. ĩ ü arktwerthe entliche Verminderung im Me , , 4 ** 2. 1 Schuld jetzt auf 1 pCt. . ö, ber g e ne. Aus Kalifornien werden in der nächsten etzt w . hera ge e n, Goldsendungen erwartet. ; ö Zeit g Zahl der Erkrankungen an der Cholera . g e,. beträgt bis jetzt 12,715, der Todes falle *. . . . den Kavallerie⸗Regimentern wird dieses Jahr kein Gar⸗ ssonswechsel stattfinden. . K Versöhnungshalle in is laprlle umgewandelt werden. ; . , der Waterford Chronicle, der seit 3 bis immmer gl Clonmel im Kerker saß, ist gegen Bürgschaft frei⸗ 93 de, eben so ein Fruchthändler aus Dublin, der wegen ⸗ . h nm 5 M 2 T gol che Vergehen zu Werford eingekerkert war. . ; in der den „Herald“ befehligt, ist von der Admi⸗ lität von neuem nach der Behringstraße beordert worden, um dort 5 hermihten Erpedition des Sir J. Franklin nachzuforschen. ö Y ech b einer Mittheilung aus Woolwich erwartet man die unver⸗ BVerstärkung der Königlichen Artillerie durch Rekrutirung von
weilte ] ,, , neuen Batalllonen, des 13ten und 14ten dieser Waffe. z
Dublin soll in eine katho⸗
Capitain Kellet,
wissenschaft und Kunst.
Zur Literatur über die deutsche Kriegsmarine.
1 Entwurf zur Bildung einer Kriegsflotte nebst Kosten anschlag derselben, von Patrick Colquhoun, Doktor beider Rechte und ehemaligem Bevollmächtigten der Hansestädte im Orient Leipzig 1849.
Deutsche Bundes-⸗Kriegshäfen als Bedürfniß für eine deutsche Kriegsmarine, eine Denkschrift, sachkundigen deutschen Männern zur Prüfung vorgelegt von Dr. Chr. Fr. Harleß. Bonn, im Dezem— ber 1848.
Vorschläge zur Begründung einer deutschen Kriegsmarine, von J. Andresen⸗Siemens, Schiffbauer aus Helgoland. Frankfurt am Main 1848.
Kurzgefaßte Darstellung des gegenwärtigen Standpunktes des Kriegsmarinewesens in Europa und Amerika, zur Würdigung der deutschen Marinefrage und Flottenentwürfe, von Julius Bluhm. Berlin 1848.
(Schluß. Vergl. Pr. St.“ Anz. Nr. 49.)
Die Schrift des Herrn Dr. Harleß zerfällt in zwei Abschnitte, von denen der erste die deutsche Kriegsflotte, der zweite die anzulegenden deut⸗ schen Bundeskriegshäfen bespricht. An diese beiden Abschnitte schließen sich dann noch ergänzende Nachträge, zu denen der Verfasser hauptsächlich durch die Lektüre der Denkschrift Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Adalbert veranlaßt wurde.
Herr Harleß faßt das, was bei Herrn Colquhoun die Nebensache ist, die Kriegshäfen, als Hauptsache auf und ergänzt denselben auf diese Weise gerade so, wie ihn in Bezug auf die Kriegsflotte Herr Colquhoun ergänzt. Jedoch ist Herr Colquhoun in seiner Darstellung so objek— tiv, daß bei ihm auch der Nebentheil mehr eigentliche Aufklärung giebt, als bei Herrn Harleß der Haupttheil. Wir wollen damit das Verdienst des Letzteren keinesweges schmälern, das ja bereits von einer kompetenten Behörde, dem Marine-Ausschuß der National⸗Ver⸗— sammlung zu Frankfurt, anerkannt worden ist. Sein Verdienst aber besteht mehr in einer Anregung der Sache, als in einer eigentlichen Belehrung darüber.
Das Endresultat dessen, was über die verschiedenen zu Kriegshäfen
mehr oder weniger sich eignenden Hafenplätze an der deutschen Ostsee und Nordsee in vergleichender Würdigung gesagt wird, wird also zusammen⸗ gefaßt: : r J. Als Kriegshäfen 1ster Klasse, zum Bau und zur Ausrüstung von Schif— fen jeder Größe eingerichtet und zur Aufnahme und Stationirung einer Kriegsflotte von größter Schiffszahl und Schiffe des ersten Ranges enthal— tend, vollkommen tüchtig, eignen sich und würden vorzugsweise zu wählen sein:
8. An der deutschen Ostküste: 1) der Hafen von Danzig mit Zu ziehung des Puzger Wieks; 2) der Hafen von Swinemünde; 3) der Hafen von Kiel, bedingungsweise.
B. An den deutschen Küsten der Nordsee: 1) ein Hafenplatz am Jahdebusen bei Heppens und zwar zwischen Heppens und der Voslappen; 2) der Hafen von Glückstadt; 3) der Hafen von Emden bedingungs weise.
II. Als Kriegshäfen 2ter Klasse, nicht für Linienschiffe, mehr nur für Kriegsschiffe zweiten und dritten Ranges und kleinere geeignete, auch nicht mit den Anlagen und Mitteln für den Bau und die Ausruͤstung von Schif⸗— fen versehene:
A. An den Küsten der Ostsee: 1) der Hafen von Rostock; 2) der Hafen von Eckernförde bedingungsweise; 3) der Hafen von Apenrade, der jedoch zu weit im nördlichen Schleswig liege.
B. An den Küsten der Nordsee: 1) Curhafen; 2) Bremerhafen und 3) vielleicht Tönningen.
J. Andresen⸗Siemens, Verfasser der dritten obengenannten Schrift, hat in seinen Vorschlägen das praktische Bedürfniß vor Augen und bringt in einer originellen Darstellungsweise mancherlei beherzigenswerthe Dinge zur Sprache, die den Verfassern der beiden vorangehenden Schriften minder nahe lagen. Seine Haupttendenz geht dahin, die deutsche Kriegsmarine
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nicht neben, sondern in der Handelsmarine herzustellen, so daß während des Friedens außer einem Siock gar keine Kriegsmarine bestände, dieselbe aber für den Fall eines Krieges sogleich gewappnet und gerüstet da wäre. Er geht hierbei von der richtigen Anschauung aus, daß in einer mehr zum Frieden als zum Kriege geneigten Zeit, wie die unsrige, eine von der Handels marine verschledene Kriegsmarine vielleicht ganze Menschenalter müßig da liegen und durch die ungeheueren Unterhaltungskosten die Nation aussaugen würde, ohne ihr irgend einen Nahrungsstoff zuzuführen. Herr Siemens ist allen hochfliegen= den Ideen fremd und darum in seiner Anschauung der Dinge Hermn Colqu-— houn verwandt, von dem er sich nur darin unterscheidet, daß dieser bie Kriegsmartne von der Handelsmarine getrennt haben will, weil er eine kunst= gerechte Kriegsmarine vor Augen hat, wie die englische, während Heir Sie— mens nur die Sache ins Auge faßt und zufrieden ist, wenn diese ins Le— ben geführt und mit ihr das Ziel erreicht wird, um das sich's handelt. Es läßt sich nicht leugnen, daß mit der Ausführung der Colquhoun'schen Vor— schläge die Gefahr da ist, viele Millionen ins Wasser zu werfen, während die Siemens'schen Vorschläge diese Gefahr möglichst zu umgehen suchen. Sein Hauptgedanke ist folgender: Mit Genehmigung Deutschlands und auf ganz Deutschlands Rechnung wird auf Seiten der Nord- und Ostsee⸗ staaten an die Herstellung von solchen Schiffen gegangen, die zum Kriegs⸗ dienst geeignet sind, auch vom Staate mit einigem Geschütze ausgerüstet und mit Mannschaft besetzt werden; welche Schiffe aber his zur Zeit eines Staats⸗ oder Kriegsgebrauchs der deutschen Handelswelt, allenfalls auf Termine von Jahren, als Frachtfahrer zur kontraktlichen Verfügung ständen oder auch ohne Weiteres, und möglicherweise auf wenig oder unversuchte Gegenden, zur Fracht- oder zur Auswanderungsfahrt angeschlagen würden: und das alles in der Absicht, um auf solche Weise 1) neben dem etwaigen kriegsmäßigen Zustat— tenkommen solcher Staatsschiffe an und für sich, 2) zum mathematischen Kriegsschif bau und damit zur Erzeugung einer fortschrittsmäßigen Kriegs—Q marine hinzuarbeiten; dann 3) nach solcher Erzeugung, der wirklichen Kriegs— marine zur Unterstützung, 4) aber, dem anfänglichen Systeme gemäß, der— selben auch für alle Folgezeit zur Fortentwickelung zu gereichen.
Die meiste Belehrung gewährt die vierte oben angeführte Schrift. Der Verfasser behandelt den reichhaltigen Stoff seines Gegenstandes in folgenden zwölf Abschnitten: 1. Charakteristik der älteren Seetaktik und der des französischen Revolutions-Krieges; 1I. vom Durchbrechen und Ue⸗— berflügeln; 1II. und 1V. der Uebergang aus der älteren Taktik zu der des französischen Revolulions⸗Krieges und die späteren Fortschritte im Marine— wesen bis zur Einführung des Dampfes und der Bomben-Kanonen; V. Dampfschiffe und Bomben Kanonen; VI. und VII. Schaufel⸗Dampf⸗ schiffe und Schrauben⸗-Dampfschiffe; VIII. Bomben-Kanonen; 1X. Bewaff⸗ nung der Dampfschiffe; X. Verhältniß der Dampf⸗Marine zur Segel⸗ Marine; XI. und XII. Einfluß, den die Dampf⸗Marine auf die künftigen Stekriege ausüben wird. Der erste Abschnitt dreht sich um die Frage: Sind die Vortheile, welche aus der Planmäßigkeit, aus der Leitungsfähigkeit durch einen Willen und aus dem gegenseitigen Sekundiren der Schiffe unter einander entspringen, oder die größer, welche aus einem freien Handeln jedes einzelnen Schiffes hervorgehen? In die Bejahrung des Ersteren setzt Herr Bluhm die Seele der älteren Seetaktik, in die Bejahung des Letzteren das Wesen der See— taktik, die im französischen Revolutions-Kriege Geltung bekam. Er unter— scheidet in einem Seetreffen zwei Momente: die Periode der Bewegung und die Periode des eigentlichen Kampfes. In den Kämpfen des Revolutions— Krieges sei der Haupt-Accent auf die zweite, in den früheren Kämpfen auf die erste Periode gelegt worden; aus einem Manövre Kampfe sei in den neueren Treffen ein Artillerie⸗Kampf, der Zerstörungs-Akt zum Haupt⸗AUlt geworden.
Die die Umwandlung des Manövre-Kampfes in einen Artillerie⸗Kampf vorbereitenden Umstände werden im dritten Abschnitte in zwei Klassen ge⸗ theilt: 1) in die im 17. und 18. Jahrhundert im Artillerie⸗Wesen gemach⸗— ten Erfindungen, und 2) in die in derselben Zeit im Schiffbau gemachten Fortschritte. Durch die ersteren sei das Feuer nach und nach das entschei— dende Prinzip geworden, durch die letzteren sei man auf die Linienschiffe ge kommen und habe nun auch die Schiffsklassen abwärts von den Fregatten, die Korvetten und die Briggs, größer gebaut. .
Mit dem Dampfe und der Artillerie à la Pairhans läßt der fünfte Abschnitt ein neues Bewegungs- und ein neues Vernichtungs⸗-Prinzip auf— treten und damit eine neue Aera für das Seekriegswesen beginnen. Von allen seit der Zeit im Dampfschiffwesen gemachten Erfindungen soll keine wichtiger und entwickelungsfähiger sein, als die, welche die archimedische Schraube als Triebmittel in Anwendung bringt. Diese Erfindung, heißt es im sechsten Abschnitt, hat der Dampf⸗Marine eine weite Zukunft aufge— schlossen und die Präponderanz in derselben gesichert. Sie ist dadurch aus der früheren Einseitigkeit zu einer gewissen Vielseitigkeit erhoben worden, welche ihr den Sieg über die Segel -Marine bestimmt in Aussicht stellt. Es giebt seitdem im Dampfmarinewesen ein Schaufel- und ein Schrauben— Sostem, die sich in Hinsicht auf ihre Leistungen gegenseitig ergänzen. Erst eine Dampf-⸗Marine, die auf beide Systeme gegründet ist, vermag das zu leisten, was bis jetzt durch Dampf überhaupt möglich ist. Bei den Schau felschiffen liegt die Maschine im Mittelschiff, zum Theil über der Wasser linie, nimmt diesen Raum fast gänzlich ein und läßt nur den Vorder- und Hintertheil mit schwerem Kaliber bewaffnen, so daß bei ihnen nicht die Flanken, sondern Bug und Spiegel die starken Seiten sind, während bei Segelschiffen das Umgekehrte stattfindet, weshalb die ersteren über die letz— teren immer im Vortheil sind, sobald es, wie im fliegenden Gefechte, zum Bug⸗ oder Spiegel⸗Kampfe kommt. Es kann dann eine Dampf- Fregatte ersten Ranges die Artillerie eines Linienschiffes balanciren.
Bei den Schraubenschiffen ist die Bemastung höher und stärker als bei den Schaufelschiffen, weil hier das Segel als eine mächtigere Hülfskraft mitwirken und unter Umständen das Schiff ganz allein bewegen muß. Die Maschine ist daher von geringerer Kraft und kleiner, sie liegt fast immer unter der Wasserlinie und befindet sich nicht im Mittel-, sondern im Hin— terschisf. Wenn die Schraubenschiffe wegen ihres freieren Decks den Segel— Schiffen gleicher Klasse weit überlegen sind, so können sie es im Spiegel
. *.
und Buggefecht doch nicht mit den Schaufelschiffen aufnehmen, doch ha— ben sie vor letzteren den Vortheil voraus, mit schwerem Geschütz bewaffnete Flanken zu besitzen. Vor den gleichnamigen Segelschiffen haben sie, abge— sehen von den Vortheilen, die ihnen ihre Maschine sichert, noch den Vor— zug, daß sie mit einer geringeren Mannschaft manövriren, im Treffen mög⸗= lichst wenig Tau- und Segelwerk bloßgeben und selbst nach Verlust der gesammten Bemastung bewegungsfähig und lenksam bleiben. —
Die Schaufelschiffe zweckmäßig zu bewaffnen, ist eine Aufgabe, die noch nicht vollständig gelöst ist. Erst seit 6 Jahren ist man hierin zu haltbaren Prinzipien gelangt. Auf Schraubenschiffe läßt sich die Artillerie viel gleich= mäßiger über das ganze Fahrzeug vertheilen und deshalb der Tiefgang leichter regeln, dennoch ist man erst vor Kurzem dahin gelangt, Schrauben- schiffe von Fregattenstärke zu bauen. Die Schaufelschiffe bewaffnet man mit den schwersten Kalibern, die vorhanden sind, mit den Bombenkanonen, weil sie sich nicht zum Kampfe in der Nähe, wo die Schnelligkeit des Feuers entscheidet, sondern zum Ferngefecht eignen, wo sicher gezieltes Feuer, wenn es auch langsam ist, zum Siege verhilft. Die Schraubenschiffe dagegen bewaffnet man mit einer Artillerie für das Nahgefecht, mit beweglichen, zu schnellem Feuer befähigten Kalibern, auf dem Hauptdeck prinzipienmäßig mit 32pfündern; um sie jedoch auch zum Ferngefecht und das fliegende Gefecht zu befähigen, besetzt man das Vorder- und Hinterschiff mit Bom— benkanonen.
Es spricht Alles dafür, daß die Segelmarine durch die Dampfmarine in nicht langer Zeit ganz verdrängt sein werde. Die Schaufelschiffe haben bereits sämmtliche Rangklassen unterwärts der Fregatte mit Vortheil ersetzt, von den Schraubenschiffen droht dasselbe Schicksal auch den Fregatten. Diejenigen dritter, wie die zweiter Klasse können bereits als beseitigt ange— sehen werden. Nur die großen Fregatten von 50 bis 60 Kanonen behaup ten sich noch, den Schraubenfregatten von 46 Kanonen gegenüber. .
Der Verfasser dringt darum darauf, daß man in den Entwürfen für eine dentsche Kriegsmarine alle Korvetten, Briggs u. s. w. streichen möge da weder England, noch Frankreich, noch Amerika dergleichen mehr bauen. Auch fordert er, daß statt der Kanonenböte lieber die kleineren Dampf- steamer gewählt werden, wie das der gegenwärtige Standpunkt des Kriegs⸗ marinewesens mit sich bringe. Ein Kanonenbot gehe zwar mehrere Fuß weni— ger tief als der kleinste Kriegssteamer, dagegen könne es nun in wenigen Fällen dem Gegner einen erheblichen Schaden zufügen. Was die Kanonenböte früher furchtbar gemacht habe, die Manövrirfähigkeit bei Windstille, komme jetzt nicht mehr in Betracht, wo der Dampf den hochbordigen Kriegsschiffen denselben Vortheil verleihe. Diese Umstände veranlassen den Verfasser am Schlusse seines Werkchens zu dem Wunsche, daß die deutsche Marine aus⸗ schließlich auf das Bewegungsprinzip des Dampfes begründet werden möge, denn nur eine Dampfmarine könne uns die Vortheile gewähren, die wir von einer Flotte erwarten, namentlich die Möglichkeit: ö
1) selbst einer überlegenen Seemacht gegenüber unsere Interessen auf dem Meere, überall, wo unsere Flagge wehe, zu vertheidigen, zu schützen, zu wahren;
im Frieden die Flolte nutzbar und für Staat und Volk nicht nur
nicht kostspielig, sondern auch gewinnbringend zu machen;
die Wirkungssphäre unserer Armeen über das Meer hinaus zu erwei⸗ tern und unserem Einflusse in die Ferne die Macht der Entscheidung zu sichern.
Markt⸗Beriehte.
Königsberg, 15. Febr. Zufuhr war mittelmäßig. Weizen 5 bis 70 Sgr. pr. Schfl. Roggen 25 bis 28 Sgr. Gr. Gerst 23 bis 27 Sgr. Kl. Gerste 20 bis 24 Sgr. Hafer 13 bis 16 Sgr Graue Erbsen 30 bis 35 Sgr. Weiße Erbsen 28 bis 35 Sgr⸗— Kartoffeln 14 bis 16 Sgr. Der Centner Heu 15 bis 19 Sgr. Das Schock Stroh 90 Sgr.
Posen, 16. Febr. (Der Schfl. zu 16 Metzen preuß.) Weizen 1 Rthlr. 27 Sgr. 9 Pf. bis 2 Rthl. 6 Sgr. 8 Pf.; Rog⸗ gen 26 Sgr. 8 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 28 Sgr. 11 Pf.; Hafer 14 Sgr. 5 Pf. bis 16 Sgr. 8 Pf.; Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. bis 24 Sgr. 5 Pf.; Erbsen 26 Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf.; Kartoffeln 8 Sgr. 11 Pf. bis 10 Sgr. 8 Pf.; Heu der Centner 17 Sgr. 6 Pf. bis 22 Sgr.; Stroh, das Schock 4 Rthlr. bis 4 Rthlr. 10 Sgr.; Butter, der Garnitz zu 8 Pfd. 1 Rthlr. 15 Sgr. bis 1 Rthlr. 20 Sgr.
Amsterdam, 16. Febr. Weiße Weizen- Sorten mit mehr Handel zu den vorigen Preisen, rothe zum Verbrauch zu den vorigen Preisen verkauft: 128ps8. bunt. poln. 317, 320 Fl.; 131d. alt. norder. 252 Fl.; 126 pfd. neu. seeländ. 230 Fl.; 1162, 1202, 122 pfd. frief. 178, 196, 194 Fl.; 128pfd. alt. seeländ. 2755 Fl.; 132
neu. gelder. 246 Fl.
Roggen sehr preishaltend;
stettin. 152 Fl.; 119pfd. odess. 1
Gerste und Hafer ohne Handel. .
Buchweizen preishaltend; 121pfd. nykerk. 148 Fl.; 117pfd ost⸗ fries. 123 Fl. J .
Kohlsaamen preishaltend; auf 9 Faß im Sept. u. Okt. 604 L.; w .
Leinsaamen wie früher; riga 245 107 108pfd. ägypt. 255 Fl.; 1112, 11298. odess. 257 Fl. ; 109pfd dito 250 Fl.; in der Versteigerung 111pfd. riga. 73 pr. Maß.
Rüböl gleich wie früher, auf Lieferung von dem Spätjahr zu letzt flau; auf 6 Woch. 41 Fl.; effekt. 40 Fl.; Mai 38 Fi; Sept. 3553 Fl.; Okthr., Novbr. und Dez. 36 a 363 Fl.
Leinöl auf 6 Wochen 28 Jl., effekt. 27 I
Hansöl auf 6 Woch. 37 Fl., effekt.
125pfd 126
8. neu. gelder. 145 Fl.; 1
— 91 359 Sl.
.
110, 114pfd, riga 245 Fl.;
36 Fl.
*
Bekanntmachungen.
145 Bekanntmachung.
Von der vollständig separirten, im Regierungsbezirk Magdeburg, 57 Meilen von Magdeburg, 13 Meilen Lon Halberstadt und 1 Meile von der Kreisstadt Gr. Oschersleben entfernt, an der Bude und unmittelbar an einem Anhaltepunkt der Magdeburg-Halberstädter Eisen bahn gelegenen Domaine Crottorf sollen:
1) der Amtshof mit dem Dienstfamilienhause und einem Areale von 1222 Morg. 22 IR., welches aus circa 11099 Morgen Ackerland, etwas über 100 Morgen Wiesen und zu Wiesen tauglichen Aengern und circa 82 Morgen Obst⸗ und Ge müsegärten besteht, und . .
2) das Schäferei⸗-Gehöft mit einem Areale von 150 Morgen 155 IR., welches aus 77 Morgen 35 AMR. Acker, As Morgen 1569 AR. Wiesen und 22 Morgen 68 JR. zur Umschaffung in Ackerland
geauglichen Aengern besteht,
im Wege der öffentlichen Ausbietung, und zwar:
das Vorwerks. Etablissement in dem auf den 14. März d. J. und das Schäferei⸗ Etablissement in dem auf den 15. März d. J. in dem Sitzungs Lokale der un= terzeichneten Regierungs-Abtheilung' am neuen Markt
anberaumten und jedesmal um 5 Uk h ᷣ 9 r Vormitt beginnenden . ö h
me s o end verkaust werden. . , welche ausreichende Zahlungsmittel nach— n 24 eine Caution bis zu einem Zehntel des 1 zu bestellen vermögen, werden hierdurch zu den e, Terminen eingeladen.
. allgemeinen und die speziellen Veräußerungs⸗ Vedingungen, mä welchen letzteren spezielle Verzeichnsse der zu jedem Eiabliffement gehörigen Gebäude und Ländereien verbunden sind, können vom 15. Februar d. J. ab hierselbst in der Registratur der unterzeichne⸗
65491
sein soll. 24 Sgr. 5
ten Regierungs-Abtheilung und in Crottorf selbst bei
dem Herrn Ober-Amtmann Dettmer eingesehen werden.
Der Letztere ist zugleich angewiesen, die spezielle Be 6.
sichtigung an Ort und Stelle zu gestatten.
Magdeburg, den 27. Januar 1849. .
Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Stenern, Domainen und Forsten.
Ediktal⸗Vorladung.
Nachstehende Verschollene, als:
1) der Stellmacher Joh. Heinr. Gottlieb Dienemann aus Etzelsrode, geboren den 24. März 17665, seit länger als 50 Jahren abwesend, und dessen Ver mögen 7 Thlr. 9 Sgr. 10 Pf. beträgt;
2) der Oekonom Joh. Christian Barthels aus Nord— hausen, geboren den 23. September 1793, welcher sich im Jahre 1833 nach Westpreußen begeben ha— ben soll und dem ein Nießbrauchsrecht von 890 Thlrn. zusteht;
3) der Müller Joh. Rudolph Teichmüller, geboren 11) den 12. April 1805 zu Grüningen im Kreise Wei— ßensee, welcher im Jahre 1832 nach Amerika ge— Jangen sein soll und dessen Vermögen in 117 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf. besteht; 12)
) die Gebrüder Werner, Joh. Heinrich, welcher am 24. April 1789 zu Friedrichslohra geboren, seit ungefähr 40 Jahren von hier abwefend zuletzt vor 20. Jahren aus Böhmen Nachricht von sich gegeben hat, und Andreas Werner, dessen Ge⸗ burtstag jedoch nicht zu ermitteln gewesen und der seit länger als 30 Jahren nach
vj Vermögen Beider beträgt 35 Thir. 5
5) Jacob Mollenau, geboren den 19. September 1757 zu Bliedungen,
Vermögen 35 Thir. 5 Sgr. 6 6) die Gebrüder Hahnemann aus Rordhausen, Joh.
i nere rem, mmm, 82 —
Schuhmacher
8 35 Thlr. 25 Sgr. beträgt;
Geburtstag der
Vermögen in 60 Thlr. besteht;
mögen 20 Thlr. beträgt;
Nordhausen, welche am 28.
ist und
Dänemark gegangen
seit 1308 abwesend, und dessen
f. beträgt;
Leberecht, geboren den 30. Dezember 1777 und seit 1819 abwesend, und Andr. Friedrich, geboren den Mai 1783 und seit 1808 abwesend. mögen Beider besteht in 120 Thlr. Cour. ;
Joh. Christian Gottfried Bött⸗ cher aus Nordhausen, geboren den 17. Februar 1777, seit 1808 abwesend und dessen Vermögen
Heinrich Gottfried Roche aus Nordhausen, dessen zeit noch nicht hat ermittelt wer— den können, und der seit 40 Jahren abwesend ist. Das Vermögen desselben besteht in 28 Thlr.;
der Hutmachergeselle Joh. Wilhelm Oehne aus Nordhausen, welcher am 8. Oktober 1792 geboren, seit länger als 36 Jahren abwesend ist und dessen
der Schuhmacher Joh. Andreas Kohlmann von Nordhausen, geboren den 25. Januar 1788, seit länger als 490 Jahren abwesend und dessen Ver—
Juli ist, im Jahre 1831 nach Amerika gegangen sein arge. soll und 33 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. im Vermögen hatz die verehel. Marie Rudolphine Geyer, geb. Feist, aus Ellrich, welche den 11. November 1755 gebo⸗ ren, seit 1508 nach Polen gegangen sein soll und deren Vermögen in 46 Thlr. 25 Sgr. besteht; oder deren etwanige unbekannte Erben werden hiermit aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte bin— nen 9 Monaten und spätestens in dem auf
den 24. Mai 1849, Vormittags 11 Uhr,, vor dem Land- und Stadtgerichts⸗Rath Willing in unserem Geschäfts-Lokfale angesetzten Termine entweder persönlich oder schriftlich zu melden und zur Erhebung der für sie vorhandenen Gelder sich zu legitimiren, wi⸗ drigenfalls ihre Todeserklärung durch Erkenntniß aus= gesprochen und ihr Vermögen den sich legitimirenden Die
Erben oder als herrenloses Gut dem Königl. Fiskus
3 ö ird
ausgezahlt werden wird.
Das Ver⸗ Nordhausen, den 24. Juli 1848. Königliches Land- und Stadtgericht.
——
A6 p] In der heute abgehaltenen Actionairs der
statutenmälsigen Gene ral Versammlung der Berlinischen Feuer- Versicherungs- Anstalt ist der Hern George Prätorisus in seiner Eigenschaft als Mitglied der Direction durch einstimmige Wahl auf die nächsten vier Jahre bestätigt worden. Berlin, den 19. Februar 1849. Die Dir * t der Berlinischen Feuer- Versicherungs- Anstalt. R eie Carl Brendel. L. F. Meisnit zer.
Aachen⸗Düsseldorfer
10m
62
1812 geboren
die unverehel. Wilhelmine Magdaleng Barth von Eisenbahn-Gesellschast.
In Gemäßheit des Gesetzes vom 9. No— vember 1843 und unter Bezugnahme auf K unsere öffentliche Anzeige d. d. Aachen, den 12. April 18418, wird hierdurch be—= kannt gemacht, daß an Stelle der im Lvorigen Jahre aus der Dirgctien aus- erren Staats ⸗ Prokurator v. Breuning Carl Busch aus Gladbach Regi Präsident Kühlwetter aus Düssel⸗ ö. . . pr. stattgehabten Gene⸗ ral-Versammlung die Herren Regierungs-Rath Ritz zu Aachen, Kaufmann Gu st av Prinzen zu Gladbach und Advokat-⸗Anwalt Scherer zu Düsseldorf als Di⸗ rections⸗-Mitglieder gewählt worden sind. Aachen, am 17. Februar 1849. Dire n n
geschiedenen H aus Aachen, Kaufmann
Warendorf in
Und dem
Rothen
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 4 Rthlr. 8 Rthlr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
3 n heil
Den tsch lan d. Zundes⸗Angelegenheiten. Frankfurt a. M. Verhandlungen der verfassunggebenden Reichsversammlung. — Befinden des Reichs verwesers. Deputation aus Braunschweig. Oesterreich. Wien. Armee⸗Bülletins. Krem sier. Beschlüsse in der Sache des Abgeordneten Kaim. Bayern. München. Ministerkrisis. Adresse von Donauwörth an die Abgeordneten⸗Kammer. Anspach. Verhandlungen der General— Synode. Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen. Hannover. Hannover. Einennung. Württemberg, Stuttgart. Ministerialreskript in Betreff eines Pa— ragraphen der Grundrechte. Zachsen⸗Meiningen. Meiningen. Der Herzog bewilligt eine Ver— minderung der Cipilliste. . ( Oldenburg. Oldenburg. Marine⸗Kommission. UA u sland. Nachrichten aus Ober-Italien und Rom.
Neichstags⸗
Frankreich. Vermischtes. Großbritanien und Irland. Parlament. Unterhaus: Antrag auf geheime Wahlabstimmung; der Aufstand auf Ceylon; die irländischen Maßregeln. London. Jahresfest der geologischen Gesellschaft. Die sicilianische Frage. Marine Ausgaben. Bankbericht. Nachrichten aus den Vereinigten Staaten und Haiti. — Vermischtes. Niederlande. Aus dem Haag. Schreiben des Abgeordneten Schar—Q penzeel⸗Heusch. Vermischtes. ; Belgien. Brüssel. Diplomatische
zu den Konferenzen. Italier R Jubel in Bologna.
Paris.
Audienz und italienische Abgesandte
to m. Maßregeln der republikani⸗ schen Regierung. — Turin. Gioberti's Erklärungen in der Kammer. Livorno. Nachricht aus Genua. und Handels-Nachrichten.
Börsen
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem General-Lieutenant a. D. von Drigalski den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem katho—⸗ lischen Geistlichen, Vikar von Münstermann, zu Ostbevern, Kreis Westfalen, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Justiz-Kommissarius, Justizrath Grubitz zu Neuhaldensleben Prorektor Krebs am Gymnasium zu Schweidnitz den Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Erbschulzen Fried⸗ rich Zech auf dem Kietz bei Storkow das Allgemeine Ehrenzeichen
zu verleihen.
1
Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Jreußen sind von Weimar zurückgekehrt.
Frnennung des Ober-Landesgerichts-Assessors Roßmy isti⸗Kommissarius bei dem Land- und Stadtgericht zu Gostyn
ch zum Rotarius im Departement des Königl. Ober⸗-Lan⸗ sgerichts zu Posen ist auf seinen Antrag zurückgenommen, und da gegen der bisherige Kammergerichts⸗ Referendarius Wiß mann zum Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Gostyn gleich widerruflich zum Notarius im Departement des Königl. zu Posen, vom 1. März d. J. ab, ernannt
Justiz und zu Landesgerichts
worden.
.
htamtlicher Theil. Bent schland.
undes - Angelegenheiten.
Frankfurt a. M., 19. Febr. (D. 3.) 173ste Sitzung der verfassunggebenden Reichs-Versammlung. Tagesordnung: Fortsetzung der Berathung des vom Verfassungs Ausschusse vorgeleg⸗ ten Entwurfs: „Neichsgesetz über die Wahlen der Abgeordneten zum Volkshause.“ . ‚
Die Sitzung wird nach 95 Uhr durch den Präsidenten, Herrn Eduard Sim son, eröffnet. Die württembergische Kammer theilt dem Präsidium ihre protokollarische Eiklärung vom 14. Februar mit, die bekanntlich auf die verfassungsmäßige Vereinigung aller deutschen Stämme, auch der österreichischen, und wider das der National⸗Ver⸗ sammlung angemuthete Vereinbarungs-Prinzip gerichtet ist. (Bravo!) Herr Fuchs aus Breslau rügt alsdann das zu späte Eintreffen der Abgeordneten im Hause und die daher entstehende Verzögerung des Beginns der Sitzungen. Von morgen an will er täglich um 9 Uhr in der Paulskirche sein und jedesmal sogleich die Zählung der An wesenden beantragen. — ¶
Das Wort über §§. 1 und 2 des Reichs⸗Wahlgesetzes erhält Herr von Rappard aus Berlin: Zwei Drittheile der Nation würden durch die Beschränkung des Wahlrechts ausgeschlossen und in eine feindliche Stellung zum Staate gebracht werden. Uebten wir dagegen Gerechtigkeit gegen den Arbeiterstand, so werde derselbe eine Stüße des Staats und ein Bundesgenosse unserer Freiheit sein.
Herr Mathy aus Karlsruhe; Der Entwurf, der uns zur An⸗ nahme vorgelegt ist, hat mehr als sechzig Verbesserungs⸗ Anträge hervorgerufen, zu denen noch immer neue kommen. Wo die Mei⸗ nungen so weit aus einander gehen, ist zu befürchten, daß überhaupt keine Meinung die Mehrheit erlange. Mein zweites Bedenken sind
/ /
Preusßischer
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und
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Behren⸗Straße Ur. 57.
1849.
die Bestrebungen derer, durch die der deutsche Bundesstaat gesprengt werden soll. Denn drängen sie durch, dann würde das Wahlgesetz unnöthig sein.
Jedes Wahlgesetz wird übrigens Unzufriedenheit erregen, es mag beschaffen sein, wie es will. Denn es wird entweder das Mißfallen derer haben, die dadurch ausgeschlossen werden, oder derer, die ihren Stimm ⸗Einfluß geschmälert sehen durch eine weitere Ausdehnung des Wahlrechts. Allein ein Parteistandpunkt ist dem Wahlgesetze gegenüber gar nicht einzunehmen. Denn die Aufgabe ist eben die, daß den billigen Anforderungen aller Parteien entsprochen, und daß allen Bedürfnissen des Staats und der Gesellschaft ein Ausdruck in der Vertretung gegeben werde. Wir sind in einer Neugestaltung be— griffen. Deshalb, glaube ich zwar nicht, daß wir das Wahlgesetz nur für eine Periode, die erste, erlassen, ich glaube aber auch nicht, daß wir es in die Verfassung heften und mit den erschwerenden Bedingungen umgeben sollten, die für eine Verfassungs-Veränderung vorgeschrieben sind. Herr Mathy wendet seine Betrachtung darauf den Erfordernissen zu, die ihm an einem Wahlberechtigten unerläßlich erscheinen, aber er unterscheidet in seinen Ansprüchen an diese Erfordernisse je nach direkter oder in— direkter Wahl. An der letzteren will er die allgemeinste Theilnahme gestattet wissen. Der Verbesserungs⸗ Antrag, den er demnach em— pfiehlt, ist der von den Herren Veit, Plathner und Genessen ge— stellte:
„Die Zahl derjenigen, welche die Wahl des Abgeordneten vor— nehmen, beträgt in jedem Wahlbezirke ein Zehntel der Wahl— berechtigten. Die eine Hälfte dieser Zahl besteht aus denjenigen, welche im verflossenen Steuerjahre in ihrem Wahlbezirke die höchste direkte Staatssteuer entrichtet haben. Die andere Hälfte wird von den übrigen Wahlberechtigten des Wahlbezirks aus ihrer Mitte gewählt. Welche Steuern zu den direkten zu rechnen oder denselben gleichzuachten sind, bleibt der Bestimmung der einzelnen Staaten überlassen.“ Durch diesen Antrag werde vermieden, daß das geringere Maß der Befähigung durch seinen numerischen Druck überwiege. Wir wollen keine Vorrechte für den Besitz, aber auch keine Massenherrschaft. Damit der wahre Volkswille zur Erscheinung komme, müssen Sie die Wahlfreiheit wie jede andere organisiren.
Bei dem Vortrage des Herrn Wiesner aus Wien herrscht eine so gesprächige Unruhe in der Versammlung, daß kaum einzelne Aeu⸗ ßerungen des Redners verständlich hindurchstechen, z. B.: Was sollte aus der Demokratie werden, wenn Sie die Wahlfähigkeit vom 2lsten bis zum 26sten Lebensjahre hinaufsetzen? Ich wenigstens ziehe den Ostracismus eines allgemeinen Stimmrechts, der den Aristides ver⸗ bannte, doch jedenfalls dem Belagerungszustande und dem Standrechte vor. Wenn Sie dem größten Theil des deutschen Volls das Recht entziehen, welches ihm kas Vorparlement und der Funfziger-Ausschuß gegeben, so wird es seinen heiligen Berg zu finden wissen.
Herr Heinrich von Gagern— Ich gehöre der Partei an, wenn
Sie es so bezeichnen wollen, die der Meinung ist, daß sich das allgemeine Stimmrecht mit dem Gemeinwohle nicht vertrage, und daß nicht das Stimmrecht ein nothwendiger Anhang jedes duellen Bürgerrechts sei. Herr Vogt hat die. Beschränkung des allgemeinen Stimmrechts die Lüge des Constitutionalismus genannt. Es ist nicht gut, wenn man Begriffe, die man klar in sich trägt, unklar entwickelt und dies vor Massen, die dadurch irre geführt werden. Denn diejenigen selbst, welche die Republik wollen, wol— len sie denn keine Constitution der Republik? Richtiger hätte Herr Vogt sagen müssen, es sei die Lüge des Repräsentativ⸗Sy— stems. Denn um letzteres handelt es sich, und nun wollen wir fra⸗ gen, bei welchem Wahlgesetze besteht die Lüge und durch welches wird sie entfernt.
Es giebt nach meiner Ansicht zwei Mittel für die nöthigen Ga— rantieen des Wahlrechts. Diese zwei Beschränkungen sind indirekte Wahlen, oder bei direkten Wahlen gewisse Ansprüche an die bürger— liche Stellung des Wählers. Auch der Verfassungs-Ausschuß, der unter Vorauesetzung eines beschränkten Wahlrechts direkte Wahlen beantragt hat, weist darauf hin, daß, wenn alle Beschränkungen des Wahlrechts wegfallen sollten, er bei der zweiten Lesung auf indirekte Wahlen zurückkommen werde. Greifen Sie zu dem Mit⸗ tel, umfassende Garantieen: Census, Vermögen, Einkommen, zu fordern, so entscheide ich mich für direkte Wahlen, um gekehrt für indirekte und der Redner bezieht sich auf ein Beispiel aus seinem Staatsdienerleben im Großherzogthum Hessen, wo er sich für indirekte Wahlen ausgesprochen habe unter der Zu⸗ stimmung der ständischen Mehrheit. Die Gründe, die mich heute für indirekte Wahlen sprechen lassen, sind dieselben, die ich bei Gelegen⸗— heit jener Verfügung kundgegeben. Wie bei der Ausübung aller wichtigen Volksrechte muß auch bei den Wahlen der Ausdruck des wahren Volkswillens gesichert sein. Der Wähler muß versichert sein, daß ihn der Gewählte auch wirklich nach seiner Gesinnung ver— trete. Daher muß ein unmittelbares Verhältniß zwischen den Ge⸗— wählten und den Wählern herrschen, und dies ist nur durch indirekte Wahlen zu erreichen. Die Betriebsamfeit der Parteien ist eine be— rechtigte und wird auch dabei nicht fehlen. Allein sie ist durch kein Gesetz zu schützen.
Ist das Stimmrecht kein allgemeines, so entscheide ich mich für direkte Wahlen. Allein ich kann dem Systeme des Ausschuß— vorschlags nicht beipflichten, nach welchem ganze Klassen von Staats⸗ bürgern ihrem Berufe nach ausgeschlossen werden, um so mehr, als darunter Kategorieen von Bürgern sind, die vielleicht einen höheren Grad von Selbstständigkeit als andere besitzen. Nur gegen den Vorwurf will ich den Versassungs-Ausschuß in Schutz nehmen, als habe er die Arbeit herabwürdigen wollen. Arbeit ist Pflicht und Beruf aller Bürger, und es gereicht unserer Nation zur Ehre, daß bei ihr der Ackerbau, die schwerste der Handarbeiten, stets am mei⸗ sten geehrt war. Auch vor dem Zustande der Fabrikarbeiter, wie er z. B. in einigen Therlen Englands herrscht, würde sich eine deutsche Seele empören. (Beifall.)
Das Mißtrauen, ist hier gesagt worden, sei bei uns eine
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Herr Eisenstuck aus Chemnitz kennt keine bessere
indivi⸗
Pflicht der Freiheit. Wenn damit eine achtsame Obhut und Auf⸗ merksamkeit auf die Handlungen der Beamteten gemeint ist, so stimme ich zu. Ich habe diese Obhut selbst mein Leben lang geübt. Aber in der Aufstachelung des Mißtrauens der Besitzlosen gegen die Besitzenden begeht man ein Verbrechen gegen die Civilisation. (Stür⸗ mischer Beifall.) .
Ich sordere, daß die Ausübung des Stimmrechts im Sinne des Gemeinwohls stattfinde. Daß wir ganze zahlreiche Menschenklassen aus uschließen hätten, dawider erkläre ich mich. Wir haben kein ei⸗ gentliches Proletariat in Deutschland, wogegen wir uns schützen müs⸗ sen, und am wenigsten ist dazu zu rechnen der Dienstbotenstand, wie überhaupt die arbeitenden Klassen. Besonders die Dienstboten gehen bei uns häufig aus einer Jugend der ländlichen Bevölkerung hervor, die durchaus nicht blos zu den Armen gehört. Dennoch fordere ich, daß die Jugend nicht zu früh zur Ausübung von Rechten zuge⸗ lassen wird, deren Bedeutung sie noch nicht kennt. Ich werde also für einen mäßigen Census stimmen, wenn die direkte Wahl auf⸗ recht erhalten wird, und zwar nach dem Georg Beselerschen Verbes⸗ serungsantrage?). Wir haben persönliche Freiheit im weitesten Um⸗ fange, wir dürfen die politischen Rechte nicht beschränken, aber wir müssen bei ihrer Ausübung dafür sorgen, daß auch der Besitzende sich wohl und sicher dabei fühlen kann. (Wiederholter Beifall von der Mehrheit.)
Herr Tellkampf hält es ebenfalls für unrecht und unpolitisch, ganze Klassen oder Berufe von der Vertretung auszuschließen. Zieht man nach der Beschäftigung oder dem Berufe eine unübersteig⸗ liche Scheidewand zwischen Wählern und Nichtwählern, so weckt man dadurch gegenseitigen Hader, macht alle Ausgeschlossenen zu Feinden des Staates und streut den Samen zu späteren Revolu⸗ tionen. In der Zahl jener Klassen liegt eben sowohl eine Ge⸗— walt, als im Grundbesigtz oder dem Kapital der Reicheren, und
die Vertretung muß alle im Staatsleben geltenden Gewalten um— fassen, damit letztere legal und friedlich und nicht zerstörend wirken. Während sich der Redner gegen §. 2 erklärt, macht er auf die Fol⸗ gen aufmerksam, welche eintreten würden, wenn man allein das Zah— lenverhältniß zur Basis eines direkten Wahl-Systems erheben wollte. Das Wahlgesetz betreffe die eigentliche Machtfrage: „Wer soll herr⸗ schen unter der Form der neuen Verfassung?“ Die Majorität der Volkevertretung herrscht, und diese hängt ab vom Wahlgesetz. Dasselbe muß die Interessen aller Klassen zur Vertretung bringen; und dies geschieht durch das indirekte Wahlverfahren sicherer, als durch das allgemeine direkte. Herr Tellkampf sucht diese Sätze durch Mitthei⸗ lungen über Nord⸗Amerika zu belegen.
Gewähr für den eigentlichen Ausdruck des Volkswillens, als direkte Wah⸗ len. Als Unselbstständigkeit ferner werde im Verfassungs⸗-Entwurfe gerade die einzig sittliche Grundlage der Gesellschaft, die Arbeit, bezeichnet. Selbstständig sei überhaupt derjenige am meisten, der die wenigsten Bedürfnisse und sich sein ganzes Leben hindurch nur auf Kopf und Hand gestützt habe. Wäre die besitzlose Klasse bis jetzt geflissentlich aufgeregt worden, so sei es nur durch das Wort geschehen. Das vorgeschlagene Gesetz aber rege es auf durch die That. Denn ausgeschlossen würden durch den Entwurf außer den schon gedachten auch ganze Bevölkerungemassen, die von der Haus— Industrie, als Holz-Arbeiter und Weber z. B., leben. Aus geschlossen werden sogar ganze Dörfer, deren Bewohner, wie es in Schlesten vorkomme, nur als Tagelöhner ihren Erwerb finden. Wenn Sie aber die Diensiboten ausschließen, wie steht es dann mit dem Hof⸗ gesinde, mit den Jagdsunkern und Kammerherren? Der Redner kommt auf die Selbstständigkeit zurück, wovon er nur Ein Symp— tom anerkennt, den hingebenden Willen an die Gesammtheit und die klare Erkenntniß ihrer Bedürfnisse. Sie würde man viel häu⸗ figer im Arbeitsrocke als unter der Toga des Büreaukraten und unter dem Hermelin finden. Die zu den §§. 1 und 2 des Gesetzes gestellten Verbesserungs-Anträge zerfallen in drei Gruppen, in solche, die einen Census, in solche, die ein Einkommenmaß wollen, und in eine Combination von beiden. Der Census ist eine Täuschung, denn gerade die niedrigsten Klassen der Staatsbürger tragen am meisten zu den Staats⸗Einnahmen bei, nicht pro Kopf, wohl aber in ihrer Gesammtheit. Ein und dasselbe Einkommenmaß für ganz Deutsch⸗ land anzunehmen, führt zur Ungerechtigkeit, und wie soll ein Mann von einem wechselnden Einkommen geschätzt werden, wenn er in dem einen Halbjahr so viel und in dem anderen so viel einnimmt? Eben so entschieden erklärt sich jedoch der Redner wider eine Combination beider Systeme. Der ärgste von allen Vorschlägen sei der nachträg— lich eingebrachte des Herrn Beseler. Denn wenn drei Thaler direk⸗ ter Steuern zur Begründung des Stimmrechts dienen sollten, so würden vom Hundert kaum zwanzig übrig bleiben und die Ausschlie⸗ ßung viel bedeutender sein, als der Antragsteller selbst zu ahnen scheine. Schließlich eitirt Herr Eisenstuck die Stelle einer Rede, die Riesser im Vorparlamente gehalten, um zu zeigen, daß sich dies Mit⸗ glied des Verfassungs-Ausschusses selbst früher für die unbedingte Allgemeinheit des Stimmrechts ausgesprochen. Herr Plathner aus Halberstadt: Mit der The lnahme am Staate sei's wie mit der Theilnahme am Eigenthum. Eine quanti⸗ tative Gleichheits-Forderung führe zum Kommunismus. Der Antrag,
) §. 1. Wähler ist jeder Deutsche, welcher 1) das fünf indzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat und 2) mindestens entweder 2) 5 Fl. 15 Kr. rhein. (3 Rthlr. preuß.) direkte Steuern sährlich an den Stgat entrichtet, ober b) ein jährliches Einlommen von 350 Fl. rhein. (2900 Rthlr. preuß.) oder ch ein Grundeigenthum zum Werthe von 350 Fl. rhein. (200 Rihlr. preuß.) hat. Welche Steuern als direlte gelten sollen, wie das Einkommen nachzuweisen und wie der Werth des Grundeigenthums festzustellen ist, bleibt der Bestimmung der Einzelstaaten überlasen. S. 2. Von der Be— rechtigung zum Wählen ausgeschlossen sind jedoch Personen welche 4) un= ter Vormundschaft oder Kuratel stehen, oder 2) über deren Vermögen Kon⸗ kurs oder Fallitzustand gerichtlich eröffnet worden ist, und zwar letztere während der Dauer dieses Konkurs- oder Fallitverfahrens. S. 3. Von der , , zum Wählen sind ferner ausgeschlossen 4) Personen, welche wegen Biebstahls u. s. w. (wie im Entwurf.)