. Muslk von Donizetti. den Gesetzen und Reglements für die Wahlen zu beiden Kammern, sindet

Pascha am 25. November Morgens in Kahira angekommen. Die 1 dan e f, , i, , nach Indien hatte ihm ihr in Suez stehendes Neserveschiff . . fügung gestellt und ihn so unerwartet schnell nach Aegypten zurück gebracht. Auch beschenkte derselbe die Mannschaft des Schiffe wahr⸗ haft königlich. Eben so großmüthig zeigte er sich in Aegypten selbst

Preusischer

1Ibonnement

2 Rthlr

ö. Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und 1

Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expeditien des Preuß. Staats⸗

Monarchie Anzeigers:

höhung. Nummern wird Sgr. berechnet.

. Behren⸗Straße N Bei einzelnen .

Bogen mit 2.

D an lsa hf nn g.

Die unterzeichnete Direction erfüllt beim Schlusse des Jabres welche

die angenehme Pflicht, allen denjenigen Menschenfreunden,

während desselben, theils durch Beisteuer im Gelde, theils durch di

e

Sendung der werthvollsten Arbeiten ihren regen Antheil an dem

Fortbesteben des Friedrich- Stifts bewiesen haben, ihren aufrichtigen,

innigst gefühlten Dank hierdurch öffentlich abzustatten. Berlin, den 5. Januar 1849. Die Direction des Friedrich⸗Stifts. Graf von der Gröben. Hartung. von Schöning. von Tempsky. Tondeur.

von Arnim. Bode.

Dr. von Könnern.

Reichsversammlung definitiv beschlossen sind“, erläutert. durch i, . Anmerkungen, deren Hauptzweck die Vergleichung der früheren erfassunge. Entwürfe und der bedeutend sten neueren Constitutionen mit den im Texte gegebenen Gesetzen und Reglements ist. Ein einleitendes , durch eine nähere Feststellung des Begriffs einer „octrovirten Verfassung den Beweis zu führen. daß die unfrige vom 5. Dezember „in dem gewöhnli- chen Sinne des Wortes“ leinesweges in diese Kategorie gehöre, und giebt in wenigen scharfen Zügen den Charalter und die Eigenschaften eines Wahlmannes an, wie er, zum Heile des Landes, sein soll. Das nützliche Werßschen wird gewiß den Bedürfnissen vieler Beiheiligten entsprechen, denen es sich auch durch den geringen Preis ( .* Sgr.) empfiehlt. König licht Schaujpielt.

Dienstag, 9. Jan. Im Opernhause. 6te Abonnements Vor⸗ stellusßg. Statt: Die Zauberflöte Der Maurer, Oper in 3 Akten. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.

er hier auch noch die „Grundrechte des deutschen Volkes, wie sie von der

Donnerstag, 11. Jan. Die Töchter Lucifer's.

Reteorologische Geobachtungen.

Morgens

Abends 5 mn.

10 Ubr.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach emmeliger

Beobachtung.

Luftdruck .. Lustwarine LThaupuukt Dunstsät gung. 95 pCi. Wetter keiter heiter Wind ...... d . w. VW.

Wärme wechse! 3, . ö Wolkenausg .... 3 8,5)

ö 21 . 8

35, S s!“ Par. 336, 902“ Tar. 337 987 Par. Quell uurme 7,7“ R. 6, 8 R. Flasawärme (Q, 0” n.

7,8 R., Knodeuwä‚rme

A us düus tun

Da geauittel. 336, 91“ pes.

f o r IIR r H 6GörSe

v Om S. Mc na R.

Niederschlags 0, os 1 Rh. Preußen. Danzig. Danzigs Rhederei.

HM echsel- Course.

Geld. Kurs 2 Me. Kurn 2 Mi. 3 Mi. 6 2 Mi. 2 Mi. 2 Mi. 2M

8 Tage . 983 100 TH.. 2 mr J om, , 666 31 100 Rh I 3 Wochen] 1055 1041

Amaterd am 1 . . do. 250 FI. 300 Mr. 300 Mr. 1181. 300 E. 150 FI. 150 EI. 160 Tul..

1413 1501 1503 254 S0 * 89 1013 208

Hamburg

Wien in 26 *r. .... Augsburg

Breslau.. .....

Leipzig in Courant im 14 Th. Fraukfurt a. M

Petersbureæ ..

Inländische Fonds,

dd. W.

fund re sN-, M ommanat- Haßnere vnd elcl- Course.

X*fI. Brief. Geld. Preuss. Freiw. Aul 5 10901 ö Pfdbr. 31 St. Schuld- Sab. 5* 793 Kur- u. Nm., da. 3 Seeh. Pram. Svoh 96 Schlesisehe 40. 3 K. u. Nm. Schuldv. 35 do. Li. B. gar. do. 3 Kerl. Stnꝛędt-Obl. 5 Pr. Rb Auth. Seb do d0 . Westpr. Efandbr. 35 S. 8335 Priodriekuchot. And. Goldi. à 5th.

Digconto.

Gem.

Pomu.

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CGzronah. Posen do. 1 do. do. 33 Ostpr. Fiandhbr z

965 ! Aris lunclische onds.

Russ. Hauub. Ceri. 5 Polu, ueue Pfdbr. 4 do. beisiope3. 4. S . do. Part 500 FI. 4 do. do. . do. do. 300 FIL - do. Stiegl. 2. 4. A. ö Hamb. Feuer- Cas. 3 do. do. ie, . do. v. Rthsah. st. ß Holl. 25 h Int. 27 do. Polu. Schatz O. Kurh. Pr. O. 40 ih. 6. do. Cert. L. A. Sardin. do. 36 Er. KR. Bad. do. 38 FEI.

zt. Brie. Geld. Ger.

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KE is eu bn hn - AC GICMn.

Stamm- Actien. Aapital.

Der Reinertrag wird aach erfolzter BekEanntm in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit Z pCt. ber. Actien zind v. Staat gat.

Põrs en- Zins- Recknung.

Frioritäts - Aciien. Kapital.

Süramtliche Prioritätz-Actien werden durch jährliche Verloosung 2 100 pCt. 2mortis.

Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hambur do. Stettin - Starg. . do. Pots d. Magd. . . Magd. Halberstadt .. do. Leipziger ..... Halle Thüringer er,, ,, K,, Bonn - Cöln Düsseld. Elberfeld .. Steele Vohwinkel . . . Niederschl. Märkisch. deo. Zweigb ahn Oberschl. Lit. A. ... do. e , Cosel- Oderberg Breslau - Freiburg ... Krakau- Oberschl. . . . Berg. Märk. .. ...... Stargard - Posen ..... Brieg - Neisse

3, 500, 000 S. 000, 000 4,824, 600 4, 006, 000 l. 700,000 2, 300, 000 9g, O00, 0099 12, 967, 500 4,500, 600 1.0651, 260 1,400,000 l, 360, 006 9, gõ0, 000 1.500, 000 2, 253, 100 2, 400,000 I, 200, 000 1,700, 000 1,500, 9000 4,000, 000 b, O06, O06 1. 100, 000 . 2, 500,009 90 1,500, 909 4 656 2, 750, 009) 36

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en =, = r R R ö

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. ö. . e d T W r .

Quittungs - Rogen. Berl. Anhalt. Lit. B. Magdeb.- Wittenb. . . . Aachen-Maäastricht ...

Thür. Verbind. Bahn Aimsl. Quitlungsbog. 1 Friedr. Wilh. Nordb.

5, 600, 66h 26,

tz, O00, 660 90 * d, ho, Mh 895 38 n.

Schluss- Course von Cöln- Minden S0 U

Berl. Anhalt . do. Hamburg ...... do. Pots d. Magd. .. do. do. do. Stettiner

Magdeb. - Leipziger ..

Halle Thüringer ....

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Rhein. v. Staat gar.. go l,, do. Stamm- Prior. . Düsseldorf -Elberseld. l, 6090, 000 Niederschl. Märkisch. 4, 175,000

do. 3.500.000

III. Serie. 2, 300, 000

. Zweigbahn 252, 00 do. do. 248, 000

Oberschlesische 1.276, 600 Krakau- Oberschl.. 350, 000 Cosel · Oderberg 2659, 009 Steele Vohwinkel... 325, 000,

Breslau - Freiburg. 400,000

1.41 i, S0 5. 00. 600 2.367.200 3. 132. 800

S090, 090 1. 78d. Ohh 1, 0060. 000 3. 674. 50h 1,217,000 2, 4357, 250 1.250, 066

C Gim en - m =, m d = . . .

Ausl. Stamm- Act.

Dresden- Görlitz.... 6, 000, 000 Leipzig Dresden.. 4, 500, 00 Ludw.- - Bex bach 24 FI. S8, 5265, 000 chsisch- Bayerische 6, 000, 000 Kiel Altona... .. Sp. 2, 0650, 000 Mecklenburger Thlr. 4, 300, 0090

Bõrs en- Reinert. P 1848

1

L R 6

von Preussischen Bank- Antheilen 935 a 9235 u. 3

Alle Course sind heute beträchtlicher Verkäufe wegen gewichen, und die Börse schloss geschäftslos. Die Emission der neuen 5proz. Stadt- Obligationen hat auf alle ührigen Effekten- Gattungen

naäachtheilig gewirkt, da soNlche unter Pari an der Bärse kamen.

Auswärtige Börsen.

Frankfurt a. M., 6. Jan. Von Fonds wurden an heu⸗— tiger Börse die 3proz. Spanier, österr. Actien, badische u. kurhess. Lose, so wie F. W. Nordbahn-AUctien, unter der gestrigen Notirung abgegeben. Alle übrigen Gattungen erlitten keine Veränderung, blie— ben zum Theil etwas höher. Die Umsätze waren jedoch im Allge— meinen unbedeutend.

5 proz. Met. 7J35. 723. Bank ⸗Actien Baden K Fi F,. 6 Ü. 26, Hessen 25 34. Sard. 2435. 243. Darmst. 50 Fl. L. 643. 643, do. 25 Fl. L. 213. 219. Span. Iproz. 195. 195. Poln. 300 Fl. L. 974 G., do. 500 Fl. E. 723. 72. Friedr. Wilh. Nordbahn 385. 38. Bexbach 67.

Köln⸗Minden 802. 80. Frankfurt a. M., 6. Jan. (Wochenbericht. Seit dem Beginn des neuen Jahres bemerkte man in dem Fonds- und Actien-Handel viel Thätigkeit, und namhafte Umsätze fanden in den österreichischen und übrigen deutschen zinstragenden Papieren statt. Die feste Haltung der wiener und pariser Börse, so wie zunächst der Ueberfluß des baaren Geldes, war die Haupt⸗Veranlassung zur we⸗ sentlichen Besserung der meisten Fonds-Sorten. Am. Schlusse der Woche blieben zwar Metalliques und wiener Actien flauer, jedoch fanden sich zu den gedrückten Preisen bereitwillige Niehmer. In bel— gischen Obligationen, so wie in amerikanischen hproz., wurde gleich⸗ falls viel n und zum Theil höhere Course bezablt. Von süddeutschen Effekten sind viele Posten darmstädt., badische und würt— tembergische Obligationen für Geldanlagen verwendet worden. Das neue 5proz., nassauer Anlehen von 14 Millionen Gulden wurde zu 95 IH6 ausgegeben.

Von Lotterie⸗Loosen war nach den preußischen und hamburgischen viel Frage und wenig am Markte. Die badischen und kurhefsischen Loose schlossen offerirt in Folge einiger auswärtigen Verkaufs-Ordres. In Eisenbahm⸗Actien war das Geschäft auch belebt; bexbacher va⸗ rlirten zwischen 677 2 68, Nordbahn drückte sich schon auf 37, da bei der letzten General⸗Versammlung sich ein Defizit von 13 Millionen Thaler vorfand, Köln⸗ Minden blieb zwischen 89 a 80; gesucht. In spanischer Zproz. Schuld sind auch namhafte Summen zwischen 19 220 gekauft worden, der fällige Coupon wurde mit 2 Fl. 22 Kr. pr. Piaster umgesetzt. Die fremden Wechsel sind anfangs der Woche offerirt gewesen und bleiben am Schlusse wieder begehrter, nament⸗ lich London, Paris und Berlin. Wiener Coupons fielen bis auf 1054, der Diskonto steht auf 11 3 P fest.

Hamburg, 6. Jan. 3ö5proz. p. C. I83 Br., 783 G. E. R. 99 Br. Dän. 65 Br., 647 G. Ardoins 9 Br., 93 G. Z3proz.

1159. 1145.

6/5.

Passive 4.

63 89.5.

Uhr.

43 19 48 2 492.

fremden Fonds waren weniger fest und alle Gattungen derselben zu

Russen alte 1006.

19 Br., 18 G. Hamb. Berl. 64 Br., 637 G. Bergedorf 67 Br. Altona -Lgtiel 89 Br., 88 G. Mecklenburg 363 Br., 35 G. Fonds sowohl als Actien sehr fest bei wenigem Geschäft.

Paris, 5. Jan. Zproz. 46. 75. 5proz. 75. 35. Anleihe 6, Rl h, Nord. 39g ö,. rd. or, proz. 1. Bank 58. London, 5. Jan. Z proz. p. C. 883, a. 3. S8. Z proz. Span. Zproz. 263. Port. 26. Mex. 25. Peru 492. Engl. Fonds eröffneten heute etwas flau. Cons. a. Z. wurden gemacht zu 884 a z. Zzproz. 897 a 4.

Am fremden Fondsmarkt zeigte sich wenig Begehr. Mex. blie⸗ ben zwar ziemlich fest, doch deren Cours etwas matter, 25 a 252. Fonds bleiben gedrückt. Cons. 883 a 3. Ztproz. S94 a . Span. 3proz. 263. Port. proz. 2ß. Mer. 25 a 4. Peru

Franz. H5proz. sind von 71 auf 75 gestiegen.

Amsterdam, 5. Jan. Bei einigen Geschäften in Jat. war die Stimmung in holl. Fonds ztwas weniger fest. Auch die meisten niedrigeren Preisen zu haben. sehr belebt. Mex. 2543, 25. Peru 364, 36. Holl. Int. 191, 49. Z3proz. neue 585, 3. d. gr. Piecen 104, R, 4. Zproz. do. 293. proz. S0, 80.

9 a 3 . ö 5 3 proz. 706, 4, 3. 23proz. 373, 4, .

In österr. und span. war der Handel Span. Ardoins 109, Coupons 6, 3. Stiegl. 795. Desterr. Met. Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 8. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie foigt: Weizen nach Qualität 52 55 Rthlr. Roggen loch 26— 273 Rthlr. p. Frühjahr 82 pf. 285 Rthlr. Br., 28 G. Gerste, große, loco 23— 235 Rthlr. kleine 18— 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15- 16 Rthlr. „p. Frühjahr 48pfd. 153 Rthlr. Br. Rüböl loco 123 Rthlr. bez., 125 G. p. diesen Monat dito. Jan. / Febr. 123 a 123 Rihlr. Febr. März 125 Rthlr. Br., 124. bez, 3 G. März / April 1233 Rtihlr. Br. u. bez., 125 G. April/Mai 127. Rthlr. Br., 125 G. J

8

. 3 2

Le

nöl leco r Rthlr., Lieferung p. Aprü / Mei 10 Bi.

Spiritus

locöo ohne Faß 114 Rthlr. verk. . 54 Rthlr. Br., 166 G. p. Frühjahr 165 Rthlr. Br., 165 G.

Königsberg. 5. Jan. Zufuhr war gering. Weizen 5 bis 66 Sgr. p. Schfl. Roggen 25 bis 28 Sgr. Gr. Geiste 2! bis 26 Sgr. Kl. Gerste 25 bis 23 Sgr. Hafer 17 bis 16 Sgr. Graue Erbsen 28 bis 38 Sgr. eiße Erbsen 25 bis 36 Sgr. startoffeln 14 bis 16 Sgr.

8 2

Bonn, 5. Jan. (2 Roggen, neuer 35 a 34 Rthlr. fer 1, Rthlr.

Deuß, 5. Jan. Weizen 2 Rthlr. 4 Sgr., Roggen 1 Rthlr. 7 Sgr., Wintergerste 1 Rthlr. 3 Sgr., Sommergerste 1 Rthlr. 3 Sgr., Buchweizen 1 Rthlr. 8 Sgr., Hafer 21 Sgr., Erbsen 2 Rthlr. 5 Sgr., Rappsaamen 3 Rthlr. 265 Sgr., Kartoffeln 20 Sgr.

Heu pr. Ctr, von 110 Pfd. 20 Sgr. Stroh pr. Schock von 1200 Psd. 4 Rthlr. 12 Sgr.

Kleiner Saamen 3 Rthlr. 15 Sgr.

Rüböl pr. Ohm à 282 Pfd. o. F. 35 Rthlr. 7

Rübkuchen pr. 1000 St. 30 Rthlr. 15 Sgr.

Preßkuchen pr. 2000 Pfd. 28 Rthlr.

Branntwein pr. Dhm 18 Gr. 10 Rthlr. 16 Sgr.

Gereinigtes Oel Z36 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Ungeachtet die Versendungen von Getraide wegen der geschlosse⸗ nen Schifffahrt für längere Zeit unterbrochen zu werden scheinen, so erhält sich im Allgemeinen ziemliche Kauflust. Der Umsatz in Rüböl beschränkt sich hauptsächlich auf effektive Waare, wofür sich aber fort- während guter Begehr zeigte.

Amsterdam, 5. Jan. Getraide. Von Roggen wurden heute einige Partien anklamer 127 pfd. zu 160 Fl. verkauft.

In Weizen wurde nichts gemacht.

Leinsaamen ohne Handel. .

Rüböl unverändert, auf Lieferung flauer, pr. 6 W. 39 Gl.

Leinöl pr. 6 W. 265 Fl.

Hanföl pr. 6 W. 36 Fl.

7 2 7

Schfl.) Weizen, neuer 55 a 54a Rthlr. Gerste, hirsige, 23 Rthlr. Ha—

gr. 6 Pf

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober Hosbuchdruckerei.

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1

4

u tsch land.

Besterreich.

Meng Neid

Borrosch's; Gesammtzahl der

Annullirung einer Wahl; Strobach zum Appella⸗

Interpellationen; ministerielle Antworten; dritte Le⸗ nd Annahme des Gesetzes über die Staats-Anleihe; Antrag hin- kirchlich bürgerlicher Verhältnisse. Wien. Armee-⸗Bülletins:

Olmütz. Nach⸗

Reichstag: Protest gsmitglieder;

11 . tionsrath ernannt; chtlich

vose. München. Die triegs⸗Ministerial⸗Reskript. Baden. Karlsruhe. Adresse an den Großherzog und die Großherzogin.

Ausland.

National⸗Versammlung. Die Arbeit in den Ge—

Interpellation in Betreff der Akten über die Affairen von

Boulogne. Paris. Empfang beim Präsidenten. London. Auckland's muthmaßliche

Angriffe auf die baverische Regierung.

irg und tanien und Irland. Palmerston gegen Rosas. Maßregeln gegen das . Der Friedensverein. Irländische Zustände. Brüässel. Absicht des Papstes hinsichtlich seines Aufenthalts. Rom. Die Deputirten. Vermischtes. Auflösung der Florenz. Die Kammern. Differenz mit Piemont. Karneval. Turin. Kriegerische Aussichten. Börsen⸗ und Handels⸗-Nachrichten.

s 2 3 2 - O , e - - , m r e-. 2

Amtlicher Theil.

Der Landgerichts -Assessor Jakob Ferdinand von Stram— zu Koblenz ist zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appel⸗ Gerichtshofes zu Köln ernannt worden.

8. 1 der Verordnung vom 8. März 1832 (Gesetz⸗ 119) ausgesprochene Verpflichtung der Einwohner von in deren Feldmarken sich Schneefall ereignet, zur Weg⸗ des Schnee's von den Chausseen unentgeltlich Hülfe zu lei— solche sich auf Einen achtstündigen Arbeitstag beschränkt, seihe' von acht Jahren vielfache Beschwerden herbei⸗ wiederholte Berathungen im Staat z⸗Ministerium veran Ew. Königliche Majestät haben bereits mittelst Allerhöchsten zom 18. März 1844 den Finanz ⸗Minister zu ermächtigen zezeichneten Hülfsleistungen in Fällen, wo dieselben pflichtigen besonders lästig sein möchten, ausnahmsweise das Tagelohn aus dem Chaussee-⸗-Unterhaltungsfonds zu ge— indem die allgemeine Erledigung dieser Angelegenheit der Ordnung vorbehalten blieb, deren baldigem Erscheinen entgegensehen zu dürfen glaubte. Inzwischen ist die Emanation einer allgemeinen Wege Ordnung sederum in ungewisse Ferne gerückt, während die Beschwerden über jene unentgeltliche Hülfsleistung ungeachtet des ausgedehnten Ge— brauchs, welcher von der ertheilten Allerböchsten Ermächtigung dahin gemacht worden, daß mit Rücksicht auf den Nothstand in einigen Gegenden, namentlich in den schlesischen und thüringischen Gebirgs⸗ kreifen, während der letzten beiden Winter unentgeltliche Dienste zum Schnerträumen von den Staats-Chausseen gar nicht gefordert sind, sich fortwährend erneut haben. Namenllich sind auch, und zwar ge⸗— rade aus den schlesischen Gebirgskreisen, sowohl bei dem ersten Ver— einiaten Landtage als bei der zur Vereinbarung der Staats ⸗Ver⸗ fassung berufen gewesenen Versammlung mehrfache Petitionen wegen Aufhebung der Verordnung vom 8. März 1832 eingereicht worden. Da der Gegenstand in finanzieller Hinsicht nicht von wesentli⸗ cher Bedeutung, und andererseits nicht zu verkennen ist, daß die Ver⸗ pflichtun D

932 8 . Ur dit

zu unentgeltlichen Diensten in manchen Fallen eine nicht unbeträchtliche Belästigung mit sich bringt, die um so schwerer empfun⸗ den wird, als sie nicht gleichmäßig von Allen getragen wird, so glaubt das Staate-Ministerium, in Uebereinstimmung mit den schon bei Be⸗ rathung der Wege-Ordnung angenommenen Grundsätzen, die Aufhe—⸗ bung der Verbindlichkeit zur unentgeltlichen Leistung der fragli⸗ chen Dienste allerunterthäuigst in Antrag bringen zu müssen.

Nach den im Jahre 1844 veranlaßten genauen Ermittelungen berechnete sich der Geldwerth aller in den Jahren 18140, 41 und 42 im ganzen Umfange der Monarchie nach §. 1 der Verordnung vom 8. August 1832 für die Staats-Chausseen in Anspruch genommenen unentgeltlichen Hülfsleistungen beim Schneeräumen durchschnittlich jährlich in runder Summe auf ungefähr 7000 Rtolr. Die auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 18. Oktober 1844 den Regierungen gewährten Zuschüsse zu den Schneeräumungskosten, welche zur Ver⸗ gütung solcher Hülfsleistungen bestimmt waren, die nach dem Gesetz unentgeltlich gefordert werden durften, haben im Durchschnitt der drei Jahre 1815 47 in runder Summe 3559 Rthlr. jährlich betragen, die fraglichen Zuschüsse haben sich jedoch auf die einzelnen Bezirke so ungleich vertheilt, daß z. B. der Zuschuß für den Regierungs⸗Bezirk Breslau allein in einem Jahre, über den Durchschnittssatz für alle Theile der Monarchie hinaus, bis auf 3997 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf. gestiegen ist. Dazu kommt noch, daß in den einzelnen NRe⸗ gierungs⸗-Bezirken jene Leistungen wiederum nur in einzelnen Kreisen und oft selbst nur in einzelnen Orten vorzugsweise in An⸗ spruch genommen werden, und daß oft eine in dürftigen Verhãältnissen sich befindende Gebirgs- oder Küstengemeinde mehrmals in einem Winter herangezsgen werden mußte, während wohlhabende Nachbar⸗ gemeinden in der Ebene oder weiter landeinwärts wenig oder gar keine Leistungen der Art hatten; daß ferner in den Gebirgsdörfern

die Bevölkerung zum großen Theil aus Fabrikarbeitern, Webern und Spinnern besteht, die, nur an eine Beschäftigung im Zim⸗ mer gewöhnt, die Last der Arbeit im Freien und den Ausfall des Lohns für einen solchen Arbeitstag härter als andere empfinden.

Auf der anderen Seite hat auch die Chaussee Verwaltung aus diesen unentgeltlichen Dienstleistungen nicht diesenigen Vortheile ge— zogen, welche sich aus dem aufgebotenen Kraftaufwande der Unter— thanen erwarten lassen sollten, da jeder Dienstpflichtige nur mit Un⸗ willen an eine Arbeit geht, wofür er keinen Lohn erhält und nicht so viel fördert, als wenn er gegen Tagelohn arbeitete. Es läßt sich daher mit Zuversicht erwarten, daß durch bezahlte Tagelöhner die bieher theilweise noch unentgeltlich verrichtete Arbeit weit besser und schneller befördert werden wird, und zu deren Bezahlung geringere Geldmittel erforderlich sein werden, als solche für die Zahl der un— entgeltlich abgeleisteten Diensttage berechnet sind. .

In Betreff des Geldwerthes, welchen die unentgeltliche Hülfs⸗ leistung bei den von Kreisen, Kommunen und Actien-Gesellschaften unterha tenen Chausseen hat, liegen keine Nachrichten vor. Da die Zahl dieser Chausseen im Vergleiche mit den Staatsstraßen verhält— nißmäßig gering ist, dürfte es sich auch für sie bei Aufhebung der unentgeltlichen Hülfsleistung der Eingesessenen nicht um ein erhebli— ches Objelt handeln. Eine Rechtsverletzung liegt in dieser Maßregel auch für die zur Unterhaltung jener Chausseen verpflichteten Unter⸗ nehmer feinenfalls, da ihnen besondere Rechte in dieser Hinsicht nicht beigelegt sind und sie die hinsichtlich der siskalischen Rechte bei der Chaussee⸗ Unterhaltung durch die allgemeine Gesetz gebung eintretenden Aenderungen sich eben so, wie der Fiskus, gefallen lassen müssen. An sich folgt auch für sie aus der Erhebung einer Abgabe für den Gebrauch der Chausseen die Verpflichtung, diejenigen Ausgaben zu tragen, welche erforderlich sind, um die Chausseen jederzeit wegsam zu erhalten.

Dagegen kann die Verpflichtung der Einwohner der an den Chausseen belegenen Ortschaften zum Schneeräumen, überhaupt Hülfe⸗ dienste zu leisten, nicht aufgegeben werben. Mit dem zur gewöhn⸗ lichen Unterhaltung der Chausseen bestimmten Personale würde es nicht möglich sein, bei eintretendem starkem Schneefall, oder beim Zu—⸗ sammenwehen von Schnee in Einschnitten der Kunststraßen, die Räu⸗ mung derselben so schnell zu bewirken, daß der Verkehr nicht auf längere Zeit gehemmt bliebe. Dies kann nur durch ein Zusammen— wirken großer Kräfte erzielt werden, und der Staat kann der höhe⸗— ren Pflicht gegen das Publikum, den Verkehr wenigstens auf den wichtigeren und daher kunstmäßig ausgebauten Straßen auch im Win— ter stets offen zu halten, nur genügen, wenn er diese Kräfte, wo ste eben zur Hand sind, heranziehen darf. Wenn diese von den Ad- jacenten für das gemeine Beste zu leistenden Dienste nicht umsonst gefordert werden, wenn der wirkliche Werth der Arbeit durch ein ge⸗ wöhnliches, nach örtlichen Verhältuissen zur betreffenden Zeit bemes⸗ senes Tagelohn vergütet wird, so wird hierin nichts Unbilliges er⸗ kannt werden dürfen, vielmehr die Last, welche bieher in der Dienst pflicht bestand, in einer sonst nahrungslosen Zeit sich nach Umständen sogar in eine Wohlthat verwandeln. ,

Von diesen Gesichtspunkten aus stellt Ew. Königlichen Majestät das Staats-Ministerium die Vollziehung des allerunterthänigst bei⸗ gefügten Gesetz Entwurfs, damit noch im Laufe dieses Winters bei allen zum Schneeräumen von den Chausseen in Anspruch, zu nehmen— den Hülfsdiensten danach verfahren werden könne, mit Beziehung auf Art. 105 der Verfassungsurktunde, chrerbietigst anheim. Y)

Berlin, den 31. Dezember 1848.

Das Staats⸗Ministerium.

(gez) Graf von Brandenburg. von Ladbenberg.

von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz⸗Minister:;

Kühne. Graf von Bülow.

Abgereist: Se. Hoheit der Herzog Georg von Meck— lenburg⸗-⸗Strelitz, nach Neu⸗Strelitz. . ö

Se. Durchlaucht der Fürst Ludwig zu Sayn—Wittgen⸗ stein-Berleburg, nach Stettin.

Uichtamtlicher Theil.

Dentsehland.

Preußen. Danzig, 5. Jan. (Danz. Ztg.) Ein Bericht über die hiesige Rhederei giebt folgendes Resultat: Ende des Jahres 1848 betrug die Anzahl der hiesigen Schiffe 109 Seeschiffe und drei Dampfböte, zusammen mit einer Tragfähigkeit von 23,897 Last. Das größte „Friedrich der Große“, ein Pinkschiff mit 142 Last; das kleinste „Pfeil“ eine Schaluppe mit 20 Last. Zu Ende 1847 betrug die Anzahl der Schiffe 101 Schiffe und 3 Dampfböte, verloren gin⸗ gen 6, zerschlagen wurde 1. Dagegen kamen durch Neubau 12, durch Kauf 3 dazu, so daß am Schlusse dieses Jahres 8 Schiffe mehr.

Oesterreich. Reichstags-Sitzung vom 3. Januar. Das Protokoll über die Reichstags-Verhandlung vom 21. Dezember *) Die in Folge des obigen Berichtes von Sr. Majestät dem Könige unter dem 6. Januär c. vollzogene Verordnung befindet sich bereits im Amtlichen Theile von No. 8 des Preuß. Staats-⸗Anzeigers.

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wurde gelesen und angenommen. Hierauf erschienen die Minister Stadion, Bach, Kraus und Thienfeld. Ein Protest des Abgeordne⸗ ten Borrosch gegen den Reichstags⸗Präsidenten wegen der Leitung der Debatten am 2isten v. M., wobei dessen Antrag auf Zusammen⸗ setzung einer Kommisslon zur Erhebung der Mißverhältnisse zwischen der Nationalbank und dem Staat nicht zur Verhandlung kam, wurde dem Hause mitgetheilt. Der Präsident gab die Eiklärung Rechtfertigung: daß er hierüber die Kammer befragte und diese jenen Antrag mit dem damals verhandelten Finanzgesetze wegen der Staats⸗— Anleihe von 80 Millionen in keinem Zusammenhange stehend

und hierüber entschied. Nachdem der Schriftführer Ullepitsch

auf die Mittheilung machte, daß zum Abgeordnetenstande drei Mitglieder hinzugekommen und eines abgegangen, idaß die Gesammtzahl demnach 359 ist, wurden 9 Urlaubsgesuche vorgelesen. Der Abgeordnete Petranovich (Slawodalmate) bemerkte, daß durch das Uebermaß von Urlaubs-Ertheilungen die Thätigkeit der Versammlung besonders bei der hochwichtigen Berathung über die Grundrechte um so mehr gehemmt werden dürfte, als viele Deputirte ohnedies abwesend wä⸗ ren. In Folge dessen nahmen zwei Abgeordnete ihre Gesuche zurück. Den Abgeordneten Hagenauer (Triest) und Dolanski (Polen) wunden zwar dis Urlaube bewilligt, den Deputirten Harmgcy und Hryn Petrziczyn aber, welcher Letzterer angab, daß ihm zu Hause 2 Ochsen gestohlen worden (Eachen), wurden solche verweigert. Der Prãäsi?d ent machte die Eröffnung: daß für Winterberg der Abgeordnete Rosppal den Sitz im Hause eingenommen habe, und daß ein gleiches Recht der neue Abgeordnete für die Stadt Tarnow beanspruche.—

Der Minister des Innern protestirte gegen die Zulassung eines zweiten Abgeordneten für Tarnow, weil eine Wahl von der Reichs-Versammlung zwar beschlossen, dieser Beschluß aber vom Mo⸗ narchen nicht sanctionirt und die Wahl vom Ministerium nicht aus⸗ geschrieben wurde. Piko xf pflichtete der Ansicht des Ministeriums bei und stellte nach kurzer Einleitung den Antrag: Dem zweiten Vertreter für die Stadt Tarnow ist der Sitz im Hause nicht gestatten. Ziemialkowski wendet ein, daß obiger Reichs Beschluß ein rechtsgültiger war, daß er sogar mit eminenter rität gefaßt wurde. Er spricht für Aufrechthaltung desselben, so mehr, weil es noch kein definitives Wahlgesetz gäbe, und weil das frühere Ministerium und auch der Abgeordnete Pillersdorf sich dahin ausdrückten, daß diese Wahl vorzunehmen und die Sanction des Monarchen zur Rechtsgültigkeit obigen Beschlusses überflüssig sei. (Murren. Zbyczwski, welcher am 2l. Oktober diese Wahl bevorwortete, rechtfertigte seine damalige Begründung und berief sich ebenfalls auf Pillerstorf, der diese Wahl bit gab übrigens zu, daß auch andere Städte, die in gleichem Verhält⸗ nisse mit Tarnow stehen, z. B. Pilsen, Kuttenberg, Budweis u. s. w., Las aleiche Recht auf eine Vertretung im Reichstage hätten. (Bravo rechts und links) Neuwall gab dies zuz er bemerkte aber, daß der Rechtstitel bei einer Wahl das Wahlgesetz ist, und daß ein Ge⸗ setz nur durch ein anderes ungültig erklärt werden könne. Der Be⸗ schluß des Reichstages vom 21. Oktober könne aber nur dann zum Gesetz erhoben werden, wenn er von dem versammelten Hause nach zweiter und dritter Lesung angenommen und dem Monarchen zur Sanction vorgelegt und bestätigt wurde, was aber unterblieb. Borrosch haͤlt sich ganz an das Formelle; er behauptet, daß das Wahlgesetz nicht dadurch umgeändert, wohl aber sehr ver⸗ bessert werden würde; er bemerkt ferner, wie sich ein Jeder bei Böhmen überzeugen könne, daß der Autor des Wahlgesetzes kein großer Statistiker gewesen sein möge, und daß es einem legislativen Körper allerdings zustehe, Veränderungen im Wahlgesetze vorzuneh⸗ men, wenn solches Mängel enthält, um so mehr, als von einer Ordonnanz⸗Regierung keine Rede sein könne. (Beifall. Helfert greift die Gültigkeit des Reichstags⸗-Beschlusses vom 21. Oktober an, weil solcher nie ausreichend ist, sobald keine Sanction des narchen erfolgt; er bemerkt,

8 Mo⸗ daß es die Naivetät auf die Spitze treiben hieße, wenn in einem constitutionellen Staate das

Zusam⸗ menwirken zweier gesetzgebenden Gewalten außer Acht gelassen wer den sollte. (Bravo.) Umlauft berief sich auf die bereits vorge⸗ nommenen Veränderungen des Wahlgesetzes seitens des Ministeriums, ohne das Haus befragt zu haben, ja, er behauptete, daß die Versamm⸗ lung nicht immer bei Beurtheilung der Wahlakte im Geiste der Wahl⸗ ordnung gehandelt habe (nein! nein), und da die Minister besonders den Paragraphen, welcher die Anwesenheit zweier Dꝛittheile der Wahl⸗— männer fordert, abgeändert habe, so sei dies ein Beweis von der Notk⸗ wendigkeit der Verbesserungen dieses Gesetzes, und zwar seitens des hohen Hauses, welches allein hierzu die Autonomie besitze. Neu⸗ mann widerlegt die früheren Redner; er sagt, es handle sich weni⸗ ger um die Zulassung eines neuen Vertreters als vielmehr um die Beantwortung einer Prinzipienfrage; er meint, ein einfacher Reichs⸗ tagsbeschluß wäre kein Gesetz, denn ein Gesetz könne nur von dem vereinten Volks- und Fürstenwillen ausgehen. Die Aussprüche des ehemaligen Abgeordneten Pillersdorf erkenne er nicht als Autorstäts⸗ sprüche an; Pillersdorf sei damals nicht Minister gewesen, und es sei überbaupt erst die Frage, ob das vorige Ministerium diese Wahl wirklich ausgeschrieben habe? Wenn dies geschehen, so habe das Ministerium seine Pflichten überschritten, und den Volkevertretern stehe es zu, diese Pflichtverletzung zu rügen. Er giebt zu, daß das hohe Haus sein Recht gehabt haben möge, den obigen Beschluß zu fassen; er greife dieses Recht nicht an, wohl aber das Prinzip, ob die Reichs versammlung überhaupt die Machtvollkommenheit besitze, einen einfachen Beschluß zum Gesetze zu erheben. Dem Abgeordneten Umlauft bemerkt er, daß die Modali⸗ tät einer Wahlordnung mit dem Wesen des Wahlgesktzes in keiner Harmonie stehe; er fordert ihn auf, die speziellen Fälle anzugeben, wo die Volksvertreter von dem Wahlgesetze abgewichen wären. (Großer Beifall.) Wienkow ski erwähnt: daß zwar im 2 Abgeordneter für den Wablbezirk Tarnow (der , Bogdas) Sitz und Stimme habe, aber durchaus nicht fähig ,

eh! zur Ordnung), die Interessen einer a ,, . 3

ten, weil er weder die Hülfequellen noch die 2 .

hinreichend kenne. Kraus (Finanzminister) . e,.

handlungs- Akten in dieser Angelegenheit nich