1849 / 49 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„n Völker beruhe auf, der Aufhebung der ee, nn, . neueren Völker kemnen Schichten der Bevölkerung herrschen, nur nicht, daß bie e. an der Herrschaft, darauf komme es an. sie . Oldenburg tritt in der Reihe der Redner auf, 2 * Entwurf eingezeichnet sind. Das heißt, er erkennt an, . g Personen das Wahlrecht haben sollen, aber alle * n mn gen des Verfassungs⸗Ausschusses verwirft er. Un⸗

nne ü erwi . 4 Mölling's Vortrage wird es sehr unruhig in der Ver— ter Herrn Molling 8 *

s. ng. h * 7 P cx ), , . enedey: Die Ausschließung eines großen Theils

Herr Jakob V

von Staatsbürgern

ist von einem gestrigen Redner eine konservative Maßregel genannt worten, Ich halte . für eine revolu- tionaire. S veranlassen dadurch eine wieder golte S bung, der be⸗ rechtigten und unberechtigten Bürger. Alle dre Jahre würden sich dann die Aue geschlossenen sagen; wir sind so und so viel Millionen, und pie Folgerung liegt auf, der Hand. Die Geschichte und Erfahrung anderer Völker erlaubt nicht die Anwendung, die hier auf unsere deut schen Verhältnisse gemacht worden ist. Auch das Wort „ruropäisches Hesindel“, mag es gebraucht haben, wer es will, ich weise es zurück, wenn es auch auf Deutschland bezogen sein sollte. Dagegen eitirt Herr Venedey eine Stelle, in welcher Herder die Hindernisse beutscher Einigung aufzählt, darunter auch die Standesunterschiede und Bildungsvorurtheile, deren Verschwinden er voraussagt. Herr Matthies aus Greifswald stimmt im Allgemeinen mit Ansichten des Verfassungsausschusses überein, daß nur ein be schränktes Wahlrecht gewährt werde. Doch würde er anstatt des schwankenden Begriffs der Selbstständigkeit lieber einen Census zur Grundlage nehmen. Der Staat bedürfe einer Garantie für die Selbstständigkeit und Bildung des Wählers. In Ermangelung an— derer Merkmale müßten Besitz und Besteuerung entscheiden. Die öffentliche Meinung, die man uns als dem allgemeinen Stimmrechte günstig dar⸗ stellt, wird nur zu häufig angeführt gegen das bessere intellektuclle und sitt liche Bewußtsein des Volks. Die Berufung auf die öffentliche Meinung fäusche uns nicht. Nicht darin, daß Alle stimmen, sondern darin, daß den wirklichen Bedürfnissen Rechnung getragen werde, erkenne ich unsere Aufgabe. Nachdem Herr Matthies seinen von dem unmittelbaren Wider— spruche der Linken häufig gestörten Vortrag zu Ende gebracht, ver tagt das Haus die Fortsetzung der heutigen Berathung auf Montag,

den 19. Februar.

Sie

den

M., 17. Febr. Die O. P. A. 3. enthält in ihrem Bekanntmachung des interimistischen

grankfurt a. amtlichen Theile nachstehende Ministers des Innern: Nachstehende zum Schutze der verfassunggebenden Reichs-Ver— sammlung und der provisorischen Centralgewalt getroffene Ueberein kunft wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Frankfurt, den 17. Februar 1849.

Der interimistische Reichs⸗Minister des Innern: H. Gagern.

Die nachbenannten Bevollmächtigten bei der provisorischen Cen

tralgewalt Deutschlands: 1) für das Kurfürstenthum Hessen,

dan;

J HF

Geheimer Legationsrath Jor⸗

2) für das Großherzogthum Hessen, Ministerialrath Eigenbrodt; 3) für das Herzogthum Nassau, der stellvertretende Bevollmäch—

tigte, Regierungsrath Schepp;

4) für das Landgrafenthum Hessen-Homburg, Wirklicher Geheime⸗

rath von Holzhausen;

5) für die freie Stadt Frankfurt, Schöff Dr. Souchay, sind in Folge geschehener Aufforderung seitens des Reichs-Ministeriums des Innern und der hierüber erhaltenen Instructionen Ihrer resp. Re⸗ gierungen heute zusammengetreten und haben, die Erklärung gegensei⸗ tig ausgetauscht, daß den uniformirten Sicherheits-Beamten des Kurfürstenthums Hessen, des Großherzogthums Hessen, des Herzog⸗ thums Nassau, der Landgrafschaft Hessen⸗ Homburg und der freien Stadt Frankfurt in jedem der fünf genannten Nachbarlande die Be⸗ fugniß eingeräumt werde, in dringenden Fällen und wenn sonst die Flucht einer zu verhaftenden Person zu besorgen stände, die Verhaf— tung derselben in der nämlichen Weise vorzunehmen, als ob solches in dem eigenen Lande, welchem die betreffenden Beamten angehören, geschehe, und zwar ohne Requisition der Angestellten des Ortes der Verhaftung.

Jedoch müssen in solchen Fällen die Verhafteten der zuständigen Polizei- oder Gerichtsbehörde des Orts der Verhaftung alsbald ab— geliesert werden.

Die Verhaftenden haben zum Zweck des Transports der Ver⸗ hafteten dahin die Unterstützung der nächsten Polizeistelle in Anspruch zu nehmen, die Verhafteten jrdoch bis zum Orte der Ablieferung zu begleiten und dort der zuständigen Behörde die nöthigen Aufklärun⸗ gen zu geben.

So geschehen Frankfurt, den 28. November 1848.

Jordan. Eigenbrodt. Schepp. Holzhausen. Souchay.

Dem Reichs-Ministerium ist folgendes Schreiben zugegangen:

„Der unterzeichnete Herzogl. nassauische Bevollmächtigte ist be— auftragt, Ihnen, Herr Minister-Präsident, Namens seiner Regierung die nachstehende Erklärung abzugeben: Se. Hoheit der Herzog, von dem innigsten Wunsche beseelt, die Einheit Deutschlands in Wahrheit verwirklicht zu sehen, erblicken in der Bildung einer starken Central— gewalt das einzige Mittel, diesen Zweck zu erreichen und zu sichern. Höchstdieselben werden Ihre Regierung einem an die Spitze der Reichsregierung zu stellenden Reichsoberhaupte eben so bereitwillig unter⸗

ordnen, als die oberste Reichs gewalt mit allen denjenigen Attributen, welche zu einer starken Vertretung nach außen, zu einem gesicherten Nechtszustande

im Innern, zur Förderung und Belebung des inneren Verkehrs und

zur Hebung des dadurch bedingten National-Wohlstandes erforderlich

sind und zweckmäßig befunden werden gern bekleidet sehen. Se

Hoheit der Herzog haben zugleich die leberzen ung, daß i . Crt⸗

lichkeit der Würde des Reichsoberhauptes die n,, h k,.

die einheitliche Entwickelung der Verfassung . , , .

Zustandes und der Regierung Deutschlands zu sinden a, r. ö .

den 15. Februar 1849. Der Herzogl. nassauische B ist. Frankfurt,

der provisorischen Centralgewalt ge auische Vevollmächtigte bei lgez.) Hergenhahn.“ , a 66 Das 12e Stück des Neich s⸗-Gesetzblattes enthält nachste⸗

hende Verordnung und Bekanntmachung in Bezug auf 'die 69

deutsche Marine erforderlichen 3 Millionen Thaler und die g *

lung dieser Summe auf die einzelnen Staaten: .

. weer w ü n g, betreffend die Beschaffung von 5, 250, 000 Fl. G,000, 000 Rthlr.) für die deutsche Marine, vom 12. Februar 1849. Der Reichsverweser, in weiterer Ausführung des Beschlusses der

Reichsversammlung vom 14. Juni v. J, verordnet, wie folgt: 1 P

Zum Zwecke der Begründung eines Anfangs für die deutsche Marine soll nunmehr auch die zweite Hälfte der von der Reichsver⸗ sammlung bewilligten Summe von Sechs Mill onen Thalern mit Fünf Millionen Thalern) mittelst Umlage nach der bestehenden Bundesmatrikel ver—

Millionen Zweihundertfünfzigtausend Gulden (Drei

fügbar gemacht werden.

280

2 Das Reichsministerium der bia en ist mit der Vollziehung die⸗ ser Verordnung beauftragt. Frankfurt, den 12. Februar 1849. Der Reichsverweser, Erzherzog Johann. Der Reichsminister der Finanzen, von Beckerath.

Bekanntmachung des Reichsministeriums der Finanzen, betreffend die Vertheilung der weiter für die deutsche Marine verfügbar zu niachenden 5, 250, 0060 Fl. (3,000,000 Thaler) auf die einzelnen Staaten, vom 13. Februar . 1849.

Die gemäß der Verordnung des Reichsverwesers vom 12ten d. M. zur Gründung einer deutschen Marine weiter verfügbar zu machende Summe von 5,250, 9000 Fl. (3,000,000 Rthlr.) vertheilt sich auf die einzelnen Staaten nach der unterm 3. Mai v. J. er— gänzten Matrikel, wie folgt:

Oesterreich 894,936 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf. Preußen 903,249 Rtolr. 18 Sgr. 6 Pf. Bayern 335,994 Rthlr. 5 Sgr. 11 Pf. Königreich Sachsen 113,256 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf. Hannover 23,199 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf. Württemberg 131701 Rtylr. 7 Sgr. 6 Pf. Baden gä,380 Rttlr. 11 Sgr. 19 Pf. Kurhessen 53,595 Rthlr. 20 Sgr. Großherzogthum Hessen 58,468 Rthlr. 18 Sgr. 8 Pf. Holstein 30,956 Rthir. 23 Sgr. 2 Pf. Lauenburg 3020 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf. Luxemburg und Limburg 23,933 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf. Braunschweig 19,782 Rthlr. 3 Sgr. 10 Pf. Meck⸗ lenburg⸗- Schwerin 33,7883 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf. Nassau 28,575 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf. Sachsen-Weimar 18,970 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf. Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha 10,632 Rthlr. 25 Sgr. 7 Zachsen-Meiningen-Hildburghausen 10,853 Rthlr. 22 Sgr. 4 Pf. Sachsen Altenburg 9268 Rthlr. 4 Sgr. 8 Pf. Mecklenburg-Strelitz 6773 Rihlr. 17 Sgr. 7 Pf. Oldenburg 20, 8z1 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf. Anhalt-Deßau 4997 Rthlr. 4 Sgr. 9 Pf. Anhalt ⸗Bernburg 3496 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Anhalt⸗Cöthen 3063 Rthlr. 8 Pf. Schwarzburg-Sondershaufen 4258 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. Schwarz⸗ burg Rndolstadt 56091 Rthir. 17 Sgr. 10 Pf. Hohenzollern ⸗He— chingen 1368 Rtolr. 15 Sgr. 6 Pf. Liechtenstein 523 Rthlr. 13 Sgr. Hohenzollern-Sigmaringen 3356 Rthlr. 5 Sgr. Waldeck 41896 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf. Reuß, ältere Lini 2100 Rthlr. 13 Sgr. Reuß, jüngere Linie 4927 Rthlr. 3 Sgr. 10 Pf. Schaumburg— Lippe 1981 Rthlr. 29 Sgr. 8 Pf. Lippe 6801 Rthlr. 7 Sgr.

Hessen Homburg 1887 Rihlr. 18 Sgr. 3 P Rthlr. 16 Sgr. 19 Pf. Frankfurt .

f. Lübeck 1516 Rthlr. 3 Sgr. Bremen 4577 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf. Hamburg 12,250 Rihlr. 17 Sgr. 3 Pf. Summe 3, 909, 000 Rthlr. Frankfurt, den 13. Februar 1849. Das Reichsministerium der Finanzen. von Beckerath.

Das heute ausgegebene Bülletin über das Befinden Sr. Kai— serlichen Hoheit des Erzherzog-Rieichsverwesers lautet: „Se. Kai serliche Hoheit der Erzherzog- Reiche verweser haben dike vergangene Nacht zwar durch Husten unterbrochen, aber doch zu Ständen lang geschlafen, im übrigen Befinden ist keine besondere Aenderung.

Fraykfurt a. M., 17. Februar 1849.

Dr. Taubes, Kaiserlicher Rath.“

c

Oesterreich. Wien, 16. Febr. (Schles. Ztg.) Außer den polnischen Generalen Dembinski und Bem sinh bei den Ungarn auch die polnischen Stabsoffiziere Sierakowski, Kaminski und Andere. Ein französischer General führt in Debreczin das Präsidium im un— garischen Kriegsrathe.

Junsbruck, 10. Febr. (Wien. 3tg.) Se. Majestät der Kasser Franz Joseph hat den Tyroler Schützen einen schönen Be— weis gegeben, wie sehr ihm das Land und seine Wehrhaftigkeit am Herzen liege. Unser neuer Landes-Chef und Landsmann, Graf Ca⸗ jetan Bissingen, ist der Ueberbringer cines sehr huldvollen Handbillets von Sr. Majestät als Antwort auf die von der letzten Schützen⸗Des putation in Olmütz überreichte Adresse. Der neue Lindes-⸗Gouver— neur hat heute Vormittag jenes Kaiserliche Schreiben einer Versamm— lung von Schützen- Offizieren, welche aus der hiesigen Gegend und aus Unter- und Ober⸗-Innthal auf diesen Tag in die Hofburg be— schieden waren, feierlich eröffnet und übergeben. Das Handbillet lautet, wie folgt:

„Es hat Mich gefreut, so viele Anführer der Waffengefährten um Mich versammelt zu sehen, welche mit Mir in dem italienischen Kriege vor dem Feinde gestanden waren und sodann die weite mit Opfern verbundene Reise nicht scheuten, un Mir nach Meiner Thronbesteigung die Huldigung zu lei- sten. Ich trage Euch auf, jetzt, da Ihr in Eure Heimat zurückgekehrt seid, die Landesschüßen Meines Wohlwollens zu versichern. Sagt ihnen, daß Ich ihrer stets dankend gedenken werde, daß Ich auf sie rechne, sollte der Feind je wieder das Land bedrohen. Sie werden sich dann, wie im ver— flossenen Jahre, um meine tapfere Armee schaaren und die Feinde des Va⸗ terlandes, wie jüngst erst, zu bekämpfen wissen. Auf eine Vermehrung der Stutzen, dieser beliebten tiroler Waffen, im Lande werde Ich Bedacht neh— men. Tirol ist eine feste Burg der Monarchie, und eine tapfere Besatzung sind seine Söhne. Daß Euer Land nicht geschmälert werde, wird Meine Sorge sein, die Eure, die angestammten Tugenden zu bewahren. Ich bleibe Euch mit Meiner Kaiserlichen Huld und Gnade zugethan.

Olmütz, den 24. Januar 1819.

Franz Joseph.“

Hannover. Hannover, 17. Febr. (Hannov. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer trug Schaefer dar— auf an, daß das Schreiben des Ministeriums an eine Kommission zu verweifen; die Debatten darüber wurden jedoch in dieser Sitzung nicht beendigt.

Württemberg. Stuttgart. Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 14. F bruar. (Schwäb. Merk.) Am Minister— tische Staatsrath Römer. Berathung des Berichts der staatsrecht— lichen Kommission über den Antrag Reyscher's in Betreff des Ab— schlusses der deutschen Reich sverfassung. Berichterstatter Sautter.) Die Kommission ist der Ansicht, daß es allerdings an der Zeit sei, mit einer Erklärung, wie sie vom Antragsteller vorge⸗ schlagen ist, hervorzutreten. Sie beantragt, dem Antrag beizustim⸗ men (s. denselben im gestrigen Blatt). Die Kommissien sagt dann weiter in ihrem Bericht zu Punkt 1 des Antrags: „Wenn übrigens der Antragssteller bemerit, daß nur in der sesten Vereinigung aller Bruderstämme die Einheit des Gesammtvaterlandes für gesichert zu halten sei, so versteht es sich wohl dabei von selbst, daß, wenn der Beitritt des einen oder des anderen Staates zu dem durch die National-Versammlung konstituirten deutschen Reiche für jetzt auf Hindernisse stoßen sollte, der rechtliche Abschluß iner das ganze deutsche Reich begreifenden Verfassung nicht aufzuhalten sein würde, in der sicheren Erwartung, daß die betreffenden Staaten, getragen von der Idee der nationalen Einheit, von selbst darauf hin⸗ wirken werden, jene Hindernisse zu beseitigen und dadurch die that⸗ sächliche Vollendung des deutschen Verfassungswerkes herbeizuführen.“ Nachdem der Berichterstatter Sautter den Bericht vorgetragen hatte,

Richtung des Antrags ist wesentlich formelle

fügt er beit „Die . 9 r Nationalversamml ung zur

Natur, sie betrifft die Zuständigkeit der 9 . Vollendung des deutschen Verfassungswerks, welche theils von dabi⸗ netten, theils von Staaten angegriffen werden will Die ses die ht der National⸗Versammlung zu wahren, ist der Zweck der vorliegen⸗ den Adresse.“

. Reyscher: „Wenn auch die Bundesgesetze theilweise forlbauern, z B die Kriegsverfassung, so folgt daraus so wenig der in den beiden Staaten angenommene Fortbestand des Bundes, als aus der Anwendung römischer oder deutscher Reichsgesetze die Fortdauer des alten Reichs römischer und deutscher Nation. Jedenfalls ist der Zweck der durch den Bundestag selbst noch einberufenen National-Versammlung die Schaffung eines neuen staat= lichen Verbands, und zwar eines Bundesstaa:s. Es ist klar, Oesterreich will nur einen Bund und kann nur einen Bund wollen, wenn seine außerdeut⸗ schen Besitzungen mit eintreten sollen. Es liegt aber Alles daran, daß Oester= reich dem Bundesstagt beitrete, nicht blos wegen der alten Sympathieen, welche in einem Theile Württembergs vorherrschen, sondern auch aus stra⸗ tegischen und kommerziellen Beziehungen. Eben so wenig können wir Preu⸗ ßen entbehren, oder überhaupt den Norden von Deutschland. (Die Kriegs- verluste Württembergs in den Jahren 1792 1801 sind auf über 38 Mil- lionen Franes berechnet worden) Ein weiterer und ein engerer Bund, wie er in dem Gagernschen Programm boigeschlagen worden, sind nicht neben einander ausführbar. Wenn ich auf unser armes deutsches Volk hinsehe, mit seiner 10900jährigen Leidensgeschichte, seiner frommen Hingebung zu allen Zeiten, den Hoffnungen, welche ihm in den sogenannten Freiheits- kriegen und wieder letztes Frühsahr erregt wurben, und nun denken soll, daß auch jrtzs wieder seine Sehnsucht nach einer gemeinsamen Staatsordnung, nach einer gesicherten Freiheit, nach der ungeschmälerten Ehre seines unverwüstlichen Namens vergeblich sein soll, so begreife ich wohl, wie die Verzweiflung sich jugendlicher Seelen hemächtigt und fie treibt, solche Schmach gewaltsam von der Nation abzuwehren. Aber der erfahrene Mann darf nicht verza— gen, sondern er geht mit Besonnenheit seinen Weg weiter und tröstet sich mit der Hoffnung, daß, wenn auch die Noth groß, doch die Hülfe nicht fern ist.“ Frhr. von Hornstein! „Am 13. Januar ist die preußische Note ergangen, am 4ten d. M. die österreichische, und jetzt glaubt man, durch eine dritte Note unsererseits das Kollegium voll machen zu müssen. Der erste Satz des Antrages ist und bleibt für mich eine Binsen⸗ wahrheit, der zweite und dritte Satz scheinen mir aber zweifelhafter Natur zu sein, denn die Reichs-Versammlung wird doch nicht gegen die bestehen— den Verhältnisse durch einen Beschluß ankämpftn dürfen, uns wenn auch die National-Versammlung für sich in Anspruch nimmt, daß sie einzig und allein das Verfassungswerk zu Stande bringen dürfe, so schließt dies nicht die Tranzaction mit den Regierungen aus. Stellen Sie Hesterreich an die Spitze! Wenn ich Unterstützung finden würde, würde ich am liebsten diesen Antrag stellen.“ Staatsrath Römer; „Man hat von Vereinbarung und Verständigung gesprochen, die Rational-VPersammlung bat sich nicht zum Prinzip ber Vereinbarung bekannt. Man muß so unterscheiden: Vei⸗ einbarung' ist cin Vertragsvoerhältniß, Verständigung das gegenseitige Bestreben, sich zu nähern; einer vorausgehenden Verständigung über gewisse Differenz- Punkte wird sich die National Versammlung gewiß nicht entziehen könnenz weil aber Alles in der Welt ein Ende haben muß, so fragt es sich, wer das letzte Wort behält, und dieses wird sich die National-Versammlung gewiß nicht nehmen lassen.“ (Beifall.) Wee st von Um: „Es ist Ihnen vielleicht bekannt, daß ich zu denjenigen gehöre, welche eine Abresse an die deutsche National-Versammlung unterzeichnet haben, worin darauf angetragen ist, Oesterreich an die Spitze Deutschlands zu stel⸗ len. Aber gleichwohl beurtheile ich unbefangen die österreichische Notes unt erkläre, daß sie lückenhaft ist und Manches zu wünschen übrig läßt. Es heißt darin: Die Fürsten Deutschlands kamen den Wünschen und Bestre⸗ bungen ihrer Völker mit Bereitwilligkeit entgegen; allein was anders war der Beweggrund, als weil sie erschreckt durch die französische Revolution und durch die große Bewegung der Völker sich dazu gezwungen sahen! Zwischen dem Beschluß der Bundes ⸗Versammlung vom 36. März, die Wahl der Nationalversamlung einzuleiten, und den Wahlen selbst liegt das Vor⸗ parlament und der Funfziger-Ausschuß, zwei durch den Willen des deut schen Volkes anerkannte Gewalten, liegt der Beschluß des Vorvarlaments, einer Son dem deutschen Volk frei gewählten konstituirenden Versammlung die Gründung einer neuen Verfassung zu übergeben, die dann mit den Fürsten Verträge machen könne oder nicht, wie es eben ihr gefalle; es liegt endlich dazwischen der Beschluß der Bundes verfammlung, wönach nach dem Verlangen der Nationalversammlung die Wahlen ausgeschrieben wurden Darin st sehr deutlich von einer konstituirenden Versammlung die Rede. Run verschwand der Bundestag, an dessen Stelle trat die bestehende Reichsgewalt, die Reichsversammlung und Centralgewalt. Doch diese wird in der Note anerkannt, es wind die Nothwendigkeit der Wieder⸗ geburt Deutschlands anerkannt und hervorgehoben, daß allen Anforderun— gen, die der Gesetzgebung ausgenommen, Genüge geschehe, aber im Wider spruch damit will sse eine einseitige Aufhebung der deutschen Bundes- Ver sammlung nicht zugeben, weil diese einen wesentlichen Bestandtheil dei eü— ropäischen Verträge bilde. Dies muß sehr auffallen, denn jedes Volk ist selbsständig und kann und muß deshalb unabhängig von anderen Völkern sich seine Staats- und Regierungsform vereint mit seinen Fürsten selbst geben. Sollte dies dem deutschen Volke verwehrt sein? Wohl gefallen dagegen hat mit an der Note, daß der Kaiserlichen Regierung ein nach außen festes und mächtiges. im Innern starkes und freies und doch in sich einiges Deutschland vor— schwebt, daß der Kaiser und seine Regierung die der Eistarkung und Eini- gung Deutschlands gewidmeten Bestrebungen mit ihren aufrichtigen Wün- schen begleiten, und daß alle Bereitwilligkeit, dazu mitzuwirken, zu erkennen gegeben wird, daß die Note recht deutlich durchblicken läßt, daß Oesterreich nicht bezweifele, daß eine nach allen Seiten sich erstreckende Verständigung über die von der National-Versammlung zu beschließende Verfassung statt⸗ finden werde, und daß endlich Oesterreich aufs entschiedenste erklärt, sich von Deutschland nicht ausschließen, es nicht verstümmeln zu lassen. Betrachten wir nun auch das preußische Aktenstück: es ist nichts Anderes als die Poli⸗ til Gagern's, der Bund im Bunde, sonderbarerweise abgeleitet aus dem bisher gültigen Staatsrechte, nämlich der Analogie des Zoll vereins, in dem bekanntlich Desterreich auch nicht mit inbegriffen war; aber Hannover und andere dentsche Staatchen waren auch nicht in solchem, und dann würde also folgen, daß ein deutscher Staat nach Belieben. dem engeren Bund beitreten oder im größeren alten verbleiben könne. Es ist klar, daß Oesterreich sein Präsidium im engeren Bund nicht haben könnte, das ist deutlich gesagt; aber eben so deutlich geht daraus hervor, daß Preußen dann an die Spitze treten würde. Aber würde sich wohl Bavern unterwerfen, oder soll es durch Waffengemalt gezwungen werden? Dann hätten wir Bürgerkrieg, wir hätten die Folge,

wesche die österreichische Note richtig schließt. Auch ich theile die Ansicht der großen Minderheit, namentlich der meisten e, hen. schen Reichstags Abgeordneten, daß der Plan agr. ae. n un- heilvoller, ein verwerflicher sei. Mit dem Plan, Preußen an

olle . ö = ; eskeraer Versammlu die Spitze zu bringen, trat er schon in die heidelberger Versammlung, und

wollte eine Stelle darüber in unser Programm r none n m protestirte, man stimmte mir bei, und es unterblieh gan nme em 6 wie ich beide Noten auffasse, aber nicht im Sinn n 6. , . virnng des Kommissionsberichtes, stimme ich für 3 trat Abgeord⸗ neten von Mergentheim und für den Kommissionsan rag. ö Schluß folgt.; . ;

Schließlich warde der R yschersche Antrag in e, fn angenommen: „Tie Kammer der Abgeordneten, . 3. ug mik der in der 756sten und 8osten Hitzung vom h , den h. legten Politik der, württemöer gschin * baß de nur in der festen Verfassungswerk erklärt zu Protokoll: 1) 6. .

. j 8 8 ö * Vereinigung aller, auch der , ,. , , n,, j . 5. 2. 53 er en 1 ö , n,, . und Wohlfahrt der einzelnen

des , n . r, , ä esichert halte; af , w i . Vent ande einzig und Ir. . n n, gewähl⸗ ten deuischen Nationaloersammlung i über fn sei; ö daß die Kammer das Vertrauen zu der Nationg a, m hege, sie werde, unbeirrt durch sich ihr entgegenstellende Schwierigkeiten, woher sle das? große Werk der National- Einigung im

mögen, Wh lo n r g fs wee ihr vom deutschen Volk ertheilten Auftrags

zum Ziele führen.“ Nachdem über die einzelnen Pünlte durch Auf—

Beschlußnahme über die künf⸗—

; 8 . ; . und Sihenbleiben entschieden worden, wurde in namentlicher zstimmung der Gesammtantrag mit 61 gegen 12 Stimmen ange—

. Dagegen. stimmten: von Hornstein. von Berlichingen. von, Cotta. von Wöällcäarih. von Linden. von Varnbüler. Prälat DW Ying. Domdekan Jaumann. Prielmaier. Eggmann. Kuhn. Ofterdinger. Noch wurde der Antrag der Kommission gutgeheißen:

Den gefaßten Beschluß durch Vermittelung des Präsidiums zur Kenntniß der Nationalversammlung zu bringen.

D

Musland.

Frankreich. National⸗Versammlumg. Sitzung vom 16. Februar. Vice-Präsident Lamoricière eröffnet um 13 Uhr die Sitzung. Demians trägt darauf an, den Vorschlag der parlamen— tarischen Untersuchung für nächsten Montag auf die Tagegordnung zu setzen. Man habe so großen Lärm geschlagen wegen des ver— meintlichen Komplotts vom 29. Januar, und jetzt möchte man es ver— gessen machen. Vie ergriffenen Maßregeln seien aber von der höch sten politischen Wichtigkeit, und er tragẽ auf Erledigung des Gegen— standes am Montag an. Viele Mitglieder der Linken rufen: Ja! Ja!, und es wird beschlossen, die Debatte solle nach Verthei— lung des zu druckenden Berichts auf die Tagesordnung kommen. An der Tagesordnung ist nun die zweite Berathung des gestern abge brochenen Wahlgesetzes. Artikel 1 war dem Aus schusse zur Begut— achtung einer Aunderung überwiesen worden, die Tranchant be antragt hatte, und welche also lautete: „Zehn Tage nach Pro— mulgation des Gesetzes in Paris und acht Tage auf dem plaͤtten Lande haben die Maires die Wahllisten in jeder Gemeinde anzule

* 1 s 1. M. as 7 * 5 5 gen u. s. w.“ Der Aue schuß trägt auf Verwerfung dieser Aenderung an. Sie wird nach kurzer Gegenrede verwor fen, und die ursprüngliche Fassung bleibt. Artikel 3, von

den Personen handelnd, die ihres Wahlrechts verlustig gehen, war ebenfalls an den Ausschuß zurückgeschickt worden und kam in neuer Fassung zum Spruch. De Vezin meint, die alte Fassung sei besser. Valette besteht auf seiner Aenderung. Billault, Be richterstatter, bekämpft die beanspruchte Aenderung, widersetzt sich jedoch nicht einigen Ermäßigungen bei Zulassung der Verurtheilten. Die Aenderung wird angenommen. Gent (vom Berge) beantragt den Zusatz zu Artifel 3. „Ausgenommen von dieser Elnstellung in ihrem Wahlrecht sind ferner die politisch Verurtheilten.“ De Vezin findet diese Fissung zu allgemein. Unter der Republik sei jede Con spiration allerdings ein Verhrechén, das hbestraft werben mllsse. (Oh! hh, Degoussée unterstützt Gent. Man werde doch wobl nicht diejenigen Patrioten zu den Heloten zählen wollen, die 30 Jahre lang gegen die Monarchie konspirirten. (Oh, Oh!) Präsident Bonaparte und Marrast selbst hätten konspirirt. (Agitation) Wezin wiederholt! Unter der Republik sei das ein Verbrechen. (Gelächter vom Berge.) Pag— nerre beantragt den Zusatz: „Seit dem 24. Februar.“ Bour— beau möchte lleber Gent's Fassung angenommen sehen. Das Wabl— recht müsse allgemein sein und gestatte nicht, für Verbrechen gleicher

Natur verschiedene Klassen. Valette beksmpft beide Znsätze als

unnütz. Es werde bereits ein Gesetzentwurf für Amnestie ausgear⸗ d 1 3 31 5 ; . beitet. Sles gende. Lagrange: Von Verbrechen könne gat

nicht die Rede sein, wenn man das Kögigthum bekampft. Alle diese Anträge seien unnütz. Er protestire dagegen. Sie seien eine Inju⸗ rie für den Präsidenten der Republik und den Präsidenten der Na⸗ tional⸗Versammlung. „Auch ich“, schließt der Redner, „habe kon— spirirt und betrachtete mich als keinen Verbrecher, als man mich vor bie Gerichtshöfe des Königthums stellte. Stand Ney nicht auch vor

einem solchen Gericht?“ (Unruhe.) Dupin der Aeltere nähert sich hem Redner und spricht mit ihm. Lagrange tritt ab. Bil

la ult, Berichterstätter: „Der Paragraph soll nochmals geprüft werden.“ Akgenommen. Die übrigen Paragraphen gehen durch. Fauch er, Minister des Innern, legt folgende Gesetzentwürfe vor: 1) 722,000 Franken sür den Minister des Auswärtigen zur Tilgung der griechischen Schuld, ) 712,000 Franken für die Kosten der im März von Arago ge— schaffenen Mobilgarde in Lyon. (Ah, ah) Pelletier: „Ich er—Q fahre so eben, daß der Minister des Innern die Nationalgarde in Lyon aufgelbst hat. (Sensation.) Ich bitte die Versammlung, mir kinen Tag zu bestimmen, an dem ich den Minister wegen dieser wich— tigen Maßregel zur Rede stellen darf.“ Die Versammlung bestimnit den nächsten Montag. Hierauf ninimt sie das unterbrochene Wahl— gesetz wieder auf. Artikel 8Sbis 18, von den Gemeinde⸗FJund Wahl bezirks-Förmlichkeiten handelnd, gehen ohne erhebliche Debatte durch. Eben so die Artikel 18 bis 21, von der jährlichen Revision der Wahl— Die Debatte wird beim Artikel 22, Wahl-Kollegien, abge—

Listen. el 22, um 6 Uhr geschlossen.

brochen und die Sitzun

Paris, 16. Febr. Der Moniteur veröffentlicht heute das Dekret, laut welchem sich die National Versammlung auflöst, nach⸗ dem sie das Wahlgesetz, das Staatsrathe Gesetz, das Gesetz üiher die Verantwortlichkeit des Prästeenten der Republik und sei er Mi nister, so wie das Budget für 1849, votirt hat. Das Wahlgesttz befindet sich bereits im zweiten Stadiam, das Stantsrathe-Gesetz im dritten; nur das Verant vortlichkeits Gesetz ist noch nicht zur Vis kussion gelangt. .

Eine gestern Abend der französischen Regierung zugegangene Depesche bestätigt, dem Moniteur du Soir zusolge, die Nachricht, daß die Constituante in Rom am 9. Februar Nachmittags 2 Uhr die Republik proklamirt und den Papst seines weltlichen Thrones für verlustig erklärt hat.

In Rochefort schreitet man zur schleunigen Ausrlistung des Linienschiffs „Dugueeclin,“ der Fregatten „Virginia“ und „Algerien“, der Brigg „Entteprenant“ und des Dampfers „Crocodile.“ In demselben? Hafen werden in diesem Jahre zwei Linienschiffe „Ville de Paris“ und „Ulm,“ und die Korvette „Constantine“ vom Stapel laufen.

Am Jahrestage der Ermordung des Herzegs von Berry nur— den zum Gedächtnisse des Todten in den Kuchen ven Paris Re⸗ quiem · Messen gelesen, wie man sagt, auf Anordnung seines Sohnes, des Grafen von Chambord, der auch eine bedeutende Geldsummie zur Vertheilung unter die Armen der zwölf Arrondissements nich Paris geschickt hat. Die Kirchen waren zahlreich besucht. Politische De— monstrationen fanden nicht statt.

Großbritanien und Irland. Parlament. Un⸗ terhaus Sitzung vom 17 Febr. Herr Moffat be— antragte die zweite Lesung seiner Bill, welche tie Aue—

schließung insolventer Mitglieder aus dem Parlamente bezweckt. An⸗ träge mehrerer Mitglieder und der Regierung auf Abänderung ein— zelner Artikel der vorgeschlagenen Bill sind zu der in 14 Tagen statt- sindenden Ausschuß-Berathung in Aussicht gestellt. Ehe hierauf der Präsident des Handelsamts, Herr Labouchere, die angekündigten An= träge über die Schiffahrtsgesetze stellte, fragte Herr Gladstone, Bezug nehmend auf eine Rede des neuen Präsidenten der Central⸗ Armee -Behörde, Herrn Baines, der sich gegen die Aufhebung der Schiffahrtsgesetze ausgesprochen, ob die Maßregel, welche heute zuerst von dem Präsidenten bes Handelsamts dem Hause zur Begutachtung vorgelegt werde, die Unterstützung aller Mitglieder der Regierung haben werde. Lord J. Ru fsell erklärte, daß, mit Ausnahme des Herrn Baines, der

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sich dies bei seiner Anstellung ausbedungen, alle Mitglieder des Ka— binets für die Maßregel stimmen würden. Herr Labouchere be⸗ antragte hierauf folgenden Beschluß: daß es angemessen sei, die Be⸗ schränkungen aufzuhtben, welche den freien Transport zur See von und nach dem Vereinigten Königreich und den Kolonieen erschweren, und die auf den englischen Küstenhandel bezüglichen Gesetze, jeroch vorbehaltlich der Kontrolle, welche die Königin und der Geheime— Rath sür geeignet finden möchten, so wie ferner die Gesetze über die Registrirung von Schiffen und Seeleuten, abzuändern. Der

Redner freute sich, daß die Zurücklegung der Maßregel in letzter Session dem Lande und den Kolonicen Gelegenheit

gegeben habe, lich für Kanada eine Lebensfrage sei und von seinen Interes— sen gebieterisch gefordert werde. Er wies hierauf nach, wie nach— theilig die drei Hauptgrundsätze der Navigationsgesetze: England das Monopol des Handels mit den Kolonieen der sogenannten Reisen lange Fihrt und den See- Speditionshandel in Europa zu erhalten, auf die Entwicklung der Kolonieen wirken, und daß sie nur für den Handel Englands von Vortheil hätten sein können, so lange von an- deren Ländern keine Repressalien zu fürchten gewesen, wie dies jetzt von Preußen und dem Zollverein und von Rußland zu besorgen sei. Von den in voriger Session vorgeschlagenen Refermen beantrage er auch tiesmal: die Aufhebung der Bestimmung, welche fremden Schiffen ver bietet, andere als Produkte ihrer Länder in den englischen Kolonieen einzuführen; ferner des Verbots der Einfuhr von Erzeugnissen Afrika's, Asiens und Amerika's in anderen als englischen Schiffen oder Schiffen der Eizeugüngsländer, und des unbedingten Verbots der Einfuhr aller diesek Produkte aus europäischen Häfen; ferner beantrage er die Aufhebung aller noch bestehenden Differenzialzölle auf fremde Schiffe, nur mit dem Vorbehalte, daß die Königin dieselben durch Geheimeraths-Beschluß wieder einführen könne, wenn den englischen Konzessionen nicht mit Reziprozität begegnet werde. Beibehalten /

sich über die Reform auszusprechen, die nament-

werde weiter die Bestimmung, welche dem englischen Rheder gestatte, auch ein im Auslande gebautes Schiff als britisches einregistriren zu lassen, so wie Aufhebung des alten Gesetzes, welches den Schiffs-Eignern eine bestimmte Anzahl von Lehrlingen füm jedes Schiff vorschreibe. Hinsichtlich des Küsten⸗ handels sollte der regelmäßige Transport von Passagieren und Gü⸗— tern von einem englischen Hafen zum anderen den englischen Schiffen vrbleiben, dafür aber die alte Bestimmung aufgehoben werden, nach der kein englisches oder anderes Schiff eine Küstenfahrt mit einer sogenannten langen Fahrt verbinden kann. In Zukunft soll es eng lisch n und fremden Schiffen, die von einem englischen nach einem auswärtigen Hafen segeln, gestattet sein, in englischen Zwischen häfen anzulegen, nicht um ganze Ladungen von Hafen zu Hafen zu bringen, sondern um für eine übersecische Fahrt auezuklären. Diese Vergünstigung ist aber nur Schiffen über 100 Tonnen zu ver- statten, um den Schleichhandel zu verhüten. Dies sei die einzige wesentliche Veränderung in den in voriger Session vorgeschlage nen Refermen. Schließlich wies der Redner noch auf die Be reitwilligkeit der Ver inigten Staaten hin, die Nonzessionen Englands Pu kt für Punkt mit den gleichen zu vergelten. Herr HerriTes trat diesmal als Vertreter der Protectionistenpartei auf und zeigte an,

daß er sich der vorgeschlagenen Maßregel auf das entschiedenste wi— dersetzer, aue führiicher aber erst bei der zweiten Lesung auf den Ge genstand eingehen werde. Er zweifelte an der Veiwirklichung der von Amerika in Aussicht gestellten Konzessionen und wunderte sich über die plötzliche Zärtlichkeit Herrn Labouchere's gegen die englischen Kolonieen, die das Ministerium erst durch seine Freihandelspolit k hin— geopfert habe. Herr Drumm ond äußerte, dies sei die letzte einer Reihe von Maßregeln, welche von der Manchester-Schule ausgegangen seien, um britische Arbeiter zu entlassen und fremde zu verwenden. Herr Hume vertrat bie Maßregel, weil sie das Kapital in Thätigkeit setze und die Nachfrage nach Arbeit bebeutend vermehren werde. Oberst Thompson behauptete, daß die Maßregel, wenn sie einerseits die englische Arbeit vermehre, andererseits dieselbe vermindern werde. Herr Hildvand sechte darzuthun, daß die Maßregel der inländischen

Schifffahrt viele Kapitalien entziehen werde, indem sie das Land ver⸗ anlassen müsse, weit mehr aus ländische Schiffe zu heschäftigen, als bisher. Herr Ricardo eiklärte, daß er die Opposition dei Schutz. q partei gegen die Maßregel nicht begreifen könne. Es sei eiwiesen, daß Englands Handels⸗Marine jetzt dersenigen anderer Nationen nachstehr, , und dies werde so bleiben, so lange man ein fehlerhaftes System nicht aufgebe. Nachdem noch mehrere Redner die F age aus dem Gesichtspunkte der Freibandels- Politik beleuchtet hatten, bemerkte Herr Labounuchene, zrend der Parlamentsferien den fremden Mäch mitgetheilt habe, um von ihnen eine

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das sie ihrerseits einzuschlagen

daß die Regierung währe ten den Inhalt der Maßregel allgemeine Angabe des Verfahrene, bereit seien, zu erlangen; die betreffende nächstens dem Hause vorlegen lassen. Ver vom Minister beantragte Beschluß wurde hierauf, wie erwähnt, l denselben erstattet und die Einbringung einer auf den Bericht begrün⸗

* 9 on? vorbde J Korrespondenz werde er

genehmigt, der Beicht über deten Bill zur Abänderung der Schifffahrts Gesetze angeordnet.

London, 16. Febr. Gestern war der Herzog von Wellington von der Königin im Buckingham-Palast zur Tafel geladen. An dem— selben Tage gab der Königliche Maxine Klub in Thatched-House dem Gesandten der französischen Republik, Admiral Cecille, ein Diner.

Der apostolische Vikar für London, Dr. Wisemann, hat Gebete für den Papst veranstalten lassen. Eine Adresse an den Papst liegt zur Unterzeichnung offen, und Gelder zu seiner Uuterstützung werden

gesammelt.

Italien, Florenz, 10. Febr. (A. Z.) Der Monitore ToscTano veröffentlicht folgende Aktenstücke: Schreiben des Großherzogs Leopold II. an den präsi⸗ denten des Ministerraths. „Herr Präsident! Glauben Sie nicht, daß, indem ich Siena verlasse, es meine Absicht sei Toscang aufzugeben (abhan. donare), an das ich mit so viel Liebe geknüpft bin. Ich empfehle lebhaft und mit Vertrauen meine sowohl in Florenz als in Sieng befindlichen Familienglieder: sie wußten nichts von meinem Entschlusse. Ich bitte, daß mit diejenigen folgen dürfen, die mir unumgänglich nothwendig und wel— ches diejenigen sind, die ich hier in Siena habe; ferner bitte ich,

die Art und Weise erleichtern zu wollen, daß mir meine und meiner Familie Equipagen, dicjenigen, welche ich gleichfalls hier in Sienna habe, folgen dürfen, da diese sonst dessen sich be⸗

raubt sähe, was zum Leben nothwendig ist. Zu der Zahl der Personen, die mir folgen mögen, rechne ich auch den Ajo meiner Söhne oder ihren Begleitungs-Cavalier und mein Sekretariat. Wenn die Personen meines Gefolges die Richtung der Königlichen Maremmenstraße einschlagen, werden sie den Oit erfahren, wohin ich mich begeben habe. Mit ausgezeichneter Hochachtung unterzeichne ich Siena, 7. Febrar 1849 Ihr wohlgewo— genster Leopold.“ ö . -. „An den Präsidenten des Ministerraths! Es sind acht Tage verflossen, seit ich mich in Siena besinde, und da ich von sehr vielen Seiten her höre, daß die meisten Stimmen in der Hauptstadt und anderswo sagen, daß meine Entfernung von Florenz ihren Grund in Furcht oder etwas noch Schlimmerem habe, so kann und muß ich jetzt die wahre Ursache da—= von offenbaren. Der Wunsch, ernste Ruhestörungen zu vermeiden, veran- laßte mich am 22. Jan. 1819 zu billigen, daß in meinem Namen der Ge— setzentwurf in Betreff der Wahl von toskanischen Vertretern für die ita— lienische verfassunggebende Versammlung zur Berathung und zur Abstim mung in den gesetzgebenden Versammlungen gebracht würde. Während die Erörserung im Generalrath und im Senat vor sich gehen sollte, behielt sch mir vor, den Gang derselben zu beobachten und die Zweifel zu erwä—

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gen, die in meiner Seele auftauchten, ob ich nämlich mit diesem Gesetz nicht in die mittelst Breve's Sr. Heiligkeit aus Gaeta von 1. Jan. 1849 kundgemachte Erkommunication verfiele. Diesen meinen Zweifel that ich einigen der Minister kund, indem ich ihnen andentete daß die innerliche Gefahr jener Strafe mir hauptsächlich abhängig scheine von dem Mandat, das den' Abgeordneten für die verfassunggebende Versammlung ertheilt würde, und von welchem fein Wort in dem Gesetzentwurfe stehe. Allein bei der Erörterung des General-Raths ward eben die Frage in Betreff der den Abgeordneten besagter Versammlung zu gebenden Vollmachten an- geregt und einmüthig beschlossen, daß ihr Mandat ein unbeschränktes sein solle. Jetzt ward mein Zweifel ernster, und ich glaubte, die Frage dem Urtheil bewährterer und befugterer Personen unterstellen zu müssen, und Alle stimmeen in ihrer Erklärung dahin überein, daß ich mir mit ei⸗ nem solchen Atte jene Kirchenstrafe zuziehen würde. Da nichtsdestoweni- ger, mit vielem Anschein von Wahrheit, das Gerücht verbreitet worden war, daß der Papst nicht nur nicht beabsichtige, die italienische Constituante zu verdammen, daß er früher, nachdem man ihn über diesen Vorschlag ge— fragt, die Wahl für dieselbe nicht mißbilligt habe, und da ich in dieser wichtigsten Angelegenheit die sichersten Wege gehen und ein feierliches und nabpellables Ürtheil haben wollte, so entschloß ich mich mittelst Schrei—⸗ ens vom 28. Januar, den höchsten Oberpriester zu Rath zu ziehen, dessen in dieser Angelegenheit ich mich als katholischer Souverain unterwerfen mußte. Die Antwort Sr. Heiligkeit ist mir aus unvorher— gesehenen Umständen später zugekommen, als ich erwartet hatte: hierin liegt der Grund, warum ich bis jetzt diesem Gesetz die endliche Sanction, welche dem Verfassungs Statut gemäß dem Fürsten zustand, nicht ertheilte. Das von mir gewünschte Schreiben ist jetzt angekommen und befindet sich in meinen Händen. Die Worte des heiligen Vaters sind so klar und deutlich, daß sie auch nicht einen Schatten des Zweisels übrig lassen. Das Gesetz der italienischen Constituante kann von mir nicht sanctionirt werden. So lange die Constituante nur ein Akt war, der meine Krone gefährdete, glaubte ich darüber weggehen zu können, da ich blos das Wohl meines Landes und Entfernthaltung jeder Reaction im Auge hatte. Deshalb nahm ich ein Ministerium, welches sie schon proklamirt hatte. Deshalb machte ich aus ihr einen Gegenstand meiner Eröffnungs-Rede vor der gesetzgebenden Versammlung. Aber jetzt handelt es sich darum, mit diesem Akt mich selbst und mein Land dem schwersten Unglück auszusetzen mich und so viele gute Toscaner den furchtbaren Strafen der Kirche entgegenzutreiben. Daher muß ich mich des Beitritts weigern, und thue es mit aller Gewissensruhe. Bei der gegenwärtigen Aufregung der Gemüther läßt es sich leicht voraussehen, daß meine Rückkehr nach Florenz in die— sem Moment mich solchem Aeußersten aussetzen könnte, daß die Frei- heit des mir zukommenden Votums gehindert würde. Ich entferne mich kaher von der Hauptstadt und verlasse auch Siena; es soll nicht heißen, daß meinctwillen diese Stadt das Lager feindlicher Reaction gewesen. Ich baue darauf, daß der Verstand und das Gewissen meines Volkes zu erken—⸗ nen wissen werden, wie schwer der Grund wiegt, der mich nöthigt, das Veto zu geben, und ich hoffe, daß Gott sich meines geliebten Landes erbarmen wird. Schließlich bitte ich das Ministerium, die ganze gegenwärtige Erklä⸗ rung zu veröffentlichen, damit es Allen klar werde, wie und warum die Verneinung erhoben wird, die ich der Sanction des Gesetzes zur Wahl der toscanischen Abgeordneten für die italienische Constituante entgegenstelle. Würde die Veröffentlichung nich vollständig und genau geschehen, so fände ich mich genöthigt, sie von dem Ort aus, wo die Vorsehung will, daß ich mich hinbegebe, selber vorzunehmen. Siena, 7. Februar 1849. Leopold.“

Außer den zwei Briefen des Großherzogs enthält

. n b 1

1 Aus spruch

der Moni

tore auch das Protokoll des am 8. Februar 37 Uhr Vormittags gehalzenen Mimsterraths. Aus ihm erfährt man über die Flucht des Großherzogs folgendes Nähere: Am 6. Februar kam der Prä

sident des Ministerraths in Siena an, ausdrücklich vom Großherz dahin berufen, er besuchte Letzteren um 11 Uhr Vormittags, fand .

im Bette liegend und, wie es schien, leidend. Nichtsdestoweniger

konferirte er mit Sr. Hoheit und vernahm von ihm wohlwollende Worte, so wie Pläne, sich gleich nach wiederhergestellter Gesundheit in die Hauptstadt zurückzubegeben. Als der Minister-Präsident am

7. Februar, 11 Uhr Vormittags, von neuem zur Konferenz mit dem

Großherzog kam,

fand er ihn aufgestanden, wohl und em pfing von ihm dieselben Wohlwollens⸗Bezeugungen, so wie das Versprechen, sich so bald als möglich mit der Prüfung des Wahlgesetzes für die italienische Constituante zu beschäftigen. Se. Hohcit äußerte ihm den Wunsch, eine Spazierfahrt zu machen und sich durch die frische Luft zu stärken. Ungefähr Uhr Nachmittags desselben Tags empfing dei Minifterpräsident in de m Palast, wo er wohnte, durch den Postdirektor von Siena zwei Briefe des Groß⸗ herzogs (die oben angeführten, die der Ministerpräsident dem am Sten gehaltenen Ministerrath übergab); sobald er sie gelesen, erkun⸗ digte er sich sogleich nach dem Großherzog und seiner Familie und machte ausfindig, daß sie alle Siena durch das Thor S. Marco in einer ungewissen Richtung verlassen hätten. Darauf hin berief er den Präfekten von Siena und einige der angesehenen Bürger, denen er das Geschehene mittheilte, und schlug ihnen vor, eine Kommission

für die öffentliche Sicherheit zu ernennen, was auch geschah. Nach— dem der Ministerpräsident dies im Ministerrath mitgetheilt hatte,

beschloß letzterer einstimmig, mit allen Regierungs-Maßregeln, die zu seiner Verfügung stehen, Vorsorge zu treffen, wie es ihm Pflicht und Gewissen auferlegen; eiligst die gesetzgebenden Kammern des toscanischen Parlaments zu berufen, ihnen das Ereigniß mitzutheilen ihm (dem Mi⸗

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und in die Hände der Volksrepräsentanten die von nister) treu aus geübte Gewalt niederzulegen.

Die provisorische Regierung von Toscana hat nach der Alba beschlossen: Die Bürgerwehr und die stehenden Truppen sind von ih rem Schwure entbunden (9. Februar); der Name Leopold II. ver⸗ schwindet von der Spitze der Entscheidungen der Staats⸗Tribunale und der Akte öffentlicher Notare: statt dessen tritt die Bezeichnung: „Fprovisorische Regierung von Toscana“ ein.

Von Livorno ist unterm 8. Februar 11 Uhr 30 Minuten Nach⸗ mittags eine telegraphische Depesche ans Ministerium abgegangen, die erzangenen Befehle seien vollzogen, um 2 Uhr nach Mitternacht zerde die Expedition nach Elba abgehen, die Stadt sei ruhig. Die dt Lucca war bis zum 8. Februar 23 Uhr Nachmittags ruhig. Fie Stadt Pisa desgleichen; die politischen Klubs von Pisa haben ihren Anschluß an die provisorische Regierung ausgesprochen. In einigen Ortschaften nahe bei Florenz hatten sich Spuren von Unru— hen gezeigt, waren aber sogleich unterdrückt. Das italienische Ba llon hatte sich zur Verfügung der provisorischen Regierung gestellt.

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. Die hiesige Zeitung

dena, 26. Jan. (Wien. 3tg.) enthält folgende Bekanntmachung des Herzogs: . Wir Franz der Fünfte 2c. Als Wir unter dem 15. September verflos⸗ senen Jahres ein Zwangs-Anlehen von einen Million Franken auferlegten, hegten Wir die Hoffnung, daß das Loos Italiens durch einen Friedensschluß entschieden würde, und daß daher unsere Staaten nicht. mehr neuen Lasten unterliegen sollten. Es gefiel jedoch der göttlichen Vorsehung nicht, Unsere Wünsche in Erfüllung gehen zu lassen. Die Umstände änderten sich nicht, und es hat daher die für Uns so schmerzliche Nothwendigkeit noch nicht auf⸗ gehört, dem Staate neue Geldmittel zuzuführen um ne Ausgaben zu decken, welche durch die gegenwärtige Lage . werden und nicht minder drückend sind, als jene, die bis jetzt nothwendig waren. In

Mo

Folge dessen, und während Unsererseits kein Mittel unversucht gelassen wer den wird, um nebstdem weitere Hülfsquellen zu ermitteln, indem es Unser Wille ist, nicht nur die allgemeinen Lasten zu theilen, sondern auch nach Unseren Kräften einige Erleichterung in der gegenwärtigen Lage Unseren Un ü e zähre er en Wir Folgendes: terthanen zu gewähren, verordnen Wir Golge ͤ 1 Die Direction Unserer Privatgüter wird als nicht verzinsliches Dar- lehen der Finanz- Verwaltung eine aufzunehmende Summe von 100,009 Franken entrichten. . . ; 2) Die Quote, die dem Herzoglichen Hause verabfolgt wird, wird für dies Jahr ebenfalls um 100,000 Franken vermindert, und die Finanz Ver.