Die Illbin, große Oper in 5 Abth. Mussk von Hoguet. Anfang 6 Uhr. 9 Mit aufgehobenem Abonnement, Dorf
, 6. , dee, 3. 5 Sch auspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzune ue sn feli, „ie Fran picsessint, ven Ch Birch Pfeiffer. Anfang halb ? Uhr.
Ie ur e, enn vy. allt * gn Schauspielhause.
266 Königsstädtisches Theater.
Sonnabend, 17. Febr. PDiavoss, Komische Oper in 3 Akten. Sonntag, 18. Febr. — Großes phantastisches Zauberspiel
Musik von Auber.
mit Gesang in
(Italienische Opern⸗Vorstellung.) Fra
Zum 566 stenmale: Die Töchter Lucifer's. 5 Abthei⸗
lungen. (12 Tableaux), von W. Friedri Musik und arrangirt von Ed. Stiegmann. ö öʒ j * Montag, 19. Febr. (Italienische Opern-Verstellung.) Giovanni. Oper in 2 Akten. Musik von Mozart.
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R G nrSe rOm 156.
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250 FI. 250 RFI. 300 nk. 300 Ml. * . L8t. 300 FX. 1590 FEI. 159 FI. An shurg 2 * . * e . 22 = 100 Tklu. 9
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Leipeig iu Courant lm 14 TPBIr. 100 Thlr.
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Fraukfurt a. M züädd. W.. 9 100 nb.
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Inlaindische Fonds, ö Geld- ¶ oOums e.
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Preuls. Frei xv. Aul gt. Sehul - Sah. Seeb. Prim. Seh. C. u. Nm. Sehulduv. . Berl. Stadt- Obl. do. do. , = ⸗ . a. ptandbhr. 3 ; 8 1 Fri dri ckaldꝰ o. C rss. Posen do. ö ,,,, ö cz. a0. 85 81 z Discounts. Ostpr. Pfandbr. 37 . 90
Atis ländis che Eondls.
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Russ. Hamb. Cort. Poln. nene ptibr. 4 do. beillopos. 4. 83. do. Part. 869 v1. 1 do. do. 1. Anl. do. 300 EL. - do. Siiogl. 2. 4. A. * z Hamb. Eeuer-Cas. 3 do. do. 8. A. 4 do. Staats Er. Aul. do. v. Rlhack. Lat. õ Holl. 23 O ut. 2a Fil. gebe. 4 Kurh. Pr. O. 49 ih. do. de. Cert. L. A. 5 Sardin. do. 36 Fr. 6. do. . B. 200*I. — H. Bad. do. 38 FI. — wol. a. par. a. c. 4
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Stanim - Agtienn.
Hapilul. 2. 8 . . ö 51 97 * . . Per Reinertraß wird anch erfolgter Bekannim. Tus es C urs. in der dau kꝛestimmten Rulirili aus gesiillt. zie mit Zz pCt. bez. Actien zind v. Staat gar.
Rein- Ertraę 1848.
Börsen- Zinz- Recknunz.
2 2 22 * * . Erioriläts - Actien., Æafilal,.
Säörnmiliche Frioritätz- Actien werden (duceh, ührli cli Verlosung 1 pCt. amortis
6, 000, 000 6, 000, 060 1, 824, 9090 1, O69, M l, 7066, Hi 2, 3610, 60 9, O6) 6, 00! 13, 00, 600 1,5900, 000 l, O65. 200 1, 101, 6090
Berl. Anhalt Lit. A B. do. Hamburg
do. Stettin - Starg. . do. Potsd. Magd. . . Magd. Halbersta
do. Lei] Halle Thürinz Cöln - Minden. ..
do. Aachen. .... Bor Göln Diüsseld. Eiberfeld .. Steele - Vohwinkel. .. 1.366.009 Niederschl. Märkisch. 10, Hab, 069 Sweigbahn 1,500,090 it, . 2, 25: it 160, 960 Cosel - Oderberg. . .. 0, 0600 Breslau - Freiburg ... 9, 0m) Krakau - Oberschl. . .. 6, Hiy0 Berg. Märlz. 4, 900, 000 Stargard- Posen ..... 76, 9000 Brieg - Neisse ..... ... 1.100.009 Magdeb. Witten ... 4,500, 960
R e, = e e, = a.
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Lachen-Mastricht ... 2, 750, 000
Ansl. Aclien.
18, O60, 060
kriedr. Wilh. Kordb. 8, 000, 0090 w.
Schluss- Course von Cöln- Minden 787 6
1.411. 63600
5. 000. J l. OM. 000 2.367. 200
Berl. Anhalt. . do. Hamburg dg, go. lrotsd. Magd. . . 490 do. do. Stettiner Magde h. - Leipziger ..] Halle Thüringer . . . . 4, Cöln - Minden 3, 574, 500 Rhein. v. Staat gar.. 1.217, 0090 do. 1. Priorität. . .. 2.4587, 256) do. Stamm - Prior. . 1.259, 000 Düssel dors-Elberfeld. 1, i600, O60 KNiedersehil. Märkisch. 4,175, 00 do. 3,5060, 609 III. Serie. 2, 300, 000 Lweighahn 252, 000 do. 248, 000 Obers chlesische 1.276, 609 Krakau- Oberschl. . 3569, 3609 Cosel - Oderberg. .... 25 / Steele - Vohwinkel. . . do. do. II Serie. . . Breslau - Freiburg.
375.000 * 1060, 900 6
Ausl. Siamnm-Acl.
Leipzig - Dresden
Ludw. Bexbach 241. kKiel Altona ..... Sp Amsterd. Rotterd. EI. Mecklenburger Thlr. 1, 302, 669
1
25 m n Arm 12. 2 von Freussischen Bank- Antheilen 5g a d bz. nu. G
———
Die Course blieben auch heute wieder
Finn denke Veränderung und das Geschäft in allen Effekten zufserst beschränkt,
obgseich die Notirungen vom Luslande sehr hoch
— — — — — ——
Auswärtige Börsen.
Breslau, 15. Febr. Holl. und Kaiserl. Dukaten 967 Bt. Friedrichsd'or 1133 Gld. Louisd'or 112 Br. Poln. Papiergeld Iz bez. Oesterr. Banknoten 91 Br. Staats⸗Schnldscheine S0 Br. Serhandlungs⸗Prämienscheine a 560 Rthlr. 99 Br. Posen. Pfand⸗ briefe proz. 964 Gld., do. 35 proz. Sli bez. Shhles. Pfand⸗ briefe 35 proz. 90 Br., do. Lit. IS. 4 proz. 23 Br., do. 33proz. S23 Br.
Polnische Pfandbriefe alte proz. M27 Br., do. neue 4proz. It Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 162 Gld., do. * 500 Fl. 74 Gld., do. Bank ⸗Certif. a 200 Fl. 137 Gld. Russisch⸗ polnische Schatz⸗- Obligationen 2 4 pCt. 72 Gld.
Actien. Ohberschles. Litt. A. u. Lit. B. 94 Br. Breslau⸗ Schweidnitz⸗- Freiburg. 85 Br. Niederschles. Märk. 71 Be,, do. Prior. 99 Gld., do. Ser. III. 5 Gld. Ost-Rhein. (Köln⸗ Mind.) 79 Br. Sächs.⸗Schles. (Dresd.w Görlitz 76 Br. Neisse⸗-Brieg 36 Br. Krakau⸗Oberschles. 338 Br. Friedrich- Wilhelms gJiort hahi:
375 bez. u. Gld. Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 142 Gld. Hamburg a vista 1513 Br. do. 2 M. 1650 Gld. London 1 L. St. 3 M. 6. 26 Berlin a vista 1004 Br. do. 2 M. 9995 Gld. Wien, 14. Febr. Met.
Br.
ß proz. S463 — — . 25 proz. A447 – 45. Anl. 34: 146 — 145. 39: 907 —990. Nordbahn 995 — . Gloggn. 95 — 96. Mailand 65 665. Livorno 646 — . Pesth 66 — 67. B. A. 1130 — 1125.
Wech sel.
Amsterdam 1567 Br., 156 Gld. Frankfurt 1123 Br., 1123 Gld. London 11. 19 Br., 11. 17 Gld.
Fonds und Actien der Bank fest,
London in kurzer Sicht flau.
Leipzig, 15. Febr.
Auge b. 1125 Br., 1113 Gld. Hamburg 165 Br. und Glo. Paris 134 Br., 1333 Gld.
von fremden Valuten war
L. Dr. Part. Oblig. 77 Gld. Leipz. B. A. 141 G. Leipz. Dr. E. A. 906 Br. Sächs. Baver. 787 Br., 787 G. Sächs. Schles. 43 Br. ChemnitzRiesa ? Br. Löbau⸗ Zittau 16 Br. Magd. Leipzig 1677 Br. Berl.-A nh. A. u. B. 787 Br. Altona-Kiel 88 Br. Deß. B. A. 10443 Br., 103 Gld. Preuß. B. A. ex div. 91 Br.
Frankfurt a. M., 14. Febr. Von Fends waren an heu⸗ Börse die 3proz. span,, belg. Obligationen und bad. Loose mehr und man bewilligte dafür bessere Course. Es fanden darin Umsätze statt. In allen übrigen Gattungen war der Umsatz zum Theil ohne Bewegung,
tiger begehrt, mehrere sebr unbedeutend, matter.
5 proz. 1177. Baden 2 2, ro, 265 Fl. L. 255. 243. 1037 Gld., do. 500 Fl. L. 76. bahn 385. 38. Bexbach 712. 715.
Hamburg, 14. Febr. Z proz. p. C. 799 Br., 793 G E. R. 1037 Br., 1035 G. Dän. 645 Be, 64 G. Ardoins 10 Br., 105 G., Zproz. 214 Br., 21 G. Berl. Hamb. 59 Br. Hamb. Bergedorf 67 Br. Altona ⸗-Kiel 87 Br., 86 G. Meck⸗ lenburg. 347 Br., 34 G.
zum Theil etwas Met. I6 I. 7 560 Fl. L. 4 75. 275. Darmstadt 560 Fl. E, Span. Zproz. 225. 22. Poln. 300 *. 75. Friedr. Wilhelms-Nord⸗ Köln-Minden 797 Br.
58. Bank -Actien ohne Divid. 1182. 95. 49, 35 Fl. S. 2853. 285. Hessen . 70, do.
Das Geschäft war bei fast unveränderten Preisen nur unbedeu tend; die Stimmung weniger animirt. Paris, 13. Jan. 3proz. 18. 50. 6proz. 80. 50. Bank 1825. Span. Z3Zproz. 297. Innere dito 21
Anleihe 80. Nord 4. 723
— 44
London, 13. Febr. 34 proz. 956. Ard. 18. Zproz. 30 J . 255, 26, Perun 1h
Engl. Fonds eröffneten heute besonders höher als gestern. wurden zu 94, 945 p. C. gemacht und a. ö . Der Hauptbedarf war für die nächste Abrechnung bestimmt.
Fremde Fonds wenig verändert, jedoch im Allgemeinen wesent lich fester.
2 Uhr, Cons. 94, 4. 94, 4.
Amsterdam, 13. Febr. In holl. Fonds war keine bedeu⸗ tende Veränderung, nur in Int. zeigte der Handel eiwas Leben. Die Stimmung für Spaun. war wiederum durch die höheren londo ner Course williger. Russ. fest. Oesterr. ein wenig flauer. Süd Amer. waren ebenfalls zu etwas niedrigeren Preisen zu haben. Bras. S235. Mex. 245. Pern
Holl. Int. 49, R. gr. Piecen 1, 12.
3 Russen Stiegl.
3 proz. Cons. B. C. 933. a. 3. 94
Pass. 4x. Int. 50. 4proz proz. 258. Bras. 82, 80. Mex. t Cons.
⸗ 9 943.
243 ö 31, . 3proz. neue 58. Span.
3proz. do. 313. Coupons 82. SDest. Met. proz. 71, proz. 105.
Madrid, 7. Febr.
Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
1
2
. Juni 1844 Bekanntmachungen. in tale gil gti d n. Es sollen folgende angeblich verloren gegangene Do— kumente: ö a) die Obligation der Wittwe Dorothee Schwarzen⸗ berg, geb. Hornschuh, vom 13. September 1826 über 80 Thlr. in Kopfstücken zu 5 gGHr. 8 Pf. auf Louise Lamby, unter Verpfändung des Hauses Nr. 91. zu Dachwig ausgestellt, mit Hypotheken⸗ . ,,, Januar 166, ö ») die Obligation der verehelichten Johanne Mar wuleich, Jeb. Gast, vom 17. geh nn r. AQ Thlr. in 20-Kreuzern zu 5 gGr. 8 P 5p Wittwe Belling, geb. Welle n nd ĩ . aus die Verpfändung der X Acker vo. 333 , . . Acker Fol. 606. Nr. 489. n Walfchn . und c) die Obligation des EssigbrauerC? Jobe 2 feld vom 13. Juni 1815 über 550 W mi e . . zu 5. 36. 8 Pf. auf den Kaufman . hann Wilhelm Stolte zu Erfurt, Anh mh z. dung des Hauses verr. Nr. 75. neue Rr 6 zu Erfurt, mit Hypothekenschein vom 8. März 133 / d) die Obligationen des Johann Michael Rofensten⸗ gel und dessen Ehefrau Catharine, geb. Dölle, vom 1. 7X. August 1828 über 460 Thlr. Preuß. Cour unter n, , des Wohnhauses mit Scheu und Garten Nr. 47. und 48. zu Melchendorf und einiger Ackergrundstücke in Melchendörfer und Dit= telstedter Flur, resp. vom 20. Mai 1837 über 109 Thlr. Preuß. Cour., unter Verpfändung von 14 Acker Fol. 271. Nr. 555. und 1 Acker Fol. 48. Nr. 586. in Melchendörfer Flur, beide auf den Regierungé-Rath von Kleist ausgestellt und durch Cessson vom 22. Juni 1814 auf den Regierungs- Raih von Ehrenberg, sonst zu Erfurt, jetzt in Sprottan, übergegangen, nebst Hypothekenschein
vom 27. August 1844, e) die Obligation des Michael Rosenstengel vom 20.
men sind,
Hadelich Menghius
werden wird.
110
die Actien Nr. .
Nr. 44,893. der Halle-Thüringer Eisenbahn⸗Ge— sellschaft, welche dem Hauptmann a. D. von Alvensleben zu Potsdam abhanden gekom—
auf den Antrag der Interessenten amortisirt werden. Daher fordern wir die eiwanigen unbekannten Inhaber derselben auf, sich spätestens den 28. März an hiesiger Gerichtsstelle, Geschäftezimmer Nr. 34, vor dem Deputirten, Herrn Ober- Landesgerichts Assessor Senff, entweder persönlich oder durch einen gehörig le— Rtinlitten und instruirten Bevollmächtigten aus der . hiesigen Justiz. Kommissarien, von denen auf. Fall der Unbekanntschaft die Herren „Justizrath Rötger und Justiz-Komimissarius ; ziͤus vorgeschlagen werden , seuen Dotumenten' ihnen d ; 3 G nn,, erlegt und mit an n ewiges Stillschweigen auf⸗
Erfurt, den 4. Dezember 1843. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht
Nothwendiger Verkau Stadtgericht, zu Berlin, den 2. . 1849 t * 3 der Linienstraße Nr. 87 b 5
ekenbuche von der Königsstadt Vol. 12. den Namen des Tischlermeisters Carl er , ge n
über des Hauses Nr. 19. zu Melchendorf, auf denselben Regierungs-Rath von Ehrenberg ausgestellt, nebst Hypothekenschein vom 27. August 1814,
100 Thlr., unter Verpfändung schluß der darauf befindlichen
J70C. ö. Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. 398 5 S em ber 184
Nr. ois . und am 5. Sept em ber isn.
Alfred laden.
ber eingetragene, jetzt zu dessen erbschaftlicher Liquida— 591 tions-Prozeßmasse gehörige Grundstück, welches mit Ein⸗ Dampf-⸗Sägemühle und der dazu gehörigen Geräthschaften auf 25, 384 Sgr. 6 Pf., mit Ausschluß derselben aber auf 23,157 abgeschätzt ist, soll
Vorm. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. U pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
5 Die unbekannten Neal-Prätendenten werden unter der Verwarnung der Pläkllusion hierdurch öffentlich vorge—⸗
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der im No⸗ vember v. J. kurz nach einander allhier verstorbenen Fräulein Wilhelmine und Louise von Goldbeck als Er— ben Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit auf gefordert, solche so gewiß in dem dazu auf den 27 sten k. M. März, Mor gens nh, an hiesiger Kanzleistube anberaumten Termine anzumel⸗ den und klar zu stellen, als widrigenfalls der gedachte Nachlaß den legitimirten Erben überwiesen werden soll. Dear. Detmold, den 8. Februar 1849. Fürstlich Lippische Justiz⸗ Kanzlei.
Thlr.
Taxe und Hy—
(4661
k. J,, Vormittags 10 Uhr,
J stizrath Dr.
.
——
zu melden und ihre nachzuweisen, widri⸗
n der Dokumente verfahren ; Mätz
2) in den an der
v. Brauchitsch.
—
3) in Berlin bei Herren Breest
5) in Leipzig bei der Leipziger 6) in Frankfurt a. M. bei den sel. Sohn C Cons. Erfurt, am 7. Februar 1849.
elegene, im Hypo-
— D ᷣ . 2. 44 —w— Thüringische Eisenbahn. . ,, von den Das als vorzüglich eingerichtet berelts bekannte kupfer Stamm-Actien der Thü⸗ ringischen Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft ist nach S. 19. des Statuts für das ab⸗ gelaufene Betriebs- Jahr 1818 auf . Zwei Thaler für die
festgestellt worden. . Die Auszahlung erfolgt vom 1. März d. J. ab bis
1) in Erfurt bei unserer Hauplkasse, Bahn liegenden
z Gelycke,
A4) in Deßau bei Herrn J. H. Cohn,
Bank,
Herren B. Metzler
Städten bei unse⸗ ren Einnehmern auf den Bahnhöfen nach acht Tage vorher geschehener Anmeldung,
Negelmäßige Dampfschifffahrt zwischen
456 Wismar und K openh 4 gen.
feste und kupferbodene Dampfschiff „Obotrit“, geführt von Capt. J. J. Seth, wird regelmäßig jeden Mitt⸗ woch nach Ankunft der Eisenbahnzüge von Hamburg und Berlin, Nachmittags um 4 Uhr, mit Passagieren, Gütern und Post-Effekten von Wismar nach Ko—⸗ penhagen und jeden Sonnabend Nachmittags von Ropenhagen nach Wismar, wo es sich an die nach Hamburg und Berlin abgehenden Eisenbahnzüge chließt, abgehen. . , ah von Wismar nach Kopenhagen findet am Mittwoch den 7. März statt. Passage⸗Preise, so wie Güterf igste gestellt: . ö lia e nhagen bei den Herren Fiedler C Co., „Hamburg y ö Hamel C Eos, J schon C Sohn, „Wismar im Büreau der Dampsschifffahrt. Wismar, im Februar 1849. . 6 n der Mecklenburgschen Dampsschifffahrts-Gesellschaft.
Actie
rachten, sind aufs bil⸗
Die Diräction ver Thüringischen Eisenbahn-⸗-Gesellschast. ?
kompo nirt
Don
diesjährigen
1b onnem ent betragt: Rthlr. für R Nahr. , Rthlr. 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie . . ö . ohne Preis⸗ Erhöhung. rn, ö
. * 122 . 2 1 z ö g
ö ,,. lnen Nummern wird . H
der Bogen mit e; Sgr. berechnet. w D - 1 3 t
Berlin, Sonntag den 48.
Preusßischer
Februa
8h a 1k Deutsch lan d.
Preußen, Herlin. Die Wahlen der Abgeordneten zur ersten Kammer. ö. Kirchliche Feier zur Eröffnung der Kammern. Die Allerhöchste Anordnung in Betreff der Verwaltung der inneren evangelischen Kirchen- sachen. — Bevorstehende Versammlung von Aerzten und Apothekern. — 2 ie Fonds zur Förderung der Landeskultur. — Beförderungen und Abschieds-Bewilligungen in der Armee.
Oesterreich. Wien. Kandidaten für die deutsche Reichsversammlung — Bekanntmachung des Civil⸗ und Militair⸗-Gouvernemenis. — Wahi
für Frankfurt a. M. — Erklärung über Tyrol.
Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen.
Zachfen⸗Meiningen. Meiningen. Eröffnung des Landtags.
Oldenburg. Oldenburg. Schließung des Landtags.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Der Verfassungs⸗Ausschuß.
Hamburg. Hamburg. Abreise des Marine-Kommissars.
⸗ Ausland.
Oesterreich. Pesth. Proclamation des Fürsten Windischgrätz.
Frankreich. National Versammlung. Bericht über die Feier her Februar Revolution. — Bewilligung der gerichtlichen Verfolgung Proudhon's. — Wiederwahl Marrast's zum Präsidenten. — Verwerfung weiterer Anmendements zu dem Auflösungs-Antrag und Erledigung dieser Frage. — Paris. Die Konferenzen in Brüssel über die italienische Frage. Faschingsordnung.
Großbritanien und Irland. lung. Parlaments verhandlungen.
Niederlande. Aus dem Haag neralstaaten. .
Dänema rk. Kopenhagen. Reichstags⸗Verhandlungen.
Italien. Rom. Antrag auf Proklamirung der Republik. — Turin. Wechsel im Kriegsministerium und Wahl des Präsidenten der zweiten Kammer. — Nichtbestätigung der Revolutionsgerüchte aus Modena. —
Florenz. Flucht des Großherzogs. — Provisorische Regierung.
Spanien. Madrid. Der Papst. — Prinz Adalbert von Bayern.
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
London. Geheimeraths⸗Versamm⸗
Thronrede zur Eröffnung der Ge—
ö
ö
82 9 Amtlicher Theil m. . Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ; Dem Porsteher der Haupt-Artillerie⸗Werkstatt in Berlin, Haupt⸗ Chef der Handwerks- Compagnie der Zten Artillerie⸗
Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife zu
I B . Slilume,
Brigade, den
verleihen.
Der Notar Bauer, zur Zeit in Hoengen, ist, nach seiner Ver— zichtleistung auf die Notarstelle in Meurs, zum Notar für den Frie⸗ densgerichts-Bezirk Geilenkirchen, im Landgerichts ⸗Bezirke Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Randerath, bestellt worden.
2
landidaten der Baukunst, welche entweder in dem ersten
. Termine die Vorprüfung als Staats- Baumeister oder Bau-Inspektoren, oder bis zum Oktober d. J. die mündliche Prüfung Privat-Baumeister abzulegen beabsichtigen, werden hiermit auf= dert, vor dem 15. März «. sich schriftlich bei uns zu melden,
en Ersteren das Weitere eröffnet und den Letzteren der Ter
ihrer Prüfung in den Natur⸗-Wissenschaften angesetzt werden
die nach dem 15. März é. eingehen, können nicht t werden. 15. Februar
Kö niglich e Ober⸗
m
1849. Bau⸗T
eputation.
. ö erer, e m eee,
ichtamtlicher Theil.
. 8 8 Sent fehland.
; ? R ; 6 Tepr Au Aßaeordneten für die Preußen. Berlin, 16. Febr. Zu Abgeordneten sur die
erste Kammer sind gewählt worden:
. u ß e n. Regilerungs-⸗Bezirk Marienwerder. Ober⸗-Präsident Flottwell (Thorn und Kulm), Landrath Brauns. Regierungs⸗Bezirk Königsberg., Inquisitions-Direftor von Neitz schütz in Königsberg, Professor Rosenkranz in Berlin, Hr. Geritz, Bischof von Ermeland, Ober⸗Präsident von Auerswald (Braunsberg, Allen stein ꝛc.), Rom missarius stein ꝛc.). Regierungs-Bezirk Gumbinnen. Ober- Landesgerichts Rath Maura ch aus Gutsbesitzer Büttler auf Marienhöhe.
2 Regierung s-Bezirk Posen. Pilarski aus Posen (Pleschen), don Brodowski (Pleschen).
Berlin, I. Febr. Auf Veranlassung des Staats⸗Ministe⸗ riums hat der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten ben Vokständen der verschiedenen Religions -Gesellschaften em⸗ pfohlen, dafür Sorge zu tragen, daß am Tage vor der Eröffuung der Kammern, Sonntag den 2ß6sten d. M., in allen Kirchen des Landes dieses für das gesammte Vaterland so wichtigen Ereig⸗ nisses in angemessener Weise gedacht, auch an diesem Tage, so wie für die Dauer der Kammern, in das allgemeine Kirchengebet eine be⸗ sondere Fürbitte für den göttlichen Segen und das Gedeihen ihrer Arbeiten aufgenommen werde.
Justiz Tamnau (Braunsberg, Allen—
Insterburg,
Versöhnung beider
Berlin, 17. Febr. Aus dem Ministerium der geistlichen An—= gelegenheiten wird uns folgende so eben erlassene Verfügung mit- getheilt:
Bereits unter dem 12. Oktober v. J. habe ich dem Königlichen Konsistorium eröffnet, daß an des Königs Majestät von mir der An⸗ trag gestellt worden sei, es möge die Verwaltung der inneren evan⸗ gelischen Kirchensachen auf die evangelische Abtheilung des Ministe—⸗ riums der geistlichen Angelegenheiten zu selbstständiger kollegialischer Ausübung übertragen werden, sobald der Grundsatz der Selbststän— digkeit der Religlonsgemeinschaften gesetzlich festgestellt sein werde. Nachdem dieser Antrag in der in der Gesetz-⸗Sammlung er⸗ scheinenden Allerhöchsten Ordre vom A2bsten v. M. Gewährung ge⸗ funden hat, nehme ich Veranlassung, mich über die Motive der er⸗ gangenen Allerhöchsten Anordnung und über die Ausführung der letzteren im Folgenden im Zusammenhange auszusprechen: ⸗
Nach dem 12ten Artikel der Verfassungs Urkunde sollen die evangelische und römisch-katholische Kirche ihre Angelegenheiten selbst⸗ ständig ordnen und verwalten. Hiernach kann die evangelische Kirche in der engen Verbindung, in welcher ste bisher mit dem Staate gestanden hat, nicht verbleiben, sondern es ist usthig, daß sie sich diesenige Verfas— sungsform aneigne, welche ihr theils eine genügende Vertretung ihrer Rechte und Inkeressen nach außen, theils eine selbstständige Leitung ihrer Angelegenheiten im Innern sichert. Diese Aufgabe ist mit so großen Schwierigkeiten verknüpft, sie ist für die Zukunft der Kirche so bedeutungsvoll, daß es der umsichtigsten und besonnensten Erwä— gung bedarf, bevor zu ihrer Lösung vorgeschritten wird. Wenn sich jedoch die Ueberzeugung als unabweisbar aufdrängt, daß jede Ueber⸗ eilung in diesem Gebiete mit schwerer Verantwortlichkeit verbunden sei, fo ergiebt sich auf der anderen Seite mit eben so großer Be⸗ stimmtheit, daß die fernere, Führung der sich tief in die innersten kirchlichen Beziehungen hinein erstreckenden Verwaltung durch den bisher mit ihr beauftragten Staats-Minister unter den gegenwärtig
r
gegebenen Verhältnissen mit den gerechten Ansprüchen der Kirche
nicht vereinbart werden könne. vergangenen Zeit, welche auch
Ich bin mir bewußt, in der so eben im kirchlichen Gebiete so viele ein⸗
ander widersprechende und aufhebende Wünsche erzeugt und der Ver⸗
waltung so große nicht überall mit Gerechtigkeit rigkeiten bereitet hat, das stand. den einer konfessionell gemischten Volksvertretung gegenüberstehender
gewürdigte Schwie⸗ gethan zu haben, was in meiner Kraft Ich verkenne jedoch nicht, daß die Leitung der Kirche durch
1
verantwortlichen Minister selbst auch bei dem pflichtmäßigen Bestre—
die Sphären der Kirche und des Staates unvermischt zu erhal⸗ den Schein des Territorialismus an sich tragen werde, der ei
ben, ten,
gerechtfertigtsten, in seinen Erfolgen zu gefährden geeignet ist. evangelische Kirche hat ein Recht darauf, zu wissen, der Gefahr ausgesetzt sei, nach politischen Maximen werden. vielfach die sofortige desinitive
geführt zu
Errichtung einer neuen obersten RFir⸗ chenbehörde in Antrag gebracht worden. Hierauf einzugehen erschien jedoch, selbst wenn die Schwierigkeit, die erforderlichen materiellen Mittel zu beschaffen, nicht vorhanden gewesen warne, schon um des einer sehr verschiedenen Auffassung unterliegenden Rechts punktes wil⸗ len als unzulä,sig. Vielmehr konnte sich die jetzt zu lösende Aufgabe nur dahin stellen, daß ein Organ geschaffen werden müsse dessen Beruf es sei, bis zur definitiven Gestaͤltung des Verfassungs⸗Verhält⸗ nisses unabhängig die firchliche Leitung zu führen und zugleich dieje⸗ nigen Maßregeln zu vermitteln, deren es bedarf, um den 12ten Ar— tikel der Verfassungs - Urkunde auf dem geordneten Wege in Vollz;ie⸗ hung zu setzen. Für diesen Zweck war die evangelische Abtheilung des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten, in welcher die er— forderliche Arbeitskraft, Sachkenntniß und Erfahrung sich vereinigen, vorzugsweise geeignet, und es ist demgemäß in der Allerhöchsten Orkré derselben der entsprechende Auftrag ertheilt worden.
In Betreff der Attribute, welche der neu zu bildenden besonde⸗ ren Äbtheilung für die inneren Kirchensachen zuzuweisen sind, ist aber folgende Erwägung die entscheidende gewesen. Obwohl der evange lischen Kirche der unbestreitbare Anspruch auf eine von den politi— schen Institutionen unabhängige Leitung zusteht, wird doch der Staat an vielfachen äußeren Beziehungen der Kirche so lange noch bethei— ligt bleiben müssen, bis er mit der Kirche sich rechtlich aus einander gesetzt hat, ein Akt, der in der Entwickelung einer selbstständigen Rirchenverfassung und somit einer Vertretung der Kirche seine Vor⸗ aussetzung findet. Bedurfte es also einer Scheidung in dem Ge biete der kirchlichen Angelegenheiten, so bot sich der Anschluß an die bestehenden Einrichtungen von selbst als das geeignetste Auskunftsmittel dar. Das in der Instruction vom 23. Oktober 1817, der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1835 und der Verordnung vom 27. Juni 1815, §. 1 bestimmte Ressort der Konsistorien begreift alle diejenigen Verhälinisse, welche mit den individuellen Zwecken der Kirche in Gemeinschaft stehen, während die Provinzial-Regierungen wesentlich an der äußeren Kirchen⸗Verwal⸗ tung betheiligt sind. Es erschien deshalb angemessen, bis zu dem bereits angedeuteten Zeitpunkt das erstere der evangelischen Abthei— lung für die inneren Kirchensachen in der höheren Instanz zu über⸗ weisen! und dadurch die Besorgniß vor dem Eindringen politischer Rücksichten in die Leitung des inneren Kirchenwesens zu beseitigen, dagegen in zweitem Bezuge es vorläufig bei der bisherigen Einrich⸗ tung zu belassen. Von dem Standpunkte der praktischen Erfahrung aus ergab sich aber zugleich, daß durch diese Einrichtung dem Be⸗ dürfnisse noch nicht vollstaͤndig genügt sein werde, insofern es Ange⸗ legenheiten giebt, welche eine doöppelle Beziehung haben. Hier konnte voörerst weder der Staat ausgeschlossen werden, so lange es sich um materielle Mittel handelt, welche der Kirche noch nicht von ihm über⸗ wiesen sind, noch die Kirche, deren individuelle Lebensbeziehungen durch jene Angelegenheiten berührt werden. Es war mithin eine Rücksichten erforderlich, welche nur in der Anord⸗ nung des Zusammenwirkens des Ministers mit der gedachten Abthei⸗ lung gefunden werden konnte. Von diesen in der Allerhöchsten Ordre festgessellten allzemeinen Standpunkten aus ist das Ressortverhältniß
speziell in folgender Weise geordnet worden;
daß ihr Regiment nicht
Um nun diesen Anspruch zu Wahrheit werden zu lassen, ist
1
foridauerndes Mißtrauen rege zu erhalten und jeden Schritt, selbst den Die
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße r. 57.
1849.
A. Auf die evangelisch-geistliche Abtheilung für die inneren
Kirchensachen gehen bis zur definitiven Gestaltung der Kirchen⸗Ver⸗ fassung die Attribute über, welche in Betreff:
1) des Synoda wesens;
2) der Aufsicht über den Gottesdienst in dogmatischer und litur⸗ gischer Hinsicht, so wie des kirchlichen Religionsunterrichts, der Anordnung kirchlicher Feste, der Einweihung der Kirchen und der Einräumung der Kirchen zu außergottesdienstlichen Zwecken; der Aufsicht über das kirchliche Prüfungswesen und die Vor⸗ bereitung zum geistlichen Stande einschließlich der Aufsicht über das Prediger⸗Seminar zu Wittenberg; der Beschwerden über versagte Bestätigung der von Privatpa⸗ tronen berufenen oder von wahlberechtigten Gemeinden gewähl⸗ ten Geistlichen, beziehentlich der Entscheidung über Präsenta⸗ tions- und Wahlrecht, vorbehaltlich des Rechtsweges; der Aufsicht über Ordination, Einführung und Vereidigung der Geistlichen; der Aufsicht und Disziplin über die Geistlichen; der Emeritirungs-Angelegenheiten, des Sterbe-Quartals und der Gnadenzeit, so weit dabei nicht die Staatsmittel in An⸗ spruch genommen werden, so wie der vikarirten Verwaltung er⸗ ledigter Aemter; der Beschwerden rücksichtlich pfarramtlicher Handlungen und der Stolgebühren, beziehentlich der Parochial⸗Berechtigung; der Bestaͤtigung der nicht für die Vermögens-⸗Verwaltung be⸗ stimmten Kirchen⸗Beamten, beziehentlich der Presbyter und Ge⸗ meinde⸗Vertreter, wo solche erforderlich ist;
10 der Ertheilung der kirchlichen Dispensationen;
115 der Aufrechterhaltung der Kirchenzucht innerhalb der landesge⸗ setzlichen Gränzen;
Pfarr⸗
12) ber Kirchen-Visitationen und der Beaufsichtigung der und Superintendentur⸗Archive,
bisher von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ausgeübt worden sind. In allen diesen Ungelegenbeiten wird die Abtheilung unter dem Vorsstze ihres Direktors kollegialisch entscheiden. Dieselbe steht mit den übrigen Behörden in direktem Verkehr, berichtet unmit— telbar an des Koͤnigs Majestät und erläßt die erforderlichen allge⸗ meinen Anweisungen innerhalb der bestehenden Gesetze und Verorp= nungen. Um jedoch möglichen Konflikten vorzubrugen, werden all⸗ gemeine Verfügungen und Immediat-Berichte von ihr dem Mmi⸗ ster zur Kenntnißnahme mitgetheilt werden. Ihre Erlasse werden mit der Unterschrift:
— Ministerium der geistlichen Angelegenheiten,
Abtheilung für die inneren evangelischen Kir⸗
chensachen —
ͤ
ergehen. Hiermit ist zugleich die für die Berichte und Eingaben zu waͤhlende Adresse bezeichnet. ö . .
fee Irn Vetreff der ben Regierungen lberwöesen en, tie Firche betreffenden Angelegenheiten verbleibt es bei den jetzt bestehenden Ressort⸗Verhältnissen. ö. . . .
C. In folgenden Fällen wird ber Minister mit der Abtheilung zusammenwirken: a) in den nach der Verordnung vom Juni 1847 5. 5 zum
gemeinschaftlichen Ressort der Konsistorien und Regierungen
gehörenden Angelegenheiten; ; ö
vor der Berichtserstattung bei Anstellungen und kommissarischen
Beschäftigungen in den Konsistorien; der Besetzung erledigter
Superintendenturen, und über die Ernennung ordentlicher und
außerordentlicher Professoren der Theologie an den Universi⸗
täten, so wie bei der Anstellung der Direktoren und der Lehrer an dem Prediger⸗Seminar zu Wittenberg; ;
— bis zur Vollziehung des §5. 15 der Verfassungs⸗Urkunde — in
den Angelegenheiten des fiskalischen Patronats, so weit es sich
nicht um Einwendungen gegen die Qualification des designir⸗ ten Geistlichen handelt, welche der selbstständigen Beurtheilung der Abtheilung für die inneren Kirchensachen überlassen bleiben; d) rücksichtlich der Bewilligung von Unterstützungen aus den dazu bestimmten Fonds und e) in denjenigen Angelegenheiten, welche auf die Ueberleitung der
Kirche in den Zustand der Selbstständigkeit sich beziehen (96. 1. und zwar wird derselbe in den unter a. und e. aufgeführten im Ein⸗ verstandnisse mit der Abtheilung entscheiden, im Falle unter b. das Gutachten der letzteren erfordern. In den von ihm hierauf erge⸗ henden Verfügungen wird Les ersolgten Einverständnisses in den zu erstattenden Immediat- Berichten des erstatteten Gutachtens gedacht werden. Dagegen ist rücksichtlich des Unterstützungswesens, so weit es sich um Verwendung etatsmäßiger Fonds handelt, zur Vermei⸗ dung einer Erschwerung des Geschäftsganges die Einrichtung ge— troffen worden, daß die Abtheilung allein verfügt und die betreffen den Erlasse von dem den Minister vertretenden Kassenrathe mitge⸗ zeichnet werden. Endlich an den Berathungen in Betreff der Ueber— leitung der Kirche in den Zustand der Selbstständigkeit wird der Minister, so weit es sich um sein Ressort handelt, Antheil nehmen und gemeinschaftlich mit der Abtheilung an des Königs Majestät berichten.
Ich veranlasse das Königliche Konsistorium, sich nach den vorste⸗ henden Bestimmungen innerhalb seines Geschäftsbereichs von dem Tage des Empfangs dieser Verfügung an zu richten und an die Be⸗ hörden und Geistlichen seines Bezirkes unverzüglich eine geeignete Mit- theilung und Anweisung ergehen zu lassen. Zugleich spreche ich die Hoffnung aus, daß die getroffene Veränderung wesentlich dazu beitragen werde, der Kirche die Lösung der an sie gestellten schwieri⸗ gen Aufgabe zu erleichtern, Ich muß es der nunmehr an meine Stelle kretenden Behörde überlassen, sich selbst, der Kir che gegen⸗ über auszusprechen. Ich bin aber fest davon überzeugt daß die⸗ selbe der ihr von des Könige Majestät, anvertrauten Veipflich⸗ tung mit Treue genügen werde, und in gleicher Weise boffe ich, . die Behörden, Geistlichen und Gemeinden ihr die Erreichung der schweren derselben gestellten Aufgabe durch vcgtra en olls⸗ . sames Wirken wesenilich erleichtern werden. Es ist für l. gü. 9 lische Kirche eine Zeit ernster Prüfung angebrochen, in der
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