antrag wird verlesen; 13) von Dylews ki; Ti Nechte und . Parrcnats gehen auf die Pfarrgemeinden üter. An ö . ö ö. Vorsscher der christlichen Kirche, so wie an sener der ae. . s . aon gesellschaft n, sosern dieselbe bisher dem Staate oder onst . Hen kraft eines Rechtstitels zustand, haben die Glaubenggenossen des Be⸗ irkes Antheil zu nehmen, welcher dem zu wählenden Vo isteher unterworfen sst. Ueber die Substanz des Kirchen- oder sonstigen Ton fe ssiong vermögens kann in Bezug auf das Vermögen einzelner Vereine ohne, Zustimmung der Pfarrgemeinde, in Bezug auf das Vermögen der Bisthümer und gapif'l ohne Zustimmung der zur betreffenden Diöcese gehörenden Glauben s enossen, endsich in Bezug uf die in einer Provinz befindlichen Klöster und tesigiösen Stistungen, ohne Zustimmung der Glaubensgenossen der betreffen= den? Provinz nicht verfügt werden. Die bisherigen Amortisationsgesetze ver⸗ bleiben in ihrer Wirksamkeit und können stets von der Staatsgewalt abge— andert werden. Alle übrigen Angelegenheiten der Kirche und anderer Re—= ligionsgesellschaften verbleiben denselben mit Rücksicht auf die §§. 13 und [4 zur ausschließenden Besergung. H elfert: „Ich spreche gegen die Ge— haltlosigkeit dieses Paragraphen. Ich bin nicht gegen Verweisung auf Gesetze, ja ich bin sogar für solche Grundrechte, welche am meisten auf Gesetze hin⸗ weisen, weil sie eben unerschütterlich sind. Aber Grundsätze müssen die Grundrechte enthalten. Ein solcher fehlt im §. 15. Den Grundsatz, den man aussprechen sollte, scheute man sich auszu— sprechen, und den, den man hinzusetzen möchte, fürchtete man sich binzuzusttzen. Ich scheue mich nicht, offen zu bekennen, daß ich in einer so wichtigen Frage lange hin und her geschwankt bin und nicht zum Schlusse kommen konnte. Wenn Sie der Debatte gestern unparteiisch gefolgt sind, so werden Sie dies begreiflich finden. Es waren drei Nedner hinter ein— ander, jeder sprach von einem anderen Gesichtspunkte aus, jeder überzeu- gend, seder sprach Bedenken aus. Welchen Ausweg sollen wit aber ergrei— sen? Der Ariadnefaden eines leitenden Prinzips kann uns nur aus diesem Labyrinthe führen. Wir müssen also dieses Prinzip aufstellen und dann die Konsequenzen ableiten. Wir haben zwei Prinzipe, das der Bevor— mundschaftung und der Freiheit der Kirche. Wir haben nun zu wählen. (Er geht zu einer Kritik des Joscphinischen Sostems über.) Sie wellen ja jeder Gemeinde die freieste Bewegung las- sen, jede Bevormundung verbannen, jedem Lande geben, was ihm zuträg⸗ lich und Bedürfniß ist, nur der Kirche wollen Sie das josephinische System geben, welches gerade das Gegentheil von allem dem ist. Tieses ist ja erade das System des Absolutismus, der Vielregierreei. Dieses System önnen Sie daher sür unsere Zeiten nicht befürworten. Wenn Sie also das Sostem der Bevormundung nicht besolgen wollen, bleibt ihnen nur das Prinzip der Freiheit der Kirche anzunehmen übrig. Was ist die Freiheit ter Kirche? Dassenige, was jede Freiheit im Staate ist. So gut es für Personen und Corporatienen im Staate keine, unbedingte Freiheit giebt, so sehe ich nicht ein, warum man bei Freiheit der Kirche ine unbediaggte versteht, welche das Staatswohl gefährdet. Die Stimme des Rechts fordert's, die Stimme der Klugheit räth es, daß wir der Kirche die Freiheit geben, sie wird doch gewiß jene Constitution be— sördern und unterstützen, die ihr alte Nechte zurückgiebt und nicht dem alten Sosteme huldigen, welches ihr die Freiheit nahm. Aber ich will die Frei⸗ heit in gewissen Beschränkungen, der Staat muß das Aussichtsrecht, das Veiwghrungsrecht und die Mitserwaltung des Vermögens haben. Es giebt zwar Mißbräuche und Mißverhältnisse in der Kirche, hält man aber dage⸗ gen das Unglück, welches hereinbrechen würde mit dem Unglauben, so ist senes wahrlich das kleinere Uebel. Was uns droht, ist ein sozialer Krieg, und dieser wäre schrecklicher als Völkerwanderung und Sündfluth. Und nur Sittlichkeit kann die Schranken ausrichten, um uns vor jenem zu wah— ren, und deshalb muß Alles aufgeboten werden, was die sittlichen Schranken auf- zurichten vermag.“ Sein Antrag (Nr. 14) lautet: „Die katholische Kirche, so wie sede andere nach 8. 13 im Staate bestehende Religions -⸗-Gesellschaft, ordnet und verwaltet ihre innere Angelegenheiten selbstständig, unbeschadet der Rechte, die kraft des Oberaufsichts- und Verwahrungsrechtes dem Staate eder kraft besonderer Erwerbung dem Landesfürsten zusteht. Die Bestim—=
mungen über die Ausführung dieses Grundsatzes, namentlich in Absicht
auf die katholische Kirche, werden auf Grundlage besonderer Vereinbarung
mit den dazu berufenen kirchlichen Organen, durch das Gesetz geregelt.“ Wird von dem Centrum und der Nechten mit lebhaftestem Beifall unter— stätzt. Szabel vertheidigt sich in einer längeren Rede gegen die Angriffe,
pie von veischiedenen Ridnern des Hauses auf ihn gemacht wurden, und reiderlegt die auf diese Weise gemachten Einwendungen. Schluß der Sitzung um 2 Uhr.
Wien, 4. März. Tie Wien. Ztg. enthält das nachstehende (26.) Armee⸗Bülletin:
„Der Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz, welcher am 25. Februar sein Hauptquanier in Gyöngpös genommen, gab dem Feldmarschall-Lieu— tenant Grafen Schlick, welcher am selben Tage in Péterväsära eingetroffen war, den Befehl, sich am 26sten über Verpelséth mit der Hauptarmee zu vereinigen, um die Insurgenten mit vereinten Kräften anzugreifen. Am 26. Februar rückten die Kolonne des Feldmarschall-Lieut nants Grafen Wibna von Goöngvös gegen Käpolna, jene des F. M. -L. Fürsten Schwar— zenberg von Arok-szalläs gegen Kaäl vor. Um 2 Uhr stießen diese Ko— sonnen, eine Stunde Weges vor Käpolna, auf den Feind, welcher mit seinem linken Flügel vor Kaäl stand, den Wald zwischen Kaäl und Kem— polt besetzt hielt nd seine Aufstellung bis über die Haupistraße, welche von Gyöngvös nach Käpolna führt, ausgedehnt hatze.
Als die eisten Kanonenschüsse bei der Kolonne desF. M. L. Fürsten Schwar⸗ zenberg hörbar wurden, griff F. M. L. Graf Wibna auch seinerseits den Feind an, der bedeutende Streitkräfte entwickelte., Ter Feind zeigte anfangs rie Absicht, unsere linke Flanke zu bedrohen, indem er sich einer waldigen Höhe bemächtigte, die er mit 2 Bataillonen besetzte. Eine Compagnie vom iin Feldjäger-Bataillen unter Hauptmann Feldegg, unterstützt von 2 Com— pagnicen Erzherzog Stephan, warf jedoch den Feind durch einen kühnen Bajonnett-Angriff heraus und besetzte diesen wichtigen Pult. Major Sa⸗ [z würde hierbei durch einen Granatensplitter verwundet. Hierauf ver— suchte der Feind, mit seiner Kavallerie uns er Centrum zu durchbrechen, indem er mit derselben zwiscken die beiden Kolonnen cindrang, Vier Es— sadronen Civallart Unanen kamen, nachdem sie eben erst ein feindliches, in Massa stehendes Infanterie⸗Bataillon aus einander gesprengt hatten, diesem An—= griffe mit seltener Entschlossenheit zuvor und warfen, unterstützt ven einer Ab⸗ heilung Kreß Chevcgurlegeis, welche mit bewunderungswürdiger Ordnung und Präziston auf eine Division Husaren attalirte, den Feind mit großem Verlust zurück. Unscrerseits blieben hierbei Lieutenant Weißenthurn und 6 hnlanen; 35 wurden verwundet. Vem Feinde lagen 60 Todte und schwer Verwundete am Platz. Hierauf zeg sich der Feind auf allen Punkten zurück und wurde bis gegen Käpolna und Kaäl verfolgt, wo die einbrechende Dun— lelheit dem Gefechte ein Ende machte. Feldmarschall- Lieutenant Graf Schlick, welcher am 2osten bis Veipeléth vorzudr ngen beabsichtigte, um seine Vereinigung mit der Hanpt-Armee zu b. weilstelligen, konnte diese Ab⸗ sicht am selben Tage nicht eireichen, La er das enge Desils von Sirok 0m Feinde besetzt fand und selbes wegen der großen Vortheile, die es dem n, bot, erst 6 einem sehr ruühmwvollen Gefechte in seine Gewalt bekommen konnte.. Bis rahin, war gleichfalls die Nacht hereingebrochen, welche das Corps in dieser Stellung zubrachte.
Am 2 sien früh ließ, der Felt marsch all den Angriff sortsetzen, nachdem er duich das in seiner linken Flanke lebhaft unteihMaltene Heschüt euer va dem Herannahen des Feldmgischall-Lientenants Schlick un err chte war Letzterer trieb den Feind bis Vemel eth vor sich her, in welchem Orte sich deiselbe festsetzte und hartnäckigen Widerstand leistete. Das Dorf . jedoch von der Brigade Kriegern genommen, wobei sich besonders das weile Bataillon Latour Infanterie rühmlichst auszeichnete. Der Feind zog sich in eiliger Flucht auf die Höhen zurück. Eine, Abtheilung wurde in die Gebirgs-= schlüchten in der Nichtung gegen Erlau hineingeworsen, der größere Theil aber wandte sich seinem Centrum zu, welches, von der Brigade Wyß aus Raäpolna geworfen, sich auf der Mislolczer Hauptstraße zurückzog. Der Feind
en auf den Besitz von Käpolng großen Werth zu legen, dame e al em he machte, sich dessen wieder zu ben ichen ach fem es ihm jedech nicht gelang, durch sein zahlreich ausgeführ⸗ tes Geschütz die Brigade, Wyß daraus zu vertreiben, die Brigade Colloredo aber indessen durch das in gleicher Höhe liegende Dorf Döbrö vorgedrun gen war und des Feindes Angriffs- Kolonnen in deren rechter Flanke be⸗ prehte, so beeilte er sich über die Höhen zurückzuziehen. Auf dem rechten lügel rückte Jeldmarschall Licutenant Fürst Schwarzenberg. bis Ka4l vor, welches Dorf er mit Sturm nahm. Tie weichenden feindlichen
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Streitlräste, welche mit zahlreicher Artillerie versehen waren, zogen sich in eine Stellung bei Maklar zurück. Sie wurden eine Stunde über Käpolna hinaus verfolgt, wo der bereits einbrechende Abend und die Ermüdung der Truppen der Verfolgung Einhalt zu thun gebot. ö
„Wir hatten es während dieser zweitägigen Schlacht auf allen Punk— ten mit der Haupistärke des Feindes zu thun; allein der vortreffliche Geist und die Tapferkeit der Truppen, die zweckmäßige Führung der Herren Ge— nerale und das lebhafte wirkfame Feuer der wackeren Arfillerie wußten selbst die numerische Ueberzahl zu überwinden.
„Bei der Einnahme von Kapolna wurde das in Essegg von der öster— reichischen Fahne abgefallene Bataillon Zanini Infanterie, welches die Kirche beseßt hatte, zu Gefangenen gemacht. Nachdem von allen Punkten der ausgedehnten Schlachtlinie die Meldungen bis zum Abgange des Couriers noch nicht eingelangt waren, so kann der beiderseitige Verlust in Ziffern noch nicht genau angegeben wer⸗— den. Feindlicherseits dürfte derselbe in mindestens 2 bis 200 Todten bestehen; außerdem machten wir 900 bis 1000 Gefangene, worun— ter 15 Offiziere, und erbeuteten eine Fahne. Von den Unseren ist der Ver— lust nicht so bedeutend. Wir bedauern den Tod des Rittmeisters Züllow von Preußen-Kürassier, des Lieutenants Schulz vom 2. Jäger-Bataillon. An Verwundeten den Hauptmann Sauer von Latour-Infanterie, den Ober Lieutenant Stoffmann und Rittmeister Uechtritz von Preußen-Kürassier, Hauptmann Weckbeker des 2. Jäger-Baßtaillous und einiger Anderer.
Wien, den 3. Mirz 1849. Der Civil⸗ und Militair⸗-Gouverneur: Welden, Feldmarschall⸗Lieutenant.“
Bayern. München, 1. März. (N. M. 3.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde zur Berathung und Schlußfassuͤng über den Entwurf einer neuen Geschä tsordnung für die Kammer der Abgeordneten geschritten.
Kolb (von Spever) bemerlt, da es sich um Abänderung verfassungs— mäßiger Bestimmungen handle, so sei nach dem auf letztem Landtage zu Stande gekommenen Gesetze über die Initiative eine dreimalige Beraihung und Schlußfassung für den vorliegenden Entwurf nöthig. Er halte es daher für das Zweckmäßigste, heute nur auf eine allgemeine Berathung sich zu beschränken, um so mehr, als, wenn der Antrag die nöthige Unter= stützung finde, der dafür niedergesetzte Ausschuß verstärkt oder ein anderer Ausschuß beigegeben werden müsse. Erst nach dem Berichte dieser könne rann in die Einzelnheiten eingegangen werden. Der Präsident verliest den Art. 5 des Initiative⸗Gesetzes, nach welchem ein von einem Abgeord— neten ausgehender Antrag solcher Art von wenigstens der Hälste der Mit⸗ glieder der Kammer unteistützt werden muß, wenn er weiterer Verathung unterstellt werden solle. Domdechant Schmid hat einige Bedenken; nach Art. 2 des Entwurfs sollen in jeder der zwei Kammern zwei Dꝛittheile ihrer Mitglieder nothwendig anwesend sein zu ihrer Konstitui= rung. Der Art. 8 bestimme dann wieder, daß zu einer gültigen Ab—à stimmung die Gegenwart von zwei Drittheilen der Gesammtzahl der Mit glieder einer jeden Kammer ersorderlich sei. Nun bestimme aber S. 6. des Tit. Vl der Verfassungs- Urkunde, daß die Kammer der Reichsräthe nur ciöffnet werden könne, wenn wenigstens die Hälfte der sämmtlichen Mitglieder anwesend sei. In Bezug darauf habe auch das Initiativegesetz in feinem Art. 4 ausdrücklich gesagt, daß beide Kammern Abänderun— gen an diesen Bestimmungen nur insoweit beantragen können, als diesel— ben ihre Kammer betreffen. Der Art. 8 des vorliegenden Entwurfs berühre aber offenbar auch die Kammer der Reichsräthe, ünd daran könnte diese wohl Anstand nehmen. Der Nedner führt den Fall an, daß in der Sitzung der Kammer der Neichs äihe am 29. Januar nur 28 Mitglieder als gegenwärtig angeführt werden, während ihre Gesammtzahl 56 betrage und doch habe sie eine gültige Berathung vornehmen können. Er glaube also, der Kammer der Abgeordneten stehe das Recht nicht zu, in die in- neren Verhältnisse der Kammer der Reichsräthe einzugreifen. Kolñb
(von Speyer): Der Gesetzentwurf solle ein Ganzes aus einem Guß bil— den und beide Kammern umfassen. Er zweifelt daran, daß die Kammer der Reichsräthe Anstände erheben werde. Man könnte sogar Zweifel dar— über erheben, ob überhaupt die Kammer der Reichsräthe laut der Grund— rechte noch in ihrer jetzigen Zusammensetzung in Krast und Geltung sei. Indessen wolle er darüber weggehen, er glaube, die Kammer der Reichs⸗ Räthe werde von solchen formellen Bedenken abstehen. Auch der Königl. Kommissär habe in der Ausschußsitzung sich dahin ausgesprochen, daß er
nichts gegen die Ausschußanträge einzuwenden habe. Wenn man sage, bei Annahme des neuen Vorschlages könnte die Kammer der Reichsräthe oft in den Fall kommen, nicht in beschlußfähger Zahl zusammen zu sein, so könne dies nicht maßgeb en. Wer eine Stelle übernehme, müsse guch die Venpflichlungen derselben erfüllen. Der Redner schließt damit, man solle nicht ropalistischer sein, als der König selbst. Ministerial Nöth Häulein: Er habe als Königlicher Kammissär den Ausschußverhandlungen beigewohnt, aber nur seine persönliche Ansicht ausgesprochen, den Ansichten des lünsti= gen Ministeriums habe er natürlich nicht vorgreifen lönnen. Domdechant Schmid: Er wolle auch nicht Zurückweisung des Entwurfes, nur wünschte er besondere Vestimmungen für jede Kammer darin aufgenommen zu wissen. Stockinger: Bei der zweiten Lesung stehe es dem Ned⸗ ner vor ihm ja frei, eine Untermodificatien in biesem Sinne zu stellen. Bei der nun solgenden Abstimmung findet der Ent⸗ wurf von der ganzen Kammer einmüthige Unterstützung. Es erhebt sich nun eine Debatte darüber, wie die Verstätkung des Ausschusses zu be— werkstelligen sel. Die Kammer spricht sich bei der Abstimmung gegen Vor⸗ nahme elner vollständigen Neuwahl zur Verdoppelung des bestehenden Aus— schusses mit großer Mehrheit aus und eihebt dann den Antrag, daß der Entwunf an den ersten Ausschuß für Gesetzgebung und den bestehenben sür die Geschästs-Ordnung zur Piüfung und Berichterstattung veiwiesen wer— den solle, ebenfalls mit großer Mehrheit zum Beschluß. Stöcher 5r— langt und erhält noch das Wort zu einer Erklärung. Er beschweit sich über die Verdächtigungen gewisser Blätter gegen die Linke, der man ge— radezu in die Schuhe schiebe, als wolle sie den König verjagen und die Republik prollamiren. Er müsse dies als eine Verleumdung eiklären und spreche für seine Person offen aus, daß nur über seine Leiche ker Weg der feindlich Gesinnten zum Throne des Königs gehe. Zugleich hoffe er, daß sein Wunsch: „wie das Wort Republik aus diesem Saale, aus Bayein, aus Deutschland für jetzt und immerdar verbarnt sein müsse,“ zugleich den Wunsch der ganzen Linken aussprechen möge! (Beifall von der Richten.) Aber, werde man sagen, wenn ihr so monarchische Gesin— nungen habf, warum habt ihr daun gegen das Wort „monarch sch“ ge— stimmt? Er wolle den Grund des Mißtrauens, das man gegen die Auf— nahme jenes Wortes hatte, angeben. Er weist auf das Jahr 1813 zu rück, als die Fürsten Deutschlands ihre Völker unter die Waffen riesen zum Sturze des Despoten, der Deutschland knechtete. Damals kämpfte man für die Fürsten gegen den Despotismus, Jünglinge und Gieise vertauschten die Pflugschaar mit dem Schwerte und opferten Gut und Blut für die Throne. Damals, als der Despolismus, der von außen eingedrungen, durch das Volk zertrümmert werden sellte, versprachen die Fürsten dem Volke, dasselbe auch von dem inneren Despotismus zu be⸗= freien. Als das Volk seine Pflicht geihan, forderte es in der Erfüllung der fürstlichen Versprechungen sein gutes Necht, allein umsonst, die Will kür herrschte, und das Volk belteste um sein Recht bis zum März 1848. Bayerns hochherziger König sreilich hatte zuerst seinem Lande eine Ver- fassnng gegeben, allein es sei an derselben so viel gedreht worden, daß man wenig Vortheil davon gehabt. Er erinnere, wie gegen die Verfassung die „Staate ministei“ zu „Königlichen Ministern“ umgewandelt wurden; es sei dies freilich nur die Umänderung eines Worts gewesen, habe aber zur Folge gehabt, daß mit dem Staats- Minister zugleich die dem Volle ver— antwortlichen verschwunden seien, indem die Königlichen sich nur als dem Könige verantwortlich betrachtet hätten. Er erinnere ferner an &. 44 der Verfassung, auf dessen Grund man zuerst nur die höchsten Staatebcamten von Lem Eintritte in die Kammer aue geschlossen, während man dann allmälig diese Ausschließung selbst auf die Postha'ter und Ge⸗ meindebeamten ausgedehnt habe. Er habe hier schon 1849 gesagt, wenn ras so fortgehe, so werde eine Zeit kommen, vor der man schaudern müsse. Sie sei gelommen. Als 1835 der Sturm losbrach, haben nicht die Herren der Nechten den bedrohten Thron geschützt, weil sie selbst vor der Wuth des Volkes sich auf bie Flucht begeben mußten. Die Männer des Volkes wurden damals als Stützen und Schützer der Throne gerufen
und hätten ihre Schuldigkeit gethan; Männer, wie Behr und Eisenmann,
wurden aus ihren Kerkern, in denen sie 15 Jahre geschmachtet, hervorgeru— fen und nach Frankfurt geschickt, um dort für Aufrechthaltung der Throne zu wirken; sie hätten es gethan. Auch nach München sei damals zu glei- chem Zwecke an die Spitze der Geschäfte ein Ehrenmann gerufen worden, den man mit ihm (dem Redner) gleichfalls ausgeschlossen hatte: derselbe folgte dem Rufe und habe seine Schuldigkeit gethan. Er selbst (Stöcker) habe damals durch Verbreitung von schriftlichen Aufrufen zur Beruhi— gung des Volkes gewirkt, zu Einhaltung der gesetzlichen Wege für die zu erlangenden Reformen mit Erfolg gemahnt. Ictzt aber sei wieder Ruhe in Deutschland eingetreten; jetzt gelte es nicht mehr, sowohl die Rechte der Throne zu schützen, als die Rechte des Volkes; ehe selle man ihn zerstückelt und verstümmelt aus diesem Saale tragen, ehe er ein Jota von den Rechten des Volkes vreisgebe. Alles fürs Recht, darum stehe er eben so gut für das des Volkes, wie für das des Thrones! Schlund, der nach Stöcker das Wort ergreift, verdammt die Blätter, die es wagen, die Linke zu schmähen, tröstet sich aber mit dem Gedanken, daß die Schmähungen von Blättern ausgehen, die kein anderes Geschäft kennen, als Ehrenmänner zu verunglimpfen. Ihre Schmähungen fallen auf sie selbst zurück. Die öffentliche Sitzung schließt um 10 Uhr, während die Abgeordneten behufs der Ausschußwahl in Betreff des Kolbschen Gesetzent= wurfs noch zu einer geheimen Sitzung zusammenbleiben.
München, 2. März. (Münch. Ztg.) Gegenwärtig zirkulirt hier eine Adresse gegen die unbedingte Annahme der Grundrechte, die vom hiesigen Gewerbeverein ausgeht und bereits mit zahlreichen Unterschriften bedeckt ist. Dieselbe findet unter dem hiesigen ehren werthen Bürgerstande die allgemeinste Beistimmung.
Die N. Münch. Ztg. enthält einen Artikel über die Publica— tion der Grundrechte, worin sie erklärt: In Bezug auf den mate⸗ riellen Inhalt der Grundrechte habe die Krone und Regierung Bayerns eine ganz parteilose Stellung. Würden dieselben von den Majoritäten beider Kammern angenommen, so werde die Krone auch wohl ihre Sanction geben, wenn es nicht bis dahin ganz offenbar
werden sollte, daß die Mehrzahl des Volks diese Grundrechte nicht unbedingt wolle, in welchem Falle dann nach constitutionellen Prin= zipien durch neue Wahlen an das Volk appellirt werden müßte. Da⸗ gegen von dem formellen, verfassungsmäßigen Wege der Berathung der Grundrechte dürfe die Krone nicht abgehen. Sie habe kein Recht dazu, sie ohne Landtagsbeschluß zu sanctioniren oder zu publiziren, so lange auch nur eine Genieinde auf den verfassungsmäßigen Weg dringe. Hätte die Krone auch tausendmal in Frankfurt auf ihre und Bayerns Landesrechte verzichtet, so wäre ein solches Verfahren doch ungültig, weil die Krone oder Regierung keinen Verfassungsbruch begehen dürfe. Selbst wenn sich ein Ministerium fände, das sich dazu hergäbe, ohne Vereinbarung mit den Kammern die deutschen Grund rechte als Gesetz in Bayern zu kontrasigniren, so würden die Ge⸗ richte nicht gehalten sein, sie als Gesetz zu betrachten; jg eine nach folgende Kammer, die aus einer anderen Majorität bestände, würde solche Minister in Anklagestand versetzen können.
Sachsen. Dresden, 4. März. (D. A. 3.) Bei der ersten Kammser ist am 27. Februar der Bericht des Ausschusses zur Begut⸗ achtung des Antrages wegen Aufhebung der Todtenschau eingegan⸗ gen. Der Ausschuß räth der Kammer an, im Verein mit der zwei⸗ len Kammer an die Staatsregierung den Antrag zu bringen: „Taß das Gesetz vom 22. Juni 1841, so wie die Verordnung vom 2. Ja— nunr 1819 (nach welcher praktische Aerzte, welche einen Kranken be⸗ haudelt haben, verbunden sind, das Zeugniß des erfolgten Todes auszustellen, osne dafür eine G. bühr zu fordern), aufgehoben und dafür der Volksvertretung ein neues vorgelegt werde, nach welchem die Leichenweiher und Hebammen an die Stelle der jetzigen Todten⸗ beschauer instruirt und belehrt und darauf verpflichtet, dabel sedoch alle Formalitäten und Kostspieligkeiten außer Acht gelassen würden.“
Bei der zweiten Kammer ist am 28. Februar der Bericht des dritten Aueschusses, die Bewilligung eines weiteren Kröbits von 14,900 Rthlr. für die Kommission zur Ersrterung der Gewerbs⸗ und Arbeits. Verhältnisse betreffend, eingegangen. Der bieher bewil⸗ ligte Dispositionsfonds von 12,000 Rthlr. war am 5. Februar d. J. schen mit 326 Rthlr. überschritten. Es waren 1925 Rthlr. an Re⸗ munerationen für das Büreau-Personal, 8611 Rthlr. für Diäten und Neisekosten ven Mitgliedern der Kommisston, 380 Rthlr, fllt den Bruck der Ktommifstons⸗Mittheiltugen und 1409 Nthlr. für Regie zꝛc. ausgegeben worden. Der Ausschuß beklagt zwar, daß es noch nicht habe gelingen wollen, eine Arbeit zu vollenden, deren Re—⸗ lultate vom Volke mit Hoffnung und Sehnsucht erwartet würden, räth aber die weitere Bewilligung ar.
Sannover. Hannover, 3. März. (H. Z.) In der ersten Kammer sprach Wyneken heute den Wunsch aus, daß das Ministerium seine Stellung trotz des angenommenen Konferenz-Be— schlusses nicht aufgeben moge, daß es dem Lande in dieser Beziehung ein Spfer bringen möge, und forderte diejenigen, welche ihm hierin beistimmen, auf, sich zu erheben. Sämmtliche Mitglieder erhoben sich. Die Kammer beschäftigte sich dann mit der ersten Berathung über das Gesetz, den Chausseebau betreffend. 3
In der zweiten Kammer wurde das Redactions-Schreiben, die Grundrechtsfrage betreffend, verlesen. Darauf nahm der Abgeordn. Lang II. das Wort ünd sagte; „Herr Präsident, ich glaube, wir haben durch unser Verhalten hinlänglich gezeigt, daß wir an dem Grundsatze festhalten; ich glaube, wir haben damit in Uebereinstim— mung möst den von der überwiegenden Zahl der Landes -Einwohner gehegten Ansichten gehandelt. Jetzt wird es an der Zeit sein, in Bezie—⸗ hung auf die Regierung sich auszusprechen, Ich glaube die volle Beistim⸗ mung des Hauses zu finden, wenn ich den dringenden Wunsch ausspreche, daß die jetzigen Mitglieder der Regierung die Verwaltung fortführen mögen. Ich hoffe, daß die Herren sich dieser Bitte durch Aufstehen an⸗ schlleßen.“ Sämmtliche Abgeordnete bis auf Weinhagen und Bud— benberg erheben sich. Abg. Weinhagen: „Ich habe dagegen ge— stimmt, nicht, weil ich den Werth der jetzigen Regierung nicht aner— kenne, sondern weil ich es für unmöglich halte, daß Ministerial-Vor— stände, welche sich gegen den Buchstaben und den Geist der Grund⸗ rechte so entschieden erklärt haben, die Regierung zum Nutzen des Volks und des Königs führen.“ Abg. Weinhagen bringt dann einen Antrag ein auf einen Gesetzentwurf, daß die Pächter von Staats und Krongütern gehalten sein sollen, ihren Pacht gegen Entschädi⸗ gung aufzugeben, wenn von dem Ministerium eine andere ann der Benutzung im allgemeinen Interesse für gut gehalten wird. Ag. Garfsen stellt den Antrag auf Vorlage eines Gesetzes wegen, Ab⸗ fürzung der Verjährungsfristen. Beide Anträge werden unterstützt. Nach der Tagesordnung wird die zweite Bergthung des Gesetzes, den Verkauf der Früchte auf dem Halme betreffend, n e, , e. nach einigen Bemerkungen angenommen, mit der 6 vom Abg, Freudentheil beantragten Abänderung, . . ingange statt „verfassungsmäßelger Mitwirkung“ gesetzt werde: verfassungs mäßiger Zustimmung.“
ürtt Stuttgart, 2. März. (Sch wäb. Merk)
Der zr irt n, Bg ur in der zweiten Kammer vorliegende Gesetz⸗ Entwurf, betreffend die Erhöhung der Streitmacht und, die Nelruten- Aushebung für, 1819 - 59, umfaßt neben der jährlichen Ergänzung des Heeres diejenigen Maßregeln, durch welche dem Be⸗ lusse der National⸗Versammlung vom 15. Juli vorigen Jahres genlizt und die württembergische Streitmacht bis zur Höhe von 2péCt.
der wirklichen . vermehrt werden soll. Die Kommisston für innere Verwaltung (Berichterstatter Zeller) will die Streitfrage, ob dieser Beschluß, da er nicht als Reichsgesetz verkündigt worden ist, verbindliche Kraft habe, und ob ihm daher, zumal bei seinen be⸗ trächtlichen finanziellen Folgen, von Seiten der Einzelstaagten Folge zu leisten sei? bei Seite lassen. Die Wahl der zweckmäßig⸗ sten Mittel und Wege, um das vorgeschriebene Ziel in kürze⸗ ster Zeit und mit den möglichst geringen Kosten zu er— reichen, ist den einzelnen Bundesstaaten überlassen. Die nächste Aufgabe ist es, eine dem 56 sten Theil der Be⸗ völkerung entsprechende Truppenzahl in der Weise bereit zu halten, daß 15 pCt. als erstes Aufgebot vier Wochen nach ergangenem Be⸗ fehle marsch⸗ und schlagfertig, F pCt. aber als Reserve binnen einer Frist von 10 Wochen, vollständig ausgerüstet, aufgestellt werden kön⸗ nen. Nach der bisherigen Bundes-Kriegsverfassung hatte Württem⸗ berg im Ganzen eine streitbare Mannschaft von 26,934 aufzustellen, wovon 3 zum ersten Kontingent, „ zur Reserve und J zur Ersatz⸗ mannschaft gehören. Die neuen Bestimmungen verlangen in runder Zahl 31,00 Mann, wovon 3 dem ersten Kontingent, der Reserve angehören. Nach dem bisherigen Verhältniß sollten zugetheilt sein der Reiterei 5, den Pionieren a, der Artillerie, einschließlich des Trains, auf je 1000 Mann 2 Geschütze mit je 36 Mann, also etwas über , nebst 122 Mann bei dem Belagerungspark, den Ueberrest mit etwa 78 pCt. bildet die Infanterie. Würden die Truppen in demselben Ver⸗ hältniß vermehrt, so wären zu stellen: Reiterei 1857, Pioniere 340, Artil⸗ lerie nebst Belagerungspark 2570, Infanterie 26, 233, zusammen 4,000 Mann. Das Kriegs-Ministerium macht aber von dem ange— botenen Spielraum Gebrauch und berechnet bei der Reiterei blos aus dem bisherigen Kontingent “, aus der Vermehrung aber 5, wonach sich eine Zahl von 4197 ergiebt. Ferner wird vom Kriegs-Ministe rium kein Belagerungspark gerechnet, so daß der Bedarf an Artille— risten nur 2445 beträgt, wonach sich die aufzustellende Truppenzahl vertheilt. Die vorhandene streitbare Mannschaft beträgt aber ein— schließlic der BVeurlaubten 2439, Mann, so daß an der vorgeschrie⸗ benen Stärke abgehen: Infanterie 12,295, Reiterei 760, Artillerie 395, Pioniere 61, zusammen 13,511 Mann. Hleraus ergiebt sich, daß sich unter dem aktiven Heer bereits so viele Mannschaft bei den Spezialwaffen besindet, um dem vermehrten Bedürfnisse nahezu ent⸗ sprechen zu können. So günstig dies auch hinsichtlich der nen auf⸗ zuwendenden Kosten erscheint, so konnte es die Kömmisston doch nicht unterlassen, hervorzuheben, daß man jetzt erst erfährt, daß unsere Reiterei um * stärker ist, als sie zu Erfüllung der Bundespflicht hätte sein müssen. Auch bei der Artillerie sind n Wirklichkeit 41l9 Mann mehr vorhanden, als die hisherxige Por⸗ schrift erforberte. Eben s 8he an zu viel gehalten.
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zirten Mannfchaft zwei Jahrestlaffen von Exkapitulanten zur Verfiz— gung gestellt werden, während das Gesetz von 1843 auf eine Klasse von diesen zwei Klassen jener rechnet. Die zur Verfügung gestellten Erkapitulanten verbleiben bis zum Eintritt einer Feldaufstellung un—⸗ gestört in ihren bisherigen Verhältnissen. Aus der Altersklasse 1828 sst zur Ergänzung des Abgangs im aktiven Heere die bisherige Zahl von 3860 Rekruten auszuheben. Nach den Motigen heahsichtigt die Regierung, ein auf den Bedarf von 34,000 Mann begründetes Wehrgesetz für Württemberg zu entwerfen und mit den Ständen zu verabschieden.
Mens land.
Frankreich. National-Versammlung. Sitzung vom 3. Marz. Anfang 18 Uhr. Präsident Marrast. Nach Erledigung mehrerer lokaler Gesetzentwürfé geht die Versammlung zu ihrer ei⸗ gentlichen Tagesordnung, Schlußdiskussion des Staatsrathsgeseßtzes über. Vaulabelle und Favart hatten den Zusatz beantragt: „Unmittelbar nach Votirung gegenwärtigen Gesetzes wählt die Nas tionalversammlung 20 Mitglieder des neuen Staatsraths, die 20 übrigen Mitglieder sind von der künftigen Kammer zu wählen.“ Martin von Straßburg bekämpfte die sen Zusatz. Das hieße die künstige Kammer verdächtigen. Sie werde besser aussallen, als man glaubt. (Gelächter. Vg ulabelle zieht den, Antrag zu= rück; desto hartnäckiger vertheidigt ihn Favar t; Trotzdem verwirft ihn die Versammlung mit 388 gegen 360 Stimmen den Schluß-Paragraphen der Kommission an. der
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also lautet: „Der Staatsrath besteht aus 10 Mitgliedern. Diesel⸗ ben werden fogleich nach Veröffentlichung dieses Gesetzes von der National⸗ Versammlung gewählt. Drei Monate nach ihrem Zusam⸗ mentritt hat die künftige Kammer zwanzig Mitglieder des Stante⸗ rathes von jenen 416 zu erneuern.“ Marrast bringt nun das 863 sammtgesetz zur Abstimmung. Dasselbe wird mit 5214 gegen 219 Stimmen angenommen. Somit wäre die S aatsraths- Debatte be⸗ endigt. Nun wird die dritte Berathung des Nateauschen Vorschla⸗ ges folgen. Buffet, Handels- und Ackerbau Minister, 6 Lokalgesetz⸗Entwürfe vor. Passy, Finanz ⸗Minister, über⸗ giebt! einen Entwurf, der zwei neue Zwölstel des Bud⸗ gets, für April und Mai, verlangt (Lärm zur Linken), und einen zweiten Entwurf, der 90, 666 Fr. Repräsentationskosten für den Vice-Präsidenten Boulay fordert. (Oh! Oh!) Die Dringlichkeit für beide Entwürfe wird erklärt. Martin Bernard erhält das Wort, um den Minister des Innern zu interpelliren. (Aufmerksamkeit.) „Die studirende Jugend“ beginnt er, „faßte die patriotische Idee. (Lirm zur Rechten. Stimmen links: Nieder mit den Schreiern!) sich an der Barriere du Maine brüderlich zu versammeln. Ich selbst mit einem anderen unsrer Kollegen wohnte der Versammlung bei, als cin Pol zei⸗Komm ssarius am Saale erschien und Einlaß be⸗ gehrte, der ihm natürlich verweigert wurde. Statt uns in Ruhe zu lassen, erschien derselbe mit einer Schaar von Söldnern und räumte mit solchem Ungestüm den Saal, daß viele der Anwesenden niederge⸗ riffen wurden. Ich will wissen, ob der Minister dieses Verfahren billigt? Billigt er es, so bricht er die Verfassung; billigt er es nicht, so muh er den Polizei⸗Kommissarius absetzen. “ Leon Fau⸗ cher, Minister des Innern: „Der Nedner vergleicht diese Ver- sammlungen oder Zweckessen mit den Banketten vor dem 21. Februar 1848. Dies ist ein Irrthum. Jene Bankette geschahen öf⸗ fentlich und wurden vorher angezeigt. Dies ist aber mit den Zusammenkünften an der Barriere du Maine nicht der Fall. Sie sind geheim. Cärm zur Linken.) Man sucht sich so viel als möglich der Aufsicht der Polizei zu entziehen.“ Corbon ersetzt Herrn Marrast auf dem Praͤsidentenstuhle. Faucher bestreitet schließlih, daß Jemand mißhandelt worden sei. (Wider⸗ spruch) Pierre Leroux folgt ihm auf der Tribüne. Er liest den Artikel 8 der Verfassung und sagt, hiernach sei das Vereinsrecht heilig, es sei ein direkter Ausfluß des Willens Gottes. „Ihr Gu den Ministern gewandt) habt das Associationsrecht bereits unterdrüdt oder wenigstens geschmälert, Sind wir in der Republik oder in der
und nimmt
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Monarchie? Sind wir Freie oder Sklaven? age ir sind Sklaven. Ihr verletzt das Associationsrecht, *g e gf, nin Des potismus. Eure Söldner berufen sich auf das Gesetz von 1790 gezen die Zusammenrottungen. Dasselbe hat kene Gewalt gegen die Bankette, deren Recht Ihr nicht angreifen dürft. Ich trage auf Abschaffung des Artikel 291 des Strafgesetzbuches an, weiche das Vereinigungsrecht betrifft.“ Grandin unterstützt den Minister. Er greift den Sozialismus und seine Lehren an. (Unterbrechung. ) Das Elend res Volkes habe der Sozialismus zu verantworten. (Oh, oh 5 Tr wirft dem Ministerium vor, daß es nicht schaif genug gegen die Tagespresse auftrete. (Lärm.) Ledru Rollin erhebt sich. Er eischeint mit Papieren auf der Tribüne und liest Stellen aus den Reden, die Leon von Malle— ville und Odilon Barrot vor dem 24. Februar 1848 im Chateau Rouge gehalten. E zergriedert die Anklagen gegen den Sozialismus und nennt die Verfolgungesucht des Ministeriums eine Absurdität. Die Männer, die man früher Helden genannt, lasse man jetzt einsperren. Der Chef der Bergpartei entwickelt hierauf den Zweck des Sozia— lismus und erklärt schließlich, daß die Reaction des Ministeriums nur gegen dasselbe ausschlagen werde. Odilon Barrot verwahrt sich gegen den Vergleich, daß sein Verfahren dem der Juli-Monarchie von 1847 4 48 gleiche. Er bestreitet jede Analogie zwischen jenen Zusammenkünften an der Barriere und den Banketten im Chateau Rouge und beruft sich auf Recht und Gesetzlichkeit. Er wird aber so oft und heftig unterbrochen, daß er kaum einen Satz vollenden kann. Berand und Denjoyx erklären unter heftigem Lärm, warum sie zur Ordnung gerufen worden seien. Auf Odilon Barrot's Antrag geht die Versammlung zur einfachen Tagesordnung über. Die Sitzung wird um 65 Uhr in großer Aufregung geschlossen.
Paris, 3. März. Der Minister der auswärtigen Angelegen—= beiten, Herr Drouyn de Lhuys, hat der National⸗Versammlung den Attilel 19 zu der Convention vorgelegt, welche Frankreich am 31. März 1831 mit den . deutschen Rheinstaaten bezüglich der Rbeinschifffahrt abgeschlessen. Dieser Artikel schreibt vor, nur denjenigen Schiffern Patente zu ertheilen, welche die Gewässer des Rheins genau kennen. Man zweifelt nicht, daß die Versammlung diesen Artikei ohne Wei⸗ teres bestätigen werde.
Aus Italien wird heute berichtet, daß sich auch der Senat in Turin nach einer langen Debatte am 26. Febrüar dem kriegerischen Auftreten der zweiten Kammer beigesellt hat. Eine Depesche des Präsekten ven Pisa vom 23. Februar an die provisorische Regierung in Florenz meldet, daß der General Laugier mit seinem Corps durch Vermittelung des Gemeinde⸗Raths von Massa zu kapituliren begehrte. Der größte Theil ber Diplomaten war dem Großherzog Leopold nach Gaeta oder Neapel gefolgt. s
Im heutigen Moniteur liest man; „Die Demoeratie paeifique berichtet über ein sozialistisches Bankett, welchem Unter⸗ offiziere der pariser Garnison beigewohnt hätten. Dies Blatt giebt weder Ort, noch Tag, noch Stunde des Banketts an; aber es wie⸗ derholt zwei angebliche Toaste, die von Sergeant⸗Majors ausge⸗ bracht worden seien, welche ihre Anreden mit dem klassischen Zube⸗ hör⸗-Ruf; Es lebe der Berg! geschlossen hätten. Wir sind ermäch⸗ tigt, diese Behauptungen auss förmlichste Lügen zu strafen. Die Unteroffiziere der Armee wohnten keinem sozialistischen Ban⸗ kelte bei; sie konnten daher weder einen Trinkspruch aus— bringen, noch sonstigeßs Geschrei ausstoßen. Fand irgendwo wirklich ein derartiges Bankett statt, und nahmen Sozia⸗ listen daran Theil, die sich als Unteroffiziere verkleideten, so hatten diese angeblichen Militairs, das versichern wir, nichts als die Uni—⸗ form mik der Armee gemein.“ Ein zweiter Artikel desselben Blattes meldet, daß in der Gemeinde Caumont (Vaueluse) am 25. Februar ein Mann vor bem Angesicht des Maire ausgerufen habe: Es lebe Hein— rich V.“ Der Moniteur erklärt in dieser Hinsicht, daß die Muni- zipalbehörde dieses aufrührerische Geschrei habe zu Protokoll nehmen lassen, und daß der Schuldige sich in den Händen der Justiz befinde. Die Regierung, fügt das offizielle Blatt hin⸗ zu, habe gleich strenge Weisnngen gegen alle Exzesse, der extremen Parketen ertheilt und bekämpfe eben so die weiße wie die rothe Fahne. In einem dritten Artikel sagt der Moniteur, daß er wegen seines gestrigen Artikels über das demokratisch- sozialistische Bankrkt ein Schreiben von Ledru Rollin erhalten habe, das er jedoch nicht abdrucke, einerseits wegen der Jassung des Schreibens, und dann, weil es die dem Herrn Ledru Rollin im Moniteur zuge⸗ schrlebenen Stellen der Bankettreden nicht ableugne. —
In Laugeac, int Departement der Ober⸗Loire, gingen am 24. Februar, laut dem Moniteur, an der Spitze, eines Zuges vier Personen, vom Kopf bis zu den Füßen roth gekleidet und führten an Stricken vier weißgekleidete und gefesselte Personen mit sich. Nach— dem sie mit Trommelschlag durch die Stadt gezogen und um den Freiheitsbaum getanzt hatten, mußten die Weißgekleideten niederkniten ünd die Rothen schwangen die Axt über ihren Häuptern. Außerdem wurde noch eine Strohpuppe geköpft. In Schirmeck, in den Voge⸗ sen, geleiteten 20 junge Bursche, mit Säbeln und Aexten bewaff⸗ net, die Guillotine auf einem Wagen durch die benachbarten Dör⸗ fer. Vor den Häusern der Reichen machten sie Halt und leg⸗ ten unter die Guillotine eine Strohpuppe, welche sie köpften. Dabei schrieen sie: „Die Reichen rufen: Es lebe Cavaignac! wir rufen: Es lebe Robespierre! Es lebe die Guillotine! und wenn die Reichen nicht zufrieden sind, so wollen wir sie schon zuf ieden machen!“ Der Monlteur fügt hinzu: „Diese Demonstrationen, bei welchen das Lächerliche mit dem Gehässigen um den Vorrang streitet, wer— den nicht ungestraft bleiben. Es sind mehrere Verhaftungen vorge⸗ nommen worden, und die Gerichte leiten die Untersuchung ein. Aber die hauptsächlichste Unterdrückung liegt in dem Schrecken und Un— willen, welchen ein Beginnen einflößt, das uns in die Barbarei zurückstürzen zu wollen scheint. Ueberall giebt sich ein entschie · kenes und einstimmiges Verwerfungs —Urtheil über diese Erzesse kund. In einigen Gemeinden um Dijon wurden die Anstister so⸗ zialistischer Bankette ausgetrieben und die Apostel des Sy⸗ stems im Bilduiß verbrannt. Das Land athmet wieder auf, weil es sehr wohl weiß, daß diese Theorieen, die sich so lärmend bieit machen, nicht mehr zu fürchten. Die Zeit, wo die Sozialisten auf⸗ lösen und zerstören konnten, ist vorüber. Man hat sie an ihrem Werk geschen, und man will sie nicht ferner dabei sehen. Die fran—⸗ zösische Nation ist, dem Himmel sei Dank, nicht so unwissend und naiv, daß sie sich durch eine bloße Kopie von 1793, mit einigen so⸗ zialistischen Zuthaten gewürzt, durch eine Uebergipsung Robespierre's und Baboeuf's sollte fangen lassen. Die Parodie kann nur diejeni⸗ gen verführen, welche durch die ernste und lebendige Wirklichkeit nicht zu verführen waren. Genug der Unruhen, genug des Umsturzes, genug des vergossenen Blutes. Das Land lebt unter einer Regierung sei⸗ ner Wahl. Die Revolution ist geendet; es ist Zeit, daß die Repu— blik, eine rechtschaffene und gemäßigte Republik, die Republik der Ma⸗ joritäten, beginne.“ .
Das Wahlcomité der gemäßigten Partei hat sich am 28. Februar in einer bei Herrn Molé abgehaltenen Versammlung konstituirt, Der Kern besteht aus den Koryphäen der Partei Thiers und der degiti⸗ misten, und von Nichtabgeordneten sind hinzugetreten für die legiti-
alten Konservativen die Herren von Broglie, Janvier, d' Haussonville und von Laferté. Den Ansprüchen der Napoltonisten ist genügt worden durch die Zulassung der Herren Abatucci, Persini, d'Ornano, Piat, Clary und Cambaceres. Der Präsident der Republik ist dem neuen Comité, das sich Comitè der Rue de Poitiers nennen wird, mit großer Bereitwil⸗= ligkeit entgegengekommen, und hauptsächlich durch seine Bemühungen ist es gelungen, die Spaltung, die in der gemäßigten Partei zwischen den alten Constitutionellen und den Napoleonisten auezubrechen drohte, zu verhindern. Einige weiter links stehende Abgeordnete, wie die Herren Dufaure, Vivien, Lanjuinais haben sich, obgleich eingeladen, nicht zum Beitritt entschließen können, werten sich aber auch keinem anderen Wahl⸗Comité anschließen. Auch das Comité des Staats- raths Palastes, aus reinen Republikanern des National bestehend, nähert sich in vielen wesentlichen Pun'ten seines Programms und durch seine Kandidatenliste sebr der Rue de Poitiers, so daß die ge⸗ mäßigte Partei bei den nächsten Wahlen den demokratischen Ultras in sehr geschlossener Pbalanx gegenüber zu stehen hofft.
In verflossener Nacht wurden die Mai- Gefangenen aus Vin⸗ cennes nach Bourges abgeführt, wo ihr Prozeß in vier Tagen be⸗ ginnt. Es waren Truppenmassen von Vincennes bis zum Präfeftur⸗ Gebäude und von dort bis zum Bahnhofe der Centralbahn aufge⸗ stellt. Lepreur, Ober- Kerkermeister, und Primorin, jüngst erst zum General-Polizeikommissarius von Bourges und dem Cher⸗Departe⸗ ment für die Dauer des Prozesses ernannt, leiteten diese nächtliche Abfahrt. Die den obersten Rational-Gerichtshof dirigirenden Mit- glieder des Cassationshofs werden ihnen morgen nach Bourges fol⸗ gen, wo bereits alle Gasthöfe und Privat-Wohnungen zu sehr hohen Preisen vermiethet sind.
Großbritanien und Irland. London, 3. März. Mit der neuesten Post aus Ostindien ist heute die Nachricht hier eingegangen, daß sich das Fort der Stadt Multan am 22. Januar den Briten, dagegen aber andererseits die Stadt Attock im Pend⸗ schab um dieselbe Zeit den Afghanen unter Dost Mohamed Chan er⸗ geben, und daß am 13. Januar eine mörderische Schlacht zwischen den Truppen Schihr Singh's und der britischen Haupt ⸗ Armee des Pendschab unter dem Ober — Befehlsha⸗ ber Lord Gough am Jelum stattgesunden hatte, die keinen entscheidenden Ausgang, weder für den einen, noch für den anderen Theil, gehabt zu haben scheint, denn beide Heere zogen sich nach blu tigem Kampfe eine Strecke zurück und lagerten sich unweit des Schlachtfeldes. Die Zahl der Todten und Verwundeten auf Seiten der Sikhs wird auf 30090 angegeben, auch nahmen ihnen die Briten 12 Geschütze ab; noch größer aber war der Ver— lust an Mannschaft auf englischer Seite; man zählte, 3500 Todte und Verwundete, darunter 30 getödtete oder tödtlich ver⸗ wundete Offiziere und 60 mehr oder weniger schwer verwundete; an Geschützen verlor die britische Arme aber nur 4 Stück. Sie war nun aber so geschwächt, daß erst Verstärkungen abgewartet werden mußten, ehe man an Foittsetzung der Kriegs-Operationen denken konnte.
Der Glo be bringt über die Besetzung der Donau⸗Fürstenthümer einen Artikel, der, an die Verträge erinnerud, auf welche Rußland sein dortiges Schutzrecht gründe, nämlich die Verträge von Kainard⸗ schi von 1774, von Jassy von 1792, von Bucharest von 1812, von Akserman von 1826 und von Adrianopel von 1829, bemerklich macht, daß Earopa berechtigt sei, diese Verträge, an denen weder England, Frankreich Oesterreich Theil genommen, zu ignoriren. Diese Mächte hätten
zwar kein Interesse in den kirchlichen und finanziellen Anordnungen, welche der russischen Garantie zum Vorwand gedient, aber sehr wichtig sei für sie die Anwesenheit einer russischen Armee in Bucharest, dessen fortdauernde Besetzung den Plan des Kaisers Alexander, den schon in Erfurt Napoleon vorgeschlagen, die Moldau und die Wallachei mit Rußland zu vereinigen, verwirkliche. Der Globe freut sich schließ lich
mistische Partei Herr Sala, für die kirchliche Partei Herr von Va⸗ tismenil, Vice⸗Präsident des Comité's für Religionsfreiheit; sür die
über die Eintracht, welche zwischen Frankreich und England in dieser Frage herrsch, die beide von der Nothwendigkeit überzeugt seien, auf der sofortigen Entfernung der russischen Armee aus den Donau⸗ Fürstenthümern zu bestehen.
Niederlande. Aus dem Haag, 5. März. Das Staats⸗ Courant enthält folgende Widerlegung: „Mehrere ausländische
Zeitungen haben dieser Tage einen Bericht aus der O. P. A. 3. mitgetheilt, wonach, in Folge einer zwischen der österreichischen und niederländischen Regierung abgeschlossenen Uebereinkunft, ein großer Theil der holländischen Kriegsflotte unter dem Befehl eines Admi⸗ rals auf eine bestimmte Zeit zur Verfügung Oesterreichs gestellt wer⸗— den würde. Wir können versichern, daß von der niederländischen Regierung weder ein Schiff, noch ein Offizier oder Matrose zur Ver⸗ fügung der österreichischen Regierung gestellt ist.“
Italien. Rom, 23. Febr. (A. 3.) Das Exekutiv-Comitè
hat folgende Bekauntmachung erlassen: „Das Gebiet der Republik ist von den unversöhnlichen Feinden Italiens verletzt. reicher haben den Po überschritten uud bedrohen Ferrara. Unter den Vorwänden, welche sie für diese Occupation vor sich hertragen, be⸗ findet sich auch unser Ausrufen der republikanischen Regierung. Stark in der allgemeinen Billigung der Völker, hat die Regierung der Re⸗ publik schon jene Maßregeln ergriffen, welche stets die Staaten von Sklaverei und Schande erretteten. Der Kriegs⸗Minister geht ab nach Bologna, von allen Punkten werden die Linie, die mobilisirte Civica und die Freiwilligen zusammenwirken, um den Feind zurückzutreiben. Toscana wird seine Truppen mit den unseren vereinigen, Genua nicht träge verharren. Gewisse Nachrichten von Piemont verstchern, daß die Mehrzahl in der Versammlung jenes Reichs bereit ist, unsere Re⸗ publik anzuerkennen.“
Die Oester⸗
Die konstituirende Versammlung hat die Kirchengüter sammt und
sonders für Staatseigenthum erklärt, sich der Kassen der todten Hand bemächtigt, an Geisliiche irgend eine Zahlung zu leisten streng ver⸗
boten und diejenigen, welche Deposita in Händen haben, verpflichtet, der Regierung davon Anzeige zu machen. Die Kassenscheine der römischen Bank haben wieder Zwangscours erhalten. Die Ausfüh⸗ rung von Pserden und Maulthieren ist verboten, da die Regierung dieselben für den Artillerietrain anzukaufen beabsichtigt. Nach dem Norden ist General Ferrari abgegangen, die Südgränze deckt Gari⸗ baldi. Die der Stadt Ferrara auferlegten Contributionen soll die Republik tragen, damit die Last nicht einseitig auffalle. Von den Feindseligkeiten im Süden ist es noch still. Man will aber mit Sicherheit wissen, daß bei Rieti 14,900 Mann Neapolitaner zum Einrücken bereit stehen.
Turin, 24. Febr. (A. 3.) In der gestrigen Sitzung der Deputirten⸗Fammer stellte Rosselini dem Ministerium zwei Inter⸗ pellationen: ob es ossizielle Berichte darüber hätte, daß die Oester⸗ reicher Ferrara besetzt und ihm eine Contributon auferlegt hätten; und ob, wenn die letztberührten beiden Thatsachen wahr seien, die Regierung des Königs darin eine natürliche Helegenbtit wahre h den Grundsatz der Nicht-Interventien in Mittel · Italien zur * wendung zu bringen und dem Wunsche der Nation in gen l en, 2 dem siebsich ganz frei von den letzten Schlingen und , He, . Vermittelung erkläre. Auf die erste Interpellation gab Ratz ig . Antwort: Bas Ministerium habe keine offiziellen Berichte, in Bezug