. „Ew. Majestät! es kon⸗ „„Die unterthänigst Gefertigten haben aus den Verhandlungen w ne. stituirenden Reichstages entnommen, daß ein von dem Abge or neren ö szewski ausgegangener, von dem Abgeordneten Strobach amendirter 6 mit Stimmenmehrheit durchging, wongch Ew, Ma eff. geber hn, an⸗ möge, für die in der Armee bienenden Staatsbürger Reichstags we zuordnen. z zwei Gewalte ie mi „In jedem constitutionellen Staate giebt 2 ,,. einander nie vereinigt sein können: die gesetzgebende n chenden Bewalt Gewalt. Die Armee, als e, n, 3 — 6 ; en Mach T z ö n . gut, als wie jeder Andere, im
* 6. n der So ö 2 „Individuell lann ke, Si. Vertreter der' Armee als Körperschast; denn
. sißen , . . Deputirten, die ihre Anträge mit den ge⸗ 54 . schlicßen könnten: ein zahlreiches Heer unterstützt unsere , — bald jede Freiheit der Berathung aufheben würde. Treu den Gefetzen ihres Vaterlandes, erkennt die Armee in Ew. Ma⸗ jestät allein ihren Herrn und Führer — sie kann und wird daher an keinen Berathungen Theil nehmen, die sie in Widerspruch mit ihren Pflichten brin⸗ gen und ihre Ehre erschüttern könnten. . ; . 2 Sie wird mit dem letzten Blutstropfen die Institutionen vertheidigen, die Ew. Majestät im Einvernehmen mit den Vertretern Ihrer Völker der Mo marchie ertheilen werden, sie erkennt aber keinen Unterschied der Natio⸗ nalität in ihren Reihen; durch das Band des Gehorsams, der brüderlichen Eintracht und Liebe verknüpft, findet sie in der Person Ew. Majestät den BVereinigungspunkt aller ihrer Pflichten, ihres Ruhmes und ihrer Ehre. „Was bewegt aber heuté den Reichstag zu einem Antrage, der so sehr in Widerspruch mit den früher in dieser hohen Versammlung ent— wickelten Grundsätzen steht? — Gern hätten die Unterzeichneten in Schwei⸗ gen und Vergessenheit die schmerzlichen Erinnerungen der Vergangenheit be⸗ graben, aber die Frage liegt zu nahe, warum heute dieselben Deputirten für die vereinten Rechte der Armee das Wort ergreifen, dieselben Depu⸗ tirten, die im verflossenen September den Antrag des edlen Seelinger mit den heftigsten, die Armee verletzenden Ausdrücken bekämpften?
„Als Varo auf dem Schlachtfelde vor Cannä den Sieg und achtzig⸗ fausend römische Krieger ließ und ein Flüchtling nach Nom zurückeilte, da erhob sich der Senat in Masse und ging dem überwundenen Konsul bis vor die Thore der Stadt entgegen, um ihm zu danken, daß er nicht an der Rettung des Vaterlandes verzweifelte. —
„So dachte und handelte ein großer Freistaat; doch der Reichstag von Wien hatte nur Sympathieen für unsere Feinde, keine Worte des Beifalls sür die siegreiche, mit unzähligen Mühseligkeiten kämpfende Armee, kein Wort der Theilnahme für die Gefallenen, kein Wort des Trostes für die Hinterbliebenen.
„Das Heer schwieg, aber es empsand tief diese kränkende Beleidigung. Der Reichstag, stumpf gegen die Ehre des Vaterlandes, gleichgültig gegen seine Erhaltung, hatte das Vertrauen der Armee verloren.
„Nein, Ew. Majestät! das Heer will sich nicht betheiligen an diesen parlamentarischen Kämpfen; es würde darin den Untergang seiner Einig⸗ keit, seiner Disziplin und das Verderben der Monarchie erblicken. Es will mit einer ehernen Mauer den Thron Ew. Majestät, die Gränze der Mo narchie umgeben, es will die Gränze des Vaterlandes gegen innere, seine Integrität gegen äußere Feinde schützen, aber es will in den Gränzen sei— ner Stellung verharren, welche die Gesetzgebungen aller Staaten der Armee anweisen. .
„In tiefer Ehrfurcht bitten wir Ew. Majestät, dem obigen Antrag des Neichstages die allerhöchste Genehmigung versagen zu wollen.
Mailand, 8. Februar 1849.“ . .
(Folgen die Unterschriften aller Generale, Stabsoffiziere, des gesammten
Offiziers-Corps, dann sämmtlicher Wachtmeister und Feldwebel und in
jeder Compagnie von 20 Gemeinen und einigen Chargen.)
Sach sen. Dresden, 24. Febr. Ein Extrablatt der heu— tigen Nummer des Dres d. Journ. enthält Folgendes:
„Se. Königliche Majestät haben die Staatsminister Hr. Braun, Dr. von der Pfordten, Georgi, Oberländer und von Buttlar auf den von ihnen wiederholt ausgesprochenen Wunsch ihrer Function als Staatsminister enthoben, und dem Ober⸗Appellations⸗Rath Dr. Gustav Friedrich Held, neben dem Vorsitz im Gesammtministerium, das Departement der Justiz, so wie provisorisch die Leitung des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts, desgleichen dem bevollmächtigten Minister am Königlich preußischen Hofe, Friedrich Ferdinand Freiherrn von Beust, das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, dem Geheimen Finanzrath Karl Wolf von Ehren⸗ stein das Finanzministerium, dem Geheimen Regierungsrath Hr. Christian Albert Weinlig das Ministerium des Innern, unter Er nennung derselben zu Staatsministern, zu übertragen, auch auf die selben den Auftrag in den evangelischen Angelegenheiten zu erstrecken geruht. Wegen der Wiederbesetzung des Kriegsministeriums haben Allerhöchstdieselben die Entschlietßung Sich annoch vorbehalten und angeordnet, daß der zeitherige Vorstand dieses Ministeriums die Ge schäfte annoch fortführe, bis dessen Nachfolger eingetreten sein wird.“
Dasselbe Blatt enthält nachstehende Erklärung der abgetretenen Minister: ; ;
„Aus beinahe allen Theilen des Landes sind uns bisher Ver— trauenszuschriften und Aufforderungen zugegangen, fernerhin in un— seren Aemtern zu bleiben. f
So dankbar wir auch dafür allen den Männern sind, die sich dabei betheiligt haben, so wenig konnten wir diesen Aufforderungen entsprechen. Die Gründe dafür sind folgende: „Zu verschiedenenmalen haben wir uns öffentlich dahin ausge— sprochen, daß wir ohne die Unterstützung der Mehrheit der Kamiaern die Verwaltung nicht fortführen würden. Diese Unterstützung sehlte uns nach unserer Ansicht schon damals, als wir vor vier Wochen Sr. Majestät dem Könige den Wunsch, unserer Aemter enthoben zu werden, darlegten. Jeder noch mögliche Zweifel darüber ist seit die ser Zeit verschwunden. Fast in allen sormellen und materiellen Fra— gen, sowohl von geringerer als von grundsätzlicher Bedeutung, haben beide Kammern theils einstimmig, theils gegen eine geringe Minder heit sich wider die Regierung 'entschieden. Unter diesen Umständen blieb uns, wenn wir nicht durch Auflösung der jetzigen Kammern Be . das Volk einlegen wollten, nichts übrig, als von unseren fen e, 6 , ö Na er f cher Erwägung haben wir uns hdl n e r, n ieden. Se. Majestät der König hat unseren Wi . . nel , fte, i zeitherigen Wirkungekreis hach der unseres Vaterlandes gerechnet in , , 6 . a. . wird Über unser Thun Unt . Die öffentliche Meinung theil ausfallen möge, wir sind uns . ö. er uch 1 ur füllt zu haben, die in unserem, mit freudiger 3 ge ge. treulich 6. aufgenommenen Progcamme vom 156. Mäiz a, vom Bolfe Dresden, den 24. Februar 1849. 8 niedergelegt sind. Dr. Braun. Dr. von der Pfordten. Georgi. von Buttlar.“
länder. Dresden, 23. Febr. (D. A. 3.) In der , ö der zweiten Kammer interpellirt . ern , . ministerium: „ob es gegründet sei, daß den in Mittweida i . ten Rekruten verboten worden sei, den Versammlungen des dortigen Vaterlandavereins oder anderer politischer Vereine beizumwoh ned 9 Er habe erfahren, daß jenen Rekruten gleich nach ihrem Eiumarsche vom Ober⸗-Lieutenant von Metzradt jenes Verbot mitgetheilt worden sei, welches dem Gesetze vom 14. November v. J. widerspreche, da nach demselben die Soldaten außer vom Ministerium durch ein Ver⸗ bot in der Ausübung ihrer politischen Rechte nicht gehindert werden dürfen. Es folgt nun die auf der Tagesordnung, an- gekündigte Berathung des Kaiserschen Berichts über den Böricke—
O be * ⸗
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schen Antrag auf Aufhebung des Generale vom 3. November 1751 wegen des Sterbelehns und dessen Beweises, und auf authentische Interpretation des §. 231 des Gesetzes vom 6. November 1843. Der senseitige Ausschuß hatte in seinem Gutachten folgende zwei Anträge gestellt. „Die Kammer wolle beschließen, im Vereine mit der zweiten Kammer, die Staatsregierung um baldigste Vorlage eines Gesetzes, wodurch das Generale vom 53. November 1751 wegen des Sterbe⸗ lehns und dessen Beweises, so wie alle sonstigen nach der ersten sonderlichen Constitution vom Jahre 1572 publizirten, den Beweis des Lehngeldbefugnisses betreffenden ges'tzlichen Bestimmungen wieder aufgehoben werden, zu ersuchen; 2) die Regierung um baldigste Vor⸗ lage eines Gesetzes zu ersuchen, wodurch der §. 231 des Gesetzes vom 6. November 18413 dahin erläutert werde, daß der Grundstücks⸗ besitzer, er mag auf die an ihn ergangene Aufforderung binnen der ihm gestatteten achtwöchentlichen Frist sich über das Anerkenntniß des sein Grundstück betreffenden Foliums im Entwurfe zu dem Grund⸗ und Hypothekenbuch erklärt haben oder nicht, der dem eingetragenen Berechtigten gegenüber ihm etwa zustehenden Einwendungen und Einreden gegen die eingetragene Schuld oder sonstige Verbindlichkeit selbst nicht verlustig und der als berechtigt Genannte dadurch von der Beweisverbindlichkeit nicht besreit werde.“
Auf Vorschlag des Abgeordneten Spitzner wird der erste An trag in zwei Theile getheilt; der erste davon wird einstimmig ange nommen, der zweite dagegen von 52 Stimmen abgelehnt. In Be treff des zweiten Antrags des Kaiserschen Berichts hatte die dies seitige vierte Deputation (Referent Gruner) in einem ausführlichen Berichte ein abweichendes Gutachten gegeben. Da aber dieser Bericht der Kammer noch nicht vorgelegen, so wird wegen seiner Umfänglichkeit beschlossen, die Berathung über denselben vor der Hand auszusetzen und ihn drucken zu lassen, wobei aber Vice-Präsident Schaffrath den Wunsch ausspricht, daß er wegen der Dringlichkeit der Sache am 26. Februar zur Berathung komme. Abgeordneter Prüfer erstattet hierauf Bericht über eine Petition, den Hausirhandel betreffend, welche nach einiger Debatte an die Kommission für Arbeits- und Gewerbs verhältnisse abzugeben beschlossen wird. Schließlich tritt die Kammer dem in der ersten Kammer gefaßten Beschlusse bezüglich des Gehaltes für den Archivar bei.
Hannover. Hannover, 23. Febr. Die Hannov. Ztg. theilt die Erklärung mit, welche dem österreichischen Gesandten, Frei herrn von Brenner, von Seiten Hannovers übergeben worden ist; diese be lautet:
„Hannover, den 13. Februar 18490). St. Majestö l nig von Hannover und Allerhöchstdero Regierung haben in der durch den K. K. österreichischen außerordentlichen Abgesandten, Herrn Freiherrn von Bienner, erfolgten Mittheilung der in Betreff der deutschen Verfassungs⸗-Augelegenheit an den K. K. Bevollmächtigten, Freiherrn von Schmerling, gerichteten Depesche des Herrn Fürsten von Schwarzenberg, d. d. Wien den 4. Februar 1849 mit dem auf richtigsten Danke einen neuen schätzenswerthen Beweis des von dem Jzt. K. Hofe der Königlichen Regierung gegengenommen.
Mit lebhafter Befriedigung haben des Königs Majestät in die sem wichtigen Aktenstücke das tiefgefühlte Bedürfniß der Wiederge⸗ burt Deutschlands und die Ansicht ausgesprochen gefunden, daß Deutschland nach außen fest und mächtig, im Innern stark und frei organisch gegliedert und doch in sich einig sein müsse.
In diefen der Zukunft des Vaterlandes gewidmeten Wünschen erkennt Hannover die seinigen wieder und theilt die Ueberzeugung des Kaiserlichen Hofes, daß ein wirklich einiges Deutschland nur ge schaffen werden könne, wenn Deutschlands Großmächte Oesterreich und Preußen bei dem Baue des neuen Verfassungswerkes Hand in Hand gehen.
Gleichwie Hannover den Fortbestand Oesterreichs in staatlicher
7 der Kö⸗
9
geschenkten Vertrauens ent
Einheit als ein deutsches, als ein europäisches Bekürfniß, und gleich wie Hannover es als eine Nothwendigkeit betrachtet, daß Oesterreichs Beistand und seine dargebotene Mitwirkung den Angelegenheiten des gemeinsamen Vaterlandes erhalten bleiben, daß sie in einer thätigen Theilnahme an ihrer Leitung sich bewahrheiten: eben so hat Hanno ver freudig die Hingebung willkommen geheißen, mit welcher jüngst von Preußen die Bereitwilligkeit erklärt ist, Deutschland diejenigen Dienste zu leisten, welche dieses im Interesse der Gesammtheit von ihm verlangen sollte, selbst wenn dies nicht ohne Opfer von seiner Zeite geschehen könnte.
Ein einhelliges ungeschmälertes Höfe für die Lösung der großen F agen des Augenb icks st das, was Hannover zum Wohle von Deutschland aufrichtig wänscht und als Deutschlands unverjährbares Recht betrachtet.
Die Königliche Regierung glaubt in der That glücklich genug zu sein, in dieser Auffassung der Verhältnisse mit den Ansichten bei der Höfe im Einklange zu stehen.
Unter austrücklicher Anerkennung des hohen Berufs von Oester reich, als mächtigsten Bundesgliedes, begehrt Preußen für sich keinen anderen Antheil an ter obersten Leitung der Bundesgewalt als den jenigen, welchen seine Stellung in Deutschland und die Bedeutung der geist gen und materiellen Kräfte, die es dem gemeinsamen Vaterlande zur Verfügung stellen kann, der Natur der Dinge nach ihm an⸗— weisen.
Auch Preußen ist nicht der Ansicht, daß die Aufrichtung einer neuen deutschen Kaiserwürde zu der Erlangung einer wirklichen und umfassenden deutschen Einigung nothwendig sei.
Hannover theilt die Befürchtung Preußens, daß das ausschließ liche Austreben gerade dieser Form des an und für sich nothwendigen Einheitspunkts der wirklichen Erreichung des Ziels der Einigung wesentliche und schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg legen würde. Die hannoversche Regierung findet jedoch zu ihrer Beruhi gung diese Gefahr sowohl durch die eigene Willensmeinung Preußens in Betreff der Annahme einer ihm anzubietenden veränderten Stel— lung, als auch durch die in der Depesche vom Aten d. M. ausge sproͤchene Erklärung beseitigt, mittelst welcher Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich und Allerhöchstdessen Regierung gegen eine Unterord⸗ nung unter die von einem anderen deutschen Fürsten gehandhabte Cenkralgewalt Verwahrung eingelegt haben.
Nach der durch diese Erklärungen der deutschen Großmächte ge⸗— gebenen Sachlage kann das übereinstimmende Verhalten Hannovers einem Zweifel nicht unterliegen.
Ein innig deutsches Zusammenwirken der beiden großen Höfe
zählt die Königliche Regierung namentlich zu den Bedingungen, welche erfüllt werden müssen, wenn die übereinstimmend für nothwendig er— kannte Verständigung über die-Verfassungsfrage gelingen soll. d Als Aufgabe dieser Verständigung betrachtet Hannover Lie Bil⸗ nnn nh kräftigen Centralgewalt für Deutschland neben der Er— n , . deutschen Stagten zur Pflege ihrer man⸗ , . 5. i 7. Interessen unentbehrlichen. Selbstständig= rungen. zu belassenden Kreise der Wirksamkeit ihrer Regie⸗ he e, n feen, neben Einander lösen zu können, wird als gewalt nach besem alen dich, Regelung tes Umfangs der Centrale Le gereichd der oh in gen tänd en ihrer Thatigkein angefehen.
8 niglichen Regierung zur besonderen Genugthnung,
2 6 .. . 16 1 Zusammenwirken beider großen
in der Depesche vom 4ten d. M. die mit der ihrigen genau harmo— nirende Ansicht anzutreffen, daß je schärfer die Scheidelinie gezogen wird, zwischen den dem gesammten Deutschlande gemeinsamen In⸗ tereffen und denen der einzelnen Theile, um desto sicherer einem Vor— walten der Sondexrinteressen wird vorgebeugt werden.
Wie aber auch die Verfassung Deutschlands, berathen von den hierzu gesetzlich berufenen Vertretern des Volks, sich gestalten möge auf der Grundlage der zu Frankfurt gefaßten Beschlüsse: — sie wird, nach der von der Königlichen Regierung unabänderlich festzu— haltenden und zu diesseitiger Befriedigung mit der des Kaiserlichen Hofes übereinstimmenden Ansicht rechtsgültig und heilbringend nur vollendet werden können, wenn sie ihre Begründung findet im Wege einer freien Vereinbarung mit der zu Frankfurt 4. M. tagenden Na⸗ tional⸗Versammlung, im Sinne der Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848, auf deren Grund die deutsche National⸗Ver sammlung zusammengetreten ist, um das deutsche Verfassungswerk zwischen dem deutschen Volke und den deutschen Regierungen zu Stande zu bringen.
Die gegenwärtige Mittheilung wird dem Königlich hannover schen Bevollmächtigten bei der provisorischen Centralgewalt für die über die Verfassungs-Angelegenheit von ihm abzugebende Erklärung als Richtschnur dienen.
Indem der Unterzeichnete Se.
eiherrn von Brenner erhöchsten Hofes zu
Hochwohlgeboren den Herrn ersucht, selbige zu der Kenntniß seines bringen, ergreift er mit wahrem Ver—
6
(gez Graf von Bennigsen.“
Württemberg. Stuttgart, 20. Febr. (Schwäb.
(k.) Zusolg heute aus St. Petersburg eingegangenen Nachrichten
„Königliche Hoheit der Kronprinz am 9ten d. M., Abends, zereits gemeldet) im besten Wohlsein daselbst angekommen, hat
doch Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Kronprinzessin an den Ma⸗ übrigens in leichtem Grade, erkrankt angetroffen.
Jm der gestrigen Sitzng der Kammer der Abgeordneten bean
tragte Zwerger eine Bitte an die Regierung, um bei der Central⸗ gewalt dahin zu wirken, daß die in Baden zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgestellten württembergischen Truppen zurückgezegen oder durch audere ersetzt würden, welche Bitte zum Kammerbeschlusse er⸗ hoben wird, und deren Erfüllung, wie Staatsrath Römer bemerkt, von der nächsten Zeit abhängen wird, wo wieder ein sogenannter Putsch erwartet werde. Reyscher berichtet über mehrere Petttio
nen, welche eine konstituirende Versammlung verlangen, Diese werden der Regierung zur Kenntnißnahme mitgetkeiet, und vom Ministertisch wird die Eikiärung beifällig aufgenommen, daß die Regierung in allernächster Zeit ein Wahlgesetz vorlegen werde, weil bas Vertrauen im Volke auf eine neue Versammlung größer sei, als wenn die gegenwärt gen gesetzlichen Organe das Verfassungs⸗ werk vornehmen würden. Bei dem Departement der auswärtigen Angelegenheiten werden, gegen den Kommisstons-Antrag, die Etats—⸗ Ucberschreitungen, welche namentlich von dem Wechsel bei dem Ge⸗ sandtschafts-Personal herrühren, als gerechtfertigt anerkannt. Nach Len neuesten einjährigen Etat für 1848 — 49 sind eingebracht 23,144 Fl. Einige Ermäßigungen wurden beim Ministerium be
liebt, und z
3z. mit 37 gegen 35 Stimmen nur die Hälfte der Be⸗ soldungen für die Erpeditoren verwilligt; als aber das Markten Ler Kommission selbst an die Zeitungen gehen wollte, so fand die Kammer dies doch für zu kleinlich und unangemessen. Der Kommis— sionsantrag, die Eutbehrlichkeit des Departements des Aeußern aus⸗— zusprechen, wurde fallen gelassen, indem Staatsrath Römer die reine Unmöglichkeit, diese Stelle aufzuheben, nachwies, weil es in auswärtigen Verhältnissen, sowohl in privatrechtlichen, als öffentlichen, noch so viel zu thun gebe, daß dafür auch nach Aufstellung von Reichs⸗ s b'sondere Kanzlei in Württemberg beste
. 2
gesandten immer noch eine hen müsse. Daß diese Kanzlei mit dem Justizministerium unter Einem Chef vereinigt werde, sobald Reichsgesandte ausgestellt seien, wird sofort von der Kammer beschlossen. die Gesar dtschaften betrifft, so wurde der Kommissionsantrag angenommen, die Kammer wolle sich gegen die Beibehaltung eines ständigen di plomatischen Verkehrs Württembergs mit anderen d. tschen und aus⸗ wärtigen Staaten und für die Zurückberufung diplomatischen Agenten auesprechen. Daß aber dieser Beschluß ür den Augenblick unjweckmäßig und überflüssig sei, bewies sogleich die nachfolgende Verhandlung, Lenn nicht nur wurden sast eir müthig die Besoltungen für die diplomatischen Geschäftsträger in Wien, Berlin und München, sondern mit großer Meh heit auch die fir Poris und St. Petersburg für das ganze Etatsjahr noch verwilligt. Ties geschah im Eirver . Erklärung des Ministertisches, daß sämmtliche Gesandte werden abberufen werden, sobald
909222 Was
ständniß mit der württembergische 1 . Reichs⸗Gesandte da seien, und daß insbesondere, gegenwärtig die Verhältnisfe Deutschlands in Wien Berlin und München eken so re⸗ gulirt werden, als in Frankfurt, daß gerade die jetzige Stellung de Gesandten in München von der höchsten politischen 6h ichtigkeit sei, um auf Bayerns Entschließung einzuwirken, damit die ses wenigstens, wenn auch Oesterreich sich vom deutschen Verfassungs werk ausschließe, nicht das Gleiche thue, wodurch Württemberg isoliit würde. Das Ungeeignete der von einigen Seiten verlangten Aufstellung von Pri vaspersonen als Agenten mit amtlichem Eharalter wies Geheimer
Legation? Rath von Wächter nach, welcher die bisherigen Einrich
tungen in seinem Departement vertheidigte.
68
Baden. Karlsruhe, 21. Febr. (Karlsr. 3g.) Das gestern ausgegebene Regierungshblatt verkündigt das nachstehen de Gesetz über die Aufhebung der Beschränkung staotsbürgeilicher Rechte aus Rücksichten der Konfession:
„Leopold, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen— . stimmung Unserer getreuen Stände haben Wir beschlossen und verordnen, wie folgt: ; .
An. 1. Der Absatz 4 des §. 9 der Verfassi gende Fassung: „Alle Staatsbürger ohne unterschied allen Eivil⸗- und Militairstellen und Kirchenämtern Ansprüche.“
Mit 3u
ings-Urkunde erhält fol⸗ der Religion haben zu ihrer Konfession gleiche
Art. 2. Der §. 19 der Bersa ien g egen, folgende Fassung: Die stischen Rechte „ Religionstheile sind glelch .
** e n en, ,,,. 66 37 der Verfassungsurkunde ist aufge— Art. 5. ö 8 * hoben. zerfassungsurkunde erhält folgende Fassung:
9 Der s. 69 der Verfassungsurkunde erhält folge : * 9: Ich A we ß Gühghrrzosg, Gehorsam dem Gesetz. Besbachtung . , f ai, re, Staatsverfassung, und in der Ständeversammlung . f , nde allgemeines Wohl und De eg. oh nr n gt auf gal. . h meiner inneren Ueberzeugung zu bera— g de oder Klassen, nac
k r,, Gott helfe!“ . . ö 4. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staatsministerium, den 17. Fe— bruar 1849. ö eopold. ̃ Bett.
. '. . ne n 33 ö 4
Déssen und bei Nhein. Mainz,, **. Febr. (Darm st.
3t . 99 Doktor der Theologie ünd Philesephie und Pæofesser heidir Wissenschoften an der Landes Unsversität Gießen, Leopold Schmid, ist heute zum Bischof von Mainz erwählt worden.
Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 21. Febr. (Alt.
Merk) Generak Bonin ist heute hier eingetroffen und hat die hie⸗
sige Besatzung inspizirt.
—
8 eg 8 Lans * 22
Frankreich. National -Versammlung. Sitzung vom 22. Februar. Anfang 12 Uhr. Präsident Marrast. Nach der Pro⸗ tokollverlesung genehmigt die Versammlung ohne alle Debatte einige Kredite ihres Hausbudgets für 1848. Dann nimmt sie das Wahl⸗ gesetz wieder auf. Stimmen links: „Aber wir sind noch nicht beschlußfähig!“ Eine Zettelabstimmung über einen Anhang zum Artikel 71, der dem Ausschuß gestern zu nochmaliger Prüsung zuge— wiesen worden war, konstatirt die Anwesenheit von 639 Mitgliedern, wovon 627 gegen 12 die beantragte Aenderung genehmigen. : eigentliche Debatte beginnt mit dem achten Satze des : von den Ausschluß-Kategorieen bei der Deputirtenwahl schließt die Fallirten aus. Wird angenomn s ik ndelt von den politischen Verbrechen und des gegenwärtigen Artikels findet keine An wendung auf Veiurtheilte aus politischen Gründen, wegen Schlägereien und Verletzunge LC wäre dann, daß die Entziehung des politischen Aktivbürgerrechts speziell . stände.“ Germain Sarru eilt auf die Tribüne, um diesen Satz zu kämpfen. Die ganz saintsimonistische Schule, bemerkte er, müßte ausgeschlossen den. Christus selbst würde dann nimmermehr in eine National r sammlung aufgenommen worben sein, weil er laut Tacitus und Jo— sephus von den Juden als Aufrührer verurtheilt worden, wie dies pierre Leroux gestern sehr richtig hervorgehoben habe. Douesnel unteistützt den Satz. Der Artikel 73 wird igenomme n. Base beantragt den Zusatz: „Diejenigen Deputirten, die im Lauf— der Session wegen der im Ait. 73 angeführten Verbrech
werden, sind ihres Mandats verlustig zu erklären.“ Billa
diesen Zusatz. Vivien bekämpft ihn.
Weise benutzt werden. numlung nimmt aber den Zusatz an und geht zu Artikel 74 über: „Die Wahl jedes Beamten ist, mit Aus nahme der im Art. 28 der Verfassung bezeichneten, zu vernichten, wenn der Gewählte nicht vor Verification der Vollmachten seine
Stelle niederlegt.“ St. Rommæse; „Dieser Artikel gehört hinter 11 t Die Versamm⸗ 74 zum 75sten und nimmt 7
endlich
verurtheilt ult unterstützt Er könnte sehr leicht auf gefährliche Die Versan )
ö! 1 * 5
den nächstfolgenden und sollte die Ziffer 7 74 an, der diejenigen
75 tragen.“
lung fügt Artikel Beamten aufzählt, welche nicht Beamte und Deputirte zu gleicher Zeit sein können. Dahin gehören die Präsidenten der Appellhöfe, die Untersuchungerichter, Präfekten, Ingenieurs, Schulrektoren, Erz bischöfe, Bischöfe, General-Steucreinnehmer und Andere. Ueber diesen Artikel enmtspinnt sich eine lange Debatte. Brunel beantragt, nur die Gerichtsbeamten auszuschließen. Vesin bekämpft diese Beschrän— ung. Alle Beamten müßten ausgeschlossen bleiben, da sie sich von jeher friechend bewiesen hätten. Diese Aeußerung ruft einigen Tumult herxzor. Die Versammlung schreitet zur Debatte der einzelnen Sätze des Artikels. Die satzweise Berathung des Artikels 75 gewährte wenig In
General-Secrt taire und Praͤfektur⸗
teressantes. Gent will auch ird angenommen. Die Versammlung
Räthe ausgeschlossen wissen. d genehmigt dann auch die übrigen Ausschließungen, der Generale, In— Bischöfe u. s. w. Artikel 75 ist erledigt Lacrosse, der öffentlichen Arbeiten, unterbricht hier die Debatte. „Ich Ahre“, sagt er, „der Versammlung den Gesetzentwurf für zulegen. (Beifall. Der neue Flügel, der sec verlängert, würde für die Biblio— theken, Kunst- und Industrie⸗Ausstellungen bestimmt sein. er anschlag beläuft sich auf 31,000, 000 Franken (Oh! Oh!), die aus dem Eigenthum der alten Civil Liste zu decken. (Beifall.) Es würden 12 Millionen im laufenden Jahre (1849) verbaut werden können. Die Baupläne und sonstigen Anschläge sind für die Depu on morgen an in den Ärchivsälen zur Einsicht ausgelegt. Entwurf wird an Abtheilungen zur Begutachtung überwie⸗ Die Versammlung kehrt zum Wahlgesetz zurück. Artikel 76, och von den Inkompatibilstäten handelnd, wird nach mehrfacher
ohen
angenommen und die Sitzung um 6 Uhr aufgehobe
Vollendung des Louvre J Mig 9 n k e* 3 bie Rue Rivoli bis zum
Vor
1
318 Joachim Mu
22. Febr. Der Gesandtschafts« Attaché Vetter Lucian Murat's, des Repräsentänten, ist am 18ten als außerordentlicher Courier mit Depeschen nach Turin abgeschickt worden. Der Schrecken, den die gestrige Journal des Däbats über die brüsseler Konferenzen s s zrrief, hat sich etwas gelegt. Hotel des Cupuecines, daß Graf Colloredo
Man erfuhr nich st Lord Palmerston's
Regierung.
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London gereist sei, wo er wol 9 X — 8 3 voi c i1is Ch
hen werde. Veute österreichische Note überreicht, in
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französische Regierung habe ihren esandter : eschick amtlichen Be
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renz durch Courier die Weisung
11 lb n *I
ziehungen zu der provisorischen sondern blos den im Interesse nöthigen freundschaftlichen Verfehr aufrecht zi Ueber die Annahme des von Pierre Amendements zum Wahlgesetz in der gestrigen Si Versammlung bemerkt das J uns, als habe Herr Pierre Leroux viel wenig betrogenen Ehemänner gehabt, als für die Diebe. Aus Aerger, Spitzbuben, die Gauner, überhaupt Alle, die von Assisenhöfen und Zuchtpolizei⸗ Gerichten zu entehrenden Strafen verurtheilt worden, vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Kategorie zu zählen. Die Volkssouve⸗ rainetät müsse respektirt werden! Das Volk hat doch ganz eigene zertheidiger! Welches Interesse kann denn wohl das Volk der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Herr Pierre Leroux diskutirte die en Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig dem Volke zum Aergeruiß gereichen muß. Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöse die Diebe, verur— theilen läßt? Ist es nicht das Volk, welches sie durch d seiner Deputirten für unwählbar
des 6bats: „Es scheint
Theilnahme für die
* 28 8 Journa
Ange⸗ nommen, es beliebte einem Wahlbezirk, einen Dieb zu wählen, soll barum das übrige Frankreich genöthigt sein, sich einen Dieb als Volks⸗ vertreter gefallen zu lassen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach den Begrlffen des Herrn Pierre Leroux? Der ehrenwerthe Depu⸗ tirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault sehr eifrig dazu aufforderte.
das Organ erklärt?
Der Sozialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache; der Mensch denkt, und Gott lenkt. Indem Herr Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur, eine neue Klasse von Ausgeschlossenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausschließen, mit⸗ hin auch die Diebe nicht; da Ihr aber die Diebe auesschließet, so müßt Ihr auch die Ehebrecher ausschließen. Gut. Kein Privile⸗
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gium! Wir sind vollkommen damit einverstanden, daß den ehebreche⸗ rischen Patrioten keine größere Rücksicht zu bezeigen sei, als den patrlotischen Dieben.“ Der Constitutionnel protestirt vor⸗ läufig gegen diese Erweiterung der Zahl, von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen sollen. Die Opinion sagt: „Eine seltene Sache!, Pierre Leroux hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet.“ Patrie und Sieclhe gesteben dem Antragsteller hohe Moral zu. Das Univers spricht sein Erstaunen darüber aus, daß sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag erhoben habe. Der National meint, die Natio⸗ nel -Versammlung habe durch Annahme des Pierre Lerourschen Amendements bewiesen, daß sie schon viel republikanischer gemorden i, als sie es vielleicht selbst ahne.
Der aus früheren Mitgliedern des Repräsentanten-Vereins des Instituts bestehende jetzige Repräsentanten-Verein des Staatsraths Palastes hat en Wahl⸗Comité gebildet, zu welchem Garnier Pages, Pagnerre, Barthelem9y St. Hilaire und Duclere gehören, und welches fo eben ein „Manifest der gemäßigten Republik“ erlassen hat. Im
erwähnen die Unterzeichner der beständig in der Versamm nihnen geübten Politik der versöhnenden Mäßigung und er— aß sie sich verpflichtet glaubten, offen auszusprechen, welcher t den neuen Wahlen vorherrschen müsse, wenn sie den Bedürfnissen einer neuen Lage entsprechen sollen. Nach Hinweisung keit der entscheidenden Prüfung, an deren Vorabend stehe, indem es berufen sei, durch die Wahl der ge
seine Institutionen zu vervollständigen,
daß das Kolk auch diesmal duich Aus⸗
illgemeinen Stimmrech's die Befestigung der Orbnung, der Gesellschaft sichern werde. Die Regierung,
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1
fortzusetzen, sondern um sie lle durchaus kein Weik der Partei, sondern des Fortschritts r Nothwendigkeit sein. Daher mwüsse man das begonnene Werk ich Verbesserungen fortsetzen, sich aber hüten, es umzustürzen, unvollkommen es auch sei; denn jeder neue Umsturz, jeder Ver⸗ such einer Gegenrevolution würde das Leben der Gesellschast selbst ge⸗ (den. Deshalb müsse man die Bahn der Revolution kräftig schlie ßen; jede Intrizue, jedes Komplott gegen die kaum angewandten repubi kanischen Institutionen würde ein Verbrechen sein, es möge ausgeben, von welcher Seite es wolle. „Laßt uns daher“, heißt es weiter, „als Bedin— gung unserer Stimmen sämmtlich eine förmliche Zustimmung zu den im Namen der Nation durch die Einmüthigkeit der National-Versamm⸗ lung begründeten Institutionen und eine loyale Unterstützung des
durch das allgemeine Stimmrecht gewählten Präsidenten begehren. Das Land hat durch die W
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imposante Wahl des 10. Dezember den glorreichen Namen Napoleon Bonaparte's mit der Befestigung der Re— publik verknüpfen wollen. Die guten Bürger müssen ihre früheren Spal— tungen verwischen und sich in dieser Gesinnung vereinigen, die fortan eine mächtige Bürgschaft der Ordnung, Ruhe und Wohlfahrt wird. Möge die Weisheit des Bolkes zu gleicher Zeit sowohl jene unfruchtba en Hoffnungen, welche die Sehnsucht nach einer Vergangenheit nährt, ie nur um den Preis blutiger Katastrophen für einen Augenblick wieder aufleben könnte, als jene unsinnigen Systeme entmuthigen, welche durch leere und gehässige Utopien die heiligsten Grundsätze der gesellschaftlichen Ordnung gefährden! Laßt uns nur diejenigen wählen, welche das, was da ist, loyal feststellen, es durch gesetzliche, kluge und fried f
e Mittel verbessern und die Zukunft des Landes einer rechtlichen, festen und versöhnenden Regierung überweiser
len. Nur um diesen Preis ist Heil.“ I
Die ministeriellen Blätter enthalten eine mitgetheilte, also amt
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Note, worin einige von National angefochtene Regiments⸗ wechsel, welche die hiesige Besatzung trafen, so wie die vom Kriegs Minister bezilglich zweier hiesigen Generale erlassenen Bestimmungen,
fertigt werden und in Bezug auf die vom National beige⸗
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Maßregeln die zird, daß der Geist der Armer, und daß, wie bisher, das Land
Patriotismus verlassen könne.
e früh ist ein Ministerims der auswärtigen zeiten mit wichtigen Depeschen für den französischen Ge Konstantinopel, General upick, dorthin abgereist.
= Repräst ntanten Klubs der rechten . Impering
llen heute Abend einen neuen Versuch zur Verschmelzung machen. Möniteur bringt heute abermals die Ernennung von 27
Die J resse macht den Vorschlag, die Ver⸗
itik ganz zu trennen.
Irland. Parlament. Ober
ute wurde die vom Unterhause
Corpus⸗
Großbritanien und haus-Sitzung vom 2). Februar. H angenommene Bill wegen sernerer .
rland zum erstenmale verlesen.
spension der Habeas⸗—
nterhaus⸗-⸗Sitzung vom 20. Februar. Herr Bailie bean die Niedersetzung einer Kommission, welche über die in den britischen Guiang laut geworde
ten soll⸗
kolonieen von Ceylon und dem Heschwerden Un d berich Maßregeln zur bess ung jener Kolonieen ergrissen wer ten. Der Redner gab die Bischwerden der Kolonisten, so geblichen Gebrechen der dortigen Lokalregierung, näher an.
Hume unterstützte den Antrag und suchte darzuthun, daß das bisherige Koronialsystem fehlerhast sei und also das Parlament selbst,
l ienes System so lange habe fortbestehen lassen, die Schuld der in den fraglichen Koionisen bestehenden Gebrechen trage. Herr Ricardo be⸗ antragte ein Amendement, nach welchem die Freihandelosrage in die Nachdem mehrere Redner
/
das Sy Verwaltung en hatten, Labouchere vor, in dem Antrage Untersuchung der geführten Beschwerden bezüglichen Worte weg zulassen, so daß sich dieselbe blos auf die Aussindigmachung der Mit be sseren Verwaltung beider Kolonieen zu erstrecken habe. Herr do nahm darauf sein Amendement zurück, und der Antrag wurde in etwas abgeänderter Form genehmigt.
London, 21. Febr. Die mit der neuesten ostindischen
angelangten Zeitungen aus Bombay bis zum 19. Januar brin
wichtige Nachrichten. Die Stadt Multan war zu Anfang des Jahres von den britischen Truppen durch Sturm genommen worden, und schon hatte Lord Gough sich auf eine neue Schlacht gefaßt zu machen, da 12,000 Afghanen mit 14 Stück Geschütz im Anmarsch waren, um den Engländern die Eroberung des Sund⸗Landes streitig zu machen. Der Feind hatte sich in Multan hartnäckig und tapfer vertheidigtt, und bei Abgang, der letzten Nachrichten von dort war auch das Fort noch nicht im Besitz der briti⸗ schen Truppen, die bei, der Erstürmung der Stadt uner— meßliche Beute gemacht hatten. Multan wurde, nachdem das Be⸗ lagerungsheer die Stadt aus fast 150 Feuerschlünden eine Woche lang beschossen und bombardirt hatte, am 3. Januar genommen; das Fort sollte am Tten erstürmt werden. Ueber den näheren Sachver⸗ sauf erfährt man Folgendes: Am 21sten Dezember waren die Bom⸗ bay-Truppen zu General Whish gestoßen, und die Belagerungs- Armee zählte nun 15, 000 Briten und 17,000 Verbündete nebst 160 Ge—
schützen, worunter die Hälfte vom schwersten Kaliber war. Am 26sten und 2hsten änderten die Truppen ihre Stellung, am 27sten rüqten sie in 4 Kolonnen zum Angriffe vor, säuberten die Vorstädte, trieben den Feind von allen Seiten in die Stadt und stellten sich 500 Schritte von den Wällen auf. Batterieen wurden nun in jeder Rich⸗ tung aufgeführt, und am Morgen des 28sten begannen Kanonade und Bom⸗ bardement mit furchtbarer Kraft. Am 29sten schossen die schweren Kanonen aus einer Entfernung von nur 80 Schritten. Am Zö0sten flog das Hauptmagazin im Fort, welches angeblich 800, 009 Pfund Pulver enthielt, mit entsetzlichem Knalle in die Luft, indem es eine gewaltige Staubfäule 101 Fuß hech aufwirbelte. Die rings herum verur⸗ sachte Zeistömnng foll schrecklich gewesen sein. Ein großer Brand, welcher die Heuptmagazine ergriff, verbreitete sich jetzt in der Stadt; später ergab sich, daß derselbe für 50, 000 Pfd. St. Getraide ver⸗
Die feindliche Artillerie feuerte nun schwächer, ohne jedoch
. An Ta dauerte die Kanonade
1 X
* 9 1 furchtbare Salven. angedauert hatte, rückte am
lischer Truppen unter Oberst Franks,
2ten Morgens eine — aus 2 britischen Regimentern inem Regiment Eingeborener bestehend, auf eine Bresche nahe lhithore los. Hier fanden sie aber den Feind zum äußersten s entschlossen; da überdies die Bresche nicht benutzbar war, so lehrten die Truppen um und zogen auf die entgegengesetzte Seite der Statt, wo das Eindringen ber Bombay-Kolonne schon gelungen war. Vie von diefer erstürmte Bresche war nämlich weit größer gewesen, als die andere, und ber sie vertheidigende Feind wurde mit er Spitze des Bajonetts vertrieben. Die Fü⸗— siliere drangen zuerst ein und pflanzten ihre Fahne innerhalb der Stadtmauern auf. Die bengalische Kolonne folgte ihnen, und die Stadt Multan, welche um 3 Ühr Nachmittags genommen wurde, war vor Abend mit britischen Truppen angefüllt. Das eine Zeit lang schwache Feuer aus dem Fort wurde jetzt erneuert. Eine Mine, die in der Nacht angezündet wurde, brachte den Briten einigen Verlust. Der Mulradsch schien entschlossen, sich auf's Aeußerste zu halten, und gab kein Zeichen von Furcht kund. Am 3. früh erneuerte man die Kanonade, und das Bowlutthor, der letzte Halt des Feindes, ward zerstört. Die Plünderung hat große Massen von Beute ergeben, und die Banquiers sollen 36,000 Pfd. St. geboten haben, wenn man sie verschone. Der Fall des Forts wurde jeden Tag erwartet. Die Berichte über unsere Verluste vor Multan sind noch sehr un⸗ vollständig; sie scheinen aber verhältnißmäßig gering gewesen zu ein. Tie große Armee unter dem Oberbefehlshaber Lord Gough and seit dem 6. Dezember völlig unthätig etwa einen oder zwei Tagmärsche vom Lager der Sikos, die ihre Stellung etwas geändert hat⸗ ten, zum Angriffe aber eben so wenig geneigt schienen, als die Briten. Außer Lord Gough, der mit 29,006 Mann vor ihnen steht, werden sie in kurzem General Auchmuty mit 8 — 10,000 Mann auf ihrer rechten Flanke haben. Man glaubt, daß gleich nach dem Eintreffen der Kunde von Multan's Einnahme Lord Gough die Feindseligkeiten wieder beginnen werde. Chuttur Singh streifte fortwährend mit 4— 5000 Mann am Indus umher; er soll mit einem Corps Afgha⸗
nen in Verbindung stehen, welche unter Dos bar Chan in Sind eingedrungen sind, um
Attock hält sich noch. Kapitain Absott belagerte ei⸗ HazareheLand Der General⸗Gouverneur hatte sein raon, um dem zlatze des Kampfes möglichst nahe übrigen Indien war währen der letzten 14 Tage nichts
Nach Berichten aus Hong Kong bis zum
Mohamed oder Dschub⸗ Peschaur wieder
11 8 66 zu erobern.
erten die freundlichen sen ungetm übt fort. Colloredo ist hier eingetroffen und in Mivart's Hotel ab gesttegen; er hat bereits dem Staats- Sec ir für die auswärtigen gelegenheit n, Lord Palmerston, einen Besuch gema ht.
11111 I e s ᷣ londoner Börse eil An
Mol — wvischen v Beziehungen zwischen Briten
en In der Times lirst man, daß an der von 80,900 Pfd. für e dänische Regierung notifizirt wurde, tragen und werden soll. Die übernimmt die Eine Subserip-= ion für 150,000 Pfd. fand Unterzeichnungen bis zu einer Million. Die Zinsen der Anleihe werden vom 31. März d. J. an bezahlt. Die Einzahlungen auf die Anleihe geschehen in fünf Terminen mit 3 pCt. Diskonto für die Enzahlungen vor dem Eintritt der Ter mint. Für den Amortisations-Fonds wird 1 pCt. des Kapitalbetra⸗ ges der Anleihe reservirt. Der Spectator spricht sich in seiner wöchentlichen Parlaments⸗ schau sehr mißbilligend über die irländische Politik des NMinisteriums vermißt mit Sir J. Graham durchgreifende und umfassende Er sindet in der Politik des Kabinets nichts als das alte Unterbandeln mit den Parteien, das Schaukeln zwischen whig⸗ gistischem Rückhalt, englischem Liberalismus und celtischer Rebellion. In der Debatte über die Aufhebung der Habeas-Corpus⸗Akte sehe gewöhnlich, den Staats-Secretair für Irland, mit dem Widerspruch, mit Tuldsamkeit über die Agita⸗ ie der Bice-König unterdrücke, während der Waage zwischen hält, damit Seile senke oder irgend etwas bestimmt au sei schmählich für eine Verwaltung, daß ihr erster Secretair für die aufrührerische Provinz selbst das Gesetz ge⸗ Zweifel ziehe. Es zeige, daß keine in Irland bestehe, sondern nur Intrigue, welche andere hetze, schmeichle, hinausschiebe und sich in der hoffnungsvollen, aber nicht vernünftigen sozialen Veränderung. Auch der whiggistische Exa⸗ für energisches Auftreten gegen jeden Versuch, die alte wieder aufleben zu lassen.
lehen welches 5 pCt. Hälfte
aus und
gi 3ßsrengel Muüßpiegt!
Premier Beiden
sie sich nicht nac einer
n aefshrliche 7 51 ] gen gefährliche Agitation in
eigentliche Regierun
Rom, 13. Febr. (A. 3.) Jun der gestrigen Siz zung Ter konstituirenden Versammlung legte Sterbini im Namen des Vollziehungs-Ausschusses folgende Gesetz-Entwürfe vor: 1) „Die Gesetze werden erlassen und die Gerechtigkeit wird geübt im Namen des Volkes, und unter dieser Formel sollen die Gesetze und die gerichtlichen Urkunden ausgefertigt werden. 2) Die Fahne der römischen Republik wird die dreifarbige sein, mit dem Adler in
3) Die Beamten aller Dienstzweige, so wie die Militairs, sind des Eides an die abgeschaffte Regierung entbunden.“ Sämmt liche Entwürfe wurden einstimmig angenommen.
Heute ward der National-Versammlung ein Gesetz-Entwurf vorgelegt, nach welchem alle beweglichen und unbeweglichen Güter der torten Hand, also der frommen Stistungen, religiösen Corpora—⸗ tionen c., als Güter des Staats betrachtet und eingezogen werden; den Individuen, die den mönchischen 2c. Corporationen angehören, wird eine lebenslängliche Pension gegeben, die Güter selbst werden in kleine Stücke getheilt und den kleinen Ackerleuten und Besitzern in. Erbpacht gegeben; der Gesetz-Entwurf kommt in kurzem zur Berathung; angenommen wurde in der heutigen Sitzung ein anderer Gesetz⸗Entwurf, der den Geistlichen und den frommen Stiftungen den Verkauf liegender Güter verbietet.
Das alte Ministerium ist bestätigt. Die Bestätigungsschreiben sind von den beiden Triumvirn Armellini und Monteechi ausgefertigt.
Gottes und
J 8 der Mitte.