; echten lärmender Ruf: zur Ordnung, 3 n n,, * , meine Ehre u wahrt, so weiß ich sie als Mann von Ehre gegenüber dem Herrn Föckerer, persönlich zu vertreien, wie es nach den Heseßen der Chre sich gebührt. Prä— sident: Hätte man ihn ausreden lassen, so hätte er die Ehre Abel's gewahrt. Kolb: Er stelle den Antrag, der zweite Präsident solle den Stuhl dem ersten Prästdenten überlassen, damit dieser den Herrn von Abel zur Ordnung rufe. Hierüber wird namentlich abgestimmt (Abel und Lerchenfeld stimmen nicht) und der Antrag mit 90 gegen gi Stimmen angenommen, worauf Hegnenberg den Stuhl verläßt und Lerchenfeld denselben einnimmt: Mit tiefem Bedauern erfülle er seine Pflicht und rufe beide Herren zur Ordnung; das Mitglied für Vilshofen habe sich rein persönliche Ausfälle zu Schulden kom= men lassen, das Mitglied für Cham habe sich gegen den zweiten Präsidenten vergangen und sich die Androhung einer Handlung er⸗ saubt, bie wohl noch moralisch geduldet sei, aber gegen das geschrie⸗ bene Gesetz verstoße. Föckerer sucht sich zu entschuldigen: er habe blos das System gemeint. Es wird Schluß begehrt; Herr Berk⸗ mann spricht sich aber energisch dagegen aus, weil er noch das Wort hat und schon seit vorgestern nicht mehr gesprochen. Aus der zweitägigen Verhandlung glaube er so viel entnommen zu haben, daß die Minoritätsadresse, die auf unparlamentarische Weise von der Mini⸗ sterbank unterstützt wurde, nicht durchdringen werde. Die Majoritätsadresse fei keine ministerielle, sie sei eine rein volksthümliche. Die Deputirten seien ohne Vorbehalt nach Frankfurt geschickt worden; man spreche jetzt an= ders, als anno 48; dort wußte man, daß man auf dem Boden der Re⸗ volution stehe, jetzt spreche man mit umständlichen Definitionen von Verständigung und Vereinbarung, Bundesstaat und Staatenbund. Ein erfahrener Mann, Herr von Abel, habe gesagt, daß ein neuer ürst in Deutschland 70 Millionen koste; das ganze Volk solle es hören, daß der Z6ste so hoch zu stehen komme, es solle es hören, daß mit 34 Fürsten die Einigung nicht möglich sei. Die frankfurter Deputirten seien nicht ihre (der bayerischen Abgeordneten) Handlanger, deren Werk sie hier verwerfen könnten. Der Nimbus, mit dem sich die Fürsten seit Jahrhunderten bekleidet, liege, er kenne das Volk in allen seinen Schichten, nicht im Herzen der Nation, es sei ein künst= lich erzeugter. Die Neaction, schließt er, mag noch so weit voranschrei⸗ ten, es werden doch noch Länder bleiben, in denen die Freiheit ge⸗ schüzt wird, in denen ein Mann die Hand aufs Herz legen und sa— en kann: „Ich bin ein freier Mann.“ Abel: Er habe nicht ge— . daß die Einigung unter 34 Fürsten unmöglich sei, im Gegen— theii. Berkmann: Er habe sich's so notirt und habe sich dabei gedacht, es sei auch gar nicht möglich, denn von 34 Fürsten, von denen jeder der „großmächtigste“ ist, kann sich keiner dem anderen fügen. Es sprach am Schluß noch Herr von Beisler, der Mi⸗ nister des Innern, im Sinn des Minoritäts⸗Entwurfs. Die höchst stürmische Sitzung dauerte bis 4 Uhr Abends und endete mit Annahme der die deutsche Frage betreffenden Paragraphen des Majoritäts-Entwurfs durch 72 gegen 62 Stimmen.
(Nürnb. Kor.) Das von dem Minister des Auswärtigen in der Sitzung vom 6. Februar verlesene Rundschreiben des Reichs⸗ ministeriums an die Bevollmächtigten aller Einzelstaaten bei der Centralgewalt lautet: „Herr Bevollmächtigter! Mit dem am 2hsten d. M. erfolgten Schlusse der Berathungen über den dritten Abschnitt des Verfassungs⸗ Entwurfes, welcher den Titel: „Das Reichsober⸗ haupt“, „der Reichsrath“, führt, hat die National-Versammlung die Haupttheile des Verfassungswerkes in erster Lesung beendigt. Die provisorische Centralgewalt, von deren. Wirksamkeit die Errichtung dieses Verfassungswerkes ausgeschlossen ist, deren gesetzliche Aufgabe jedoch die Ausführung der in kurzem zu vollendenden Verfassung für Deutschland ist, hält es in dem gegenwärtigen vorgerückten Sta⸗ dium der Thätigkeit der National⸗-Versammlung für ihre Pflicht, die Wege anzubahnen, damit gegründete Bedenken, welche auf besonderen und wesentlichen ebf finss der Einzelstaaten beruhen, in Zeiten durch Vermittelung der Regierungen zur Kenntniß der Versammlung gelangen und bei der zweiten Berathung eine ge rechte Erwägung finden mögen. Zu diesem Ende ersuche ich Sie, Herr Bevollmächtigter, die anliegenden in beweisender Form ausge⸗ fertigten Verfassungs⸗Beschlüsse erster Lesung zur amtlichen Kennt⸗ nißnahme Ihrer Regierung zu bringen und dieselbe im Namen des Reichsverwesers einzuladen, ihre Erklärung darüber in einer mög- lichst bes—timmten Weise an Se. Kaiserl. Hoheit zu richten. Sie wol⸗ len die Aufmerksamkeit der Königlichen Regierung insbesondere dar⸗ auf lenken, daß die National⸗Versammlung nach Beendigung weni⸗ ger, nicht umfangreicher Gegenstäude (wie die Entwürfe über „die Gewähr der Verfassung“, ein „Wahlgesetz“ u. s. w.) sehr bald zu der zweiten Lesung der eigentlichen Hauptstücke der Verfassung schrei⸗ ten wird. Wenn das Reichs⸗Ministerium zu dem gegenwärtigen Schritte nicht schon durch den augenblicklichen Stand der Verhand— lungen verpflichtet wäre, so würde ihm noch ein besonderer Anlaß dazu durch eint von der Königlich preußischen Regierung an sämmt⸗ liche überigen deutschen Regierungen gerichtete Cirkularnote gegeben sein, worin die Ansichten Preußens Über die Errichtung des Ver⸗ sassungswerkes im Allgemeinen niedergelegt sind. Wenngleich das Reichs⸗Ministerium in seiner Stellung keine Veranlassung hat, auf den Inhalt dieser Note im Einzelnen einzugehen, so gereicht es ihm doch zur Genugthuung, daß der Vorschlag an die deutschen Regie— rungen, ihre Erklärungen an dem Sitze der Reichs ⸗Versammlung und der provisorischen Centralgewalt abzugeben, von Seiten der preußischen Re⸗
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macht worden ist., Mit Befriedigung kann ich hinzufügen, daß auch von der Kaiserl. österreichischen Regierung durch ihren Bevollmächtig= ten der Antrag bereits früher geschehen, einen gleichen Weg von ihrer Seite den übrigen deutschen Regierungen zu empfehlen. Der Ernst der Zeit mahnk von allen Seiten zu entscheidenden Beschlüssen. Die Opfer, welche deutsche Fürsten für ihre Angehörigen bringen, werden dann nicht mehr hart empfunden werden, wenn beide Theile bald in dem festeren, gemeinsamen Organ, in der Gesammtmacht der Nation einen vollen Ersatz und eine Bürgschaft der Zukunft finden. Frankfurt, den 28. Januar 1849. Der Präsident des Reichsminister⸗ rathes: H. Gagern.“
München, 8. Febr. (D. A. 3. ,. Im Beginne der heutigen Sitzung der Abgeordneten zeigte der Minister von Beisler an, daß in Folge des gestrigen Votums (Annahme von Satz 2 —5 der Adresse, Einführung der Grundrechte) das Gesammt⸗Ministerium dem Könige seine Entlassung eingereicht habe. Die Kammer nahm bei weiterer Berathung der Adresse den Entwurf der Majorität mit 72 gegen 62 Stimmen? vollständig an. Die oben erwähnten Sätze 2 — 5 der Adresse lauten folgendermaßen: „Das von allen wahren Vater⸗ lanbsfreunden längst heiß ersehnte Ziel der Einigung Deutschlands auf dem Grund gleichmäßiger, wahre Volksfreiheit gewährleistender Einrichtungen in den einzelnen Staaten und einer Gesammt⸗Verfas⸗ sung, die alle deutschen Stämme ohne Ausnahme zu einem kräftigen, achtungsgebietenden Bundesstagte unauflöslich verbinde, naht seiner Verwirklichung. Dies hohe Ziel legt allen einzelnen Staaten die Pflicht auf, sich selbst dadurch zu stärken und zu befestigen, daß sie einen Theil ihrer bisherigen Rechte und Befugnisse zur Stärkung und Macht des Gesammt-Vaterlandes aufgeben. Nur ein aufrichtiges, rückhaltloses Eingehen auf den neu erwachten Zeitgeist, welcher alle Schichten der bürgerlichen Gesellschaft durchdringt, nur bereit willige Unterordnung unter die Beschlüsse der konstituirenden National⸗Ver⸗ sammlung und der Centralgewalt vermag die Mittel zu gewähren, bauernde Ruhe und nachhaltigen Wohlstand dem deutschen Volke zu sichern. Die Kammer der Äbgeordneten erkennt daher auch insbe⸗ sondere die Gesetzeskraft sowohl der deutschen Grundrechte als des geringsten Maßes der Freiheiten und Rechte, die allen Deutschen ohne UAusnahme gehören, wie auch der allgemeinen Wechsel-Ordnung, und sieht der örtlichen Verkündigung derselben durch die gesetzlichen Or— gane entgegen.“
Hannover. Hannover, 7. Febr. (H. C.), Die den Ständen übergebene Urkunde, in welcher der Kronprinz seine Zustim— mung zu dem Verfassungswerke vom 5. September v. J. giebt, lautet: „Nachdem Wir, Georg Friedrich Alexander Karl Ernst August, Kron— prinz des Königreichs Hannover, von dem Inhalte des Gesetzes vom 10. April d. J, die Aufhebung des §. 180 des Landes-Verfassungs⸗ Gesetzes betreffend, so wie des Gesetzes vom 5. September d. J., verschiedene Aenderungen des Landes -Verfassungs⸗-Gesetzes betreffend, wie folche von des Königs Unseres vielgeliebten Herrn Vaters Ma⸗ jestät gnädigst beliebt und nach erfolgter Zustimmung der allgemeinen Ständeversammlung des Königreichs vollzogen worden sind, genaue Kenntniß genommen haben: so erklären Wir, unter Bezugnahme auf die am 1. August 1840 von Uns vollzogene Urkunde, damit Unseren Beitritt zu dem Inhalte dieser Gesetze, indem Wir zugleich das in Unserer eben erwähnten Erklärung niedergelegte Versprechen aus⸗ drücklich erneuern. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschriftz und bei gedruckten Wappens. So geschehen Hanndver, d. 9. Sept. 1848. Georg.“
Ausland.
Frankreich. National-Versammlung. Sitzung vom 8. Febr. Anfang 1x Uhr. Präsident Marrast, nach Vorlesung des Protokolls: Wir nehmen die Rateau⸗Debatte da wieder auf, wo sie gestern beim Artikel 3 und dessen Amendements verlassen wurde. Artsfel 3 mit seinem Anhange lautet hiernach: „Die National- Ver⸗ sammlung regelt ihre Tagesordnung dergestalt, daß sie außer dem Wahlgesetz, dem Staatsrath, der Verantwortlichkeit des Präsidenten und der Minister, auch noch das Budget für 1849 vor ihrer Auf⸗ lösung votirt.“ Die Deputirten De Ludre und Sauteyra machen den Vorschlag, hinzuzufügen: „und das Gesetz über die öffentliche Macht.“ (Ohn Oh! zur Rechten. De Ludre entwickelt den Vor⸗ schlag und gründet ihn hauptsächlich auf die Nothwendigkeit von Ersparniffen in der Armee. Er deutet in, dieser Hin sicht auf die Nachahmungen Preußens in Lamoricisre's Plänen hin. Oudinot bekämpft den Vorschlag. Die Militair-Verfassung sei gut, man solle nicht daran rütteln. Im Effektivbestande mögen Ersparnisse gemacht werden; aber die Lage Europa's erheische die höchste Vorsicht. In keinem Falle dürfe man dieses neue Gesetz zu den Arbeiten der Versammlung hinzufügen. Sie sei ohnedies schon überhäuft. Lamoricid re (mit Cavaignac der eigentliche Urheber des Vorschlags) unterstützt denselben. Er gestehe zu, daß die Ver⸗ sammlung mit Arbeiten schon überhäuft sei und daß sie vollauf zu thun habe. Aber sie könne ja die öffentlichen Sitzungen früher an⸗ fangen. (Ja! Ja! unter Nein, Nein-Ruf der Journalisten⸗Gallerie.) Ersparnisse zur Vermeidung des fürchterlichen Defizits seien durchaus nöthig; bloße Oekonomieen auf dem Papiere reichten nicht hin. (Beifall zur Linken; De Kerdrel findet, daß sich die Versammlung schon eine viel zu große Bürde durch das Budget aufgeladen habe. Er bekämpft den Vorschlag. Nach einer ziemlich farblosen Debatte zwischen Laurent (Dröme) und den Generalen Oudinot, Lebreton, Leydet und Lamoriciere wird über den Vorschlag durch Stimmzettel zur Abstimmung geschritten. Der Vorschlag wird mit 419 gegen z72 Stimmen verworfen. Senard und Dupont (Bussac)
tragen darauf an, daß die r , auch die Gerichtsreform hin⸗ zufuͤge. (Oho! Ohol) Boudet bekämpft dies, worauf die An⸗ tragsteller ihren Antrag zurückziehen. Ceyras trägt darauf an, das Gesetz über die allgemeine Assistenz (Kranken⸗ und Almosen⸗ pflege) hinzuzufügen. (Oho! Oho!) Coquerel meint, es bleibe keine Zeit dafür Übrig. (Unterstützt! Lagrange eiwie dert, daß man Zeit finden müsse, und dringt auf Abstimmung durch Stimmzettel. Das Assistenz⸗Gesetz wird mit 1444 gegen 309 Stimmen von der Tagesordnung gestrichen. Boubée will das Elementar- Unterrichtsgesetz hinzufügen. Jules Simon unterstützt ihn. Wird von 458 gegen 307 Stimmen verwor— fen. Artikel 3 wird endlich definitiv angenommen. Alem Rousseau überreicht einen Artikel 4 über die Preßverhältnisse. (Oh! Oh!) Wird verworfen und Artikel 4 (der das Dekret vom 11. Dezember aufhebt) angenommen. Um 4 Uhr wird zur Ab⸗ stimmung über das Gesammtgesetz geschritten. Dasselbe wird mit 1494 gegen 307 Stimmen genehmigt, es hat nun aber noch eine dritte Berathung zu bestehen. Astouin interpellirt den Kriegsmini⸗ ster, um zu erfahren, was er für die algerische Colonisation zu thun beabsichtige. Die Dinge ständen dort schlecht. Die Lage der Kolo— nisten sei fürchterlich. Andere wollten nachfolgen. arochejaque⸗ lein: Der Andrang von Familien sei überaus stark. Man solle die Jahreszeit benutzen. Der Sommer sei zur Uebersiedelung viel schädlicher. Die Fonds seien ja längst votirt. Lamoricidre: Sie votirten 10 Mil- lionen. Davon wurden aber? Millionen für die vorjährigen Uebersiedelun⸗ gen verausgabt. Es bleiben also noch 3 Millionen Fr. für 1849. Rul-⸗— hieres, Kriegs-Minister, verspricht, der Angelegenheit seine Auf merksamkeit zu widmen. Lagrange überreicht eine Bittschrift von vielen Familien aus Lyon, die endlich wissen wollen, was die Regie rung rücksichtlich ihrer Uebersiedelung nach Algier beschlossen. Die Sache soll erwogen werden. Die Versammlung geht zur ersten Be⸗ rathung des Wahlgesetzes über. Champrans bekämpft den Ent— wurf. Eben so Jobez. Dagegen vertheidigen ihn Pleignard und Victor Lefranc (im Namen der Kommission.) Die Versamm⸗ lung beschließt, nach fünf Tagen zur zweiten Berathung überzugehen. Sic entscheidet ferner, daß sie morgen die zweite Berathung der Ge⸗ richtsreform vornehmen will. Die Sitzung wird um R vor 6UÜhr geschlossen.
Paris, 8. Febr. Die Rateau-Debatte nahm gestern Abend kurz vor Sitzungsschluß eine unerwartete Wendung. Dezeimeries wies nämlich die Nothwendigkeit nach, das Budget von 1819 noch zu berathen, ohne, im Gegensatze zu Sauteyra's Antrage, die Dauer der National-Versammlung zu verlängern. Dezeimeries, praktischer Arzt und Landwirth, prophezeite der Kammer, daß sie 7 bis 8 pCt. Zinsen werde zahlen müssen, wenn sie noch länger zögere. Die Staats-Einnahmen würden schwerlich über 1249 Millionen, bes tragen und das gefürchtete Defizit somit um die Kleinigkeit von 300 Millionen Franken anschwellen. „Wodurch glauben Sie das Defizit zu decken?“ fragte Dezeimeries die Versamm lung. „Durch Anleihen? Aber wer wird Ihnen bei den heukigen Börsen⸗Coursen Geld leihen? Sie bestimmen z. B. 193 Millibnen Franken für 1850 zur Beschäftigung des Proletariats durch Staatsbauten. Wie aber, wenn sie keine 193 Millionen in der Kasse zum Verbauen haben?“ Diese Sprache machte einen solchen Eindruck auf die Versammlung, daß sie mit 445 gegen 373 Stim⸗ men das Budget zu den Wahlgesetz-⸗— Staatsrathsgesetz⸗ und Ver⸗ antwortlichkeitsgesetz Entwürfen hinzufügte. Die National Versamm lung hat nun durch Annahme des von Rateau vorgeschlagenen und
durch die Amendements von Lanjuinais, Dezeimeries und ande— ren Mitgliedern modifizirten Antrages ihre Laufbahn begränzt und wird etwa noch achtzig bis neunzig Tage zusammenbleiben.
Großbritanien und Irland. London, 8. Zebr. Graf Revel, der bisherige sardinische Botschafter am hiesigen Hofe, ist am Sonnabend nach Turin abgereist. Der neue französische Gesandte, Admiral. Cecille, hatte vorgestern eine Unterredung mit Lord Palmerston im auswärtigen Amte. Die Times meldet, daß Sir H. L. Bulwer, der ehemalige englische Ge⸗ sandte in Spanien und von Narvaez wegen angeblicher Intri— guen mit der Progressistenpartei aus Madrid ausgewiesen, Sir R Pakenham, der aus den Staatsdienst scheidet, als Gesandten bei den Vereinigten Staaten ersetzen wird. „Man vernimmt,, setzt sie hinzu, daß die Differenzen mit Spanien, welche den Abbruch der diplomati⸗ schen Verbindungen mit diesem Lande veranlaßt haben, zu einer freundschaftlichen Ausgleichung kommen werden,.“ Dasselbe Blatt zeigt an, daß dem Sir Ch. Napier, der sich jetzt in Nizza besindet, der Befehl über die Armee in Ostindien angeboten worden. Dies würde die Meldungen anderer Blätter widerlegen, welche dem gegen⸗ wärtigen Oberbefehlshaber in Indien, Lord Gough, entweder den General Sir William Gomm oder den bisherigen Gouverneur der Jonischen Inseln, Lord Seaton, zum Nachfolger geben. Der Nach richt, daß an die Stelle des Letzteren Herr Ch. Villiers zum Lord⸗ Ober-Kommissär für die Jonischen Inseln bestimmt sei, wird von der Times auch widersprochen.
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B. A. 1105 — 1110.
2 ——
Wechsel. Amsterd. 1565. Augsburg 1124. Frankfurt 112. Hamburg 165. London 11.19. Paris 1333.
Met. fest. Bank⸗Actien flau; im Ganzen wenig Umsatz. Fremde Devisen in langer Sicht zu lassen; Lond. und Hamb. offerirt. Geld wird für Ungarn gesucht.
Leipzig, 10. Febr. L. Dr. Part. Oblig. 974 Gld. Leipz. B. A. 1417 Br. Leipz. Dr. E. A. N Br. Sächs. Bayer. 789 Br., 787 G. Sächs. Schles. 755 Br. Chemnitz⸗Riesa 23 Br. Löbau⸗ Zittau 1tz Br. Magd. ⸗ Leipzig 1677 Br. Berl.Anb. A. u. B. 8ę Br. Altona-Kiel 88 Br. Deß. B. A. 10243 Gld. Preuß. B. A. ex div. 90 Br., 90 Gld.
Frankfurt a. M., 9. Febr. Nur für einige Fonds⸗Gat⸗ tungen, namentlich 5 proz. Nassauer, badische, 35proz. württemb. und belg. Oblig. zeigte sich an heutiger Börse mehr Begehr, und man bewilligte dafür etwas bessere Preise als gestern. Es fanden darin mehrere Umsätze statt. Sesterr. Loose, Actien, 3proz. Spanier, J. W. Nordbahn mehr angeboten, blieben flauer. Alle übrigen Gat— tungen bei unbedeutendem Geschäft ohne Veränderung.
„s proz. Met. 75. 753. Bank- Actien ohne Divid. 128. 4204. Baden 50 Fl. L. 493. 49., 35 Fl. 2. 283. 233. Hessen , , 276. 27. Darmst. 50 Fl. E, 7is, 76s, do. 35. H;. 6. . Span. 3proz. 215. 213. Poln. 300 Fi. L; 19, r, 8 6 t,, Friedr; adilhelms - Nordbahn 3 Br. 76 hle erbach 715 Br., 715 Gld. Köln ⸗Minden 79 an Vambuxrg, 9. Febr. It proz. p. C. 79; e 1006 Br; u. G., Tam ä 86 i, yl ö 9 8. 9 9. : 869 3 e, ,. 873 Br, Sb G. Gl.⸗Elmsh. 25 Br. Neum. 90 Br. Mecklenburg 35 Br., 345 Gld.
Paris 1873. Petersburg 334. London 13. 85. Amsterdam 35. 65. Frankfurt 88. Wien 168. Breslau 1527. Louisd'or ‚. 57 K— Wechsel zeigte sich heute mehr Kauflust. Lond. sehr be. gehrt. Amsterd. zu lassen. Paris gefragt und fehlend. Frankfurt begehrt. Das Geld bleibt reichlich. . ;
Fonds und Eisenbahn-Acktien fest und ziemlicher Umsatz.
Paris, 8. Febr. Z3proz. fiel auf 16. 50, 5phoz. 7 50. Anleihe auf 77. 30. Bank 1750. Spanische 3proz. 29, do. In nere 214, 3. Nord. 398.
London, 8. Febr. Z proz. Cons. p. C- 25, 4. a. 3. 92. Z proz. 935. Ard. 17, 164. Zproz. 293. Pass. 4. Int. 49. 4proz. 783. Bras. 80. Mex. 255. ; . ö.
2 Uhr. Das Geschäst in Cons. war heute sehr fest. — Die Haltung der fremden Fonds war ebenfalls sehr fest, doch war darin sehr wenig Umsatz.
Cons. a. 3. 923, 3. —⸗ .
Amsterdam, 8. Febr. Die Stimmung für holl. Fonds har heute neuerdings angenehmer; in Int. zeigte der Handel , . ben. — Span. verfolgten ihre steigende Bewegung; in allen Gat⸗ tungen war das Geschäft sehr belebt. Oesterr. etwas mehr gesucht. In den übrigen fremden Effekten war das ech ft be den end, ͤ
Holl. Int. 49 5, 3. Z proz. neue 586, . Span,; Ard. 11 ö z, L, 3. Große Piecen 113, 6, 1 86 1, 3 35 35 Pass. Zi, K*. Desterr. Met. 5 proz, 3, 6. 6 384 39. ;
Wechse l. Paris 5b js G. Wien 315 G. Frankf. 99 G. Londorm 2M. 11795 G. 4. S. 12 G. Hamburg 3415 G. Pe—⸗ tersb. 1815 G.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober · Hosbuchdruckerei. Beilage
237
Montag d. 12. Februar.
Frankreich.
rochejacquelin's für die nach Algier Ausgewanderten. — Vermischtes. Großbritanien s Geschwader.
148, in
Abgeordneten Degenkolb, Namens des volkswirth— Ausschusses, erstatteten Bericht über eing gangene An⸗ zürgschaft und Schutz der Arbeit.
Ed. Sim son eiöffiet die Sitzung 95 Uhr Vormit⸗ Abgeordnete Herr Quante aus Bayern zeigt seinen mit M lgenden Austritt aus der National -Versamm— werden drei neu eingetroffene Mitglieder den
Aus schusses auf den von Pfeiffer gestellten Antrag, daß die über Berlin Ausnahmemaßregeln aufgehoben werden, ertheilt Herr Tarputschen Antwort: Der Ausschuß ist vorge— über den Pfeifferschen Antrag gewesen. Ec hat vorgelegt, ob die Sache nicht vielmehr vor das Reichs— ift man zu der Ansicht gelangt, dem Hausr zu R sichsministerium ersucht werde, die preußische Re
on Berlin zum
Heirn? Schütz aus Mainz über den Begriff des Stelle, welche die Arbeit und die Arbeiter darin
unterstützt daher
selbst Eingaben welche die Aufhebung dieser Besreiung beantragen. urch die gleichmäßige Besteuerung des Geundbesitzes, die er ebenfalls fordert, verde eine billige Rücksichtsnahme auf früh re Verhältnisse, in ein zelnen Fillen Entschäd gung, nicht ausgeschlossen. Was die Gewähr⸗
Rechts auf Arbeit betrifft, so erinnert Herr Lette hier praktischen Erfahrungen des berliner constitutionellen Klubs. ergriffenen Maßregeln, den unbeschäftigten Arbeitern Beschäfti⸗ isen, hätten „Bumniler-Associationen“ hervorgerusen.
erfassung niedergelegt haben, ins Leben ei . i. Redners, so können wir das Recht der Arbeit auf sich be—
ruhen lassen.
verhältnisse ist keine sondern die
niß stehe, als mit dem
Inhalt. e utsch lan d.
Bundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. — Entwurf des deutschen Hei⸗ matsgesetz's. — Befinden des Erzherzog Reichsverwesers. — Ankunft des Heirn von Würth von Olmutz.
A u s lan d. Professur der Archäologie. — Verwendung La—
Irland. London. Parlamentswahlen. — Vermischtes.
mmtlicher Theil.
. 48 4
Sent fch land.
D g nh.
M d d (ö, B 1e n ng
unggebenden Reichs-Versammlung. Tages Fortsetzung der Berathung über die noch rückständigen Para=
der Grundrechte: Art. VII. §. 30, Art. IX.
m” Verbindung mit dem zu Art. VI. §. 30
Unter den Flotten⸗-Beiträgen sind 33060
Verloosung von weiblichen Handarbeiten frank Jungfrauen (Bravo), zunächst bestimmt zur An— s Kompasses und des Segelwerks einer Fregatte. Nach⸗
einen Bericht des Prioritäts⸗- und Peti—
angemeldet hat, ruft Herr Werner aus s⸗Ministerium der Justi; an wegen der
des Kaiserlich österreichischen Ober -Rech⸗—
gegen Herrn Gritzuer, Mitglied des frank⸗ zersügten Enthebung von Amt und Gehalt,
ine Verletzung des Gesetzes zum Schutze der erkennt. Herr Culmann aus Zwe brücken
Ninisterium des Innern an wegen beanstandeter
18 r
Herr Siemens aus Hannover, ge— fragt bei dem Reichs⸗-Ministerium des Zolltarif der Oeffentlichkeit übergeben
e und sofortiger Anerkenntniß der Reichs⸗
Herr Heinrich von Gagern vertagt die
gen der Gültigkeit der Grundrechte im Königreiche Reichsgesetze überhaupt auf heute über acht Tage. er die Nauwercksche Anrufung, ob in der That
des Königl. preußischen Hofes, wegen einer preußischen Prinzessin an das uögen, die Vereinigung der anhattischen
dahin: wenn auch die Verhandlungen des
Arn von Ammon zur Zeit noch nicht zu dem ge— rt hätten, so sei doch seine vermittelnde Thä—
en durch einen Zwischen fall der bezeichne⸗ die Angelegenheit der Vereinigung der an—
in neues Stadium eingetreten, und der Herr
chert, daß die Verhandlung sortgesetzt werde.
—
Pfeiffer's aus Acansdorf Anrufung des Bieder—
wegen Beschleunigung des Berichts in Be⸗
Gründen zu fragen, welche sie veranlassen, den
Bedauern der Versammlung
Berathung über Artikel Vll s. 30 eröffnet sich mit
*
icht sagen, daß die Fürsorge der Gemeinden,
Staates, für mittellose Arbeitsunfähige und für un— ; ö . ⸗ . 755 §8rFenr n hilar mg
willig Arbeitstlose eine Unmöglichkeit sei. Erkenne man diese Mög, nicht an, so appellire man an die Revolution. Herr S chütz den Antrag dis Abgeordneten Simon von img! auf einführung einer ausschließ ichen und sortschreitenden Einkommensteuer auf Anerkenntniß
der Verpflichtung des Staats, den B.kürsti— beitslosen Arbeit zu gewähren. Berlin theilt Notizen über die mannigfachen
ssse Preußens mit und erklärt sich gegen die Stenem— einzelner privilegirter Stände, wie bereits auch von Geist
an das Königlich preuß. Ministerium gelangt
Rechte und Freiheiten, die wir in der deut inführen, ist die Mei⸗
idwig Simon von Trier: Die Festsetzung der Steuer- ne Sache der Verwaltung, wie man uns einwendet, Bestimmung der Grundsätze, die bei der Besteuerung ob⸗ walten sollen, ist , , Gegenstand der Verfassungsgesetzgebung ind eine unerläßliche Bestimmung. . der . für das einzig sittlich begründete Abga⸗ benmaß, weil sie sowohl mit der Leistungsfäbigkeit in genauem Verhält⸗
Eine fortschreitende Einkommen⸗
Vortheile, den der Wohlhabendere allerdings in
— —
Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
. '? höherem Grade von allen Seiten der Staatsanstalten genieße, als der Be— dürftige. Daß indirekte Steuern weniger drückten, als direkte, sei eine Täuschung, denn in einem wohlgeordneten Haushalte komme gar nichts darauf an, ob ein Thaler in einzelnen Pfennigen oder ob er auf ein— mal ausgegeben werde. Die indirekten Steuern lasten ohne Unter— schied auf jedem Armen und selbst auf dem Almosen⸗Empfangenden. Dazu tritt die Hablas- Coipus⸗Akte in Wirksamkeit. Wie wollen Sie mit ihr die Beschränkungen vereinigen, die zur Ueberwachung der indirekten Steuern nöthig sind? Wenn die Einkommensteuer, der man vorwerfe, daß sie ein Eindringen des Staates in intime Fa— milien-Verhältnisse voraussetze, dazu beitrage, daß ein erkünstelter Kredit vernichtet, daß dadurch betrügerische Bankerotte vermieden würden, so werde diese Beschränkung der Geheimnißthuerei Niemand beklagen.
Erkennt der Staat die Verpflichtung an, die Arb. itsunsähigen zu erhalten, so muß er dieselbe Fürsorge auch denjenigen zuwenden, die durch die Verhältnisse außer Arbeit gerathen. Und darin erblicke ich den eigentlichen Staatszweck. Die natürliche Trägheit der Menge werde dadurch gefördert, behaupte der volkswirthschaftiiche Ausschuß, und Anstalten, wie der Redner si verlange, führten die Erschlaffung des Volkes herbei. Dagegen sucht Herr Simon zu zeigen, daß die Keime zur arbeitlosen Faulheit vielmehr in der monaichischen Spitze sitzen und sich von dort über den ganzen Staatsköeper verbreiten.
Nachdem hierauf die Debatte geschlossen worden, tritt für die Minderheit des volkswirthschaftlichen Ausschusses auf
Herr Merck von Hamburg, der sich mit einer icharfen Wi— derlegung gegen die Aeußerungen Herrn Eisenstuck's in der göstrlgen Sitz g wendet und zugleich gegen die von Eisenstuck und Mammen beantragten Zollsätze. Nur darin pflichtet er Herrn Eisenstuck bei, daß er den Worten „Recht der Arbeit“ u. s. w. noch keine festen Begriffe zuschreibe, sondern bis jetzt nur Fra⸗ gen darin erkenne. Aber Fragen, sagt Herr Merck, an deren Beantwortung leicht der National-Wohlstand und der Staat selbst scheitern könne. Dann beleuchtet der Redner die Eisenstuckschen Be hauptungen über die Wohlthaten der Theilbarkeit des Besitzes in Frank reich dusch eine Reihe statistischer Mittheilungen, aus denen hervorgeht, daß sich gerade die ackerbauenden Aibeiter daselbst am schlechtesten be— finden. Jedes System, wodurch der Staat in die Familien- und Le—⸗ bensverhältnisse unmittelbar eingreift, wie die Beaussichtigung der Lohn— verhä'tuisse, der Arbeitsstunden und ähnliche Vorschriften, ist eiͤn verderb— liches. Eben so der Schutz der einbeimischen Industrie, der uns neuerdings als ein Schutz der Arbeit angepriesen wird. Dahrr habe ich und meine Freunde im voltswirthschaftlichen Ausschusse der Mehrheit desselben nicht beizustimmen vermocht, daß Petitionen, welche di Bürgschaft und den Schutz der Arbeit fordern, dem Reich ministerium des Han— dels mit einer Art von Empfehlung überreicht werten.
Unter dem Namen Schußß der nationalen Arbeit lehrt man ein System, welches den Ueberfluß oder die Woblfeilhrit veibieten
will. Die Freiheit der Arbeit ist das Recht des Eigenthums, ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Der Schutz der nationalen Arbeit, die fnen muß. Die Arbeit — wer ehrt sie nicht? Die Aibeit ist die menschliche
man uns empfiehlt, ist eine Phrase, gegen die man sich waf
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Macht, welche die Natur bemeistert und sie zwingt, sich unseren Be⸗ dürfnissen herzuleihen. Wenn daher die unterdrückten Pꝛioduzenten und Fabrikanten unsere Hülfe und Beistand verlangen, um alle Hin dernisse, welche ihnen entgegenstehen, binwegzurͤumen, so ist es un⸗ sere Pflicht, ihnen zu helfen, ihnen beizustehen, aber wenn sie prä- tendiren, die Nation zu zwingen, sich ihrer Produkte gut oder schlecht dann ist ihr Verlangen eine Tyrannei, der man sein gutes Recht nicht aufzuopfern braucht, denn
billig oder theuer zu bedienen
die Freiheit ist der Grund jedes Rech tes — nichts darf ihr wider—
stehen.
Für die Mehrheit des vollswirthschaftlichen Ausschuß nimmt das Schlußwort Herr Degenkolb. Habe der Ausschusfi auch den Schutz der Arbeit in die Grundrechte
keine Bestimmung über de
aufnehmen wollen, so teressen es sich in vorliegenden
verdienten 800,000 Familien, um dern In— Petitionen handle, doch wohl Berück schtigung Der Wohlstand . Sal hysen ö.. durch den Zollverband vor dem Rum gerettet und Leipzig dadurch die begünstigtste Stadt Deutschlands ge worden. Nur durch die England durch die Herstellung eigener Ar⸗ beit entzogenen Summen sei es möglich geworden, der Mittel für die großartigen Eisenbahnunternehmungen Deutschlands herbeizuschaf⸗ sen. Biesen Gesichtspunkt solle man festhalten und danach das Mehrheitserachten auffassen.
Endlich auch sür den Berfassungs „Ausschuß tritt noch ein richterstatter auf, Herr G. Beseler: Wir sind von dem Grund satze ausgegangen, daß nur die politische Seite ins Auge gefaßt werde, nicht die soziale. Das große Prinzip der Gleichheit soll auch bei der Besteuerung in Anwendung kommen, aber wir haben den Geundsatz auszusprechen, ohne die Autonomie der einzelnen Staaten zu beschränken. Wir dürfen uns auch nicht au Systeme einlassen, deren Durchführung zu einer Zerrüttung des Staatelebens führen kann. Die Nation hat das Mittel in der Hand, die Frage über den Schutz der Arbeit und die Verbesserung der Lage der Aibei— ter selbstständig zu lösen. Das ist das wiederhergestellte altgermani sche Genossenschafts⸗ und Vereinsrecht, das Recht der Assoeciation. Und nicht um unbedingten Schutzzoll or er Freihandel, nicht um einen Gegensatz von Non d⸗ und Süddeutschland handelt es sich, sondern die Aufgabe ist auch hier, die Sonderinterrssen gegen einander aus— zugleichen. Bescheiden wir uns legen wir nicht zu viel in die Grundrechte und namentlich nicht Hoffnungen, die wir nicht erfüllen können.
Zur Abstimmung kommt zuvörderst und durch Namensauftuf der Antrag von Makowiczka, KRierulff, Kirchgeßner und Gerossen:
„In Erwägung, daß die Aufstellung allgemeiner Besteuerungs
grundsätze und die Empfehlung eder Verwerfung bestimmter Arten von Steuern nicht in die Verfassung gehört, sondern Sache der Administration der Einzelstaaten und beziehungsweise des Rei ches ist;
daß die Vorsorge sür arbeitsunfäbige Arme einen Gegenstand der Heimats-, Gemeinden- und Armengesttze bildet;
daß endlich ein Grundrecht auf die Einführung oder Aufzebung bestimmter Steuern, so wie auf Errichtung von Kreditanstalten überhaupt, nicht wohl gedacht werden kann;
wolle die Nationalversammlung beschließen, die in sämmtlichen zu dem §. 30 der Grundrechte gestellten Minderheitserachten be⸗ antragten Bestimmungen nicht in die Grundrechte aufzunehmen.“
Be⸗
Da obiger Antrag mit 317 bejahenden gegen 114 verneinende
Stimmen zum Reschluß der Versammlung erhvben wird, so sind da⸗
mit alle die verschiedenartigen Anträge beseitigt, bis auf den von der
Mehrheit des Veifassungsausschusses ausgegangenen Vorschlag:
§. 30. „Die Besteuerung (Staatz und Gemeindelasten)]
soll so geordnet werden, daß die Bevorzugung einzelner Stände
und Güter aufhört.“
— bM—
Diese Fassung wird angenommen. Sämmtliche Zusätze dazu fallen hinweg, tbeils durch freiwilliges Zurückziehen der Antrag= steller, theils durch Abslimmung darüber. Endlich erledigt sich noch der Bericht des volkswirthschaftlichen Ausschusses durch die Annahme des Mehrheits-Antrages eben dieses Ausschusses:
„Die National-Versammlung wolle beschließen, die auf Schutz der Arbeit und der Aibeiter eingereichten Petitionen aus Siuttgart, Berlin, Nassau und Sachsen dem Reichs Handelsministerium zu dem Ende zu überreichen, bei Entwerfung des Tarifs den Schutz der Arbeit in Berückstchtigung zu ziehen.“ Die Sitzung schließt danach gegen 2 Uhr Nachmittags. Die Fortsetzung der Berathung über die Grundrechte findet Montag, den 12. Februar, statt.
5r ankfurt a. M., 8. Febr. (O. P. A. 3.) Der Entwurf des deutschen Heimatsgesetzes, wie er der Reiche versammlung zur Bera⸗— thung vorgklegt ist, lautet:
Heimatsgesetz. S. 1. Das Gebiet eines jeden deutschen Staates zerfällt in bestimmt abgegränzte Gemeindebezirke; diese bilden zugleich Hei⸗ matsbezirke. Den einzelnen Staaten bleibt es überlassen, mehrere Gemeinde- bezirke zu einem Heimatsbezirke zu vereinigen. §. 2. Der Aufenthalt und Wohnsitz in einem Heimatsbezirke, so wie das Recht zum Gewerbebetriebe, so weit dieses nicht durch die deutsche Gewerbe Ordnung beschränkt wird, darf keinem Deutschen verweigert werden, so lange er nicht daselbst der öffentlichen Armenunterstützung anheimfällt oder wegen eines gemeinen Ver brechens verurtheilt wird. S. 3. Das Heimatsrecht wird erworben: a) durch Geburt. Eheliche Kinder folgen der Heimat des Vaters, uneheliche der Heimat der Mutter, Findlinge erlangen das Heimatsrecht in dem Heimats⸗ bezirke, in welchem sie gefunden werden, fallen aber der Fürsorge des Staats anheim. b) Derch Verheirathung. Ehefrauen erwerben die Heimat in dem Heimatsbezirke ihres Ehemanns. «) Durch ausdrückliche Aufnahme. Diese darf keinem Deutschen verweigert werden, welcher erwerbsfähig ist und zur Zeit seiner Aufnahme weder öffentliche Armenunterstützung genießt, noch wegen eines gemeinen Verbrechens bestrast worden ist. ) Durch mehrjährigen Aufent- halt. Wer sich fünf Jahre lang ununterbrochen durch sein Vermögen oder seine Thätigkeit in einem Gemeindebezirke redlich ernährt hat, erwirbt da⸗ selbst das Heimatsrecht, wenn er nicht sein früheres Heimatsrecht sich erhalten hat. ) Durch Erwerbung des Gemeindebürgerrechts. Dasselbe schließt das Heimatsrecht stets in sich. 58. 4. Wei in einem Gemeinde- bezirle Heimatsrecht erwirbt, verliert dasselbe in seinem früheren Heimats-⸗ bezirke, wenn er nicht daselbst Gemeindebürger bleibt. S. 5. Das Heimats⸗ recht kann ohne Besitz des Gemeindebürgerrechts bestehen und begründet noch kein Recht auf die Nutzungen des Gemeindevermögens. §. 6. Das Heimatsrecht gewährt den Anspruch, im Falle der Arbeitsunfähigkeit und Verarmung von dem Heimatsbezirke nothdürftig unterhalten zu werden. Liegt in diesem Falle Dritten die Verpflichtung ob, für den Unter— halt des Heimatsberechtigten zu sorgen, so kann die Gemeinde- Behörde diese zur Erfüllung ihrer Veipflichtungen anhalten. §. 7. Die weiteren Rechte und die Verpflichtungen der Heimats⸗-Berechtig⸗= ten und derer, welche, ohne heimatsberechtigt zu sein, in einem Gemeinde- Bezirke Wohnßtz baben, gegen die Gemeinde, werden durch die Gemeinde Versassung bestimmt. §. 8. Hülfsbedürstige haben in jedem Gemeinde- Bezirke, wo sie sich zur Zeit ihrer Hülfsbeduͤrftigkeit befinden, Anspruch auf nothdürftige Verpflegung. Die betreffende Gemeinde hat dieselbe vorschuß= weise für Rechnung des verpflichteten Heimats - Bezirkes zu leisten. Der Anspruch auf Wiedererstattung des geleisteten Vorschusses verjährt drei Mo nate nach eingetretenem Verpflegungsfalle, beziehungsweise nach Ermittelung des veipflichteten Bezirkes. §. 9. Wer 15 Jahre von seinem Heimats— Bezirke freiwillig abwesend gewesen und an keinem anderen Orte Heimats- recht erlangt hat, behält zwar daselbst sein Heimatsrecht, fällt aber im Verarmungsfalle der Versorgung desjenigen Staates anheim, zu welchem der Heimats-Bezirk gehört
Allgemeine Motive. In dem vorliegenden Gesetze war die Auf— gabe zu lösen, jedem Deutschen die möglichst größte Freiheit des Aufent⸗ enthalts, der Niederlassung und der Verwerthung seiner Arbeitskräfte inner= halb des ganzen Reichsgebietes zu garantiren, ohne dadurch die Selbststän⸗
digkeit und das Wohl der Gemeinden zu gefährden. Während auf der
einen Seite von dem unzweifelhaften Grundsatze ausgegangen werden mußte, daß alle produzirenden Kräfte einer Nation, die geistigen sowohl wie die
Deutschlands sei nur durch ten Zollschutz
physischen, nur dann zu ihrer vollen naturgemäßen Entwickelung gelangen fönnen, wenn sie die geeignetste Stelle ihres Wirkens sich frei zu wählen befugt sind, und daß Hemmungen der Arbeits-Circulation auf ein Volk eben so wirken, wie die Hemmungen des Blutumlaufs auf den menschlichen Körper, durfte man doch auf der anderen Seite nicht in das Spstem Frank⸗ feichs verfallen, wo0 das Gemeindebürgerrecht mit dem Staatsbürger recht identifizirt und durch die unbedingte Befugniß zum Eintritt in jeden Gemeindeverband alles selbstständige Gemeindeleben vernichtet
ist. Vielmehr mußte festgehalten werden, daß die einzelnen lebendigen Glieder, welche den Staat bilden, die Gemeinden sind, und daß in den Fällen, in welchen dem Gemeindeleben aus jenem Rechte der Frei- zügigkeit wirkliche Gefahren erwachsen, die Gemeinde geschützt werden muß. Jene Gefahren sind aber doppelter Art, theils materielle, theils sittliche.
ie Gemeinde kann durch die mögliche Verarmung der Ansiedler in ihrem
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Wohlstand und durch die möglichen Verbrechen derselben in ihrer Sicher⸗ heit und in ihrem sittlichen Wohl bedroht werden. Um diese Gefahren zu —
vermeiden, sind verschiedene Wege möglich. Entweder besolgt man ein zräventiv-System und knüpft das Recht des Aufenthalts und des
P Wohnsitzes in den Gemeinden an solche Bedingungen, welche eine Gefähr- d
ung der Gemeinde unmöglich oder wenigstens unwahrscheinlich machen, oder wählt ein Reprefsiv-Spstem, nach welchem die Niederlassung
ohne alle Bedingung freisteht und die Gemeinde nur das Recht be⸗
zt, erst nach eingetretenem Mißbrauch derselben, innerhalb einer bestimm⸗ ten Frist, den Angesiedelten zu entfernen. Beide Sosteme sind nicht nur in mannigfacher Weise zur Ausführung gekommen, sondern auch vielfach Gegenstand wissenschaftlicher und parlamentarischer Diskussionen gewesen, ohne daß in Deutschland eine allgemeine Uebereinstimmung der Ansichten und ein sicheres wissenschaftliches Resultat bisher gewonnen worden wäre. Aber schon die große Thatsache, daß im bisherigen Polizeistaate das Präventivspstem bei weitem das herrschende war, England dagegen bereits über ein halbes Jahrhun⸗— dert hindurch ausschließlich dem Repressivspstem huldigt, muß schon jeden Verthei⸗ diger des ersteren Systems bedenklich machen, dasselbe noch in dem neuen wiürdera-borenen Deutschland festzuhalten. Geht man aber auf eine nähere
Prüfung jenes Systems ein, so wird man sich sofort überzeugen, daß das⸗
selbe eben so wenig in unseren Neubau des deutschen Vaterlandes paßt, wie das der Censur im Gegensatz zur Preßfreiheit, und daß der Ausschuß in seiner Wahl nicht zweifelhaft sein konnte. Das Präventiv-Sostem kann in breifacht: Weise zur Anwendung kommen. Eniweder macht man die
Befugniß zur Niederlassung ganz von der Erlaubniß der Behörden abhän-
gig und stellt deren Ermessen das Utitheil über die Schädlichkeit oder Un⸗ schädlichkeit des Ansiedlers anheim, oder man knüpft das Niederlassungs-⸗ Recht an den Nachweis eines Heimatsscheines, durch welchen sich die Hei—⸗ mats-Gemeinde verpflichtet, ihren Angehörigen jeden Augenblick zurückzuneh⸗ men, oder endlich, man fordert von dem Einziehenden den Nachweis bestimmter persönlicher Eigenschaften und verweigert allen denjenigen den Eintritt in die Gemeinde, welche dieselben nicht besitzen. Die erstere Methode bedarf heut zu Tage kaum noch einer Widerlegung. Sie gehört zu sehr den untergegan= genen Zuständen an, als daß sie noch mit der Gegenwart vereinbar , nen könnte. Ist es die Gemeinde, von welcher die Erlaubaiß der Nieder- lassung abhängt, so wird die Freizügigkeit geradezu aufgehoben, jedenfalls pen ärmeren Klassen der Gesellschast, den Lohn. und Tage-Arbeitern, unmöglich gemacht, denn jede Gemeinde hat die Tendenz, sich abzuschließen weil ö. Sorge für ihren Besitz stets das Mißtrauen nährt, daß der deu dußzunen, mende ihr als Armer zur Last fallen werde, und weil ihre Angehorig , den neu anziehenden Arbeitern natürliche Konkurrenten . , . Verdienstes erblicken. Dieses Verfahren bindet Tah dener, . Scholle, verhindert die Entwickelung der Arbeitskräfte und enn 9 ,