abhängig sein, wie 1 . ) fsißischen T die Regierung hätte in sesem Jahre K ohne Verhör oder ö . nach den Kolonieen deportirt, berichtigte Aer Minis 2. e ö . dahin, daß nur 1514 Personen nach , nr. * wor den wären, und dies nur als eine bloße Veränderung des Wohnortes etrachten sei. . ; ; . er en. Präsidenten der französtschen Nepublit sagt das mi⸗ nisterielle Blatt, el Heraldo, Folgendes: 6 er Gedanle, von wel⸗ chem Louis Napoleon geleitet wird, ist der des Jahrhunderts, ist die Protestation der Civilisation gegen die Barbarei, der Ordnung gegen die Anarchie, der Vernunft gegen die rohe Gewalt. Es ist derselbe Gedanke, der jetzt in Desterreich und Preußen verwirklicht wird, und der sich unfehlbar auch in Italien verwirklichen muß. . . In Folge des Ueberhandnehmens der karlistischen Banden in ꝰalt⸗ Castilien hat der General- Capitain von Burgos diesen Bezirk in Belagerungszustand erklärt. h . ö Der Gefe politich von Ciudad Real bietet in einer öffent- lichen Verfügung 300 Piaster für jeden getödteten Räuber. Die Person, welche einen Räuber getödtet hat!, heißt es im Artikel dieser Verfügung, „braucht nur mir den rt, wo der Leichnam sich befindet, anzuzeigen, um, salls er dort vorgefunden wird, die Beloh—
nung eben so groß und ung h a Deputirten,
nung zu erhalten.“ . . K Briefe aus Pampelona vom 26sten kündigen an, daß die fran
zösischen Gränz⸗Ortschaften von Karlisten angefüllt sind, welche einen neuen Einbruch in Navarra bezwecken. Zaratiegui soll, so heißt es, an die Spitze dieses Unternehmens treten. (Heraldo. )
Griechenland. Athen, 24. Dez. (A. 3.) Der (wie be⸗ reits erwähnt) in außerordentlicher Mission hier ange kommene deutsche Reichsgesandte, Fürst Hohenlohe, verweilt noch unter uns, wird sich aber, dem Vernehmen nich, in einigen Tagen nach Smyrna und Jerusalem begeben. Fürst Hohenlohe wurde. am Tage nach seiner Ankunft in Athen am griechischen Hof empfangen und den darauf folgenden Tag zur Königlichen Tafel geladen, an welcher, außer den inist Sr. Majestät des Königs, das ganze diplomatische Coips theilnahm. In demselben Maße, als de griechische Hof dem Ge sandten der deutschen Reichsgewalt seine Aufmerksamkeit an den Tag legte, bemühten sich die Gesandten Oesterreichs, Preußens und Bayerns, die wenigen Tage des hiesigen Aufenthalts dem Fürsten a: genehm zu
Selbst ein seit Jahren in Athen bestehender deutscher Bür—
Ministern Sr.
machen. ĩ rer hen be r ö gerverein legte dem deutschen Gesandten seine Sympathieen an den Tag, indem derselbe zuerst eine Abordnung aus seiner Mitte absendete, um ĩ üßen (s. das gestrige Blatt des Staats-Anzeigers) d dann eine musikalische Abend- Unterhaltung anordnete, welcher izuwohnen der Fürst so freundlich war. Der englische Gesandte, Sir Edmund Lyons, hatte die Aufmerksamkeit für Fürst Hohenlohe, .
96 * ihn zu begr
2
— —
9
aß er demselben das im Hafen von Piräeus immer zur eigenen Disposition stehende Dampfschiff zur Reise nach Smyrna oder Aegyp ten anbot. Nachrichten von der nördlichen Gränze beunruhigen uns. Nach denselben soll in Larissa, Tricala und im Westen in Arta die Cholera ausgebrochen sein. Die herrlichen T age unseres Nachsommers, deren wir uns bis zur Stunde erfreuten, sind plötzlich zu Ende, und der Winter, starr und eisig, ist in der Nacht vom 20sten auf den 21sten mit aller sei ner südlichen Unbequemlichkeit eingetreten. Schnee bedeckt alle atti— schen Berge, und selbst bis nach Athen hat sich der nordische Fremd⸗
ing auf einige Stunden verirrt.
— O
wissenschaft und Kunst
Arch äologische Gesellschaft.
In der Sitzung der Archäologischen Gesellschaft vom 4. nuar 1849 legte Herr Gerhard die zum neuesten Monatsblatt der Rr— chäologischen Zeitung gehörige Abbildung mehrerer zu bekannten Kunst⸗ werken nachgefundenen Fragmente vor, unter denen eine von den Rönigli⸗ chen Galleriedienern Krause und Koch nachgewiesene Vasenscherbe mit Kopf und Bruststück einer stattlichen Zeussigur als Ergänzung der auf Herakles und Hebe's Hochzeit bezüglichen Prachtvase im Königlichen Museum (Ger hard Bildw. Nr. 1016. Apulische Vasenbilder, XV. Bd. 5 willkommen war. Von demselben war ferner, in Folge freundlicher Mit theilung der Herren Sam. Birch und G. Scharff zu London, eine Reihe Probeblätter der assyrischen Skulpturen vorgelegt, welche Herr Lavard neue dings zu Nimrud entdeckt und vor Erscheinung seines darauf bezüglichen großen Werkes zunächst zu vorläufiger Verbreitung in verkleinertem Maß stab eines Oktavbandes bestimmt hat. Theils skizzenhaft, theils in menschlicher Größe kunstgerecht ausgeführt, forderten diese Zeich nungen zu voller und mannigfacher Anerkennung ihrer Wichtig⸗ keit auf. Während die Mehrzahl ihrer Originale bereits az neuer Zuwachs der staunenswürdigen Schätze des brilischen Museums zu betrachten ist, weisen sie zunächst auf die bereits erlangten und noch bevor— henden Erfolge assprischer Ausgrabung hin, auf die wie zu Niviveh mit kolossalen Stiermenschen geschmückte Paällastruinen von Nimrud und auf die Gesammtheit dort entdeckter Schaͤtze hin, welche durch Herrn Cayard's Verdienst den aus Niniveh in den Louvre versetzten kolossalen Bottaschen Funden zur Seite stehen dürfen. In den einzelnen Zeichnungen wird der Beschauer theils durch die Eigenthümlichkeit asiatischer Sitte gefesselt, die in Städte -Bestürmungen, Belagerungs Maschinen, Schlauchschwimmen, Triumph. und Tibutzügen, Elephanten, Affen, Antilopen und sonstiger bal— trisch-indischer Thierschau sich darlegt, theils durch die künstlerische Ent- wickelungsstufe, auf welcher diese ansehnlichen und sigurenreichen Reliefbilder sich befinden. Die selbstständige Freiheit der Zeichnung, die in Verhältnissen und Bewegungen naturgemäß über die Kunstsitte Aegyptens sich erhebt, ohne die Strenge ägyptischer Kunst, namentlich in Zeichnung der Extremi= laten und in gemäßigtem Prunk des Kostüms zu theilen, gewährt hier in jedem Profil wie im Zusammenhang des Ganzen den vollen Gesammteindruck asiatischen Charakters und erneut allerorts das immer näher gerückte und immer schwieriger gewordene Problem über das Verhältniß asiatischer zu ägyptischer Kunst, — ein Verhältniß, an dessen urkundliche Feststellung
8 1⸗= 9M
Merlins Berlins
ste
68
bei fortschreitender Auslegung der Keilschrift und bei Entdeckungen wie, die von Lapard auf Elfenbeinreliefs entdecken hieroglophischen Götter- und Kö⸗ nigsnamen immer weniger sich verzweifeln läßt. Weitere Auskunft aer Entdeckungen sährt die Anchäologische Zeitung zu geben fort. — Auch von einem durch auserlesene Antiken zu erläuternden Dilber; Horaz der von Hern G. Scharff, dem erprobten Darsteller lokischer e g, . Mo⸗ numente, künstlerisch ausgestattet wird, waren Probeblätter e, 3 f Derr Panofka legte die Zeichnung eines bei seiner letzten italischen Reise in Neapel er in K schmü it der merkwürdigen Schlußscene in Neapel erworbenen Krater vor, geschmückt mit der me h re aus des Sprafusaner Thormios Zerstörung Ilin ns einer * . Tragödie (ix ναι2, welche, in Kostuͤm und Maske der e,, auf einem mit Kranz und Zweigen behängten Altar sitzend, den n, . 4 gen Priamos mit gezahnter Tiara vergegenwärtigt, vom . ; 50 tolemos mit gezücktem Schwert am Leben bedroht; ein nahe n, . beerbaum bezeichnet den Hain des Apoll. Hierauf theilte Herr Da) nofta eine von Henn Ernest Vinet in der Kévue rr licolog ann. 2 Livr. als: La reconnaissance d'Oreste et d'Electre, 1 6 la trag èdie de Sophocle publizirte Jattasche Vasenzeichnung mit, e. schon , mit Elektra nichts gemein haben kann, weil sowohl gestickte Kleidung als Gold- geschmeide im Haar, Ohren, am Hals und Arm dem 2j , ,, geradezu wiederspricht, über welches die Elektra des Sop zoles ( 169 — 192, v. 359 u. ff. v. 452) in Uebereinstimmung mit der, des Euripides (v. 175 — 178, . 183, 81. v. 293 = 295) sich un n eideutig in Klagen aus- läßt; und nächstdem der Krug mit der vermeintlichen Asche des Drest C. 757 er, BC ckgces gene Gh), wahrscheinlich eine Hydria von bescheidener Größe, nicht mit dem kolossalen schweren Krater verwechselt werden darf, welchen hier eine Fürstentochter dem sitzenden Jüngling anbietet, nicht abnimmt. Hierauf hielt Herr J. Ranke einen Vortrag über Vasenerklärung mit besonderem Bezug auf „Gerhard's Trinkschalen und Gefäßt des Königlichen Museums zu Berlin.“ Es ward insbesondere die auf Taf. II. und IIs. ver- öffentlichte Gigantenschale des Aristophanes und Erginos einer neuen und durchgängigen Analvse unterworfen. — Herr W aag en legte das vierte Heft, des „Jahresberichts der württembergischen Gestllschaft für Alterthü⸗ mer“ mit besonderer Hinweisung auf das in treffender Farbengebung darin dargestellte rottenburger Mosaik des von Thieren umgebenen Sängers Or—= pheüs vor. Zwei in der Schweiz bei Orbe im Canton de Vaud im zahre 1845 entdeckte und durch Verwahrlosung seitdem zerstörte farbige Mosaite (eines mit Darstellung des kretischen Labyrinths, das andere mit Thesens, Ariadne u. a. minder erheblichen in zahlreiche Felder vertheilten Figuren) waren von Herrn G. von Bonstetten zu Bonn, dem die Zeichnung und Herausgabe der betreffenden Zeichnungen verdankt wird, zugleich mit dessen neuester Schrift über die bei Aner von ihm durchsuchten Gräber (Notice sur les tombeaux d'Anet. Berne 1849. . 4.) eingelaufen, welche letztere jedoch mehr dem eeltischen als römischen Alterthum angehören. . . Außerdem lagen von neuen Schriften noch die nächstfolgenden vor: 1) Transactions of the Roval Societ) , n,, Dieser inhaltreiche Band umfaßt unter Anderem J. L. Stoddart's Nach- weisung des hauptsächlich rhodischen Weinhandels nach Aegypten und Si— eilien aus mehr denn 300 Inschristen alerandrinischer und sonstiger Ampho—Q renhenkel; ferner einen gelehrten Aufsatz von Sam. Bünch über die zu Nimrud gefundenen hieroglyphischen Namensringe und sonstigen Elfenbein— sachen. 2) Museum Disnejanum. Part. II. Lond. 1848. 4. pl. 59 - 95. Hauptsächlich Geräthe und kleinere Gegenstände von Marmor in Art und Weise des früheren Bandes enthaltend. — 3) VW. VW. LIOyYd Chorogra- plucal greek coins (mit Alcinousgärten 11. dgl )und The portland vase letzteres ein Versuch, die weiland übliche Benennung der lolossalen Deckel figuren des kapitolinischen Achilles-Sarkophags, in welchem die Portland— vase gefunden ward, Julia Mammäa und Alexander Severus, duich dieses Kaisers Begeisterung für Homer und Achill wieder zu Ehren zu bringen. 1) C. Görtling Comm. de Amazonibus imprimisque de Amazone Eolzeleti: (Jenenser Programm) 4to. Die vatikanische Amazone, deren von O. Muller in Frage gestellte Abkunft von Phidias ohnehin wenig Glauben gefunden hatte, wird wieder auf Polyclet zurückgeführt, einleitungsweise aber auch allgemein von Bedeutung und Ursprung der Amazonensage gehandelt, nicht wie man sonst anzunehmen pflegt, im Sinne von Hieroduͤlen' ber Ar— temis, sondern vielmehr in geschichtlicher Erinnerung nordasiatischer Gynäko⸗ kratie. 5) O. Jahn. Ueber zwei zu Athen gefundene Bildwerke von Mar⸗ mor (Knabe mit einer Gans) und über ein griechisches Terracotta - Relief (aus Melos, im Besitz des Professor Roß). Von diesen] in der Königlich sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften gelesenen Aufsätzen ist besonders der letztere durch Mittheilung eines schönen Reliefbildes der kalpdonischen Jagd anziehend. Hinsichtlich der Atalante, die in der über dem Haupt erho— benen Hand ein Schwert zum Hieb bereit hält, ward von Herrn Panofka mit der vorgedachten polvlletischen Amazone bemerklich
——
061 iterature.
Senn , ,. deren gAehnlichteit
gemacht.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Taunus⸗Eisenbahn. Jahres⸗Uebersicht.
Die Taunus-Eisenbahn, welche seit dem Jahre 1840 in ihrer ganzen Länge von 57 Meilen im Betriebe ist, hat während dieses Zeitraums von 9 Jahren, außer dem Jahre 18410, in welchem sie im ersten Halbjahr nur streckenweise im Betriebe war, keine so ge
ringe Frequenz und Einnahme gezeigt, als in dem vergangenen Jahr 1818, es hat vielmehr eine stete Vermehrung von Jahr zu Jahr stattgefunden, wie es am Schlusse zu ersehen ist. Im Jahre 1848 wurden insgesammt befördert 663,891 Personen und 238,982 Ctr. 50 Pfd. Güter, die Einnahme betrug für Personen 338,311 J. 14 Kr., für Güter 18,127 Fl. 197 Kr., Gesammt-Einnahme 386,438 Fl. 24 Kr. In dem Jahre 1847 wurden befördert 70,519 Persouen und 288,270 Ctr. 50 Pfe. Güter, oder mehr gegen 1848: 76,628 Personen und 49,288 Ctr. Güter, die Ein— nahme betrug pro Jar 1817, für Personen 402,588 Fl. 28 Kr. für Güter hl, 896 Fl. 40 Kr, insgesammt: 464,485 Fl. 87 Kr., was gegen das Jahr 1848 mehr beträgt: für Personen 64,277 Fl. 14 Kr., für Güter 13,769 Fl. 30 Kr., insgesammt 78,046 Fl. 44 Kr.; und zwar brachte das erste Quartal im Jahre 1848 weniger ein: für Personen 2808 Fl. 28 Kr., für Güter 993 Fl. 51 3 insgesammt 3802 Fl. 19 Kr.; das zweite Quartal weniger: für Personen 19, 961 Fl. 30 Kr., für Güter 7982 Fl. 147 Kr. ins ge⸗ sammt 27,913 l. 44. Kr.; das dritte Quartal weniger: für Per⸗
sonen 37,178 Fl. 14 Kr., für Güter 5441 Fl. 17 Kré, insgesammt
— — ae, . 2 2 — . — Bekanntmachungen. 6851 Oeffentliche Vorladung. Die verehelichte Konditor Bertha Gierach, geborene Biow, hier, früher verwittwet gewesene Kämmeier Zim—= merlich, hat gegen ihren Ehemann, den Konditor Ju. lius Oscar Gierach, wegen böglicher Verlassung auf Trennung der Ehe geklagt. Der verklagte Ehemann hat sich nämlich im Monat Juni 1846 Don hier ent⸗ sernt, später von Wolfenbüttel aus schriftlich Nachricht von sich gegeben, seit jener Zeit aber von seinem Auf⸗ enthalte nichts mehr bekannt werden lassen; und es ist auch der Klägerin der angestellten Bemühungen unge— achtet nicht gelungen, den gegenwärtigen Aufenthalt des Verklagten zu ermitteln. Es wird daher der ge⸗— nannte Verklagte Julius Oscar Gierach hierdurch zu dem behufs Beantwortung der Ehescheidungeklage vor dem Ober. Landesgerichts -Referendgrius Niederstetter auf den 23. Mai 1849, Vormittags 11 uhr, im Parteienzimmer Nr. II. des hiesigen Königl. Dber⸗ Landesgerichts anberaumten Termine öffentlich unter der Warnung vorgeladen, daß bei seinem Ausbleiben die
tumaciam für
Rechtens ist
591
Besitz⸗ geladen,
Interessenten,
von seiner Ehefrau Klage wegen böslicher Verlassung gegründet ist, in con— zugestanden erachtet und demgemäß was . gegen ihn wird eräannt werden. Breslau, den 23. Oftober 1848.
Königl. Ober-Landesgericht. Erster Senat.
Nothwendiger Verkauf. Zur ö des im nen, nach der landschaftlichen Taye auf 23, 155 Thl 11 Sgr. 5 Pf. abgeschätzten Gutes Birtendorf i 9 Bietungs⸗ Termin 2 n , mittags um 11 Uhr, und zahlungsfähige Kauflustige werden vor— z 6 6. Termine vor dem tirten, Ober⸗Landes erichts - Assessor v. Rotte f dem hiesigen Schlo , hörig informirte und sich einzufinden, e rechtsame die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗
angeführten Thatsachen, worauf die
Registratur eingesehen werden. ; Glogau, den 15. August 18438. Hundrich.
684
Guhrauer. Kreise belege= Nachdem über das Vermögen
auf den 31. März 1849, Vor⸗
1 Verification der Forde ĩ angesetzt worden. ö ,,
hierselbst anberaumt, Finannten Depu welche Ansprüche an entweder in Person oder durch ge diesem Termine wed
gesetzlich legitimirte hien d atar hen ᷣ 2. so wie zur Wahrnehmung ihrer Ge⸗
auferlegt werden wird.
der Kaufmann Joseph Jacob Lazarus und der
malige Gutsbesitzer Anton Wilhelm Cortv.
Die Taxe und der neueste Hypothekenschein können während der gewöhnlichen Amtsstunden
Königl. Obtr⸗-Landesgericht. v. Forcken beck. , , d des hiesigen Kauf— manns David Gottschalk (Firma B. Rosenberg C Sohn) der Konkurs eröffnet worden, ist zur Liquidation und n de ermin auf den 15. Februar 1849, Vormitt. 9 Uhr, und werden da die Konkursma meinen unter der Warnung vorgeladen, eim. : persönlich, noch Bevollmächtigte Erscheinenden mit allen ihren Forde⸗ rungen an die Masse präkludirt und gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen
42,619 Fl. 31 Kr.; das vierte Quartal weniger für Personen 4329 Fl. 2 Kr. und mehr für Güter 647 Fl. 527 Kr.; folglich Minder⸗Einnahme 3681 Fl. 191 Kr. Es zeigt hiernach diese Bahn in allen vier Quartalen des Jahres 1818 gegen 184, eiile Minder⸗ Einnahme, jedoch das zweite und dritte die bedeutendste. Die größte, Einnahme im Jahre 1818 zeigt der Monat August mit 52, 748 Fl. Z6 Kr., im Jahre 1867 ebenfalls der Monat August mit 72, 053 Fl. T Kr., also gegen 1815 mehr 19301 Fi. 343 Kr., die schwächste Einnahme zeigte im Jahre 1848 der Monaz Januar mit 15,749 Fl. 20 Kr., und im Jahre 1847 ebenfalls der Monat Januar mit 17, 240 Fl. 20 Kr., was gegen 1848 mehr be— trägt 1491 Fl. Stellt man in Hinsicht der wirklichen Einnahmen, inkl. aller Nebeneinnahmen, welche nicht direkt den Betrieb kommen, der letzten zwei Jahre 1846 und 18437 einen Vergleich mit dem Jahre 1818 an, so würde sich Folgendes ergeben: im Jahre 1847 betrug die Gesammt-Einnahme 471,715 Fl, im Jahre 18461: 476,825 Fl., es betrugen die Einnahmen, wesche direkt aus dem Betriebe kamen, im Jahre 1847: 72360 Fl. und im Jahre 1846: 3822 Fl. 415 Kr. Würde man zu der Betriebs- Einnahme des Jah⸗ res 18148 eine Durchschnittssumme von ci 1 Die
x durch cht
ca 5606 Fl. als sonstige
Einnahmen hinzurechnen, so würde sich eine Gesammt Einnahme von circa 391,938 Fl. herausstellen. die Ausgaben betrugen 1846: 232,055 Fi., im Jahre 1847: 253, 229 Ausgaben im Jahre 1847 gegen 18465 können j der wirklichen Betriebs-Ausgaben dienen, denn verschiedene nöthige Reparaturen an dem gebracht, welches auch ein Vergleich der üh Jahre zeigt. Es könnte mithin die Betriel des Jahres 1848 mit'denen des Jahres 1846 gleichgestellt n obgleich im Jahre 1848 die bedeutende Minder -Einnahme hervortritt, kann dieselbe jedoch keine Verminderung der Züge und deren Kosten zur Folge haben. Rechnet man diese Betriebs-Ausgaben von 232, 055 Fl von der angero]mmenen Gesammt-Einnahme des Jahres 1848 391,938 Fl. ab, so würde sich ein Ueberschuß von circa 159,883 ergeben. Im Jahre 1847 betrug ze 218,136 Fl. und im Jahre 1846: 241,770 Fl. Im Jahre wurden von dem Ueberschuß als Dividende auf 12,9000 Äctien, pro i 189,000 Fl. gezahlt, und desgleichen im Jahre 1846 pro Acti , zusammen 204,000 Fl.; es wird sonach die pro Jahr 1818 den beiden vorhergehenden bedeutend Ein Vergleich des Verkehrs und der Einnahm bis Ausgang des Jahres 1848 ergiebt Folgendes: wurden besördert: 661,002 Personen, die Einnahme b Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 85,291, C nnahme:
Im Jahre 1841 besördert: 769,551 1 425,693 Fl., Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 99,297 Einnahme: 54,928 Fl. Im Jahre 1842 sonen, Güter: 34,110 Ctr., Einnahme: zahl pro Meile, Personen: 101,916, . 58, 523 Fl. Im Jahre efördert: Persouen, Ctr. Güter, Einnahme: Fl., Durchschnittszahl pri Personen: 96,085, Güter: 5173 Ci., Einnahme: Im Jahre 1844 befördert: 743,667 Personen, Güt Einnahme: 433,177 Fl., Durchschnittszahl pro 95957, Güter: 7769 Ctr., Einnahme: 535,93 1845 befördert: 739,675 Personen, Güter: 1063, 152 Ct 140,751 Fl., Durchschnittezahl pro Meile, Personen: 13,349 Ctr., Einnahme: 56,871 Fl. Im Jahre 1846 797,642 Personen, Güter: 168,051 Ctr., Eisinahme Durchschnittszahl pro Meile, Personen: 102,92 1. G Einnahme: 61,526 Fl. — Im Jahre 1847 sonen, Güter: 288,270 Ctr., Einnahme: 47 zahl pro Meile, Personen: 95,550, Güter: 60, 866 Fl. Im Jahre 1848 Güter: 238,982 Ctr., Einnahme: eirca zahl pro Meile, Personen: 85,664, Güter irea 50,573 Fl.
do
Ausgaben früherer Ausgabe
werden, dei
59 von 11 65146 hre
ö. 1 üA e tie 15 VI.,
37
dende zurückstehen. en seit dem Jahre 1840 e 1840
48 Fl
Linnahme: Fl., S813, 100 Per Vurchschnitts Einnahme:
10,088
best .
Markt ⸗Berichte.
Breslau, 9 helber J 25 Roggen 29 Gerste 21, 23 Hafer 4, 157, g Kleesaat eine Kleinigkeit mehr Frage Spiritus 6 Rthlr. für loco bezab a 635, und 56 Eimer pro Februar und M Rüböl 135 Rthlr. Gld. Zink 2000 Ctr. ab Gleiwitz 44 Rthlr. verlangt. lnser Markt war heute ziemlich als Weizen haben eine Kleinigkeit angezogen.
wird = lebhaft
Amsterdam, 5. Jan. Von Roggen tiren verkauft: 127pfd. anklamm. 169 JJ.
In den übrigen Artikeln ist nichts umgeg
Kohlsaamen ohne Handel, auf Lieferun 9 Faß im April 65 L.; Sept. und Okt. 60
Leinsaamen ohne Handel.
Rüböl gleich wie früher; 39 Fl.; in der Stadt 40 Fl.; a J Fl.; Okt. 369 Fl.; 23557 2. Leinöl auf H Woch. 265 FI., effekt, 2563
Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl., effekt. 33
— 1
auf Lieferung effekt. 38 Fl.
= 5 535 895, Nod. 353 2
ma ne, ,
vor⸗ Denen, welche am persönlichen Eischeinen verhindert sind, werden die JustiKommissarien Ottmann zu Deils· berg und Kahsnitz zu Wartenburg in Vorschlag gebracht. Bischofsburg, den 19. Oktober 1848. Königl. Land⸗ und Stadtgericht. Burchandi.
in der hiesigen
53061 Nothwendige Sub hast ation. —
Das im Dorfe Werder bei Neu-Rußpin belegene, im Höpothekenbuche des unterzeichneten Berichte Vol. 1. Fol. J. No. 1. verzeichnete Wittkopfsche Schulzengul gerichtlich abgeschätzt auf 6078 Thlr. (Sechstausend
J. Senat.
in dem auf . ; zu alle diejenigen, den 24. Februar 1848, Vormittags 19 Uhr, sse zu haben ver— daß die in durch zulässige
meistbietend verkauft werden.
Lokale des Richters einzusehen. Neu⸗Nuppin, den 7. Juli 1848. ̃ Bauersches Gericht über Werder.
ihnen deshalb
; 7 24 achtundsiebenzig Thaler) Courant, soll Schulden halber
in der Gerichtsstube zu Werder anberaumten Termine
Taxe und neuester Hypothekenschein sind im Gerichts-
Das Abonnement beträgt: 2 Athlr. für Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr.‘ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 235 Sgr. berechnet.
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. 1. J 2 0
Berlin, Freitag deu 18. Januar
ö 7
k Amtlicher Theil. Deutschlan d. Preußen. Berlin. Adressen. — Einführungs-⸗-Ordnung der Allgemei⸗ nen Wechsel⸗Ordnung für Deutschland. Memel. Rhederei. — Dir⸗ Eisbahn.
7 schau
Ausland.
Großbritanien und Irland. London. Der Herzog von Welling ton erkrankt. Ernennung. — Uebensicht der britischen Staal - Ein nahme. Ein- und Ausfuhren. — Vermischtes.
Italien. Rom. Zusammenberufung der Costituante. — Vermischtes.
Wissenschaft und Kunst.
Markt ⸗ Berichte.
Konzert⸗Revue.
Bei lage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem QOber-Forstmeister von Lavfdre zu Magdeburg den Ro— then Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Kaiserl. russi⸗ schen Obersten und Flügel- Adjutanten Grafen von Benkendorff den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse, so wie dem Fabrik-Arbeiter Koch zu Merseburg die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
e n m n un n g. Befehl Sr. Majestät des Königs wird die Feier des Krö— nungs- und Ordensfestes am Donnerstag den 18ten d. Mts. statt⸗ finden. Der beschränkte Raum gestattet jedoch nur die Anwesenheit
Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehrenzeichen,
usdrücklich zu hem Feste und zur Königlichen Tafel Einladun⸗ gen erhalten werden.
Demzufolge fordern wir die in Berlin anwesenden Besitzer Kö—⸗ niglicher Orden und Ehrenzeichen, welche weder im aktiven Militairdienste noch im Staat sdienste stehen, hierdurch auf, am 13ten d. M. in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 3 Uhr Nachmittags in unserem Büreau, Friedrichsstraße Nr. O
Auf
139, ihren Namen, Charakter, die Orden ihrenzeichen, welche ihnen verliehen sind, und ihre Wohnungen, per— lich oder schriftlich anzuzeigen, damit sie nach Maßgabe des ver⸗ en Raumes zur Theilnahme an diesem Feste eingeladen werden zerlin, den 10. Januar 1849. Königliche General-Ordens-Kommission.
; ; 1 Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Peter Biron gerückt.
von Kurland, von Brüssel.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen und bei den freien Han— sestäbten, von Haenlein, von Hamburg.
e—ᷣᷣ—ᷣ x ᷣQ—Q—uvů—ieͥ p 2 020
Berlin, 11. Jan. Es sind uns ferner folgende
Preußen. Adressen zugegangen:
Allerdurchlauchtigster,
Großmächtigster König! .
Allergnädigster König und Hern!
Ew. Königliche Majestät haben die zur Vereinbarung der Ver—
fassung berufene Versammlung aufgelöst und dem Lande“ die lange ersehnte Verfassung verliehen, weil jene Versammlung ihr Mandat nicht erfüllte und nur auf diesem Wege die verheißene constitutionelle Monarchie dem Volke gesichert werden konnte. — Geruhen Ew. Ma⸗ jestät, daß unter den Müllionen getreuer Unterthanen, welche durch dieses wahrhaft Königliche Geschenk beglückt sind, auch wir, die un— terzeichneten Bewohner des Kreises Grimmen, Allerhöchstihrem Throne uns nahen, um den Gefühlen unseres ehrerbietigsten Dankes Worte zu leihen. — Preußens Größe, durch das Haus Hohenzollern geschaffen und durch Gottes Gnade sichtbar geschützt, wird nicht un⸗ tergehen in den Stürmen der Zeit; es wird auch eine Zukunft ha— ben, herrlicher als die Vergangenheit. Würdig der großen Ahnen, welche durch Völkerbeglückung ein unzertrennliches Band zwischen Thron und Volk knüpften, haben Ew. Majestät mit klarem Blick und fester Hand erkannt und vollführt, was Ihres Volkes Wohlfahrt er⸗ heischte. Unvergänglich ist der Glanz, welchen Ew. Majestät dadurch Ihrer Krone verliehen; gleich unvergänglich aber auch die Liebe und Treue eines Volkes, welches in seinem . zugleich den edelsten der Menschen verehrt. Krone und Volk, vereinzelt Nichts, vereinigt Alles, werden sich gegenseitig vertrauend und schirmend, stark sein gegen die Feinde der Menschheit, siegreich im Kampfe um die höch⸗ sten Güter des Lebens. Durchdrungen von diesen Gefühlen, schätzen wir uns glück- lich, dem preußischen Volke anzugehören, uns der Segnungen zu er= freuen, welche Ew. Majestät landes väterliches Herz so gern allen
und den Besitz und Verlust glaubhaft machen.
Zahlunggortes jedes Gericht kompetent, welchem Einer der Beklagten
/ kannten Inhaber des Wechsels,
zu einer früheren oder späteren Tageszeit aber
Alle Post⸗Anstalten des In und
Aus landes nehmen Besteslsung anf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers:
GSehren · Straße Ur. 57.
1849.
liier ere m. i 2
Ihren Unterthanen zu Theil werden läßt. Wenn gleichwohl Einzelne derselben in unseliger Verblent ung sich verbrecherischen Bestrebungen gegen Thron und Vaterland hingeben, so werden Ew. Majestät von den Irregeleiteten die mit Bewußtsein Schuldigen zu trennen und diese mit der Strenge des Gesetzes zu treffen wissen. Gott segne Ew. Majestät und Ihr Haus! Jän unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit Ew. Königlichen Majestät allerunterthänigste treugehor samste. Grimmen, den 12. Dezember 1848. (Folgen 2545 Unterschriften.) Der Adresse der Stadt Danzig (s. Nr. 230, des Pꝛeuß. Staats-⸗Anzeigers) ist mit 219 Unterschriften beigetreten.
(Fortsetzung folgt.)
S. 1392, Sp. 3 noch der Kreis Karthaus
Berlin, 11. Jan. Die Nr. 2 der Gesetz - Sammlun ö J Jan. 3 seß - S lung enthält nachstehende Einführungs-Ordnung zur Allgemeinen Wechsel⸗ Ordnung für Deutschland.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Könis von Preußen ꝛc. ꝛc. . derordnen in Beziehung auf die Einführung der Allgemeinen deut— schen Wechsel⸗ Ordnung, welche Wir in der Anlage zur öffentlichen Kenntaiß bringen, auf den Antrag Unseres Staate. Ministeriums auf den Grund des Artikels 105 der Verfassungs⸗Urkunde für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt: , 1. Die im Neichs⸗ Gesetzblatt vom 27. November v. J. publizirte Allgemeine deutsche Wechselordnung tritt in Preußen am 1. Februar d. J. in Kraft. — Dagegen erlischt mit diesem Tage die Wirksamkeit der bisheri— gen Wechsel Ordnungen, namentlich treten die S§. 713 bis 1219 Tit. 8 Thl. II. des Allgemeinen Landrechts, so wie die Artikel 110 bis 189 des Rheinischen Handelsgesetzbuchs, außer Kraft. 9 — S. 6. Die Amortisation eines Wechsels ist bei dem ordentlichen Ge— richte des Zahlungsortes, und wo Handelsgerichte bestehen, bei diesen nachzusuchen. Der Antragende muß eine Abschrift des Wechsels beibringen
oder doch den wesentlichen Inhalt desselben und alles das, was bas Gericht zur vollständigen Etkennbarkeit für nöthig hält, angeben, auch
Aufsorderung an den unbe—
binnen einer bestimmten Frist den Wechsel dem Gerichte vorzulegen, mit der Verwarnung, daß sonst der Wechsel werde für kraftlos erklärt werden.
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Die Aufsorderung wird am Gerichtshause oder an einer anderen
Das Gericht erläßt eine öffentliche
für geeignet befundenen öffentlichen Stelle, und wenn am Zahlungs⸗
orte eine Börse besteht, im Börsenlokale angeschlagen und einmal ins Amtsblatt und dreimal in eine in- ober ausländische Zeitung ein-
„Das Gericht ist befugt, die Aufforderung an mehreren Stellen anschlagen und in mehrere Zeitungen einrücken zu lassen, wenn dies nach den Umständen angemessen erscheint.
Die Frist zur Meldung wird auf mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr, vom Verfalltage ab gerechnet, bestimmt. Wird von einem Inhaber der Wechsel vorgelegt, so ist den Antragsteller hiervon Kenntaiß zu geben und ihm zu überlassen, sein Recht gegen den Inhaber geitend zu machen. Meldet sich fein Inhaber, so er— flärt, das Gericht auf weiteren Antrag des Antragstellers den Wechæ sel für amortisirt.
3.
Zu den Herichtebeamten, welche Proteste aufnehmen können, ge⸗ hören im Bezirke des Appellations - Gerichtshofes zu Koln auch die Gerichtsvollzieher. J
Proteste dürfen nur von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends, nur mit Zustimmurg des Protestaten, erhoben werden. 5 5
Wechselklagen können sowohl bei dem Gerichte des Zahlungs⸗ ortes, als bei dem Gerichte, bei welchem der B klagte seinen persön⸗ lichen Gerichtsstand hat, erhoben werden. Wenn mehrere Wechsel- schuldner zusammen belangt werden, so ist außer dem Gerichte des
persönlich unterworfen ist.
Bei dem Gerichte, bei welchem hiernach eine Wechselklage an= hängig gemacht ist, müssen sich demnächst auch alle Wechselverpflich⸗ teten einlassen, welche von (iner Pariei in Gemäßheit der in den verschiedenen Landestheilen bestehenden Prozeßgesttze zur Regreßlei⸗ stung beigeladen oder nach gehörig geschehener Streitverkündigung belangt werden.
83.
Im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln gehören die Klagen aus eigenen Wechseln auch dann vor die Handelsgerichte, wenn sie weder von Handeltreibenden unterschrieben sind, noch Han⸗ delsgeschäfte zur Veranlassung haben (Artikel 636, 637 ds Ryheini⸗ schen Handels⸗Gesetzbuchs).
Urkundlich unter UÜnserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Instegel.
Gegeben Charlottenburg, den 6. Januar 1849.
(. S.) Friedrich Wilhelm.
Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Man— teuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt. Für den Finanz- Minister: Kühne. Graf von Bülow.
Allgemeine deutsche Wechsel Ordnung. Erster Abschnitt. k— 2 Wechselfähigkeit.
Artikel 1. Wechselfähig ist Jeder, welcher sich durch Verträge verpflichten
kann. Artikel 2.
Der Wechselschuldner haftet für die Erfüllung der übernomme⸗ nen Wechsel-Verbindlichkeit mit seiner Person und seinem Vermögen.
Jedoch ist der Wechsel-AUrrest nicht zulässig:
1) gegen die Erben eines Wechselschuldners;
2) aus Wechsel Erklärungen, welche für Corporationen oder andere juristische Personen, für Actien- Gesellschaften oder in Angelegenheiten solcher Personen, welche zu eigener Vermö⸗= gens⸗-Verwaltung unfähig sind, von den Vertretern derfelben ausgestellt werden;
3) gegen Frauen, wenn sie nicht Handel oder ein anderes Ge—= werbe treiben.
Inwiefern aus Gründen des öffentlichen Rechts die Vollstreckung des. Wechsel-Arrestes gegen andere als die vorgenannten Personen Beschränkungen erleidet, ist in besonderen Gesetzen bestimmt.
Arti n 3
Finden sich auf einem Wechsel Unterschriften von Personen, welche eine Wechsel-Verbindlichkeit überhaupt nicht, oder nicht mit vollem Ersolge eingehen können, so hat dies auf die Verbindlichteit der übrigen Wechselverpflichteten keinen Einfluß.
Zweiter Abschnitt. Von gezogenen Wechseln. Erfordernisse eines gezogenen Wechsels.
Artikel 4. Die wesentlichen Erforbernisse eines gezogenen Wechsels sind:
1) die in den Wechsel selbst aufzunehmende Bezeichnung als Wechsel oder, wenn der Wechfel in einer fremden Sprache ausgestellt ist, ein jener Bezeichnung entsprechender Ausdruck in der fremden Sprache; die Angabe der zu zahlenden Geldsumme; der Name der Person oder die Firma, an welche ober an de⸗ ren Ordre gezahlt werden soll (des Nemittenten); die Angabe der Zeit, zu welcher gezahlt werden soll; die Zah⸗ lungszeit kann nur festgesetzt werben
auf einen bestimmten Tag,
auf Sicht (Vorzeigung, à vista 2c.) oder auf eine be⸗ stimmte Zeit nach Sicht,
auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung (nach dato), auf eine Messe oder einen Markt (Meß oder Marktwechsel);
5) die Unterschrift des Ausstellers (Trassanten) mit seinem Namen oder seiner Firma;
6) die Angabe des Ortes, Monatetages und Jahres der Aus⸗ stellung;
7) der Name der Person oder die Firma, welche die Zahlung leisten soll Iödes Bezogenen oder Trassaten);
8) die Angabe des Orts, wo die Zahlung geschehen soll; der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort gilt für den Wechsel, insofern nicht ein eigener Jahlungsort angegeben ist, als Zahlungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen.
Artikel 5.
Ist die zu zahlende Geldsumme (Art. 4 Nr. Y) in Buchstaben und in Ziffern ausgedrückt, so gilt bei Abweichungen die in Buch- staben ausgedrückte Summe.
Ist die Summe mehrmals mit Buchstaben oder mehrmals mit Ziffern geschrieben, so gilt bei ö die geringere Summe. Artikel 6.
Der Aussteller kann sich selbst als Remittenten (Art. 4 Rr. 3) bezeichnen (Wechsel an eigene Ordre).
Desgleichen kann der Aussteller sich selbst als Bezogenen ( Art. 4 Nr. 7) bezeichnen, sofern die Zahlung an einem anderen Orte als dem der Ausstellung geschehen soll e , Wechsel).
Artikel 7.
Aus einer Schrift, welcher eines der wesentlichen Er fordernisse eines Wechsels (Art. 4) fehlt, entsteht leine wechselmäßige Verbind⸗ lichkeit. Auch haben die auf eine solche Schrift gesetzten Erllärun= gen (Indossament, Accept, Avah) keine Wechselkraft.
II. Verpflichtungen des Ausstellers. Artikel 8.
Der Aussteller eines Wechsels haftet für dessen Annahme und
Zahlung wechselmäßig. III. Indossament. Artie! 9.
Der Remittent kann den Wechsel an einen Anderen durch In⸗= dossament (Giro) übertragen.
Hat jedoch der Aussteller die Uebertragung im Wechsel burch bie Worte „nicht an Ordre“ oder durch einen gleichbedeutenden Ausdruck untersagt, so hat das Indossament keine wechselrechtliche
Wirkung. fun , ig chte aus dem Wechsel auf Durch das Indossament gehen alle Rechte aus dem den Indossator über, nan g anf auch die Befugniß, den e. weiter zu indosstren. Auch an den Aussteller, ,,, ten oder einen früheren Indossanten kann der Wechsel gültig indo und von denselben weiter indossirt werden.
Artikel 11. . ä bessesben dossament muß auf den Wechsel, eine Kopie ober 7 3 ö. Wechsel 3 ber Kopfe verbundenes Biatt Ilonge)
geschrieben werden.