1849 / 66 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

. um ihre scheinbare Ruhe mit einer unheilvollen Thätigkeit zu en, um

schen. . . . 2 Erwägungen sind es, auf welchen die pflichtmäßige Ueber

zeugung des Staats Ministeriums beruht, daß es sich für jetzt und bevor die heute eingebrachten Gesetze verkündet sein werden, durch Beendigung des Belagerungszustandes von dem Gewicht einer Ver

antwortlichkeit nicht befreien darf, die um so fühlbarer und lästig er

sst, je weniger die Umstände gestatten, das ganze Gewebe der feind⸗ lichen Bestrebungen zu veröffentlichen und die Größe der durch die

wachsenden politischen Verwickelungen des Auslandes gesteigerten Ge⸗

fahren zu enthüllen. . . . *. . Das Staats Ministerium glaubt sich der zuversichtlichen Hoff⸗

nung hingeben zu dürfen, daß die Kammern den Gründen, aus wel⸗ chen die einstweilige Fortdauer, des Belagerungszustandes noch für nöthig erachtet wird, ihre Anerkennung nicht versagen werden.

Außer in der Hauptstadt besteht der Belagerungszustand noch in Erfurt und Posen. In diesen beiden Festungen erheischten sowohl militairische Gründe, als die Rücksicht auf die Sicherheit der Ein⸗ wohner ble Verhängung dieser außerordentlichen Maßregel, welche, bei der Fortdauer der Motive, leider noch nicht hat beseitigt werden können.

Endlich hat noch ein Distrikt in Oberschlesien, in den Kreisen Kreutzburg und Rosenberg, um deshalb dem Belagerungszustande un terworfen werden müssen, weil dort ein Theil der Bevölkerung, auf geregt durch verderbliche Irrlehren, sich zu offenem mörderischen Widerstand gegen die gesetzlichen Behörden und zu Exzessen hat ver⸗ leiten lassen, vor denen das menschliche Gefühl zurückbebt und welche nur zu deutlich beweisen, daß die bürgerliche Ordnung in ihren Grund vesten erschüttert ist.

Berlin, den 8s. März 1849.

Das Staats

Ministe rium.

Berlin, 7. März. Aus dem Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten geht uns folgende Mittheilung zu:

„Es lag in der Absicht des Ministers der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten, die Berathung über die Reform der höheren Lehr⸗-Anstalten noch vor der Eröffnung der Kammern statt sinden zu lassen. Da aber die den Lehrer⸗-Kollegien überlassene Wahl der dazu einzuberufenden Direktoren und Lehrer in einigen der größeren Provinzen durch unvorhergesehene Unstände sehr verzögert und die Vollendung des letzten Wahl-Akts erst jetzt angezeigt worden ist, so hat die Erwägung, daß beim Schlusse des Schulkursus die Berufsthätigkeit der Direktoren und Lehrer besonders in Anspruch genommen wird, und die Berathung durch die Charwoche unterbrochen werden möchte, es nöthig gemacht, den Beginn der berathenden Ver sammlung auf den 165. April d. J. festzustellen. Es wird sodann dahin gestrebt werden, nicht nur das wichtige Werk in möglichst kur zer Frist zu vollenden, sondern auch das Unterrichtsgesetz, wie es verheißen worden, in allen seinen Theilen den gegenwärtig versam melten Kammern vorzulegen.

Oesterreich. Reichstag. Sitzung vom 3. März. (Oest. Ztgn.) Zur Einsicht liegen im Constitutions⸗-Ausschuß: Permemoria der Deutschtyroler wegen der Beibehaltung der Integrität Tyrols; Promemoria der Südtyroler um Trennung Südtyrols von Nordty— rol; Promembria der Vorarlberger um provinzielle Selbstständigkeit. Szaßkiewicz interpellirt den Vorstand der für Grund⸗Streitig⸗ keiten eingesetzten Kommission, ob denn diese Kommisston wirklich thä⸗ tig sei? Anerkannt werden die Wahlen des Abgeordneten Lauritsch für Stein in Illyrien, des Abgeordneten Teltschik für Nentitschein in Mähren (mit Masorität gegen Minister Schw erzenberg gewählt), des Abgeordneten Kübek für Wien, des Abgeordneten Hauensteiner Zwettl in Niederösterreich. An der Tagesordnung ist die Debatte lber die Depositenfrage. Vorgelegt wurde ein Amendement von Prazak, welcher die Einziehung der Depositengelder nur mit aue— drücklicher Zustimmung der betheiligten Partei zulassen will.

Bilins ki: „Dem sinanzministeriellen Erlasse vom 21. Mai lag eine zweifache Absicht zu Grunde. Es sollte einerseits todtes Geld fruchtbringend gemacht, andererseits dem Staate nachgeholfen werden. Die wohlthätige Absicht, die hier zu Grunde liegt, will ich nicht bezweifeln, doch muß ich bemerken, daß diese Fürsorge des Staates nur ein Vorwand ist, da es durchaus nicht an Gesetzen fehlte, nach welchen die Depositengelder fruchtbringend anzulegen wa— ren, und die blos hätten eingeschärft werden müssen. Die Anlegung der Depositengelder gegen Staatspapiere hat schon Millionen Gel— der der Wittwen und Waisen gekostet. Bei Depositen werden nicht sowohl Zinsen als Garantieen bezweckt. Die Wohlthat der Zinsen steht also hier in zweiter Linie, und sie hat ihren eigentlichen Zweck nicht erreicht, und dies um so weniger, als die Drposition gegen Staatspapiere erzwungen wird. Glauben Sie wirklich, daß eine De⸗ position gegen Staats papiere eine Wohlthat sei, so beschließen Sie, daß jene Lente ihre Depositen dem Staate geben, die es selbst wünschen. Die es jedoch nicht wünschen, müssen nicht gezwungen werden. Ueber dies ist zu bedenken, daß den Provinzen Geldmittel entzogen, der Zinsfuß in denselben erhöht und die Geweibe gedrückt werden. Sie sehen also, daß diese Maßregel nicht vom Standpunkte der Wohl that, sondern vom Standpunkte der Staats⸗-Finanzen beurtheilt wer— den muß. Und da glaube ich nicht, daß diese Maßregel im Stande sei, den Staats⸗-Kredit zu fördern. Sie wäre überdies eine Kredite⸗ Bewilligung ohne bestimmte Gränzen und ohne Masi. Sie können sich unmöglich des großen Rechtes hierauf begeben. Es wird weiter behauptet, es wäre zu wünschen, daß alle Depositengelder beim Staatt fruchtbringend angelegt werden. Dies bleibt den lünftigen Gesetzen vorbehalten. Ist es aber möglich, bei einer föderativen Ge⸗ staltung des Staats dies durchzuführen? Würde nicht die individuelle Betriebsamkeit darunter leiden? Man hat in der Kammer an dem Ministerial Erlaß blos die Form geladelt. Es ist aber cin nichts als constitutioneller Vorgang, wenn man Ordonnanzen als ungültig erklärt, und der Erlaß ist rine Art von Ort onnanz. Diese Ueberzeugung dem Ministerium nicht zu opfern. Nehmen Sie den Antrag des Aus—⸗ r f. an, so erkennen Sie die Maßregel des Ministerinms an, die ich eben widerlegt habe. Ich empfehle Ihnen daher meinen Abänderungs-Antrag. Die Kammer dürstt dad urch nicht in Verlegenheit kommen, da die Rückzah⸗= lung nur tzheilweise geschehen würde.“ Kreil: „Als dieser Gegen= stand zuerst zur Sprache kam, wurde Lie Meinuig auf estellt daß das Vermögen der Waifen gesährdet sei. Ties sist . ber ; 6 ; 2. er Fall ba zwischen Waisen⸗ und Lepositengelbern ein Unterschied besseht, den schon das Gesetz bestimmt. Im Eilaß ist aber von Waisen . dern keine Rede, sondern nur von Depossten. Dahin gehören Ee Verlassenschaste⸗ Massen, Konkurs- Massen, Cautionen. Solche Gelder bleiben oft längere Zeit fruchtlos bei den Gerichten liegen, bis die Entscheidung erfolgt ist. Die Gerichte haben diesen Geldern gegen⸗ Über keine andere Verpflichtung, als sie sich er aufzubewahren.‘ An= ders ist es bei Waisengeldern, diese müssen von den Gerichten zu— gleich verwaltet, fruchtbringend angelegt werden, und zwar zu 5 oder I pCt. In der Regel weiden z. B. in Ober-Oesterreich die Wai⸗ sengelber bei Privaten ünd nicht in Stagtspapieren angelegt. von Waisengeldern gilt, gilt anch von den Geldern aller hn. die der Staat den Minderjährigen gleichachtet, z. BS. Wahnsinnige c. Es be⸗ zieht sich asso ber Erlaß vom 21. Mai blos auf Deposstengelder. Wenn

Was

392 nun in Galizien zufällig die Waisengelder und Depositengelder in einer Kasse aufbewahrt werden, so ist dies wohl möglich, aber der Unter⸗ schied zwischen beiden Geldern ist darum noch nicht aufgehoben oder die getrennte Behandlung beider Gelder verunmöglicht. Also auch in Galizien sind durch den Erlaß die Waisengelder nicht gefährdet. Es fragt sich nun, ist die Maßregel für die Depositenbesitzer gefähr⸗ lich, vortheilhaft oder nachtheilig? Von Gefahr kann keine Rede sein. Die Gelder sind in der Staattkasse wohl sicherer, als in jeder anderen, da die eingesandten Gelder in derselben Münzsorte zurück— gezahlt weiden. Sie sind ferner vortheilhaft angelegt, da sie Frucht bringen, während sie sonst in den Depositen-Kassen todt liegen und überdies vom Staate zu jeder Stunde zurückgezahlt werden, was bei der Anlegung in Privathände nicht möglich ist. Wenn man also Depositen fruchtbringend machen will, so kann es nur auf die im Ministerial-⸗ Erlaß angegebene Weise gut geschehen.“ Schuselka: „Man hat den Gegenstand der heutigen Ver⸗ handlung vielfältig als einen sehr geringfügigen dargestellt. Ich halte ihn sowohl vom staatsrechtlichen als volkewirthschaftlichen Standpunkte für sehr wichtig, werde ihn jedoch blos vom politischen Standpunkt beleuchten, der ein noch wichtigerer ist. Es ist eine Fi⸗ nanz⸗Maßregel. Als sie angeordnet wurde, wurde sie im Nausche des Freiheitstaumels weniger gefühlt, weniger berücksichtigt. Die Zei— ten haben sich aber sechr geändert. Selbst vor einigen Wochen konnte man noch für den Ausschuß⸗Antrag stimmen. Allein bei der heu— tigen Lage Oesterreichs kann man es gewissenhaft nicht mehr. Es handeit sich eigentlich um nichts mehr, als ob man dem Mini- sterium ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum geben will oder nicht. Denn es setzt einen hohen Grad von Vertrauen voraus, wenn man einem Ministerium gestattet, Gelder der Waisen und an— derer Privaten in den Staatsschatz aufzunehmen. Es setzt dies ein größeres Vertrauen als jede andere Kreditbewilligung voraus. Es heißt im Ausschuß-Antrage, der Staat allcin könne die größte Si⸗ cherheit bieten; allerdings gilt dies von Oesterreich wenn es wäre, wie es sein könnte, wie es sein sollte! Aber das jetzige Oesterreich, wie es jetzt beherrscht, wie es jetzt terrorisirt wird, bietet diese Sicher= heit nicht. Warum? das will ich beweisen. Unsere Zustände sind Zustände der permanenten Revolution, einer ministeriellen Contrere⸗ volution, die schon auf den Mai, ja auf den März zurückzugehen droht. (Anhaltender Beifall.) Fast ganz Oesterreich ist im Belage⸗ rungezustand, was nichts Anderes als ein revolutionairer Zustand in anderer Form ist, denn er stellt alles Gesetz, alle Sicherheit in Zwei⸗ fel. Man entschuldigt diese Zustände damit, daß sie eine traurige Nothwendigkeit sind. Ich leugne dies! Es ist nicht wahr, daß die Strenge in so hohem Grade nöthig war, als sie angewandt wurde. Der 6. Oktober wäre nicht gekommen, wenn die frühere Regierung sich ehr⸗ lich an die neue Zeit angeschlossen hätte. Die Folgen des 6. Ostobers wären nicht eingetreten, wenn der Kaiser ein volksthümliches Ministerium eingesttzt, wenn das eingesetzte Ministerium anders gehandelt hätte, als es handelte. (Rechts: Zur Sache!! Es wären die Folgen des 6. Oktobers nicht eingetreten, wenn man Wien nicht aufs Aeußerste getrieben hätte. Aber gesetzt, dies Alles wäre nöthig gewesen, warum befolgt das Ministerium noch immer diese Politik? Man sieht sich nothwendig weiter zu der Frage gedrängt: Ist es wahr, daß das Ministerium wirklich an der Spitze der Regierung steht? Ich glaube es nicht. Wir würden merkwürdige Aufsschlüsse erhalten, wenn wir die Wechselwirkungen zwischen den Marschällen und dem Ministerium kennen würden! Regiert nun das Ministerium, oder wird es regiert? Ist es verantwortlich, oder ist es nicht verantwortlich? Ist das Mi⸗ nisterium verantwort ich, ist die Politik wirklich die seine, so muß ich behaupten, daß die Potitik, die es seit seinem Antritte befolgt, keine andere ist, als eine Politik der Rache, einer Rache an Wien, das man veiderben will. Der Thron Oesterreichs kann nur in Wien stehen, und je länger man ihn von dort sern hält, desto größer wird die Unmöglichfeit, ihn dort wieder aufzurichten und mit derfel⸗ ben Liebe zu umgeben, die ihn umgab. Man übt Rache an den Pro— vinzen, an den Studenten, an den Schriftstellern; aber die Presse wird sich rächen an dem Ministerium; sie hat Metternich vernichtet, sie wird auch dies Ministerium ihre Gewalt erfahren lassen. Aber die Poli⸗ tik ist auch eine Politik der Furcht, die sich so weit erstreckt, daß man sogar die Röcke der Studenten verfolgt. Aber wäre dies Alles auch nöthig gewesen, wäre es nicht endlich an der Zeit, das System zu ändern? nicht Zeit, Wunden zu heilen, statt Wunden zu schlagen? Man hat von diesem Ministerium so viel gehofft, so viel erwartet. Allein das Programm desselben ist schon fast ganz durch die Terro— risirung der Beamten aufgehoben, die Alles, was das Ministerium thut, für unsehlbar halten müssen. Es ist von kitsem Ministerium noch nicht eine einzige freisinnige Maßregel ausgegangen, und es droht Jedem mit Amisentsetzung, der etwas von seinen Thaten nicht für infallibel hält. Wie steht es mit der versprochenen Gleichberechtigang? Zum Witzworte ist es bereits geworden. Den— ken Sie an die Hülferufe aus Croatien, aus der Slowakei, aus dem südlichen Tyrol. Ich frage Sie nun, kann ein Ministerium eine Garantie für die Existenz eines Staates bieten, dessen Hauptgrundlage es so verletzt, wie es letzthin in Südtyrol geschehen, ein Ministerium, das den Reichstag mißachtet, daß ihn ven seinem Redner wie einen Haufen von Knaben traktiren läßt? Ist ein Staat garantirt, in dem Ströme von Papiergeldern fließen, dessen Ministerium Broschüren verfaßt und absichtlich All 8 in Verwirrung ringen zu wollen scheint? Was hat das Ministerium Weises gethan? Zu den vielen Theilungen Polens eine neue hinzugefügt, neuen Bürgerkrieg gesäet und in einer russt⸗ nischen eine russische Politik vorbereitet. (Rechts: Zur Sache! Ich will beweisen, daß eine solche Regierung Oesterreich in Zustände bringt, die keine Garantfeen bieten, und das gehört zur Sache! Das con— stitutionclle Neuösterreich will es durch Russen, durch Kosaken auf— bauen helfen; ich sage aber, der Tag, an welchem Rußland uns hel⸗ fen wollte, ist ein Unglückstag für Oesterreich. Wie steht es in Ita— lien? Seit einem halben Jahr sind wir Sieger; hat man den Sieg zu benutzen gewußt? Nein! Unser Geld und unser Blut ist ge⸗ opfert, unser Staat eben so wenig gesichert, daß wir sogar in Brüs⸗ sel unterhandeln müssen, ob der Sieg unser ist oder nicht. Wie steht es mit Deutschland? Sowohl von sslavischer, als von deutscher Seite ist laut genug gegen die widersinnige Politik des Ministeriums, gegen diese alte Geheimthuerei protestirt worden. Lange wird diese aber weder der Deutsche noch der Oesterreicher tragen, und geht es so fort, so wird bas Ministerium sich den Ruhm erworben haben, daß es Oesterreich zu Grunde gerichlet hat.“ (Der Redner ver— läßt unter großem Beifall der Linken, Zischen der Rechten und des Centrums die Tribüne,) Thiemann spricht für den Antrag des Ausschusses, weil dem Staate Gelder zufließen und die Kuranden Zinsen genießen. Prazak: „Der Gegenstand wurde erst jetzt von rein politischer Seite aufgefaßt. Als ich den Antrag ein—⸗ brachte, stand ein Ministerium an der Spitze der Regierung, das un⸗= getheiltes Vertrauen besaß. Ich betrachte aber den Gegenstand jetzt, wie damals, rein vom privatrechtlichen Standpunkte. Die Maßregel vom 21. Mal hatte den Zweck gehabt, ein Zwangs -Anlehen zu ver⸗— anlassen, und in dieser Hinsicht sprach sich die öffentliche Meinung gegen politische dieselbe aus. Die Wichtigkeit aber, di dem Gegenstande heute beigelegt wurde, hat er durchaus nicht. Soll ein Zwangs-Anlehen statt⸗ sinden, so müssen alle Stagtebürger und nicht blos Einzelne getrof— fen werden. Um also den Charakter des Zwangs- Anleh ens abzuleh—=

nen, muß die Anordnung dahin geändert werden, daß blos die Gel⸗— der Jener eingesandt werden, die sie freiwillig beim Staate anlegen wollen was auch mein Antrag bezweckt: 1 Den Erlaß vom 29. Mai 1818 hinsichtlich der ferneren Eis'sendung der Depo— sitengelder außer Kraft zu setzen. 2) Bei der, durch die Interessenten verlangten Rückzahlung der schon abgeführten Gelder die Bestimmung des erwähnten Erlasses zu handhaben. . hierüber vom Ministerium gefaßten Enischluß baldmöglichst der hohen Kammer bekannt zu geben, die dann das Geeignete zu verfügen sich vorbehält. Sein Antrag wird unterstützt. Joseph Neumann: „Auch ich bedaure, daß ein so einfacher Gegenstand Veranlassung werden mußte, etwas zur Sprache zu bringen, das nicht zur Sache gehört, ich bedaure es um so mehr, als es ein Redner zur Sprache brachte, deslen hohe Rednergabe ihm den Ruf des Versöhnenden ver schaffte. Das war aber die Sprache der Versöhnung nicht! Bei der Anlegung der Gelder in die Staatekasse kann unter keinerlei Umständen von Verlust die Rede sein. Man sieht in dieser Maßre gel ein Vertrauensvotum gegen das Ministerium, eine Krediesbewil ligung ohne Reichstagebeschluß. Ist dem Ministerium einmal ein Kredit bewilligt worden, so versteht sich von seibst, daß es diesen be nutzen kann, wie und wo es will. Man sprach von Provinzial— Fonds, mit diesen haben aber die Drpositengelder durchaus keinen ab sehbaren Zusammenhang. Herr Schuselka gestand selbst, früher für den Antrag gewesen zu sein, die Heiligkeit des Gegenstandes hal ihn jedoch bestimmt, zurückzutreten. Was ist das fÜr ein? von Heiligkeit? Man hat die Maßregeln, die der Okteber noth— wendig machte, getadelt. Sollte man etwa gegen Wien anders ver— fahren, gegen diesen Sitz des Vandalismus der Freiheit? Ich bin selbst ein Wiener, ich bedaure Wien, aber wer war es, der die trau rigen Zustände über Wien brachte? Nur ein Theil des wiener Vol kes war es, den ich nicht näher bezeichnen will. Man hat die Va— terlandsliebe dadurch beurkunden wollen, daß man gegen die Tren— nung gewisser Theile des Vaterlandes eiferte; ich will auf diese Sorte von Vaterlandsliebe nicht eingehen; allein nicht unerwähnt kann ich lassen, daß von einer Seite gegen die Presse geklagt wird, die früher durch) Monate so rühig allem Unfuge der Presse zusaß Man behauptete, daß man in Italien wieder dort werde an müssen, wo man früher anfangen mußte; ich glaube, wir werden an fangen, wo wir aufhörten, und werden fortfahren. Der Repräsentant Oesterreichs in Brüssel sprach es aus, der Kongreß daselbst dürfte nicht berufen werden, um etwas an den Rechten Oesterreichs zu mäkeln. Was nun den Antrag der Kommis— sion anbelangt, so bemerke ich nur, daß es von Seiten der Be— theiligten keiner ausdrücklichen Einwilligung bedarf, sondern daß eine stillschweigende genügt; es ist genug, wenn die eingebrachte Verwei⸗ gerung beachtet wird. Ich empfehle sonach sowohl vom Standpunkte des Rechts als der Klugheit den Ausschuß-Antrag.“ Die Vebatte

für geschlossen erklärt. Brestl, als Generalredner für den An trag: „Es ist zu bedauern, daß eine so einfache administrative Frage zu einer politischen gemacht wurde. Ich werde auf die politische Na tur also gar nicht eingehen, obwohl ich Ursache hätte, He mann vielfach zu widerlegen. Es handelt sich darum, etwa ligen, was berZits in anderen Staaten, z. B. in Frankreich, und gäbe ist. Man fürchtet, daß der Deponent um sein kommen könnte. Diese Furcht ist aber grundlos, denn wohl alle Depositen in Banknoten eingelegt werden. Oesterreich zahlen können, so verlieren die Deponenten nichts,

es nicht zahlen können, so ist der Verlust der Deponenten den an deren dadurch herbeigeführten Verlusten gegenüber wahrhaft deutend. Ich unterstütze somit den Antrag Rulitz.“

„Ich rede nicht darum gegen das Ministerium, wenn ich gegen den Ausschuß⸗ Antrag rede; denn Letzteres that i schon im August. Ich wende mich blos an die Redlichkeit des Hauses. Man sagte, es bestehe zwischen Waisengeldern und Depositengeldern ein Unterschied. In Gali⸗ zien ist dieser Unterschied wenig gekannt, und es wurden alle deponirten Gelder abgeführt. Abgesehen hiervon, er hoben sich aber die Bedenken nicht blos gegen die Einsendung der Waisengelder, sondern auch gegen die Einsendung der Depositen; denn die Maßregel ist nun einmal eine von keiner Seite her sanctionirte Ordonnanz. Man kann, man soll dem Ministerium alle Mittel erlauben, Geld einzubringen, nur nicht fremdes Geld. Ich kann Ihnen überdies Fälle angeben, wo einge zahlte Silbermünze mit Papier zurückgezahlt wurde. Der T 0 die Depositen seien in der Staatskasse sicher, mag denn l so sehr stichhaltiger sein. Man sagte, es sei durch den Erlaß kein Zwang angethan worden. Ich erwähne nur, daß die Gerichten Ministerial- Erlaß für ein Gesetz angesehen haben, und daß unbedin demsrlben gehorcht wurde. Ist, wo unbedingt und blind gehorcht wird, nicht auch Zwang?

e * 2 Begri f

fangen

Wird

Man sagte, es sollen nur jene Gelder eingesandt werden, deren Besitzer dazu beistimmen. Wer ist

der Besitzer von Depositen, über die ein oft Jahie lang dauernder Rechtsstreit besteht? Endlich kann ich nicht umhin, auszusprechen, daß ich wirklich meine, die Minderjährigen würden einem Verluste durch den Staat ausgesetzt. Es sind Ihnen die Bankozettel von 1811 im Ge dächtniß, Sie kennen das Finanzpatent von 1811, dessen traurige Folgen erst im Jahre 1816 ans Tageslicht kommen sollten, Fol gen, von deren Galizien, das ohnehin kapitalsarme, stark be rührt wurde; Galizien hatte damals vor 32. Jahren, Gold und Silber eingelegt und erhielt nach diesem Zeitraum für 100 ein gelegte Dukaten Ss Dukaten! Wer so was erfahren, dem ist nicht zu verargen, wenn er fürchtet, und besonders bei dem gegenwärtigen Zustande der österreichischen Finanzen, die für das Jahr 1 19 allein j2 Millionen Gulden Defizit in Aussicht haben! Ich glaube nicht, daß es Ihre Absicht sein könne, diesem Uebelstande der Finanzen durch das Geld Einzelner abzuhelsen und das Volk zu verschouen. Ich glaube, es ist die Ehre und Ehrlichkeit des Hauses am aller wenigsten, mit denen sich diese Maßregel verträgt.“ F nanzminister Krauß: „Im April und Mai v. J. waren die Staatseinnahmen sehr vermindert. Man mußte auf Ersatz denken, ohne das Volk zu belästigen. Den Ersatz fand man in den todtliegenden Depositen, die ohnehin ein Uebelstand in der Staatswirthschaft sind, dem auch ohne Rücksicht auf die damalige Staatslage abgeholfen werden mitt. Diese Maßregel wurde aber auf eine Weise gehandhabt, die zebdem freien Spielraum ließ. Niemand wurde gezwungen, der Einzelne bis aufs äußerste geschont. Man erklärte, daß in derselten Münz⸗ sorte werde zurückgezahlt werden, und daß Jedem zur beliebigen Zet sein Geld zu Gebote stehe. Vom piidatrechlli chen int an ist also gar kein Einwand möglich. Vom staaterechtlichen (l 2 nen, . damals kein Reichstag beisammen war. Bis zun 2. Februar sind 1,959, 159 Fl. angelesst worden, 152,094 l;. font d en zurückgezahlt. Rieder Desterreich 5i0, C00 Fl. Niedere * Hettich ist von die er Maßregel nicht aisgenommen. Die , h ,, , n sind bedeutend, und deswegen winde 0 81 r Maßreggl nicht angewendet. Ober- Desterreich 9,9) l h , , nn, Mähren 136, 26, Galizien 207217 65 . Tyrol 12.5388 u. s. w. So verhalten sich die Einzahlungen der Provinzen; 30, 000 Fl. in Geld und 150,430 Fl. in Silber wurden von der obigen Summe eingezahlt. Das Metall wurde in Depostto gelassen. Die Direction des Tilgungssonds hat den gemessenen Auftrag, in jener Münze die Du possten zurüchzuerstatten, in der sie eingezahlt wurden. Daß statt Münze Banknoten zurückgezohlt wurden, ist nicht wahr. Es

wurden selbst im Laufe vorigen Monats Depositen wohl als Silber zurückerstattet. Was die Auffassung vom poli— tischen Gesichtspunkte anbelangt, so muß ich gestehen, daß sie mich liberrascht hat, wie es auch viele Redner anerkannten, daß sie eine nicht hierher gehörige sei. Um ein Vertrauens- oder Mißtrauens⸗ votum gegen das Ministerium kann es sich hier nicht handeln, da diese Maßcegel auch in anderen Ländern besteht und das Ministerium ohnehin schon einen gewissen Kredit vom Hause zugestanden besitz.« Es ist staatsnützlich, wenn man nur 3 pCt. zahlt, und für die Pri⸗ vaten trägt es Zinsen. Ich in meiner Stellung vertrete übrigens nicht alle Thaten des Minssteriums, nur muß ich bemerken, daß die Politik des Ministeriums keine der Rache sei. Wo sind die Rache— afte? Man sagte, es solle Wien zu Grunde gerichtet werden; nun, wenn die Kaiserl. Geldgeschenke, die letzthin Se. Majestät den Wie⸗ nern gemacht, Rache sind und zu Grunde richten heißen, dann nenne man es immerhin so! Se. Majestät haben 200,000 Fl., dann 50,0900 Fl. und dann 700,000 Fl. für die Nothleidenden in Wien

D

angewiesen. So übt das Ministerium die Rache. Dann sagte man, das Ministerium habe Furcht. Dies kann man doch dem Ministe⸗ ri Man warf dem Ministerial-Erlaß vor,

um jetzt nicht vorwerfen. daß die Beamten mit dem Ministerium gehen sollen. Dieser Erlaß ist aber anders zu beurtheilen, und es muß in einem constitu⸗ tionellen Staate so sen. Wegen der Nichtachtung des Reichstages. wenn man vorwarf, daß die Interpellationen nicht beantwortet wer— den, so ist einzusehen, daß man an zwei Orten nicht zugleich sein kann, und wir sind sehr beschäftigt. Die Gleichberechtigung fordert die Rechte des Ruthenen eben so wie jedes Anderen. Die Aeuß rung betreffend, Orsterreich sei ein Schützling Rußlands, kann ich fest erklären, das Minister'um nicht den Anmarsch begünstigt hatte, sondern das Ministerium gerade Schritte that, um die Räumung Sie benbürgens zu beschleunigen. Dieser Enmarsch von einigen Tzusend Mann Nussen geschah in eincr Zeit, wo das Ministerium mit Sie— benbürgen keine Communication herstellen konnte. Was Italien be⸗ so stehen wir dort siegreich da und weiden den Sieg zu be- vissen. Die Einwendung, daß man einen unbestimmten Kre dit bewilligt, ist nicht gegründet, weil sich die Maßregel nur inner— halb der Gränzen des bereits bewilligten Kredits bewegen Unehrlich ist die Maßregel am allerwe igsten, da Je⸗ die Ablieferung oder Verweigerung freisteht. Der Staat / nicht die Absicht, die Depositen nicht zurückzuerstatten, und in die Lage, die geringe Summe nicht zurückeistatten zu können, wird /

d

Staat wohl nie kommen. Uebrigens muß ich jede Verdächtigung kweisen, als ob das gegenwärtige oder irgend ein künftiges Mi⸗ könnte handeln wollen, als es früher in Oesterreich der Dies heißt, eine Schwäche, ein Mißtrauen zu sich selbst eur Ich kann ferner nicht die Bedenken theilen, die in An—

jung der Pupillengelder erhoben wurden. Es ist eine irrige An— ht, daß diese Gelder gesicherter seien, wenn sie in den Depositen⸗ kassen liegen, da sie, wenn sie in Banknoten daselbst liegen, vor

nisterium so .

einem Staatsfalliment durchaus nicht mehr geschützt sind. Was die Maßregel selbst anbelangt, so erkenne ich allerdings an, daß sie eine blos Provisorische sei, und daß ich glaube, dieser Gegen— werde und müsse auf dem gesetzlichen Wege er verden, ohne daß man Grund habe, die Zurück—

des Erlasses zu fordern. Die geschehene Ausgabe verzinelichen Z prozentigen Anweisungen erleichtert übri

gens die Einsendungen der Depositen ungemem und wesentlich, da ja Ee Anweisungen in den Deposttenkassen niedergelegt und allenfalls auch als Geld gebraucht werden können.“ Klebelsberg als Be— richterstatter des Aneschusses: „Der Finanzausschuß hat gar nicht die Absicht gehabt, die Politik Oesterreichs in diese Frage hineinzu— ziehen. Vielmehr wäre zu wünschen, daß gerade in kiesem Augen— blicke, wo wir an dem wichtigsten Theile unserer Arbeit sind, jede Leidenschaftlichkeit bei Seite gelassen würde. Der Ausschuß glaubte genug zu thun, wenn er dem Volke erklärte, daß kein Zwang aus— geübt werde, und daß der Staat in seiner Stärke und Größe doch immer der beste Garant sei. Der Antrag des Abgeordneten Pra— zak unterscheidet sich von dem des Ausschusses dadurch, daß jener die posi⸗ tive, dieser die negatioe Einwilligung der Betheiligten verlangt. Ausschuß glaubte letztere vorziehen zu müssen, weil sie von der Erfahrung empfohlen ist.“ Es wird die Abstimmung vorgenommen. Das Minoritätsvotum des Finanz- Aucsschusses wird abgelehnt, der lautet: 1) „Das Ministerium daß über den wahren Sinn des Erlasses vom 29. Mai 1848 und über die den Betheiligten dadurch nicht entzogene Freiheit in der Verfü⸗—

nanz-Aueschusses angenommen, Er der Fina zen und jenes der Justiz seien aufzufordern,

ug über gerichtliche Dey ositen sowohl eine allgemeine lehrung, als insbesondere an die Gerichts⸗Behörden erlassen und ärend beigefügt werde, daß gegen den ausgesprochenen Willen Betheiligten keine Einsendung von gerichtlichen Depositen ge wünscht und durch jenen Ministerial⸗Erlaß an den über Elozirung der gerichtlich acändert werden soll.“ ihnen mitzutheilen, Mai v. J. ihnen freisteht, ihre beim

9) vom 25. )

hinterlegten Kapitalien bestehenden Gesetzen nichts 2) „Es sei über das Gesuch des stryer daß nach dem Sinne der Verordnung Staatsschulden⸗Til aungsfonds erliegenden gerichtlichen Depositen sogleich zurückzufordern; wo äber die Gerichte diesem ihrem Verlangen entgegentreten würden, bei den höheren Gerichts⸗Behörden oder nöthigenfalls beim Justiz⸗ Ministerium Abhülfe zu suchen.⸗“ (Schluß folgt.)

Kreises,

Wien, 6. März. Die Wien. Ztg. enthält in ihrem heutigen Blatte folgendes (27.) Armee⸗-Bülletin:

„Den 26östen und 27sten hatten die Spitzen der Kolonne der unter Zr. Durchlaucht dem Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz vorrücken⸗ Een Haupt-Atrmee die Rebellen aus der Stellung hinter der Tarna zwischen Röpolna und Kal angegriffen und zurückgeworfen. Die Kolonnen des Fespmarschall-Lieutenants Schlick, welche. gegen Verpelsth und Erlau vor= ückten, hatten den Feind in die Flanke genommen und duich diese gelun gene Bewegung seine Rückzugslinie gegen Miskolcz und Tolay bedroht. er Feldmarschall rückte den 258sten auf der ganzen Linie vor und ver. segte sein Hauptquartier diesen Tag nach Mallär, nachdem der Feind eben verlaffen und sich in der Richtung gegen MezöKövesd zu= rückgezogen hatte. Dem eiligen Rückzug des Feindes rasch solgend, sticß bas‘ Kürassier-Regiment Prinz Karl von Preußen nahe an Mezö-Kövesd auf die hier zusammengedrängte Arrieregarde des Feindes, wobei es zu jnem hartnäckigen Kavalleriegefechte kam, welches von den nachrückenden Brigaden Wyß und Montenusvo, unterstützt wurde. Bei diesem ersten Ge⸗— fechte wurde Major Prinz Holstein und zwei Offiziere verwundet. .

Am . März unternahm der Feldmarschall längs der ganzen Linie cine große Nelognoszirung längs der ganzen Ebene, die sich von Mezö⸗ Kövesd Über Istvän bis an die Theiß zieht, welche sedoch des großen Ne⸗ bels und Schneewetters wegen nicht die nöthigen Resultate gab.

Einstweilen manöveririe das Corps des Feldmarschall - Lieutenants Schlick immer in der rechten Flanke des Feindes, der dadurch genöthigt war, noch im Laufe des Tages Mezö- Kövesd zu räumen, sich über Szemere und Eger Farmae gegen Poroßl⸗ zurückzuziehen. Die Brigade Deym von dem Corps des Jeldmarschall ! Lieutenants Schlick besetzte Mezö-Kövesd. Gegen Mittag, als sich der Nebel iwas verzogen, meldeten die refognoszirenden Avantgarden den Abmarsch des Feindes in' der Richtung gegen die Theiß und seinen Uebergangspunlt bei Tißa⸗Füred. Der Feldmarschall disponirte sogleich 3 Brigaden auf die

es

Antrag Prazak's ebenfalls, und der Antrag der Majorität des Fi ͤ

in Gold so⸗ Rüclzugs-Linie des Feindes, dessen Amrieregarde bei Szemere erreicht wurde.

393

Bei Eger Farmas versuchte der Feind noch einmal Widerstand zu leisten, wurde aber geworfen, und am Abend dieser Ort von unseren siegenden Truppen besetzt. Der Feldmarschall hatte zu gleicher Zeit von Besenyvö' aus eine Brigade des ersten Armee-Cgpé, unter Führung des Gencral— Majors Zeisberg auf der Straße nach Porezlo gesandt, und am ten Morgens, woher die letzten Berichte aus dem Hauptquartiers Maklar sind, war die ganze Armee im Vorrücken gegen die Theiß. Die Division des Feld⸗ marschall - Lieutenants Ramberg hatte ihre Avantgarde von Kaschau bercits auf der Straße, die sich bei Hidas-Nemethy theilt und dort links nach Tofay, rechts nach Miskolcz führt, vorgeschoben. Bei Käömorn war es auf dem rechten Donau Ufer schon zu mehreren Gefechten zwischen den Insurgenten und den Truppen der Brigade Lederer gekommen, so machte die Besatzung Komorns schon am 17. Februar mit 9 Compagnieen, 2 Ge- schützen und einer halben Esfadron Husaren einen Ausfall und warf sich, protegirt von einem lebhaften Kanonenfeuer, aus dem Brückenkopf auf die sinfe Flanfe der unter dem Kommando des Masor Kellner von Khevenhül— lex- Infanterie O⸗Szöny besetzt haltenden Abtheilung. Major Kellner griff die Insurgenten an und warf sie zurück, wobei dieselben 17 Mann an Todten verloren. Einen ähnlichen Ausfall versuchte die Besatzung am 24. Februar mit 2 Bataillonen Infanterie, ciner halben Eskadren Husaren und 3 Kanonen. Ter Feind eröffnete ein lebhaftes Geschützfeuer aus die Stellung des Major Kellner, welcher mit dem zweiten Bataillon Kheven

hüller, einer halben Eskadton Fiquelmont Dragoner und einer halben zwölspfündigen Batterie O-Szöny besetzt hält. 10 Granaten fielen in den Ort und zündeten an fünf Stellen, wobei mehrere Häuser gänzlich ab= brannten. Den zweckmäßigen Dispositionen des Major Kellner, und der Entschlossenheit feiner Truppen gelang es, dem Feuer Einhalt zu thun,

und als nachher unter thätiger Mitwirlung der unter Hauptmann Schmutz in die rechte Flanke des Feindes mit 2 Kanonen entsendeten Division des selben Regimentes die Offensive ergriffen wunde, hat dieses brave Batail⸗ lon die Insurgenten, welche einen Verlust von 50 Mann eilitten, in den Bereich der Kanonen der Festung zurückgeworfen und auch diesen Ausfall siegreich abgeschlagen. 2. Nunmehr ist daselbst die Division des Feldmarschall-Lientenants Si— munich an Lem linfen Donau Ufer eingetroffen. Die hierzu gehörige Br gade Veigl steht auf dem linken User der Waag. Die Brigade Sossay, schon seit mehreren Tagen in N. Tany eingetroffen, hält die Jnsel Schütt besetzt, und man ist beschäfrigt, bei Gönyö eine Schiffbrücke zu schlagen, um so die Verbindung beider Donau User sür das Cernirungs-Coips herzustel— len, und da auch der Belagerungs Train von Leopoldstadt bei Komorn ein- getroffen ist, so wird die Beschießung der Festung nächster Tage beginnen. Offizielle Nachrichten vom 3. März aus Kralau sagen, daß 690 Mann Kosaken die russische Gränze auf dem eigenen Gebiete von Michalowice, an die Weichsel, und von dort Lis an die Bilieg besetzt halten. Nrakau, welches nach anderen Nachrichten bombardirt und sogar von den Russen be— setzt sein sollte, war ruhig, obwohl zahlreiche Emissaite und Waffen— Schmuggler bemüht waren, diese Ruhe zu stören. Feldmarschall- Lieutenant Legediez war don vollkommen in Verfassung,ů jeder Eventualität zu begegnen. Wien, den 5. März 1819. /

Der Civil und Militair-Gouverneur: Welden, Feldmarschall-Lieutenant.“

Prag, 5. März. Heute Nacht verschied der Erzbischof von Prag, Freiherr von Schrenk von Notzing. Bayern. München, 4. März. (Nürnb. Korr.) Gestern Abend hielt der zweite Ausschuß der Kammer der Abgeordneten eine mehrstündige Berathung über den Gesetz Entwurf in Betreff der Kosten der Reichsgewalt ꝛc., wobei auf Einladung des Ausschusses die Minister Graf Bray und von gegenwärtig waren.

Weigand Für morgen Ausschuß

Abend sind beide Minister abermals zur Sitzung eingeladen. Der Vortrag des Ausschusses über den Ge setz Entwurf wird schwerlich im Laufe dieser Woche in die Kammer gebracht werden können, da der Ausschuß diesen Gegenstand einer so umfassenden Erörterung unterstellt hat, daß er denselben nicht so bald erledigt haben wird. Einer der jetzigen Minister hat gestern einigen J

das neue Ministerium wahrscheinlich gebildet sein werde. Dagegen dürfte nach der Münch. Ztg. die Bildung des neuen Ministeriums nicht so bald zu erwarten sein. Rachdem dieses Blatt in seiner neuesten Nummer sich dem allgemeinen Wunsche, aus dem herrschenden Zustande der Ungewißheit so schleunig als möglich heran gzn femme angeschlossen hat, fährt es also fort: „Möge, sobald das gegenwärtige Ministe rium den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf wegen der Beschaffung der Mittel für den Beitrag Bayerns zur deutschen Flotte u. s. w., vor den Kammern, wie ihm obliegt, vertreten und mit denselben er q ledigt haben wird, Verzug eine desinitive neue Ver waltung eintreten.“

Baden. Karlsruhe, der heutigen Sitzung der zweiten Kammer Häusser' s Kommissionsbericht, die Aufhebun se tzes vom 2853. Dezember 1831 betreffend,

Der durch die Regierung vorgelegte und von der Kommishlen zur jahme beaniragte Gesetzentwurf lautet:

Der §. 7. des Preßgesetzes vom 28. Dezember 1831 Wenn die Kosten, Entschädigungen und Geldstrafen, wozu der Nedacteur eines Blattes verurtheilt wird, von demselben nicht beigebracht werden lön nen, so hastet dafür der Verleger und nach diesem der Vrucker des Blattes.

Eh rist will keinen Schritt weiter gehen, als nothwendig ist, um dem Art. 4 der Grundrechte zu entsprechen. Dieser verbiete die Beschränkung der Preßfieiheit durch vorbeugende Maßregeln und insbesondere auch durch Zicherheitsbestellungen, wie solche der 8. 7 unseres Presgesetzes anordure; r (Christ) beantrage daher, den ersten Zatz des Gesetz-Entwurfes stehen zu lassen, den zweiten aber zu streichen. ; . J .

Staatsrath Bekk zeigt unter Hinweisung auf S. 25 des Preßgesetzes, welcher nur eine subsidiäre Hafibarkeit ausspricht, daß im Falle der An nahme des Christschen Antrages der Privatkläger mit seiner Kosten⸗ und Entschädigungsformel immer leer ausgehen würde. In der Negel sei nämlich derjenige, welcher als Redactcur eines Blattes genannt word en, nicht der wirkliche Reback'ur, sondern ein vermögensloser Strohmann gewesen, der sich nur dazu hergab,

ohne längeren

na lr, gh vurde die Diskussion über

g des 8. 7 des Preßge

2

etössnet. An

ist aufgehoben,

allenfallsige Gefängnißstrafen abzusitzen, an den sich so ach der Kläger mit seiner Entschädigungs- und Kostenforderung nicht hal ten konnte, sondern diessalls auf die Caution des Blattes greifen mußte. Da nun aber letztere nach den Grundrechten wegfalle, so müßten die allge⸗ meinen strafrechtlichen Bestimmungen über die Theilnehmer an einem Ver gehen, über Gehülfen 2. wenigstens theilweise in Anwendung lommen, wenn man anders nicht alle Geldstrafen thatsächlich aufheben und nebenbei den Privatkläger rechtlos machen, beziehungsweise in die Lage versetzen wolle, in allen Fällen die Kosten auf sich zu behalten und neben der erlittenen Beschimpfung auf jede Entschädigung zu verzichten. Keine Gesetzgebung in der Welt verlange Letzteres, und es könne dies nur von Jenen vertheidigt werden, welche durch die Presse begangene Verleumdungen und Ehrenkrän— kungen in Schutz zu nehmen geneigt sind. - 8. s. .

Lehlbach unterstützt Christ's Antrag und stellt sür den Fall, daß derselbe nicht durchgehen sollte, den weiteren, doch, wenigstens den Drucker des Blattes frei zu lassen, indem ja dieser nur die geistigen Piodulte An⸗ derer vervielfältige und bei der ganzen Sache, unschuldig sei. Dieselbe Presse drucke Schristen von Atheisten und von Finsterlingen, von Liberalen und von Aristokrgten. ö.

Staatsrath Bekk weist auch die Betheiligung des Druckers nach all- gemeinen Rechisregeln nach und zeigt, daß es an der Verantwortlichkeit des Verlegers neben dem Redacteur um so weniger genüge, als auch jeder Ver⸗ mögenzslose eben so gut einen Verlag übernehmen, wi ein Anderer ein Weinpatent lösen könne, und daß sonach zunächst der Drucker, wenigstens in der Regel, derjenige sei, von welchem noch Entschädigung zu erhalten wäre. Dit Republik Frankreich erkläre alle drei für gleichmäßig verant- wortlich, was unser Preßgesetz nicht thue, sondern nur eine subsidiäre Haft=

/ Abgeordneten erklärt, daß bis zur nächsten Kammer-Sitzung am Vienstag / beginnt so spät, weil die Ernenerungew ihlen ͤ

barkeit ausspreche, somit schon in dieser Beziehung milder sei; nicht zu ge— denken, daß nach dem neuen Entwurfe die Verbreiter ꝛ0. nicht mehr ge— nannt sind.

Lam ey spricht sich in ähnlicher Weise aus, wie Stagtsrath Belk, und zeigt ferner, daß die Entschädigungsklagen nicht bei Hochverraths-Prozessen, sondern in der Regel nur bei verletzten Privatrechten angestellt werden, und daß sonst überall in der Welt derjenige sur das Geschäst und dessen Resultate haftet, der es betreibt, weswegen er den Drucker nicht freigeben könne. . .

Christ: Mit seinem Antrage habe er nur sagen wollen, daß man zur Aufhebung des §. 7 des Preßgesetzes k. in neues Gesctz brauche, weil diese Aufhebung schon in den Grundrechten ausgesprochen sei.

Hänfser; Wenn die Bestimmungen der Grundrechte nicht entgegen ständen, so würde er eher eine Cautionserhöhung, als eine Aufhebung der⸗ selben beantragen, denn es sei manchmal auch die Hastbarkeit des V ruckers illuserisch. Uebrigens habe er die Ueberzeugung, daß später diese Cautionen wieder für nothwendig erachtet würden.

Nachdem noch Staatsrath Bekk, Lamey und Lehlbach gesprochen, verwirft die Kammer die Anträge von Christ und Lehlbach und nimmt den der Kommission fast einstimmig an.

Hierauf beantragte der Kommissionsb bis mit 16 des Preßgesetzes und eine desselben. Letztere beiden sollen lauten:

§8. 30. Auch der Verfasser, Redacteur, Verleger

Blätter, die außerhalb Badens erscheinen, kann vor die badischen Gerichte

Streichung der §§. 12

20 und 31

Fassung der §8.

und Drucker solcher

gezogen werden, wenn eine Schuüft gegen das badische Land oder einen ba⸗ dischen Staatsbürger einen sträflichen Angriff enthält.

§s. 3. Wenn der Herausgeber einer Zeitung oder Zeitschrift, die außcrhalb des deutschen Bundesstaats erscheint, dem wider ihn ergangenen Urtheile nicht genügt hat und in einem Wiederholungssalle nicht genügt,

kann die Zeitung oder Zeitschrist bis zu drei Monaten g richtlich verboten

9

verden.

Eben so beantragt die Kommission satzes in 5. 33 und des Absatzes 1. in 4 im Preßgesetze. ö. Nach längeren Eiörterungen, wobei Schaaff darauf aufmerksam macht, daß die Grundrechte später dech andere Garanticen gegen den Miß⸗ brauch der Presse geben müßten, wenn man nicht zu Ar snahmemaßregeln schreiten wolle, und daß man sonach bei Berathung unseres Preßgesetzes nicht so ängstlich zu Werke gehen solle, wurden die Kommissions4utrage in Bezug auf die §§. 12 bis 16, 30, 31 und 81 angenommen, in Beziehung auf §. 33 aber verworfen, dem Gesetz sel Stimmen gegen

d Zustimmung ertheilt.

Streichung des zweiten Ab—

a1

bst aber mit allen vier die Schleswig ⸗Holstein. e (Alt.

k.) Im Kriegs- Ministerium wird mit großer Anstrengung gear⸗ besonders erfreulich ist dabei der Eifer und die Hingebung Sache, die man sich von dem General Bonin erzählt. s e zurückgekehrt

3 chleswig, . März.

Mer beitet; für unsere Es sind in diesen Tagen und reihen sich freudig ein, um von neuem an der Vertheidigung des Theil zu nehmen. Gestern, —— is sp, Stadt die Büchsen knallen; es waren die freiwil

die Beurlaubten zum Heere

Vaterlandes Sonntag, von früh bis spät

hörte man um die

ligen Schützen, die sich nun täglich im Scheibenschießen üben. Glückstadt, 3. März. (Alt. Merk.) 2 3 3 28 3veol 60 ) 1 Fine Probe nonenboot ist am heutigen Tage vom Stapel Jelausen. Lin probe 5 i . 51 8 848 17 j 6 961 fahrt längs des Hasens rechtfertigte 3 Urtheil, Schiff sich l 2 Moti chk

durch seine Schnelligkeit auszeichnet. ission

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war beim Ablaufen des Schiffes geger nachher

ohne den Admiral Kudriaffsky, der

sand hinüber, um für die Anl

kommende Lokalitäten In Apenrade

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ig vom Sitzung l ⸗—Präst Secretaire in den Abtheilungs sälen vorgenommen Außerdem waren mehrere Kemmissionen ür Prü⸗ Reinschifffahrts t gleich nach dem arößerer Strenge zu sehen. daß dieser Pank dritten Debatte beginnen soll. Mehrere Lokalgesetze, dar

größerer Sicherung der Palvermühle

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Toulouse, werden erledigt. Marrasf Büreauwahlen mit. Zu Vice⸗Präsidenten wu moricire mit 445, 2) Goudchaun 1) Billault mit

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Bureaux de Pusy, schlagen vor, den alten Deputirten zu vergrößern. Maissiat belämpft diesen letzteren Eine solche Erweiterung koste 765,000 Franken und sei doch Am Bourbonpalast sei schon so viel geflickt worden; allein sei zwei Male geändert worden und kosten mehrere ; s Zäle eingerissen werden.

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tagung. Diese wird nach zweimal 1 2 . 1 Nun mm t 74 gegen 3356 ausgesprochen. Nun kömmt

Reihe.

Klubgesetzes an die

hungen rein formell sind, so entscheidet die sie nach fünf Tagen zu der zweiten Berathung schreite Der nächste Gegenstand auf der Tagesordnung

der Antrag auf Einleitung einer parlamentarischen Komplotts vom 29. Januar in Betracht Die Mehrheit des Ausschusses trägt de zu ziehen. Sauteyra, von der

sagte mir ein Minister, daß mehrere Volksvertreter

stark fompromittirt wären. (db, Uh!) Ein anderer Minister s f die ? Mobila . . schob das Komplott auf die Achseln der Mobilgarde. ,, 9h hinters Licht gesührt. (Lärm.) Ich „(Ja, ja! Nein, nein!

(Bewegung.)

1 1 8 L

in Betracht ; 30. Januar

bei dem Komplott

Das ganze Ministerium war

; . Ii . verlange eine zweie Berathung des Antrags. nein

z 1.6 gn 1 h r m syr Stimmen rechts: Zur Abstimmung!) M athien (Orome) sprich gegen die Abstimmung: „Man klagt das Volk an, daß es konspirire, 340 n x . j ) 65 1 z . daß es Eigenthum und Familie stürzen wolle und die Ricke bie nn zertr hindere Ich aber sfage Ihnen, daß die wahren, Ver= Vertrauens hindere. Ich aber sage Ihnen, ĩ , schwö . diesen Bänken sitze r zeigt auf die Minister, schwörer hier auf Liesen Bänken sitzen. (Er z un . Lärm zur Rechten.) Die Versammlung nimmt mit 4 . 22 . : e Ausschuß-Anträ ennt sic hr. Stimmen die Ausschuß-Anträge an und trennt sich um 6 U

: . 96

Das Univers bringt einen Hirtenbrtef. des Pisa, Florenz und Siena,

8 Fföons

Paris, 5. März. Das lind Papstes Pius 1X. an die Erzbischöse von