sse für tre ei dürfniß vor⸗
zädtsche, inst ovinzenweise für letztere ein Bedürf⸗ 2 jidi che ünsesern 6 jedes Seminar steht indessen auch Mit⸗ hfnden ß gesch ede io gastweise Eintritt offen, in welchem
. sesston der . i ern il dem Religions- Unterricht des Seminars Falle l ö -
attfindet. ürfniß dert, sind die Seminarien so ein⸗ ñ f Wo es tas een n le en en f, Gebrauch einer zurichten, daß die i g rrache beim Unterricht angeleitet werden anderen, als der , muß die deutsche Sprache in dieser , . In, k. che Berücksichtigung finden.
Beziehung die erforderliche ihren frei “Unterricht, frei Woh
Die Seminarien gewä— ren reien nterricht, freie Wo nung 1 , derselben freie Beheizung und Beleuchtung. Für in der , werden angemessene Unterstützungen ausgesttzt. Dürftige , . ischaften können Freistellen in den Seminarien Einzelne und Körper c 1 kJ üben und haben für Besetzung derselben das Vor chlagsrecht.
ie,. In allen Seminarien findet ein wenigstens dreijähriger gursus stast. Die Aufnahme in die. Semingrien hängt von dem Ausfall einer Prüfung bei ben betreffenden. Semingrien ab. Aus⸗ nahmsweise kann nach dem Ausfall der Prüfung auch die Aufnahme in die zweite Seminarklasse gestattet werden. Zur Aufnahme ist ein Alter von mindestens 17 Jahren erforderlich.
127 Die Disziplinarmittel der Seminarien bestehen in Ermah⸗ nung, Rüge, Entziehung von Benefizien und Entlassung, welche letz⸗ tere nur von der vorgesetzten Behörde ausgesprochen werden kann, Die Disziplinargewalt liegt in der Hand des Direktors, welchem das Tehrer⸗Kollegium berathend zur Seite steht.
13) Die Seminarien haben jährlich 8 Wochen Ferien, 4 Wochen zusammenhängend, die übrigen 4 Wochen sind angemessen zu ver⸗— theilen. r 14) Für die Präparandenbildung zum Eintritt in das Seminar sorgt der Staat nicht durch besondere Anstalten. Mit keinem Smi— nar darf eine Präparandenschule verbunden sein. Für die Präpa randenbildung wird von dem Seminar eine durch die vorgesetzte Be⸗ hörde zu bessätigende Anweisung veröffentlicht. Regel ist, daß der Präparand sich in einer wohl eingerichteten Volksschule aushelfend mit beschäftige. Für die Vorbereitung der am besten ausgebildeten Präparanden durch Volksschullehrer werden vom Staate Prämien bewilligt. Für die Organisation der Präparanden-Bildung im Be— zirk sorgen der Schulrath, der Seminar⸗Direktor und die Schul— Inspektoren.
15) In keinem Seminar dürfen für jeden Cursus wöchentlich über 28 Unterrichtsstunden ertheilt werden.
Die Haupt-Aufgabe des Seminar⸗-Unterrichts erstreckt sich nach den beiden Richtungen, daß die Zöglinge zunächst den für die be— treffenden Schulen gehörigen Unterrichtsstoff dem Inhalte nach voll ständig beherrschen und sich über die Stellung der einzelnen Un— terrichtsfächer zu einander, so wie zu dem Unterrichts- und Bildungs⸗— zweck überhaupt, klar werden, daß dieselben sodann mit den Grund— sätzen, nach welchen der Unterricht in einfacher und naturgemäßer Weise ertheilt werden soll, theoretisch vertraut gemacht und in der Anwendung der zweckmäßigen Unterrichts-Methode praktisch geübt werden.
Hieraus folgt, daß sich die Seminarien auch der Aufga!e nicht entschlagen können, dem künftigen Lebrer die formale Bildung, welche ihn zur selbstständigen Lösung dieser Aufgaben befähigt, und dem Inhalte nach die allgemeine, über die Gränzen der Elemen⸗ tar-Schule hinausgehende, namentlich auf den ethischen und reli⸗ gi fen Untericht - Fächern heruhenze RBildung zu geben, welche seine Stellung in dem Volke und in der bürgerlichen Gesellschaft er⸗ fordert.
Die allgemeine Bildung kann in dem Seminar nicht vollendet
und abgeschlossen werden. Die Behandlung der betreffenden Un— terrichtsfächer ist die elementarische, und was den Inhalt betrifft, ist eine solche Auswahl zu treffen, daß in einem zum vollen und klaren Verständniß gebrachten Kreise des Wissens die Grundlagen gegeben sind, auf welche in sicherer Methode der Lehrer seine Wei— terbildung zu bauen im Stande ist.
Was dagegen die für die Volksschule gehörenden, von dem Leh rer materiell, didaktisch, methodisch und praktisch vollständig zu be— herrschenden Unterrichtsfächer angeht, so ist für diese im Seminar wesentlich der Lectionsplan der Volksschule zu Grunde zu legen, der Unterricht mit der Uebungsschule des Seminars in genaue Veibin— dung zu setzen und im Uebrigen so zu vertiefen, wie es der Stand— punkt und das Bedürfniß angehender Lehrer erfordert.
Die Methodik jedes Unterrichtsfaches wird an und mit diesem selbst gelehrt.
Jedes Seminar hat eine Uebungeschule, an welcher mindestens ein Lehrer definitiv angestellt ist.
16) Was den formalen Zweck des Seminar-Unterrichts angeht, so soll Alles verarbeitet und der Unterricht, von welchem das Dik⸗ tiren, Abschreiben und Auswendiglernen von Heften auszuschließen ist, durch seine Form und ganze Haltung die Zöglinge zu (inem raschen und klaren Auffassen, so wie zu einem sicheren Verarbeiten fremder und zu einem geordneten und faßlichen Wiedergeben ihrer eigenen Gedanken befähigen. Dem Unterricht liegt in der Regel ein gedruckter Leitfaden zu Grunde.
17) Der Religions-Unterricht geht über das Be ürfniß der Elementar-Schule hinaus. Er hat weniger ein Wissen um re— ligiöse Dinge, als religiöse Vertiefung und Gründung eines religiös— sitlichen Lebens zum Zweck. Durch eine möglichst sich vertiefende Derr achtung der biblischen Geschichte, der besten und in allgemei— ner Anerkennung stehender Kirchen Lieder und des übrigen In— haltes des gottesdienstlichen Lebens, so wie durch Erklärung der Lehrschriften Alten und Neuen Testaments, soll dersenbe religiöse nschauungen und. Begriffe wecken, dieselben schließlich in der
Erklärung. des kirchlichen Katechisnius zusammenfassen und zuù— ,. ihrer konfessionellen Besonderheit nachweisen. ig Religions- und Kirchengeschichte wird als besonderer Unter⸗
richts ⸗Gegenstand in element 2 66 Bibelkunde wird ui i t . . 9 er , , wird mit dem eigenen ,. , . größeren Kirchengemeinschaft in die richtige Ver⸗ Den Mittelpunkt des deut 8 v . . Seminar bildet die Einsührung n e Hing sich les . Anleitung zu einer sinnigen Betrachtung 96 ge r ß und die in welchem sich die religiöse, sittliche und natiönagle n,. Syrah; und Blüthe des deutschen Volkes abspiegelt. . unterrichts sind Lesen, Uebung im mündlichen und schriffᷣ Spfach⸗ druck, so wie die Einführung in die Erkenntniß der S . Aus⸗ Diesem Unterricht liegt in jedem Seminar ein n n f buch zu Grunde. es Lese⸗ Rechnen und Raumlehne. Beide Fächer werd a zur Bilkung der Denkthätigkeit und zur r e nn rr. mie folgerichtig enrwickelnden Methode benutzt. In beiden Ge 7 stänten ist zunächst das Hiel der Volksschule vollständig zu in. en; der Umfang aber für das Seminar dadurch nicht abgegränz. Im Schreiben und Zeichnen ist auf der einen Seite der Terticheplan ber Volfaschule ale Minimum, auf der anderen Seite rie Rädscht auf die ästhetische Bildung ber Zöglinge maßgebend.
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In Geographie, Naturkunde und Geschichte kann der Seminar-Unterricht weder abschließend, noch blos übersichtlich den In⸗ halt zusammenstellend, sondern er muß grundlegend und zur Weiter bildung besähigend verfahren. ;
In der Geographie genügt eine in das Einzelne gehende Heimats- und Vaterlandskunde, Srieniirung auf dem Globus und der Land⸗ karte, letzteres mit sicherer Kenntniß, vorzüglich der physischen Geo⸗ graphie und eine daran zu knüpfende Mittheilung der wichtigsten Momente aus der Entwickelung des Handels, der Industrie und Fultur.
Die Aufgabe des Unterrichts in der Naturkunde, d. h. Natur⸗ gesch chte, Naturlehre und Himmelskunde, ist durch die veranschau— lichte Kenntniß der hervorragendsten Gegenstände und Erscheinungen zur Erkenntniß der Gesetzmäßigkeit der Natur zu führen. .
Für die Geschichte genügt eine Hervorhebung der wichtig- sten politischen und kultur- historischen Momente des Alterthums, und vom Mittelalter an eine anschauliche Bekanntmachung mit den wichtigsten und einflußreichsten Personen und Ereignissen aus der vaterländischen Geschichte unter Nachweisung des allgemeinen Zusammenhanges in vorzugsweise gruppirender und biographischer Behandlung, so wie in Anknüpfung an vaterländische Poesite und Dokumente, die im Volkeleben Anklang und Veiständniß zu finden geeignet sind. Es wird erwartet, daß in dieser Weise der junge Lehrer bei seinem Austritt aus dem Seminar befähigt ist, sich in den vater— läntischen Zuständen zu orientiren, und daß er durch diesen Unterricht Lust und Kraft erhalten bat, geschichtliche Werke zu lesen und zu ver— stehen. Daß fernerhin in den Seminarien eine klare Einführung in unsere gesetzlichen und verfassungsmäßigen Zustände stattfinden muß, unterliegt keiner Frage.
Abgesehen von dem ästhetischen und sittlichen Zweck des Musik⸗ und namentlich des Gesang-⸗Unterrichts wird die Rücksicht auf den Volls- und Kirchengesang vorwalten, die technische und methodische Fertigkeit, so wie die nöthige Kenntniß der Theorie, zu erzielen sein.
Der Unterricht in Pädagogik, Didaktik und Katechetik gründet sich auf die einfachsten Sätze der Anthropologie und Psycho logie, beschränft sich in der Theorie auf die wichtigsten Grundsätze des Systems und findet seine eigentlichste Berücksichtigung in der vor bildlichen Disziplin und Unterrichts- Ertheilung des Seminars, so wie in dem beaussichtigten Arbeiten der Zöglinge in der Uebungs— Schule.
18) Jedes Seminar hat einen vollständig eingerichteten Turn— platz, auf welchem geordneter Unterricht in den Leibesübungen und einen Garten, in welchem Unterricht in dem Gartenbau und in der Obstbaumzucht ertheilt wird.
19) Das erste Jahr des Seminar-Unterrichts wird vorzugsweise zur Ergänzung und Klärung des elementaren Unterrichtsmaterials be nutzt; im zweiten Jahre waltet die Einführung in die Unterrichts behandlung und das Beiwohnen des Unterrichts in der Uebungsschule vor; im dritten Jahr steht die praktische Unterrichtsertheilung vorn an. Durch alle drei Kurse geht der Unterricht in Religion, Ge schichte, deutscher Sprache, Musik, Turnen und Gartenbau durch.
20) So weit nöthig, werden in Universitäts- oder anderen ge⸗ eigneten Städten, unter einem dazu zu bestellenden Tirigenten, Kurse zur Weiterbildung für solche junge Lehrer, die ein S minar-Eantlas⸗ sungszeugniß besitzen, eingerichtet. Die Unterrichtsübungen derselben schließen sich an eine städtische Schule unter Leitung des Dirigenten an, unter dessen Anweisung und Leitung die Mitglieder Universitäts vorlesungen und anderen für sie geeigneten und nöthigenfalls beson= ders einzurichtenden Unterricht benutzen. Religions- Unterricht wird in diesen Kursen, die für alle KonfessionsVerwandte bestimmt sind, nicht ertheilt.
21) Wo es das Bedürfniß erfordert, werden vom Staate auch Seminarien für Lehrerinnen errichtet, und werden dieselben an Schu— len angelehnt, für welche sie Lehrerinnen zu bilden haben. Der Un⸗ terrichtsplan derselben richtet sich nach dem Umfang des Unterrichts, welcher durch das Gesetz den Lehrerinnen an den öffentlichen Schu— len zugewiesen wird. Die jungen Lehrerinnen wohnen in der Regel nicht zusammen, sondern bei Familien des Ortes. Der wissenschaft— liche Unterricht in diesen Seminarien wird vorzugsweise von Lehrern ertheilt. An der betreffenden Uebungsschule muß eine Lehrerin an gestellt sein.
22) Die Aufnahme- und Entlassungsprüfungen der Seminarien finden vor einer Kommission statt, welche aus dem Schulrath, dem Seminarlehrer⸗-Kollegium und zwei Kreis-⸗Schul-Inspektoren, die von den übrigen gewählt werden, besteht. Die Prüfung selbst liegt allein in den Händen der Seminarlehrer.
Der Abiturient erhält ein Lehrerzeugniß ohne Nummer.
Bundes Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 13. Febr. (D. 3 1659 ste Sitzung der verfassung gebenden Reichs ⸗-Versammlung. Tagesord⸗ nung: Fortsetzung der Berathung über die noch rückständigen Para⸗ graphen des Entwurfs der Grundrechte: Artikel X — XII. §5§. 45, bis 48.
Den Vorsitz übernimmt der Präsident Herr Ed. Sin son. Er eröffnet die Sitzung 97 Uhr Vormittags. Durch den Abgeordneten Herrn Riesser gehen 174 Thaler aus Mölln für die deutsche Flotte ein. Herr Pattai aus Steyermark rust den Biedermannschen Aus— schuß — der niedergesetzt worden sei zur Berichterstattung über solche Erklärungen der Einzelnregierungen, durch welche die Machtvollkom menheit der National⸗Versammlung zur Errichtung des Verfassungswer⸗ kes angezweifelt werde darüber an, was er in den mehr als 3 Monaten seines Bestehens gethan habe, und bis wann eine Vorlage von ihm zu erwarten sei.
Artikel X. §§. 45 und 46 der Grundrechte handelt von der Verfassung der Einzelstaaten. Das Wort ergreift zuerst
Heir Moritz Mohl. Ihm genügt nicht, daß der Volksvertre— tung das Bewilligungsrecht zur Auflage neuer Steuern eingeräumt werte, er verlangt vielmehr, daß dasselbe Recht der Stände auch auf die Forterhebung bereits genehmigter Steuern ausgedehnt werde.
Herr von Linde aus Mainz dagegen erklärt sich für den Vor— schlag des Verfassungs-Ausschusses. Die Bestimmungen müßten in allgemeinen Ausdrücken gehalten werden, um den einzelnen Staaten Freiheit zu mannigfaltiger Darstellung und Ausbi dung ihrer öffent⸗ lichen Verhältnisse zu lassen. Der Volksvertretung jedes kleinen Staates das Recht der Gesctz⸗-Initiative zu geben, sindet er sowohl überflüssig, als bedenklich in Hinsicht auf die Reichsgesetzgebung.
Herr Nauwerck vermißt Vorkehrungen gegen das ab solutze Veto in den Vorschlägen des Verfassungs-Ausschusses. Ein Mangel, der ihm Veranlassung zu einer Darstellung seiner Ansichten von den Rechten des Volkes und den Zuständen der Gegenwart giebt, die sich in dem Schlußsatze zusammenfassen: „Deutschland will die Monarchie
nicht, aber die Monarchie will Deutschland.“ (Allgemeine Heiterkeit.) .S. 45, zu Lessen besonderer Berathung hierauf übergegangen wird, lautet im Entwurfe des Verfassungs⸗-Ausschusses:
„Jeder deut t j ß ĩ ks tre⸗ nul Kink sche Staat muß eine Verfassung mit Volksvertre
Herr Rödinger aus Stuttgart warnt davor, als einzigen Uebergang aus der alten in die neue Welt die Revolutien übrig zu lassen. Das geschehe, wenn man dem wandelbaren Geist des Staates in zu starre Formen presse. Die Freiheit sei nicht bles ein Recht, sie sei sogar eine Pflicht. Sie, meine Herren, beabsichtigen das Unding der Herstellung einer Obermonarchie aus 34 Untermo— narchieen. Dennoch haben Sie es abgelehnt, Mediatisirungen zu ver— fügen. Als ob gegen das höhere Recht. der Einheits⸗Jiteressen des Vaterlandes irgend welche dynastische Widersprüche von einigem Gewicht gewesen wären! Die deutschen Souverainetäten sind usur⸗ pirt. Das deutsche Volk hat die Einheit bereits besessen, sie ist ihm entrissen worden, aber sein Recht auf die Einheit ist deshalb nicht verjährt, denn gegen Minderjährige läuft keine Verjährung, und unmündig leider mar das deutsche Volk. Wo die Tiplomatie einmal wieder ihre Hand hereinstreckt in die Verhanelungen über Wohl und Weh eines Volkes, da gebe ich alle Hoffnung auf. Der Redner schließt damit, daß das historische Recht selbst im Civil rechte von sehr zweifelhafter Bedeutung sei. Im Staatsleben könne er ihm gar keine Entscheidung gestatten. Denn „was Recht ist, muß nicht allein Recht bleiben, sage ich, es muß Recht werden!“
Herr von Linde: Die Frase über das unbedingte und auf
schiebende Veto ist eigentlich gar nicht mehr von Bedeutung, denn
das europäische Staatsleben hat das Steuerbewilligungs-Recht auf eine Weise üben gelernt, daß sich kein dynastischer Widerstand für die Dauer dagegen zu behaupten vermag.
Der Berichterstatter Herr G. Beseler verbreitet sich in sein Schlußworte zugleich über §. 46:
„Die Volksvertretung hat eine entscheidende Stimme be
Gesetzgebung und Besteuerung.
Die Minister sind ihr verantwortlich.
Die Sitzungen der Stände-Versammlung sind in der öffentlich.“
Er erinnert daran, daß das Haus seine Bestimmungen für einen Bundesstaat treffe. Daher haben wir hier nicht für die einzelnen Staaten über absolutes und suspensives Veto, über allgemeines Wahl racht, über die Gesetzgebungs⸗-Initiative der Kammern 2c. abzu sprechen. Herr Uhland verlangt den Zusatz, daß in keinem Staate einseitige Verfassungs-Veländerungen gestattet werden sollen. Ich verweise jedoch deshalb auf unsere bereits getroffenen Bestinmungen in dem Äbschnitte: Gewähr der Reichs -Verfassung. Dort ist der Platz für dergleichen, nicht hier. Entsprechend den allgemeinen Be⸗ stimmungen über die Gemeinde-Verfassung, haben wir uns auch in den Paragraphen über den Staat mit allgemeinen Umrissen und Vor— schriften zu begnügen, unter Verzicht auf Spezialitäten.
Nachdem durch einfache Abstimmung mit Einhelligkeit vom Verfassungs⸗Ausschusse vorgeschlagene §. 45 angenommen wor den ist, wird über eine Reihe von Zusätzen ablehnend entschieden Darunter fällt namentlich auch der Zusatz des Herrn Würth von Sigmaringen: auf Wahl zur Volksvertretung „ohne Census.“
Durch Namensaufraf, auf Herrn Heisterbergk's Antrag, wird abgestimmt über den Zusatz von Gulden und Genossen: „Das Veto der Staats-Regierung gegen die Beschlüsse der Volksvertretung kann nur ein beschränktes sein.
Von 365 Abstimmenden erklären sich 246 mit Nein, gegen dit sen Zusatz. Bejahende mithin nur 119. Eben so wird verworfen der Antrag der Minderheit des Verfassungs-Ausschusses; ferner der Antrag Rödinger's (daß die Feststellung der Verfassung in den einzelnen Staaten Sache der Volksvertretung sei und der Regent nur eine aufschiebende Ablehnung dagegen habe). Ueber den Antrag Uhland's, daß unter keinen Umständen eine Lan— desverfassung einseitig gegeben oder abgeändert werden dürfe, ist das Ergebniß zweifelhast, so daß durch Zettel abgestimmt werden muß 203 gegen 199 Stimmen lehnen den Antrag ab. Auf dem Weg einfacher Abstimmung wird dann noch der Antrag Zimmermann's aus Stuttgart beseitigt:
„Jeder Staatsbürger nimmt an der Gesetzgebung des Gesammt⸗ staates, wie des Enzelstaates, dem er angehört, auch dem Recht,
zu wählen und gewählt zu werden, gleichmäßig Theil. Eine Be
schränkung dieses Rechts kann nur wegen des Mangels der Vis positionsfähigkeit und der bürgerlichen Ehrenrechte durch das Reiche beziehungsweise Landeswahlgesetz bestimmt werden.“
Nächste Sitzung findet Donnerstag, den 15ten, statt. Tagesordnung kommt u. A. „das Wahlgesctz.“
13 Fekt. (D. P. A. 83 Kaiserlichen Hoheit
Auf
Frankfurt a. M., Bülletin über das Befinden Sr. Reichsverwesers lautet:
„Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Reichsverweser ha vergangene Nacht ruhig zugebracht; der Husten war viel milder; berhafte Alteration war gar keine. Wenn es die Kräfte erlauben werden Se. Kaiserliche Hoheit auf eine Stunde das Bett verlassen.
Frankfurt a. M., 13. Februar 1849.
Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.
.
Wien, 18. Febr. Die Wiener 3e itung enthält in ihrem amtlichen Theile folgende Berichtigung: „Die in einigen Zeitungsblättern verbreitete Nachricht von der Grnennung Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz zum Herzog von Friedland können wir nach einen . aus ver⸗ läßlicher Quelle als ein erdichtetes Gerücht bezeichnen. . Der Feldmarschall⸗Lieutenant von Welden veröffentlicht das nach stehende (22.) Armte— Bülletin: „Durch die größere Entfernung des Ele 6a Zurückziehen der Rebellen über die Theiß jetzt bis Siebenbürgen zurückge schoben worden, sind wir nun erst wieder im Stande, einige Nachrichten über die Fortschritie der Armee Sr. Durchlaucht des Feldmarschalls Fürsten zu Windischgrätz hen. . K glich von Pesth ist ein Theil der Rebellen in der Rich⸗ tung von Großwardein und Debreczin, der andere unter Gbrgey gegen Schemnitz gegangen und hat sich, nachdem die Bergstätte geplündert, über Neusohl, aufangs gegen Rosenberg gewendet, dort aber in Folge der siüheren Besetzung der Pässe bei St. Märton und Turäny, durch die Truppenabtheilung des Herrn Generalmgjors von. Götz sich nach der Zyps gezogen, wo er auf ein Bataillon Nugent Infanterie unter dem Major von Kiesewetter stieß, mit welchem bei Kirchdorf und Korornok den 3. und 4. Februar Gefechte stattfanden. Indeß ist der Braniszko⸗ Paß durch Verstärkungen, welche Feldmarschall-Lieutenant Graf Schlick , sandte, sogleich stärker besetzt worden, und da eine andere Kelonne der, ö Deym' von Kaschau über Margitfalva vorging, der immer thälige . Major von Götz mit der Brigade Fürst Jablonowsky über , , n d. M. in Telgarth angelangt, ebenfalls sogleich gegen deut che . so dürften die Rebellen, von allen Seiten in der Zyps be n ern, ö mehr eingeschlossen werden, als auch von Tarnom 4us, Ji, ,, ,. l⸗ Lieutenant Vogel, alle Straßen längs der g lizische d nr he gh . marlt, Kroscienko, Biwniczna, Tyliez bis Hulle g Cee 6 e ; ö der Landsturm auf dieser ganzen Strecke fuß] en, . . . Eisgang auf der Theiß hat bisher rer i gfen i J in. üebltgang der bis an das rechie User . Feinde Zelt gel ö Armer - Esbrps sehr erschwert. Die ses e i gi . Zeit gelassen, sich r E guf Arad mehr gegen Siebenbürgen zu nach einem vergeblichen Versuch , , wenden, um sich dort mit jenen Kolonne gin mn h pt ng Bem zu vereinigen, welcher, wie wir bereis früher gesagt, aus der Busowina
Oesterreich.
Kriegsschauplatzes, der durch das
zurückgedrängt, über Bistritz, Märos-Väsärhelv bis Hermannstadt gezogen und dort von dem kommandirenden General Baron Puchner so kräftig
zurückgeworfen worden war. Die Kolonne der Rebellen, welche von Großwardein zegen Klausenburg gegangen, hat sich nach Karlsburg gewendet, wo sie am Iten Mühlenbach zu besetzen versuchte. In dieser Gegend steht zwischen Deva, Hatzeg und Szäsväros eine Truppen-Abtheilung von 2000 Mann Romanen unter dem Befehle des Hauptmanns Czernoevich, welche diese Strecke gegen die Rebellen schützt, — auch das feste Schloß in Deva ist zut besetzt. Währenddessen hat der kommandirende General im Banate, Feldmarschall-Lieutenant Baron Rukowina, eine Division unter dem Feld⸗ marschall-Lieutenant von Gläser und dem Generalmajor Baron Mengen, ius Abtheilnngen des Thodorovichschen Corps zusammengesetzt, welche in Thale der Märos gegen Siebenbürgen operiren und zugleich Großwar⸗ ein bedrohen sollen. Die beiden Brigaden der Generalmajors Ditrich ind Graf Palffp, welche zum Corps des Herrn Feldzeugmeisters Grasen Nu— zent gehören, sind, die eine links über Bolly nach Mohäcs, die andere über Siklss⸗-Barangavär gegen Essegg vorgerückt, welche Festung bis an den zuß der Glacis von den Kaiserlichen Truppen eingeschlossen ist und bereits J l hat. Bei Mohäes sind die Insurgenten unter Nemeg e uber die Donau gegangen, sind aber dort in dem Defilée zwischen Hezdand und Zombor den dort befindlichen Serben in die Hände fallen, welche längs dem linken Donauufer von der Römerschanze dahin 3 Gelegenheit der größte Theil durch die Ser— ꝛ engt wurde. Nach der Uebergabe von Leopold at die Division des Feldmarschall-Lieutenants von Simonich vom Herrn narschall halten, längs der Waag gegen Komorn vorzurücken, ser Festung zu bewirken. Bei dieser nweit Neuhäusel zu cinem Gefecht he von Komorn aus ober Naszrad zegenden zu plündern und vorzüglich jem es mangelt, und wo bereits d Bei diesem Gefechte haben vier lhelm Infanterie und eine Escadron Banderial—⸗ 1200 Mann starte Abtheilung so tapfer ange— Iffiz 96 Honveods gefangen und
Blessirter am Platze blieb.
und Militair-Gouverneur: Welden,
Feldmarschall-Lieutenant.
Bekanntmachung er
4
J 61
folgende
Intschließueng vom 8. Januar 1849 agsbeschlusse vom Zten desselben Mo— chtigt worden, zur Bedeckung der rzinsliche Staatsscheine auszugeben. what das Finanz⸗Ministerium die Hin— ozentigen Kassenanweisungen über Be beschlossen. Die Hinausgabe erfolgt lbank und unter Mitwirkung derselben. Diese rStaats⸗-Centralkasse und bei den priv. öster⸗ „in den Provinzen aber bei den Provinzial⸗Zahl— k-⸗Jilialkassen ausgegeben werden. Die Besitzer dieser An⸗ Vortheil, daß letztere zu jeder Zeit im vollen Kapitals-Be der verfallenen Zinsen bei allen öffentlichen Kassen, Zahlung angenommen oder bei der Staats⸗ innahmskassen und den Kassen der National Bei eben diesen Kassen werden auch außer den Zahlung gegeben oder baar eingelöst wird, teien verlangen, auch schon nach Ablauf eines Die vom Tage der Ausstellung, d. i. vom l Zinsen müssen aber in dem auf der Rückseite jeden Tag berechneten Betrage von der Partei der ersetzt oder gutgerechnet werden. Dagegen sind aber auch welche eine Anweisung zur Einlösung oder anstatt Zahlung zen, die bis zum Tage der Uebergabe verfallenen Zinsen von er gutzurechnen. Auf Verlangen werden zur Beförderung des wechselung der Anweisungen auch Theil⸗Anweisungen iusgegeben, für welche jedoch die Zinsen, außer Zahlung oder der baaren Einlöfung ganz- lebrigens können die Anweisungen auch zur Ein— als Caution, welche zu Gunsten eines ist, verwendet werden. Die Hinausgabe der iats-Centralkasse am 12. Februar 1849 be
1
derselben durch die Nationalbank wird
zebr. (Nürnb, Kor) eber
h heute nichts Bestimmtes, wiewohl Entlassungen angenommen. Gewiß ist es abgelehnt hat, in das Ministerium m Freitag Abend zum Könige be
innigsten Sicherung ekommen 6 Uß den 6 11
Gewähr
ihanlt⸗GCüöthen. Cöthen, 13.
Landtages
Kerfassung bei Begrisse stehe,
tren zu bleiben. Nachdem
, rund 9M
letzten
sammlung an, daß von den beiden
neten Aue und Nulandt einberufenen S
Eintritt verweigert habe, weil auch er
rloschen erachte. Als zur Tagesordnung, der ordnung, geschritten werden sollte, stellte Abgeordne ö itrag, riese Ber athung auf unbestimmte Zeit zu verta gen, weil den Entwurf des Gesetzes zu spät veröffentlicht worden sei, ais daß die öffentliche Stimme und namentlich die Presse über denselben hätte gehört werden können. Auch Abgeordneter Habicht hatte bereits beantragt, daß zur Vorberathung über den Entwurf in der Versammlung drei Abtheilungen der Beginn der allzemeinen Berathung bis 15ten d. M. ausgesetzt werden möchtz. Dieser Antrag wurde, ichdem für denselben besonders von den Abgeordneten Braun⸗ behrens und Lagemann angeführt worden war, daß dem Ent⸗ wurfe der Gemeindeordnung keine Motive beigegeben seien, angenom⸗ men, jedoch mit der von Lagemann gewünschten Abänderung, daß nicht 3, sondern fünf Abtheilungen gebildet würden. Abgeordneter Sclesier stellte außerremn den Antrag, sich für die Beschlüsse der Versammlung über die Gemeindeordnung eine Revision vorzubehalten.
itz e
tzung genehmigt worden
gebildet und
259
Derselhe wurde jedoch auf die nächste Tagesordnung gestellt und die Sitzung, nachdem die fünf Abtheilungen vom Präsidensen gebildet worden waren, geschlossen.
In der heutigen Sitzung kamen die deutsche Oberhauptsfrage und die desfalls von der preußischen, so wie von der österreichischen Regierung erlassenen Cirkula⸗Noten zur Sprache. Va der Landtag schon früher im Einverständniß mit dem Ministerium bei mehreren Gelegenheiten die unbedingte Kompetenz der National⸗Versammlung zu Frankfurt zur selbstständigen Errichtung der Verfassung Deutsch⸗ lands ausgesprochen hatt, so war darüber sofort Einstimmigkeit vor handen, der Centralgewalt zu erklären, daß man sich den von der National-Versammlung ausgehenden Bestimmungen, bezüglich der Ver fassung Teutschlands, unterwerfen werde; dagegen entstand über die Preußen gegenüber festzuhaltende Politik Anhalts eine lebhafte De⸗ atte. Minister Habicht sprach sich unbedingt dahin aus, daß bei er geographischen Lage Anhalts dessen Selbzständigkeit und Glück diglich durch ein engvertündetes, freundschaftliches Verhältniß zu Preußen zu erreichen sei, daß dieser mächtigste Staat Deutsch— lands auch schon bisher und insbesondere wiederum in der ergan— genen Cirkular-Note die möglichste Selbstständigkeit und Unabhängig— keit der kleineren Staaten anerkannt und in diesem Sinne thätig gewirkt habe, und daß hiernach von dem Vereinigten Landtage die Zustimmung dazu erbeten werde, wenn die Staats⸗ Regierung bei der vorliegenden deutschen Verfassungsfrage die Ansicht und Ueber— zeugung ausspreche: daß die Verschläge Preußens zur Erreichung eines glücklichen Ziels führen würden. Nah mannigfachen Ausstel— langen seitens der Linken wurde vom Landtage fast mit Einstimmig keit beschlossen, die Zustimmung zu folgender Erklärung der Staats Regierung zu ertheilen: „daß Anhalt-Deßau und Anhalt-Cöthen sich den Beschlüssen der National-Versammmlung bezüglich der Kon— stituirung des deutschen Reichs unterwerfen und dabei die Ueberzeu gung aussprechen, daß die eine wahrhafte Einigung und kräftige Gesammt⸗Entwickelung Deutschlands bezweckenden Vorschläge Prieu ßens zur Erreichung jenes Zwecks und zur Lösung der dabei vor— fommenden schwierigen Fragen führen werden.“
b D 1
Schleswig-Holstein. Schleswig, 11. Febr. (H. C.) Die Schiußrede des Präsidenten Bargum in der letzten Sitzung der Lardes-Versammlung lautet folgendermaßen:
„Wir haben uns in den letzten vierzehn Tagen damit beschäftigt, die zur Herstellung der nöthigen Geldmütel für den Staatshaushalt der Landes-Vertretung obliegenden Pflichten zu erfüllen und die nöthigen Beschlüsse zu fassen; wir haben aber auch zwei Gegenstände unserer Berathung unterzogen, welche die Gemüther nicht nur der Mitglieder der Landes-Versammlung, sondern auch aller Landes-Be wohner aufgeregt und mit Unruhe erfüllt haben.
unseres Vaterlandes mitgewirkt haben.
gehn,
werd uns in der Heimat, so weit unsere Beschlüsse nicht veröffentlicht fragen, was wir geschafft haben? Es sind hauptsächlich zwei welche ich in dieser Beziehung berühren möchte. Wir Rechte gegen den Feind; allein damit haben wir noch nicht Alwvs gethan, Wenn wir jetzt diese Plätze verlassen, so müssen wir, Jeder in seinem Kreise, thätig bleiben, wir müssen unseren Geist wach und unseren Aim stark erhalten, denn wir wissen nicht, was e
zu legen und auf unseren Lorbeeren zu ruhen, denn wir haben hier nur unsere Schuldigkeit gethan, und die Lorbeeren sol— len erst errungen werden. Wenn bei unseien Beschlüssen das Volk zu uns stand, so müssen wir jetzt wieder zum Volke stehen und einig Der zweite Punkt betriff Mit Beziehung auf welches die Antwort enthielt, ist vor Meinung welchen ich gebe zu, daß bei dem entfernten
sind, Punkte,
haben Beschlüsse gefaßt wegen Sicheistellung unserer
was uns obliegt.
noch bevorsteht. Gehen wir daher nicht nach Hause, um die Händ
in den Schoß
sein in der Stunde der Eutscheidung. unser Verhältniß zur gemeinsamen Regierung. derselben vom 6. Febrnar,
Antrag wegen der Rüstungen
inem viel gelesenen Blatte eine
h ausgesprochen,
das Schreiben auf u seren wenigen Tagen in e l geäußert und ein scharfer Tadel nicht für begründet halte. Ich Leser, dem das Schreiben allein vorlag, eine solche Ansicht leichter möglich war, wir aber, meine Herren, denen von der Regierung auf die bereitwilligste Weise über Alles Aufklärung ertheilt ist, die wir von ihrem Streben genauer unterrichtet sind, werden uns zu einem solchen Tadel nicht befugt halten. Ich muß es, bevor ich diesen Platz verlasse, aussprechen: es hat ein Riß zwischen der gemein famen Regierung und der Landesversammlung nicht stattgefunden, und wer das meint, der täuscht sich, wer es Anderen glauben machen will, täuscht Andere. Wir müssen die Stellung der gemeinsamen Re— gierung nicht allein mit Beziehung auf uns und unsere laut ausge sprochenen Wünsche ins Auge fassen, sondern auch im Verhältniß zum übrigen Deutschland und zum Ausland im Verhältniß zu denjenigen Gewalten, die nun einmal in der schleswig« - holsteimischen Angele Mitwirkung haben können. ls die geachteten Mitglieder der gemeinsamen Regierung eintraten in ihre jetzige Stellung, geschah es wahrlich nicht ihrer selbst wegen; die Liebe zum Vaterlande war für sie nach manchen Beden— ken entscheidend, und diese Vaterlandsliebe wird sie bewegen, in ihrer Stellung zu bleiben. Möge aber uns und Andere nicht der Vorwurf treffen, daß wir ihnen diese ohnehin so schwierige Stellung unerträg lich gemacht haben. Gehen wir nicht nach Haäuse, meine Herren, um das Vertrauen zur gemeinsamen Regierung zl untergraben, sondern um es zu stärken. Und wenn ich nun einen Blick in die allerdings umschleierte Zukunft versuchr, um über die Erreichung unseres Zieles eine Ansicht zu gewinnen, so muß ich sagen, daß ich nicht ohne freu dige Hoffnung bin, es werden sich unsere Verhältnisse günstiger ge stalten und unser Recht vielleicht früher anerkannt werden, als es jetzt den Anschein hat. Ich vertraue dabei zunächst auf die Einmüthigkeit und Festigkeit des schleswig - holsteinischen Volkes; ich vertraue auf
genheit (ine
Deutschland, welches auch in seinem jetzigen, mit Rücksicht auf Eini— gung und Käftigung gegen außen noch unentschiedenen Zustande stark genug ist, um das Recht eines deutschen Landes gegen einen verbältnißmäßig schwachen Feind zu schützen, und welches hoffentlich in kurzer Zeit mehr Macht haben und zur Auwendung bringen wird; ich vertraue auf den ersten Monarchen Deutschlands, der uns die erste Hülfe sandte, der das damals gege bene Wort weder als König von Preußen, noch als Reichs -Sber— haupt, wenn iom diese Stellang beschieden ist, brechen kann und wird; ich vertraue eadlich auf Englants Minister, dessen staatsmännische Weisheit nicht verkennen wird, daß bei einer Abtrennung Schleswigs von Holstein oder beider von Deutschland ein dauernder Friede in die⸗ sem Lande niemals erreicht werden kann; ich hoffe endlich, man werde ein ehen, daß in Schleswig-Holstein, wenn seine Rechte nicht verletzt werden, dem Könige von Dänemark als Herzog dieser Lande, so lange er rechtmäßiger Landesherr ist, die getreuesten Unterthanen wohnen, daß aber die Gefahr für Dänemark, die bisher unter demselben Lan— desherrn vereinigten deꝛutschen Herzogthümer zu verlieren, immer grö— ßer wird, je länger die Anerkennung unserer Rechte versagt ist. Es ist daher mit freudiger Hoffnung, wenn ich Sie auffordere, meine Herren, in den Ruf einzustimmen: unser vexreinigtes, unser deutsches Schleswig⸗Holstein hoch.“
Mögen wir denn in unseren Beschlüssen darüber das Rechte getroffen und zem Heil Wenn wir jetzt nach Hause zehen, so müssen wir uns fragen, was haben wir geschafft? Man
Kiel, 13. Febr. (H. C.) Heute früh langte der General⸗ Lieutenant von Bonin hier an. Er setzte sich sogleich mit dem hiesi⸗ gen Flotten-Comité in Verbindung und nahm eine Besichtigung der Marine⸗Gegenstände vor.
—
Miu slannd.
Frankreich. National-Vensammlung.
Sitzung vom
rathung über die Reform des Gerichtswesens.
Sonnabend bis zum Artikel 9, Appellhöfe, vorgerückt. Baze schlägt zu Art. 8 den Nachsatz vor: „Die Beschlüsse der Anklagekammern müssen von wenigstens 5 Mitgliedern gefaßt werden.“ Angenommen. Dupont (Bussach: „Ich trage vor Fortsetzung der Tagesordnung darauf an, daß man alle Vorschläge, die sich auf die Grundkredit⸗ Berhältnisse beziehen, an die Kommission verweise, welche sich eben mit Prüfung des Alex. Martinschen Vorschlages zur Anlage von Departementalbanken beschäftigt.“ Wird genehmigt. Die Versamm⸗ lung kehrt zum Artikel 9, von der Einrichtung der Appellhöfe han⸗ delnd, zurück. Ueber die Zahl der Räthe entspinnt sich eine lange De⸗ batte. Tie Einen schlagen für Paris 57, die Anderen 60 vor. Endlich wird die Zahl 57 angenommen. Dann erhebt sich eine Debatte über die Ab⸗ stufungen (iste, 2te und Zte Klasse) der verschiedenen Appellhöfe. St. Romme, Bertholon und Andere beantragen, daß Grenoble glich Bors eaux, Lyon, Rouen, Toulouse, Caen und Riom in die 3Zte Klasse gehöre. Die Versammlung leiht indessen der Diskussion we⸗ nig Gehöt; auf allen Bänken werden mehr oder weniger lebhafte Privatgespräche gepflogen, die der Präsident vergebens zum Schwei⸗
gen zu! bringen versucht. Artifel 9 wird angenommen. Die Ver⸗ sammlung geht zum Artikel 10 über, welcher lautet: „Der Titel eines ersten General- Advokaten ist bei allen Appellhöfen, mit Ausnahme von Paris, aufgehoben.“ Du bodan und Lejeard stellen Neben⸗ Anträge. Böoudet bekämpft dieselben im Namen des Jastizausschusses. Die Gerichtsdebatte wird mit dem Artikel 10 abgebrochen. Coralli verlangt das Wort, um das Ministerium zu inteipelliren. „Gegen⸗ stand meiner Inteipellationen“, beginnt er, „sind die Reden des Mar⸗ schalls in Bourges und Lyon.“ (Ah! Ah! zur Rechten.) Der Red⸗ ner zieht mehrere Journale hervor und fragt die Versammlung, ob sie geneigt sei, die Interpellationen sofort zu bewilligen. (Ja! 85 er Redner beruft sich auf die lyoner und pariser Journale und be⸗ innt die (bereits früher mitgetheilten) Reden vorzulesen. „Ich
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/ 2 39 kenne“, bemerkt er unter unzähligen Unterbrechungen, „den Marschall Bugegud persönlich und weiß daher, daß man seiner Origi⸗ nalstät nicht übertriebene Wichtigkeit beilegen darf. Aber ich frage den Minister des Auswärtigen, ob er die diplomatischen Expecto⸗ rationen des Marschalls Bugeaud passend sinde; ich frage ferner den Kriegs- Minister, ob er es mit der Würde der französischen Armee vereinbar sinde, daß Herr Bugeaud sie mit der österreichischen Armee vergleich“, welche zum Krieg einer Nationalität gegen die andere verwahrt wird, wo der Kroat gegen den Ungarn, der Ungar gegen den Jenllener und die eigentlichen Oesterreicher überall feind⸗ lich auftritt?“ Ein solches Betragen verdiene den Tadel der Ver— sammlung. Odilon Barrot erklärt, daß die Bugeaudschen Reden keinen so großen Eindruck auf ihn gemacht hätten. (Ah! Ah!) Sie trügen den offiziellen Charakter nicht, den man ihnen beilegen wolle. Er wünsche, daß die angedeuteten Fälle nicht eintreten möchten;
übrigens stände der Ruhm des erlauchten Marschalls zu hoch, als
daß ihn Tadel erreichen könne. (Oh! Oh!) Emanuel Arago erhebt sich mit Energie gegen die Sprache des Marschalls; er nennt sie unklug, doppelt unklug in einem Augenblick, wo in Brüssel der italienische Kongreß eröffnet werden solle. Diese Reden würden das Auftreten des französischen Bevollmächtigten paralysiren. Er verlangt, daß das Kabinet den Marschall förmlich verleugne. Bar ⸗ not sfützt sich wiederholt auf den nicht amtlichen Charakter der Journal- Auszüge und beruhigt den Vorredner wegen des nachtheili= gen Einflusses. Coralli besteigt noch einmal die Tribüne und schlägt eine motivirte, die Reden des Marschall Bugeaud tadelnde Tagesordnung vor, es wird jedoch mit 397 gegen 285 Stimmen zur
einfachen Tagesordnung übergegangen.
Paris, 12. Febr. Der heutige Moniteur enthält folgende Dekrete: 1) Buffet, Ackerbau und Handels ⸗Minister, ist interimi⸗ stisch mit Verwaltung des Unterrichts-Ministeriums während der Ab⸗ wesenheit von Falloux's beauftragt. (Falloux ist in Angers bei sei— nem hoffnungelos daniederliegenden Vater.) 2) Die Nationalgarde zu Fuß in Cette (Herault-Departement) ist aufgelöst und der Maire der Stadt Cette, Mercier, von seinem Amte entsetzt. Dem zweiten Dekrete ist ein Bericht des Ministers des Innern vorangeschickt, der sich über die Unruhen in Cette ausspricht und schließt: „Erlauben Sie mir, Herr Präsident der Nepublik, Ihnen bei dieser Gelegenheit das Bedauern auszudrücken, welches ich darüber empfinde, daß die Vollmachten der Regierung nicht ausreichen, um das Strafmaß dem Ernst jener Ereignisse angemessener einzurichten.“ Der Messager du Midi berichtet über die Vorgänge in Cette: „Der Präfekt hatte dem Maire befohlen, die auf den Freiheitsbäumen zu Cette prangende rothe Mütze, das Emblem des Schreckens, abnehmen zu lassen. Der Maire weigerte sich jedoch, und der Präfekt befahl dem Polizeikom⸗ missär, binnen 48 Stunden seinen Befehl auszuführen. Es wurden deshalb am 7. Februar Versuche gemacht, die Mütze herabzuholen; aber die Knaben, welche den Baum erklettern sollten, konnten die Spitze nicht erreichen, und man sah sich genöthigt, den Baum zu fällen. Die versammelte Menge, welche durch die vergeblichen Versuche, die Mütze herunter zu holen, belustigt war, brach nun in ein Wuth— geschrei aus und stürzte nach der Mairie, wo der Munizipal-Rath Frade Sitzung hielt, wo aber glücklicherweise die früh genug ge schlossenen starken Thüren weiteres Unglück verhinderten. Es war 5 Uhr, und die Menge zerstreute sich. Am Abend aber waren lei⸗ der keine Vorsichtsmaßregeln getroffen, und die wieder versammelte Menge ließ ihre Wuth an drei Häusern aus, wovon das dritte sogar angezündet wurde. Um ein Uhr Nachts erst wurde man Herr des Feuers und des Ausstandes. Am Morgen des Sten war die Stadt ruhig, und es ist nicht zu befürchten, daß die Ruhe wieder gestört wird.“ Die Patrie sagt: „Diese Nachrichten sind ein neuer Be— weis der durch die anarchischen Parteien gebildeten Komplotte. Dei Minister des Innern hat allen Präfekten befohlen, die rothen Mützen auf den Fieiheitsbäumen wegnehmen zu lassen. Die Vollziehung dieser weisen Maßregel gab, wie man sieht, zu Cette den Vorwand zu Ruhestörungen. Im ganzen übrigen Süden ist die Beseitigung der rothen Mützen unter dem lauten Beifalle der Bevölkerungen voll— zogen worden.“
General Leflo ist von seiner Sendung nach St. Petersburg, wo seine Bemühungen, als Gesandter der französischen Republik zu⸗ gelassen zu werden, gescheitert sein sollen, zurüdberufen worden; dor= säufig ersetzt ihn der dortige erste Gesandtschafts - Secretair, Herr Ferrstres- Levayer, als Geschäfts träger. .
Serre e h ifeng deen i, mwurss gegen zie ,,, tragte Kommission hörte vorgestern den Bericht des e el ö i Derselbe betrachtet die Maßregel als verfassungswidrig, will g