den J. und III. Ausschuß zu bringen sein bürsten. (Untetz;) Freiherr Al— fred v. Lotzbeck, Neferent.
Sachsen. Dresden, 1. März. Die,. D. ö nachsteßende Erklärung der Königl. säch sischen Regierung über den dent schen Verfassung os Entwurf: 4
„Der Königl. sächsische Bevollmächtigte bei der provi orischen Centralgewalt hat dem Reichs⸗Ministerium das unten folgende Schrei⸗ ben, begleitet mit Bemerkungen zu n , erster desnng angenemme⸗ nen Abschnitten des Verfassungswerks, übergeben: An den Präsiden— ten des Reichs-Minister-⸗Raths, Herrn von Gagern, hier. Der un⸗ tetzeichnete Könisl. sächsische Bevollmächtigte, bat den Cirkular-Erlaß des Herrn Prästdenten des Reichs⸗-Minister-Raths vom 28sten v. M. durch welchen die Regierungen zu baldiger Abgabe ihrer Erklärungen
der Natlonal-Versammlung in erster Lesung angenom— nenen Verfassungs⸗-Beschlüsse eingeladen worden sind, zu empfangen
die Ehre gehabt und nicht verfehlt, denselben seiner Regierung alsbald vorzulegen. So wie die letztere es stets für Pflicht erachtet hat, das gedeihliche Zustand kommen des zunächst der National⸗-Versammlung an⸗ vertrauten deutschen Verfassung-werks nach Kräften zu fördern, so hat ihr auch jetzt das dankbar anzuerkennende vermittelnde Entgegenkommen der Centralgewalt nur sehr erwünscht sein können, und sie ist gern be⸗— reit, zu der dadurch angebahnten Verständigung innerhalb der geeig⸗ neten Gränzen auch ihrerseits mitzuwirken. Tie Beilage, welche der Unterzeichnete dem Herrn Präsidenten des Neichs-Ministerraths zu üserreichen sich berhrt, enthält eine Zusammenstellung der Bemer⸗ kungen, auf welche die Königlich sächsische Regierung bei Prüfung der vorliegenden, in erster Lesung angenommenen Verfassungs⸗Ab⸗ schnitte hingeführt worden ist. Insoweit es die Absicht sein sollte, diese Bemerkungen in Verbindung mit den von anderen Seiten her zu gewärtigenden Auslassungen zur Grundlage einer weiteren gemeinsamen Vernehmung und Berathung mit den Regierungs— Bevollmächtigten zu machen, so ist es zwar eine durch den Zweck dieser Verhandlung bedingte und insofern sich von selbst verstehende Vorauësetzung, daß insbesondere auch die Kaiserlich österreichiche Regierung an ersterer theilnehme. Der luterzeichnete besindet sich jedoch in dem Falle, diese Voraussetzung hier noch besonders aussprechen zu sellen. Im Uebrigen geht die Königlich sächsische Regierung davon aus, daß die auf Anlaß des Cir— kunnrschreibens vom 23. v. M. abzugebenden Erklärungen, so wie die nach Befinden derauf zu gründenzen Verhandlungen, nur den Zweck der Verständigung haben, nicht aber die Vereinbarung mit der Nationalversammlung bezielen können, au welcher die Königlich sächsssche Negierung den von ihr mehrfach kundgegebenen Grundsätzen äß festhält. Die definitive und bindende Erklärung über die Ver— d von der Königlichen Regierung erst nach der zweiten Le— gegeben werden können, weil sie nach §. 2 der sächsischen rfassungsurkunde gebunden ist, vor Abgabe einer solchen Eiklätung stimmung der Kammern einzußolen. Frankfurt a. M., am
1849. (Gez.) Kohlschütter.
über die von
der Königlich
8
Bemerkungen sächsischen Regierung zu
den von der deutschen Natiosalversamnilung in ersfer 2 f
sung angenommenen Abschnitten des Verfassungs— Entwurfs.
J. Allgemeine Bemerkungen. Der Verfassungs⸗-Ent⸗ wurf bezweckt die Umgestaltung des deutschen Bundes in einen Bun— Faßt man aber den Totaleindruck, den dersebe bei auf— merfsamer Prüfung zurückläßt, ins Auge, so macht sich u willkarl chM
ie Betrachtung geltend, daß in der Ausführung des Plans der Bundesstaat (gas föderative Prinzip) allzu sehr in den Hintergrund getreten und anstatt desselben vielmehr der Gedanke des einheitlichen Staats, in welchem die Einzelstaaten usd Einzelregierungen fast gam aufgehen würden, das leitende Motiv geworden sei. Kann nun auf dem gegenwärtigen Standpunkt unserer nationalen Entwickelung die zu lösende Aufgabe füglich nur darin bestehen, das in den gegebe— nen staaterechtlichen Verhältnissen, wie in den Charakter-Eigentküm⸗ lichkeiten des deutschen Volks tief begründete partikulare Element mit dem in uenerer Zeit mächtiger hervorgetretenen Bedütf— nisse nationaler Einigung in e ner Weise zu vermitteln und in Einklang zu bringen, daß j der Richtung innerhalb ihrer Sphäre der nöthige Spielraum zu freier Bewegung und Ent— faltung gesichert bleibe, so wird auch nach der Ueberzeugung der säch—⸗ sischen Regierung der Entwurf allerdings noch mehrfacher Modifica— tionen bedürfen, wenn jenes Ziel in befriedigender Weise erreicht und für die friedliche und gesetzliche Fortbildung der inneren Verfassungs— zustände Deutschlauds durch die Reichsverfassung Gewähr geleistet werden soll. Es muß den unten folgenden Bemerkungen zu den Einzelheiten des Eatwurfs vorbehalten bleiben, zu diesem Urtheil über den generellen Ctzarakter des Letzteren die Belege zu bringen. In⸗ zwischen möge es gestattet sein, schon hier auf zwei Bestimmungen hinzuweisen, in welchen die, wie man dafür hält, über das rechte Maß hinausgehende centralisirende Tendenz des Versfassungsentwurfs besonders dentlich hervortritt. Es sind dies die S§. 149 und 58 des ischnitis „von der Reiche gewalt“. In 5§. 49 wird der Reichsgewalt das Recht beigelegt, insoweit die sonstigen Einkünfte nicht ausreichen, Reichsstenuern aufzulegen und zu erheben oder erheben zu lassen. Es darf behauptet werten, daß dieser Grundsatz, wenn von ihm praktischer Gebrauch gemacht wer— den sellte, mit dem gesicherten Fertbestande der Einzelstaaten kaum vereinbar sein würde. Schen on sich dürfte das Nebentinanderbe— stehen mehrerer von verschiedenen Mittelpunkten aus geleiteter und auf verschiedener Grundlage beruhender Steuer-Systeme innerhalb des nämlichen Stener⸗Bezirks eine schwer zu lösende Aufgabe fein. Angfwendet aber auf eine solche Mannigfaltigkeit und Verschiedenar— . ae Tr e, me Tätährn, wie sie sih in Deutschland vor— ö gn ig hen l e fh. 36. (bur J. auf die Dꝛuer unerträgliche lands ergeben, GJ , Ländern Teutsch⸗ Finanzwesen der Einzelstaaten g ö , , 99. rr tüte nen , ds seibe schwerlich fangs Wär ersta nd icssts lde nie sn dire, fg te. icht gedenken, den 3. . Des moralischen Einflusses Steu(rdi c auf das eit . e n g gl . . , ., Werth der Reiche verfassung nothwendig aus hbben nss'n i . 1. 9 * 59 Noch ö ö. ö . . 28 er⸗ ner nach §. 58 der Reichsgewalt das Recht der Gesetzgebung in allen
. 21 * des staat.
Fällen zusteh en soll, wo sie für das BDesammt ⸗ Interesse Dernschla nde geln nothwen—⸗
die Begründung gemeinsamer Einrichtungen und Maß dig sindet, so erhält bieiderch die Kompet .
9 sindet, so erh in e Nompetenz der Centralgewalt eine so schrankenlose, objektio? Aue dehnung, wie sie wohl noch in keinem Bundesstaate xistirt hat und mit dem föderativen Charakter die ser Staateform überhaupt nicht verträglich ist. Tenn während vie Kraft und Lebenefähigkeit der letzteren gerade ganz wesentlich auf möglichst scharfer Begränzung und Absonderung der gegenseitigen Kompetenz feise keiuht, veimöge welcher es den beiden, zu einem stagtlichen Ganzen vereinigten. Organisnien möglich gemacht wird, in le—⸗ hendiger Wechselwi kung neben und in einander fortzube⸗ stehen, ohne sich feindlich zu reiben und störend in ihre ge⸗ gense tigen Lebenssphären einzugreifen, wird durch die Bestim— mung des §. 58 jene Kompeten;-Begränzung zu Gunsten der Reichsgewalt im Prinzip so gut wie aufgehoben, so daß, der erste ren gegenübrr, cuch der im 8. 6 des Abschnitts „vom Reiche“ ausge⸗
angeschrieben gefunden.
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krückte, an sich vollkommen richtige Grundsatz für die Einzelstaaten laum noch praktischen Werth behält. Es niag nun zwar mit einiger Wahrschelnlichkeit auzunekmen sein, daß die Reichsgewalt von jener erweiterten Befugnß nur einen beschränkten und gemäßigten Ge— brauch machen werde; es kann selbst der Gefahr einer zu weit ge— henden Ausdehnung desselben durch formelle Garantien, wie der— gleichen nach dem Abschnitte über die Gewähr der Verfassung in der That in der Absicht liegen, bis zu einem gewissen Grade vorgebeugt werden. Allein so wie das Prinzip des 8§. 68 nichtsdestoweniger ein feblerhaftes bleibt, so lassen sich auch die praktischen Fosgeu, die sich im Laufe der Zeit daraus entwickeln könnten, zu wenig im voraus übersehen, als daß die Einzelstaaten die rechtliche Basis ihrer staat— lichen Existenz nicht dadurch mehr oder minder bedroht sinden soll⸗ ten. Nach der Ansicht der sächsischen Regierung würde daher S. 48, insofein darin von Reichs-Steuern als einer Einnahme- Quelle für das Reich die Rede ist, nicht minder der letzte Satz des §. 59 aus dem Verfassungs-Entwurfe jedenfalls zu entfernen sein. (Foitsetzung folgt.)
Die Verhandlungen der heutigen gemeinschaftlichen (bereits er⸗ wähnten) Sitzung der beiden Kammern betrafen die §§. 61, 66, 67, 77 und 164 der Geschäftsordnung. 5§. 61 ward nach kurzer De batte, bei der sich Regierungs- Kommissar Todt, so wie die Abgeord neten Klette, Bertling, Oberländer und Schaffrath, betheiligten, im Sinne des Beschlusses der zweiten Kammer mit 55 gegen 55 Stim men angenommen, wonach also künftig auch ohne Zustimmung der Regierung über eine Interpellation sofortige Diskussion stattfin den kann.
Bei §. 66 (Druck der Vorlagen und Berichte) bestand über den Passus desselben: „Mündliche Vorträge über Regierungs-Vorlagen können nur zum Zweck einer wiederho ten Verathung gehalten werden, wenn die Depu— tation eine solche Berichterstattung für ausreichend erachtet und die Kam— mer selbige genehmigt, auch die Regierungs-Kommissare keinen Widerspruch dagegen erheben“, die Differenz darin, daß die zweite Kammer die unterstrichenen Worte in Wegfall brachte, während die erste Nammer sie beibehalten hatte. Die Abstimmung ergab aber auch für diesen Beschluß der zweiten ein Mehr von 66 gegen 45 Stimmen. Zu §. 67 (Frist zwischen der Vöorlegung des Berichts und der Berathung) hatte die zweite Kammer den Schlußsatz des Paragraphen: „Ausnahms— weise kann die Kammer auf besonderen Beschluß und mit Zustimmung der Negierungs-Kommissare auch eine längere oder kürzere Zwischenfrist (als drei Tage) eintreten lassen“, gestrichen, während ihn die erste Kammer hatte bestehen lassen. Bei der heutigen Abstimmung wird dem Beschluß der zweiten Kammer mit 64 gegen 47 Stimmen beigetreten. Bei §. 77 (Schlußwort des Berichterstatters) tritt die Versammlung mit 69 gegen 41 Stimmen der von der J. Kammer vorgeschlagenen Fassung bei: „Nach dem Schlusse der Berathung haben die Staats-Minister oder Regierungs-Kommissare, so wie der Berichteistatter, das Wert. Ist das Gutachten, welches der Berichter⸗ stalter im Namen der Deputation zu veirtheidigen hat, nicht einstimmig ge⸗ geben, so hat er das Schlußwort nur, wenn er zur Majorität gehört.“ Ueber den letzten Punkt, die Landtagsdiäten betreffend (8. 164), wird die Fassung der 1I. Kammer (Bewilligung von 2 Rthlrn. für die in Dresden wehnhaften Abgeordneten) gegen 6 Stimmen angenommen; abgelehnt wird der Beschluß, daß Beamte, deren Gehalt mehr als 3 Rihlr. täglich beträgt, keine Diäten erhalten sollen, und gegen 1 Stimme endlich beschlossen, daß kein Abgeordneter auf die Reise⸗ und Tagegelder verzichten darf. ö
Nach Beendigung des Vereinigungsverfahrens über veischiedene Tiffe— renzpunkte in den Beschlüssen der J. und 1I. Kammer rücksichtlich des Ent- wurfs der provisorischen Geschäftsordnung versammelte sich die l. Uammen gegen 1 Uhr in ihrem gewöhnlichen Sitz ungslokale. Auf, der Ministerbank befinden sich die Staatsminister Dr. Held und Dr. Weinlig. Nachdem der Abgeordnete Böhme aus Stürza in die Kammer eingeführt und von dem Präsidenten vereidet worden war, schritt man nach dem Vortrage der Ne⸗ gistrande, sofert zur Berathung über das Königl. Dekret, die Publica⸗ ion der Grundrechte des deutschen Volkes betreffend. (S. das gestrige Blatt des Preuß. St. Anz.) Die Kammer erklärte sich bei namentlicher Abstimmung gegen 8 Stimmen sowohl mit dem Dekret im Allgemeinen, als auch mit der von der jenseitigen Kammer vorgeschlagenen redactionellen Abän—⸗ derung (anstatt der Worte „ausgesprochen werde“, im Dekrete zu sagen „xsi trete“) einverstanden. Hierauf gelangte man zur Berathung über den Entwurf zu ei⸗ nem Gesetz über das Recht der Volksvertretung zu Gesetzvorschlägen. (Ini tiative, An der hierüber eröffneten allgemeinen Debatte betheiligten sich blos die Abgeordneten Gautsch und Hötzscheld, und bemerkte Letzterer, daß er in dem Entwurf eine Lücke, die Gewährleistung des suspensiven Veto, vermisse. Er stellt keinen bestinimten Antrag darauf, indem er sich der Hoff⸗ nung hingiebt, daß das neue Ministerium diese Lücke ausfüllen werde. Sollte das nicht geschehen, so werde er seiner Zeit einen darauf bezüglichen Antrag einbringen. Nachdem hiernächst die Kammer die in dem Gesetzent— wurfe festgehaltene Trennung der Abänderung des §. 85 der Verfassungs— Urkunde von dem Gestetzentwurf über das Recht zur Initiative in der Gesetzgebung, so wie das Materielle der hierher gehörigen zwei Paragraphen, genehmigt hatte, hrachte alsdann der Abgeord— nete Gautsch nachstehenden, eine längere Debatte hervorrusenden Antrag ein: „Die Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kam—
mer die Gesetzesvorlage zwar berathen, jedoch alle um Beschluß erhobenen
Bestimmungen derselben nicht als Gesetz bei der Staatsregierung beantra— gen, sondern als integrirende Theile der Geschästsordnung.“ Der Regie— rungsrath Todt und Abgeordneter Oberländer sprachen sich entschieden dagegen aus, namenlich weil es sich hier um eine Abänderung der Verfas— sungsurkunde handle, eben so die Abgeordneten Kaiser, Hitzschold und Klin— ger, welch Letzterer zugleich bei dieser Gelegenheit zu §. 3 das Amendement einbringt, statt: „Ilà Tagen den Entwurf mit Motiven versehen einbringen“ zu sagen: „binnen vier Wochen bei Verlust seines Anrechts.“ Abgeordneter Böricke beantragt, daß den bei der Kammer eingebrachten Ge— setzentwürfen keine Motive beigedruckt zu werden brauchten, woge— gen Abgeordneter Klinger bemerlt, daß damit nach Annahme der §5§5. 1 und 2 des Eatwurfs auf Abänderung des §. 85 der Verfassungs⸗ Urkunde die Kammer mit sich selbst in Widerspruch geriethe. Es werden bei der Abstimmung die von der Deputation bei din §s§. 1, 2 und 3 vorge— schlagenen Abänderungen beziehendlich des Klingerschen Antrages mit gro— ßer Mejorität angenommen und somit die Anträge sowohl des Abgeordne ten Böricke, als auch des Abgeordneten Gautsch abgeworfen. Die weitere Debattte erstreckte sich lediglich auf Jormensachen, und gewährte dieselbe des— halb kein allgemeineres Interesse. Der Gesetz⸗Entwuif würde angenommen. Schließlich gab die Kammer noch ihre Genehmigung zu der auf die hin— sichtlich der sofortigen Publication der Grundrechte so eben gefaßten Be— schlüsse bezüglichen Landtagsschrist.
Die zweite Kammer blieb nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung noch versammelt. Nach einer halbstündigen Pause wurde das Prolokoll über jene Sitzung und die Negistrande vorgetragen, worauf der neu ge— wählte Abgeordnete Röckel aus Eresden (Redacteur des Volks blatts) in die Kammer eingeführt und vereidet wurde. Vice-Präsident Tzschinner erhält sodann das Wort zu Ankündigung einer Interpellation in Betreff der altenburger Erzesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Korporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbei'set, hätten sie das Wort „Republik“ mit Kreide — Der Korporal habe nun die Thür angespuckt, das
or! weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das n e , sich finden. Die Schneidergesellen, welche das Wort ange— worde J , . i,, ,, , gewesen und hätten dasselbe ber ern e . , 9j 26. Februar jene beiden Soldaten wie⸗ ven ven Echn wan eh z I. wie früher, zu ,, als einer thun. Da seien ꝰ a,, getreten, um dagegen Einspruch zu Säbeln hineingedrungen — 1 . nr n nn. e,, , . Schneider e sellen . 3 en auf dieselben losgehauen. Die ten nun zu ihrtr Verl heidi c größten Lebensgefahr befunden, hät⸗ müssen, und ei ihndigung nach allen möglichen Waffen greifen bi ner von ihnen habe den einen Soldaten mil d Bü⸗ geleisen stark getroffen. Zugleich wären ab ch ? 6 . zugelommiez, Lund ed hab ,, mehrere Soldaten hin- nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei
Personen lägen an den Wunden hart danieder. Inzwischen sei das übrige Milifair auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschen— menge erlaubt, aus Neihe und Glied seien sogar Soldaten herausge- treten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versam— mellen neuen Stadtverordneten und anderen Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: „Steckt doch die ganze Bude an!“ Leute, welche bei den Offizitren Einwendungen machen wollten, wären von deu Saldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallen— steinsche Truppen eine Scene aufführen zu sehen. Die altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter ö ö instän digst daß man sie von dieser Landplage befreien möge. . . .. erllärt, die Häuser vor den sächsischen Sel⸗· mn. ,,, zu wollen. Es sei da Alles zu befürchten, vielleicht Krawall k ö deute aber darauf hin, daß jener Gol gten n, . den. Schon vor dem obigen Falle seien die
Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen, daß sogar in Leipzig Au— kalten geiroffen waren, Truppen schnell nach . e kön- nen. Die Soldaten in Altenburg seien be runken gewefen, und Abends här ten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun . Ab⸗ hülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbsttändig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Siaatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zu rückiehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schön in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die al— tenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Nede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist daher schristlich dem Gesammt-Ministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäfte ordnung und über das Demet, die Publication der Grundrechte betreffend, vorgetragen.
Württemberg. Stuttgart, 26. Febr. Merk.) In der heut gen Sitzung der Kammer der Stande wurde nachstehender Beschluß gefaßt:
Die Kammer der Standesherren, die hohe Wichtigkeit des gegenwärti— gen Zeitpunktes für das ganze deutsche Vaterland in vollem Maße erken— nend, glaubt sich verpflichtet, auch ihrersrits über die Frage der künstigen Gestaltung Deutschlands sich aussprechen zu müssen, und eiklärt hiermit: 1) daß sie die Erhaltung Oesterreichs im deutschen Neichsverbande als un— umgänglich nothwendig für die Wohlfahrt, Einigung und Kräftigung Drutschlands erachte und jede Art der Ausscheidung desselben als eine un— heilvolle Zerstückelung unseres deutschen Vaterlandes ausehen müßte; 2) daß sie nur in einer freien Vereinbarung der National⸗Versammlung mit den deuntschen Fürsten über die künftige deutsche Reichsverfassung eine sichere Bürgschaft für den kräftigen und rechtlichen Bestand derselben erkennen kann.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 1. März, Darm st. Ztg. enthält nachstehenden Auszug aus dem Protokolle de am 24. Februar 1849 zwischen dem Gesammt⸗Reichsministerium den Herren Bevollmächtigten sämmtlicher deutschen Regierungen ab gehaltenen Konferenz:
Beilage XVII.
Unter Bezugnahme auf das von dem Königlich preußischen Be vollmächtigten in Gemeinschaft mit einer Anzahl von Bevollmächtig— ten anderer Staaten unterm Gestrigen an den Herrn Präsidenten des Reichs-Ministeriums erlassene Schreiben, mit welchem die Unterzeich ner ihre gemeinschaftlichen Bemerkungen zu den „das Reich“ und „die Reichsgewalt“ überschriebenen Abschnitten des von der National Versammlung in erster Lesung angenommenen Verfassungs-Entwurfs übergeben haben, beehre ich mich, in der Anlage die besonderen Be merkungen zu überreichen, zu welchen meine Regierung Veranlassung findet, und welche die Abweichungen und Zusätze enthalten, die in jenen gemeinschaftlichen Bemerkungen keine Berücksichtigung gefunden haben. Frankfurt, 24. Februar 1849. Der Großherzoglich hes sische Bevollmächtigte bei der Centralgewalt: Eigenbrodt.
An den Herrn Präsidenten des Reichs-Ministeriums, Freiherrn von Gagern.
Besondere Bemerkungen des Großherzoglich hessischen Bevollmächtigten zu den Beschlüssen der National Versammlung bezüglich der Verfassung.
l.. ch t . 6ch.
Die Großherzogliche Regierung kann der Hoffnung nicht ent sagen, der zu gründende Bundesstaat werde einen solchen Umfang und eine solche Ausdehnung erhalten, daß die Bezeichnung desselben als „Reich“ angemessen erscheine. Sie unterläßt daher, sich der Be anstandung der Ausdrücke „Reich“ und „Reichsgewalt“ anzuschließen. Da übrigens dieser Abschnitt seiner weiteren Entwickelung nech ent gegensieht, so hat die Großherzogliche Regierung zu Artikel 1. und II. desselben jetzt nur zu äußern, daß nach ihrer ganzen bisherigen Handlungsweise über den Beitritt des Großherzogthums zu eineni Bundesstaate, wie solcher in diesem ersten Abschnitt vorgezeichnet ist, kein Zweifel obwalten kann.
2. Abschnitt. Die Reichsgewalt.
8. 26. Die Großherzogliche Regierung vermag nicht zuzugeben, daß die gänzliche Aufhebung der Flußzölle wünschenswerth und äth lich sei. Die fortschreitende Zunahme des Rheinveriehrs von Mann heim abwärts beweist, daß die Rheinzölle den nachtheiligen Einfluß nicht gehabt haben, der ihnen von mancher Seite zugeschrieben wird. Der Vortheil einer gänzlichen Aufhebung der Flußzölle wird nur we nigen Händen, und zwar vorzugsweise dem ausländijschen Handelsstand, zufallen, und die bedeutende Last der Flußbaukosten würde dadurch denjenigen, zu deren Gunsten sie aufgewendet werden, abgenommen und auf die Gesammtheit der Steuerpflichtigen übertragen, welche die ses bald bitter empsinden würde. Die Beibehaltung eines dem Auf wand für jene Zwecke entsprechenden Wasserweggeldes ist eine gzorderung der Gerechtigkeit, und wenn die SS. 2lbis 23 des Verfassungsentwurfs den Ufer. staaten am Meere und an den Mündungen der deutschen Flüße das Recht einräumen, von der Schifffahrt zur Unterhaltung der dal n; stimmten Anstalten Abgaben zu erheben, so ist nicht abzusehen, ö ähnliche Abgaben nicht auch von, der Flußschifffahrt . werden dürfen. Jedenfalls wird, insoweit eine Aufhebung ren mn zölle erfolgt, diese nur gegen gleichzeitige Leistung einer greg nl funden schädigung für die bisherigen reinen Erträgnisse dersellen l . dürfen. Geschähe dies nicht, so würden die Finanzen i fsgegeben theiligten Uferstaaten der Gefahr gänzlicher Zerrüttung kla sglelchtmn Der unbestimmte Ausdruck des §5. 26, daß eine big her ie Voll für Aufhebung der Flußzölle eintreten solle, giebt , Entschadi ständigkeit, noch über die Gleichzeitigkeit der , ein Reichsgesetz gung Beruhigung. Eben so läßt der folgende Satz s kbie Unterhaltung bestimmen solle, wie und mit welchen ittes hren sei, diesen Pun t und Verbesserung der Schiff barkeit dieser li sc int lle wegsielen, be⸗ einstweilen in der Schwebe, und pennheltung ber Fahrbahn und der vor die nöthige Fürsorge für die ung in Zustand entstehen, der für Ufer getroffen wäre, so. würde a n f. sein könnte. — Aus diefen bie Schifffahrt nur höchst nacht ehr gicrung wünschen, daß der 8. Hründen mmsß. zie Greß her chene, ale diefer Pamagraßh tuch 26 ganz gestrichen werde, umg!'gehören scheint. Sie muß ferner aus nicht in die If erhellen ichen werde, daß die Er wünschen, daß wenig n Wasserweggelbes durch dle Aufhebung hebung eines angemesenendiese zur Ausführung kommen sollte =
ber Rg z en e rn ne ö 9. . der Flußzölle = ins'le. Sie muß endlich wünschen, daß die Auf⸗
nicht ausgeschlossen sei.
hebung der Flußzölle jedenfalls nicht eher erfolge, als bis für die Bestreitung der Flußbaukosten aus Reichsmitteln und für die Ueber⸗ nahme aller sonstigen auf den Flußzöllen haftenden Lasten aj die Reichskasse Sorge getragen und die für die bisherigen Rein erträge derselben zu leistende vollständige Entschädigung ermittelt und i . sein wird. — Nur eventuell vermag sich die Großher⸗ zogliche Regierung für die in den Bemerkungen der Gesammtheit vorgeschlagene Fassung zu erklären, welche sie dem Inhalt dieses Ver— fassungs Entwurfs allerdings vorzuziehen in dem Falle ist. 8. 27. Um allen Begünstigungen der Schifffahrt des einen Staats vor derjenigen des anderen vorzubeugen, wäre eine bestimm— tere Fassung des zweiten Satzes wünschenswerth, etwa in folgender Weise: „Es darf weder durch die Festsetzung noch durch die Art der Erhebung dieser Gebühren, noch in irgend sonst einer Weise in Be treff derselben eine Begünstigung der Angehörigen oder der Häfen oder der Schiffe oder Waaren eines deutschen Staates vor den An gehörigen, Häfen, Schiffen oder Waaren anderer deutscher Staaten statt sinden.“ §. 32. Es ist hierbei noch besonders hervorzuheben, daß das in dem Schlußsatz ausgesprochene unbedingte Recht der Reichs⸗ gesetzgebung über die Weggelder 2c. der Reichsgewalt die Befugniß geben würde, das Chausseegeld beliebig herabzusetzen oder ganz auf— zuheben. Es darf aber den einzelnen Staaten, wenn sie im Stande bleiben sollen, die theilweise in großem Umfange erbauten Kunststra— ßen zu unterhalten, das Recht nicht entzogen werden, ein angemesse nes Weggeld zu erheben, d. h. Weggeld von solchem Maße, daß dadurch der Verkehr auf den betreffenden Straßen nicht gehemmt werden kann. . F. 42. Mit Streichung diesesz Paragraphen ist die Großherzog liche Regierung nicht einverstanden, wünscht vielmehr nur, daß der selbe nach den Worten „vorbehaltlich billiger Entschädigung wohl e worbener Privatrecht“ den Zusatz erhalte: „und der betreffenden einzelnen Staaten, letzteres in so lange die Uebernahme der Posten von Seiten des Reiches nicht allgemein erfolgt.“ Soll die Reichs gewalt, wie es in diesem Paragraphen ausgesprochen ist, zur theil— weisen Uebernahme der Post berechtigt sein, so erfordert die Gerech⸗ tigkeit und die unter den einzelnen Staaten zu beobachtende Gleich— heit, daß nicht nur für wohlerworbene Privatrechte, sondern auch an die betreffenden Staaten für die ihnen entzogenen reinen Einnahmen und sonstigen aus der Post⸗ Verwaltung bezogenen Vortheile (. B 6 . . ‚ e I 22. 8 . . 33 freier Transport der dienstlichen Korrespondenz) Entschädigung ge— leistet werde. ö
Frankfurt, den 23. Februar 1849.
Eigenbrodt.“
Oldenburg. Oldenburg, 1. März. (W es. 3.) Heute ist in dem Gesetzblatte das Großherzogliche Patent, die Verkündigung des Staatsgrundgesetzes sür das Großherzogthum Oldenburg betref⸗ fend, erschienen. Es lautet: 5 ⸗
Wir Paul. Fiiedrich August von Gottes Gnaden ꝛc. thun kund hiermit: Daß Wir mit dem durch das Gesetz vom 26. Juni v. J.
berufcuen Landtage das Staatsgrundgesetz sür das Großherzogthum
Oldenburg vereinbart haben und solches nunmehr hiermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß bringen. Wir begleiten dasselbe mit dem aufrichtigen Wunsche, daß das Staatsgrundgesetz das Wohl des Landes dauernd begründen, daß dasselbe die Eintracht zwischen Fürst und Volk hefe⸗ stigen möge. Indem Wir das Staatsgrundgesetz seinem ganzen In⸗ halte nach als rechtsverbindlich für Uns und Unsere Nachkommen ansehen, erklären Wir zugleich, daß Wir durch Vereinbarung dessel— ben den etwaigen Rechten der Agnaten des oldenburgischen Fürsten— hauses nicht haben Eintrag thun wollen. Urkundlich Unserer eigen— händigen Namens- Unterschrift und beigedruckten Großherzoglichen Insiegels.
Gegeben auf dem Schlosse zu Oldenburg, den 18. Februar 1849.
August. Schloifer. von Egloffstein. Zedelius.“
— —
Musland.
Oesterreich. Kronstadt, 10. Febr. Das Siebenb. W. meldet: „Gestern Nachmittag sind auch die erwarteten Kaiserlich russische! Ulanen hier eingerückt. Es ist ein herrlicher Truppenkör⸗— per, dessen schöne Haltung, so wie die gut genährten prachtvollen Pferde, allgemeine Bewunderung erregte. Die Szekler, welche am Iten d. M? kurch den Kaiserlich russischen General von Eugelbardt eine so große Lehre erhalten haben, sind denn doch wieder bei Hid- veg über den Altfluß gekommen und in Mar enburg eingerückt, von wo aus sse gestern auch die Gemeinde Helesdorf neuerdings belästigten und eine Quantität Brod, Heu und Hafer requirirten.“
National-Versammlung. Sitzung vom 238. Februar. Anfang 19 Uhr. Präsident Marxast. Die Zie, hung der Monatsaäbtheilungen rurchs Loos nimmt vel Zeit weg? Es wird 2 Uhr, ehe die Verhandlung beginnt. Noch ist kein Minister auf seinem Platz. Sie sind alle im Elysce, Bourbon, um über die Intervention in Italien zu berathen. Victor Le Frane stattet im Namen des Wahlg setzausschusses Bericht über einige Nachsätze zu den gestern behandelten Strafbestimmungen für Wahlbetrügereien 2c. ab, die von Tranchard beantragt wurden. Der Ausschuß trägt auf Verwerfung an. Tranchard beharrt auf sei⸗ nen Anträgen. Die Verwerfung wird aber von 359 gegen 260 Stimmen ausgesprochen. Die Versammlung kehrt zu Ar⸗ tikel 107, wo sie gestern abbrach, zurlick. Er lautet: „Ar⸗ tikel! 463 des Strafgesetzbuchs ist auf obstehende Vergehen und Verbrechen anwendbar.“ Valette trägt darauf an, die Strafen stets auf das Minimum zu reduziren, wenn die Jury mil— dernde Umzände erkannt. (Ja! Ja! Nein!) Dieser Zusatz wird angenommen. Die Artikel 108 bis 114 unterl egen fast keinem Wi— derspruch. Marrast: Es bleibt nun noch die Departementé-⸗-Tabelle übrig. Ich bringe sie hiermit zur Diskussion. Henry Didier protestirt gegen die Verringerung der Zahl der Deputirten Algeriens von 4 auf 3, er schlägt im Gegentheil ihre Vermehrung auf 7 vor. (Oh! Oh!! Der Antrag wird verworfen. Brunet, Schölcher und Laussat beantragen eine ähnliche Vermehrung sür die übrigen Kolonien. Lamoricierne unterstützt diesen Antrag, indem er die Deputirtenzahl für Algerien von 3 auf 4 erhöht sehen möchte. Die Bemühungen, die Zahl der Kolonial⸗Deputirten zu vermehren, blelben jedoch fruchtlos. Sie werden alle verworfen und die De— partemen's - Tabelle angenemmen. Pory Papy beantragt, für jeden Kolonial-Deputirten einen Ersatzmann zu wählen. Verworfen. Das Wahlgesetz ist nun fertig. Marrast: Der Minister der aus- wärtigen Angelegenheiten hat das Wort zu einer Mittheilung der Regierung. (Ah, Ah! Aufmerksamkeit.. Drouyn de Lhuys (Stille)h: Mehrere Repräsentanten haben die Absicht ausge⸗ sprochen, die Regierung wegen der Erelgnisse in Ferrara zur Rede zu stellen. Ich habe die Ehre, Ihnen anzuzeigen, daß die Regie⸗ rung eine telegraphische Depesche erhalten hat, die ihr anzeigt, daß die österreichischen Truppen Ferrara geräumt haben. Die Nach⸗ richten, welche die Regierung übrigens erbalten, sind zu vag, um auf Interpellationen antworten zu können.“ (Ah, Ah! linls; 83 fi rechts.)
Frankreich.
359
Die Versammlung beschließt darauf, daß sie nach fünf Tagen zu einer zweiten Berathung der Entwürfe für die Eisenbahn von Straßburg nach Speyer, für Erbauung eines neuen Sitzungssaales und zu der Prüfung der südamerikanischen Handelsverträge übergehen wolle. Die Sitzung wird kurz vor 6 Uhr geschlossen.
Paris, 28. Febr. Sämmtliche Morgenblätter beschäftigen sich mit den italienischen Ereignissen, nur der Moniteur beobachtet Stillschweigen über die eingelaufenen Depeschen. Das Journal des Débats sagt in einer Nachschrift von gestern Abend: „Wir hören so eben, daß Herr von Reiset, erster Secretar der französi— schen Legation in Turis, gestern in Paris eintraf. Er geht morgen (heute) wieder dahin ab. Bei seiner Abreise von Turin hatte Gio⸗ berti, schon aus dem Ministerium geschieden, auch seine Entlassung als Deputirter eingereicht. In der Nacht vom 23. zum 24. Februar hatten sich etwa 4000 Personen versammelt, um eine Bitt⸗ schrist zu Gunsten seines Wiedereintritts in das Ministerium zu unterzeichnen. Das Volk drängte sich an das Eisengitter des Schlosses, und die Nationalgarde bildete eine doppelte Reihe, um ihm den Zugang zu versperren. Der Entwurf der Antworts— Adresse auf die Thron⸗Rede, wie die Kommission ihn abgefaßt hatte, war bekannt; man verlangte darin die sosortige Eröffnung des Krie— ges.“ Ter Moniteur du soir widerlegt die Gerüchte über Un— ruhen in Bordeaux und sagt in Bezug auf Italien: „An der Börse ging des Gerücht, Sicilien habe sich als Nepublik konstituirt.“ Die Patrie meldet ihrerseits: „Eine telegraphische Tepesche benach— richtigt die Regierung davon, daß der österreichische General sich, auf den Empfang einer Nachricht von einer piemontesischen Bewegung in seinem Rücken, wieder hinter den Po zurückgezogen habe.“ Hiermit zerfielen die Gerüchte von dem Vorrücken der Oesterreicher gegen Bo— logna und Rom von selbst. Der apostolische Nuntius hat dem Prä⸗— sidenten der Republik ein eigenhändiges Schreiben des Papstes über- reicht. Eine Deputation der hiesigen Klubs und geheimen Gesell— schaften ist nach Rom abgereist.
Der Bericht des Moniteur über die am 24sten in den Pro— vinzen vorgefallenen Unruhen lautet: „Aus Anlaß des Jahrestages der Februar⸗Revolution sind in mehreren Theilen von Frankreich al— lerhand Ruhestörungen vorgefallen. Zu Clamech durchzogen 5— 600 Mann unter dem Geschrei: Es lebe Naepail! Es lebe der Berg! Es lebe die Guillotine! Nieder mit den Pfaffen! Nieder mt den Tyrannen! die Stadt. Die Autorität der Behörden ward mißach⸗ tet und das spärliche Militair insultirt. Der Unfug hörte erst auf, a's die Meurer erfuhren, daß der Unterpräfekt ein Bataillon In— fanterie herbeschieden hatte, welches zu Coulanges angelangt war. Zu Toulouse ist der Präfekt genöthigt gewesen, zwei Compagnieen der Nationalgarde außzulösen, welche die rothe Mütze vertheidigt hatten. Zu Auch zogen eine Anzahl Nationalgardisten, von ihren Offizieren angeführt, unter Ausstoßung strafbaren Geschreies, durch die Stadt und drangen sogar in die Kavallerie-Kaserne ein; das Einschreiten der Truppen stellte jedoch die Ordnung her, und der Präfekt löste die Nationalgarde auf. Zu Dijon nahmen die Behör— den Kugeln und Munition weg; zwei Personen wurden verhaftet. Zu la Guillotiere (Loon), wo einige Ausrührer die rothe Mütze auf⸗ gepflanzt batten, ließ der Präfekt dieselbe wegnehmen. Außer dem kirchlichen Gottesdienste, welchem Bugeand beiwohnte, ging in Lyon die Feier ziemlich still vorüber. Nur wenige Häuser waren am Abend erleuchtet. In der Vorstadt Croix Rousse dagegen war die Beleuchtung fast allgemein, und eine Menge Fahnen, worun— ter auch einige rothe, wurden entfaltet. Gegen Mitternacht varsammelten sich einige hundert junge Leute, welche unter Absin— gung der Carmagnole und Marseillaise den Freibeitsbaum umtanzten. Auf die Aufforderungen der Polizei zerstreuten sie sich ruhig. Im Droeme-Departement nahm der Präfekt selbst die rothen Mützen weg, da die Maires dies zu thun verweigerten. Gleiches geschah zu Car— cassonne. Zu Uzes veranlaßte am 22sten eine Karnevalshanswurstiade einen Kampf, der ernstliche Folgen hätte haben können; mehrere Per— sonen wurden verhaftet. Zu Narbonne verhöhnten am nämlichen Tage die Mitglieder des rotßen Klubs durch eine unanständige Mas⸗ keraͤde den Präslbenten der Republik; der Unfug dauerte zwei Stun— den, ohne daß Unterpräfekt und Maire sich zeigten oder die Polizei einschritt. Weiteren Exzessen, die am 24sten stattfinden sollten, wurde durch Absendung eines Linien-Bataillons nach Narbonne vorgibeugt. Der dortige Unterpräfekt ist bereits entlassen worden.“
Großbritansen und Irland. Parlament. Ober⸗ haus-Sitzung vom 26. Februar. Die Bill wegen der Ver— schmelzung des Stempel— und des Accise⸗-Büreau's und die Bill über verlängerte Suspension der Habeas-Corpus-Akte in Irland wurden zum drittenmale gelesen und angenommen. Die schottische Heiraths— und Negistrirungs-Bills gingen durch den Ausschuß.
Unterhaus - Sitzung vom 27. Februar. Herr Anstey fragte, ob es wahr sei, daß die österreichische Regierung die Verträge von 1815 als Grundlage der Unterhandlungen über die italienischen Angelegenheiten aufgestellt, und ob in diesem Fall dies so verstanden werden solle, daß jener status quo auch die auf Polen und Krakau bezüglichen Anordnungen in sich . die einen wesentiichen Theil der durch die besagten Verträge garantirten Feststellungen bildeten. Lord Palmerston erwiederte hierauf, die österreichische Regierung be— haupte allerdings, daß sie berechtigt sei, an der im Jahre 1815 angeord⸗ neten Territorial-Vertheilung festzuhalten; gewisse Anordnungen seien durch Vertrag festgestellt, aber kene Garantie dafür vorhanden; was die Anwendung in Bezug auf Krakau betreffe, so würden wohl der ehrenwerthe Fragesteller und Andere, welche wüßten, was in den letzten beiden Jahren sich zugetragen, eben so gut im Stande sein,
sich jene Frage zu beantworten, wie er, der Minister. (Gelächter.) Dem Begehren Herrn Cochrane's, daß die dem Gesandten Eig— lands in Konstantinopel, Sir St. Canning, ertheilten Instructionen ö werden möchten, wellte Lord Palmerston nicht will— ahren.
London, 28. Febr. Die Morning-⸗Post meldet, die Un— terhandlungen zwischen Lord Palmerston und Herrn Mon über die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses zwischen Spanien und Großbritanien seien so weit vorgeschritten, daß man in einigen Ta— gen eine befriedigende Ausgleichung erwarten dürfe. Dasselbe Blatt versichert, Lord Howden, der mit einer Mission nach Brasilien und den Plata⸗Staaten beauftragt ist, sei nun dazu ausersehen, Groß— britanien bei der Regierung von Madrid zu repräsentiren. Nach Berichten aus Buenos ⸗-Ayres vom 14. Dezember war der bri— tische Gesandte Southern dort zwar höflich aufgenommen, aber von Rosas noch nicht amtlich empfangen worden. Man glaubte jedoch, daß dies gleich nach Anlunft der täglich von London erwarteten De— peschen geschehen werde.
Von Gibraltar sollten nach den neuesten Berichten zwei bewaff⸗ nete Dampfböte zur Vernichtung der maurischen Seeräuberböte ab— geschickt werden, da der Kaiser von Marrokko erklärt hat, daß er über dieselben nichts vermöge. Admiral Napier wollte kurze Zeit zu Lissabon verweilen.
In Leith war dieser Tage eine zahlreiche Versammlung von Rhedern, Schiffsbauern, Kaufleuten und Schiffs-Capitainen zu Gun⸗
sten der Aufrechterhaltung der Navigations⸗Gesetze. Es wurden ver— schiedene Beschlüsse gegen jede Reform dieser Gesetze angenommen.
Ein kürzlich vom Festlande angelangtes Schiff brachte mehrere Fässer Pferdefleisch mit, das zur Fütterung von Hunden und Katzen verkauft werden sollte. Die Zollbeamten ließen dasselbe untersuchen und, da es schon angefault war, sofort vernichten.
Die neue Post-Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten trat bei der Post, welche am Sonnabend von Liverpool dahin abfuhr, zum erstenmale in Anwendung; das Brief- und Zeitungsfelleisen war da⸗ her ganz ungewöhn'ich schwer.
Aus Dublin wird berichtet, daß die beabsichtigte Hülfesteuer, welche in Ulster und Leinster zur Linderung des Elends in Munster und Connaught erboben werden soöll, großes Mißvergnügen errege, welches bei den vielen anderweitigen Elementen der Unzufriedenheit leicht zu gewaltsamer Widersetzlichkit führen könne. Die Masse der Provinz-Bevölkerung sinde es ungerecht, daß sie zur Unterstützung von Bezirken, die durch eigene Vernachlässigung verarmt, darch eine Steuer herangezogen werden solle, welche nicht, wie die Einkommen— steuer, blos Personen von 150 Pfd. St. jähr icher Einnahme, son⸗ dern Jeden treffen würde, der nur eine Pachtung von 8 Pfd. St. jhrlich innehat.
Die Cholera ist, nachdem sie sich allmälich in Ulster verbreitet, nun auch im Süden von Irland und namentlich in der Grafschaft Kilkenny ausgebrochen. Am Bord eines von Liverpool nach Boston abgesegelten Passag erschiffes hat sie furchtbar gehaust.
Neulsch fand in dem katholischen Kloster auf Mount St. Ber⸗ nard (Leicester) eine Feierlichkeit statt, die England seit der Refor⸗ mation nicht gesehen hat, die Einweihnng des dortigen Superiors zum Abt. Die Belehnung desselben mit dem Krummstab, dem Ring,
der Inful ꝛc. erfolgte durch einen katholischen Bischof.
Das Artillerie⸗Budget ist für das Dienstjaht bis zum 39. März 1850) um 337,873, das Armee⸗Budget um 181,292 Pfd. St. ver⸗ mindert worden; noch weit ansehnlicher sind die Ersparnisse beim Marine Budget, so daß im Ganzen diese drei Budgets für das nächste Finanziahr um 1,110,786 Pfd. St. niedriger veranschlagt worden sind.
Italien. Rom, 18. Febr. (A. 3.) Die Bestätigung des
alten Ministeriums hat nur wenige Tage gedauert. Der vollziehende Ausschuß hat (wie bereits gemeldet) die Herren Galeotti und Ma⸗ riani entlassen und das Ministerium dann in folgender Art zusam⸗ mengesetzt: auswärtige Angelegenheiten Carlo Rusconi; innere An⸗ gelegenheiten Aurelio Safsi; öffentlicher Unterricht Emanuele Muz⸗ zarelii; Gnade und Gerechtigkeit Giovita Lazzarini; Krieg und Ma— rine Campell; öffentliche Arbeiten und Handel Sterbini; Finanzen Igna io Guicciol'. Carlo Rusconi, ein Bolognese, ist Versasser eines Romans: „Die Krönung Karb's V. in Bologna“, und Direktor des Jour- nals „La dieta Iraliana.“ Seine Attikel zeigen ihn als einen mit Phan⸗ tasie und poetischer Fähigkeit begabten Mann. Aurelio Sassi, Advokat aus Forli, ist ein junger Mann von vieler Eh barkeit und scharfem Ver— stand und besonders bewandert in der Geschichte der italienischen Gemeinden des Mittelalters. Guccioli, Stiefsohn der berühmter Freundin Lord Byrons, jetz gen Frau von Boissy, gehört einer ver reichsten Familien von Ravenna an. Er besitzt viele fruchtbare Güter in der Romagna und im Venetianischen, hat bedeutende Kenntnisse in Handels⸗ Angelegenheiten und genießt bei den Kaufleuten, besonders den Ge— traidehändlern, großes Vertrauen. Von Lazzarini ist nichts zu sagen; die übrigen Minister sind bekannt. Der letzte Akt Muzzarelli's als Minister der auswärtigen Angelegenheiten war die Erlassung zweier Noten an das diplomatische Corps, worin er diesen Herren die Er— richtung der römischen Republik meldet und sie von der Einsetzung eines vollziehenden Ausschusses in Kenntniß setzt. Er führt in der ersten Note aus, daß die Errichtung einer demokratischen Regierung in Rom nicht das Werk einer Selte oder Faction, sondern der freien und allgemeinen Abstimmung der Nation sei.
Dle nach den neuesten Reformen eines Kardinals verwaltete Prä⸗ sidentschaft von Rom und der Comarca ist mit der Polizei-⸗Präfektur vereinigt worden; Vorstand derselben ist der frühere Finanz-Minister Livio Mariani.
Von den Herren Canuti und Pepoli sind aus Paris und Lon— don, wohin sie von der römischen Regierung gesandt worden, Depe⸗ schen eingelaufen. Herr Canuti berichtet: er habe bei der französi⸗ schen Regierung so große Sympathien für die Sache des Papstes gefunden, daß er es nicht für geeignet erachtet, sein Beglaubigungs⸗ schreiben zu überreichen. Herr Pepoli erzählt: er habe dem Lord Palmerston in seiner Angelegenheit einen Besuch abgestattet, wobei der britische Minister geäußert, es sei gut, daß er ihn in seiner Woh⸗ nung, nicht im auswärtigen Amte besucht, wo er ihn nicht hätte em= pfangen können. Wegen Mangels an Fonds geht Major Sartori, der den Auftrag hatte, Gewehre und andere Waffen für die römische Negierung anzukaufen, nicht mehr nach Paris ab. Mazzini ist end⸗ lich auch hier eingetroffen.
Rom, 20. Febr. (A. Z) Alles nähert sich langsam der strisis, und jeder Tag bringt neues Unheil über das Land. Die Kammier hat eine Zwangs-Anleihe von 1,300,900 Scudi dekretirt, um allen Verkehr vollends in Papiergeld zu ersticken. Seit Monaten stehen alle Gerichte stille, und die Nota, das einst so berühmte Ober Ap⸗ pellations- Tribunal, hat sich aufgelöst. Die Provinzen senden nicht blos kein Geld mehr, sondern verlangen im Gegentheil Subsidien. Die Aufführung der Truppen, welche nord- und südwärts gezo⸗ gen sind, wird als schreckhaft geschildert. Das Gerücht meldet von dem Beginne der Feindseligkeiten sovohl in Ferrara wie an der neapolitanischen Gränze. Der Monitore Romano sächt das Volk zu beruhigen, und das ist kein gutes Zeichen. Als Trost wird hinzugefügt, der Demokratismus mache in Piemont reißende Fort⸗ schritte. In der Kammer ist der letzte Protest des Papstes verlesen und ausgezischt worden. Man rüstet sich übrigens zum Widerstand, und hat sowohl die Pferde der Nobelgarde wie auch den päpstlichen Marstall für den Attillerietrain in Anspruch genommen. Da Fürst Barberini und der Marchese Sacchetti die Auslieferung ernstlich ver— weigert haben, so hat man sich vorerst begnügt, Schildwachen vor den Ställen aufzustellen. Aus der konstituirenden Versammlung schei— det einer nach dem anderen aus, mit der Klage, daß er die Unred⸗ lichkeit einzelner Mitglieder nicht länger habe ertragen können.
Florenz, 23. Febr. (A. 3.) Am 21. Februar Abends ist in der Nähe von Florenz ein Aufstand ausgebrochen, über den die Alba vom 22sten und eine Bekanntmachung der provisorischen Negierung von Toscana nur unvollständige Auskunft geben. Um 8 Uhr Abends erblickte man plötzlich auf den Höhen um Florenz Feuer, vor den Thoren der Stadt hörte man Gewehrsalven, dazwischen fernen Ka⸗ nonendonner; die Munizipal⸗ Garde von Florenz, das Corps der italienischen Emigration, die Polen-Legion, die National⸗Garde von Florenz machten sich auf; ein Theil von ihnen rückte an die Thore, vielleicht noch drüber hinaus, und nahmen mehrere von den Angreifern, die nach dem Proclam der provisorischen Regierung Viva i Tedeschi riefen, gefangen. Die Alba und dies Proclam erklären den Auf⸗ stand sür einen rein reactionären; betheiligt waren an ihm haupt⸗ sächlich Bauern, Landleute, welche gleichzeitig wie auf Florenz so auch auf die Stadt Prato einen Anfall machten, um hier den Frei⸗