1849 / 43 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und Irland. Parlament, Unter⸗ haus- Sihßung vom H. Februar. Oberst Sib'thöorp, kündigte, an, daß er bei Vorlegung der Budgets die Herabsetzung der Gehälter sämmtlicher hohen Civil⸗Beam len auf die Hälfte beantragen werde. Lord J. Rusfell zeigte an, daß er am Montage eine Bill für Ab⸗ änderung der Formel des von den Unterhaus⸗-Mitgliedern zu leisten⸗ ben Eides vorlegen werde. (Beifall.) Herr Urguhart ersuchte Lord Palmerston um Mittheilung aller auf die Unterhandlungen, welche die Anwesenheit der englischen Flotte in der Bucht von Nea⸗ pel veranlaßt hätten, bezüglichen Aktenstücke. Lord Palmerston: Die Aktenstücke werde er dem Hause vorlegen, sobald der angemessene Augenblick gekommen sein werde. Herr Urquhart fragte, wann denn dieser Augenblick wohl kommen dürfte? Der Minister er— wiederte: „Ich kann es nicht sagen, aber er wird kommen.“ (Hei⸗ terkeit,. Der Staats-⸗Secretair des Innern, Sir G. Grey, verlangte nun Namens der Regierung eine sechsmonatliche Verlän⸗ gerung der Bill, durch welche die Habeas-Corpus-Akte in Irland suspendirt wurde.

Der Redner ging in lange Erörterungen ein, um darzuthun, daß die Regierung genöthigt sei, diese Ausnahmemaßregel noch für eine beschränkte Zeit unter ihrer Verantwortlichkeit beizubehalten. Er erklärte zugleich unter dem lauten Beifalle des größten Theiles der Versammlung, daß die Re— gierung von dem lebhaftesten Wunsche beseelt sei, die Ursachen der Unzu— friedenheit, welche etwa noch in Irland mit Grund vorhanden, nach Kräf— ten zu beseitigen und zu diesem Zwecke den in diesem Lande noch obwal—⸗ tenden Uebelständen durch legislative und andere von den Umständen ge⸗ botene Maßregeln abzuhelfen. J. O'Connell übergab ein Amende— ment, nach welchem eine Kommission ernannt und beauftragt werden sollte, eine Untersuchung über die Lage Irlands anzustellen und einen begutach— tenden Bericht über die Frage zu erstatten, ob die Verlängerung der Suspension der Habeas-Corpus- Akte wirklich nothwendig sel. Er be— stritt dies und machte gegen den Regierungs-Antrag besonders geltend, daß die Bevölkerung von ganz Irland nicht für die Verbrechen einiger unsinnigen Komplottstifter verantwortlich gemacht werden dürfe. Herr O' Connor behauptete, die Gründe des Ministers könnten Niemand von der Nothwendigkeit seiner angekündigten Maßregel überzeugen; derselbe rechne jedoch auf die Fügsamkeit des Hauses, um seine Absicht, den letzten Rest irischer Freiheit zu vernichten, ausführen zu können. Diese Maßregel würde Lord Clarendon mit Willkürmacht bekleiden und ihn zum Groß-Ker-— kermeister von Irland machen; Lord J. Russell wisse aber freilich, daß die irländischen Gutsbesitzer, die Urheber alles Unheils in Irland, ihn bei dieser Maßregel und bei Unterdrückung des Ausdrucks der dortigen öffentlichen Meinung unterstützen würden. Herr Roche warf der Rede des Ministers Unbestimmtheit und Lahmheit vor. Er versicherte, blos deshalb, weil im Kabinet kein echter Irländer sitze, würden von der Regierung so magere und unvollkommene Maßregeln für Irland vorgeschlagen; aus den unnöthig für den irländischen Hof, die irländische Kirche und die dort verwendete Land- und Seemacht vergeudeten Summen lasse sich ein reicher Fonds für die Ent— wickelung der Hülfsquellen Irlands bilden. Herr Fagan, der übrigens kein Partei- Gegner der Negierung ist, erklärte sich entschieden gegen die Maßregel, für welche kein hinreichender Grund vorgebracht wolden sei. Herr Grattan nannte die Maßregel ein schon oft versuchtes und eben so oft fehlgeschlagenes Experiment. Jetzt wolle man sie ohne einen Schat= ten von Grund oder Nothwendigkeit anwenden; denn die Behauplun— gen des Lord-Lieutenants würden durch die öffentliche Meinung entschieden widerlegt. Die Whig-Regierung treibe das Spionier-⸗System noch weiter, als die Tories, und sie gehe offenbar darauf aus, jede Kundgebung der öffentlichen Meinung in Irland zu unterdrücken. Er wolle lieber unter dem Kriegs- Gesetze stehen, als diese gelegentlichen Ein—= griffe in die constitutionelle Freiheit ertragen. Herr An stey be— kämpfte sowohl den ministeriellen Antrag, als das Aniendement. Er gab die Wirklichkeit des vorjährigen Aufstandes in Irland, so wie die dort herrschende Unzufriedenheit, zu; der Aufstand aber sei un— terdrückt, und die für den ministeriellen Antrag vorgebrachten Gründe könnten einen weiteren Eingriff in die persönliche Freiheit der Unterthanen durchaus nicht rechtfertigen. Eben deshalb würde auch eine Untersuchungs-— Kommission unnütz sein. Herr Bourke behauptete, daß leider die Fortdauer der Suspension der Habegs-Corpus-Alte nöthig sei, wie er aus genauer Kennt— niß der Stimmung in Irland wisse. Die nämliche Ursache, welche dort die Anwesenheit von 40,000 Mann Truppen erheische, mache auch außerordent- liche legislative Maßregeln unerläßlich. Herr Barron versicherte, daß der Süden Irlands, den er genau kenne, nie ruhiger gewesen sei; die politische Aufregung sei verschwunden, weil ihre Anstifter im Kerker oder flüchtig seien, und weil das Volk die Strafbarkeit der vorjährigen Kundgebung einsehe. Ein Verräther würde er daher sein, wenn er einwilligte, daß man die Rechte und Freiheiten seiner Landsleute unnöthig beschränke. Der Redner verbrei— tete sich ausführlich über die Leiden und Bedürfnisse Irlands, welches durch die Vernachlässigung von Seiten des Parlaments unleugbar England immer mehr entfremdet werde, Herr Muntz meinte, daß die Regierung, statt der Zwangsmaßregeln, Schritte thun solle, um den Leiden und Entbehrungen des iri= schen Volkes abzuhelfen; was die Agitation angehe, so hätten die englischen Freiheiten durch die Agitation gewonnen, und keine Besserung könne ohne gesetz= liche Agitation bewirkt werden. Lord J. Russell räumte ein, daß die Umstände in Irland nicht ganz die vorjährigen seien; wenn aber die Ruhe in Irland wirklich so zunehme, wie Herr Barron behaupte, so sei ja eben dadurch die Suspensions-Maßregel und ihre Handhabung völlig gerechtfertigt; zugleich liege darin aber auch ein Grund, die Maßregel noch kurze Zeit fortbestehen zu lassen und den Verband nicht zu rasch von der Wunde zu nehmen. Der Minister legte die Schwierigkeiten dar, womit der Lordlieutenant voriges Jahr als eingestandenermaßen ein bewaffnetes Komplott zur Losreißung von Groß britanien bestand, zu kämpfen hatte; ohne Blutvergießen habe er mit Hülfe der Suspensions⸗-Maßregel das Komplott vereitelt, und das Haus möge sich daher besinnen, ehe es den Lordlieutenaut verhindere, auf gleiche Weise ähnliche Bewegungen zu ähnlichen Zwecken zu hemmen. Bas Unglück, welches Irland hauptsächlich durch Mißrathen der Kartoffelärndte betroffen, sei nicht dem Parlament Schuld zu geben, welches bemüht sei, die dortige Noth nach, Kräften zu lindern. Die Regierung habe es für eine Pflicht gegen Irland wie gegen Großbritanien erachtet, den Lordlieutenant' mit die ser Vellmacht zu bewaffnen, damit er die Erneuerung von direkt zum Aufruhr führenden Ümtrieben verhindere. Wenn das Haus die Erhaltung des Frie⸗ dens und der Ruhe wünsche, wenn es wohlthätig für Irland wirken wolle, ,, es die einzubringende Bill genehmigen. Nachdem noch einige . . hatten, wurde der Antrag des Ministers des Innern,

chon erwähnt, mit 221 gegen 18 Stimmen genehmigt.

Herr Anstey begehrte darauf die Erlaubniß zur Einbringung einer

Großbritanien

244

Bill für die fernerelufhebung der noch gegen die Kalholiken als solche in Kraft befindlichen Cafbestimmungen. Sir R. Inglis bekämpfte ben An— trag. Sir G. Gr, Staats-Secretair des Innern, und die meisten an= deren Redner erkläm sich zwar mit dem Prinzip der Bill einverstanden, fanden aber den Zeunkt, den der Antragsteller gewählt, nicht angemessen. Der Antrag wurde ließlich mit 43 gegen 41, also nur mit einer Majo⸗ rität von 2 Stimmt abgelehnt.

Niederlank. Aus dem Haag, 6. Febr. (Köln. 3.) Der König hat dier Tage, den Ersparniß⸗-Anträgen seiner Minister Folge leistend, eine edeutende Reduction in der Infanterie befohlen, und zwar sollen beiedem Depot-Bataillon der acht Infanterie-⸗Re—= gimenter zwei Conagnieen eingehen. Auch in den Regimentern Grenadiere und Jäg soll eine Verminderung stattfinden.

Dänemark. Kopenhagen, 6. Febr. (O. C.) In der heutigen Sitzung de Reichs-Versammlung fragte Grundtvig den Minister des Auswäigen, weshalb er sich auf die Sitzung vom 6. Januar, als auf eine Beweis der versöhnlichen Stimmung des Vol⸗ kes in der Instructionan Dirckinck-Holmfeldt in Frankfurt berufen habe? Der Ministe antwortete, er habe gemeint, es ginge aus dieser Sitzung hervor daß die Versammlung die Unterhandlungen keinesweges als fruchts betrachte oder dafür stimme, die Feder weg— zuwerfen und zum Swerte zu greifen, so lange noch Aussicht vor— handen sei, auf friedchem Wege einen ehrenvollen Frieden zu er— reichen, oder überhaup, daß sie mit ungeduldiger Heftigkeit die Er— neuerung des Krieges lünsche. Er habe den Krieg unnatürlich ge⸗— nannt, weil er ein büserlicher sei. Grundtovig, der sich durch diese Antwort nicht befriedig erklärte, fragte darauf den Justiz⸗Minister, ob die Regierung die Ferordung vom 27. September 1799 vom Tode zu erwecken gedske, da ein Buchdrucker und ein Redacteur wieder in Anklagestand versetzt und ersterer verurtheilt worden sei. Der Minister erwiederté das Gesetz habe seit dem Reskript vom 21. März v. J. in voller Kaft bestanden, und seine bisherige Handels— weise gegen die Presse aüsse eine Bürgschaft für seine fernere Han— delswesse sein. Auch ziermit war Grundtvig ziemlich unzufrieden, da aber Niemand weitei das Wort verlangte, so war die Sitzung aufgehoben.

Italien. Rom, 29. Jan. (Franz. Bl.) Unter den jüng' sten Beschlüssen der Regzrung befindet sich auch der, daß die Ga⸗ zetta von Rom, die böher das päpstliche Wappen an ihrer Stirn trug, dasselbe ablegen um künftig den Titel eines römischen Moni— teur führen soll.

Rom, 30. Jan. (IA. 3.) Die provisorische Regie⸗ iung der römischen Staten erläßt jeden Tag neue Gesetze und Verordnungen; wenige Wige nach einander brachten das Gemeinde⸗ gesetz, das Grundsteuer-Gsetz und das Gesetz über Ruhegehalte und Penstonen der Beamten, oO wie eine Disziplinar-Verordnung über die bewaffnete Macht.

Man spricht hier über die Intervention wie über eine demnächst bevorstehende unzweifelhafte Thatsache. Funfzehntzundert Spanier, die Vorhut eines Heerkörpes von 8000 Mann, sollen bereits in den Gewässern von Neapel sein, und ein Heer von 20,009 Mann werde, sagt man, in kurzem in die römischen Landschaften eindringen. Vor einigen Tagen erst legten sig die Fregatte „Mazarredo“ und die spa— nische Korvette „Volador“ auf der Rhede von Neapel vor Anker. Gewiß ist, daß alle Unterhandlungen, bezüglich der Intervention, in großes Geheimniß gehüllt sind. Heute Nacht gingen einige Drago— ner und eine halbe Feldbatterie nach der Gränze ab. Die Minister berathen über die Vertheidigungsmittel, finden aber keinen General, welcher die Leitung übernähime. Wagner und Rovero, Ersterer ein Preuße, der früher im Dienste Karl Albert's gestanden, Letzterer ein Piemontese, haben erklärt, daß sie die Boden⸗-Verhältnisse der an das Königreich Neapel gränzenden Provinzen nicht kennten, und daß man sie zur Organisirung der bewaffneten Macht, nicht aber zum Felddienst berufen habe; General Ferrari ist krank; gegen General Zamboni ist ein Prozeß anhängig; der General Zante della Rovere steht bei der gegenwärtigen Regierung, welche seit drei Monaten die Ausbe— rahlung seiner Löhnung eingestellt hat, in üblem Geruche.

Rom, 30. Jan. (Franz. Bl.) Die Deputirten für die italienische National-Versammlung langen in Menge an. Die pro⸗ visorische Regierung hat für den 4. Februar alle Präsekren zu sich geladen, um über den Wahlakt zu berichten. Diese Nacht ging eine starke Kavallerie-Abtheilung mit Geschützen an diejenigen Punkte dei neapolitanischen Gränze ab, wo man einen Einb uch befürchtet. Ga— ribaldi befindet sich bereits an jenen Punkten.

Turin, 2. Febr. (Franz. Bl.) Alles spricht nur von Krieg. General Lamarmora ist zum Kriegs- und Marineminister ernannt. Berliner Börse.

Berlin, 10. Febr. Die Börse behauptete sich die ganze Woche über fest und war, wenn auch durch Speculationen wenig angeregt, doch durch Geldanlagen in soliden Fonds ziemlich lebendig. Vor— nehmlich steigerte sich der Begehr nach Eisenbahn-Prioritäts⸗-Actien, in denen bedeutende Ankäufe ausgeführt wurden, und hatte ein Stei— gen dieser Effekten zur Folge, welches anscheinend anhalten wird, da es an flottanten Abgebern fehlt und die Nachfrage sich mit jeder Woche vermehrt. Am beliebtesten waren 4proz. Potsdam-Magde— burger, die von 82 a 84 bezahlt wurden und Geld blieben. Fer. ner fehlten Abgeber für Stettiner 5proz. Prioritäts-Actien, wofür 1025 Geid blieb. Auch Niederschlesisch⸗Märkische, Hamburger und Köln⸗ Mindener Priorstäts⸗-Actien schließen zur heutigen Notiz begehrt. Je mehr nun die Kapitalien den vorgedachten Ef— fekten zufließen, desto mehr bleiben Stamm -Actien vernachlässigt und der Speculation anheimgeg ben, da diese aber zu unkräftig, ja, man könnte sagen, vollständig gelähmt ist, so müssen wir es schon als ein günstiges Zei hen der augenblicklichen Verhältnisse betrachten, wenn deren Course sich in diesen Woche behauptet und mitunter etwas

gehoben haben. Wesentliche Veränderungen erfuhren nur einzelne Gattungen, als Berlin⸗Stettiner, die von 885 bis 897 I gesucht waren und Geld blieben, ferner Potsdam⸗Magdeburger, die von 59 a 585 6 wichen. Friedr. Wilhelm's Nordbahn stiegen von 37 bis 387 und schließen 33 Geld. Mecklenburger fielen, nachdem sich in Folge hamburger Kaufordres deren Cours bis 39 6 gehoben hatte, unter demselben, jedoch umgekehrten Einfluß bis 35 „, schlie⸗ ßen aber wieder 36 . Geld. Man wollte in Hamburg wissen, daß auf eine Unterstützung der Stände durch Zinsgarantie oder Ueber— nahme der Bahn nicht zu rechnen sei, was jedoch nach neueren Nach richten noch unentschieden ist. In unseren übrigen Eisenbahn-Effek— ten ist seit 8 Tagen fast gar keine Veränderung vorgekommen, daher wir uns auch nur auf die heutigen Schlußnotirungen beziehen, die mit Ausnahme der oben angeführten Actien vorigen Schlußwoche einnehmen.

Unsere inländischen Fonds haben sich gehoben und blieben heute fest, wenn auch nicht auf dem höchsten Stande. Staatsschuldscheine, bereits bis 80 I5 bezahlt, wurden a 80 6 verkauft; 5prez. freiw. Anl. 101 a E 56 bez. Z proz. Stadt-Oblig. Anfangs der Woche 973 56, dann aber 93 4 bezahlt. Für Bank- Antheile herrschte eine slaue Stimmung, weil man wissen wollte, daß die Dividende nicht den Erwartungen entsprechen würde; nicht daß der Ueberschuß dazu unzureichend wäre, sondern weil ein großer Theil el urück gesetzt werden solle. Uebrigens läßt sich noch nichts Bestimmtes dar über sagen, wenngleich wir nicht einsehen, was eine geringere dendenzahlung den Besitzern für Nachtheile brülgen kann, Unternehmen dadurch erweislich besser wird. Man spricht einer möglichen Nachvergütigung im Juli, bis wohin noch lungen aus der vorigen Jahres⸗Epoche stattfinden sollen. ist von 92 bis 91 §6 gewichen, doch blieb heute 91 und Geld.

In ausländischen Fonds ist der Verkehr fortwährend und deren Course bleiben in Folge der günstigen N fremden Börsen im Steigen, wenngleich auch hier e Kauf- und Verkaufsaufträge Umsatz geschafft wird; die . aber hat nichts damit gemein. Wir erinnern uns an frühere Epo chen, wo das Geschäft in ausländischen Fonds an keiner Börse so ausgedehnt betrieben wurde, als an der berliner, und dürften leicht wieder einer solchen Zeit entgegengehen, wenn die kleinen Spekulan ten nicht durch anderweitige Börsen⸗Unternehmungen davon abgehal ten werden sollten. So viel dürfen wir mit Sicherheit nen daß die Zeit der völligen Abspannung unserer Börsenspieler nicht mehr fern ist, denn außer in Fried. Wilh. Nordbahn wird i anderen Effektengattung irgend etwas unternommen, und stand kann nach allen bisherigen Erfahrungen nicht fortdau—

. Markt Berichte.

Stettin, 10. Febr. Das Wetter ist unverändert. Getraide. Für Weizen ist seit dem Eintre sen de doner Mittwochspost . Roggen pr. Frühjahr S6pfd. 274 Rt. Br.

Heutiger Landmarkt:

Weizen. Roggen. Gerste. Hazer. 5 36 J, . 24 a 26 15 115

Rüböl matt, in Folge einiger Anmeldungen. 25 Rt. zu bedingen; März april zu 127 Rt Mai 12 Rt. bez. und Geld; Juni Juli 11 Geld; Sept. Okt. 113 Rt. Br.

Spiritus aus erster Hand zur aus zweiter Hand ohne und mit Faß pr. Frühjahr 23 S6 Br., 233 5 Geld; und Geld.

Köln, Waare, pr. Rthlr. W.

Roggen direkt 3 Rthlr. W.

G., pr. Mai 3 . Rthlr. W.,

Gerste, hie sige 25 Rth . oberländische

Hafer 13 Rthlr. W., pr. März 15 Rthl Rthlr. W.

Rübkuchen 2000

Rüböl pr. 256 30 Rthlr. W., 30 G., geläutert 33 Rthlr.

Leinöl pr. 26 Pfd. 26

Amsterdam, 7. Febr. Weizen zu er vielem Handel in Consumtion und Speculation; pf. rhein. 261 Fl., 128, 129pfd. do. 243, 25 in Consumtion: 112pfd. alt. rhein. 210 Fl., 127 bunt. poln. 326 Fl., 127⸗, 128pfd. bunt. do. pfd. alt, nor der, 231 JJ. in

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März 64 Rthlr.

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Rthlr. G.

122pfd. geri 120pfd. fries. 190, 192 Fl., 129pfd. kubanka.

Roggen zu den erniedrigten Preisen mit mehr getrockn. 128 Fl., 126pfo0. stettin. 148 Fl. in Partieen, pfo. preuß. 144, 148 Fl.

Gerste und Hafer ohne Handel.

Kohlsaamen wie früher; verkauft: samen 325 L., auf 9 Faß im April 655 L., Sept.

Leinsaamen wie früher; 109⸗, 110pfd. könig 112, 113pfd. riga 245 Fl.

Rüböl gleich wieder williger; auf Lieferung

6 Woch. 40 Fl.; effekt. 307 Fl.; Mai 3

Fl.; Okt. und Nov. 365 a 1 Fl.; Dez. 355

Leinöl auf 6 Woch. 28 Fl.; effekt. 274

Hanföl auf 6 Woch. 35 Fl.; effekt. 34 Fl.

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Bekanntmach ungen. 1640]! Su bh a stations-Patent—

Das in der Tuchmacherstraße und am Wilhelmspl hierselbst gelegene, ol. I. No. 90. des pyro re me 6 verzeichnete, dem Kaufmann Carl Zrhe de ec . ö. Laudon, setzt seiner Konkursmasse gehörige hann en aus zwei Wohnhäusern, Seiten und leben eb al en, einer Hof- und Baustelle, sechs Morgen Wlesen und Schalmwiesen⸗Nutzun bestehend, welches zufolge der

nebst dem Hypothekenscheine in der Re istratur ei ö henden Taxe auf 43,939 Thlr. 25 6 ; .

zusehen.

Kaufmann Lehmann gehörige, im Hypothekenbuche Vol. l. Nr. 624. Nr. 641. verzeichnete und laut gerichtlicher Tare auf 6205 Thlr. 19 Sgr. 5 Pf. abgeschätzte Haus nebst Zubehör, soll Schulden halber in termino d n ts d, Vorm 1 khr, vor dem Ober- Landesgerichts -Assessor Herrn Moers meistbietend veikauft werden. und Kaufbedingungen sind in

Frankfurt 4. d. O, den 24. November i848. Königl. Land- und Stadtgericht.

recht zahlreich eingeladen.

Viebahn.

am Mittwoch den 14. Februar ., 10 Uhr Morgens, im Lokale des Kunst-Vereins (Unter den Linden Nr. 21)

Der Vorstand des Vereins der Kunstfreunde im Pr. Staat. L. Sachse.

Thierfelder's bekannte und unbekannte Gläubiger hiermit edictaliter und peremtorie geladen, im Liquidations Termine persönlich oder durch hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinschuldner bei Strafe des Aus- schlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den

Taxe, Hypothekenschein

unserer Registratur ein- 1696

angetragen hat, wir aber hierauf

schätzt worden, soll am 15. Mai 1849 subhastirt werden.

Alle unbekannten Real-⸗Prätendenten werden aufge⸗ boten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätesteng in diesem Termine zu melden.

Frankfurt a. d. O., den 26. September 1848.

Königl. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.

736 Subhastations-⸗-Patent.

M 2 8 . 2 Verein der Kunstfreunde im karl Preußischen Staate.

In Folge Beschiusses in 0 vom 26. Juli v. 3 , . ,, zu einer auße ener al-Versammlung zur Bespre

; m h U E 3 ledigung der vom Ministerium mug e n an, .

über die zu gründende n isati ür di Das in den Sberstraße Rr. Ss belegene, ber Frau waltung n dbene heil e. T säh in iüün, i bei.

zum Liquidations-Termine,

Mitglieder unse⸗

ergleichs rordentlichen

schläge

Betrieb der Kunst Angelegenheiten

j ., Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Gott—

fried Thierfelder in Neukirchen bei uns seine Insolvenz

angezeigt und auf Eröffnung des Konkurs- Prozesses

den 12. April 1849

den 24. Mai ej. a. zur Publication des Präklusivbescheids, den 31 sten dess. Mts. ral. Versammlung ker Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines

den 7. Juni dess. Jahres zur Inrotulation der Akten und endlich den 5. Jul t ej. *. zur Publication eines Locations-Bescheides oder Urtels anberaumt haben, so werden Gerichls wegen genannten

vorigen Stand zu den Akten gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, sodann mit dem bestellten Konkursver— treter und, da nöthig, unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, im Gütepflegungs Termin über etwanige Vergleichs-Vorschläge sich zu er= klären, indem sie n, , für einwilligend werden gen achtet werden, und daß mit Publication des Prällusiv- Bescheids oder Lorcations-Uriels hinsichtlich der 4usge— bliebenen Gläubiger in contumaciam werde verfahren werden, gewärtig zu sein. .

Auswärtige Gläubiger haben bei Annahme der künftig ergehenden La tigte im Orte des Gerichts oder bee e , Neukirchen bei Chemnitz im Königreiche Sach-

11. N ber 1848. sen, am par rh Hänelsche Gerichte,

5 Thlr. Strafe zur dungen Gevollmäch in dessen Nähe zu

in

allen

Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für

4 Rthlr.

8 Rthlr.

Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen nummern wird

der Bogen mit 2

Sgr. berechnet.

Berlin, Mittwoch den 11. Februar

Preußischer

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Amtlicher Theil.

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Bundes⸗Angelegenheiten. Zachsen⸗Gotha.

Frankreich.

auf die Budget⸗Vo nal⸗Werkstätten un Gerichtswesen. Paris.

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Nußlaud und Polen.

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verwesers.

Bayern.

* ö Deutsch land. Berlin. Die Wahlen der Abgeordneten zur ammer. Die neue Organisation der Gerichte

Verordnungen. 9) 7 . München. Kammerverhandlungen. Gotha. Verhandlungen der

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in Karoline

Regierungs-Bezirk Frankfurt a.

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für Ausgaben im Ministerium des Unruhen in Ceite.

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Angekündigte Vertrag mit Napier als Kandidat für

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Wissenschaft und Kunst. Theater. ( l Nevue.

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und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

der König haben Allergnädigst geruht: General-Inspecteur des Medizinalwesens in Bey zu Kahira, den Rothen? i Landrathe des meseritzer dritter Klasse mit der

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Schloßhauptmann von Benrath zu ernennen.

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Frankfurt a. M. Befinden des Reichs—⸗ Abgeordneten ⸗Ver⸗

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l Antwort der Königin auf Die Auswanderung nach dem britischen ; Amerika und das irländische Armengesetz im fahrtsgesetze und die zweite Lesung der irländischen Habeas Corpus; Bezug auf Borneo. das indische Kommando.

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, Königliche Hoheit, Direktor von Katte, und Kriegs von Strotha, und Minister der geistlichen von Ladenberg, Minister-Präsident Graf von X Regierungs-Präsident Graf von nersdorf,

eh. Kommerzienrath Ritterschaftsrath Thym⸗Seg 3, ; Staats von Pom mer⸗Esche. *

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Landes⸗Oekonomie⸗Rath Koppe, Unter⸗Staats⸗Secretair von Landrath von Manteuffel, Ober-Landesgerichts⸗Präsident Scheller Regierungs⸗Rath Benneckhe (Frankfurt). He , . Regierungs⸗Bezirk Stettin. Unter-Staats⸗-Secretair Graf Bülow, General⸗Major von Brandt. . ./). Regierungs Bezirk Breslau. Minister-Präsident Graf Brandenburg, Staats⸗Minister a. D. Milde. e Regierungs-Bezirk Posen.

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in Frankfurt,

Geh. Regierungs- Rath Freiherr von Schleinitz in

Berlin, General⸗Post⸗Direktor Schmückent,

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Gutsbesitzer Goebel⸗-Opatow (Kreis Schildberg).

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Ober-Landesgerichts-Rath Heine in Halberstadt,

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

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1849.

rr, m mern r,

Rittmeister a. D. und Fabrikbesitzer Herrmann in Schönebeck,

Staats⸗Minister 4 Erxleben

Deichhauptmann vo

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Geheimer Kommerzien⸗ Halle. Staats ⸗Minister der geistlichen 2c.

von Ladenbhberg.

Angelegenheiten

Zugleich bemerken wir, daß bei den gestern von uns mitgetheil— ten berliner Wahlen zur ersten Kammer die beiden Wahlbezirke aus Versehen verwechselt worden sind und mithin die unter dem ersten befindlichen Namen dem zweiten angehören, während diese

ersten zuzuschreiben sind.

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Reform vom ten dieses Monats Verordnung vom 2. 9 des eximirten Gerichts standes, so wie über die anderweitige Organisation der Gerichte, kein sei, um ihren Erlaß vor dem Zu sammentritt der Kammern zr ß Be den Kammern die durchgreifendsten Abänderungen be vorstehen, auszusetzen. Zu dieser Ansicht ist der Verfasser des Ärtikels unrichtige Voraussetzungen gelangt. Wenn zuvörderst bemerkt, der Verordnung erst um später, als der Zusammentritt der Verordnung, wonach die Verordnung zum 1. April in Ausfüh rung kommt, während die Kammern auf den 26. Februar einberufen Menge der sie erwartenden Aufgaben von größter Wichtigkeit in der Zeit vom 26. Februar bis zum 1. April, oder auch bis zum 1. Juli, im Stande sein würden, die Verordnung vom 2. Januar als einen Gesetzes⸗Entwurf zu erledigen. Wenn ferner bemerkt wird, 3. Januar über das mündliche und öffentliche Untersuchungs Verfah— hen mit Geschworenen zwar allerdings einer unaufschiebbaren Pflicht ge⸗ der ersteren ohne große Vorbereitungen und neue Einrich tungen hätte erfolgen können, so kann hierbei nur eine mangelhafte dischen Provinzen zum Grunde liegen. Mit einigen Tausend kleinen Patrimonialgerichten, mit Königlichen Gerichten, welche bald aus bestehen, läßt sich der Anklage Prozeß mit einem mündlichen und öffentlichen Untersuchungs-Verfahren nicht ins Leben führen, was richte ohne alles System durch die Provinzen zerstreut sind, und daß die Functionen der Staats-Anwälte sich nicht auf viele kleine Ge— ausdehnen lassen. Nach erfolgter Durchführung der Verordnung vom 2. Januar wird der Staat nicht, wie der Verfasser des Artikels am Rhein, in Neuvorpommern und in den übrigen Gebietsthellen, sondern eine solche nur noch im Bezirke des Appellationsgerichts— schiedenheit aber dürfte sich schwerlich bald beseitigen lassen, weil auf der einen Seite die Rhein-Provinz von den ihr eigenthümlichen Ge— übrigen Provinzen nicht gemeint sind, jene für ihre Verhältnisse nicht passenden Einrichtungen anzunehmen. Glaubt der Ver— vorzuschlagen, wodurch die Richter auch ohne Uebertragung der rhei— nischen Verfassung in die altländischen Provinzen von der ferneren Bearbeitung der Nachlaß⸗, Vormundschafis- und Hypothekensachen, Publikums entbunden werden können, so hätte er seine Vorschläge entwickeln mägen. Die Ansichten darüber, ob dies überhaupt aus⸗ roßen Nachtheilen für das Publikum verbunden sein würde, worau 6 * * * * * ! . es doch wohl hauptsächlich ankommt, sind bekanntlich sehr verschieden.

13 Febr. In dem leitenden J ähnar d. J. ber Privatgerichtsbarkeit und so dringendes Bedürfniß gewesen rechtfertigen, und daß ihr bei der

rathung in

weshalb es gerathen erscheine, ihre Vollziehung noch durch mehrere

Zeitpunkt der Ausführung Kammern, eintreffe, so bedarf es nur der Bezugnahme auf den §. 41 sind. Niemand wird behaupten, daß die Kammern bei der großen kurzen 97

daß die Regierung durch die gleichzeitig erlassene Verordnung vom nügt habe, die Ausführung die ser Verordnung aber ganz unabhängig Kenntniß der gegenwärtigen Verhältnisse der Gerichte in den altlän— einem, bald aus zwei, bald aus drei oder vier und mehr Richtern jedem Unbefangenen schon dadurch klar werden muß, daß jene Ge— richte, welche an den verschiedensten Orten ihren Sitz haben, weiter erwähnt, eine Verschiedenheit der GerichtsVerfassungen hofes zu Köln und in den übrigen Provinzen darbieten, diefe Ver— richts-Einrichtungen nichts aufgeben will, auf der anderen Seite die fasser des Artikels, im Stande zu sein, zweckmäßige Einrichtungen sogar von Supplikanten-Vernehmungen, ohne Benachtheiligung des führbar sei, und ob eine hierauf bezügliche Einrichtung nicht mit sehr In Betreff des von ihm erwähnten Kassenwesens sollen dem Ver⸗

nehmen nach den Kammern Vorlagen gemacht werden; hinsichtlich der übrigen Angelegenheiten wird man sich wohl darauf beschränken müssen, Vereinfachungen, und namentlich im Vormundschaftswesen eine freiere Stellung der Vormünder, herbeizuführen.

Fassen wir Alles zusammen, so beruht die Dringlichkeit der Ver⸗ ordnung vom 2. Januar auf der Nothwendigkeit einer gleichmäßigen Gerichts-Organisation zum Zwecke der baldigen Einführung des öffentlichen und mündlichen Untersuchungs-Verfahrens mit Geschwo⸗ renen, und als mitwirkendes erhebliches Motiv kam in Betracht, daß die Stellung der Patrimonial-Richter, (für welche übrigens nach ausdrücklicher Bestimmung der Verordnung gesorgt werden soll und allen Zweifel gesorgt werden wird) eine ganz unhaltbare ge⸗ worden war, daß aber die wichtigen Arbeiten, welche die Kammern erwarten, ihnen erst spät gestatten werden, sich mit den Gerichts⸗ Einrichtungen zu beschäftigen.

Sollten diese Gründe nicht anzuerkennen sein, so würde mit einer Aufschiebung des Aueëführungs-Termins in Betreff der Ver— ordnung vom 2. Januar auch unbedingt eine Suspendirung der Ver⸗ ordnung vom 3. Januar verbunden werden müssen, und damit eine gleichförmige Gerichtseinrichtung und ein zweckmäßigeres Untersuchungs⸗ Verfahren wahrscheinlich für einen längeren Zeitraum wieder aufge⸗ schoben sein. Von einem zu raschen Einschreiten der Regierung wird unter solchen Umständen nicht, sondern vielleicht nur davon geredet werden können, daß die jetzt gethanen Schritte schon früher hätten geschehen mögen. Niemand wird übrigens in Abrede stellen, daß die angeordneten neuen Einrichtungen, wie andere dieser Art, künftiger Verbesserungen fähig sind; es kommt nur darauf an, daß die Abän⸗ derungen auch wirkliche Verbesserunmgen sind. Nach §. 18 der Verordnung wurde unter den vorhandenen Verhältnissen die Aufgabe darin gefunden, die nothwendig gewordene neue Organisation möglichst an die schon bestehenden Gerichts⸗Einrichtun⸗ gen anzuschließen, und hierin glaubt man den Wünschen der großen Mehrzahl in den altländischen Provinzen zu entsprechen. Diejenigen, welche zu dieser Mehrzahl nicht gehören, mögen die Worte beherzi— gen, welche ein bedeutender französischer Justizbeamter aus Anlaß der neuesten Reformpläne für die Gerichts-Organisation in Frankreich gesprochen hat, und mit denen diese Bemerkungen geschlossen wer— den sollen:

„Bewahren wir uns Besonnenheit, reorganisiren wir nicht blos, um das Vergnügen zu haben, Aenderungen vorzunehmen. Es hat sich das Bestehende so bewährt, daß das Neue außerordentlich sein muß, um eben so gute Dienste zu leisten.“

ohne

Bun Angelegenheiten.

. ; v 9 2 Dan He , 5. Las heute 8

Finn rn NM k des Erzherzogs ⸗Reichs⸗

über das Befinden Sr. Kaiserlichen Hohei verwesers ausgegebene Bülletin l

„Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Reichs verweser haben diese Nacht am ruhigsten zugebracht; zu mehreren Stunden ununter— brochen geschlafen; der Husten war wieder insistent; die abendliche Fieberreizung war gestern gering; der hohe Patient befindet sich heute um gestärktesten.

Frankfurt a. M., 11.

alltet:

Februar 1849. Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“ 1Ite Stück des Reichs⸗-Gesetzblattes enthält folgende

Das Verordnung, betreffend die Ermäßigung der Zulagen bei Festüngs er Reichsverweser, f

Bauten ꝛc. in den Reichs- Festungen: „T auf der Vortrag des Reichs-Ministers des Krieges, nach Anhörung des Mi— nisterrathes und in Erwägung der Nothwendigkeit, die für den Bau und die Ausrüstung der Reichs⸗Festungen nöthigen Geldmittel Erleichterung der Steuerpflichtigen thunlichst zu ermäßigen, verordnet wie folgt: 5. 1. Zulagen werden nur bei Neubauten von Festungen oder selbstständigen größeren Festungswerken älterer Festungen be— willigt. 5. 2. Bei größeren Corrections-Arbeiten oder Neubauten geringerer Bedeutung, so wie bei Erweiterung oder Vervollständiaung der Artillerie⸗Ausrüstung in älteren Festungen, werden fixirte Zula⸗ gen nicht bewilligt, sondern es bleibt nach Maßgabe der Geschäftsführung die Bewilligung etwaiger Remunerationen am Schlusse des Baues oder der Ausrüstung vorbehalten. 5. 3. In den durch den §. 1 bezeichneten Fällen sind die zeither bewilligten Zulagen, vom 1. Januar 1849 ab, herabzusetzen, und zwar: jene von 10 Fl. 30 Kr. auf 8 jene von 7 Fl. 30 Kr. auf jene von 5 Fl. 15 Kr., Il., 4 Fl., 3 Fl. auf 2 Fl. §5. 4. In den diesjährigen Budget ⸗Ent⸗ würfen ist demnach der Titel Zulagen um den Betrag der im §. 3 bezeichneten Verminderungen, und zwar: in dem Budget Entwurf von Mainz um 10,253 Fl., in dem Budget⸗-Entwurf von Umm um Fl. 45 Kr., in dem Budget -Entwurf von Rastatt um Fl. 15 Kr. zu ermäßigen. §. 5. Alle dieser Verordnung zuwiderlaufenden früheren Bestimmungen sind hiermit aufgehoben. §. 6. Der Reichsminister des Krieges ist mit der Vellziehüng ser Verordnung beauftragt. Frankfurt, 1849. Reichsverweser: Erzherzog Johann. ges: von Peucker.“ Dasselbe Blatt enthält auch eine Verordnung, betreffend die Ein ziehung des Ertrages aus den Gräsereien der Festungswerke 2 den Rrichs⸗Festungen zur Festungs⸗-Dotirungskasse.

Bayern. München, 8. der siebenten Sitzung.) . k Abel: Er habe zuerst nicht auf die vielen auf ibn gemachten us . erwiedern wollen, weil er fürchtete, zu weit vom eigentlichen Segenstant. der Debatte abzukommen, allein da dies von verschiedenen 8 nicht so streng genommmen worden, so wolle er die ihm n der Reihe nach, wie er sie seither notirt, , me,, 1 off ständig das Recht des ganzen Publikums, uber e . das Urtheil zu fällen; wenn dies in der rn e. , darauf antworten oder nicht wie 3 6 , einer hohen Kammer, so sei es 6 ln in des inhaader gewünscht, die Angriffe möchten in der ĩ

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