⸗ Amsterdam 2 M. 1423 Br.
380
Dies ihm zu bestätigen, werde Gioberti hoffentlich sonst müsse er (Buffa) auf Gioberti den dieser vor der Kammer sei⸗
erfahren habe. für eine Gewissenspflicht halten, ben schweren Vorwurf zurückwerfen, nen Kollegen zugetheilt habe. Gestern wurde hier öffentlich auf kleinen Tischen eine Petition an den König zum Unterzeichnen ausgelegt, welche die Rückkehr Gio⸗ berti's ins Ministerium und die augenblickliche Auflösung der Kam⸗ mern forderte. Nachdem eine Anzahl Unterschriften beisammen war, wurde die Adresse dem Könige überreicht, welcher sehr fest antwor— tete, er werde sich nach dem Votum des Parlaments richten. Die Stadt war ruhig.
Die Regierung des Königs verharrt in der
uf die zweite sagte er; ; . . 2 Intervention zu protestiren; ein solcher
849 7 Ueberzeugung, gegen jede
Protest bezieht sich übrigens eigentlich nicht auf Oesterreich, denn niit diesem sind wir im Kriegsstand;
bei diesem handelt es e Teindseligkei ö . 26
sich nur darum, die Feindseligkeiten wieder aufzunehmen. Daher,
wenn der Augenblick gekommen, i
st Letzteres zu thun, und vielleicht fönnte die Befetzung Ferrara's ein Umstand. sein, der den Augenblick beschleunigte; gewiß, dann wird die Regierung des Königs thun, ihr ünter den gegenwärtigen Unmständen obliegt. Tosti rieth Personal-Fragen bei Seite zu lassen, da bei deren Radeßzk9 gewinnen könne. Radetzly habe eine ge⸗ 36, 000 Mann in der Lombardei befohlen; nur noch einen Mo⸗
was der Kammer, alle zerhandlung nur Aushebung von um den Krieg wieder zu eröffnen,
Meteorologische Geobachtungen.
zwungene
Piemont habe,
6. gar noch weniger, freien Spielraum; nach Ablauf dieser Fr e die Diplomatie stark genug sein, um jede Bewegung . 1849. / Morges HNachwittass Abend Rach eimaliger P u paralystren; er frage daher, wie es mit der Kriegsbe⸗ S. März. 6 Uhr. 38, . ö reit der piemontesischen Truppen stehe, ob das Ministerium zur Tm, T rer. sdI, os Par. 42. ol er. 2. - ** n. Wieder g des Kriegs noch immer die gelegene Zeit — An g dme . ö, 0 R. 1022 n. 4 7,7 R. Elass 2, a7 R lung auf frühere Aeußerungen — abwarte. Ratazzi erwie⸗ Thaupunkt. J 2,30 R. 37 n. 4 3,6 R. noder t berte: Die Regicrung warte nicht eine gelegene Zeit ab, sie glaube, Huustsattiguns . 75 Let. 56 pc. 71 Ct. Anadiünatuns pag'vielleicht die gelegene Zeit da sei; aber die k beiter. en g ,,, en Dank wissen, wenn sie hier nicht den Tag angeben, an dem Wriad ...... w. w. W. nn ,,, 10, „e Feindseligkeilen wieder aufgenommen werden sollen. d . . , . . Tagesmittel: 312, 02“ Par... 6 n. .. 4 3 ö pot. W.
zur Beantwortung der Thronrede debattirt, die wahrscheinlich bedeutender ausfallen wird, als die am nig überreichte Antworts⸗-Adresse der ersten Kammer.
Minister Buffa macht von Genua aus bekannt, daß
über die Adresse 90 S 2 * — 2 ! 22sten dem Kö⸗ w ; Königliche Schauspiele. Mittwoch, 7. März. Im Schauspielhause. 37 ste Abonnements⸗
er in eine 5 Akten, von
Vorstellung. Zum erstenmale: komisch⸗phantastische Oper gleichnamigem Lustspiel, gedichtet von H. S. Mosenthal. dem Königlichen Kapellmeister Otto
Vorstellung. von Karl Gutzkow.
Zum erstenmale: Ottfried, Schauspiel in 5 Aufzügen, Anfang halb? Uhr.
Freitag, 9. März. Im Opernhause. Die lustigen in 4 Abth., mit Tanz,
Z3 ste Abonnements⸗ Weiber von Windsor, nach Shakespeare's Musik von
Nicolai. Tanz von Hoguet.
Anfang halb 7 Uhr.
magico. Oper in 2 Alten, Teyte und den Original-Recitativen. Figurin-Bildern der ersten Aufführung der bei Decorationen sind vom Decorationsmaler Herrn Maschinerieen vom
Großes phantastisches lungen
Rönigsstädtisches Theater.
Mittwoch, 7. März. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Il Flauto von Mozart. Mit dem italienischen Die neuen Kostüme nach den Zauberflöte im Jahre 1791 Die vorkommenden neuen Schwedler. Die heatermeister Herrn Brandt. Anfang 6 Uhr.
Donnerstag, 8. März. Zum 6östenmale: Die Töchter Lucifer's. Zauberspiel mit, Gesang in 5 Abthei⸗ von! W. Friedrich. Musik komponirt
der italienischen Oper zu Wien.
c
(12 Tableau),
und arrangirt von Ed. Stiegmann.
über die Umgestaltung des Kadetten-Corps und das bei der dung und Aufnahme von Zöglingen, in die Königliche Militair- Schule zu Berlin,
k
Dem heutigen Staats-Anzeiger liegen die „Bestimmungen Anmel⸗ Pensienairen und Hospitanten so wie in die König⸗
lichen Erziehungs⸗Anstalten zu Potsdam, Kulm, Wahlstatt und Bens⸗ 2 /. 7
Jatervention in Toscana nie gewilligt habe; er sei von dem Plan Vorstellung: Francis Johnston, Original- Lustspiel in berg zu beobachtende Verfahren“ bei
iner solchen so wenig unter ichtet gewesen, daß er zu gleicher Zeit Eh. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr. erg zu beobachtende Verfahren dei.
den Plan und die in Folge dessen eingetretene Abdankung Gioberti's ! Donnerstag, 8. März. Im Schauspielhause. 37 ste Abonnements⸗
=. . * mr — — — ; — 2 — d * * B P . 3 6 D * 2 68 593 9. . V * 16 Berliner Börse vom 6. März
II echSel- Course a n 8 1 3 2. ! 1 8 Kis enk nh n — M e m. Brief. Geld. r ; 5 K — 250 F / ö 143 1422 Stamm- Aclien. Kapital. J. Pryioritäts-Actien. Kapital. . / 5 . * 55 93 8ẽ . 31 yy, . 2
. . . . 14 142 D * inertraß ̃ ird n . gier 5 kann! 9 Tages- C owns. 3 Ta es- Cours. bur 306 M rr ᷓ er Reinertraß wire ich erfolgter Bek— m ? immlliche Prioritst Hen elde ln ü
*. w. P . 1506 491 in der datu bestimmten Rulrik ausgesüllt 6 ,, . 36 ö 10 6 95 dꝰN
do n, Mk ö Mt 150 3. 150 Vie mit 3 pCi. ber e ne,, y l ; D Lor 16 3 Mt. 6 ö l . K — Paris.. 4 ö 300 Er / 2 Mt. 815 81 Berl. Anh. Lit. A. B. 6, 900,000 4 ö 743 6 Berl halt 14411809 ,
Wien in 20 Xr.. ; 150 FEI. 2 Mt. 90 ö do. Hamburg 8. 000,000 4 . do. Hamburg... 5, 000, 000 14 92 B Augsburg 150 EI. 2 Mt — 101 do. Stettin - Starg. .] 4. 824, 000 4 4 87 8. do. do. Fi. Ser. 1, 000, 099 4 ö. Breslau 100 Thin] 2 Mt. — 9979 do. Pots d. Magd. 4.009.000 4 1 — . do. Potsd. Magd. .. u, g 141 5 . 9. 6. 99 6. , 1700 1961 68 t 35. 132,800 5 95 63. 9435 Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss-. 100 Thie. 3 Tes 995 Magd. Halberstadt . 1,700,900 4 — 1085 6. do. do . ⸗ 9g öh 3 152 ö 2 Mt. ö. gon, d9. Leipziger 2.390, 9600 4 — — do. Stettiner ,, ** 6 Prankfart a. M. sid. W.. 100 r. 2M. 56 2456 26 Halle - Thüringer H, 60, 000 4 2 49 6 Magdeh. Leibziger ,,,, ** ) 21 3 r * 222 2 8 . . ö ñ Jö w g 2 2 P jringer. 06 ö ? ö z 3 peter hurs 1060 snhl. 3 Wochen — 105 Cöln - Minden 13, 000, 000 35 — 783 6. Halle . , , 4990,90 l 586 B. . —— 3 ö . ; Cöln - Minden. 3,674,500 4575 93 B , e, ; an . . go. Hächen 1500, 000 4 — 493 R. . a, nnr n, ,, Inländische Fonds, PIandhries- HNRommundl- Papiere und Bonn Gäln-⸗- 1, 051,200 5 / 102 6. Rhein. v. k 963 121 909 35 Celd- Curse. HPüsseld. Kiberfeld.. 1.100.999 4 - . Kö n , 14 ĩ * 253 , ; Steele Vohxinkel 1.300,00 4 — 36. k. Pub eld m. 96 230 0ng 4 26. Briel. Geld. Gem. Ef. Rrief. Geld. dem. Niedersehl, Märkisch. 10, 99. 999 3 n r, n. 6 . 1, C 0,999 4 1 101 II Poem . Ptabr, 3 — 21 ment, m en oh oho 4. — Niederschl. Märkisch. 4.175, 900 4 S533 *“ St. Schuld-Sch. 3 — 7933 ur- u. Nm. do. 33 923 92 ͤ Obperschl. Lit, R. 2.253, 100 33 — 92 * 0 4 35 5 386 Sech LPräm. Seb 987 75 8chlesische do. 3 do. t, . 2.400, 000 35 — 92 do. IIL. Serie. 2.399.099 39 91 8. EK. u. Nm. Sehuldv. 31 — do. Lt. B. gar. do. 35 ö Cosel Oderberg . 1.200.000 11 do. zweighahn 252.099 45 = . Berl. Stadt-Obl. 5 985 97 Pr. Bk Anth-Sch — 86* Breslau - Freiburg. .. 1. 700,500 4 . do. do. 2418, 909 1 80 B 450. . 3 2 Krakau - Oberschf. . I. 500, 000 4 38 * Obersehlesische . 370.200 . Westpr. Pfandbr. 3 86 — Frie drichsd'or. k 1327 13172 Berg. Mã V 4,000,000 . — 574 B krakau 3 Oberschl. 360, 000 1 71 B. . 5 96 ? 25 12 r, 3 69 156 nn 3 — 70 Cosel- Oderberg. 250.9000 5 9558. Grossh. Posen do. 4 — 96 And. Goldm. à d? th. — 12 ö 12 s Star gal d- Posen. 5, 000,000 13 * 10 (6 —⸗ ; 3
36. 3 81 vie no. 3 11 Brieg - Neisse. . . ..... 1, 100,000 . . Steele Vohwinkel 3 5.0909 5 875 B Oatpr. Plandir. 3! 806 ae ep. Wittenb. ... 4,500, 00 4 — do; do, Il. Ser. 35: 8099 *
d J J zreslau-Freiburg 100,000 4
, . r; . j 11816ndische Honds- Luil lungs- Rogen. / .
. . . . U ö 1151. Stamm- Act. 3 Russ. Lamb. Cert. ) Poln, neue Pfdhr. ; 91 91 Aachen Mastricht ö 2, 750, 000 1 30 ; ö ö 3. do. beillope 3.4.8. 5 do. Part. 500 II. — . ; do. . 1. Anl. 4 — — go, 40. 300 EI. . 956 Leipzig Dresden 500, 900 4 —
, Siem , , t 387 85 Nam. . 1067 Li6SIäncdl. Actien. uch. Bexbach 24 FI. 8, 525, 9090 4 —
ö ö. . . . do. Staats- Pr . ö w kiel Altona. Sp. 2. 050,000 4 — 8S65 1
0. 10. 1 1 * * * 1 11 1 ö . ( . ‚ 3 . 1 336 ö 10. v. Rthsch. 13. 5 107 106 Iioll. 23 9h Int. 2) Pesther. 26 FI. 118.000, 000 4 — Imsterd. Rotterd. FI. 6.500, 0169 1 / ;
10. Poln. Schatz 0. 4 71 — Kurh. Pr. O. 40th. — — 3 Friedr. Wilh Nordb. 8, 000, 000 4 — 36 2 7 bz un. G. Mecklenburger Thlr. t, 300,000 ĩ 36 B 8
do. do. Cert. L. A. 5 83 — Sardin. do. 36 Fr. — — —
do. do. L. B. 200FI. — 13 — N. Bad. dd. 86 FI. — — = g ᷣ ]
, Schluss- Course von Cöln-Minden 78 6. von Preussischen Bank Antheilen 87 ba. 6. n ö.
Fe Notirungen haben sich heute gebessert, und der Umsatz in einigen Actien-Gattungen war etwas Feiebter, als dieser Lage. Sta ats - Schuldscheine pot höher bezahlt. . ö 86663 eschäft herrschte é eine flaue Stim Alle Gattungen Roggen loco 255 — 263 Rthlr.
5 är armer, In Geschäft herrschte heute eine flaue Stimmung. ne mn! ng Nogger 6 6 , Auswärtige Börsen. der Fonds- ußd Eisenbahn-Actien hielten sich von mehreren Seiten n p. Frühjahr 82 pio. 25 RNthlr. Br.
* ü 2 Sn 3r2 enn x Gaigæ I 4 89 — ö J 3 6 ö =. s , , 23 9 ö NM Breslau, 5. März. Holl. und Kaiserl. Dukaten 9b 4 Br. her unter den gestrigen Eoursen angeboten. Der Umsatz darin war „ Mai / Juni 35 ihr ,, Friedrichsd'or 113 Hild. Loni b'or 1127 Br. Poln. Papierged jedoch von keinem Belang. y Juni / Juli 2h Rthlr. Br, 26 vert.
I Gld. Desterr. Banknoten 906 a. * bez. u. Gld. Staats⸗Schult⸗ Oest. H proz. Met. 725. 72. Bank Actien 11568 Br. Baden y Juli / Aug. 263 Rthlr— verk. f 703 PB . g ö . . ( ) 1 2 8 J 6 , 3 Meßlr scheine 795 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50) Rthlr. 99 Br. 50 Fl. L. 487 Br., 35 Fl. L. 27. 273. Darmstadt 60 Fl. T. 69 Gerste, große, loch 2335 Rthlr. Pos Pf ar ; n ; ö ö 3 3 557 * . 6 J 5 93 ene n — Posen. Pfandbriefe 4proz. 96, Gld., do. 3*proz. 815 Br. Schles. Br. Hessen 273. 27. Sardinien 283 Br. Span. 3 proz. 223. kleine 1921. Rthlr, . Pfandbrlele 35proz. 90 Br., do. Lit. B. 4proz. 328 Br., do. 2235. Poln. 506 Fl. . 747 Br. Beybach 72. 716. Friedr. Wil⸗ Haser loco nach Qualität 14 46, Nthlr. p. Frühjahr 18 pfd. 14 Rthlr. Br.
Köln⸗Minden 78 Br.
Anfangs schwach, bald aber mit Aus⸗ der Nordbahn wesentliche Besserung, ohne
helms⸗Rordbahn 363. 36.
Paris, 3. März. nahme der Anleihe und spezielle Gründe.
3 proz. 51. 10, 5 proz. 83. 40. (Anleihe 82. 75) Bank 2260. Spanische 3 proz. Z0, do. Innere 24. Nordb. 462.
Goudchanr' ist mit Ausarbeitung eines Planes über die allge⸗ (Dresd. Görlitz 75 Br. Neisse-Brieg 35 Br. Krakau⸗Ober⸗ meine Finanzlage der Republik beschäftigt, dessen Schlüsse sehr beru⸗ schles. 373 Br. Friedrich Milhelms⸗ Nordbahn 36 Br. higend auf die Finanzwelt zu wirken scheinen.
Wechsel⸗Course. Sonstige Neuigkeiten zirkulirten nicht an der Börse.
London, 3. März. Zproz. Cons. p. C. u, a. 3. 91. 34 proz. 923. Ard. 175. Pass. 4. Diff. 8. 3 proz. 29, 29. Int. 49. Perun 50. Mex. 263.
Engl. Fonds eröffneten heute früh steigend zu 92, gingen spä⸗ ter auf l und blieben 1, 3. Von fremden Fonds waren span. und mex. fest. Cons. 14, .
2 Uhr. 34 proz. 923, 4. Ard. 174, 4.
Amsterdam, J3. März. Der Holl. Fondsmarkt war heute lustlos; durch einige Verkäufe war die Stimmung wiederum flau. — Span. waren durch höhere Notirung derselben von London fester. Russ. preie haltend. Oestr. etwas niedriger. Süd⸗Amerik. gesuchter. Mey. 26. Peru 353, 3.
Holl. Int. 183, 13. 3proz. neue 58, 5 , gr. Piecen 124, 4. Coupons ö sz. Siegl. SJ 5. Sest. Met. Hproz. 705, , *.
zzproz. 825 Gld,
Polnische Pfandbriefe alte 4proz. 91J Br., do. neue 4proz. 9l§ Gid., do. Partialloose 2 500 Fl. 75 Br., do. Bank ⸗Certif. a 200 FI. 135 Br. Russisch - poinische Schatz⸗ Obligationen à 4
Oberschles. Litt. A. u. Lit. B. 92 Schweid.⸗ Freiburg. 825 Br. Ni⸗derschles. Märk. 713 g Br. Dst-Rhein. Göln-Mind.) 783 Br.
bez. Breslau⸗ Br., do. Ser. Sächs.⸗Schles.
Hamburg . London 1
2 Lista 151 Br. 2 M. 1504 Br. X. Sterling 3 M. 6 Berlin à Vista . Br . do. 2 M. 99 Glo. iT F 2 2 6. 9 u. 3 März. Met. 5proz. 83 — 523. 24proz. 44 A433. Ani. 34: 14134-4562. 39: So- 3886. Nordb. 983. *. 98. Gloggn. 94— 93. Mail. 63— 62. Tiv. 585, 4, , B. iii = io? öst, , 3. Pesth 67, 663. Wechsel. Amsterd. 1564 Br., 1563 G 91 1126 G. Frankf. 1125 Br. 1135 G. Dam. ,, Lond. 11. 18 Br. 11 16 G. Paris 135 Br, 6 . 353 G. Fonds ohne Veränderung; von fremden Valuten sind kurze Sicht ö zu haben, längere gesucht. ich Wien, 4. März. (Sonntag.) Met. proz. S2z Nordb. N a 3 gem. Liv. 577 — 35 gem. . Leipzig, 5. März. L. Dr. Part. Oblig. 977 Gld. Leipz. B. A. 142 Gid. Leipz. Dr. E. A. 965 Br. Sächs. Bayer. 78
) *1
* *12
Br.
In fremden Fonds kein Geschäft.
73. Span. Ard. 121, Zfr. 35. Russ. 4proz. 25proz. 373.
* gemacht.
— n ———
Br. Sächs. Schlef. II Br. Chemnitz. Riesa 23 Br. Löban= Berie ) Zittau 15 Br. Magd. = Leipzig 166 Br. Berl. Anh. A. u. B. e n, , . Altona - Kiel Sbz Br, 86 Gld. Deß. B. A. 1023 Br. Berliner Getraivebericht vom 6. März.
. 76 Br. . 1023 Gld. Frankfurt a.
Preuß. B. A. 858 Br.
Am heutigen Markt Haren die Preise wie folgt: Pt., 4. März. (In der Effekten⸗Sozietät.) ; Yreis folg
Weizen nach Qualität 55 — 58 Rthlr.
Br., M G.
loch 13 Rthlr. bez. u. — 1 12
„pr. März 133 Rthlr. Br., März / April do.
„Aris, Pai 135 Rihlr. Br., 13 „Mai / Juni 135 Nthlr. bez. u. Br.
7 „ Jun s Juli 134 Rthlr. bez. u. Br., 138 G. „ Juli / Aug. 131 Rthlr. Br., 13164 G.
3
„Aug. / Sept. 13 Rthlr. Br.
„Sept. Okt. 124 Rihlr. Br., 1216 G. Leinöl leco 11 Rthlr. Br. / ⸗
» Lieferung pr. April / Mai 101 Rthlr. Br Spiritus loco ohne Faß 15 Rihlr. verk.
y März 16 Rthlr. Bi.
ö April / Mai 1556 Rthlr. Br., 15
v Mai / Juni 153 Rthlr. Br., 15 G.
ö Juni Juli 163 Rthlr. Br.
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 5. März. J Weizen 2 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. auch 2 Rthlr. 1 Rthlr. 4 Sar. 5 Pf. / auch. 1. Rtblr.; grohe auch 29 Sgr. 5 Pf.z kleine Geiste ?! Sgr. 6 Pf., Hafer 21 Sgr. 3 Pf, auch 19 Sgr. 5 Pf;
Zu Wasser: Weizen (weißer) * Rthlr. 17 Sgr. — Pf., auch 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. und 2 Rthlr. 10 Sgr.; Roggen
kihethir. gr. 3 Fs arge Gerstzg Rthir, 1 Sgr. 3 Pf. auch
Zu Lande: 5 Sgr.; Roggen Gerste 1 Rthir., auch 23 Sgr. 2 Pf.;
. kleine Geiste J Rihlr., auch 27 Sgr. 6. Pf.; Hafer ö 3 n Rcteeg Sgr.; Eibsen 1 Rthir. 7 Sgr. 6 Pf.
lechte Sorte.) .
lichlec Sonnabend den 3. März. ; Das Schock Stroh h Rthlr. 10 Sgr., auch 5 Rthlr.; der Cent⸗
ner Heu 22 Sgr. 5 Pf., geringere Sorte auch 15 Sgr.
—
Druck und Berlag der Deckerschen Geheimen Ober · Hofbuchdruckerei.
381
— —— ö 2 ** —
Mittwoch d. 2. März.
. Denutschlan d.
Oesterreich. Reichstags⸗Verhandlungen. Ausland. Oesterreich. Hermannstadt. Der Ei s Russen in ? h. .Der Einmarsch der Russen in He = stadt und Kronstadt, . 3 J , . aus Toulouse. — Vermischtes 2 «Neapel. Aufklärungen über die Vo fälle bei der Einn e , . ⸗ e Vorfälle bei der Einnahme Spanien. Madrid.“ Das Budgetz Cabrera.
Die pariser gemeinsamen Arbeiter-⸗Vereine.
6
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
2 — — ———
Oesterrei 5 R K — ' 8 * ö - 1 Oęesterreich, eichstag. Sitzung vom 1. März. (Const Bl. a. Böhm.) (Schluß.) ⸗
Ulleyitsch interpellirt warum bisher keine Erledigun ĩ — eingebrachten Antrages stattgefunden als Vorstand des genanntea Ausschusses, erklä ö. Minis 6 . f 1d des genannten Ausschusses, erklärt, daß der Minister nach . . 2 nmener 8397 115 . J 66 mit ihm genommener Rücksprache einen baldigen Gesetzvorschlag ein— zubringen versprochen habe. ; ,,,
en Vorstand des Finanz ⸗Ausschusses, se nes wegen Ermäßigung der Salz⸗ a habe. Schmitt,
de J
896 16 ]
Schu elka ntervelli . 3 fan. S
. selka interpellirt den Ausschuß für Schule und Unter— — 124 5
an, , . brachten ir, ,, bn Beibehn es chirurgischen Lehrfaches und ed, d, ne ef en ür ,. können, als die bezüglichen Peitio n, ,,, , h ö ö . dem Abgeorbneten Dr. Löhner als ach derständigen. Mitgliede des Ausschusses zur Begutachtung n nn,, und hoffe, bald darüber Bericht erstatten zu können.
An der Tagesordnung ist die Fortsetzung der Debatte über die Grundrechte, und zwar den S. 15 des Entwurfes.
Nachträglich wurden noch folgende Amendements beigebracht.
Amendement Haßlwandter: Die katholische so wie jede an⸗ dere vom Staate anerkaunte Kirche ordnet ihre Angelegenheiten selbst= ständig, und es wird ihr der Besitz und Genuß der für ihre Kul⸗ tus -, Unterrichts- und Wohlthätigkeits zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds gewährleistet. Amendement Wierzchleiski: Bie katholische Kirche so wie jede audere Neligionsgesellschaft ist in der Ertheilung ihrer Lehre, in der Ausübung ihrer Liturgie, in der Handhabung shrer Disziplin, im Verkehr mit ihren Oberen und Be— kanntmachung ihrer Anordnungen, so wie in der Ordnung und Ver⸗ waltung ihres Vermögens, ungehindert. Die übrigen Verhältnisse zwischen dem Staate und der Kirche werden im Einverständnisse mit
dem dem Kirchen -Oberhaupte durch ein besonderes Gesetz bestimmt wer⸗
Standes.
*
.
fegen Erledigung der von den chirurgischen Gremien einge⸗— l rait ; 1
den. Amendement von Wiser, Schmidt, Szabel, Oheral, Brestl, Löhner, Tomek, Joh ann Bech. Das Verhältniß
des Staates zu den einzelnen Religionsgesellschaften (Kirchen) ist durch ein organisches Gesetz zu regeln, welchem folgende Bestim⸗ mungen zur Grundlage dienen sollen: a) Jede Kirche steht, wie alle Gesellschaften und Gemeinden im Staate, unter den Gesetzen und dem Schutze des Staates. b) Jede Kirche ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbstständig. (), Das Recht, die Kirchen⸗ Vorsteher durch' freie Wahl zu bestellen, wird den kirchlichen Gemein⸗ den und Synoden, zu welchen auch die Gemeinden Vertreter senden, eingeräumt. d) Das Kirchenvermögen wird durch Organe, welche den kirchlichen Gemeinden oder nach Umständen von Diözesan⸗ oder Provinzial Synoden zu wählen sind, unter dem Schutze des Ztaals verwaltet. Bis zur organischen Regelung des Kirchenwesens * State bisher in dieser Be⸗
von
O dissen Grundlagen bleiben die vom
auf diesen Grundlagen bleibe dom St , n.
ziehung ausgeübten Rechte in Wirksamkeit. Amendement 5 . . Die Religions⸗ Gesellschaften ordnen und verwalten
e nnn n Tg, ,, e, n,, Verfas⸗ Angelegenheiten n Betres ,, . . 6. ö isziplin und Verkehr selbstständig und unabhängig v
ihre D Helckl: Das Verwahrungs;
(,, Das
Amendement
. n. der Staatsgewalt. ee erwahrungs, jus 1 e Staatsge zie Befugnis
recht CJuüs cavendi), wonach die Staats gewalt die def 9 . ften die Gränzen ihrer Wirksamkeit nicht
pat, die Religions⸗Hesellscha . . , . rr benen ö lassen, kann nur zurch . epi rn en ausgeübt werden. Amendement Szah kind ,, . , Gesellschast (Kirche) ordnet und verwaltet ihre . n . ukehrs eber Lehre, des Kultngs rer eli , mit ihrem Oberhaupte, der Beßtellung ihrer Vor tehen ö. . Grundsatzungen, und die Verwaltung ihres Vermögen . ge. Schug des Staates selbststandig, bleibt ag , ;. J ; 666 ere Gesellschaft im Staate, den Staats= chen) Beziehungen, wie jede andere , sischen Kirche zum gesetzen unkerworfen. Die Verhältnisse der ö , noh Stante und die in der Einrichtung, derselben hn n n, mn ch wendigen zeitgemäßen Reformen sind durch J fh. vernehmen mit der Autorität der Kirche zust ande zn nn geststellung ganisches Gesetz festzustellen und durchzuführen. 5 . . 9 . 4 gan ärliche n? Därkbführaug senes organishen, e me, Heseg⸗ bisherigen, die äußeren Verhältnisse der Kirche , ordnet in Wirksamkeit. Amendement Kofsakiewicz: b bcibt aber und verwaltet ihre kirchlichen Angelegenheiten . bat das unter der Aufsicht des Staates. 3 lirch ich 8 . sorgt für den Recht, ihre kirchlichen Vorsteher zu wählen. , ö würdigen Unterhalt der Seelsorger und des n, ,, verkaufen verwaltet ferner die kirchlichen Güter, ahn [h. . zllbstergüter, noch zu anderen als kirch ichen Zweg en . 2 an Gebrauch hoben werden sollten, z )
64 ö können nur wenn die Klöster aufgeh ; . ⸗ des fi ef el Kultus verwendet werben. Amendement. R ueber:
ĩ j j ĩ s airchen⸗-Vermö⸗ Den kirchlichen Gemeinden wird die Verwaltung des irchen , gens und das Vorschlagsrecht bei der Wahl der Kirchenvorsleher Pfarrer) eingeräumt. Hinsichtlich der näheren Bestimmungen ö. über, so wie über die künftige Synodal⸗Verfassung und über das BVerhãltniß zwischen Kirche und Staat überhaupt, wird ein besonderes Gesetz erlassen. Zusatz antrag:
Scherzer: Die zur würdigen Haltung der Seelsorger aller Konfessionen nothwendigen Kosten wer⸗
Staate gewährleistet. . . den fee, 3 habe mich diesem Paragraphen, seiner Wichtig⸗ keit halber, mit besonderer Auͤfmerksamkeit zugewandt und bin deshalb
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Zeilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
— er
im Stande gewesen, ein Amendement einzubringen, das von Männern aller Fractionen des Hauses unterzeichnet ist. Aus den bisherigen Verhandlungen und Beschlüssen über die Kirche geht wohl klar hervor, daß die Kirche vom Staate emanzipirt werden muß, andererseits hat aber der ganze Staat wie der einzelnesBürger das Recht, zu ferdern, daß ihn auch die Kirche von ihrem Einflusse cmanzipire. Kirche und Staat standen durch ihren Verband einander viel im Wege; ich weise nur auf die Gleichzeitigkeit der Hexenprozesse und Scheiterhaufen hin. Kaiser Joseph's 11. Verdienste um Kirche sowohl als Staat sind unvergeßlich; er hat die Kirche von der Intoleranz, den Staat von der Kirchenherrschaft befreit. Kirche und Staat sind aber dennoch in ihrem Verhältnisse zur Menschheit so innig verknüpft, beider Um⸗ fang so groß, daß man sie nur als Gesellsch aften im weitesten Sinne des Wortes betrachten und behandeln kann. Sie verhalten sich zu einander so, wie zwei Planeten, die auf verschiedenen Bahnen um eine Sonne kreisen. Sie können weder ihre Bahn, noch ihre Sonne verlassen, welche letztere f
zom für beide nichts Anderes ist, als die Erreichung der höchsten Zwecke der Menschheit. Wollen beide das Ziel erreichen, das ihnen gesteckt ist, so dürfen sie einander nicht ent⸗ gegenlaufen, sondern sich verstehen und verständigen. In der Wirk⸗v lichkeit sind nun in der That wesentliche Grundlagen vorhanden, ohne welche weder Staat noch Kirche bestehen können. Der Staat darf keine Macht über sich haben. Die Kirche muß sich dem Staate un⸗ terordnen. Die Kirche muß aber auch in ihren inneren Angelegen⸗ heiten Niemanden über sich haben. Unwesentlich für die Existenz beider sind gewisse änderbare Verhältnisse, und die nothwendige Aen⸗ derung tritt in jeder bewegten Zeit ein. Der Staat erkennt gegen⸗ wärtig die freie Gemeinde? an. Kann die Kirche hiervon unberührt bleiben? So wie sie einst die freie kehr chliche, Gemeinde anerkannt
hat, so muß sie es nun wieder. Die bürgerliche Gemeinde wählt ihre Vorsteher frei, die kirchliche wird es ebenfalls müssen. Die bür⸗
ꝛ 2 he wird es ebenfalls fortan müssen, und zwar unter dem Schuße des Stagtes. Das Amen⸗
gerliche Gemeinde verwaltet ihr Vermögen, die kirchlich
Leben der Kirche, und der Glaube sank zur bloßen Ceremonie herab. Hat nun aber schon die vorige Regierung die Unhaltbarkeit dieser Po- itik eingesehen, so werden Sie es um so mehr und werden der Kirche ihre entzogenen Rechte zurückgeben. Sie werben die Stimme der Bischöfe, die wie eine Posaune durch ganz Oesterreich schallt, nicht überhören. Unter die selbstständige Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten rechne ich vor⸗ erst die Lehre. Diese darf nicht auf die Mauern der Kirche beschränkt blei⸗ ben, sondern muß vermöge ihrer expanstven Kraft in die Schule, ja selbst bis ins Innerste des Hauses und der Familie dringen. Zweitens rechne ich hierzu den Kultus mit allen seinen Bestandtheilen, den die Josephinische Gesetzgebung so grausam verletzt hat! Die Josephi⸗ nischen Kanonisten haben deshalb ein jus circa und ein jus in sacra unterschieden ein Unterschied, der vor dem Forum der Kirche nicht stichhaltig ist, denn der Kirche allein steht das Recht in ihren Ange⸗ legenheiten zu. Tänze und Spiele haben oft geschadet, das Beten aber noch nie! Der dritte Punkt betrifft die Disziplin oder die Kirchenzuͤcht. Die Bischöfe müssen das Recht haben, die Lehren der Kirche auszulegen und auf deren Erfüllung zu dringen. Hierin aber sind sie nicht eigenmächtig, sondern müssen dem Papste gewissenhaft Bericht erstatten. Der Josephinismus, dieser verkappte Feind des Katholizismus (ungehcure Aufregung), war es, der den Absolutismus auf des Gebiet der Kirche verpflkanzen und nicht, wie man be⸗ hauptet, den Staat von dem Absolutismus der Kirche befreien wollte. Ich muß mich gegen jedes Bestreben, die Kirche in die Revolution mit hinein zu reißen, entschieden aussprechen. Man will die Hierar⸗ chie stürzen, und dafür die Demokratie in der Kirche einführen. Die Hierarchie aber ist der Odem des Katholizismus, sie ist von Gott und unantastbar, sie ist eine Constitution, die die Kirche seit Jahr⸗ hunderten hat. Hierarchie und Demokratie aber stehen einan⸗ der schnurstracks entgegen. Jene herrscht von oben herab, diese will von unten hinauf herrschen. Nie darf sich ein Volk, nie ein gläubiges Volk Theilnahme an den inneren Angelegenheiten der Kirche öder an der Disziplin anmaßen! (Oho! Oho! Weht ein böser Geist
dement, das ich nun gestellt habe, umfaßt nicht nur das Verhältniß
des Staates zur katholischen, sondern zu allen Kirchen. Sein An⸗
trag wird fast vom ganzen Hause unterstützt!. Goriup: Ich werde nur einige praktische Bemerkungen geben. Will die Kirche
durch ihre Trennung vom Staate eine Souverainetät erlangen, so ist dies durchaus unzuläßlich. Neben dem Staate kann keine
zweite Souverainetät Bestand haben, die Kirche ist nur eine Gesell⸗ schaft unter dem Staate, nicht neben ihm. Ich kann somit den
Petitionen der Bischöfe nicht das Wort reden, wenn sie das Strafrecht beanspruchen, das nur dem Staate zusteht. Ich
mache aufnierlsam, daß die Excommunication und das Interdikt zu⸗ gleich die bürgerliche Ehrlosigkeit und die Lösung aller bürgerlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse nach sich zog. Ein solcher Einfluß darf der Kirche nicht belassen werden. Der Staat kann ferner der Kirche nicht anheimstellen, daß sie nach ihren Disziplinarstrasen seine Bürger einsperre, geißle und martere, daß sie Kindern Gelübde ab⸗ nehme, was kaum weniger als Sklavenhandel ist. Will aber die Kirche nur jene Autonomie, die jeder anderen Gesellschaft zugesteht, so mache ich aufmerksam, daß es sich bei der Kirche um eine Gesell⸗ schaft handelt, die größer und fast mächtiger als der Staat ist, und daß von ihr also nicht die gewöhnlichen Gesellschaftsgesetze gelten können. Zudem hat sie ein Oberhaupt, das außer dem Staate steht und selbst weltlicher Herrscher ist, und es ist gar nicht ganz, ungegründet, wenn man befürchtet, daß sich kirchliche Kreuzzüge zu politischen Zwecken wiederholen könnten. Es ist also keinesweges zulässig, daß sich der Staat jedes Mit⸗ tels gegen solche Möglichkeiten begebe, er ist zu exceptionellen Vor⸗ il
schriften der Kirche gegenüber genöthigt, weil er für seine Selbster h he geg 9 gt, 1. 1 Aufhebung der 700
haltung sorgen muß. Oder werden Sie die
Klöster durch Joseph II. bereuen wollen? Absolutismus und Demo⸗ kratie sind Begriffe, die sich nie vereinigen. Was könnte man thun, die Kirche alles Streben nach bürgerlicher Freiheit verketzern
wenn ; sollte? Prüfen Sie die sämmtlichen Petitionen der Epislopate, und Sie werden sehen, daß nicht alle die Trennung der Kirche vom Staate ausdrücklich verlangen. Ich nenne nur dig von Krain ünd
aber bie Episkopate sich selber
Küstenland.
2 9 9 . . 57 8 zin Allgemeinen sind ü ch selbe nicht klar über Tas, und sind reich an Widenrsprü⸗
1 ‚— ) .
was sie , . Mehrzahl selbst eine voll⸗ willkommen wäre. Die Nirche verlangt freie Gebahrung mit bem Vermögen., Ausgemacht ih daß die Re⸗ ligion mit dem Vermögen nichts gemein hat. Das Vermögen, steht der Gesellschaft zu, somit den Gemeinden und nicht den Bischöfen, und am allerwenigsten der katholischen Christenheit der ganzen Welt. Die Bischöfe verlangen den Schulfonds zurück und vergessen, daß das Klostervermögen gerade deshalb dem Schulfonds zugewandt wurde, weil die Klöster Lehranstalten sein sollten. Uebrigens hat der Staat das unbestreitbare Recht, das Anhäufen des Vermögens in todten Händen zu verhindern, weil dem bürgerlichen Leben dadurch eine Hauptader seiner Existenz unterbunden wird. Eben so wenig kann man der Kirche den unbedingten Einfluß auf die Schule gestat⸗ ten, wenn man nicht Kirchenschulen, anstatt Staatsschulen haben will. Gegenseitig wird sich der Staat in wahrhaft innere kirchliche Ange⸗ legenheiten nun und nimmer mengen, nur die Kirche von der Hierar⸗ chle zu trennen wissen. Wenn die Kirche Emancipation verlangt, so ist sie auf irrigem Wege; man kann wohl Sklaven, aber nicht Her ren emanzipiren, und die Kirche klagt nur über Nichtemancipation,
nicht mehr Wier⸗
chen, so daß man annehmen y, 2 ; . ständige Trennung nicht sehr
weil sie soll herrschen können. (Beifall.)
zchleiski, Bischof aus Galizien: Der Constitutions - Ausschuß hat einen Mittelweg eingeschlagen, um das Verhältniß zwischen
Kirche und Staat zu ordnen. Er hat auf ein zu erlassendes Gesetz
hingewiesen; gegen eine solche Ungewißheit muß ich mich aufs heilgste als katholischer Bischof verwahren. Alle Grundrechte sollen schon jetzt festgesetz; werden, nur das der herrschenden Kirche in Schwebe bleiben, was den Anschein trägt, als wollte man alle Ver⸗
hältnisse im Staate berücksichtigen, nur die der katholischen Kirche nicht, zu der sich die Mehrheit des Volkes und das Herrscherhaus bekennen. Wird man das zu erwartende Gesetz ohne Zuziehung der
Kirchen-Oberhäupter abfassen, so wird man zu den polstischen Wirren nur noch die religiösen häufen und die Kirche möglicherweise in ih⸗ rem innersten Wesen verletzen, wie dies schon durch eine Menge hoher und Allerhöchster Erlässe geschehen ist. (Bezüglich der Ablässe, Pro⸗ zessionen, Weihen, Verkehr mit dem Papste, Vereine, Konferenzen, Art der Ausspendung der Sakramente, Musterpredigten) Und doch genoß die katholische Kirche besondere Vorrechte, der Staat nannte sich ihren Advokaten, ihre Bischöfe waren Landstände. Zu diesem zweideutigen Benehmen bewog ven Staat einerseits die Erkenntniß der Nothwendigkeit einer moralischen Grundlage für den Staat, an⸗ dererseits die Furcht vor dem Einflusse der Kirche aufs Volk. Furcht aber hat nur, wer schwach ist, oder Unrecht hat. Beides war bei dem Staate der Kirche gegenüber der Fall, und er erhob sich des⸗
durch die Zeit, so muß die Kirche dafür sorgen, daß ihr heiliges Feuer durch ihn nicht ausgelöscht werde, daß er nicht Unkraut unter ven reinen Weizen des Glaubens säe; deshalb muß der Kirche auch or Disziplinarrecht unbeschränkt bleiben. Sie muß rügen, sie muß Unwürdige ausschließen können. Das oberste Aufsichtsrecht des Staa⸗ tes über die Kirche muß sich mit rein negativem Einflusse begnü⸗ gen und darf sich nie Positives anmaßen. Der Staat darf sich keine andere Rolle erlauben, als die der Polizei auf dem Markte der Freiheit. Der vierte Punkt betrifft den Verkehr mit dem ö Systems am meisten
Papste, den die Anhänger des josephinischen r . Man beurtheilt aber das Verhältniß der Kirche zum
Papste aus einem falschen Gesichtspunite, wenn man in diesem zu⸗ Fleich ein weltliches Oberhaupt steht. Als solches hat er mit den Bürgern Oesterreichs nichts zu thun; als Papst ist er überall zu Hause und überall Herr, wo ein Katholik wohnt. Papst und Ka⸗ fholizismus sind unzertrennlich, ohne Papst giebt es keine katholische Kirche — er ist eines ihrer Dogmen. Ausländische Bücher läßt man ins Land, päpstliche Bullen sollen ein placetum regium haben müs⸗ sen? Man sagt, das müsse sein, weil der Papst unverantwortlich ist sind aber die ausländischen Buchdrucker und Schreiber nicht auch unverantwortlich? Der letzte Punkt betrifft das Kirchenver mö⸗ gen. Dies ist nach dem Willen der Stifter und nach seiner Natur Vein cin privates. Darüber giebt es keinen Streit. Anders ist es mit der Verwaltung. Der Stagt verwaltet seit Joseph II. den Reli— gionsfond, ohne daß Kirche oder Bischöfe wissen, wie es mit dieser Verwal⸗ fung stehe, nur das der Staat immer Schwierig ei⸗
wissen Sie, daß J ten gemacht, so oft ein Bischof eine Verbesserung des Einkommens eines Priesters bewirken wollte. Da
nun das Vermögen der Kirche rein kirchlichen Zwecken Messenlesen für Todte 2c.) be⸗
zu ihren fi is ß s st ver Das Patronatsrecht
muß sile es auch elbst verwalten. 7 , n, in 1 ö ihre Einwilligung kann somit
,,, Krone, so lauge biese nicht darauf verzichtet, kann es Nie⸗
beanspruchen. In der Ehe sind sowohl Staat und Kirche eigentlich autonom, und es ware nöthig, daß sich beide über diesen Punkt verstän digen. Aus allem Gesagten fehen Sie, baß ich für die atholische Kirche keine nenen Rechte beanspruche, sondern nur die Aufrechthaltung der alten begehre! Die Kirche scheut nicht bie Reform, aber ste darf nicht vom Staate ausgehen; etwas Ande- res ist das Messer in der Hand eines weisen Gärtners, etwas An⸗ deres in der eines unerfahrenen Gärtnerbuben! (Beifall. Sein Antrag wird unterstützt.) K ossakiewiez, katholischer Priester aus Galizien: Ich verlange Freihett für die Kirche, aber keine absolute, weil es in einem Rechtsstaate überhaupt keine absolute Freiheit geben kann. Ich verlange für sie keine Frei⸗ heit wie sie in Ungarn ist, wo die Bischöfe mit sechs Luxuspferden fahren und die Kapläne hungern. Ich verlange für sie keine Frei⸗ heit wie die Bischöfe, s
ist von an ihm Recht der mand anderer
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wenn ste vom Kirchenvermögen sprechen; denn
der göttliche Stifter des Christenthums hat den Bischöfen nicht auf⸗ getragen, Reichthümer zu verwalten und weite Taschen zu besitzen, son⸗ kern arm zu sein und die Menschen zu trösten. (Heiterkeit. Die Priester sollen predigen und beten, und der Staat soll ihnen geben, was sie brauchen. So ist es recht und so soll es sein — so aber war es nicht, und so wollen es die Bischöfe auch nicht haben, sie wollen, daß Einige nach wie vor mehr haben als sie brauchen, An⸗ dere gar nichts; daß Einige wenig thun und viel einstreichen, Andere viel fhun, und wenig bekommen. Man wird mich nach diesen Aeu⸗ ßerungen der Modefucht zeihen, auf alles Eigenthum Anspruch zu machen. Das Kirchen⸗Eigenthum aber ist Eigenthum aller Katho⸗ liken und nicht der Bischöfe allein! Auch Sie, meine Herren, sind Christen und Katholiken, und Sie müssen das Recht haben, über bas Kirchen⸗Vermögen zu verfügen. Wollen Sie noch länger dul⸗ i Prunk uud Parade, machen; Sie müssen
den, daß Staatsseelsorger das Recht haben, den Gemeinden das Wahlrecht ihrer kirchlichen Vorsteher zuzugestehen, denn so lange diese nicht ihre Vorsteher wäh⸗ Vorgesetzte, werden die Gemeinden stets guter denn der Einzelne wird stets nach Sonderinter⸗ essen (der Nedner nennt Kartenspiel, Trinken zc.), die Gemeinde nach ihren Bedürfnissen wählen. Dies Wahlrecht der Gemeinde ist in ber Natur der Sache begründet, denn die Möglichkeit des mora⸗ lischen Einflusses des Seelsorgers setzt vor Allem Vertrauen voraus. Nun zu den Klöstern! Ich will nicht untersuchen, ob der Staat das Necht hat, Klöster aufzuheben oder nicht. Nur das will ich bemer⸗ ken, daß viele Staaten schon viele Klöster aufgehoben haben, und daß es noch : bereut hat. Gischen und Beifall. Sein Antrag ird nicht unterstützt.)
3 Die Cie 3 geschlossen, da der Constitutions⸗ Aus schuß heute Nachmittags zeitlich zusammentreten will, um seine wahrschein⸗ lich letzte Berathung zu halten.
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len, sondern einzelne Seelsorger entbehren;
halb zum Vormund Und Richter zugleich über sie und entdeckte das jus circa sacra. In Folge die ser Politik verkümmerte das innere