1849 / 40 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

mal betrekenen Bahn eilenbs weiter. Der Bruch mit der 1 wird noch größer werden, wenn sie eine eben disponirte ehre. durchführt, welche ihr die immer allgemeiner und drückender we, Finanz Verlegenheit auch wider Willen aufnöthigen müßte Sie is nämlich entschlossen, nach Ablauf dieses Monats die dem Papste wie den Kardinälen bisher pünktlich ausgezahlte Civilliste und Gehalte einzubehalten. Wer im Königreiche Neapel als Privatmann lebe, könne auf keine souveraine Apanage aus Rom Ansprüche machen. Auch von einer heilweisen Güter Confis cation der geflüchteten Prin⸗ eipi und Nobili ist wieder, und diesmal im vollen Ernste, die Rede.

Auf Monte Cavallo ist das weitläufige Noviziat der Jesuiten als Mllitair-Kaserne eingerichtet und vor drei Tagen von dem Genie⸗

Corps besetzt worden.

Rom, 27. Jan. (D. A. 3) Ein Befehl des Papstes be⸗ schied alle in Neapel verweilende Kardinäle nach Gaeta zu einem ge⸗ eimen Konsistorium, das am 23. Januar daselbst abgehalten wurde. Pius IX. eröffnete die Versammlung durch eine lange Allocution, in ber er die gegenwärtige Lage der Dinge im Kirchenstaat und die Ge— fährdung des Papats seitens des drohenden Verlustes aller zeitlichen Nacht nachwies. Diese Gefahr wüchse mit jedem Tage, da, sicheren Berichten zufolge, die Mehrzahl des Volks auf der Einberufung der Rational-Versammlung bartnäckig beharre. Er ersuchte zum Schiusse die Kardinäle um ihren Rath wegen der in dieser Noth zu nehmenden Endmaßregeln. Sehr verschieden waren die Urtheile der Eminenzen. Drei Kardinäle meinten, man müsse den gebietenden Zeitumständen, den Bedürfnissen des Jahrhunderts und den Forderungen des Volks Gehör ge— ben, da das weltliche Regiment der Hierarchie für den Augenblick wenigstens unwiderbringlich verloren schiene. Sie schlugen weiter vor, die be— seitigten früheren freundschaftlichen Verhandlungen mit der proviso— rischen Regierungs- Kommission in Rom wieder aufzunehmen, eine möglichst ehrenvolle Transaction zu erzielen und dabei zu retten, was noch zu retten sei. Dieser Vorschlag fand indessen die heftigste Op— posttion. Nicht Wenige empfahlen zu temporisiren und in der Zwi— fchenzeit nach dem Grundsatze der Staatsklugheit „divide et inmera'' die jetzt konzentrirten Volkskräfte zu zersplittern. Der Klerus můßte und würde dabei außerordentliche Dienste leisten. Der Papst er— wiederte, diese Mittel seien versucht, aber vergebens versucht. Andere erklärten, nur durch äußerste Strenge könne eine neue Ordnung der Dinge im Kirchenstaate vermittelt werden; es sei daher das Interdift über das ganze Land auszusprechen. Diese Auskunft würde vorzüglich auf das Landvolk den tiessten Ein— druck machen, auf feine Empörung gegen die provisorische Re— gierungs-Kommission sei in diesem Falle mit Gewißheit zu rech- nen. Pius 1X. äußerte hiergegen Bedenklichkeiten: Die Excom— munication habe die gehofften Früchte nicht getragen und sei außer— dem von nicht wenigen Klerikern gemißbilligt worden. Dem Inter—= dikt dürfte dasselbe begegnen; es sei gefährlich, die Autorität und Würde des Pontifex aufs neue zu kompromittiren. Andere sahen das einzige Heil darin, daß sich der Papst von den neapolitanischen Truppen nach Rom zurückbringen ließe und ohne Erbarmen die ver— diente Strafe über Alle verhänge, die nicht vorher in einem freiwilli⸗ gen Exil das Weite gesucht hätten. Die Zeit der halben Maßregeln sei abgelaufen; man müsse alle zu Gebot stehende Gewalt gebrauchen. Es sei keine Zeit zu verlieren. Wenn auch die übrigen Mächte eine neapolitanische Intervention ungern sähen, so würden sie doch zu einem abgethanen Faktum schweigen. Auch diese Ansicht erfreute sich nicht des päpstlichen Beifalls. Pius 1X. erklärte über die verschie⸗ denen Stimm-Abgaben nachdenken zu wollen, worauf das Konsisto⸗ rium ohne Entscheidung aufgelöst wurde.

Rom, 28. Jan. (A. 3.) Die Deputirtenwahlen in der Haupt⸗ stadt Rom für die römische und italienische Constituante wurden heute Nachmittag beendigt und sind wie folgt ausgefallen; Advokat Fran— cesch Sturbinetti 16,153 Stimmen, Ad. Carlo Armellini 13,175, Dr. Pietro Sterbini 11.718, Monsig. Carlo Emanuele Muzzarelli 11,555, Advokat Giuseppe Galletti 11,277, Felice Scifoni gSög, Graf Pompeo Campello g317, At vokat Professor Pasquale Derossi 7706, Major Alessandro Calandrelli 7597, Advokat Giuseppe Ga— busst 7095, Livio Mariani 6777, Carlo Bonaparte, Fürst von Ca- nino, 6449.

Das Ministerium bat die Vereinigung der Marine- Soldaten, die bisher in vier völlig getrennte Abtheilungen mit verschiedenen

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Ordnungen und Gesetzen zersielen, in ein gleichartiges Corps ver⸗ ordnet. Eine Kommission soll die dazu nöthigen Einrichtungen ausführen.

Eisenbahn⸗Verkehr. Linz-⸗Budweis- und Linz-⸗Gmundener Eisenbahn. Jahresübersicht.

Auf der Linz-Budweiser Bahn wurden im Laufe des Jah res 1848 befördert: 14,877 Personen und 663,239 Ctr. 76 Pfd. Güter, die Gesammt⸗ Einnahme betrug: 269, 154 Fl. 56 Kr. Im Jahre 1847 wurden befördert: 16,771 Personen und 773,954 Ctr. 0 Pfd. Güter, die Gesammt-Einnahme betrug 339, 264 Fl. 36 Kr. Es wurden mithin im Jahre 1848 gegen 1847 weniger befördert 1894 Personen und 1165714 Ctr. 54 Pfd. Güter mit einer Min⸗ dereinnat me von 70,109 Fl. 40 Kr., und zwar zeigt das zweite Halbjahr 1848 gegen dassesbe 1847 den bedeutendsten Verlust, denn es wurden in dem Jahre 1848 befördert 5859 Personen und 332,243 Ctr. 25 Pfd. Güter und eingenommen 131,019 Fl. 56 Kr., in glei⸗ chem Zeitraum des Jabres 1847 wurden befördert: 6900 Personen und 354,129 Ctr. 6 Pfd. Güter, eingenommen wurden 148,838 Ji. 46 Kr., oder weniger befördert 1818: 10911 Personen und 21,885 Ctr. 81 Pfd. Güter mit einer Minder Einnahme von 14,818 Fl. 50 Kr.; im zweiten Halbjahr 1848 wurden befördert: 9018 Per sonen und 330,996 Ctr. 51 Pfd. Güter und eingenommen 135,135 Fl., desgleichen im Jahre 1847 befördert 9871 Personen und 119 825 Ctr. 24 Pfd. Güter und eingenommen 190. 425 Fl. 50 Kr., oder weniger pro Jahr 1848 gegen 1847: 853 Personen und 8d, S⁊8d Ctr. 73 Pfd. Güter mit einer Minder Einnahme von 55,299 Fl. 50 Kr.; es hat mithin im Durchschnitt jeder Monat im ersten Halb- jahr 1818 gegen 1847 eine Minder Einnahme von nur 2469 Fl. 18 Kr., dagegen dieselbe des zweiten Halbjahrs die bedeutende Durch— schnitis⸗Minder- Einnahme von 215 Fl. SKr. ergeben. Das größte Quantum Güter wurde befördert 1848 im Monat Apeil mit 60,116 Ctr. 99 Pfund. 1847 wurden befördert: 61,905 Fl. 68 Pfund, im Jahre 1847 zeiat der Monat Oftober das bedeutendste Quantum von 77,134 Ctr. 11 Pfund. 1848 wurden in diesem Monat be— fördert 57,853 Ctr. 72 Pfund. Das geringste Quantum im Jahre 18458 zeigt der Monat Januar mit 49,883 Ctr. 73 Pfund, und im Jahre i847 der Monat Februar mit nur 37,0991 Ctr., die stärkste Einnahme im Jahre 1848 gewährte der Monat April mit 25,3909 Fl. 7 Kr. 1847 wurden vereinnahmt 27,260 Fl. 18 Kr. und im Jahre 1847 der Monat Juli mit 35,201 Fl. 40 Kr. 1848 wurden in diesem Monat eingenommen 20,526 Il. 46 Kr. Im Jahre 1846 wurden befördert 15,905 Personen und 709, 228 Ttr. s5 Pfd. Güter, und eingenommen wurden 296,593 Fl. 17 Kr.; es sind mithin pro Jahr 1848 auch gegen 1847 weniger besördert 10238 Personen und 45,989 Ctr. 9 Pfd. Güter mit einer Minder= einnahme von 27,438 Fl. 21 Kr. Im Durchschnitt pro Monat und Meile wurden auf dieser 175 M eilen langen Bahn befördert 1848: 713 Personen und 3188 Cir. 64 Pfd. Güter und durchschnittlich eingenommen 1294 Fl. 1 Kr.; im Jahre 1847 durchschnittlich be⸗ fördert: 805 Personen und 3720 Ctr. 93 Pfd. Güter, und einge nommen 1631 Fl. 63 Kr.; im Jahre 1846 durchschnittlich befördert 76K. Personen und 3409 Ctr. 75 Pfd. Güter und eingenommen 1425 Fl. 56 Kr.

Auf der Linz-Gmundener Bahn wurden pro Jahr 1848 befördert: 142,818 Personen und 935,176 Ctr. 21 Pfd. Güter, die Gesammt- Einnahme betrug 250,706 Fl. 39 Kr. Im Jahre 1847 wurden befördert 154, 204 Personen und 959,552 Ctr. 50 Pfd. Güter, und eingenommen wurden 277 881 . oder weniger pro Jahr 1848 gegen 1847 befördert 11,386 Per⸗ sonen und 24,376 Ctr. 29 Pfd. Güter mit einer Mindereinnahme von 27,174 Fi. 40 Kr., und zwar wurden im ersten Halbjahr 1848 befördert 60, 239 Personen, 449, 294 Ctr. 87 Pfd. Güter, und ein⸗ genommen 114,426 Fl. 57 Kr., in gleichem Zeitraum des Jahres [847 wurden befördert 64,130 Personen und 412,493 Ctr. 24 Pfd. Güter, eingenommen wurden 112,988 Fl. 10 Kr., es wurden mithin in diesem Zeitraume des Jahres 1848 gegen benselben im Jahre 1847 weniger besördert 3891 Personen, dagegen mehr 36,801 Ctr. 63 Pfd. Güter mit einer Mehreinnahme von 1438 Fl. 47 Kr., na⸗ menilich brachte der Monat Februar 1848 gegen denselben 1847

die Summe von 3350 Fl. 38 Kr. mehr ein, benn es wurden pro 1518 eingenommen 13,157 Fl. 27 Kr. und im Jahre 1817 nur 9806 FJ. 49 Kr. Im zweiten Halbjahr 183413 wurden befördert 82, 579 Personen und 485,881 Ctr. 34 P'sd. Güter, eingenommen wurden 136,279 Fl. 42 Kr., in gleichem Zeitraum des Jahres 1817 wurden befördert 90,074 Personen und 547059 Ctr. 26 Pfd. Güter, und die Einnahme betrug 164,893 Fl. 9 Kr.; es hat fonach das zweite Quartal 1848 einen Ausfall in der Frequenz und Einnahme verursacht von 74965 Personen, 61, 177 Ctr. 92 Pfd. Güter und 26,513 Fl. 27 Kr. Einnahme: Jeder Monat des ersten Halbjahrs 1848 gegen 1847 hat mithin eine Durchschnit s⸗-Mehr— einnahme von 235 Fl. 44 Kr. und die im zweiten Halbjahr eine durchschnittliche Mindereinnahme von 4768 Fl. 54 Kr. gezeigt. Die stärkste Personen- Frequenz hatte im Jahre 1848 der Monat August mit 20,555 und im Jahre 1847 gleichfalls der Menat August mit 22,853 Personen, und die stärfste Güter-Frequenz im Jahre 18418 der Monat März mit 95,018 Cir. 57 Pfd. 1847 wurden in die- sem Mongt befördert 101,491 Ctc. 5 Pfd. die stärkste im Jahre 1847 hatte der Monat Oftober mit 102,518 Ctr. 23 Pfd. Oltober 1848 wurden befördert 86,996 Cir. 28 Pfd. Die stärkste Einnahme im Jahre 1818 hatte der Monat September mit 24,189 Fl. 37 Kr., und im Jahre 1847 der Monat August mit 33,263 Fl. T3 Ar. Im Jahre 1846 wurten befördert 155.181 Per= sonen, 884,284 Ctr. 70 Pfd. Güter, und eingenommen 2565,62 Fl. 41 Kr.; es zeigt hiernach, daß die Güter- Frequenz kes Jahres 1848 die des Jahres 1816 übersteigt, und zwar um 50, 891 Etr. 51 Pfd.; dagegen hat die Personen- Frequenz im Jahre 1848 gegen. das eben angeführte Jahr ebenfalls einen Ausfall von 12666 Personen, und dadurch einen Minder-Ertrag von 19656 Fl. 2 Kr. ergeben. Turch— schnittlich pro Monat und Weile wurden auf dieser 9 Meilen lan⸗ gen Bahn befördert: im Jahre 1848 1298 Personen, S50l Ctr. 60 Pfd. Güter, und durchschnittlich eingenom nen 2279 Fl.; im Jal 1847 durchschnittlich befördert 1462 Personen, 9323 Ctr. 20 Güter, und durchschnittlich eingenommen 2626 Jö. 12 Kr.; im 1846 durchschnittlich befördert 1413 Personen, 838 Etr. 95 Pfd. Güter, und durchschnittlich eingerommen 2324 Fl. 12 Kr.

Vergleicht man die urchschnittlichen Einnahmen dieser beiden Bahnen, so zeigt es sich, daß die Linz Gmundener gegenüber der Linz⸗Budweiser Bahn eine weit stärkere Frequenz und Einnahme ge— währt, denn die durchschnittliche Einnahme der Gmundener Bahn übeisteigt die der Budweiser im Jahre 1818 um 935 Fl. 8 Kr., im Jahre 1847 um 895 Fl. 65 Kr. und im Jahre 1846 um 898 Fl. I6 tr. Da jedoch beide Bahnen in einer Gesellschaft vereint sind, so mag folgende Ucbersicht der Frequenz und Einnahme beider Bah— nen zusammengerechnet zum Vergleich der verflossenen zehn Jahre dienen:

Jahr.

1839 114,192 1,208, 001 432, 038 358 36 1840 124, 456 8, 0)! 410, 866 366 22 1841 122.25 145 140, 889 38

1842 135,430 140, 187

1843 146,891 1844 149. 134 1845 161,030 1846 171,389 1847 170, 975 617, 146

1848 157, 695 1,598,417 519, 862

Es hatte, wie es hieraus hervorgeht, das Jahr 1847 die stärkste Einnahme, dieselbe übersteigt die des Jahres 1839, welches die schwächste hatte, um 5142 Fl. 6 Kr. Die Einnahme des Jahres 1848 kommt der im Jahre 1844 am nächsten; in diesem Jahre 18 betrugen die Betriebs⸗-Ausgaben 344,195 Fl, und rs wurde in ei sem Jahre eine Dividende auf die 3,749, 600 Fl. Stamm Actien von 75 Fl. p. Actie gezahlt.

Berichtigung. In Nr. 36 vom 7. Febr. ist in der tabella⸗ rischen Uebersicht über den Verkehr der Berlin-Potsdamer Eisenbahn zu lesen: Jahr 1839 Dunchschnitts- Einnahme für Personen 4240 Rthlr. 20 Sgr. 1 Pf., Durchschaittè- Einnahme für Güter 109 Rtl Sgr. 19 Pf. und Durchschnitts⸗ Gesammteinnahme 435 Sgr. 11 Pf. u. s. w.

Durchsch. Einnah. Ges. Einn. p. Meile.

Güter in Ctr. Kr.

Personen.

552 3565

/ ö 8.1

ol Bekanntmachungen. 49 Bekanntmachung.

In der Nacht zum 15. Dezember 1848 sind aus der Dorotheenstädtischen Kirche hierselbst, theils vom Altar, theils aus der Sakristei, gestohlen worden:

1) zwei silberplattirte, eiwa drei Fuß hohe Leuchter, an deren Fuß die Bezeichnung „Dorotheenstädtische Kirche 1831“ gravirt war; drei auf das Amts⸗Jubiläum des Superintenden— ten Küster sich beziehende, in einem schwarzen Holz rahmen unter Glas gefaßte Denkmünzen, eine von 50 Silber, etwa 13 Loth schwer, eine von Neugold und eine von Bronce, auf der einen Seite den Kopf des Jubilars mit Umschrift: Sam. Chr. Gotifr. Küster, K. Pr. Sup. und Pied. der Er. Werd. u. Dor. St. Gem. Math. 2. . 5 6. auf der anderen Seite ihn in ganzer Figur im Predige; - Ornate, wie er zwei neben ihm knieende Kinder segnet, mit der Umschrift: „Die Lehrer wer= den mit viel Segen geschmückt. Ps. 84. V. 7.

Amts-Jubelfeier den 13. Dezember 1835.“ dar- stellend;

3) zwei messingene kleine Leuchter. der, der von dem Verbleib der Leuchter und Denk-

2 „der von der Thäterschast an diesem Diebstahle

enhiniß hat, wird aufgefordert, schriftlich Anzeige zu

machen oder behufs seiner Vernthmung im Kriminal- gerichts · Gebäude, Moltenmarkt Nr. 3 ich ein ufinden

e, mn. den 6. Februar 1849. ; .

er Stats -Anwalt beim Königlichen Kriminalgericht.

in demselben ihre

51 Belannt mach u Von der im Regierungs-Bezi h ĩ Re Bezirke Magdebur Mei⸗ len von Magdeburg, 1 Meile von . 3

Die allgemeinen und die speziellen Veräußerungs-, Bedingungen, mit welchen letzteren spezielle Verzeich-⸗ nisse der zugehörigen Gebäude und Ländereien verbun= den sind, können in der Registratur der unterzeichneten Regierungs-Abtheilung und in Dittfurth selbst bei dem Ober-Amtmann Oppermann eingesehen werden. Der Letztere ist zugleich angewiesen, die spezielle Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten.

Magdeburg, den 6. Februar 1849.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Veswaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Edit eg! - Citation. Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns 3663. Lonis Horstig mittelst Verfügung vom 15. Juni v. J. von uns der Konkurs eröffnet und der Justiz-Kommissa— rius Kroll der Masse zum Interims- Kurator bestellt worden, haben wir einen Termin zur Anmeldung der 8079. Forderungen an die Masse, ingleichen zur Eiklärung der Gläubiger über Beibehaltung des Interims- Kurators, event. Wahl eines anderen Kurators und Kontradiktors, so wie zur Treffung eines Abkommens hinsichts des sent. dem Kurator zu bewilligenden Honorars, auf den 16. Juni d. J., Vor mitt. um 10 Uh, vor dem Herrn Rath Günther anberaumt, zu welchem wir die unbekannten Gläubiger mit der Aufforderung,

nachzuweisen, und unter dem Rechtsnachtheil vorladen, daß die im Termine Ausbleibenden mit allen ihren Anforderungen an die Masse werden ausgeschlossen und ihnen damü ein ewiges Stillschweigen gegen die übri= gen Gläubiger wird auferlegt werden. rien werden übrigens denselben die Justiz⸗Kommissarien g.; Rehbein und Henning in Vorschlag gebracht. Thorn, den 12. Königl. Land- und Stadtgericht.

o. , o. gn. 7623. 7744. 7898. 7993. S093. 8113. 8124. S136. g200. 8220. 8281. S282. 8572. 8656. 8809. 8857. 8999. 9095. 9151. 9171. 9628. 9641. 9697. 9698. 9818. 9844. 9891. 9921. 9948. 9954. 9969.

Zusammen 59 Stück à 200 Thlr. Von den 5 56 Obligationen Litt. Nr. 76. 122. 130. 138. 1502. 2404. 2549. 250. 298353. 3766. 3868. 3981. 4918. 5059. 5096. 6055. 6989. 6990. 7063. 7244. 7329. 7371. 7527. 7544.

8194. 8460. S564.

12811. 13221. 18577.

66. , . 22782.

Ansprüche gehörig anzumelden und

Zu Mandata⸗

Januar 1849.

len von Halberstadt und 3 Meilen von i Aschersleben entfernt, an der Bude . Dittfurth soll der Amtshof mit einem Areal von 683 Morgen 106 MRuthen, welches aus 598 Morgen 26 Nüthen Acker, 79 Morgen i Ruthen Wiesen und 6 Morgen 75 (IRuthen Obst⸗ und Gemüse⸗Gärten be—= steht, im Wege der öffentlichen Ausbietung in dem auf den 24. Mänz d. J., Vormittags 9uhr,

in dem Sitzungs⸗Lokale der unterzeichneten Regierungs—= Abtheilung am neuen Marlt anberaumten Termlne meistbietend verkauft werden.

Kauflustige, welche ausreichende Zahlungsmittel nach= zuweisen und eine Caution bis zu ein Jehntheil ihres ie Hebotes zu bestellen vermögen, werden hierdurch zu dem , bezeichneten Termine eingeladen. dnn ·

12

Berlin-Potsdam-Magdeburger

31284.

Eisenbahn.

In Gemäßheit unse⸗

rer Bekanntmachung vom

1. Dezember pr. sind am 23. Dezember pr. nach⸗ stehende Prioritäts-Obli- gationen unserer Bahn Ern . Zweck der Amorti-= ation ausgeloost worden,

und zwar von den 4 96 Obligationen Litt. B.;

Diese Obligationen sind vom 1.

Potsdam, den 8. Januar 1849.

7534. 7597. 7610. 8016. 8053. 8066. 8142. 8147. 8195. 8373. 8514. 8568. 8887. 8908. 8915. 9308. 9607. 9623. 9699. 9751. 9311. 9937. 9939. 9911.

11,800 Thlr. und Nr. 2.

3003. 3503. 3568. 4652. 4780. 4851. 6501. 6603. 67014.

7748. 7739. 7750. S619. 8841. 9091. g615. 10063. 10173. 10482. 10910. 10912. 10913. 11013. 11259. 11514. 11522. 11894. 12471. 12504. 12518. 12529t. 13621. 13651. 14156. 15018. 15246. 15426. 15695. 15838. 15941. 16142. 16387. 16389. 16448. 16449. 16676. 16678. 16679. 16681. 16754. 16882. 16883. 16881. 16956. 16957. 16958. 17106. 17274. 2 17219. 18786. 18953. 19090. 19949. 1 ; ge, 21156. 21161. 21165. 21168. 22028. . D ö 22928. 23670. 25251. 25758. 25889. 26030. 26075. 26076. 26077. 26009. 266051. 26652. 26653. 26783. 26784. 26785. 26787. 27494. 28276. 28277. 28699. 29071. 29193. 29101. 29105. 29106. 29371. 29372. 29374. 29377. 29567. 30136. 30573. 30620. 30939. 31014. 31057. 31058. 31071. 31095. 31096. 31117. 31221. 31222. 31259. 31260. 31262.

Zusammen 159 Stück 3 190 Thlr. 15.900 Thlr.

Ferner von den für die StAamm-Actien der Magde— H 36 burg · Halberstadter Eisenbahn⸗Gesell schaft a , n 494 Obligationen unserer Gesellschaft über 2!

Rr. 53. 315. 316. 317. 320. 361. 362. 386. 397.

423. 424. 594. 2262. 22801.

Zusammen 14 Stück 3 25 Thlr. 350 Thlr. Juli d. J. ab bei unserer hiesigen Hauptkasse einzureichen, ren Nominalwerth dagegen in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. Juls d. J. hört ihre Verzinsung auf.

Das Rüir elt drin m.

1426

Löbau-Zittauer Eisenbahn.

Unterzeichnetes Direktorium macht hierdurch belannt, daß der Betrieb der Bahn vom 10. Jun bis 3t. De⸗ zember 1848 einen Ueberschuß nicht gewährt hat, so daß auf die gedachte Zeit weder auf die Actien Litt. A noch auf die Litt. B. eine Dividende hat ausgeworfen werden können, und die Dividendenscheine . nicht zur Einlösung gelangen. Ausführ— lichere Mittheilung bleibt dem Geschäftsbericht und der nächsten General-Versammlung vorbehalten.

Zittau, am 31. Januar 1849. . Direftorium der Löbau-Zittauer Eisenbahn-Gesellschast.

ö in Stellvertretung des Vorsitzenden.

2084.

. , ,,, .

10539. 10754.

Ungarische Central⸗ lis 10te Ei

Von der Direction derungarischen Cen⸗ tral-Eisenbahn sind wir beauftragt, die 10te letzte Naten⸗

T zahlung auf die Aczien

z dieser Bahn mit 10 965

r oder 25 FI. 8 abzüglich d. Zinsen !* also mit 2081.

anzunehmen und darüber zu quittiren.

Wir ersuchen demnach die Inhaber, ihre Actien zu dem Behufe bei uns einzureichen und auf jede derselben 209 Fl. zu zahlen, nebst 4 56 Agentur-Spesen, und

G I Verzugszinsen vom 1. Jan. bis incl. 11. Jebr.⸗

12. Febr. bis incl. 25. März 2. c. als Präklusiv-⸗- Termin.

Die noch nicht abgehobenen Zinsen auf die bereits bei uns im vorigen Jahre geleistete 10te Rate können gleichfalls bis zum 25. März mne gegen Präsen⸗ sation der Actien in Empfang genommen werden.

Berlin, den 13. Januar 1540.

Hirschfeld C Wolff, Linden Rr. 2.

Thlr.:

um deren baa⸗

Abonnement beträgt: 2 Athlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. * Jahr. 8 Athlr. . I Jahr. in allen Theilen der Monarchie (V ohne Preis-⸗Erhshung. . Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. '

nh att.

rr, mr nimm vas, , ᷣ¶—¶ C : Q r

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bei dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten angestellten Regierungs-Assessor Delbrück zum Regie⸗ rungs Rathe zu ernennen. . ö

Amtlicher Theil.

1 /

. Seit längerer Zeit schon sind aus allen Theilen des Landes vielfache Klagen darüber laut geworden, daß das Gewerbewesen, wie es sich nach der unterm 17. Januar 1845 ergangenen Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung gestalte, an manchen Mißständen leide, welche eine baldige Albhülf⸗ dringend erheischen, und daß insbesondere durch den ordnungslosen Zustand, welcher hinsichtlich des Betriebes der zu den Handwerken gehörigen Gewerbe gegenwärtig bestehe, der ge⸗ sammte Handwerkerstand in seiner Existenz bedroht sei, wenn nicht die Verhältnisse desselben ohne Verzug auf eine zweckentsprechende Weise geregelt würden.

Bei der Dringlichkeit und Einstimmigkeit, mit welcher diese Kla⸗ gen erhoben worden, hat das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten es als eine seiner wichtigsten Aufgaben betrachten mussen diese Angelegenheit in sergfältige Erwägung zu ziehen und ,, . der Zusammenkunft der im vorigen Jahre zur J e net ung dnn Verfassung berufenen Versammlung der weiteren Regelung des Gewerbewesens seine besondere Aufmerksamkeit zu— gewendet. Es bot sich demnächst, nachdem von der eben⸗ gedachten Versammlung eine besondere Fach-Kommission zur Er— örterung der Handwerker-Verhältnisse eingesetzt war, eine erwünschte Helt genheit dar, in Gemeinschaft mit derselben unter Zuziehung von Vertretern des Gewerbstandes die vorerwähnten Klagen und die dar⸗ auf gegründeten Anträge einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen und die zur Abhülfe zu treffenden Maßregeln zu berathen. Diese

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Verhandlungen haben zu dem Ergebnisse geführt, daß allerdings der gegenwärtige Zustand des Gewerbewesens in manchen Punkten drin⸗ geüd einer Abänderung bedürfe, und daß namentlich die Erhaltung und Kräftigung des Handwerkerstandes ein schleuniges Einschreiten der Gesetzgebung bedinge, zu welchem Behufe denn auch von der Fach-Kommission beabsichtigt ward, vorbehaltlich der weiteren Ver— handlung über eine umfassende anderweite Ordnung des Gewerbe⸗ wesens, den Erlaß einer die Allgemeine Gewerbe-Ordnung ergänzenden und abändernden provisorischen Verordnung in Vorschlag zu bringen. Da die Angelegenheit demnächst aber nicht zum Ziele geführt wer den konnte, während von Seiten des Handwerkerstandes aus allen Provinzen die lebhastesten Anträge auf, baldige Erledigung seiner, auch von der Fach-Kommission für begründet erachteten Klagen ein— gingen, so erschien es nothwendig, den Gegenstand unausgesetzt wei⸗ ter zu verfolgen, um dem Handwerkerstande, soweit solches ohne Be⸗ einträchtigun allgemeiner Interessen thunlich ist, sobald als möglich eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes zu Theil werden zu lassen. Es ist daher von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, im Einvernehmen mit dem Justiz⸗Minister, eine Versammlung von Abgeordneten der Handwerker und Gesellen aus sammtlichen Provinzen, unter Theilnahme von Vertretern des Han⸗ dels und Fabrikstandes, hierselbst veranlaßt worden, in welcher die— jenigen Verhältnisse, bei denen mit Rücksicht auf die Vorschläge der Fach-Kommissson das Bedürfniß sofortiger legislativer Anordnungen für dringlich zu erachten sein dürfte, einer sorgfältigen Berathung unterworfen sind, und insbesondere auch die Frage wegen Errichtung von Gewerbegerichten, wie solche in der Rheinprovinz bereits bestehen, berathen worden ist. . . Die Klagen des Handwerkerstandes beziehen sich vorzugsweise auf die Leichtigkeit, mit welcher sich Jedermann ohne Ausnahme als Handwerker niederlassen könne, ohne durch genügende Vorbereitung und den Nachweis wirklicher Befähigung eine Gewähr für gesicherte bürgerliche Existenz darzubieten, ja ohne auch nur die gehörige Reise des‘ Alters erlangt zu haben. Die Folge davon sei, daß dergleichen Personen mehr denn zu oft nur Arbeit. und Geld verschleuderten, um sich durch die Konkurrenz der ungezügelten Wohlfeilheit zu er⸗ halten ober emporzubringen, daß sie aber dann theils bald selbst wie⸗ der zu Grunde gingen und mit ihren Familien den Gemeinde⸗Armen⸗ kassen zur Last fielen, theils durch jene ihre verderbliche Konkurrenz ben solideren Handwerkern und ihren Familien ein gleiches Loos be⸗ reiteten, so daß der Handwerkerstand mit dem Geschicke bedroht sei, sich in einen unselbstständigen Arbeiterstand aufzulösen, wenn hier nicht abhülfliche Maßregeln getroffen würden. Man wünscht daher vornehmlich, daß das Erforderniß einer genügenden Vorbereitung und Befähigung zum Handwerkobetriebe gestellt und dadurch die Grund⸗ lage zur Erhaltung eines tüchtigen Handwerkerstandes wieder herge⸗ stellt werde; daß ferner der Handwerkerstand die Mittel erhalte, Zucht und Sitte unter Meistern, Gesellen und Lehrlingen zu hand⸗ Paben, daß aber auch dem Gesellen⸗ und Abbeiterstande die gebüh⸗ rende Rücksicht gewährt und derselbe sowohl vor Bedrückungen in Schutz genommen, als ihm die Möglichkeit gegeben werde, seine Inleressen selbst wahrzunehmen; daß endlich die Stellung der verschiedenen Gewerbe zu einander und zu dem Fabriken⸗ und Han⸗ dels-Verkehr, namentlich zu dem Halten von Neagazinen, geordnet, ferner die Zulassung der häufig so verderblich wirkenden Verstrigerun⸗ gen von Handwerker⸗Waaren, so wie der Wochenmarkts⸗-Verkehr mit solchen, und der gleichzeitige Betrieb mehrerer Gewerbe geregelt werde. Dabei wird dann insbesondere Werth darauf gelegt, daß dem Gewerbestande durch ein das Gesammt⸗Interesse dieses Standes vertretendes Organ mittelst Gründung von, Gewerbe- Räthen die Möglichkeit geboten werde, durch Sach verständige aus seiner Mitte die Interessen und Verhältnisse des gewerblichen Verkehrs im All— gemeinen und der einzelnen Genossen wahrzunehmen und zu regeln, und daß demselben ferner durch Gründung von Gewerbe⸗Gerichten die Gelegenheit gewährt werde, durch solche Sachverständige die gewerblichen Streltigkeiten unter seinen Angehörigen zu schlichten und zu entscheiden.

Preußischer

ats-Anzeiger.

Berlin, Sonntag den 11. Februar

Wenngleich der allerseits anerkannte bedrängte Zustand des Handwerkerstandes nicht blos der Lage der Gesetzgebung beizumessen ist, sondern zum großen Theil in Verhältnissen seinen Grund hat, welche nicht nur diesen Stand, sondern alle Klassen gemeinsam tref⸗ fen und außerhalb des Bereiches der gewerbepolizeilichen Gesetzge= bung liegen, so erscheint es doch ale eine Pflicht der Regierung, dem unter den Betheiligten selbst allgeme n empfundenen Bedůrfnisse einer gesetzlichen Regelung ihrer Verhältnisse und den zur Verbesserung ihres gegenwärtigen Zustandes gemachten Vorschlägen alle Berück⸗ sichtigung zu Theil werden zu lassen, soweit dies mit den allge⸗ meinen Interessen vereinbar ist. Zu einer umfassenden Umgestaltung des gesammten Gewerbewesens wird allertings um so weniger ge⸗ schritten werden können, als die gleichmäßige Ordnung der ge— werblichen Verhältnisse für ganz Deutschland durch Feststellung ge⸗ wisser allgemein gültiger Grundsätze bereits in Anregung gekommen ist, und das Ergebniß der dies fälligen Verhandlungen abzuwarten sein wird; insbesondere wird auf die veischiedentlich zur Sprache gebrachte Wie—⸗ derherstellung des Innungszwanges bei den erheblichen dagegen sprechenden Bedenken keinenfalls einzugehen sein. Dagegen wird dem 'allerseits ausgesprochenen Wunsche wegen Gründung von Ge— werberäthen zur Wahrnehmung der Interessen des Gewerbestandes und wegen Errichtung von Gewerbegerichten, welche in der Rhein⸗— Provinz bereits in gedeihlicher Wirksamkeit bestehen, und deren Or⸗ ganisation auch im Art. 90 der Verfassungs⸗ Urkunde besonders vor⸗ gesehen ist, unbedenklich entsprochen, und denjenigen Anträgen, welche die innere Ordnung und Regulirung des Gewerbewesens und die Beseitigung einzelner besonders fühlbar gewordener Mißstände be— zwecken, schon gegenwärtig Folge gegeben werden können.

Von diesem Gesichtspunkte aus sind, nach Berathung mit der vorerwähnten Versammlung von Abgeordneten des Handwerkerstandes und von Vertretern des Handels- und Fabrikstandes, die Entwürfe

1) einer Verordnung, betreffend die Errichtung von Gewerbe— Räthen und verschiedene Abänderungen der allgemeinen Gewerbe⸗ Ordnung,

und

2) einer Verordnung über die Errichtung von Gewerbegerichten ausgearbeitet worden, welche Ew. Königlichen Majestät wir hierbei allerunterthänigst überreichen.

Diese Verordnungen suchen den Bedürfnissen und Wünschen des Gewerbestandes, wie sie von den Abgeordneten des Handwerkerstan— des fast einstimmig und von den anwesenden Vertretern des Handels⸗ und Fabrikstandes theils einstimmig oder in ihrer Mehrheit anerkannt und getheilt worden sind, zu entsprechen, ohne in die Verhältnisse anderer Klassen tief einzugreifen und allzemeine Interessen zu gefährden. Sie machen fortan die Julassung zum Beginn der eigentlichen Hand— werke, indem sie zugleich dafür sorgen, daß die speziellen örtlichen und sonstigen Verhältnisse überall zur Berüdsichtigung gelangen, überhaupt von dem Nachweise der Meisterbefähigung abhängig, wel⸗ cher in der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung schon zur Erlangung der Befugniß, Lehrlinge zu halten, vorgeschrieben ist, und ordnen zugleich das Innehalten einer genügenden Lehrlings- und Gesellenzeit an;

sie schützen den Handwerksbetrieb vor den Uebergriffen anderer Ge⸗ behalten (8. D.

werbetrelbenden, soweit solche wirklich als dergleichen anzuerkennen

sind; sie sichern den Handwerksgenossen die Mitwirkung bei der Ent⸗ / scheidung und Berathung ihrer gewerblichen Angelegenheiten; ste

nehmen die Arbeiter vor den Bedrückungen des Truckwesen ͤ und vor sonstiger Nichtbeachtung ihrer Interessen in Schutz; ste gewähren ihnen die Möglichkeit, die Interessen selbst wahrzunehmen; sie bieten die Gelegenheit dar, für Beaufsichtigung und Fortbildung ber Lehrlinge und Gehülfen, für Aufrechthaltung ven ZJucht und Sitte und für gegenseitige Hülfe in Fällen den Noth FJürsorge zu treffen, und dadurch auf Erweckung und Bildung eines thatkräftigen gewerblichen Gemeinwesens hinzuwirken; sie regeln endlich zugleich, um auch in dieser Beziehung die Hindernisse zu beseitigen, welche dem Gedeihen des Handwerkerstandes entgegenstehen könnten, das Gebühren- und Abgaben⸗Wesen desselben, soweit es hier in Rede kommt.

Sowohl von den Abgeordueten des Handwerkerstandes als sei⸗ tens der Vertreter des Handels- und Fabrikstandes ist aufs lebhaf⸗ teste der Wunsch ausgesprochen worden, daß der Erlaß der in diesen Verordnungen vorgeschlagenen Bestimmungen, nachdem die im vori— gen Jahre eingeleiteten Verhandlungen über Verbesserung der gewerb⸗ lichen Verhältnisse nicht zum Ziele geführt haben, nicht wiederum auf eine spätere Zeit verwiesen, sondern diese Bestimmungen sofort und in der kürzesten Frist durch eine provisorische Verordnung in Kraft / gesetzt werden möchten, da der gesammte Handwerkerstand sich mit ber nahen Gefahr der gänzlichen Auflösung bedroht sehe, und durch unverzügliche Ordnung und Regelung seiner Verhältnisse die Beruhi⸗ aung der öffentlichen Zustände, welche auch für einen gedeihlichen Handels-Verkehr ein unabweisliches Bedürfniß sei, wesentlich mit bedingt werde.

Wir glauben, in Berücksichtigung der aus allen Landestheilen hierfür laut erhobenen Stimme, der Gewährung jenes Wunsches uns nicht entziehen zu dürfen, und tragen daher auf Grund des Art. 105 der Verfassungs-Urkunde allerunterthänigst darauf an: /

die vorgelegten beiden Verordnungen huldreichst vollziehen

zu wollen, / indem wir schließlich bemerken, daß demnächst den weiter gehenden Anträgen auf Abänderungen der Allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung zur Zeit keine Folge zu geben, sondern abzuwarten sein dürfte, welchen TLinfluß die getroffenen Anordnungen auf die Verbesserung der ge⸗ werblichen Zustände äußern werden.

Berlin, den 7. Februar 1849.

Das Staats⸗-Ministerium.

Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt.

Kühne. Graf von Bülow.

An des Königs Majestät.

ö

;

dem Handwerkerstande, aus dem Fabrikenstande und aus dem Han⸗ q

Amtszeit oder f Stellvertreter an der Ausübung des Amtes verhindert, so wird einer der übrigen Stellvertreter, zunächst aus derselben Klasse, vom Vor⸗ sitzenden der Abtheilung (8. 19) einberufen.

' / . Für den Finanz⸗Minister: /

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Sehren⸗Straße nr. 57.

1849.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen c. ꝛc. verordnen auf Grund des Artikels 105 der Verfassungs⸗ Urkunde, nach dem Antrage Unseres Staats⸗-Ministeriums, was folgt: J. Errichtung von Gewerberäthen. . ö

Für jeden Ort oder Bezirk, wo wegen eines erheblichen gewerb- lichen Verkehrs ein Bedürfniß zu einem Gewerberathe obwaltet, soll ein solcher auf den Antrag von Gewerbetreibenden, nach Anhörung der gewerblichen und kaufmännischen Corporationen und der Ge⸗ meinde-Vertreter, mit Genehmigung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten errichtet werden.

ö.

Der Gewerberath hat die allgemeinen Interessen des Hand- werks- und Fabrikbetriebes in seinem Bezirke wahrzunehmen und die zur Förderung desselben geeigneten Einrichtungen zu berathen und anzuregen.

Ter Gewerberath ist auch außer den Fällen, in denen seine Vernehmung besonders vorgeschrieben ist (S§. 26. 27. 29. 30. 34. 67. 70) mit seinen Ansichten und Vorschlägen in allen Angelegen⸗ beiten zu hören, bei denen es sich um Anordnungen handelt, welche in die Verhältnisse des Handwerks- und Fabrikbetriebes eingreifen. Dies gilt insbesondere von der Errichtung neuer und von der Auf⸗ lösung oder Vereinigung bestehender Innungen und Gesellen⸗Verbin⸗ bungen, so wie von den auf Grund der s§. 168. 169 der Gewerbe⸗ Ordnung und der §8§. 145. 56. 57. 58 der gegenwärtigen Verord⸗ nung durch Orts⸗-Statuten festzusetzenden Bestimmungen.

Der Gewerberath hat ferner die Besolgung der Vorschriften über das Innungswesen, über die Meister⸗- und Gesellen- Prüfungen, über die Annahme und Behandlung der Gesellen, Gehülfen, Lehr⸗ linge und Fabrikarbeiter, über die festgestellte Abgränzung der Arbeits⸗ befugnisse und über sonstige gewerbliche Verhältnisse zu überwachen.

Derselbe ist befugt, seine Wahrnehmungen über die erwähnten An⸗

gelegenheiten zur Kenntniß der Behörden zu bringen, und er ist ver pflichtet, auf deren Verlangen Auskunft zu ertheilen und Gutachten zu erstatten.

Bei den in den §§. 28. 35. 36. 47. 49 bezeichneten Angele- genheiten steht dem Gewerberathe die Entscheidung, mit Ausschluß des Rechtsweges, jedoch mit Vorbehalt der Beschwerde bei der Re— gierung zu.

ö Die Mitglieder des Gewerberathes sind zu gleichen Theilen aus

delsstande seines Bezirks zu wählen.

Nach den erwähnten drei Klassen ber Mitglieber zerfällt der Gewerberath in drei Abtheilungen.

Soweit jedoch die gewerblichen Verhältnisse, des Orts ober Bezirkes eine andere Zusammensetzung und Eintheilung des Gewerbe⸗ rathes nothwendig machen, bleiben bie entsprechenten Anon nungen dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten vor=

§. 4. ö . Die Zahl der Mitglieder jeder Abtheilung soll eine ungerade sein und auf mindestens fünf festgesetzt werden. 55 In der Handwerks- und in der Fabrik⸗Abtheilung des Gewerbe⸗

tathes sollen die Arbeitgeber (Handwerksmeister, Fabrik ⸗Inhaber)

und die Arbeitnehmer (Gesellen, Gehülfen, Werkführer, Fabrikarbei⸗ ter) gleiche Vertretung, jedoch mit der Maßgabe erhalten, daß das zur Erlangung der ungeraden Mitgliederzahl in jeder Abtheilung er⸗ forderliche Mitglied aus den Arbeitgebern zu wählen ist. ;

S. 6. Für jedes Mitglied wird aus der Klasse, welcher dasselbe ange⸗

hört, ein Stellvertreter gewählt, welcher, wenn das Mitglied vor dem Ablaufe seiner Amtszeit ausscheidet oder zeitweise an der Aus⸗ übung des Amtes verhindert wird, für die noch übrige Dauer der

Ist ein

ür die Dauer der Verhinderung eintritt.

1 *

Berechtigt zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und

Stellvertreter sind alle zum Handwerks- und Fabrikstande gehörende Arbeitgeber und Arbeitnehmer und alle selbstständige Handeltreibende, welche das vierundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben und seit mindestens sechs Monaten im Bezirke des Gewerberathes wohnen oder in Arbeit stehen, mit Ausnahme derjenigen:

1) welche sich nicht im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte be⸗ sinden,

welché in Konkurs sich befinden, oder sich für zahlungsunfähig

erklärt haben, .

welche durch einen Beschluß der kaufmännischen Corporation

oder der Handelekammer von deren Mitgliedschaft ausgeschlos⸗

sen sind, .

welche die kaufmännischen Rechte durch ein rechtskräftiges Er⸗

kenntniß verloren haben, .

5) welche wegen Ablohnung der Fabrikarbeiter durch Waaren

(868. 50 bis 52) bestraft worden sind.

Wählbar sind alle Wahlberechtigte, welche das dreißigste Le⸗ bensjahr zurückgelegt haben und ihr Gewerbe seit fünf Jahren be⸗ treiben.

Personen, welche im zweiten Grade mit einander verwandt oder verschwägert, oder welche Gesellschafter desselben Handels Fabrils⸗ oder Handwerks-Geschäftes sind, können nicht zu gleicher Zeit Mit- glieder des Gewerberathes sein.

§. 9.

ie Mitgli Abthei ̃ ; den, auf Die Mitglieder seder Abtheilung des Gewerberathes werden, vier Jahre, von derjenigen Klasse gewählt, welcher sie angehören.