um dasselbe an die in Nalifornien nere e Goldjäger als gutes 990. zu 2 ef 5, r,, ,, . Herr Larkin, frühe⸗ , . . Agent der Marine der Vereinigten Staa⸗ rer Konsul, jetziger Ag 2 j J. an den ten, berichtet aus Monterey vom 10. November v. 1 Staats Secretair der Vereinigten Staaten, daß in dem Bezir von Sacramento die Zahl der mit dem Goldgraben und der Goldwãascherei beschäftigten Individuen immer mehr zunehme, und eben so auch der Ertrag. Viele Leute gebe es in dem Bezirk, die im Juni nicht hun⸗ dert Dollars besessen und jeßt 5— 20000 Dollars, ja Einige noch mehr, besäßen, was ste Alles durch Goldgraben und Handel mit den Indianern verdient hätten. Ein gewöhnliches Hemd von Baumwoenllstoff sei 8 bis 16 Dollars, eine wollene Decke 3 bis 10 Unzen Goldes werth. Hun⸗ dert Dollars täglich während mehrerer Tage hinter einander wird er gewöhnlichste Ertrag der Goldgräberei für einen einzel⸗ rbester angesehen, jedoch sei die Anstrengung groß, und arbeiten länger als einen Monat zur Zeit. Vom Juli Oktober habe die Hälfte der Goldgräber an intermittirenden Fiebern daniedergelegen, und eine Abwesenheit von zwanzig Tagen während dieser Monate außerhalb des Bezirks scheine zur Erhaltung der Gesundheit durchaus nothwendig. Uebrigens seien wenig Todes— fälle unter den Erkrankten vorgekommen. Das Gold werde jetzt von dem kleinsten Stück bis zu den Stücken von 1 Pfund Gewicht zu 16 ollars pr. Unze verkauft; bei Einwechselung von Münze indeß isse man sich den Preis von 10 bis 11 Dollars pr. Unze gefallen da die Einfuhrzölle alle in baarem Gelde errichtet werden müssen und das baare Geld so rar ist, daß es vermuthlich binnen kurzem ganz in der Zollkasse sein wird. Herr Larkin schließt seinen Be⸗ richt mit der Bemerkung, daß die bekannte Ausdehnung des Gold— bezirkes nur etwa 2 bis 300 Miles ist, daß indeß fortwährend neue Entdeckungen gemacht werden, und daß der Bezirk daher wohl im Ganzen eine Länge von 1006 Miles haben könne. Mit diesen glän zenden Aspekten kontrastirt einigermaßen ein zweiter Bericht, den die newyorker Blätter mittheilen, und der von dem Commodore Jones am 25. Oktober v. J. an den Staats⸗-Secretair für die Maine
abgeschickt haben,
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zerichtet worden ist. Nichts könne den traurigen Zustand übertreffen, chreibt er, in welchen alle Verhältnisse in Kalifornien in Folge
230
der Goldmanie versetzt worden seien. Selbst Offiziere des Geschwaders unter seinem Befehle seien nicht ganz makellos davongekommen, son— dern hätten sich gegen die Anordnungen aufgelehnt, welche die außer⸗ ordentlichen Umstände nöthig gemacht. Indeß sei es gelungen, fer—⸗ nere Desertion unter der Mannschaft des Geschwaders zu verhindern, nachdem am 18. Oktober acht Matrosen auf einmal davongelaufen waren, und die Disziplin sei so weit hergestellt, daß er (der Com⸗ modore) das Geschwader an der Küste werde halten können, bis der Wirbelwind der Anarchie und Verwirrung, der jetzt vorherrsche, durch eine gesetzmäßige Regierung ersetzt worden sei, welche Kraft genug be⸗ sitze, das überall außerhalb des Bereichs der Kriegsschiffe der größten Gefahr ausgesetzte Leben und Eigenthum zu schützen.
so eben im Druck vollendet und wird bereits an die betreffenden Post⸗Anstalten versandt, davon die Betheiligten mit dem Bemerken benachrichtigt werden, daß die Ausreichung an diejenigen unentgeltlich geschieht, welche auf das Weik bis einschließlich des Aten Quartals 1848 abonnirt haben. . Berlin, den 9. Februar 1849. Gesetz⸗Sammlungs-Debits-Comtoir.
Das Sachregister zur Gesetz Sammlung für das Jahr 1848 ist
Meteorologische Beobachtungen.
Abends 19 Ubr.
Morgens KHachmittags Rach eminaligern 6 ur. 2 uhr.
Beobachtung.
337, 86“. Par. 338,4 per. 310, 31 Par. ¶uellwärme . R
2,0 U. Flusawüärme CO, 9 R, C 06,32 R. 87 pCt Ausdünstung halbbeiter. Niederschlag (0, 011 Rh. VW. Wüͤrme wechsel * 1,0 . 4 29,20 . 0,s? Rn. . S3 pot W
Königliche Schau spielt 11. Febr. Im Opernhause. 2lIste Abonnements⸗ Richard Löwenherz, Singspiel in 3 Aufzügen, Musik
luft druck Luft wärme Thaupunkt Boden wärme
Dunstsättigzung -.
Wolkenzug ....
TPTagesmittel:
Sonntag,
Vorstellung:
von Gretry. Hierauf: Thea, ober: Die Blumenfee, Ballet in 3 Bildern, von P. Taglioni. Musik von Pugny. Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu folgenden Preisen ver⸗ kauft:
Ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr., ein Billet in den Logen des ersten Ranges, im ersten Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr., ein Billet im Parterre, in den Logen des dritten Ranges und im Balkon daselbst 20 Sgr., ein Billet im Amphitheater 10 Sgr., em Billet zur Fremden-Loge 2 Rthlr.
Im Schauspielhause. 23ste Abonnements⸗-Vorstellung. Doktor Robin, Schausoiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von W. Friedrich Hierauf: Das Liebesprotokoll, Lastsplel in 3 Abth., von Bauern— feld. Anfang halb 7 Uhr.
Montag, 12. Febr. Im Schauspielhause. Vorstellung: Wallenstein's Lager, Schauspiel in 1 Aufzug, von Schiller. Hierauf: Der Rechnungsrath und seine Töchter, Sriginal— Lustspiel in 3 Abtheil.,, von F. Feldmann. Anfang halb 7 Uhr.
Da wegen fortdauernder Unpäßlichkeit der Frau Birch-Pfeiffer das Schauspiel: „Francis Johnston“ noch nicht gegeben werden kann, so wird ersucht, die dazu gekauften, mit „Mittwoch“ bezeichneten Schauspielhaus-Billets, bis Montag, den 12ten d. M., Mittags 1 Uhr, nach dem Billet⸗Verkauss-Büreau zurücksenden und den dafür gezahlten Betrag wieder entgegennehmen zu lassen.
24ste Abonnements
Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 11. Febr. Zum 52 stenmale: Die Lucifer's. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in theilungen. (12 Tableaux), von W. Friedrich. Musik komponirt und arrangirt von Ed. Stiegmann. Mit neuen Shawls⸗— und Blumengruppen, eingelegten Musikstücken und neuen scenischen Aus schmückungen.
Montag, 12. Febr. (Italienische Opern-Vorstellung.) II Matri monio segreto. Komische Oper in 2 Akten. Mustk von Cimarosa
Dienstag, 13. Febr. Zum 531 Die T
, 9 5östenmale: Ule
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Inländische Fond! Rommel Papiere und
Gelcl- Course.
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Preuss. Freiw. Anl 5 - 101 Pomm. EfIdkr. 35 . 915 t. Sehuld-Soh 92 Knr- u. Nm. d . J 914
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neue Pfdbr. Part. S009 FI.“ 290 FI. Hamb. Feuer- Cas.
s. Hamb. Cert. eiłlope3. 4. S. do. do. 1. Anl. 4 — do. do. do. Stiegl. 2. 4. A. do. 40. 8. A.
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Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. 7 8 * r* in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Ct. Bez. Actien sind v. Staat gar.
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. Rein Ertras 1848.
FPrioritäts - Achien. A aνσl.
Simmtliche Prioritäta-Actien sährliche Verlosung 2
6, 070,900 8, 000, 0004 1,824, 900 4,00, 000 1,700, 090 2, 300, 009 9, 900, 0090 13,0900, 900 4,500, 000 1,051, 200 1,400,000 1,300,000 10, 0900,* 000 * 1,500,900 2, 253, 100 2, 400,000 1, 200, 000
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg ...... do. Stettin -Starg. . do. Potsd.-Magd. . .
Magd. Halberstadt .. do. Leipziger
Halle- Thüringer ....
Göln lee, do. Aachen. ...
Bonn -Cöln .
Düsseld. Elberfeld ..
Steele Vohwinkel. . .
Niederschl. Märkisch.
do. zweighahn
Oberschl. Lit. A.
do. i
Cosel - Oderberg . . . ..
Breslau - Freiburg ... l, 706, 000
krakau-Obersehl 3065, 600
K . 5
Berg. Stargard - Posen 090, 009 Brieg 196,000 Mag deb. Wittenhb 1,500,090
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uit tungs - Hogen.
Aachen-Mastricht 2, 750, 9650
Arlsl. Ictien. 26FI. 18, 9090, 060 h, 000, 009
. Friedr. Wilh. -Nordb.
Schluss -Course von Cöln-Minden 787 6
Berl. Anhalt. ... do Hamburg ... do. II. Serie do ots d. Ma do do. 3, **, 560 do. Stettiner S00, 000 Magdeb. Leipziger... Halle Thüringer .... Cöln - Minden Rhein. v. Staat gar.. ö, e,, do. Stamm - Prior. . Düsseldorf- Elberfeld. 1,000, 009 Niederschl. Märkisch. 4, 175,900 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2, 300, 000 do. Zweigbahn 252, 000 do. do. 248,009 Oherschlesische Krakau -Oberschl Cosel - Oderberg. . . .. Steele - Vohwinkel. . . do. do. II Serie Breslau - Freiburg.
Ausl. Stamm- Act.
Leipzig- Dresden ..... 4, 5 Ludw.· Bexbach 24 FI. 8 bie Amsterd. Rotterd. FI. 6 Mecklenburger Lhlr.
en Bank -Antheilen 91
Die Umsätze in Prioritäts-Actien blieben auch heute wieder bedeutend, und deren Course sind weiter gestiegen. In anderen Effekten wenig gemacht
—— —
Die Course behaupteten
Auswärtige Börsen.
Breslau, 9. Febr. Holl. und Kaiserl. Dukaten 967 Bi Friedrichsd'or 1135 Gld. Louisd'or 1125 Br. Poln. Papiergelo Desterr. Banknoten 915 bez. Staats-Schulds heine 79 ehandlungs⸗Prämienscheine a 60 Rthlr. 98 Br. Posen. proz. 815 Gld. Schles. Pfand— 80 ,, bo. . n, Den u, , bez., do.
3 6. Polnische Pfanzbriefe alte 4proz. l. Gld., do. neue Aproz. 9818 Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 1012 Br., do. a2 509 Fl. 75 Br., do. Bank- Certif. a 200 Fl. 137 Gld. Russisch-polnische Schatz Obligationen à 4 pCt. 713 Gld. Letien. 1 Lit, B. 93 Br. Bres⸗ lau Schweidnitz Freiburg. 85 Br. Niederschles.⸗Märk. 71 Gld., 3 Drier; 8 Glö., do. Ser. III. 47 Br. Ost- Rhein. (Köln- 6 ö. , (Dresd. Görlitz. 76 Br, Neisse⸗ Nordbahn F . au-Oberschles. 387 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗
. Wien, 8. Febr. Met. proz. 843, 85 51-52. 23 proz. 45 - 4655. . 6 213. Nordbahn 100— 3 — 3. Livorno 645 — 65. — 11165.
Lit.
4proz. 667, J. Zproz Anl. 34: 1445 — 1455. 39: 9052. Van * logg. 96— 97. Mailand 67— 68. Pesth 67 — 67. Budw. 74. B. A. 1116
Wechsel. Amsterd. 1563. Augsbura 112 de τ. ; Hamburg 165. London 11.18. . Frankfurt 1123.
Fonds fest und ohne Variationen; Eisenbahnen beliebt; 5
den Devisen sind Augsb. und Frankf? a. M . — a. M. zu lassen dagegen Hamb., Lond. und die übrigen in ie ih d s
geboten. Leipzig, 9. Febr. L. Dr. Part. Oblig. 97 Gld. Lei B. A. 141 i. Leipz. Dr. E. A. 97 Br. gf. Baver. 83 7875 G. Sächf. Schles. 53 Br. Chemnitz Riesl 23 Br. Löbe n! Zittau 16 Br. Magd. - Leipzig 1677 Br. Berl. Anh. A. u. B. 787 Br. Altona⸗Kiel 88⸗ Br. Veß. B. A. 102 Br., 101 Gid. Preuß. B. A. ex div. 903 Br. ö Frankfurt a. M., S8. Febr. Von Fonds waren heute die 3Zproz. Spanier auf den besseren Stand derselben von Madrid
von frem⸗ fehlend; ehr an⸗
und Paris mehr begehrt. Es fanden darin mehrere Einkäufe zu stei⸗ genden Preisen statt, blieben ß wiederum flauer. Oesterr. Fonds ersuhren auf verschiedene Verkäufe einen Rückgang. FJ. W. Nordbahn gefragter. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn - Actien bei schwachem Geschäft preishaltend.
5 proz. Met. 755. Bank - Actien 35 Fl. . 285. 285. Hessen 27. 27. 50 zl. . 71. 70, do. 25 Fl. 253, 2653. Poln. 300 Fl. L. Wilhelms-Nordbahn 387 Br., 38 G. Köln⸗Minden 797 Br., 7875 G.
is, J7. Febr. Bpreß,. fiel auf 46, 735, 5proz. 77 75. Anleihe 78. Bank 1745. Spanische 285. Nord. 400.
Hamburg, 8. Febr. Zz proz. p. C. 793 Br., 797 G. E. R. 101 Br., 1060 G. Dän. 645 Br., 648 G. Ardoins 93 Br., 98 G. Zproz. 207 Br., 20 G. Berl. Hamb. 597 Br. Hamb.⸗ Bergedorf 68 Br. Altona⸗-Kiel 877 Br., 87 G. Mecklenburg 35 Br., 345 Gld.
Fonds fast unverändert. driger.
London, 7. Febr. 35 proz. 93. Ard. 163, 16. Mex. 255, 4.
Engl. Fonds stiegen durch die pariser Berichte abermals 3 '»6. Cons. eröffneten zu 935, 925 und blieben 92 a 925. Z 4 proz. 93, 923. — In fremden Fonds war das Geschäft belebter und die wiel hr g, rd, p, C, 46, a, 3. 164, 4, z.
2 Uhr. Engl. Fonds fest. Cons. 92 a 4. 3Z4proz. 93, 925. Von fremden Fonds waren Ard. zu 163, 4 gefragt und Z3proz. zu 2943, 285. Merx. 253, 4.
Amsterdam, 7. Febr. Holl. Fonds waren heute bei mattem Geschäft etwas sester. Span. gut preishaltend. Russ. 4proz. ge⸗ uchter. Desteri· unverändert. Von den übrigen fremden Fonds ist Nichts besonders zu bemerken. e. Int. 19 *, . Z proz. neue 585. Span. Ard. 114.
e Piecen 114. Coupons 7, *. Russen alte 1015. 4proz.
8234. Sti . 1. s⸗ 9 * 1 1 P ö 6 82, 5. Oesterr. Met. 5 proz. 723, 3. 24proz. 383.
5 1215. 1210. Baden Sard. 277. 27. Darmst. Span. Zproz. 22. 213. ol , m, Berbach 71 G., 714 Br.
— —
Mecklenburger Eisenbahn⸗-Actien nie⸗
und , n. Bras. 793.
3 proz. Cons. p. C.
g, , Int. 4.
Markt ⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 10. Feb Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weiz na Qualit 55 60 R hlr. Rog ei 00 p. Frühjahr 8 Mai Juni 27 Juni Huli Gerste, große, loeo
y kleine 18 — ⸗ Hafer loco nach Qualität 15 — 157 Rthlr.
„p. Frühjahr 48pfd. 14 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 30– 34 Rthlr.
Futterwaare 27— 30 Rthlr. Rüböl loco 135 Rthlr. bez. u. Br.
Febr. 138 a 131 Rthlr.
Febr. März 131 a 13 9 März/April 125 a 124 R April/Mai 125 Rthlr. bez. Mai / Juni a2 123 Rthlr. Juni / Juli 127 a 124 Rthlr. Juli / Aug. 125 a 1271 Rthlr. Sept. / Okt. 125 Rthlr. bez. u.
Leinöl lͤco 1041 Rthlr. Br.
„ Lieferung pr. April/Mai 10 Mohnöl 185 Rthlr., Lief. 18. Palmöl 133 Rth r., Lief. 13. . Südsee⸗-Thran 11 Rthlr. bez. u. G. Spiritus loco ohne Faß 144. Rihlr. verk.
— Febr. 1435 Rihlr. Br.
März 147 a 145 Rthlr. p. Frühjahr 15 Rthtlr. verk.
Mai / Juni 155 Rthlr. Br. Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober -Hofbuchdruckerei. Zweite Beilage
231
3 e i ger. Sonutag d. 11. Februar.
— — — ——————
n halt.
Deutschlan d. s⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. verfassunggebenden Reichs-Versammlung. —
Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause. —
wesers.
Verhandlungen der Gesetz⸗Entwurf über die Befinden des Reichsver—
Bundes
Ausland.
Italien. Turin. Thronrede.
. Wißfssenschaft und Kunst. Königliches ernhaus. (Fidelio) — Zweite Konzert⸗Soirte der „Euterpt.“ SEisenbahn⸗Verkehr.
Markt ⸗Berichte.
— —
0
htamtlicher
n 59
. ; Bernt eh lata d. furt a. M., 8. Febr. (D. Z.) 166ste Sitzung der eb enden Reichs⸗Versammlung. Tagẽsord⸗ ig über die noch rückständigen Paragraphen des Ent— Grundrechte: Art. V. §8§. 21 und 22, Art. VI. §. 30. Art. XII. S§. 43 — 48, in Verbindung mit dem zu Art. 9 derselben vom Abgeordneten Degenkolb, Namens des chastlichen Ausschusses, erstatteten Bericht über eingegan— räge auf Bürgschaft und Schutz der Arbeit. ö ut Sim son eröffnet 97 Uhr Vormittags die Sitzung. ß Herr Dammers aus Nienburg aus der National⸗ sgetreten und sein Stellvertreter, Herr Behnike 'reits eingetroffen ist. Die Verkündigung eines zon 1341 Nthlr. 22 Sgr. von den nicht zahlrei wohnern des zum polnischen Posen gehören— en wird mit allgemeinem Bravo aufgenommen. Entwurfs der Grundrechte verzichtet die Ver⸗ zorgängige Debatte. Er wird darauf in folgen— eschluß erhoben:
sich mit Bitten und Be⸗
an die Volksvertreter und ö.
enden. als von Mehreren heren Vorschlage des Verfassungs⸗Aus⸗ Recht, öffentliche Beamte wegen amtlicher zu versolgrn; einer vorgängigen Erlaubniß der
e bi es dazu nicht. . itwortlichkeit Fer Minister ist brsonderen Bestimmungen
schlägt derselbe Verfassungs-A1Aueschuß
vor: J
orgängige Genehmigung der Behörden ist nicht noth—⸗ [
jetzt folgende
dig, um öffentliche Beamte wegen ihrer amtlichen Handlungen htlich zu verfolgen. Die Verantwortlichkeit der Minister ist besonderen Bestim— gen vorbehalten.“ Debatte darüber wird zugelassen. t Mer
nlaßt g
Als Berichterstatter er— daß sich der Verfassunge⸗-⸗Ausschuß zu der efunden habe, damit dem Paragraphen nicht erde, als solle damit eine actio popularis dem Anderen, außer dem Verletzten, das ze gef den betreffenden Beamten eingeräumt von Breuning erklärt sich für den Paragraphen ig, die ihm der Verfassungs-Ausschuß gegeben, us Kalbe dagegen hält die ursprüngliche weitere erforderlich, wenn die dem Volke ertheilten Freiheiten ierenen bleiben sollen. Herr von Linde aus Mainz hebt jed zwischen Beschwerden des verletzten öffentlichen Rech⸗ solchen Klagen hervor, die aus privatrechtlichen Gränzlinie der Bestimmungen zum der politischen Rechte der Staatsbür⸗ seiner Meinung genauer gezogen werden müssen, als Aue schusses. Herr PGlathner aus Halberstadt den Zusatz-Antrag des Herrn Spatz, nach welchem eines Beamten, daß er auf höheren Befehl ge eine unzulässige erklärt werden soll. Eine solche die Zurechnung gehöre in das Strafrecht, nicht 1drechte. Herr Spatz hält aber seinen Zusatz so⸗— der Beamten selbst für dringend erforderlich. Aus Werkzeugen würden sie dadurch zu einer elbststän— lichkeit erhoben. Sie würden eben in dieser Ver— ch den besten Schutz gegen unwürdige Zumuthungen des Widerspruchs dawider erlangen. Nachdem noch einmal der Berichterstatter, Herr Mittermaier, das Wort für den neueren Vorschlag des Verfassungs-Ausschusses ergriffen hat, kommt s Abstimmung. Diese entscheidet sich unter Ablebnung der verschiedenen Verbesserungsanträge und unter Zurückweisung des Spatzschen Zusatzes für die Annahme des Paragraphen in der oben mitgetheilten modisizirten Gestalt des Verfassungs⸗Ausschusses.
Die Berathung wendet sich hierauf dem S. 30 zu: „Die Besteue⸗ rung (Staats- und Gemeindelasten) soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände und Güter g4ufbört. ö. Als Red ner haben sich mehr als ein Dutzend Mitglieder einzeichnen lassen. Die zu dem Paragraphen gestellten Verbesserungs⸗ und , n. betreffen die mannigfaltigsten Gegenstände . 4. . ö, der fürstlichen Apanagen und Civillisten 68 , , . , auf Unterhalt aus öffentlichen Mitteln. Der von n T . . . für den volkswirthschastlichen Ausschuß erstattete Bericht . gg, ihm übergebenen Anträge auf Bürgschaft und Schutz der Arbeit geht nicht dahin, daß ein die Arbeit verbürgender Paragraph in die Grundrechte aufgenommen werde. Er überweist vielmehr die auf Schatz der Arbeit und der Arbeiter gerichteten Eingaben dem Reichs⸗ . um sie bei Entwerfung des Zolltarifs in Erwägung zu
6.
* 54 * Ischen ingen. Die
2 dividuellen und
dieser zur
try q 9 . die
ministerium,
iehen. . ; . . 2 ti,, Nauwerck von Berlin bemerkt, daß er nicht für das be⸗
rüchtigte Recht auf. Arbeit, sondern nur für das Recht des Armen auf Unterhalt sprechen wolle, auf dessen Anerkenntniß er einen An⸗ ag gehrlt bat, Hin unglücklichste Lage sei die der Arbeitsfähigen, aber unfreiwillig Arbeitslosen, und die Fürsorge des Staats sür sie ine nothwendige Vervollständigung der Gerechtigkeit. Die Unmög-⸗ lichkeit, daß jedem Arbeitbegehrenden Arbeit zugewiesen werde, ist nur da vorhanden, wo der Fate Wille dazu fehlt. Wenn Sie aber
sogar das Recht auf den Unterhalt verweigern, so legitimiren Sie den Hunger zum Verbrechen. Haben Sie die Todesstrafe abgeschafft, so schaffen Sie auch ab: die Lebensstrafe. ;
Herr Moriß Mohl verwirft alle Zusatz- Anträge zu dem Pa— ragraphen. Eine Vermögens- Steuer, die auch das Eigenthum zur Belastung ziehe, welches nichts eintrage, sei wider jeden vernünf— tigen Grundsatz. Auch von der Einkommen-Steuer allein kann kein Staatswesen in der Welt bestehen und sie öffnet dem Betruge und der Unterschlagung Thor und Thür. In England beträgt sie nur den zehnten Theil der Staats⸗-Einnahmen, obschon dort 5 Prozent, also ein ziemlich hoher Ansatz erhoben wird. Eine fort— schreitende Einkommen -Steuer vertreibt die Wohlhabenden aus dem Lande, indem sie die Reichen zu Gunsten der minder Vermögen— den beraubt. Wenn die Minderheit des Verfassungs-Aueschusses ferner die Aufhebung aller Abgaben beantragt, die auf den noth— wendigsten Lebensmitteln ruhen, so frage ich, sind Wein, Zucker, Taback, Kaffee, nothwendige oder entbehrliche Lebensmittel und wo ist das Land in Europa, wo die Einführung dieser Waaren nicht mit einer Abgabe belegt ist? Was das Recht auf Unterhalt anlangt, so dürfen wir uns darüber nicht täuschen, daß eine große Menge von Menschen die Arbeit eher fliehen als suchen würde, und daß wir durch seine Anerkenntniß die Gesellschaft demoralisiren würden. Ein Arbeiter gewährleistet sich die Arbeit ganz sicher selbst durch seinen Fleiß und seine Geschicklichkeit. Wohin aber die Gewährleistung der Arbeit von Seiten des Staates führt, das zeigt uns das Beispiel von Frankreich. Was wir dem deutschen Arbeiter dagegen sichern müssen, ist die nationale Arbeit. Der englische und französische Ar- beiter darf ihm den Lohn nicht für einen Gegenstand hinwegnehmen, der in Deutschland selbst hergestellt werden kann. Darum empfehle ich Ihnen den Mehrheits⸗Antrag des volkswirthschaftlichen Aus— schusses. (Allgemeiner Beifall.) —
Herr Osterrath aus Danzig ist Mitunterzeichner des folgen den Sondergutachtens im volkswirthschaftlichen Ausschusse zu dem Degenkolbschen Bericht: „Die National -Versammlung wolle be— schliegen, die auf Schutz der Arbeit und der Arbeiter gerichteten, im Bericht der Majorität näher bezeichneten Petitionen dem Reichs— Ministerium des Handels zur geeigneten Berücksichtigung in glei cher Weise mitzutheilen, wie dies auch bei den vom entgegen⸗— gesetzten Standpunkte ausgehenden Petitionen zu geschehen haben wird. (Schirmeister. Merck. Sprengel. Franke. Dieskau.)“ Unter dem Worte „Schutz der Arbeit“ entwickelt er, werde in ver— schiedenen Fällen sehr Verschiedenes verstanden. Bald Geweibefrei— heit, bald aber auch das Recht der Arbeit. Unter der Devise Schutz der Arbeit seien aus Frankreich die fremden Arbeiter verjagt worden; wolle man ein so zweideuliges Wort in einen Beschluß der Natio— nal⸗Versammlung aufnehmen, so werde wenigstens eine genaue Er⸗ läuterung desselben nöthig sein.
Herr Buß aus Freiburg: Zuerst muß man das Individuum sich selbst versorgen lassen, dann tritt die Gemeinde und in letzter Instanz der Staat in diese Fürsorge ein. Nachdem nun auch die Kirche jetzt durch Ihre Beschlüsse frei geworden, so glaube ich, sie wird sich mit Eifer der arbeitenden Klassen annehmen und sich dadurch ihrer Freiheit würdig zeigen. Hauptsächlich fehlt uns ein zweckmäßiger Volksunterricht, ein solcher, der den sittlichen Willen stärkt und die Arbeitsfähigkeit ausbildet. Aber es muß auch in ma⸗ terieller Hinsicht für die Bedürftigen gesorgt werden. Tie Ausglei—⸗ chung der Forderungen des Freihandels und des Schutzzoll⸗Systems ist keine Frage der Grundsätze, sondern der Thatsachen. Es muß bei jedem Ansatze des Tarifs die technische Fertigkeit geprüft werden, die in Deutschland für den Artikel vorhanden ist. Nicht blos von der Freiheit lebt das Volk, sondern auch vom Brode. Als ein namenloses Unglück beklage ich das in Baden übliche Bersteigern der öffentlichen Ar⸗ beiten. (Sehr gut, von der Linken. Was Herr Buß schließlich vorschlägt, ist eine Untersuchung der Verhältnisse des gesammten deutschen Ars beiterstandes, und daß der volkswirthschaftliche Ausschuß zu der Vorlage umfassender Plane beauftragt werde, .
Herr Elsenstuck aus Chemnitz: Der Theil der Arbeiter, um
welchen es sich bei der Aibeiterfrage handelt, ist derjenige Theil des Volks, den wir aus der berechtigten Staatsgesellschaft ausgeschlossen hatten, es ist derjenige Theil, dessen Kraft nur nutzbar wird in Ver— bindung mit dem Kupital. Das Necht der Arbeit ist ein Naturrecht, welches gar nicht erst ausgesprochen zu werden braucht. Ich bin aber auch für die Gewährleistung der Arbeit, allein man kann nur gewähr leisten, was man selbst besitzt. Deshalb muß der Stant den Arbeits -⸗Verrath nicht blos zusammenhalten sondern ihn aue Jedermann zugänglich machen. Mit der geistigen Ausbildung wächst der Werth der Aibeitsfähigkeit. Zer Staat hat also vor Allem für drn Volks ⸗Unterricht besonders in fachlicher Hinsicht zu sorgen. Aber geben Sie den Arbeitern auch alle politischen Rechte, erheben Sie sie aus dem Zustande der Paria's, in dem sie sich jetzt befinden, sprechen Sie sie politisch mündig, damit die feindselige Stellung verschwinde, mit der sie jetzt den Staat bedrohen. Fas die beantragte Aufhebung der Steuer von den ersten Lebensbedürfnissen anlangt, so glaubt Herr Eisenstuck, deren Herab— setzung wenigstens durch das Beispiel Eng lands rechtfertigen zu können, wo die Staats-Einnahmen anstatt eines Verlustes vielmehr eine Erhöhung erfuhren bei ermäßigten Kafftezöllen. „Ausgesto—⸗ ßen waren die Arbeiter bis jetzt aus dem Staat, kommt Herr Eisenstuck auf den Eingang seiner Rede zurück. „Sie müssen auf⸗ genommen werden, und sie bedürfen des Schutzes“, welchen Aus⸗ druck der Redner nicht so unbestimmt findet, als Herr Osterrath. Dafür, daß unter dem Schutze der Arbeit auch der Lohn dersel⸗ ben wachse, führt er Beispiele aus der Geschichte der letzten Jahr zehnte an. Daß der Arbeitsvorrath Allen zugänglich zu machen, dazu stünden dem Staate unter den geistigen Mitteln zu Gebote vor Allem das den Arbeitern einzuräumende Recht des Selfgovernement, damit sie sich dem Kapitale gegenüber fühlen und selbsiständig auftreten lernen. In materieller Hinsicht solle der Staat das Mittel ergreifen, daß er das Kapital zu Gunsten der Arbeit bestenere; das heißt, es müssen Anstalten getroffen werden, daß jeder Arbeitgeber nach dem Maßstabe der Arbeiter, die er beschäftigt, eine Steuer an den Staat bezahle, deren Ertrag dazu dient, hülfsbedürftig werdende Arbeiter zu versorgen. Herr Eisenstuck will daher in die Grundrechte dem Antrage Esterle's gemäß die Bestimmung aufgenommen sehen, daß ein angemessener und gerechter Schutz der Arbeit auf dem Wege der Gesetzgebung hergestellt werde. (Beifall.)
Der Antrag des Herrn Wedekind aus Bruchhausen wird durchaus unverständlich durch das in der Versammlung herrschende Geräusch. Nachdem er geendet, vertagt das Haus die Fortsetzung der heutigen Berathung auf die morgende Sitzung.
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„Für die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause sollen folgende Bestimmungen gelten: Art. J. §. 1. Wähler ist jeder selbstständige un⸗ bescholtene Deuische, welcher das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat. Mino⸗ ritätserachten. Dieser Paragraph möge lauten: „Wähler ist jeder Deutsche, welcher das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat.!“ (Wigard. H. Simon. G. C. Schüler. Reh. Mittermaler.) S§. 2. Als nicht selbstständig, also von der Berechtigung zum Wählen ausgeschlossen, sollen angesehen werden: 1) Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen, oder über deren Vermögen Konkurs- oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar letztere während der Bauer dieses Konkurs oder Fallitverfah⸗ rens; 2) Personen, welche eine Armenunterstützung aus öffentlichen Mit= teln beziehen oder im letzten der Wahl vorgergegangenen Jahre bezo- gen haben; 3) Dienstboten; 4 Handwerksgehülsen und Fabrikarbeiter; 5) Tagelöhner. — Minoritätserachten J. Die Unterzeichneten schlagen folgende Fassung dieses Paragraphen vor: „Von der Berech- tigung zum Wählen sind ausgeschlossen: 1) wie im Entwurf, 2) Personen, welche eine ständige Armenunjeistüßung aus öffentlichen Mitteln beziehen oder eine solche noch in den letzien der Wahl vorhergegangenen drei Mo⸗ naten bezogen haben.“ (Wigard. H. Simon. Gülich. Reh. ) — Minoxri- tätserachten II. Die Unterzeichneten schlagen vor: „Dienstboten“ Nr. möge wegfallen. (Gülich. Reh. H. Simon. G. C. Schüler. Zell.) „Handwerksgehülfen“ Nr. 4 möge wegfallen (Gülich. Mittermaier. Reh. Y. Simon. G. C. Schüler. Zell. Tellkampf event.) „Fabrikarbeiter“ Nr. möge wegfallen. (Gülich. Mittermaier. Zell. H. Simon. G. C. Schüler. Tellkampf event. „Tagelöhner“ Nr. 5 möge wegfallen. (Gü— lich. Reh. H. Simon. Zell. G. C. Schüler. Tellkampf eventuell. — Minoritätserachten ül. Die Unterzeichneten schlagen vor, daß unter Nr. 4 dieses Paragraphen gesagt werde: „Handweiksgehülfen und Fabrikarbeiter, mit Ausnahme derjenigen, Gemeindeburger
welche sind oder Grundbesitz oder eigenen Haushalt haben.“ (Ahrens. Schrei— Wenn
ner. Tellkampf Eventueller Minoritätsantrag Rr. IV. Nr. 3, 4 und 5 angenommen werden, so ist beizufügen: „die in Nr. 3, 4 und 5 bezeichneten Personen sind stimmberechtigt, wenn sie in einer Gemeinde Bürger sind oder Grundbesitz haben.“ (Mittermaier. Schreiner. Ahrens. Gülich. Tellkampf. F. Wigard eventuell. Zell. Reh. H. Simon.) S. 3. Als bescholten, also von der Berechtigung zum Wählen ausge— schlossen, sollen angesehen werden: 1) Personen, welche wegen Tieb— stahls, Betrugs oder Unterschlagung, oder welche wegen eines anderen Verbrechens zu einer Zuchthaus, Arbeitshaus-, Festungs - Arbeitsstrafe oder zum Verlust der staatsburgerlichen Rechte durch rechtskräftiges Erkenntniß verurtheilt und in ihre Rechte nicht wieder eingesetzt wor— den sind; 2) Personen, welche des Rechts zum Wählen rechiskräftig für verlustig erklärt worden sind. — Minoritätsantrag 1. „Fer⸗ ner sind ausgeschlossen alle rechtskräftig zu einer Strafe Verurtheil⸗ ten, welche nach den Gesetzen des Landes, in dem das Urtheil erging, den Verlust staatsbürgerlicher Rechte nach sich zieht, so wie alle wegen Dieb— stahls, Betrugs oder Unterschlagung zu einer anderen Strafe Verurtheilten, welche nach dem Gesetze des Landes nicht blos eine polizeiliche Strafe ist.“ (Mittermaier. Schreiner. Römer. Gülich. Ahrens. Reh. Zell. Schüler. H. Simon. Fr. Wigard) — Minoritäts-Antrag II. Wird der Mino— ritäts-Antrag 1. angenommen, so wünschen die Unterzeichneten folgenden Zusatz: „Strafen wegen politischer Verbrechen ziehen den Verlust des Wahl— rechts niemals nach sich.“ (Tellkampf. H. Simon. Schüler. Fr. Wigard. Ahrens, Reh.) — Minoritäts-Antrag III. Weiterer Zusatz zum Mi noritats. Antrag J.: „Die im vorigen Satze bezeichneten Personen können dann Wähler sein, wenn seit der Verbüßung der erkannten oder durch Begnadigung herabgesetzten oder ganz erlassenen Strafe ein fünfjähriger Zeitraum verflossen ist oder früher die Wiederbefähigung ausgesproche worden ist.“ (Mittermaier. Römer. Schreiner. Schüler. 5. Simon. Reh. Wigard.) §. 4. Mit dem Verlust des Rechts zu wählen für eine Zeit von vier bis zwölf Jahren, außer den durch die Strafgesetze bestimm— ten oder zu bestimmenden Strafen, ist zu belegen: wer bei den Wahlen Stimmen erkauft oder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben ot als Beamter seine Stellung zur Einwirkung anf die Wahlen mißbrauch
Artikel II. §. 5. Wählbar zum Abgeordneten Volkshauses jeder selbstständige unbeschoitene (§§. 2, 3) Deutsche, welcher das fünf— Und zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat. —Minoritäts-Erachten!. Die Unterzeichneten beantragen, statt der Worte „das fünfundzwanzigste Lebensjahr“ zu setzen: „das dreißigste Lebensjahr.“ (G. Beseler. H. Dahl⸗ mann. Waitz. Soiron. Briegleb. Jürgens.) — Minoritäts-Erachten!l. Die Unterzeichneten wünschen diesen Paragraphen in folgender Fassung: „Wählbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder Deutsche, welcher das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat und nicht durch die Be— stimmungen der §§. 2 und 3 ausgeschlossen ist.“ (Wigard. G. C. Schüler. H. Simon. Mittermaier.) S. 6. Staatsdiener bedürfen zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl keiner Genehmigung ihrer Vorgesetzten.
Artikel III. §S. 7. In jedem Einzelstaate sind Wahlkreise von je 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerung zu bilden. Minoritäts-Exrachten. Der 8.7 möge so lauten: „Das deutsche Reich ist in Wahlkreise von 100,909 Seelen der Bevölkerung einzutheilen. Dieselben werden zum Zwecke des Stimm -Abgebens in klei⸗ nere Bezirke eingetheilt, in welchen für den ganzen Wahlkreis Ein Abgeord⸗ neter zum Volkshause zu wählen ist.“ Dagegen mögen die §§. 8, 9, 10, so wie die Reichswahlmatrikel weggelassen werden. (G. C. Schüler. H. Si— mon. Fr. Wigard. Ahrens. Reh. Schreiner. Römer.) S. 8. Ergiebt sich in einem Einzelstaate bei der Bildung der Wahlkreise ein Ucberschuß von wenigstens 50,000 Seelen, so ist hierfür ein besonderer Wahlkreis zu bil- den. Ein Ueberschuß von weniger als 50,900 Seelen ist unter die an— deren Wahlkreise des Einzelstaates verhältnißmäßig zu vertheilen. 5. 9. Kleinere Staaten mit einer Bevölkerung von wenigstens 50 090 bilden einen Wahlkreies. Diejenigen Staaten, welche keine Bevölkerung von 50,000 Seelen haben, werden mit anderen Staaten nach Maßgabe der Reichswahlmalrikel (Anlage A) zur Bildung von Wahlkreisen zufammen— leggt. Minoritätserachten. Zwischen dem ersten und zweiten Satz ist einzuschalten: „Diesen soll die Stadt Lübeck gleichgestellt werden.“ (Waitz. G. Beseler. Dahlmann. Soiron. Droysen. Riesser) §. 10. Diese Wahlkreise werden zum Zweck des Stimmenabgebens in fleinere Bezirke eingetheilt.
Artikel IV. §. 11. Wer das Wahlrecht in einem Wahlbezirke aus⸗ üben will, muß in demselben zur Zeit der Wahl seinen festen Wohnsitz haben. Jeder darf nur an Einem Orte wählen. Die Garnison der Soldaten soll nur dann als fester Wohnsitz gelten, wenn sie seit sechs Monaten nicht gewechselt worden ist. Minoritätserachten: Dieser Paragrapoh möge folgendermaßen lauten: „Jeder wahlberech— tigte Deutsche darf nur an Einem Orte wählen, und zwar da, wo er zur Zeit der Wahl entweder seinen Wohnsitz hat oder sich' seit einem halben Jahre aufhält.“ (Wigard. G. C. Schüler. H. Simon. Reh. Zell. Schreiner. Römer. Tillkampf.) §. 12. In jedem Bezirke sind zum Zweck der Wahlen Listen anzulegen, in welche die zum Wählen
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„Berechtigten nach Zu⸗ und Vornamen, Alter, Gewerbe und Wohnort eia—
getragen werden. Diese Listen sind spätestens vier Wochen vor dem zur ordentlichen Wahl bestimmten Tage zu Jedermanns Einsicht auszulegen und dies öffentlich bekannt zu machen. Einsprachen gegen die Listen sind binnen acht Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung bei der Behörde, welche die Bekanntmachung erlassen hat, anzubringen und innerhalb der nächsten vierzehn Tage zu erledigen, worauf die Listen geschlossen werden. Nur diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Listen aufgenommen sind. ; ;
Art. V. 8. 13. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Bei derselben sind Gemeindemitglieder zuzuziehen, welche kein Staats- oder Gemeindeamt be— kleiden. Das Wahlrecht muß in Person ausgeübt, die Stimme mündlich zu Protokoll abgegeben werden. — Minoritätserachten. Der zweite
Frankfurt a. M., 8. Febr. (O. P. A. 3.) Der Entwurf des Reichegesetzes „über die Wahlen der Abgeordneten zum Volke⸗ hause“, wie er der Berathung der Reichsversammlung demnächst vor⸗ gelegt werden wird, lautet, wie folgt:
Saß dieses Paragraphen möge so lauten: „Das Wahlrecht wird in 2 durch Stimmzettel ohne Unterschrist ausgeübt.“ (Ahrens. H. Simon. Reh. Fr. Wigard. Schreiner. Tellkampf. Mitter maier.) §. 14. Die Wahl ist direkt. Sie erfolgt durch absol-te Stimmenmehrheit aller in einem Wahlkreis abgegebenen Stimmen. Stellt
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