1849 / 39 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

216

R er Iin er E6Gdrse Tom S. Fe bracmr.

HMechsel- Corrse.

Eisenbahn - Acti em.

w ö 250 FI. 300 mk 300 Mh 11361. 300 F..

. 1650 FI. 150 FI.

do- Hamburg- do.

Augsburg Breslau. Leipaiß in Courant im 14 Thlr. Faaa. .

Frankfurt a. M 100 *I.

ail dd.

ö Kurn 2 Mi.

. 100 111. 2m 100 Thlr.

100 sRblI.

old. 1431 142 1507 150

Stamm- Actien. Kapital.

Kur 2 Mi.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dar bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3g pCt. bez. Actien zind v. Staat gar.

Bõrs en- ins- Rechnung.

Prioritäts - Actien.

Kapital.

Tages - Cours.

Simmtliche Prioritäts-Actien werden durch jührliche Verloosung a 1 pCt. amortis

Ta es - Cours-

Zins fuss.

6 25 81.

3 Mi. 2 Mt. 2 Mi. 2 Mt.

Berl. Anhalt Lit. A B. 6,000, 000 do. Hrn mbur 8, 000, 000 do. Stettin - Starg.. 4820 do. Eotsd. Magd. .. 000

Magd. Halberstadt.. I. 700, 000

2, 300, 060

do. Leipziger ..... Halle Thiringer 9, 000,000 15. 090, 000

lol 99 33. 9g9g*yy 56 21 lo

8 Tage 2 Mi. 2 Mt. 3 Wocken

Petersburg ; z w Haländische Fonds, R f De e,. .

zf. Briet. ö

Pręousa. Frei. Anl 5 101 ß 101 . St. Schald- Seh. 39 36 80 Seeh. Pram. Seh. 987 ͤ C.. Rm. Schuld. 3 k Berl. Stadt- Obl. 5

do. do. 37 Wes tpry. Ffandbr. 37

do. 40. 35

pf 31 Ostpr. Pfandhbr. 37

Grossh. Posen do. 4 3 815

Kommunal- Papiere und Oterse.

Rtdbr. 1 Rur- u. Nm. do. 3 Schlesis ehe do. Lt. B. gar. do. ? Pr. Bk-Anth. - Sch Erie driead' or. And. old. à th. Dis conto.

Cöln - Minden. . . ..... do. Aachen . . ...... 4, 500, 000 Bonn - Cöln ..... . 1,051, 200 Düsseld. Elberfeld .. 1,400,000 Steele - VohwGinkel . .. 1, 300,000 Niederschl. Märkisch. 10, 000,000 do. Zweigbahn 1,599,000 Oberschl. Lit. A. ... 2, 253, 100 do. Lit. B. 24090, 909 Cosel - Oderberg 1, 200,000 Breslau - Freiburg. 1, 700,000 Krakau - Oberschl. . .. 1.500, C00 Berg. Märk. ...... 1.000, 000 Stargard - Posen.... 6,000, 009 Brieg · Neisse l, 100,000

zt. Briet. Geld. Ges.

Se = , = . m . . . w 2

91 do.

85

5

Quitiungs - Eogen.

nass: Hab. Ceri. 5 = Poln. do. beillopes. 4.8.5

jo 4 40.

109. Stiegl. 2. 4. A. 4 7 Hamb. Feuer- Cas. do. Staats-Pr. Anl.

do. do. 6. A. 4 do. v. Rths oh. List. 5 do. Poln. Schatz O. 4 do. do. Cert. L. A. 5 845 do. do. L. B. 200FII.— Pol a. pfahr.a.c. 4

105635 Noll.

84 Sar di 13

1

Auslandiccke Fonde.

do. Part. Soo EI. 74

do.

Kurh.

. K. Bad. do. 36 FI.

nous ptabr. 4 918 890 1 745 100 101

4, 590, 000

Magdeb. - Wittenb. . . . 2. 7h50, 000

6 . Aachen-Mastricht ...

Ausl. Actfien.

Pesther 26 RFI. Friedr. Wilh. Nordb.

lt. 900, 060

2 Mh Int. g. 060, 090

Berl. Anhalt do. Hamburg .... do. do. do. do. do. Stettiner. .... Magdeb. Leipziger Hef Thüringer .. Cöln - Minden. ... ..

do. do. Düsseldorf-Elberfel

1. Priorität. .

do.

do. do. Krakau- Oberschl. . Cosel · Oderberg Steele - Vohwinkel. do. do. Il Serie. Breslau - Freiburg.

Leipzig Dresden

373 a 5 ba. u. G.

Pr. O. 40 th. n. do. 36 Er.

Schluss- Course von Cöln- Minden 783 6.

56. 000, )00

Pots d. Magd. .. xo o 0h

Rhein. v. Staat gar.. Stamm - Prior. . Niederschl. Märkisch.

III. Serie. Zweigbahn

Oberschlesische ..... 1., 276, 600

Ausl. Stamm- Act.

Ludw. Bexbach 24 FI. Kiel -Altona .. ... Sp Amsterd. Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.

87 6

934 291 bz. u. 6 88 B.

82 be. a. G

915 ba

102 6.

S6 br.

927 2 93 ba. a 6.

1,411, 800

1.000, 000 2.367. 206 3.132.300

I. 788, 000 A. 066, 000 3. 574, 500 1.217.006 2157. 280 1.250. 669 d. 1600060 4, 175, 000 3.500. 000 2. 300, 000 252. 000 218, 000

86 bꝛ. u. G. gor d 99 m. 943 0.

80 9

72 H. 955 6.

350, 000 250. 000 325,000 375, 000 409,000

= m m m = = s, m o e = . e . r . Q . .

Börsen- Zinsen

= c

4, 500,000 S, 526, 000 2, 050,000 6, 500, 000 4,300,000

1

von Preussischen Bank- Antheilen 9li . ba. u. G.

Aus

Die Börse ö ländische Fonds beliebt,

* * g 9 2 Mn 68 h * 8rG 288 9 z . a0 ) orden. rere sic. Feute fest, doch war der ümsatz Wieder sehr peschränkt, und nur in Friorstäts-Actien und preufs. Fonds ist Mehreres zu besseren Coursen gemacht worden

hesonders in badischen und hessischen Loosen gehandelt.

aus

Auswärtige Börsen. Holl. und Kaiserl. Dukaten 96 Br.

Breslau, 7. Febr.

Friedrichsd'or 11335 Gld. Louisd'or

I3z Gld. Oesterreichische Banknoten 915 u. i bez. Seehandlungs⸗Prämienscheine

Posen. Pfandbriefe 4proz. 6 Gld., do. 33 proz. S1, bez. Schles. Pfandbriefe 35 proz. 90 u. S94tz bez., do. Lit. B. Aproz.

scheine 80 Br. Br.

925 Br., do. 35proz. 827 Br.

Polnische Pfandbriefe alte 4proz

914 Gld., do. Partialloose a 300 Fl. Br, dor Bank - Certif, 2 209 Fl,

Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 713 Gld.

Actien. Oberschles. Litt. A. lau⸗Schweidnitz⸗Freiburg. 85 Br.

do. Prior. 98 Gld., do. Ser. III. 943 Br. Sächs.⸗Schles. (Dresd. Görlitz 76 Br. Krakau⸗Oberschles. 383 etw. bez.

Mind.) 79 Br. Brieg 36 Br. helms⸗Nordbahn 38 bez. u. Gld.

Leipzig, 7. Febr.

Sächs. Schles. 76 Br., 7595 Gld. bau⸗Zittau 16 Br. A. u. B. 78 Br,

Bank- Actien 1218. 1214. Baden

278. 27. Sarb. 274. 27. Darm st.

2635, 258. Span. Zproz. 21. 203. 7453. Friedr.

94.

do. 500 Fl. E. 76. Bexbach 713 Br. F Hamburg, 6. Febr. G. Bän. 645 Br., 647 G. Br., 197 G. Kiel 877 Br., 87 G. Gl.⸗Elmsh Mecklenburg 3875 Br. u. G. Wechsel. Paris 18735. Amsterd. 35. 60. Frankfurt S8. Louisd'or 11 . 21. Das Wechselgeschäst war sehr st Paris zu haben. Frankfurt

flau. Geld reichlich.

Breslau zu haben.

bei wenig veränderten Preisen etwas Umsatz. , (3 Uhr.) Paris ist vollkommen ruhig. Auch

Paris, 5. Febr. hat die Rede des Ministers Faucher beigetragen.

Belgische 5proz. 887. Neapol. 78. Nordb. 395. Orleans 720. Basel nichts. London, 5. Febr. Z3äproz. 925. Ard. 16. Perun 48.

Engl. Fonds waren heute kaum so fest als am Zten.

P. C. eröffneten 91 und gingen

Fonds wurden Mex. zu 2653, gemacht. blieben matt. 13, J.

als 25 25

2 Uhr. Engl. Fonds sehr flau. Mex. nicht höher 4proz. 263.

. Dr. Part. Oblig. MM. Gd. B. A. 1415 Br. Leipz. Dr. E. A. 97 Br. Sächs. Bayer. 785 G. =

Magd. Leipzig 167 Br., 167 Gld. Berl.⸗Anh. y Altona -Kiel 887 Br. 1017 Gld. Preuß. B. A. exkl. Divid. 907 Br. u. Gld.

Frankfurt a. M., 5. Febr.

Köln⸗Minden 792. 79. Z3nproz Ardoins 95 Br., 93 G. Hamb.⸗Berl. 60 Br.

Petersburg 33 *.

Statt im Fallen fortzufahren, hoben sich daher die Course. Zproz. 45. 95. 5proz. 76. 65 (Anleihe 76. 40). Bank 1720.

Rouen 460.

pros. Conf. FS. C. 91g, a. 3. 9M, Int. 9.

Amsterdam, 5. Febr.

1125 Br. Poln. Papiergeld Staats⸗Schuld⸗ a2 50 Rihlr. 98

ziemlich belebt. Oest. 5proz. Met. S2. Peru 3653, 11. Große Piecen 104. sen alte 1017, 4. 4proz. 82.

Wechsel. Paris 56 3 G. London M, B , 8, 12. 1813 G.

915 Gld., do. neue 4proz. 100 Gloö., do. a 500 JI. 75 13 Gld. Russisch⸗polnische

n. Lit, B, 93 Br,. Bres⸗ Niederschles.⸗ Märk. 715 Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗ Neisse⸗ Friedrich ⸗Wil⸗

Leipz. Mai Huni 28 a2

Lö⸗ Gerste, große, loch 2223

Chemnitz⸗Riesa 237 Br.

Deß. B. A. 101 Br., Rüböl

5 proz. Met. 763. 76. 35 Fl. L. 285. 283. Hessen 50 Fl. L. 715. 70, do. 25 Fl. Poln. 300 Fl. 2. 101 Gld., Wilhelms ⸗Nordbahn 377 Br.

März / April 125 a Mai / Juni

Juli / Aug. do. E. R. 101 Leinöl leco 10 Rthlr. Zproz. 195 ö Altona⸗ 90 Br.

6

Bergedorf 68 Br.

ö Rthlr.

Febr. 14 London 13. 83. Wien 168. Breslau 152. bis 66 Sgr. pr. Schfl. Roggen 22 bis 26 Sgr. Kl. Gerste 20 bis Graue Erbsen 30 bis 36 Sgr. Kartoffeln 16 bis 18 Sgr. Schock Stroh 80 bis 90 Sgr. Stettin, 7. Febr. ter ohne Frost. Getraide. zu 59 Rthlr. mit 10 Rthlr. Angeld 59 Rthlr. bezahlt worden. Rthlr., für 85 pfd. 251

ill. London gefragt. Amsterd. zu lassen. Wien Br. und G. In Fonds und Eisenbahn⸗-Actien

zur guten Stimmung der Börse

Spanische 21.

Römische 67. Straßburg 3333.

E. R. 105. Mex. 25.

Cons. Von fremden

Heutiger Landmarkt: Weizen. Roggen. Gerste. 56 a 59 3 . 24 a 26 Heu: 174 a 25 Sgr. pr. Ctr.

zurück auf 91.

Fremde Fonds

Int. 493, 3. Port.

*.

48 Erledigter Steckbr

Der hinter den Instrumentenmacher Carl Julius Gu stav Herrmann erlassene Steckbrief vom 2. Ja— nuar é. ist durch dessen Ergreifung erledigt.

Berlin, den 5. Februar 1849.

Königliches Kriminalgericht hlesi

Abtheilung für Voruntersu

680]

Sekanntmachung

Nothwendiger Verkauf.

Ober -Landesgericht zu Cöslin, den 30. Oltober 1848. Die adeligen Guts-Antheile⸗ Gr. Gostkow B. und E.

im Kreise Bütow, landschastlich im Jahre 1846 abge-

schäüzt auf 8923 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. zufolge der nebst

Hypothekenscheinen in unserem dritten Büreau einzuse⸗

henden Taxe, wobei jedoch bemerkt wird, daß eine ver—

anschlagte Rente von 5. Thlr. für Getraide wegfällt, sollen am 25. Mai 1849, Vorm. um 16 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

1719 Ediktal⸗Vorlad Das Stadtgericht ) , n ac. 94 gericht zu Dresden hat in den zum Ver⸗ . e n ge. Herrn Emil Theodor Ackermann Kaufmanns Herrn eröffneten Kreditwesen n n 6 ,,, bein Es werden daher bekannte und unbeka äubi ger, wie überhaupt Alle, welche an die , ner aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche haben 5

en.

ief.

* Residenz. ungen.

Anton Haferkorn

Durch das anhaltende Steigen der französischen Fonda waren holl. Fonds im Allgemeinen günstiger ge⸗ stimmt. Der Handel in Int., wie auch in Span., Oest., Brasl, war

73, ,

Holl. Int. 493, z. Zproz. neue 683, 3. 3proz. do. Stiegl. 813.

Wien 315 G.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 8. Februar.

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 55 60 Rthlr.

Roggen loco 263 277 Rth

ps. Frühjahr 82 pfd.

272 Rthlr.

Juni / Juli 285 a 28 Rthlr.

kleine 18— 20 Rthlr.

loco 135 a 137 Rthlr.

Febr. 13 a 131 Rthlr. Febr. März 13 a 124 Rthlr.

April / Mai 127 a1 do. Juni Juli 1277 Rthlr.

Lieferung pr. April / Mai 10 Rthlr. bez. Spiritus loco ohne Faß 14, Rthlr. verk.

März 15 Rthlr. Br. p. Frühjahr 155 Rthlr. Br. Mai Juni 16 Rthlr. Br. Königsberg, 3. Febr. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 45

91 227

Weiße Erbsen 28 bis 36 Sgr. Ver Ctr. Heu 14 bis 19 Sgr. Das

Wir haben wieder feuchtes, nebliges Wet⸗ Ein Posten 90pfd. schles. Weizen wurde schwimmend

Roggen in loco für leichte Waare 25 Rthlr., und für 86 pfd. durch Mäkler 268 „Rthir. bedungen; pr. Frühjahr 82pfd. 27 Rthlr. Br. und Gld., S6 pfd. 27 Rthlr. eher Brief als Geld. 52 pfd. pr. Frühjahr, 18 Rthlr. bez.

Stroh: 3 Rthlr. 20 Sgr. à 4 Rthlr. pr. Schock. Kartoffeln: 12 Sgr. pr. Schffl.

593 5

36 Gld. ö. 2ipröz. 393. Bras. gbd.

schlossen worden.

Span. Ard. 10, . CTentner pr. Herbst

Zfr. 76, . Rus⸗

Frankfurt 99 G. Petersburg

30.

Hamburg 341.

Leinöl.

lx. 27 Rthlr. bez. u. Br., 27 G. rigaer Säeleinsaame

Rthlr. Breslau,

Gerste 21, 23, Hafer 16, 17,

123 Rthlr. . . 23 Rthlt. bis 9 Rthlr. bez.

Rüböl 14 Rth

Br. i alt. groning. 250,

*

* 259

bis 29 Sgr. Gr. Gerste

Sgr. Hafer 12 bis 15 Sgr. 128pfd. Pommer.

Nov. 59 L. Leinsaamen w

anderweitig ist 57 2 2

gekauft; 87 Fl. pr. Maß.

250 Wsp. Hafer, pomm.

Erbsen.

Hafer. 30 a 35 Rthlr.

14 a 16

Rübkuchen 52 Leinkuchen 7

Spiritus aus erster Hand zur Stelle 245, 244 bezahlt; zweiter Hand ohne und mit Faß 24 56, pr. Frühj.

fester auf alle Termi . zebruagr 1235 a 12 Rthlr., Februar / März 126 a 1243 Rthlr., April / Mai

ehr gelber 52, 57, 61 Sgr. Roggen 31, 33, 35 Sgr.

1 97 225 223 bez.,

7

Von diesem Artikel sind in den letzten 14 Tagen für rheinische Rechnung über 10,000 Centner hier auf Lieferung ver- Gestern nach der Börse wurden neuerdings 1500

zu 113 Rthlr. gehandelt. Heute ist es eher ne; loco 125 a 13 Rthlr. inkl. Faß, Februar

12 a 124 Rthlr., Juni/Juli 117 Rthlr., September Oktober 11 a 113 Rthlr. bezahlt. Gestern wurden noch 300 Ctr. zu 93 Rthlr, ohne Faß gehandelt; mit Faß ist 4 Rthlr. bezahlt. Palmöl in loco 13 Rthlr, auf Lieferung 13 Rthlr. bezahlt.

Zantische Korinthen 6 Rthlr. unversteuert bezahlt.

Schott. Heringe 77 Rthlr. unversteuert bezahlt, berger Fett⸗— hering 5 a 8 Rthlr. unversteuert bezahlt.

Kasan. Pottasche 97 Rthlr. pr. Kasse bezahlt.

Rother Kleesaamen 97 a 105 Rthlr. auf Lieferung bezahlt;

Abgeber sind zurückhaltender.

n 64. Rthlr. bez. . Weizen, weißer 55, 60, 64 Sgr.,

25 Sgr. 18 Sgr.

Kleesaat sehr begehrt, roth von 7 bis 10 Rthlr., weiß von 4

Spiritus 63 Rthlr. und z bez.

lr. zu machen.

Zink ohne Umsatz. .

Das Getraide-Geschäft bleibt ziemlich lebhaft, und für Weizen wurden wieder höhere Preise angelegt.

Amsterdam, 5. Febr. . sen; poln. Sorten mit wenig Handel; im Entrepot: 128pfd. mün⸗ ster. 240 Fl., in Consumtion: 127pfd. best. alt. weißbunt. poln. 326 127 pfd. jähr. seeländ. 248 Fl., . 130pfd. neu. gelder. 246 Fl., 129pf8. do. 243 Fl., 1324, 134pfd. 260 Fl., 122pfd. blaubunt. fries. 175 Fl., 128pfd. alt. groning. 236 Fl. . .

Roggen zum Verbrauch verkauft; 124pfe. groß. -brab. 150 Fl.; 54 Fl.; 121pfd. preuß. 148 FI.

Gerste und Hafer ohne Handel. ; .

Buchweizen flau und niedriger abgegeben, 119 pfd. gelder. 142 Fl., 118pfd. ostfries. 125 Fl. . .

Kohlsaamen wie früher; auf 9 Faß im April 655 L., O

Rother Weizen zu erhöheten Prei⸗

126 pfd. neu. do. 240 Fl.,

9 N *

kt. und

der

ie früher; 12 /1139fd. tilsit. 210 Fl., in

Versteigerung 1964, 108pfd. königsb. 73 Fl., 112 /M113pfd. memel.

Rüböl gleich sehr willig; auf Lieferung etwas angenehmer, doch später zu den erhöhten Preisen angeboten geblieben; au 39 Fin; effekt. 387 Fl.; Mai 37 Fl.; Sept. und Okt. Nov. und Dez. 355 Fl.

Leinöl auf 6 Woch. 285 Fl.; effekt. 277 2 R Il.

Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl.; effekt. 34 Fl.

auf 6 Woch. 35 71.3

a 56 Fl. a 95 Fl.

Faeimen Ober- Hofbuchdruckerei Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen bär? * ) ;

vorgeladen, zu obigem Termine persönlich und, wo es erforderlich, mit Vormündern oder durch Anwälte, welche mit genügenden, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich vollzogenen Vollmachten versehen, auch insbesondere zu Vergleichs -Abschluß ermächtigt sein müssen, hier im Stadtgericht sich anzumelden, ihre Ansprüche anzuzeigen und zu bescheinigen, mit den Konkurs-Vertretern über deren Richtigkeit auch unter sich selbst über Vorzugs= rechte zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hinsichtlich der Ausbleibenden

den 27. Juni 18499 K die Eröffnung eines Ausschließungs-Bescheides, hierauf aber in einem noch besonders anzuseßenden Verhöre gütliche Verhandlung, auch Abschluß eines Vergleichs oder, falls dieser nicht zu bewirken,

den 15. Au gust 1849 die Ertheilung eines Designations -Bescheides oder die

um Verspruch zu erwarten. Noch

emden . nz .

zie Alle, die ihre Forderungen nicht gehörig

al g lnenle ü ausgeschlossen vom rgb coe ey 6 aber,

welche entweder gar nicht oder nicht bestimmt sich erklä⸗

ren, ob sie auf ihnen geschehene Vor sc igt Ingehen ober nicht, für einwilligend werden geachtet werden.

Dresden, am 28. November 1848.

Das Stadtgericht. B urckhardt.

r

Akten -⸗Verse werden die Vorge

, er h Kisten Rohzucker für ,,,. Assuradeure am Montag ven 12. gab when Tam; s Khr, im Speicher Rr. 62 durch b lh äkler Herrn Philipp. Stettin, den 1. Februa 9.

Das Abennem ent beträgt: 2 Athlr. für ; 4 38 . 1 8 Athlr.« J Jahr. in allen Theilen der monarchte ohne Preis⸗ Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Inhalt.

ö De u tsch lan d. r,, Berlin. Vie Wahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer.

Berichtigung. Oesterreich. Trie st.

einem sardinischen. Württemberg. Stuttgart. lichen Gültigkeit der Ehe. Hessen. Kafsel. Verhandlungen der Stände⸗s 8 ö ü Verh g Stände⸗Versammlung. Frankfurt. Frankfurt a. M. Gesetz wegen der ge nl zen . Ausland. . Hermannstadt. Proclamation.

Kampf eines österreichischen Dampfschiffes mit

Ministerial Erlaß in Betreff der bürger

Freiheit.

Oesterreich.

. Krieg oscha platz.

3 i ion al, Versa mmlun g. Antrag hinsichtlich des ibstimmungsmoduz. Amendement Lanjuinais' zu Rateau'g Antrag wegen Auflösung der National Versammlung und allgemeine Debatte darüber. Paris. Das Votum . ö. die Zusammensetzung der Kommission zur Prüfung ö i, g6 auf zar amen arische Untersuchung der letzten Ereignisse. iche igeaud. Erklärung Marrast's. Der Lanjuͤinaissche Antrag. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. gen, Die Parteienstellung im Unterhause. Englands auswärtige politik. Erösfnung der Legislatur von Kanada. NachrichQ ten aus den Vereinigten Staaten von Nordamerifa und Meriko. Das portugiesische Budget. Erklärung Louis Blanc's und Caussidisre's.

Belgien. Brüssel. Warnung vor Piraten.

Ita lien. reich

Nachrichten vom

Parlaments ⸗Verhandlun⸗

nur viese zuruckgewiesen.

zwiest Turin. Eröffnung der Kammern. Börsen- und Handels-⸗Nachrichten. Beilage. J

m eee

llichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin, 8. Febr. zweite stammer sind ferner gewählt worden:

Fe e ..

Regierungs⸗Bezirk Marienwerder.

Pfefferküchler Weese in Thorn,

Pfarrer von Bartuszkewitz in Kulm.

Regierung s⸗Bezirk Königsberg.

Dr. med. Kosch zu Königsberg,

Prediger Dr. Rupp zu Königsberg,

Pfarrer C Ludwig Wessel in Paris,

Gutsbesitzer Dr. R. Motherby auf Arnsberg (rasten- burger Kreis),

Landschafts- Direktor Graf zu Dohna auf Wesselshöfen,

Gutsbesitzer Lieutenant Krause auf Lauxnickau. Regierungs⸗Bezirk Gumbinnen:

Land⸗ und Stadtgerichtsrath Sperling aus Gum⸗ /

binnen, Justizkommissar Schwarz aus Insterburg, Ober - Landesgerichts-Direktor Temme zu Mäünster, Stadtgerichts-Direktor Reuter in Königsberg.

ro B , Regierungs⸗Bezirk Breslau. Stadtgerichts⸗Rath Müller, Lehrer Zimbal, Justiz⸗Kommissarius Dierschke, Schulze Marke aus Hassitz, Stadtrath Wenzel aus Mittelwalde, Garnisons⸗-Insrecteur Neumann, Redacteur Möcke aus Breslau, Bauergutsbesitzer Langer, Dr. Behnsch, Kaufmann Andretzky aus Langenbielau. Regierungs-⸗-Bezirk Oppeln. Gymnassal-Lehrer Tros ka, Assessor Schmiedecke, Graf Renard, Gutspächter Schwarz zu Lubschau, Gutsbesitzer Schwidler, Schneeweiß (Neiße), Stadtrath Ludwig (Breslau), Schulrath Bogedain, Müllermeister Riedel, Dr. Haber, Bauer Hawlitzki, Pfarrer Scha ff raneck, Bauer Gorzolka aus Borech, Landrath Sack in Rosenberg.

ö .. Regierungs-Bezirk Posen. Professor Cybulsky, von Cieszkowsky.

Fro, an. Regierungs-Bezirk Münster.

Assesson Grube in Dülmen,

Gutsbesitzer von Bruchhausen. Regierungs-⸗-Bezirk Minden.

Vorsteher Pieper zu Istrup,

Ober-Landesgerichts⸗-Assessor Pape zu Frankfurt a. O. Regierung s-Bezirk Arnsberg.

Geh. Ober⸗Tribunalsrath Ulrich,

Staatsminister a. D. von Bodelschwingh,

über den Oudinotschen Tagesord⸗

,,, 8) 5 3 6 eapel. Antrag Gioberti's auf ein Bündniß gegen Oester—

Zu Abgeordneten für die

Preusischer

Unter Staats- Secretair Müller, Berggerichts-Rath von Beughem zu Siegen, Gutsbesitzer W. Plaßmann zu Allhoff, Referendar D. Dann.

Rhein -⸗ Provinz. Regierungs-Bezirk Trier. Advokat-Anwalt Borchardt zu Köln, Dr. K. Grün zu Trier, Kaufmann J. B. Schwickerath zu Schönecken, Advokat-⸗Anwalt Messerich zu Trier. Regierungs-⸗Bezirk Köln. Friedensrichter Körfgen zu Kempen, Geheimer Ober⸗-Revissons-Hath Esser zu Berlin, Justitiar Dr. von Seckendorf, Landrath Wiethhaus. Regierungs-Bezirk Dässeldorf. Pfarrer Schmitz zu Bockum, Stadtgericht Rath H. Simon aus Breslau, Dr. ned. Bäh ren zu Gladbach, Friedensrichter Broich zu Grevenbroich. Regierungs⸗Bezirk Aachen. Kaplan von Berg zu Jülich,“ Landgerichts⸗-Rath De Sio zu Aachen, Landgerichts Rath Blömer zu Aachen, Staats-Prokurator Frießem zu Malmedy Rentier Jakob Mödersheim zu Düren? Ober-Bürgermeister A. C. Pelzer zu Aachen Graf Hompesch zu Ruhrig. ö. Regierungs-Bezirk Koblenz. Dr. med. D' Ester zu Köln, Gutsbesitzer Zunderer zu Kleeburg.

Berlin, 9. Febr. Der Minister des Königlichen Regierungen nachstehende Berichtigung zugehen lassen: Der Königlichen Regierung eröffne ich, im

Staats- Anzeiger.

Berlin, Sonnabend den 10. Februar

Innern hat sämmtlichen

daß im 5. S4 des un⸗

längst mitgetheilten Entwurfes der Gemeinde Ordnung „Kreis · Aus-

schuß“ statt „Bezirks - Ausschuß“ zu lesen ist. Berlin, den 5. Februar 1849. Der Minister des Innern von Manteuffel. An sämmtliche Königliche Regierungen.

DODesterreich. Triest, 2. Febr. (Oe st. Ztg.) reichische Kriegsdampfer J

, Der öster⸗ „Vulcano“ stieß in den Gewässern von

Istrien auf einen Dampfer, welcher mehrere, wie es scheint, istrianische

und dalmatinische Küstenfahrer gegen Venedig eskortirte.

welcher als österreichisches Kriegsschiff provisorischen Regierung von Venedig „Pio 1X.“ getauft wurbe und nun „S. Marco“ heißt. Der „Vulcan“ forderte die Freigabe der Trabakeln, welche aber „S. Marco“ verweigerte. Darüber kam es zum Artilleriekampfe, welcher an zwei Stunden dauerte und während dessen sich die Barken entfernten. Beide Schiffe haben Schaden erlitten. In der Nähe des Kampfplatzes war eine französische Fregatte gewesen, welche ganz unthätig denselben beobachtete. Diese Fregatte steuerte hierher und wurde auch auf dem Leuchtthurm signalisirt, warf aber nicht die An⸗— ker auf unserer Rhede, sondern setzte blos ein Boot aus und ließ Kunde von jenem Kampfe geben. Gestern ist der „Vulkan“ selbst angelangt, und man sah, daß Leute mit einer Reparatur am Schiffe beschäftigt waren. Unsere Flotte wird, wie nun verlautet, in Pola

zufammengezogen werden.

Württemberg. Stuttg ar t, 4. Febr. (Sch b. Merk.) Da sich unter einem Theile des Publikums, namentlich unter dem Landvolke, über die Bestimmung der Grundrechte des deutschen Vol= es hinsichtlich der Eingehung der Ehe irrige Ansichten verbreitet ha—

ben, so hat das Ministerium des Kirchen? und Schulwesens an die

ge lichen Bezirksämter. Es ist zur Kenntniß des Ministeriums gekommen, daß tin Theil des Volks in Beziehung auf den §. 20 der Grundrechte des deut= schen Volks, wonach die bürgerliche Gültigkeit der Ehe nur von der Voll- zichung des Civilaltes abhängig sein soll

meinschaftlichen Bezirksämter nachstehenden Erlaß gerichtet: „Das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens an die gemeinschaft⸗

; abh . und die kirchliche Trauung nur nach Vollziehung des CEivilaftes stattfinden kann, in Bennruhigung versetzt,

daß namentlich die Meinung da und dort verbreitet sei, als ob in Folge

der Grundrechte die kirchliche Trauung nicht mehr stattfinden solle. Diefe

q Befürchtung und Meinung ist aber eine ganz irrige, und es erscheint daher als Pflicht der Behörden, ̃ r ö durch Belehrung entgegenzuwirken.

einer hierdurch erregten Beunruhigung ö! ntg r Die angeführte Bestimmung des §. 26 der Grundrechte ist eine natürliche Folge der selbstständigen Stellung, welche durch dieselben Grundrechte den einzelnen Religionsgesellschaften eingeräumt worden ist. Bei der großen Bedeutung, welche die Ehe, wie für die Kirche so auch für den Staat, und zwar für den letzteren wegen Erhaltung der Sittlichkeit und wegen der durch die Ehe begründeten Familien? und Ver= mögensrechte hat, ist es nothwendig, daß die Ehe die Anerkennung des Staates erhalte, daß ihre bürgerliche Gültigkeit durch einen bestimmten gleichförmigen Vollziehungsakt erkennbar gemächt und hergestellt werde. Bisher ging es nun nach dem weniger aueinandergesetzten Verhältnssse zwischen Staat und Kirche wohl an, die bürgerliche Gültigkeit der Ehe an die kirchliche Einsegnung zu knüpfen. Allein künftig ist dieses bei der veränderten selbstständigen Stellung der Kirche nicht mehr zulässig; die kirchliche Trauung wird inskünftige lediglich den einzelnen Religiong⸗= Gesellschaften überlassen werden, und der Staat ist somit in die Nothwen⸗ digkeit versetzt, zur Wahrung der bürgerlichen Familien- und Vermögens⸗ rechte einen eigenen, für alle Staatsangehörige gleichen Rechtsakt vor der bürgerlichen Obrigkeit, durch welchen die bürgerliche Gültigkeit der Ehe hergestellt wird, den sogenannten Civilakt, d. h. die förmliche, bindende Erklärung der künstigen Eheleute über die Eingehung des Ehebündnisses vor der Obrigkeit und die bürgerliche Bestätigung desselben durch die Obrig⸗ keit, einzuführen. Dieser Alt erscheint, weil er die äußere Rechts⸗ ordnung, in welcher die Mitglieder aller Religions- Gesellschaften

sich bewegen müssen, sichert, als der vor Allem nothwendige; er

j Dieser Dampfer wurde bei geringerer Entfernung als derjenige erkannt Mariana“ hieß, unter der

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57. 1849.

steht aber dem durchaus nicht entgegen, daß nach seiner Vornahme dann auch noch die kirchliche Trauung, je nach den Bestimmun⸗ gen der einzelnen Religions-Gesellschaften, vorgenommen werde. So wenig der Staat durch die Anerkennung der selbstständigen Bewegung der Kirche tine Gleichgültigkeit gegen die Religion an den Tag legen will, eben so wenig kann es im Sinne des Staals liegen, durch Einführung eines be—⸗ sonderen Aktes für die bürgerliche Gültigkest der Ehe der kirchlichen Trauung irgend zu nahe zu treten. Er will sie durchaus nicht abstellen, sondern er kann sie inskünftige, wenn der Civilakt gesetzlich festgesetzt sein wird, nur nicht mehr e . Das Volk darf deshalb über diesen Punkt sich vollkommen eruhigen, und es dient hierzu noch weiter die bestimmte Erfahrung, daß auch in anderen Ländern, wo längst eine bür- . Ferm für die Schließung des Ehebundes festgesetzt ist, des halb die irchliche Trauung keinesweges außer Uebung gekommen ist. Es läßt sich vielmehr sagen, daß dieselbe gerade dadurch, daß sie vom Staat nicht mehr befohlen ist, in der Werthschätzung der Kirchlichgesinnten um so mehr ge—⸗ stiegen sei. Die Beamten, welche das gemeinschaftliche Bezirksamt bilden, werden demnach sich angelegen sein lassen, zur Belehrung und Beruhigung in der gedachten Beziehung das Ihrige beizutragen, auch darauf aufmeil⸗ sam zu machen, daß nach Art. 3 Nr. 6 und Art. 7 des Einführungs- Besctzes zu den Grundrechten bis zu erfolgter Feststellung des neuen Zu⸗ standes im Gesetzgebungswege die bisher in Uebung gestandenen Vorschrif⸗ ten über die betreffenden Verhältnisse in Kraft bleiben.“

Hessen. Kassel, 7. Febr. (Ka ss. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der Stände⸗Versammlung machte der Landtags-Kom⸗— missar im Namen des Finanz⸗Ministeriums folgende Eroͤffnung: Nach Annahme des Wahlgesetzes liege der Stände Versammlung nur noch das Finanzgesetz vor. Dasselbe sei auf das laufende Jahr beschränkt, schließe sich an die vorhandenen Zustände an, und lasse nur da eine Ab⸗ weichung zu, wo die Umstände es gebieterisch erheischen; es sei nur pro⸗ visorischer Natur. Die Regierung fühle die Nothwendigkeit einer weiter gehenden Reform im Staatshaushalte in mancher Beziehung, und in der besonderen Gestaltung der Verhältnisse liege der Grund, warum man die Berathung derselben dem Budget für die Jahre 1850 und 51 und einer nach dem neuen Wahlgesetz zusammenzusetzenden Stände ⸗Versammlung vorbehalten habe. Um so dringender sei es, daß die Berathung der Grund- lagen jener Reformen zeitig vor dem Jahre 1860 beginne, und es ergebe sich daraus eben so die Nothwendigkeit einer baldigen Einberufung der neuen Ständeversammlung, als die Wichtigkeit einer raschen Erledigung des ein⸗ jährigen Finanzgeseßes. Die neue Ständeversammlung werde Ihré wichtigen Berathungen desto ruhiger und gründlicher pflegen lönnen, wenn der Fi— nanzhaushalt nicht wie jetzt in der Schwebe, sondern einigermaßen durch Gesctz geregelt sei. Die Staatsregierung drückt daher den Wunsch aus daß die Berathüng des Finanzgesetzes bald zu einem befriedigenden Resultatẽ führen möge. . Auf die Interpellation

3. des Herrn Lederer in Betreff der Betheiligung kurhessischer Unterthanen an dem Aufstande in Wien, gab der Landiags⸗ Kommissar folgende Auskunft: Der kurhessische Gesandte in Wien hätte / alsbald nach dem Ausbruche der zu Wien im Oktober v. J. stattgehabten Bewegung die geeigneten Schritte zum Schutze der Person und des Eigen thums furhessischer Staatsangehörigen gethan und Lrreicht, daß dieselben, wie alle Angehörigen fremder Staaten, unter den Schutz des Völkerrechts gestellt und gegen willkürliches Heranziehen zum Waffendienste gesichert würden. Auch wegen solcher Kurhessen, welche sich etwa freiwillig bei den gedachten Ereignissen betheiligt haben möchten, habe derselbe damals Erkundigungen eingezogen, die eine Theilnahme von Kurhessen nicht ergeben hatten. Auf eine im diesseitigen Auftrage gestellte offizielle Anfrage sei unterm 21. Dezember v. die amtliche Erw.lede— q rung erfolgt, daß sich weder unter den der kriegsrechtlichen Untersu⸗ chung vorbehaltenen, noch unter den bereits abgeurtheilten politischen Ge⸗ fangenen ein Kurhesse befinde. Später habe sich allerdings ergeben daß ein Kurhesse an dem Kampfe Theil genommen, derselbe sei jedoch nich meh in Wien und sein Aufenthalt unbekannt; auch sei der kurhessische Gesandte veranlaßt worden, demselben, wenn er darum nachsuchen sollte seinen Schutz zu Theil werden zu lassen. ; . Herr von Sybel erstattete weiteren Bericht über hauptsfrage mit folgenden Anträgen: 1) Die Stände ⸗Versammlung hält es unter den gegenwärtigen Verhältnissen für dringend nothwendig 9 der kurhessische Bevollmächtigte bei der provisorischen Central Gewalt! ib ( l durch die preußische Cirkular-Note angeregten Fragen sofort Instruction ö. halte, 2) Sie erachtet den Titel des Reichs ⸗Dberhaupts zwar für minder wichtig, würde aber mit desto größerer Freude einen Beschluß der deutschen National- Versammlung begrüßen, durch welchen die Erblichkeit der Oberhaupts Würde ausgesprochen würde. 3) Sie hält es bei der ge⸗= genwärtigen Sachlage nicht für zweckmäßig, irgend welche . rung der bisher gefaßten Beschlüsse der National- Versammlung zu beantragen, erachtet es aber für geboten, daß durch offene Erklärung jeder Zweifel beseitigt werbe, als ob seitens der Regierung oder . Ständeversammlung Kurhessens den bisherigen Beschlüssen der Natio⸗ nal Versammlung über die deutsche Verfassung die Anerkennung fehlen könne. 4) Sie beschließt endlich, diese Ansichten hoher Staatsregierung i 2 ö 4 n 44 ) . n 9 in der Hoffnung auf ein vollständiges Einverständniß mit derselben Über diese Lebensfrage des großen Vaterlandes mitzutheilen. Sämmtliche Anträge wurden nach langer und lebhafter Diskussion genehmigt, der erste gegen 3 der zweite gegen 10, der dritte gegen 3 und der vierte gegen 1 Stimme' Die Sitzung ging in eine vertrauliche über. 3

die deutsche Ober⸗

Frankfurt. Frankfurt a. M., 6. Febr. (D. 3 o3 in der letzten Sitzung der konstituirenden Versammlung des Freistaa⸗ tes angenommene Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit lautet: S. 1. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. §. 2. Eine Verhaf⸗ kung soll, außer im Fall der Ergreifung auf frischer That, nur geschehen kraft eines schriftlichen, den Beschuldigten, so wie die Thatsachen, deren er beschuldigt wird, bestimmt bezeichnenden richterlichen Befehls. Dieser Befehl muß dem zu Verhaftenden bei der Verhaftung vorgewiesen und spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden demfelben zugestellt werden. Jeder Verhaftete ist in gleicher Frist nach seiner Verhaftung dem zuständigen Richter vorzuführen. S. 3. Frische That heißt das Vergehen, während'es verübt wird oder unmittelbar nachdem es verübt worden ist. Als frische That werden auch die Fälle angesehen, wenn der Angeschuldigte durch die öffentliche Stimme verfolgt, wenn er auf der Flucht ergriffen oder wenn er kurz nach der That im Besitz von Waffen, Werkzeugen, Papieren oder anderen Gegenständen betroffen wird, die ihn als Urheber oder Theilnehmer verdächtig machen. S. 4. Die Bestimmungen des §. 2 finden nicht An⸗= wendung auf die Fälle, wo die Polizei⸗Behörde zur Unterstützung der Straf⸗ rechtspflege oder wegen Handlungen gegen die öffentliche Ordnung und Si- cherheit eine Person in Verwahrung nimmt. Die Polizei- Behörde muß aber Jeden, den sie in Verwahrung genommen hat, im Laufe des folgenden Tages eniweder freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. 8. 5. Jeder Verhaftete muß binnen 24 Stunden nach seiner Verhaftung, jeder