1849 / 41 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

alterthümlichen Formel: Allerdurchlauchtigster, res n n,, . welche die Reich sräthe noch benutzten, die einfache Anrede; , f Deren cg, n, Zu den Ss. 3 bis s jeg hre wife, tionen vor. Eine sehr umfassende, von Dr. Müller, wird von diesem in einer längeren Rede motivirt. die sich in der Hauptsache mit dem Majoritätsentwurf ein verstanden erklärt. Er spricht der Einigung kräftig das Wort, während er die Gleichförmigteit mit Beispielen aus der alten und neuen eschichte als verderbenbringend bezeichnet. Desterreich und das übrige Deutschland seien mit ein- ander verwachsen, wie das siamesische Zwillingspaar. „Wer zuerst den Gedanken, sie zu trennen, aussprach kann nicht ruhig sterben (Bewegung), wer ihn ausführt, ist ein Vaterlandsverräther oder ein Wahnwitziger.“ Der Redner führt die materiellen Interessen und dürfnisse zwischen Oesterreich und Deutschland aus, welche so be⸗ fend scjen, daß eine Trennung entweder offenen Widerstand fin— „der alsbald töatsächlich durch Anschluß Süddeutschlands an rreich wieder aufgehoben würde. Er versichert, daß in ganz selsst in seiner Heimat (Aschaffenburg), die doch sehr spät

Krone Bayern gekommen, der entschiedenste Widerwille gegen zische Sberherrlichkeit und gegen den Ausschluß Oesterreichs herische. Donauländer können das Kalifornien Veutschlands werden.

den Wunsch nach einem Kaiser betreffe, so solle man beden⸗

in schwacher der Spott der Fürsten, ein starker die Gei⸗

Uker wäre. Die Grundrechte übrigens seien von der

ßen Masjorität des Volkes gehalten. Dr. Müller schließt mit

er Erkläruag, daß er seine eben eingebrachte Modification mit Ein⸗ willigung der Kammer zurückziehe. van Scheuer bringt die Fas⸗ sung' des Minoritäts- Entwurfs als Modifieatien ein. Er mot wirt sie mit den gestern gehörten Gründen und giebt zu bedenken, daß,

wenn die Regierung nach dem Verlangen des Majoritäts- Entwurfes

rie Reichsgesetze einfach im Gesetzblatt publizirte, gewiß viele Ge⸗

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richte sie nicht in ihrem ganzen Umfange vollziehen würden. Dagegen gebe es dann schwer ein Mittel. Die Reichsgesetze sollen hier formell eingebracht werden, gegea eine Berathung derselben protestire auch er. Thinnes stellt eine Modification zu S. 4, mit der das Vertrauen zur beutschen National-Versammlung ausgesprochen wird, daß sie nichts

schlätßen werde, was einem Theile Deutschlands eischweren oder unmöglich machen würde, im Bunde zu bleiben. In Frankfurt soll ian von der Stimmung Nachricht bekommen, welche er überall in Bayern bemerkt: gegen ein preußisches Erbkaiserthum, gegen den Ausschluß Oesterreichs. Ginge dieser Ausschluß durch, so hätten wir außer Rußland und Frankteich einen neuen Feind, der uns einen un⸗ geheuren Aufwand für stehende Heere zum Schutze unserer Gränzen auferlegen würde. Wir müßten für Flotte und Schifffahrt bei⸗ steuern, während die Wasserstraße, die wir vor Allem brauchen, verschlossen bllebe. Die Existenz der kleineren Staaten sei bedroht durch die Vergrößerungslust, durch die feindliche Haudelaspolitit des Staates, dem wir heimfielen. Anders, wenn Oesterreich an der Spitze stünde; zwei große Staaten würden sich da das Gleich gewicht halten. Minister Graf Bray: Da die Begriffe von Ver— ständigung und Vereinbarung noch nicht genügend erläutert seien, so wolle er im Namen des Gesammt⸗Ministeriums denn wie ein Mann stünden die Minister vor der Kammer Einiges bemerken. Den Verfassungseid müßte Lie Regierung heilig halten, für das Ziel aller guten Deutschen schlage ihr Herz darum nicht minder warm. Aus einem Cirkularschreiben des Herrn von Gagern, worin zum Theil aus Veranlassung der bekannten preußischen Note zu Verständigung aufgefordert wird, folgert Graf Bray, daß die Ver⸗— ständigung dem Willen der National- Versammlung selbst entspreche. Auch Qesterreich habe diesen Weg eingeschlagen und seine Aeußerung über Pie bei der ersten Lesung gefaßten Beschlüsse über die Verfassung zugesagt. „In dieser Verständigung sieht das Ministerium den einzigen Weg zur freien Vereinbarung, und dazu bietet es freudig die Hand.“ Lr. Roßbach entwickelt eine Modification zu 8. 4: „Der Weg der Berständigung werde auch die Gelegenheit geben, die Ein: elstaaten vor den möglichen nachtheiligen Folgen der Heimats⸗ und Gewerbs⸗ zesetze zu wahren.“ Der Antragsteller spricht mit Wärme und aus— ührlich von den Nachtheilen, die den realberechtigten Bürgern und en Gemeinden drohen. Auch in der Schweiz und überall habe man diese Verhältnisse einer Berücksichtigung gewürdigt. Tirektor Staut— er stellt eine Modification, zu deren Begründung er auf die Ge⸗ chle der frankfurter National⸗Versammlung eingeht; er folgert aus Parlamentsgesetzen c., daß von einer konstituirenden Eigenschast berathen und

1111 derselben keine Rede sein könne; sie könne nur entwerfen, aber nicht diktiren. Seine Meinung beruhe auf bistorischen Borgängen, auf dem Boden unserer 30 jährigen verfassungs mäßigen Freiheit (I). Die Grundrechte seien der usurpirten Macht, dem ver— führcrischen Worte Souverainetät entsprungen. Unsere Abgeordneten verletzten ihren Eid, wenn sie von einer anderen Annahme ausgingen, and es könne nichts Gutes daraus folgen. (Im Saale und auf den Hallerieen zeigen sich mehrfache katarrhalische Affectionen. Tie noch länger fortgesetzte Rede führt zur Folgerung: entweder müsse man die konslituirende Eigenschaft völlig, auch mit Ausschluß der Verstän⸗ digung für die österreichische Frage, gelten lassen oder sich des Redners Ansicht anschließen. Rektor Freudensprung vertheicit eine Modification, welche die frankfurter Beschlüsse fektisch an— erkennt, aber der National-Versammlung die legislative Ge— walt abspricht. Er fängt damit an, zu versichern, daß er liberal sei, obwohl er auf der Rechten sitze, und bittet, sich nicht zu wundern. Er beginnt hierauf einen Vortrag, indem er den Kan zelredner mit dem Schulmeister auf das effektreichste vereinigt. Die Nammer und das Publikum lachen viel, der Redner mit. Sene Rede verräth übrigens tüchtige historische Kenntniß, ohne daß sie etwas Neues böte. Mit einer seltsamen Konsequenz kommt er dazu, daß nicht die Karamern, sondern die Monarchen als Paciscenten mit der frankfurter BVersammlung, als den Vertretern des Volks, abschließen sellten. . er Präsident erinnert, bei künftigen Modificationen sich . , zu wollen. Forndran will -die

. echselordnung aus der Adresse strei⸗

en, da fie wit Verfgssung und Grundrechten nicht zusamm uhänge

Endlich beginnt die, eigentliche Debatte über die 34 225 of:

Schüler rechtfertigt den Standpunkt des Mnrorů n 26 e. . . man dürfe nicht, wie geschehen, eine ei n, , n . . ef. 26 , Handlung der Bundes- versamminnt ) Au 1 n. r Erlaß ö ; Mx. . 69 . ä delt, ws se ric d, e z düäch ne gesehen, habe sie nach ihrer alten Taktik , . später, am 10. März, da sie selbst sich alles , . wußt, Vertrauensmänner beigezogen, gegen die sie sicher dun . trauen gehegt habe. Als es schon nahe daran gewesen, daß ic 6 Volk eine Versammlung in Frankfurt selbst schaffen woll 4. 3 durch ein Manifest vom 30. März diese Bewegung selbst in dle dal? zu nehmen gesucht. Da sei das Vorparlament aufgetreten, nichl um zu revidiren oder zu vereinbaren, sondern um eine Versammlung zum Fkonstituiren zu berufen. Dies veranlaßte den Bundesbeschluß vom April, der Len vom 30. März dahin abändert, daß allerdings sehr deutlich von einer konstituirenden deutschen National⸗Versammlung darin gesprochen wird ein Zugeständniß, das man nun freilich leuguct. Der Bundestag verschwand auch, sobald die neu entstan= en, Auutörstät geschaffen war. Da der obige Heschluß von den be= vollmächtigten Bundestage Gesandten ausging, so haben dje Einzel⸗

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regierungen auch die konstitnirenke Cigenschaft anerkannt. Die bayerische Negierung hat dies qusnrücklich gethan; denn im Parla— ments-Wahlgesetz wurde mit Einstimmigkeit statt „Volksvertretung beim deutschen Bunde“ gesetzt: „zur allgemeinen deutschen Velksver= tretung“. Daher auch der Protest der Mehrzahl bayerischer Abgeord= neter gegen die bekannte Interpretation des Herrn v. Beigler. Die bayeri sche Regierung krat diesein Protest nirgends mit einer erwahrung ent gegen. Die Regierung erlannte durch die Huldigung am 6. August, durch ihr Anerbieten militairischer Hülse bei der schleswig-— holsteini= schen Waffenstillstanbe⸗ Angelegenheit dae, Prinzip an. Dasselbe muß daraus gefolgert werden, daß die Matrikular-Beiträge für die Flotte geleistet wurden, und insbesondere aus dem großen Militairbudget, wodurch dem frankfurter Beschlusse über die Erhöhung des Militair— Präsentstandes genügt werden wollte. Nech mehr folgt die formelle Anerkennung aus dem bayerischen Regierungsblatt, welches die Reichsgesrtze mittheilt. Darunter auch jenes, vermöge dessen, vom 2hsten Tage der Publication in Franksurt an, die Reichsgesetze allent⸗ halben in Deutschland rechtsverbindliche Kraft haben. Die bayerische Regierung hat hierzu einen Beirath oder eine Zustimmung des Landtags nicht erholt, ist sohin, indem sie jetzt die Vereinbarungstheorie in der gehörten Weise aufstellt, mit sich selbst im ärgsten Wider spruche. Seitdem aber gestern der Just zminister feierlich erklärt hat, daß das System nicht geändert worden sei, müssen wir glauben, es seien hier nur persönliche Widersprüche; dies aber hat der Minister des Innern neu⸗ lich ausdrücklich widersprochen. Hier liegt eine undurchdringliche Schwierigkeit, klar zu sehen. (Bewegung.) Aber auch die entgegen⸗ gehaltene bayerische Verfassung steht nicht im Wege, sie giebt Maß für bayerische Gesetze, für bayerische Zustände, Deutsche Verfassung und Gesetzgebung stehen außer und über ihr. Die Mitthätigkeit der deutschen Einzelstände ist nicht nöthig, ebenso wenig wie der Königlich bayerischen Regierung; das Reichsgesetzblatt reicht hin; die 10 „000 Exemplare der Grundrechte haben eine genügende Promulga⸗ tion in verbindender Form nach sich gezogen. Das Reichsmi— nisterium hat auf eine Interpellation von vierzehn hanno— veranischen Abgrordnetea erklärt, daß die Grundrechte nach dem Ver⸗ kündigungegescßzze in Hannover also auch in Bayern Gültig⸗ keit haben, und bei Beschwerden über Nichtvollzug die nöthigen Ein⸗ schreitungen gemacht werden sollen. Der Redner, dessen ausgezeich— netem Vortrag die gespannteste Aufmerksamkeit folgt, entwickelt nun in geistreicher Weise, wie jedes Eingehen auf eine Mitwirkung der Kammern, wenn ste auch noch so sehr auf ein Minimum reduzirt würde, nicht nur das Prinzip, sondern auch die thatsächlichen Folgen gefährde. Man dere an die andere Kammer, an das mehr als ab— solute Veto der Regierung, denn diese braucht nur keine Aeußtrung zu geben, um Alles umzustoßen. Wie kann man einen Beirath und eine Zustimmung anregen, ohne sich die Möglichkeit des Abrathens und Verneinens vor das Auge zu führen. Die schlimmen Folgen von Gewerbefreiheit und Freizügigkeit sind im Gesetz seibst nach Maßgabe der lokalen Bedürfnisse abzuwenden gesucht. Die bindende Kraft der Reichsgesetze kann gegen das Bedenken der Herren vom rechten Centrum dadurch zu allem Ueberfluß gesicheit wer— den, daß die obersten Stellen den untergebenen dazu Anweisung ge⸗ ben. Der Rerner schließt, indem er nöch einige unstichbaltige Ein= würse witzig und kräftig abfertigt, unter außerordentlichem Bei- fall, der ihm selbst von seinen Gegnern nicht versagt werden kann,. Graf Bray glaubt, erklären zu sollea, daß, als die Regierung bei Gelegenheit der ersten Abstimmung über den malmöer Waffenstillstand der Centralgewalt sede, auch bewaffnete Hülfe anbot, man hiermit nur der Verständigung, nicht dem Zwist zwischen Nord und Süt, oder gar dem Bürgerkrieg, einen Vorschub gewähren wollte. Die Reichsgesetze habe man „zur örtlichen Veröffentlichung“ im Regie⸗ rungsblatt bekannt gegeben, nicht promuigirt. Schüler folgert hier⸗ aus, daß also die Regierung selbst anerkannt habe: Die Reichsgesetze haben gesetzliche Kraft in Deutschland durch ihre Bekanntgebung in Frankfurt. Der Schluß der Debatte wird vielfach verlangt. von Abel spricht gegen den Schluß: Man habe die geistreiche Rede eines Mitglieds der anderen Seite gehört, es gezieme der Würde der Kammer und der Freiheit der Meinung, auch Andere zuzulassen; es handele sich um das Wohl Bayerns. Der Präsident will über den Schluß abstimmen lassen; Kolb und Willich erklä⸗ ren, die Linke habe sicher nints gegen die Fortsetzung der Debatte; allseitige Beistimmung, die wir um so erfreulicher finden, als die Taktik des Ministers von Abel dem Abgeordneten Abel keinen An⸗ spruch auf dirse billige Rückicht verschaffen konnte. Zwei Redner der Linken verzichten auf das Wert zu Gunsten des Herin von Abel. Er spricht natürlich im Sinn der Rechten. Eme „fremde Oberhoheit“ über die bayrrische Verfassung giebt es nicht; dasselbe Prinzip galt von jeher und war der Grund, warum die karlsbader Beschlüsse in Bayern nie zur Geltung kamen. Das Parlaments; Wablgesetz, seine amtlichen Motwe und das Referat Professor Edel's haben sür Bayern das Vereinbarungeprinzip festgehalten. Der Redner führt dies weit aus. Die Unthätigkeit der Regierungen habe viel an den Uebergriffen der deutschen National-Versammlung verschuldet. Dem béyerischen Volk dürse seine Selostständigkeit nicht ohne Bei⸗ stimmung genommen werden. Unsere Theorie, fährt er fort, liegt im Interesse der Freiheit und Einheit selbst, das Recht wird diese Freiheit und Einheit besser sichern, als „ein kühner Griff“, eine Willkürherrschaft. Wir wollen keine Willkürherrschaft! (Ausbruch des Unwillens und des Spottes im Saal und auf den Gallerien. Der Präsident veiweist es; mag aber das unleugbare Unrecht des Publikums mit der Stirn des Redners entschuldigen, der sich gegen „Willtürherrschaft“ auszusprechen wagt.) Er ereifeit sich gegen die Nachtheile des Centralstaates mit Gründen, welche jene Leser, die sich darum speziell interessiren, ausführlicher und origineller in Stüve's bekannter Schrift finden. Die Hauptsache sei, den Gemeinden das vorenthaltene Recht der freien Selbstbestimmung zu wah⸗ ren. Die vorigen Demonstrationen wiederholen sich; der Redner frägt den Präsidenten, ob er oder die Gallerie das Wort haben. Der Präsldent mahnt mit strengeren Worten. Der Rednir fährt fort und sucht zu beweisen, wie die Einnahmen der bayerischen Staatekasse geschmälert würden, wie ein doppeltes und darum unaus⸗ führbares Steueisystem eingeführt, Bayein für die Centralgewalt ein jährlicher Beitrag von etwa 10 Millionen treffen würde. Was bliebe den bayerischen Ständen noch zu berathen, wenn die deutsche Verfassung so wie beantragt turchginge? Welchen Einfluß werden die so tief eingreifenden Grundrechte auf die auch von dieser Seite so sehr ge⸗ wünschte deutsche Einheit ausüben? Wie können nach der Theorie der Gegner die materiellen Bedenken gegen die Grundrechte beseitigt werden? Die Grundrechte bieten Freiheiten, aber Freiheiten aufzwin⸗ gen, heißt knechten. Herr von Abel versichert die Freiheits⸗ liebe seiner Partei und schildert mit schwärzesten Farben das. Drohen der Gewerbe- Freiheit und Verarmung, des Bürger= kriegs oder der Revolution. Kolb von Speyer: Von derselben K vir zehn Jahre Interpretationen hörten, die der Aue e unn e. de,. Hohn sprachen, hören wir heute eine gleiche von becher r rechte. Der Redner versichert gegenüber der werbe ordmiug in ö 39 3 he. . e,.

r, g. ö. ankfurt vom vo kswirthschafttichen Ausschuß an⸗ gem worden, daß gerade die fragliche Ordnung schon als Entwurf verworfen worden sei. Kolb verließ mehrere Prelefe von

frankfurter Abgeordneten der Rechten, in denen von einer „nieder⸗ trächtigen Intrigue“ die Rede ist, mit der durch solche Ausstreuungen die „Reactlonaire, Verdummungs- und Sonderungsapostel“ im Finstern ihre Pläne fördern wollen. Von so großen Kosten für die Centralgewalt, wie Herr von Abel gesagt, sei keine Rede; wenn aber, werden nicht andere Kosten dafür erspart, geistige Gilter dafür gewonnen? Man wagt es, hier Grundsätze aufzustellen, welche selbst die preußisch, Note vorzubringen sich scheut? Der Redner schließt mit einem glänzenden und kräft gen Aufruf an die Versammlung, indem er von ihrem Pa⸗ triotismus und ihrem Rechtsgefühl erwartet, doß sie vor Deutschland und Europa ein wirlsames Beispiel gebe, wie sie ihre Pflicht zu thun verstehe; er ecitirt den bekannten Satz Nelson's. Wie dermann verliest Briefe von May und Abgeordneten Hermann, aus denen er mit ängstlicher realberechtigter Scheu die Warnung zieht, man dürfe nach dem 30jährigen Druck, der den Gewerbestand in Bayern ruinirt habe, diesen nicht wieder preisgeben. Nach diesen Briefen folgt je— doch nur das, was Kolb behauptet hat, und dieser wie Dr. Mül-⸗ ler sprechen die Ansicht aus, daß die Schwierigkeit der Frage in der gegenwärtigen frankfurter Versammlung gar keinen Beschlüß werde zu Stande kommen lassen. Dasselbe versichert Pr. Müller bezüglich des Heimatgesetzes. Es wird vielseitig Schluß und, Vertagung ver— langt und von der Majorität gewährt; morgen früh wird die De

batte fortg sitzt.

München, 7. Febr. (Allg. 3., N. K. und N. Münch. 3.) Die heutige Sitzung der Abgeordneten war eben so reich an aufre—⸗ genden Episoden, wie die gestrige an charakteristischen Reden. Sämmt liche Minister saßen auf ihrer Bank, der Zudrang zu den Gallerieen war übermäßig groß, und als der Abg. Schüler an seinen Krücken hereingehinkt am, begrüßte ikn lauter und stürmischer Bravoruf. Der Viccprästdent Graf Hegnenberg präsizirte, da Frhr. feld persönlich an der Debatte theilnehmen wollte. Instiz Heintz began mit einer langen Rede, weich— hauptsäclich gegen de gestrigen Vortrag Schüler's gerichtet war, dem er übrigens selbs— schmelhafteste Lob spendete.

Er ergreife jetzt das Wort, sag e der Minister, um nich Privilegium Gebrauch zu machen, welches den Maistern erst dann zu sprechen, wenn Niemand mehr darauf antworten könne. Seine Rede richte sich vorzüglich gegen jene des Herrn Schüler, welcher am besten, am gediegensten den Majoritäts Entwurf vertreten habe. Auch er habe mit Freude Herrn Schüler gehört, um so mehr, als derselbe dargethan, wie das Ministerium in Bayern r die Centralgewalt sich angeschlossen habe. Es habe ihn mit bes rer Befiiedigung erfüllt, dieses Anerkenntniß g diesem Munde hören. Es habe ihn gefreut, zu sehen, wie Heir S bei gründung seines Votums sich auf den Boden der Gesetze gestellt habe: dieser Boden sei auch der der Regierung. In der That sei auch voll kommen wahr, was Herr Schüler gesagt. Zu ellen Zeiten habe sich die bayerische Regierung eng an die d eutsche Centralgewalt ange schlossen, zuenst habe sie dieselbe anerkannt; als ein kritischer Moment eintrat, stellt' sie dem Reichsverweser sich treu zur Seite; nie mit einem Worte sei sie gegen die deutsche Sache gewesen, nie habe sie eine entgegengesetzte Erklärung abgegeben. Herr Schüler habe wohl die nicht erfolgte Leistung ihres Beitrages zur deutschen Flette erwähnt. Dir Regierung hatte aber eine berrächtliche Gegenforderung an die Reichskasse zu machen und wollte kompensiren. Da aber die Cen— tralgewalt Geld brauchte, so war ihr natürlich mit der Con se tion nicht geholfen, und der diesseitige Vorschlag zur Compensati wurde daher abgelehnt. Die bayerische Regierung hat nun allerdings ihre Zahlung noch nicht geleistet, aber die Verbindlichkeit dazu - kannt, was auf das nämliche hinausläuft. Man habe von verschied nen Seiten Bayern und seiner Regierung Sondergelüst— vorgeworfen, die sie aber nie gehabt. Sie habe immer nur darauf bestanden, daß Deutschland nicht zerrissen, in zwei Theile geschieden, sondern daß ganz Deutschland zu einem großen Körper geeinigt werden müsse Geschehe das, dann liege Bayern im Herzen von Deutschland, er frage, welches Sonzergelüst dann für Bayern denkbar wäre. Er könnte zu dem bereits Erwähnten noch so Manches beifügen, was die Regierung für die deutsche Centralgewart gethan, wer das nicht zu weit führen würde. Er wolle, nur das daß sie nicht blos dem Verlangen der Cent algewa sprochen, sondern selbst deren Wünsche schon berücksichtigt habe habe der Regierung vorgeworfen, sie wolle die Grundrech weil die Todesstrafe, die Auestellung am Pranger und der dieselben abgeschafft würden. Die Regierung hatte aber gewartet, bis die Grundrechte zu Frankfurt zu Stande waren. Schon auf den bloßen zu Frankfurt ausg hin, jene Strafen betreffend, habe sie dieselben in Bayern vollziehen lassen. Mehr konnte sie nicht thun. Eben so um dem Wunsche der Centralgewalt zu willfahren, bereit ehrere Reichsgesetze veröffentlicht, freilich nicht als für Bayern sofort gültige Gesetze: dies konnte sie nicht, wegen der entgegenstehenden klaren und bestimmten Verfassungsnormen. Der, Herr Mmister drückt nochmals seine Freude darüber aus, daß Herr Schüler auf eine Prüslung der Gesktze eingegangen sei für Begründung des Votums, dem er und dessen Freunde sich anschließen. In Volksversammlungen und der— gleichen Zusammenkünften thue, man dies gewöhnlich nicht, dort lasse man sich blos vom Gefühle leiten. Um so erfreulicher sei es, wenn man gerade auf jener Seite des Hauses (der Linken) sich au gesetzlichen Boden stelle. Die Pfälzer namentlich wissen, wa Freiheit nichts Anderes sei, als Herrschaft des Gesetzes. Väbei be- harre auch die Regierung, und werde stets diesem Grundsatze gemä handeln. Man habe ihm den Vorwurf gemacht, daß er in den Ge⸗ setzgebungs⸗Ausschüssen gegen die sosortige Aufhebung des prioilegir ten? Gerichtestandes gespröchen. Er aber rechne es sich zur hohen Ehre, dies gethan, zu haben. Alle Pfälzer wissen, daß er ein Freund irgend einrs privilegirten Gerichte standes sei. Aber als er in seiner Eigenschaft als Minister in den Gesetzge bun gs Aus- schüssen gegen dessen Auftzebung sprach, bestand das Gesetz noch, das ihn vorschrieb; es war also seine Pflicht, ür Aufrechthaltung des Hesetzes zu sprechen. Er fügte aher sogleich die Ankündigung bei, daß er bei Organisation der neuen Gerichtsverfassung die zufhebung des pꝛidi⸗ legirten Gerichtsst andes vorschlagen und durchführen werde. Nur das Festhalten am gesetzlichen Boden gebe wahre und dauernde Kraft; diese gehe aber verloren, sobald man den Boden des Gesetzes ver⸗ lasse. Welche Folgen das Abweichen von demselben bringe, dafur liegen zahlreiche Beispiele vor. Manchmal gelang es allerdings, . dadurch gemachten Fehler wieder gut zu machen; sehr häusng . war dies nicht mehr möglich. Auch die Kraft eines , nn einer National-Versammlung liege darin, daß man auf u. gesetz⸗ lichen Boden sich behauptet. Thue man dies nicht, so ,. i wn. kommen, wo es am meisten diejenigen selbst zu bereuen haben wirt en, die ihn verließen. Das sollten vorzüglich die . , (der Linken) bedenken; wenn dann bei geänderten mn en n, . anderen Seite der Boben des Gesetzes gleichfalls ver ö ö werde, bät⸗ ten sie kein Recht mehr, sich über ein hes ben re, , wel chem sie selbst das Beispiel gegeben. ö ie I., des Verhält⸗ nisses der, bayerischen Regierung zun National- 3er amm n lib i⸗ gehend, und was Herr Schüler, mit dem Bundesbeschluß vom 30,

März 1848 anfangend, darüber auseinandergesetzt, bemerkt der Justiz⸗ Minister: die Bundesbeschlüsse erhielten bekanntlich in Bayern nie⸗ mals unmittelbaren Vollzug. Wenn aber ein Bundesbeschluß maß⸗ gebend gewesen wäre, so war es allerdings jener gom 30. März; kenn auf Grund desselben seien die in Bayern darauf erlassenen Ge⸗ setze zu Stande gekommen. Der eigentliche Grund für alle Gesetze aber sei in Bayern nur in der Verfassungs⸗-Urkunde zu suchen, welche ausdrücklich best mme, daß ohne Beirath und Zustimmung der Kammern kein Ges'tz erlassen werden könne. Maßgebend nun für Beurtheilung des Verhältnisses Bayerns zu Frankfurt seien zwei Gesetze, nämlich 1) jer welches die Wahlen zur Netional⸗Versammlung verordnete, d 2) das kleine Gesetz in Betöseff der Taggelder für die dahin Abgeordneten. Was nun das ersterwähnte Gesetz anlange, so e Herr Schäler auf den Artikel 1 desselben sich stützen wollen,

ei demselben kraft eines von der Kammer angenommenen Aatendements die Worte „zur Vertretung beim deutschen Bunde“ ersetzt wurden durch diese anderen „zu einer allgemeinen deutschen n,. draus aber lasse sich noch nicht folgern, daß ziese Versammlung allein souverain war. In der Ueberschrift zu dem Gesetze blieb der Ausdruck „Vertretung beim deutschen Bunde“ ste⸗ rigens seien Wortklaubereien mit diesem Artikel und der nicht nöthig für Auslegung des Gesetzes. Die Verhand⸗

der Aueschüsse, welchen der Eutwurf zuerst zur Prüfung

dann die der Kammer selbst, geben den Maßstaäb dafür. Der

ntwurf ist enthalten im ersten Beilagenband, Seite 162 der

vorigen Landtags, die Motive dazu auf Seite 166.

ist darin von „Volkeévertretung beim deutschen Bunde“ die

auf den Erlaß der deutschen Bundes-Versammlung vom

irz ausdrücklich Bezug genommen. Die Vorberathung fand

den vereinigten ersten und Lritten Ausschüssen. Man findet Protokoll Seite 169. Von den auch jetzt weder in der ĩ r sitzenden Abgeordneten werden dort als gegenwärtig ange⸗ ut Lie Herren Dr. Miller, von Scheuenl, Rabl, Kolb und Schlustz. ußert em war noch zugegen Herr Dr. Edel (jetzt Abgeordneter zur Tational-⸗Versauimlung zu Frankfurt) als Berxichterstatter, dann der r Jastiz-Minister Heintz selbst. Der Redner liest das unter Vorsitz

; von Closen abgefaßte Protokoll über jene Ausschuß⸗

vor. Aach darin ist durchweg nur von einer Ver⸗ 8 welche zwischen der Volksvertretung und den Re⸗ gen vereinbart werden solle. Bei der Urberschrift ward der geäußert und unterstützt, daß gesagt werden möge „Wahl Adneten zur deutschen Volksvertretung“. Allein mit 10 ge⸗ wurde für Beibehaltung der Ueberschrist, wie sie der zab, entschieden. Dagegen wurde beim Art. 1 jene veränderte ne Angabe näherer Motive zugelassen. Die Verhandlungen der

selbst darüber sinden sich im J. Bande S. 482 der Proto⸗

. Der Minister verliest sie. Der Berichterstatter Herr Di. Edel zrach zuerst und zwar gleichfalls ausdrücklich vom „Vereinbaren“, von m „nenen Bundesvertrag“ der zwischen dem deutschen Volk und seinen geschlossen werden solle. Dann auf S. 486 ersieht man,

Edel über das Verhältniß der konstituirenden Ver—

den bestehenden Verfassungen sich aussprach. Er mißt

ziftatorische Gewalt bei und spricht sich dahin aus, daß die Reichsverfassung entgegenstehenden Bestimmungen der Verfassun= der Eingzelstaaten aufzuheben seien. Aber er fügt auch bei, diese pfer dütfen nicht so weit gehen, daß die Selbstständigkeit der ten nicht untergehe durch eine Mediatistrung. Dies zu Pflicht der Vertreter der deutschen Nation und Vertreter insbesondere. Nach Herrn Edel sprach inger für Vertagung der weiteren Berathung, aber die ng beschloß, sofort dazu schreiten zu wollen. Herr Stockin⸗ in ein Amendement auf Weglassung des Ausdrucks n Bund“, weil derselbe zu der Meinung veranlassen könnte, ls eben nicht sehr beliebte deutsche Bund, wie er war, solle zm Uebrigen sprach sich Herr Stockinger gleichfalls

ing“ aus, dessen Rede zeige es klar. (Der Minister ver—

Dessen Modification wurde unterstützt, und bei der De—

der Minister Herr von Beieler Namens der Regie—

sei ein Irrthum, wenn man glaube, es bandle sich bier

Worte; diese Worte haben eine große Bedeutung. Herr

tichtig von „Vereinbarung“ gesprochen. Er warne

en Austrucks,„konstituirende Versammlung“, weil derselbe mögliczer selbst die Existenz Baperns bedrohen, dahin fähren könnte, daß leicht eines schönen Morgens nur noch deutsche Departements haben könnten. Darauf erwiederte Herr Stockinger: „Einigung“ werde erfolgen müssen. Also det Herr Verfaͤsser

s jetzigen Majoritäts .Eutwurfes sprach damals selbst sich für die , und wiederholte an einer späteren Stelle seiner da—

Redt noch einmal, daß man mit den sämmtlichen „Bundes⸗

ern“ sich einigen müsse. Herr von Beisler entgegnete: Er habe cht, sagen zu wollen, daß die Fürsten allein die Ver⸗ len, sondern nur, daß die National⸗Versammlung sich lber mit den Fürsten. In gleichem Sinne sprach der er Frhr. von Lerchenseld. Herr Stockinger eiwiederte:

s constitutionelle Gesinnungen gehabt, wenn er der Revo⸗ eVorschub leisten wollen, bätte er in der Pfalz vielfach Gelegen⸗ chabt; wie babe er es gethan, treu sei er geblieben seinen Grund⸗ Edel sprach dann noch einmal von, Paciszenten kiest seien eben auch die Volkevertretung und die bestehenden Staats⸗ gewalten; und im weiteren Verlaufe seiner Rede, abermals don „Vereinbarung“ zwischen den Fürsten und der Volksvertretung. Die

. e.

.

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Kammer verwarf endlich die von Herrn Stockinger beantragte Modi—

fication beschloß Beibehaltung de ursprünglichen Ueberschrift des f Aber selbst dann fährt nun der Herr Justiz⸗ Minister fort, wenn das Parlament den Ausdruck „bonstituirende Versammlung“ gebraucht habe, so entschiede das noch immer nichts, mache sie noch keinesweges souverain. Um wirklich konstituirend zu s bedürfe es der Genehmigung der Fürsten, Ter Redner weist nach durch Anführung des Beispiels selbst der konstituirenden sammlung Frankreichs, die 1789 zu Parie zusanimenberufen wurde

n 30. Januar 1791 erst zu Ende ging. Die gtönigs gewalt

b damals noch: sie sanctionirte alle Alte der Versamm lung; kein Gesetz war gültig ohne ihre Sanction. Erst die aàssem— Mee legislative ging weiter in Folge der Reactions Versuche, die amals wie immer nur zur Schwächung des Königthums führten. Die Endfolge war der National-Konvent, welcher auf bekannte Weise versuhr und endete. Aus allem Vorangeführten erhelle nun, daß sogar der eine der Herren Verfasser des Masoritäts⸗ Entwurfs zur Adresse, Herr Stockinger, sich positiv für die Nothwendigkeit der „Vereinb rung“ der Verfassung ausgesprochen habe. Der andere aber, Herr Dr. Willich, wurde damals als Bundestags⸗Gesandter nach Frank⸗ furt geschickt, eben um die Ver einbarung zu bewerkstelligen. Das sei (ben der Zwock seiner Absendung gewesen, sonst hätte sie ja gar kei⸗ nen Zweck gehabt. Das zweite bayerische Gesetz, das maßgebend sei für Veuctheilung des Verhä tnisses zur Rational⸗Versammlung, sei das

nutwurfs.

fleint Gesetz in Betreff der Taggelder für die Abgeordneten zu Frank= furt gewesen. Es kam in der Sitzung der zweiten Kammer vom 5. Mai zur Verhandlung. Auch darin ist überall der Ausdruck „Volls⸗ vertretung beim deutschen Bunde“ gebraucht. Endlich komme die, Er⸗ flärung des Herrn Ministers des Aeußern, am Schlusse der Stände⸗

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Versammlung gegeben (Protokolle, Band VIII. S. 213), in Betracht, welche der Heir Redner verliest. Auch darin war nur von Verstän⸗ digung zwischen Völkern und Regierungen die Nede für die zu grün⸗ dende deutsche Verfassung und Einigung, und nachdem Herr Graf Bray diese Erklärung damals gegeben hatte, versetzte der erste Prä⸗ sident Herr Kirchgeßner: „Ich glaube, meine Herren, daß wir uns Alle der so eben gehörten Erklärung aus vollem Herzen anschließen können. Diejenigen, welche jener Sitzung beigewohnt, werden sich recht wohl noch der patridtischen Wärme erinnern, mit welcher die ganze Kammer ihre Beistimmung gab. Dies waren die Gesinnun⸗ gen der damaligen Kammer. Alle diese Momente werden gewiß eben so genau und gewissenhaft auch von der jetzigen Kammer geprüft und erwogen werden. Der Herr Redner hat daher auch keinen Zwei fel über die Entscheidung, welche sie über die Frage jetzt fassen werde. Auch in Frankfurt selbst war man anfangs nicht so weit gegangen. Erst mit Heinrich von Gagern's „kühnem Griff“ änderte sich die Sache dort. Jener „kühne Griff“ möge vielleicht in Anbe— tracht mancher damals obwaltenlden Umstände entschuldigt werden, Bayern gegenüber war er jedenfalls nicht nötbig. Bayern hält in seiner ganzen Politik in der deutschen Frage fest an den Gesötzen, kraft deren es seine Abgeordneten nach Frankfurt gesendet hatte. Trotz des kühnen Griffes schloß Bayern sich auch dann noch und stets eng an Frankfurt an. Es glaubte nicht, förmlich protestiren zu müs⸗ sen gegen das, was dort vorgegangen; es wollte nur beweisen, daß ihm die deutsche Sache einst am Herzen liegt. Gesetze mit bin⸗ dender Kraft für Bayern aber ksunte das Ministerium nicht für Bayein erlassen, es konnte nur zur örtlichen Veröffentlichung sie publiziren, mußte sie aber, wie dies auch beschlossen wurde, den Kam— mern zur Sanction vorlegen. Man habe aus der Veröffentlichung einiger Reichsgesetze im Regierungeblatte den Vorwurf det Inkonse= quenz gegen das Ministerium b gründen, den Austritt des Freiherrn von Lerchenfeld aus dem Ministerium damit in Verbindung bringen wellen. Man vergesse aber, daß die Vrröffentlichung dieser Reichs⸗ gösetze geschah, als Herr von Lerchenfeld bereits seinen Austritt ge— nommen hatte, was also jedenfalls beweise, daß auch nachher kein anderes System Platz griff in der Verwaltung. Aber festgestellt war die Veröffentlichung allerdings schon, als Herr von Lerchenfeld noch Minister war. Derselbe werde das selost bestätigen können. Den Vollzug der Reichsgesetze betreffend, wisse jeder einzelne Justizbeanmite, daß keiner z. B. das Gesetz wegen Verleßung der

Rational-Versammlung vollziehen könne, so lange nicht die Kammer ihre Zustimmung dazu gegeben. Die Herren der Linken wissen das auch recht gut, und würden vorkommenden Falles sicherlich auch diesen Umst and zu ihren Gunsten benutzt haben. Ge— wisse Mißtrauensvoten, die nach Frankfurt ergangen, fielen auch unter diese Kategorie; hätte aber irgend ein Richter auf Grund jenes Ge— setzes dagegen einschreiten wollen, so würden sie unzweifelhast sogleich eiWngewender haben: das geht nicht, jenes Gesetz hat bei uns in Bayern noch keine Gültigkeit, da es noch nicht im verfassungzmäßi⸗ gen Wege angenommen ist. Er glaube also nachgewiesen zu haben, daß dem Ministerium gar kein anderer Ausweg offen blieb, als auf dem Prinzip der Vereinbarung zu bestehen, wie das Gesetz ihm vor— schreibe. Es sei aber auch ein wah res Glück, daß dies so gescheben. Er wolle hier nur an die vielbesprochene Frage des preußischen Kaiser⸗ thums erinnern. Hätte Bayern zu Frankfurt zustimmen müssen zu einem preußischen Kaiserthum, so wäre dasselbe ohne Zweifel zu Stande gekommen und damit die Zerreißung Deutschlands entschleden gewe⸗ sen. Nur auf dem Wege der Verständigung, der Vereinbarung sei es möglich, das große Ziel der Einigung von ganz Deutschland zu er— reichen. Er glaube die freudige Hoffnung ausdrücken zu können, daß die⸗ ses Ziel wirklich auch bald erreicht und der versammelten Kammer die Rachricht davon bald zukommen werde. Welch' unglückliche Fol⸗ gen würde das Ausscheiden Oesterreichs aus Deutschland namentlich für Bayern haben. Sein ganzer Verkehr wäre gelähmt, seine gro⸗ ßen nach Oesterreich ausmündenden Füsse wärrn abgesperrt, es wlirde zum äußersten Gränzland. Oesterreich aus Deutschland binausgedrängt, würde wahrscheinlich den Slaven sich in die Arme werfen müssen und unberechenbare Nachtheile für ganz Deutschland daraus erwach— sen, die Gefahr, der man entgehen wollte, sich nur noch vergrößern. In Betreff der Ges'tze, die nach desinitiver Konstituirung Deutsch= lands und seiner Verfassung erlassen werden würden, erklärt der Herr Justizminister, verstehe es sich von selbst, daß sie unmittel bare Gültigkeit bätten, ohne daß es erst einer Zustimmung der bayerischen Kammern bedürfe; denn dann seien auch die Vęr— bedingungen ganz andere als jetzt. Aber auch die bis jetzt erlasse⸗ nen Reichsgesetze und die Grundrechte erregen keinen Anstand, mit Ausnahme zweler Punkte, die aber nur Privat⸗-Interessen berühren.

Auch die Kammer der Reichsräthe werde denselben zustimmen, alle

in diesem Betreffe erhobenen Zweifel glaube er aufs bestimmteste

als ungegründet bezeichnen zu können. Die Kammer der Reichsräthe

habe schon früher, und namentlich bei den Berathungen der neuen

Gesetze, bei denen sie sich in sehr liberalem Sinne aussprach, gezeigt,

daß sie die Zeit begreife und ihren Anfo derungen zu genügen wisse. In diesem Punkte walten also keine besonderen Schwierigfeiten ob. Solche bestehen aber einstlich in Betreff des Gewebewesens und trotz aller Veisuche, sie durch Redensarten wegzudisputiren. Er be

auere, daß man zu Frankfurt etwas zu weit gegangen sei. Hätte man die Grundrechte nur als Grundzüge für die neu zu gestaltenden Veifasfungen aufgestellt, so wäre sicherlich nirgends ein Einwand da— gegen erdoben werden. Gegen unmittelbare Aufhebung der bestehen— den Verhälmisse aber habe der in seinen materiellen Interessen aufs höchste bedrohte Gewerbstand natürlich Einspruch gethan.

ener Realrechte allein werden auf mehr als 4 Millionen geschätzt, und die Regierung kaun es nicht auf sich nehmen, der Stadt einen solchen enormen Schaden zuzufügen. Entsch ide die Kammer anders, so sei es das Land, welches gesprochen und vie Regierung ihrer⸗

Die mün—

seits von der Verantwortlichkeit frei. Der Justiz-Minister habt schließlich noch eine Inkonsequenz hervor, in, welche die Herren auf der anderen Seite des Hauses verfallen. Sie sind gegen das preu— ßische Kaiserthum, verlangen aber dabei doch unbedingte Unterwer— fung unter die Beschlüsse der National Versammlung. Wenn man nun auf der (inen Srite der Regierung das Recht zugestehe, dem preußischen Kaiserthume sich nicht zu unterwerfen, andererseits es ihr aber verweigere, so liege darin ein offenbaxer Widerspruch. Er hoffe, eine unbefangene Erwägung all dieser Thatsachen werde zur rechten Entscheidung führen. Schüller erhält das Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung. „Tie Thecrie der Vereinbarung, nicht die der Konstituirung, sollte in Frankfurt festgehalten werden“, so habe Herr Minister von Beisler geäußert. Diese Meinung sei in Frankfurt von Herrn von Herrmann aus München, der nicht einmal auf der Linken, sondern im Centrum sitzt, bestritten worden; es hätte sich ihm auf seine Aufforderung der größte Theil der bayerischen Deputirten durch Unterschrift angeschlossen. Herr Edel habe nicht widersprochen. Die Frage: Ob sich die deutsche National⸗Versamm⸗ lung als konstituirende anerkennt? müsse mit: „Ja!“ beantwortet wer den? Eben so müsse er behaupten, daß die Regierung Bayerns sich der Na⸗ tional-Versammlung gefügt und sie als eine konstituirende anerkannt habe. Wenn der Herr Minister sich auf die französische Revvlutionsgeschichte bezieht, so eiwähne er, daß die im Jahre 1789 zusammengetretene französische National- Versammlung sich allmälig aus einer repräsen⸗

tirenden in eine konstituirende umgebildet. Von hier an scheint uns der Vortrag des Redners der Klarheit zu entbehren, die ihn sponst ausz, ichnet, und die versuchte Widerlegung des Herrn Justiz⸗Ministers mißlungen. Die Publication der Reichsgesetze und den Unterschied des Gesetz⸗ und des Regierungs- Blattes betreffend so sei das er⸗ stete nar für bayerische Gesetze bestimmt. Die Reichsgesetze da—⸗ gegen gehören in das Regierungsblatt. Die Widerlegung, die nun Herr Schüler in Betreff der Aeußerung des Herrn Ministers über die Zuvorkommenheit der bayerischen Regierung gegen die Central gewalt und über die Abneigung gegen das preußische Kaiserthum versucht, entkenrt der scharfen Logik, die der Redner gestern entwickelte. Jußiz⸗Minist Heinz: Er habe den Sinn des Wahlgesetzes nach aktenmäßigen Quellen dargelegt, diesen entgegen würde hier die in- dividuelle Meinung eines Mitgliedes der frankfurter National -Ber-= sammtlung gestellt. Er überlasse also zu urtheilen, was mehr Glau⸗— ben verciene. Die folgenden Redner waren Dr. Müller, der heute reit un? unklar, Heir Stockinger, der etwas trivial sprach. hr. Greiner hespricht die Frage, ob die Gesetze der Centralgewalt überall in Deutschland bindende Kraft haben sollen? Er behauptet, daß bis 1806 Bahern nickt souverain, sondern dem Reich unterthan gewesen sei. Bayern habe sich durch Rebellion mit Napolson's Hülfe die Soaverainetät erworben, sei dabei aber doch wieder Napoleon's Unterthan geblieben. Bei der späteren Gründung des Bundestags habe tie wiener Kongreß -Akte verordnet, daß die Mitglieder des Bundes sich durch keine Versassungen von ihrer Pflicht gegen die Bundes gewalt abhalten lassen dürften. Dadurch will Dr. Greiner beweisen, daß auch da noch Bayern die Souverainetät gefehlt habe, und folgerichtig kann er auch nicht begreifen, daß es jetzt solche in Ansruch nehmen wolle, Durch den Sturz des Bundestags 1848 sei Bayern nicht souvergin geworden, weil es sofort unter die Sou— verainckät der Centralgewalt, die an die Stelle des Bundestags trat, gekommen sei. Man berufe sich auf den Bundes-Beschluß vom 30. März, man erkenne diesen an, und wolle den vom 7. April nicht anerkennen, durch den die Rational-Versaimmlung zu einer soastitui= renden erhoben wurde. Niemals sei die National -Versammlung dem Bundestag beigegeben, sie existire im Staatsgehiet des deutschen Bun⸗ des. Herr von Abel habe auf die inneren Landesrechte hingewiesen, die uns die Centralgewalt abnehnien wolle. Es seien solche, mit denen es bei uns bisher sehr schlecht gestanden, und es wäre gut, wenn sie in andere Hände kämen. Es überfalle ihn ein unheimliches Gefühl, wenn er in Herrn von Abel's Munde das Wort Freiheit höre. Der Präsident bemerkt dem Herrn Rebner, daß er sich aller persön⸗ sichen Angriffe zu enthalten habe. Dr. Greiner: Er halte es mit dem Gesetz und wünsche, daß man von oben herab es auch mit demselben halten möge. Man habe ihm zum Vorwurfe gemacht, daß er in seiner Erörterung die Grundrechte so mager hingestellt habe; fetter seien freilich die fetten Gesetze für die Privilegirten in der bayerischen Verfassung. Er behauptet, das Gesetz über Verant⸗ wortlichkeit der Minisier sei noch nicht genugsam besprochen, auch manches Andere nicht. So glaube er auf die Angriffe geantwortet zu haben. Die Grundrechte müssen unbedingt angenommen werden, weil sie von selbst Rechtékraft bei uns haben. Justiz⸗Minister Heintz: Er sei stolz auf solche magere Angriffe, stoli, daß man dem Ministe⸗ rium nichts Anderes vorwerfen könne; auf dem vorigen Landtage sei viel geschehen, es sei unmöglich gewesen, mehr zu thun. Oeffentlich⸗ keit und Mündlichkeit im St afverfahren sei seit 1. Januar einge⸗ führt. Das Gesetz über den Staatsgerichtshof sei eingebracht worden, aber eben weil das Ministerium so viel eingebracht, kennten die Ausschüsse das besagte Gesetz nicht mehr berathen. Was den privilegirten Gerichtéstand und Lie Landrathsprotokolle betreffe, so müsse Br. Greiner als Jurist selbst wissen, daß auf dem Verord⸗ nungswege hierin nichts verfügt werden könne; über den ersten Punkt liege seit vorgestern ein Gesetz vor. Greiner: Er habe nicht gesagt, das Ministerium habe nichts gethan; übrigens bleibe doch die Kabinets— Juris diction. Lerchenfeld: Er, als früheres Mitglied des Ministeriums, übernehme gern seinen Theil der Ver⸗ antwortung, besonders in der deutschen Frage. In Bayern habe mmer der? Grunbsatz gegolten, daß Bundeshbeschlüsse gegenüber der bayerischen Verfassung nie einseitige Geltung batten. Bayern habe diefer Stellung vieles Gute vor den übrigen Ländern verdankt, be⸗— züglich der Censur der Flugschristen und der politischen Ausnahme⸗ gerichte, die bei uns nicht stattfanden; im Ganzen habe man dieser Stellung zum Bunde nur Gutes zu danken. Als er ins Ministe⸗ rlum trat, sei diese Stellung das staatsrechtliche Verhältniß gewe⸗ sen, das Ministerium habe dieselbe übernommen und erhalten zu müssen geglaubt. Bei Berathung des Wahlgesetzes seien Modifica—= tionen über die Kompetenz der National Versammlung nicht ange— nommen worden, und das Gesetz selber stelle diese Kompetenz nscht fest. Die Minister haben nicht das Recht, den Kammern hier vor— zugreifen. Diese Kompetenz folge aus keinem Gesetze, ste folge aus der Nothwendigkeit, aus dem Gefühle für das deutsche Vater—⸗ laud. Aber bei dem entscheidenden Momente, beim malmöer Frie⸗ den, habe die Regierung nicht geglaubt, sich hinter den dürren Buch-= staben des Gesetzes verkriechen und das ganze schöne Weik fahren lassen zu dürfen, und habe auf das deutsche Gefühl Bayerns gebaut. Die Verkündung der Reichsgesetze sei erst nach seinem Austritt er⸗ folgt, sei aber nicht bestimmendes Motiv desselben gewesen; jedoch sei deren Verkündung und Befolgung schon besprochen worden, und

dio er habe für eine den Ständen sogleich vorzulegende Indemnitybill gestimmt. Er stimme für sormeile Geltendmachung ver Reichsge setze; man dürfe nicht kleiner Uebelstände wegen das große Werk zerstören. Man könne bles das Ganze annehmen oder das Ganze verwersen. Es steben nur Wenige auf dem starren Vereinbarungs⸗ prinzipe. Er glaube, blos die Verständigung führe zum Ziele, sie schließe die Sonderbestrebungen aus und lasse dennoch den einzelnen Staaten Berücksichtigung ihrer kesonderen Verhältnisse zu. Darin stehe der Bundesstaat über dem Cetztralstaate und sei gerade für den germanischen Charakter am passendsten. Er stimme für unumwun⸗ dene Anerkennung der Reichsgesetze, aber wolle, daß die Adresse den Weg der Verständigung erwähnte. Schlund sucht zu beweisen, daß unsere Regierung faktisch die Centralgewalt anerkannt habe. Sehr geschmerzt habe es ihn, daß in der vorletzten Sitzung der Mi⸗ nister Heintz von den Nachtheilen blos der münchener Bürger ge⸗ sprochen habe, und daß hauptsächlich beim münchener Gewerbestande bie Grundrechte und die frankfurter Beschlüsse verdächtigt würden. Einzig und allein sei die National-Versammlung eine konstituirende. Minister Heintz: Seine Aeußerung bezüglich Münchens sei nicht, um Aufregung hervorzubringen, geschehen. Föckerer: Die Angst bezüglich des Gewerbewesens halte er für ganz unbegründet und künstlich erregt; er erinnere nur an die Bestrebungen, in vielen Wahlbezirken jeden Mann, der entschieden für den Fortschritt war, als Atheisten und Republikaner darzustellen. Dem Herrn Wie⸗ dermann muthe er nicht üblen Willen, sondern nur falsche Auffassung zu, wenn er ihm große Schuld an der Verwir⸗ rung der Begriffe über die Gewerbeverhältnisse beimesse. Der Redner läßt sich persönlich gegen Herrn von Abel aus und bemerkt, das frühere System beleuchtend, man habe zu ihm öfter gesagt, Abel würde sich auf die freisinnige Seite stellen; dann würde er ihm noch weniger trauen, denn er sei ihm zu schlau. Während der Präsident den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung